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Passion Chirurgie 06_2012 - BDC

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1 Editorial<br />

Bridging - Operieren mit Gerinnungshemmern<br />

J. Hoffmann, M. Spannagl<br />

2 Titelthema<br />

Direkte orale Antikoagulanzien in der Praxis<br />

S. Dübgen, M. Spannagl<br />

Perioperatives Management von Patienten mit<br />

Thrombozytenaggregationshemmung bei<br />

Koronarstents C. Jámbor, M. Spannagl, B. Zwissler<br />

Wirksamkeit und Einsetzbarkeit von<br />

Thromboseprophylaxestrümpfe M. Spannagl<br />

3 Weiter- und Fortbildung<br />

Perioperatives Bridging bei Antikoagulierten<br />

Patienten (Vitamin-K-Antagonisten) J.N. Hoffmann,<br />

M. Spannagl<br />

Schau Dich schlau – Kongressimpressionen<br />

J. Ansorg, N. Hennes, J. Seifert<br />

Safety Clip: Chirurgische Fallgrube -<br />

Perioperative Überbrückung chronisch<br />

antikoagulierter Patienten („Bridging“)<br />

A. Cadenbach<br />

Hygiene-Tipp: Aufbereitung von<br />

Medizinprodukten - Was ist eigentlich der A 0-<br />

Wert? W. Popp, K.-D. Zastrow, H. Martiny<br />

Hygiene-Clip J. Ansorg<br />

English in a brief E. Goodman<br />

Rezension: Grundlagen der ärztlichen<br />

Begutachtung E. Hierholzer<br />

4 Vergütung und Ökonomie<br />

Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ<br />

P. Kalbe<br />

EBM-Kommentar <strong>2012</strong> - Teil 5 J. A. Rüggeberg<br />

5 Personal und Karriere<br />

Ärztliche Karriere als Selbstläufer? I. Rebmann<br />

Personalia<br />

6 Geld und Recht<br />

Versicherungsangebote des <strong>BDC</strong>


7 Politik<br />

Aktuelle Meldungen<br />

<strong>BDC</strong>-Pressemeldung: Vierteiliges Praktisches<br />

Jahr für Medizinstudierende gefährdet Qualität<br />

der ärztlichen Ausbildung<br />

<strong>BDC</strong>-Pressespiegel<br />

8 Fragen und Antworten<br />

Zeitprofil von MVZ-Angestellten bei<br />

Plausibilitätskontrolle<br />

Vorgaben für eine Entscheidung, ob ambulant<br />

oder stationär operiert wird<br />

9 <strong>BDC</strong> Service<br />

Internetangebote des <strong>BDC</strong><br />

Seminare der <strong>BDC</strong> | Akademie<br />

Veranstaltungshinweise<br />

News vom <strong>BDC</strong> | Sport-Team<br />

Aktionsangebote für <strong>BDC</strong>-Mitglieder<br />

10 <strong>BDC</strong> Intern<br />

<strong>BDC</strong> Landesverbände<br />

Protokoll der Mitgliederversammlung des <strong>BDC</strong><br />

am 25. April <strong>2012</strong><br />

Leserbriefe zum Einladungsschreiben des<br />

Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit<br />

<strong>2012</strong><br />

Impressum<br />

Ads in dieser Ausgabe:<br />

EforP - English for Professionals<br />

Partner des <strong>BDC</strong> für chirurgische Fort- und<br />

Weiterbildung


V<br />

Editorial<br />

Bridging - Operieren mit Gerinnungshemmern<br />

J. Hoffmann, M. Spannagl<br />

iele Erkrankungen sind verursacht durch pathologische Prozesse in Blutgefäßen.<br />

Thrombozytenhemmstoffe und Gerinnungshemmstoffe spielen daher bei der Verhinderung, aber auch<br />

bei der Behandlung arterieller, kardialer und venöser Erkrankungen, eine zentrale Rolle.<br />

Inzwischen stellt es eine Herausforderung dar, bei der Vielfalt der thrombozyten- und<br />

gerinnungshemmenden Medikation den Überblick zu behalten. Orale und parenterale, kurzwirksame und<br />

langwirksame Substanzen mit unterschiedlichen Angriffspunkten stehen zur Verfügung. Bei akuter Erkrankung<br />

oder nach Stentimplantation werden diese Medikamente über einen begrenzten Zeitraum sogar kombiniert<br />

angewendet. Das perioperative Management bei invasiven Eingriffen oder Operationen muss für jeden<br />

Einzelfall genau festgelegt werden, um Blutungskomplikationen und embolische Komplikationen zu<br />

verhindern. Der Leidtragende in diesem Szenario ist oft der Chirurg, der sich nicht mit allen gerinnungsaktiven<br />

Substanzen und deren Indikationen im Detail auskennt und während oder aber im Anschluss an die<br />

Operation, mit einer Blutungskomplikation konfrontiert wird.<br />

Weiterhin werden häufig in der klinischen Routine von hausärztlichen Kollegen Patienten zur Operation<br />

zugewiesen, bei denen beispielsweise ein Bridging mit niedermolekularem Heparin bei chronischer<br />

Einnahme von Thrombozytenaggregationshemmern bereits eingeleitet wurde. Es ist festzuhalten, dass<br />

dieses Vorgehen jeglicher wissenschaftlicher und klinischer Grundlage entbehrt und der Patient dann oft in<br />

der vulnerablen Phase, typischerweise nach Absetzen des ASS 100, operiert wird.<br />

Für den Chirurgen ist deshalb bei diesen Hochrisikopatienten die Überprüfung der Indikation und der<br />

Dringlichkeit zur Operation besonders wichtig. Patienten mit doppelter Thrombozytenhemmung nach kardialer<br />

Medikamenten-freisetzender Stentimplantation sollten im ersten (halben) Jahr nach der Stentimplantation<br />

nicht elektiv operiert werden, außer es liegen besondere Begleitumstände vor.<br />

Das Thromboembolierisiko, aber auch das patientenseitige und Eingriffsbedingte Blutungsrisiko erfordert<br />

eine individuelle Beurteilung durch einen erfahrenen Chirurgen, in Zusammenarbeit mit den kardiologischen<br />

oder aber angiologischen Kollegen.<br />

In den bisher vorliegenden Empfehlungen und Konsensusdokumenten hingegen wird meist die<br />

anästhesiologische und/oder kardiologische Perspektive betont. Dies hat zu einer auch unter<br />

Studienbedingugnen nachweisbaren Zunahme der Blutungskomplikationen geführt.<br />

Neue Thrombozyten- und Gerinnungshemmstoffe sind zweifelsohne eine wertvolle Ergänzung in der<br />

differenzierten Behandlung unserer Patienten. Eine genaue Kenntnis der Pharmakologie der jeweiligen<br />

Substanzen ermöglicht deren passgenauen Einsatz. Nur bei lang wirkenden Substanzen ist eine<br />

perioperative Überbrückung erforderlich. Die neuen direkten oralen Antikoagulantien versprechen hier eine<br />

Erleichterung, da sie bei kurzen Halbwertszeiten ein den niedermolekularen Heparinen vergleichbares<br />

Management erlauben und kein Bridging erfordern.


In den folgenden Artikeln soll sowohl für Thrombozytenhemmstoffe als auch Gerinnungshemmstoffe der<br />

aktuelle Stand dargelegt werden, sowie die wesentlichen Eckpunkte für deren perioperative Handhabung.<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />

Prof. Dr. med. Johannes N. Hoffmann Prof. Dr. med. Michael Spannagl<br />

Diesen Artikel finden Sie unter <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Herausforderungen|Bridging<br />

Hoffmann J. / M. Spannagl M. Bridging - Gerinnungshemmer bei Blutungsgefahr. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel<br />

01.


D<br />

Titelthema<br />

Direkte orale Antikoagulanzien in der Praxis<br />

S. Dübgen, M. Spannagl<br />

ie Zahl der Menschen in Deutschland, welche eine Antikoagulation mit einem Vitamin K-Antagonisten<br />

durchführen, ist in den letzten Jahren durch eine älter werdende Bevölkerung und eine breitere<br />

Indikationsstellung stetig angestiegen. Über 50 Jahre war dies die einzige oral applizierbare Form der<br />

Gerinnungshemmung, welche einen effektiven Schutz vor Thromboserezidiven oder kardiogenen Embolien<br />

bot. Inzwischen stehen mit Dabigatran (Pradaxa®), Rivaroxaban (Xarelto®) und Apixaban (Eliquis®) neue<br />

orale Antikoagulanzien zur Verfügung, welche sich durch eine direkte Hemmung des Thrombins oder des<br />

aktivierten Faktors Xa auszeichnen. Das Anwendungsspektrum dieser Substanzen wurde zuletzt mit der<br />

Zulassung von Rivaroxaban zur Therapie und Rezidivprophylaxe der tiefen Venenthrombose erweitert.<br />

Folgender Beitrag gibt einen Überblick zur Anwendung dieser Substanzen.<br />

Historie der Antikoagulanzien<br />

Nachdem in den 30er Jahren die gerinnungshemmende Wirkung der Heparine erforscht wurde und in den<br />

50er Jahren das Nagerbekämpfungsmittel Warfarin in den USA eine Zulassung als Gerinnungshemmer<br />

erhielt, kamen in den frühen 80er Jahren die niedermolekularen Heparine als wesentliche Verbesserung auf<br />

den Markt. Diese hatten durch ihre ein- bis zweimal tägliche Gabe und sehr breiten therapeutischen Bereich<br />

den entscheidenden Vorteil, dass eine Gerinnungsüberwachung nicht mehr zwingend erforderlich war. In den<br />

1990er Jahren begann sich die Suche nach dem idealen Antikoagulanz in zwei Richtungen zu entwickeln.<br />

Orientiert an der Faktor Xa-hemmenden Eigenschaft synthetisch hergestellter sulfatierter Oligosaccharide<br />

(Fondaparinux, Arixtra®) wurden oral applizierbare direkte Xa-Inhibitoren (Rivaroxaban, Apixaban,<br />

Edoxaban) entwickelt, während Hirudin als direkter Thrombininhibitor die Modellsubstanz für das nun<br />

verfügbare Dabigatran darstellte. (Abb.1) Die Eigenschaften der neuen Substanzen erfüllen viele Ansprüche,<br />

die man an ein ideales Antikoagulanz haben kann. (Tab. 1)


Abb. 1: Der Paradigmenwechsel in der Therapie mit Antikoagulanzien kündigte sich in den 1990er Jahren durch Fondaparinux<br />

als noch indirekten jedoch selektiven Faktor Xa-Inhibitor und die vom Hirudin abgeleiteten direkten Thrombininhibitoren an.<br />

Tab. 1: Die Ansprüche an ein ideales Antikoagulanz werden von den verfügbaren Arzneimitteln in unterschiedlicher Weise erfüllt.<br />

Auch wenn die neuen direkten Antikoagulanzien viele dieser Eigenschaften erfüllen, ist es bisher nicht gelungen, einen Schutz<br />

vor Thromboembolien ohne entsprechende Blutungsneigung zu bewerkstelligen.<br />

Eigenschaften eines idealen<br />

Antikoagulanz<br />

verfügbare Antikoagulanzien<br />

Vitamin K-Antagonisten Niedermolekulares Heparin Dabigatran Rivaroxaban Apixaban<br />

orale Applikation + - + + +<br />

vorhersagbare Dosis-Wirkungs-<br />

- + + + +<br />

Beziehung<br />

breites therapeutisches Fenster - + + + + +<br />

tägliche Einmaladministration + + - + -<br />

niedrige Kosten + + - - - -<br />

kein erhöhtes Blutungsrisiko - - - - -<br />

Direkte Antikoagulation<br />

Im Gegensatz zu Heparin und den davon abgeleiteten Glykoantikoagulanzien, welche als Katalysatoren die<br />

Reaktionsgeschwindigkeit des Antithrombins erhöhen, greifen die neuen Antikoagulanzien direkt in den<br />

Gerinnungsprozess ein. Die Endstrecke der plasmatischen Gerinnung ist die Bildung von Thrombin in<br />

ausreichend hoher Konzentration, um Fibrinogen in das gerinnselbildende Fibrin umzuwandeln. Die Bildung<br />

von Thrombin geschieht auf phospholipidreichen Oberflächen (aktivierte Thrombozyten) in der Gegenwart von<br />

Calcium-Ionen durch den Komplex aus Faktor Xa und Va. Rivaroxaban hemmt direkt ohne Interaktion mit<br />

Antithrombin Faktor Xa und Dabigatran blockiert Thrombin (Faktor IIa) (Abb. 2). Dies ist auch der Grund,<br />

warum alle gerinnungsphysiologischen Testsysteme sehr sensitiv auf die Gegenwart der neuen<br />

Antikoagulanzien wirken, da bei Quick, PTT und Einzelfaktoranalysen die enzymatische Aktivität des<br />

Thrombins oder des Faktors Xa gemessen werden. Dabei ist zu beachten, dass die so gemessenen INRoder<br />

Quick-Werte nicht mit den von den Vitamin K-Antagonisten bekannten Zielbereichen vergleichbar sind.


Abb. 2: Im Zentrum des Gerinnungsprozesses, welcher durch Gewebsthromboplastin (TF) und Faktor VIIa initiert wird, steht die<br />

Bildung von Thrombin (IIa) durch Faktor Xa innerhalb des Prothrombinasekomplexes mit Faktor Va, Calcium (Ca) und<br />

Phospholipidoberflächen (PL). Die Inaktivierung von Faktor Xa und Thrombin geschieht natürlicherweise durch Antithrombin<br />

(AT), dessen Wirkung durch heparinartige Substanzen verstärkt wird. Andersartig ist die direkte Hemmung durch Rivaroxaban,<br />

Apixaban oder Dabigatran. Vitamin K-Antagonisten interagieren nicht direkt mit dem Gerinnungssystem, sondern stören die<br />

Bildung der Faktoren II, VII, IX und X in der Leber.<br />

Eine Gerinnungsmessung ist in der Regel nicht mehr nötig<br />

Eine Gerinnungsüberwachung der neuen Antikoagulanzien wird im Allgemeinen nicht empfohlen, da bei<br />

Beachtung der Kontraindikationen und Vorsichtshinweise, eine Wirksamkeit im angegebenen Dosisbereich<br />

vorausgesetzt werden kann, ohne dass es zur Überdosierung oder Unterdosierung kommt. Will man trotzdem<br />

einen Wirkungsnachweis durchführen, eignen sich hierzu für Dabigatran am ehesten Thrombinzeit und die<br />

sog. ECT (Ecarin Clotting Time) und für die direkten Faktor Xa-Inhibitoren eine Anti-Faktor Xa-Messung mit<br />

Kalibration auf das entsprechende Antikoagulanz. Diese Testmethoden sind nicht in allen Laboratorien<br />

etabliert und der behandelnde Arzt wird daher versucht sein, trotzdem einen Nachweis mit den verfügbaren<br />

Methoden Thromboplastinzeit (Quick) und aktivierter partieller Thromboplastinzeit (aPTT) durchzuführen. Der<br />

Wirkungsnachweis hierüber ist auch möglich und bei der Fragestellung der Compliance völlig ausreichend, es<br />

ist aber zu berücksichtigen, dass erstens die hier ermittelten Werte nicht mit einer entsprechenden<br />

Wirksamkeit gleichgesetzt werden dürfen, wie sie von Vitamin K-Antagonisten und Heparinen zu erwarten<br />

wäre, und zweitens gerade im höheren Dosisbereich die veränderten Gerinnungszeiten der<br />

Pharmakonkonzentration nicht mehr in einem linearen Verhältnis entsprechen. Abgesehen von dem Umstand,<br />

dass definierte Zielbereiche wie für die Einstellung der Vitamin K-Antagonisten nicht existieren, ist ferner zu<br />

beachten, dass es im Gegensatz zu den in ihrer Pharmakodynamik sehr trägen Vitamin K-Antagonisten im<br />

Tagesverlauf zu starken Schwankungen entlang der Pharmakokinetik kommt (Abb. 3). In Abhängigkeit vom<br />

Abnahmezeitpunkt kann also die Messung von Spitzen- oder Talspiegeln erfolgen (Tab. 2).


Abb. 3: Die neuen direkten Antikoagulanzien ähneln der Pharmakokinetik des niedermolekularen Heparins, weswegen bei<br />

notwendig parenteraler Gabe (z. B. bei Erbrechen und Durchfall) die Tablettengabe einfach durch die Applikation einer<br />

Heparinspritze ersetzt werden kann (sog. Switching) (Abb. nach [1])<br />

Tab. 2: Pharmakokinetische Eigenschaften und Interaktionen der neuen Antikoagulanzien.<br />

Dabigatran Rivaroxaban Apixaban<br />

Bioverfügbarkeit 6,5 % 80-100 % 50 %<br />

max. Wirkspiegel nach 2 h 2-4 h 1-3 h<br />

Halbwertszeit 14-17 h 7-11 h ca.12 h<br />

renale Elimination 85 % 66 % 27 %<br />

Interaktionen über<br />

++ + +<br />

P-gp-Transporter*<br />

Interaktion über<br />

CYP3A4 (Cytochrom P450)**<br />

- + +<br />

* Gleic hzeitige Gabe eines P-gp-Inhibitors bewirkt erhöhte Pharmkons piegel und damit eine potenzielle Blutungs neigung. P-gp-Inhibitoren s ind z. B. Amiodaron, Diltiazem, Nifedipin, Verapamil, Azol-Antimykotika<br />

Clarithromyc in, Erythromyc in. Gleic hzeitige Gabe eines P-gp-Induktors bewirkt eine W irkungs abs c hwäc hung. P-gp-Induktoren s ind z. B. J ohannis kraut, Phenytoin, Rifampic in.<br />

** Gleic hzeitige Gabe eines CYP3A4-Enzyminhibitors führt zu erhöhten W irks piegeln und damit einer potenziellen Blutungs neigung. CYP3A4-Inhibitoren s ind z. B. Amiodaron, Cimetidin, Clarithromyc in, Diltiazem,<br />

Erythromyc in, Azol-Antimykotika, Grapefruits aft, HIV-Proteas einhibitoren, Valproat, Verapamil. Gleic hzeitige Gabe eines CYP3A4-Enzyminduktors führt zu vers tärktem Abbau und damit W irkungs abs c hwäc hung. CYP3A4-<br />

Induktoren s ind z. B. Carbamazepin, J ohannis kraut, Phenytoin, Rifampic in.<br />

Die Beurteilung der Messwerte bei der Umstellung von einem Vitamin K-Antagonisten auf die direkten


Antikoagulanzien muss mit Vorsicht erfolgen, denn die Restwirkung des Vitamin K-Antagonisten in<br />

Kombination mit der direkten Gerinnungshemmung führt dann in der Regel zu extrem veränderten INR-Werten,<br />

ohne dass eine entsprechende Blutungsneigung dokumentiert worden wäre. Die Messung der Anti-Faktor<br />

Xa-Aktivität wird nicht durch Vitamin K-Antagonisten verfälscht. [2]<br />

Verwendung der direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK)<br />

Thromboembolieprophylaxe im Rahmen der orthopädischen Endoprothetik<br />

Die Erstzulassung der neuen oralen Antikoagulanzien erfolgte in der Indikation der Thromboseprophylaxe im<br />

Rahmen der Knie- und Hüftendoprothetik. Neben Argumenten der Praktikabilität in der Studiendurchführung<br />

(hohe Patientenzahl, standardisierbarer Elektiveingriff) stellt die Erprobung einer neuen Substanz im Kontext<br />

eines hohen Thrombose- und Blutungsrisikos zugleich auch ein Proof of Concept dar. Für eine Substanz, die<br />

sich in dieser Situation als gleichwertig oder überlegen erweist, sollte auch für Situationen mit niedrigerem<br />

Thrombose- und Blutungsrisiko eine Tauglichkeit anzunehmen sein. [3]<br />

Die erste postoperative Gabe setzt eine erfolgte Blutstillung voraus und unterscheidet sich trotz ähnlicher<br />

pharmakokinetischer Daten je nach Substanz. Grund hierfür sind die entsprechend durchgeführten<br />

Zulassungsstudien, bei denen unterschiedliche Konzepte zur Vermeidung von Blutungskomplikationen<br />

vertreten wurden. Die einzelnen Dosierungen sind in Tabelle 3 aufgeführt.<br />

Tab. 3: Übersicht der Dosierungen der direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK) für die unterschiedlichen Indikationen in den<br />

Zulassungsstudien<br />

Dosierung der DOAK in Phase III-Studien zur Primärprophylaxe der VTE im Rahmen des Knie- und Hüftgelenksersatz<br />

Dabigatran<br />

Dosierung<br />

220 mg oder 150 mg<br />

(CrCl 50 bis 30ml/min)<br />

einmal täglich<br />

Zeitpunkt der ersten<br />

postoperativen Gabe<br />

1-4 h postoperativ in<br />

halber Dosis (110mg)<br />

Rivaroxaban 10 mg einmal täglich 6-8 h postoperativ<br />

Apixaban 2,5 mg zweimal täglich 12-24 h postoperativ (!)<br />

Dosierung der DOAK in Phase III-Studien zur Therapie der tiefen Venenthrombose<br />

Initialtherapie Erhaltungstherapie<br />

Dabigatran<br />

NMH in therapeutischer<br />

Dosis für 5-11 Tage<br />

150 mg zweimal täglich<br />

Rivaroxaban<br />

15 mg zweimal täglich<br />

für drei Wochen<br />

20 mg einmal täglich<br />

Apixaban<br />

10 mg zweimal täglich<br />

für 7 Tage<br />

5 mg zweimal täglich<br />

Dosierung der DOAK in Phase III-Studien zur Schlaganfallprophylaxe bei Vorhofflimmern<br />

Dosierung<br />

Dabigatran<br />

150 mg (110mg bei >80-jährigen, Blutungsrisiko<br />

und Verapamil-Einnahme) zweimal täglich<br />

Rivaroxaban<br />

20 mg (15mg bei CrCl 30 bis 49ml/min) einmal<br />

täglich<br />

Apixaban<br />

5 mg (2,5mg bei >80-jährigen, Kreatinin > 1,5mg/dl<br />

oder bei KG


als Einmalgabe verabreicht. Die hierzu empfohlene Dosis von 20 mg soll bei einer<br />

Nierenfunktionseinschränkung mit einer Kreatinin-Clearance ab unter 50 bis 15 ml/min auf 15 mg reduziert<br />

werden. Jedoch ist der Einsatz bei stark eingeschränkter Nierenfunktion (CrCl


[4] Trappe HJ: Atrial fibrillation: established and innovative methods of evaluation and treatment. Dtsch Arztebl Int <strong>2012</strong>; 109 (1-2): 1-7<br />

[5] Moser M, Bode C. Antikoagulation bei Vorhofflimmern - Die Zukunft hat begonnen. Internist <strong>2012</strong>; DOI 10.1007/s00108-011-2983-4<br />

[6] Pengo V, Crippa L, Falanga A et al. Questions and answers on the use of dabigatran and perspectives on the use of other new oral<br />

anticoagulants in patients with atrial fibrillation. A consensus document of the Italian Federation of Thrombosis Centers (FCSA).<br />

Thromb Haemost. 2011 Nov 3;1<strong>06</strong>(5):868-76.<br />

[7] Czihal M, Hoffmann U. Therapie der venösen Thromboembolie mit neuen oralen Antikoagulanzien. Phlebologie 2011; 40: 196-202<br />

[8] Neue Indikationen für Faktor Xa-Hemmstoff Rivaroxaban (Xarelto); Arznei-Telegramm <strong>2012</strong>; Jg. 43, Nr. 1<br />

[9] Schellong SM, Haas S, Siebenlist S. Überbrückung, Pausieren und Wechsel von Antikoagulanzien in der Unfallchirurgie. Unfallchirurg<br />

2010, 113: 901-907<br />

Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Herausforderungen|Bridging<br />

Dübgen S. / Spannagl M. Direkte orale Antikoagulanzien in der Praxis. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 02_0.


I<br />

Titelthema<br />

Perioperatives Management von Patienten mit<br />

Thrombozytenaggregationshemmung bei<br />

Koronarstents<br />

C. Jámbor, M. Spannagl, B. Zwissler<br />

Einführung<br />

n Deutschland wurden im Jahre 20<strong>06</strong> etwa 300 000 perkutane Koronarinterventionen (PCI) durchgeführt.<br />

Bei ca. 85 Prozent der PCI wurden Koronarstents implantiert. Das bedeutet jährlich ca. 250.000 neue<br />

Stentpatienten, die unter dualer Plättchenhemmung mit Acetylsalicylsäure (ASS) und einem Thienopyridin<br />

(meist Clopidogrel) stehen [1]. Bei etwa 5 Prozent der Patienten erfolgt im erstenJahr nach Stentimplantation<br />

eine nichtkardiale Operation. Somit werden ca. 12.500 Eingriffe pro Jahr an Patienten mit Koronarstents<br />

„jünger“ als 12 Monate durchgeführt [2]. Wegen der Gefahr der perioperativen Blutung wurden und werden in<br />

vielen Fällen die Thrombozytenaggregationshemmer vor der Operation abgesetzt. Dies setzt jedoch die<br />

Patienten einem erhöhten kardiovaskulären Risiko infolge einer Stentthrombose aus [3]. Die betreuenden<br />

Ärzte stehen somit vor der schwierigen Aufgabe, einerseits eine Operation möglichst ohne perioperative<br />

Blutungen und Blutverlust durchzuführen, was ein Absetzen der Antiplättchentherapie erfordert. Andererseits<br />

müssen sie den Patienten vor einem Herzinfarkt schützen, was am besten mit der Fortsetzung der<br />

Thrombozytenaggregationshemmung erreicht wird. Hieraus ergibt sich ein therapeutisches Dilemma, welches<br />

eines sehr differenzierten und häufig individualisierten Vorgehens bedarf. Ziel der vorliegenden Übersicht ist<br />

es, den derzeitigen Kenntnisstand zu Risikoabschätzung sowie dem perioperativen Management von<br />

Patienten mit Koronarstents unter Einbeziehung aktueller Empfehlungen der Fachgesellschaften<br />

zusammenzufassen [3,4].


Abkürzungsverzeichnis<br />

ACC American College of Cardiology<br />

ACCP American College of Chest Physicians<br />

AHA American Heart Association<br />

ARC Academic Research Consortium<br />

ASS Acetylsalicylsäure<br />

BMS Bare-Metal Stent<br />

COX-1 Zyklooxygenase-1<br />

DES Drug-Eluting Stent<br />

ESC European Society of Cardiology<br />

GpIIb/IIIa Glykoprotein IIb/IIIa<br />

HWZ Halbwertszeit<br />

LMWH niedermolekulares Heparin (low molecular weight heparin)<br />

PCI perkutane Koronarintervention<br />

POC Point-of-Care<br />

PTCA perkutane transluminale Koronarangioplastie<br />

Koronarstents<br />

Nach einer perkutanen Koronarintervention (PCI) ist das Endothel im Koronargefäß vulnerabel, und<br />

thrombogen [5]. Dies hat eine Re-Okklusionrate von 6 bis 8 Prozent 24 Stunden nach perkutanen<br />

transluminalen Koronarangioplastie (PTCA) zur Folge [6]. Die hohe Komplikationsrate führte letztlich zur<br />

Entwicklung der Koronarstents [7].<br />

1993 wurden unbeschichtete, sogenannte Bare-Metal Stents (BMS; Drahtgeflechthülsen aus Metall)<br />

eingeführt, wobei die Frühverschlussrate nach PCI zwar deutlich gesenkt wurde [8] aber es zu einer späteren<br />

Stenosierung des Stents kam. Dies führte zu einem Anstieg der kardialen Komplikationsrate etwa sechs<br />

Monate nach Implantation. Ursache hierfür sind eine Hyperplasie der Neointima sowie eine überschießende<br />

Proliferation von Fibroblasten und glatten Muskelzellen.<br />

Daraufhin wurden beschichtete, sog. Drug-Eluting Stents (DES) entwickelt und 2002 bzw. 2004<br />

zugelassen. DES sind mit einem antiproliferativen Wirkstoff beschichtet, der kontinuierlich abgegeben wird<br />

und damit die Entstehung einer neointimalen Hyperplasie effektiv unterdrückt. Trotz initialer Erfolge erlitt<br />

dieses Konzept 2007 einen Rückschlag. Die Inzidenz von späten Stentthrombosen und somit auch die<br />

kardiale Letalität und Myokardinfartkrate stieg bei Patienten mit DES nach Absetzen von Clopidogrel 6<br />

Monate nach Implantation im Vergleich zu Patienten mit BMS an [9]. Offenbar kann sich durch die<br />

antiproliferative Stentbeschichtung über lange Zeit keine funktionelle Neointima ausbilden. Daher ist die<br />

endovaskuläre Oberfläche auch noch nach mehreren Monaten hoch thrombogen [10] (Abb. 1, 2). Dennoch<br />

sind die beschichteten Stents nach derzeitiger Datenlage und mit längerer dualer<br />

Thrombozytenaggregationshemmung über mindestens 12 Monate insgesamt effektiv und sicher [11-13].


Abb. 1: Verlauf der Endothelialisierung (in Prozent) von BMS und DES in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stentimplantation.<br />

Modifiziert nach [70].<br />

Abb. 2: Für den vaskulären Heilungsprozess und somit die Ausbildung einer antithrombogenen Oberfläche des Stents ist die<br />

Auskleidung durch Endothel entscheidend. DES hemmen durch die Zytostatika-Beschichtung nicht nur die unerwünschte<br />

Intimahyperplasie, sondern auch die im Grundsatz erwünschte Re-Endothelialisierung und begünstigen so die Entstehung von<br />

späten Stentthrombosen. Somit entstehen die typischen Komplikationen der beiden Stenttypen: In-Stent Restenose bei BMS und<br />

späte Stentthrombose bei DES. Modifiziert nach [7].<br />

Eine effektive Hemmung der Thrombozytenfunktion ist nach der Implantation der Koronarstents unverzichtbar.<br />

Nach den aktuellen Empfehlungen müssen Patienten nach Implantation von koronaren Stents lebenslang mit<br />

ASS behandelt werden. Die zusätzliche Gabe von einem Thienopyridin (z. B. Clopidogrel oder Prasugrel) ist<br />

für mindestens vier Wochen (Patienten mit BMS) bzw. für mindestens 12 Monate (Patienten mit DES)<br />

erforderlich [14].<br />

Thrombozytenaggregationshemmer<br />

Die wichtigsten Thrombozytenaggregationshemmer sind:


- Zyklooxygenase-Hemmer: ASS<br />

- ADP-Rezeptor Antagonisten<br />

- Irreversible Thienopyridine: Clopidogrel, Prasugrel, Ticlopidin<br />

- Reversible Cyclopentyltriazolopyrimidine: Ticagrelor<br />

- GpIIb/IIIa-Rezeptor-Antagonisten: Tirofiban, Eptifibatid, Abciximab (Abb. 3).<br />

Abb. 3: Thrombozytenaggregationshemmer greifen entweder einen spezifischen Aktivierungsweg der Thrombozyten an und<br />

verursachen damit eine partielle Aggregationshemmung oder führen zur kompletten Aggregationshemmung durch die<br />

Blockierung der gemeinsamen Endstrecke aller Aktivierungswege. Die aktivierten Thrombozyten setzen gerinnungsaktive<br />

Substanzen wie z. B. Adenosindiphosphat (ADP) und Thromboxan A2 frei. Diese binden wiederum an ihre Plättchenrezeptoren<br />

und führen zur weiteren Aktivierung der Thrombozyten. Die gemeinsame Endstrecke der Thrombozytenaktivierung ist die<br />

Aktivierung der Glykoprotein IIb/IIIa (GpIIb/IIIa) Rezeptoren. Über diese Rezeptoren vernetzen sich die aktivierten Thrombozyten<br />

mittels zirkulierenden Fibrinogens, was letztlich zur Plättchenaggregation und Bildung eines okkludierenden Thrombus an der<br />

Endothelläsion führt. Modifiziert nach [71].<br />

ASS<br />

ASS hemmt irreversibel die Zyklooxygenase-1 (COX-1) und vermindert dadurch die Bildung der<br />

proaggregatorisch wirkenden Thromboxan-A2 in den Thrombozyten (Abb. 3). Die Wirkung setzt bereits nach<br />

10 bis 20 Minuten ein und hält für die gesamte Lebensdauer der Thrombozyten an. Die Dosis für die<br />

Langzeittherapie beträgt 100 mg pro Tag.<br />

ADP-Rezeptor-Antagonisten<br />

Thienopyridine, wie Clopidogrel (Iscover®, Plavix®), Prasugrel (Efient®) und das nur noch selten<br />

eingesetzte Ticlopidin (Tyklid®) sind irreversible ADP-Antagonisten. Die Substanzen werden oral<br />

eingenommen und sind inaktive Prodrugs. Somit werden sie erst in der Leber über verschiedene Zytochrom-<br />

P450-Isoenzyme zu aktiven Formen konvertiert (15). Die Bioverfügbarkeit von Clopidogrel ist schlecht, weil<br />

nach der Absorption etwa 85 Prozent der Substanz schnell durch Esterasen in ein unwirksames Derivat<br />

umgewandelt wird. Nur der Rest erreicht die Leber und wird zum aktiven Metabolit. Nach der üblichen Dosis<br />

von 75 mg tritt die Wirkung von Clopidogrel erst nach drei bis fünf Tagen ein. Durch Gabe einer<br />

Aufsättigungsdosis von 300 bzw. 600 mg ist die Wirkung bereits nach sechs bzw. zwei Stunden klinisch<br />

relevant nachweisbar [16]. Prasugrel ist seit 2009 sowohl in Europa (EMEA) als auch in den USA (FDA)<br />

zugelassen [17]. Die Wirksamkeit von Prasugrel (60 mg Aufsättigungsdosis, dann 10 mg täglich p.o.) im<br />

Vergleich mit der Standardmedikation Clopidogrel (jeweils kombiniert mit ASS) war in der Zulassungsstudie<br />

besser [18]. Allerdings war auch die Rate an (auch lebensbedrohlichen) Blutungen - insbesondere bei<br />

Patienten über 75 Jahre - höher. Der entscheidende Unterschied verglichen mit Clopidogrel ist, dass die<br />

Biotransformation von Prasugrel in seinen aktiven Metaboliten vollständig erfolgt. Dadurch ist die Wirksamkeit<br />

von Prasugrel besser und der Wirkeintritt schneller [19]. Die Wirkdauer ist mit der von Clopidogrel<br />

vergleichbar.<br />

Ticagrelor (Brilique®) ist die erste zugelassene Substanz der Klasse Cyclopentyltriazolopyrimidine.<br />

Grundlage für die Zulassung von Ticagrelor war die PLATO-Studie (PLATelet Inhibition and Patient<br />

Outcomes) mit insgesamt mehr als 18.600 Patienten [20]. Hier war Ticagrelor besser wirksam als<br />

Clopidogrel, ohne dass es zu einem Anstieg von schweren und tödlichen Blutungen kam.


Wie Clopidogrel und Prasugrel, blockiert auch Ticagrelor ADP-Rezeptoren, jedoch reversibel. Ticagrelor<br />

ist kein Prodrug und benötigt für seine Aktivierung keine Leberenzyme. Die HWZ der Substanz ist kurz, daher<br />

muss Ticagrelor zweimal täglich á 90 mg eingenommen werden. Die Wirkung tritt schnell ein, ist stärker als<br />

bei Clopidogrel und die biologische Wirksamkeit ist trotz der kurzen HWZ deutlich länger. Die<br />

Thrombozytenfunktion ist 36 Stunden nach Absetzen von Ticagrelor stärker eingeschränkt, als nach Absetzen<br />

von Clopidogrel. Es dauert vier bis fünf Tage, bis nur noch 25 Prozent der Thrombozytenfunktion gehemmt ist.<br />

Aufgrund der Reversibilität dürfte Ticagrelor auf den ersten Blick besser steuerbar sein. Jedoch ist im Falle<br />

einer Blutungskomplikation diese Eigenschaft problematisch. Bei akuter Blutung werden die Thrombozyten<br />

verbraucht und der freiwerdende Wirkstoff bindet sich an die verbleibenden und ggf. auch an die<br />

transfundierten Thrombozyten. Während der ersten 36 Stunden haben Thrombozytentransfusionen daher<br />

einen eingeschränkten Effekt. Wegen des langsamen Abklingens der biologischen Wirkung von Tricagleror<br />

ist für diese Substanz in der perioparativen Situation der gleiche Vorsicht nötig wie für die irreversiblen ADP-<br />

Rezeptor-Antagonisten.<br />

GpIIb/IIIa-Rezeptor Antagonisten<br />

Die GpIIb/IIIa-Rezeptor Antagonisten blockieren die Fibrinogen-Bindungsstellen der Thrombozyten. Sie<br />

hemmen die Thrombozytenaggregation zu über 80 Prozent und sind somit die stärksten Inhibitoren. Tirofiban<br />

(Aggrastat®) und Eptifibatid (Integrillin®) haben eine kurze Wirkdauer von zwei bis vier (Eptifibatid) bzw. vier<br />

bis sechs (Tirofiban) Stunden. Abciximab (ReoPro®) ist ein monoklonaler Antikörper mit einer langen<br />

Wirkdauer von über 48 Stunden. GpIIb/IIIa Antagonisten sind intravenöse Substanzen und werden ganz<br />

überwiegend periprozedural im Rahmen von PCI eingesetzt.<br />

Non- und Low-Responder<br />

Nicht alle Patienten reagieren auf ASS oder Clopidogrel mit einer adäquaten<br />

Thrombozytenaggregationshemmung, die individuelle Variabilität ist sehr hoch [21]. Non-Responder oder<br />

Low-Responder sind Patienten, bei denen in-vitro Thrombozytenfunktionstests wiederholt zeigen, dass die<br />

auf die antithrombozytäre Therapie unzureichend anspricht [22]. Wegen der Vielzahl der Messmethoden<br />

wurden in verschiedenen Studien Low-Responder-Raten für ASS von 5 bis 60 Prozent [23-25] und für<br />

Clopidogrel von 17 bis 25 Prozent berichtet [26,27].<br />

Die Ursachen dieses Phänomens sind sehr vielfältig, am häufigsten ist jedoch die fehlende Compliance<br />

der Patienten. Weiterhin können verschiedene pharmakologische, patientenabhängige und genetische<br />

Ursachen zugrunde liegen (Tab. 1)<br />

Tab. 1: Ursachen der verminderten Ansprechbarkeit auf ASS oder Clopidogrel<br />

Pathomechanismus Ursachen Unzureichendes Ansprechen auf<br />

Verminderte Bioverfügbarkeit<br />

Medikamenteninteraktionen<br />

Gesteigerte Aggregabilität der Thrombozyten<br />

Genetische Unterschiede,<br />

Polymorphismen<br />

Fehlende Patientencompliance<br />

Inadäquate Dosierung<br />

Verminderte Resorption<br />

Unterschiedliche Aktivität der<br />

Cytochrom-P450-Enzyme<br />

Diabetes mellitus<br />

Nikotin<br />

Hypercholesterinämie<br />

Postoperativ<br />

CYP2C19<br />

COX-1<br />

GpIIb/IIIa<br />

P2Y12-Rezeptor<br />

ASS und Clopidogrel (27)<br />

ASS und Clopidogrel (27)<br />

ASS und Clopidogrel (27)<br />

Clopidogrel (28-30)<br />

ASS und Clopidogrel (31)<br />

ASS (32), Clopidogrel (33)<br />

Clopidogrel (34)<br />

ASS und Clopidogrel (35)<br />

Clopidogrel (15,36)<br />

ASS (37)<br />

ASS und Clopidogrel (22)<br />

Clopidogrel (38)<br />

Die unzureichende Thrombozytenaggregationshemmung ist mit einem vermehrten Auftreten kardiovaskulärer<br />

Ereignisse assoziiert [39]. Bei bekannten Low-Respondern wird eine Dosisanpassung von Clopidogrel<br />

und/oder ASS bzw. ein Präparatwechsel zu Prasugrel diskutiert.<br />

Perioperatives Management<br />

Präoperative Risikoeinschätzung<br />

Eingriffe bei Patienten mit Koronarstents stellen eine Herausforderung für Anästhesisten, Chirurgen und<br />

Kardiologen dar, weil hier das variable Risiko der Stentthrombose und das ebenfalls variable Blutungsisiko<br />

der Operation gegeneinander abgewogen werden müssen. Diese Risiken zusammen mit der Entscheidung<br />

über die individuelle Dringlichkeit des Eingriffes bestimmen die perioperative Strategie der<br />

Plättchenhemmung (Abb. 4).


Abb. 4: Das perioperative Vorgehen bezüglich der plättchenhemmenden Therapie ist abhängig vom Ausmaß des<br />

Thromboserisikos einerseits und des Blutungsrisikos andererseits. Diese Risiken verlaufen reziprok und die Dreiecke zeigen<br />

das Ausmaß des Risikos. Die Abbildung symbolisiert die Weitergabe und das Pausieren der<br />

Thrombozytenaggregationshemmer. Modifiziert nach [72].<br />

Einschätzung des Stentthromboserisikos<br />

Der plötzlich auftretende thrombotische Verschluss eines Koronarstents ist eine lebensbedrohliche<br />

Komplikation. In 25 bis 65 Prozent kommt es zum Myokardinfarkt, der bei 45 bis 75 Prozent der Patienten<br />

tödlich verläuft [7,40]. Das Risiko der Stentthrombose ist abhängig von<br />

- dem Typ des Stents,<br />

- der Zeitdauer seit der Stentimplantation und<br />

- zusätzlichen Risikofaktoren (Tab. 2) [41].<br />

Tabelle 2. Zusätzliche Risikofaktoren für eine Stentthrombose. Modifiziert nach [14].<br />

frühzeitiges Absetzen der dualen Plättchenhemmung<br />

Diabetes mellitus<br />

Patientenabhängige Faktoren<br />

Niereninsuffizienz<br />

hohes Alter<br />

verminderte Auswurffraktion<br />

Operation<br />

Indikation für den Stent akutes Koronarsyndrom<br />

lange Stents (>18 mm)<br />

dünne Stents (


Stentthrombosen sind bei unbeschichteten Stents äußerst gering, während das Risiko bei den beschichteten<br />

Stents über mehrere Jahre fortbesteht [13,48,49]. Die kumulative Inzidenz der Stentthrombose beträgt 1 bis 2<br />

Prozent. Die Inzidenz der Stentthrombose bei Patienten mit Operation und Pausieren der laufenden<br />

Plättchenhemmung perioperativ wurde mit 4 bis 5 Prozent angegeben [50,51].<br />

Einschätzung des perioperatives Blutungsrisikos<br />

Für das Blutungsrisiko bei Operationen unter ASS und Clopidogrel liegen Daten aus der Kardiochirurgie vor:<br />

Das Risiko für Transfusionen und chirurgische Reinterventionen zeigte sich etwa fünffach erhöht ohne Einfluss<br />

auf die Sterblichkeit [52]. Eine aktuelle Metaanalyse konnte zeigen, dass bei Patienten die unter Clopidogrel<br />

operiert wurden, zudem auch die Beatmungsdauer und der Krankenhausaufenthalt verlängert war [53]. Das<br />

Risiko einer Blutungskomplikation während eines chirurgischen Eingriffs wird durch ASS alleine um den<br />

Faktor 1,5 erhöht, ohne dass dadurch die Letalität ansteigt [54].<br />

Bei einigen Operationen sind allerdings selbst quantitativ kleinere Blutungen mit einer so großen<br />

Morbidität verbunden, dass das Absetzen jeglicher Thrombozytenaggregationshemmung zwingend ist. Dies<br />

gilt für intrakranielle Eingriffe, Operationen am Spinalkanal und Operationen am Augenhintergrund [54]. Die<br />

großen Gefäßeingriffe, größere Eingriffe in der Tumorchirurgie und große rekonstruktive plastische<br />

Operationen tragen per se ein - auch quantitativ - hohes Blutungsrisiko, so dass viele Chirurgen das Absetzen<br />

der Thrombozytenaggregationshemmer oder zumindest eine Reduktion der dualen Plättchenhemmung nur auf<br />

ASS hier fordern. In der Allgemein-, Gefäß-, Unfallchirurgie und Orthopädie wurde ein um 4 Prozent erhöhter<br />

Transfusionsbedarf bei Operationen unter Aspirin und Clopidogrel beschrieben [51]. Bei diesen Operationen<br />

verursachen Blutungskomplikationen jedoch einen viel kleineren Schaden als ein Myokardinfarkt aufgrund<br />

einer Stentthrombose. Vor diesem Hintergrund sollten, soweit möglich, Eingriffe innerhalb des kritischen<br />

Intervalls unter dem Schutz der dualen Plättchenhemmung erfolgen. Eingriffe mit einem geringen<br />

Blutungsrisiko bzw. solche mit einer einfach zu behebenden Blutung (z. B. Kataraktoperation, Zahnextraktion,<br />

Hautbiopsie und Nävusentfernung) können in der Regel problemlos unter dualer Plättchenhemmung erfolgen<br />

[55].<br />

Einschätzung der Dringlichkeit des Eingriffes<br />

Elektive Operationen müssen außerhalb eines sogenannten „kritischen Intervalls“ erfolgen [3,4]. Nach den<br />

neuesten Leitlinien für die präoperative Risikoevaluation und das kardiale Management bei nicht-kardialen<br />

Operationen der European Society of Cardiology (ESC) vom September 2009 sollten elektive Eingriffe<br />

frühestens sechs Wochen, idealerweise jedoch drei Monate nach der Implantation eines Bare-Metal Stents<br />

und frühestens 12 Monate nach der Implantation eines Drug-Eluting Stents durchgeführt werden (Abb. 5) [4].<br />

Abweichend zu den davor gültigen Leitlinien des American College of Cardiology (ACC) und der American<br />

Heart Association (AHA) aus dem Jahr 2007 wurde damit das kritische Zeitintervall bei BMS (vier bis sechs<br />

Wochen nach AHA/ACC) weiter ausgedehnt, während sich das Vorgehen bei DES nicht verändert hat [3].<br />

Insgesamt scheint das kardiale Risiko umso geringer zu sein, je später eine Operation nach erfolgter Stent-<br />

Implantation durchgeführt wird (56,57).


Abb. 5: Empfehlung der Europäischen Society of Cardiology (ESC) zum Management von elektiven Eingriffen bei Patienten mit<br />

Koronarstents in Abhängigkeit von Stent-Typ und Zeitpunkt der Implantation. Modifiziert nach [4].<br />

Bei dringlichen Operationen (z. B. wegen eines bösartigen Tumors) innerhalb der kritischen Intervalle nach<br />

Stent-Implantation muss zunächst individuell diskutiert werden, ob eine Verschiebung des Eingriffes<br />

außerhalb des kritischen Intervalls aus chirurgischer Sicht vertretbar ist [58]. Dies gilt vor allem dann, wenn die<br />

duale Thrombozytenaggregationshemmung teilweise oder ganz unterbrochen werden muss. Eine Wartezeit<br />

von drei bis 12 Monaten kann dabei medizinisch, aber auch psychologisch problematisch sei. Chirurg,<br />

Anästhesist und Kardiologe müssen hier das Risiko einer verzögerten operativen Therapie gegen das Risiko<br />

einer erhöhten kardialen Morbidität (und Letalität) abwägen und zusammen mit dem Patienten über den<br />

besten Operationszeitpunkt bzw. auch über die Reihenfolge der durchzuführenden Maßnahmen entscheiden.<br />

Notfalloperationen sind weder verschiebbar noch kann die bestehende antiaggregatorische Medikation<br />

präoperativ verändert werden. Unabhängig vom verwendeten Stent ist die Rate schwerer kardialer<br />

Komplikationen bei Notfalleingriffen höher als bei elektiven Operationen [56].<br />

Im Vordergrund steht hier die Beherrschung der Blutungskomplikationen. Bei Auftreten einer klinischrelevanten<br />

Blutung unter ASS besteht als erste Behandlungsoption die Gabe des synthetischen Vasopressin-<br />

Analogons DDAVP (Minirin®) [59]. DDAVP führt u. a. zu einer gesteigerten Mobilisierung des von-<br />

Willebrand-Faktors aus dem Endothel und damit zu einer Verbesserung der Thrombozytenadhäsion und -<br />

aggregation. Eine weitere Option ist der Einsatz von Tranexamsäure zur Reduktion intraoperativer Blutungen.<br />

Zur Therapie einer sehr starken oder gar lebensbedrohlichen Blutung unter dem Einfluss einer<br />

plättchenhemmenden Medikation, insbesondere Clopidogrel, müssen Thromboyztenkonzentrate verabreicht<br />

werden, evtl. auch in Kombination mit DDAVP und / oder Antifibrinolytika [60,61].<br />

Perioperative Strategien der Thrombozytenaggregationshemmung<br />

Präoperatives Absetzen bzw. Weiterführen der dualen Antiplättchentherapie<br />

Alle einschlägigen Leitlinien empfehlen die perioperative Fortführung der dualen<br />

Thrombozytenaggregationshemmung, wenn die Operation innerhalb des kritischen Zeitfensters durchgeführt<br />

wird [3,4,60]. Falls dies aus chirurgischer Sicht nicht vertretbar ist (vor Eingriffen in geschlossenen Höhlen, vor<br />

großen Operationen mit relevantem Blutungsrisiko), sollten Clopidogrel bzw. Prasugrel fünf bis sieben Tage<br />

und Ticlopidin zehn Tage präoperativ abgesetzt werden [62]. Bei Ticagrelor gibt es derzeit keine eindeutigen<br />

Empfehlungen für die Karenzzeit. Da das Medikament stark wirksam und seine biologische Wirksamkeit<br />

verlängert ist, sollten chirurgische Eingriffe nicht früher als fünf Tage nach Absetzen vorgenommen werden.<br />

Eine Bestimmung der Restwirkung dieser Substanzen ist mit Thrombozytenfunktionstests möglich [63].<br />

Eine bestehende Medikation mit ASS sollte - außer bei Vorliegen absoluter Kontraindikationen (z. B.<br />

intrakranielle OP, manifeste Blutung o. ä.) - in der perioperativen Phase gar nicht mehr unterbrochen werden<br />

[45]. Auch die aktuellen Leitlinien der ESC empfehlen grundsätzlich eine perioperative Weitergabe von ASS<br />

[4].


Perioperatives Bridging der Plättchenhemmung<br />

Das Bridging ist eine überbrückende intravenöse Thrombozytenaggregationshemmung mit kurzwirksamen<br />

GpIIb/IIIa-Antagonisten während der perioperativen Phase [64-66]. Angewandt wird es bei Eingriffen innerhalb<br />

des kritischen Intervalls nach Stentimplantation mit hohem operativen Blutungsrisko. Das Bridging ermöglicht<br />

es, die Thrombozytenaggregationshemmung nur sehr kurzzeitig zu unterbrechen und damit die vulnerable<br />

Phase zu verkürzen. Allerdings bietet es keinen kompletten Schutz, da das höchste Risiko für eine<br />

Stentthrombose während und kurz nach der Operation besteht. Das Bridging ist kostenintensiv und logistisch<br />

aufwändig. Die Hospitalisationsdauer ist verlängert. Der Nutzen ist bislang nicht prospektiv klinisch<br />

untersucht.<br />

Eine weitere Möglichkeit der Bridgingtherapie für Patienten vor einem herzchirurgischen Eingriff stellt die<br />

Gabe von Cangrelor (einem intravenösem reversiblem ADP-Rezeptor-Antagonisten) dar [67]. Heparin allein<br />

oder auch andere Hemmstoffe der plasmatischen Gerinnung können die protektiven Wirkungen von<br />

Thrombozytenaggregationshemmern nicht ersetzen und sind daher - als Monosubstanz - für ein „Bridging“<br />

ungeeignet.<br />

Postoperative Wiederaufnahme der dualen Thrombozytenaggregationshemmung<br />

Falls ASS bzw. ADP-Antagonist präoperativ abgesetzt worden sind, müssen sie postoperativ<br />

schnellstmöglich wieder angesetzt werden. Hier spielt die individuelle Blutungssituation des Patienten eine<br />

entscheidende Rolle. Dies gilt auch nach Notfalleingriffen. Standardmäßig wird die präoperative Dosierung<br />

(bei Clopidogrel i.d.R. 75 mg/Tag) weitergegeben.<br />

In der postoperativen Phase ist jedoch die Rate der Low-Responder aus folgenden Gründen erhöht:<br />

- durch den operativen Eingriff selbst induzierten prothrombotischen Status und hyperreagible<br />

Thrombozyten,<br />

- aufgrund des Rebound-Phänomens nach abrupter Unterbrechung der thrombozytenaggregationshemmenden<br />

Medikation [68].<br />

Durch eine postoperative Aufsättigungsdosis von 300-600 mg kann die Frequenz der Low-Responder<br />

minimiert werden [45].<br />

Postoperative Überwachung<br />

Die postoperative Phase bedeutet eine besonders hohe Gefährdung bezüglich kardialer Ereignisse für<br />

Stentpatienten. Daher bedürfen alle Patienten, die innerhalb der kritischen Zeitintervalle nach Implantation von<br />

BMS bzw. DES operiert werden, einer intensiven postoperativen Überwachung [69]. Wenn die Operation die<br />

Unterbrechung der dualen Plättchenhemmung erforderlich gemacht hat, sollte die Monitorüberwachung bis zur<br />

Wiederaufnahme der Thrombozytenaggregationshemmung erfolgen. Bei einem Verdacht auf eine akute<br />

Stentthrombose sollte der Patient nach Stabilisierung der Hämodynamik rasch an eine interventionelle<br />

kardiologische Einheit transferiert werden, wo die Möglichkeit zur PCI und Wiedereröffnung des<br />

thrombosierten Stents besteht.<br />

Zusammenfassung<br />

- Patienten nach Implantation von koronaren Stents müssen lebenslang mit ASS sowie für mindestens vier<br />

Wochen (Patienten mit BMS) bzw. für mindestens 12 Monate (Patienten mit DES) mit einem ADP-<br />

Antagonisten (z. B. Clopidogrel) behandelt werden.<br />

- Die vorzeitige Unterbrechung der dualen Hemmung der Thrombozytenaggregation mit ASS und<br />

Clopidogrel bei Patienten mit Koronarstents erhöht das Risiko für eine Stentthrombose um das 90-fache.<br />

- DES weisen im Gegensatz zu BMS aufgrund ihrer verzögerten Endothelialisierung ein wesentlich höheres<br />

Risiko für sehr späte Stentthrombosen auf.<br />

- Nach der individuellen Einschätzung des Risikos für eine Stentthrombose, perioperative<br />

Blutungskomplikationen und Einschätzung der Aufschiebbarkeit des Eingriffes muss die Strategie der<br />

perioperativen Plättchenhemmung festgelegt werden.<br />

- Nach den aktuellen Leitlinien der European Society of Cardiology (ESC) sollen nicht-herzchirurgische<br />

Eingriffe frühestens sechs Wochen (optimal drei Monate) nach einer BMS-Implantation bzw. 12 Monate<br />

nach einer DES-Implantation durchgeführt werden.<br />

- Bei Operationen innerhalb der o. g. kritischen Zeitintervalle nach Stent-Implantation sollte die Therapie mit<br />

Thrombozytenaggregationshemmern im Allgemeinen perioperativ - ggf. auch unter Inkaufnahme eines<br />

erhöhten Blutverlustes - fortgeführt werden.<br />

- Insbesondere darf eine Medikation mit ASS - außer bei Vorliegen absoluter Kontraindikationen<br />

(neurochirurgische OP, Operationen am Spinalkanal, am Augenhintergrund, manifeste Blutung) –<br />

perioperativ nicht unterbrochen werden.<br />

- Vor Operationen mit relevantem Blutungsrisiko sollten Clopidogrel, Prasugrel und Tricagrelor fünf bis<br />

sieben Tage (bzw. Ticlopidin zehn Tage) präoperativ abgesetzt werden.<br />

- Bei Eingriffen mit hohem Blutungs- und Stentthrombose-Risiko kann die orale<br />

Thrombozytenaggregationshemmung mit ASS und Thienopyridinen perioperativ durch kurzwirksame


intravenöse GpIIb/IIIa-Antagonisten ersetzt werden (Bridging der Plättchenhemmung).<br />

- Eine präoperativ unterbrochene Therapie mit Thrombozytenaggregationshemmern sollte postoperativ<br />

baldmöglichst weitergeführt werden.<br />

- Einige Patienten sprechen nur unzureichend auf die Gabe von Thrombozytenaggregationshemmern an.<br />

Die Ursachen hierfür sind meist multifaktoriell.<br />

Die Autoren weisen darauf hin, dass diesem Beitrag wesentliche Teile der Publikation „Jámbor<br />

C, Spannagl M, Zwissler B. Perioperatives Management von Patienten mit Koronarstents bei<br />

nichtherzchirurgischen Eingriffen. Anaesthesist 2009;58:971-85” zugrunde liegen und nun<br />

aktualisiert wurden. Mit freundlicher Genehmigung von Springer Science and Business Media.<br />

Interessenkonflikt: Frau Dr. Cs. Jámbor hat von den Firmen IL und Dynabyte Honorare für<br />

wissenschaftliche Vorträge bzw. Beratertätigkeit erhalten. Herr Prof. Michael Spannagl erhielt<br />

Vortragshonorare von den Firmen Sanofi, Eli Lilly und Daiichi-Sankyo. Die Präsentation des Themas ist<br />

unabhängig und in der Darstellung der Inhalte produktneutral.<br />

Literatur erhalten Sie auf Nachfrage, schreiben Sie an: passion_chirurgie@bdc.de<br />

Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Herausforderungen|Bridging<br />

Jámbor C. / Spannagl M. / Zwissler B. Perioperatives Management von Patienten mit Thrombozytenaggregationshemmung bei<br />

Koronarstents. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 02_02.


Wirksamkeit und Einsetzbarkeit von<br />

Thromboseprophylaxestrümpfe<br />

M. Spannagl<br />

Titelthema<br />

Frage eines <strong>BDC</strong>-Mitglieds:<br />

In Heft 4/11 der Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für <strong>Chirurgie</strong> werden die S3-Leitlinien zur<br />

Thromboseprophylaxe dahingehend interpretiert, dass MTPS (medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe)<br />

nur bei Patienten mit abdominellen Operationen mit hohem Thromboserisiko sowie bei Patienten, die die<br />

notwendige medikamentöse Thromboseprophylaxe nicht erhalten können, indiziert sind.<br />

Welchen Rat gibt der Berufsverband seinen Mitgliedern?<br />

Antwort:<br />

Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe (MTPS) sind definiert als waden- oder oberschenkellange, in<br />

der Größe angepasste Strümpfe mit einem Anpressdruck von 18 – 20 mm/Hg oberhalb des Knöchels, der<br />

von proximal nach distal kontinuierlich zunimmt.<br />

Bei kontrollierter Anwendung ist für einige postoperative Patientenkollektive eine signifikante Reduktion<br />

von Venenthrombosen gezeigt. Die Datenlage ist aber im Vergleich zu den Studien mit medikamentöser<br />

Prophylaxe deutlich eingeschränkt. Der alleinige Beitrag der Strümpfe ist diskussionswürdig. Die Anwendung<br />

erfolgt nämlich jeweils in einem kontrollierten multimodalen Konzept zur Thromboseprophylaxe<br />

(Frühmobilisierung, Krankengymnastik). Nicht unerwähnt bleiben soll, dass in wenigen Studien, in denen<br />

systematisch die Anwendung der Thromboseprophylaxestrümpfe ergänzend zur medikamentösen Prophylaxe<br />

untersucht wurde, eine signifikante Zusatzwirkung gezeigt wurde. Wichtig ist weiterhin, dass die Einschätzung<br />

der Wirksamkeit dieser Strümpfe vorwiegend auf älteren Studien beruht, während wenige aktuelle Daten<br />

keine signifikante Wirkung dokumentieren konnten.<br />

Zusammenfassend ist unter Voraussetzung der guten Passform und relevanter Kompressionsdrucke eine<br />

Wirksamkeit von MTPS für wenige Patientenkollektive gezeigt.<br />

Die breite positive Datenlage für die Anwendung von medikamentösen Maßnahmen zur<br />

Thromboseprophylaxe lässt jedoch keine ersatzweise Anwendung der Thromboseprophylaxestrümpfe zu. Bei<br />

bestimmten Patienten mit hohem Risiko und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten eines<br />

multimodalen Konzeptes zur Thromboseprophylaxe, ist ein zusätzlicher Effekt durch MTPS zu erwarten. Bei<br />

Patienten, bei denen eine medikamentöse Prophylaxe nicht möglich ist, sollten MTPS in einem solchen<br />

multimodalen Thromboseprophylaxekonzept verwendet werden. Für die Anwendung der Strümpfe nicht<br />

geeignete Patienten müssen identifiziert werden (AVK, Neuropathien, Hautläsionen).<br />

Evidenzbasierter Standard der Durchführung der Thromboseprophylaxe ist die zulassungsgemäße


Anwendung von Medikamenten in einem multimodalen Konzept. MTPS werden dabei nicht als<br />

Basismaßnahme, sondern nur ausnahmsweise bei bestimmten Hochrisikokonstellationen empfohlen.<br />

Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Herausforderungen|Bridging<br />

Spannagl M. Wirksamkeit und Einsetzbarkeit von Thromboseprophylaxestrümpfe. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel<br />

02_03.


I<br />

Weiter- und Fortbildung<br />

Perioperatives Bridging bei Antikoagulierten<br />

Patienten (Vitamin-K-Antagonisten)<br />

J.N. Hoffmann, M. Spannagl<br />

Einleitung<br />

n der klinischen Praxis wird der Chirurg immer häufiger mit der Tatsache konfrontiert, dass der Patient, der<br />

eine operative Maßnahme benötigt, im Rahmen seiner Allgemeinerkrankung mittels Vitamin-K-Antagonisten<br />

(VKA) antikoaguliert ist. In Deutschland sind derzeit etwa 1 Mio. Patienten mit dem Vitamin-K-<br />

Antagonisten Marcumar und in seltenen Fällen bei Unverträglichkeiten oder Problemen in der<br />

Pharmakokinetik mit anderen Kumarinen, z. B. Warfarin antikoaguliert. So ist etwa jeder 20. Patient<br />

über 65 Jahre chronisch auf Vitamin-K-Antagonisten eingestellt, und es müssen deutschlandweit mehr als<br />

80.000 Eingriffe/Jahr bei solchen Patienten durchgeführt werden.<br />

Aufgrund dieser Tatsache stellt sich immer häufiger das Problem, dem Patienten eine adäquate Brücke<br />

von der chronischen medikamentösen Einstellung mit Vitamin-K-Antagonisten um die Operation/Intervention<br />

herum zum postoperativen erneuten Management mit Vitamin-K-Antagonisten zu bauen. Dieses Vorgehen<br />

wird deshalb als „Bridging“ bezeichnet.<br />

Aktuell erfolgte für einige Indikationen die Zulassung neuer direkter Antikoagulantien als Alternative zur<br />

Behandlung mit VKA. Wegen der kurzen Halbwerts dieser Substanzen ist in der Regel kein Bridging<br />

erforderlich.<br />

Es ergibt sich aufgrund der Ergebnisse von 53 Studien mit insgesamt 7169 Patienten bei denen ein<br />

Bridging mit Heparin durchgeführt wurde, dass insgesamt ein Thrombembolie Risiko von ca. 1 %<br />

veranschlagt werden muss, während das Gesamtblutungsrisiko bei ca. 13 %, das Risiko für schwere<br />

Blutungen bei 4 % liegt [1].<br />

Risikostratifizierung<br />

Bei der allgemeinen perioperativen Risikoklassifizierung hat sich aufgrund der klinisch häufigen<br />

Verwendung der ASA-Score der American Society of Anesthesiologists bewährt:


Tab. 1: Perioperative Risioklassifizierung nach ASA-Score<br />

Klasse Patientenstatus<br />

Perioperative<br />

Letalität in %<br />

I Normaler, sonst gesunder Patient 0,<strong>06</strong> – 0,08<br />

II Leichte Allgemeinerkrankung ohne Leistungseinschränkung 0,27 – 0,47<br />

III Schwere Allgemeinerkrankung mit Leistungseinschränkung 1,8 – 4,39<br />

IV<br />

Schwere Allgemeinerkrankung, die mit oder ohne Operation das Leben des<br />

7,8 – 23,48<br />

V<br />

Patienten bedroht<br />

Moribunder Patient; Tod innerhalb von 24 Std. mit oder ohne Operation zu<br />

erwarten<br />

9,7 – 50,7<br />

Es ist von vorneherein festzuhalten, dass die Antikoagulationsbehandlung in den meisten Fällen<br />

einen ambulanten chirurgischen Eingriff ausschließt. Oft besteht zudem ein ASA-Score ≥ 3 und es<br />

ist somit die Eignung für einen ambulanten Eingriff in der Regel nicht gegeben.<br />

Ausnahmen stellen Minimaleingriffe, wie Eingriffe an der Haut mit Kompressionsmöglichkeit,<br />

Gelenkspunktion oder Endoskopie ohne aufwändige Biopsie dar.<br />

Die Indikationen für Vitamin-K-Antagonisten sind in Deutschland in etwa wie folgt verteilt:<br />

- 50 % Vorhofflimmern<br />

- 25 % Erhaltungstherapie nach tiefer Venenthrombose oder arterieller/venöser Embolie<br />

- 10 % mechanischer Herzklappenersatz<br />

- 15 % andere Indikation (arterielle Verschlusskrankheit, Kardiomyopathie)<br />

Forensische Aspekte<br />

Fehlentscheidungen beim perioperativen Gerinnungsmanagement und bei der therapeutischen<br />

Antikoagulationsbehandlung stellen im Rahmen der stationären Behandlung die dritthäufigste Fehlbehandlung<br />

dar. In einer Zusammenstellung einer Schweizer Arbeitsgruppe waren bei 138.320 stationären Behandlungen<br />

von 1998 bis 2003 insgesamt 519 Komplikationen auf eine fehlerhafte therapeutische<br />

Antikoagulationsbehandlung zurückzuführen und 149 Komplikationen auf einen fehlerhaften Umgang mit<br />

Thrombozytenaggregationshemmern. Unter den gutachterlich bestätigten Behandlungsfehlern dominierten<br />

eindeutig Fehler bei der operativen und postoperativen Therapie und bei der Diagnostik [2].<br />

Dies spiegelt sich auch in den Daten der Schlichtungsstellen der Landesärztekammern wieder. Bei<br />

10.513 Verfahren der Schlichtungsstelle Nordrhein von 2000 bis 2003 waren 4.876 verfahrensbeteiligte Ärzte<br />

Chirurgen oder Unfallchirurgen. Neben den Schlichtungsverfahren bei unfallchirurgischen Operationen<br />

(Extremitätenfraktur, Cox-/Gonarthrose, Bandscheiben- und Knieschäden) spielen die Appendektomie und<br />

die Strumektomie in der Viszeralchirurgie als häufigste Klagegründe eine wesentliche Rolle.<br />

Behandlungsfehler wurden in 38 % der Verfahren attestiert, wobei sich die häufigsten Fehler mit 34 % bei der<br />

peri- und intraoperativen Therapie fanden. Beim perioperativen Gerinnungsmanagement handelt es sich<br />

somit durchaus auch um eine forensisch relevante Angelegenheit.<br />

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Dokumentation von<br />

Aufklärungsgesprächen und die explizite Erläuterung von Alternativverfahren und möglichen<br />

Komplikationen, verbunden mit der entsprechenden Dokumentation im Krankenblatt, eine enorme<br />

Entlastung im Streitfall bedeutet.<br />

Keines der verfügbaren niedermolekularen Heparine (NMH) ist für die Indikation Bridging<br />

expressis verbis zugelassen. Es handelt sich jedoch um eine durch klinische Evidenz und<br />

langjährige Praxis gut belegte bestimmungsgemäße Anwendung eines zugelassenen<br />

Medikamentes in einer nicht zugelassenen Indikation.<br />

Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch liegt immer dann vor, wenn sich der Gebrauch eines Medikamentes<br />

gegen eine bestimmte Erkrankung (oder wie hier zum Bridging) als sinnvoll herausgestellt hat – d. h. wenn<br />

entsprechende Studien vorliegen bzw. dies zum medizinischen Standard geworden ist und vom<br />

pharmazeutischen Unternehmen nicht ausgeschlossen wurde.<br />

Vorgehen bei der Umstellung der Antikoagulation (Abb 1):<br />

1. Indikation zur Operation:<br />

Da es sich bei Patienten mit oraler Antikoagulation oft um Patienten mit einem erhöhten perioperativen<br />

Risiko per se aufgrund der Grunderkrankung handelt, muss bevor eine Umstellung der<br />

Antikoagulationsbehandlung erfolgt, zunächst geklärt werden, ob die Indikation zur Operation/Intervention auch<br />

im Hinblick auf das erhöhte perioperative Risiko tatsächlich besteht. Zu warnen ist vor einem großzügigen<br />

Absetzen des Vitamin-K-Antagonisten ohne klare Indikation zur Operation und ohne eine<br />

entsprechende Risikoabwägung.<br />

Bei der Indikation zur Operation muss beachtet werden:<br />

a) Dringlichkeit der Operation


) Thromboembolierisiko durch das Absetzen der Antikoagulation<br />

c) Perioperatives Blutungsrisiko<br />

d) Möglichkeiten der lokalen Blutstillung im Falle der Blutung<br />

Im Zweifelsfall ist dem chirurgischen Assistenten bei fehlender eigener operativer Erfahrung bzgl.<br />

des geplanten Eingriffs die Rücksprache mit dem Operateur dringlich zu empfehlen. Nur dieser<br />

kann letztendlich das perioperative Blutungsrisiko korrekt ex ante einschätzen.<br />

Zu a) Dringlichkeit der Operation:<br />

Es sollte z. B. bei einer symptomfreien großen Bauchwandhernie sorgfältig das perioperative Risiko<br />

gegen das Inkarzerationsrisiko abgewogen werden. Es handelt sich bei der Hernioplastik bei einer Hernia<br />

permagna um eine Maßnahme mit relativ großem Gewebstrauma, insbesondere bei der sinnvollen<br />

Positionierung des Netzes in Sublay-Technik. Der erhöhte präparatorische Aufwand bedingt ein erhöhte<br />

Freisetzung von Gewebsfaktor aus dem Endothel und eine entsprechende Thrombogenität. Zudem ist bei<br />

Fremdmaterial-Implantation die lokale Hämatombildung nicht unproblematisch, da es zur<br />

Sekundärinfektion des Hämatoms mit Notwendigkeit der Netzentfernung kommen kann. So wird<br />

beispielsweise die Indikation zur Herniotomie in letzter Zeit insgesamt kritischer gesehen, was an der<br />

Tatsache verdeutlicht werden kann, dass das Studienzentrum der Deutsche Gesellschaft für <strong>Chirurgie</strong> eine<br />

Studie zur operativen Versorgung von Leistenhernien im Vergleich zu einer „watchful waiting“ Strategie<br />

durchführt.<br />

Erst nach der sorgfältigen Abwägung der Indikation sollte die Unterbrechung der oralen Antikoagulation<br />

erfolgen.<br />

Das reflexartige Absetzen des Vitamin-K-Antagonisten verknüpft mit der Gabe/Rezeptierung von<br />

niedermolekularen Heparinspritzen s.c. in der Ambulanz sollte nicht erfolgen, insbesondere ohne<br />

beispielsweise die Kenntnis der Nierenfunktion.<br />

Zu b) Perioperatives Thrombembolierisiko<br />

Das perioperative Thrombembolie Risiko ist insgesamt schwer abzuschätzen und beträgt in den großen<br />

Registerstudien ca. 1 % bei Durchführung eines Bridgings mit Heparin. Die verwendeten Risikoscores<br />

sind im perioperativen Setting in der Regel nicht etabliert (Risikostratefizierung siehe weiter unten).<br />

zu c) Perioperatives Blutungsrisiko<br />

aa) Patientenfaktoren für ein perioperatives Blutungsrisiko<br />

Grundsätzlich sind für das Blutungsrisiko perioperativ und das Risiko von spontanen intracerebralen<br />

Blutungen folgende Patientenfaktoren definiert worden (Merke: Hemorrhages):<br />

- Hepatische/renale Insuffizienz (Kreatinin > 133 µmol/l), Diabetes mellitus<br />

- Ethanol-(Alkohol-)abusus<br />

- Malignom<br />

- Old (> 75 J.)<br />

- Reduzierte Thrombozytenzahl und/oder Thrombozytenfunktion (Einnahme von<br />

Thrombozytenaggregationshemmern), Gerinnungsdefekte (Hämophilie, von-Willebrand-Jürgens-<br />

Syndrom)<br />

- Risiko für erneute Blutung (z. B. Status nach gastrointestinaler Blutung)<br />

- Hypertonie, insbesondere unkontrollierte Hypertonie (> 180/100 m Hg)<br />

- Anämie (Hämatokrit < 30 %)<br />

- Genetische Faktoren (Familienanamnese)<br />

- Exzessives Sturzrisiko (> 3 Stürze im letzten Jahr mit erhöhter Verletzungsgefahr)<br />

- Stroke (Status nach Apoplex)<br />

Untereinander geschrieben ergibt sich hier als Merkwort „Hemorrhages“ [3].<br />

Ein ähnliches Schema bei Vorhofflimmern zeigt der HAS-BLED Score.


Tab. 2: HAS-BLED-Score: Einschätzung des Blutungsrisikos<br />

HAS-BLED-Score<br />

Risikofaktor Punkte<br />

Hypertonie 1<br />

Abnorme Nieren- bzw.<br />

Jeweils 1<br />

Leberfunktion<br />

Schlaganfall 1<br />

Blutungsanamnese 1<br />

Labile INR 1<br />

Alter > 65 Jahre 1<br />

Arzneimittel/Alkohol Jeweils 1<br />

Maximale Punktzahl 9<br />

Man muss bei einem HAS-BLED Score >= 3 in einem hohen Prozentsatz mit einer klinisch relevanten<br />

Blutung/Nachblutung rechnen [4].<br />

bb) Eingriffs-/operationsassoziiertes Blutungsrisiko:<br />

Zur Abwägung des eingriffsspezifischen Risikos dienen publizierte Statistiken zur Nachblutungsinzidenz<br />

bei operativen Eingriffen.<br />

In einer Zusammenstellung von Kussmann et al. im Chirurgen werden folgende Inzidenzen bezogen auf<br />

den operativen Eingriff angegeben. Diese sind ohne Berücksichtigung einer perioerativen<br />

Antikoagulationsbehandlung quantifiziert:<br />

- Proktologie 5,8 %<br />

- Gefäßchirurgie 5,3 %<br />

- Hernien 3,8 %<br />

- Schilddrüse 3,1 %<br />

- Skelett/Haut/Weichteile 2,8 %<br />

- Bauchchirurgie 2,3 %<br />

- Cholezystektomie 0,5 %<br />

Dies entspricht in etwa auch den Erfahrungen in unserer Klinik. Sicher sind proktologische Eingriffe aufgrund<br />

der lokalen, operativen Maßnahmen und gefäßchirurgische Eingriffe aufgrund der regelhaften Notwendigkeit<br />

der perioperativen Antikoagulation mit einem besonderen Risiko vergesellschaftet.<br />

In einer Zusammenstellung im Deutschen Ärzteblatt von 2007 wurden als Eingriffe mit hohem<br />

Blutungsrisiko definiert:<br />

- Herzchirurgie,<br />

- offene OP bei Bauchaortenaneurysma,<br />

- neurochirurgische Ops,<br />

- Laminektomie,<br />

- komplexe Tumorchirurgie,<br />

- transureteraler Prostataersatz,<br />

- bilateraler Kniegelenksersatz,<br />

- Nieren- und Leberbiopsie,<br />

- extensive Oralchirurgie oder multiple Zahnextraktionen,<br />

- interventionelle Kardiologie.<br />

Offensichtlich wurde bei der obigen Zusammenstellung auch die Therapierbarkeit der Blutung miteinbezogen.<br />

Es stellt sich zunehmend die Frage, welche Eingriffe ohne eine Korrektur des Quickwerts bzw. der INR<br />

durchführbar sind.<br />

Definition von Quick und International Normalized Ratio (INR)<br />

Hierzu muss zunächst ein kurzer Ausflug zur Definition des Quicktests und der INR erfolgen.<br />

Die Thromboplastinzeit oder auch Prothrombinzeit ist bekannt unter dem Synonym Quick-Test, wobei die<br />

Gerinnungszeit in Sekunden gemessen und in Prozent umgerechnet wird (die Gerinnungszeit eines<br />

Normalplasmas entspricht 100 %). Diese Gerinnungszeit beschreibt die Zeit von der Reagenzzugabe<br />

(Gewebsthromboplastin und Calcium) bis zur Fibrinpolymerisation.<br />

Die International Normalized Ratio (INR) wurde zur internationalen Standardisierung der<br />

Antikoagulantientherapie eingeführt, weil unterschiedliche Reagenzien für den Quicktest verwendet werden.<br />

Es wird bei der INR die Gerinnungszeit in Relation zu der eines Normalplasmas gesetzt. Die INR errechnet


sich aus der TZ des Patientenplasmas geteilt durch die Gerinnungszeit eines Normalplasmas, potenziert mit<br />

dem internationalen Sensitivity-Index. Die INR sollte bei Patienten Verwendung finden, die mit Vitamin-K-<br />

Antagonisten behandelt werden, weil sie für diese Behandlungsgruppe definiert wurde. Als Faustregel kann<br />

gelten, dass ein Quickwert von 50 bis 60 % einer INR von 1,5 entspricht.<br />

Merke: Als sicher bzgl. einer perioperativen Blutungsneigung wird eine Ziel-INR < 1,5<br />

präoperativ angestrebt.<br />

Welche Eingriffe dürfen ohne Korrektur der INR durchgeführt werden (INR 2-3)?<br />

Wesentlich ist immer der Einzelfall also die Individualentscheidung in die der Operateur oder der<br />

Interventionalist einbezogen sein muss. Insbesondere bei Reeingriffen (z. B. Adhäsiolyse, Re-<br />

Leberresektion) ist sicher ein höheres Blutungsrisiko anzunehmen.<br />

Eingriffe ohne direkte Notwendigkeit der INR-Korrektur (INR 2-3):<br />

- Einfache Zahnextraktion, Dentalhygiene<br />

- kleine Eingriffe an der Haut mit Kompressionsmöglichkeit<br />

- Herniotomie, lokale Lymphknotenextraktion, Dialyseshunt-<strong>Chirurgie</strong><br />

- Einfache Gelenkspunktion<br />

- Katarakt-OP, Vitrektomie<br />

- Koronarangiographie<br />

- Endoskopie (ÖGD, Coloskopie), sowie Rektoskopie mit und ohne Biopsie<br />

- ERCP, biliäre pankreatische Stenteinlage ohne Sphinkterotommie<br />

- Endosonographie<br />

Diese Angaben erfolgen modifiziert nach American Society Gastro-Endoscopy, Baker Med. J. Aust (2004).<br />

Es kann festgehalten werden, dass für die genannten Eingriffe keine Indikation zur Unterbrechung der<br />

oralen Antikoagulation besteht. Diese kann perioperativ uneingeschränkt erfolgen. Intraoperativ oder<br />

postoperativ ist auf Komplikationen adäquat zu reagieren.<br />

Abb. 1: Periinterventionelles Bridiging bei Pat. mit VKA<br />

Nach der Klärung der Frage nach der Notwendigkeit des Absetzens des Vitamin-K-Antagonists<br />

stellt sich die Frage der klinischen Risikoabschätzung für thrombembolische Ereignisse. Diese<br />

können anhand der beiliegenden Zusammenstellung klassifiziert werden.


Tab. 3: Risikostratifizierung für perioperative Arterien- und Venenthromboembolie als Übersicht für die Verwendung der Bridging<br />

Antikoagulation<br />

Thrombembolische<br />

Risiko Kategorie<br />

( % pro Jahr)<br />

Hohes Risiko (jährliches<br />

Risiko >10 %)<br />

Mittleres Risiko (Risiko 5 % bis<br />

10 %)<br />

Niedriges Risiko (Risiko 12 Monate<br />

vergangen<br />

• ↵† Alter ≥75 Jahre, Vorhofflimmern, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus, oder Schlaganfall/TIA.<br />

• ↵‡ Familiäre Thromboseneigung bei Protein C, Protein S, oder Antithrombin Mangel; homozygotem Faktor V Leiden oder<br />

Prothrombin Genmutation, Antiphospholipidsyndrom.<br />

Es kann bei einem niedrigen Thrombembolierisiko durchaus erwogen werden, den Vitamin-K-<br />

Antagonisten ohne Ersatz durch ein Heparin abzusetzen.<br />

Bei Patienten, die eines dieser Kriterien erfüllen, kann Marcumar vier bis sieben Tage präoperativ<br />

abgesetzt werden und der Eingriff bei einer INR < 1,5 (Kontrolle am Tag vor der OP) erfolgen. Ein Bridging ist<br />

hier nach allgemeinem Verständnis nicht notwendig.<br />

Mittleres und hohes Thromboserisiko<br />

Es ist weitgehender Konsensus, dass bei Patienten mit mittlerem und hohem Thrombembolierisiko ein<br />

Bridging durch Heparin erfolgen sollte.<br />

Bridging – wie soll das durchgeführt werden?<br />

Wenn die Voraussetzungen für ein Bridging gegeben sind, stehen derzeit zum Bridging grundsätzlich zwei<br />

Verfahren zur Verfügung.<br />

Es kann traditionell die stationäre Aufnahme mit Umstellung auf Standard-Heparinperfusor mit<br />

Ziel-PTT 60 bis 80 Sek. und danach das Absetzen von Markumar erfolgen. Eine weitere Möglichkeit<br />

besteht in der s.c. Gabe von NMH und hierunter Absetzen von Marcumar.<br />

Niedermolekulare Heparine haben in letzter Zeit die Standardheparine in der Indikation des Bridging<br />

nahezu verdrängt. Standardheparine kommen nur in folgenden Ausnahmefällen noch zum Einsatz bei<br />

Patienten mit:<br />

- Niereninsuffizienz (Kreatininclearance < 30 ml) [5]<br />

- KG > 150 kg<br />

- Hochrisikokonstellation für thrombembolische Ereignisse (siehe auch Tab. 3)<br />

Bei Patienten mit nicht terminaler Niereninsuffizienz kann wohl alternativ die Gabe von NMH in reduzierter<br />

Dosis (eigentliche Prophylaxedosis) erfolgen.<br />

Beim Einsatz von Standardheparin muss der Patient stationär aufgenommen werden und es erfolgt dann<br />

die Umstellung mit i.v.-Gabe von Heparin mit entsprechendem PTT-Monitoring und Absetzen des Vitamin-K-<br />

Antagonisten. Individuell muss entschieden werden, ob die Anwendung von Vitamin-K (Konakion Tropfen<br />

oral) zur Anhebung des Quickwerts zusätzlich indiziert ist.<br />

Bei der Entscheidung zum Bridging mit niedermolekularen Heparinen muss die Entscheidung getroffen<br />

werden, ob eine therapeutische Dosis zu verwenden ist, die der Dosis zur Behandlung einer<br />

Venenthrombose oder Lungenembolie entspricht, oder die Gabe von niedermolekularem Heparin in<br />

halbtherapeutischer Dosis vertretbar ist. Die halbtherapeutische Gabe sollte bei Eingriffen mit einem<br />

mäßigen bis hohen Blutungsrisiko erwogen werden. Neuere Untersuchungen erlauben aufgrund der Erfahrung<br />

von Blutungskomplikationen durchaus auch die Unterbrechung der Antikoagulationsbehandlung für einige<br />

Tage.<br />

Niedermolekulare Heparine und off-label use<br />

Die Gabe von niedermolekularem Heparin erfolgt immer als sog. „off-label“-Anwendung. Dies ist<br />

dadurch bedingt, dass keines der verfügbaren Präparate eine Zulassung zum Bridging von Vitamin-K-<br />

Antagonisten hat. Es ist allerdings zu bemerken, dass in vergleichenden Untersuchungen belegt wurde, dass<br />

die niedermolekularen Heparine im Vergleich zur Standardheparingabe eine bessere Steuerbarkeit mit


einer schnelleren Erreichung von therapeutischen Spiegeln zeigen konnten. Unter niedermolekularem<br />

Heparin war der Anteil der Tage mit effektiver Antikoagulation im Vergleich zu Standardheparin<br />

signifikant höher. Die Dauer der Hospitalisierung bei Patienten, die mit niedermolekularen Heparinen<br />

behandelt wurden, war in allen Untersuchungen kürzer.<br />

Es ist anzumerken, dass die perioperative Bridging mit Standardheparin nur in wenigen Fällen in der<br />

Literatur dargestellt ist, während mittlererweile mehrere tausend Patienten unter oraler Antikoagulation mit<br />

niedermolekularem Heparin perioperativ behandelt wurden.<br />

Ein mögliches Vorgehen zum perioperativen Bridging bei Patienten, die auf Vitamin-K-Antagonisten mit<br />

einer Ziel-INR von 2 bis 3 eingestellt sind zeigt Abbildung 2:<br />

Problemfälle beim Bridging<br />

1. Patienten mit hohem Risiko: mechanische Klappen in Mitralposition oder Z. n. Embolie: Bridging nur in<br />

Zusammenarbeit mit Kardiologen und Hämostaseologen, möglichst schriftliche Miteinbeziehung von<br />

Konsiliarien<br />

2. Patienten mit Niereninsuffizienz (Kreatininclearance < 30 ml). Niedermolekulares Heparin kann<br />

kumulieren.<br />

Cave !!!! Die aPTT ist trotz der Kumulation von nierdermolekularem Heparin lange unverändert.<br />

Mit der aPTT kann nur die Wirkung von unfraktioniertem Heparin gemessen werden.<br />

3. Patienten mit anamnestischer heparininduzierter Thrombozytopenie (HIT):<br />

Keine Gabe von Standardheparin oder niedermolekularem Heparin (strikte Kontraindikation)<br />

Alternativ : Danaparoid (Orgaran) 2 x 1250 I.E. s.c.<br />

oder Argatroban nach Ziel PTT<br />

Zur Berechnung der Kreatininclearance können die Kockroft-Formel oder die MDRD-Formel dienen. Es ist zu<br />

beachten, dass bereits bei einem Serumkreatinin von 1,4 mg/dl bei einer entsprechenden Konstellation<br />

(weibliche Patienten, 75 J., 60 kg, Albumin 3 g/l) eine Niereninsuffizienz mit Kreatininclearance < 30 ml<br />

bestehen kann.<br />

Unterschiede zwischen den niedermolekularen Heparinen bzgl. der Kumulation (Tab.<br />

4):<br />

Es ist festzuhalten, dass die Kumulationsneigung bei Niereninsuffizienz vom Molekulargewicht des<br />

verwendeten niedermolekularen Heparine abhängig ist. Eine Kumulation bei Niereninsuffizienz ist<br />

insbesondere bei Enoxaparin (Molekülgewicht von 3500 – 5500 Da) zu beobachten. Bei niedermolekularen<br />

Heparinen mit höherem Molekulargewicht spielt die renale Elimination nicht eine so große Rolle.<br />

Diese haben deshalb bei Niereninsuffizienz eine geringere Kumulation. Hierzu zählen z. B. Monoembolex,<br />

Dalteparin und Tinzaparin. Aufgrund dieser Tatsache sollten bei Niereninsuffizienz eher letztere Präparate<br />

zum Einsatz kommen. Bei Enoxaparin erfolgte bei niereninsuffizienten Patienten eine Dosiserweiterung in der<br />

halben therapeutischen Dosierung. In der eigenen Erfahrung sind allerdings trotz Dosisreduktion bei<br />

terminaler Niereninsuffizienz relevante Blutungen insbesondere ca. sechs bis sieben Tage nach der<br />

Umstellung nichtselten (unbemerkte Kumulation).<br />

Tab. 4: Gegenwärtig verfügbare Präparate mit niedermolekularen Heparinen<br />

Arzneimittel Molekulargewicht (Da) Anti-Xa/-lla-<br />

Verhältnis<br />

Enoxaparin-Natrium 3.500-5.500 3,6<br />

Reviparin-Natrium 3.100-5.000 3,2<br />

Nadroparin-Kalzium 3.800-4.800 3,2<br />

Dalteparin-Natrium 5.600-6.400 2,4<br />

Certoparin-Natrium 4.200-6.200 2,0<br />

Tinzaparin-Natrium 5.600-7.500 1,9


Abb. 2: Konkretes Vorgehen beim perioperativen Bridging mit niedermolekularem Heparin bei Patienten unter Vitamin-K-<br />

Antagonisten mit Ziel INR 2-3<br />

Das perioperative Bridging wird in therapeutischer Dosierung des jeweiligen niedermolekularen Heparins<br />

oder alternativ in halbtherapeutischer Dosierung durchgeführt. An Tag 7 vor der Operation wird die Gabe von<br />

Marcumar unterbrochen. Es wird dann überlappend am Tag -5 mit der Gabe von niedermolekularem Heparin<br />

begonnen. Die Dosierung entspricht bei therapeutischer Dosis der Dosierung bei Lungenembolie<br />

körpergewichtsadaptiert beispielsweise bei Gabe von 2 x 60 mg Enoxaparin s.c. bei einem Körpergewicht<br />

von 60 kg. Analog kann mit allen gebräuchlichen niedermolekularen Heparinen verfahren werden. Die<br />

therapeutische/halbtherapeutische Dosierung wird dann bis zum Tag vor der Operation weitergeführt. Am Tag<br />

vor der Operation sollte die Bestimmung der INR erfolgen. Diese sollte bei < 1,5 liegen. Sollte die INR > 1,5<br />

sein, kann die orale Gabe von Vitamin-K (Konakion Tropfen) erwogen werden. Am Tag vor der OP sollte<br />

jeweils die halbe tägliche Dosis des niedermolekularen Heparins morgens und abends gegeben werden. Am<br />

OP-Tag selbst wird auf die morgendliche Gabe verzichtet und lediglich am Abend eine Prophylaxedosis<br />

gegeben. Am postoperativen Tag 1 wird dann die niedermolekularen Heparingabe je nach klinischen<br />

Gegebenheiten (kein Anhalt für Blutung) in halber oder voller therapeutischer Dosierung morgens und abends<br />

fortgesetzt und es erfolgt die Bestimmung der INR. Überlappend mit der niedermolekularen Heparingabe<br />

beginnt dann nach klinischen Erforderungen die einschneidende Therapie mit Kurmarinen (z. B. Marcumar<br />

2x2 Tbl./d) mit erneuter Bestimmung der INR zwei Tage später. Bei einer INR > 2 kann i. d. R. die<br />

niedermolekulare Heparingabe abgesetzt werden. Routinemäßig sollte am fünften postoperativen Tag im<br />

Rahmen der INR-Kontrolle auch eine Kontrolle der Thrombozyten zum Ausschluss einer heparininduzierten<br />

Thrombozytopenie erfolgen.<br />

NMH Bridging und PDA<br />

Das gezeigte Vorgehen geht auch mit der überarbeiteten Leitlinienempfehlung der Deutschen Gesellschaft für<br />

Anästhesiologie und Intensivmedizin [6] konform. Hier ist bei therapeutischer Dosierung ein Intervall vor<br />

Punktion bzw. Katheterentfernung bei der PDA-Anlage von 24 Stunden vorgeschrieben.


Tab. 5: Empfohlene Zeitintervalle vor und nach rückenmarksnaher Punktion bzw. Katheterentfernung<br />

Unfraktionierte Heparine (Prophylaxe, ≤<br />

15.000 IE/d)<br />

Vor Punktion/<br />

Katheterentfernung*<br />

4 h 1 h<br />

Nach Punktion/<br />

Katheterentfernung*<br />

Unfraktionierte Heparine (Therapie) 4 - 6 h 1 h (keine i.v. Bolusgabe)<br />

Niedermolekulare Heparine<br />

(Phrophylaxe**)<br />

12 h 2 - 4 h<br />

Niedermolekulare Heparine (Therapie) 24 h 2 - 4 h<br />

Laborkontrolle<br />

Thrombozyten bei<br />

Therapie > 5<br />

Tagen<br />

APTT, (ACT),<br />

Thrombozyten<br />

Thrombozyten bei<br />

Therapie > 5 Tage<br />

Thrombozyten,<br />

(anti-Xa)<br />

Fondaparinux (Phrophylaxe, ≤2,5 mg/d) 36 - 42 h 6 - 12 h (anti-Xa)<br />

Vitamin-K-Antagonisten INR < 1,4 nach Katheterentfernung INR<br />

Hirudine (Lepirudin, Desirudin) 8 - 10 h 2 - 4 h aPPT, ECT<br />

Argatroban*** 4 h 2 h aPPT, ECT, ACT<br />

Acetylsalicylsäure (100 mg)**** keine keine<br />

Clopidogrel 7 Tage nach Katheterentfernung<br />

Ticlopidin 10 Tage nach Katheterentfernung<br />

NSAR keine keine<br />

* alle Zeitangaben beziehen sich auf<br />

Patienten mit einer normalen<br />

Nierenfunktion<br />

**<br />

prophylaktische Dosierungen für<br />

NMH bei Hochrisikopatienten<br />

sind in Tabelle 2 aufgeführt<br />

***<br />

verlängerte Zeitintervalle bei<br />

Leberinsuffizienz<br />

****<br />

NMH einmalig<br />

pausieren, kein<br />

NMH 36 – 42 h vor<br />

der Punktion oder<br />

der geplanten<br />

Katheterentfernung<br />

In vielen Fällen kann die halbtherapeutische Gabe als Hochdosis-Prophylaxe umgedeutet werden,<br />

so dass die halbe therapeutische Dosierung abends nicht den Leitlinien widerspricht.<br />

Es sollte die orale Gabe von Vitamin-K-Antagonisten bei liegendem PDA-Katheter nicht durchgeführt<br />

werden, sondern die Gabe von niedermolekularem Heparin bis zum Tag der Katheterentfernung. Die<br />

morgendliche Dosis des niedermolekularen Heparins wird zwei bis vier Stunden nach der morgendlichen<br />

Katheterentfernung verschoben.<br />

Zusammenfassung<br />

Eine zunehmende Zahl von operativ oder interventionell zu behandelnden Patienten werden derzeit mit<br />

Vitamin-K-Antagonisten antikoaguliert. Pro Jahr werden in Deutschland mehr als 80.000 Eingriffe bei<br />

Vitamin-K-Patienten durchgeführt. Das Eingriffsrisiko bei Vitamin-K-Antagonisten-Patienten ist erhöht. Es<br />

muss eine individuelle Aufklärung über Risiken mit entsprechender Dokumentation in der Patientenkurve<br />

erfolgen. In der Regel erfolgt die stationäre Aufnahme. Kritisch sind die Indikationsstellung und der<br />

Operationszeitpunkt sowie das gewählte operative Verfahren abzuwägen. In aktuellen Leitlinien werden<br />

sowohl niedermolekulare Heparine und Standardheparine zum Bridging empfohlen. Die Sicherheit und<br />

Effektivität von niedermolekularen Heparine ist eindeutig belegt. Es zeigt sich zudem bei Verwendung von<br />

niedermolekularem Heparin eine geringere Inzidenz der heparininduzierten Thrombozytopenie. Die<br />

niedermolekularen Heparine reduzieren außerdem die Hospitalverweildauer (generelles<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot gem. SGB V). Es liegt in der Literatur eine ausreichende Erfahrung vor, um<br />

niedermolekulare Heparine zum Bridging zu empfehlen.<br />

Ein wesentliches Problem stellen Patienten mit höhergradiger Niereninsuffizienz (Kreatininclearance < 30<br />

ml dar, sowie Patienten mit hohem Risiko für Klappenthrombosen (z. B. mechanische Klappen in<br />

Mitralposition). Hier sollte ein interdisziplinäres Management erfolgen.<br />

Da eine Zulassungsstudie für niedermolekulare Heparine in der Indikation nicht zu erwarten ist, kann der<br />

Einsatz von niedermolekularem Heparin zum Bridging als Standardtherapie gewertet werden.<br />

In der Übersicht der Register- und Beobachtungsstudien zum derzeitigen Stand des periinterventionellen<br />

Bridgings bei Patienten unter einer Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten, zeigte sich eine klare Tendenz zu<br />

Blutungskomplikationen unter aktiven Bridgingkonzepten. Insofern wird im Hinblick auf Leitlinienempfehlungen<br />

unverändert die prospektive kontrollierte Untersuchung dieser Konzepte gegen Placebo gefordert. Ein<br />

derartiges Projekt ist in Nordamerika derzeit in Arbeit (BRIDGE-Studie). Im klinischen Alltag sollte das für uns<br />

Anlass sein die unmittelbar perioperativen Zeitfenster möglichst ohne Koagulation zu halten, hier sollten nur<br />

Höchstrisikopatienten für Thromboembolien (künstliche Herzklappen, wiederholte thromboembolische<br />

Ereignisse) in der Anamnese vorsichtig antikoaguliert werden. Dabei empfehlen wir prophylaktische<br />

Dosierungen ggf. auch zwei- bis dreimal täglich zu applizieren.


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Gerinnungsstörungen bei Sepsis: Was können wir therapeutisch tun?<br />

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Literatur:<br />

[1] Yudin et al Chest <strong>2012</strong> 2/21<br />

[2] Stäubli, M.: Die prospektive Erfassung risikobehafteter Interventionen und ihrer Komplikationen in der stationären inneren Medizin. Z.<br />

ärztl. Fortbild. Qual. Gesundh. Wes. 2004, 89: 575-80<br />

[3] Gage BF et al: Am Heart J. 20<strong>06</strong>, 151:713<br />

[4] Ergebnisse der BORDER Studie: BNK Online bridging REgistRy, Omran et al.<br />

[5] S. Schellong et al. Chirurg 2007 78:125-132<br />

[6] Gogarten W. et al. Anaest. Intensivmed. (2007), 48: S109 – 24<br />

Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik News|CME-Artikel<br />

Hoffmann J.N. / Spannagl M. Perioperatives Bridging bei Antikoagulierten Patienten. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel<br />

03_01.


Weiter- und Fortbildung<br />

Schau Dich schlau – Kongressimpressionen<br />

J. Ansorg, N. Hennes, J. Seifert<br />

Heute bei ‚Schau Dich schlau’:<br />

Unser erstes Video ist vom Gemeinsamen Bundeskongress, der vom 02. bis 04. März <strong>2012</strong> unter dem<br />

Motto ‚Gemeinsam Stärke zeigen’ in Nürnberg stattgefunden hat. Veranstaltet wurde der Kongress vom<br />

Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen Deutschlands (BNC), dem Berufsverband der Deutschen<br />

Chirurgen (<strong>BDC</strong>) und dem Bundesverband für ambulantes Operieren (BAO) unter Mitwirkung der Deutschen<br />

Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie (DGPW), dem Berufsverband der Orthopäden<br />

und Unfallchirurgen (BVOU) und dem Bundesverband der Durchgangsärzte. Der Kongress, welcher die<br />

Tradition des Bundeskongresses des BNC, der Jahrestagung des BAO und des Chirurgentages des <strong>BDC</strong><br />

fortsetzt und weiterentwickelt, ist eine gemeinsame sektorenverbindende fachliche und berufspolitische<br />

Kommunikationsplattform, nicht nur für Ärzte, sondern auch für medizinische Fachberufe, Industrie und<br />

Fachhandel.<br />

Unter dem Motto „Pimp your studies!" fand vom 23. bis 24. März <strong>2012</strong> in Berlin der erste Nachwuchs-<br />

Kongress „Hammerexamen & Karriere" statt. Kongressveranstalter waren die Berufsverbände der Deutschen<br />

Chirurgen (<strong>BDC</strong>) und Internisten (BDI) sowie der Deutsche Ärzte-Verlag (DÄV). Der Nachwuchs-Kongress<br />

bot rund 350 Medizinstudierenden eine optimale Vorbereitung auf die zweite ärztliche Prüfung: das<br />

Hammerexamen in <strong>Chirurgie</strong> und Innerer Medizin.


SDS#7: Impressionen und Interviews vom Gemeinsamen Bundeskongress<br />

<strong>Chirurgie</strong> <strong>2012</strong> vom 02.03 bis 04.03.<strong>2012</strong> in Nürnberg<br />

Christoph Wullstein<br />

SDS#8: Impressionen und Interviews vom Nachwuchskongress<br />

„Hammerexamen & Karriere“ am 23. und 24.03.<strong>2012</strong> im Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin<br />

Wir fordern Sie herzlich dazu auf, mit eigenen Beiträgen, Themenvorschlägen und Fragen diese neue Rubrik<br />

zu beleben. Schicken Sie einfach eine E-Mail an passion_chirurgie@bdc.de.<br />

Herzlichst, Ihr<br />

Dr. med. Jörg Ansorg<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Leitartikel „Schau Dich schlau! Tipps und Tricks für die chirurgische Weiterbildung im Podcast-Format“ von Dr. J. Ansorg,<br />

PD Dr. Julia Seifert, Dr. Norbert Hennes<br />

‚Schau Dich schlau’-Videos auf <strong>BDC</strong>|Online<br />

‚Schau Dich schlau’-Videos im Chirurgen-Netzwerk


Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Weiterbildung|Chirurgisches Training<br />

Ansorg J. Schau Dich schlau – Kongressimpressionen. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_02.


Safety Clip: Chirurgische Fallgrube -<br />

Perioperative Überbrückung chronisch<br />

antikoagulierter Patienten („Bridging“)<br />

A. Cadenbach<br />

D<br />

Weiter- und Fortbildung<br />

as perioperative Management chronisch antikoagulierter Patienten ist seit jeher eine Quelle erhöhter<br />

Morbidität. Neben dem allgemeinen Risiko können auch mangelnde Kenntnis der Pharmakokinetik von<br />

Antikoagulantien sowie eine Über- oder Unterschätzung des operativen Blutungsrisikos zu<br />

folgenschweren Komplikationen führen. Diese werden nachfolgend nicht selten als Behandlungsfehler<br />

reklamiert. Derzeit etabliert sind – nun seit mehr als 30 Jahren – Vitamin-K-Antagonisten (Phenprocuoumon,<br />

Warfarin) für die Primärprävention von Thrombembolien bei Vorhofflimmern, zur Sekundärprophylaxe nach<br />

Bein/Beckenvenenthrombose und Lungenembolien sowie zur Behandlung von Herzklappenträgern.<br />

CAVE: Die neuen Antikoagulantien<br />

Aktuell wird die Situation durch die Zulassung neuer Antikoagulantien noch komplexer. Im September 2011<br />

wurde der direkte Thrombininhibitor Dabigatran zur Thrombembolieprophylaxe des nicht-valvulären<br />

Vorhofflimmerns zugelassen. Im Dezember 2011 folgte der orale Xa-Inhibitor Rivaroxaban (nicht valvuläres<br />

Vorhofflimmern, Therapie von Phlebothrombosen, Rezidivprophylaxe der Lungenembolie). In Kürze ist mit der<br />

Einführung des Xa-Antagonisten Apixaban und nach Publikation einer positiven Zulassungsstudie auch mit<br />

Edoxaban zu rechnen.<br />

Das Problem hat die Kliniken bereits erreicht und zu ersten Komplikationen geführt: Der Stationsarzt einer<br />

chirurgischen Abteilung etwa hatte bei einer Patientenaufnahme aus Unkenntnis über die neuen<br />

Antikoagulantien keinen entsprechenden Medikamentenabgleich vorgenommen. Neben der vorbestehenden<br />

Medikation wurde zusätzlich der „abteilungsübliche“ Gerinnungshemmer angesetzt – ohne das vom Patienten<br />

mitgebrachte „unbekannte“ Medikament abzusetzen. Der Patient musste nach drei Tagen wegen<br />

Überdosierung intensivmedizinisch behandelt werden. Erst zu diesem Zeitpunkt klärte sich die Ursache.<br />

Gerinnungsmanagement: Gesicherte Daten vs. Expertenmeinung<br />

Im Hinblick auf das perioperative Management chronisch antikoagulierter Patienten ist die Datenlage seit<br />

jeher spärlich: Wer braucht überhaupt eine Überbrückung („Bridging“)? Wann reicht ein pragmatisches<br />

Pausieren der Antikoagulation aus? Wie hoch ist das Blutungsrisiko der geplanten Intervention? Welches<br />

Zeitfenster ist bei den neuen Antikoagulantien zu beachten? In Ermangelung kontrollierter Studien muss hier<br />

überwiegend auf Expertenmeinungen zurückgegriffen werden. In diesem Zusammenhang wurde 2010 ein<br />

Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie über die „Unterbrechung antithrombotischer<br />

Behandlung („Bridging“) bei kardialen Erkrankungen“ publiziert, das als Grundlage für das Management der


Patientensicherheit in diesem Szenario dienen kann [1].<br />

Aktuelle Empfehlungen<br />

Demnach werden Interventionen mit geringem und hohem Blutungsrisiko unterschieden (Tab. 1, 2). Für die<br />

Überbrückung wird das individuelle Thrombembolie-Risiko des Patienten kalkuliert. Letzteres erfolgt für<br />

Vorhofflimmern mittels Thrombembolie-Risiko-Score („CHADS2-Score“, Tab. 3). Diesen hat die<br />

Europäische Gesellschaft für Kardiologie im Oktober 2010 revidiert [2]. Je nach Blutungs- und<br />

Thrombembolie-Risiko wird die notwendige Strategie für das „Bridging“ festgelegt (Tab. 4, 5 6).<br />

Tab. 1: Intervention mit hohem Blutungsrisiko (modifiziert nach [1])<br />

Große abdominale und intrathorakale OP sowie komplexe Tumorchirurgie<br />

ACVB- und Gefäß-OP inkl. Herzklappenersatz<br />

Neurochirurgische Eingriffe<br />

Große orthopädische OP (z.B. Hüft-TEP)<br />

Blasen- und Prostata-OP<br />

Punktion nicht komprimierbarer Gefäße<br />

Endoskopische Polypektomie, Papillotomie, Laserablation/Koagulation, Feinnadelaspiration, pneumatische Bougierung, PEG-<br />

Anlage, Varizenbehandlung, Sphinkterotomie<br />

Tab. 2: Intervention mit niedrigem Blutungsrisiko (modifiziert nach [1])<br />

Herniotomie und Skrotal-OP<br />

Zahnextraktion und einfache Dentalchirurgie<br />

Dermatologische Eingriffe<br />

Punktion komprimierbarer Gefäße<br />

Katarakt-OP<br />

Endoskopie mit Biopsie, ERCP, Stentimplantation in Gallenwegen ohne Sphinkterotomie, Endosonographie, transösophageale<br />

Echokardiographie<br />

Tab. 3: Risiko-Score für nicht valvuläres Vorhofflimmern (modifiziert nach [2])<br />

Risikokriterien nach dem CHADS2-Score Score<br />

Herzinsuffizienz 1<br />

Hypertonie 1<br />

Alter ≥ 75 Jahre 1<br />

Diabetes mellitus 1<br />

Apoplexie/TIA 2<br />

Bei geringem Blutungsrisiko kann demnach der Eingriff unter Beibehaltung der Antikoagulation mit Vitamin-K-<br />

Antagonisten im niedrigen therapeutischen Bereich durchgeführt werden. Bei hohem Blutungsrisiko wird die<br />

Antikoagulation unterbrochen und eine Überbrückung mit Heparin durchgeführt. Bei niedrigem<br />

Thrombembolie-Risiko kann die Antikoagulation ohne „Bridging“ für eine Woche ausgesetzt werden.<br />

Niedermolekulares Heparin: Keine Indikation für „Bridging“?<br />

Da für niedermolekulares Heparin keine Zulassung zur Überbrückungstherapie besteht, erfolgt diese Therapie<br />

immer im so genannten „off label use“. Darüber ist der Patient aufzuklären und die Aufklärung muss<br />

dokumentiert werden. Ist dies erfolgt, gewährleisten die Herstellerfirmen eine rechtliche Absicherung. Für ein<br />

geringes thrombembolisches Risiko (Tabellen 4, 5, 6) reicht die Verabreichung von niedermolekularem<br />

oder unfraktioniertem Heparin in der Dosis für die konventionelle perioperative Thrombembolie-Prophylaxe.<br />

Bei mittlerem Thrombembolie-Risiko wird für die Thrombembolie-Prophylaxe Heparin in therapeutischer<br />

oder halbtherapeutischer Dosis verabreicht (im Falle eines sehr hohen Blutungsrisikos ggf. auch in<br />

prophylaktischer Dosis). Bei hohem Thrombembolie-Risiko erfolgt die perioperative Heparin-Therapie in<br />

therapeutischer Dosis.<br />

Tab. 4: Risikogruppe nicht valvuläres Vorhofflimmern (modifiziert nach [1])<br />

Hohes Risiko: Embolie bei<br />

Vorhofflimmern unbehandelt > 10 %/Jahr<br />

CHADS2-Score 5 – 6 oder cerebraler<br />

Insult < 3 Monate<br />

Mittleres Risiko: Embolie bei Vorhofflimmern Niedriges Risiko: Embolie bei<br />

unbehandelt 5 – 10 %/Jahr<br />

Vorhofflimmern unbehandelt < 5 %/Jahr<br />

CHADS2-Score 3 – 4<br />

„CHADS2-Score“ 0 – 2 (außer nach<br />

Apoplexie/TIA)


Tab. 5: Risikogruppe nach Herzklappenersatz (modifiziert nach [1])<br />

Hohes Risiko: Mittleres Risiko: Niedriges mittleres Risiko:<br />

Mechanische Mitralklappe, Doppelklappenersatz, biologische<br />

Mitralklappe mit Vorhofflimmern, Kippscheiben- sowie ältere<br />

Herzklappenprothesen,<br />

Doppelflügel-Aortenklappe + mehrere Risikofaktoren *<br />

Doppelflügel-Aortenklappe + ein<br />

Risikofaktor*,<br />

Bioklappen oder<br />

Klappenrekonstruktion vor < 3<br />

Monate bei Sinusrhythmus<br />

* Risikofaktoren: Vorhofflimmern, Hypertonus, Diabetes, Herzinsuffizienz, ≥ 75 Jahre, nach Apoplexie/TIA<br />

Tab. 6: Risikogruppe Antikoagulation wegen Thrombembolie in der Anamnese (modifiziert nach [1])<br />

Doppelflügel-Aortenklappe ≥ 3<br />

Monate implantiert ohne<br />

Risikofaktoren *<br />

Hohes Risiko: Mittleres Risiko: Niedriges Risiko:<br />

Venenthrombose ≤ 3 Monate oder Lungenembolie 6 –<br />

12 Monate und/oder bei Thrombophilie<br />

Venenthrombose 3 – 12 Monate, rezidiv<br />

Thrombose, Thrombembolie bei Karzinom<br />

Venenthrombose ≥ 12<br />

Monate zurückliegend<br />

Zu beachten ist die verlängerte Halbwertzeit von niedermolekularem Heparin bei Niereninsuffizienz. Die<br />

Kenntnis der Nierenfunktion in Form der Kreatinin-Clearance ist daher essenziell. Die Gerinnungskontrolle für<br />

unfraktioniertes Heparin i.v. erfolgt über die aPTT (cave bei AT-III-Mangel, ggf. mehrfach tägliche Messungen),<br />

für niedermolekulares Heparin s.c. fakultativ über die Anti-Faktor-Xa-Aktivität.<br />

Die neuen Antikoagulantien: Perioperativ sicher?<br />

Wie steht es jedoch mit dem perioperativen Management für die neuen Antikoagulantien (Dabigatran,<br />

Rivaroxaban)? Aufgrund der kurzen Halbwertzeit ist ein „Bridging“ oft nicht notwendig. Wegen des erhöhten<br />

Blutungsrisikos müssen die Substanzen jedoch in jedem Fall präoperativ abgesetzt werden. Hier gilt es<br />

zunächst, die vom Hersteller empfohlenen Zeiten für die präoperative Pause einzuhalten. Insbesondere bei<br />

Dabigatran ist dabei die Kenntnis der Nierenfunktion von großer Bedeutung, da die Substanz zu 80 Prozent<br />

über die Niere ausgeschieden wird.<br />

Für elektive Operationen mit normalem Blutungsrisiko sollte Dabigatran in Abhängigkeit von der<br />

Nierenfunktion 24 Stunden bis drei Tage vor der OP abgesetzt werden. Bei Operationen am zentralen<br />

Nervensystem, vor Wirbelsäulen-Operationen und bei hohem Blutungsrisiko muss Dabigatran zwei bis vier<br />

Tage zuvor abgesetzt werden (Tab. 7). Bei akuten Eingriffen sollte die OP möglichst um 12 Stunden nach der<br />

letzten Medikation hinausgezögert werden. Dabigatran kann aktuell nicht antagonisiert werden. Im Notfall<br />

muss unter Inkaufnahme eines erhöhten Blutungsrisikos operiert werden.<br />

Tab. 7: Präoperatives Absetzen von Dabigatran nach Nierenfunktion und Blutungsrisiko<br />

Nierenfunktion<br />

(Kreatinin-Clearance)<br />

≥ 80 ml/min ≥ 50 – < 80 ml/min ≥ 30 – < 50 ml/min<br />

hohes Blutungsrisiko, großer Eingriff 2 Tage 2 – 3 Tage 4 Tage<br />

kein hohes Blutungsrisiko 24 Stunden 1 – 2 Tage 2 – 3 Tage<br />

Für den Wechsel von Dabigatran auf Heparin gilt bei normaler Nierenfunktion (Krea-Clearance > 80 ml/min)<br />

der Beginn der Heparin-Therapie 12 Stunden nach der letzten Dabigatran Einnahme. Bei einer Krea-<br />

Clearance von 30 bis 50 ml pro Minute soll Heparin erst nach zwei bis vier Tagen eingesetzt werden.<br />

Umgekehrt kann Dabigatran zwei bis drei Stunden nach Beendigung der i.v. Heparintherapie und bei<br />

unfraktioniertem Heparin zum Zeitpunkt der nächsten geplanten s.c. Injektion des niedermolekularen Heparins<br />

wieder eingenommen werden.<br />

Für den oralen Xa-Inhibitor Rivaroxaban gilt, dass die Substanz 24 Stunden vor der geplanten Operation<br />

abgesetzt werden soll. Nach aktuellen Herstellerangaben müssen spezielle Risikoszenarien nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Keine Gerinnungskontrolle unter den neuen Antikoagulantien?<br />

Ein praktikables perioperatives Gerinnungs-Monitoring ist für Dabigatran als Routineanwendung aktuell nicht<br />

möglich. Tatsächlich belegt eine normale aktivierte partielle Thromboplastinzeit (aPTT) oder eine normale<br />

Thrombinzeit (TZ), dass keine Dabigatran-Wirkung im Blut vorliegt. Liegt die aPTT zum Zeitpunkt der<br />

nächsten geplanten Dabigatran-Dosis (Talspiegel) über 80 Sekunden, ist mit einem erhöhten Blutungsrisiko<br />

zu rechnen.<br />

Die einzige Möglichkeit, die Dabigatran-Wirkung quantitativ zu bestimmen, ist der kalibrierte Hemoclot®-<br />

Thrombin-Inhibitor-Test, der in Spezialeinrichtungen erhältlich ist. Dieser kann vor Notfalloperationen<br />

eingesetzt werden, um das Blutungsrisiko einzuschätzen. Für den Fall lebensbedrohlicher Blutungen unter<br />

Dabigatran gibt es nur begrenzte Erfahrungen mit dem Einsatz von „fresh frozen plasma“ (FFP), Prothrombin-<br />

Komplex-Konzentraten (PPSB) oder Faktor VIIa. Ein Antidot gegen Dabigatran existiert nicht, allerdings ist<br />

die Substanz dialysabel.<br />

Geeignete Verfahren zum Monitoring der Gerinnung unter Rivaroxaban sind die Prothrombin-Zeit (PT,<br />

gemessen in Sekunden mit Neoplastin-Plus als Reagenz) oder die Bestimmung der Faktor-Xa-Aktivität. Im<br />

Falle von lebensbedrohlichen Blutungen und dem Versagen der chirurgischen Blutungskontrolle müssen<br />

Blutprodukte je nach Ausmaß des Verlustes sowie ggf. PPSB, aktivierter Prothrombinkomplex (aPPC) oder


Faktor VIIa eingesetzt werden. Breite klinische Erfahrungen für dieses Szenario liegen jedoch noch nicht vor.<br />

Auch hier steht kein spezifisches Antidot zur Verfügung.<br />

Für die neuen Antikoagulantien gilt, dass die Antikoagulation postoperativ nach Erreichen einer<br />

ausreichenden Hämostase wieder aufgenommen werden kann.<br />

Empfehlungen zur Patientensicherheit und zur strategischen Positionierung der Klinik<br />

Aufgrund der demografischen Entwicklung erfolgt aktuell eine rasante Zunahme systemisch antikoagulierter<br />

Patienten. Dabei werden nicht nur die klinischen Rahmenbedingungen immer komplexer, sondern auch die<br />

Antikoagulantien mit ihren Nebenwirkungen und Interaktionen in den unterschiedlichen Indikationsfeldern.<br />

Nahezu täglich werden Erkenntnisse und Erfahrungen mit den neuen Antikoagulantien publiziert. Damit wird<br />

das perioperative Management im Hinblick auf die Vermeidung von Schäden zu einer Herausforderung für<br />

Kliniken.<br />

Folgende Maßnahmen könnten zur Risikoreduktion beitragen:<br />

• Erstellen von Handlungsanweisungen zur perioperativen Überbrückung chronisch antikoagulierter<br />

Patenten unter Berücksichtigung der neuen Antikoagulantien einschließlich Handlungsempfehlungen in<br />

Notfallsituationen.<br />

• Vollständige Erfassung der Hausmedikation des Patienten bereits zum Zeitpunkt der Indikationsstellung.<br />

• Schulung der Ärzte, die im stationären Bereich bei Aufnahme des Patienten den Medikationsabgleich<br />

vornehmen.<br />

• Etablierung von Klinik-Gerinnungsbeauftragten, die sich durch eine besondere Expertise auf diesem Feld<br />

auszeichnen.<br />

Die Gerinnungsbeauftragten müssten im Falle der Krankenhausaufnahme eines antikoagulierten Patienten<br />

automatisch informiert werden und könnten dann das Gerinnungs-Management während des Klinikaufenthalts<br />

und darüber hinaus zwecks Vermeidung von Komplikationen fachlich begleiten.<br />

Literatur:<br />

[1] Hofmeister HM et al: Unterbrechung antithrombotischer Behandlung (Bridging) bei kardialen Erkrankungen – Positionspapier. Der<br />

Kardiologe 5: 365-374, 2010<br />

[2] Camm AJ et al: ESC Guidelines for the management of atrial fribillation. European Heart Journal 31:2369, 2010<br />

Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Qualität|Patientensicherheit.<br />

Cadenbach A. Safety Clip: Chirurgische Fallgrube - Perioperative Überbrückung chronisch antikoagulierter Patienten<br />

(„Bridging“). <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_03.


I<br />

Weiter- und Fortbildung<br />

Hygiene-Tipp: Aufbereitung von<br />

Medizinprodukten - Was ist eigentlich der A0-<br />

Wert?<br />

W. Popp, K.-D. Zastrow, H. Martiny<br />

n der Norm EN DIN ISO 15883-1 wird der Begriff A0 eingeführt: Dieser ist ein Maßstab für die Abtötung von<br />

Mikroorganismen in Desinfektionsverfahren mit feuchter Hitze. Dieser Wert wird heute benutzt, um bei der<br />

thermischen Desinfektion in den maschinellen Desinfektionsverfahren und -geräten, also bei RDG<br />

(Reinigungs-Desinfektions-Geräte) für chirurgische Instrumente und für Steckbecken, die benötigte Menge an<br />

feuchter Hitze festzulegen. Der A0-Wert kann im Prozess mit Thermologgern bestimmt werden und ist,<br />

vereinfacht gesagt, die auf die Oberfläche der Instrumente einwirkende Temperatur über die Zeit integriert.<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt wesentliche A 0-Werte wieder:<br />

A0-Wert Temperatur Haltezeit<br />

600 90°C 1 Minute<br />

3000 90°C 5 Minuten<br />

Wenn nur Bakterien inklusive Mykobakterien, Pilze und thermolabile Viren abgetötet werden sollen<br />

(Wirkungsbereich A), kann ein A 0-Wert von 600 bei Reinigungs-Desinfektions-Geräten (RDG) ausreichend<br />

sein.<br />

Soll das Verfahren jedoch auch gegen thermoresistente Viren, z. B. Hepatitis B-Viren, wirksam sein<br />

(Wirkungsbereich B), so ist ein A 0-Wert von 3000 zu wählen.<br />

Daher ist der A 0-Wert von 3000 generell für die Programme zur Aufbereitung chirurgischer Instrumente zu<br />

wählen.


Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Berufsalltag|Hygiene..<br />

Popp W. / Martiny H. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Aufbereitung von Medizinprodukten - Was ist eigentlich der Ao-Wert? <strong>Passion</strong><br />

<strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_04.


Hygiene-Clip<br />

Weiter- und Fortbildung<br />

Get Your Desinfection<br />

Erfolgreiche bundesweite Kampagne des <strong>BDC</strong> in<br />

Kooperation mit DGKH und BDH geht in das vierte Jahr<br />

J. Ansorg<br />

Gute <strong>Chirurgie</strong> kann durch eine Infektion gefährdet werden. Es gibt vermeidbare und unvermeidbare<br />

Infektionen. Letztere sind schicksalhaft und kaum zu beeinflussen.<br />

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen und die deutschen Hygieniker betreiben seit 2008 eine<br />

bundesweite Informationskampagne, die dazu beitragen soll, vermeidbare Infektionen in Klinik und Praxis<br />

zu reduzieren.<br />

Wir wissen, dass Sie als Chirurg alles zur Infektprophylaxe und Hygiene wissen. Wir wissen aber auch,<br />

dass Hygiene häufig nicht im erforderlichen Umfang stattfindet oder sich durch die tägliche Routine nicht<br />

kontinuierlich im Fokus des chirurgischen Bewusstseins befindet.<br />

Deshalb wollen wir mit dieser langfristigen Aktion Hygienefragen regelmäßig ins Bewusstsein von<br />

Ärzten und Pflegepersonal rücken.<br />

Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei der Händedesinfektion. Lassen Sie sich von dem<br />

beigefügten Video an die Bedeutung der Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt<br />

erinnern.<br />

Patientenschutz ist Ärztesache. Lassen Sie uns agieren, statt zu diskutieren.<br />

Die Thematik Händedesinfektion wurde von vielen weiteren guten Projekten, wie der „Aktion saubere<br />

Hände“ aufgegriffen. Auch wir produzieren ständig neue Videoclips und werden Ihnen diese in den<br />

kommenden Ausgaben vorstellen.<br />

Patientenschutz durch Hygiene ist eine bundesweite konzertierte Aktion von:<br />

Berufsverband der Deutschen Chirurgen (<strong>BDC</strong>)<br />

Berufsverband Deutscher Hygieniker (BDH)<br />

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)


Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Berufsalltag|Hygiene.<br />

Ansorg, J. Get Your Desinfection II. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_05.


English in a brief<br />

E. Goodman<br />

Weiter- und Fortbildung<br />

In dieser Rubrik stellen wir Ihnen in loser Folge Stolpersteine im Umgang mit der englischen Sprache vor. Unsere Partner hierfür sind<br />

erfahrene Sprachlehrer, die selbst z. T. leidvolle Erfahrungen mit zu einfachen Übertragungen in die jeweils andere Sprache gemacht<br />

haben und die mithelfen wollen, dass Sie besser mit diesen immer wiederkehrenden Sprachschwierigkeiten umgehen können.<br />

Drei Schwerpunkte werden diese Rubrik abwechselnd füllen. Zum einen kurze und prägnante Erklärungen und exakte<br />

Übersetzungen der Wörter, die sehr leicht falsch übersetzt werden, die sog. false friends. Zum anderen Erklärung der Bedeutung<br />

englischer Manager-Titel. Den dritten Punkt bilden Tipps zur Durchführung von Meetings.<br />

Viel Spaß beim Lesen dieser Rubrik wünscht Ihnen<br />

Ihr<br />

<strong>BDC</strong>-Team<br />

All about meetings<br />

Types of meeting<br />

Meetings come in all shapes and sizes, of course. Here are some types:<br />

chat (informal discussion) with colleagues at the coffee machine.<br />

brainstorming among colleagues: where as many ideas as possible are produced quickly, to be<br />

evaluated later.<br />

project meeting/ team meeting of employees involved in a particular activity.<br />

department/departmental meeting.<br />

meeting with suppliers, for example to negotiate prices for an order.<br />

meeting with a customer, for example to discuss a contract.<br />

board meeting: an official, formal meeting of a company´s directors.<br />

Annual general meeting/AGM (BrE); annual meeting (AmE): where shareholders discuss the company<br />

´s annual report.<br />

EGM: extraordinary general meeting; a shareholders´ meeting to discuss an important issue such as a<br />

proposed merger.<br />

Word combinations with ´meeting´


arrange<br />

set up<br />

fix<br />

organize a meeting<br />

bring forward make a meeting earlier than originally decided<br />

put back<br />

postpone<br />

cancel<br />

a meeting<br />

make a meeting later than originally planned<br />

not have a meeting after all<br />

run<br />

be in charge of a meeting<br />

chair<br />

attend go to a meeting<br />

miss not go to a meeting<br />

How was the meeting?<br />

Some colleagues are discussing a meeting they have just come out of.<br />

Anil:<br />

I thought it was very productive.<br />

Juliet:<br />

Well, I thought it was a complete waste of time. I didn´t hear anything I didn´t already know.<br />

Barbara:<br />

I agree with Anil. I felt we had some very useful discussions, and that we reached an agreement that was<br />

good for both sides. We certainly covered a lot of ground. It was incredible the number of things we got<br />

through.<br />

Juliet:<br />

But there were too many digressions. John was rambling and kept wandering off the point. He just<br />

uses meetings as a chance to show off. Just like a lot of men: He just wanted to show how powerful he is and<br />

what a good talker he is.<br />

Anil:<br />

But to be fair, the chair really kept things moving: She encouraged people to be brief and to stick to the<br />

point and we achieved a lot in a short time. Anyway, I learned a lot and I think they listened to what we had to<br />

say.<br />

Bedeutung englischer Manager-Titel<br />

CAO<br />

Chief Apology Officer<br />

Leiter Kundenreklamationen<br />

CBO<br />

Chief Branding Officer<br />

betreut die Unternehmensmarken<br />

CCO<br />

Chief Compliance Officer<br />

sorgt für Einhaltung der Unternehmensrichtlinien<br />

CCO<br />

Chief Content Officer<br />

betreut Inhalte der Firmenwebsite<br />

CCO<br />

Chief Costumer Officer<br />

verantwortet Kunden und Vertrieb<br />

CCO<br />

Chief Creative Officer<br />

kümmert sich um kreativen Output und optisches Erscheinungsbild der Firma


<strong>BDC</strong>-Seminar:<br />

English for Professionals<br />

Viertägiges Intensivseminar für Mediziner<br />

EforP, das Sprachinstitut in Berlin, trainiert an 4 Tagen Ihren Englischsprachmuskel und zeigt Ihnen, wie<br />

Chirurgen effektiv und kompetent selbst schwierige medizinische Probleme richtig auf Englisch<br />

kommunizieren.<br />

Unser 4-tägige Intensivseminar „English for Professionals“ bietet:<br />

4 Muttersprachler (Natives) für max. 20 Teilnehmer<br />

Täglich 2 x 3 Stunden Englischtraining<br />

Freizeitaktivitäten (in Englisch)<br />

Gesprächsstammtische auf Englisch<br />

Filmabende (in Originalfassung)<br />

Übernachtung und Vollpension inklusive<br />

4 Begleit-CDs zum Weiterlernen<br />

Wo: Hotel Residenz in Motzen bei Berlin<br />

Wann:<br />

20.-23.09.<strong>2012</strong><br />

Seminargebühr: Mitglieder des <strong>BDC</strong> 900,00 €<br />

Anmeldung<br />

Nichtmitglieder 1100,00 €<br />

und Auskunft: <strong>BDC</strong>|Akademie<br />

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (<strong>BDC</strong>)<br />

Frau Renate Schönzart / Frau Elke Griese<br />

Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin<br />

Telefon: 030/28004-120, Fax: 030/28004-129<br />

E-Mail: akademie@bdc.de<br />

Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Fortbildung|Englisch<br />

Goodman E. English in a Brief. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_<strong>06</strong>.


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Eveline Goodman-Hedtke, PhD.<br />

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D<br />

Rezension<br />

Rezension: Grundlagen der ärztlichen<br />

Begutachtung<br />

Hrsg. von Holger Siekmann und<br />

Lars Irlenbusch<br />

Springer-Verlag<br />

1st. Edition, <strong>2012</strong>, XII, 234 S., 150<br />

Abb., Softcover<br />

ISBN: 978-3-642-20783-9, EUR<br />

[D] € 49,95<br />

Weiter- und Fortbildung<br />

ie ärztliche Kunst und Tätigkeit ist seit Jahren zunehmend in verwaltungsrechtliche Verfahren<br />

eingewoben. Jeder behandelnde und auch in den Verwaltungen tätige Arzt greift mit den von ihm<br />

ausgestellten Attesten und Bescheinigungen in die verschiedensten Sozial- und Versicherungssysteme<br />

unfreiwillig ein. Dieser Band der Grundlagen der ärztlichen Begutachtung versucht mit Erfolg alle Rechtsund<br />

Verwaltungsgebiete zu erfassen und zu erklären, in denen der Mensch als kranker oder als gesunder<br />

Mitbürger erfasst ist.<br />

Neben den ausführlichen und notwendig klaren<br />

Darlegungen der Begutachtungsmethodik werden<br />

die Bereiche der kausalitätsbezogenen, der<br />

zustandsbezogenen- und der speziellen Begutachtungsfragen abgehandelt.<br />

Ein größerer gegliederte Abschnitt umfasst die private und gesetzliche Haftpflicht und Entschädigung.<br />

Ein anderer Teil des Buches widmet sich der Pflege und den damit verbundenen Rechtsfragen. Auch<br />

spezielle Fragen der Forensik und Psychiatrie werden sachbezogen abgehandelt.<br />

Die Fülle des gesamten, den Menschen und insbesondere Patienten umfassenden Versicherungs-,<br />

Versorgungs- und Haftpflichtrechts, wird in diesem Werk in knapper und präziser Form komprimiert<br />

dargeboten und gibt somit eine komplette Übersicht über die ungewohnte und auch oft ungeliebte Seite<br />

der ärztlichen Tätigkeit.<br />

Es ist als Grundlage für eine weitere Gutachtertätigkeit sehr hilfreich und zu empfehlen. Als Grundlage<br />

für einen Chirurgen, Unfallchirurgen oder Orthopäden mit der Notwendigkeit der fast täglichen<br />

Begutachtung von Unfallfolgen ist dieses Buch jedoch zu wenig.<br />

Rezensent:<br />

Dr. Ekkehard Hierholzer<br />

Stefan-Lochner-Str. 88<br />

50259 Pulheim<br />

ekkehard.hierholzer@t-online.de<br />

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Hierholzer E. Rezension: Grundlagen der ärztlichen Begutachtung. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_07.


D<br />

Vergütung und Ökonomie<br />

Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ<br />

P. Kalbe<br />

Grundleistungen: Untersuchung und Beratung (Teil 2)<br />

ie in diesem Beitrag aufgeführten Gebührenpositionen kommen nicht so häufig zur Abrechnung, sind aber<br />

teilweise relativ hoch dotiert, so dass nichts vergessen werden sollte.<br />

Rektale Untersuchung: GO-Nr. 11 (GOÄ) bzw. 18 (UV-GOÄ)<br />

Die „Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata“ ist nicht Bestandteil des Ganzkörperstatus,<br />

kann also neben den übrigen Untersuchungsziffern (Go.-Nrn 5-8) zusätzlich abgerechnet werden. Lediglich für<br />

den urologischen und gynäkologischen Bereich wird die rektale Untersuchung als Bestandteil der<br />

Untersuchung eines Organsystems nach GOÄ-Nr. 7 angesehen. Dies bedeutet für die viszeralchirurgische<br />

Untersuchung, dass die GOÄ-Nr. 11 zusätzlich anzusetzen ist. Es bestehen allerdings Ausschlüsse<br />

gegenüber zahlreichen proktologischen Eingriffen und auch gegenüber der Proktoskopie (GOÄ-Nr. 705) und<br />

der Rektoskopie (GOÄ Nr. 690).<br />

Tipp: Im unfallchirurgischen Bereich und bei der BG dürfte die Leistung vor allem bei<br />

Steißbeinverletzungen (zusätzlich) in Betracht kommen, die meist palpatorisch besser zu beurteilen sind als<br />

radiologisch.<br />

Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der<br />

kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken nach GO-Nr. 15 (GOÄ) bzw. 19<br />

(UV-GOÄ)<br />

Der ausführliche Legenden-Text spricht schon dafür, dass an die Abrechnung dieser GO-Nr. an zahlreiche<br />

Bedingungen geknüpft wird. Im Grunde handelt es sich um eine typische „Hausarzt-Ziffer“. Aber auch im<br />

fachärztlichen Bereich kann diese im Einzelfall abgerechnet werden, z. B. bei der kontinuierlichen Betreuung<br />

eines an Rheuma oder an einem Malignom erkrankten Patienten. Im Bereich der Unfallchirurgie und der<br />

berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung z. B. bei einem Querschnittsgelähmten oder bei einem<br />

langwierigen Verlauf nach Polytrauma. Der ausdrückliche Bezug auf die ambulante Betreuung schließt die<br />

Abrechnung bei einem Krankenhausaufenthalt aus. Die Abrechnung ist lediglich einmal pro Kalenderjahr<br />

möglich. Die GOÄ-Nr. 4 (s. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong> 04/<strong>2012</strong>) kann daneben nicht abgerechnet werden, weil deren<br />

Leistungsinhalt enthalten ist.<br />

Tipp: Als zeitliche Definition des unbestimmten Begriffs „ kontinuierlich“ wird vorgeschlagen, dies auf den<br />

Behandlungsfall zu beziehen. Dies bedeutet für Privatpatienten einen Monat und für BG-Patienten drei<br />

Monate.<br />

In Anbetracht der recht ordentlichen Bewertung dieser GO-Nr. wird die Abrechnung von den Kostenträgern


stets kritisch hinterfragt. Der Arzt sollte daher im Streitfall den o. a. Leistungsinhalt einschließlich sämtlicher<br />

Teilinhalte dokumentiert haben und nachweisen können.<br />

Zuschläge zu den Beratungs- und Untersuchungsleistungen<br />

Die Systematik für den Ausgleich der Leistungserbringung zu Unzeiten und bei Kleinkindern unterscheidet<br />

sich in der GOÄ grundsätzlich von der UV-GOÄ. Für Privatpatienten sind Zuschläge nach den Buchstaben A-<br />

D und K1 möglich, die allerdings sämtlich nicht gesteigert werden können. (GOÄ 1-fach). Die UV-GOÄ enthält<br />

dagegen unterschiedliche UV-GOÄ-Nrn. (2 bis 5 und 7 bis 10) für Leistungen zu Unzeiten und gewährt keinen<br />

Zuschlag für die Behandlung von Kleinkindern.<br />

Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen: A<br />

Dieser Zuschlag ist (im Gegensatz zu den Zuschlägen B, C und D) für Krankenhausärzte nicht<br />

berechnungsfähig. Die Abrechnung ist auch neben einer telefonischen Beratung nach GOÄ-Nr. 1 zulässig.<br />

Beispiele finden sich in der Tabelle 1.<br />

Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der<br />

Sprechstunde erbrachte Leistungen: B<br />

Dieser Zuschlag ist mit den Zuschlägen D und K1 kombinierbar, nicht aber mit den Zuschlägen A und C.<br />

Griffig kann man diesen Zuschlag als „kleine Nacht“ bezeichnen. Die Leistungslegende bedingt, dass der<br />

Zuschlag nicht abrechnungsfähig ist, wenn zu diesen Zeiten Sprechstunden abgehalten werden.<br />

Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen: C<br />

Dieser Zuschlag wird für Leistungen in der Nachtzeit („große Nacht“) fällig, kann aber natürlich nicht mit dem<br />

Zuschlag B und auch nicht mit dem Zuschlag A kombiniert werden. Sprechstunden zu diesen Zeiten dürfte<br />

wohl kaum jemand abhalten. Allerdings bestünde in diesem Fall kein Ausschluss.<br />

Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen: D<br />

Dieser Zuschlag ist bei Leistungen während der Abend- und Nachtstunden wiederum mit den Zuschlägen<br />

nach B oder C kombinierbar. Der Zuschlag nach D ist für Krankenhausärzte zwischen 8 und 20 Uhr nicht<br />

berechnungsfähig, wohl aber zu den Unzeiten in Kombination mit den Zuschlägen B oder C. Wenn an<br />

Samstagen Sprechstunden abgehalten werden, kann nur der halbe Zuschlag nach D berechnet werden (s.<br />

Tabelle 1).<br />

Zuschlag zu den Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 und 8 bei Kindern bis<br />

zum vollendeten 4. Lebensjahr: K1<br />

Dieser Zuschlag kann bei Kleinkindern bis zum 4. Geburtstag neben Untersuchungen und Beratungen<br />

angesetzt werden. Ein ausdrücklicher Abrechnungsausschluss besteht gegenüber Zuschlägen zu Besuchen<br />

(E, F, G, H, J und K2) sowie gegenüber Leistungen der intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung<br />

sowie Leistungen der Dialyse.<br />

Tab. 1: Beispiele für gängige Untersuchungs- und Beratungsleistungen mit Zuschlägen (gilt nur für die GOÄ)<br />

GOÄ-Nrn Leistung U und B (2.3-fach) Zuschlag Honorar<br />

5+1+A<br />

Symptomorientierte Untersuchung und Beratung<br />

außerhalb der Sprechstunde<br />

21,46 € 4,08 € 25,54 €<br />

5+1+A+K1<br />

Symptomorientierte Untersuchung und Beratung<br />

eines Kleinkindes (bis 3 Jahre) außerhalb der<br />

Sprechstunde<br />

21,46 €<br />

4,08 €<br />

6,99 €<br />

32,53 €<br />

1+B+D<br />

Beratung (auch tel. ) am Samstagabend um 20:45 h<br />

(kleine Nacht)<br />

10,73 €<br />

10,49 €<br />

12,82 €<br />

34,04 €<br />

5+1+B<br />

Spätabendliche (21:30 h)Untersuchung und<br />

Beratung wochentags (kleine Nacht)<br />

21,46 € 10,49 € 31,95 €<br />

5+1+½ D<br />

Untersuchung und Beratung in der<br />

Sonnabendsprechstunde<br />

21,46 € 6,41 € 27,87 €<br />

1+C+D<br />

Beratung (auch tel. ) am Wochenende um 23:00 h<br />

(große Nacht)<br />

10,73 €<br />

18,65 €<br />

12,82 €<br />

42,20 €<br />

3+D<br />

Ausführliche Beratung tagsüber am Wochenende<br />

ohne Sprechstunde<br />

20,11 € 12,82 € 32,93 €<br />

Tipp: Die erbrachten Sonderleistungen (Wundversorgungen, Verbände, Röntgen etc.) können natürlich<br />

daneben abgerechnet werden, allerdings nur einmal im Behandlungsfall. Fallen mehrfach im Behandlungsfall<br />

Sonderleistungen neben Grundleistungen zu Unzeiten an, so muss unter Berücksichtigung der o. a. Zuschläge<br />

(wie in meinem Artikel in <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong> 09/2011 dargestellt) kalkuliert werden, ob es günstiger ist, die<br />

Sonderleistungen abzurechnen oder die Grundleistungen mit den Zuschlägen. Zuschläge können nämlich nur<br />

in Kombination mit den GOÄ-Nrn. 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 angesetzt werden und nicht, wenn ausschließlich<br />

Sonderleistungen abgerechnet werden.<br />

Hier finden Sie den GOÄ-Artikel ‚Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ’ von Dr. P. Kalbe, veröffentlicht in der<br />

Septemberausgabe 2011 ‚<strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>’.<br />

Lesen Sie auch Teil 1 "Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ", veröffentlicht in PASSION CHIRURGIE 03/<strong>2012</strong>


Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Abrechnung|GOÄ.<br />

Kalbe P. Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ - Teil 2. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 04_01.


EBM-Kommentar <strong>2012</strong> - Teil 5<br />

J. A. Rüggeberg<br />

I<br />

Vergütung und Ökonomie<br />

n dieser Serie erhalten Sie eine aktualisierte Kommentierung des jeweils gültigen EBM. Diese<br />

Kommentierung ist in loser und ungeordneter Reihenfolge in einzelne Themenbereiche unterteilt und<br />

beinhaltet eher Grundsätzliches. Sie finden hier sämtliche Abrechnungsbestimmungen und Hinweise zur<br />

Optimierung Ihrer Abrechnung. Vergeblich werden Sie allerdings nach Tipps suchen, die vor den Prüfgremien<br />

keinen Bestand haben. Daneben wird die Grundsatzkommentierung jeweils ergänzt durch eine über einen<br />

Link aufzurufende Datei, die Sie wie einen Loseblattordner abspeichern können. In dieser Zusatzdatei sind<br />

die einzelnen Leistungen aufgeführt und werden dort Punkt für Punkt nochmals kommentiert.<br />

Wenn es Veränderungen des EBM geben sollte, werden wir die jeweiligen Dateianhänge entsprechend<br />

ändern und darauf aufmerksam machen. Sie können dann die veränderte Datei erneut herunterladen und die<br />

bisherige Datei durch die aktualisierte Version ersetzen. Zusätzlich werden wir sowohl den Kommentar als<br />

auch die zugehörigen Dateien auf unserer Homepage einstellen, so dass Sie auch auf diesem Weg jederzeit<br />

Zugang zu den Informationen haben.<br />

In dieser Ausgabe behandeln wir nur drei Leistungsziffern, nämlich die GOP 02300 bis 02302, die<br />

so genannte „Kleinchirurgie“. Sie sollten dies zum Anlass nehmen, noch einmal auf die<br />

Kommentierungen des Ambulanten Operierens (Kapitel 31) zu schauen, die wir ganz zu Anfang<br />

dieser Reihe herausgegeben haben. Es ist sinnvoll, die GOP 02300ff im Zusammenhang mit den<br />

„richtigen“ Op-Ziffern zu betrachten.<br />

Die komplette Version inklusive aller Leistungslegenden, Bewertungen und Einzelkommentare<br />

finden Sie wie immer als Download über den am Ende dieses Artikels stehenden Link, dort finden<br />

Sie auch Teil 1 bis 4 des EBM-Kommentars.<br />

2.3 Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen<br />

Vorbemerkung:<br />

Eine wesentliche Tätigkeit für Chirurgen liegt im Bereich der so genannten „Kleinchirurgie“, die nicht über die Ziffern des<br />

Ambulanten Operierens aus dem Kapitel 31 abgerechnet werden, sondern im nachstehenden Kapitel 2.3 zu finden sind.<br />

Entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen kann immer nur abgerechnet werden, was auch Bestandteil einer<br />

Leistungslegende ist; es muss aber auch jeweils unter der zutreffenden GOP abgerechnet werden, wenn dort die jeweilige<br />

Leistung dezidiert genannt ist. Klassisches Beispiel ist die Emmertplastik, die unter der GOP 02302 explizit genannt wird. Selbst<br />

wenn es dafür einen OPS-Code gäbe, der auf eine 31er-Ziffer verweist, muss dennoch nach 02302 abgerechnet werden, weil dort<br />

die Emmertplastik aufgeführt wird. Ausweichmöglichkeiten bestehen nur, wenn der Eingriff über den genannten Inhalt hinausgeht<br />

(muss aus dem OP-Bericht eindeutig hervorgehen!). Das gilt zum Beispiel für tiefe Abszess-Spaltungen, sofern in diesem<br />

Zusammenhang nicht nur der Abszess eröffnet wird (GOP 02301), sondern eine Erweiterung des Eingriffs erfolgt, etwa mit Spaltung<br />

einer tiefen Faszie oder Ausräumung nekrotischen Materials aus Muskeln. Dafür finden sich OPS-Ziffern, die auf Eingriffe des<br />

Kapitels 31 verweisen.<br />

Wichtig: Die Ausdehnung des Eingriffs muss klar im OP-Bericht dokumentiert werden!<br />

Eine weitere häufig gestellte Frage ist die Abgrenzung der GOP 02300 bis 02302 zu den so genannten Selbstzahlerleistungen


(IGeL). Das hat allerdings nichts mit den EBM-Legendierungen zu tun, sondern hängt ausschließlich ab von der Frage, ob eine<br />

Leistung medizinisch notwendig ist oder nicht. Leider obliegt diese Entscheidung primär dem Arzt, der dann die unangenehme<br />

Aufgabe hat, dem Patienten klarzumachen, dass z. B. die Entfernung einer Alterswarze medizinisch nicht notwendig ist und bei<br />

weiter bestehendem Excisionswunsch privat zu liquidieren sein wird. Es gilt dann die GOÄ und nicht der EBM.<br />

2.3 Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen<br />

1. Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren und bei stationsersetzenden<br />

Eingriffen gemäß § 15 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V gilt nicht für Leistungen dieses Abschnitts, sofern<br />

die Eingriffe nicht im Katalog zum Vertrag nach § 115 b SGB V genannt sind.<br />

2. Operative Eingriffe setzen die Eröffnung von Haut und/oder Schleimhaut bzw. eine primäre Wundversorgung<br />

voraus.<br />

3. Lokalanästhesien und Leitungsanästhesien sind, soweit erforderlich, Bestandteil der berechnungsfähigen<br />

Gebührenordnungspositionen.<br />

4. Die Gebührenordnungspositionen 02300 bis 02302 sind bei Patienten mit den Diagnosen<br />

Nävuszellnävussyndrom (ICD-10-GM: D22.-) und/oder mehreren offenen Wunden (ICD-10-GM: T01.-) mehrfach in<br />

einer Sitzung - höchstens fünfmal am Behandlungstag - berechnungsfähig.<br />

Grundsätzliche Abrechnungsbestimmungen der GOP 02300 bis 02302<br />

Die GOP 02300 bis 02302 sind bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12.<br />

Lebensjahr nach der GOP 31101 oder nach der GOP 36101 berechnungsfähig, sofern der Eingriff in Narkose erfolgt.<br />

Die Voraussetzungen gemäß § 115b SGB V müssen dabei nicht erfüllt sein, sofern die Eingriffe nicht im Katalog zum<br />

Vertrag nach § 115b SGB V genannt sind. In diesen Fällen ist die postoperative Behandlung nach den GOP des<br />

Abschnitts 31.4 nicht berechnungsfähig. Die in der Präambel 31.2.1 Nr. 8 bzw. Präambel 36.2.1 Nr. 4 benannten<br />

Einschränkungen entfallen in diesen Fällen, es gelten die Abrechnungsausschlüsse der GOP 02300 bis 02302<br />

entsprechend.<br />

einmal am Behandlungstag<br />

Grundsätzliche Kommentierung der GOP 02300 bis 02302<br />

Neben den klassischen Operationen, die im Kapitel 31.2 abgebildet sind und nur denjenigen zugänglich sind, die<br />

eine Genehmigung der KV gemäß den Strukturbedingungen des dreiseitigen Vertrages zum § 115b SGB V besitzen,<br />

sind im Kapitel 2.3 „kleine“ Eingriffe bewertet, die allen Ärzten unabhängig von ihrer spezifischen Qualifikation offen<br />

stehen. Im Prinzip lassen sich diese Eingriffe wie folgt unterteilen (entspricht nicht der offiziellen Legende!):<br />

02300 bis 5 Minuten 160 Pkt<br />

02301 bis 10 Minuten 365 Pkt<br />

02302 bis 15 Minuten 675 Pkt<br />

Alle Eingriffe dieser Kategorie sind von der Berichtspflicht befreit.<br />

Alle Eingriffe dieser Kategorie sind am gleichen Kalendertag nicht mehrfach und nicht nebeneinander<br />

berechnungsfähig mit Ausnahme von der Behandlung frischer Wunden und der Excision von Nävi. Bei diesen<br />

Diagnosen kann in einer Sitzung die GOP bis zu fünfmal angesetzt werden. Der Abrechnungsausschluss der Ziffern<br />

02300 bis 02302 gegeneinander wird durch die Formulierung in der Präambel nicht explizit aufgehoben. Es dürfte<br />

aber dem Sinn der Präambel entsprechen, in diesen Fällen insgesamt bis zu fünf Ziffern aus dem Bereich 02300 bis<br />

023020 anzusetzen. Wichtig ist dabei, dass die in der Präambel genannten ICD-Diagnosen genau so auch<br />

angegeben werden. Wer beispielsweise jede Wunde nach Lokalisation einzeln codiert, erlebt eine automatische<br />

Streichung, weil der geforderte ICD-Code T 01. fortfolgende fehlt.<br />

Alle Eingriffe dieser Kategorie sind im gesamten Quartal gesperrt gegen die Ziffer 02310 (allgemeiner<br />

Wundbehandlungskomplex mit drei Kontakten), nicht aber gegen den chirurgischen bzw. orthopädischen<br />

Wundbehandlungskomplex 07340/18740 (fünf Kontakte). Dieser ist nur in der Sitzung, also am konkreten<br />

Behandlungstag gesperrt. Zusätzlich besteht eine Sperre der kleinen Eingriffe im Quartal gegen die Leistungsziffer<br />

02312 (Behandlung Ulcus cruris). Wenn also mehrer Kontakte postoperativ (auch unter Einrechnung des Op-Tages)<br />

wegen einer Wundheilungsstörung erfolgen, wie das regelhaft bei Abszessen erforderlich ist, sollten Sie wenigstens<br />

fünf solcher Kontakte herstellen, um die GOP 07340 zusätzlich abzurechnen. Der Ansatz der GOP 02310 nach dem<br />

dritten Kontakt führt zur Streichung Ihrer Op-Ziffer!<br />

Am Behandlungstag (und nur dann) sind die Leistungen der „Kleinchirurgie“ gegen fast alle therapeutischen<br />

Leistungen und Leistungskomplexe gesperrt.<br />

Von dieser „Generalsperre“ ausgenommen sind die Grundpauschalen, diagnostische Leistungen (Radiologie,<br />

Sonographie), und die allgemeinen Leistungen aus den Kapiteln 01 und 02, allerdings nicht die Leistungen aus dem<br />

Kapitel 2.3 (Wundbehandlung, Verband, Punktion).<br />

Ebenfalls in gleicher Sitzung können die kleinchirurgischen Leistungen zusammen mit Zusatzpauschalen 07320<br />

(Viszeralchirurgie) und 3<strong>06</strong>00 (Proktologie) abgerechnet werden. Bei den orthopädischen Zusatzpauschalen gibt es<br />

eine nicht weiter erklärbare Differenzierung: sämtliche Pauschalen sind in gleicher Sitzung gegen die GOP 02300<br />

und 02302 gesperrt, bei der GOP 02302 ist diese Sperre für die Pauschalen 18320 (Rheumadiagnostik) und 18311<br />

(Wirbelsäule) aufgehoben.<br />

Die „kleine“ <strong>Chirurgie</strong> ist im Rahmen der postoperativen Behandlungskomplexe während der Laufzeit von 21 Tagen<br />

gesperrt und selbstverständlich gegen die Operationskomplexe des Kapitels 31.2.<br />

Die Ausschlüsse sind der Leistungslegende angefügt, die im Folgenden nur für die Ziffern wiedergegeben ist, die<br />

von Chirurgen und Orthopäden abgerechnet werden können, die fachfremden Ziffern sind weggelassen.<br />

Eine Lokalanästhesie kann nicht gesondert abgerechnet werden, weil diese in der Leistung bereits kalkuliert ist. Eine<br />

Regionalanästhesie durch den Operateur nach der GO-Nr. 31800 ist ebenfalls nicht möglich, weil diese Leistung nur<br />

im Zusammenhang mit einer Operation des Kapitels 31.2 erbracht werden kann. Dagegen kann ein Anästhesist eine<br />

Narkose für Kleineingriffe unter der Ziffer 05330 abrechnen.<br />

Wichtige Anmerkung<br />

Wird eine Operation nach den Leistungsziffern 02300 bis 02302 bei Kindern unter 12 Jahren (es gilt immer das Alter<br />

am ersten Kontakttag im Quartal!) in Narkose durchgeführt, berechtigt dies zur Abrechnung des operativen<br />

Komplexes 31101 auch ohne Vorhaltung der Strukturbedingungen nach §115b SGB V einschließlich des<br />

Begleitkomplexes für die Überwachung nach 31502. Der postoperative Behandlungskomplex kann allerdings in<br />

diesen Fällen nicht abgerechnet werden. Außerdem gelten bezüglich der jeweiligen Ausschlüsse die Regeln der<br />

Ziffern 02300 bis 02302 und nicht das Regelwerk für die Ziffer 31101.<br />

Strategieempfehlung<br />

Wegen der komplizierten Ausschlussregeln empfiehlt sich der Verzicht auf kleine operative Eingriffe am Tag der<br />

Auslösung eines chirurgischen Komplexes (Ausnahme Visceralchirurgie, Proktologie) sowie die Verteilung kleiner<br />

Eingriffe auf mehrere Behandlungstage, soweit dies medizinisch vertretbar und unter dem Aspekt des Service<br />

gegenüber dem Patienten noch sinnvoll ist. Lediglich die Excision von Nävi (sofern es nicht eine IGeLeistung<br />

darstellt) und auch eine frische Wundversorgung kann in einer Sitzung bis zu fünfmal abgerechnet werden. (Auf die<br />

korrekte ICD-Codierung achten!)<br />

Im Falle einer Wundheilungsstörung sollten fünf Kontakte herbeigeführt werden, um die Abrechnung des<br />

chirurgisch/orthopädischen Wundkomplexes (07340/18340) zu ermöglichen. In diesem Fall bleibt die Leistung der<br />

Kleinchirurgie erhalten, die sonst bei Ansatz des „kleinen“ Wundbehandlungskomplexes 02310 aus der Abrechnung<br />

gestrichen würde.<br />

02300 Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Operativer Eingriff mit einer Dauer von bis zu 5 Minuten<br />

und/oder<br />

5,61 €<br />

160<br />

Pkt


- Primäre Wundversorgung<br />

und/oder<br />

- Epilation durch Elektrokoagulation im Gesicht und/oder an den Händen bei krankhaftem und entstellendem<br />

Haarwuchs,<br />

Berichtspflicht Nein<br />

Abrechnungsausschluss<br />

Leistungen Kapitel<br />

18.3,<br />

30.5,<br />

in gleicher Sitzung<br />

im Behandlungsfall 02310, 02312<br />

Im Zeitraum von 21<br />

Tagen nach ambulanter<br />

OP aus Kapitel 31.2<br />

01741, 02301, 02302, 02311, 02321 bis 02323, 02330, 02331, 02340 bis 02343, 02350,<br />

02360, 07310, 07311, 07330, 07340, 13400 bis 13402, 13410 bis 13412, 13420 bis 13424,<br />

13662, 13663, 13670, 26320, 3<strong>06</strong>01, 3<strong>06</strong>10, 3<strong>06</strong>11<br />

Kommentar<br />

Die Leistungsziffer kann genommen werden für jede einfache Wundversorgung (Pflaster, Verband) bei Erwachsenen<br />

bis zu fünfmal (ICD-Code T01… ) sowie für in den anderen Kapiteln nicht weiter aufgeführte Eingriffe bis 5 Minuten<br />

Schnitt-Naht-Zeit.<br />

02301 Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern<br />

und/oder<br />

- Primäre Wundversorgung mittels Naht und/oder Gewebekleber<br />

und/oder<br />

- Koagulation und/oder Kauterisation krankhafter Haut- und/oder Schleimhautveränderungen<br />

und/oder<br />

- Operative Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste an der Harnröhrenmündung<br />

und/oder<br />

- Operative Entfernung eines unter der Oberfläche von Haut oder Schleimhaut gelegenen Fremdkörpers nach<br />

Aufsuchen durch Schnitt<br />

und/oder<br />

- Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche oder Eröffnung eines Abszesses oder Exzision<br />

eines Furunkels<br />

und/oder<br />

- Verschiebeplastik zur Deckung eines Hautdefektes<br />

und/oder<br />

- Eröffnung eines subcutanen Panaritiums oder einer Paronychie,<br />

Berichtspflicht Nein<br />

Abrechnungsausschluss<br />

31.5.3,<br />

34.5<br />

und<br />

36.5.3<br />

Leistungen Kapitel<br />

01741, 02300, 02302, 02311, 02321, 02322, 02331, 02340 bis 02343, 02350, 02360,<br />

in gleicher Sitzung<br />

07310, 07311, 07330, 07340, 13400 bis 13402, 13410 bis 13412, 13420 bis 13424, 13662,<br />

13663, 13670, 18310, 18311, 18320, 18330, 18331, 18340, 18700, 26320, 3<strong>06</strong>01, 3<strong>06</strong>10,<br />

30.5<br />

3<strong>06</strong>11, 34500 bis 34503<br />

im Behandlungsfall 02310, 02312<br />

Im Zeitraum von 21<br />

Tagen nach ambulanter<br />

31.4<br />

OP aus Kapitel 31.2<br />

Kommentar<br />

Diese Ziffer steht für einfache Wundversorgungen (Pflaster, Verband) bei Kindern unter 12 Jahren sowie<br />

Wundversorgung durch Naht oder Klebung bei Erwachsenen. Die Größe der Wunde spielt keine Rolle. Die Ziffer ist<br />

bei multiplen Wunden bis zu fünfmal anzusetzen (ICD-Code beachten). Ansonsten wird mit dieser Ziffer im<br />

Wesentlichen die septische <strong>Chirurgie</strong> abgebildet. Hier ist besonders zu beachten der Ausschluss gegen die „kleine“<br />

Wundbehandlungsziffer 02310, wogegen die Nebeneinanderberechnung mit der „chirurgischen“<br />

Wundbehandlungsziffer 07340 bzw. 18340 möglich ist (s.o.).<br />

Wichtig: Achten Sie bei der Abszesschirurgie auf die OPS-Codes 5-896.1ff.<br />

Es handelt sich dabei um die großflächige Abtragung von Nekrosen, was ja bei entzündlichen Prozessen nicht<br />

unüblich ist. Bei entsprechender Dokumentation im Op-Bericht können Sie in diesen Fällen ebenfalls unter Nutzung<br />

dieser OPS-Codes auf die Ziffern 31101 bzw. 31102 ausweichen.<br />

Es sind zu beachten die Größendefinitionen der Allgemeinen Bestimmungen 4.6, die wichtig sind bei der Frage, ob<br />

ein Eingriff als „Kleinchirurgie“ oder über einen Op-Komplex des Kapitels 31.2 abgerechnet wird. Groß ist alles, was<br />

länger ist als 3 cm, ausgedehnter als 4 cm2 und mehr als 1 cm3 Volumen besitzt. Faustregel: die Größenangaben<br />

entsprechen in etwa einem Daumenendglied.<br />

Mit dieser Ziffer werden auch Fremdkörperextraktionen abgerechnet, z.B. die Entfernung von percutanen K-Drähten<br />

(z.B. aus Fingern und distalem Radius), die nicht mit Ziffern aus dem Kapitel 31.2 abgerechnet werden können. Sitzt<br />

ein Fremdkörper tiefer (z.B. mit Durchdringung der Faszie oder der Muskulatur), sollte man nach einer OPS-<br />

Codierung suchen, die einen erweiterten Eingriff abbildet (OP-Bericht!!) und entsprechend aus dem Kapitel 31<br />

abrechnen.<br />

23,66<br />

02302 Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern<br />

€<br />

675<br />

Pkt<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Primäre Wundversorgung mittels Naht bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern<br />

und/oder<br />

- Exzision eines Bezirkes oder einer intradermalen Geschwulst aus der Haut des Gesichts mit Wundverschluss<br />

und/oder<br />

- Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi oder Narben<br />

und/oder<br />

- Exzision eines großen Bezirkes aus Haut und/oder Schleimhaut oder einer kleinen unter der Haut und/oder<br />

Schleimhaut gelegenen Geschwulst<br />

31.4<br />

12,79<br />

€<br />

365<br />

Pkt


und/oder<br />

- Exzision und/oder Probeexzision von tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe) und/oder aus einem Organ<br />

ohne Eröffnung einer Körperhöhle<br />

und/oder<br />

- Emmert-Plastik<br />

und/oder<br />

- Venae sectio,<br />

Berichtspflicht<br />

Abrechnungsausschluss<br />

Nein<br />

Leistungen Kapitel<br />

01741, 02300, 02301, 02311, 02321, 02322, 02331, 02340 bis 02343, 02350, 02360,<br />

in gleicher Sitzung 07310, 07311, 07330, 07340, 13410, 13420 bis 13424, 13662, 13663, 13670, 18310, 30.5<br />

im Behandlungsfall 02310, 02312<br />

Im Zeitraum von 21<br />

Tagen nach ambulanter<br />

OP aus Kapitel 31.2<br />

18311, 18330, 18340, 18700, 3<strong>06</strong>01, 3<strong>06</strong>10, 3<strong>06</strong>11, 34500 bis 34503<br />

Kommentar<br />

Hier handelt es sich um die Leistungen der Excisionschirurgie (Atherome, Lipome, Naevi etc.), soweit diese nicht<br />

privat als IGeL liquidiert werden. Es sind zu beachten die Größendefinitionen der Allgemeinen Bestimmungen 4.6,<br />

die wichtig sind bei der Frage, ob ein Eingriff als „Kleinchirurgie“ oder über einen Op-Komplex des Kapitels 31.2<br />

abgerechnet wird. Groß ist alles, was länger ist als 3 cm, ausgedehnter als 4 cm2 und mehr als 1 cm3 Volumen<br />

besitzt. Faustregel: die Größenangaben entsprechen in etwa einem Daumenendglied.<br />

An Kopf und Hand gilt alles als groß!<br />

Da ein Chirurg Geschwulstbildungen (Atherome, Lipome, Nävi, Basaliome, etc.) aber unabhängig von dieser<br />

Größendefinition in der Regel radikal excidiert und auch mit Naht verschließt, ist der Legendeninhalt des OPS-Codes<br />

5.895 ff. erfüllt und eine Abrechnung nach GOP 31101 möglich.<br />

Im Übrigen gelten die Kommentierungen am Anfang dieses Kapitels für alle drei genannten Eingriffstypen.<br />

Als Besonderheit ist zu beachten, dass diese Ziffer als Einzige der Kleinchirurgie nicht gesperrt ist gegen den<br />

orthopädischen Komplex 18331.<br />

Kommentare zu einzelnen EBM-Ziffern ‚Ambulantes Operieren’, ‚Sonderleistungen’ und ‚Labor, Sonographie, Radiologie’.<br />

Download am Ende des Artikels.<br />

Vereinbarung ambulantes Operieren KBV<br />

EBM aktuelle Fassung<br />

OPS Browser <strong>2012</strong> (Bei Fragen, Kontakt via info@allione-browser.de)<br />

Serviceleistungen des <strong>BDC</strong>, Abrechnungstipps<br />

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)<br />

Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Abrechnung|EBM<br />

Rüggeberg J. A. EBM-Kommentar <strong>2012</strong> - Teil 5. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 04_02.<br />

31.4


Ärztliche Karriere als Selbstläufer?<br />

I. Rebmann<br />

Ä<br />

Personal und Karriere<br />

rztinnen und Ärzte waren noch nie so umworben wie zurzeit. Krankenhäuser suchen händeringend nach<br />

ärztlichen Mitarbeitern, sowohl auf Assistenz- wie auch auf Fach- bzw. Oberarztebene. Und auch in den<br />

chirurgischen Fächern (allen voran der Gefäßchirurgie und der Viszeralchirurgie) kann die Nachfrage<br />

schon seit längerem kaum noch gedeckt werden.<br />

So kamen im vergangenen Jahr auf 69 im Deutschen Ärzteblatt ausgeschriebene fachärztliche<br />

Einstiegspositionen (einschließlich Oberarztpositionen) gerade mal 124 „frisch gebackene“ Fachärztinnen<br />

und Fachärzte für Gefäßchirurgie, d. h. rein rechnerisch kamen noch nicht einmal zwei potenzielle Bewerber<br />

auf eine Vakanz. Eine ähnliche Situation zeigte sich in der Viszeralchirurgie: Hier kamen 188 potenzielle<br />

Kandidaten auf 83 ausgeschriebene Stellen. Eine ärztliche Karriere, sofern sie angestrebt wird, scheint also<br />

fast ein Selbstläufer zu sein. Erschwernisse gibt es scheinbar höchstens dort, wo es um die Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf geht - wobei dies vor allem als „Problem“ der jungen Ärztinnen (und Ärzte) in der Phase der<br />

Familiengründung und –planung wahrgenommen wird.<br />

Zufriedenheit im Beruf<br />

Im Krankenhaus scheint die Karriereampel jedenfalls eindeutig Grün anzuzeigen. Aber was bedeutet für den<br />

Einzelnen Karriere? Für die meisten Krankenhausärzte ist es zunächst einmal das Erreichen einer<br />

Oberarztposition. Doch nicht für jeden wächst damit auch die persönliche Zufriedenheit im Beruf. Die<br />

zunehmende Arbeitsverdichtung und die teilweise chronische personelle Unterbesetzung in vielen Abteilungen<br />

bleiben nicht ohne Wirkung.<br />

Ein typischer Fall aus unserer Beratungspraxis ist beispielsweise der Unfallchirurg, der mit viel Motivation<br />

und Engagement in seine Karriere gestartet ist und sich mit aller Konsequenz auf seine fachliche<br />

Weiterentwicklung (u. a. mit dem Erwerb der ein oder anderen Zusatzqualifikation) konzentriert hat. Für ihn<br />

war es selbstverständlich, dafür auch eine „Durststrecke“ von mehreren Jahren hinzunehmen, während der<br />

das Privatleben an zweiter Stelle zu rangieren hatte. Mittlerweile hat er mit vollem Einsatz die von ihm<br />

angestrebte Oberarztstelle übernommen, aber es beschleicht ihn sukzessive das Gefühl, in einer Spirale<br />

zunehmender Arbeitsbelastung gelandet zu sein, aus der schon allein aufgrund der personellen Situation der<br />

Abteilung kein Ausweg möglich ist. So steht er plötzlich vor der Frage: Wie soll es eigentlich weitergehen?<br />

Noch dazu, wo vor dem Hintergrund der allgemeinen Personalknappheit noch nicht einmal die Aussicht der<br />

Übernahme einer Chefarztposition eine attraktive Perspektive zu sein scheint.<br />

Die Auswirkungen einer solchen Situation auf den Einzelnen sind oft recht bedenklich und reichen von<br />

Frustration und fehlender Motivation bis hin zu Burn-out-Gefühlen und einer regelrechten Lebenskrise. Dabei<br />

hätte es in vielen Fällen gar nicht erst dazu kommen müssen, wenn man frühzeitig die als unbefriedigend oder<br />

belastend erlebte berufliche Situation einer kritischen Prüfung unterzogen hätte. Ein boomender Stellenmarkt


und die Erweiterung der ärztlichen Tätigkeitsfelder lassen durchaus unterschiedliche berufliche Optionen zu.<br />

Ob und welche sich im Einzelfall als machbare Alternative oder neue Perspektive erweisen, wird man dann<br />

nicht nur im rein beruflichen Zusammenhang, sondern auch im Kontext der jeweiligen Lebensplanung<br />

bedenken müssen. Hier stellen sich Fragen, wie sie auch und gerade im beruflichen Coaching regelmäßig<br />

auftauchen, nämlich: Welchen Stellenwert haben für mich Beruf und Karriere? Wie sieht mein persönliches<br />

Karrieremodell aus? Woran messe ich meine berufliche Zufriedenheit? Was bedeutet für mich<br />

Lebensqualität?<br />

Karriere und Mobilität<br />

Zu den angenehmen Aspekten eines boomenden Stellenmarktes gehört, dass den meisten Ärztinnen und<br />

Ärzten derzeit über weite Strecken keine größere Mobilität abverlangt wird, um eine Stelle zu finden. Das gilt<br />

bereits für die Weiterbildungsstelle und setzt sich auf Fach- und Oberarztebene fort. Man kann sich vielfach<br />

erlauben, abzuwarten, bis sich die passende nächste Stelle quasi „vor der Haustüre“ findet. Auf diese Weise<br />

hat man erst einmal einen sicheren Rahmen für die eigene Lebensplanung, was Familie, Wohnsituation,<br />

Freundeskreis etc. angeht, und kann sich entsprechend einrichten.<br />

Diese (häufig) relativ komfortable Ausgangssituation ändert sich für etliche spätestens dann, wenn die<br />

Ambitionen auf das Erreichen einer Chefarztposition gerichtet sind. Naturgemäß sind solche Stellen rarer als<br />

Oberarztpositionen, und in vielen Fällen steht deshalb plötzlich doch noch einmal das Thema Mobilität auf der<br />

Tagesordnung. Und es tauchen Fragen auf, die die Betreffenden oft schon längst hinter sich gelassen zu<br />

haben glaubten: Kann ich mir eine Wochenendbeziehung vorstellen (und wie denkt mein Partner/meine<br />

Partnerin)? Welche Fahrtzeiten kann ich mir auf Dauer zumuten? Zieht die Familie mit um (gleich oder<br />

später)? Was ist mit der jetzigen Immobilie? Die Bedeutung dieser Fragen wird aber anfangs oft unterschätzt:<br />

Man übernimmt eine neue ärztliche Leitungsposition in einer entfernteren Region und vertraut darauf, dass<br />

sich „das Private“ dann schon irgendwie fügen wird. Leider erleben wir in unserer Beratungstätigkeit aber<br />

auch Fälle, wo es sich eben nicht fügt: wo sich die Familie oder der Partner dem erhofften Umzug verweigert,<br />

wo die Belastung der langen Fahrtzeiten am Wochenende oder die soziale Isolation am neuen Wohnort<br />

unterschätzt wurde. Wie damit umgehen? Eine Kündigung in der Probezeit ist natürlich möglich, quasi als<br />

Ultima Ratio, aber sie ist meist nicht unbedingt karrierefördernd.<br />

Die Frage, was ist mir mein beruflicher Aufstieg wert, wird jeder ambitionierte Arzt / jede ambitionierte<br />

Ärztin immer mal aufs Neue für sich beantworten müssen. Für solche, die einen beruflich bedingten Umzug<br />

von vornherein ausschließen, wird es dann um das Austarieren der eigenen realistischen Möglichkeiten vor<br />

Ort gehen. Im Sinne einer fundierten Planung sollte dabei aber auch danach gefragt werden, was für einen<br />

selber tatsächlich stimmig ist. Was bedeutet es, wenn z. B. ein Oberarzt, der bislang seine komplette ärztliche<br />

Tätigkeit an einer Uniklinik absolviert hat, sich nun auf eine Chefarztposition an einem Haus der Grund-und<br />

Regelversorgung bewirbt? Werden hierbei nicht vielleicht regionale Vorzüge einer beruflichen bzw. fachlichen<br />

Stimmigkeit übergeordnet? Und kann dies dann eine gute Ausgangsbasis sein?<br />

Karriereplanung = Lebensplanung<br />

Auch und gerade angesichts eines insgesamt sehr günstigen ärztlichen Stellenmarktes und einer generellen<br />

Zunahme an ärztlichen Tätigkeitsfeldern ist es in jeder Phase der beruflichen Entwicklung und Karriere<br />

angezeigt und sinnvoll, die eigene berufliche Planung und Entscheidung sowohl unter fachlichen Aspekten zu<br />

betrachten wie auch im Lichte der Lebensplanung als Ganzes zu sehen. Gerade aufgrund unserer<br />

Beratungsgespräche mit Ärztinnen und Ärzte, bei denen es nicht „so rund“ lief, können wir nur dazu ermuntern,<br />

diesen Zusammenhang nicht zu unterschätzen und die sich bietenden Optionen auf ihre jeweilige individuelle<br />

Stimmigkeit zu überprüfen. Wichtig ist dabei natürlich zuallererst der Austausch mit der Familie, Freunden und<br />

Kollegen; darüber hinaus kann es aber auch durchaus sinnvoll sein, ein professionelles Coaching zu nutzen.<br />

Die Arbeit mit einem erfahrenen Coach kann dazu beitragen, mögliche Fallstricke der beruflichen Planung<br />

frühzeitig zu erkennen, neue Perspektiven zu gewinnen und gute, tragfähige persönliche Strategien zu<br />

entwickeln.


<strong>Chirurgie</strong>: Gefäßchirurgen/-innen besonders knapp<br />

In welchen Fachgebieten die Bewerberdecke auch 2011 besonders dünn war, darüber gibt der von<br />

mainmedico erstellte Facharztindex Auskunft. Dieser gibt an, wie viele Fachärztinnen und Fachärzte rein<br />

rechnerisch auf eine Stellenausschreibung im Deutschen Ärzteblatt entfallen.<br />

Facharztindex 2011<br />

1. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 8,6<br />

2. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 9,0<br />

3. Innere Medizin und Pneumologie 11,1<br />

4. Psychiatrie und Psychotherapie 11,3<br />

5. Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie 11,3<br />

6. Gefäßchirurgie 12,6<br />

7. Innere Medizin und Kardiologie 13,4<br />

8. Viszeralchirurgie 14,6<br />

9. Neurologie 15,3<br />

10. Innere Medizin und Gastroenterologie 15,6<br />

11. Neurochirurgie 16,0<br />

12. Augenheilkunde 16,2<br />

13. Orthopädie und Unfallchirurgie 17,6<br />

14. ......<br />

Der Durchschnittswert aller Fachgebiete lag im letzten Jahr bei 22,9, in diesem Bereich lagen auch die<br />

Indexwerte der übrigen chirurgischen Fachgebiete.<br />

Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Berufsalltag|Arbeitsbedingungen<br />

Rebmann I. Ärztliche Karriere als Selbstläufer? <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 05_01.


Personal und Karriere<br />

Personalia<br />

Dr. med. Dirk Abitzsch ist seit März <strong>2012</strong> Chefarzt der neuen Klinik für Septische <strong>Chirurgie</strong> am Klinikum<br />

St. Georg in Leipzig.<br />

Dr. med. Güllü Cataldegirmen ist seit November 2011 Chefärztin der Klinik für <strong>Chirurgie</strong> Vivantes<br />

Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin.<br />

Dr. med. Andreas Comman ist seit März <strong>2012</strong> neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie an<br />

der Klinik Bogen.<br />

Prof. Dr. Markus W. Büchler , Direktor der chirurgischen Klinik des Universitätsklinikum Heidelberg, ist<br />

zusätzlich seit Mai <strong>2012</strong> Chefarzt der neuen Abteilung für Allgemein- und Ciszeralchirurgie am GRN-<br />

Kreiskrankenhaus in Eberbach am Neckar.<br />

Priv.-Doz. Dr. med. Ulf Culemann ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie am AKH Celle.<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. med. Norbert P. Haas , Direktor des Centrum für Muskuloskeletale <strong>Chirurgie</strong> am<br />

Campus Virchow-Klinikum der Charité in Berlin, ist für seine langjährige Ehrenamtstätigkeit mit dem<br />

Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet worden.<br />

Dr. med. S. Hanke wird ab Juli <strong>2012</strong> Ärztlicher Direktor und Medizinischer Geschäftsführer der<br />

Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH, seine Funktion als chirurgischer Chefarzt und Klinikdirektor der<br />

Chirurgischen Kliniken Delitzsch und Eilenburg bleibt unverändert.<br />

Priv.-Doz. Dr. med. Jens Hartmann ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und<br />

Thoraxchirurgie am AKH Celle.<br />

Dr. med. Michael Henkel ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfall- und Chirurgische Orthopädie an der<br />

Euregio Klinik Nordhorn.<br />

Dr. med. Peter Hülsmann ist ab Juli <strong>2012</strong> Chefarzt der Hauptabteilung <strong>Chirurgie</strong> der Kreisklinik<br />

Hofgeismar.<br />

Dr. med. Eugenia Remmel ist seit Februar Chefärztin der Klinik für Plastische, Rekonstruktive,<br />

Ästhetische und Handchirurgie des St. Joseph-Hospitals Bremerhaven.<br />

Priv.-Doz. Dr. Julia Seifert , leitende Oberärztin der Unfallchirurgie und Orthopädie am<br />

Unfallkrankenhaus Berlin, wurde für ihre langjährige Verkehrsunfallforschung an der Ernst-Moritz-Arndt-<br />

Universität Greifswald mit dem Goldenen Dieselring des Verbandes der Motorjournalisten (VdM)<br />

ausgezeichnet.<br />

Nils Walther ist neuer Chefarzt der Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie im Malteser<br />

Krankenhaus St. Carolus.<br />

Dr. med. Angelika Zeh ist neue Chefärztin des Fachbereichs Viszeralchirurgie am Plettenberger<br />

Krankenhaus.<br />

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen und<br />

Ernennungen.<br />

Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch<br />

Präsident des <strong>BDC</strong><br />

Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn sich für Sie beruflich etwas ändert. Senden Sie uns einfach eine<br />

kurze Nachricht mit Ihrer neuen Funktion und wir veröffentlichen die Neuigkeiten an dieser Stelle, gerne auch<br />

mit Ihrem Foto. Bitte schreiben Sie an passion_chirurgie@bdc.de .


Versicherungsangebote des <strong>BDC</strong><br />

Diese Leistungen sind in Ihrem <strong>BDC</strong>-Mitgliedsbeitrag enthalten:<br />

Berufs-Rechtsschutz<br />

Praxisverteter-Haftpflicht<br />

Gastarzt-Haftpflicht<br />

Geld und Recht<br />

Weitere Versicherungsangebote für <strong>BDC</strong>-Mitglieder über Rahmenverträge<br />

Über Ihre Mitgliedschaft im <strong>BDC</strong> hinaus können Sie Sonderkonditionen und besondere<br />

Versicherungslösungen in folgenden Bereichen erhalten:<br />

Berufs-Haftpflicht-Versicherung<br />

Unfall-Versicherung<br />

Praxis-Inventar-Versicherung<br />

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Elektronik-Versicherung<br />

Rundum-Sorglos-Paket zur Rechtschutz-Versicherung<br />

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein konkretes Angebot? Bitte sprechen Sie uns<br />

an:<br />

<strong>BDC</strong>-Versicherungsmakler Ecclesia Versicherungsdienst GmbH<br />

<strong>BDC</strong>-Versicherungsservice<br />

Klingenbergstr. 4, 32758 Detmold<br />

Kostenlose Servicenummer: 0800 603 603 0<br />

Fax: 05231 / 603 60 6363<br />

E-Mail: bdc-versicherungsservice@ecclesia.de<br />

Details zum <strong>BDC</strong>|Versicherungsservice finden Sie hier...


Aktuelle Meldungen<br />

Politik<br />

Gesundheitsthemen werden aus vielen Blickwinkeln ständig diskutiert. Der <strong>BDC</strong> beteiligt sich in vielfacher<br />

Hinsicht im Sinne seiner Mitglieder daran.<br />

Eine Zusammenstellung von Wortmeldungen verschiedener Vertreter aus Medizin, Politik und Gesellschaft<br />

finden Sie in dieser Rubrik.<br />

Erste Preisverhandlung nach AMNOG "erfolgreich" beendet<br />

GKV und AstraZeneca einig - ohne Vertragstinte keine Preistransparenz<br />

OPG, Braun L. (01.<strong>06</strong>.<strong>2012</strong>)<br />

Rhön-Vorstand empfiehlt Annahme des Fresenius-Angebots<br />

Der gesundheitspolitische Infodienst<br />

OPG, Braun L. (01.<strong>06</strong>.<strong>2012</strong>)<br />

Ärzte geben eCard die Rote Karte<br />

Der gesundheitspolitische Infodienst<br />

OPG, Braun L. (01.<strong>06</strong>.<strong>2012</strong>)<br />

Auf dem Weg zur Kooperation<br />

Positionierung des Ärztetages zu innovativen Versorgungsformen<br />

Laschet H.<br />

IMPLICON (05/<strong>2012</strong>)<br />

Die privatrechtliche Organisation der gesetzlichen Krankenkassen<br />

Weiterentwicklung des Krankenversicherungsmarktes - eine der großen gesundheitspolitischen<br />

Herausforderungen kommender Regierungskoalitionen<br />

Agasi S., Klusen N.<br />

IMPLICON Plus (05/<strong>2012</strong>)


Bundestag beschließt Neuregelung der Organspende<br />

Krankenkassen direkt, Seidel J. (30.05.<strong>2012</strong>)<br />

Aufsichtsbehörde: Beitragsgarantien bis 2014 sind unzulässig<br />

Krankenkassen direkt, Seidel J. (30.05.<strong>2012</strong>)<br />

Verordnungsdaten: KV Nordrhein liefert Praxen aktuelle Auswertung<br />

KBV Kompakt (30.05.<strong>2012</strong>)


Politik<br />

<strong>BDC</strong>-Pressemitteilungen<br />

Vierteiliges Praktisches Jahr für Medizinstudierende gefährdet Qualität der<br />

ärztlichen Ausbildung<br />

Berlin/Düsseldorf/Köln/München/Wiesbaden – Nach Abwendung des Pflichttertials<br />

Allgemeinmedizin droht den Medizinstudierenden ein vierteiliges Praktisches Jahr (PJ). Der<br />

Bundesrat soll am 11. Mai <strong>2012</strong> über ein vierteiliges PJ entscheiden. Das hätte zur Folge, dass<br />

die Qualität der medizinischen Ausbildung leidet, warnen die großen fachärztlichen<br />

Berufsverbände Deutschlands. Ziel des Praktischen Jahres ist es, dass Studierende ihre<br />

theoretischen Kenntnisse in der praktischen Arbeit vertiefen. Ein dreimonatiges<br />

„Hereinschnuppern“ nimmt angehenden Ärzten diese Möglichkeit.<br />

Das Praktische Jahr (PJ) ist das letzte Jahr im Medizinstudium. Studierende vertiefen darin ihre<br />

Kenntnisse in der praktischen Arbeit am Patienten. Es gliedert sich in drei Abschnitte (Tertiale): vier<br />

Monate in der Inneren Medi-zin und vier Monate in der <strong>Chirurgie</strong> sowie bislang ein drittes Tertial in einem<br />

Fach ihrer Wahl. Medizinstudierende werden während ihres PJ von ihren Ausbildern intensiv angeleitet und<br />

lernen unter anderem ihre indivi-duellen therapeutischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zu<br />

vertiefen: Das steigert die Qualität der medizinischen Leistung und kommt ausschließlich den Patienten zu<br />

gute.<br />

Gerade das Wahltertial ist für Medizinstudierende maßgeblich bei ihrer Entscheidung für ihr späteres<br />

Weiterbildungsfach und für eine passende Weiterbildungsstelle. Im Wahltertial haben die Studierenden die<br />

Möglich-keit, ein Fach ihrer Wahl detailliert kennenzulernen. Es bietet fast allen ärztlichen Disziplinen die<br />

unverzichtbare Möglichkeit, Studierende von ihrem Fach zu überzeugen und motivierten Nachwuchs zu<br />

gewinnen. Ein ärztliches Praktikum (Famulatur) in einem Fach kann das Wahltertial nicht ersetzen, weil<br />

eine Famulatur zu kurz und nicht prüfungsrelevant ist.<br />

Dies lässt sich keinesfalls durch Famulaturen oder die oft nur kurze Berührung mit einem Fach im<br />

Rahmen des Studiums kompensieren. Auch eine Verkürzung der PJ-Zeit auf je ein Quartal pro Fachgebiet<br />

ist inadäquat, weil dadurch weder die „kleineren“, noch die großen Fachgebiete der Medizin und der<br />

Arbeitsalltag in diesen Gebieten annähernd realistisch und umfassend kennengelernt werden können.<br />

Ein Zwangstertial in einer allgemeinmedizinischen Praxis würde den Nachwuchsmangel in sehr vielen<br />

wichtigen Fachbereichen zum Nachteil der Patienten massiv verstärken. Dies sehen auch die<br />

Medizinstudierenden selbst so und haben sich kritisch gegenüber einem Pflichttertial Allgemein-medizin<br />

geäußert. Studierende, die bereits wissen, welche Facharztrichtung sie einschlagen möchten, wäre die<br />

Möglichkeit genommen, dieses Fach bereits im Studium intensiv kennen zu lernen und sich damit effektiv<br />

auf den Berufsstart vorzubereiten. Steigende Abbrecher- und Wechslerquoten wären die Folge.<br />

Einen weiteren Kompromiss zu Lasten der Qualität in der Ausbildung angehender Ärzte tragen die<br />

unterzeichnenden Berufsverbände und die durch sie vertretenen über 100.000 Fachärzte nicht mit. Denn<br />

Sie gefährdet nicht nur die Ausbildungsqualität sondern vor allem auch das Patientenwohl.<br />

Die unterzeichnenden Verbände<br />

Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA)<br />

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA)<br />

Berufsverband der Deutschen Chirurgen (<strong>BDC</strong>)<br />

Berufsverband der Deutschen Internisten (BDI)<br />

Berufsverband der Frauenärzte Deutschlands (BVF)<br />

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)<br />

Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR)<br />

Bundesverband der Deutschen Pathologen (BDP)<br />

Pressekontakt für Rückfragen:<br />

Silke Jakobi<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Geschäftsbereich Medizin und Zahnmedizin<br />

Deutscher Ärzte-Verlag GmbH<br />

Dieselstr. 2, 50859 Köln<br />

Tel. +49 (0)2234 7011-584<br />

Mobil +49 (0)179-3715 203<br />

Fax +49 (0)2234 7011-6584


jakobi@aerzteverlag.de<br />

www.hammerexamen-und-karriere.de<br />

Diese Pressemitteilung finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online (www.bdc.de, Rubrik News|<strong>BDC</strong> Pressemitteilungen)<br />

Weitere Pressemitteilungen<br />

Zielvereinbarungen: Medizinische Qualität mehr in den Fokus rücken<br />

Berlin, April <strong>2012</strong> – Rund die Hälfte der Verträge leitender Chirurgen enthalten bereits heute<br />

zielerreichungsabhängige Klauseln. In den meisten Fällen sind dies Bonuszahlungen für das Erreichen<br />

finanzieller Ziele. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (<strong>BDC</strong>) warnt anlässlich seiner<br />

Pressekonferenz am 26. April in Berlin vor gefährlichen Fehlanreizen.<br />

<strong>BDC</strong>-Pressemeldung vom 26.04.<strong>2012</strong><br />

Erster Nachwuchs-Kongress "Hammerexamen & Karriere" erfolgreich beendet<br />

Berlin/Köln/Wiesbaden, März <strong>2012</strong> – Unter dem Motto „Pimp your studies!“ fand vom 23. bis 24. März<br />

<strong>2012</strong> in Berlin der erste Nachwuchs-Kongress „Hammerexamen & Karriere“ statt. Kongressveranstalter<br />

waren die Berufsverbände der Deutschen Chirurgen (<strong>BDC</strong>) und Internisten (BDI) sowie der Deutsche<br />

Ärzte-Verlag (DÄV).<br />

<strong>BDC</strong>-Pressemeldung vom 25.03.<strong>2012</strong><br />

Politik und Kassen haben versagt<br />

Chirurgen nehmen patientenorientierte Behandlung selbst in die Hand<br />

Pressemitteilung zum Gemeinsamen Bundeskongress <strong>Chirurgie</strong> <strong>2012</strong> (14. BNC-Bundeskongress, 26.<br />

<strong>BDC</strong>-Chirurgentag und BAO-Jahrestagung vom 2. bis 4. März <strong>2012</strong> in Nürnberg)<br />

A. Thiel. Pressemeldung vom 4.03.<strong>2012</strong><br />

App.in.den.OP®: <strong>BDC</strong> und Ärzte-Verlag kooperieren beim Stellenmarkt<br />

<strong>BDC</strong>-Pressemeldung vom 02.11.2011


<strong>BDC</strong>-Pressespiegel<br />

Politik<br />

Der <strong>BDC</strong> engagiert sich auf vielen Gebieten und vertritt hierbei die Interessen seiner Mitglieder. Dabei<br />

wird er von den Medien wahrgenommen. Eine Auswahl der Reaktionen auf die Aktivitäten des <strong>BDC</strong><br />

können Sie hier lesen.<br />

Pressespiegel Ausgabe 02/<strong>2012</strong><br />

01/<strong>06</strong> 23:<strong>06</strong> Medizin 2000 - Info Netzwerk<br />

Arzt,Ärzte,Ärztinnen,Ärztin,Ausbildung,Arzt im Praktikum,Neuigkeiten rund um Gesundheit und Medizin,Aktuelle Medizin,News im Info-Netzwerk Medizin 2000<br />

Pressemitteilung Bundesverband der Deutschen Pathologen (BDP) vom 10.5.<strong>2012</strong> Vierteiliges<br />

Praktisches Jahr für Medizinstudierende gefährdet Qualität der ärztlichen Ausbildung<br />

01/<strong>06</strong> 10:18 Uni-protokolle<br />

Goldener Dieselring für Dr. Julia Seifert<br />

Dr. med. Julia Seifert, leitende Oberärztin der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am<br />

Unfallkrankenhaus Berlin (ukb), wird am 1. Juni <strong>2012</strong> für ihre langjährige Verkehrsunfallforschung an der<br />

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald mit dem Goldenen Dieselring des Verbandes der<br />

Motorjournalisten (VdM) ausgezeichnet.<br />

31/05 17:12 Ärzte Zeitung<br />

Wollen wir noch Fortschritt?<br />

Zwei Gesetze haben die Rahmenbedingungen für Innovationen beeinflusst: Das AMNOG mit der frühen<br />

Nutzenbewertung und das Versorgungsstrukturgesetz mit neuen Regelungen zur Evaluation innovativer<br />

ärztlicher und medizintechnischer Leistungen.<br />

26/04 11:10 Studenten.de<br />

<strong>BDC</strong>-Umfrage klärt auf: Wie gut arbeiten leitende Chirurgen und Krankenhausmanager zusammen?<br />

Berlin (ots) - In der Hochleistungsorganisation "Krankenhaus" ist die vertrauensvolle und konstruktive<br />

Zusammenarbeit zwischen ärztlichen Führungskräften und den kaufmännischen Geschäftsleitungen ein<br />

wichtiger Einflussfaktor für wirtschaftlichen Erfolg und medizinische Leistungsqualität - so lautetwenigstens<br />

die theoretische Anforderung.<br />

24/04 13:53 Studenten.de<br />

<strong>BDC</strong>: Bei Zielvereinbarungen medizinische Qualität mehr in den Fokus rücken<br />

Berlin (ots) - Rund die Hälfte der Verträge leitender Chirurgen enthalten bereits heute<br />

zielerreichungsabhängige Klauseln. In den meisten Fällen sind dies Bonuszahlungen für das Erreichen<br />

finanzieller Ziele.<br />

24/04 12:54 Private Krankenkassen im Vergleich<br />

Berufsverband der Deutschen Chirurgen (<strong>BDC</strong>)<br />

Berlin (ots) - Rund die Hälfte der Verträge leitender Chirurgen enthalten bereits heute<br />

zielerreichungsabhängige Klauseln. In den meisten Fällen sind dies Bonuszahlungen für das Erreichen<br />

finanzieller Ziele.


Zeitprofil von MVZ-Angestellten bei<br />

Plausibilitätskontrolle<br />

Frage:<br />

Fragen und Antworten<br />

Gegen ein MVZ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Plausibilitätskontrolle eingeleitet, weil das für<br />

eine Vollzulassung maßgebliche Zeitvolumen von den Angestellten überschritten worden sei. Das Zeitvolumen<br />

betrage hierbei 520 Stunden im Quartal.<br />

Der MVZ-Träger fragt an, ob 520 Stunden als Aufgreifkriterium rechtens sind.<br />

Antwort:<br />

- Maßgeblich für die Plausibilitätskontrolle gem. § 1<strong>06</strong>a SGB V sind folgende untergesetzliche Normen:<br />

- Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung der Prüfungen nach § 1<strong>06</strong>a Abs. 2 SGB V vom 01.07.2008 der<br />

KBV und des GKV-Spitzenverbandes,<br />

- Richtlinien und Prüfvereinbarungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der<br />

Krankenkassenverbände.<br />

Dort ist zum einen als Aufgreifkriterium für niedergelassene Vertragsärzte 780 Std. Im Quartal geregelt. Zum<br />

anderen ist danach auch der Gesamtumfang der in einem MVZ genehmigten Angestellten zu berücksichtigen.<br />

Auf dieser Basis wird jedenfalls in einigen KV-Bezirken nunmehr für im MVZ angestellte Ärzte nur eine<br />

maximale Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche bzw. 520 Stunden im Quartal als Maximum zugrunde gelegt.<br />

Diese Handhabung führt häufig zu sehr hohen Rückforderungen im Rahmen von Plausibilitätsverfahren,<br />

unterliegt nach meiner Auffassung jedoch erheblichen rechtlichen Bedenken. Denn maßgeblich sein kann<br />

hierbei zunächst einmal nur der sich aus den Bedarfsplanungsrichtlinien ergebende Anrechnungsfaktor für<br />

genehmigte angestellte Ärzte im MVZ. Gem. § 38 der Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte ist ein im MVZ über<br />

30 Std./Woche tätiger Arzt mit dem Faktor 1 zu berücksichtigen, ohne das hier etwa beispielsweise eine<br />

Deckelung seines Tätigkeitsumfanges auf 40 Stunden pro Woche vorgegeben würde.<br />

Mithin ist nach diesseitiger Auffassung als Zeitprofil die einer Vollzulassung mit Faktor 1 zugeordnete<br />

Stundenzahl von mehr als 780 Stunden maßgeblich. Von den nunmehr zugrunde gelegten 520 Stunden ist<br />

hingegen in keiner der genannten Rechtsgrundlagen unmittelbar die Rede.<br />

Ich habe dem MVZ-Träger deshalb geraten, die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der KV für den Fall<br />

einer Honorarrückforderung auf Basis der Überschreitung der Zeitprofile gerichtlich überprüfen zu lassen.


Antworten von Dr. jur. Jörg Heberer:<br />

Justitiar <strong>BDC</strong> Berlin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht<br />

E-Mail: justitiar@bdc.de<br />

Diesen Artikel finden Sie unter <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Recht|Arbeitsrecht<br />

Heberer J. Zeitprofil von MVZ-Angestellten bei Plausibilitätskontrolle. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2 (<strong>06</strong>): Artikel 08_01.


Fragen und Antworten<br />

Vorgaben für eine Entscheidung, ob ambulant<br />

oder stationär operiert wird<br />

Frage:<br />

Ein niedergelassener Arzt fragt an, nach welchen Vorgaben er entscheiden soll, wann ein operativer Eingriff<br />

ambulant durchgeführt werden kann und wann er stationär durchzuführen ist.<br />

Antwort:<br />

Zunächst gilt der bekannte Grundsatz ambulant vor stationär. Im operativen Bereich ist die ambulante<br />

Operation Teil der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 11, 27 und 73 SGB V.<br />

Daneben gibt es den Bereich der ambulanten Operation gemäß AOP-Vertrag im Sinne des § 115 b SGB<br />

V sowie in einigen Bundesländern einen sogenannten Förderkatalog nach § 73 c SGB V. Die genauen<br />

Vorgaben der Abgrenzung ambulanter vor stationärer Versorgung findet sich zudem in § 39 Abs. 1 S. 2, § 73<br />

Abs. 4 SGB V. Danach haben Versicherte nur dann einen Anspruch auf stationäre Behandlung, wenn das<br />

Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante einschließlich häuslicher<br />

Krankenbehandlung erreicht werden kann.<br />

Nach der Definition des BSG ist die ambulante <strong>Chirurgie</strong> wie folgt zusammenzufassen: Diagnostische und<br />

therapeutische Eingriffe an Patienten, die sowohl die Nacht davor als auch die Nacht danach<br />

außerhalb eines Krankenhauses verbringen. Somit sind z. B. weder die Durchführung einer Vollnarkose,<br />

die Inanspruchnahme eines Krankenhausbettes, die Aufnahme in das Krankenhaus oder die zeitweise<br />

Gewährung von Unterkunft und Verpflegung aussagekräftige Abgrenzungskriterien. Maßgeblich ist eben nur,<br />

ob der Patient die Nacht vor und die Nacht nach dem Eingriff im Krankenhaus verbringt.<br />

Bei der vom Arzt zu treffenden Methodenwahl besteht zwar die ärztliche Therapiefreiheit und er hat nach<br />

seinem Ermessen das geeignetste Verfahren zu wählen. Er hat jedoch gleichzeitig den Grundsatz des<br />

Vorrangs des Ambulanten zu berücksichtigen. Wenn aber zwar eine generelle Eignung für eine ambulante<br />

Operation gegeben ist, der Patient aber aufgrund von Besonderheiten, beispielsweise seines Alters, einer<br />

vorhandenen Multimorbidität und insbesondere auch sein soziales Umfeld so ist, dass der Arzt seine<br />

sofortige Entlassung nicht verantworten kann, so ist ggf. dennoch die stationäre Versorgung zu wählen.<br />

Maßgeblich ist hier auch die Gewährleistung der ausreichenden Pflege zuhause sowie die räumlichen und<br />

apparativen Gegebenheiten, die bei dem Patienten zuhause im Einzelfall vorhanden sein müssen.<br />

Sowohl die generelle Eignung für die ambulante Operation als auch entsprechende morbiditäts- und<br />

diagnosebedingte Risikofaktoren sind zudem im AOP-Vertrag nach § 115 b SGB V sowie dessen Anlagen 1<br />

und 2 und der sogenannten Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 115 b SGB V dezidiert geregelt. Dort<br />

können die weiteren Details entnommen werden.<br />

Antworten von Dr. jur. Jörg Heberer:<br />

Justitiar <strong>BDC</strong> Berlin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht<br />

E-Mail: justitiar@bdc.de<br />

Diesen Artikel finden Sie unter <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Recht|Arbeitsrecht<br />

Heberer J. Vorgaben für eine Entscheidung, ob ambulant oder stationär operiert wird. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2 (<strong>06</strong>):<br />

Artikel 08_02.


Internetangebote des <strong>BDC</strong><br />

D<br />

<strong>BDC</strong> Service<br />

er Berufsverband der Deutschen Chirurgen betreibt seit der Jahrtausendwende diverse<br />

Internetplattformen. Ziel aller Angebote ist es, deutsche Chirurgen zeitnah und objektiv sowie auf dem<br />

höchsten Stand der Technologie über fachliche und berufspolitische Entwicklungen zu informieren und die<br />

<strong>BDC</strong>-Mitglieder untereinander zu vernetzen.<br />

Sie finden im Folgenden eine Liste der Angebote samt Links und Kurzbeschreibung. Ein Tip oder Klick<br />

auf die Abbildung führt Sie direkt auf die entsprechende Webseite.<br />

<strong>BDC</strong>|Online (www.bdc.de)<br />

Der Internetauftritt des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen über<br />

www.bdc.de) bietet schnellen Zugriff auf aktuelle Informationen,<br />

Serviceangebote sowie Nutzen für die tägliche Arbeit in Krankenhaus und<br />

Praxis. Auch über die Seminare der <strong>BDC</strong>|Akademie können Sie sich hier<br />

informieren und anmelden.<br />

Einige Inhalte von <strong>BDC</strong>|Online sowie die umfangreichen Service-Zugänge<br />

stehen ausschließlich <strong>BDC</strong>-Mitgliedern zur Verfügung.<br />

[eCME-Center] (www.ecme-center.org)<br />

Eine wesentliche Aufgabe des <strong>BDC</strong> besteht im Aufbau systematischer<br />

Weiter- und Fortbildungsangebote. Mit dem Online-Fortbildungsportal [eCME-<br />

Center] überträgt der <strong>BDC</strong> seit 2002 die Kompetenz der <strong>BDC</strong>|Akademie in<br />

Weiter- und Fortbildung ins Internet.<br />

Das [eCME-Center] ist heute mit über 800 Kursen die größte<br />

Fortbildungsplattform für Chirurgen im deutschsprachigen Internet. Viele Kurse<br />

sind CME-zertifiziert.<br />

Es stehen neben CME-Kursen auch Videokurse, Vortragsaufzeichnungen und<br />

Tutorials zur Verfügung.<br />

Chirurgen-Netzwerk (www.cNetz.org)<br />

Mit den Möglichkeiten des Web 2.0 kann der <strong>BDC</strong> nun auch die dezentrale<br />

Kommunikation in der Chirurgengemeinschaft mit einer Internetplattform<br />

unterlegen. Im Gegensatz zu XING, Facebook und Facharzt.de ist das<br />

Chirurgen-Netzwerk ein geschlossenes soziales Netzwerk. Es steht mit seinen<br />

Leistungen und Möglichkeiten ausschließlich <strong>BDC</strong>-Mitgliedern zur Verfügung.<br />

Das mag restriktiv klingen, bietet aber allen Nutzern die größtmögliche<br />

Sicherheit. Hier liest niemand mit, der nicht Kollegin oder Kollege ist.<br />

<strong>Chirurgie</strong>-Suche (www.<strong>Chirurgie</strong>-Suche.de)<br />

<strong>Chirurgie</strong>-Suche ist Deutschlands umfassendstes Fachportal mit chirurgischen<br />

Kliniken und Praxen. Dieses Portal hat es sich zur Aufgabe gemacht, fachliche<br />

Kompetenz zu präsentieren und dem Besucher transparente Informationen<br />

über chirurgische Leistungsträger zur Verfügung zu stellen.<br />

Dem Suchenden wird die Auswahl spezialisierter und fachlich geeigneter<br />

Kliniken und Praxen durch einen Umgangssprachen-Thesaurus erleichtert. Im<br />

Bereich Karriere können sich Medizinstudenten und Assistenzärzte<br />

umfassend über das Weiterbildungsangebot einzelner Institutionen<br />

informieren.<br />

<strong>BDC</strong>|Blog (bdc-newsblog.blogspot.de)<br />

Im <strong>BDC</strong>|Blog informieren die Mitarbeiter der <strong>BDC</strong>-Geschäftsstelle in Berlin


über neueste Angebote und Dienstleistungen des <strong>BDC</strong>.<br />

Von Versicherungen über Serviceangebote bis zum umfangreichen<br />

Beratungsangebot reichen die Meldungen. Auch Neuerscheinungen der <strong>BDC</strong>-<br />

Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE werden hier gemeldet.<br />

Unter „Abbonieren per E-Mail“ kann jeder den Blog bestellen. Bei jedem<br />

neuen Eintrag bekommt man dann eine Erinnerungs-E-Mail.<br />

<strong>BDC</strong>|Shop (www.bdc-shop.de)<br />

Hier können Sie sich online über die Produkte des <strong>BDC</strong> informieren und diese<br />

bestellen. Aktuell sind folgende Produkte verfügbar:<br />

Stellenanzeigen für den <strong>BDC</strong>-Stellenmarkt "App.in.den.OP®"<br />

Weiterbildungsbücher für die 8 chirurgischen Säulen und Basischirurgie<br />

Bücher aus der Reihe <strong>BDC</strong>|Press<br />

Accessoires (Krawatten, Tücher)<br />

Anmeldung zum Chirurgischen Qualitätssiegel (CQS)<br />

Trikots und Laufhosen der "Running Surgeons"<br />

App.in.den.Op®<br />

App.in.den.Op ist die neue Stellen- und Praxenplattform des Berufsverbandes<br />

der Deutschen Chirurgen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ärzteblatt.<br />

Die Stellenanzeigen finden Sie in den Bannern auf den diversen Internetseiten<br />

des <strong>BDC</strong> (<strong>BDC</strong>|Online, eCME-Center, chirurg-werden.de) sowie in den Apps<br />

für iOS und Android.<br />

Über www.bdc-shop.de können Sie eine Anzeige buchen.<br />

Nachwuchskampagne (www.chirurg-werden.de)<br />

Anfang 2008 stellte der Berufsverband der Deutschen Chirurgen auf Initiative<br />

des Teams „Junge <strong>Chirurgie</strong>“ im <strong>BDC</strong> die bundesweit angelegte<br />

Nachwuchskampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ vor. Mit ihr<br />

sollen gezielt Medizinstudenten in den klinischen Semestern angesprochen<br />

und für die <strong>Chirurgie</strong> begeistertwerden. Die Nachwuchskampagne sollte<br />

realitätsnah über das Berufsbild des Chirurgen informieren und auch die<br />

faszinierenden Seiten der <strong>Chirurgie</strong> kommunizieren.<br />

Chirurg werden auf Facebook (www.facebook.de/chirurg-werden)<br />

Seit Dezember 2011 hat „Chirurg werden“ eine eigene Präsenz auf<br />

Facebook.<br />

Hier können Studenten und Interessierte mit dem <strong>BDC</strong> in Kontakt bleiben und<br />

werden kontinuierlich über neue Veranstaltungen und Aktionen für den<br />

chirurgischen Nachwuchs informiert.<br />

<strong>BDC</strong> auf Facebook (www.facebook.de/chirurgen)<br />

Seit Mai <strong>2012</strong> hat der Berufsverband der Deutschen Chirurgen eine eigene<br />

Präsenz auf Facebook.


Hier können Chirurgen und Interessierte mit dem <strong>BDC</strong> in Kontakt treten und<br />

werden kontinuierlich über aktuelle Aktivitäten rund um den <strong>BDC</strong> und die<br />

<strong>Chirurgie</strong> informiert.


<strong>BDC</strong> Service<br />

Seminare der <strong>BDC</strong>|Akademie<br />

Jens-Witte-Akademie für chirurgische Weiterbildung und<br />

praktische Fortbildung<br />

Ausführliche Informationen zu den <strong>BDC</strong>-Seminaren<br />

Änderungen vorbehalten. Tägliche Aktualisierungen finden Sie unter obigem Link.<br />

Basischirurgie<br />

<strong>06</strong>.09.12 - 08.09.12 Krefeld<br />

Basischirurgie: Praktisches Seminar Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie<br />

Dr. med. Wilhelm-Ulrich Schmidt / Prof. Dr. med. Patrick R. Verreet<br />

Gebühren: € 400 / € 550<br />

11.09.12 - 14.09.12 München<br />

Seminar Basischirurgie Common Trunk<br />

Prof. Dr. med. Wolf Mutschler / Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch<br />

Gebühren: € 350 / € 500<br />

01.10.12 - 04.10.12 Düsseldorf<br />

Seminar Basischirurgie Common Trunk<br />

Priv.-Doz. Dr. med. Daniel Vallböhmer<br />

Gebühren: € 300 / € 450<br />

25.10.12 - 27.10.12 Berlin<br />

Basischirurgie: Praktisches Seminar Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie<br />

Dr. med. Jörg Sauer<br />

Gebühren: € 400 / € 550<br />

Weiterbildungsseminare<br />

<strong>06</strong>.09.12 - 07.09.12 Berlin<br />

CAMIC 1: Grundlagen lap. <strong>Chirurgie</strong><br />

Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling<br />

Gebühren: € 400 / € 600<br />

10.09.12 - 14.09.12 Leipzig<br />

Seminar zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung<br />

Dr. Ehrhardt Weiß<br />

Gebühren: € 220 / € 370<br />

11.10.12 - 12.10.12 Berlin<br />

CAMIC 2: Endoskop. Hernienchirurgie<br />

Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling<br />

Gebühren: € 400 / € 600<br />

15.11.12 - 16.11.12 Berlin<br />

CAMIC 3: Lap. Naht- und Staplertechniken<br />

Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling<br />

Gebühren: € 400 / € 600


Säulenseminare<br />

08.10.12 - 12.10.12 Berlin<br />

Säulenseminar Viszeralchirurgie<br />

Prof. Dr. med. Dr. Bartholomäus Böhm<br />

Gebühren: € 300 / € 450<br />

12.11.12 - 16.11.12 Hamburg<br />

Säulenseminar Viszeralchirurgie<br />

Prof. Dr. med. Wolfgang Schwenk<br />

Gebühren: € 320 / € 470<br />

14.11.12 - 16.11.12 Brauschweig<br />

Spezielle Unfallchirurgie Teil I<br />

Prof. Dr. med. Thomas Gösling<br />

Gebühren: € 200 / € 400<br />

26.11.12 - 30.11.12 Augsburg<br />

Säulenseminar Gefäßchirurgie<br />

Prof. Dr. med. Klaus Dieter Wölfle<br />

Gebühren: € 300 / € 450<br />

Schwerpunktseminare<br />

16.08.12 Lübeck<br />

Viszeralchirurgie kompakt 2: Unterer Gastrointestinaltrakt<br />

Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch<br />

Gebühren: € 200 / € 350<br />

30.08.12 - 01.09.12 Hamburg<br />

Osteosyntheseverfahren Spezialitätenkurs<br />

Prof. Dr. med. Johannes M. Rueger<br />

Gebühren: € 250 / € 350<br />

07.09.12 - 08.09.12 Aachen<br />

1. Schwerpunktseminar Fußchirurgie<br />

Dr. med. Alexander Sikorski<br />

Gebühren: € 500 / € 650<br />

01.11.12 - 02.11.12 Berlin<br />

Viszeralchirurgie Kompakt: Endokrine <strong>Chirurgie</strong><br />

Prof. Dr. med. Thomas Steinmüller<br />

Gebühren: € 250 / € 450<br />

Managementseminare<br />

20.09.12 - 23.09.12 Mittenwalde/OT Motzen<br />

<strong>BDC</strong>-Seminar English for Professionals<br />

Eveline Goodman<br />

Gebühren: € 900 / € 1100<br />

11.10.12 - 12.10.12 Berlin<br />

Medizinische Dokumentation und Kodierung<br />

Dr. med. Rolf Bartkowski<br />

Gebühren: € 150 / € 300<br />

Kommunikations- und Führungsseminare


07.11.12 - 10.11.12 Berlin<br />

DOC.COM Souveräne ärztliche Führung<br />

Dr. med. Ulrike Schlein / Jens Hager van der Laan<br />

Gebühren: Gebühren: € 1500 / € 2000<br />

Niederlassungsseminare<br />

22.09.12 Berlin<br />

Abrechnungsseminar EBM - Grundkurs für Anfänger<br />

Dr. med. Jörg A. Rüggeberg<br />

Gebühren: € 140 / € 290<br />

29.09.<strong>2012</strong> Berlin<br />

Abrechnungsseminar RLV - QZV - EBM - GOÄ - BG für Fortgeschrittene<br />

Dr. med. Peter Kalbe / Dr. med. Jörg Rüggeberg<br />

Gebühren: € 120 / € 240<br />

13.10.12 Köln<br />

Niederlassungsseminar Praxisoptimierung - Wirtschaftliche Praxisführung<br />

Dr. med. Jörg A. Rüggeberg<br />

Gebühren: € 280 / € 590<br />

Simplify Your Hospital<br />

21.09.12 - 22.09.12 Berlin<br />

Seminarreihe SIMPLIFY YOUR HOSPITAL - Modul SL2: Erfolgreiche Einbindung<br />

chirurgischer Konsiliar- und Honorarärzte<br />

Dipl.-Kfm. Thomas Kapitza / Dr. Jörg Ulrich Ansorg<br />

Gebühren: € 360 / € 360<br />

19.10.12 - 20.10.12 Berlin<br />

Seminarreihe SIMPLIFY YOUR HOSPITAL - Modul ET1: Krisenmanagement für<br />

Führungskräfte<br />

Dipl.-Kfm. Thomas Kapitza / Dr. Jörg Ulrich Ansorg<br />

Gebühren: € 360 / € 360<br />

16.11.12 - 17.11.12 Berlin<br />

Seminarreihe SIMPLIFY YOUR HOSPITAL - Modul ET3: Zukunftstrends in der<br />

Klinikorganisation<br />

Dipl.-Kfm. Thomas Kapitza / Dr. Jörg Ulrich Ansorg<br />

Gebühren: € 360 / € 360<br />

14.12.12 - 15.12.12 Berlin<br />

Seminarreihe SIMPLIFY YOUR HOSPITAL - Modul SD2: Kommunikation und<br />

Präsentation als Karrierechance<br />

Dipl.-Kfm. Thomas Kapitza / Dr. Jörg Ulrich Ansorg<br />

Gebühren: € 360 / € 360


<strong>BDC</strong> Service<br />

Veranstaltungshinweise<br />

Seminare unterschiedlicher Anbieter im Übelick<br />

Weitere Veranstaltungshinweise finden Sie hier<br />

Änderungen vorbehalten, tägliche Aktualisierungen finden Sie unter obige.<br />

07.07.12 München<br />

23. Münchner Handchirurgisches Symposium (MHS) <strong>2012</strong><br />

ATOS Klinik München / Zentrum für Handchirurgie<br />

23.08.12 - 26.08.12 Hamburg<br />

4th European Plastic Surgery Research Council (EPSRC) <strong>2012</strong><br />

European Plastic Surgery Research Council e.V.<br />

03.09.12 - 05.09.12 Norderstedt<br />

14. Weiterbildungskurs Gastrointestinale <strong>Chirurgie</strong><br />

Johnson & Johnson MEDICAL GmbH European Surgical Institute<br />

Gebühren: € 1030 / € 1030<br />

10.09.12 - 14.09.12 Köln<br />

Netzmanager/in im Gesundheitswesen (IHK)<br />

Frielingsdorf Consult GmbH<br />

Gebühren: € 3284,40 / € 3629,50<br />

12.09.12 - 15.09.12 Erlangen<br />

57. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie<br />

(DGNN) <strong>2012</strong><br />

Deutsche Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie (DGNN)<br />

13.09.12 - 15.09.12 Bremen<br />

43. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und<br />

Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) e. V. 17. Jahrestagung der Vereinigung der<br />

Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) e. V.<br />

Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen<br />

(DGPRÄC) e. V.<br />

14.09.12 - 15.09.12 Heidelberg<br />

2. Rhein-Neckar-Symposium <strong>2012</strong> Update Wirbelsäule<br />

Universitätsklinikum Heidelberg<br />

Berufsgen. Unfallklinik Ludwigshafen<br />

Universitätsmedizin Mannheim<br />

17.09.12 - 21.09.12 Homburg-Saar<br />

Endoscopic Neuro and Spine Surgery<br />

Klinik für Neurochirurgie<br />

Universitätsklinikum des Saarlandes<br />

Gebühren: € 900 / € 900<br />

24.09.12 - 29.09.12 Köln<br />

MVZ-Geschäftsführer/in (IHK)<br />

Frielingsdorf Consult GmbH<br />

Gebühren: € 3284,40 / € 3629,50


25.09.12 - 25.09.12 Berlin<br />

OP-Management in der Praxis<br />

emtec e.V.<br />

Gebühren: € 395 / € 395<br />

26.09.12 - 26.09.12 Berlin<br />

OP-Management in der Krankenhausorganisation<br />

emtec e.V.<br />

26.09.12 - 29.09.12 Jena<br />

43. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) <strong>2012</strong><br />

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e. V. (DGMP)<br />

29.09.12 - 30.09.12 Berlin<br />

Gutachten " Sozialgericht" Modul III<br />

BVOU e.V.<br />

ADO<br />

Gebühren: € 300 / € 300<br />

21.10.12 - 22.10.12 Wendisch Rietz<br />

Grundlagen der Dialyseshuntchirurgie und PTA (GDC)<br />

Medizinisches Kompetenzzentrum<br />

"Medizin im Grünen"<br />

c/o HCx Consulting GmbH<br />

Gebühren: € 775 / € 775<br />

28.10.12 - 29.10.12 Wendisch Rietz<br />

Grundlagen der Aorten<strong>Chirurgie</strong> (GAC) - Gefäßchirurgische Techniken<br />

Medizinisches Kompetenzzentrum "Medizin im Grünen"<br />

c/o HCx Consulting GmbH<br />

Gebühren: € 775 / € 775<br />

<strong>06</strong>.12.12 - 08.12.12 Stuttgart<br />

7. Deutscher Wirbelsäulenkongress - Jahrestagung der Deutschen<br />

Wirbelsäulengesellschaft e.V.(DWG) <strong>2012</strong><br />

Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG) e.V.


News vom <strong>BDC</strong>|Sport-Team<br />

<strong>BDC</strong> Service<br />

Das offizielle <strong>BDC</strong>-Trikot<br />

Die offizielle Teambekleidung der <strong>BDC</strong>-Sportinitiative „Running Surgeons“ können Sie beim <strong>BDC</strong> bestellen.<br />

Trikot und Hose (kurz) bestehen aus atmungsaktivem Funktionsmaterial und halten Sie auch beim<br />

Ausdauersport angenehm trocken. Das „Running-Surgeons-Trikot“ wurde speziell für den <strong>BDC</strong> in kleiner<br />

Auflage hergestellt. Sie erhalten ein funktionales Unikat, das Ihnen lange Freude machen wird.<br />

Bestellung des <strong>BDC</strong>-Trikots<br />

Online bestellen unter www.bdc-shop.de<br />

Für Rückfragen:<br />

Tel.: 030/28004 - 100<br />

Post an: <strong>BDC</strong> e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin<br />

Sport-Termine


Laufen<br />

14. Juli <strong>2012</strong> Freiburg<br />

10. Freiburger LaufNacht<br />

4. August <strong>2012</strong> Berlin<br />

21. Vattenfall City-Nacht<br />

17. August <strong>2012</strong> Dresden<br />

2. Dresdner Nachtlauf<br />

25. August <strong>2012</strong> Minden<br />

38. Volkslauf Minden<br />

26. August <strong>2012</strong> Köln<br />

14. Kölner Halbmarathon<br />

02. September <strong>2012</strong> Fränkische Schweiz<br />

13. Fränkische Schweiz - Marathon<br />

09. September <strong>2012</strong> Hamburg<br />

23. Internationaler Alsterlauf<br />

Radfahren<br />

12. August <strong>2012</strong> Stammbach<br />

Stambacher Radrundfahrt<br />

01.-02. September <strong>2012</strong> Nürburgring<br />

Rad am Ring<br />

02. September <strong>2012</strong> Nürnberg<br />

Rund um die Nürnberger Altstadt<br />

3. Oktober <strong>2012</strong> Münster<br />

Sparkassen Münsterland Giro


Inliner<br />

04. August <strong>2012</strong> Berlin<br />

21. Vattenfall City-Nacht<br />

25. August <strong>2012</strong> Rüdesheim<br />

Rhine-on-Skates / Mittelrheintal<br />

29. September <strong>2012</strong> Berlin<br />

39. Berlin-Marathon Inlineskating<br />

14. Oktober <strong>2012</strong> Köln<br />

Köln Inline-Marathon


<strong>BDC</strong> Service<br />

Aktionsangebote für <strong>BDC</strong>-Mitglieder im Juni<br />

<strong>2012</strong><br />

Alle Aktionsangebote für <strong>BDC</strong>-Mitglieder…


Alle Aktionsangebote für <strong>BDC</strong>-Mitglieder…


<strong>BDC</strong>-Landesverbände<br />

<strong>BDC</strong> Intern<br />

Der <strong>BDC</strong> ist in allen Regionen Deutschlands tätig und hier Ansprechpartner für Chirurgen. Suchen Sie sich<br />

den Landesverband, der für Ihre Arbeitsadresse zuständig ist, heraus. Hinter dem entsprechenden Button<br />

finden Sie alle Kontaktdaten wie auch die neuesten Informationen zu dem jeweiligen Landesverband.<br />

<strong>BDC</strong>|Baden-Württemberg<br />

<strong>BDC</strong>|Bayern<br />

<strong>BDC</strong>|Berlin<br />

<strong>BDC</strong>|Brandenburg<br />

<strong>BDC</strong>|Bremen<br />

<strong>BDC</strong>|Hamburg<br />

<strong>BDC</strong>|Hessen<br />

<strong>BDC</strong>|Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

<strong>BDC</strong>|Niedersachsen<br />

<strong>BDC</strong>|Nordrhein<br />

<strong>BDC</strong>|Pfalz<br />

<strong>BDC</strong>|Rheinland<br />

<strong>BDC</strong>|Saarland<br />

<strong>BDC</strong>|Sachsen<br />

<strong>BDC</strong>|Sachsen-Anhalt<br />

<strong>BDC</strong>|Schleswig-Holstein<br />

<strong>BDC</strong>|Thüringen<br />

<strong>BDC</strong>|Westfalen


<strong>BDC</strong> Intern<br />

Protokoll der Mitgliederversammlung des <strong>BDC</strong><br />

am 25. April <strong>2012</strong><br />

Ort: ICC Berlin, Saal 3, im Rahmen des 129. Kongress der Deutschen Gesellschaft für <strong>Chirurgie</strong> (24.-27.04.12)<br />

Datum: 25. April <strong>2012</strong><br />

Zeit: 17:30 - 19:00 Uhr<br />

Leitung: Prof. Dr. H.-P. Bruch, Präsident<br />

Teilnehmer: Präsidiumsmitglieder weitere <strong>BDC</strong>-Mitglieder<br />

TOP 1 Bericht des Präsidenten<br />

TOP 2 Bericht des Schatzmeisters<br />

TOP 3 Bericht des Justitiars<br />

TOP 4 Aktuelle Politik<br />

TOP 5 Verschiedenes<br />

Begrüßung:<br />

Der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen, Prof. Bruch, begrüßt die Teilnehmer und dankt<br />

für die geleistete intensive Arbeit und deren Unterstützung.<br />

Anlässlich der Ehrung der verstorbenen <strong>BDC</strong>-Mitglieder erheben sich die Teilnehmer von den Sitzen.<br />

Zu TOP 1 Bericht des Präsidenten Prof. Dr. Bruch<br />

In einem kurzen Bericht legt der Präsident die Arbeit der letzten Wochen zum Projekt „Einheit der <strong>Chirurgie</strong>“<br />

dar. Einen weiteren Schwerpunkt des Berufsverbandes stellt die Neu- und Umstrukturierung der Weiterbildung<br />

in der BÄK dar. Hier geht es insbesondere um eine Änderung in der Struktur und auch um eine deutliche<br />

Veränderung in der Weiterbildungskommission. Der Stellenwert der <strong>Chirurgie</strong> muss deutlich herausgearbeitet<br />

werden und insbesondere die Chirurgen sollten sich maßgeblich an der Entwicklung der modularen<br />

Weiterbildung beteiligen. Hier kommt es darauf an, dass alle Fachbereiche und Fachverbände an der<br />

Neugestaltung und Umstrukturierung der Weiterbildung mitarbeiten.<br />

In seinem Bericht geht dann der Präsident auf die Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB) ein.<br />

Obwohl der <strong>BDC</strong> aus dem GFB ausgetreten ist, sollte die Vereinigung unbedingt erhalten werden und auf<br />

eine europäische Ebene geführt werden. Dabei sollte Wert darauf gelegt werden, dass übergeordnete<br />

notwendige Maßnahmen und Modalitäten zentral/europäisch geregelt werden müssen.<br />

In seinem Rechenschaftsbericht ging der Präsident dann noch auf die Weiterbildung, den weiblichen<br />

Nachwuchs und die vom <strong>BDC</strong> vorangetriebenen Formate ein. Dabei hob er besonders den<br />

Nachwuchskongress hervor, der mit überwältigender Resonanz angenommen wurde. Er sprach dem<br />

Geschäftsführer, Herrn Dr. Ansorg und den Akademieleitern seinen Dank aus. Auch mit überwältigender<br />

Resonanz wurde der Bundeskongress in Nürnberg besucht. Hier sprach er insbesondere Herrn Dr. Dittrich<br />

seinen Dank aus als Tagungspräsident des gemeinsamen Bundeskongresses von <strong>BDC</strong>/BNC und BAO.<br />

Prof. Bruch sprach die Absicht aus, dass dieses Format und insbesondere dieser besondere Kongress in<br />

einer gemeinsamen chirurgischen Woche mit dem DGCH-Kongress aufgehen könnte.<br />

Ein weiteres Thema, welches angerissen worden ist, war die Sektion <strong>Chirurgie</strong> der UEMS. Der<br />

Altpräsident Prof. Polonius hat die Leitung der Sektion abgegeben. Prof. Bruch wurde zum Liaison Officer<br />

gewählt. Die <strong>BDC</strong>-Geschäftsstelle stellt weiterhin das Backoffice der UEMS-Section and Board of Surgery.<br />

Der Präsident dankt den anwesenden Mitgliedern des <strong>BDC</strong> für die aktive Mitarbeit und für die<br />

erstaunliche Professionalisierung des <strong>BDC</strong>. Er stellt fest, dass der <strong>BDC</strong> weiter wächst und zum Jahresende<br />

2011 über 16 250 Mitglieder hatte.<br />

In der sich anschließenden Diskussion ergriff der Vizepräsident Dr. Rüggeberg das Wort und gratuliert<br />

dem Präsidenten Prof. Bruch nachträglich zum Geburtstag. Er dankt für die fruchtbare Zusammenarbeit und<br />

schenkt ihm eine Skulptur „Handreichen“.<br />

Zu TOP 2 Bericht des Schatzmeisters Dr. Mayer<br />

Anschließend gibt der Schatzmeister einen Überblick über das Geschäftsjahr 2011. Der Schatzmeister, Dr.<br />

Mayer, konstatiert eine stabile Beitragsentwicklung. Auch die Rechtsschutzversicherung zeigt eine konstante<br />

Entwicklung mit leichtem Gewinn. Die Kosten des Präsidiums waren unverändert und lagen in der Höhe des<br />

Vorjahres. Auch die Geschäftsstelle zeigt trotz vielfacher Veränderungen und Neueinstellungen stabile Kosten<br />

um 1 Million Euro. Die Akademie für chirurgische Weiterbildung und praktische Fortbildung bleibt im Rahmen


der Einnahmesituation ein Sorgenkind, wobei dies ausdrücklich der politische Auftrag des <strong>BDC</strong> ist, hier keine<br />

„schwarzen“ Zahlen zu schreiben, der Zuschuss der Akademie betrug 2011 knapp 300.000 €.<br />

Es kann aber konstatiert werden, dass zurzeit keine unkontrollierte Unterdeckung der Kosten zu<br />

verzeichnen ist. Die gut frequentierte Rechtsberatung zeigt ebenfalls stabile Kosten. Nach Prüfung des<br />

Geschäftsberichtes und Geschäftsbetriebes wurde vom Wirtschaftsprüfer eine saubere Buchführung und<br />

regelrechte Geschäftstätigkeit festgestellt. Dem Geschäftsführer, Dr. Ansorg, wird für seine Arbeit und die<br />

Ergebnisse gedankt.<br />

Wie bei der letzten Beratung des geschäftsführenden Präsidiums festgelegt, wurde die Anpassung der<br />

Beiträge Ost/West zur Abstimmung gegeben. Von den anwesenden 28 <strong>BDC</strong>-Mitgliedern stimmten 26<br />

Mitglieder der Beitragsanpassung zu. Es gab eine Gegenstimme und eine Enthaltung.<br />

Aus der Mitgliederversammlung wurde dann die Entlastung des Vorstandes beantragt und er wurde mit<br />

drei Enthaltungen angenommen.<br />

Zu TOP 3 Bericht des Justitiar Dr. Heberer<br />

Dr. Heberer konnte wieder dokumentieren, dass in seiner 15-jährigen Tätigkeit der Bedarf an juristischer<br />

Beratung bei unseren Mitgliedern kontinuierlich gewachsen ist. Herausheben wollte er den Problemkreis<br />

Honorararzt, Chefarztverträge sowie Strafrecht und Haftungsrecht. Es erfolgen insgesamt ungefähr 8<br />

Anfragen pro Tag. Diese werden sowohl während seines Präsenztages in der <strong>BDC</strong>-Geschäftsstelle als auch<br />

direkt über seine Kanzlei zeitnah beantwortet.<br />

Zu TOP 4 Aktuelle Politik<br />

Es wurden keine Anfragen gestellt.<br />

Zu TOP 5 Verschiedenes<br />

Der Präsident berichtete von Anfragen von Kollegen kleinerer Krankenhäuser, die erhebliche<br />

Überlebensschwierigkeiten haben und sich mit vielen niedergelassenen Kollegen zusammenschließen<br />

müssen. Hier ergeben sich aber erhebliche rechtliche Probleme. Dabei muss besonders herausgehoben<br />

werden, dass 20 bis 30 Prozent des Leistungsspektrums der kleineren Krankenhäuser an niedergelassene<br />

Kollegen abgegeben werden müssen, so dass die finanzielle Situation deutlich schlechter ist. Hier bittet er<br />

doch die Mitglieder, sich aktiv in den Prozess einzuschalten und auch juristisch zu begleiten. Da keine<br />

weiteren Anfragen gestellt werden, schließt der Präsident die Mitgliederversammlung und dankt allen<br />

Anwesenden.<br />

Ende der Veranstaltung: gegen 19 Uhr<br />

Berlin, den 25.04.<strong>2012</strong><br />

Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch<br />

Präsident des <strong>BDC</strong><br />

Dr. Ullrich Fleck<br />

Schriftführer<br />

Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik News|<strong>BDC</strong>|Intern<br />

Protokoll der Mitgliederversammlung. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 10_02.


<strong>BDC</strong> Intern<br />

Leserbriefe zum Einladungsschreiben des<br />

Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit<br />

<strong>2012</strong><br />

Betreff „Neuer Player im Gesundheitsmarkt: Der<br />

mündige Patient“<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die Antwort, wie sich zusätzliches Kapital für Investitionen im Gesundheitssystem vor dem Hintergrund<br />

zurückgehender öffentlicher Finanzierung aufbringen lässt, ist aus meiner Sicht ganz einfach:<br />

Abschaffung der sich fast krebsgeschwürartig vermehrenden Systeme an<br />

Gesundheitsmanagern/Ökonomen, Qualitätssicherungsinstrumenten, Zertifizierungssystemen Wund/Risk-<br />

Managern, u.s.w..<br />

All dies wird letztendlich vom Gesundheitssystem und damit von den Kassenbeiträgen und Steuergeldern<br />

finanziert, ohne das ein wirklicher Input, ein wirklich existenter Nutzen für das System resultiert. Wen von den<br />

600 Referenten, die sicherlich alle über gute und sehr gute Einkommen verfügen, brauchen wir wirklich????<br />

Nach Durchsicht Ihres Flyers ist die Anzahl der Kollegen die im Sinne des Gesundheitssystem nützlich<br />

tätig sind, nach meiner Einschätzung eher gering.<br />

Und erlauben Sie mir die Anmerkung, dass sogar ein Referent mir durchaus bekannt ist. Die bildliche<br />

Darstellung und die Beschreibung seiner jetzigen Tätigkeit wirkt brilliant und könnte Bewunderung auslösen,<br />

wäre da nicht die Erinnerung an lang zurückliegende gemeinsame Kliniktage, in denen jener Kollege vom<br />

medizinischen Klinikalltag völlig überfordert war und sich rasch für eine bequemere Lösung in der<br />

Pharmaindustrie entschied.<br />

Und schließlich noch eine Bemerkung zum mündigen Patienten. Niemand wünscht sich mehr den<br />

begreifenden Patienten mit Compliance als der Klinikarzt.<br />

Leider sieht die Realität in einer immer älter werdenden Gesellschaft anders aus. Die ganze Diskussion<br />

zeigt auf, wie praxisfern jene „Experten“ aus Politik, Medien, Wirtschaft und Gesundheitsbranche wirklich sind.<br />

Wer meiner Darstellung nicht glaubt, den lade ich herzlich zu einer gemeinsamen Visite in meiner<br />

Abteilung ein.<br />

Ein Letztes zur Transparenz und Patientensouveränität: Transparenz ist in aller Munde und jeder punktet<br />

der nach Transparenz ruft.<br />

Genauer betrachtet schafft Transparenz aber auch Vertrauen ab. Was transparent ist, benötigt kein<br />

Vertrauen in das oder den, dem man sich anvertraut!<br />

Aber genau dieses „Anvertrauen“ ist aus meiner Sicht ein Grundpfeiler der erfolgreichen Arzt-<br />

Patientenbeziehung und damit des Behandlungserfolges.<br />

In der Diskussion um Transparenz und Patientensouveränität, Patientenrechtegesetz und „Augenhöhe“,<br />

unterschätzen die „Experten“ einen Aspekt ganz gewaltig, nämlich die Umerziehung des Arztes mit seiner<br />

besonderen Verantwortung und Hingabe in einen kalkulatorisch denkenden Dienstleister, ohne emotionale<br />

Bindung gegenüber dem durch ihn behandelten Patienten.<br />

Wenn wir das wirklich wollen, dann ist die von Ihnen beworbene Veranstaltung sicherlich der richtige Weg!<br />

In diesem Sinne und<br />

mit freundlichen Grüßen,<br />

Dr. med. Christian Hessler<br />

Chefarzt, Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie<br />

Minimalinvasive <strong>Chirurgie</strong>, Proktologie<br />

Heilig-Geist-Hospital Bingen<br />

Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen<br />

christian.hessler@heilig-geist-hospital.de


die Einladung zum o.g. Kongress die am 02. Mai via E-Mail verschickt wurde und die Sie wahrscheinlich auch<br />

bekommen haben, beginnt mit dem Satz: „Entgegen allen Behauptungen stand der Patient bisher nicht im<br />

Vordergrund des Behandlungsprozesses. Er war wegen der weitgehenden Intransparenz des Systems eher<br />

Objekt als Subjekt“, sagte Professor Heinz Lohmann.<br />

Als Arzt bin ich natürlich einer der Hauptakteure in diesem „System“ und fühle mich direkt angesprochen<br />

und bin empört.<br />

Um es vorweg zu sagen, ich empfinde, wie auch einige andere meiner Kollegen, diese Einleitung und den<br />

weiteren Text als eine Zumutung.<br />

Nun im Einzelnen:<br />

Natürlich stand und steht der Patient im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Wer oder was sollte denn<br />

sonst im Zentrum stehen. Patienten werden nicht erst seit dem es Herrn Lohmann gibt von Ärzten behandelt.<br />

Hätte in den letzten Jahrzenten nicht der kranke Mensch im Zentrum gestanden, wo wäre die Medizin heute?<br />

Herr Lohmann der mit hoher Wahrscheinlichkeit bisher niemals einen kranken Menschen behandelt hat,<br />

versucht mit diesen Allgemeinplätzen uns Ärzte zu diskreditieren, und schwimmt auf dieser medialen Welle,<br />

die ebenfalls leider ein Klima des Misstrauens schafft, auf dem Scheitelpunkt mit.<br />

Herr Lohmann spricht von einem Gesundheitsmarkt. Dieser Begriff wurde nicht von Ärzten erdacht. Der<br />

Patient als „Player“, die Konferenz als „Session“. Das ist die Sprache von Ökonomen die sich gerne der<br />

internationalen Sprache bedienen, um dadurch eine Atmosphäre des Weltweiten und Allgemeingültigen zu<br />

verbreiten.<br />

Die „neue proaktive Rolle von Patienten.“<br />

Was ist das? Ist das die 90-jährige alte Dame, die alleine zu Hause lebt, über den Teppich stolpert und<br />

sich dabei den Schenkelhals bricht? Oder ist der „proaktive Patient“ der junge Mann, der eine Psychose hat<br />

und sich ständig verfolgt fühlt? Ist „der Konsument“ die junge Familie, wo die Frau morgens um 3 Uhr per<br />

Kaiserschnitt ein kleines Mädchen mit einem schweren Herzfehler entbunden hat? Schaut die 90-jährige, der<br />

junge Mann, die Familie als erstes in das weltweite Netz um sich proaktiv als Konsument zu informieren, oder<br />

wünschen sie sich alle doch lieber einen empathischen Arzt, zu dem sie Vertrauen haben?<br />

Am 14. Juni auf dem Hauptstadtkongress gibt es dann die „Session“: „App statt Anzeige:<br />

Gesundheitsmarketing auf neuen Wegen.“<br />

Endlich wird klar worum es bei diesem Kongress geht: Der Patient als Teil der Wertschöpfungskette. Hier<br />

geht es nicht um das Patientenwohl, wie es von Herrn Lohmann vordergründig behauptet wird, sondern nur um<br />

die Möglichkeit für patientenferne Dienstleister, ohne Verantwortung für den „souveränen“ Patienten, an der<br />

Wertschöpfung beteiligt zu sein. Dies ist evident.<br />

„Die Forderung nach Transparenz wird gerade da laut, wo kein Vertrauen mehr vorhanden ist. Die<br />

Transparenzgesellschaft ist eine Gesellschaft des Misstrauens, die aufgrund des schwindenden Vertrauens<br />

auf Kontrolle setzt.“ Dieses Zitat stammt aus einem Artikel von Herrn Professor Dr. Byung-Chul Han der am<br />

12.01.<strong>2012</strong> in „DIE ZEIT“ erschienen ist. Hier werden für jeden sehr nachvollziehbar die Nachteile und<br />

Gefahren des „Transparenzfetisch“ aufgezeigt.<br />

„… anstelle des empathischen Engagements wird die unparteiische Dienstleistungserbringung gepriesen“<br />

(Dtsch. Ärzteblatt <strong>2012</strong>; 109 (16): A 804-7). Dieser Artikel ist von Herrn Professor Dr. G. Maio, Lehrstuhl für<br />

Medizinethik der Universität Freiburg.<br />

„Paradoxerweise führt also die Korruption medizinischer Verlässlichkeit durch ökonomische Rationalität<br />

zu ökonomischer Ineffizienz.“ (Verlässlichkeit - Eine Grundlage humaner Ökonomie von Professor Dr. Julian<br />

Nida-Rümelin, nachzulesen auf seiner Homepage).<br />

Erfreulicherweise gibt es auch noch Menschen, die diesseits vom gesundheitsökonomischen Mainstream<br />

ihre Gedanken publizieren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. med. Thomas Friedrich Weigel<br />

Richard-Wagner-Straße 35<br />

65193 Wiesbaden<br />

thomasfweigel@aol.com


Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V.<br />

Präsident:<br />

Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch<br />

Vizepräsidenten:<br />

Prof. Dr. med. Tilmann Mischkowsky<br />

Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg<br />

Justitiar:<br />

Dr. jur. Jörg Heberer, Berlin/München<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. med. Jörg Ansorg<br />

Redaktion:<br />

Dr. med. Jörg Ansorg (ansorg@bdc.de)<br />

Katrin Kammerer (passion_chirurgie@bdc.de)<br />

Natalia Kandinskaja (passion_chirurgie@bdc.de)<br />

<strong>BDC</strong>-Geschäftsstelle:<br />

Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin<br />

Tel. 030/28 00 42 00, Fax 030/28 00 41 09<br />

mail@bdc.de<br />

www.bdc.de<br />

Verlags- und Produktionsservice:<br />

Dr. Andreas B. F. Müller<br />

Kleine Auguststraße 9, 10119 Berlin<br />

produktion@schaefermueller.de<br />

Anzeigenverwaltung<br />

Kirstin Reese<br />

REESE - Marketing und Werbung<br />

Eisenhansweg 1<br />

22457 Hamburg<br />

Tel. 040-97 07 83 60<br />

Fax 040-97 07 83 61<br />

kirstin.reese@hamburg.de<br />

Abbildungshinweise: Cover und Teaserfotos von fotolia.com und von den Artikelautoren<br />

<strong>BDC</strong> Intern<br />

Coverentwurf: G. Schröder, Berlin<br />

www.schroeders-agentur.de<br />

Erscheinungsweise und Bezug:<br />

<strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong> erscheint monatlich als elektronische Ausgaben (eMagazin im EPUB Format) und quartalsweise als gedruckte<br />

Zeitschriftenausgabe.<br />

Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. enthalten und ist Mitgliedern des <strong>BDC</strong><br />

vorbehalten.<br />

Eigentümer und Copyright<br />

© <strong>BDC</strong>-Service GmbH<br />

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Gerichtsstand und Erfüllungsort: Berlin<br />

Alle Rechte vorbehalten, auch die der Verbreitung durch Funk,<br />

Fern sehen, fotomechanische Wiedergabe, Tonträger jeder Art<br />

und auszugsweisem Nachdruck. Vervielfältigung oder Nachdruck<br />

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