15.12.2012 Aufrufe

Filmverleih im KKT

Filmverleih im KKT

Filmverleih im KKT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

____________________________________________________<br />

Bericht vom <strong>KKT</strong>-Fachtag: Kinder in Bewegung 2<br />

Das Bundeskinderschutzgesetz 8<br />

Personalmangel in Elterninitiativen 17<br />

Informationen: Zuschusswesen, BayKiBiG, Personal,<br />

Interessantes für alle Initiativen 20<br />

Mittagsbetreuungen 34<br />

Fortbildungen 37<br />

Redaktionsschluss: 15.9.2012<br />

6BKontakt- und Beratungsstelle<br />

für Elterninitiativen<br />

Tel. 089/9616060-0<br />

Fax 089/9616060-16<br />

Di – Fr 10-13 Uhr<br />

Di 14-16 Uhr<br />

info@kkt-muenchen.de<br />

Personalverwaltung:<br />

R. Brasche, Tel. 9616060-15<br />

Di, Do, Fr 10-13 Uhr<br />

Hrosemarie.brascheH@kkt-muenchen.de<br />

Marion Kössler, Tel. 9616060-24<br />

Mo, Di, Mi 10–13 Uhr<br />

Marion.koessler@kkt-muenchen.de<br />

Josefine Martin, Tel. 9616060-14<br />

4BDi , Mi, Do 10-13 Uhr<br />

josefine.martin@kkt-muenchen.de<br />

0<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

7BKontakt- und Beratungsstelle für<br />

Mittagsbetreuungen<br />

Tel. 089/9616060-17<br />

Fax 089/9616060-19<br />

Di, Do 10-13 Uhr<br />

Di 14-16 Uhr<br />

mittagsbetreuung@kktmuenchen.de<br />

Personalverwaltung :<br />

Jo Morgan Tel. 9616060-18<br />

Di, Do 10-13 Uhr<br />

Hjo.morgan@kkt-muenchen.de<br />

<strong>KKT</strong> Kleinkindertagesstätten e.V. Landwehrstraße 60-62 80336 München<br />

HUwww.kkt-muenchen.deU


____________________________________________________<br />

Liebe Eltern, liebe MitarbeiterInnen in den Initiativen<br />

Das Kindergartenjahr endet bewegt – das schlägt sich auch in diesem<br />

Info nieder. Die Rückmeldungen zu unserem Fachtag „Wie Kinder durch<br />

Bewegung lernen“ waren überaus positiv. In einem Bericht über diesen<br />

Tag bringt Stephanie Haan noch einmal die wichtigsten Momente und<br />

Ergebnisse in Erinnerung. Nun hoffen wir, dass der Anstoß zu mehr<br />

Bewegungsmöglichkeiten für Kinder auf fruchtbaren Boden fiel und sich<br />

viele neue Ideen für die Praxis entwickeln. Wir freuen aus auf jeden Fall<br />

über Rückmeldungen und neue Beispiele der „Best Practise“ mit dem<br />

Schwerpunkt „Bewegung“!<br />

Bewegung gibt es auch in der Gesetzeslandschaft: das neue<br />

Bundeskinderschutzgesetz trat Anfang des Jahres in Kraft und bringt<br />

auch für Kindertagesstätten einige weitere Veränderungen. Wir<br />

berichten darüber in diesem Heft. Wir bleiben dran am Thema und<br />

werden <strong>im</strong> Herbst über die für München spezifischen Vereinbarungen<br />

informieren.<br />

Auch <strong>im</strong> BayKiBiG bewegt sich etwas: der Landtag wird noch vor der<br />

Sommerpause über Veränderungen beschließen, Claudia Thiele<br />

berichtet darüber <strong>im</strong> Informationsteil dieses Heftes. Detaillierte Infos gibt<br />

es dann nach dem endgültigen Beschluss natürlich auf unserer<br />

Homepage und per rundmail!<br />

Im Infoteil finden sich außerdem noch wichtige Hinweise zum Thema<br />

Lebensmittelsicherheit, Bundesfreiwilligen-Dienst und vieles mehr.<br />

Auch die Amtsübergabe des Vorstands an die „Neuen“ muss gut<br />

vorbereitet sein, einige Tipps dafür sind ebenfalls in diesem Heft zu<br />

finden.<br />

Jetzt aber wünschen wir Euch vor allen Dingen einen wunderschönen<br />

Sommer, gute Erholung und viel Zeit zum Kraft tanken!<br />

Euer <strong>KKT</strong>-Team<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

1


____________________________________________________<br />

2<br />

Rennen, Toben, Klettern –<br />

Wie Kinder durch Bewegung lernen!<br />

Ein Rückblick auf den <strong>KKT</strong>-Fachtag am 25. April 2012<br />

<strong>im</strong> Kulturhaus Milbertshofen<br />

Gemeinsam mit an die 120 Teilnehmenden beging der <strong>KKT</strong> am 25. April<br />

<strong>im</strong> Kulturhaus Milbertshofen seinen sehr lebendigen Fachtag „Rennen<br />

– Toben – Klettern – Wie Kinder durch Bewegung lernen“, auf dem der<br />

Stellenwert von Bewegung auf vielfältige Weise deutlich wurde. Die<br />

Gäste näherten sich dem Thema nicht nur über Vorträge, einen<br />

Filmbeitrag oder eine Diskussionsrunde, sondern auch aktiv durch<br />

sportliche Auflockerungsübungen oder durch die Erprobung von<br />

Bewegungsspielen in den Workshops.<br />

Nach der offiziellen Begrüßung durch Ingrid Fleck vom <strong>KKT</strong> übernahm<br />

Norbert Joa vom Bayerischen Rundfunk die Moderation und führte<br />

fachkundig und sympathisch durch den Vormittag. Als Vertreterin der<br />

Stadt München begrüßte Frau Dr. Susanne Hermann, die Leiterin der<br />

Abteilung Kita <strong>im</strong> Referat für Bildung und Sport (RBS), die Teilnehmenden<br />

und stellte dabei Frau Andrea Dorfner-Gisdakis vor, die kürzlich den<br />

Bereich Koordination und Aufsicht der freien Träger <strong>im</strong> RBS übernommen<br />

hat.<br />

Anschließend führte Claudia<br />

Thiele vom <strong>KKT</strong> mit<br />

anschaulichen Fotos inhaltlich<br />

in die Thematik ein. Sie<br />

machte deutlich, dass<br />

Elterninitiativen angesichts<br />

ihrer oft beengten<br />

Räumlichkeiten von jeher<br />

gezwungen waren - und es bis<br />

heute sind - ,erfindungsreich<br />

nach Bewegungsräumen zu<br />

suchen und sich aus der Kita<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


____________________________________________________<br />

hinaus zu bewegen. Sie kommen gar nicht umhin, gedanklich und<br />

räumlich beweglich zu bleiben, wovon nicht zuletzt die betreuten Kinder<br />

profitieren.<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

Renate Z<strong>im</strong>mer in Aktion...<br />

Lebendig ging es auch <strong>im</strong> Hauptreferat von Prof. Dr. Renate Z<strong>im</strong>mer<br />

von der Universität Osnabrück zu, die agil und praxisnah darlegte, wie<br />

man „Bildungsprozesse bewegt gestalten“ kann und „Was Kinder für<br />

eine gute Entwicklung brauchen“. Sie hielt ein ermutigendes und<br />

motivierendes Plädoyer dafür, Kindern Zeit zu geben, Dinge zu<br />

entdecken und auszuprobieren. Vor allem trat sie dafür ein, Kindern<br />

Bewegung zuzumuten und zuzutrauen.<br />

Diesen Standpunkt vertraten auch die ErzieherInnen <strong>im</strong> Film über das<br />

Kinderhaus an der Spervogelstrasse, den die Zuschauer nach der<br />

Kaffeepause zu sehen bekamen. Unter dem Titel „Ein bewegter Tag“<br />

zeigt der Film, wie viel Kinder können, wie gut sie ihre Grenzen<br />

einschätzen lernen, wenn man die Situationen mit ihnen bespricht, sie<br />

aus der Ferne beobachtet und sie vor allem selber machen lässt.<br />

3


____________________________________________________<br />

Bei der<br />

anschließenden<br />

Podiumsdiskussion<br />

über Ängste,<br />

Risiken und<br />

übertriebene<br />

Vorsicht, wenn es<br />

um den Bewegungs-<br />

und<br />

Erkundungsdrang<br />

der Kinder geht, ließ<br />

sich keine rechte<br />

Kontroverse<br />

ausmachen. Zu<br />

ähnlich waren die Standpunkte der Diskutanten, zu denen neben der<br />

Erzieherin Andrea Messerschmid aus dem Kinderhaus<br />

Spervogelstrasse und dem Vorstand Andreas Bruckmeier vom<br />

Naturkindergarten Isarauen, die Journalistin Petra Steinberger, Frau<br />

Prof. Z<strong>im</strong>mer und der Jurist Prof. S<strong>im</strong>on Hundmeyer zählten. Dessen<br />

Appell an die Fachkräfte, sich von der Angst vor<br />

Aufsichtsrechtsverletzungen nicht lähmen zu lassen, wurde vom<br />

Publikum mit offenen Ohren aufgenommen.<br />

Aus unterschiedlichen Perspektiven wurde auch hier wieder betont,<br />

dass vor allem Zutrauen in die Kinder und das Zulassen von Bewegung<br />

entscheidend seien.<br />

Da das Mittagessen wartete, blieb leider etwas wenig Zeit für Fragen<br />

aus dem Publikum. In der folgenden Mittagspause hatten die Gäste<br />

aber ausführlich Zeit, das Gehörte noch einmal untereinander zu<br />

besprechen und zu diskutieren.<br />

Am Nachmittag fanden sechs Workshops statt, einige davon sehr<br />

praxisnah und bewegungsreich. Diese konkrete, aktive Arbeitsweise<br />

stieß auf große positive Resonanz.<br />

Workshop 1 – BAMBINI -Bewegt in die Zukunft<br />

BAMBINI – Bewegt in die Zukunft ist ein Projekt zur nachhaltigen<br />

Mobilitätsbildung, das in die Kita kommt. Die Referentin Katja Trebbe<br />

4<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


____________________________________________________<br />

von Ökoprojekt – MobilSpiel e.V. stellte <strong>im</strong> Workshop zunächst das<br />

Projekt, seine Hintergründe und einzelnen Bestandteile wie<br />

Bewegungserziehung, Umweltbildung, Verkehrserziehung vor. Später<br />

bekamen die Teilnehmenden die Gelegenheit, einzelne Methoden<br />

selber auszuprobieren.<br />

Workshop 2 – Raus in die Natur!<br />

Tobias Schießer aus dem Waldkindergarten Fuchsbau zeigte anhand<br />

von Filmausschnitten, wie Kinder in der Waldpädagogik ihre Räume<br />

nutzen und dabei in Bewegung kommen. Darüber hinaus gab er<br />

Anregungen wie man in Kindergärten Waldtage einrichten kann.<br />

Der Kongress bewegt sich!<br />

Angeleitet von Jürgen Triftshäuser vom Referat für Bildung und Sport...<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

5


____________________________________________________<br />

Workshop 3 – Sportkita Wirbelwind<br />

Marlene Eisenbacher und Tabea Popp, zwei Mitarbeiterinnen der KJR<br />

Sportkita Wirbelwind stellten <strong>im</strong> Workshop ihre Einrichtung vor, in der<br />

Bewegung einen besonderen Stellenwert einn<strong>im</strong>mt. Sie gaben vielfältige<br />

Anregungen, wie man Bewegung auch in kleinen Räumen, mit wenig<br />

Aufwand und ohne viel Material stattfinden lassen kann.<br />

Workshop 4 – Platz da für Bewegung!<br />

Silvia Leippert-Thomas vom Kindernest e.V. Augsburg und dem<br />

Dachverband der Augsburger Elterninitiativen erarbeitete <strong>im</strong> Workshop<br />

anhand vieler Beispiele mit ihren Teilnehmerinnen, wie man auch kleine<br />

Räume so gestalten kann, dass Bewegung ermöglicht wird.<br />

Workshop 5 – Psychomotorik in der Kita<br />

Im Workshop von Michael Passolt, dem Leiter des Instituts für<br />

Bewegungsförderung und Psychomotorik kamen die Teilnehmenden ins<br />

Schwitzen: Sie erprobten zahlreiche psychomotorische<br />

Bewegungsübungen am eigenen Leib und tauschten sich anschließend<br />

über die gemachten Erfahrungen aus.<br />

6<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

Jürgen Triftshäuser<br />

motiviert zur<br />

Bewegung!


____________________________________________________<br />

Workshop 6 – Aktiv am Nachmittag<br />

Ähnlich bewegt ging es auch <strong>im</strong> Workshop über Bewegungsangebote<br />

für Schulkinder von Jürgen Triftshäuser aus dem Sportamt zu, der<br />

zahlreiche Beispiele vorstellte, wie man Schulkinder auch in beengten<br />

Raumverhältnissen bewegen und dadurch Gesundheit,<br />

Ausgeglichenheit und Teamgeist stärkt.<br />

Am Nachmittag trafen sich alle Gäste noch einmal <strong>im</strong> großen Saal, um<br />

gemeinsam den sehr lebendigen, anregenden und praxisnahen Fachtag<br />

zu beschließen.<br />

Mitnehmen konnte man die Botschaft, wie wesentlich Bewegung - nicht<br />

nur - für Kinder und deren Wohlbefinden, Entwicklung und<br />

Persönlichkeitsbildung ist. Es wurde deutlich, dass vor allem die<br />

Erwachsenen gefragt sind, geeignete Rahmenbedingungen für<br />

Bewegung zu schaffen.<br />

Fazit:<br />

Wichtig sind weniger große Räume, sondern vielmehr Einfallsreichtum,<br />

Offenheit, Zutrauen in die Kinder und ihre Fähigkeiten! Und natürlich<br />

die Zeit, die man Kindern gewährt, um sich entfalten zu können.<br />

Ein kleiner Lesetipp zum Thema: Spiegel-online vom 9.6.2012<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

Stephanie Haan<br />

„Ein Recht auf Schrammen“ von Verena Ahne:<br />

„Kinder müssen spielen, toben, Wagnisse eingehen – und sich manchmal blaue<br />

Flecken holen. Nur so können sie sich psychisch und körperlich gesund<br />

entwickeln. Deshalb sollten Eltern ihre Kinder nicht in Watte packen ...“<br />

Ein wunderbarer Artikel für die Diskussion am Elternabend!<br />

7


____________________________________________________<br />

Das neue Bundeskinderschutz-Gesetz<br />

Veränderungen für die Praxis der Kindertagesbetreuung<br />

Am 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG in<br />

Kraft getreten. Nachstehend wollen wir über einige der wichtigsten<br />

Änderungen informieren und auf mögliche Auswirkungen in der Praxis<br />

hinweisen. Das Referat für Bildung und Sport hat in einem Rundbrief an<br />

die freien Träger ebenfalls bereits informiert.<br />

In der nächsten Zeit wird es zu einer Anpassung der „Münchner<br />

Grundvereinbarung“ kommen, in der noch mal genau geklärt wird, wie<br />

und welche Maßnahmen ein freier Träger bei möglicher<br />

Kindeswohlgefährdung treffen muss. In der Vereinbarung soll u.a.<br />

sichergestellt werden,<br />

� dass deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger<br />

Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes<br />

eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,<br />

� bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft<br />

beratend hinzugezogen wird und<br />

� die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die<br />

Gefährdungseinschätzung einbezogen werden.<br />

Bis zur Verabschiedung der neuen Vereinbarung wird es noch eine<br />

Weile dauern, es lohnt sich aber trotzdem, die derzeitige Münchner<br />

Grundvereinbarung, die von allen Elterninitiativen unterzeichnet wurde,<br />

nochmals durchzulesen und auch den Fachkräften nahezubringen. Die<br />

Grundvereinbarung ist auf unserer Homepage <strong>im</strong> Mitgliederbereich zu<br />

finden.<br />

Im Anschluss nun eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Artikel<br />

aus dem Gesetz. Danke an die Kolleginnen von der LAG Hessen, deren<br />

Text wir teilweise übernehmen!<br />

8<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


____________________________________________________<br />

Das Gesetz setzt sich zusammen aus 6 Artikeln. Die besonders für<br />

Kitas relevanten Regelungen finden sich in Artikel 1 und 2.<br />

Artikel 1 enthält das Gesetz zur Kooperation und Information <strong>im</strong><br />

Kinderschutz (KKG). Im Wesentlichen geht es hier darum, Eltern<br />

frühzeitig über Unterstützungsangebote zu informieren, um das<br />

Etablieren verbindlicher Netzwerkstrukturen und die Übermittlung von<br />

Information durch Gehe<strong>im</strong>nisträger bei Kindeswohlgefährdung.<br />

Kindertagesstätten sind dazu aufgefordert, bei der Wahrnehmung<br />

gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindswohlgefährdung die Situation<br />

mit dem Kind und ggf. den Sorgeberechtigten zu erörtern und auf die<br />

Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Dabei besteht Anspruch auf<br />

Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Kann die Gefahr<br />

dadurch nicht abgewendet werden und wird ein Tätigwerden des<br />

Jugendamts als sinnvoll erachtet, dürfen die erforderlichen Daten dem<br />

Jugendamt mitgeteilt werden.<br />

Artikel 2 beschreibt die Änderungen des SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch)<br />

denn durch das BKiSchG werden hier Änderungen wirksam. Folgende<br />

neu formulierten §§ <strong>im</strong> 8. Sozialgesetzbuch sind für Kitas von<br />

besonderer Bedeutung:<br />

§ 8 Abs. 3 SGB VIII<br />

Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Beratung in<br />

Not- und Konfliktlagen ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten.<br />

§ 8a SGB VIII<br />

enthält jetzt die Verpflichtung des öffentlichen Trägers (z.B. Jugendamt),<br />

sich einen unmittelbaren Eindruck vom Kind und seiner Umgebung zu<br />

machen, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist. In<br />

einer Vereinbarung, die zwischen Trägern von Einrichtungen und dem<br />

öffentlichen Jugendhilfeträger (z.B. Stadtjugendamt) geschlossen wird,<br />

soll sicher gestellt werden:<br />

� dass eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wird<br />

� dass dazu eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen wird<br />

� dass die Erziehungsberechtigten sowie das Kind hierbei einbezogen<br />

werden, soweit dadurch nicht der Schutz in Frage gestellt wird<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

9


____________________________________________________<br />

� Neu: die Qualifikationskriterien der insoweit erfahrenen Fachkräfte<br />

sind zu beschreiben<br />

� Dass die Fachkräfte der Träger (z.B. Kitas) bei den<br />

Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen<br />

hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt<br />

informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden<br />

kann.<br />

Die bereits bestehenden Verfahrensregelungen und Vereinbarungen<br />

zwischen Jugendamt und freien Trägern (z.B. die Münchner<br />

Grundvereinbarung) müssen entsprechend angepasst werden (s.o.).<br />

Das Landesjugendamt wird dazu Empfehlungen geben.<br />

§ 8b, Abs. 1 SGB VIII (neu)<br />

Hier wird der Anspruch der pädagogischen Fachkräfte auf Beratung<br />

durch eine insoweit erfahrene Fachkraft noch einmal gesetzlich geregelt.<br />

In München wurde dies schon durch die Münchner Grundvereinbarung<br />

formuliert, das Verfahren wird wohl so bleiben: Fachkräfte richten ihren<br />

Beratungsbedarf an einer der für sie zuständigen<br />

Erziehungsberatungsstellen (regionale und überregionale). Eine Liste<br />

darüber wurde an alle Einrichtungen verteilt, sie ist auch auf unserer<br />

Homepage zu finden. Die Kosten für die Beratung übern<strong>im</strong>mt der<br />

öffentliche Jugendhilfeträger.<br />

§ 8b, Abs. 2 SGB VIII (neu)<br />

Träger von Einrichtungen haben Anspruch auf Beratung bei der<br />

Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien und<br />

Kinderschutzstandards durch die überörtlichen Jugendhilfeträger (z.B.<br />

Landsjugendamt):<br />

Zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu<br />

Verfahren der Beteilung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen<br />

Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in<br />

persönlichen Angelegenheiten.<br />

10<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


____________________________________________________<br />

§ 45 SGB VIII wurde überarbeitet, hier gibt es die meisten<br />

Veränderungen!<br />

Um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, sind Träger ab sofort<br />

UbeweispflichtigU dahingehend, dass sie das Kindeswohl gewährleisten.<br />

Fachliche Kriterien sind hierfür:<br />

� Geeignete räumliche, fachliche, wirtschaftliche und personelle<br />

Voraussetzungen<br />

� Unterstützung der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration<br />

� Gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung darf nicht<br />

erschwert werden<br />

� Nachweis von geeigneten Verfahren der Beteiligung und der<br />

Beschwerde zur Sicherung der Kinderrechte<br />

Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen hat der Träger der<br />

Einrichtung mit dem Antrag auf Betriebserlaubnis u.a.<br />

� Die Konzeption vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen der<br />

Qualitätssicherung- und Entwicklung gibt sowie<br />

� <strong>im</strong> Hinblick auf die Eignung des Personals nachzuweisen, dass die<br />

Vorlage und Prüfung von aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen<br />

sowie von erweiterten Führungszeugnissen<br />

sichergestellt ist (in regelmäßigem Abstand, d.h. alle 5 Jahre)<br />

Wie nun diese oben genannten Kriterien genauer zu definieren sind,<br />

darüber wird es wohl noch einige Diskussionen geben. Grundlage für<br />

die Erteilung der Betriebserlaubnis ist zum einen das BayKiBiG und zum<br />

anderen Standards die die Stadt München darüber hinaus für Kitas in<br />

städtischer oder freier Trägerschaft formuliert.<br />

§ 47, Satz 1 SGB VIII<br />

formuliert deutlich die Anzeigepflicht für die Träger von Einrichtungen:<br />

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen<br />

Behörde unverzüglich<br />

� Die Betriebsaufnahme unter Angabe von Name und Anschrift des<br />

Trägers, Art und Standort der Einrichtung,<br />

� der Zahl der verfügbaren Plätze sowie Namen und der beruflichen<br />

Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte mitzuteilen<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

11


____________________________________________________<br />

� Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der<br />

Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen (hier geht es um<br />

strukturell angelegte Ereignisse und Entwicklungen) sowie<br />

� die bevorstehende Schließung der Einrichtung anzuzeigen.<br />

§ 72a SGB VIII heißt jetzt „Tätigkeitsausschluss einschlägig<br />

vorbestrafter Personen“<br />

Abs. 1 formuliert: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die<br />

Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine<br />

Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer<br />

Straftat nach den §§ 171,174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis<br />

184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches<br />

verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung<br />

oder Vermittlung und in regelmä0igen Abständen von den betroffenen<br />

Personen ein Führungszeugnis nach § 320 Abs.5 und § 30a, Abs. 1 des<br />

Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen.<br />

Die Erweiterung des Führungszeugnisses bedeutet, dass nunmehr auch<br />

Straftaten <strong>im</strong> minderschweren Bereich <strong>im</strong> einfachen Führungszeugnis<br />

zu sehen sind. (Verurteilungen sind hier erst ab einer Geldstrafe von<br />

über 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei<br />

Monaten vermerkt.)<br />

Zur Erklärung der §§:<br />

§ 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht)<br />

§ 174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)<br />

§ 174b StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung) bis<br />

§ 174c StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-<br />

verhältnisses)<br />

§ 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern)<br />

§ 177 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung)<br />

§ 178 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge)<br />

§ 179 StGB (sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen)<br />

§ 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) bis 181a StGB<br />

§ 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen)<br />

§ 183 StGB (exhibitionistische Handlungen)<br />

§ 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) bis 184f StGB<br />

§ 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen)<br />

§ 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung)<br />

12<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


____________________________________________________<br />

§ 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft)<br />

§ 233a StGB (Förderung des Menschenhandels)<br />

§ 234 StGB (Menschenraub)<br />

§ 235 StGB (Entziehung Minderjähriger)<br />

§ 236 StGB (Kinderhandel)<br />

Neu ist: das erweiterte Führungszeugnis muss nicht nur von<br />

hauptamtlichen, sondern auch von neben- und ehrenamtlichen<br />

MitarbeiterInnen eingefordert werden. Der Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe (z.B. Stadtjugendamt) muss nun mit den freien Trägern<br />

Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die auf Grund von Art,<br />

Intensität und Dauer des Kontaktes einer neben- oder ehrenamtlichen<br />

Kraft mit den Kindern nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis<br />

wahrgenommen werden.<br />

Auch zu diesem Punkt muss in München noch eine Regelung entwickelt<br />

werden, das Landesjugendamt wird dazu Empfehlungen geben.<br />

§ 30, Abs. 5 und § 30a, Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz:<br />

Das erweiterte Führungszeugnis<br />

Die Träger von Kindertageseinrichtungen haben nun die Pflicht, sich ein<br />

erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Alle Personen, die<br />

regelmäßig Kinder betreuen (auch die PraktikantInnen) sollten das<br />

erweiterte Führungszeugnis beantragen und vorlegen. Im Gegensatz<br />

zum bisherigen Führungszeugnis werden hier auch minderschwere<br />

Straftatbestände aufgeführt.<br />

Wer übern<strong>im</strong>mt die Kosten?<br />

Das Bundesamt für Justiz teilt mit, dass es dafür keine Gebührenfreiheit<br />

gibt. Das gilt auch für Ehrenamtstätigkeit, wenn dafür eine<br />

Aufwandsentschädigung gezahlt wird.<br />

Bei reiner Ehrenamtlichkeit kann ein Antrag auf Befreiung gestellt<br />

werden. Es wird allerdings geraten, dass der Träger die Kosten dafür<br />

übern<strong>im</strong>mt, denn: „Wird Gebührenbefreiung wegen besonderen<br />

Verwendungszwecks (z.b. ehrenamtliche Tätigkeit, beantragt, muss<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

13


____________________________________________________<br />

dieser konkret <strong>im</strong> Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses<br />

angegeben und gegenüber der Meldebehörde nachgewiesen werden…“<br />

(so eine Mitteilung des Bundesamts für Justiz).<br />

Bereits am 1. Arbeitstag sollte das Führungszeugnis vorliegen – die<br />

MitarbeiterIn zahlt (aber auch diese Kosten könnte der Träger<br />

übernehmen). Für Führungszeugnisse der bereits angestellten<br />

MitarbeiterInnen (neues erweitertes Führungszeugnis sowie<br />

Folgezeugnisse alle fünf Jahre) kommt in jedem Fall der Arbeitgeber<br />

auf. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 13 €, es dauert ca. 1 Woche<br />

bis Erteilung.<br />

Das Meldeamt braucht für die Erteilung des erweiterten<br />

Führungszeugnisses folgende Unterlagen:<br />

Ausweis sowie eine schriftliche Beantragung des Trägers der Kita<br />

(Musterformular dazu gibt es auf unserer Homepage).<br />

Was geschieht mit den Daten?<br />

Das Zeugnis muss weder aufbewahrt noch an den öffentlichen<br />

Jugendhilfeträger (Stadtjugendamt oder Zuschussstelle <strong>im</strong> Referat für<br />

Bildung und Sport) ausgehändigt werden - so eine Mitteilung des<br />

Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.<br />

Trägerintern sollte eine Liste angelegt werden: hier dürfen nur Namen,<br />

Datum des Führungszeugnisses, Datum der Einsicht in das Zeugnis und<br />

Vermerk, dass das Zeugnis eintragsfrei ist, aufgeführt werden (§45, Abs.<br />

5 SGB VIII).<br />

Der Träger darf die Daten nur speichern, verändern und nutzen, soweit<br />

dies zum Ausschluss der Person von der Tätigkeit, die Anlass zu der<br />

Einsichtnahme in das Führungszeugnis gewesen ist, erforderlich ist.<br />

Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und sofort zu<br />

löschen, wenn <strong>im</strong> Anschluss an die Einsichtnahme keine Tätigkeit<br />

aufgenommen wird. In Fällen der Beendigung der Tätigkeit spätestens<br />

nach 3 Monaten!<br />

Der Träger (Vorstand) n<strong>im</strong>mt also nur Einsicht in das Zeugnis und<br />

vergewissert sich, dass dieses frei von Einträgen einschlägiger<br />

Straftaten ist!<br />

Sollten einschlägige Einträge <strong>im</strong> Führungszeugnis sein, ist das<br />

Arbeitsverhältnis sofort zu beenden.<br />

14<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


____________________________________________________<br />

Was heißt das nun konkret für die Elterninitiativ-Kitas?<br />

Alle Einrichtungen sind aufgefordert, sich noch einmal mit dem Thema<br />

auseinanderzusetzen. Grundlage dafür ist natürlich erst einmal der Text<br />

der Münchner Grundvereinbarung sowie Fachliteratur zum Thema.<br />

Interne Abläufe und Verfahren <strong>im</strong> Kontext der SGB VIII sollten festgelegt<br />

werden und dokumentiert werden, allen Vorständen und<br />

MitarbeiterInnen ist die für sie zuständige Beratungsstelle (insoweit<br />

erfahrene Fachkraft) bekannt.<br />

� Die überregionalen Erziehungsberatungsstellen in München stehen<br />

auch für interne Schulungen des Personals zur Verfügung (<strong>im</strong> Falle<br />

von kleinen Elterninitiativen würde sich sicher anbieten, sich mit<br />

mehreren Einrichtungen zusammenzutun.)<br />

� Die Adressen der Erziehungsberatungsstellen finden sich auf<br />

unserer Homepage <strong>im</strong> Mitgliederbereich (Organisation/Anlagen zur<br />

Münchner Grundvereinbarung)<br />

� Der <strong>KKT</strong> wird <strong>im</strong> nächsten Jahr sowohl Fortbildungen für<br />

ErzieherInnen zum Thema anbieten, als auch Infoabende für<br />

Vorstände.<br />

� ReferentInnen am Elternabend: Kontakte sind gerne über uns<br />

nachzufragen!<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

Regina Bruder<br />

15


____________________________________________________<br />

Nach so viel schwerem Stoff: noch ein paar muntere Bilder vom<br />

„bewegten“ Fachtag!<br />

Das Filmteam von der<br />

Spervogelstrasse<br />

Der Film kann gerne bei uns<br />

(<strong>KKT</strong>) ausgeliehen werden!<br />

16<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

Nervennahrung muss sein...


____________________________________________________<br />

Personalmangel in Elterninitiativen:<br />

ErzieherInnen und KinderpflegerInnen<br />

dringend gesucht!<br />

Der Personalmangel <strong>im</strong> Kindertagesstättenbereich: mittlerweile ein<br />

bundesweites Phänomen. Der Ausbau schreitet voran (wenn auch nicht<br />

schnell genug), aber die Ausbildung von Fachkräften kommt dem<br />

gestiegenen Bedarf nicht nach.<br />

Auch Elterninitiativen haben massive Probleme geeignetes Personal zu<br />

finden – obwohl sie doch bestens punkten können, denn der<br />

Arbeitsplatz in einer Elterninitiative bietet Vieles:<br />

� Bezahlung nach TVöD<br />

(in privaten Einrichtungen z.B. nicht unbedingt gewährleistet)<br />

� Kleine überschaubare Gruppen und deshalb die Möglichkeit, auf<br />

jedes Kind wirklich individuell eingehen zu können<br />

� Enger Kontakt und Zusammenarbeit mit den Eltern (das ist<br />

Herausforderung und ein Kompetenzzugewinn gleichermaßen).<br />

Elterninitiativen leben schon lange vor, was in anderen<br />

Einrichtungen und in der öffentlichen Diskussion gefordert wird:<br />

eine enge Zusammenarbeit mit Eltern und „Erziehungspartnerschaft“<br />

Freiraum für eigenständiges Arbeiten und die<br />

Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts<br />

Eine Studie hat gezeigt, dass „Unternehmen“ die einen guten Ruf als<br />

Arbeitgeber haben, leichter passende BewerberInnen finden. Das<br />

bedeutet:<br />

Ein gutes Betriebskl<strong>im</strong>a, Wertschätzung gegenüber den MitarbeiterInnen<br />

sowie besonders auch Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten<br />

werden von ArbeitnehmerInnen als wichtiger Faktor<br />

eingeschätzt (mehr als die Bezahlung!). ArbeitnehmerInnen sind<br />

zunehmend auch <strong>im</strong>materielle Werte wichtig, beispielsweise Lob und<br />

Anerkennung für die Arbeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,<br />

Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Für viele<br />

PädagogInnen sind Initiativen auch deshalb attraktiv, weil dort<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

17


____________________________________________________<br />

selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten möglich ist (und sein<br />

sollte...). Für Ihre fachliche Weiterentwicklung wünschen sie sich u.a.<br />

Freiraum für die pädagogische Arbeit (<strong>im</strong> Rahmen der Einrichtungskonzeption),<br />

keine Gängelung und vor allem das Vertrauen der Eltern in<br />

ihre Arbeit und fachliche Kompetenz!<br />

Wir wollen Euch/Sie anstoßen, das Betriebskl<strong>im</strong>a in Sachen<br />

„Wertschätzung und der Unterstützung von persönlicher<br />

Weiterentwicklung“ selbstkritisch zu überprüfen und zu überlegen,<br />

welche Möglichkeiten es gibt – auch <strong>im</strong>materielle – Veränderungen<br />

oder Verbesserungen anzustoßen. Gerade Vorstände sind hier gefragt<br />

mit gutem Beispiel voranzugehen.<br />

Es ist wichtig, dass Elterninitiativen <strong>im</strong> derzeitigen Wettkampf um gutes<br />

Personal bestehen – und deshalb sollten sie ihre Attraktivität als guter<br />

Arbeitgeber noch sehr viel aktiver herausstellen – und natürlich auch so<br />

leben ... Wir beraten gerne dazu!<br />

Siehe auch unser Infoblatt „Qualitätsstandards der Personalführung in<br />

Elterninitiativen“ <strong>im</strong> Mitgliederbereich unserer Homepage.<br />

18<br />

Das Arbeitsfeld Elterninitiative<br />

bietet vielfältige Aufgaben...<br />

� Zusammenarbeit mit Eltern<br />

� Konzeptionsentwicklung<br />

� Leitungsaufgaben<br />

� Organisation<br />

� Vernetzung<br />

... und viele Herausforderungen!<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


_____________________________________Informationen____<br />

� Zuschüsse für Eltern-Kind-Initiativen<br />

(sogen. „EKI-Förderung“)<br />

Bei Problemen mit Finanzen: Ihr könnt jederzeit be<strong>im</strong> <strong>KKT</strong> einen<br />

Beratungstermin vereinbaren!<br />

Bitte die Bescheide für 2012 (Kosten- und Finanzierungsplan) an uns<br />

schicken, sobald Ihr sie von der Stadt München erhalten habt.<br />

� BayKiBiG<br />

BayKiBiG <strong>im</strong> Sommer neu!<br />

Noch vor der Sommerpause, am 22.7.2012, wird der Bayerische Landtag<br />

das BayKiBiG-Änderungsgesetz verabschieden. Ab dem neuen<br />

Kindergartenjahr gelten demnach neue Regeln. Die wichtigsten<br />

Änderungen, die derzeit geplant sind, haben wir Euch <strong>im</strong><br />

<strong>KKT</strong>-Info 4-2011 schon angekündigt.<br />

Wir empfehlen, Folgendes schon jetzt zu berücksichtigen:<br />

Im Betreuungsvertrag sollten Eltern verpflichtet werden, die Änderung<br />

der Aufenthaltsgemeinde des Kindes (Umzug) sofort dem Vorstand zu<br />

melden. Das gilt auch bei Erhalt eines Eingliederungshilfebescheids<br />

(Bezirk Oberbayern) oder eines Rückstellungsbescheids schulpflichtiger<br />

Kinder (Grundschule). Außerdem sollten Staatsangehörigkeit und<br />

Anschriften der Sorgeberechtigten enthalten sein.<br />

Wichtige Details werden dann erst <strong>im</strong> Herbst „verhandelt“, wenn das<br />

Ministerium unter Einbeziehung der Verbände die Ausführungsverordnung<br />

(AVBayKiBiG) erlässt, die dann vermutlich rückwirkend zum<br />

1.09.2012 gelten wird.<br />

Für die Verbesserung des Anstellungschlüssels auf 1:11 wird es darin<br />

voraussichtlich Übergangsfristen geben. Einrichtungen, die bereits <strong>im</strong><br />

September diesen Schlüssel erreichen, werden aber vermutlich (etwas)<br />

mehr BayKiBiG-Mittel erhalten.<br />

Auch wie die 50 Euro monatlich, die an die Eltern von Kindern <strong>im</strong> letzten<br />

Kindergartenjahr ausbezahlt werden, wird in der AV geregelt.<br />

Der Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium ist <strong>im</strong> Internet unter<br />

HUhttp://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/index.phpUH veröffentlicht.<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

19


_____________________________________Informationen____<br />

� Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfragen<br />

TVöD – Tarifabschluss nun abgesegnet<br />

2BÖffentlicher Dienst: Mitglieder st<strong>im</strong>men Tarifergebnis zu.<br />

Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat das<br />

Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und<br />

Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in<br />

Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Verwaltungen,<br />

Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über den<br />

Verhandlungsstand vom 31. März 2012 befragt worden. Mit fast 74<br />

Prozent hatten die ver.di-Mitglieder diesem Ergebnis zugest<strong>im</strong>mt. Damit<br />

sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.<br />

Die Änderungen <strong>im</strong> Tarif sowie die neue Urlaubsregelung können nun<br />

auch von den freien Trägern (z.B. den Elterninitiativen) so angewandt<br />

werden.<br />

1. UEntgelterhöhung:<br />

Die Tabellenentgelte werden<br />

ab 1. März 2012 um 3,5 %<br />

ab 1. Januar 2013 um weitere 1,4 % und<br />

ab 1. August 2013 um weitere 1,4 % erhöht<br />

Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte (BerufspraktikantInnen!)<br />

erhöhen sich<br />

ab 1. März 2012 um 50 € und<br />

ab 1. August 2013 um 40 €<br />

Die neue Entgelttabelle ist <strong>im</strong> Mitgliederbereich unserer Homepage zu<br />

finden!<br />

2. Urlaubsdauer<br />

Für Beschäftigte <strong>im</strong> Geltungsbereich des TVöD ergeben sich ab 2013<br />

folgende Regelungen:<br />

Alle Beschäftigten, die bis zum 31.12.2012 noch nicht das 40. Lebensjahr<br />

vollendet haben, erhalten einheitlich 29 Tage und nach dem<br />

vollendeten 55. Lebensjahr 30 Tage Urlaub. Dies bedeutet für alle unter<br />

30-jährigen Beschäftigten eine Erhöhung um 3 Tage, für alle 30- bis 40jährigen<br />

bleibt es bei den 29 Tagen Urlaub bis zum vollendeten 55.<br />

Lebensjahr.<br />

20<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


_____________________________________Informationen____<br />

Besitzstandsregelung:<br />

Alle Beschäftigten, die bis zum 31. Dezember 2012 das<br />

40. Lebensjahr vollenden - also ihren 40. Geburtstag feiern – behalten<br />

weiterhin ihren Anspruch auf 30 Urlaubstage.<br />

Regelung 2012:<br />

Die Arbeitgeber haben erklärt, dass sie für alle Beschäftigten und<br />

Auszubildenden <strong>im</strong> Geltungsbereich des TVöD den Anspruch von<br />

30 Tagen für 2012 unabhängig vom Lebensalter oder anderen Faktoren<br />

anerkennen.<br />

Die Stadt München übern<strong>im</strong>mt diese Regelung auch für das Jahr<br />

2011. Daraus ergibt sich aber kein Besitzstand.<br />

Praktikanten/Auszubildende:<br />

Für Auszubildende <strong>im</strong> Bereich des TVöD besteht 2012 ebenfalls ein<br />

Anspruch auf 30 Tage.<br />

Ab 2013 beträgt der Anspruch unabhängig vom Alter des<br />

Auszubildenden 27 Tage.<br />

Broschüre<br />

Arbeitshilfe Arbeits- und Gesundheitsschutz in der<br />

Kindertagesbetreuung<br />

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) hat in<br />

Zusammenarbeit mit der Firma evers (die über einen Rahmenvertrag mit<br />

der BAGE Elterninitiativen einiger Landesverbände in Sachen<br />

Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin betreut) diese informative Broschüre<br />

herausgegeben.<br />

Hier finden sich Informationen zu den wichtigsten Fragen <strong>im</strong> Alltag der<br />

Einrichtungen wie z.B. Themen rund um den „Arbeitsschutz“:<br />

Sicherheitsbeauftragte, Betriebsarzt. Es geht um Ermittlung von<br />

Gefahren, Erste Hilfe, Brandschutz, Biostoffverordnung, Mutterschutz,<br />

Unterweisungen und Belehrungen, Infektionsgefahren. Auch das Thema<br />

der Wartung Spielgeräte wird abgehandelt.<br />

Im Anhang findet sich u.a. eine Checkliste für den Verbandkasten,<br />

Musterhygienepläne, eine Gefährdungsbeurteilung usw.<br />

Die Broschüre kann bei uns gegen eine Unkostengebühr von € 4,50<br />

(inkl. Versandkosten) bestellt werden. Am besten <strong>im</strong> Wert von<br />

Briefmarken an uns schicken, dann geht die Broschüre postwendend<br />

raus!<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

21


_____________________________________Informationen____<br />

Erhöhung der Münchenzulage ab 1.3.2012!<br />

Festangestellte: 110,90<br />

Praktikanten: 55,46<br />

Pro Kind 21,17 €<br />

Im letzten <strong>KKT</strong>-Info hatte sich ein kleiner Fehler be<strong>im</strong> Kinderzuschlag<br />

eingeschlichen. Die oben genannten Zahlen gelten!<br />

Arbeitsfreie Tage (§ 29 TVöD Arbeitsbefreiung)<br />

Freie Tage gibt es u.a. für<br />

� Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin: 1 Arbeitstag<br />

� Tod der Ehegattin/gatten, eines Kindes oder Elternteils:<br />

2 Arbeitstage<br />

� Umzugstage gibt es nur noch aus dienstlichem Grund!!<br />

1 Arbeitstag<br />

� Hl. Abend und Silvester (§6 TVöD) : komplett frei!<br />

22<br />

� Faschingsdienstag („München-spezifisch“)<br />

ab 12 Uhr frei<br />

� Arztbesuche:<br />

wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen UmüssenU (ärztliche<br />

Bescheinigung erforderlich!)<br />

Erste Hilfe<br />

Die erforderliche Anzahl von „Ersthelfern“ (Ersthelfer sind in der Ersten<br />

Hilfe ausgebildete Personen) richtet sich nach der Zahl der<br />

Beschäftigten in der Einrichtung (bis 20 Beschäftigte ein Ersthelfer). Für<br />

Kindergärten fordern die Unfallkassen einen Ersthelfer pro Gruppe.<br />

Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 sowie das<br />

Arbeitsschutzgesetz (§10, Abs. 1 und 2).<br />

Die Fortbildung dauert 2 Tage (16 Stunden), alle 2 Jahre dann eine<br />

Folgefortbildung von einem Tag.<br />

Die Kosten für den Ersthelferlehrgang werden vom gesetzlichen<br />

Unfallversicherungsträger (GUV) übernommen (wenn die Einrichtung<br />

bereits eine Betriebserlaubnis hat.) Infos dazu unter HUhttp://www.kuvb.deUH<br />

(Prävention), hier kann man ein Antragsformular für die<br />

Kostenübernahme runterladen.<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


_____________________________________Informationen____<br />

Oft werden Erste Hilfe für Erwachsene und Erste Hilfe für Kinder<br />

kombiniert, so dass man sowohl den Anforderungen der Gesetzlichen<br />

Unfallkasse sowie der Berufsgenossenschaft nachkommen kann.<br />

Auch die Berufsgenossenschaft (BGW = Unfallversicherung für die<br />

Angestellten) übern<strong>im</strong>mt die Kosten für einen Ersthelfer-Kurs. Infos<br />

darüber und über Kursanbieter unter Tel. 089/35096-0.<br />

Wer einen Kurs machen möchte, sollte sich also bei beiden Institutionen<br />

informieren und die Kostenübernahme klären.<br />

Es ist sicher sinnvoll, dass mehrere Fachkräfte einen Kurs zur<br />

Ersten Hilfe für Kinder belegen.<br />

Anbieter für Ersthelfer-Kurse:<br />

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Bayerisches Rotes Kreuz (BRK),<br />

Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Johanniter-Unfall-Hilfe<br />

(JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD).<br />

Infos unter HUhttp://www.kuvb.de/praevention/erste-hilfeU<br />

Literatur<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kindertagesbetreuung<br />

BAGE e.V. 2011 (zu beziehen über den <strong>KKT</strong> für 4,50 inkl. Versand)<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen<br />

Carl Link Verlag<br />

Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen<br />

Gesetzliche Unfallversicherung GUV-SI 8066<br />

Bundesverband der Unfallkassen<br />

HUwww.unfallkassen.deUH http://publikationen.dguv.de<br />

Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1<br />

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

HUwww.bgw-online.deU<br />

Erste Hilfe<br />

Unfälle mit Kindern. Was tun, wenn’s passiert. Der schnelle Ratgeber für<br />

Kindertagesstätte und Haushalt. Carl Link Verlag<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

23


_____________________________________Informationen____<br />

� Aktuelles und Interessantes für alle Elterninitiativen<br />

Der Bundesfreiwilligendienst<br />

Der Bundesfreiwilligendienst ist seit September 2010 Ersatz für den<br />

Zivildienst.<br />

Frauen und Männer können über den Bundesfreiwilligendienst gegen<br />

Entlohnung bei anerkannten Einsatzstellen <strong>im</strong> sozialen, kulturellen,<br />

ökologischen Bereich, bei Sportvereinen oder be<strong>im</strong> Katastrophen- und<br />

Zivilschutz beschäftigt werden.<br />

In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate, bei Bedarf<br />

kann die Beschäftigung aber auch auf zwei Jahre ausgeweitet werden.<br />

Im Gegensatz zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) hat der BFD keine<br />

Altersbegrenzung und ist ab dem Alter von 27 Jahren auch in Teilzeit<br />

von mehr als 20 Stunden möglich.<br />

Einsatzstelle werden und Freiwillige suchen<br />

Auch Elterninitiativen können sich dafür als Einsatzstelle anerkennen<br />

lassen, dann können Freiwillige dort ihren Dienst leisten. Dazu wendet<br />

sich die Elterninitiative direkt an das Bundesamt für Familie und<br />

zivilgesellschaftliche Aufgaben.<br />

Der Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle findet sich be<strong>im</strong><br />

Bundesamt unter folgender Internetadresse:.<br />

HUwww.bundesfreiwilligendienst.deUH Auf dieser Seite gibt es auch alle<br />

weiteren wichtigen Infos nachzulesen.<br />

Freiwillige suchen: Auf einer Platzbörse (bei der obigen Internetadresse)<br />

kann die Einrichtung ihre Freiwilligen-Suche einstellen.<br />

Als Einsatzstelle ordnet sich die Einrichtung dann einer sogenannten<br />

Zentralstelle zu. Die Zentralstelle betreut die Einsatzstellen, sie ist das<br />

Bindeglied zwischen Bundesamt und Einsatzstellen, sorgt für einheitliche<br />

Qualitätsstandards in der pädagogischen Begleitung (organisiert z.B. die<br />

vorgeschriebenen Seminartage und übern<strong>im</strong>mt zentrale<br />

Verwaltungsaufgaben.<br />

Zentralstellen sind u.a. die großen Trägerverbände wie Caritas,<br />

Diakonie, AWO, Johanniter, Malteser, BRK, Paritätischer<br />

Wohlfahrtsverband (Adressen sind auf der oben genannten<br />

Internetadresse zu finden)<br />

24<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


_____________________________________Informationen____<br />

Auch das Bundesamt selbst kann als Zentralstelle genutzt werden (viele<br />

Elterninitiativen machen davon Gebrauch) , es bietet auch pädagogische<br />

Begleitung an:<br />

5Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)<br />

Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln<br />

0221 - 3673 -0 E-Mail: HUbfd-zentralstelle@bafza.bund.deU<br />

Kosten und Aufwand:<br />

Die Höchstgrenze für das Taschengeld liegt bei 336 Euro. Darüber<br />

hinaus können Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, kann<br />

dafür zusätzlich Geld als Ersatz gezahlt werden.<br />

Insgesamt kann die Einsatzstelle über die Höhe des Taschengelds selbst<br />

entscheiden (bis zur genannten Obergrenze).<br />

Die Freiwilligen <strong>im</strong> Bfd sind über die Einsatzstelle krankenversichert. Als<br />

zusätzliche Kosten für die Einrichtung fallen demnach die Beiträge für<br />

Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.<br />

Das Bundesamt zahlt dafür einen Zuschuss, der momentan monatlich<br />

250 Euro beträgt. Er wird direkt an die Einsatzstellen überwiesen.<br />

Alle Freiwilligen müssen in der Einsatzstelle fachlich angeleitet werden<br />

und nehmen innerhalb eines Jahres zusätzlich an 25 Seminartagen zur<br />

Vermittlung sozialer, ökologischer, kultureller und interkultureller und<br />

politischer Kompetenzen teil. Für diese Seminartage besteht<br />

Teilnahmepflicht. Sie werden von den Zentralstellen organisiert.<br />

Freiwillige über 27 Jahren müssen nicht die komplette Anzahl der Tage<br />

nachweisen, sondern nur einen angemessenen Umfang.<br />

Weitere Regelungen:<br />

� Arbeitsschutzbest<strong>im</strong>mungen und das Jugendarbeitschutzgesetz<br />

sowie das Bundesurlaubsgesetz (mind. 24 Tage Urlaub) sind<br />

entsprechend anzuwenden.<br />

� Von der Einsatzstelle sind die ggf. notwendigen ärztlichen<br />

Untersuchen und Vorsorgemaßnahmen zu veranlassen und die<br />

Kosten zu übernehmen.<br />

� Ein erweitertes Führungszeugnis ist einzufordern.<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

25


_____________________________________Informationen____<br />

26<br />

� Die ersten sechs Wochen gelten als Probezeit (Kündigungsfrist<br />

2 Wo). Weitere Kündigungsmodalitäten sind <strong>im</strong> Merkblatt des<br />

Bundesamtes nachzulesen.<br />

� Krankheitsfall: Die Einsatzstelle ist unverzüglich zu<br />

benachrichtigen. Genaue Regelungen sind in der Vereinbarung<br />

zwischen Bundesamt und Freiwilligen festgehalten. In der Regel<br />

werden bis zu 6 Wochen Taschengeld und Sachleistungen<br />

weitergezahlt.<br />

� Freiwillige unter 25 Jahre haben Anspruch auf Kindergeld.<br />

� Auch AusländerInnen können am Freiwilligendienst teilnehmen.<br />

Voraussetzung ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel<br />

verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen<br />

aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die<br />

Teilnahme am BfD eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des<br />

Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.<br />

Einzelheiten dazu bitte unbedingt be<strong>im</strong> Bundesamt erfragen!<br />

� Nach Beendigung des Freiwilligendienstes stellt die<br />

Einsatzstelle eine<br />

a) Bescheinigung über den geleisteten Dienst aus und<br />

b) ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des<br />

freiwilligen Dienstes. Das Zeugnis ist auf die Leistungen und die<br />

Führung während der Dienstzeit zu erstrecken. Dabei sind in<br />

das Zeugnis berufsqualifizierende Merkmale des<br />

Bundesfreiwilligendienstes aufzunehmen.<br />

Weitere Infos unter:<br />

www.bundes-freiwilligendienst.de<br />

Ein Infoblatt zum Bundesfreiwilligendienst und auch über das<br />

FSJ sind auf unserer Homepage verfügbar!<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


_____________________________________Informationen____<br />

Rundfunkgebühren:<br />

Neue Regelung ab 2013<br />

Ein neues Rundfunkbeitragsrecht tritt in Kraft, das für Privathaushalte<br />

und für Betriebsstätten zahlreiche Veränderungen bringt.<br />

Ab 2013 kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Rundfunkgerät<br />

vorhanden ist. Vielmehr werden Beiträge je Wohnung und <strong>im</strong> nicht<br />

privaten Bereich je Betriebsstätte erhoben.<br />

Der nicht private Bereich: auch Kindertagesstätten<br />

gehören dazu!<br />

Unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte ist für jede Betriebsstätte<br />

ein Beitrag zu zahlen, der nach Zahl der Mitarbeiter gestaffelt ist (1/3 bis<br />

180 Beiträge - §5 Abs.1).<br />

Beschäftigte sind alle <strong>im</strong> Jahresdurchschnitt sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte einschließlich der Auszubildenden (Praktikanten). Auch<br />

BFD und FSJ zählen dazu. Nicht inbegriffen sind Ehrenamtliche und<br />

Minijobber.<br />

Betriebsstätten sind in § 6 Abs. 1 definiert<br />

An Stelle von früheren Befreiungen ist § 5 Abs. 3 getreten, der den sich<br />

aus Abs. 1 ergebenden Beitrag auf höchstens einen Beitrag begrenzt<br />

(€17,98), dazu gehören u.a.:<br />

Gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe <strong>im</strong> Sinne des Kinder- und<br />

Jugendhilfegesetzes (hierzu zählen u.a. auch Kindertagesstätten).<br />

Hat beispielsweise ein gemeinnütziger Verein 5 Beschäftigte in einer<br />

Betriebsstätte, muss er einen Drittel Beitrag zahlen, wenn er 100<br />

Beschäftigte muss er nicht fünf Beiträge zahlen, sondern nur einen …<br />

Die Beiträge werden von der GEZ eingezogen. Über das genaue<br />

Verfahren sowie die Erfassung der Betriebsstätten (wahrscheinlich per<br />

Fragebogen) werden wir noch berichten.<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

27


_____________________________________Informationen____<br />

Bastelartikel, Möbel für den Kiga?<br />

Die Firma Dusyma sponsert Elterninitiativen in Deutschland<br />

Die Firma Dusyma – ein Kindergartenausstatter – unterstützt<br />

Elterninitiativen mit Sonderkonditionen. Sie hat mit der<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen BAGE e.V. einen<br />

Sponsorenvertrag abgeschlossen. Ziel war es dabei, günstige<br />

Einkaufsmöglichkeiten für die Initiativen zu ermöglichen und<br />

darüber hinaus die Arbeit der BAGE finanziell zu unterstützen.<br />

Nähere Infos und Dusyma Angebote auf unserer Homepage<br />

unter Aktuelles. Derzeit gibt es viele Angebote mit Sonderkonditionen!<br />

28<br />

Also: schon mal für das neue Kindergartenjahr vorsorgen!<br />

Infektionsschutz - Elterninformationen<br />

Infektionsschutz-Gesetz<br />

Das Merkblatt für Eltern in Einrichtungen zum Infektionsschutz muss am<br />

Beginn des Kindergartenjahres an alle neuen Eltern verteilt werden.<br />

(Gibt’s als download auf unserer Seite unter Organisation)<br />

Auch die Belehrungen für MitarbeiterInnen zu den §§ 35, 42,43 IfSG<br />

sollten entsprechend der Vorgaben wiederholt und dokumentiert werden.<br />

(§ 35 alle 2 Jahre, § 42,43 jährlich).<br />

Ein Belehrungsfahrplan für alle erforderlichen Belehrungen des IfsG,<br />

der Biostoffverordnung etc. ist auf unserer Homepage veröffentlicht.<br />

Nachweis über Teilnahme der Kinder an den<br />

Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U 9)<br />

Bei Aufnahme eines neuen Kindes muss von den Eltern der Nachweis<br />

über die letzte fällige altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung<br />

des Kindes vorgelegt werden.<br />

Eine Nichtvorlage des Nachweises ist aber kein Grund, das Kind nicht zu<br />

betreuen.<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


_____________________________________Informationen____<br />

Rechtzeitig vor der Sommerpause:<br />

Die Übergabe eines Amtes ist gut vorzubereiten!<br />

Eltern verlassen <strong>im</strong> Sommer die Einrichtung, Vorstände wechseln, neue<br />

Wahlen stehen an. Damit die NachfolgerInnen ihr Amt gut übernehmen<br />

können und sich schnell zurecht finden, ist es wichtig, die Übergabe gut<br />

zu organisieren. Nachstehend einige Tipps:<br />

� Rechtzeitig Eltern für die einzelnen Ämter suchen und werben!<br />

� Stellenbeschreibungen für jedes „Amt“ liegen vor<br />

� Zeitraum für jedes Amt vereinbaren<br />

(längerer Zeitraum für Vorstandsarbeit – möglichst kein<br />

jährlicher Wechsel!)<br />

� Klare Strukturen und Entscheidungskompetenzen vereinbaren<br />

� Kompetenzen jedes „Amtes“ abklären, dokumentieren<br />

� Terminliste anfertigen : Was ist wann zu tun?<br />

� Ordner überarbeiten, wesentliche Inhalte zusammenstellen<br />

� Organisationsplan / Aufgabenverteilungen /<br />

„Stellenbeschreibungen“ überarbeiten<br />

� Adressliste anfertigen: Ansprechpartner in Ämtern etc.<br />

� Rechtzeitige Übergabe und Einführung, Termine vereinbaren<br />

� Übergabegespräch: hilfreich sind die Checklisten<br />

Bei Vorstandswechsel:<br />

� Der „alte“ Vorstand ist jederzeit ansprechbar<br />

(Tel. Nr., etc.)<br />

� Rechtliche Anforderungen rechtzeitig organisieren:<br />

Mitgliederversammlung, Notartermin, Eintrag ins Vereinsregister<br />

� Der alte Vorstand muss entlastet werden: Rechenschaftsbericht<br />

ist nötig! (Protokoll anfertigen)<br />

� Alte Kontobevollmächtigte: rechtzeitig löschen!<br />

� Ganz wichtig: Zuschusswesen, Anträge besprechen, Hinweise<br />

und Tipps!!<br />

� Fortbildungsangebote wahrnehmen (<strong>KKT</strong> und andere)<br />

� Persönliche Beratungstermine für neue Vorstände können<br />

gerne be<strong>im</strong> <strong>KKT</strong> vereinbart werden<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

29


_____________________________________Informationen____<br />

Lebensmittelhygiene<br />

Info über vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von<br />

Lebensmittelvergiftungen in Kitas, etc.<br />

Das Kreisverwaltungsreferat hat ein Informationsblatt für Kindergärten,<br />

Kinderläden oder ähnliche Einrichtungen zusammengestellt. Es werden<br />

vorbeugende Maßnahmen <strong>im</strong> Umgang mit Lebensmitteln dargestellt<br />

(Lagerung von Lebensmitteln, Hygienemaßnahmen in der Küche bei der<br />

Zubereitung sowie allgemeine Hygienemaßnahmen). Das Infoblatt gibt’s<br />

als download unter<br />

HUwww.muenchen.de/Rathaus/kvr/gewerbugast/lebensmittelueberwachung<br />

/189741/info_kindergaerten.htmlU<br />

Unser Tipp: die Umsetzung dieser „Vorschläge“ hängt natürlich stark von<br />

den jeweiligen räumlichen Bedingungen und anderen Gegebenheiten ab.<br />

Vielleicht ist die eine oder andere Idee hilfreich, ob aber<br />

„Kopfbedeckung, Kittel etc.“ in einer Kita mit Küchenzeile sinnvoll sind,<br />

bleibt dahingestellt. Und auch Kinder haben in der Küche was zu suchen<br />

– das gehört selbstverständlich zum pädagogischen Konzept!!<br />

Nichtsdestotrotz sollten natürlich die wichtigsten Grundlagen der Hygiene<br />

beachtet werden!<br />

Und noch eine neue Anforderung der Bürokratie:<br />

Registrierung von Lebensmittelunternehmen nach der VO (EG) Nr.<br />

852/2004 über Lebensmittelhygiene.<br />

Alle Lebensmittelunternehmen (und dazu gehören auch Kitas, die<br />

Lebensmittel „verteilen“) müssen sich bei der Stadt München<br />

(Kreisverwaltungsreferat) registrieren lassen. Die eine oder andere<br />

Elterninitiative hatte bereits Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt, bzw.<br />

vom Gesundheitsamt und wurde auf die Meldungspflicht hingewiesen.<br />

Für alle, die dem nachkommen wollen, hier die Adresse:<br />

HUwww.muenchen.de/Rathaus/kvr/gewerbugast/lebensmittelueberwachung<br />

/206692/reg_lm_unternehmen.htmlU<br />

0BDazu passend noch ein Bericht aus einer <strong>KKT</strong>-Veranstaltung:<br />

30<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


_____________________________________Informationen____<br />

1B„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird...“<br />

Dieses Sprichwort kann gut als Fazit der Lebensmittelhygiene-Schulung,<br />

die vom <strong>KKT</strong> am 8.5.2012 für Vorstände und ErzieherInnen organisiert<br />

wurde, gelten. Rund 30 Interessierte kamen ins Eine-Welt-Haus um den<br />

Ausführungen von Gabriele Brunner, freiberufliche Hygieneberaterin, zu<br />

folgen.<br />

Interessante Punkte für Elterninitiativen können sein:<br />

- Ordnungsgemäße Lagerung der Lebensmittel be<strong>im</strong> Einkauf <strong>im</strong><br />

Laden beachten (z.B. Kühlregal)<br />

- Ein Augenmerk auf sogenannte „Risikolebensmittel“ (Fleisch,<br />

Fisch, Eier, Speiseeis) werfen.<br />

- Leicht verderbliche Lebensmittel (auch Wurst und Käse) nach<br />

dem Kauf in einer Isoliertasche transportieren<br />

- Einhalten der Lagertemperatur<br />

- Bei Anlieferung durch einen Caterer: Überprüfen der<br />

Lebensmittel, Temperatur, Lieferkette<br />

Dokumentation:<br />

- Reinigung der Räumlichkeiten: Hygieneplan erstellen<br />

- Putzmittel auf Sicherheitsdatenblätter eintragen<br />

- Personalschulung dokumentieren (Hygieneschulung nach §<br />

42,43 IfsG sowie Lebensmittelverordnung)<br />

- Temperatur der ausgegebenen Speisen täglich kontrollieren<br />

und schriftlich festhalten (Kerntemperatur beachten)<br />

- Wareneingangskontrolle bei Caterer<br />

- Bei Caterer: Speisepläne aufbewahren<br />

- Rückstellproben für alle selbst hergestellten Speisen: ca. eine<br />

Woche<br />

- Bei Schädlingsbefall: wer ist vorbeugend für die Überwachung<br />

zuständig?<br />

Bei Befall: nicht selbst Schädlingsbekämpfung durchführen<br />

Hygienemaßnahmen bei der Zubereitung<br />

- Gründliches Händewaschen (Flüssigseife, Desinfektion und<br />

Einmalhandtücher bereitstellen)<br />

- Konsequente Trennung von Geräten und Arbeitsbereichen, die<br />

mit rohem Fleisch, Geflügel und Eiern in Berührung gekommen<br />

sind<br />

- Strikte Warentrennung von rohem Fleisch und Geflügel sowie<br />

Eiern<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

31


_____________________________________Informationen____<br />

32<br />

- Kerntemperatur von 65° C beachten. Ist die Temperatur des<br />

warmen Essens unter 65° C gefallen, müssen die Speisen<br />

nochmals auf 65° C erhitzt werden.<br />

Zu guter Letzt:<br />

Kochen mit Kindern ist möglich und nötig<br />

Kochen mit Kindern ist gelebte Alltagspädagogik und lässt<br />

viel zu!<br />

Lassen wir den gesunden Menschenverstand walten!<br />

„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“<br />

Wichtige Infos zur Lebensmittel-Hygiene sind auf unserer Homepage<br />

<strong>im</strong> Mitgliederbereich (Organisation/Infektionsschutz) zu finden:<br />

� Lebensmittelhygiene – Infos für Elterninitiativen<br />

� Mustervorschlag für einen Hygieneplan<br />

Literatur:<br />

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit<br />

HUhttp://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/index.htmU<br />

Wenn in sozialen Einrichtungen gekocht wird<br />

Lambertus Verlag 2009<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


_____________________________________Informationen____<br />

Aktion Rollentausch vom 8. bis 14. Oktober 2012<br />

Der "Rollentausch“ ist eine Aktion der Landes-Arbeitsgemeinschaft der<br />

Freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGFW) und des Bayerischen<br />

Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen<br />

Die Aktion bietet die Gelegenheit, in regelmäßigem Kontakt mit den<br />

politisch Verantwortlichen zu treten und den Wert sozialer Arbeit für<br />

Politikerinnen und Politiker direkt erlebbar und nachvollziehbar zu<br />

machen.<br />

Der Hauptakzent liegt dabei auf der aktiven Mitwirkung der Gäste. Sie<br />

sollen den Alltag von Einrichtungen erleben und einige Stunden<br />

„mitarbeiten“, um einen unmittelbaren, persönlichen Einblick zu<br />

gewinnen.<br />

Die Einrichtungen bekommen die Möglichkeit, auf die speziellen Belange<br />

ihrer Arbeit und ihrer Klientel bei den eingeladenen Politikerinnen und<br />

Politikern und Vertretern aus der Wirtschaft in der Öffentlichkeit<br />

aufmerksam zu machen.<br />

Im Aktionszeitraum vom 8. bis 14. Oktober haben Einrichtungen (z.B. die<br />

Elterninitiativ-Kitas und die Mittagsbetreuungen), die Möglichkeit, auf<br />

eigene Initiative Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft in<br />

Ihre Einrichtungen einzuladen.<br />

Die Kontaktaufnahme erfolgt in jedem Fall direkt von den Einrichtungen<br />

aus, die Einladenden best<strong>im</strong>men selbst, wen sie einladen wollen. Das<br />

könnten in München z.B. Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrats und<br />

der Stadtverwaltung sein (z.B. des Referats für Bildung und Sport) oder<br />

aber PressevertreterInnen sowie interessante Persönlichkeiten aus der<br />

Wirtschaft.<br />

Eine Muster-Einladungsschreiben ist unter HUwww.paritaet.bayern.netUH zu finden.<br />

Auf dieser Seite ist auch ein Anmeldeformullar zu finden.<br />

Anmeldeschluss ist der 1.9.2012.<br />

Weitere Fragen auch gerne an uns. Auf der <strong>KKT</strong>-Homepage sind<br />

ebenfalls Informationen zu finden.<br />

Nutzt die Gelegenheit, Eure Arbeit vorzustellen und Vertreterinnen von<br />

Politik und Verwaltung Einblick zu geben in die „Wirklichkeit“ von Kitas<br />

und Mittagsbetreuungen!<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

33


_________________________________Mittagsbetreuungen___<br />

34<br />

8BNeuerungen bei der Mittagsbetreuung:<br />

9BJetzt bis 16 Uhr und 9.000€ Zuschuss<br />

Im Nachtragshaushalt ist es dem Bayerischen Staatsministerium<br />

für Unterricht und Kultus gelungen, für die „Qualitätsverbesserung“<br />

von Mittagsbetreuungen mehr Geld zu erhalten.<br />

Die Angebote der Mittagsbetreuung sollen auch <strong>im</strong> Schuljahr<br />

2012/2013 fortgeführt werden. An den Zuschüssen für<br />

Mittagsbetreuungen mit einer Betreuungszeit bis 15.00 Uhr von<br />

3.323€ sowie für die verlängerte Mittagsbetreuung bis<br />

mindestens 15.30 Uhr von 7.000€ je Gruppe mit 12 Kindern, hat<br />

sich nichts geändert.<br />

Neu ab dem kommenden Schuljahr ist die Möglichkeit, für eine<br />

verlängerte Mittagsbetreuung bis 16 Uhr einen erhöhten<br />

Zuschuss von 9.000€ zu beantragen.<br />

Neben den bisherigen Vorraussetzungen für die bisherige Form<br />

der verlängerten Mittagsbetreuung (mit Hausaufgabenbetreuung<br />

bis mindestens 15.30 Uhr) müssen nun zusätzlich folgende<br />

Kriterien erfüllt werden:<br />

� Verlängerte Betreuungszeit bis 16.00 Uhr<br />

(siehe Ausnahmen)<br />

� Gelegenheit zu einem Mittagessen<br />

� Der Träger/Elterninitiative legt ein mit der Schulleitung<br />

abgest<strong>im</strong>mtes pädagogisches Konzept für die Betreuung<br />

vor<br />

� An vier Wochenstunden muss ein Förderangebot statt -<br />

finden, das kann ein musisch-kreatives Angebot oder ein<br />

Sport- und Bewegungsangebot oder auch ein Lern- und<br />

Förderangebot sein.<br />

� Eine Meldeliste zur Anwesenheit der Kinder ist mit einem<br />

Antragsformular beizufügen<br />

� Das Betreuungspersonal muss ein aktuelles erweitertes<br />

Führungszeugnis vorlegen<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


_________________________________Mittagsbetreuungen___<br />

UDie BetreuungszeiUt<br />

Die Betreuung muss mindestens bis 16.00 Uhr statt finden. Es<br />

gibt jedoch begründete Ausnahmen z.B. wenn alle Kriterien erfüllt<br />

sind, aber keine Räume bis 16. 00 Uhr zur Verfügung stehen:<br />

auch dann kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.<br />

UDas Konzept<br />

In den meisten Mittagsbetreuungen liegt bereits ein Konzept vor,<br />

es sollte mindestens eine DIN A4 Seite umfassen und die<br />

wichtigsten Punkte der Pädagogischen Betreuung und des<br />

Ablaufs beinhalten.<br />

Der <strong>KKT</strong> gibt dazu gerne Hilfestellung. Ein „Musterkonzept“ ist in<br />

Vorbereitung und kann von interessierten Einrichtungen angefragt<br />

werden.<br />

Das Konzept (mind. 1 Seite) muss mit der Schulleitung<br />

abgest<strong>im</strong>mt werden.<br />

UFörderprogramm<br />

Das Förderprogramm muss an 4 Wochenstunden angeboten<br />

werden. Dazu gehört z.B. eine gezielte Förderung für Lesen,<br />

Lernen, Schreiben und Rechnen oder auch Angebote für Musik,<br />

Gesang und kreatives Gestalten. Spiel- und Sportangebote (z.B.<br />

Gymnastik oder Bewegungsspiele in der Turnhalle oder auf dem<br />

Pausenhof) sind ebenfalls eine Möglichkeit.<br />

UMeldelisten<br />

Die Namen der Kinder in der der verlängerten Mittagsbetreuung<br />

müssen in den Antragsformularen aufgelistet werden.<br />

UAntragstellung<br />

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus geht<br />

davon aus, das viele Mittagsbetreuungsangebote diese<br />

Vorraussetzungen bereits erfüllen. Die Antragsformulare sind<br />

Anfang Mai an die Schulleitungen zur Weitergabe an die Träger<br />

der Mittagsbetreuungen verschickt worden. Die Anträge auf<br />

staatliche Förderung müssen bis zum 2. Juli über die<br />

Schulleitungen an das staatliche Schulamt eingereicht werden.<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

35


_________________________________Mittagsbetreuungen___<br />

Mittagsbetreuungen , die nach dem 2. Juli beantragt und<br />

spätestens bis zum 1. Oktober eingerichtet werden, können <strong>im</strong><br />

Einzelfall noch berücksichtigt werden, falls entsprechende<br />

Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.<br />

Alle Unterlagen können auf der Website des Bayerischen<br />

Staatsministeriums für Unterricht und Kultus abgerufen werden.<br />

UNeu! Erweitertes Führungszeugnis<br />

36<br />

HUwww.km.bayern.deU<br />

Ein UerweitertesU Führungszeugnis ist ab dem Schuljahr 2012/2013<br />

für das Betreuungspersonal in ALLEN Mittagsbetreuungen (ob<br />

verlängert oder nicht) vorzulegen.<br />

Den Antrag für dieses Führungszeugnis muss der Arbeitgeber<br />

stellen. (Ein Antragsformular ist auf unserer Homepage <strong>im</strong><br />

internen Bereich/Personal zu finden.)<br />

Die MitarbeiterInnen gehen mit diesem Antrag dann zum<br />

Einwohnermeldeamt.<br />

Die Kosten trägt der Arbeitgeber (13 €).<br />

Bei Neueinstellungen ist das erweiterte Führungszeugnis am<br />

1. Arbeitstag vorzulegen – hier trägt die MitarbeiterIn die Kosten.<br />

Weitere Infos zum erweiterten Führungszeugnis in diesem Heft<br />

auf Seite 8 ff.<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


___________________________________Fortbildungen______<br />

Einladung zum nächsten Konsultationsbesuch<br />

Kinderhaus Kühlschruppe:<br />

Montessoripädagogik für alle – jedes Kind mit seinen individuellen<br />

Möglichkeiten achten und integrieren<br />

Die integrative Einrichtung zeigt, wie auf Grundlage der Pädagogik Maria<br />

Montessoris jedes Kind mit seinen je individuellen Bedürfnissen<br />

wahrgenommen und unterstützt wird, wie besonderer Förderbedarf in<br />

den Gruppenalltag integriert wird und wie jedes Kind die Gemeinschaft<br />

durch seine Persönlichkeit bereichert.<br />

Datum: 18. Juli 2012 von 14 – 15.30 Uhr<br />

Adresse: Kinderhaus Kühlschruppe, Moraltstr. 13, 81477 München<br />

Infos auch auf unserer homepage. Anmeldung bei<br />

HUstephanie.haan@kkt-muenchen.deUH bzw. 089/9616060-0<br />

Musikalische Früherziehung 1 und 2<br />

Musikpädagogen mit langjähriger Unterrichtserfahrung bieten<br />

Musikalische Früherziehung mit/ohne Flöte für Kinder ab 3<br />

Jahren, in Elterninitiativen, Kindergärten etc. an.<br />

Wir unterrichten bei Ihnen in der Einrichtung. Wenn erwünscht,<br />

holen wir die Kinder von den Gruppen ab und bringen sie wieder<br />

zurück.<br />

Preis nach Vereinbarung - je nach Anzahl der Kinder pro Gruppe.<br />

(12€-30€ pro Kind/Monat)<br />

Wir bieten auch Klavierunterricht, Flötenunterricht und<br />

Musiktheater für/mit Kinder(n) sowie Theater-Vorstellungen in<br />

Kitas für Geburtstage und andere Feste an.<br />

Musik und Theater für Kinder<br />

0163/91 46 588 oder Tel/fax. 089/ 51919493<br />

mail: HUteatea@hotmail.deUH www. musikundtheater-kinder.de<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

37


___________________________________Fortbildungen______<br />

38<br />

<strong>Filmverleih</strong> <strong>im</strong> <strong>KKT</strong><br />

Pädagogische Filme sind eine fachliche Unterstützung – für<br />

PädagogInnen, aber auch für Eltern!<br />

Teams und Elterngruppen können für den Elternabend und für die<br />

Teamfortbildung pädagogische Filme (auf DVD) bei uns ausleihen.<br />

Die gewünschten Filme (evtl. vorher bei uns anrufen, ob vorhanden)<br />

werden gegen ein Pfand von 20 € zu den üblichen <strong>KKT</strong>-Öffnungszeiten<br />

abgeholt.<br />

Verleihdauer 2 Wochen, Verlängerung nach Absprache ist möglich.<br />

Eine aktuelle Liste der Verleihfilme bitte bei uns anfordern: 96160600<br />

oder info@kkt-muenchen.de<br />

Neu <strong>im</strong> Angebot:<br />

Wie Kinder zu(m) Wort kommen. Sprachförderung <strong>im</strong> Alltag.<br />

An vielen Beispielen aus der Praxis wird aufgezeigt, wie es möglich wird,<br />

Kider bei der Entwicklung ihrer Sprachkompentenz wirkungsvoll und<br />

erfolgreich zu unterstützen, sie in Alltagssituation durch empathisches<br />

Zuhören und herausfordernde Fragen in Dialoge zu bringen und zu(m)<br />

Wort kommen zu lassen. Die Psycholinguistin Anna Winner führt durch<br />

diesen Film. Der Film ist eine bewusste Absage an die an defizitorientierte<br />

Sprachförderung und verdeutlicht, dass Kinder ihre<br />

Sprachkompetenz auch einfach und erfolgreich <strong>im</strong> Alltag entwickeln<br />

können.<br />

Ein bewegter Tag: Das Kinderhaus Spervogelstrasse<br />

Der Film (Premiere auf unserem Fachtag) zeigt, wie dem kindlichen<br />

Bewegungsraum notwendige Räume eröffnet werden und was Kindern<br />

auch zugetraut werden kann...<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12


___________________________________________________<br />

Unsere Bibliothek für PädagogInnen!<br />

Di, Mi, Do von 10 – 14 Uhr<br />

Di nachmittag von 14 – 16 Uhr<br />

Hier gibt es pädagogische Literatur zum Schmökern, Fachzeitschriften<br />

(TPS, Klein und Groß, Betrifft: Kinder, Kita aktuell) zum Recherchieren<br />

und einiges mehr. Gerne könnt Ihr Fachartikel auch kopieren. DVDs und<br />

Videos (Pädagogik, Psychologie) können ausgeliehen werden. Und zur<br />

„mentalen Stärkung“ steht auch Kaffee für Euch bereit.<br />

In unserer Präsenzbibliothek findet Ihr: die neuesten Bücher zu den<br />

Bereichen: Kind von 0 – 3, Pädagogische Ansätze, Elternarbeit, Bildung,<br />

Bildungspläne, Übergang zur Schule, Hortpädagogik, Konflikte,<br />

Raumgestaltung, Qualitätsmanagement, Konzeptionsentwicklung.<br />

Wir freuen uns auf regen Zuspruch und laden Euch ein:<br />

Kommt einfach mal vorbei!<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />

39


___________________________________________________<br />

40<br />

Kunst in der Kita:<br />

Wir suchen Kunstprojekte!<br />

Kann das sein? Keine Kunstprojekte<br />

in der Kita? Keine Lust, sich<br />

öffentlich darzustellen?<br />

Hier bei uns gibt’s die Möglichkeit:<br />

Große Räume und Ausstellungsmöglichkeiten<br />

warten auf Euch und<br />

Eure Kinder und deren<br />

Kunstaktivitäten!<br />

Wenn Ihr z.B. ein Kunstprojekt plant oder größere Malaktionen –<br />

meldet Euch bei uns, wir helfen bei der Vernissage.<br />

Anzeige<br />

Supervision für Elterninitiativen<br />

Ich unterstütze Sie gerne, die vielschichtigen Aufgaben zu<br />

lösen, vor denen Sie täglich stehen. Profunde<br />

Fachkompetenz + viel Erfahrung mit mehr als 30<br />

Elterninitiativen bringe ich mit. Machen Sie die Probe<br />

und vereinbaren Sie ein kostenfreies Gespräch zum<br />

Kennen lernen!<br />

Jürgen K. Lechtenfeld, Supervisor<br />

Systemische Beratung und Mediation<br />

(Gewaltfreie Kommunikation)<br />

Tel: 089 / 57081868 Mail: HUjuergen@lechtenfeld.netUH<br />

www.lechtenfeld.net<br />

<strong>KKT</strong>-Info 2-12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!