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MIetvertrag

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Stiftung Küche, Othmar-Blumer-Strasse 7, 8427 Freienstein 044 865 51 22<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Allgemeines<br />

• Der Vertragspartner haftet vollumfänglich für Verursacherschäden an<br />

Gebäuden, Personen und Mobiliar, welche während der Veranstaltung bzw.<br />

der Dauer der Miete entstehen.<br />

• Reservationen sind erst mit der Unterzeichnung des Mietvertrages gültig.<br />

• Die Miete wird nach der Benützung in Rechnung gestellt. Allfällige Kosten für<br />

Nachbearbeitungen oder Sachschäden werden ebenfalls, nach Absprache, in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Schlüsselausgabe<br />

• Das Schlüsseldepot ist bei der Abgabe der Räumlichkeiten in bar zu bezahlen.<br />

Dieses wird quittiert und bei der Abgabe nach der Veranstaltung wieder<br />

ausgezahlt.<br />

Raumordnung<br />

• Für das Einrichten und das Aufräumen der gemieteten Räumlichkeiten sorgt<br />

der Mieter selber. Unmittelbar nach der Veranstaltung muss die Raumordnung<br />

wieder hergestellt werden.<br />

Abfall<br />

• Abfallsäcke müssen vom Mieter selbst mitgebracht und entsorgt werden<br />

Reinigung der Räumlichkeiten<br />

• Die Reinigung durch den Benützer umfasst die Grobreinigung sämtlicher<br />

benützter Räume. Die Tische müssen abgewaschen, der Boden gewischt und<br />

feucht aufgenommen sowie Flecken entfernt werden. Allfällige Dekorationen<br />

sind komplett, das heisst mit allen Befestigungen wie Schnüre, Klebstreifen<br />

etc. zu entfernen. Aschenbecher müssen geleert werden. Eine ungenügende<br />

Reinigung wird dem Mieter nach Zeitaufwand verrechnet. Das<br />

Reinigungsmaterial (Besen, Tücher, Lappen, Putzmittel, Kessel usw.) wird von<br />

der Stiftung Märtplatz zur Verfügung gestellt.<br />

Reinigung der Küche und Toiletten<br />

• In den Mietpreisen ist die Reinigung von Gläsern, Besteck und Geschirr nicht<br />

inbegriffen. Sämtliches Material (Gläser, Geschirr und Besteck) muss mit der<br />

Maschine abgewaschen und an den entsprechenden Platz zurückgestellt<br />

werden. Die Küche ist gründlich zu reinigen (inkl. sämtlichen Geräten wie<br />

Backofen, Kochherd, Kühlschränke etc.) und der Boden feucht aufzunehmen.<br />

Die Toiletten-Böden sind feucht<br />

aufzunehmen und die Kübel müssen geleert werden. WC, Pissoirs und<br />

Lavabo sind zu putzen.<br />

Stiftung Küche, Othmar-Blumer-Strasse 7, 8427 Freienstein 044 865 51 22

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