Erfahrungsaustausch zur Umsetzung der Teile A und B - QCNet
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Antworten QM-Experten<br />
„Je<strong>der</strong> Mitarbeiter hat einen Einarbeitungsnachweis (F201),<br />
dieser wird im Personalordner <strong>der</strong> Abteilung aufbewahrt<br />
(öffentlich). Zusätzlich hängt in je<strong>der</strong> Abteilung eine<br />
Regelung <strong>der</strong> Zuständigkeiten (F22), diese wird einmal<br />
jährlich aktualisiert. Je nach Abteilung sind dort die Geräte<br />
<strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Tätigkeiten <strong>und</strong> je<strong>der</strong> Mitarbeiter aufgeführt.<br />
Mitarbeiter, die angelernt werden, erhalten eine<br />
Kennzeichnung, die Kompetenz wird dann auf dem<br />
Einarbeitungsnachweis dokumentiert <strong>und</strong> das F22 danach<br />
aktualisiert.“<br />
Waltraud Malms-Fleschenberg, Qualitätsmanagement, MVZ Labor Dr. Eberhard <strong>und</strong> Partner,<br />
Dortm<strong>und</strong>.