Filmverleih im KKT
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Bericht vom <strong>KKT</strong>-Fachtag: Kinder in Bewegung 2<br />
Das Bundeskinderschutzgesetz 8<br />
Personalmangel in Elterninitiativen 17<br />
Informationen: Zuschusswesen, BayKiBiG, Personal,<br />
Interessantes für alle Initiativen 20<br />
Mittagsbetreuungen 34<br />
Fortbildungen 37<br />
Redaktionsschluss: 15.9.2012<br />
6BKontakt- und Beratungsstelle<br />
für Elterninitiativen<br />
Tel. 089/9616060-0<br />
Fax 089/9616060-16<br />
Di – Fr 10-13 Uhr<br />
Di 14-16 Uhr<br />
info@kkt-muenchen.de<br />
Personalverwaltung:<br />
R. Brasche, Tel. 9616060-15<br />
Di, Do, Fr 10-13 Uhr<br />
Hrosemarie.brascheH@kkt-muenchen.de<br />
Marion Kössler, Tel. 9616060-24<br />
Mo, Di, Mi 10–13 Uhr<br />
Marion.koessler@kkt-muenchen.de<br />
Josefine Martin, Tel. 9616060-14<br />
4BDi , Mi, Do 10-13 Uhr<br />
josefine.martin@kkt-muenchen.de<br />
0<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
7BKontakt- und Beratungsstelle für<br />
Mittagsbetreuungen<br />
Tel. 089/9616060-17<br />
Fax 089/9616060-19<br />
Di, Do 10-13 Uhr<br />
Di 14-16 Uhr<br />
mittagsbetreuung@kktmuenchen.de<br />
Personalverwaltung :<br />
Jo Morgan Tel. 9616060-18<br />
Di, Do 10-13 Uhr<br />
Hjo.morgan@kkt-muenchen.de<br />
<strong>KKT</strong> Kleinkindertagesstätten e.V. Landwehrstraße 60-62 80336 München<br />
HUwww.kkt-muenchen.deU
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Liebe Eltern, liebe MitarbeiterInnen in den Initiativen<br />
Das Kindergartenjahr endet bewegt – das schlägt sich auch in diesem<br />
Info nieder. Die Rückmeldungen zu unserem Fachtag „Wie Kinder durch<br />
Bewegung lernen“ waren überaus positiv. In einem Bericht über diesen<br />
Tag bringt Stephanie Haan noch einmal die wichtigsten Momente und<br />
Ergebnisse in Erinnerung. Nun hoffen wir, dass der Anstoß zu mehr<br />
Bewegungsmöglichkeiten für Kinder auf fruchtbaren Boden fiel und sich<br />
viele neue Ideen für die Praxis entwickeln. Wir freuen aus auf jeden Fall<br />
über Rückmeldungen und neue Beispiele der „Best Practise“ mit dem<br />
Schwerpunkt „Bewegung“!<br />
Bewegung gibt es auch in der Gesetzeslandschaft: das neue<br />
Bundeskinderschutzgesetz trat Anfang des Jahres in Kraft und bringt<br />
auch für Kindertagesstätten einige weitere Veränderungen. Wir<br />
berichten darüber in diesem Heft. Wir bleiben dran am Thema und<br />
werden <strong>im</strong> Herbst über die für München spezifischen Vereinbarungen<br />
informieren.<br />
Auch <strong>im</strong> BayKiBiG bewegt sich etwas: der Landtag wird noch vor der<br />
Sommerpause über Veränderungen beschließen, Claudia Thiele<br />
berichtet darüber <strong>im</strong> Informationsteil dieses Heftes. Detaillierte Infos gibt<br />
es dann nach dem endgültigen Beschluss natürlich auf unserer<br />
Homepage und per rundmail!<br />
Im Infoteil finden sich außerdem noch wichtige Hinweise zum Thema<br />
Lebensmittelsicherheit, Bundesfreiwilligen-Dienst und vieles mehr.<br />
Auch die Amtsübergabe des Vorstands an die „Neuen“ muss gut<br />
vorbereitet sein, einige Tipps dafür sind ebenfalls in diesem Heft zu<br />
finden.<br />
Jetzt aber wünschen wir Euch vor allen Dingen einen wunderschönen<br />
Sommer, gute Erholung und viel Zeit zum Kraft tanken!<br />
Euer <strong>KKT</strong>-Team<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
1
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2<br />
Rennen, Toben, Klettern –<br />
Wie Kinder durch Bewegung lernen!<br />
Ein Rückblick auf den <strong>KKT</strong>-Fachtag am 25. April 2012<br />
<strong>im</strong> Kulturhaus Milbertshofen<br />
Gemeinsam mit an die 120 Teilnehmenden beging der <strong>KKT</strong> am 25. April<br />
<strong>im</strong> Kulturhaus Milbertshofen seinen sehr lebendigen Fachtag „Rennen<br />
– Toben – Klettern – Wie Kinder durch Bewegung lernen“, auf dem der<br />
Stellenwert von Bewegung auf vielfältige Weise deutlich wurde. Die<br />
Gäste näherten sich dem Thema nicht nur über Vorträge, einen<br />
Filmbeitrag oder eine Diskussionsrunde, sondern auch aktiv durch<br />
sportliche Auflockerungsübungen oder durch die Erprobung von<br />
Bewegungsspielen in den Workshops.<br />
Nach der offiziellen Begrüßung durch Ingrid Fleck vom <strong>KKT</strong> übernahm<br />
Norbert Joa vom Bayerischen Rundfunk die Moderation und führte<br />
fachkundig und sympathisch durch den Vormittag. Als Vertreterin der<br />
Stadt München begrüßte Frau Dr. Susanne Hermann, die Leiterin der<br />
Abteilung Kita <strong>im</strong> Referat für Bildung und Sport (RBS), die Teilnehmenden<br />
und stellte dabei Frau Andrea Dorfner-Gisdakis vor, die kürzlich den<br />
Bereich Koordination und Aufsicht der freien Träger <strong>im</strong> RBS übernommen<br />
hat.<br />
Anschließend führte Claudia<br />
Thiele vom <strong>KKT</strong> mit<br />
anschaulichen Fotos inhaltlich<br />
in die Thematik ein. Sie<br />
machte deutlich, dass<br />
Elterninitiativen angesichts<br />
ihrer oft beengten<br />
Räumlichkeiten von jeher<br />
gezwungen waren - und es bis<br />
heute sind - ,erfindungsreich<br />
nach Bewegungsräumen zu<br />
suchen und sich aus der Kita<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
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hinaus zu bewegen. Sie kommen gar nicht umhin, gedanklich und<br />
räumlich beweglich zu bleiben, wovon nicht zuletzt die betreuten Kinder<br />
profitieren.<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
Renate Z<strong>im</strong>mer in Aktion...<br />
Lebendig ging es auch <strong>im</strong> Hauptreferat von Prof. Dr. Renate Z<strong>im</strong>mer<br />
von der Universität Osnabrück zu, die agil und praxisnah darlegte, wie<br />
man „Bildungsprozesse bewegt gestalten“ kann und „Was Kinder für<br />
eine gute Entwicklung brauchen“. Sie hielt ein ermutigendes und<br />
motivierendes Plädoyer dafür, Kindern Zeit zu geben, Dinge zu<br />
entdecken und auszuprobieren. Vor allem trat sie dafür ein, Kindern<br />
Bewegung zuzumuten und zuzutrauen.<br />
Diesen Standpunkt vertraten auch die ErzieherInnen <strong>im</strong> Film über das<br />
Kinderhaus an der Spervogelstrasse, den die Zuschauer nach der<br />
Kaffeepause zu sehen bekamen. Unter dem Titel „Ein bewegter Tag“<br />
zeigt der Film, wie viel Kinder können, wie gut sie ihre Grenzen<br />
einschätzen lernen, wenn man die Situationen mit ihnen bespricht, sie<br />
aus der Ferne beobachtet und sie vor allem selber machen lässt.<br />
3
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Bei der<br />
anschließenden<br />
Podiumsdiskussion<br />
über Ängste,<br />
Risiken und<br />
übertriebene<br />
Vorsicht, wenn es<br />
um den Bewegungs-<br />
und<br />
Erkundungsdrang<br />
der Kinder geht, ließ<br />
sich keine rechte<br />
Kontroverse<br />
ausmachen. Zu<br />
ähnlich waren die Standpunkte der Diskutanten, zu denen neben der<br />
Erzieherin Andrea Messerschmid aus dem Kinderhaus<br />
Spervogelstrasse und dem Vorstand Andreas Bruckmeier vom<br />
Naturkindergarten Isarauen, die Journalistin Petra Steinberger, Frau<br />
Prof. Z<strong>im</strong>mer und der Jurist Prof. S<strong>im</strong>on Hundmeyer zählten. Dessen<br />
Appell an die Fachkräfte, sich von der Angst vor<br />
Aufsichtsrechtsverletzungen nicht lähmen zu lassen, wurde vom<br />
Publikum mit offenen Ohren aufgenommen.<br />
Aus unterschiedlichen Perspektiven wurde auch hier wieder betont,<br />
dass vor allem Zutrauen in die Kinder und das Zulassen von Bewegung<br />
entscheidend seien.<br />
Da das Mittagessen wartete, blieb leider etwas wenig Zeit für Fragen<br />
aus dem Publikum. In der folgenden Mittagspause hatten die Gäste<br />
aber ausführlich Zeit, das Gehörte noch einmal untereinander zu<br />
besprechen und zu diskutieren.<br />
Am Nachmittag fanden sechs Workshops statt, einige davon sehr<br />
praxisnah und bewegungsreich. Diese konkrete, aktive Arbeitsweise<br />
stieß auf große positive Resonanz.<br />
Workshop 1 – BAMBINI -Bewegt in die Zukunft<br />
BAMBINI – Bewegt in die Zukunft ist ein Projekt zur nachhaltigen<br />
Mobilitätsbildung, das in die Kita kommt. Die Referentin Katja Trebbe<br />
4<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
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von Ökoprojekt – MobilSpiel e.V. stellte <strong>im</strong> Workshop zunächst das<br />
Projekt, seine Hintergründe und einzelnen Bestandteile wie<br />
Bewegungserziehung, Umweltbildung, Verkehrserziehung vor. Später<br />
bekamen die Teilnehmenden die Gelegenheit, einzelne Methoden<br />
selber auszuprobieren.<br />
Workshop 2 – Raus in die Natur!<br />
Tobias Schießer aus dem Waldkindergarten Fuchsbau zeigte anhand<br />
von Filmausschnitten, wie Kinder in der Waldpädagogik ihre Räume<br />
nutzen und dabei in Bewegung kommen. Darüber hinaus gab er<br />
Anregungen wie man in Kindergärten Waldtage einrichten kann.<br />
Der Kongress bewegt sich!<br />
Angeleitet von Jürgen Triftshäuser vom Referat für Bildung und Sport...<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
5
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Workshop 3 – Sportkita Wirbelwind<br />
Marlene Eisenbacher und Tabea Popp, zwei Mitarbeiterinnen der KJR<br />
Sportkita Wirbelwind stellten <strong>im</strong> Workshop ihre Einrichtung vor, in der<br />
Bewegung einen besonderen Stellenwert einn<strong>im</strong>mt. Sie gaben vielfältige<br />
Anregungen, wie man Bewegung auch in kleinen Räumen, mit wenig<br />
Aufwand und ohne viel Material stattfinden lassen kann.<br />
Workshop 4 – Platz da für Bewegung!<br />
Silvia Leippert-Thomas vom Kindernest e.V. Augsburg und dem<br />
Dachverband der Augsburger Elterninitiativen erarbeitete <strong>im</strong> Workshop<br />
anhand vieler Beispiele mit ihren Teilnehmerinnen, wie man auch kleine<br />
Räume so gestalten kann, dass Bewegung ermöglicht wird.<br />
Workshop 5 – Psychomotorik in der Kita<br />
Im Workshop von Michael Passolt, dem Leiter des Instituts für<br />
Bewegungsförderung und Psychomotorik kamen die Teilnehmenden ins<br />
Schwitzen: Sie erprobten zahlreiche psychomotorische<br />
Bewegungsübungen am eigenen Leib und tauschten sich anschließend<br />
über die gemachten Erfahrungen aus.<br />
6<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
Jürgen Triftshäuser<br />
motiviert zur<br />
Bewegung!
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Workshop 6 – Aktiv am Nachmittag<br />
Ähnlich bewegt ging es auch <strong>im</strong> Workshop über Bewegungsangebote<br />
für Schulkinder von Jürgen Triftshäuser aus dem Sportamt zu, der<br />
zahlreiche Beispiele vorstellte, wie man Schulkinder auch in beengten<br />
Raumverhältnissen bewegen und dadurch Gesundheit,<br />
Ausgeglichenheit und Teamgeist stärkt.<br />
Am Nachmittag trafen sich alle Gäste noch einmal <strong>im</strong> großen Saal, um<br />
gemeinsam den sehr lebendigen, anregenden und praxisnahen Fachtag<br />
zu beschließen.<br />
Mitnehmen konnte man die Botschaft, wie wesentlich Bewegung - nicht<br />
nur - für Kinder und deren Wohlbefinden, Entwicklung und<br />
Persönlichkeitsbildung ist. Es wurde deutlich, dass vor allem die<br />
Erwachsenen gefragt sind, geeignete Rahmenbedingungen für<br />
Bewegung zu schaffen.<br />
Fazit:<br />
Wichtig sind weniger große Räume, sondern vielmehr Einfallsreichtum,<br />
Offenheit, Zutrauen in die Kinder und ihre Fähigkeiten! Und natürlich<br />
die Zeit, die man Kindern gewährt, um sich entfalten zu können.<br />
Ein kleiner Lesetipp zum Thema: Spiegel-online vom 9.6.2012<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
Stephanie Haan<br />
„Ein Recht auf Schrammen“ von Verena Ahne:<br />
„Kinder müssen spielen, toben, Wagnisse eingehen – und sich manchmal blaue<br />
Flecken holen. Nur so können sie sich psychisch und körperlich gesund<br />
entwickeln. Deshalb sollten Eltern ihre Kinder nicht in Watte packen ...“<br />
Ein wunderbarer Artikel für die Diskussion am Elternabend!<br />
7
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Das neue Bundeskinderschutz-Gesetz<br />
Veränderungen für die Praxis der Kindertagesbetreuung<br />
Am 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG in<br />
Kraft getreten. Nachstehend wollen wir über einige der wichtigsten<br />
Änderungen informieren und auf mögliche Auswirkungen in der Praxis<br />
hinweisen. Das Referat für Bildung und Sport hat in einem Rundbrief an<br />
die freien Träger ebenfalls bereits informiert.<br />
In der nächsten Zeit wird es zu einer Anpassung der „Münchner<br />
Grundvereinbarung“ kommen, in der noch mal genau geklärt wird, wie<br />
und welche Maßnahmen ein freier Träger bei möglicher<br />
Kindeswohlgefährdung treffen muss. In der Vereinbarung soll u.a.<br />
sichergestellt werden,<br />
� dass deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger<br />
Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes<br />
eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,<br />
� bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft<br />
beratend hinzugezogen wird und<br />
� die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die<br />
Gefährdungseinschätzung einbezogen werden.<br />
Bis zur Verabschiedung der neuen Vereinbarung wird es noch eine<br />
Weile dauern, es lohnt sich aber trotzdem, die derzeitige Münchner<br />
Grundvereinbarung, die von allen Elterninitiativen unterzeichnet wurde,<br />
nochmals durchzulesen und auch den Fachkräften nahezubringen. Die<br />
Grundvereinbarung ist auf unserer Homepage <strong>im</strong> Mitgliederbereich zu<br />
finden.<br />
Im Anschluss nun eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Artikel<br />
aus dem Gesetz. Danke an die Kolleginnen von der LAG Hessen, deren<br />
Text wir teilweise übernehmen!<br />
8<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
____________________________________________________<br />
Das Gesetz setzt sich zusammen aus 6 Artikeln. Die besonders für<br />
Kitas relevanten Regelungen finden sich in Artikel 1 und 2.<br />
Artikel 1 enthält das Gesetz zur Kooperation und Information <strong>im</strong><br />
Kinderschutz (KKG). Im Wesentlichen geht es hier darum, Eltern<br />
frühzeitig über Unterstützungsangebote zu informieren, um das<br />
Etablieren verbindlicher Netzwerkstrukturen und die Übermittlung von<br />
Information durch Gehe<strong>im</strong>nisträger bei Kindeswohlgefährdung.<br />
Kindertagesstätten sind dazu aufgefordert, bei der Wahrnehmung<br />
gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindswohlgefährdung die Situation<br />
mit dem Kind und ggf. den Sorgeberechtigten zu erörtern und auf die<br />
Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Dabei besteht Anspruch auf<br />
Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Kann die Gefahr<br />
dadurch nicht abgewendet werden und wird ein Tätigwerden des<br />
Jugendamts als sinnvoll erachtet, dürfen die erforderlichen Daten dem<br />
Jugendamt mitgeteilt werden.<br />
Artikel 2 beschreibt die Änderungen des SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch)<br />
denn durch das BKiSchG werden hier Änderungen wirksam. Folgende<br />
neu formulierten §§ <strong>im</strong> 8. Sozialgesetzbuch sind für Kitas von<br />
besonderer Bedeutung:<br />
§ 8 Abs. 3 SGB VIII<br />
Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Beratung in<br />
Not- und Konfliktlagen ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten.<br />
§ 8a SGB VIII<br />
enthält jetzt die Verpflichtung des öffentlichen Trägers (z.B. Jugendamt),<br />
sich einen unmittelbaren Eindruck vom Kind und seiner Umgebung zu<br />
machen, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist. In<br />
einer Vereinbarung, die zwischen Trägern von Einrichtungen und dem<br />
öffentlichen Jugendhilfeträger (z.B. Stadtjugendamt) geschlossen wird,<br />
soll sicher gestellt werden:<br />
� dass eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wird<br />
� dass dazu eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen wird<br />
� dass die Erziehungsberechtigten sowie das Kind hierbei einbezogen<br />
werden, soweit dadurch nicht der Schutz in Frage gestellt wird<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
9
____________________________________________________<br />
� Neu: die Qualifikationskriterien der insoweit erfahrenen Fachkräfte<br />
sind zu beschreiben<br />
� Dass die Fachkräfte der Träger (z.B. Kitas) bei den<br />
Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen<br />
hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt<br />
informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden<br />
kann.<br />
Die bereits bestehenden Verfahrensregelungen und Vereinbarungen<br />
zwischen Jugendamt und freien Trägern (z.B. die Münchner<br />
Grundvereinbarung) müssen entsprechend angepasst werden (s.o.).<br />
Das Landesjugendamt wird dazu Empfehlungen geben.<br />
§ 8b, Abs. 1 SGB VIII (neu)<br />
Hier wird der Anspruch der pädagogischen Fachkräfte auf Beratung<br />
durch eine insoweit erfahrene Fachkraft noch einmal gesetzlich geregelt.<br />
In München wurde dies schon durch die Münchner Grundvereinbarung<br />
formuliert, das Verfahren wird wohl so bleiben: Fachkräfte richten ihren<br />
Beratungsbedarf an einer der für sie zuständigen<br />
Erziehungsberatungsstellen (regionale und überregionale). Eine Liste<br />
darüber wurde an alle Einrichtungen verteilt, sie ist auch auf unserer<br />
Homepage zu finden. Die Kosten für die Beratung übern<strong>im</strong>mt der<br />
öffentliche Jugendhilfeträger.<br />
§ 8b, Abs. 2 SGB VIII (neu)<br />
Träger von Einrichtungen haben Anspruch auf Beratung bei der<br />
Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien und<br />
Kinderschutzstandards durch die überörtlichen Jugendhilfeträger (z.B.<br />
Landsjugendamt):<br />
Zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu<br />
Verfahren der Beteilung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen<br />
Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in<br />
persönlichen Angelegenheiten.<br />
10<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
____________________________________________________<br />
§ 45 SGB VIII wurde überarbeitet, hier gibt es die meisten<br />
Veränderungen!<br />
Um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, sind Träger ab sofort<br />
UbeweispflichtigU dahingehend, dass sie das Kindeswohl gewährleisten.<br />
Fachliche Kriterien sind hierfür:<br />
� Geeignete räumliche, fachliche, wirtschaftliche und personelle<br />
Voraussetzungen<br />
� Unterstützung der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration<br />
� Gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung darf nicht<br />
erschwert werden<br />
� Nachweis von geeigneten Verfahren der Beteiligung und der<br />
Beschwerde zur Sicherung der Kinderrechte<br />
Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen hat der Träger der<br />
Einrichtung mit dem Antrag auf Betriebserlaubnis u.a.<br />
� Die Konzeption vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen der<br />
Qualitätssicherung- und Entwicklung gibt sowie<br />
� <strong>im</strong> Hinblick auf die Eignung des Personals nachzuweisen, dass die<br />
Vorlage und Prüfung von aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen<br />
sowie von erweiterten Führungszeugnissen<br />
sichergestellt ist (in regelmäßigem Abstand, d.h. alle 5 Jahre)<br />
Wie nun diese oben genannten Kriterien genauer zu definieren sind,<br />
darüber wird es wohl noch einige Diskussionen geben. Grundlage für<br />
die Erteilung der Betriebserlaubnis ist zum einen das BayKiBiG und zum<br />
anderen Standards die die Stadt München darüber hinaus für Kitas in<br />
städtischer oder freier Trägerschaft formuliert.<br />
§ 47, Satz 1 SGB VIII<br />
formuliert deutlich die Anzeigepflicht für die Träger von Einrichtungen:<br />
Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen<br />
Behörde unverzüglich<br />
� Die Betriebsaufnahme unter Angabe von Name und Anschrift des<br />
Trägers, Art und Standort der Einrichtung,<br />
� der Zahl der verfügbaren Plätze sowie Namen und der beruflichen<br />
Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte mitzuteilen<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
11
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� Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der<br />
Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen (hier geht es um<br />
strukturell angelegte Ereignisse und Entwicklungen) sowie<br />
� die bevorstehende Schließung der Einrichtung anzuzeigen.<br />
§ 72a SGB VIII heißt jetzt „Tätigkeitsausschluss einschlägig<br />
vorbestrafter Personen“<br />
Abs. 1 formuliert: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die<br />
Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine<br />
Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer<br />
Straftat nach den §§ 171,174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis<br />
184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches<br />
verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung<br />
oder Vermittlung und in regelmä0igen Abständen von den betroffenen<br />
Personen ein Führungszeugnis nach § 320 Abs.5 und § 30a, Abs. 1 des<br />
Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen.<br />
Die Erweiterung des Führungszeugnisses bedeutet, dass nunmehr auch<br />
Straftaten <strong>im</strong> minderschweren Bereich <strong>im</strong> einfachen Führungszeugnis<br />
zu sehen sind. (Verurteilungen sind hier erst ab einer Geldstrafe von<br />
über 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei<br />
Monaten vermerkt.)<br />
Zur Erklärung der §§:<br />
§ 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht)<br />
§ 174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)<br />
§ 174b StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung) bis<br />
§ 174c StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-<br />
verhältnisses)<br />
§ 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern)<br />
§ 177 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung)<br />
§ 178 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge)<br />
§ 179 StGB (sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen)<br />
§ 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) bis 181a StGB<br />
§ 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen)<br />
§ 183 StGB (exhibitionistische Handlungen)<br />
§ 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) bis 184f StGB<br />
§ 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen)<br />
§ 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung)<br />
12<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
____________________________________________________<br />
§ 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft)<br />
§ 233a StGB (Förderung des Menschenhandels)<br />
§ 234 StGB (Menschenraub)<br />
§ 235 StGB (Entziehung Minderjähriger)<br />
§ 236 StGB (Kinderhandel)<br />
Neu ist: das erweiterte Führungszeugnis muss nicht nur von<br />
hauptamtlichen, sondern auch von neben- und ehrenamtlichen<br />
MitarbeiterInnen eingefordert werden. Der Träger der öffentlichen<br />
Jugendhilfe (z.B. Stadtjugendamt) muss nun mit den freien Trägern<br />
Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die auf Grund von Art,<br />
Intensität und Dauer des Kontaktes einer neben- oder ehrenamtlichen<br />
Kraft mit den Kindern nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis<br />
wahrgenommen werden.<br />
Auch zu diesem Punkt muss in München noch eine Regelung entwickelt<br />
werden, das Landesjugendamt wird dazu Empfehlungen geben.<br />
§ 30, Abs. 5 und § 30a, Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz:<br />
Das erweiterte Führungszeugnis<br />
Die Träger von Kindertageseinrichtungen haben nun die Pflicht, sich ein<br />
erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Alle Personen, die<br />
regelmäßig Kinder betreuen (auch die PraktikantInnen) sollten das<br />
erweiterte Führungszeugnis beantragen und vorlegen. Im Gegensatz<br />
zum bisherigen Führungszeugnis werden hier auch minderschwere<br />
Straftatbestände aufgeführt.<br />
Wer übern<strong>im</strong>mt die Kosten?<br />
Das Bundesamt für Justiz teilt mit, dass es dafür keine Gebührenfreiheit<br />
gibt. Das gilt auch für Ehrenamtstätigkeit, wenn dafür eine<br />
Aufwandsentschädigung gezahlt wird.<br />
Bei reiner Ehrenamtlichkeit kann ein Antrag auf Befreiung gestellt<br />
werden. Es wird allerdings geraten, dass der Träger die Kosten dafür<br />
übern<strong>im</strong>mt, denn: „Wird Gebührenbefreiung wegen besonderen<br />
Verwendungszwecks (z.b. ehrenamtliche Tätigkeit, beantragt, muss<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
13
____________________________________________________<br />
dieser konkret <strong>im</strong> Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses<br />
angegeben und gegenüber der Meldebehörde nachgewiesen werden…“<br />
(so eine Mitteilung des Bundesamts für Justiz).<br />
Bereits am 1. Arbeitstag sollte das Führungszeugnis vorliegen – die<br />
MitarbeiterIn zahlt (aber auch diese Kosten könnte der Träger<br />
übernehmen). Für Führungszeugnisse der bereits angestellten<br />
MitarbeiterInnen (neues erweitertes Führungszeugnis sowie<br />
Folgezeugnisse alle fünf Jahre) kommt in jedem Fall der Arbeitgeber<br />
auf. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 13 €, es dauert ca. 1 Woche<br />
bis Erteilung.<br />
Das Meldeamt braucht für die Erteilung des erweiterten<br />
Führungszeugnisses folgende Unterlagen:<br />
Ausweis sowie eine schriftliche Beantragung des Trägers der Kita<br />
(Musterformular dazu gibt es auf unserer Homepage).<br />
Was geschieht mit den Daten?<br />
Das Zeugnis muss weder aufbewahrt noch an den öffentlichen<br />
Jugendhilfeträger (Stadtjugendamt oder Zuschussstelle <strong>im</strong> Referat für<br />
Bildung und Sport) ausgehändigt werden - so eine Mitteilung des<br />
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.<br />
Trägerintern sollte eine Liste angelegt werden: hier dürfen nur Namen,<br />
Datum des Führungszeugnisses, Datum der Einsicht in das Zeugnis und<br />
Vermerk, dass das Zeugnis eintragsfrei ist, aufgeführt werden (§45, Abs.<br />
5 SGB VIII).<br />
Der Träger darf die Daten nur speichern, verändern und nutzen, soweit<br />
dies zum Ausschluss der Person von der Tätigkeit, die Anlass zu der<br />
Einsichtnahme in das Führungszeugnis gewesen ist, erforderlich ist.<br />
Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und sofort zu<br />
löschen, wenn <strong>im</strong> Anschluss an die Einsichtnahme keine Tätigkeit<br />
aufgenommen wird. In Fällen der Beendigung der Tätigkeit spätestens<br />
nach 3 Monaten!<br />
Der Träger (Vorstand) n<strong>im</strong>mt also nur Einsicht in das Zeugnis und<br />
vergewissert sich, dass dieses frei von Einträgen einschlägiger<br />
Straftaten ist!<br />
Sollten einschlägige Einträge <strong>im</strong> Führungszeugnis sein, ist das<br />
Arbeitsverhältnis sofort zu beenden.<br />
14<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
____________________________________________________<br />
Was heißt das nun konkret für die Elterninitiativ-Kitas?<br />
Alle Einrichtungen sind aufgefordert, sich noch einmal mit dem Thema<br />
auseinanderzusetzen. Grundlage dafür ist natürlich erst einmal der Text<br />
der Münchner Grundvereinbarung sowie Fachliteratur zum Thema.<br />
Interne Abläufe und Verfahren <strong>im</strong> Kontext der SGB VIII sollten festgelegt<br />
werden und dokumentiert werden, allen Vorständen und<br />
MitarbeiterInnen ist die für sie zuständige Beratungsstelle (insoweit<br />
erfahrene Fachkraft) bekannt.<br />
� Die überregionalen Erziehungsberatungsstellen in München stehen<br />
auch für interne Schulungen des Personals zur Verfügung (<strong>im</strong> Falle<br />
von kleinen Elterninitiativen würde sich sicher anbieten, sich mit<br />
mehreren Einrichtungen zusammenzutun.)<br />
� Die Adressen der Erziehungsberatungsstellen finden sich auf<br />
unserer Homepage <strong>im</strong> Mitgliederbereich (Organisation/Anlagen zur<br />
Münchner Grundvereinbarung)<br />
� Der <strong>KKT</strong> wird <strong>im</strong> nächsten Jahr sowohl Fortbildungen für<br />
ErzieherInnen zum Thema anbieten, als auch Infoabende für<br />
Vorstände.<br />
� ReferentInnen am Elternabend: Kontakte sind gerne über uns<br />
nachzufragen!<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
Regina Bruder<br />
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Nach so viel schwerem Stoff: noch ein paar muntere Bilder vom<br />
„bewegten“ Fachtag!<br />
Das Filmteam von der<br />
Spervogelstrasse<br />
Der Film kann gerne bei uns<br />
(<strong>KKT</strong>) ausgeliehen werden!<br />
16<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
Nervennahrung muss sein...
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Personalmangel in Elterninitiativen:<br />
ErzieherInnen und KinderpflegerInnen<br />
dringend gesucht!<br />
Der Personalmangel <strong>im</strong> Kindertagesstättenbereich: mittlerweile ein<br />
bundesweites Phänomen. Der Ausbau schreitet voran (wenn auch nicht<br />
schnell genug), aber die Ausbildung von Fachkräften kommt dem<br />
gestiegenen Bedarf nicht nach.<br />
Auch Elterninitiativen haben massive Probleme geeignetes Personal zu<br />
finden – obwohl sie doch bestens punkten können, denn der<br />
Arbeitsplatz in einer Elterninitiative bietet Vieles:<br />
� Bezahlung nach TVöD<br />
(in privaten Einrichtungen z.B. nicht unbedingt gewährleistet)<br />
� Kleine überschaubare Gruppen und deshalb die Möglichkeit, auf<br />
jedes Kind wirklich individuell eingehen zu können<br />
� Enger Kontakt und Zusammenarbeit mit den Eltern (das ist<br />
Herausforderung und ein Kompetenzzugewinn gleichermaßen).<br />
Elterninitiativen leben schon lange vor, was in anderen<br />
Einrichtungen und in der öffentlichen Diskussion gefordert wird:<br />
eine enge Zusammenarbeit mit Eltern und „Erziehungspartnerschaft“<br />
Freiraum für eigenständiges Arbeiten und die<br />
Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts<br />
Eine Studie hat gezeigt, dass „Unternehmen“ die einen guten Ruf als<br />
Arbeitgeber haben, leichter passende BewerberInnen finden. Das<br />
bedeutet:<br />
Ein gutes Betriebskl<strong>im</strong>a, Wertschätzung gegenüber den MitarbeiterInnen<br />
sowie besonders auch Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten<br />
werden von ArbeitnehmerInnen als wichtiger Faktor<br />
eingeschätzt (mehr als die Bezahlung!). ArbeitnehmerInnen sind<br />
zunehmend auch <strong>im</strong>materielle Werte wichtig, beispielsweise Lob und<br />
Anerkennung für die Arbeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,<br />
Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Für viele<br />
PädagogInnen sind Initiativen auch deshalb attraktiv, weil dort<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
17
____________________________________________________<br />
selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten möglich ist (und sein<br />
sollte...). Für Ihre fachliche Weiterentwicklung wünschen sie sich u.a.<br />
Freiraum für die pädagogische Arbeit (<strong>im</strong> Rahmen der Einrichtungskonzeption),<br />
keine Gängelung und vor allem das Vertrauen der Eltern in<br />
ihre Arbeit und fachliche Kompetenz!<br />
Wir wollen Euch/Sie anstoßen, das Betriebskl<strong>im</strong>a in Sachen<br />
„Wertschätzung und der Unterstützung von persönlicher<br />
Weiterentwicklung“ selbstkritisch zu überprüfen und zu überlegen,<br />
welche Möglichkeiten es gibt – auch <strong>im</strong>materielle – Veränderungen<br />
oder Verbesserungen anzustoßen. Gerade Vorstände sind hier gefragt<br />
mit gutem Beispiel voranzugehen.<br />
Es ist wichtig, dass Elterninitiativen <strong>im</strong> derzeitigen Wettkampf um gutes<br />
Personal bestehen – und deshalb sollten sie ihre Attraktivität als guter<br />
Arbeitgeber noch sehr viel aktiver herausstellen – und natürlich auch so<br />
leben ... Wir beraten gerne dazu!<br />
Siehe auch unser Infoblatt „Qualitätsstandards der Personalführung in<br />
Elterninitiativen“ <strong>im</strong> Mitgliederbereich unserer Homepage.<br />
18<br />
Das Arbeitsfeld Elterninitiative<br />
bietet vielfältige Aufgaben...<br />
� Zusammenarbeit mit Eltern<br />
� Konzeptionsentwicklung<br />
� Leitungsaufgaben<br />
� Organisation<br />
� Vernetzung<br />
... und viele Herausforderungen!<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
_____________________________________Informationen____<br />
� Zuschüsse für Eltern-Kind-Initiativen<br />
(sogen. „EKI-Förderung“)<br />
Bei Problemen mit Finanzen: Ihr könnt jederzeit be<strong>im</strong> <strong>KKT</strong> einen<br />
Beratungstermin vereinbaren!<br />
Bitte die Bescheide für 2012 (Kosten- und Finanzierungsplan) an uns<br />
schicken, sobald Ihr sie von der Stadt München erhalten habt.<br />
� BayKiBiG<br />
BayKiBiG <strong>im</strong> Sommer neu!<br />
Noch vor der Sommerpause, am 22.7.2012, wird der Bayerische Landtag<br />
das BayKiBiG-Änderungsgesetz verabschieden. Ab dem neuen<br />
Kindergartenjahr gelten demnach neue Regeln. Die wichtigsten<br />
Änderungen, die derzeit geplant sind, haben wir Euch <strong>im</strong><br />
<strong>KKT</strong>-Info 4-2011 schon angekündigt.<br />
Wir empfehlen, Folgendes schon jetzt zu berücksichtigen:<br />
Im Betreuungsvertrag sollten Eltern verpflichtet werden, die Änderung<br />
der Aufenthaltsgemeinde des Kindes (Umzug) sofort dem Vorstand zu<br />
melden. Das gilt auch bei Erhalt eines Eingliederungshilfebescheids<br />
(Bezirk Oberbayern) oder eines Rückstellungsbescheids schulpflichtiger<br />
Kinder (Grundschule). Außerdem sollten Staatsangehörigkeit und<br />
Anschriften der Sorgeberechtigten enthalten sein.<br />
Wichtige Details werden dann erst <strong>im</strong> Herbst „verhandelt“, wenn das<br />
Ministerium unter Einbeziehung der Verbände die Ausführungsverordnung<br />
(AVBayKiBiG) erlässt, die dann vermutlich rückwirkend zum<br />
1.09.2012 gelten wird.<br />
Für die Verbesserung des Anstellungschlüssels auf 1:11 wird es darin<br />
voraussichtlich Übergangsfristen geben. Einrichtungen, die bereits <strong>im</strong><br />
September diesen Schlüssel erreichen, werden aber vermutlich (etwas)<br />
mehr BayKiBiG-Mittel erhalten.<br />
Auch wie die 50 Euro monatlich, die an die Eltern von Kindern <strong>im</strong> letzten<br />
Kindergartenjahr ausbezahlt werden, wird in der AV geregelt.<br />
Der Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium ist <strong>im</strong> Internet unter<br />
HUhttp://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/index.phpUH veröffentlicht.<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
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_____________________________________Informationen____<br />
� Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfragen<br />
TVöD – Tarifabschluss nun abgesegnet<br />
2BÖffentlicher Dienst: Mitglieder st<strong>im</strong>men Tarifergebnis zu.<br />
Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat das<br />
Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und<br />
Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in<br />
Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Verwaltungen,<br />
Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über den<br />
Verhandlungsstand vom 31. März 2012 befragt worden. Mit fast 74<br />
Prozent hatten die ver.di-Mitglieder diesem Ergebnis zugest<strong>im</strong>mt. Damit<br />
sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.<br />
Die Änderungen <strong>im</strong> Tarif sowie die neue Urlaubsregelung können nun<br />
auch von den freien Trägern (z.B. den Elterninitiativen) so angewandt<br />
werden.<br />
1. UEntgelterhöhung:<br />
Die Tabellenentgelte werden<br />
ab 1. März 2012 um 3,5 %<br />
ab 1. Januar 2013 um weitere 1,4 % und<br />
ab 1. August 2013 um weitere 1,4 % erhöht<br />
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte (BerufspraktikantInnen!)<br />
erhöhen sich<br />
ab 1. März 2012 um 50 € und<br />
ab 1. August 2013 um 40 €<br />
Die neue Entgelttabelle ist <strong>im</strong> Mitgliederbereich unserer Homepage zu<br />
finden!<br />
2. Urlaubsdauer<br />
Für Beschäftigte <strong>im</strong> Geltungsbereich des TVöD ergeben sich ab 2013<br />
folgende Regelungen:<br />
Alle Beschäftigten, die bis zum 31.12.2012 noch nicht das 40. Lebensjahr<br />
vollendet haben, erhalten einheitlich 29 Tage und nach dem<br />
vollendeten 55. Lebensjahr 30 Tage Urlaub. Dies bedeutet für alle unter<br />
30-jährigen Beschäftigten eine Erhöhung um 3 Tage, für alle 30- bis 40jährigen<br />
bleibt es bei den 29 Tagen Urlaub bis zum vollendeten 55.<br />
Lebensjahr.<br />
20<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
_____________________________________Informationen____<br />
Besitzstandsregelung:<br />
Alle Beschäftigten, die bis zum 31. Dezember 2012 das<br />
40. Lebensjahr vollenden - also ihren 40. Geburtstag feiern – behalten<br />
weiterhin ihren Anspruch auf 30 Urlaubstage.<br />
Regelung 2012:<br />
Die Arbeitgeber haben erklärt, dass sie für alle Beschäftigten und<br />
Auszubildenden <strong>im</strong> Geltungsbereich des TVöD den Anspruch von<br />
30 Tagen für 2012 unabhängig vom Lebensalter oder anderen Faktoren<br />
anerkennen.<br />
Die Stadt München übern<strong>im</strong>mt diese Regelung auch für das Jahr<br />
2011. Daraus ergibt sich aber kein Besitzstand.<br />
Praktikanten/Auszubildende:<br />
Für Auszubildende <strong>im</strong> Bereich des TVöD besteht 2012 ebenfalls ein<br />
Anspruch auf 30 Tage.<br />
Ab 2013 beträgt der Anspruch unabhängig vom Alter des<br />
Auszubildenden 27 Tage.<br />
Broschüre<br />
Arbeitshilfe Arbeits- und Gesundheitsschutz in der<br />
Kindertagesbetreuung<br />
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) hat in<br />
Zusammenarbeit mit der Firma evers (die über einen Rahmenvertrag mit<br />
der BAGE Elterninitiativen einiger Landesverbände in Sachen<br />
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin betreut) diese informative Broschüre<br />
herausgegeben.<br />
Hier finden sich Informationen zu den wichtigsten Fragen <strong>im</strong> Alltag der<br />
Einrichtungen wie z.B. Themen rund um den „Arbeitsschutz“:<br />
Sicherheitsbeauftragte, Betriebsarzt. Es geht um Ermittlung von<br />
Gefahren, Erste Hilfe, Brandschutz, Biostoffverordnung, Mutterschutz,<br />
Unterweisungen und Belehrungen, Infektionsgefahren. Auch das Thema<br />
der Wartung Spielgeräte wird abgehandelt.<br />
Im Anhang findet sich u.a. eine Checkliste für den Verbandkasten,<br />
Musterhygienepläne, eine Gefährdungsbeurteilung usw.<br />
Die Broschüre kann bei uns gegen eine Unkostengebühr von € 4,50<br />
(inkl. Versandkosten) bestellt werden. Am besten <strong>im</strong> Wert von<br />
Briefmarken an uns schicken, dann geht die Broschüre postwendend<br />
raus!<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
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_____________________________________Informationen____<br />
Erhöhung der Münchenzulage ab 1.3.2012!<br />
Festangestellte: 110,90<br />
Praktikanten: 55,46<br />
Pro Kind 21,17 €<br />
Im letzten <strong>KKT</strong>-Info hatte sich ein kleiner Fehler be<strong>im</strong> Kinderzuschlag<br />
eingeschlichen. Die oben genannten Zahlen gelten!<br />
Arbeitsfreie Tage (§ 29 TVöD Arbeitsbefreiung)<br />
Freie Tage gibt es u.a. für<br />
� Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin: 1 Arbeitstag<br />
� Tod der Ehegattin/gatten, eines Kindes oder Elternteils:<br />
2 Arbeitstage<br />
� Umzugstage gibt es nur noch aus dienstlichem Grund!!<br />
1 Arbeitstag<br />
� Hl. Abend und Silvester (§6 TVöD) : komplett frei!<br />
22<br />
� Faschingsdienstag („München-spezifisch“)<br />
ab 12 Uhr frei<br />
� Arztbesuche:<br />
wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen UmüssenU (ärztliche<br />
Bescheinigung erforderlich!)<br />
Erste Hilfe<br />
Die erforderliche Anzahl von „Ersthelfern“ (Ersthelfer sind in der Ersten<br />
Hilfe ausgebildete Personen) richtet sich nach der Zahl der<br />
Beschäftigten in der Einrichtung (bis 20 Beschäftigte ein Ersthelfer). Für<br />
Kindergärten fordern die Unfallkassen einen Ersthelfer pro Gruppe.<br />
Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 sowie das<br />
Arbeitsschutzgesetz (§10, Abs. 1 und 2).<br />
Die Fortbildung dauert 2 Tage (16 Stunden), alle 2 Jahre dann eine<br />
Folgefortbildung von einem Tag.<br />
Die Kosten für den Ersthelferlehrgang werden vom gesetzlichen<br />
Unfallversicherungsträger (GUV) übernommen (wenn die Einrichtung<br />
bereits eine Betriebserlaubnis hat.) Infos dazu unter HUhttp://www.kuvb.deUH<br />
(Prävention), hier kann man ein Antragsformular für die<br />
Kostenübernahme runterladen.<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
_____________________________________Informationen____<br />
Oft werden Erste Hilfe für Erwachsene und Erste Hilfe für Kinder<br />
kombiniert, so dass man sowohl den Anforderungen der Gesetzlichen<br />
Unfallkasse sowie der Berufsgenossenschaft nachkommen kann.<br />
Auch die Berufsgenossenschaft (BGW = Unfallversicherung für die<br />
Angestellten) übern<strong>im</strong>mt die Kosten für einen Ersthelfer-Kurs. Infos<br />
darüber und über Kursanbieter unter Tel. 089/35096-0.<br />
Wer einen Kurs machen möchte, sollte sich also bei beiden Institutionen<br />
informieren und die Kostenübernahme klären.<br />
Es ist sicher sinnvoll, dass mehrere Fachkräfte einen Kurs zur<br />
Ersten Hilfe für Kinder belegen.<br />
Anbieter für Ersthelfer-Kurse:<br />
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Bayerisches Rotes Kreuz (BRK),<br />
Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Johanniter-Unfall-Hilfe<br />
(JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD).<br />
Infos unter HUhttp://www.kuvb.de/praevention/erste-hilfeU<br />
Literatur<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kindertagesbetreuung<br />
BAGE e.V. 2011 (zu beziehen über den <strong>KKT</strong> für 4,50 inkl. Versand)<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen<br />
Carl Link Verlag<br />
Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen<br />
Gesetzliche Unfallversicherung GUV-SI 8066<br />
Bundesverband der Unfallkassen<br />
HUwww.unfallkassen.deUH http://publikationen.dguv.de<br />
Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1<br />
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
HUwww.bgw-online.deU<br />
Erste Hilfe<br />
Unfälle mit Kindern. Was tun, wenn’s passiert. Der schnelle Ratgeber für<br />
Kindertagesstätte und Haushalt. Carl Link Verlag<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
23
_____________________________________Informationen____<br />
� Aktuelles und Interessantes für alle Elterninitiativen<br />
Der Bundesfreiwilligendienst<br />
Der Bundesfreiwilligendienst ist seit September 2010 Ersatz für den<br />
Zivildienst.<br />
Frauen und Männer können über den Bundesfreiwilligendienst gegen<br />
Entlohnung bei anerkannten Einsatzstellen <strong>im</strong> sozialen, kulturellen,<br />
ökologischen Bereich, bei Sportvereinen oder be<strong>im</strong> Katastrophen- und<br />
Zivilschutz beschäftigt werden.<br />
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate, bei Bedarf<br />
kann die Beschäftigung aber auch auf zwei Jahre ausgeweitet werden.<br />
Im Gegensatz zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) hat der BFD keine<br />
Altersbegrenzung und ist ab dem Alter von 27 Jahren auch in Teilzeit<br />
von mehr als 20 Stunden möglich.<br />
Einsatzstelle werden und Freiwillige suchen<br />
Auch Elterninitiativen können sich dafür als Einsatzstelle anerkennen<br />
lassen, dann können Freiwillige dort ihren Dienst leisten. Dazu wendet<br />
sich die Elterninitiative direkt an das Bundesamt für Familie und<br />
zivilgesellschaftliche Aufgaben.<br />
Der Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle findet sich be<strong>im</strong><br />
Bundesamt unter folgender Internetadresse:.<br />
HUwww.bundesfreiwilligendienst.deUH Auf dieser Seite gibt es auch alle<br />
weiteren wichtigen Infos nachzulesen.<br />
Freiwillige suchen: Auf einer Platzbörse (bei der obigen Internetadresse)<br />
kann die Einrichtung ihre Freiwilligen-Suche einstellen.<br />
Als Einsatzstelle ordnet sich die Einrichtung dann einer sogenannten<br />
Zentralstelle zu. Die Zentralstelle betreut die Einsatzstellen, sie ist das<br />
Bindeglied zwischen Bundesamt und Einsatzstellen, sorgt für einheitliche<br />
Qualitätsstandards in der pädagogischen Begleitung (organisiert z.B. die<br />
vorgeschriebenen Seminartage und übern<strong>im</strong>mt zentrale<br />
Verwaltungsaufgaben.<br />
Zentralstellen sind u.a. die großen Trägerverbände wie Caritas,<br />
Diakonie, AWO, Johanniter, Malteser, BRK, Paritätischer<br />
Wohlfahrtsverband (Adressen sind auf der oben genannten<br />
Internetadresse zu finden)<br />
24<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
_____________________________________Informationen____<br />
Auch das Bundesamt selbst kann als Zentralstelle genutzt werden (viele<br />
Elterninitiativen machen davon Gebrauch) , es bietet auch pädagogische<br />
Begleitung an:<br />
5Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)<br />
Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln<br />
0221 - 3673 -0 E-Mail: HUbfd-zentralstelle@bafza.bund.deU<br />
Kosten und Aufwand:<br />
Die Höchstgrenze für das Taschengeld liegt bei 336 Euro. Darüber<br />
hinaus können Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, kann<br />
dafür zusätzlich Geld als Ersatz gezahlt werden.<br />
Insgesamt kann die Einsatzstelle über die Höhe des Taschengelds selbst<br />
entscheiden (bis zur genannten Obergrenze).<br />
Die Freiwilligen <strong>im</strong> Bfd sind über die Einsatzstelle krankenversichert. Als<br />
zusätzliche Kosten für die Einrichtung fallen demnach die Beiträge für<br />
Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.<br />
Das Bundesamt zahlt dafür einen Zuschuss, der momentan monatlich<br />
250 Euro beträgt. Er wird direkt an die Einsatzstellen überwiesen.<br />
Alle Freiwilligen müssen in der Einsatzstelle fachlich angeleitet werden<br />
und nehmen innerhalb eines Jahres zusätzlich an 25 Seminartagen zur<br />
Vermittlung sozialer, ökologischer, kultureller und interkultureller und<br />
politischer Kompetenzen teil. Für diese Seminartage besteht<br />
Teilnahmepflicht. Sie werden von den Zentralstellen organisiert.<br />
Freiwillige über 27 Jahren müssen nicht die komplette Anzahl der Tage<br />
nachweisen, sondern nur einen angemessenen Umfang.<br />
Weitere Regelungen:<br />
� Arbeitsschutzbest<strong>im</strong>mungen und das Jugendarbeitschutzgesetz<br />
sowie das Bundesurlaubsgesetz (mind. 24 Tage Urlaub) sind<br />
entsprechend anzuwenden.<br />
� Von der Einsatzstelle sind die ggf. notwendigen ärztlichen<br />
Untersuchen und Vorsorgemaßnahmen zu veranlassen und die<br />
Kosten zu übernehmen.<br />
� Ein erweitertes Führungszeugnis ist einzufordern.<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
25
_____________________________________Informationen____<br />
26<br />
� Die ersten sechs Wochen gelten als Probezeit (Kündigungsfrist<br />
2 Wo). Weitere Kündigungsmodalitäten sind <strong>im</strong> Merkblatt des<br />
Bundesamtes nachzulesen.<br />
� Krankheitsfall: Die Einsatzstelle ist unverzüglich zu<br />
benachrichtigen. Genaue Regelungen sind in der Vereinbarung<br />
zwischen Bundesamt und Freiwilligen festgehalten. In der Regel<br />
werden bis zu 6 Wochen Taschengeld und Sachleistungen<br />
weitergezahlt.<br />
� Freiwillige unter 25 Jahre haben Anspruch auf Kindergeld.<br />
� Auch AusländerInnen können am Freiwilligendienst teilnehmen.<br />
Voraussetzung ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel<br />
verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen<br />
aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die<br />
Teilnahme am BfD eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des<br />
Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.<br />
Einzelheiten dazu bitte unbedingt be<strong>im</strong> Bundesamt erfragen!<br />
� Nach Beendigung des Freiwilligendienstes stellt die<br />
Einsatzstelle eine<br />
a) Bescheinigung über den geleisteten Dienst aus und<br />
b) ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des<br />
freiwilligen Dienstes. Das Zeugnis ist auf die Leistungen und die<br />
Führung während der Dienstzeit zu erstrecken. Dabei sind in<br />
das Zeugnis berufsqualifizierende Merkmale des<br />
Bundesfreiwilligendienstes aufzunehmen.<br />
Weitere Infos unter:<br />
www.bundes-freiwilligendienst.de<br />
Ein Infoblatt zum Bundesfreiwilligendienst und auch über das<br />
FSJ sind auf unserer Homepage verfügbar!<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
_____________________________________Informationen____<br />
Rundfunkgebühren:<br />
Neue Regelung ab 2013<br />
Ein neues Rundfunkbeitragsrecht tritt in Kraft, das für Privathaushalte<br />
und für Betriebsstätten zahlreiche Veränderungen bringt.<br />
Ab 2013 kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Rundfunkgerät<br />
vorhanden ist. Vielmehr werden Beiträge je Wohnung und <strong>im</strong> nicht<br />
privaten Bereich je Betriebsstätte erhoben.<br />
Der nicht private Bereich: auch Kindertagesstätten<br />
gehören dazu!<br />
Unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte ist für jede Betriebsstätte<br />
ein Beitrag zu zahlen, der nach Zahl der Mitarbeiter gestaffelt ist (1/3 bis<br />
180 Beiträge - §5 Abs.1).<br />
Beschäftigte sind alle <strong>im</strong> Jahresdurchschnitt sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte einschließlich der Auszubildenden (Praktikanten). Auch<br />
BFD und FSJ zählen dazu. Nicht inbegriffen sind Ehrenamtliche und<br />
Minijobber.<br />
Betriebsstätten sind in § 6 Abs. 1 definiert<br />
An Stelle von früheren Befreiungen ist § 5 Abs. 3 getreten, der den sich<br />
aus Abs. 1 ergebenden Beitrag auf höchstens einen Beitrag begrenzt<br />
(€17,98), dazu gehören u.a.:<br />
Gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe <strong>im</strong> Sinne des Kinder- und<br />
Jugendhilfegesetzes (hierzu zählen u.a. auch Kindertagesstätten).<br />
Hat beispielsweise ein gemeinnütziger Verein 5 Beschäftigte in einer<br />
Betriebsstätte, muss er einen Drittel Beitrag zahlen, wenn er 100<br />
Beschäftigte muss er nicht fünf Beiträge zahlen, sondern nur einen …<br />
Die Beiträge werden von der GEZ eingezogen. Über das genaue<br />
Verfahren sowie die Erfassung der Betriebsstätten (wahrscheinlich per<br />
Fragebogen) werden wir noch berichten.<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
27
_____________________________________Informationen____<br />
Bastelartikel, Möbel für den Kiga?<br />
Die Firma Dusyma sponsert Elterninitiativen in Deutschland<br />
Die Firma Dusyma – ein Kindergartenausstatter – unterstützt<br />
Elterninitiativen mit Sonderkonditionen. Sie hat mit der<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen BAGE e.V. einen<br />
Sponsorenvertrag abgeschlossen. Ziel war es dabei, günstige<br />
Einkaufsmöglichkeiten für die Initiativen zu ermöglichen und<br />
darüber hinaus die Arbeit der BAGE finanziell zu unterstützen.<br />
Nähere Infos und Dusyma Angebote auf unserer Homepage<br />
unter Aktuelles. Derzeit gibt es viele Angebote mit Sonderkonditionen!<br />
28<br />
Also: schon mal für das neue Kindergartenjahr vorsorgen!<br />
Infektionsschutz - Elterninformationen<br />
Infektionsschutz-Gesetz<br />
Das Merkblatt für Eltern in Einrichtungen zum Infektionsschutz muss am<br />
Beginn des Kindergartenjahres an alle neuen Eltern verteilt werden.<br />
(Gibt’s als download auf unserer Seite unter Organisation)<br />
Auch die Belehrungen für MitarbeiterInnen zu den §§ 35, 42,43 IfSG<br />
sollten entsprechend der Vorgaben wiederholt und dokumentiert werden.<br />
(§ 35 alle 2 Jahre, § 42,43 jährlich).<br />
Ein Belehrungsfahrplan für alle erforderlichen Belehrungen des IfsG,<br />
der Biostoffverordnung etc. ist auf unserer Homepage veröffentlicht.<br />
Nachweis über Teilnahme der Kinder an den<br />
Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U 9)<br />
Bei Aufnahme eines neuen Kindes muss von den Eltern der Nachweis<br />
über die letzte fällige altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung<br />
des Kindes vorgelegt werden.<br />
Eine Nichtvorlage des Nachweises ist aber kein Grund, das Kind nicht zu<br />
betreuen.<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
_____________________________________Informationen____<br />
Rechtzeitig vor der Sommerpause:<br />
Die Übergabe eines Amtes ist gut vorzubereiten!<br />
Eltern verlassen <strong>im</strong> Sommer die Einrichtung, Vorstände wechseln, neue<br />
Wahlen stehen an. Damit die NachfolgerInnen ihr Amt gut übernehmen<br />
können und sich schnell zurecht finden, ist es wichtig, die Übergabe gut<br />
zu organisieren. Nachstehend einige Tipps:<br />
� Rechtzeitig Eltern für die einzelnen Ämter suchen und werben!<br />
� Stellenbeschreibungen für jedes „Amt“ liegen vor<br />
� Zeitraum für jedes Amt vereinbaren<br />
(längerer Zeitraum für Vorstandsarbeit – möglichst kein<br />
jährlicher Wechsel!)<br />
� Klare Strukturen und Entscheidungskompetenzen vereinbaren<br />
� Kompetenzen jedes „Amtes“ abklären, dokumentieren<br />
� Terminliste anfertigen : Was ist wann zu tun?<br />
� Ordner überarbeiten, wesentliche Inhalte zusammenstellen<br />
� Organisationsplan / Aufgabenverteilungen /<br />
„Stellenbeschreibungen“ überarbeiten<br />
� Adressliste anfertigen: Ansprechpartner in Ämtern etc.<br />
� Rechtzeitige Übergabe und Einführung, Termine vereinbaren<br />
� Übergabegespräch: hilfreich sind die Checklisten<br />
Bei Vorstandswechsel:<br />
� Der „alte“ Vorstand ist jederzeit ansprechbar<br />
(Tel. Nr., etc.)<br />
� Rechtliche Anforderungen rechtzeitig organisieren:<br />
Mitgliederversammlung, Notartermin, Eintrag ins Vereinsregister<br />
� Der alte Vorstand muss entlastet werden: Rechenschaftsbericht<br />
ist nötig! (Protokoll anfertigen)<br />
� Alte Kontobevollmächtigte: rechtzeitig löschen!<br />
� Ganz wichtig: Zuschusswesen, Anträge besprechen, Hinweise<br />
und Tipps!!<br />
� Fortbildungsangebote wahrnehmen (<strong>KKT</strong> und andere)<br />
� Persönliche Beratungstermine für neue Vorstände können<br />
gerne be<strong>im</strong> <strong>KKT</strong> vereinbart werden<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
29
_____________________________________Informationen____<br />
Lebensmittelhygiene<br />
Info über vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von<br />
Lebensmittelvergiftungen in Kitas, etc.<br />
Das Kreisverwaltungsreferat hat ein Informationsblatt für Kindergärten,<br />
Kinderläden oder ähnliche Einrichtungen zusammengestellt. Es werden<br />
vorbeugende Maßnahmen <strong>im</strong> Umgang mit Lebensmitteln dargestellt<br />
(Lagerung von Lebensmitteln, Hygienemaßnahmen in der Küche bei der<br />
Zubereitung sowie allgemeine Hygienemaßnahmen). Das Infoblatt gibt’s<br />
als download unter<br />
HUwww.muenchen.de/Rathaus/kvr/gewerbugast/lebensmittelueberwachung<br />
/189741/info_kindergaerten.htmlU<br />
Unser Tipp: die Umsetzung dieser „Vorschläge“ hängt natürlich stark von<br />
den jeweiligen räumlichen Bedingungen und anderen Gegebenheiten ab.<br />
Vielleicht ist die eine oder andere Idee hilfreich, ob aber<br />
„Kopfbedeckung, Kittel etc.“ in einer Kita mit Küchenzeile sinnvoll sind,<br />
bleibt dahingestellt. Und auch Kinder haben in der Küche was zu suchen<br />
– das gehört selbstverständlich zum pädagogischen Konzept!!<br />
Nichtsdestotrotz sollten natürlich die wichtigsten Grundlagen der Hygiene<br />
beachtet werden!<br />
Und noch eine neue Anforderung der Bürokratie:<br />
Registrierung von Lebensmittelunternehmen nach der VO (EG) Nr.<br />
852/2004 über Lebensmittelhygiene.<br />
Alle Lebensmittelunternehmen (und dazu gehören auch Kitas, die<br />
Lebensmittel „verteilen“) müssen sich bei der Stadt München<br />
(Kreisverwaltungsreferat) registrieren lassen. Die eine oder andere<br />
Elterninitiative hatte bereits Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt, bzw.<br />
vom Gesundheitsamt und wurde auf die Meldungspflicht hingewiesen.<br />
Für alle, die dem nachkommen wollen, hier die Adresse:<br />
HUwww.muenchen.de/Rathaus/kvr/gewerbugast/lebensmittelueberwachung<br />
/206692/reg_lm_unternehmen.htmlU<br />
0BDazu passend noch ein Bericht aus einer <strong>KKT</strong>-Veranstaltung:<br />
30<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
_____________________________________Informationen____<br />
1B„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird...“<br />
Dieses Sprichwort kann gut als Fazit der Lebensmittelhygiene-Schulung,<br />
die vom <strong>KKT</strong> am 8.5.2012 für Vorstände und ErzieherInnen organisiert<br />
wurde, gelten. Rund 30 Interessierte kamen ins Eine-Welt-Haus um den<br />
Ausführungen von Gabriele Brunner, freiberufliche Hygieneberaterin, zu<br />
folgen.<br />
Interessante Punkte für Elterninitiativen können sein:<br />
- Ordnungsgemäße Lagerung der Lebensmittel be<strong>im</strong> Einkauf <strong>im</strong><br />
Laden beachten (z.B. Kühlregal)<br />
- Ein Augenmerk auf sogenannte „Risikolebensmittel“ (Fleisch,<br />
Fisch, Eier, Speiseeis) werfen.<br />
- Leicht verderbliche Lebensmittel (auch Wurst und Käse) nach<br />
dem Kauf in einer Isoliertasche transportieren<br />
- Einhalten der Lagertemperatur<br />
- Bei Anlieferung durch einen Caterer: Überprüfen der<br />
Lebensmittel, Temperatur, Lieferkette<br />
Dokumentation:<br />
- Reinigung der Räumlichkeiten: Hygieneplan erstellen<br />
- Putzmittel auf Sicherheitsdatenblätter eintragen<br />
- Personalschulung dokumentieren (Hygieneschulung nach §<br />
42,43 IfsG sowie Lebensmittelverordnung)<br />
- Temperatur der ausgegebenen Speisen täglich kontrollieren<br />
und schriftlich festhalten (Kerntemperatur beachten)<br />
- Wareneingangskontrolle bei Caterer<br />
- Bei Caterer: Speisepläne aufbewahren<br />
- Rückstellproben für alle selbst hergestellten Speisen: ca. eine<br />
Woche<br />
- Bei Schädlingsbefall: wer ist vorbeugend für die Überwachung<br />
zuständig?<br />
Bei Befall: nicht selbst Schädlingsbekämpfung durchführen<br />
Hygienemaßnahmen bei der Zubereitung<br />
- Gründliches Händewaschen (Flüssigseife, Desinfektion und<br />
Einmalhandtücher bereitstellen)<br />
- Konsequente Trennung von Geräten und Arbeitsbereichen, die<br />
mit rohem Fleisch, Geflügel und Eiern in Berührung gekommen<br />
sind<br />
- Strikte Warentrennung von rohem Fleisch und Geflügel sowie<br />
Eiern<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
31
_____________________________________Informationen____<br />
32<br />
- Kerntemperatur von 65° C beachten. Ist die Temperatur des<br />
warmen Essens unter 65° C gefallen, müssen die Speisen<br />
nochmals auf 65° C erhitzt werden.<br />
Zu guter Letzt:<br />
Kochen mit Kindern ist möglich und nötig<br />
Kochen mit Kindern ist gelebte Alltagspädagogik und lässt<br />
viel zu!<br />
Lassen wir den gesunden Menschenverstand walten!<br />
„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“<br />
Wichtige Infos zur Lebensmittel-Hygiene sind auf unserer Homepage<br />
<strong>im</strong> Mitgliederbereich (Organisation/Infektionsschutz) zu finden:<br />
� Lebensmittelhygiene – Infos für Elterninitiativen<br />
� Mustervorschlag für einen Hygieneplan<br />
Literatur:<br />
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit<br />
HUhttp://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/index.htmU<br />
Wenn in sozialen Einrichtungen gekocht wird<br />
Lambertus Verlag 2009<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
_____________________________________Informationen____<br />
Aktion Rollentausch vom 8. bis 14. Oktober 2012<br />
Der "Rollentausch“ ist eine Aktion der Landes-Arbeitsgemeinschaft der<br />
Freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGFW) und des Bayerischen<br />
Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen<br />
Die Aktion bietet die Gelegenheit, in regelmäßigem Kontakt mit den<br />
politisch Verantwortlichen zu treten und den Wert sozialer Arbeit für<br />
Politikerinnen und Politiker direkt erlebbar und nachvollziehbar zu<br />
machen.<br />
Der Hauptakzent liegt dabei auf der aktiven Mitwirkung der Gäste. Sie<br />
sollen den Alltag von Einrichtungen erleben und einige Stunden<br />
„mitarbeiten“, um einen unmittelbaren, persönlichen Einblick zu<br />
gewinnen.<br />
Die Einrichtungen bekommen die Möglichkeit, auf die speziellen Belange<br />
ihrer Arbeit und ihrer Klientel bei den eingeladenen Politikerinnen und<br />
Politikern und Vertretern aus der Wirtschaft in der Öffentlichkeit<br />
aufmerksam zu machen.<br />
Im Aktionszeitraum vom 8. bis 14. Oktober haben Einrichtungen (z.B. die<br />
Elterninitiativ-Kitas und die Mittagsbetreuungen), die Möglichkeit, auf<br />
eigene Initiative Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft in<br />
Ihre Einrichtungen einzuladen.<br />
Die Kontaktaufnahme erfolgt in jedem Fall direkt von den Einrichtungen<br />
aus, die Einladenden best<strong>im</strong>men selbst, wen sie einladen wollen. Das<br />
könnten in München z.B. Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrats und<br />
der Stadtverwaltung sein (z.B. des Referats für Bildung und Sport) oder<br />
aber PressevertreterInnen sowie interessante Persönlichkeiten aus der<br />
Wirtschaft.<br />
Eine Muster-Einladungsschreiben ist unter HUwww.paritaet.bayern.netUH zu finden.<br />
Auf dieser Seite ist auch ein Anmeldeformullar zu finden.<br />
Anmeldeschluss ist der 1.9.2012.<br />
Weitere Fragen auch gerne an uns. Auf der <strong>KKT</strong>-Homepage sind<br />
ebenfalls Informationen zu finden.<br />
Nutzt die Gelegenheit, Eure Arbeit vorzustellen und Vertreterinnen von<br />
Politik und Verwaltung Einblick zu geben in die „Wirklichkeit“ von Kitas<br />
und Mittagsbetreuungen!<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
33
_________________________________Mittagsbetreuungen___<br />
34<br />
8BNeuerungen bei der Mittagsbetreuung:<br />
9BJetzt bis 16 Uhr und 9.000€ Zuschuss<br />
Im Nachtragshaushalt ist es dem Bayerischen Staatsministerium<br />
für Unterricht und Kultus gelungen, für die „Qualitätsverbesserung“<br />
von Mittagsbetreuungen mehr Geld zu erhalten.<br />
Die Angebote der Mittagsbetreuung sollen auch <strong>im</strong> Schuljahr<br />
2012/2013 fortgeführt werden. An den Zuschüssen für<br />
Mittagsbetreuungen mit einer Betreuungszeit bis 15.00 Uhr von<br />
3.323€ sowie für die verlängerte Mittagsbetreuung bis<br />
mindestens 15.30 Uhr von 7.000€ je Gruppe mit 12 Kindern, hat<br />
sich nichts geändert.<br />
Neu ab dem kommenden Schuljahr ist die Möglichkeit, für eine<br />
verlängerte Mittagsbetreuung bis 16 Uhr einen erhöhten<br />
Zuschuss von 9.000€ zu beantragen.<br />
Neben den bisherigen Vorraussetzungen für die bisherige Form<br />
der verlängerten Mittagsbetreuung (mit Hausaufgabenbetreuung<br />
bis mindestens 15.30 Uhr) müssen nun zusätzlich folgende<br />
Kriterien erfüllt werden:<br />
� Verlängerte Betreuungszeit bis 16.00 Uhr<br />
(siehe Ausnahmen)<br />
� Gelegenheit zu einem Mittagessen<br />
� Der Träger/Elterninitiative legt ein mit der Schulleitung<br />
abgest<strong>im</strong>mtes pädagogisches Konzept für die Betreuung<br />
vor<br />
� An vier Wochenstunden muss ein Förderangebot statt -<br />
finden, das kann ein musisch-kreatives Angebot oder ein<br />
Sport- und Bewegungsangebot oder auch ein Lern- und<br />
Förderangebot sein.<br />
� Eine Meldeliste zur Anwesenheit der Kinder ist mit einem<br />
Antragsformular beizufügen<br />
� Das Betreuungspersonal muss ein aktuelles erweitertes<br />
Führungszeugnis vorlegen<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
_________________________________Mittagsbetreuungen___<br />
UDie BetreuungszeiUt<br />
Die Betreuung muss mindestens bis 16.00 Uhr statt finden. Es<br />
gibt jedoch begründete Ausnahmen z.B. wenn alle Kriterien erfüllt<br />
sind, aber keine Räume bis 16. 00 Uhr zur Verfügung stehen:<br />
auch dann kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.<br />
UDas Konzept<br />
In den meisten Mittagsbetreuungen liegt bereits ein Konzept vor,<br />
es sollte mindestens eine DIN A4 Seite umfassen und die<br />
wichtigsten Punkte der Pädagogischen Betreuung und des<br />
Ablaufs beinhalten.<br />
Der <strong>KKT</strong> gibt dazu gerne Hilfestellung. Ein „Musterkonzept“ ist in<br />
Vorbereitung und kann von interessierten Einrichtungen angefragt<br />
werden.<br />
Das Konzept (mind. 1 Seite) muss mit der Schulleitung<br />
abgest<strong>im</strong>mt werden.<br />
UFörderprogramm<br />
Das Förderprogramm muss an 4 Wochenstunden angeboten<br />
werden. Dazu gehört z.B. eine gezielte Förderung für Lesen,<br />
Lernen, Schreiben und Rechnen oder auch Angebote für Musik,<br />
Gesang und kreatives Gestalten. Spiel- und Sportangebote (z.B.<br />
Gymnastik oder Bewegungsspiele in der Turnhalle oder auf dem<br />
Pausenhof) sind ebenfalls eine Möglichkeit.<br />
UMeldelisten<br />
Die Namen der Kinder in der der verlängerten Mittagsbetreuung<br />
müssen in den Antragsformularen aufgelistet werden.<br />
UAntragstellung<br />
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus geht<br />
davon aus, das viele Mittagsbetreuungsangebote diese<br />
Vorraussetzungen bereits erfüllen. Die Antragsformulare sind<br />
Anfang Mai an die Schulleitungen zur Weitergabe an die Träger<br />
der Mittagsbetreuungen verschickt worden. Die Anträge auf<br />
staatliche Förderung müssen bis zum 2. Juli über die<br />
Schulleitungen an das staatliche Schulamt eingereicht werden.<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
35
_________________________________Mittagsbetreuungen___<br />
Mittagsbetreuungen , die nach dem 2. Juli beantragt und<br />
spätestens bis zum 1. Oktober eingerichtet werden, können <strong>im</strong><br />
Einzelfall noch berücksichtigt werden, falls entsprechende<br />
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.<br />
Alle Unterlagen können auf der Website des Bayerischen<br />
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus abgerufen werden.<br />
UNeu! Erweitertes Führungszeugnis<br />
36<br />
HUwww.km.bayern.deU<br />
Ein UerweitertesU Führungszeugnis ist ab dem Schuljahr 2012/2013<br />
für das Betreuungspersonal in ALLEN Mittagsbetreuungen (ob<br />
verlängert oder nicht) vorzulegen.<br />
Den Antrag für dieses Führungszeugnis muss der Arbeitgeber<br />
stellen. (Ein Antragsformular ist auf unserer Homepage <strong>im</strong><br />
internen Bereich/Personal zu finden.)<br />
Die MitarbeiterInnen gehen mit diesem Antrag dann zum<br />
Einwohnermeldeamt.<br />
Die Kosten trägt der Arbeitgeber (13 €).<br />
Bei Neueinstellungen ist das erweiterte Führungszeugnis am<br />
1. Arbeitstag vorzulegen – hier trägt die MitarbeiterIn die Kosten.<br />
Weitere Infos zum erweiterten Führungszeugnis in diesem Heft<br />
auf Seite 8 ff.<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
___________________________________Fortbildungen______<br />
Einladung zum nächsten Konsultationsbesuch<br />
Kinderhaus Kühlschruppe:<br />
Montessoripädagogik für alle – jedes Kind mit seinen individuellen<br />
Möglichkeiten achten und integrieren<br />
Die integrative Einrichtung zeigt, wie auf Grundlage der Pädagogik Maria<br />
Montessoris jedes Kind mit seinen je individuellen Bedürfnissen<br />
wahrgenommen und unterstützt wird, wie besonderer Förderbedarf in<br />
den Gruppenalltag integriert wird und wie jedes Kind die Gemeinschaft<br />
durch seine Persönlichkeit bereichert.<br />
Datum: 18. Juli 2012 von 14 – 15.30 Uhr<br />
Adresse: Kinderhaus Kühlschruppe, Moraltstr. 13, 81477 München<br />
Infos auch auf unserer homepage. Anmeldung bei<br />
HUstephanie.haan@kkt-muenchen.deUH bzw. 089/9616060-0<br />
Musikalische Früherziehung 1 und 2<br />
Musikpädagogen mit langjähriger Unterrichtserfahrung bieten<br />
Musikalische Früherziehung mit/ohne Flöte für Kinder ab 3<br />
Jahren, in Elterninitiativen, Kindergärten etc. an.<br />
Wir unterrichten bei Ihnen in der Einrichtung. Wenn erwünscht,<br />
holen wir die Kinder von den Gruppen ab und bringen sie wieder<br />
zurück.<br />
Preis nach Vereinbarung - je nach Anzahl der Kinder pro Gruppe.<br />
(12€-30€ pro Kind/Monat)<br />
Wir bieten auch Klavierunterricht, Flötenunterricht und<br />
Musiktheater für/mit Kinder(n) sowie Theater-Vorstellungen in<br />
Kitas für Geburtstage und andere Feste an.<br />
Musik und Theater für Kinder<br />
0163/91 46 588 oder Tel/fax. 089/ 51919493<br />
mail: HUteatea@hotmail.deUH www. musikundtheater-kinder.de<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
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___________________________________Fortbildungen______<br />
38<br />
<strong>Filmverleih</strong> <strong>im</strong> <strong>KKT</strong><br />
Pädagogische Filme sind eine fachliche Unterstützung – für<br />
PädagogInnen, aber auch für Eltern!<br />
Teams und Elterngruppen können für den Elternabend und für die<br />
Teamfortbildung pädagogische Filme (auf DVD) bei uns ausleihen.<br />
Die gewünschten Filme (evtl. vorher bei uns anrufen, ob vorhanden)<br />
werden gegen ein Pfand von 20 € zu den üblichen <strong>KKT</strong>-Öffnungszeiten<br />
abgeholt.<br />
Verleihdauer 2 Wochen, Verlängerung nach Absprache ist möglich.<br />
Eine aktuelle Liste der Verleihfilme bitte bei uns anfordern: 96160600<br />
oder info@kkt-muenchen.de<br />
Neu <strong>im</strong> Angebot:<br />
Wie Kinder zu(m) Wort kommen. Sprachförderung <strong>im</strong> Alltag.<br />
An vielen Beispielen aus der Praxis wird aufgezeigt, wie es möglich wird,<br />
Kider bei der Entwicklung ihrer Sprachkompentenz wirkungsvoll und<br />
erfolgreich zu unterstützen, sie in Alltagssituation durch empathisches<br />
Zuhören und herausfordernde Fragen in Dialoge zu bringen und zu(m)<br />
Wort kommen zu lassen. Die Psycholinguistin Anna Winner führt durch<br />
diesen Film. Der Film ist eine bewusste Absage an die an defizitorientierte<br />
Sprachförderung und verdeutlicht, dass Kinder ihre<br />
Sprachkompetenz auch einfach und erfolgreich <strong>im</strong> Alltag entwickeln<br />
können.<br />
Ein bewegter Tag: Das Kinderhaus Spervogelstrasse<br />
Der Film (Premiere auf unserem Fachtag) zeigt, wie dem kindlichen<br />
Bewegungsraum notwendige Räume eröffnet werden und was Kindern<br />
auch zugetraut werden kann...<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12
___________________________________________________<br />
Unsere Bibliothek für PädagogInnen!<br />
Di, Mi, Do von 10 – 14 Uhr<br />
Di nachmittag von 14 – 16 Uhr<br />
Hier gibt es pädagogische Literatur zum Schmökern, Fachzeitschriften<br />
(TPS, Klein und Groß, Betrifft: Kinder, Kita aktuell) zum Recherchieren<br />
und einiges mehr. Gerne könnt Ihr Fachartikel auch kopieren. DVDs und<br />
Videos (Pädagogik, Psychologie) können ausgeliehen werden. Und zur<br />
„mentalen Stärkung“ steht auch Kaffee für Euch bereit.<br />
In unserer Präsenzbibliothek findet Ihr: die neuesten Bücher zu den<br />
Bereichen: Kind von 0 – 3, Pädagogische Ansätze, Elternarbeit, Bildung,<br />
Bildungspläne, Übergang zur Schule, Hortpädagogik, Konflikte,<br />
Raumgestaltung, Qualitätsmanagement, Konzeptionsentwicklung.<br />
Wir freuen uns auf regen Zuspruch und laden Euch ein:<br />
Kommt einfach mal vorbei!<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12<br />
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Kunst in der Kita:<br />
Wir suchen Kunstprojekte!<br />
Kann das sein? Keine Kunstprojekte<br />
in der Kita? Keine Lust, sich<br />
öffentlich darzustellen?<br />
Hier bei uns gibt’s die Möglichkeit:<br />
Große Räume und Ausstellungsmöglichkeiten<br />
warten auf Euch und<br />
Eure Kinder und deren<br />
Kunstaktivitäten!<br />
Wenn Ihr z.B. ein Kunstprojekt plant oder größere Malaktionen –<br />
meldet Euch bei uns, wir helfen bei der Vernissage.<br />
Anzeige<br />
Supervision für Elterninitiativen<br />
Ich unterstütze Sie gerne, die vielschichtigen Aufgaben zu<br />
lösen, vor denen Sie täglich stehen. Profunde<br />
Fachkompetenz + viel Erfahrung mit mehr als 30<br />
Elterninitiativen bringe ich mit. Machen Sie die Probe<br />
und vereinbaren Sie ein kostenfreies Gespräch zum<br />
Kennen lernen!<br />
Jürgen K. Lechtenfeld, Supervisor<br />
Systemische Beratung und Mediation<br />
(Gewaltfreie Kommunikation)<br />
Tel: 089 / 57081868 Mail: HUjuergen@lechtenfeld.netUH<br />
www.lechtenfeld.net<br />
<strong>KKT</strong>-Info 2-12