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2 Donnerstag, 28. Juni <strong>20</strong>18 Laichingen<br />

Wichtige Informationen<br />

der Stadtverwaltung<br />

Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates<br />

am 25.06.<strong>20</strong>18<br />

1. Bürgerfragestunde<br />

Eine Bürgerin aus Machtolsheim erkundigt sich nach dem<br />

Stand der Dinge bezüglich der Kindergartensituation in<br />

Machtolsheim. Bürgermeister Klaus Kauf-mann antwortet,<br />

dass noch nichts entschieden sei und der Gemeinderat<br />

in der nächsten Sitzung das Thema Kinderbetreuung in<br />

Laichingen und den Ortsteilen beraten und eine Entscheidung<br />

fällen werde. Weiter gibt er zu bedenken, dass die<br />

Wünsche durch die finanziellen Möglichkeiten relativiert<br />

werden müssen.<br />

2. Baugebiet „Falge“, Suppingen, 2. Bauabschnitt, Finanzierung<br />

der Erschließungskosten<br />

Nach kurzer Vorstellung der Finanzierungsplanung durch<br />

den Kämmerer beschließt der Gemeinderat mit einer Enthaltung<br />

der Finanzierung zuzustimmen.<br />

3. Gewährung eines Trägerdarlehens für den Eigenbetrieb<br />

Abwasser<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Eigenbetrieb<br />

Abwasserbeseitigung ein Trägerdarlehen in Höhe von<br />

<strong>20</strong>0.000 Euro zu gewähren.<br />

E i n l a d u n g<br />

zur Sitzung des Bauausschusses<br />

am Mittwoch, 4. Juli <strong>20</strong>18, 18.30 Uhr<br />

im Sitzungssaal des Alten Rathauses, Weite Straße 1<br />

Tagesordnung<br />

ÖFFENTLICH<br />

1. Bauanträge<br />

Baugenehmigungsverfahren:<br />

- Anbau Abstell- und Tresorraum an bestehendes Wohnhaus,<br />

Laichingen, Herdweg<br />

- Aufstockung Wohnhaus, Laichingen, Finkenweg<br />

- Umbau Edeka Neukauf, Laichingen, Geislinger Straße<br />

- Neubau 3 Lagercontainer, Laichingen, Gottlieb-Daimler-Straße<br />

- Bau einer Außentreppe an bestehendem Gebäude, Laichingen,<br />

Hirschstraße<br />

- Umbau zum 2-Familienhaus mit Treppenhaus und<br />

Dachgaube, Machtolsheim, Am Mehldorn<br />

- Abbruch bestehendes Wohnhaus und Neubau eines<br />

Mehrfamilienwohnhauses mit Pkw-Abstellplätzen, Laichingen,<br />

Karlstraße<br />

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren:<br />

- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,<br />

Feldstetten, Albblick<br />

Kenntnisgabeverfahren:<br />

- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,<br />

Machtolsheim, Dahlienstraße<br />

2. Bekanntgaben und Anfragen<br />

Klaus Kaufmann<br />

Bürgermeister<br />

Schachtregulierungen, Straßenunterhaltungsarbeiten<br />

und Feldwegunterhaltung <strong>20</strong>18<br />

Bereits letzte Woche haben die Schachtregulierungen begonnen.<br />

Die Unterhaltungsmaßnahmen sind in den klassifizierten Straßen<br />

wie Hohenstadter Weg, Westerheimer Straße, Olgastraße,<br />

Weite Straße, Bahnhofstraße, Geislinger Straße und Suppinger<br />

Straße geplant.<br />

Auch in Suppingen und Machtolsheim wurden Abdeckungen<br />

saniert.<br />

Für eventuell aufkommende Behinderungen bitten wir Sie um<br />

Verständnis.<br />

Weitere Maßnahmen<br />

Desweiteren werden die Straßenunterhaltungsmaßnahmen in<br />

Machtolsheim ab Juli und anschließend in der Kernstadt Laichingen<br />

weitergeführt.<br />

Zusätzlich werden noch Feldwege der Gemarkung Laichingen,<br />

Suppingen und Machtolsheim instandgesetzt, diese Arbeiten<br />

werden die Fa. Heim ausführen.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

6. Fortschreibung <strong>20</strong>30 des Flächennutzungsplans - Teilfortschreibung<br />

Gewerbe - Gemeindeverwaltungsverband<br />

Laichinger Alb<br />

Die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands<br />

Laichinger Alb am 18. Januar <strong>20</strong>18 festgestellte<br />

6. Fortschreibung <strong>20</strong>30 des Flächennutzungsplans<br />

- Teilfortschreibung Gewerbe - Gemeindeverwaltungsverband<br />

Laichinger Alb wurde mit Bescheid des Landratsamts<br />

Alb-Donau- Kreis vom 25.05.<strong>20</strong>18, Az. 21.P/621.17, gemäß<br />

§ 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der<br />

Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 (BauGB) ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

Das Plangebiet umfasst die Gemarkungen der Gemeinden Laichingen<br />

(mit den Ortsteilen Feldstetten, Machtolsheim, Suppingen),<br />

Merklingen, Nellingen, Westerheim und Heroldstatt.<br />

Maßgebend für die Genehmigung sind die jeweiligen Planzeichungen<br />

im Maßstab 1:5.000 vom 18.01.<strong>20</strong>18 und die Begründung<br />

in der Fassung vom 18.01.<strong>20</strong>18, gefertigt von Architektur<br />

und Stadtplanung Künster, Bismarkstraße 25, 72764 Reutlingen.<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird die 6. Fortschreibung <strong>20</strong>30<br />

des Flächennutzungsplans - Teilfortschreibung Gewerbe -<br />

Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb wirksam.<br />

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung<br />

sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art<br />

und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der<br />

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan<br />

berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen<br />

der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht<br />

kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt<br />

wurde, beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb<br />

und bei der Stadtverwaltung Laichingen während der üblichen<br />

Dienststunden einsehen über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im §<br />

214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens-<br />

und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des<br />

§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />

oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2<br />

BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur

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