Anschlagmöglichkeiten sind Bestandteile baulicher Anlagen/Einrichtungen/ Maschinen mit einem oder mehreren Anschlagpunkten zum Anschlagen, Befestigen von Rettungssystemen. 10 Sichern und Retten Rettungshubgeräte nach EN 1496 sind Bestandteile von Rettungssystemen, mit denen sich Personen von einem tiefer gelegenen zu einem höher gelegenen Ort entweder selbst heraufziehen oder von einem Helfer heraufgezogen werden können. Abseilgeräte nach EN 341 sind Bestandteile von Rettungssystemen, mit denen sich Personen von einem höheren zu einem tiefer gelegenen Ort entweder selbst oder mit Hilfe einer zweiten Person mit einer begrenzten Geschwindigkeit hinablassen können. Verbindungsmittel nach EN 354 sind Bestandteile eines Rettungssystems, bestehend aus Seil, Gurtband oder Kette mit Endverbindungen. Verbindungselemente nach EN 362 sind verbindende Bestandteile in einem Rettungssystem, z. B. Karabinerhaken. Falldämpfer nach EN 355 sind Bestandteil eines Auffangsystems, der die beim Stürzen auftretenden Stoßkräfte, die auf die Person, den Auffanggurt und die Anschlageinrichtung einwirken, verringern. Höhensicherungsgeräte nach EN 360 sind Bestandteile eines Auffangsystems, das Personen, mit angelegtem Auffanggurt, bei einem Sturz selbsttätig bremsend auffangen. Hierbei ist die Fallstrecke begrenzt. Die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte werden gemindert. Die Geräte gestatten ein freies Bewegen innerhalb des Auszugsbereiches des Seiles/Bandes. Anschlageinrichtungen schützen in Kombination mit Abseilgeräten, Rettungshubgeräten, verbunden mit einer entspre chenden Körperhaltevorrichtung, die den Benutzer trägt, vor einem Absturz. Es können Anschlageinrichtungen nach EN 795 aber auch andere geeignete Anschlagmöglichkeiten ausgewählt werden. Nach EN 795 werden folgende Klassen von Anschlageinrichtungen unterschieden: Klasse A1: Anker zur Befestigung an vertikalen, horizontalen und geneigten Flächen, z. B. Wänden, Säulen, Stürzen, Klasse A2: Anker zur Befestigung an geneigten Dächern, Klasse B: Transportable, vorübergehend angebrachte Anschlageinrichtungen, Klasse C: Anschlageinrichtungen mit horizontalem Führungsseil, die um höchstens 15° von der Horizontalen abweichen, Klasse D: Anschlageinrichtungen mit horizontaler Führungsschiene, Klasse E: Durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen zur Benutzung auf horizontalen Flächen, die um höchstens 5° von der Horizontalen abweichen. Benutzerdauer, Ablegereife Die Gebrauchsdauer ist die Zeitspanne, in der die Funktionstüchtigkeit der Rettungsausrüstung erhalten bleibt. Sie beginnt ab dem Herstellungsdatum. Die Gebrauchsdauer von Rettungsausrüstungen ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten. Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und Verbindungsmittel unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Einflüssen abhängig ist. Deshalb können keine genauen Angaben über die Gebrauchsdauer gemacht werden. Nach den bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen bei Gurten von einer Gebrauchsdauer von 6 bis 8 Jahren und bei Verbindungsmitteln (Seil/Gurtband) von einer Gebrauchsdauer von 4 bis 6 Jahren ausgegangen werden. Überwachung Der Unternehmer kann einen Unterwiesenen oder Sachkundigen benennen. Dieser übernimmt die ordnungsgemäße Überwachung. Der Unternehmer hat die Nutzer auf die Tragepflicht hinzuweisen. Prüfungen Der Benutzer muss vor jedem Einsatz die Persönliche Schutzausrüstung auf Mängel, Vollständigkeit und Prüfdatum kontrollieren. Die Ausrüstung muss jährlich von einem Sachkundigen überprüft werden. Diese Prüfung wird in einem Prüfbuch dokumentiert. Instandhaltung Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wartung der persönliche Absturzschutzausrüstung zum Retten aus Höhen und Tiefen von einem Sachkundigen durchgeführt wird. Er hat ebenfalls dafür zur sorgen, dass beschädigte oder stark beanspruchte Absturzschutzausrüstung nicht mehr benutzt wird, bis ein Sachkundiger der weiteren Benutzung zugestimmt hat. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass schadhafte Teile von Absturzschutzausrüstungen durch einen Sachkundigen durch solche Ersatzteile ersetzt werden, die den Originalteilen entsprechen. Ordnungsgemäße Lagerung Persönliche Schutzausrüstung muss so gelagert werden, dass es zu keinen Beeinträchtigungen durch schädigende Einflüsse kommt: gend aufbewahrt men lassen (z. B. Öle, Laugen, Säuren) schützen EN-Normen: EN 341: PSA gegen Absturz; Abseilgeräte zum Retten EN 353-1: PSA gegen Absturz; Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung EN 353-2: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung EN 354: Persönliche Absturzschutzausrüstung; Verbindungsmittel EN 355 PSA gegen Absturz; Falldämpfer EN 358: PSA für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen; Haltesysteme EN 360: PSA gegen Absturz; Höhensicherungsgeräte EN 361: PSA gegen Absturz; Auffanggurte EN 362: PSA gegen Absturz; Verbindungselemente EN 363: Persönliche Absturzschutzausrüstung; Persönliche Absturzschutzsysteme EN 364: EN 365: EN 516: EN 517: EN 564: EN 565: EN 795: EN 892: PSA gegen Absturz; Prüfverfahren PSA zum Schutz gegen Absturz; Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitung, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Reparatur, Kennzeichnung und Verpackung Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen; Einrichtungen zum Betreten des Daches; Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen; Sicherheitsdachhaken Bergsteigerausrüstung; Reepschnur; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Bergsteigerausrüstung; Band; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Schutz gegen Absturz; Anschlageinrichtungen; Anforderungen und Prüfverfahren Bergsteigerausrüstung; Dynamische Bergseile; Sicherheitstechnische Anforderungen, Kennzeichnung und Prüfverfahren EN 12 275: Bergsteigerausrüstung; Karabiner; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren EN 12 277: Bergsteigerausrüstung; Anseilgurte; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren EN 7478: EN 1496: EN 1497: EN 1498: Sicherheitsgeschirre; Sicherheitsgurte für den Bergbau Persönliche Absturzsicherungsausrüstung; Rettungshubgeräte Persönliche Absturzsicherungsausrüstung; Rettungsgurte Persönliche Absturzsicherungsausrüstung; Rettungsschlaufen Haftungsausschluss: Alle Informationen auf diesen Seiten sind mit größter Sorgfalt zusammengetragen worden. Dennoch können wir keinerlei Gewähr bei Fehlern und Irrtümern übernehmen, Stand: April 2014 © Stünings Medien, Krefeld 150
Ladungssicherung DoMulti-Langhebelzugratsche Gurtbandbreite: 50 mm unter 5 % Dehnung 2-teilig mit Ratsche und Haken • STF 600 daN • LC 2500 daN Ausführung Länge Bestellnummer Profilhaken, 2-teilig 8 m 9690 515 036 Profilhaken, 2-teilig 10 m 9690 515 038 Profilhaken mit Sicherung, 2-teilig 8 m 9690 515 041 10 Sichern und Retten Ratschen-Zurrgurt Gurtbandbreite: 50 mm unter 5 % Dehnung 2-teilig mit Ratsche und Haken • STF 320 daN • LC 2000 daN Ausführung Länge Bestellnummer Profilhaken, 2-teilig 8 m 9534 878 156 Profilhaken, 2-teilig 10 m 6926 504 034 www.europart.net 151