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Wandertag in Altendorf - ein toller Erfolg für die Jugend!

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Seite 3<br />

Räumung der Gehsteige von Schnee bzw. Streuung bei Glatteis<br />

Die Eigentümer von Liegenschaften <strong>in</strong> Ortsgebieten werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß<br />

§ 93 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 da<strong>für</strong> zu sorgen ist, dass <strong>die</strong> dem öffentlichen Verkehr<br />

<strong>die</strong>nenden Gehsteige und Gehwege, e<strong>in</strong>schließlich der <strong>in</strong> ihrem Zuge bef<strong>in</strong>dlichen Stiegenanlagen,<br />

entlang der gesamten Liegenschaft <strong>in</strong> der Zeit von 05.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und<br />

Verunre<strong>in</strong>igungen gesäubert , sowie bei Glatteis gestreut werden.<br />

Ist e<strong>in</strong> Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand <strong>in</strong> der Breite von e<strong>in</strong>em Meter zu<br />

säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft <strong>die</strong> Eigentümer von Verkaufshütten.<br />

In e<strong>in</strong>er Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt <strong>die</strong>se Verpflichtung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en 1 Meter<br />

breiten Streifen entlang der Hausfronten.<br />

Die Eigentümer haben auch da<strong>für</strong> zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den<br />

Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude (Verkaufshütten), entfernt werden.<br />

Durch <strong>die</strong> angeführten Arbeiten dürfen Straßenbenützer nicht gefährdet oder beh<strong>in</strong>dert werden, wenn<br />

nötig, s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> gefährdeten Stellen abzuschranken oder sonst <strong>in</strong> geeigneter Weise zu kennzeichnen.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

JAGDPACHTAUSZAHLUNG<br />

Montag, 31. Jänner 2011, 18-20 Uhr<br />

im Gasthaus zur Kurvenwirt<strong>in</strong>

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