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Erfahrungsaustausch zur Umsetzung der Teile A und B - QCNet

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Antworten QM-Experten<br />

„Je<strong>der</strong> Mitarbeiter hat einen Einarbeitungsnachweis (F201),<br />

dieser wird im Personalordner <strong>der</strong> Abteilung aufbewahrt<br />

(öffentlich). Zusätzlich hängt in je<strong>der</strong> Abteilung eine<br />

Regelung <strong>der</strong> Zuständigkeiten (F22), diese wird einmal<br />

jährlich aktualisiert. Je nach Abteilung sind dort die Geräte<br />

<strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Tätigkeiten <strong>und</strong> je<strong>der</strong> Mitarbeiter aufgeführt.<br />

Mitarbeiter, die angelernt werden, erhalten eine<br />

Kennzeichnung, die Kompetenz wird dann auf dem<br />

Einarbeitungsnachweis dokumentiert <strong>und</strong> das F22 danach<br />

aktualisiert.“<br />

Waltraud Malms-Fleschenberg, Qualitätsmanagement, MVZ Labor Dr. Eberhard <strong>und</strong> Partner,<br />

Dortm<strong>und</strong>.

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