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2 Donnerstag, 28. Juni <strong>20</strong>18 Laichingen<br />
Wichtige Informationen<br />
der Stadtverwaltung<br />
Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates<br />
am 25.06.<strong>20</strong>18<br />
1. Bürgerfragestunde<br />
Eine Bürgerin aus Machtolsheim erkundigt sich nach dem<br />
Stand der Dinge bezüglich der Kindergartensituation in<br />
Machtolsheim. Bürgermeister Klaus Kauf-mann antwortet,<br />
dass noch nichts entschieden sei und der Gemeinderat<br />
in der nächsten Sitzung das Thema Kinderbetreuung in<br />
Laichingen und den Ortsteilen beraten und eine Entscheidung<br />
fällen werde. Weiter gibt er zu bedenken, dass die<br />
Wünsche durch die finanziellen Möglichkeiten relativiert<br />
werden müssen.<br />
2. Baugebiet „Falge“, Suppingen, 2. Bauabschnitt, Finanzierung<br />
der Erschließungskosten<br />
Nach kurzer Vorstellung der Finanzierungsplanung durch<br />
den Kämmerer beschließt der Gemeinderat mit einer Enthaltung<br />
der Finanzierung zuzustimmen.<br />
3. Gewährung eines Trägerdarlehens für den Eigenbetrieb<br />
Abwasser<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Eigenbetrieb<br />
Abwasserbeseitigung ein Trägerdarlehen in Höhe von<br />
<strong>20</strong>0.000 Euro zu gewähren.<br />
E i n l a d u n g<br />
zur Sitzung des Bauausschusses<br />
am Mittwoch, 4. Juli <strong>20</strong>18, 18.30 Uhr<br />
im Sitzungssaal des Alten Rathauses, Weite Straße 1<br />
Tagesordnung<br />
ÖFFENTLICH<br />
1. Bauanträge<br />
Baugenehmigungsverfahren:<br />
- Anbau Abstell- und Tresorraum an bestehendes Wohnhaus,<br />
Laichingen, Herdweg<br />
- Aufstockung Wohnhaus, Laichingen, Finkenweg<br />
- Umbau Edeka Neukauf, Laichingen, Geislinger Straße<br />
- Neubau 3 Lagercontainer, Laichingen, Gottlieb-Daimler-Straße<br />
- Bau einer Außentreppe an bestehendem Gebäude, Laichingen,<br />
Hirschstraße<br />
- Umbau zum 2-Familienhaus mit Treppenhaus und<br />
Dachgaube, Machtolsheim, Am Mehldorn<br />
- Abbruch bestehendes Wohnhaus und Neubau eines<br />
Mehrfamilienwohnhauses mit Pkw-Abstellplätzen, Laichingen,<br />
Karlstraße<br />
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren:<br />
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,<br />
Feldstetten, Albblick<br />
Kenntnisgabeverfahren:<br />
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,<br />
Machtolsheim, Dahlienstraße<br />
2. Bekanntgaben und Anfragen<br />
Klaus Kaufmann<br />
Bürgermeister<br />
Schachtregulierungen, Straßenunterhaltungsarbeiten<br />
und Feldwegunterhaltung <strong>20</strong>18<br />
Bereits letzte Woche haben die Schachtregulierungen begonnen.<br />
Die Unterhaltungsmaßnahmen sind in den klassifizierten Straßen<br />
wie Hohenstadter Weg, Westerheimer Straße, Olgastraße,<br />
Weite Straße, Bahnhofstraße, Geislinger Straße und Suppinger<br />
Straße geplant.<br />
Auch in Suppingen und Machtolsheim wurden Abdeckungen<br />
saniert.<br />
Für eventuell aufkommende Behinderungen bitten wir Sie um<br />
Verständnis.<br />
Weitere Maßnahmen<br />
Desweiteren werden die Straßenunterhaltungsmaßnahmen in<br />
Machtolsheim ab Juli und anschließend in der Kernstadt Laichingen<br />
weitergeführt.<br />
Zusätzlich werden noch Feldwege der Gemarkung Laichingen,<br />
Suppingen und Machtolsheim instandgesetzt, diese Arbeiten<br />
werden die Fa. Heim ausführen.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
6. Fortschreibung <strong>20</strong>30 des Flächennutzungsplans - Teilfortschreibung<br />
Gewerbe - Gemeindeverwaltungsverband<br />
Laichinger Alb<br />
Die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands<br />
Laichinger Alb am 18. Januar <strong>20</strong>18 festgestellte<br />
6. Fortschreibung <strong>20</strong>30 des Flächennutzungsplans<br />
- Teilfortschreibung Gewerbe - Gemeindeverwaltungsverband<br />
Laichinger Alb wurde mit Bescheid des Landratsamts<br />
Alb-Donau- Kreis vom 25.05.<strong>20</strong>18, Az. 21.P/621.17, gemäß<br />
§ 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der<br />
Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 (BauGB) ortsüblich<br />
bekannt gemacht.<br />
Das Plangebiet umfasst die Gemarkungen der Gemeinden Laichingen<br />
(mit den Ortsteilen Feldstetten, Machtolsheim, Suppingen),<br />
Merklingen, Nellingen, Westerheim und Heroldstatt.<br />
Maßgebend für die Genehmigung sind die jeweiligen Planzeichungen<br />
im Maßstab 1:5.000 vom 18.01.<strong>20</strong>18 und die Begründung<br />
in der Fassung vom 18.01.<strong>20</strong>18, gefertigt von Architektur<br />
und Stadtplanung Künster, Bismarkstraße 25, 72764 Reutlingen.<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird die 6. Fortschreibung <strong>20</strong>30<br />
des Flächennutzungsplans - Teilfortschreibung Gewerbe -<br />
Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb wirksam.<br />
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung<br />
sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art<br />
und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der<br />
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan<br />
berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen<br />
der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht<br />
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt<br />
wurde, beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb<br />
und bei der Stadtverwaltung Laichingen während der üblichen<br />
Dienststunden einsehen über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im §<br />
214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens-<br />
und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des<br />
§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />
oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2<br />
BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur