Rinderkatalog 2015
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Diverses<br />
AGB und Lieferbedingungen<br />
Maschinenvermietung<br />
Mit der kleinen Bodenfräse können Sie rutschige Böden anfräsen oder alte Farbe auf<br />
dem Boden abfräsen. Mit dem „groben“ Fräskopf bearbeiten Sie betonierte Flächen.<br />
Die oberste Schicht wird mechanisch abgetragen. Die aufgeraute Fläche hält ca. 1 - 2<br />
Jahre und muss dann erneut gefräst werden. 230 Volt. 16 A.<br />
Wenn sie eine Beschichtung auftragen wollen, wird mit dem „feinen“ Fräskopf die<br />
bestehende Farbe abgetragen. Es entsteht eine möglichst glatte, zum Streichen geeignete<br />
Fläche.<br />
Fräskopf grob für Rutschfestigkeit<br />
Fräskopf fein für Bodenanstriche<br />
Liefer- und Montagebedingungen<br />
Die Preise verstehen sich ab Lager Densbüren. Bei Postversand werden Ihnen Porto und Verpackung zum Selbstkostenpreis<br />
weiterverrechnet. Für Lieferungen mit unseren eigenen Fahrzeugen berechnen wir 3.5 % vom Warenwert, jedoch<br />
mindestens Fr. 77.00 und höchstens Fr. 590.00 (Engadin, TI, VS, VD, GE minimal Fr. 98.00).<br />
Da Lieferungen durch das Personal der B+M AG durchgeführt werden, sind Montageerklärungen vor Ort möglich.<br />
Die Montagen können bauseitig, mit Hilfe eines Monteurs der B+M AG oder pauschal durch die B+M AG erledigt werden.<br />
Alle Monteure haben ein vollständig ausgerüstetes Montagefahrzeug mit dem entsprechenden Werkzeug und das Wissen<br />
für eine speditive Montage.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen der B+M AG<br />
1. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, ab Lager Densbüren. Sie sind freibleibend und können jederzeit<br />
widerrufen werden.<br />
2. Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Ist nichts anderes vereinbart, gelten 30 Tage rein netto. Bei verspäteter<br />
Zahlung sind wir zur Anrechnung von Verzugszinsen berechtigt.<br />
3. Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und dürfen weder verkauft noch<br />
verpfändet werden.<br />
4. Die Lieferungen erfolgen per LKW bis Hof oder Talstation. Die Zufahrt muss mit 18 t und 2.50 m Breite möglich sein.<br />
Umlade- oder Fremdtransporte zum Zielort werden separat in Rechnung gestellt.<br />
5. Die Lieferfristen werden so genau wie möglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Nur schriftlich zugesicherte Liefertermine<br />
gelten als vereinbart. Entschädigungsansprüche wegen Überschreiten der Lieferfrist werden abgelehnt.<br />
Bitte fragen Sie im Herbst genauer nach.<br />
6. Reklamationen wegen fehlender oder mangelhafter Teile können nur innert 5 Tagen nach Lieferung entgegen genommen<br />
werden. Speziell angefertigte Teile werden nicht zurückgenommen. Retouren erfordern die Zustimmung der B+M<br />
AG. Für Umtriebe werden 20 % des Brutto-Warenwertes einbehalten.<br />
7. Für Masse, die nicht den aktuellen Tierschutzverordnungen entsprechen, lehnt die B+M Haus- und Agrotech AG jede<br />
Haftung ab.<br />
8. Die Montagen werden separat aufgeführt. Nötige Zusatzarbeiten, die anlässlich der Montagen entstehen, werden separat<br />
in Rechnung gestellt. Auf Montagearbeiten und Lieferkosten wird kein Rabatt gewährt.<br />
Wir freuen uns auf eine konstruktive und beidseitig lohnende Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für Ihr Bauvorhaben<br />
viel Erfolg.<br />
Alle Preise in CHF Inkl. MwSt., Preis- und Produktanpassungen vorbehalten. Hotline 062 867 90 00 191