Passion Chirurgie 06_2012 - BDC
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1 Editorial<br />
Bridging - Operieren mit Gerinnungshemmern<br />
J. Hoffmann, M. Spannagl<br />
2 Titelthema<br />
Direkte orale Antikoagulanzien in der Praxis<br />
S. Dübgen, M. Spannagl<br />
Perioperatives Management von Patienten mit<br />
Thrombozytenaggregationshemmung bei<br />
Koronarstents C. Jámbor, M. Spannagl, B. Zwissler<br />
Wirksamkeit und Einsetzbarkeit von<br />
Thromboseprophylaxestrümpfe M. Spannagl<br />
3 Weiter- und Fortbildung<br />
Perioperatives Bridging bei Antikoagulierten<br />
Patienten (Vitamin-K-Antagonisten) J.N. Hoffmann,<br />
M. Spannagl<br />
Schau Dich schlau – Kongressimpressionen<br />
J. Ansorg, N. Hennes, J. Seifert<br />
Safety Clip: Chirurgische Fallgrube -<br />
Perioperative Überbrückung chronisch<br />
antikoagulierter Patienten („Bridging“)<br />
A. Cadenbach<br />
Hygiene-Tipp: Aufbereitung von<br />
Medizinprodukten - Was ist eigentlich der A 0-<br />
Wert? W. Popp, K.-D. Zastrow, H. Martiny<br />
Hygiene-Clip J. Ansorg<br />
English in a brief E. Goodman<br />
Rezension: Grundlagen der ärztlichen<br />
Begutachtung E. Hierholzer<br />
4 Vergütung und Ökonomie<br />
Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ<br />
P. Kalbe<br />
EBM-Kommentar <strong>2012</strong> - Teil 5 J. A. Rüggeberg<br />
5 Personal und Karriere<br />
Ärztliche Karriere als Selbstläufer? I. Rebmann<br />
Personalia<br />
6 Geld und Recht<br />
Versicherungsangebote des <strong>BDC</strong>
7 Politik<br />
Aktuelle Meldungen<br />
<strong>BDC</strong>-Pressemeldung: Vierteiliges Praktisches<br />
Jahr für Medizinstudierende gefährdet Qualität<br />
der ärztlichen Ausbildung<br />
<strong>BDC</strong>-Pressespiegel<br />
8 Fragen und Antworten<br />
Zeitprofil von MVZ-Angestellten bei<br />
Plausibilitätskontrolle<br />
Vorgaben für eine Entscheidung, ob ambulant<br />
oder stationär operiert wird<br />
9 <strong>BDC</strong> Service<br />
Internetangebote des <strong>BDC</strong><br />
Seminare der <strong>BDC</strong> | Akademie<br />
Veranstaltungshinweise<br />
News vom <strong>BDC</strong> | Sport-Team<br />
Aktionsangebote für <strong>BDC</strong>-Mitglieder<br />
10 <strong>BDC</strong> Intern<br />
<strong>BDC</strong> Landesverbände<br />
Protokoll der Mitgliederversammlung des <strong>BDC</strong><br />
am 25. April <strong>2012</strong><br />
Leserbriefe zum Einladungsschreiben des<br />
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit<br />
<strong>2012</strong><br />
Impressum<br />
Ads in dieser Ausgabe:<br />
EforP - English for Professionals<br />
Partner des <strong>BDC</strong> für chirurgische Fort- und<br />
Weiterbildung
V<br />
Editorial<br />
Bridging - Operieren mit Gerinnungshemmern<br />
J. Hoffmann, M. Spannagl<br />
iele Erkrankungen sind verursacht durch pathologische Prozesse in Blutgefäßen.<br />
Thrombozytenhemmstoffe und Gerinnungshemmstoffe spielen daher bei der Verhinderung, aber auch<br />
bei der Behandlung arterieller, kardialer und venöser Erkrankungen, eine zentrale Rolle.<br />
Inzwischen stellt es eine Herausforderung dar, bei der Vielfalt der thrombozyten- und<br />
gerinnungshemmenden Medikation den Überblick zu behalten. Orale und parenterale, kurzwirksame und<br />
langwirksame Substanzen mit unterschiedlichen Angriffspunkten stehen zur Verfügung. Bei akuter Erkrankung<br />
oder nach Stentimplantation werden diese Medikamente über einen begrenzten Zeitraum sogar kombiniert<br />
angewendet. Das perioperative Management bei invasiven Eingriffen oder Operationen muss für jeden<br />
Einzelfall genau festgelegt werden, um Blutungskomplikationen und embolische Komplikationen zu<br />
verhindern. Der Leidtragende in diesem Szenario ist oft der Chirurg, der sich nicht mit allen gerinnungsaktiven<br />
Substanzen und deren Indikationen im Detail auskennt und während oder aber im Anschluss an die<br />
Operation, mit einer Blutungskomplikation konfrontiert wird.<br />
Weiterhin werden häufig in der klinischen Routine von hausärztlichen Kollegen Patienten zur Operation<br />
zugewiesen, bei denen beispielsweise ein Bridging mit niedermolekularem Heparin bei chronischer<br />
Einnahme von Thrombozytenaggregationshemmern bereits eingeleitet wurde. Es ist festzuhalten, dass<br />
dieses Vorgehen jeglicher wissenschaftlicher und klinischer Grundlage entbehrt und der Patient dann oft in<br />
der vulnerablen Phase, typischerweise nach Absetzen des ASS 100, operiert wird.<br />
Für den Chirurgen ist deshalb bei diesen Hochrisikopatienten die Überprüfung der Indikation und der<br />
Dringlichkeit zur Operation besonders wichtig. Patienten mit doppelter Thrombozytenhemmung nach kardialer<br />
Medikamenten-freisetzender Stentimplantation sollten im ersten (halben) Jahr nach der Stentimplantation<br />
nicht elektiv operiert werden, außer es liegen besondere Begleitumstände vor.<br />
Das Thromboembolierisiko, aber auch das patientenseitige und Eingriffsbedingte Blutungsrisiko erfordert<br />
eine individuelle Beurteilung durch einen erfahrenen Chirurgen, in Zusammenarbeit mit den kardiologischen<br />
oder aber angiologischen Kollegen.<br />
In den bisher vorliegenden Empfehlungen und Konsensusdokumenten hingegen wird meist die<br />
anästhesiologische und/oder kardiologische Perspektive betont. Dies hat zu einer auch unter<br />
Studienbedingugnen nachweisbaren Zunahme der Blutungskomplikationen geführt.<br />
Neue Thrombozyten- und Gerinnungshemmstoffe sind zweifelsohne eine wertvolle Ergänzung in der<br />
differenzierten Behandlung unserer Patienten. Eine genaue Kenntnis der Pharmakologie der jeweiligen<br />
Substanzen ermöglicht deren passgenauen Einsatz. Nur bei lang wirkenden Substanzen ist eine<br />
perioperative Überbrückung erforderlich. Die neuen direkten oralen Antikoagulantien versprechen hier eine<br />
Erleichterung, da sie bei kurzen Halbwertszeiten ein den niedermolekularen Heparinen vergleichbares<br />
Management erlauben und kein Bridging erfordern.
In den folgenden Artikeln soll sowohl für Thrombozytenhemmstoffe als auch Gerinnungshemmstoffe der<br />
aktuelle Stand dargelegt werden, sowie die wesentlichen Eckpunkte für deren perioperative Handhabung.<br />
Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />
Prof. Dr. med. Johannes N. Hoffmann Prof. Dr. med. Michael Spannagl<br />
Diesen Artikel finden Sie unter <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Herausforderungen|Bridging<br />
Hoffmann J. / M. Spannagl M. Bridging - Gerinnungshemmer bei Blutungsgefahr. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel<br />
01.
D<br />
Titelthema<br />
Direkte orale Antikoagulanzien in der Praxis<br />
S. Dübgen, M. Spannagl<br />
ie Zahl der Menschen in Deutschland, welche eine Antikoagulation mit einem Vitamin K-Antagonisten<br />
durchführen, ist in den letzten Jahren durch eine älter werdende Bevölkerung und eine breitere<br />
Indikationsstellung stetig angestiegen. Über 50 Jahre war dies die einzige oral applizierbare Form der<br />
Gerinnungshemmung, welche einen effektiven Schutz vor Thromboserezidiven oder kardiogenen Embolien<br />
bot. Inzwischen stehen mit Dabigatran (Pradaxa®), Rivaroxaban (Xarelto®) und Apixaban (Eliquis®) neue<br />
orale Antikoagulanzien zur Verfügung, welche sich durch eine direkte Hemmung des Thrombins oder des<br />
aktivierten Faktors Xa auszeichnen. Das Anwendungsspektrum dieser Substanzen wurde zuletzt mit der<br />
Zulassung von Rivaroxaban zur Therapie und Rezidivprophylaxe der tiefen Venenthrombose erweitert.<br />
Folgender Beitrag gibt einen Überblick zur Anwendung dieser Substanzen.<br />
Historie der Antikoagulanzien<br />
Nachdem in den 30er Jahren die gerinnungshemmende Wirkung der Heparine erforscht wurde und in den<br />
50er Jahren das Nagerbekämpfungsmittel Warfarin in den USA eine Zulassung als Gerinnungshemmer<br />
erhielt, kamen in den frühen 80er Jahren die niedermolekularen Heparine als wesentliche Verbesserung auf<br />
den Markt. Diese hatten durch ihre ein- bis zweimal tägliche Gabe und sehr breiten therapeutischen Bereich<br />
den entscheidenden Vorteil, dass eine Gerinnungsüberwachung nicht mehr zwingend erforderlich war. In den<br />
1990er Jahren begann sich die Suche nach dem idealen Antikoagulanz in zwei Richtungen zu entwickeln.<br />
Orientiert an der Faktor Xa-hemmenden Eigenschaft synthetisch hergestellter sulfatierter Oligosaccharide<br />
(Fondaparinux, Arixtra®) wurden oral applizierbare direkte Xa-Inhibitoren (Rivaroxaban, Apixaban,<br />
Edoxaban) entwickelt, während Hirudin als direkter Thrombininhibitor die Modellsubstanz für das nun<br />
verfügbare Dabigatran darstellte. (Abb.1) Die Eigenschaften der neuen Substanzen erfüllen viele Ansprüche,<br />
die man an ein ideales Antikoagulanz haben kann. (Tab. 1)
Abb. 1: Der Paradigmenwechsel in der Therapie mit Antikoagulanzien kündigte sich in den 1990er Jahren durch Fondaparinux<br />
als noch indirekten jedoch selektiven Faktor Xa-Inhibitor und die vom Hirudin abgeleiteten direkten Thrombininhibitoren an.<br />
Tab. 1: Die Ansprüche an ein ideales Antikoagulanz werden von den verfügbaren Arzneimitteln in unterschiedlicher Weise erfüllt.<br />
Auch wenn die neuen direkten Antikoagulanzien viele dieser Eigenschaften erfüllen, ist es bisher nicht gelungen, einen Schutz<br />
vor Thromboembolien ohne entsprechende Blutungsneigung zu bewerkstelligen.<br />
Eigenschaften eines idealen<br />
Antikoagulanz<br />
verfügbare Antikoagulanzien<br />
Vitamin K-Antagonisten Niedermolekulares Heparin Dabigatran Rivaroxaban Apixaban<br />
orale Applikation + - + + +<br />
vorhersagbare Dosis-Wirkungs-<br />
- + + + +<br />
Beziehung<br />
breites therapeutisches Fenster - + + + + +<br />
tägliche Einmaladministration + + - + -<br />
niedrige Kosten + + - - - -<br />
kein erhöhtes Blutungsrisiko - - - - -<br />
Direkte Antikoagulation<br />
Im Gegensatz zu Heparin und den davon abgeleiteten Glykoantikoagulanzien, welche als Katalysatoren die<br />
Reaktionsgeschwindigkeit des Antithrombins erhöhen, greifen die neuen Antikoagulanzien direkt in den<br />
Gerinnungsprozess ein. Die Endstrecke der plasmatischen Gerinnung ist die Bildung von Thrombin in<br />
ausreichend hoher Konzentration, um Fibrinogen in das gerinnselbildende Fibrin umzuwandeln. Die Bildung<br />
von Thrombin geschieht auf phospholipidreichen Oberflächen (aktivierte Thrombozyten) in der Gegenwart von<br />
Calcium-Ionen durch den Komplex aus Faktor Xa und Va. Rivaroxaban hemmt direkt ohne Interaktion mit<br />
Antithrombin Faktor Xa und Dabigatran blockiert Thrombin (Faktor IIa) (Abb. 2). Dies ist auch der Grund,<br />
warum alle gerinnungsphysiologischen Testsysteme sehr sensitiv auf die Gegenwart der neuen<br />
Antikoagulanzien wirken, da bei Quick, PTT und Einzelfaktoranalysen die enzymatische Aktivität des<br />
Thrombins oder des Faktors Xa gemessen werden. Dabei ist zu beachten, dass die so gemessenen INRoder<br />
Quick-Werte nicht mit den von den Vitamin K-Antagonisten bekannten Zielbereichen vergleichbar sind.
Abb. 2: Im Zentrum des Gerinnungsprozesses, welcher durch Gewebsthromboplastin (TF) und Faktor VIIa initiert wird, steht die<br />
Bildung von Thrombin (IIa) durch Faktor Xa innerhalb des Prothrombinasekomplexes mit Faktor Va, Calcium (Ca) und<br />
Phospholipidoberflächen (PL). Die Inaktivierung von Faktor Xa und Thrombin geschieht natürlicherweise durch Antithrombin<br />
(AT), dessen Wirkung durch heparinartige Substanzen verstärkt wird. Andersartig ist die direkte Hemmung durch Rivaroxaban,<br />
Apixaban oder Dabigatran. Vitamin K-Antagonisten interagieren nicht direkt mit dem Gerinnungssystem, sondern stören die<br />
Bildung der Faktoren II, VII, IX und X in der Leber.<br />
Eine Gerinnungsmessung ist in der Regel nicht mehr nötig<br />
Eine Gerinnungsüberwachung der neuen Antikoagulanzien wird im Allgemeinen nicht empfohlen, da bei<br />
Beachtung der Kontraindikationen und Vorsichtshinweise, eine Wirksamkeit im angegebenen Dosisbereich<br />
vorausgesetzt werden kann, ohne dass es zur Überdosierung oder Unterdosierung kommt. Will man trotzdem<br />
einen Wirkungsnachweis durchführen, eignen sich hierzu für Dabigatran am ehesten Thrombinzeit und die<br />
sog. ECT (Ecarin Clotting Time) und für die direkten Faktor Xa-Inhibitoren eine Anti-Faktor Xa-Messung mit<br />
Kalibration auf das entsprechende Antikoagulanz. Diese Testmethoden sind nicht in allen Laboratorien<br />
etabliert und der behandelnde Arzt wird daher versucht sein, trotzdem einen Nachweis mit den verfügbaren<br />
Methoden Thromboplastinzeit (Quick) und aktivierter partieller Thromboplastinzeit (aPTT) durchzuführen. Der<br />
Wirkungsnachweis hierüber ist auch möglich und bei der Fragestellung der Compliance völlig ausreichend, es<br />
ist aber zu berücksichtigen, dass erstens die hier ermittelten Werte nicht mit einer entsprechenden<br />
Wirksamkeit gleichgesetzt werden dürfen, wie sie von Vitamin K-Antagonisten und Heparinen zu erwarten<br />
wäre, und zweitens gerade im höheren Dosisbereich die veränderten Gerinnungszeiten der<br />
Pharmakonkonzentration nicht mehr in einem linearen Verhältnis entsprechen. Abgesehen von dem Umstand,<br />
dass definierte Zielbereiche wie für die Einstellung der Vitamin K-Antagonisten nicht existieren, ist ferner zu<br />
beachten, dass es im Gegensatz zu den in ihrer Pharmakodynamik sehr trägen Vitamin K-Antagonisten im<br />
Tagesverlauf zu starken Schwankungen entlang der Pharmakokinetik kommt (Abb. 3). In Abhängigkeit vom<br />
Abnahmezeitpunkt kann also die Messung von Spitzen- oder Talspiegeln erfolgen (Tab. 2).
Abb. 3: Die neuen direkten Antikoagulanzien ähneln der Pharmakokinetik des niedermolekularen Heparins, weswegen bei<br />
notwendig parenteraler Gabe (z. B. bei Erbrechen und Durchfall) die Tablettengabe einfach durch die Applikation einer<br />
Heparinspritze ersetzt werden kann (sog. Switching) (Abb. nach [1])<br />
Tab. 2: Pharmakokinetische Eigenschaften und Interaktionen der neuen Antikoagulanzien.<br />
Dabigatran Rivaroxaban Apixaban<br />
Bioverfügbarkeit 6,5 % 80-100 % 50 %<br />
max. Wirkspiegel nach 2 h 2-4 h 1-3 h<br />
Halbwertszeit 14-17 h 7-11 h ca.12 h<br />
renale Elimination 85 % 66 % 27 %<br />
Interaktionen über<br />
++ + +<br />
P-gp-Transporter*<br />
Interaktion über<br />
CYP3A4 (Cytochrom P450)**<br />
- + +<br />
* Gleic hzeitige Gabe eines P-gp-Inhibitors bewirkt erhöhte Pharmkons piegel und damit eine potenzielle Blutungs neigung. P-gp-Inhibitoren s ind z. B. Amiodaron, Diltiazem, Nifedipin, Verapamil, Azol-Antimykotika<br />
Clarithromyc in, Erythromyc in. Gleic hzeitige Gabe eines P-gp-Induktors bewirkt eine W irkungs abs c hwäc hung. P-gp-Induktoren s ind z. B. J ohannis kraut, Phenytoin, Rifampic in.<br />
** Gleic hzeitige Gabe eines CYP3A4-Enzyminhibitors führt zu erhöhten W irks piegeln und damit einer potenziellen Blutungs neigung. CYP3A4-Inhibitoren s ind z. B. Amiodaron, Cimetidin, Clarithromyc in, Diltiazem,<br />
Erythromyc in, Azol-Antimykotika, Grapefruits aft, HIV-Proteas einhibitoren, Valproat, Verapamil. Gleic hzeitige Gabe eines CYP3A4-Enzyminduktors führt zu vers tärktem Abbau und damit W irkungs abs c hwäc hung. CYP3A4-<br />
Induktoren s ind z. B. Carbamazepin, J ohannis kraut, Phenytoin, Rifampic in.<br />
Die Beurteilung der Messwerte bei der Umstellung von einem Vitamin K-Antagonisten auf die direkten
Antikoagulanzien muss mit Vorsicht erfolgen, denn die Restwirkung des Vitamin K-Antagonisten in<br />
Kombination mit der direkten Gerinnungshemmung führt dann in der Regel zu extrem veränderten INR-Werten,<br />
ohne dass eine entsprechende Blutungsneigung dokumentiert worden wäre. Die Messung der Anti-Faktor<br />
Xa-Aktivität wird nicht durch Vitamin K-Antagonisten verfälscht. [2]<br />
Verwendung der direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK)<br />
Thromboembolieprophylaxe im Rahmen der orthopädischen Endoprothetik<br />
Die Erstzulassung der neuen oralen Antikoagulanzien erfolgte in der Indikation der Thromboseprophylaxe im<br />
Rahmen der Knie- und Hüftendoprothetik. Neben Argumenten der Praktikabilität in der Studiendurchführung<br />
(hohe Patientenzahl, standardisierbarer Elektiveingriff) stellt die Erprobung einer neuen Substanz im Kontext<br />
eines hohen Thrombose- und Blutungsrisikos zugleich auch ein Proof of Concept dar. Für eine Substanz, die<br />
sich in dieser Situation als gleichwertig oder überlegen erweist, sollte auch für Situationen mit niedrigerem<br />
Thrombose- und Blutungsrisiko eine Tauglichkeit anzunehmen sein. [3]<br />
Die erste postoperative Gabe setzt eine erfolgte Blutstillung voraus und unterscheidet sich trotz ähnlicher<br />
pharmakokinetischer Daten je nach Substanz. Grund hierfür sind die entsprechend durchgeführten<br />
Zulassungsstudien, bei denen unterschiedliche Konzepte zur Vermeidung von Blutungskomplikationen<br />
vertreten wurden. Die einzelnen Dosierungen sind in Tabelle 3 aufgeführt.<br />
Tab. 3: Übersicht der Dosierungen der direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK) für die unterschiedlichen Indikationen in den<br />
Zulassungsstudien<br />
Dosierung der DOAK in Phase III-Studien zur Primärprophylaxe der VTE im Rahmen des Knie- und Hüftgelenksersatz<br />
Dabigatran<br />
Dosierung<br />
220 mg oder 150 mg<br />
(CrCl 50 bis 30ml/min)<br />
einmal täglich<br />
Zeitpunkt der ersten<br />
postoperativen Gabe<br />
1-4 h postoperativ in<br />
halber Dosis (110mg)<br />
Rivaroxaban 10 mg einmal täglich 6-8 h postoperativ<br />
Apixaban 2,5 mg zweimal täglich 12-24 h postoperativ (!)<br />
Dosierung der DOAK in Phase III-Studien zur Therapie der tiefen Venenthrombose<br />
Initialtherapie Erhaltungstherapie<br />
Dabigatran<br />
NMH in therapeutischer<br />
Dosis für 5-11 Tage<br />
150 mg zweimal täglich<br />
Rivaroxaban<br />
15 mg zweimal täglich<br />
für drei Wochen<br />
20 mg einmal täglich<br />
Apixaban<br />
10 mg zweimal täglich<br />
für 7 Tage<br />
5 mg zweimal täglich<br />
Dosierung der DOAK in Phase III-Studien zur Schlaganfallprophylaxe bei Vorhofflimmern<br />
Dosierung<br />
Dabigatran<br />
150 mg (110mg bei >80-jährigen, Blutungsrisiko<br />
und Verapamil-Einnahme) zweimal täglich<br />
Rivaroxaban<br />
20 mg (15mg bei CrCl 30 bis 49ml/min) einmal<br />
täglich<br />
Apixaban<br />
5 mg (2,5mg bei >80-jährigen, Kreatinin > 1,5mg/dl<br />
oder bei KG
als Einmalgabe verabreicht. Die hierzu empfohlene Dosis von 20 mg soll bei einer<br />
Nierenfunktionseinschränkung mit einer Kreatinin-Clearance ab unter 50 bis 15 ml/min auf 15 mg reduziert<br />
werden. Jedoch ist der Einsatz bei stark eingeschränkter Nierenfunktion (CrCl
[4] Trappe HJ: Atrial fibrillation: established and innovative methods of evaluation and treatment. Dtsch Arztebl Int <strong>2012</strong>; 109 (1-2): 1-7<br />
[5] Moser M, Bode C. Antikoagulation bei Vorhofflimmern - Die Zukunft hat begonnen. Internist <strong>2012</strong>; DOI 10.1007/s00108-011-2983-4<br />
[6] Pengo V, Crippa L, Falanga A et al. Questions and answers on the use of dabigatran and perspectives on the use of other new oral<br />
anticoagulants in patients with atrial fibrillation. A consensus document of the Italian Federation of Thrombosis Centers (FCSA).<br />
Thromb Haemost. 2011 Nov 3;1<strong>06</strong>(5):868-76.<br />
[7] Czihal M, Hoffmann U. Therapie der venösen Thromboembolie mit neuen oralen Antikoagulanzien. Phlebologie 2011; 40: 196-202<br />
[8] Neue Indikationen für Faktor Xa-Hemmstoff Rivaroxaban (Xarelto); Arznei-Telegramm <strong>2012</strong>; Jg. 43, Nr. 1<br />
[9] Schellong SM, Haas S, Siebenlist S. Überbrückung, Pausieren und Wechsel von Antikoagulanzien in der Unfallchirurgie. Unfallchirurg<br />
2010, 113: 901-907<br />
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Dübgen S. / Spannagl M. Direkte orale Antikoagulanzien in der Praxis. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 02_0.
I<br />
Titelthema<br />
Perioperatives Management von Patienten mit<br />
Thrombozytenaggregationshemmung bei<br />
Koronarstents<br />
C. Jámbor, M. Spannagl, B. Zwissler<br />
Einführung<br />
n Deutschland wurden im Jahre 20<strong>06</strong> etwa 300 000 perkutane Koronarinterventionen (PCI) durchgeführt.<br />
Bei ca. 85 Prozent der PCI wurden Koronarstents implantiert. Das bedeutet jährlich ca. 250.000 neue<br />
Stentpatienten, die unter dualer Plättchenhemmung mit Acetylsalicylsäure (ASS) und einem Thienopyridin<br />
(meist Clopidogrel) stehen [1]. Bei etwa 5 Prozent der Patienten erfolgt im erstenJahr nach Stentimplantation<br />
eine nichtkardiale Operation. Somit werden ca. 12.500 Eingriffe pro Jahr an Patienten mit Koronarstents<br />
„jünger“ als 12 Monate durchgeführt [2]. Wegen der Gefahr der perioperativen Blutung wurden und werden in<br />
vielen Fällen die Thrombozytenaggregationshemmer vor der Operation abgesetzt. Dies setzt jedoch die<br />
Patienten einem erhöhten kardiovaskulären Risiko infolge einer Stentthrombose aus [3]. Die betreuenden<br />
Ärzte stehen somit vor der schwierigen Aufgabe, einerseits eine Operation möglichst ohne perioperative<br />
Blutungen und Blutverlust durchzuführen, was ein Absetzen der Antiplättchentherapie erfordert. Andererseits<br />
müssen sie den Patienten vor einem Herzinfarkt schützen, was am besten mit der Fortsetzung der<br />
Thrombozytenaggregationshemmung erreicht wird. Hieraus ergibt sich ein therapeutisches Dilemma, welches<br />
eines sehr differenzierten und häufig individualisierten Vorgehens bedarf. Ziel der vorliegenden Übersicht ist<br />
es, den derzeitigen Kenntnisstand zu Risikoabschätzung sowie dem perioperativen Management von<br />
Patienten mit Koronarstents unter Einbeziehung aktueller Empfehlungen der Fachgesellschaften<br />
zusammenzufassen [3,4].
Abkürzungsverzeichnis<br />
ACC American College of Cardiology<br />
ACCP American College of Chest Physicians<br />
AHA American Heart Association<br />
ARC Academic Research Consortium<br />
ASS Acetylsalicylsäure<br />
BMS Bare-Metal Stent<br />
COX-1 Zyklooxygenase-1<br />
DES Drug-Eluting Stent<br />
ESC European Society of Cardiology<br />
GpIIb/IIIa Glykoprotein IIb/IIIa<br />
HWZ Halbwertszeit<br />
LMWH niedermolekulares Heparin (low molecular weight heparin)<br />
PCI perkutane Koronarintervention<br />
POC Point-of-Care<br />
PTCA perkutane transluminale Koronarangioplastie<br />
Koronarstents<br />
Nach einer perkutanen Koronarintervention (PCI) ist das Endothel im Koronargefäß vulnerabel, und<br />
thrombogen [5]. Dies hat eine Re-Okklusionrate von 6 bis 8 Prozent 24 Stunden nach perkutanen<br />
transluminalen Koronarangioplastie (PTCA) zur Folge [6]. Die hohe Komplikationsrate führte letztlich zur<br />
Entwicklung der Koronarstents [7].<br />
1993 wurden unbeschichtete, sogenannte Bare-Metal Stents (BMS; Drahtgeflechthülsen aus Metall)<br />
eingeführt, wobei die Frühverschlussrate nach PCI zwar deutlich gesenkt wurde [8] aber es zu einer späteren<br />
Stenosierung des Stents kam. Dies führte zu einem Anstieg der kardialen Komplikationsrate etwa sechs<br />
Monate nach Implantation. Ursache hierfür sind eine Hyperplasie der Neointima sowie eine überschießende<br />
Proliferation von Fibroblasten und glatten Muskelzellen.<br />
Daraufhin wurden beschichtete, sog. Drug-Eluting Stents (DES) entwickelt und 2002 bzw. 2004<br />
zugelassen. DES sind mit einem antiproliferativen Wirkstoff beschichtet, der kontinuierlich abgegeben wird<br />
und damit die Entstehung einer neointimalen Hyperplasie effektiv unterdrückt. Trotz initialer Erfolge erlitt<br />
dieses Konzept 2007 einen Rückschlag. Die Inzidenz von späten Stentthrombosen und somit auch die<br />
kardiale Letalität und Myokardinfartkrate stieg bei Patienten mit DES nach Absetzen von Clopidogrel 6<br />
Monate nach Implantation im Vergleich zu Patienten mit BMS an [9]. Offenbar kann sich durch die<br />
antiproliferative Stentbeschichtung über lange Zeit keine funktionelle Neointima ausbilden. Daher ist die<br />
endovaskuläre Oberfläche auch noch nach mehreren Monaten hoch thrombogen [10] (Abb. 1, 2). Dennoch<br />
sind die beschichteten Stents nach derzeitiger Datenlage und mit längerer dualer<br />
Thrombozytenaggregationshemmung über mindestens 12 Monate insgesamt effektiv und sicher [11-13].
Abb. 1: Verlauf der Endothelialisierung (in Prozent) von BMS und DES in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stentimplantation.<br />
Modifiziert nach [70].<br />
Abb. 2: Für den vaskulären Heilungsprozess und somit die Ausbildung einer antithrombogenen Oberfläche des Stents ist die<br />
Auskleidung durch Endothel entscheidend. DES hemmen durch die Zytostatika-Beschichtung nicht nur die unerwünschte<br />
Intimahyperplasie, sondern auch die im Grundsatz erwünschte Re-Endothelialisierung und begünstigen so die Entstehung von<br />
späten Stentthrombosen. Somit entstehen die typischen Komplikationen der beiden Stenttypen: In-Stent Restenose bei BMS und<br />
späte Stentthrombose bei DES. Modifiziert nach [7].<br />
Eine effektive Hemmung der Thrombozytenfunktion ist nach der Implantation der Koronarstents unverzichtbar.<br />
Nach den aktuellen Empfehlungen müssen Patienten nach Implantation von koronaren Stents lebenslang mit<br />
ASS behandelt werden. Die zusätzliche Gabe von einem Thienopyridin (z. B. Clopidogrel oder Prasugrel) ist<br />
für mindestens vier Wochen (Patienten mit BMS) bzw. für mindestens 12 Monate (Patienten mit DES)<br />
erforderlich [14].<br />
Thrombozytenaggregationshemmer<br />
Die wichtigsten Thrombozytenaggregationshemmer sind:
- Zyklooxygenase-Hemmer: ASS<br />
- ADP-Rezeptor Antagonisten<br />
- Irreversible Thienopyridine: Clopidogrel, Prasugrel, Ticlopidin<br />
- Reversible Cyclopentyltriazolopyrimidine: Ticagrelor<br />
- GpIIb/IIIa-Rezeptor-Antagonisten: Tirofiban, Eptifibatid, Abciximab (Abb. 3).<br />
Abb. 3: Thrombozytenaggregationshemmer greifen entweder einen spezifischen Aktivierungsweg der Thrombozyten an und<br />
verursachen damit eine partielle Aggregationshemmung oder führen zur kompletten Aggregationshemmung durch die<br />
Blockierung der gemeinsamen Endstrecke aller Aktivierungswege. Die aktivierten Thrombozyten setzen gerinnungsaktive<br />
Substanzen wie z. B. Adenosindiphosphat (ADP) und Thromboxan A2 frei. Diese binden wiederum an ihre Plättchenrezeptoren<br />
und führen zur weiteren Aktivierung der Thrombozyten. Die gemeinsame Endstrecke der Thrombozytenaktivierung ist die<br />
Aktivierung der Glykoprotein IIb/IIIa (GpIIb/IIIa) Rezeptoren. Über diese Rezeptoren vernetzen sich die aktivierten Thrombozyten<br />
mittels zirkulierenden Fibrinogens, was letztlich zur Plättchenaggregation und Bildung eines okkludierenden Thrombus an der<br />
Endothelläsion führt. Modifiziert nach [71].<br />
ASS<br />
ASS hemmt irreversibel die Zyklooxygenase-1 (COX-1) und vermindert dadurch die Bildung der<br />
proaggregatorisch wirkenden Thromboxan-A2 in den Thrombozyten (Abb. 3). Die Wirkung setzt bereits nach<br />
10 bis 20 Minuten ein und hält für die gesamte Lebensdauer der Thrombozyten an. Die Dosis für die<br />
Langzeittherapie beträgt 100 mg pro Tag.<br />
ADP-Rezeptor-Antagonisten<br />
Thienopyridine, wie Clopidogrel (Iscover®, Plavix®), Prasugrel (Efient®) und das nur noch selten<br />
eingesetzte Ticlopidin (Tyklid®) sind irreversible ADP-Antagonisten. Die Substanzen werden oral<br />
eingenommen und sind inaktive Prodrugs. Somit werden sie erst in der Leber über verschiedene Zytochrom-<br />
P450-Isoenzyme zu aktiven Formen konvertiert (15). Die Bioverfügbarkeit von Clopidogrel ist schlecht, weil<br />
nach der Absorption etwa 85 Prozent der Substanz schnell durch Esterasen in ein unwirksames Derivat<br />
umgewandelt wird. Nur der Rest erreicht die Leber und wird zum aktiven Metabolit. Nach der üblichen Dosis<br />
von 75 mg tritt die Wirkung von Clopidogrel erst nach drei bis fünf Tagen ein. Durch Gabe einer<br />
Aufsättigungsdosis von 300 bzw. 600 mg ist die Wirkung bereits nach sechs bzw. zwei Stunden klinisch<br />
relevant nachweisbar [16]. Prasugrel ist seit 2009 sowohl in Europa (EMEA) als auch in den USA (FDA)<br />
zugelassen [17]. Die Wirksamkeit von Prasugrel (60 mg Aufsättigungsdosis, dann 10 mg täglich p.o.) im<br />
Vergleich mit der Standardmedikation Clopidogrel (jeweils kombiniert mit ASS) war in der Zulassungsstudie<br />
besser [18]. Allerdings war auch die Rate an (auch lebensbedrohlichen) Blutungen - insbesondere bei<br />
Patienten über 75 Jahre - höher. Der entscheidende Unterschied verglichen mit Clopidogrel ist, dass die<br />
Biotransformation von Prasugrel in seinen aktiven Metaboliten vollständig erfolgt. Dadurch ist die Wirksamkeit<br />
von Prasugrel besser und der Wirkeintritt schneller [19]. Die Wirkdauer ist mit der von Clopidogrel<br />
vergleichbar.<br />
Ticagrelor (Brilique®) ist die erste zugelassene Substanz der Klasse Cyclopentyltriazolopyrimidine.<br />
Grundlage für die Zulassung von Ticagrelor war die PLATO-Studie (PLATelet Inhibition and Patient<br />
Outcomes) mit insgesamt mehr als 18.600 Patienten [20]. Hier war Ticagrelor besser wirksam als<br />
Clopidogrel, ohne dass es zu einem Anstieg von schweren und tödlichen Blutungen kam.
Wie Clopidogrel und Prasugrel, blockiert auch Ticagrelor ADP-Rezeptoren, jedoch reversibel. Ticagrelor<br />
ist kein Prodrug und benötigt für seine Aktivierung keine Leberenzyme. Die HWZ der Substanz ist kurz, daher<br />
muss Ticagrelor zweimal täglich á 90 mg eingenommen werden. Die Wirkung tritt schnell ein, ist stärker als<br />
bei Clopidogrel und die biologische Wirksamkeit ist trotz der kurzen HWZ deutlich länger. Die<br />
Thrombozytenfunktion ist 36 Stunden nach Absetzen von Ticagrelor stärker eingeschränkt, als nach Absetzen<br />
von Clopidogrel. Es dauert vier bis fünf Tage, bis nur noch 25 Prozent der Thrombozytenfunktion gehemmt ist.<br />
Aufgrund der Reversibilität dürfte Ticagrelor auf den ersten Blick besser steuerbar sein. Jedoch ist im Falle<br />
einer Blutungskomplikation diese Eigenschaft problematisch. Bei akuter Blutung werden die Thrombozyten<br />
verbraucht und der freiwerdende Wirkstoff bindet sich an die verbleibenden und ggf. auch an die<br />
transfundierten Thrombozyten. Während der ersten 36 Stunden haben Thrombozytentransfusionen daher<br />
einen eingeschränkten Effekt. Wegen des langsamen Abklingens der biologischen Wirkung von Tricagleror<br />
ist für diese Substanz in der perioparativen Situation der gleiche Vorsicht nötig wie für die irreversiblen ADP-<br />
Rezeptor-Antagonisten.<br />
GpIIb/IIIa-Rezeptor Antagonisten<br />
Die GpIIb/IIIa-Rezeptor Antagonisten blockieren die Fibrinogen-Bindungsstellen der Thrombozyten. Sie<br />
hemmen die Thrombozytenaggregation zu über 80 Prozent und sind somit die stärksten Inhibitoren. Tirofiban<br />
(Aggrastat®) und Eptifibatid (Integrillin®) haben eine kurze Wirkdauer von zwei bis vier (Eptifibatid) bzw. vier<br />
bis sechs (Tirofiban) Stunden. Abciximab (ReoPro®) ist ein monoklonaler Antikörper mit einer langen<br />
Wirkdauer von über 48 Stunden. GpIIb/IIIa Antagonisten sind intravenöse Substanzen und werden ganz<br />
überwiegend periprozedural im Rahmen von PCI eingesetzt.<br />
Non- und Low-Responder<br />
Nicht alle Patienten reagieren auf ASS oder Clopidogrel mit einer adäquaten<br />
Thrombozytenaggregationshemmung, die individuelle Variabilität ist sehr hoch [21]. Non-Responder oder<br />
Low-Responder sind Patienten, bei denen in-vitro Thrombozytenfunktionstests wiederholt zeigen, dass die<br />
auf die antithrombozytäre Therapie unzureichend anspricht [22]. Wegen der Vielzahl der Messmethoden<br />
wurden in verschiedenen Studien Low-Responder-Raten für ASS von 5 bis 60 Prozent [23-25] und für<br />
Clopidogrel von 17 bis 25 Prozent berichtet [26,27].<br />
Die Ursachen dieses Phänomens sind sehr vielfältig, am häufigsten ist jedoch die fehlende Compliance<br />
der Patienten. Weiterhin können verschiedene pharmakologische, patientenabhängige und genetische<br />
Ursachen zugrunde liegen (Tab. 1)<br />
Tab. 1: Ursachen der verminderten Ansprechbarkeit auf ASS oder Clopidogrel<br />
Pathomechanismus Ursachen Unzureichendes Ansprechen auf<br />
Verminderte Bioverfügbarkeit<br />
Medikamenteninteraktionen<br />
Gesteigerte Aggregabilität der Thrombozyten<br />
Genetische Unterschiede,<br />
Polymorphismen<br />
Fehlende Patientencompliance<br />
Inadäquate Dosierung<br />
Verminderte Resorption<br />
Unterschiedliche Aktivität der<br />
Cytochrom-P450-Enzyme<br />
Diabetes mellitus<br />
Nikotin<br />
Hypercholesterinämie<br />
Postoperativ<br />
CYP2C19<br />
COX-1<br />
GpIIb/IIIa<br />
P2Y12-Rezeptor<br />
ASS und Clopidogrel (27)<br />
ASS und Clopidogrel (27)<br />
ASS und Clopidogrel (27)<br />
Clopidogrel (28-30)<br />
ASS und Clopidogrel (31)<br />
ASS (32), Clopidogrel (33)<br />
Clopidogrel (34)<br />
ASS und Clopidogrel (35)<br />
Clopidogrel (15,36)<br />
ASS (37)<br />
ASS und Clopidogrel (22)<br />
Clopidogrel (38)<br />
Die unzureichende Thrombozytenaggregationshemmung ist mit einem vermehrten Auftreten kardiovaskulärer<br />
Ereignisse assoziiert [39]. Bei bekannten Low-Respondern wird eine Dosisanpassung von Clopidogrel<br />
und/oder ASS bzw. ein Präparatwechsel zu Prasugrel diskutiert.<br />
Perioperatives Management<br />
Präoperative Risikoeinschätzung<br />
Eingriffe bei Patienten mit Koronarstents stellen eine Herausforderung für Anästhesisten, Chirurgen und<br />
Kardiologen dar, weil hier das variable Risiko der Stentthrombose und das ebenfalls variable Blutungsisiko<br />
der Operation gegeneinander abgewogen werden müssen. Diese Risiken zusammen mit der Entscheidung<br />
über die individuelle Dringlichkeit des Eingriffes bestimmen die perioperative Strategie der<br />
Plättchenhemmung (Abb. 4).
Abb. 4: Das perioperative Vorgehen bezüglich der plättchenhemmenden Therapie ist abhängig vom Ausmaß des<br />
Thromboserisikos einerseits und des Blutungsrisikos andererseits. Diese Risiken verlaufen reziprok und die Dreiecke zeigen<br />
das Ausmaß des Risikos. Die Abbildung symbolisiert die Weitergabe und das Pausieren der<br />
Thrombozytenaggregationshemmer. Modifiziert nach [72].<br />
Einschätzung des Stentthromboserisikos<br />
Der plötzlich auftretende thrombotische Verschluss eines Koronarstents ist eine lebensbedrohliche<br />
Komplikation. In 25 bis 65 Prozent kommt es zum Myokardinfarkt, der bei 45 bis 75 Prozent der Patienten<br />
tödlich verläuft [7,40]. Das Risiko der Stentthrombose ist abhängig von<br />
- dem Typ des Stents,<br />
- der Zeitdauer seit der Stentimplantation und<br />
- zusätzlichen Risikofaktoren (Tab. 2) [41].<br />
Tabelle 2. Zusätzliche Risikofaktoren für eine Stentthrombose. Modifiziert nach [14].<br />
frühzeitiges Absetzen der dualen Plättchenhemmung<br />
Diabetes mellitus<br />
Patientenabhängige Faktoren<br />
Niereninsuffizienz<br />
hohes Alter<br />
verminderte Auswurffraktion<br />
Operation<br />
Indikation für den Stent akutes Koronarsyndrom<br />
lange Stents (>18 mm)<br />
dünne Stents (
Stentthrombosen sind bei unbeschichteten Stents äußerst gering, während das Risiko bei den beschichteten<br />
Stents über mehrere Jahre fortbesteht [13,48,49]. Die kumulative Inzidenz der Stentthrombose beträgt 1 bis 2<br />
Prozent. Die Inzidenz der Stentthrombose bei Patienten mit Operation und Pausieren der laufenden<br />
Plättchenhemmung perioperativ wurde mit 4 bis 5 Prozent angegeben [50,51].<br />
Einschätzung des perioperatives Blutungsrisikos<br />
Für das Blutungsrisiko bei Operationen unter ASS und Clopidogrel liegen Daten aus der Kardiochirurgie vor:<br />
Das Risiko für Transfusionen und chirurgische Reinterventionen zeigte sich etwa fünffach erhöht ohne Einfluss<br />
auf die Sterblichkeit [52]. Eine aktuelle Metaanalyse konnte zeigen, dass bei Patienten die unter Clopidogrel<br />
operiert wurden, zudem auch die Beatmungsdauer und der Krankenhausaufenthalt verlängert war [53]. Das<br />
Risiko einer Blutungskomplikation während eines chirurgischen Eingriffs wird durch ASS alleine um den<br />
Faktor 1,5 erhöht, ohne dass dadurch die Letalität ansteigt [54].<br />
Bei einigen Operationen sind allerdings selbst quantitativ kleinere Blutungen mit einer so großen<br />
Morbidität verbunden, dass das Absetzen jeglicher Thrombozytenaggregationshemmung zwingend ist. Dies<br />
gilt für intrakranielle Eingriffe, Operationen am Spinalkanal und Operationen am Augenhintergrund [54]. Die<br />
großen Gefäßeingriffe, größere Eingriffe in der Tumorchirurgie und große rekonstruktive plastische<br />
Operationen tragen per se ein - auch quantitativ - hohes Blutungsrisiko, so dass viele Chirurgen das Absetzen<br />
der Thrombozytenaggregationshemmer oder zumindest eine Reduktion der dualen Plättchenhemmung nur auf<br />
ASS hier fordern. In der Allgemein-, Gefäß-, Unfallchirurgie und Orthopädie wurde ein um 4 Prozent erhöhter<br />
Transfusionsbedarf bei Operationen unter Aspirin und Clopidogrel beschrieben [51]. Bei diesen Operationen<br />
verursachen Blutungskomplikationen jedoch einen viel kleineren Schaden als ein Myokardinfarkt aufgrund<br />
einer Stentthrombose. Vor diesem Hintergrund sollten, soweit möglich, Eingriffe innerhalb des kritischen<br />
Intervalls unter dem Schutz der dualen Plättchenhemmung erfolgen. Eingriffe mit einem geringen<br />
Blutungsrisiko bzw. solche mit einer einfach zu behebenden Blutung (z. B. Kataraktoperation, Zahnextraktion,<br />
Hautbiopsie und Nävusentfernung) können in der Regel problemlos unter dualer Plättchenhemmung erfolgen<br />
[55].<br />
Einschätzung der Dringlichkeit des Eingriffes<br />
Elektive Operationen müssen außerhalb eines sogenannten „kritischen Intervalls“ erfolgen [3,4]. Nach den<br />
neuesten Leitlinien für die präoperative Risikoevaluation und das kardiale Management bei nicht-kardialen<br />
Operationen der European Society of Cardiology (ESC) vom September 2009 sollten elektive Eingriffe<br />
frühestens sechs Wochen, idealerweise jedoch drei Monate nach der Implantation eines Bare-Metal Stents<br />
und frühestens 12 Monate nach der Implantation eines Drug-Eluting Stents durchgeführt werden (Abb. 5) [4].<br />
Abweichend zu den davor gültigen Leitlinien des American College of Cardiology (ACC) und der American<br />
Heart Association (AHA) aus dem Jahr 2007 wurde damit das kritische Zeitintervall bei BMS (vier bis sechs<br />
Wochen nach AHA/ACC) weiter ausgedehnt, während sich das Vorgehen bei DES nicht verändert hat [3].<br />
Insgesamt scheint das kardiale Risiko umso geringer zu sein, je später eine Operation nach erfolgter Stent-<br />
Implantation durchgeführt wird (56,57).
Abb. 5: Empfehlung der Europäischen Society of Cardiology (ESC) zum Management von elektiven Eingriffen bei Patienten mit<br />
Koronarstents in Abhängigkeit von Stent-Typ und Zeitpunkt der Implantation. Modifiziert nach [4].<br />
Bei dringlichen Operationen (z. B. wegen eines bösartigen Tumors) innerhalb der kritischen Intervalle nach<br />
Stent-Implantation muss zunächst individuell diskutiert werden, ob eine Verschiebung des Eingriffes<br />
außerhalb des kritischen Intervalls aus chirurgischer Sicht vertretbar ist [58]. Dies gilt vor allem dann, wenn die<br />
duale Thrombozytenaggregationshemmung teilweise oder ganz unterbrochen werden muss. Eine Wartezeit<br />
von drei bis 12 Monaten kann dabei medizinisch, aber auch psychologisch problematisch sei. Chirurg,<br />
Anästhesist und Kardiologe müssen hier das Risiko einer verzögerten operativen Therapie gegen das Risiko<br />
einer erhöhten kardialen Morbidität (und Letalität) abwägen und zusammen mit dem Patienten über den<br />
besten Operationszeitpunkt bzw. auch über die Reihenfolge der durchzuführenden Maßnahmen entscheiden.<br />
Notfalloperationen sind weder verschiebbar noch kann die bestehende antiaggregatorische Medikation<br />
präoperativ verändert werden. Unabhängig vom verwendeten Stent ist die Rate schwerer kardialer<br />
Komplikationen bei Notfalleingriffen höher als bei elektiven Operationen [56].<br />
Im Vordergrund steht hier die Beherrschung der Blutungskomplikationen. Bei Auftreten einer klinischrelevanten<br />
Blutung unter ASS besteht als erste Behandlungsoption die Gabe des synthetischen Vasopressin-<br />
Analogons DDAVP (Minirin®) [59]. DDAVP führt u. a. zu einer gesteigerten Mobilisierung des von-<br />
Willebrand-Faktors aus dem Endothel und damit zu einer Verbesserung der Thrombozytenadhäsion und -<br />
aggregation. Eine weitere Option ist der Einsatz von Tranexamsäure zur Reduktion intraoperativer Blutungen.<br />
Zur Therapie einer sehr starken oder gar lebensbedrohlichen Blutung unter dem Einfluss einer<br />
plättchenhemmenden Medikation, insbesondere Clopidogrel, müssen Thromboyztenkonzentrate verabreicht<br />
werden, evtl. auch in Kombination mit DDAVP und / oder Antifibrinolytika [60,61].<br />
Perioperative Strategien der Thrombozytenaggregationshemmung<br />
Präoperatives Absetzen bzw. Weiterführen der dualen Antiplättchentherapie<br />
Alle einschlägigen Leitlinien empfehlen die perioperative Fortführung der dualen<br />
Thrombozytenaggregationshemmung, wenn die Operation innerhalb des kritischen Zeitfensters durchgeführt<br />
wird [3,4,60]. Falls dies aus chirurgischer Sicht nicht vertretbar ist (vor Eingriffen in geschlossenen Höhlen, vor<br />
großen Operationen mit relevantem Blutungsrisiko), sollten Clopidogrel bzw. Prasugrel fünf bis sieben Tage<br />
und Ticlopidin zehn Tage präoperativ abgesetzt werden [62]. Bei Ticagrelor gibt es derzeit keine eindeutigen<br />
Empfehlungen für die Karenzzeit. Da das Medikament stark wirksam und seine biologische Wirksamkeit<br />
verlängert ist, sollten chirurgische Eingriffe nicht früher als fünf Tage nach Absetzen vorgenommen werden.<br />
Eine Bestimmung der Restwirkung dieser Substanzen ist mit Thrombozytenfunktionstests möglich [63].<br />
Eine bestehende Medikation mit ASS sollte - außer bei Vorliegen absoluter Kontraindikationen (z. B.<br />
intrakranielle OP, manifeste Blutung o. ä.) - in der perioperativen Phase gar nicht mehr unterbrochen werden<br />
[45]. Auch die aktuellen Leitlinien der ESC empfehlen grundsätzlich eine perioperative Weitergabe von ASS<br />
[4].
Perioperatives Bridging der Plättchenhemmung<br />
Das Bridging ist eine überbrückende intravenöse Thrombozytenaggregationshemmung mit kurzwirksamen<br />
GpIIb/IIIa-Antagonisten während der perioperativen Phase [64-66]. Angewandt wird es bei Eingriffen innerhalb<br />
des kritischen Intervalls nach Stentimplantation mit hohem operativen Blutungsrisko. Das Bridging ermöglicht<br />
es, die Thrombozytenaggregationshemmung nur sehr kurzzeitig zu unterbrechen und damit die vulnerable<br />
Phase zu verkürzen. Allerdings bietet es keinen kompletten Schutz, da das höchste Risiko für eine<br />
Stentthrombose während und kurz nach der Operation besteht. Das Bridging ist kostenintensiv und logistisch<br />
aufwändig. Die Hospitalisationsdauer ist verlängert. Der Nutzen ist bislang nicht prospektiv klinisch<br />
untersucht.<br />
Eine weitere Möglichkeit der Bridgingtherapie für Patienten vor einem herzchirurgischen Eingriff stellt die<br />
Gabe von Cangrelor (einem intravenösem reversiblem ADP-Rezeptor-Antagonisten) dar [67]. Heparin allein<br />
oder auch andere Hemmstoffe der plasmatischen Gerinnung können die protektiven Wirkungen von<br />
Thrombozytenaggregationshemmern nicht ersetzen und sind daher - als Monosubstanz - für ein „Bridging“<br />
ungeeignet.<br />
Postoperative Wiederaufnahme der dualen Thrombozytenaggregationshemmung<br />
Falls ASS bzw. ADP-Antagonist präoperativ abgesetzt worden sind, müssen sie postoperativ<br />
schnellstmöglich wieder angesetzt werden. Hier spielt die individuelle Blutungssituation des Patienten eine<br />
entscheidende Rolle. Dies gilt auch nach Notfalleingriffen. Standardmäßig wird die präoperative Dosierung<br />
(bei Clopidogrel i.d.R. 75 mg/Tag) weitergegeben.<br />
In der postoperativen Phase ist jedoch die Rate der Low-Responder aus folgenden Gründen erhöht:<br />
- durch den operativen Eingriff selbst induzierten prothrombotischen Status und hyperreagible<br />
Thrombozyten,<br />
- aufgrund des Rebound-Phänomens nach abrupter Unterbrechung der thrombozytenaggregationshemmenden<br />
Medikation [68].<br />
Durch eine postoperative Aufsättigungsdosis von 300-600 mg kann die Frequenz der Low-Responder<br />
minimiert werden [45].<br />
Postoperative Überwachung<br />
Die postoperative Phase bedeutet eine besonders hohe Gefährdung bezüglich kardialer Ereignisse für<br />
Stentpatienten. Daher bedürfen alle Patienten, die innerhalb der kritischen Zeitintervalle nach Implantation von<br />
BMS bzw. DES operiert werden, einer intensiven postoperativen Überwachung [69]. Wenn die Operation die<br />
Unterbrechung der dualen Plättchenhemmung erforderlich gemacht hat, sollte die Monitorüberwachung bis zur<br />
Wiederaufnahme der Thrombozytenaggregationshemmung erfolgen. Bei einem Verdacht auf eine akute<br />
Stentthrombose sollte der Patient nach Stabilisierung der Hämodynamik rasch an eine interventionelle<br />
kardiologische Einheit transferiert werden, wo die Möglichkeit zur PCI und Wiedereröffnung des<br />
thrombosierten Stents besteht.<br />
Zusammenfassung<br />
- Patienten nach Implantation von koronaren Stents müssen lebenslang mit ASS sowie für mindestens vier<br />
Wochen (Patienten mit BMS) bzw. für mindestens 12 Monate (Patienten mit DES) mit einem ADP-<br />
Antagonisten (z. B. Clopidogrel) behandelt werden.<br />
- Die vorzeitige Unterbrechung der dualen Hemmung der Thrombozytenaggregation mit ASS und<br />
Clopidogrel bei Patienten mit Koronarstents erhöht das Risiko für eine Stentthrombose um das 90-fache.<br />
- DES weisen im Gegensatz zu BMS aufgrund ihrer verzögerten Endothelialisierung ein wesentlich höheres<br />
Risiko für sehr späte Stentthrombosen auf.<br />
- Nach der individuellen Einschätzung des Risikos für eine Stentthrombose, perioperative<br />
Blutungskomplikationen und Einschätzung der Aufschiebbarkeit des Eingriffes muss die Strategie der<br />
perioperativen Plättchenhemmung festgelegt werden.<br />
- Nach den aktuellen Leitlinien der European Society of Cardiology (ESC) sollen nicht-herzchirurgische<br />
Eingriffe frühestens sechs Wochen (optimal drei Monate) nach einer BMS-Implantation bzw. 12 Monate<br />
nach einer DES-Implantation durchgeführt werden.<br />
- Bei Operationen innerhalb der o. g. kritischen Zeitintervalle nach Stent-Implantation sollte die Therapie mit<br />
Thrombozytenaggregationshemmern im Allgemeinen perioperativ - ggf. auch unter Inkaufnahme eines<br />
erhöhten Blutverlustes - fortgeführt werden.<br />
- Insbesondere darf eine Medikation mit ASS - außer bei Vorliegen absoluter Kontraindikationen<br />
(neurochirurgische OP, Operationen am Spinalkanal, am Augenhintergrund, manifeste Blutung) –<br />
perioperativ nicht unterbrochen werden.<br />
- Vor Operationen mit relevantem Blutungsrisiko sollten Clopidogrel, Prasugrel und Tricagrelor fünf bis<br />
sieben Tage (bzw. Ticlopidin zehn Tage) präoperativ abgesetzt werden.<br />
- Bei Eingriffen mit hohem Blutungs- und Stentthrombose-Risiko kann die orale<br />
Thrombozytenaggregationshemmung mit ASS und Thienopyridinen perioperativ durch kurzwirksame
intravenöse GpIIb/IIIa-Antagonisten ersetzt werden (Bridging der Plättchenhemmung).<br />
- Eine präoperativ unterbrochene Therapie mit Thrombozytenaggregationshemmern sollte postoperativ<br />
baldmöglichst weitergeführt werden.<br />
- Einige Patienten sprechen nur unzureichend auf die Gabe von Thrombozytenaggregationshemmern an.<br />
Die Ursachen hierfür sind meist multifaktoriell.<br />
Die Autoren weisen darauf hin, dass diesem Beitrag wesentliche Teile der Publikation „Jámbor<br />
C, Spannagl M, Zwissler B. Perioperatives Management von Patienten mit Koronarstents bei<br />
nichtherzchirurgischen Eingriffen. Anaesthesist 2009;58:971-85” zugrunde liegen und nun<br />
aktualisiert wurden. Mit freundlicher Genehmigung von Springer Science and Business Media.<br />
Interessenkonflikt: Frau Dr. Cs. Jámbor hat von den Firmen IL und Dynabyte Honorare für<br />
wissenschaftliche Vorträge bzw. Beratertätigkeit erhalten. Herr Prof. Michael Spannagl erhielt<br />
Vortragshonorare von den Firmen Sanofi, Eli Lilly und Daiichi-Sankyo. Die Präsentation des Themas ist<br />
unabhängig und in der Darstellung der Inhalte produktneutral.<br />
Literatur erhalten Sie auf Nachfrage, schreiben Sie an: passion_chirurgie@bdc.de<br />
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Herausforderungen|Bridging<br />
Jámbor C. / Spannagl M. / Zwissler B. Perioperatives Management von Patienten mit Thrombozytenaggregationshemmung bei<br />
Koronarstents. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 02_02.
Wirksamkeit und Einsetzbarkeit von<br />
Thromboseprophylaxestrümpfe<br />
M. Spannagl<br />
Titelthema<br />
Frage eines <strong>BDC</strong>-Mitglieds:<br />
In Heft 4/11 der Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für <strong>Chirurgie</strong> werden die S3-Leitlinien zur<br />
Thromboseprophylaxe dahingehend interpretiert, dass MTPS (medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe)<br />
nur bei Patienten mit abdominellen Operationen mit hohem Thromboserisiko sowie bei Patienten, die die<br />
notwendige medikamentöse Thromboseprophylaxe nicht erhalten können, indiziert sind.<br />
Welchen Rat gibt der Berufsverband seinen Mitgliedern?<br />
Antwort:<br />
Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe (MTPS) sind definiert als waden- oder oberschenkellange, in<br />
der Größe angepasste Strümpfe mit einem Anpressdruck von 18 – 20 mm/Hg oberhalb des Knöchels, der<br />
von proximal nach distal kontinuierlich zunimmt.<br />
Bei kontrollierter Anwendung ist für einige postoperative Patientenkollektive eine signifikante Reduktion<br />
von Venenthrombosen gezeigt. Die Datenlage ist aber im Vergleich zu den Studien mit medikamentöser<br />
Prophylaxe deutlich eingeschränkt. Der alleinige Beitrag der Strümpfe ist diskussionswürdig. Die Anwendung<br />
erfolgt nämlich jeweils in einem kontrollierten multimodalen Konzept zur Thromboseprophylaxe<br />
(Frühmobilisierung, Krankengymnastik). Nicht unerwähnt bleiben soll, dass in wenigen Studien, in denen<br />
systematisch die Anwendung der Thromboseprophylaxestrümpfe ergänzend zur medikamentösen Prophylaxe<br />
untersucht wurde, eine signifikante Zusatzwirkung gezeigt wurde. Wichtig ist weiterhin, dass die Einschätzung<br />
der Wirksamkeit dieser Strümpfe vorwiegend auf älteren Studien beruht, während wenige aktuelle Daten<br />
keine signifikante Wirkung dokumentieren konnten.<br />
Zusammenfassend ist unter Voraussetzung der guten Passform und relevanter Kompressionsdrucke eine<br />
Wirksamkeit von MTPS für wenige Patientenkollektive gezeigt.<br />
Die breite positive Datenlage für die Anwendung von medikamentösen Maßnahmen zur<br />
Thromboseprophylaxe lässt jedoch keine ersatzweise Anwendung der Thromboseprophylaxestrümpfe zu. Bei<br />
bestimmten Patienten mit hohem Risiko und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten eines<br />
multimodalen Konzeptes zur Thromboseprophylaxe, ist ein zusätzlicher Effekt durch MTPS zu erwarten. Bei<br />
Patienten, bei denen eine medikamentöse Prophylaxe nicht möglich ist, sollten MTPS in einem solchen<br />
multimodalen Thromboseprophylaxekonzept verwendet werden. Für die Anwendung der Strümpfe nicht<br />
geeignete Patienten müssen identifiziert werden (AVK, Neuropathien, Hautläsionen).<br />
Evidenzbasierter Standard der Durchführung der Thromboseprophylaxe ist die zulassungsgemäße
Anwendung von Medikamenten in einem multimodalen Konzept. MTPS werden dabei nicht als<br />
Basismaßnahme, sondern nur ausnahmsweise bei bestimmten Hochrisikokonstellationen empfohlen.<br />
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Herausforderungen|Bridging<br />
Spannagl M. Wirksamkeit und Einsetzbarkeit von Thromboseprophylaxestrümpfe. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel<br />
02_03.
I<br />
Weiter- und Fortbildung<br />
Perioperatives Bridging bei Antikoagulierten<br />
Patienten (Vitamin-K-Antagonisten)<br />
J.N. Hoffmann, M. Spannagl<br />
Einleitung<br />
n der klinischen Praxis wird der Chirurg immer häufiger mit der Tatsache konfrontiert, dass der Patient, der<br />
eine operative Maßnahme benötigt, im Rahmen seiner Allgemeinerkrankung mittels Vitamin-K-Antagonisten<br />
(VKA) antikoaguliert ist. In Deutschland sind derzeit etwa 1 Mio. Patienten mit dem Vitamin-K-<br />
Antagonisten Marcumar und in seltenen Fällen bei Unverträglichkeiten oder Problemen in der<br />
Pharmakokinetik mit anderen Kumarinen, z. B. Warfarin antikoaguliert. So ist etwa jeder 20. Patient<br />
über 65 Jahre chronisch auf Vitamin-K-Antagonisten eingestellt, und es müssen deutschlandweit mehr als<br />
80.000 Eingriffe/Jahr bei solchen Patienten durchgeführt werden.<br />
Aufgrund dieser Tatsache stellt sich immer häufiger das Problem, dem Patienten eine adäquate Brücke<br />
von der chronischen medikamentösen Einstellung mit Vitamin-K-Antagonisten um die Operation/Intervention<br />
herum zum postoperativen erneuten Management mit Vitamin-K-Antagonisten zu bauen. Dieses Vorgehen<br />
wird deshalb als „Bridging“ bezeichnet.<br />
Aktuell erfolgte für einige Indikationen die Zulassung neuer direkter Antikoagulantien als Alternative zur<br />
Behandlung mit VKA. Wegen der kurzen Halbwerts dieser Substanzen ist in der Regel kein Bridging<br />
erforderlich.<br />
Es ergibt sich aufgrund der Ergebnisse von 53 Studien mit insgesamt 7169 Patienten bei denen ein<br />
Bridging mit Heparin durchgeführt wurde, dass insgesamt ein Thrombembolie Risiko von ca. 1 %<br />
veranschlagt werden muss, während das Gesamtblutungsrisiko bei ca. 13 %, das Risiko für schwere<br />
Blutungen bei 4 % liegt [1].<br />
Risikostratifizierung<br />
Bei der allgemeinen perioperativen Risikoklassifizierung hat sich aufgrund der klinisch häufigen<br />
Verwendung der ASA-Score der American Society of Anesthesiologists bewährt:
Tab. 1: Perioperative Risioklassifizierung nach ASA-Score<br />
Klasse Patientenstatus<br />
Perioperative<br />
Letalität in %<br />
I Normaler, sonst gesunder Patient 0,<strong>06</strong> – 0,08<br />
II Leichte Allgemeinerkrankung ohne Leistungseinschränkung 0,27 – 0,47<br />
III Schwere Allgemeinerkrankung mit Leistungseinschränkung 1,8 – 4,39<br />
IV<br />
Schwere Allgemeinerkrankung, die mit oder ohne Operation das Leben des<br />
7,8 – 23,48<br />
V<br />
Patienten bedroht<br />
Moribunder Patient; Tod innerhalb von 24 Std. mit oder ohne Operation zu<br />
erwarten<br />
9,7 – 50,7<br />
Es ist von vorneherein festzuhalten, dass die Antikoagulationsbehandlung in den meisten Fällen<br />
einen ambulanten chirurgischen Eingriff ausschließt. Oft besteht zudem ein ASA-Score ≥ 3 und es<br />
ist somit die Eignung für einen ambulanten Eingriff in der Regel nicht gegeben.<br />
Ausnahmen stellen Minimaleingriffe, wie Eingriffe an der Haut mit Kompressionsmöglichkeit,<br />
Gelenkspunktion oder Endoskopie ohne aufwändige Biopsie dar.<br />
Die Indikationen für Vitamin-K-Antagonisten sind in Deutschland in etwa wie folgt verteilt:<br />
- 50 % Vorhofflimmern<br />
- 25 % Erhaltungstherapie nach tiefer Venenthrombose oder arterieller/venöser Embolie<br />
- 10 % mechanischer Herzklappenersatz<br />
- 15 % andere Indikation (arterielle Verschlusskrankheit, Kardiomyopathie)<br />
Forensische Aspekte<br />
Fehlentscheidungen beim perioperativen Gerinnungsmanagement und bei der therapeutischen<br />
Antikoagulationsbehandlung stellen im Rahmen der stationären Behandlung die dritthäufigste Fehlbehandlung<br />
dar. In einer Zusammenstellung einer Schweizer Arbeitsgruppe waren bei 138.320 stationären Behandlungen<br />
von 1998 bis 2003 insgesamt 519 Komplikationen auf eine fehlerhafte therapeutische<br />
Antikoagulationsbehandlung zurückzuführen und 149 Komplikationen auf einen fehlerhaften Umgang mit<br />
Thrombozytenaggregationshemmern. Unter den gutachterlich bestätigten Behandlungsfehlern dominierten<br />
eindeutig Fehler bei der operativen und postoperativen Therapie und bei der Diagnostik [2].<br />
Dies spiegelt sich auch in den Daten der Schlichtungsstellen der Landesärztekammern wieder. Bei<br />
10.513 Verfahren der Schlichtungsstelle Nordrhein von 2000 bis 2003 waren 4.876 verfahrensbeteiligte Ärzte<br />
Chirurgen oder Unfallchirurgen. Neben den Schlichtungsverfahren bei unfallchirurgischen Operationen<br />
(Extremitätenfraktur, Cox-/Gonarthrose, Bandscheiben- und Knieschäden) spielen die Appendektomie und<br />
die Strumektomie in der Viszeralchirurgie als häufigste Klagegründe eine wesentliche Rolle.<br />
Behandlungsfehler wurden in 38 % der Verfahren attestiert, wobei sich die häufigsten Fehler mit 34 % bei der<br />
peri- und intraoperativen Therapie fanden. Beim perioperativen Gerinnungsmanagement handelt es sich<br />
somit durchaus auch um eine forensisch relevante Angelegenheit.<br />
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Dokumentation von<br />
Aufklärungsgesprächen und die explizite Erläuterung von Alternativverfahren und möglichen<br />
Komplikationen, verbunden mit der entsprechenden Dokumentation im Krankenblatt, eine enorme<br />
Entlastung im Streitfall bedeutet.<br />
Keines der verfügbaren niedermolekularen Heparine (NMH) ist für die Indikation Bridging<br />
expressis verbis zugelassen. Es handelt sich jedoch um eine durch klinische Evidenz und<br />
langjährige Praxis gut belegte bestimmungsgemäße Anwendung eines zugelassenen<br />
Medikamentes in einer nicht zugelassenen Indikation.<br />
Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch liegt immer dann vor, wenn sich der Gebrauch eines Medikamentes<br />
gegen eine bestimmte Erkrankung (oder wie hier zum Bridging) als sinnvoll herausgestellt hat – d. h. wenn<br />
entsprechende Studien vorliegen bzw. dies zum medizinischen Standard geworden ist und vom<br />
pharmazeutischen Unternehmen nicht ausgeschlossen wurde.<br />
Vorgehen bei der Umstellung der Antikoagulation (Abb 1):<br />
1. Indikation zur Operation:<br />
Da es sich bei Patienten mit oraler Antikoagulation oft um Patienten mit einem erhöhten perioperativen<br />
Risiko per se aufgrund der Grunderkrankung handelt, muss bevor eine Umstellung der<br />
Antikoagulationsbehandlung erfolgt, zunächst geklärt werden, ob die Indikation zur Operation/Intervention auch<br />
im Hinblick auf das erhöhte perioperative Risiko tatsächlich besteht. Zu warnen ist vor einem großzügigen<br />
Absetzen des Vitamin-K-Antagonisten ohne klare Indikation zur Operation und ohne eine<br />
entsprechende Risikoabwägung.<br />
Bei der Indikation zur Operation muss beachtet werden:<br />
a) Dringlichkeit der Operation
) Thromboembolierisiko durch das Absetzen der Antikoagulation<br />
c) Perioperatives Blutungsrisiko<br />
d) Möglichkeiten der lokalen Blutstillung im Falle der Blutung<br />
Im Zweifelsfall ist dem chirurgischen Assistenten bei fehlender eigener operativer Erfahrung bzgl.<br />
des geplanten Eingriffs die Rücksprache mit dem Operateur dringlich zu empfehlen. Nur dieser<br />
kann letztendlich das perioperative Blutungsrisiko korrekt ex ante einschätzen.<br />
Zu a) Dringlichkeit der Operation:<br />
Es sollte z. B. bei einer symptomfreien großen Bauchwandhernie sorgfältig das perioperative Risiko<br />
gegen das Inkarzerationsrisiko abgewogen werden. Es handelt sich bei der Hernioplastik bei einer Hernia<br />
permagna um eine Maßnahme mit relativ großem Gewebstrauma, insbesondere bei der sinnvollen<br />
Positionierung des Netzes in Sublay-Technik. Der erhöhte präparatorische Aufwand bedingt ein erhöhte<br />
Freisetzung von Gewebsfaktor aus dem Endothel und eine entsprechende Thrombogenität. Zudem ist bei<br />
Fremdmaterial-Implantation die lokale Hämatombildung nicht unproblematisch, da es zur<br />
Sekundärinfektion des Hämatoms mit Notwendigkeit der Netzentfernung kommen kann. So wird<br />
beispielsweise die Indikation zur Herniotomie in letzter Zeit insgesamt kritischer gesehen, was an der<br />
Tatsache verdeutlicht werden kann, dass das Studienzentrum der Deutsche Gesellschaft für <strong>Chirurgie</strong> eine<br />
Studie zur operativen Versorgung von Leistenhernien im Vergleich zu einer „watchful waiting“ Strategie<br />
durchführt.<br />
Erst nach der sorgfältigen Abwägung der Indikation sollte die Unterbrechung der oralen Antikoagulation<br />
erfolgen.<br />
Das reflexartige Absetzen des Vitamin-K-Antagonisten verknüpft mit der Gabe/Rezeptierung von<br />
niedermolekularen Heparinspritzen s.c. in der Ambulanz sollte nicht erfolgen, insbesondere ohne<br />
beispielsweise die Kenntnis der Nierenfunktion.<br />
Zu b) Perioperatives Thrombembolierisiko<br />
Das perioperative Thrombembolie Risiko ist insgesamt schwer abzuschätzen und beträgt in den großen<br />
Registerstudien ca. 1 % bei Durchführung eines Bridgings mit Heparin. Die verwendeten Risikoscores<br />
sind im perioperativen Setting in der Regel nicht etabliert (Risikostratefizierung siehe weiter unten).<br />
zu c) Perioperatives Blutungsrisiko<br />
aa) Patientenfaktoren für ein perioperatives Blutungsrisiko<br />
Grundsätzlich sind für das Blutungsrisiko perioperativ und das Risiko von spontanen intracerebralen<br />
Blutungen folgende Patientenfaktoren definiert worden (Merke: Hemorrhages):<br />
- Hepatische/renale Insuffizienz (Kreatinin > 133 µmol/l), Diabetes mellitus<br />
- Ethanol-(Alkohol-)abusus<br />
- Malignom<br />
- Old (> 75 J.)<br />
- Reduzierte Thrombozytenzahl und/oder Thrombozytenfunktion (Einnahme von<br />
Thrombozytenaggregationshemmern), Gerinnungsdefekte (Hämophilie, von-Willebrand-Jürgens-<br />
Syndrom)<br />
- Risiko für erneute Blutung (z. B. Status nach gastrointestinaler Blutung)<br />
- Hypertonie, insbesondere unkontrollierte Hypertonie (> 180/100 m Hg)<br />
- Anämie (Hämatokrit < 30 %)<br />
- Genetische Faktoren (Familienanamnese)<br />
- Exzessives Sturzrisiko (> 3 Stürze im letzten Jahr mit erhöhter Verletzungsgefahr)<br />
- Stroke (Status nach Apoplex)<br />
Untereinander geschrieben ergibt sich hier als Merkwort „Hemorrhages“ [3].<br />
Ein ähnliches Schema bei Vorhofflimmern zeigt der HAS-BLED Score.
Tab. 2: HAS-BLED-Score: Einschätzung des Blutungsrisikos<br />
HAS-BLED-Score<br />
Risikofaktor Punkte<br />
Hypertonie 1<br />
Abnorme Nieren- bzw.<br />
Jeweils 1<br />
Leberfunktion<br />
Schlaganfall 1<br />
Blutungsanamnese 1<br />
Labile INR 1<br />
Alter > 65 Jahre 1<br />
Arzneimittel/Alkohol Jeweils 1<br />
Maximale Punktzahl 9<br />
Man muss bei einem HAS-BLED Score >= 3 in einem hohen Prozentsatz mit einer klinisch relevanten<br />
Blutung/Nachblutung rechnen [4].<br />
bb) Eingriffs-/operationsassoziiertes Blutungsrisiko:<br />
Zur Abwägung des eingriffsspezifischen Risikos dienen publizierte Statistiken zur Nachblutungsinzidenz<br />
bei operativen Eingriffen.<br />
In einer Zusammenstellung von Kussmann et al. im Chirurgen werden folgende Inzidenzen bezogen auf<br />
den operativen Eingriff angegeben. Diese sind ohne Berücksichtigung einer perioerativen<br />
Antikoagulationsbehandlung quantifiziert:<br />
- Proktologie 5,8 %<br />
- Gefäßchirurgie 5,3 %<br />
- Hernien 3,8 %<br />
- Schilddrüse 3,1 %<br />
- Skelett/Haut/Weichteile 2,8 %<br />
- Bauchchirurgie 2,3 %<br />
- Cholezystektomie 0,5 %<br />
Dies entspricht in etwa auch den Erfahrungen in unserer Klinik. Sicher sind proktologische Eingriffe aufgrund<br />
der lokalen, operativen Maßnahmen und gefäßchirurgische Eingriffe aufgrund der regelhaften Notwendigkeit<br />
der perioperativen Antikoagulation mit einem besonderen Risiko vergesellschaftet.<br />
In einer Zusammenstellung im Deutschen Ärzteblatt von 2007 wurden als Eingriffe mit hohem<br />
Blutungsrisiko definiert:<br />
- Herzchirurgie,<br />
- offene OP bei Bauchaortenaneurysma,<br />
- neurochirurgische Ops,<br />
- Laminektomie,<br />
- komplexe Tumorchirurgie,<br />
- transureteraler Prostataersatz,<br />
- bilateraler Kniegelenksersatz,<br />
- Nieren- und Leberbiopsie,<br />
- extensive Oralchirurgie oder multiple Zahnextraktionen,<br />
- interventionelle Kardiologie.<br />
Offensichtlich wurde bei der obigen Zusammenstellung auch die Therapierbarkeit der Blutung miteinbezogen.<br />
Es stellt sich zunehmend die Frage, welche Eingriffe ohne eine Korrektur des Quickwerts bzw. der INR<br />
durchführbar sind.<br />
Definition von Quick und International Normalized Ratio (INR)<br />
Hierzu muss zunächst ein kurzer Ausflug zur Definition des Quicktests und der INR erfolgen.<br />
Die Thromboplastinzeit oder auch Prothrombinzeit ist bekannt unter dem Synonym Quick-Test, wobei die<br />
Gerinnungszeit in Sekunden gemessen und in Prozent umgerechnet wird (die Gerinnungszeit eines<br />
Normalplasmas entspricht 100 %). Diese Gerinnungszeit beschreibt die Zeit von der Reagenzzugabe<br />
(Gewebsthromboplastin und Calcium) bis zur Fibrinpolymerisation.<br />
Die International Normalized Ratio (INR) wurde zur internationalen Standardisierung der<br />
Antikoagulantientherapie eingeführt, weil unterschiedliche Reagenzien für den Quicktest verwendet werden.<br />
Es wird bei der INR die Gerinnungszeit in Relation zu der eines Normalplasmas gesetzt. Die INR errechnet
sich aus der TZ des Patientenplasmas geteilt durch die Gerinnungszeit eines Normalplasmas, potenziert mit<br />
dem internationalen Sensitivity-Index. Die INR sollte bei Patienten Verwendung finden, die mit Vitamin-K-<br />
Antagonisten behandelt werden, weil sie für diese Behandlungsgruppe definiert wurde. Als Faustregel kann<br />
gelten, dass ein Quickwert von 50 bis 60 % einer INR von 1,5 entspricht.<br />
Merke: Als sicher bzgl. einer perioperativen Blutungsneigung wird eine Ziel-INR < 1,5<br />
präoperativ angestrebt.<br />
Welche Eingriffe dürfen ohne Korrektur der INR durchgeführt werden (INR 2-3)?<br />
Wesentlich ist immer der Einzelfall also die Individualentscheidung in die der Operateur oder der<br />
Interventionalist einbezogen sein muss. Insbesondere bei Reeingriffen (z. B. Adhäsiolyse, Re-<br />
Leberresektion) ist sicher ein höheres Blutungsrisiko anzunehmen.<br />
Eingriffe ohne direkte Notwendigkeit der INR-Korrektur (INR 2-3):<br />
- Einfache Zahnextraktion, Dentalhygiene<br />
- kleine Eingriffe an der Haut mit Kompressionsmöglichkeit<br />
- Herniotomie, lokale Lymphknotenextraktion, Dialyseshunt-<strong>Chirurgie</strong><br />
- Einfache Gelenkspunktion<br />
- Katarakt-OP, Vitrektomie<br />
- Koronarangiographie<br />
- Endoskopie (ÖGD, Coloskopie), sowie Rektoskopie mit und ohne Biopsie<br />
- ERCP, biliäre pankreatische Stenteinlage ohne Sphinkterotommie<br />
- Endosonographie<br />
Diese Angaben erfolgen modifiziert nach American Society Gastro-Endoscopy, Baker Med. J. Aust (2004).<br />
Es kann festgehalten werden, dass für die genannten Eingriffe keine Indikation zur Unterbrechung der<br />
oralen Antikoagulation besteht. Diese kann perioperativ uneingeschränkt erfolgen. Intraoperativ oder<br />
postoperativ ist auf Komplikationen adäquat zu reagieren.<br />
Abb. 1: Periinterventionelles Bridiging bei Pat. mit VKA<br />
Nach der Klärung der Frage nach der Notwendigkeit des Absetzens des Vitamin-K-Antagonists<br />
stellt sich die Frage der klinischen Risikoabschätzung für thrombembolische Ereignisse. Diese<br />
können anhand der beiliegenden Zusammenstellung klassifiziert werden.
Tab. 3: Risikostratifizierung für perioperative Arterien- und Venenthromboembolie als Übersicht für die Verwendung der Bridging<br />
Antikoagulation<br />
Thrombembolische<br />
Risiko Kategorie<br />
( % pro Jahr)<br />
Hohes Risiko (jährliches<br />
Risiko >10 %)<br />
Mittleres Risiko (Risiko 5 % bis<br />
10 %)<br />
Niedriges Risiko (Risiko 12 Monate<br />
vergangen<br />
• ↵† Alter ≥75 Jahre, Vorhofflimmern, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus, oder Schlaganfall/TIA.<br />
• ↵‡ Familiäre Thromboseneigung bei Protein C, Protein S, oder Antithrombin Mangel; homozygotem Faktor V Leiden oder<br />
Prothrombin Genmutation, Antiphospholipidsyndrom.<br />
Es kann bei einem niedrigen Thrombembolierisiko durchaus erwogen werden, den Vitamin-K-<br />
Antagonisten ohne Ersatz durch ein Heparin abzusetzen.<br />
Bei Patienten, die eines dieser Kriterien erfüllen, kann Marcumar vier bis sieben Tage präoperativ<br />
abgesetzt werden und der Eingriff bei einer INR < 1,5 (Kontrolle am Tag vor der OP) erfolgen. Ein Bridging ist<br />
hier nach allgemeinem Verständnis nicht notwendig.<br />
Mittleres und hohes Thromboserisiko<br />
Es ist weitgehender Konsensus, dass bei Patienten mit mittlerem und hohem Thrombembolierisiko ein<br />
Bridging durch Heparin erfolgen sollte.<br />
Bridging – wie soll das durchgeführt werden?<br />
Wenn die Voraussetzungen für ein Bridging gegeben sind, stehen derzeit zum Bridging grundsätzlich zwei<br />
Verfahren zur Verfügung.<br />
Es kann traditionell die stationäre Aufnahme mit Umstellung auf Standard-Heparinperfusor mit<br />
Ziel-PTT 60 bis 80 Sek. und danach das Absetzen von Markumar erfolgen. Eine weitere Möglichkeit<br />
besteht in der s.c. Gabe von NMH und hierunter Absetzen von Marcumar.<br />
Niedermolekulare Heparine haben in letzter Zeit die Standardheparine in der Indikation des Bridging<br />
nahezu verdrängt. Standardheparine kommen nur in folgenden Ausnahmefällen noch zum Einsatz bei<br />
Patienten mit:<br />
- Niereninsuffizienz (Kreatininclearance < 30 ml) [5]<br />
- KG > 150 kg<br />
- Hochrisikokonstellation für thrombembolische Ereignisse (siehe auch Tab. 3)<br />
Bei Patienten mit nicht terminaler Niereninsuffizienz kann wohl alternativ die Gabe von NMH in reduzierter<br />
Dosis (eigentliche Prophylaxedosis) erfolgen.<br />
Beim Einsatz von Standardheparin muss der Patient stationär aufgenommen werden und es erfolgt dann<br />
die Umstellung mit i.v.-Gabe von Heparin mit entsprechendem PTT-Monitoring und Absetzen des Vitamin-K-<br />
Antagonisten. Individuell muss entschieden werden, ob die Anwendung von Vitamin-K (Konakion Tropfen<br />
oral) zur Anhebung des Quickwerts zusätzlich indiziert ist.<br />
Bei der Entscheidung zum Bridging mit niedermolekularen Heparinen muss die Entscheidung getroffen<br />
werden, ob eine therapeutische Dosis zu verwenden ist, die der Dosis zur Behandlung einer<br />
Venenthrombose oder Lungenembolie entspricht, oder die Gabe von niedermolekularem Heparin in<br />
halbtherapeutischer Dosis vertretbar ist. Die halbtherapeutische Gabe sollte bei Eingriffen mit einem<br />
mäßigen bis hohen Blutungsrisiko erwogen werden. Neuere Untersuchungen erlauben aufgrund der Erfahrung<br />
von Blutungskomplikationen durchaus auch die Unterbrechung der Antikoagulationsbehandlung für einige<br />
Tage.<br />
Niedermolekulare Heparine und off-label use<br />
Die Gabe von niedermolekularem Heparin erfolgt immer als sog. „off-label“-Anwendung. Dies ist<br />
dadurch bedingt, dass keines der verfügbaren Präparate eine Zulassung zum Bridging von Vitamin-K-<br />
Antagonisten hat. Es ist allerdings zu bemerken, dass in vergleichenden Untersuchungen belegt wurde, dass<br />
die niedermolekularen Heparine im Vergleich zur Standardheparingabe eine bessere Steuerbarkeit mit
einer schnelleren Erreichung von therapeutischen Spiegeln zeigen konnten. Unter niedermolekularem<br />
Heparin war der Anteil der Tage mit effektiver Antikoagulation im Vergleich zu Standardheparin<br />
signifikant höher. Die Dauer der Hospitalisierung bei Patienten, die mit niedermolekularen Heparinen<br />
behandelt wurden, war in allen Untersuchungen kürzer.<br />
Es ist anzumerken, dass die perioperative Bridging mit Standardheparin nur in wenigen Fällen in der<br />
Literatur dargestellt ist, während mittlererweile mehrere tausend Patienten unter oraler Antikoagulation mit<br />
niedermolekularem Heparin perioperativ behandelt wurden.<br />
Ein mögliches Vorgehen zum perioperativen Bridging bei Patienten, die auf Vitamin-K-Antagonisten mit<br />
einer Ziel-INR von 2 bis 3 eingestellt sind zeigt Abbildung 2:<br />
Problemfälle beim Bridging<br />
1. Patienten mit hohem Risiko: mechanische Klappen in Mitralposition oder Z. n. Embolie: Bridging nur in<br />
Zusammenarbeit mit Kardiologen und Hämostaseologen, möglichst schriftliche Miteinbeziehung von<br />
Konsiliarien<br />
2. Patienten mit Niereninsuffizienz (Kreatininclearance < 30 ml). Niedermolekulares Heparin kann<br />
kumulieren.<br />
Cave !!!! Die aPTT ist trotz der Kumulation von nierdermolekularem Heparin lange unverändert.<br />
Mit der aPTT kann nur die Wirkung von unfraktioniertem Heparin gemessen werden.<br />
3. Patienten mit anamnestischer heparininduzierter Thrombozytopenie (HIT):<br />
Keine Gabe von Standardheparin oder niedermolekularem Heparin (strikte Kontraindikation)<br />
Alternativ : Danaparoid (Orgaran) 2 x 1250 I.E. s.c.<br />
oder Argatroban nach Ziel PTT<br />
Zur Berechnung der Kreatininclearance können die Kockroft-Formel oder die MDRD-Formel dienen. Es ist zu<br />
beachten, dass bereits bei einem Serumkreatinin von 1,4 mg/dl bei einer entsprechenden Konstellation<br />
(weibliche Patienten, 75 J., 60 kg, Albumin 3 g/l) eine Niereninsuffizienz mit Kreatininclearance < 30 ml<br />
bestehen kann.<br />
Unterschiede zwischen den niedermolekularen Heparinen bzgl. der Kumulation (Tab.<br />
4):<br />
Es ist festzuhalten, dass die Kumulationsneigung bei Niereninsuffizienz vom Molekulargewicht des<br />
verwendeten niedermolekularen Heparine abhängig ist. Eine Kumulation bei Niereninsuffizienz ist<br />
insbesondere bei Enoxaparin (Molekülgewicht von 3500 – 5500 Da) zu beobachten. Bei niedermolekularen<br />
Heparinen mit höherem Molekulargewicht spielt die renale Elimination nicht eine so große Rolle.<br />
Diese haben deshalb bei Niereninsuffizienz eine geringere Kumulation. Hierzu zählen z. B. Monoembolex,<br />
Dalteparin und Tinzaparin. Aufgrund dieser Tatsache sollten bei Niereninsuffizienz eher letztere Präparate<br />
zum Einsatz kommen. Bei Enoxaparin erfolgte bei niereninsuffizienten Patienten eine Dosiserweiterung in der<br />
halben therapeutischen Dosierung. In der eigenen Erfahrung sind allerdings trotz Dosisreduktion bei<br />
terminaler Niereninsuffizienz relevante Blutungen insbesondere ca. sechs bis sieben Tage nach der<br />
Umstellung nichtselten (unbemerkte Kumulation).<br />
Tab. 4: Gegenwärtig verfügbare Präparate mit niedermolekularen Heparinen<br />
Arzneimittel Molekulargewicht (Da) Anti-Xa/-lla-<br />
Verhältnis<br />
Enoxaparin-Natrium 3.500-5.500 3,6<br />
Reviparin-Natrium 3.100-5.000 3,2<br />
Nadroparin-Kalzium 3.800-4.800 3,2<br />
Dalteparin-Natrium 5.600-6.400 2,4<br />
Certoparin-Natrium 4.200-6.200 2,0<br />
Tinzaparin-Natrium 5.600-7.500 1,9
Abb. 2: Konkretes Vorgehen beim perioperativen Bridging mit niedermolekularem Heparin bei Patienten unter Vitamin-K-<br />
Antagonisten mit Ziel INR 2-3<br />
Das perioperative Bridging wird in therapeutischer Dosierung des jeweiligen niedermolekularen Heparins<br />
oder alternativ in halbtherapeutischer Dosierung durchgeführt. An Tag 7 vor der Operation wird die Gabe von<br />
Marcumar unterbrochen. Es wird dann überlappend am Tag -5 mit der Gabe von niedermolekularem Heparin<br />
begonnen. Die Dosierung entspricht bei therapeutischer Dosis der Dosierung bei Lungenembolie<br />
körpergewichtsadaptiert beispielsweise bei Gabe von 2 x 60 mg Enoxaparin s.c. bei einem Körpergewicht<br />
von 60 kg. Analog kann mit allen gebräuchlichen niedermolekularen Heparinen verfahren werden. Die<br />
therapeutische/halbtherapeutische Dosierung wird dann bis zum Tag vor der Operation weitergeführt. Am Tag<br />
vor der Operation sollte die Bestimmung der INR erfolgen. Diese sollte bei < 1,5 liegen. Sollte die INR > 1,5<br />
sein, kann die orale Gabe von Vitamin-K (Konakion Tropfen) erwogen werden. Am Tag vor der OP sollte<br />
jeweils die halbe tägliche Dosis des niedermolekularen Heparins morgens und abends gegeben werden. Am<br />
OP-Tag selbst wird auf die morgendliche Gabe verzichtet und lediglich am Abend eine Prophylaxedosis<br />
gegeben. Am postoperativen Tag 1 wird dann die niedermolekularen Heparingabe je nach klinischen<br />
Gegebenheiten (kein Anhalt für Blutung) in halber oder voller therapeutischer Dosierung morgens und abends<br />
fortgesetzt und es erfolgt die Bestimmung der INR. Überlappend mit der niedermolekularen Heparingabe<br />
beginnt dann nach klinischen Erforderungen die einschneidende Therapie mit Kurmarinen (z. B. Marcumar<br />
2x2 Tbl./d) mit erneuter Bestimmung der INR zwei Tage später. Bei einer INR > 2 kann i. d. R. die<br />
niedermolekulare Heparingabe abgesetzt werden. Routinemäßig sollte am fünften postoperativen Tag im<br />
Rahmen der INR-Kontrolle auch eine Kontrolle der Thrombozyten zum Ausschluss einer heparininduzierten<br />
Thrombozytopenie erfolgen.<br />
NMH Bridging und PDA<br />
Das gezeigte Vorgehen geht auch mit der überarbeiteten Leitlinienempfehlung der Deutschen Gesellschaft für<br />
Anästhesiologie und Intensivmedizin [6] konform. Hier ist bei therapeutischer Dosierung ein Intervall vor<br />
Punktion bzw. Katheterentfernung bei der PDA-Anlage von 24 Stunden vorgeschrieben.
Tab. 5: Empfohlene Zeitintervalle vor und nach rückenmarksnaher Punktion bzw. Katheterentfernung<br />
Unfraktionierte Heparine (Prophylaxe, ≤<br />
15.000 IE/d)<br />
Vor Punktion/<br />
Katheterentfernung*<br />
4 h 1 h<br />
Nach Punktion/<br />
Katheterentfernung*<br />
Unfraktionierte Heparine (Therapie) 4 - 6 h 1 h (keine i.v. Bolusgabe)<br />
Niedermolekulare Heparine<br />
(Phrophylaxe**)<br />
12 h 2 - 4 h<br />
Niedermolekulare Heparine (Therapie) 24 h 2 - 4 h<br />
Laborkontrolle<br />
Thrombozyten bei<br />
Therapie > 5<br />
Tagen<br />
APTT, (ACT),<br />
Thrombozyten<br />
Thrombozyten bei<br />
Therapie > 5 Tage<br />
Thrombozyten,<br />
(anti-Xa)<br />
Fondaparinux (Phrophylaxe, ≤2,5 mg/d) 36 - 42 h 6 - 12 h (anti-Xa)<br />
Vitamin-K-Antagonisten INR < 1,4 nach Katheterentfernung INR<br />
Hirudine (Lepirudin, Desirudin) 8 - 10 h 2 - 4 h aPPT, ECT<br />
Argatroban*** 4 h 2 h aPPT, ECT, ACT<br />
Acetylsalicylsäure (100 mg)**** keine keine<br />
Clopidogrel 7 Tage nach Katheterentfernung<br />
Ticlopidin 10 Tage nach Katheterentfernung<br />
NSAR keine keine<br />
* alle Zeitangaben beziehen sich auf<br />
Patienten mit einer normalen<br />
Nierenfunktion<br />
**<br />
prophylaktische Dosierungen für<br />
NMH bei Hochrisikopatienten<br />
sind in Tabelle 2 aufgeführt<br />
***<br />
verlängerte Zeitintervalle bei<br />
Leberinsuffizienz<br />
****<br />
NMH einmalig<br />
pausieren, kein<br />
NMH 36 – 42 h vor<br />
der Punktion oder<br />
der geplanten<br />
Katheterentfernung<br />
In vielen Fällen kann die halbtherapeutische Gabe als Hochdosis-Prophylaxe umgedeutet werden,<br />
so dass die halbe therapeutische Dosierung abends nicht den Leitlinien widerspricht.<br />
Es sollte die orale Gabe von Vitamin-K-Antagonisten bei liegendem PDA-Katheter nicht durchgeführt<br />
werden, sondern die Gabe von niedermolekularem Heparin bis zum Tag der Katheterentfernung. Die<br />
morgendliche Dosis des niedermolekularen Heparins wird zwei bis vier Stunden nach der morgendlichen<br />
Katheterentfernung verschoben.<br />
Zusammenfassung<br />
Eine zunehmende Zahl von operativ oder interventionell zu behandelnden Patienten werden derzeit mit<br />
Vitamin-K-Antagonisten antikoaguliert. Pro Jahr werden in Deutschland mehr als 80.000 Eingriffe bei<br />
Vitamin-K-Patienten durchgeführt. Das Eingriffsrisiko bei Vitamin-K-Antagonisten-Patienten ist erhöht. Es<br />
muss eine individuelle Aufklärung über Risiken mit entsprechender Dokumentation in der Patientenkurve<br />
erfolgen. In der Regel erfolgt die stationäre Aufnahme. Kritisch sind die Indikationsstellung und der<br />
Operationszeitpunkt sowie das gewählte operative Verfahren abzuwägen. In aktuellen Leitlinien werden<br />
sowohl niedermolekulare Heparine und Standardheparine zum Bridging empfohlen. Die Sicherheit und<br />
Effektivität von niedermolekularen Heparine ist eindeutig belegt. Es zeigt sich zudem bei Verwendung von<br />
niedermolekularem Heparin eine geringere Inzidenz der heparininduzierten Thrombozytopenie. Die<br />
niedermolekularen Heparine reduzieren außerdem die Hospitalverweildauer (generelles<br />
Wirtschaftlichkeitsgebot gem. SGB V). Es liegt in der Literatur eine ausreichende Erfahrung vor, um<br />
niedermolekulare Heparine zum Bridging zu empfehlen.<br />
Ein wesentliches Problem stellen Patienten mit höhergradiger Niereninsuffizienz (Kreatininclearance < 30<br />
ml dar, sowie Patienten mit hohem Risiko für Klappenthrombosen (z. B. mechanische Klappen in<br />
Mitralposition). Hier sollte ein interdisziplinäres Management erfolgen.<br />
Da eine Zulassungsstudie für niedermolekulare Heparine in der Indikation nicht zu erwarten ist, kann der<br />
Einsatz von niedermolekularem Heparin zum Bridging als Standardtherapie gewertet werden.<br />
In der Übersicht der Register- und Beobachtungsstudien zum derzeitigen Stand des periinterventionellen<br />
Bridgings bei Patienten unter einer Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten, zeigte sich eine klare Tendenz zu<br />
Blutungskomplikationen unter aktiven Bridgingkonzepten. Insofern wird im Hinblick auf Leitlinienempfehlungen<br />
unverändert die prospektive kontrollierte Untersuchung dieser Konzepte gegen Placebo gefordert. Ein<br />
derartiges Projekt ist in Nordamerika derzeit in Arbeit (BRIDGE-Studie). Im klinischen Alltag sollte das für uns<br />
Anlass sein die unmittelbar perioperativen Zeitfenster möglichst ohne Koagulation zu halten, hier sollten nur<br />
Höchstrisikopatienten für Thromboembolien (künstliche Herzklappen, wiederholte thromboembolische<br />
Ereignisse) in der Anamnese vorsichtig antikoaguliert werden. Dabei empfehlen wir prophylaktische<br />
Dosierungen ggf. auch zwei- bis dreimal täglich zu applizieren.
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Literatur:<br />
[1] Yudin et al Chest <strong>2012</strong> 2/21<br />
[2] Stäubli, M.: Die prospektive Erfassung risikobehafteter Interventionen und ihrer Komplikationen in der stationären inneren Medizin. Z.<br />
ärztl. Fortbild. Qual. Gesundh. Wes. 2004, 89: 575-80<br />
[3] Gage BF et al: Am Heart J. 20<strong>06</strong>, 151:713<br />
[4] Ergebnisse der BORDER Studie: BNK Online bridging REgistRy, Omran et al.<br />
[5] S. Schellong et al. Chirurg 2007 78:125-132<br />
[6] Gogarten W. et al. Anaest. Intensivmed. (2007), 48: S109 – 24<br />
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik News|CME-Artikel<br />
Hoffmann J.N. / Spannagl M. Perioperatives Bridging bei Antikoagulierten Patienten. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel<br />
03_01.
Weiter- und Fortbildung<br />
Schau Dich schlau – Kongressimpressionen<br />
J. Ansorg, N. Hennes, J. Seifert<br />
Heute bei ‚Schau Dich schlau’:<br />
Unser erstes Video ist vom Gemeinsamen Bundeskongress, der vom 02. bis 04. März <strong>2012</strong> unter dem<br />
Motto ‚Gemeinsam Stärke zeigen’ in Nürnberg stattgefunden hat. Veranstaltet wurde der Kongress vom<br />
Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen Deutschlands (BNC), dem Berufsverband der Deutschen<br />
Chirurgen (<strong>BDC</strong>) und dem Bundesverband für ambulantes Operieren (BAO) unter Mitwirkung der Deutschen<br />
Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie (DGPW), dem Berufsverband der Orthopäden<br />
und Unfallchirurgen (BVOU) und dem Bundesverband der Durchgangsärzte. Der Kongress, welcher die<br />
Tradition des Bundeskongresses des BNC, der Jahrestagung des BAO und des Chirurgentages des <strong>BDC</strong><br />
fortsetzt und weiterentwickelt, ist eine gemeinsame sektorenverbindende fachliche und berufspolitische<br />
Kommunikationsplattform, nicht nur für Ärzte, sondern auch für medizinische Fachberufe, Industrie und<br />
Fachhandel.<br />
Unter dem Motto „Pimp your studies!" fand vom 23. bis 24. März <strong>2012</strong> in Berlin der erste Nachwuchs-<br />
Kongress „Hammerexamen & Karriere" statt. Kongressveranstalter waren die Berufsverbände der Deutschen<br />
Chirurgen (<strong>BDC</strong>) und Internisten (BDI) sowie der Deutsche Ärzte-Verlag (DÄV). Der Nachwuchs-Kongress<br />
bot rund 350 Medizinstudierenden eine optimale Vorbereitung auf die zweite ärztliche Prüfung: das<br />
Hammerexamen in <strong>Chirurgie</strong> und Innerer Medizin.
SDS#7: Impressionen und Interviews vom Gemeinsamen Bundeskongress<br />
<strong>Chirurgie</strong> <strong>2012</strong> vom 02.03 bis 04.03.<strong>2012</strong> in Nürnberg<br />
Christoph Wullstein<br />
SDS#8: Impressionen und Interviews vom Nachwuchskongress<br />
„Hammerexamen & Karriere“ am 23. und 24.03.<strong>2012</strong> im Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin<br />
Wir fordern Sie herzlich dazu auf, mit eigenen Beiträgen, Themenvorschlägen und Fragen diese neue Rubrik<br />
zu beleben. Schicken Sie einfach eine E-Mail an passion_chirurgie@bdc.de.<br />
Herzlichst, Ihr<br />
Dr. med. Jörg Ansorg<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Leitartikel „Schau Dich schlau! Tipps und Tricks für die chirurgische Weiterbildung im Podcast-Format“ von Dr. J. Ansorg,<br />
PD Dr. Julia Seifert, Dr. Norbert Hennes<br />
‚Schau Dich schlau’-Videos auf <strong>BDC</strong>|Online<br />
‚Schau Dich schlau’-Videos im Chirurgen-Netzwerk
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Weiterbildung|Chirurgisches Training<br />
Ansorg J. Schau Dich schlau – Kongressimpressionen. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_02.
Safety Clip: Chirurgische Fallgrube -<br />
Perioperative Überbrückung chronisch<br />
antikoagulierter Patienten („Bridging“)<br />
A. Cadenbach<br />
D<br />
Weiter- und Fortbildung<br />
as perioperative Management chronisch antikoagulierter Patienten ist seit jeher eine Quelle erhöhter<br />
Morbidität. Neben dem allgemeinen Risiko können auch mangelnde Kenntnis der Pharmakokinetik von<br />
Antikoagulantien sowie eine Über- oder Unterschätzung des operativen Blutungsrisikos zu<br />
folgenschweren Komplikationen führen. Diese werden nachfolgend nicht selten als Behandlungsfehler<br />
reklamiert. Derzeit etabliert sind – nun seit mehr als 30 Jahren – Vitamin-K-Antagonisten (Phenprocuoumon,<br />
Warfarin) für die Primärprävention von Thrombembolien bei Vorhofflimmern, zur Sekundärprophylaxe nach<br />
Bein/Beckenvenenthrombose und Lungenembolien sowie zur Behandlung von Herzklappenträgern.<br />
CAVE: Die neuen Antikoagulantien<br />
Aktuell wird die Situation durch die Zulassung neuer Antikoagulantien noch komplexer. Im September 2011<br />
wurde der direkte Thrombininhibitor Dabigatran zur Thrombembolieprophylaxe des nicht-valvulären<br />
Vorhofflimmerns zugelassen. Im Dezember 2011 folgte der orale Xa-Inhibitor Rivaroxaban (nicht valvuläres<br />
Vorhofflimmern, Therapie von Phlebothrombosen, Rezidivprophylaxe der Lungenembolie). In Kürze ist mit der<br />
Einführung des Xa-Antagonisten Apixaban und nach Publikation einer positiven Zulassungsstudie auch mit<br />
Edoxaban zu rechnen.<br />
Das Problem hat die Kliniken bereits erreicht und zu ersten Komplikationen geführt: Der Stationsarzt einer<br />
chirurgischen Abteilung etwa hatte bei einer Patientenaufnahme aus Unkenntnis über die neuen<br />
Antikoagulantien keinen entsprechenden Medikamentenabgleich vorgenommen. Neben der vorbestehenden<br />
Medikation wurde zusätzlich der „abteilungsübliche“ Gerinnungshemmer angesetzt – ohne das vom Patienten<br />
mitgebrachte „unbekannte“ Medikament abzusetzen. Der Patient musste nach drei Tagen wegen<br />
Überdosierung intensivmedizinisch behandelt werden. Erst zu diesem Zeitpunkt klärte sich die Ursache.<br />
Gerinnungsmanagement: Gesicherte Daten vs. Expertenmeinung<br />
Im Hinblick auf das perioperative Management chronisch antikoagulierter Patienten ist die Datenlage seit<br />
jeher spärlich: Wer braucht überhaupt eine Überbrückung („Bridging“)? Wann reicht ein pragmatisches<br />
Pausieren der Antikoagulation aus? Wie hoch ist das Blutungsrisiko der geplanten Intervention? Welches<br />
Zeitfenster ist bei den neuen Antikoagulantien zu beachten? In Ermangelung kontrollierter Studien muss hier<br />
überwiegend auf Expertenmeinungen zurückgegriffen werden. In diesem Zusammenhang wurde 2010 ein<br />
Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie über die „Unterbrechung antithrombotischer<br />
Behandlung („Bridging“) bei kardialen Erkrankungen“ publiziert, das als Grundlage für das Management der
Patientensicherheit in diesem Szenario dienen kann [1].<br />
Aktuelle Empfehlungen<br />
Demnach werden Interventionen mit geringem und hohem Blutungsrisiko unterschieden (Tab. 1, 2). Für die<br />
Überbrückung wird das individuelle Thrombembolie-Risiko des Patienten kalkuliert. Letzteres erfolgt für<br />
Vorhofflimmern mittels Thrombembolie-Risiko-Score („CHADS2-Score“, Tab. 3). Diesen hat die<br />
Europäische Gesellschaft für Kardiologie im Oktober 2010 revidiert [2]. Je nach Blutungs- und<br />
Thrombembolie-Risiko wird die notwendige Strategie für das „Bridging“ festgelegt (Tab. 4, 5 6).<br />
Tab. 1: Intervention mit hohem Blutungsrisiko (modifiziert nach [1])<br />
Große abdominale und intrathorakale OP sowie komplexe Tumorchirurgie<br />
ACVB- und Gefäß-OP inkl. Herzklappenersatz<br />
Neurochirurgische Eingriffe<br />
Große orthopädische OP (z.B. Hüft-TEP)<br />
Blasen- und Prostata-OP<br />
Punktion nicht komprimierbarer Gefäße<br />
Endoskopische Polypektomie, Papillotomie, Laserablation/Koagulation, Feinnadelaspiration, pneumatische Bougierung, PEG-<br />
Anlage, Varizenbehandlung, Sphinkterotomie<br />
Tab. 2: Intervention mit niedrigem Blutungsrisiko (modifiziert nach [1])<br />
Herniotomie und Skrotal-OP<br />
Zahnextraktion und einfache Dentalchirurgie<br />
Dermatologische Eingriffe<br />
Punktion komprimierbarer Gefäße<br />
Katarakt-OP<br />
Endoskopie mit Biopsie, ERCP, Stentimplantation in Gallenwegen ohne Sphinkterotomie, Endosonographie, transösophageale<br />
Echokardiographie<br />
Tab. 3: Risiko-Score für nicht valvuläres Vorhofflimmern (modifiziert nach [2])<br />
Risikokriterien nach dem CHADS2-Score Score<br />
Herzinsuffizienz 1<br />
Hypertonie 1<br />
Alter ≥ 75 Jahre 1<br />
Diabetes mellitus 1<br />
Apoplexie/TIA 2<br />
Bei geringem Blutungsrisiko kann demnach der Eingriff unter Beibehaltung der Antikoagulation mit Vitamin-K-<br />
Antagonisten im niedrigen therapeutischen Bereich durchgeführt werden. Bei hohem Blutungsrisiko wird die<br />
Antikoagulation unterbrochen und eine Überbrückung mit Heparin durchgeführt. Bei niedrigem<br />
Thrombembolie-Risiko kann die Antikoagulation ohne „Bridging“ für eine Woche ausgesetzt werden.<br />
Niedermolekulares Heparin: Keine Indikation für „Bridging“?<br />
Da für niedermolekulares Heparin keine Zulassung zur Überbrückungstherapie besteht, erfolgt diese Therapie<br />
immer im so genannten „off label use“. Darüber ist der Patient aufzuklären und die Aufklärung muss<br />
dokumentiert werden. Ist dies erfolgt, gewährleisten die Herstellerfirmen eine rechtliche Absicherung. Für ein<br />
geringes thrombembolisches Risiko (Tabellen 4, 5, 6) reicht die Verabreichung von niedermolekularem<br />
oder unfraktioniertem Heparin in der Dosis für die konventionelle perioperative Thrombembolie-Prophylaxe.<br />
Bei mittlerem Thrombembolie-Risiko wird für die Thrombembolie-Prophylaxe Heparin in therapeutischer<br />
oder halbtherapeutischer Dosis verabreicht (im Falle eines sehr hohen Blutungsrisikos ggf. auch in<br />
prophylaktischer Dosis). Bei hohem Thrombembolie-Risiko erfolgt die perioperative Heparin-Therapie in<br />
therapeutischer Dosis.<br />
Tab. 4: Risikogruppe nicht valvuläres Vorhofflimmern (modifiziert nach [1])<br />
Hohes Risiko: Embolie bei<br />
Vorhofflimmern unbehandelt > 10 %/Jahr<br />
CHADS2-Score 5 – 6 oder cerebraler<br />
Insult < 3 Monate<br />
Mittleres Risiko: Embolie bei Vorhofflimmern Niedriges Risiko: Embolie bei<br />
unbehandelt 5 – 10 %/Jahr<br />
Vorhofflimmern unbehandelt < 5 %/Jahr<br />
CHADS2-Score 3 – 4<br />
„CHADS2-Score“ 0 – 2 (außer nach<br />
Apoplexie/TIA)
Tab. 5: Risikogruppe nach Herzklappenersatz (modifiziert nach [1])<br />
Hohes Risiko: Mittleres Risiko: Niedriges mittleres Risiko:<br />
Mechanische Mitralklappe, Doppelklappenersatz, biologische<br />
Mitralklappe mit Vorhofflimmern, Kippscheiben- sowie ältere<br />
Herzklappenprothesen,<br />
Doppelflügel-Aortenklappe + mehrere Risikofaktoren *<br />
Doppelflügel-Aortenklappe + ein<br />
Risikofaktor*,<br />
Bioklappen oder<br />
Klappenrekonstruktion vor < 3<br />
Monate bei Sinusrhythmus<br />
* Risikofaktoren: Vorhofflimmern, Hypertonus, Diabetes, Herzinsuffizienz, ≥ 75 Jahre, nach Apoplexie/TIA<br />
Tab. 6: Risikogruppe Antikoagulation wegen Thrombembolie in der Anamnese (modifiziert nach [1])<br />
Doppelflügel-Aortenklappe ≥ 3<br />
Monate implantiert ohne<br />
Risikofaktoren *<br />
Hohes Risiko: Mittleres Risiko: Niedriges Risiko:<br />
Venenthrombose ≤ 3 Monate oder Lungenembolie 6 –<br />
12 Monate und/oder bei Thrombophilie<br />
Venenthrombose 3 – 12 Monate, rezidiv<br />
Thrombose, Thrombembolie bei Karzinom<br />
Venenthrombose ≥ 12<br />
Monate zurückliegend<br />
Zu beachten ist die verlängerte Halbwertzeit von niedermolekularem Heparin bei Niereninsuffizienz. Die<br />
Kenntnis der Nierenfunktion in Form der Kreatinin-Clearance ist daher essenziell. Die Gerinnungskontrolle für<br />
unfraktioniertes Heparin i.v. erfolgt über die aPTT (cave bei AT-III-Mangel, ggf. mehrfach tägliche Messungen),<br />
für niedermolekulares Heparin s.c. fakultativ über die Anti-Faktor-Xa-Aktivität.<br />
Die neuen Antikoagulantien: Perioperativ sicher?<br />
Wie steht es jedoch mit dem perioperativen Management für die neuen Antikoagulantien (Dabigatran,<br />
Rivaroxaban)? Aufgrund der kurzen Halbwertzeit ist ein „Bridging“ oft nicht notwendig. Wegen des erhöhten<br />
Blutungsrisikos müssen die Substanzen jedoch in jedem Fall präoperativ abgesetzt werden. Hier gilt es<br />
zunächst, die vom Hersteller empfohlenen Zeiten für die präoperative Pause einzuhalten. Insbesondere bei<br />
Dabigatran ist dabei die Kenntnis der Nierenfunktion von großer Bedeutung, da die Substanz zu 80 Prozent<br />
über die Niere ausgeschieden wird.<br />
Für elektive Operationen mit normalem Blutungsrisiko sollte Dabigatran in Abhängigkeit von der<br />
Nierenfunktion 24 Stunden bis drei Tage vor der OP abgesetzt werden. Bei Operationen am zentralen<br />
Nervensystem, vor Wirbelsäulen-Operationen und bei hohem Blutungsrisiko muss Dabigatran zwei bis vier<br />
Tage zuvor abgesetzt werden (Tab. 7). Bei akuten Eingriffen sollte die OP möglichst um 12 Stunden nach der<br />
letzten Medikation hinausgezögert werden. Dabigatran kann aktuell nicht antagonisiert werden. Im Notfall<br />
muss unter Inkaufnahme eines erhöhten Blutungsrisikos operiert werden.<br />
Tab. 7: Präoperatives Absetzen von Dabigatran nach Nierenfunktion und Blutungsrisiko<br />
Nierenfunktion<br />
(Kreatinin-Clearance)<br />
≥ 80 ml/min ≥ 50 – < 80 ml/min ≥ 30 – < 50 ml/min<br />
hohes Blutungsrisiko, großer Eingriff 2 Tage 2 – 3 Tage 4 Tage<br />
kein hohes Blutungsrisiko 24 Stunden 1 – 2 Tage 2 – 3 Tage<br />
Für den Wechsel von Dabigatran auf Heparin gilt bei normaler Nierenfunktion (Krea-Clearance > 80 ml/min)<br />
der Beginn der Heparin-Therapie 12 Stunden nach der letzten Dabigatran Einnahme. Bei einer Krea-<br />
Clearance von 30 bis 50 ml pro Minute soll Heparin erst nach zwei bis vier Tagen eingesetzt werden.<br />
Umgekehrt kann Dabigatran zwei bis drei Stunden nach Beendigung der i.v. Heparintherapie und bei<br />
unfraktioniertem Heparin zum Zeitpunkt der nächsten geplanten s.c. Injektion des niedermolekularen Heparins<br />
wieder eingenommen werden.<br />
Für den oralen Xa-Inhibitor Rivaroxaban gilt, dass die Substanz 24 Stunden vor der geplanten Operation<br />
abgesetzt werden soll. Nach aktuellen Herstellerangaben müssen spezielle Risikoszenarien nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
Keine Gerinnungskontrolle unter den neuen Antikoagulantien?<br />
Ein praktikables perioperatives Gerinnungs-Monitoring ist für Dabigatran als Routineanwendung aktuell nicht<br />
möglich. Tatsächlich belegt eine normale aktivierte partielle Thromboplastinzeit (aPTT) oder eine normale<br />
Thrombinzeit (TZ), dass keine Dabigatran-Wirkung im Blut vorliegt. Liegt die aPTT zum Zeitpunkt der<br />
nächsten geplanten Dabigatran-Dosis (Talspiegel) über 80 Sekunden, ist mit einem erhöhten Blutungsrisiko<br />
zu rechnen.<br />
Die einzige Möglichkeit, die Dabigatran-Wirkung quantitativ zu bestimmen, ist der kalibrierte Hemoclot®-<br />
Thrombin-Inhibitor-Test, der in Spezialeinrichtungen erhältlich ist. Dieser kann vor Notfalloperationen<br />
eingesetzt werden, um das Blutungsrisiko einzuschätzen. Für den Fall lebensbedrohlicher Blutungen unter<br />
Dabigatran gibt es nur begrenzte Erfahrungen mit dem Einsatz von „fresh frozen plasma“ (FFP), Prothrombin-<br />
Komplex-Konzentraten (PPSB) oder Faktor VIIa. Ein Antidot gegen Dabigatran existiert nicht, allerdings ist<br />
die Substanz dialysabel.<br />
Geeignete Verfahren zum Monitoring der Gerinnung unter Rivaroxaban sind die Prothrombin-Zeit (PT,<br />
gemessen in Sekunden mit Neoplastin-Plus als Reagenz) oder die Bestimmung der Faktor-Xa-Aktivität. Im<br />
Falle von lebensbedrohlichen Blutungen und dem Versagen der chirurgischen Blutungskontrolle müssen<br />
Blutprodukte je nach Ausmaß des Verlustes sowie ggf. PPSB, aktivierter Prothrombinkomplex (aPPC) oder
Faktor VIIa eingesetzt werden. Breite klinische Erfahrungen für dieses Szenario liegen jedoch noch nicht vor.<br />
Auch hier steht kein spezifisches Antidot zur Verfügung.<br />
Für die neuen Antikoagulantien gilt, dass die Antikoagulation postoperativ nach Erreichen einer<br />
ausreichenden Hämostase wieder aufgenommen werden kann.<br />
Empfehlungen zur Patientensicherheit und zur strategischen Positionierung der Klinik<br />
Aufgrund der demografischen Entwicklung erfolgt aktuell eine rasante Zunahme systemisch antikoagulierter<br />
Patienten. Dabei werden nicht nur die klinischen Rahmenbedingungen immer komplexer, sondern auch die<br />
Antikoagulantien mit ihren Nebenwirkungen und Interaktionen in den unterschiedlichen Indikationsfeldern.<br />
Nahezu täglich werden Erkenntnisse und Erfahrungen mit den neuen Antikoagulantien publiziert. Damit wird<br />
das perioperative Management im Hinblick auf die Vermeidung von Schäden zu einer Herausforderung für<br />
Kliniken.<br />
Folgende Maßnahmen könnten zur Risikoreduktion beitragen:<br />
• Erstellen von Handlungsanweisungen zur perioperativen Überbrückung chronisch antikoagulierter<br />
Patenten unter Berücksichtigung der neuen Antikoagulantien einschließlich Handlungsempfehlungen in<br />
Notfallsituationen.<br />
• Vollständige Erfassung der Hausmedikation des Patienten bereits zum Zeitpunkt der Indikationsstellung.<br />
• Schulung der Ärzte, die im stationären Bereich bei Aufnahme des Patienten den Medikationsabgleich<br />
vornehmen.<br />
• Etablierung von Klinik-Gerinnungsbeauftragten, die sich durch eine besondere Expertise auf diesem Feld<br />
auszeichnen.<br />
Die Gerinnungsbeauftragten müssten im Falle der Krankenhausaufnahme eines antikoagulierten Patienten<br />
automatisch informiert werden und könnten dann das Gerinnungs-Management während des Klinikaufenthalts<br />
und darüber hinaus zwecks Vermeidung von Komplikationen fachlich begleiten.<br />
Literatur:<br />
[1] Hofmeister HM et al: Unterbrechung antithrombotischer Behandlung (Bridging) bei kardialen Erkrankungen – Positionspapier. Der<br />
Kardiologe 5: 365-374, 2010<br />
[2] Camm AJ et al: ESC Guidelines for the management of atrial fribillation. European Heart Journal 31:2369, 2010<br />
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Qualität|Patientensicherheit.<br />
Cadenbach A. Safety Clip: Chirurgische Fallgrube - Perioperative Überbrückung chronisch antikoagulierter Patienten<br />
(„Bridging“). <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_03.
I<br />
Weiter- und Fortbildung<br />
Hygiene-Tipp: Aufbereitung von<br />
Medizinprodukten - Was ist eigentlich der A0-<br />
Wert?<br />
W. Popp, K.-D. Zastrow, H. Martiny<br />
n der Norm EN DIN ISO 15883-1 wird der Begriff A0 eingeführt: Dieser ist ein Maßstab für die Abtötung von<br />
Mikroorganismen in Desinfektionsverfahren mit feuchter Hitze. Dieser Wert wird heute benutzt, um bei der<br />
thermischen Desinfektion in den maschinellen Desinfektionsverfahren und -geräten, also bei RDG<br />
(Reinigungs-Desinfektions-Geräte) für chirurgische Instrumente und für Steckbecken, die benötigte Menge an<br />
feuchter Hitze festzulegen. Der A0-Wert kann im Prozess mit Thermologgern bestimmt werden und ist,<br />
vereinfacht gesagt, die auf die Oberfläche der Instrumente einwirkende Temperatur über die Zeit integriert.<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt wesentliche A 0-Werte wieder:<br />
A0-Wert Temperatur Haltezeit<br />
600 90°C 1 Minute<br />
3000 90°C 5 Minuten<br />
Wenn nur Bakterien inklusive Mykobakterien, Pilze und thermolabile Viren abgetötet werden sollen<br />
(Wirkungsbereich A), kann ein A 0-Wert von 600 bei Reinigungs-Desinfektions-Geräten (RDG) ausreichend<br />
sein.<br />
Soll das Verfahren jedoch auch gegen thermoresistente Viren, z. B. Hepatitis B-Viren, wirksam sein<br />
(Wirkungsbereich B), so ist ein A 0-Wert von 3000 zu wählen.<br />
Daher ist der A 0-Wert von 3000 generell für die Programme zur Aufbereitung chirurgischer Instrumente zu<br />
wählen.
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Berufsalltag|Hygiene..<br />
Popp W. / Martiny H. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Aufbereitung von Medizinprodukten - Was ist eigentlich der Ao-Wert? <strong>Passion</strong><br />
<strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_04.
Hygiene-Clip<br />
Weiter- und Fortbildung<br />
Get Your Desinfection<br />
Erfolgreiche bundesweite Kampagne des <strong>BDC</strong> in<br />
Kooperation mit DGKH und BDH geht in das vierte Jahr<br />
J. Ansorg<br />
Gute <strong>Chirurgie</strong> kann durch eine Infektion gefährdet werden. Es gibt vermeidbare und unvermeidbare<br />
Infektionen. Letztere sind schicksalhaft und kaum zu beeinflussen.<br />
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen und die deutschen Hygieniker betreiben seit 2008 eine<br />
bundesweite Informationskampagne, die dazu beitragen soll, vermeidbare Infektionen in Klinik und Praxis<br />
zu reduzieren.<br />
Wir wissen, dass Sie als Chirurg alles zur Infektprophylaxe und Hygiene wissen. Wir wissen aber auch,<br />
dass Hygiene häufig nicht im erforderlichen Umfang stattfindet oder sich durch die tägliche Routine nicht<br />
kontinuierlich im Fokus des chirurgischen Bewusstseins befindet.<br />
Deshalb wollen wir mit dieser langfristigen Aktion Hygienefragen regelmäßig ins Bewusstsein von<br />
Ärzten und Pflegepersonal rücken.<br />
Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei der Händedesinfektion. Lassen Sie sich von dem<br />
beigefügten Video an die Bedeutung der Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt<br />
erinnern.<br />
Patientenschutz ist Ärztesache. Lassen Sie uns agieren, statt zu diskutieren.<br />
Die Thematik Händedesinfektion wurde von vielen weiteren guten Projekten, wie der „Aktion saubere<br />
Hände“ aufgegriffen. Auch wir produzieren ständig neue Videoclips und werden Ihnen diese in den<br />
kommenden Ausgaben vorstellen.<br />
Patientenschutz durch Hygiene ist eine bundesweite konzertierte Aktion von:<br />
Berufsverband der Deutschen Chirurgen (<strong>BDC</strong>)<br />
Berufsverband Deutscher Hygieniker (BDH)<br />
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Berufsalltag|Hygiene.<br />
Ansorg, J. Get Your Desinfection II. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_05.
English in a brief<br />
E. Goodman<br />
Weiter- und Fortbildung<br />
In dieser Rubrik stellen wir Ihnen in loser Folge Stolpersteine im Umgang mit der englischen Sprache vor. Unsere Partner hierfür sind<br />
erfahrene Sprachlehrer, die selbst z. T. leidvolle Erfahrungen mit zu einfachen Übertragungen in die jeweils andere Sprache gemacht<br />
haben und die mithelfen wollen, dass Sie besser mit diesen immer wiederkehrenden Sprachschwierigkeiten umgehen können.<br />
Drei Schwerpunkte werden diese Rubrik abwechselnd füllen. Zum einen kurze und prägnante Erklärungen und exakte<br />
Übersetzungen der Wörter, die sehr leicht falsch übersetzt werden, die sog. false friends. Zum anderen Erklärung der Bedeutung<br />
englischer Manager-Titel. Den dritten Punkt bilden Tipps zur Durchführung von Meetings.<br />
Viel Spaß beim Lesen dieser Rubrik wünscht Ihnen<br />
Ihr<br />
<strong>BDC</strong>-Team<br />
All about meetings<br />
Types of meeting<br />
Meetings come in all shapes and sizes, of course. Here are some types:<br />
chat (informal discussion) with colleagues at the coffee machine.<br />
brainstorming among colleagues: where as many ideas as possible are produced quickly, to be<br />
evaluated later.<br />
project meeting/ team meeting of employees involved in a particular activity.<br />
department/departmental meeting.<br />
meeting with suppliers, for example to negotiate prices for an order.<br />
meeting with a customer, for example to discuss a contract.<br />
board meeting: an official, formal meeting of a company´s directors.<br />
Annual general meeting/AGM (BrE); annual meeting (AmE): where shareholders discuss the company<br />
´s annual report.<br />
EGM: extraordinary general meeting; a shareholders´ meeting to discuss an important issue such as a<br />
proposed merger.<br />
Word combinations with ´meeting´
arrange<br />
set up<br />
fix<br />
organize a meeting<br />
bring forward make a meeting earlier than originally decided<br />
put back<br />
postpone<br />
cancel<br />
a meeting<br />
make a meeting later than originally planned<br />
not have a meeting after all<br />
run<br />
be in charge of a meeting<br />
chair<br />
attend go to a meeting<br />
miss not go to a meeting<br />
How was the meeting?<br />
Some colleagues are discussing a meeting they have just come out of.<br />
Anil:<br />
I thought it was very productive.<br />
Juliet:<br />
Well, I thought it was a complete waste of time. I didn´t hear anything I didn´t already know.<br />
Barbara:<br />
I agree with Anil. I felt we had some very useful discussions, and that we reached an agreement that was<br />
good for both sides. We certainly covered a lot of ground. It was incredible the number of things we got<br />
through.<br />
Juliet:<br />
But there were too many digressions. John was rambling and kept wandering off the point. He just<br />
uses meetings as a chance to show off. Just like a lot of men: He just wanted to show how powerful he is and<br />
what a good talker he is.<br />
Anil:<br />
But to be fair, the chair really kept things moving: She encouraged people to be brief and to stick to the<br />
point and we achieved a lot in a short time. Anyway, I learned a lot and I think they listened to what we had to<br />
say.<br />
Bedeutung englischer Manager-Titel<br />
CAO<br />
Chief Apology Officer<br />
Leiter Kundenreklamationen<br />
CBO<br />
Chief Branding Officer<br />
betreut die Unternehmensmarken<br />
CCO<br />
Chief Compliance Officer<br />
sorgt für Einhaltung der Unternehmensrichtlinien<br />
CCO<br />
Chief Content Officer<br />
betreut Inhalte der Firmenwebsite<br />
CCO<br />
Chief Costumer Officer<br />
verantwortet Kunden und Vertrieb<br />
CCO<br />
Chief Creative Officer<br />
kümmert sich um kreativen Output und optisches Erscheinungsbild der Firma
<strong>BDC</strong>-Seminar:<br />
English for Professionals<br />
Viertägiges Intensivseminar für Mediziner<br />
EforP, das Sprachinstitut in Berlin, trainiert an 4 Tagen Ihren Englischsprachmuskel und zeigt Ihnen, wie<br />
Chirurgen effektiv und kompetent selbst schwierige medizinische Probleme richtig auf Englisch<br />
kommunizieren.<br />
Unser 4-tägige Intensivseminar „English for Professionals“ bietet:<br />
4 Muttersprachler (Natives) für max. 20 Teilnehmer<br />
Täglich 2 x 3 Stunden Englischtraining<br />
Freizeitaktivitäten (in Englisch)<br />
Gesprächsstammtische auf Englisch<br />
Filmabende (in Originalfassung)<br />
Übernachtung und Vollpension inklusive<br />
4 Begleit-CDs zum Weiterlernen<br />
Wo: Hotel Residenz in Motzen bei Berlin<br />
Wann:<br />
20.-23.09.<strong>2012</strong><br />
Seminargebühr: Mitglieder des <strong>BDC</strong> 900,00 €<br />
Anmeldung<br />
Nichtmitglieder 1100,00 €<br />
und Auskunft: <strong>BDC</strong>|Akademie<br />
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (<strong>BDC</strong>)<br />
Frau Renate Schönzart / Frau Elke Griese<br />
Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin<br />
Telefon: 030/28004-120, Fax: 030/28004-129<br />
E-Mail: akademie@bdc.de<br />
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Fortbildung|Englisch<br />
Goodman E. English in a Brief. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_<strong>06</strong>.
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Eveline Goodman-Hedtke, PhD.<br />
Head Trainer & Gründerin von<br />
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D<br />
Rezension<br />
Rezension: Grundlagen der ärztlichen<br />
Begutachtung<br />
Hrsg. von Holger Siekmann und<br />
Lars Irlenbusch<br />
Springer-Verlag<br />
1st. Edition, <strong>2012</strong>, XII, 234 S., 150<br />
Abb., Softcover<br />
ISBN: 978-3-642-20783-9, EUR<br />
[D] € 49,95<br />
Weiter- und Fortbildung<br />
ie ärztliche Kunst und Tätigkeit ist seit Jahren zunehmend in verwaltungsrechtliche Verfahren<br />
eingewoben. Jeder behandelnde und auch in den Verwaltungen tätige Arzt greift mit den von ihm<br />
ausgestellten Attesten und Bescheinigungen in die verschiedensten Sozial- und Versicherungssysteme<br />
unfreiwillig ein. Dieser Band der Grundlagen der ärztlichen Begutachtung versucht mit Erfolg alle Rechtsund<br />
Verwaltungsgebiete zu erfassen und zu erklären, in denen der Mensch als kranker oder als gesunder<br />
Mitbürger erfasst ist.<br />
Neben den ausführlichen und notwendig klaren<br />
Darlegungen der Begutachtungsmethodik werden<br />
die Bereiche der kausalitätsbezogenen, der<br />
zustandsbezogenen- und der speziellen Begutachtungsfragen abgehandelt.<br />
Ein größerer gegliederte Abschnitt umfasst die private und gesetzliche Haftpflicht und Entschädigung.<br />
Ein anderer Teil des Buches widmet sich der Pflege und den damit verbundenen Rechtsfragen. Auch<br />
spezielle Fragen der Forensik und Psychiatrie werden sachbezogen abgehandelt.<br />
Die Fülle des gesamten, den Menschen und insbesondere Patienten umfassenden Versicherungs-,<br />
Versorgungs- und Haftpflichtrechts, wird in diesem Werk in knapper und präziser Form komprimiert<br />
dargeboten und gibt somit eine komplette Übersicht über die ungewohnte und auch oft ungeliebte Seite<br />
der ärztlichen Tätigkeit.<br />
Es ist als Grundlage für eine weitere Gutachtertätigkeit sehr hilfreich und zu empfehlen. Als Grundlage<br />
für einen Chirurgen, Unfallchirurgen oder Orthopäden mit der Notwendigkeit der fast täglichen<br />
Begutachtung von Unfallfolgen ist dieses Buch jedoch zu wenig.<br />
Rezensent:<br />
Dr. Ekkehard Hierholzer<br />
Stefan-Lochner-Str. 88<br />
50259 Pulheim<br />
ekkehard.hierholzer@t-online.de<br />
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Hierholzer E. Rezension: Grundlagen der ärztlichen Begutachtung. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 03_07.
D<br />
Vergütung und Ökonomie<br />
Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ<br />
P. Kalbe<br />
Grundleistungen: Untersuchung und Beratung (Teil 2)<br />
ie in diesem Beitrag aufgeführten Gebührenpositionen kommen nicht so häufig zur Abrechnung, sind aber<br />
teilweise relativ hoch dotiert, so dass nichts vergessen werden sollte.<br />
Rektale Untersuchung: GO-Nr. 11 (GOÄ) bzw. 18 (UV-GOÄ)<br />
Die „Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata“ ist nicht Bestandteil des Ganzkörperstatus,<br />
kann also neben den übrigen Untersuchungsziffern (Go.-Nrn 5-8) zusätzlich abgerechnet werden. Lediglich für<br />
den urologischen und gynäkologischen Bereich wird die rektale Untersuchung als Bestandteil der<br />
Untersuchung eines Organsystems nach GOÄ-Nr. 7 angesehen. Dies bedeutet für die viszeralchirurgische<br />
Untersuchung, dass die GOÄ-Nr. 11 zusätzlich anzusetzen ist. Es bestehen allerdings Ausschlüsse<br />
gegenüber zahlreichen proktologischen Eingriffen und auch gegenüber der Proktoskopie (GOÄ-Nr. 705) und<br />
der Rektoskopie (GOÄ Nr. 690).<br />
Tipp: Im unfallchirurgischen Bereich und bei der BG dürfte die Leistung vor allem bei<br />
Steißbeinverletzungen (zusätzlich) in Betracht kommen, die meist palpatorisch besser zu beurteilen sind als<br />
radiologisch.<br />
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der<br />
kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken nach GO-Nr. 15 (GOÄ) bzw. 19<br />
(UV-GOÄ)<br />
Der ausführliche Legenden-Text spricht schon dafür, dass an die Abrechnung dieser GO-Nr. an zahlreiche<br />
Bedingungen geknüpft wird. Im Grunde handelt es sich um eine typische „Hausarzt-Ziffer“. Aber auch im<br />
fachärztlichen Bereich kann diese im Einzelfall abgerechnet werden, z. B. bei der kontinuierlichen Betreuung<br />
eines an Rheuma oder an einem Malignom erkrankten Patienten. Im Bereich der Unfallchirurgie und der<br />
berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung z. B. bei einem Querschnittsgelähmten oder bei einem<br />
langwierigen Verlauf nach Polytrauma. Der ausdrückliche Bezug auf die ambulante Betreuung schließt die<br />
Abrechnung bei einem Krankenhausaufenthalt aus. Die Abrechnung ist lediglich einmal pro Kalenderjahr<br />
möglich. Die GOÄ-Nr. 4 (s. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong> 04/<strong>2012</strong>) kann daneben nicht abgerechnet werden, weil deren<br />
Leistungsinhalt enthalten ist.<br />
Tipp: Als zeitliche Definition des unbestimmten Begriffs „ kontinuierlich“ wird vorgeschlagen, dies auf den<br />
Behandlungsfall zu beziehen. Dies bedeutet für Privatpatienten einen Monat und für BG-Patienten drei<br />
Monate.<br />
In Anbetracht der recht ordentlichen Bewertung dieser GO-Nr. wird die Abrechnung von den Kostenträgern
stets kritisch hinterfragt. Der Arzt sollte daher im Streitfall den o. a. Leistungsinhalt einschließlich sämtlicher<br />
Teilinhalte dokumentiert haben und nachweisen können.<br />
Zuschläge zu den Beratungs- und Untersuchungsleistungen<br />
Die Systematik für den Ausgleich der Leistungserbringung zu Unzeiten und bei Kleinkindern unterscheidet<br />
sich in der GOÄ grundsätzlich von der UV-GOÄ. Für Privatpatienten sind Zuschläge nach den Buchstaben A-<br />
D und K1 möglich, die allerdings sämtlich nicht gesteigert werden können. (GOÄ 1-fach). Die UV-GOÄ enthält<br />
dagegen unterschiedliche UV-GOÄ-Nrn. (2 bis 5 und 7 bis 10) für Leistungen zu Unzeiten und gewährt keinen<br />
Zuschlag für die Behandlung von Kleinkindern.<br />
Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen: A<br />
Dieser Zuschlag ist (im Gegensatz zu den Zuschlägen B, C und D) für Krankenhausärzte nicht<br />
berechnungsfähig. Die Abrechnung ist auch neben einer telefonischen Beratung nach GOÄ-Nr. 1 zulässig.<br />
Beispiele finden sich in der Tabelle 1.<br />
Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der<br />
Sprechstunde erbrachte Leistungen: B<br />
Dieser Zuschlag ist mit den Zuschlägen D und K1 kombinierbar, nicht aber mit den Zuschlägen A und C.<br />
Griffig kann man diesen Zuschlag als „kleine Nacht“ bezeichnen. Die Leistungslegende bedingt, dass der<br />
Zuschlag nicht abrechnungsfähig ist, wenn zu diesen Zeiten Sprechstunden abgehalten werden.<br />
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen: C<br />
Dieser Zuschlag wird für Leistungen in der Nachtzeit („große Nacht“) fällig, kann aber natürlich nicht mit dem<br />
Zuschlag B und auch nicht mit dem Zuschlag A kombiniert werden. Sprechstunden zu diesen Zeiten dürfte<br />
wohl kaum jemand abhalten. Allerdings bestünde in diesem Fall kein Ausschluss.<br />
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen: D<br />
Dieser Zuschlag ist bei Leistungen während der Abend- und Nachtstunden wiederum mit den Zuschlägen<br />
nach B oder C kombinierbar. Der Zuschlag nach D ist für Krankenhausärzte zwischen 8 und 20 Uhr nicht<br />
berechnungsfähig, wohl aber zu den Unzeiten in Kombination mit den Zuschlägen B oder C. Wenn an<br />
Samstagen Sprechstunden abgehalten werden, kann nur der halbe Zuschlag nach D berechnet werden (s.<br />
Tabelle 1).<br />
Zuschlag zu den Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 und 8 bei Kindern bis<br />
zum vollendeten 4. Lebensjahr: K1<br />
Dieser Zuschlag kann bei Kleinkindern bis zum 4. Geburtstag neben Untersuchungen und Beratungen<br />
angesetzt werden. Ein ausdrücklicher Abrechnungsausschluss besteht gegenüber Zuschlägen zu Besuchen<br />
(E, F, G, H, J und K2) sowie gegenüber Leistungen der intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung<br />
sowie Leistungen der Dialyse.<br />
Tab. 1: Beispiele für gängige Untersuchungs- und Beratungsleistungen mit Zuschlägen (gilt nur für die GOÄ)<br />
GOÄ-Nrn Leistung U und B (2.3-fach) Zuschlag Honorar<br />
5+1+A<br />
Symptomorientierte Untersuchung und Beratung<br />
außerhalb der Sprechstunde<br />
21,46 € 4,08 € 25,54 €<br />
5+1+A+K1<br />
Symptomorientierte Untersuchung und Beratung<br />
eines Kleinkindes (bis 3 Jahre) außerhalb der<br />
Sprechstunde<br />
21,46 €<br />
4,08 €<br />
6,99 €<br />
32,53 €<br />
1+B+D<br />
Beratung (auch tel. ) am Samstagabend um 20:45 h<br />
(kleine Nacht)<br />
10,73 €<br />
10,49 €<br />
12,82 €<br />
34,04 €<br />
5+1+B<br />
Spätabendliche (21:30 h)Untersuchung und<br />
Beratung wochentags (kleine Nacht)<br />
21,46 € 10,49 € 31,95 €<br />
5+1+½ D<br />
Untersuchung und Beratung in der<br />
Sonnabendsprechstunde<br />
21,46 € 6,41 € 27,87 €<br />
1+C+D<br />
Beratung (auch tel. ) am Wochenende um 23:00 h<br />
(große Nacht)<br />
10,73 €<br />
18,65 €<br />
12,82 €<br />
42,20 €<br />
3+D<br />
Ausführliche Beratung tagsüber am Wochenende<br />
ohne Sprechstunde<br />
20,11 € 12,82 € 32,93 €<br />
Tipp: Die erbrachten Sonderleistungen (Wundversorgungen, Verbände, Röntgen etc.) können natürlich<br />
daneben abgerechnet werden, allerdings nur einmal im Behandlungsfall. Fallen mehrfach im Behandlungsfall<br />
Sonderleistungen neben Grundleistungen zu Unzeiten an, so muss unter Berücksichtigung der o. a. Zuschläge<br />
(wie in meinem Artikel in <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong> 09/2011 dargestellt) kalkuliert werden, ob es günstiger ist, die<br />
Sonderleistungen abzurechnen oder die Grundleistungen mit den Zuschlägen. Zuschläge können nämlich nur<br />
in Kombination mit den GOÄ-Nrn. 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 angesetzt werden und nicht, wenn ausschließlich<br />
Sonderleistungen abgerechnet werden.<br />
Hier finden Sie den GOÄ-Artikel ‚Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ’ von Dr. P. Kalbe, veröffentlicht in der<br />
Septemberausgabe 2011 ‚<strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>’.<br />
Lesen Sie auch Teil 1 "Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ", veröffentlicht in PASSION CHIRURGIE 03/<strong>2012</strong>
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Abrechnung|GOÄ.<br />
Kalbe P. Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ - Teil 2. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 04_01.
EBM-Kommentar <strong>2012</strong> - Teil 5<br />
J. A. Rüggeberg<br />
I<br />
Vergütung und Ökonomie<br />
n dieser Serie erhalten Sie eine aktualisierte Kommentierung des jeweils gültigen EBM. Diese<br />
Kommentierung ist in loser und ungeordneter Reihenfolge in einzelne Themenbereiche unterteilt und<br />
beinhaltet eher Grundsätzliches. Sie finden hier sämtliche Abrechnungsbestimmungen und Hinweise zur<br />
Optimierung Ihrer Abrechnung. Vergeblich werden Sie allerdings nach Tipps suchen, die vor den Prüfgremien<br />
keinen Bestand haben. Daneben wird die Grundsatzkommentierung jeweils ergänzt durch eine über einen<br />
Link aufzurufende Datei, die Sie wie einen Loseblattordner abspeichern können. In dieser Zusatzdatei sind<br />
die einzelnen Leistungen aufgeführt und werden dort Punkt für Punkt nochmals kommentiert.<br />
Wenn es Veränderungen des EBM geben sollte, werden wir die jeweiligen Dateianhänge entsprechend<br />
ändern und darauf aufmerksam machen. Sie können dann die veränderte Datei erneut herunterladen und die<br />
bisherige Datei durch die aktualisierte Version ersetzen. Zusätzlich werden wir sowohl den Kommentar als<br />
auch die zugehörigen Dateien auf unserer Homepage einstellen, so dass Sie auch auf diesem Weg jederzeit<br />
Zugang zu den Informationen haben.<br />
In dieser Ausgabe behandeln wir nur drei Leistungsziffern, nämlich die GOP 02300 bis 02302, die<br />
so genannte „Kleinchirurgie“. Sie sollten dies zum Anlass nehmen, noch einmal auf die<br />
Kommentierungen des Ambulanten Operierens (Kapitel 31) zu schauen, die wir ganz zu Anfang<br />
dieser Reihe herausgegeben haben. Es ist sinnvoll, die GOP 02300ff im Zusammenhang mit den<br />
„richtigen“ Op-Ziffern zu betrachten.<br />
Die komplette Version inklusive aller Leistungslegenden, Bewertungen und Einzelkommentare<br />
finden Sie wie immer als Download über den am Ende dieses Artikels stehenden Link, dort finden<br />
Sie auch Teil 1 bis 4 des EBM-Kommentars.<br />
2.3 Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen<br />
Vorbemerkung:<br />
Eine wesentliche Tätigkeit für Chirurgen liegt im Bereich der so genannten „Kleinchirurgie“, die nicht über die Ziffern des<br />
Ambulanten Operierens aus dem Kapitel 31 abgerechnet werden, sondern im nachstehenden Kapitel 2.3 zu finden sind.<br />
Entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen kann immer nur abgerechnet werden, was auch Bestandteil einer<br />
Leistungslegende ist; es muss aber auch jeweils unter der zutreffenden GOP abgerechnet werden, wenn dort die jeweilige<br />
Leistung dezidiert genannt ist. Klassisches Beispiel ist die Emmertplastik, die unter der GOP 02302 explizit genannt wird. Selbst<br />
wenn es dafür einen OPS-Code gäbe, der auf eine 31er-Ziffer verweist, muss dennoch nach 02302 abgerechnet werden, weil dort<br />
die Emmertplastik aufgeführt wird. Ausweichmöglichkeiten bestehen nur, wenn der Eingriff über den genannten Inhalt hinausgeht<br />
(muss aus dem OP-Bericht eindeutig hervorgehen!). Das gilt zum Beispiel für tiefe Abszess-Spaltungen, sofern in diesem<br />
Zusammenhang nicht nur der Abszess eröffnet wird (GOP 02301), sondern eine Erweiterung des Eingriffs erfolgt, etwa mit Spaltung<br />
einer tiefen Faszie oder Ausräumung nekrotischen Materials aus Muskeln. Dafür finden sich OPS-Ziffern, die auf Eingriffe des<br />
Kapitels 31 verweisen.<br />
Wichtig: Die Ausdehnung des Eingriffs muss klar im OP-Bericht dokumentiert werden!<br />
Eine weitere häufig gestellte Frage ist die Abgrenzung der GOP 02300 bis 02302 zu den so genannten Selbstzahlerleistungen
(IGeL). Das hat allerdings nichts mit den EBM-Legendierungen zu tun, sondern hängt ausschließlich ab von der Frage, ob eine<br />
Leistung medizinisch notwendig ist oder nicht. Leider obliegt diese Entscheidung primär dem Arzt, der dann die unangenehme<br />
Aufgabe hat, dem Patienten klarzumachen, dass z. B. die Entfernung einer Alterswarze medizinisch nicht notwendig ist und bei<br />
weiter bestehendem Excisionswunsch privat zu liquidieren sein wird. Es gilt dann die GOÄ und nicht der EBM.<br />
2.3 Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen<br />
1. Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren und bei stationsersetzenden<br />
Eingriffen gemäß § 15 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V gilt nicht für Leistungen dieses Abschnitts, sofern<br />
die Eingriffe nicht im Katalog zum Vertrag nach § 115 b SGB V genannt sind.<br />
2. Operative Eingriffe setzen die Eröffnung von Haut und/oder Schleimhaut bzw. eine primäre Wundversorgung<br />
voraus.<br />
3. Lokalanästhesien und Leitungsanästhesien sind, soweit erforderlich, Bestandteil der berechnungsfähigen<br />
Gebührenordnungspositionen.<br />
4. Die Gebührenordnungspositionen 02300 bis 02302 sind bei Patienten mit den Diagnosen<br />
Nävuszellnävussyndrom (ICD-10-GM: D22.-) und/oder mehreren offenen Wunden (ICD-10-GM: T01.-) mehrfach in<br />
einer Sitzung - höchstens fünfmal am Behandlungstag - berechnungsfähig.<br />
Grundsätzliche Abrechnungsbestimmungen der GOP 02300 bis 02302<br />
Die GOP 02300 bis 02302 sind bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12.<br />
Lebensjahr nach der GOP 31101 oder nach der GOP 36101 berechnungsfähig, sofern der Eingriff in Narkose erfolgt.<br />
Die Voraussetzungen gemäß § 115b SGB V müssen dabei nicht erfüllt sein, sofern die Eingriffe nicht im Katalog zum<br />
Vertrag nach § 115b SGB V genannt sind. In diesen Fällen ist die postoperative Behandlung nach den GOP des<br />
Abschnitts 31.4 nicht berechnungsfähig. Die in der Präambel 31.2.1 Nr. 8 bzw. Präambel 36.2.1 Nr. 4 benannten<br />
Einschränkungen entfallen in diesen Fällen, es gelten die Abrechnungsausschlüsse der GOP 02300 bis 02302<br />
entsprechend.<br />
einmal am Behandlungstag<br />
Grundsätzliche Kommentierung der GOP 02300 bis 02302<br />
Neben den klassischen Operationen, die im Kapitel 31.2 abgebildet sind und nur denjenigen zugänglich sind, die<br />
eine Genehmigung der KV gemäß den Strukturbedingungen des dreiseitigen Vertrages zum § 115b SGB V besitzen,<br />
sind im Kapitel 2.3 „kleine“ Eingriffe bewertet, die allen Ärzten unabhängig von ihrer spezifischen Qualifikation offen<br />
stehen. Im Prinzip lassen sich diese Eingriffe wie folgt unterteilen (entspricht nicht der offiziellen Legende!):<br />
02300 bis 5 Minuten 160 Pkt<br />
02301 bis 10 Minuten 365 Pkt<br />
02302 bis 15 Minuten 675 Pkt<br />
Alle Eingriffe dieser Kategorie sind von der Berichtspflicht befreit.<br />
Alle Eingriffe dieser Kategorie sind am gleichen Kalendertag nicht mehrfach und nicht nebeneinander<br />
berechnungsfähig mit Ausnahme von der Behandlung frischer Wunden und der Excision von Nävi. Bei diesen<br />
Diagnosen kann in einer Sitzung die GOP bis zu fünfmal angesetzt werden. Der Abrechnungsausschluss der Ziffern<br />
02300 bis 02302 gegeneinander wird durch die Formulierung in der Präambel nicht explizit aufgehoben. Es dürfte<br />
aber dem Sinn der Präambel entsprechen, in diesen Fällen insgesamt bis zu fünf Ziffern aus dem Bereich 02300 bis<br />
023020 anzusetzen. Wichtig ist dabei, dass die in der Präambel genannten ICD-Diagnosen genau so auch<br />
angegeben werden. Wer beispielsweise jede Wunde nach Lokalisation einzeln codiert, erlebt eine automatische<br />
Streichung, weil der geforderte ICD-Code T 01. fortfolgende fehlt.<br />
Alle Eingriffe dieser Kategorie sind im gesamten Quartal gesperrt gegen die Ziffer 02310 (allgemeiner<br />
Wundbehandlungskomplex mit drei Kontakten), nicht aber gegen den chirurgischen bzw. orthopädischen<br />
Wundbehandlungskomplex 07340/18740 (fünf Kontakte). Dieser ist nur in der Sitzung, also am konkreten<br />
Behandlungstag gesperrt. Zusätzlich besteht eine Sperre der kleinen Eingriffe im Quartal gegen die Leistungsziffer<br />
02312 (Behandlung Ulcus cruris). Wenn also mehrer Kontakte postoperativ (auch unter Einrechnung des Op-Tages)<br />
wegen einer Wundheilungsstörung erfolgen, wie das regelhaft bei Abszessen erforderlich ist, sollten Sie wenigstens<br />
fünf solcher Kontakte herstellen, um die GOP 07340 zusätzlich abzurechnen. Der Ansatz der GOP 02310 nach dem<br />
dritten Kontakt führt zur Streichung Ihrer Op-Ziffer!<br />
Am Behandlungstag (und nur dann) sind die Leistungen der „Kleinchirurgie“ gegen fast alle therapeutischen<br />
Leistungen und Leistungskomplexe gesperrt.<br />
Von dieser „Generalsperre“ ausgenommen sind die Grundpauschalen, diagnostische Leistungen (Radiologie,<br />
Sonographie), und die allgemeinen Leistungen aus den Kapiteln 01 und 02, allerdings nicht die Leistungen aus dem<br />
Kapitel 2.3 (Wundbehandlung, Verband, Punktion).<br />
Ebenfalls in gleicher Sitzung können die kleinchirurgischen Leistungen zusammen mit Zusatzpauschalen 07320<br />
(Viszeralchirurgie) und 3<strong>06</strong>00 (Proktologie) abgerechnet werden. Bei den orthopädischen Zusatzpauschalen gibt es<br />
eine nicht weiter erklärbare Differenzierung: sämtliche Pauschalen sind in gleicher Sitzung gegen die GOP 02300<br />
und 02302 gesperrt, bei der GOP 02302 ist diese Sperre für die Pauschalen 18320 (Rheumadiagnostik) und 18311<br />
(Wirbelsäule) aufgehoben.<br />
Die „kleine“ <strong>Chirurgie</strong> ist im Rahmen der postoperativen Behandlungskomplexe während der Laufzeit von 21 Tagen<br />
gesperrt und selbstverständlich gegen die Operationskomplexe des Kapitels 31.2.<br />
Die Ausschlüsse sind der Leistungslegende angefügt, die im Folgenden nur für die Ziffern wiedergegeben ist, die<br />
von Chirurgen und Orthopäden abgerechnet werden können, die fachfremden Ziffern sind weggelassen.<br />
Eine Lokalanästhesie kann nicht gesondert abgerechnet werden, weil diese in der Leistung bereits kalkuliert ist. Eine<br />
Regionalanästhesie durch den Operateur nach der GO-Nr. 31800 ist ebenfalls nicht möglich, weil diese Leistung nur<br />
im Zusammenhang mit einer Operation des Kapitels 31.2 erbracht werden kann. Dagegen kann ein Anästhesist eine<br />
Narkose für Kleineingriffe unter der Ziffer 05330 abrechnen.<br />
Wichtige Anmerkung<br />
Wird eine Operation nach den Leistungsziffern 02300 bis 02302 bei Kindern unter 12 Jahren (es gilt immer das Alter<br />
am ersten Kontakttag im Quartal!) in Narkose durchgeführt, berechtigt dies zur Abrechnung des operativen<br />
Komplexes 31101 auch ohne Vorhaltung der Strukturbedingungen nach §115b SGB V einschließlich des<br />
Begleitkomplexes für die Überwachung nach 31502. Der postoperative Behandlungskomplex kann allerdings in<br />
diesen Fällen nicht abgerechnet werden. Außerdem gelten bezüglich der jeweiligen Ausschlüsse die Regeln der<br />
Ziffern 02300 bis 02302 und nicht das Regelwerk für die Ziffer 31101.<br />
Strategieempfehlung<br />
Wegen der komplizierten Ausschlussregeln empfiehlt sich der Verzicht auf kleine operative Eingriffe am Tag der<br />
Auslösung eines chirurgischen Komplexes (Ausnahme Visceralchirurgie, Proktologie) sowie die Verteilung kleiner<br />
Eingriffe auf mehrere Behandlungstage, soweit dies medizinisch vertretbar und unter dem Aspekt des Service<br />
gegenüber dem Patienten noch sinnvoll ist. Lediglich die Excision von Nävi (sofern es nicht eine IGeLeistung<br />
darstellt) und auch eine frische Wundversorgung kann in einer Sitzung bis zu fünfmal abgerechnet werden. (Auf die<br />
korrekte ICD-Codierung achten!)<br />
Im Falle einer Wundheilungsstörung sollten fünf Kontakte herbeigeführt werden, um die Abrechnung des<br />
chirurgisch/orthopädischen Wundkomplexes (07340/18340) zu ermöglichen. In diesem Fall bleibt die Leistung der<br />
Kleinchirurgie erhalten, die sonst bei Ansatz des „kleinen“ Wundbehandlungskomplexes 02310 aus der Abrechnung<br />
gestrichen würde.<br />
02300 Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Operativer Eingriff mit einer Dauer von bis zu 5 Minuten<br />
und/oder<br />
5,61 €<br />
160<br />
Pkt
- Primäre Wundversorgung<br />
und/oder<br />
- Epilation durch Elektrokoagulation im Gesicht und/oder an den Händen bei krankhaftem und entstellendem<br />
Haarwuchs,<br />
Berichtspflicht Nein<br />
Abrechnungsausschluss<br />
Leistungen Kapitel<br />
18.3,<br />
30.5,<br />
in gleicher Sitzung<br />
im Behandlungsfall 02310, 02312<br />
Im Zeitraum von 21<br />
Tagen nach ambulanter<br />
OP aus Kapitel 31.2<br />
01741, 02301, 02302, 02311, 02321 bis 02323, 02330, 02331, 02340 bis 02343, 02350,<br />
02360, 07310, 07311, 07330, 07340, 13400 bis 13402, 13410 bis 13412, 13420 bis 13424,<br />
13662, 13663, 13670, 26320, 3<strong>06</strong>01, 3<strong>06</strong>10, 3<strong>06</strong>11<br />
Kommentar<br />
Die Leistungsziffer kann genommen werden für jede einfache Wundversorgung (Pflaster, Verband) bei Erwachsenen<br />
bis zu fünfmal (ICD-Code T01… ) sowie für in den anderen Kapiteln nicht weiter aufgeführte Eingriffe bis 5 Minuten<br />
Schnitt-Naht-Zeit.<br />
02301 Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern<br />
und/oder<br />
- Primäre Wundversorgung mittels Naht und/oder Gewebekleber<br />
und/oder<br />
- Koagulation und/oder Kauterisation krankhafter Haut- und/oder Schleimhautveränderungen<br />
und/oder<br />
- Operative Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste an der Harnröhrenmündung<br />
und/oder<br />
- Operative Entfernung eines unter der Oberfläche von Haut oder Schleimhaut gelegenen Fremdkörpers nach<br />
Aufsuchen durch Schnitt<br />
und/oder<br />
- Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche oder Eröffnung eines Abszesses oder Exzision<br />
eines Furunkels<br />
und/oder<br />
- Verschiebeplastik zur Deckung eines Hautdefektes<br />
und/oder<br />
- Eröffnung eines subcutanen Panaritiums oder einer Paronychie,<br />
Berichtspflicht Nein<br />
Abrechnungsausschluss<br />
31.5.3,<br />
34.5<br />
und<br />
36.5.3<br />
Leistungen Kapitel<br />
01741, 02300, 02302, 02311, 02321, 02322, 02331, 02340 bis 02343, 02350, 02360,<br />
in gleicher Sitzung<br />
07310, 07311, 07330, 07340, 13400 bis 13402, 13410 bis 13412, 13420 bis 13424, 13662,<br />
13663, 13670, 18310, 18311, 18320, 18330, 18331, 18340, 18700, 26320, 3<strong>06</strong>01, 3<strong>06</strong>10,<br />
30.5<br />
3<strong>06</strong>11, 34500 bis 34503<br />
im Behandlungsfall 02310, 02312<br />
Im Zeitraum von 21<br />
Tagen nach ambulanter<br />
31.4<br />
OP aus Kapitel 31.2<br />
Kommentar<br />
Diese Ziffer steht für einfache Wundversorgungen (Pflaster, Verband) bei Kindern unter 12 Jahren sowie<br />
Wundversorgung durch Naht oder Klebung bei Erwachsenen. Die Größe der Wunde spielt keine Rolle. Die Ziffer ist<br />
bei multiplen Wunden bis zu fünfmal anzusetzen (ICD-Code beachten). Ansonsten wird mit dieser Ziffer im<br />
Wesentlichen die septische <strong>Chirurgie</strong> abgebildet. Hier ist besonders zu beachten der Ausschluss gegen die „kleine“<br />
Wundbehandlungsziffer 02310, wogegen die Nebeneinanderberechnung mit der „chirurgischen“<br />
Wundbehandlungsziffer 07340 bzw. 18340 möglich ist (s.o.).<br />
Wichtig: Achten Sie bei der Abszesschirurgie auf die OPS-Codes 5-896.1ff.<br />
Es handelt sich dabei um die großflächige Abtragung von Nekrosen, was ja bei entzündlichen Prozessen nicht<br />
unüblich ist. Bei entsprechender Dokumentation im Op-Bericht können Sie in diesen Fällen ebenfalls unter Nutzung<br />
dieser OPS-Codes auf die Ziffern 31101 bzw. 31102 ausweichen.<br />
Es sind zu beachten die Größendefinitionen der Allgemeinen Bestimmungen 4.6, die wichtig sind bei der Frage, ob<br />
ein Eingriff als „Kleinchirurgie“ oder über einen Op-Komplex des Kapitels 31.2 abgerechnet wird. Groß ist alles, was<br />
länger ist als 3 cm, ausgedehnter als 4 cm2 und mehr als 1 cm3 Volumen besitzt. Faustregel: die Größenangaben<br />
entsprechen in etwa einem Daumenendglied.<br />
Mit dieser Ziffer werden auch Fremdkörperextraktionen abgerechnet, z.B. die Entfernung von percutanen K-Drähten<br />
(z.B. aus Fingern und distalem Radius), die nicht mit Ziffern aus dem Kapitel 31.2 abgerechnet werden können. Sitzt<br />
ein Fremdkörper tiefer (z.B. mit Durchdringung der Faszie oder der Muskulatur), sollte man nach einer OPS-<br />
Codierung suchen, die einen erweiterten Eingriff abbildet (OP-Bericht!!) und entsprechend aus dem Kapitel 31<br />
abrechnen.<br />
23,66<br />
02302 Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern<br />
€<br />
675<br />
Pkt<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Primäre Wundversorgung mittels Naht bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern<br />
und/oder<br />
- Exzision eines Bezirkes oder einer intradermalen Geschwulst aus der Haut des Gesichts mit Wundverschluss<br />
und/oder<br />
- Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi oder Narben<br />
und/oder<br />
- Exzision eines großen Bezirkes aus Haut und/oder Schleimhaut oder einer kleinen unter der Haut und/oder<br />
Schleimhaut gelegenen Geschwulst<br />
31.4<br />
12,79<br />
€<br />
365<br />
Pkt
und/oder<br />
- Exzision und/oder Probeexzision von tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe) und/oder aus einem Organ<br />
ohne Eröffnung einer Körperhöhle<br />
und/oder<br />
- Emmert-Plastik<br />
und/oder<br />
- Venae sectio,<br />
Berichtspflicht<br />
Abrechnungsausschluss<br />
Nein<br />
Leistungen Kapitel<br />
01741, 02300, 02301, 02311, 02321, 02322, 02331, 02340 bis 02343, 02350, 02360,<br />
in gleicher Sitzung 07310, 07311, 07330, 07340, 13410, 13420 bis 13424, 13662, 13663, 13670, 18310, 30.5<br />
im Behandlungsfall 02310, 02312<br />
Im Zeitraum von 21<br />
Tagen nach ambulanter<br />
OP aus Kapitel 31.2<br />
18311, 18330, 18340, 18700, 3<strong>06</strong>01, 3<strong>06</strong>10, 3<strong>06</strong>11, 34500 bis 34503<br />
Kommentar<br />
Hier handelt es sich um die Leistungen der Excisionschirurgie (Atherome, Lipome, Naevi etc.), soweit diese nicht<br />
privat als IGeL liquidiert werden. Es sind zu beachten die Größendefinitionen der Allgemeinen Bestimmungen 4.6,<br />
die wichtig sind bei der Frage, ob ein Eingriff als „Kleinchirurgie“ oder über einen Op-Komplex des Kapitels 31.2<br />
abgerechnet wird. Groß ist alles, was länger ist als 3 cm, ausgedehnter als 4 cm2 und mehr als 1 cm3 Volumen<br />
besitzt. Faustregel: die Größenangaben entsprechen in etwa einem Daumenendglied.<br />
An Kopf und Hand gilt alles als groß!<br />
Da ein Chirurg Geschwulstbildungen (Atherome, Lipome, Nävi, Basaliome, etc.) aber unabhängig von dieser<br />
Größendefinition in der Regel radikal excidiert und auch mit Naht verschließt, ist der Legendeninhalt des OPS-Codes<br />
5.895 ff. erfüllt und eine Abrechnung nach GOP 31101 möglich.<br />
Im Übrigen gelten die Kommentierungen am Anfang dieses Kapitels für alle drei genannten Eingriffstypen.<br />
Als Besonderheit ist zu beachten, dass diese Ziffer als Einzige der Kleinchirurgie nicht gesperrt ist gegen den<br />
orthopädischen Komplex 18331.<br />
Kommentare zu einzelnen EBM-Ziffern ‚Ambulantes Operieren’, ‚Sonderleistungen’ und ‚Labor, Sonographie, Radiologie’.<br />
Download am Ende des Artikels.<br />
Vereinbarung ambulantes Operieren KBV<br />
EBM aktuelle Fassung<br />
OPS Browser <strong>2012</strong> (Bei Fragen, Kontakt via info@allione-browser.de)<br />
Serviceleistungen des <strong>BDC</strong>, Abrechnungstipps<br />
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)<br />
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Abrechnung|EBM<br />
Rüggeberg J. A. EBM-Kommentar <strong>2012</strong> - Teil 5. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 04_02.<br />
31.4
Ärztliche Karriere als Selbstläufer?<br />
I. Rebmann<br />
Ä<br />
Personal und Karriere<br />
rztinnen und Ärzte waren noch nie so umworben wie zurzeit. Krankenhäuser suchen händeringend nach<br />
ärztlichen Mitarbeitern, sowohl auf Assistenz- wie auch auf Fach- bzw. Oberarztebene. Und auch in den<br />
chirurgischen Fächern (allen voran der Gefäßchirurgie und der Viszeralchirurgie) kann die Nachfrage<br />
schon seit längerem kaum noch gedeckt werden.<br />
So kamen im vergangenen Jahr auf 69 im Deutschen Ärzteblatt ausgeschriebene fachärztliche<br />
Einstiegspositionen (einschließlich Oberarztpositionen) gerade mal 124 „frisch gebackene“ Fachärztinnen<br />
und Fachärzte für Gefäßchirurgie, d. h. rein rechnerisch kamen noch nicht einmal zwei potenzielle Bewerber<br />
auf eine Vakanz. Eine ähnliche Situation zeigte sich in der Viszeralchirurgie: Hier kamen 188 potenzielle<br />
Kandidaten auf 83 ausgeschriebene Stellen. Eine ärztliche Karriere, sofern sie angestrebt wird, scheint also<br />
fast ein Selbstläufer zu sein. Erschwernisse gibt es scheinbar höchstens dort, wo es um die Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf geht - wobei dies vor allem als „Problem“ der jungen Ärztinnen (und Ärzte) in der Phase der<br />
Familiengründung und –planung wahrgenommen wird.<br />
Zufriedenheit im Beruf<br />
Im Krankenhaus scheint die Karriereampel jedenfalls eindeutig Grün anzuzeigen. Aber was bedeutet für den<br />
Einzelnen Karriere? Für die meisten Krankenhausärzte ist es zunächst einmal das Erreichen einer<br />
Oberarztposition. Doch nicht für jeden wächst damit auch die persönliche Zufriedenheit im Beruf. Die<br />
zunehmende Arbeitsverdichtung und die teilweise chronische personelle Unterbesetzung in vielen Abteilungen<br />
bleiben nicht ohne Wirkung.<br />
Ein typischer Fall aus unserer Beratungspraxis ist beispielsweise der Unfallchirurg, der mit viel Motivation<br />
und Engagement in seine Karriere gestartet ist und sich mit aller Konsequenz auf seine fachliche<br />
Weiterentwicklung (u. a. mit dem Erwerb der ein oder anderen Zusatzqualifikation) konzentriert hat. Für ihn<br />
war es selbstverständlich, dafür auch eine „Durststrecke“ von mehreren Jahren hinzunehmen, während der<br />
das Privatleben an zweiter Stelle zu rangieren hatte. Mittlerweile hat er mit vollem Einsatz die von ihm<br />
angestrebte Oberarztstelle übernommen, aber es beschleicht ihn sukzessive das Gefühl, in einer Spirale<br />
zunehmender Arbeitsbelastung gelandet zu sein, aus der schon allein aufgrund der personellen Situation der<br />
Abteilung kein Ausweg möglich ist. So steht er plötzlich vor der Frage: Wie soll es eigentlich weitergehen?<br />
Noch dazu, wo vor dem Hintergrund der allgemeinen Personalknappheit noch nicht einmal die Aussicht der<br />
Übernahme einer Chefarztposition eine attraktive Perspektive zu sein scheint.<br />
Die Auswirkungen einer solchen Situation auf den Einzelnen sind oft recht bedenklich und reichen von<br />
Frustration und fehlender Motivation bis hin zu Burn-out-Gefühlen und einer regelrechten Lebenskrise. Dabei<br />
hätte es in vielen Fällen gar nicht erst dazu kommen müssen, wenn man frühzeitig die als unbefriedigend oder<br />
belastend erlebte berufliche Situation einer kritischen Prüfung unterzogen hätte. Ein boomender Stellenmarkt
und die Erweiterung der ärztlichen Tätigkeitsfelder lassen durchaus unterschiedliche berufliche Optionen zu.<br />
Ob und welche sich im Einzelfall als machbare Alternative oder neue Perspektive erweisen, wird man dann<br />
nicht nur im rein beruflichen Zusammenhang, sondern auch im Kontext der jeweiligen Lebensplanung<br />
bedenken müssen. Hier stellen sich Fragen, wie sie auch und gerade im beruflichen Coaching regelmäßig<br />
auftauchen, nämlich: Welchen Stellenwert haben für mich Beruf und Karriere? Wie sieht mein persönliches<br />
Karrieremodell aus? Woran messe ich meine berufliche Zufriedenheit? Was bedeutet für mich<br />
Lebensqualität?<br />
Karriere und Mobilität<br />
Zu den angenehmen Aspekten eines boomenden Stellenmarktes gehört, dass den meisten Ärztinnen und<br />
Ärzten derzeit über weite Strecken keine größere Mobilität abverlangt wird, um eine Stelle zu finden. Das gilt<br />
bereits für die Weiterbildungsstelle und setzt sich auf Fach- und Oberarztebene fort. Man kann sich vielfach<br />
erlauben, abzuwarten, bis sich die passende nächste Stelle quasi „vor der Haustüre“ findet. Auf diese Weise<br />
hat man erst einmal einen sicheren Rahmen für die eigene Lebensplanung, was Familie, Wohnsituation,<br />
Freundeskreis etc. angeht, und kann sich entsprechend einrichten.<br />
Diese (häufig) relativ komfortable Ausgangssituation ändert sich für etliche spätestens dann, wenn die<br />
Ambitionen auf das Erreichen einer Chefarztposition gerichtet sind. Naturgemäß sind solche Stellen rarer als<br />
Oberarztpositionen, und in vielen Fällen steht deshalb plötzlich doch noch einmal das Thema Mobilität auf der<br />
Tagesordnung. Und es tauchen Fragen auf, die die Betreffenden oft schon längst hinter sich gelassen zu<br />
haben glaubten: Kann ich mir eine Wochenendbeziehung vorstellen (und wie denkt mein Partner/meine<br />
Partnerin)? Welche Fahrtzeiten kann ich mir auf Dauer zumuten? Zieht die Familie mit um (gleich oder<br />
später)? Was ist mit der jetzigen Immobilie? Die Bedeutung dieser Fragen wird aber anfangs oft unterschätzt:<br />
Man übernimmt eine neue ärztliche Leitungsposition in einer entfernteren Region und vertraut darauf, dass<br />
sich „das Private“ dann schon irgendwie fügen wird. Leider erleben wir in unserer Beratungstätigkeit aber<br />
auch Fälle, wo es sich eben nicht fügt: wo sich die Familie oder der Partner dem erhofften Umzug verweigert,<br />
wo die Belastung der langen Fahrtzeiten am Wochenende oder die soziale Isolation am neuen Wohnort<br />
unterschätzt wurde. Wie damit umgehen? Eine Kündigung in der Probezeit ist natürlich möglich, quasi als<br />
Ultima Ratio, aber sie ist meist nicht unbedingt karrierefördernd.<br />
Die Frage, was ist mir mein beruflicher Aufstieg wert, wird jeder ambitionierte Arzt / jede ambitionierte<br />
Ärztin immer mal aufs Neue für sich beantworten müssen. Für solche, die einen beruflich bedingten Umzug<br />
von vornherein ausschließen, wird es dann um das Austarieren der eigenen realistischen Möglichkeiten vor<br />
Ort gehen. Im Sinne einer fundierten Planung sollte dabei aber auch danach gefragt werden, was für einen<br />
selber tatsächlich stimmig ist. Was bedeutet es, wenn z. B. ein Oberarzt, der bislang seine komplette ärztliche<br />
Tätigkeit an einer Uniklinik absolviert hat, sich nun auf eine Chefarztposition an einem Haus der Grund-und<br />
Regelversorgung bewirbt? Werden hierbei nicht vielleicht regionale Vorzüge einer beruflichen bzw. fachlichen<br />
Stimmigkeit übergeordnet? Und kann dies dann eine gute Ausgangsbasis sein?<br />
Karriereplanung = Lebensplanung<br />
Auch und gerade angesichts eines insgesamt sehr günstigen ärztlichen Stellenmarktes und einer generellen<br />
Zunahme an ärztlichen Tätigkeitsfeldern ist es in jeder Phase der beruflichen Entwicklung und Karriere<br />
angezeigt und sinnvoll, die eigene berufliche Planung und Entscheidung sowohl unter fachlichen Aspekten zu<br />
betrachten wie auch im Lichte der Lebensplanung als Ganzes zu sehen. Gerade aufgrund unserer<br />
Beratungsgespräche mit Ärztinnen und Ärzte, bei denen es nicht „so rund“ lief, können wir nur dazu ermuntern,<br />
diesen Zusammenhang nicht zu unterschätzen und die sich bietenden Optionen auf ihre jeweilige individuelle<br />
Stimmigkeit zu überprüfen. Wichtig ist dabei natürlich zuallererst der Austausch mit der Familie, Freunden und<br />
Kollegen; darüber hinaus kann es aber auch durchaus sinnvoll sein, ein professionelles Coaching zu nutzen.<br />
Die Arbeit mit einem erfahrenen Coach kann dazu beitragen, mögliche Fallstricke der beruflichen Planung<br />
frühzeitig zu erkennen, neue Perspektiven zu gewinnen und gute, tragfähige persönliche Strategien zu<br />
entwickeln.
<strong>Chirurgie</strong>: Gefäßchirurgen/-innen besonders knapp<br />
In welchen Fachgebieten die Bewerberdecke auch 2011 besonders dünn war, darüber gibt der von<br />
mainmedico erstellte Facharztindex Auskunft. Dieser gibt an, wie viele Fachärztinnen und Fachärzte rein<br />
rechnerisch auf eine Stellenausschreibung im Deutschen Ärzteblatt entfallen.<br />
Facharztindex 2011<br />
1. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 8,6<br />
2. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 9,0<br />
3. Innere Medizin und Pneumologie 11,1<br />
4. Psychiatrie und Psychotherapie 11,3<br />
5. Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie 11,3<br />
6. Gefäßchirurgie 12,6<br />
7. Innere Medizin und Kardiologie 13,4<br />
8. Viszeralchirurgie 14,6<br />
9. Neurologie 15,3<br />
10. Innere Medizin und Gastroenterologie 15,6<br />
11. Neurochirurgie 16,0<br />
12. Augenheilkunde 16,2<br />
13. Orthopädie und Unfallchirurgie 17,6<br />
14. ......<br />
Der Durchschnittswert aller Fachgebiete lag im letzten Jahr bei 22,9, in diesem Bereich lagen auch die<br />
Indexwerte der übrigen chirurgischen Fachgebiete.<br />
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Berufsalltag|Arbeitsbedingungen<br />
Rebmann I. Ärztliche Karriere als Selbstläufer? <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 05_01.
Personal und Karriere<br />
Personalia<br />
Dr. med. Dirk Abitzsch ist seit März <strong>2012</strong> Chefarzt der neuen Klinik für Septische <strong>Chirurgie</strong> am Klinikum<br />
St. Georg in Leipzig.<br />
Dr. med. Güllü Cataldegirmen ist seit November 2011 Chefärztin der Klinik für <strong>Chirurgie</strong> Vivantes<br />
Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin.<br />
Dr. med. Andreas Comman ist seit März <strong>2012</strong> neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie an<br />
der Klinik Bogen.<br />
Prof. Dr. Markus W. Büchler , Direktor der chirurgischen Klinik des Universitätsklinikum Heidelberg, ist<br />
zusätzlich seit Mai <strong>2012</strong> Chefarzt der neuen Abteilung für Allgemein- und Ciszeralchirurgie am GRN-<br />
Kreiskrankenhaus in Eberbach am Neckar.<br />
Priv.-Doz. Dr. med. Ulf Culemann ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie am AKH Celle.<br />
Prof. Dr. Dr. h.c. med. Norbert P. Haas , Direktor des Centrum für Muskuloskeletale <strong>Chirurgie</strong> am<br />
Campus Virchow-Klinikum der Charité in Berlin, ist für seine langjährige Ehrenamtstätigkeit mit dem<br />
Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet worden.<br />
Dr. med. S. Hanke wird ab Juli <strong>2012</strong> Ärztlicher Direktor und Medizinischer Geschäftsführer der<br />
Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH, seine Funktion als chirurgischer Chefarzt und Klinikdirektor der<br />
Chirurgischen Kliniken Delitzsch und Eilenburg bleibt unverändert.<br />
Priv.-Doz. Dr. med. Jens Hartmann ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und<br />
Thoraxchirurgie am AKH Celle.<br />
Dr. med. Michael Henkel ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfall- und Chirurgische Orthopädie an der<br />
Euregio Klinik Nordhorn.<br />
Dr. med. Peter Hülsmann ist ab Juli <strong>2012</strong> Chefarzt der Hauptabteilung <strong>Chirurgie</strong> der Kreisklinik<br />
Hofgeismar.<br />
Dr. med. Eugenia Remmel ist seit Februar Chefärztin der Klinik für Plastische, Rekonstruktive,<br />
Ästhetische und Handchirurgie des St. Joseph-Hospitals Bremerhaven.<br />
Priv.-Doz. Dr. Julia Seifert , leitende Oberärztin der Unfallchirurgie und Orthopädie am<br />
Unfallkrankenhaus Berlin, wurde für ihre langjährige Verkehrsunfallforschung an der Ernst-Moritz-Arndt-<br />
Universität Greifswald mit dem Goldenen Dieselring des Verbandes der Motorjournalisten (VdM)<br />
ausgezeichnet.<br />
Nils Walther ist neuer Chefarzt der Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie im Malteser<br />
Krankenhaus St. Carolus.<br />
Dr. med. Angelika Zeh ist neue Chefärztin des Fachbereichs Viszeralchirurgie am Plettenberger<br />
Krankenhaus.<br />
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen und<br />
Ernennungen.<br />
Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch<br />
Präsident des <strong>BDC</strong><br />
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn sich für Sie beruflich etwas ändert. Senden Sie uns einfach eine<br />
kurze Nachricht mit Ihrer neuen Funktion und wir veröffentlichen die Neuigkeiten an dieser Stelle, gerne auch<br />
mit Ihrem Foto. Bitte schreiben Sie an passion_chirurgie@bdc.de .
Versicherungsangebote des <strong>BDC</strong><br />
Diese Leistungen sind in Ihrem <strong>BDC</strong>-Mitgliedsbeitrag enthalten:<br />
Berufs-Rechtsschutz<br />
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Weitere Versicherungsangebote für <strong>BDC</strong>-Mitglieder über Rahmenverträge<br />
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Aktuelle Meldungen<br />
Politik<br />
Gesundheitsthemen werden aus vielen Blickwinkeln ständig diskutiert. Der <strong>BDC</strong> beteiligt sich in vielfacher<br />
Hinsicht im Sinne seiner Mitglieder daran.<br />
Eine Zusammenstellung von Wortmeldungen verschiedener Vertreter aus Medizin, Politik und Gesellschaft<br />
finden Sie in dieser Rubrik.<br />
Erste Preisverhandlung nach AMNOG "erfolgreich" beendet<br />
GKV und AstraZeneca einig - ohne Vertragstinte keine Preistransparenz<br />
OPG, Braun L. (01.<strong>06</strong>.<strong>2012</strong>)<br />
Rhön-Vorstand empfiehlt Annahme des Fresenius-Angebots<br />
Der gesundheitspolitische Infodienst<br />
OPG, Braun L. (01.<strong>06</strong>.<strong>2012</strong>)<br />
Ärzte geben eCard die Rote Karte<br />
Der gesundheitspolitische Infodienst<br />
OPG, Braun L. (01.<strong>06</strong>.<strong>2012</strong>)<br />
Auf dem Weg zur Kooperation<br />
Positionierung des Ärztetages zu innovativen Versorgungsformen<br />
Laschet H.<br />
IMPLICON (05/<strong>2012</strong>)<br />
Die privatrechtliche Organisation der gesetzlichen Krankenkassen<br />
Weiterentwicklung des Krankenversicherungsmarktes - eine der großen gesundheitspolitischen<br />
Herausforderungen kommender Regierungskoalitionen<br />
Agasi S., Klusen N.<br />
IMPLICON Plus (05/<strong>2012</strong>)
Bundestag beschließt Neuregelung der Organspende<br />
Krankenkassen direkt, Seidel J. (30.05.<strong>2012</strong>)<br />
Aufsichtsbehörde: Beitragsgarantien bis 2014 sind unzulässig<br />
Krankenkassen direkt, Seidel J. (30.05.<strong>2012</strong>)<br />
Verordnungsdaten: KV Nordrhein liefert Praxen aktuelle Auswertung<br />
KBV Kompakt (30.05.<strong>2012</strong>)
Politik<br />
<strong>BDC</strong>-Pressemitteilungen<br />
Vierteiliges Praktisches Jahr für Medizinstudierende gefährdet Qualität der<br />
ärztlichen Ausbildung<br />
Berlin/Düsseldorf/Köln/München/Wiesbaden – Nach Abwendung des Pflichttertials<br />
Allgemeinmedizin droht den Medizinstudierenden ein vierteiliges Praktisches Jahr (PJ). Der<br />
Bundesrat soll am 11. Mai <strong>2012</strong> über ein vierteiliges PJ entscheiden. Das hätte zur Folge, dass<br />
die Qualität der medizinischen Ausbildung leidet, warnen die großen fachärztlichen<br />
Berufsverbände Deutschlands. Ziel des Praktischen Jahres ist es, dass Studierende ihre<br />
theoretischen Kenntnisse in der praktischen Arbeit vertiefen. Ein dreimonatiges<br />
„Hereinschnuppern“ nimmt angehenden Ärzten diese Möglichkeit.<br />
Das Praktische Jahr (PJ) ist das letzte Jahr im Medizinstudium. Studierende vertiefen darin ihre<br />
Kenntnisse in der praktischen Arbeit am Patienten. Es gliedert sich in drei Abschnitte (Tertiale): vier<br />
Monate in der Inneren Medi-zin und vier Monate in der <strong>Chirurgie</strong> sowie bislang ein drittes Tertial in einem<br />
Fach ihrer Wahl. Medizinstudierende werden während ihres PJ von ihren Ausbildern intensiv angeleitet und<br />
lernen unter anderem ihre indivi-duellen therapeutischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zu<br />
vertiefen: Das steigert die Qualität der medizinischen Leistung und kommt ausschließlich den Patienten zu<br />
gute.<br />
Gerade das Wahltertial ist für Medizinstudierende maßgeblich bei ihrer Entscheidung für ihr späteres<br />
Weiterbildungsfach und für eine passende Weiterbildungsstelle. Im Wahltertial haben die Studierenden die<br />
Möglich-keit, ein Fach ihrer Wahl detailliert kennenzulernen. Es bietet fast allen ärztlichen Disziplinen die<br />
unverzichtbare Möglichkeit, Studierende von ihrem Fach zu überzeugen und motivierten Nachwuchs zu<br />
gewinnen. Ein ärztliches Praktikum (Famulatur) in einem Fach kann das Wahltertial nicht ersetzen, weil<br />
eine Famulatur zu kurz und nicht prüfungsrelevant ist.<br />
Dies lässt sich keinesfalls durch Famulaturen oder die oft nur kurze Berührung mit einem Fach im<br />
Rahmen des Studiums kompensieren. Auch eine Verkürzung der PJ-Zeit auf je ein Quartal pro Fachgebiet<br />
ist inadäquat, weil dadurch weder die „kleineren“, noch die großen Fachgebiete der Medizin und der<br />
Arbeitsalltag in diesen Gebieten annähernd realistisch und umfassend kennengelernt werden können.<br />
Ein Zwangstertial in einer allgemeinmedizinischen Praxis würde den Nachwuchsmangel in sehr vielen<br />
wichtigen Fachbereichen zum Nachteil der Patienten massiv verstärken. Dies sehen auch die<br />
Medizinstudierenden selbst so und haben sich kritisch gegenüber einem Pflichttertial Allgemein-medizin<br />
geäußert. Studierende, die bereits wissen, welche Facharztrichtung sie einschlagen möchten, wäre die<br />
Möglichkeit genommen, dieses Fach bereits im Studium intensiv kennen zu lernen und sich damit effektiv<br />
auf den Berufsstart vorzubereiten. Steigende Abbrecher- und Wechslerquoten wären die Folge.<br />
Einen weiteren Kompromiss zu Lasten der Qualität in der Ausbildung angehender Ärzte tragen die<br />
unterzeichnenden Berufsverbände und die durch sie vertretenen über 100.000 Fachärzte nicht mit. Denn<br />
Sie gefährdet nicht nur die Ausbildungsqualität sondern vor allem auch das Patientenwohl.<br />
Die unterzeichnenden Verbände<br />
Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA)<br />
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA)<br />
Berufsverband der Deutschen Chirurgen (<strong>BDC</strong>)<br />
Berufsverband der Deutschen Internisten (BDI)<br />
Berufsverband der Frauenärzte Deutschlands (BVF)<br />
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)<br />
Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR)<br />
Bundesverband der Deutschen Pathologen (BDP)<br />
Pressekontakt für Rückfragen:<br />
Silke Jakobi<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Geschäftsbereich Medizin und Zahnmedizin<br />
Deutscher Ärzte-Verlag GmbH<br />
Dieselstr. 2, 50859 Köln<br />
Tel. +49 (0)2234 7011-584<br />
Mobil +49 (0)179-3715 203<br />
Fax +49 (0)2234 7011-6584
jakobi@aerzteverlag.de<br />
www.hammerexamen-und-karriere.de<br />
Diese Pressemitteilung finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online (www.bdc.de, Rubrik News|<strong>BDC</strong> Pressemitteilungen)<br />
Weitere Pressemitteilungen<br />
Zielvereinbarungen: Medizinische Qualität mehr in den Fokus rücken<br />
Berlin, April <strong>2012</strong> – Rund die Hälfte der Verträge leitender Chirurgen enthalten bereits heute<br />
zielerreichungsabhängige Klauseln. In den meisten Fällen sind dies Bonuszahlungen für das Erreichen<br />
finanzieller Ziele. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (<strong>BDC</strong>) warnt anlässlich seiner<br />
Pressekonferenz am 26. April in Berlin vor gefährlichen Fehlanreizen.<br />
<strong>BDC</strong>-Pressemeldung vom 26.04.<strong>2012</strong><br />
Erster Nachwuchs-Kongress "Hammerexamen & Karriere" erfolgreich beendet<br />
Berlin/Köln/Wiesbaden, März <strong>2012</strong> – Unter dem Motto „Pimp your studies!“ fand vom 23. bis 24. März<br />
<strong>2012</strong> in Berlin der erste Nachwuchs-Kongress „Hammerexamen & Karriere“ statt. Kongressveranstalter<br />
waren die Berufsverbände der Deutschen Chirurgen (<strong>BDC</strong>) und Internisten (BDI) sowie der Deutsche<br />
Ärzte-Verlag (DÄV).<br />
<strong>BDC</strong>-Pressemeldung vom 25.03.<strong>2012</strong><br />
Politik und Kassen haben versagt<br />
Chirurgen nehmen patientenorientierte Behandlung selbst in die Hand<br />
Pressemitteilung zum Gemeinsamen Bundeskongress <strong>Chirurgie</strong> <strong>2012</strong> (14. BNC-Bundeskongress, 26.<br />
<strong>BDC</strong>-Chirurgentag und BAO-Jahrestagung vom 2. bis 4. März <strong>2012</strong> in Nürnberg)<br />
A. Thiel. Pressemeldung vom 4.03.<strong>2012</strong><br />
App.in.den.OP®: <strong>BDC</strong> und Ärzte-Verlag kooperieren beim Stellenmarkt<br />
<strong>BDC</strong>-Pressemeldung vom 02.11.2011
<strong>BDC</strong>-Pressespiegel<br />
Politik<br />
Der <strong>BDC</strong> engagiert sich auf vielen Gebieten und vertritt hierbei die Interessen seiner Mitglieder. Dabei<br />
wird er von den Medien wahrgenommen. Eine Auswahl der Reaktionen auf die Aktivitäten des <strong>BDC</strong><br />
können Sie hier lesen.<br />
Pressespiegel Ausgabe 02/<strong>2012</strong><br />
01/<strong>06</strong> 23:<strong>06</strong> Medizin 2000 - Info Netzwerk<br />
Arzt,Ärzte,Ärztinnen,Ärztin,Ausbildung,Arzt im Praktikum,Neuigkeiten rund um Gesundheit und Medizin,Aktuelle Medizin,News im Info-Netzwerk Medizin 2000<br />
Pressemitteilung Bundesverband der Deutschen Pathologen (BDP) vom 10.5.<strong>2012</strong> Vierteiliges<br />
Praktisches Jahr für Medizinstudierende gefährdet Qualität der ärztlichen Ausbildung<br />
01/<strong>06</strong> 10:18 Uni-protokolle<br />
Goldener Dieselring für Dr. Julia Seifert<br />
Dr. med. Julia Seifert, leitende Oberärztin der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am<br />
Unfallkrankenhaus Berlin (ukb), wird am 1. Juni <strong>2012</strong> für ihre langjährige Verkehrsunfallforschung an der<br />
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald mit dem Goldenen Dieselring des Verbandes der<br />
Motorjournalisten (VdM) ausgezeichnet.<br />
31/05 17:12 Ärzte Zeitung<br />
Wollen wir noch Fortschritt?<br />
Zwei Gesetze haben die Rahmenbedingungen für Innovationen beeinflusst: Das AMNOG mit der frühen<br />
Nutzenbewertung und das Versorgungsstrukturgesetz mit neuen Regelungen zur Evaluation innovativer<br />
ärztlicher und medizintechnischer Leistungen.<br />
26/04 11:10 Studenten.de<br />
<strong>BDC</strong>-Umfrage klärt auf: Wie gut arbeiten leitende Chirurgen und Krankenhausmanager zusammen?<br />
Berlin (ots) - In der Hochleistungsorganisation "Krankenhaus" ist die vertrauensvolle und konstruktive<br />
Zusammenarbeit zwischen ärztlichen Führungskräften und den kaufmännischen Geschäftsleitungen ein<br />
wichtiger Einflussfaktor für wirtschaftlichen Erfolg und medizinische Leistungsqualität - so lautetwenigstens<br />
die theoretische Anforderung.<br />
24/04 13:53 Studenten.de<br />
<strong>BDC</strong>: Bei Zielvereinbarungen medizinische Qualität mehr in den Fokus rücken<br />
Berlin (ots) - Rund die Hälfte der Verträge leitender Chirurgen enthalten bereits heute<br />
zielerreichungsabhängige Klauseln. In den meisten Fällen sind dies Bonuszahlungen für das Erreichen<br />
finanzieller Ziele.<br />
24/04 12:54 Private Krankenkassen im Vergleich<br />
Berufsverband der Deutschen Chirurgen (<strong>BDC</strong>)<br />
Berlin (ots) - Rund die Hälfte der Verträge leitender Chirurgen enthalten bereits heute<br />
zielerreichungsabhängige Klauseln. In den meisten Fällen sind dies Bonuszahlungen für das Erreichen<br />
finanzieller Ziele.
Zeitprofil von MVZ-Angestellten bei<br />
Plausibilitätskontrolle<br />
Frage:<br />
Fragen und Antworten<br />
Gegen ein MVZ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Plausibilitätskontrolle eingeleitet, weil das für<br />
eine Vollzulassung maßgebliche Zeitvolumen von den Angestellten überschritten worden sei. Das Zeitvolumen<br />
betrage hierbei 520 Stunden im Quartal.<br />
Der MVZ-Träger fragt an, ob 520 Stunden als Aufgreifkriterium rechtens sind.<br />
Antwort:<br />
- Maßgeblich für die Plausibilitätskontrolle gem. § 1<strong>06</strong>a SGB V sind folgende untergesetzliche Normen:<br />
- Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung der Prüfungen nach § 1<strong>06</strong>a Abs. 2 SGB V vom 01.07.2008 der<br />
KBV und des GKV-Spitzenverbandes,<br />
- Richtlinien und Prüfvereinbarungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der<br />
Krankenkassenverbände.<br />
Dort ist zum einen als Aufgreifkriterium für niedergelassene Vertragsärzte 780 Std. Im Quartal geregelt. Zum<br />
anderen ist danach auch der Gesamtumfang der in einem MVZ genehmigten Angestellten zu berücksichtigen.<br />
Auf dieser Basis wird jedenfalls in einigen KV-Bezirken nunmehr für im MVZ angestellte Ärzte nur eine<br />
maximale Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche bzw. 520 Stunden im Quartal als Maximum zugrunde gelegt.<br />
Diese Handhabung führt häufig zu sehr hohen Rückforderungen im Rahmen von Plausibilitätsverfahren,<br />
unterliegt nach meiner Auffassung jedoch erheblichen rechtlichen Bedenken. Denn maßgeblich sein kann<br />
hierbei zunächst einmal nur der sich aus den Bedarfsplanungsrichtlinien ergebende Anrechnungsfaktor für<br />
genehmigte angestellte Ärzte im MVZ. Gem. § 38 der Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte ist ein im MVZ über<br />
30 Std./Woche tätiger Arzt mit dem Faktor 1 zu berücksichtigen, ohne das hier etwa beispielsweise eine<br />
Deckelung seines Tätigkeitsumfanges auf 40 Stunden pro Woche vorgegeben würde.<br />
Mithin ist nach diesseitiger Auffassung als Zeitprofil die einer Vollzulassung mit Faktor 1 zugeordnete<br />
Stundenzahl von mehr als 780 Stunden maßgeblich. Von den nunmehr zugrunde gelegten 520 Stunden ist<br />
hingegen in keiner der genannten Rechtsgrundlagen unmittelbar die Rede.<br />
Ich habe dem MVZ-Träger deshalb geraten, die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der KV für den Fall<br />
einer Honorarrückforderung auf Basis der Überschreitung der Zeitprofile gerichtlich überprüfen zu lassen.
Antworten von Dr. jur. Jörg Heberer:<br />
Justitiar <strong>BDC</strong> Berlin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht<br />
E-Mail: justitiar@bdc.de<br />
Diesen Artikel finden Sie unter <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Recht|Arbeitsrecht<br />
Heberer J. Zeitprofil von MVZ-Angestellten bei Plausibilitätskontrolle. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2 (<strong>06</strong>): Artikel 08_01.
Fragen und Antworten<br />
Vorgaben für eine Entscheidung, ob ambulant<br />
oder stationär operiert wird<br />
Frage:<br />
Ein niedergelassener Arzt fragt an, nach welchen Vorgaben er entscheiden soll, wann ein operativer Eingriff<br />
ambulant durchgeführt werden kann und wann er stationär durchzuführen ist.<br />
Antwort:<br />
Zunächst gilt der bekannte Grundsatz ambulant vor stationär. Im operativen Bereich ist die ambulante<br />
Operation Teil der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 11, 27 und 73 SGB V.<br />
Daneben gibt es den Bereich der ambulanten Operation gemäß AOP-Vertrag im Sinne des § 115 b SGB<br />
V sowie in einigen Bundesländern einen sogenannten Förderkatalog nach § 73 c SGB V. Die genauen<br />
Vorgaben der Abgrenzung ambulanter vor stationärer Versorgung findet sich zudem in § 39 Abs. 1 S. 2, § 73<br />
Abs. 4 SGB V. Danach haben Versicherte nur dann einen Anspruch auf stationäre Behandlung, wenn das<br />
Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante einschließlich häuslicher<br />
Krankenbehandlung erreicht werden kann.<br />
Nach der Definition des BSG ist die ambulante <strong>Chirurgie</strong> wie folgt zusammenzufassen: Diagnostische und<br />
therapeutische Eingriffe an Patienten, die sowohl die Nacht davor als auch die Nacht danach<br />
außerhalb eines Krankenhauses verbringen. Somit sind z. B. weder die Durchführung einer Vollnarkose,<br />
die Inanspruchnahme eines Krankenhausbettes, die Aufnahme in das Krankenhaus oder die zeitweise<br />
Gewährung von Unterkunft und Verpflegung aussagekräftige Abgrenzungskriterien. Maßgeblich ist eben nur,<br />
ob der Patient die Nacht vor und die Nacht nach dem Eingriff im Krankenhaus verbringt.<br />
Bei der vom Arzt zu treffenden Methodenwahl besteht zwar die ärztliche Therapiefreiheit und er hat nach<br />
seinem Ermessen das geeignetste Verfahren zu wählen. Er hat jedoch gleichzeitig den Grundsatz des<br />
Vorrangs des Ambulanten zu berücksichtigen. Wenn aber zwar eine generelle Eignung für eine ambulante<br />
Operation gegeben ist, der Patient aber aufgrund von Besonderheiten, beispielsweise seines Alters, einer<br />
vorhandenen Multimorbidität und insbesondere auch sein soziales Umfeld so ist, dass der Arzt seine<br />
sofortige Entlassung nicht verantworten kann, so ist ggf. dennoch die stationäre Versorgung zu wählen.<br />
Maßgeblich ist hier auch die Gewährleistung der ausreichenden Pflege zuhause sowie die räumlichen und<br />
apparativen Gegebenheiten, die bei dem Patienten zuhause im Einzelfall vorhanden sein müssen.<br />
Sowohl die generelle Eignung für die ambulante Operation als auch entsprechende morbiditäts- und<br />
diagnosebedingte Risikofaktoren sind zudem im AOP-Vertrag nach § 115 b SGB V sowie dessen Anlagen 1<br />
und 2 und der sogenannten Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 115 b SGB V dezidiert geregelt. Dort<br />
können die weiteren Details entnommen werden.<br />
Antworten von Dr. jur. Jörg Heberer:<br />
Justitiar <strong>BDC</strong> Berlin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht<br />
E-Mail: justitiar@bdc.de<br />
Diesen Artikel finden Sie unter <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik Themen|Recht|Arbeitsrecht<br />
Heberer J. Vorgaben für eine Entscheidung, ob ambulant oder stationär operiert wird. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2 (<strong>06</strong>):<br />
Artikel 08_02.
Internetangebote des <strong>BDC</strong><br />
D<br />
<strong>BDC</strong> Service<br />
er Berufsverband der Deutschen Chirurgen betreibt seit der Jahrtausendwende diverse<br />
Internetplattformen. Ziel aller Angebote ist es, deutsche Chirurgen zeitnah und objektiv sowie auf dem<br />
höchsten Stand der Technologie über fachliche und berufspolitische Entwicklungen zu informieren und die<br />
<strong>BDC</strong>-Mitglieder untereinander zu vernetzen.<br />
Sie finden im Folgenden eine Liste der Angebote samt Links und Kurzbeschreibung. Ein Tip oder Klick<br />
auf die Abbildung führt Sie direkt auf die entsprechende Webseite.<br />
<strong>BDC</strong>|Online (www.bdc.de)<br />
Der Internetauftritt des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen über<br />
www.bdc.de) bietet schnellen Zugriff auf aktuelle Informationen,<br />
Serviceangebote sowie Nutzen für die tägliche Arbeit in Krankenhaus und<br />
Praxis. Auch über die Seminare der <strong>BDC</strong>|Akademie können Sie sich hier<br />
informieren und anmelden.<br />
Einige Inhalte von <strong>BDC</strong>|Online sowie die umfangreichen Service-Zugänge<br />
stehen ausschließlich <strong>BDC</strong>-Mitgliedern zur Verfügung.<br />
[eCME-Center] (www.ecme-center.org)<br />
Eine wesentliche Aufgabe des <strong>BDC</strong> besteht im Aufbau systematischer<br />
Weiter- und Fortbildungsangebote. Mit dem Online-Fortbildungsportal [eCME-<br />
Center] überträgt der <strong>BDC</strong> seit 2002 die Kompetenz der <strong>BDC</strong>|Akademie in<br />
Weiter- und Fortbildung ins Internet.<br />
Das [eCME-Center] ist heute mit über 800 Kursen die größte<br />
Fortbildungsplattform für Chirurgen im deutschsprachigen Internet. Viele Kurse<br />
sind CME-zertifiziert.<br />
Es stehen neben CME-Kursen auch Videokurse, Vortragsaufzeichnungen und<br />
Tutorials zur Verfügung.<br />
Chirurgen-Netzwerk (www.cNetz.org)<br />
Mit den Möglichkeiten des Web 2.0 kann der <strong>BDC</strong> nun auch die dezentrale<br />
Kommunikation in der Chirurgengemeinschaft mit einer Internetplattform<br />
unterlegen. Im Gegensatz zu XING, Facebook und Facharzt.de ist das<br />
Chirurgen-Netzwerk ein geschlossenes soziales Netzwerk. Es steht mit seinen<br />
Leistungen und Möglichkeiten ausschließlich <strong>BDC</strong>-Mitgliedern zur Verfügung.<br />
Das mag restriktiv klingen, bietet aber allen Nutzern die größtmögliche<br />
Sicherheit. Hier liest niemand mit, der nicht Kollegin oder Kollege ist.<br />
<strong>Chirurgie</strong>-Suche (www.<strong>Chirurgie</strong>-Suche.de)<br />
<strong>Chirurgie</strong>-Suche ist Deutschlands umfassendstes Fachportal mit chirurgischen<br />
Kliniken und Praxen. Dieses Portal hat es sich zur Aufgabe gemacht, fachliche<br />
Kompetenz zu präsentieren und dem Besucher transparente Informationen<br />
über chirurgische Leistungsträger zur Verfügung zu stellen.<br />
Dem Suchenden wird die Auswahl spezialisierter und fachlich geeigneter<br />
Kliniken und Praxen durch einen Umgangssprachen-Thesaurus erleichtert. Im<br />
Bereich Karriere können sich Medizinstudenten und Assistenzärzte<br />
umfassend über das Weiterbildungsangebot einzelner Institutionen<br />
informieren.<br />
<strong>BDC</strong>|Blog (bdc-newsblog.blogspot.de)<br />
Im <strong>BDC</strong>|Blog informieren die Mitarbeiter der <strong>BDC</strong>-Geschäftsstelle in Berlin
über neueste Angebote und Dienstleistungen des <strong>BDC</strong>.<br />
Von Versicherungen über Serviceangebote bis zum umfangreichen<br />
Beratungsangebot reichen die Meldungen. Auch Neuerscheinungen der <strong>BDC</strong>-<br />
Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE werden hier gemeldet.<br />
Unter „Abbonieren per E-Mail“ kann jeder den Blog bestellen. Bei jedem<br />
neuen Eintrag bekommt man dann eine Erinnerungs-E-Mail.<br />
<strong>BDC</strong>|Shop (www.bdc-shop.de)<br />
Hier können Sie sich online über die Produkte des <strong>BDC</strong> informieren und diese<br />
bestellen. Aktuell sind folgende Produkte verfügbar:<br />
Stellenanzeigen für den <strong>BDC</strong>-Stellenmarkt "App.in.den.OP®"<br />
Weiterbildungsbücher für die 8 chirurgischen Säulen und Basischirurgie<br />
Bücher aus der Reihe <strong>BDC</strong>|Press<br />
Accessoires (Krawatten, Tücher)<br />
Anmeldung zum Chirurgischen Qualitätssiegel (CQS)<br />
Trikots und Laufhosen der "Running Surgeons"<br />
App.in.den.Op®<br />
App.in.den.Op ist die neue Stellen- und Praxenplattform des Berufsverbandes<br />
der Deutschen Chirurgen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ärzteblatt.<br />
Die Stellenanzeigen finden Sie in den Bannern auf den diversen Internetseiten<br />
des <strong>BDC</strong> (<strong>BDC</strong>|Online, eCME-Center, chirurg-werden.de) sowie in den Apps<br />
für iOS und Android.<br />
Über www.bdc-shop.de können Sie eine Anzeige buchen.<br />
Nachwuchskampagne (www.chirurg-werden.de)<br />
Anfang 2008 stellte der Berufsverband der Deutschen Chirurgen auf Initiative<br />
des Teams „Junge <strong>Chirurgie</strong>“ im <strong>BDC</strong> die bundesweit angelegte<br />
Nachwuchskampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ vor. Mit ihr<br />
sollen gezielt Medizinstudenten in den klinischen Semestern angesprochen<br />
und für die <strong>Chirurgie</strong> begeistertwerden. Die Nachwuchskampagne sollte<br />
realitätsnah über das Berufsbild des Chirurgen informieren und auch die<br />
faszinierenden Seiten der <strong>Chirurgie</strong> kommunizieren.<br />
Chirurg werden auf Facebook (www.facebook.de/chirurg-werden)<br />
Seit Dezember 2011 hat „Chirurg werden“ eine eigene Präsenz auf<br />
Facebook.<br />
Hier können Studenten und Interessierte mit dem <strong>BDC</strong> in Kontakt bleiben und<br />
werden kontinuierlich über neue Veranstaltungen und Aktionen für den<br />
chirurgischen Nachwuchs informiert.<br />
<strong>BDC</strong> auf Facebook (www.facebook.de/chirurgen)<br />
Seit Mai <strong>2012</strong> hat der Berufsverband der Deutschen Chirurgen eine eigene<br />
Präsenz auf Facebook.
Hier können Chirurgen und Interessierte mit dem <strong>BDC</strong> in Kontakt treten und<br />
werden kontinuierlich über aktuelle Aktivitäten rund um den <strong>BDC</strong> und die<br />
<strong>Chirurgie</strong> informiert.
<strong>BDC</strong> Service<br />
Seminare der <strong>BDC</strong>|Akademie<br />
Jens-Witte-Akademie für chirurgische Weiterbildung und<br />
praktische Fortbildung<br />
Ausführliche Informationen zu den <strong>BDC</strong>-Seminaren<br />
Änderungen vorbehalten. Tägliche Aktualisierungen finden Sie unter obigem Link.<br />
Basischirurgie<br />
<strong>06</strong>.09.12 - 08.09.12 Krefeld<br />
Basischirurgie: Praktisches Seminar Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie<br />
Dr. med. Wilhelm-Ulrich Schmidt / Prof. Dr. med. Patrick R. Verreet<br />
Gebühren: € 400 / € 550<br />
11.09.12 - 14.09.12 München<br />
Seminar Basischirurgie Common Trunk<br />
Prof. Dr. med. Wolf Mutschler / Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch<br />
Gebühren: € 350 / € 500<br />
01.10.12 - 04.10.12 Düsseldorf<br />
Seminar Basischirurgie Common Trunk<br />
Priv.-Doz. Dr. med. Daniel Vallböhmer<br />
Gebühren: € 300 / € 450<br />
25.10.12 - 27.10.12 Berlin<br />
Basischirurgie: Praktisches Seminar Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie<br />
Dr. med. Jörg Sauer<br />
Gebühren: € 400 / € 550<br />
Weiterbildungsseminare<br />
<strong>06</strong>.09.12 - 07.09.12 Berlin<br />
CAMIC 1: Grundlagen lap. <strong>Chirurgie</strong><br />
Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling<br />
Gebühren: € 400 / € 600<br />
10.09.12 - 14.09.12 Leipzig<br />
Seminar zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung<br />
Dr. Ehrhardt Weiß<br />
Gebühren: € 220 / € 370<br />
11.10.12 - 12.10.12 Berlin<br />
CAMIC 2: Endoskop. Hernienchirurgie<br />
Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling<br />
Gebühren: € 400 / € 600<br />
15.11.12 - 16.11.12 Berlin<br />
CAMIC 3: Lap. Naht- und Staplertechniken<br />
Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling<br />
Gebühren: € 400 / € 600
Säulenseminare<br />
08.10.12 - 12.10.12 Berlin<br />
Säulenseminar Viszeralchirurgie<br />
Prof. Dr. med. Dr. Bartholomäus Böhm<br />
Gebühren: € 300 / € 450<br />
12.11.12 - 16.11.12 Hamburg<br />
Säulenseminar Viszeralchirurgie<br />
Prof. Dr. med. Wolfgang Schwenk<br />
Gebühren: € 320 / € 470<br />
14.11.12 - 16.11.12 Brauschweig<br />
Spezielle Unfallchirurgie Teil I<br />
Prof. Dr. med. Thomas Gösling<br />
Gebühren: € 200 / € 400<br />
26.11.12 - 30.11.12 Augsburg<br />
Säulenseminar Gefäßchirurgie<br />
Prof. Dr. med. Klaus Dieter Wölfle<br />
Gebühren: € 300 / € 450<br />
Schwerpunktseminare<br />
16.08.12 Lübeck<br />
Viszeralchirurgie kompakt 2: Unterer Gastrointestinaltrakt<br />
Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch<br />
Gebühren: € 200 / € 350<br />
30.08.12 - 01.09.12 Hamburg<br />
Osteosyntheseverfahren Spezialitätenkurs<br />
Prof. Dr. med. Johannes M. Rueger<br />
Gebühren: € 250 / € 350<br />
07.09.12 - 08.09.12 Aachen<br />
1. Schwerpunktseminar Fußchirurgie<br />
Dr. med. Alexander Sikorski<br />
Gebühren: € 500 / € 650<br />
01.11.12 - 02.11.12 Berlin<br />
Viszeralchirurgie Kompakt: Endokrine <strong>Chirurgie</strong><br />
Prof. Dr. med. Thomas Steinmüller<br />
Gebühren: € 250 / € 450<br />
Managementseminare<br />
20.09.12 - 23.09.12 Mittenwalde/OT Motzen<br />
<strong>BDC</strong>-Seminar English for Professionals<br />
Eveline Goodman<br />
Gebühren: € 900 / € 1100<br />
11.10.12 - 12.10.12 Berlin<br />
Medizinische Dokumentation und Kodierung<br />
Dr. med. Rolf Bartkowski<br />
Gebühren: € 150 / € 300<br />
Kommunikations- und Führungsseminare
07.11.12 - 10.11.12 Berlin<br />
DOC.COM Souveräne ärztliche Führung<br />
Dr. med. Ulrike Schlein / Jens Hager van der Laan<br />
Gebühren: Gebühren: € 1500 / € 2000<br />
Niederlassungsseminare<br />
22.09.12 Berlin<br />
Abrechnungsseminar EBM - Grundkurs für Anfänger<br />
Dr. med. Jörg A. Rüggeberg<br />
Gebühren: € 140 / € 290<br />
29.09.<strong>2012</strong> Berlin<br />
Abrechnungsseminar RLV - QZV - EBM - GOÄ - BG für Fortgeschrittene<br />
Dr. med. Peter Kalbe / Dr. med. Jörg Rüggeberg<br />
Gebühren: € 120 / € 240<br />
13.10.12 Köln<br />
Niederlassungsseminar Praxisoptimierung - Wirtschaftliche Praxisführung<br />
Dr. med. Jörg A. Rüggeberg<br />
Gebühren: € 280 / € 590<br />
Simplify Your Hospital<br />
21.09.12 - 22.09.12 Berlin<br />
Seminarreihe SIMPLIFY YOUR HOSPITAL - Modul SL2: Erfolgreiche Einbindung<br />
chirurgischer Konsiliar- und Honorarärzte<br />
Dipl.-Kfm. Thomas Kapitza / Dr. Jörg Ulrich Ansorg<br />
Gebühren: € 360 / € 360<br />
19.10.12 - 20.10.12 Berlin<br />
Seminarreihe SIMPLIFY YOUR HOSPITAL - Modul ET1: Krisenmanagement für<br />
Führungskräfte<br />
Dipl.-Kfm. Thomas Kapitza / Dr. Jörg Ulrich Ansorg<br />
Gebühren: € 360 / € 360<br />
16.11.12 - 17.11.12 Berlin<br />
Seminarreihe SIMPLIFY YOUR HOSPITAL - Modul ET3: Zukunftstrends in der<br />
Klinikorganisation<br />
Dipl.-Kfm. Thomas Kapitza / Dr. Jörg Ulrich Ansorg<br />
Gebühren: € 360 / € 360<br />
14.12.12 - 15.12.12 Berlin<br />
Seminarreihe SIMPLIFY YOUR HOSPITAL - Modul SD2: Kommunikation und<br />
Präsentation als Karrierechance<br />
Dipl.-Kfm. Thomas Kapitza / Dr. Jörg Ulrich Ansorg<br />
Gebühren: € 360 / € 360
<strong>BDC</strong> Service<br />
Veranstaltungshinweise<br />
Seminare unterschiedlicher Anbieter im Übelick<br />
Weitere Veranstaltungshinweise finden Sie hier<br />
Änderungen vorbehalten, tägliche Aktualisierungen finden Sie unter obige.<br />
07.07.12 München<br />
23. Münchner Handchirurgisches Symposium (MHS) <strong>2012</strong><br />
ATOS Klinik München / Zentrum für Handchirurgie<br />
23.08.12 - 26.08.12 Hamburg<br />
4th European Plastic Surgery Research Council (EPSRC) <strong>2012</strong><br />
European Plastic Surgery Research Council e.V.<br />
03.09.12 - 05.09.12 Norderstedt<br />
14. Weiterbildungskurs Gastrointestinale <strong>Chirurgie</strong><br />
Johnson & Johnson MEDICAL GmbH European Surgical Institute<br />
Gebühren: € 1030 / € 1030<br />
10.09.12 - 14.09.12 Köln<br />
Netzmanager/in im Gesundheitswesen (IHK)<br />
Frielingsdorf Consult GmbH<br />
Gebühren: € 3284,40 / € 3629,50<br />
12.09.12 - 15.09.12 Erlangen<br />
57. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie<br />
(DGNN) <strong>2012</strong><br />
Deutsche Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie (DGNN)<br />
13.09.12 - 15.09.12 Bremen<br />
43. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und<br />
Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) e. V. 17. Jahrestagung der Vereinigung der<br />
Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) e. V.<br />
Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen<br />
(DGPRÄC) e. V.<br />
14.09.12 - 15.09.12 Heidelberg<br />
2. Rhein-Neckar-Symposium <strong>2012</strong> Update Wirbelsäule<br />
Universitätsklinikum Heidelberg<br />
Berufsgen. Unfallklinik Ludwigshafen<br />
Universitätsmedizin Mannheim<br />
17.09.12 - 21.09.12 Homburg-Saar<br />
Endoscopic Neuro and Spine Surgery<br />
Klinik für Neurochirurgie<br />
Universitätsklinikum des Saarlandes<br />
Gebühren: € 900 / € 900<br />
24.09.12 - 29.09.12 Köln<br />
MVZ-Geschäftsführer/in (IHK)<br />
Frielingsdorf Consult GmbH<br />
Gebühren: € 3284,40 / € 3629,50
25.09.12 - 25.09.12 Berlin<br />
OP-Management in der Praxis<br />
emtec e.V.<br />
Gebühren: € 395 / € 395<br />
26.09.12 - 26.09.12 Berlin<br />
OP-Management in der Krankenhausorganisation<br />
emtec e.V.<br />
26.09.12 - 29.09.12 Jena<br />
43. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) <strong>2012</strong><br />
Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e. V. (DGMP)<br />
29.09.12 - 30.09.12 Berlin<br />
Gutachten " Sozialgericht" Modul III<br />
BVOU e.V.<br />
ADO<br />
Gebühren: € 300 / € 300<br />
21.10.12 - 22.10.12 Wendisch Rietz<br />
Grundlagen der Dialyseshuntchirurgie und PTA (GDC)<br />
Medizinisches Kompetenzzentrum<br />
"Medizin im Grünen"<br />
c/o HCx Consulting GmbH<br />
Gebühren: € 775 / € 775<br />
28.10.12 - 29.10.12 Wendisch Rietz<br />
Grundlagen der Aorten<strong>Chirurgie</strong> (GAC) - Gefäßchirurgische Techniken<br />
Medizinisches Kompetenzzentrum "Medizin im Grünen"<br />
c/o HCx Consulting GmbH<br />
Gebühren: € 775 / € 775<br />
<strong>06</strong>.12.12 - 08.12.12 Stuttgart<br />
7. Deutscher Wirbelsäulenkongress - Jahrestagung der Deutschen<br />
Wirbelsäulengesellschaft e.V.(DWG) <strong>2012</strong><br />
Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG) e.V.
News vom <strong>BDC</strong>|Sport-Team<br />
<strong>BDC</strong> Service<br />
Das offizielle <strong>BDC</strong>-Trikot<br />
Die offizielle Teambekleidung der <strong>BDC</strong>-Sportinitiative „Running Surgeons“ können Sie beim <strong>BDC</strong> bestellen.<br />
Trikot und Hose (kurz) bestehen aus atmungsaktivem Funktionsmaterial und halten Sie auch beim<br />
Ausdauersport angenehm trocken. Das „Running-Surgeons-Trikot“ wurde speziell für den <strong>BDC</strong> in kleiner<br />
Auflage hergestellt. Sie erhalten ein funktionales Unikat, das Ihnen lange Freude machen wird.<br />
Bestellung des <strong>BDC</strong>-Trikots<br />
Online bestellen unter www.bdc-shop.de<br />
Für Rückfragen:<br />
Tel.: 030/28004 - 100<br />
Post an: <strong>BDC</strong> e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin<br />
Sport-Termine
Laufen<br />
14. Juli <strong>2012</strong> Freiburg<br />
10. Freiburger LaufNacht<br />
4. August <strong>2012</strong> Berlin<br />
21. Vattenfall City-Nacht<br />
17. August <strong>2012</strong> Dresden<br />
2. Dresdner Nachtlauf<br />
25. August <strong>2012</strong> Minden<br />
38. Volkslauf Minden<br />
26. August <strong>2012</strong> Köln<br />
14. Kölner Halbmarathon<br />
02. September <strong>2012</strong> Fränkische Schweiz<br />
13. Fränkische Schweiz - Marathon<br />
09. September <strong>2012</strong> Hamburg<br />
23. Internationaler Alsterlauf<br />
Radfahren<br />
12. August <strong>2012</strong> Stammbach<br />
Stambacher Radrundfahrt<br />
01.-02. September <strong>2012</strong> Nürburgring<br />
Rad am Ring<br />
02. September <strong>2012</strong> Nürnberg<br />
Rund um die Nürnberger Altstadt<br />
3. Oktober <strong>2012</strong> Münster<br />
Sparkassen Münsterland Giro
Inliner<br />
04. August <strong>2012</strong> Berlin<br />
21. Vattenfall City-Nacht<br />
25. August <strong>2012</strong> Rüdesheim<br />
Rhine-on-Skates / Mittelrheintal<br />
29. September <strong>2012</strong> Berlin<br />
39. Berlin-Marathon Inlineskating<br />
14. Oktober <strong>2012</strong> Köln<br />
Köln Inline-Marathon
<strong>BDC</strong> Service<br />
Aktionsangebote für <strong>BDC</strong>-Mitglieder im Juni<br />
<strong>2012</strong><br />
Alle Aktionsangebote für <strong>BDC</strong>-Mitglieder…
Alle Aktionsangebote für <strong>BDC</strong>-Mitglieder…
<strong>BDC</strong>-Landesverbände<br />
<strong>BDC</strong> Intern<br />
Der <strong>BDC</strong> ist in allen Regionen Deutschlands tätig und hier Ansprechpartner für Chirurgen. Suchen Sie sich<br />
den Landesverband, der für Ihre Arbeitsadresse zuständig ist, heraus. Hinter dem entsprechenden Button<br />
finden Sie alle Kontaktdaten wie auch die neuesten Informationen zu dem jeweiligen Landesverband.<br />
<strong>BDC</strong>|Baden-Württemberg<br />
<strong>BDC</strong>|Bayern<br />
<strong>BDC</strong>|Berlin<br />
<strong>BDC</strong>|Brandenburg<br />
<strong>BDC</strong>|Bremen<br />
<strong>BDC</strong>|Hamburg<br />
<strong>BDC</strong>|Hessen<br />
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<strong>BDC</strong>|Sachsen<br />
<strong>BDC</strong>|Sachsen-Anhalt<br />
<strong>BDC</strong>|Schleswig-Holstein<br />
<strong>BDC</strong>|Thüringen<br />
<strong>BDC</strong>|Westfalen
<strong>BDC</strong> Intern<br />
Protokoll der Mitgliederversammlung des <strong>BDC</strong><br />
am 25. April <strong>2012</strong><br />
Ort: ICC Berlin, Saal 3, im Rahmen des 129. Kongress der Deutschen Gesellschaft für <strong>Chirurgie</strong> (24.-27.04.12)<br />
Datum: 25. April <strong>2012</strong><br />
Zeit: 17:30 - 19:00 Uhr<br />
Leitung: Prof. Dr. H.-P. Bruch, Präsident<br />
Teilnehmer: Präsidiumsmitglieder weitere <strong>BDC</strong>-Mitglieder<br />
TOP 1 Bericht des Präsidenten<br />
TOP 2 Bericht des Schatzmeisters<br />
TOP 3 Bericht des Justitiars<br />
TOP 4 Aktuelle Politik<br />
TOP 5 Verschiedenes<br />
Begrüßung:<br />
Der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen, Prof. Bruch, begrüßt die Teilnehmer und dankt<br />
für die geleistete intensive Arbeit und deren Unterstützung.<br />
Anlässlich der Ehrung der verstorbenen <strong>BDC</strong>-Mitglieder erheben sich die Teilnehmer von den Sitzen.<br />
Zu TOP 1 Bericht des Präsidenten Prof. Dr. Bruch<br />
In einem kurzen Bericht legt der Präsident die Arbeit der letzten Wochen zum Projekt „Einheit der <strong>Chirurgie</strong>“<br />
dar. Einen weiteren Schwerpunkt des Berufsverbandes stellt die Neu- und Umstrukturierung der Weiterbildung<br />
in der BÄK dar. Hier geht es insbesondere um eine Änderung in der Struktur und auch um eine deutliche<br />
Veränderung in der Weiterbildungskommission. Der Stellenwert der <strong>Chirurgie</strong> muss deutlich herausgearbeitet<br />
werden und insbesondere die Chirurgen sollten sich maßgeblich an der Entwicklung der modularen<br />
Weiterbildung beteiligen. Hier kommt es darauf an, dass alle Fachbereiche und Fachverbände an der<br />
Neugestaltung und Umstrukturierung der Weiterbildung mitarbeiten.<br />
In seinem Bericht geht dann der Präsident auf die Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB) ein.<br />
Obwohl der <strong>BDC</strong> aus dem GFB ausgetreten ist, sollte die Vereinigung unbedingt erhalten werden und auf<br />
eine europäische Ebene geführt werden. Dabei sollte Wert darauf gelegt werden, dass übergeordnete<br />
notwendige Maßnahmen und Modalitäten zentral/europäisch geregelt werden müssen.<br />
In seinem Rechenschaftsbericht ging der Präsident dann noch auf die Weiterbildung, den weiblichen<br />
Nachwuchs und die vom <strong>BDC</strong> vorangetriebenen Formate ein. Dabei hob er besonders den<br />
Nachwuchskongress hervor, der mit überwältigender Resonanz angenommen wurde. Er sprach dem<br />
Geschäftsführer, Herrn Dr. Ansorg und den Akademieleitern seinen Dank aus. Auch mit überwältigender<br />
Resonanz wurde der Bundeskongress in Nürnberg besucht. Hier sprach er insbesondere Herrn Dr. Dittrich<br />
seinen Dank aus als Tagungspräsident des gemeinsamen Bundeskongresses von <strong>BDC</strong>/BNC und BAO.<br />
Prof. Bruch sprach die Absicht aus, dass dieses Format und insbesondere dieser besondere Kongress in<br />
einer gemeinsamen chirurgischen Woche mit dem DGCH-Kongress aufgehen könnte.<br />
Ein weiteres Thema, welches angerissen worden ist, war die Sektion <strong>Chirurgie</strong> der UEMS. Der<br />
Altpräsident Prof. Polonius hat die Leitung der Sektion abgegeben. Prof. Bruch wurde zum Liaison Officer<br />
gewählt. Die <strong>BDC</strong>-Geschäftsstelle stellt weiterhin das Backoffice der UEMS-Section and Board of Surgery.<br />
Der Präsident dankt den anwesenden Mitgliedern des <strong>BDC</strong> für die aktive Mitarbeit und für die<br />
erstaunliche Professionalisierung des <strong>BDC</strong>. Er stellt fest, dass der <strong>BDC</strong> weiter wächst und zum Jahresende<br />
2011 über 16 250 Mitglieder hatte.<br />
In der sich anschließenden Diskussion ergriff der Vizepräsident Dr. Rüggeberg das Wort und gratuliert<br />
dem Präsidenten Prof. Bruch nachträglich zum Geburtstag. Er dankt für die fruchtbare Zusammenarbeit und<br />
schenkt ihm eine Skulptur „Handreichen“.<br />
Zu TOP 2 Bericht des Schatzmeisters Dr. Mayer<br />
Anschließend gibt der Schatzmeister einen Überblick über das Geschäftsjahr 2011. Der Schatzmeister, Dr.<br />
Mayer, konstatiert eine stabile Beitragsentwicklung. Auch die Rechtsschutzversicherung zeigt eine konstante<br />
Entwicklung mit leichtem Gewinn. Die Kosten des Präsidiums waren unverändert und lagen in der Höhe des<br />
Vorjahres. Auch die Geschäftsstelle zeigt trotz vielfacher Veränderungen und Neueinstellungen stabile Kosten<br />
um 1 Million Euro. Die Akademie für chirurgische Weiterbildung und praktische Fortbildung bleibt im Rahmen
der Einnahmesituation ein Sorgenkind, wobei dies ausdrücklich der politische Auftrag des <strong>BDC</strong> ist, hier keine<br />
„schwarzen“ Zahlen zu schreiben, der Zuschuss der Akademie betrug 2011 knapp 300.000 €.<br />
Es kann aber konstatiert werden, dass zurzeit keine unkontrollierte Unterdeckung der Kosten zu<br />
verzeichnen ist. Die gut frequentierte Rechtsberatung zeigt ebenfalls stabile Kosten. Nach Prüfung des<br />
Geschäftsberichtes und Geschäftsbetriebes wurde vom Wirtschaftsprüfer eine saubere Buchführung und<br />
regelrechte Geschäftstätigkeit festgestellt. Dem Geschäftsführer, Dr. Ansorg, wird für seine Arbeit und die<br />
Ergebnisse gedankt.<br />
Wie bei der letzten Beratung des geschäftsführenden Präsidiums festgelegt, wurde die Anpassung der<br />
Beiträge Ost/West zur Abstimmung gegeben. Von den anwesenden 28 <strong>BDC</strong>-Mitgliedern stimmten 26<br />
Mitglieder der Beitragsanpassung zu. Es gab eine Gegenstimme und eine Enthaltung.<br />
Aus der Mitgliederversammlung wurde dann die Entlastung des Vorstandes beantragt und er wurde mit<br />
drei Enthaltungen angenommen.<br />
Zu TOP 3 Bericht des Justitiar Dr. Heberer<br />
Dr. Heberer konnte wieder dokumentieren, dass in seiner 15-jährigen Tätigkeit der Bedarf an juristischer<br />
Beratung bei unseren Mitgliedern kontinuierlich gewachsen ist. Herausheben wollte er den Problemkreis<br />
Honorararzt, Chefarztverträge sowie Strafrecht und Haftungsrecht. Es erfolgen insgesamt ungefähr 8<br />
Anfragen pro Tag. Diese werden sowohl während seines Präsenztages in der <strong>BDC</strong>-Geschäftsstelle als auch<br />
direkt über seine Kanzlei zeitnah beantwortet.<br />
Zu TOP 4 Aktuelle Politik<br />
Es wurden keine Anfragen gestellt.<br />
Zu TOP 5 Verschiedenes<br />
Der Präsident berichtete von Anfragen von Kollegen kleinerer Krankenhäuser, die erhebliche<br />
Überlebensschwierigkeiten haben und sich mit vielen niedergelassenen Kollegen zusammenschließen<br />
müssen. Hier ergeben sich aber erhebliche rechtliche Probleme. Dabei muss besonders herausgehoben<br />
werden, dass 20 bis 30 Prozent des Leistungsspektrums der kleineren Krankenhäuser an niedergelassene<br />
Kollegen abgegeben werden müssen, so dass die finanzielle Situation deutlich schlechter ist. Hier bittet er<br />
doch die Mitglieder, sich aktiv in den Prozess einzuschalten und auch juristisch zu begleiten. Da keine<br />
weiteren Anfragen gestellt werden, schließt der Präsident die Mitgliederversammlung und dankt allen<br />
Anwesenden.<br />
Ende der Veranstaltung: gegen 19 Uhr<br />
Berlin, den 25.04.<strong>2012</strong><br />
Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch<br />
Präsident des <strong>BDC</strong><br />
Dr. Ullrich Fleck<br />
Schriftführer<br />
Diesen Artikel finden Sie auf <strong>BDC</strong>|Online unter der Rubrik News|<strong>BDC</strong>|Intern<br />
Protokoll der Mitgliederversammlung. <strong>Passion</strong> <strong>Chirurgie</strong>. <strong>2012</strong> Juni; 2(<strong>06</strong>): Artikel 10_02.
<strong>BDC</strong> Intern<br />
Leserbriefe zum Einladungsschreiben des<br />
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit<br />
<strong>2012</strong><br />
Betreff „Neuer Player im Gesundheitsmarkt: Der<br />
mündige Patient“<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die Antwort, wie sich zusätzliches Kapital für Investitionen im Gesundheitssystem vor dem Hintergrund<br />
zurückgehender öffentlicher Finanzierung aufbringen lässt, ist aus meiner Sicht ganz einfach:<br />
Abschaffung der sich fast krebsgeschwürartig vermehrenden Systeme an<br />
Gesundheitsmanagern/Ökonomen, Qualitätssicherungsinstrumenten, Zertifizierungssystemen Wund/Risk-<br />
Managern, u.s.w..<br />
All dies wird letztendlich vom Gesundheitssystem und damit von den Kassenbeiträgen und Steuergeldern<br />
finanziert, ohne das ein wirklicher Input, ein wirklich existenter Nutzen für das System resultiert. Wen von den<br />
600 Referenten, die sicherlich alle über gute und sehr gute Einkommen verfügen, brauchen wir wirklich????<br />
Nach Durchsicht Ihres Flyers ist die Anzahl der Kollegen die im Sinne des Gesundheitssystem nützlich<br />
tätig sind, nach meiner Einschätzung eher gering.<br />
Und erlauben Sie mir die Anmerkung, dass sogar ein Referent mir durchaus bekannt ist. Die bildliche<br />
Darstellung und die Beschreibung seiner jetzigen Tätigkeit wirkt brilliant und könnte Bewunderung auslösen,<br />
wäre da nicht die Erinnerung an lang zurückliegende gemeinsame Kliniktage, in denen jener Kollege vom<br />
medizinischen Klinikalltag völlig überfordert war und sich rasch für eine bequemere Lösung in der<br />
Pharmaindustrie entschied.<br />
Und schließlich noch eine Bemerkung zum mündigen Patienten. Niemand wünscht sich mehr den<br />
begreifenden Patienten mit Compliance als der Klinikarzt.<br />
Leider sieht die Realität in einer immer älter werdenden Gesellschaft anders aus. Die ganze Diskussion<br />
zeigt auf, wie praxisfern jene „Experten“ aus Politik, Medien, Wirtschaft und Gesundheitsbranche wirklich sind.<br />
Wer meiner Darstellung nicht glaubt, den lade ich herzlich zu einer gemeinsamen Visite in meiner<br />
Abteilung ein.<br />
Ein Letztes zur Transparenz und Patientensouveränität: Transparenz ist in aller Munde und jeder punktet<br />
der nach Transparenz ruft.<br />
Genauer betrachtet schafft Transparenz aber auch Vertrauen ab. Was transparent ist, benötigt kein<br />
Vertrauen in das oder den, dem man sich anvertraut!<br />
Aber genau dieses „Anvertrauen“ ist aus meiner Sicht ein Grundpfeiler der erfolgreichen Arzt-<br />
Patientenbeziehung und damit des Behandlungserfolges.<br />
In der Diskussion um Transparenz und Patientensouveränität, Patientenrechtegesetz und „Augenhöhe“,<br />
unterschätzen die „Experten“ einen Aspekt ganz gewaltig, nämlich die Umerziehung des Arztes mit seiner<br />
besonderen Verantwortung und Hingabe in einen kalkulatorisch denkenden Dienstleister, ohne emotionale<br />
Bindung gegenüber dem durch ihn behandelten Patienten.<br />
Wenn wir das wirklich wollen, dann ist die von Ihnen beworbene Veranstaltung sicherlich der richtige Weg!<br />
In diesem Sinne und<br />
mit freundlichen Grüßen,<br />
Dr. med. Christian Hessler<br />
Chefarzt, Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie<br />
Minimalinvasive <strong>Chirurgie</strong>, Proktologie<br />
Heilig-Geist-Hospital Bingen<br />
Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen<br />
christian.hessler@heilig-geist-hospital.de
die Einladung zum o.g. Kongress die am 02. Mai via E-Mail verschickt wurde und die Sie wahrscheinlich auch<br />
bekommen haben, beginnt mit dem Satz: „Entgegen allen Behauptungen stand der Patient bisher nicht im<br />
Vordergrund des Behandlungsprozesses. Er war wegen der weitgehenden Intransparenz des Systems eher<br />
Objekt als Subjekt“, sagte Professor Heinz Lohmann.<br />
Als Arzt bin ich natürlich einer der Hauptakteure in diesem „System“ und fühle mich direkt angesprochen<br />
und bin empört.<br />
Um es vorweg zu sagen, ich empfinde, wie auch einige andere meiner Kollegen, diese Einleitung und den<br />
weiteren Text als eine Zumutung.<br />
Nun im Einzelnen:<br />
Natürlich stand und steht der Patient im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Wer oder was sollte denn<br />
sonst im Zentrum stehen. Patienten werden nicht erst seit dem es Herrn Lohmann gibt von Ärzten behandelt.<br />
Hätte in den letzten Jahrzenten nicht der kranke Mensch im Zentrum gestanden, wo wäre die Medizin heute?<br />
Herr Lohmann der mit hoher Wahrscheinlichkeit bisher niemals einen kranken Menschen behandelt hat,<br />
versucht mit diesen Allgemeinplätzen uns Ärzte zu diskreditieren, und schwimmt auf dieser medialen Welle,<br />
die ebenfalls leider ein Klima des Misstrauens schafft, auf dem Scheitelpunkt mit.<br />
Herr Lohmann spricht von einem Gesundheitsmarkt. Dieser Begriff wurde nicht von Ärzten erdacht. Der<br />
Patient als „Player“, die Konferenz als „Session“. Das ist die Sprache von Ökonomen die sich gerne der<br />
internationalen Sprache bedienen, um dadurch eine Atmosphäre des Weltweiten und Allgemeingültigen zu<br />
verbreiten.<br />
Die „neue proaktive Rolle von Patienten.“<br />
Was ist das? Ist das die 90-jährige alte Dame, die alleine zu Hause lebt, über den Teppich stolpert und<br />
sich dabei den Schenkelhals bricht? Oder ist der „proaktive Patient“ der junge Mann, der eine Psychose hat<br />
und sich ständig verfolgt fühlt? Ist „der Konsument“ die junge Familie, wo die Frau morgens um 3 Uhr per<br />
Kaiserschnitt ein kleines Mädchen mit einem schweren Herzfehler entbunden hat? Schaut die 90-jährige, der<br />
junge Mann, die Familie als erstes in das weltweite Netz um sich proaktiv als Konsument zu informieren, oder<br />
wünschen sie sich alle doch lieber einen empathischen Arzt, zu dem sie Vertrauen haben?<br />
Am 14. Juni auf dem Hauptstadtkongress gibt es dann die „Session“: „App statt Anzeige:<br />
Gesundheitsmarketing auf neuen Wegen.“<br />
Endlich wird klar worum es bei diesem Kongress geht: Der Patient als Teil der Wertschöpfungskette. Hier<br />
geht es nicht um das Patientenwohl, wie es von Herrn Lohmann vordergründig behauptet wird, sondern nur um<br />
die Möglichkeit für patientenferne Dienstleister, ohne Verantwortung für den „souveränen“ Patienten, an der<br />
Wertschöpfung beteiligt zu sein. Dies ist evident.<br />
„Die Forderung nach Transparenz wird gerade da laut, wo kein Vertrauen mehr vorhanden ist. Die<br />
Transparenzgesellschaft ist eine Gesellschaft des Misstrauens, die aufgrund des schwindenden Vertrauens<br />
auf Kontrolle setzt.“ Dieses Zitat stammt aus einem Artikel von Herrn Professor Dr. Byung-Chul Han der am<br />
12.01.<strong>2012</strong> in „DIE ZEIT“ erschienen ist. Hier werden für jeden sehr nachvollziehbar die Nachteile und<br />
Gefahren des „Transparenzfetisch“ aufgezeigt.<br />
„… anstelle des empathischen Engagements wird die unparteiische Dienstleistungserbringung gepriesen“<br />
(Dtsch. Ärzteblatt <strong>2012</strong>; 109 (16): A 804-7). Dieser Artikel ist von Herrn Professor Dr. G. Maio, Lehrstuhl für<br />
Medizinethik der Universität Freiburg.<br />
„Paradoxerweise führt also die Korruption medizinischer Verlässlichkeit durch ökonomische Rationalität<br />
zu ökonomischer Ineffizienz.“ (Verlässlichkeit - Eine Grundlage humaner Ökonomie von Professor Dr. Julian<br />
Nida-Rümelin, nachzulesen auf seiner Homepage).<br />
Erfreulicherweise gibt es auch noch Menschen, die diesseits vom gesundheitsökonomischen Mainstream<br />
ihre Gedanken publizieren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. med. Thomas Friedrich Weigel<br />
Richard-Wagner-Straße 35<br />
65193 Wiesbaden<br />
thomasfweigel@aol.com
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V.<br />
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Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch<br />
Vizepräsidenten:<br />
Prof. Dr. med. Tilmann Mischkowsky<br />
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg<br />
Justitiar:<br />
Dr. jur. Jörg Heberer, Berlin/München<br />
Geschäftsführer:<br />
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