Schutzgemeinschaft Wasserschutzgebiet Penker Tal e.V.
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<strong>Schutzgemeinschaft</strong> <strong>Wasserschutzgebiet</strong> <strong>Penker</strong> <strong>Tal</strong> e.V.<br />
Die Vorstandschaft, vertreten durch Hans Müller, Löweneckstr. 25, Penk 93152 Nittendorf (1.Vorsitzender)<br />
und Michael Goß, Zum <strong>Penker</strong> <strong>Tal</strong> 11, 93164 Polzhausen (stellv. Vorsitzender)<br />
Hans Müller Penk, 20.03.2012<br />
Markt Nittendorf<br />
Am Marktplatz 3<br />
93152 Nittendorf<br />
Löweneckstr. 25<br />
93 152 Nittendorf<br />
Telefon/Fax 09404 - 1247<br />
Betreff: Altlastensanierung auf dem Grundstück FlurNr. 1559/2 (Eigentümer Seidl),<br />
1558 (Eigentümer Markt Nittendorf), Gemarkung Nittendorf.<br />
Bezug: Markt Nittendorf vom 06.03.2012 (AZ: I/1 Ba-M), Unterschrift<br />
2. Bürgermeister Herr Mehrl<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />
sehr geehrte Damen und Herren im Marktrat,<br />
sehr geehrte Damen und Herrn im Verbandsrat des Wasserzweckverbandes Laber-<br />
Naab,<br />
mit Aufmerksamkeit haben wir Ihre Antwort vom 06.03.2012 gelesen.<br />
Die Antwort ist symptomatisch für die Verfahrensweise in dem Geschehen über das<br />
illegale Ablagern von PAK und MKW belasteten Straßenaufbruch. In einem genehmigten<br />
Bauantrag für die Geländeauffüllung „nur“ auf dem Grundstück 1559 (alt)<br />
mit unbelasteten Erdaushub/Humus wurden diese Altlasten gewollt vergraben. Es<br />
handelt sich um Straßenaufbruch aus der B 8 (z.B. Kanalarbeiten) und aus gemeindlichen<br />
Baumaßnahmen.<br />
Diese Abläufe sind Ihnen als Gemeinde/Markt mehr als bekannt. Sie waren vom Anfang<br />
an, in die Geschehnisse eingebunden (vgl. z.B. Vermerk des 2 .Bürgermeisters
Josef Karl vom 25.08.1988, Titel: Geländeauffüllung „Seidl“ in Pollenried). In<br />
diesem Zusammenhang darf auch auf den Bescheid des LRA vom 04.08.1988<br />
hingewiesen werden, in dem u.a. festgestellt wird (…) Ziffer 1. Die Überfüllung<br />
entlang des öffentlichen Feld- und Waldweges FlNr. 1558 sind zu beseitigen, wobei<br />
der Böschungsfuß im Mittel um ca. 1,50 m gegenüber dem jetzt eingereichten Ist-<br />
Zustand zurückzunehmen ist. (…). Dies bedeutet letztlich, man hat die genehmigten<br />
Auffüllungen um die Massen aus den öffentlichen Straßenabbruch widerrechtlich<br />
erhöht. Das Ergebnis ist jetzt eine sozialisierte Sanierung, trotzdem der<br />
Handlungsstörer bekannt ist.<br />
Der vergrabene Straßenaufbruch ist grenzüberschreitend von FN 1559/2 (neu) auf die<br />
Teilfläche FN 1558 aufgeschüttet und abgedeckt worden. Wenn demnach nur im<br />
Flurbereich 1559/2 eine PAK- bzw. MKW-Belastung festgestellt wurde, ist die Aussage,<br />
eine Beprobung aus den Bereich 1558 ist „teerfrei“ mehr als eigentümlich. Die<br />
Nachweisgrenze der PAK-Belastung wurde erreicht (vgl. WWA Regensburg vom<br />
15.12.2009).<br />
Die Gemeinde (jetzt Markt) war in alle Handlungsabläufe immer eingebunden und<br />
mitverantwortlich (vgl. Protokolle/ Ausführungen im Gemeindeblatt). Mehrmals wurde<br />
von Ihnen und in öffentlichen Marktratssitzungen geäußert, der Markt hat keine<br />
Unterlagen über diese Vorkommnisse, die sind alle beim Landratsamt. Ein<br />
Abgabedatum dieser “gesamten Akten“ ist dem Landratsamt nicht bekannt.<br />
Mit Verwunderung haben wir zur Kenntnis genommen, daß Sie dieses brisante Thema<br />
„Altlastensanierung“ nur in nichtöffentlichen Gesprächsrunden führen wollen.<br />
Die getroffene Formulierung (…) Sollte die Behandlung dieser Thematik sowohl im<br />
Werkausschuss als auch im Marktrat gewünscht werden, wäre dies, nach den Bestimmungen<br />
der Gemeindeordnung/KommZG, im nichtöffentlichen Teil der jeweiligen<br />
Sitzung zu beraten. (…), bedeutet man scheut eine offene Diskussion mit Meinungsaustausch.<br />
Man wünscht nicht der kriminellen Handlung einer illegalen Entsorgung<br />
von gesundheitsschädigenden Stoffen auf der Sanierungsfläche (1559/2 und 1558)<br />
nachzugehen. Dazu gehört auch das „nicht mehr Auffinden der Straßenbauakten“, in<br />
denen sich der Nachweis der „Entsorgung“ und die „Kosten der Entsorgung“ festgehalten<br />
ist. Nur diese Entsorgung fand illegal auf der Sanierungsfläche statt und die<br />
richtige Entsorgung wurde bezahlt. Gleichwohl hat die Gemeinde/Markt und das<br />
Landratsamt uniso in den letzten Jahren behauptet, es gibt keine illegale Ablagerung<br />
bzw. vergrabener Straßenbelag in diesem Feld. Es ist alles nach Recht und Ordnung<br />
abgelaufen. Auf den Schriftverkehr der letzten 25 Jahre des Eigentümers (Seidl) und<br />
der <strong>Schutzgemeinschaft</strong> ( seit 2003) wird verwiesen.<br />
Weiter führen Sie aus (…) Dies zuletzt aus Gründen des Schutzes der einzelnen Beteiligten.<br />
(…).<br />
Wer ist hier zu schützen? Wer hat hier versagt? Wer hat Kenntnis über diese illegale<br />
Entsorgung? Wem will man schützen?<br />
Damit erübrigt sich eine Klarstellung Ihres letzten Satzes aus Ihrem Schreiben vom<br />
06.03.2012 (…) Inwieweit unbegründet vorgebrachte Bedenken, teilweise bewusste
Unterstellungen, zu einem reibungslosen Gelingen beitragen, sei dahingestellt(...).<br />
Wie hat sich der erste Bürgermeister , Herr Max Knott des Marktes Nittendorf zu Beginn<br />
der Bürgerversammlung am 11.10.2011 geäußert (…) Wer in Dingen der Gemeinde<br />
Anteil nimmt, ist ein guter Bürger (…) - Perikles vor 2400 Jahren -.<br />
Dem ist nichts mehr hinzufügen.<br />
Wir wären Ihnen dankbar, wenn nach diesem Wortscharmützel die reale Wirklichkeit<br />
die Tür zu einer offenen Gesprächsrunde für alle Beteiligten öffnet. Eine Antwort<br />
sehen wir mit Interesse entgegen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Hans Müller Michael Goß<br />
nachrichtlich: 1) Wasserzweckverband Laber-Naab 93176 Beratzhausen<br />
2) Landratsamt Regensburg Postfach 12 03 29; 93025 Regensburg<br />
zur Kenntnisnahme.