Wichtige Kundeninformation zur Änderung der Heizkostenverordnung
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Bitte prüfen Sie mit Hilfe dieses Flussdiagramms, ob <strong>der</strong> Abrechnungsmaßstab<br />
Heizung für Abrechnungszeiträume mit Beginn ab 1. Januar 2009 nach § 7 Abs. 1<br />
<strong>der</strong> neuen <strong>Heizkostenverordnung</strong> zu verän<strong>der</strong>n ist.<br />
Wird das Gebäude mit einer Öl- o<strong>der</strong><br />
Gasheizung versorgt ?<br />
Sind freiliegende, auf <strong>der</strong> Wand<br />
verlaufende und damit sichtbare<br />
Strangleitungen <strong>der</strong> Wärmeversorgung<br />
vorhanden ?<br />
ja<br />
ja<br />
Sind diese freiliegenden Strangleitungen<br />
<strong>der</strong> Wärmeversorgung überwiegend<br />
gedämmt ?<br />
ja<br />
Wurde <strong>der</strong> Bauantrag nach dem<br />
31.12.1994 gestellt ?<br />
nein<br />
Erfüllt das Gebäude das<br />
Anfor<strong>der</strong>ungsniveau <strong>der</strong><br />
Wärmeschutzverordnung vom<br />
16.08.1994 ?<br />
nein<br />
Kein Wahlrecht.<br />
Verbrauchsanteil<br />
Heizung 70% ist<br />
Pflicht<br />
ja<br />
ja<br />
Wahlrecht bleibt<br />
unverän<strong>der</strong>t.<br />
Verbrauchsanteil<br />
Heizung 50%-70%<br />
Sollte <strong>der</strong> Verbrauchskostenanteil des bisherigen Abrechnungsmaßstabes für die Heizung keine<br />
70% betragen, beauftragen Sie bitte BRUNATA schriftlich, den Verbrauchskostenanteil Heizung<br />
für Abrechnungszeiträume mit Beginn ab 1. Januar 2009 auf 70% zu än<strong>der</strong>n.<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
Empfehlung:<br />
Verbrauchskostenanteil<br />
Heizung 50%