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Schutzgemeinschaft Wasserschutzgebiet Penker Tal e.V.

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<strong>Schutzgemeinschaft</strong> <strong>Wasserschutzgebiet</strong> <strong>Penker</strong> <strong>Tal</strong> e.V.<br />

Die Vorstandschaft, vertreten durch Hans Müller, Löweneckstr. 25, Penk 93152 Nittendorf (1.Vorsitzender)<br />

und Michael Goß, Zum <strong>Penker</strong> <strong>Tal</strong> 11, 93164 Polzhausen (stellv. Vorsitzender)<br />

Hans Müller Penk, 20.03.2012<br />

Markt Nittendorf<br />

Am Marktplatz 3<br />

93152 Nittendorf<br />

Löweneckstr. 25<br />

93 152 Nittendorf<br />

Telefon/Fax 09404 - 1247<br />

Betreff: Altlastensanierung auf dem Grundstück FlurNr. 1559/2 (Eigentümer Seidl),<br />

1558 (Eigentümer Markt Nittendorf), Gemarkung Nittendorf.<br />

Bezug: Markt Nittendorf vom 06.03.2012 (AZ: I/1 Ba-M), Unterschrift<br />

2. Bürgermeister Herr Mehrl<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />

sehr geehrte Damen und Herren im Marktrat,<br />

sehr geehrte Damen und Herrn im Verbandsrat des Wasserzweckverbandes Laber-<br />

Naab,<br />

mit Aufmerksamkeit haben wir Ihre Antwort vom 06.03.2012 gelesen.<br />

Die Antwort ist symptomatisch für die Verfahrensweise in dem Geschehen über das<br />

illegale Ablagern von PAK und MKW belasteten Straßenaufbruch. In einem genehmigten<br />

Bauantrag für die Geländeauffüllung „nur“ auf dem Grundstück 1559 (alt)<br />

mit unbelasteten Erdaushub/Humus wurden diese Altlasten gewollt vergraben. Es<br />

handelt sich um Straßenaufbruch aus der B 8 (z.B. Kanalarbeiten) und aus gemeindlichen<br />

Baumaßnahmen.<br />

Diese Abläufe sind Ihnen als Gemeinde/Markt mehr als bekannt. Sie waren vom Anfang<br />

an, in die Geschehnisse eingebunden (vgl. z.B. Vermerk des 2 .Bürgermeisters


Josef Karl vom 25.08.1988, Titel: Geländeauffüllung „Seidl“ in Pollenried). In<br />

diesem Zusammenhang darf auch auf den Bescheid des LRA vom 04.08.1988<br />

hingewiesen werden, in dem u.a. festgestellt wird (…) Ziffer 1. Die Überfüllung<br />

entlang des öffentlichen Feld- und Waldweges FlNr. 1558 sind zu beseitigen, wobei<br />

der Böschungsfuß im Mittel um ca. 1,50 m gegenüber dem jetzt eingereichten Ist-<br />

Zustand zurückzunehmen ist. (…). Dies bedeutet letztlich, man hat die genehmigten<br />

Auffüllungen um die Massen aus den öffentlichen Straßenabbruch widerrechtlich<br />

erhöht. Das Ergebnis ist jetzt eine sozialisierte Sanierung, trotzdem der<br />

Handlungsstörer bekannt ist.<br />

Der vergrabene Straßenaufbruch ist grenzüberschreitend von FN 1559/2 (neu) auf die<br />

Teilfläche FN 1558 aufgeschüttet und abgedeckt worden. Wenn demnach nur im<br />

Flurbereich 1559/2 eine PAK- bzw. MKW-Belastung festgestellt wurde, ist die Aussage,<br />

eine Beprobung aus den Bereich 1558 ist „teerfrei“ mehr als eigentümlich. Die<br />

Nachweisgrenze der PAK-Belastung wurde erreicht (vgl. WWA Regensburg vom<br />

15.12.2009).<br />

Die Gemeinde (jetzt Markt) war in alle Handlungsabläufe immer eingebunden und<br />

mitverantwortlich (vgl. Protokolle/ Ausführungen im Gemeindeblatt). Mehrmals wurde<br />

von Ihnen und in öffentlichen Marktratssitzungen geäußert, der Markt hat keine<br />

Unterlagen über diese Vorkommnisse, die sind alle beim Landratsamt. Ein<br />

Abgabedatum dieser “gesamten Akten“ ist dem Landratsamt nicht bekannt.<br />

Mit Verwunderung haben wir zur Kenntnis genommen, daß Sie dieses brisante Thema<br />

„Altlastensanierung“ nur in nichtöffentlichen Gesprächsrunden führen wollen.<br />

Die getroffene Formulierung (…) Sollte die Behandlung dieser Thematik sowohl im<br />

Werkausschuss als auch im Marktrat gewünscht werden, wäre dies, nach den Bestimmungen<br />

der Gemeindeordnung/KommZG, im nichtöffentlichen Teil der jeweiligen<br />

Sitzung zu beraten. (…), bedeutet man scheut eine offene Diskussion mit Meinungsaustausch.<br />

Man wünscht nicht der kriminellen Handlung einer illegalen Entsorgung<br />

von gesundheitsschädigenden Stoffen auf der Sanierungsfläche (1559/2 und 1558)<br />

nachzugehen. Dazu gehört auch das „nicht mehr Auffinden der Straßenbauakten“, in<br />

denen sich der Nachweis der „Entsorgung“ und die „Kosten der Entsorgung“ festgehalten<br />

ist. Nur diese Entsorgung fand illegal auf der Sanierungsfläche statt und die<br />

richtige Entsorgung wurde bezahlt. Gleichwohl hat die Gemeinde/Markt und das<br />

Landratsamt uniso in den letzten Jahren behauptet, es gibt keine illegale Ablagerung<br />

bzw. vergrabener Straßenbelag in diesem Feld. Es ist alles nach Recht und Ordnung<br />

abgelaufen. Auf den Schriftverkehr der letzten 25 Jahre des Eigentümers (Seidl) und<br />

der <strong>Schutzgemeinschaft</strong> ( seit 2003) wird verwiesen.<br />

Weiter führen Sie aus (…) Dies zuletzt aus Gründen des Schutzes der einzelnen Beteiligten.<br />

(…).<br />

Wer ist hier zu schützen? Wer hat hier versagt? Wer hat Kenntnis über diese illegale<br />

Entsorgung? Wem will man schützen?<br />

Damit erübrigt sich eine Klarstellung Ihres letzten Satzes aus Ihrem Schreiben vom<br />

06.03.2012 (…) Inwieweit unbegründet vorgebrachte Bedenken, teilweise bewusste


Unterstellungen, zu einem reibungslosen Gelingen beitragen, sei dahingestellt(...).<br />

Wie hat sich der erste Bürgermeister , Herr Max Knott des Marktes Nittendorf zu Beginn<br />

der Bürgerversammlung am 11.10.2011 geäußert (…) Wer in Dingen der Gemeinde<br />

Anteil nimmt, ist ein guter Bürger (…) - Perikles vor 2400 Jahren -.<br />

Dem ist nichts mehr hinzufügen.<br />

Wir wären Ihnen dankbar, wenn nach diesem Wortscharmützel die reale Wirklichkeit<br />

die Tür zu einer offenen Gesprächsrunde für alle Beteiligten öffnet. Eine Antwort<br />

sehen wir mit Interesse entgegen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Hans Müller Michael Goß<br />

nachrichtlich: 1) Wasserzweckverband Laber-Naab 93176 Beratzhausen<br />

2) Landratsamt Regensburg Postfach 12 03 29; 93025 Regensburg<br />

zur Kenntnisnahme.

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