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4 Donnerstag, 28. Juni <strong>20</strong>18 Laichingen<br />

Fundsachen<br />

Am 19.05.<strong>20</strong>17 wurden in der Weite Straße zwei Handys<br />

gefunden.<br />

Die Fundsachen können im Rathaus - Bürgerbüro - abgeholt<br />

werden.<br />

Landratsamt Alb-Donau-Kreis<br />

Europäischer Sozialfonds:<br />

Förderanträge für <strong>20</strong>19 jetzt stellen<br />

Bis zum 30. September können freie Träger der Wohlfahrtspflege,<br />

Vereine mit sozialem Engagement und Weiterbildungseinrichtungen<br />

Anträge auf Projektförderung aus<br />

EU-Sozialfonds-Mitteln für das Jahr <strong>20</strong>19 stellen. Der Europäische<br />

Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Förderinstrument<br />

der Europäischen Union auf dem Gebiet der Arbeitsmarktund<br />

Beschäftigungspolitik. Für Beschäftigungsprojekte im<br />

Alb-Donau-Kreis stehen Mittel in Gesamthöhe von 180.000<br />

Euro bereit.<br />

Gefördert werden Projekte im Alb-Donau-Kreis, die mehrere<br />

Zielrichtungen verfolgen. Zum einen geht es um Projekte zur<br />

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen<br />

von Menschen, die besonders von Armut und<br />

Ausgrenzung bedroht sind. Gefördert werden beispielsweise<br />

Erziehende, ältere Leistungsberechtigte sowie Personen mit<br />

psychosozialen und gesundheitlichen Einschränkungen.<br />

Zum anderen sollen Schüler und andere junge Menschen<br />

gefördert werden. Hier geht es um die Vermeidung von Schulabbruch<br />

und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Eine<br />

weitere Zielgruppe sind Zuwanderer aus EU-Mitgliedsstaaten,<br />

Drittstaaten sowie Flüchtlinge und Asylsuchende.<br />

Grundlage der Projektförderung ist die „Regionale Arbeitsmarktstrategie<br />

für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds<br />

im Alb-Donau-Kreis für das Jahr <strong>20</strong>19“. Alle Anträge<br />

müssen sich auf die Inhalte der Strategie ausdrücklich beziehen.<br />

Das Strategiepapier ist als Download auf der Webseite<br />

des Alb-Donau-Kreises, www.alb-donau-kreis.de, abrufbar;<br />

dort unter dem Stichwort Dienstleistungen / Arbeit.<br />

Anträge und Informationen<br />

Anträge können bis zum 30. September <strong>20</strong>18 bei der L-Bank<br />

Baden-Württemberg in Karlsruhe gestellt werden. Dies muss<br />

mit dem elektronischen Antragsverfahren geschehen. Den<br />

elektronischen Projektantrag (ELAN) und weitere Informationen<br />

gibt es im Internet unter www.esf-bw.de.<br />

Weitere Auskünfte für Projektträger im Alb-Donau-Kreis gibt<br />

es beim Dezernat Jugend und Soziales im Landratsamt unter<br />

der Rufnummer 0731/185-4733.<br />

Abteilung Finanzen, Schulen, Liegenschaften<br />

Bundesfreiwilligendienst (BFD)<br />

Die Schmiechtalschule und der Schmiechtalkindergarten in<br />

Ehingen suchen für das Schuljahr <strong>20</strong>18/19 (vom 01.09.<strong>20</strong>18<br />

bis 31.08.<strong>20</strong>19) zwei engagierte und interessierte junge Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter, die ihren Bundesfreiwilligendienst<br />

bei uns machen möchten.<br />

Wenn Sie sich beruflich im sozialen Bereich orientieren möchten,<br />

ist ein Bundesfreiwilligendienst eine sehr gute Möglichkeit,<br />

ein Jahr lang bei uns mitzuarbeiten, um so die Arbeit an einem<br />

SBBZ für geistige, körperliche und motorische Entwicklung<br />

oder in einem Schulkindergarten für Kinder mit unterschiedlichem<br />

Förderbedarf kennenzulernen.<br />

Sie assistieren den Lehrkräften im Unterricht und helfen den<br />

Kindern und Jugendlichen in Alltagssituationen.<br />

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei der Konrektorin<br />

Ute Brandenburg, Telefon 07391 7700212 oder per<br />

E-Mail: info@schmiechtalschule.de<br />

Informationen über die Schule und den Bundesfreiwilligendienst<br />

bekommen Sie auch über die Homepage der Schule:<br />

www.schmiechtalschule.de<br />

Sommerlicher Waldbegang<br />

mit der FBG Ulmer Alb w. V.<br />

Die Forstbetriebsgemeinschaft Ulmer Alb w. V. lädt alle Waldbesitzer<br />

und Interessierte am Freitag, den 06. Juli <strong>20</strong>18 um<br />

18:15 Uhr zu einem sommerlichen Waldbegang auf der<br />

Gemarkung Merklingen ein. In einem Rundgang durch einen<br />

Privatwald möchten wir den Teilnehmern/Interessenten verschiedene<br />

Waldbilder, Pflegezustände und waldbauliche Maßnahmen<br />

zeigen und darüber auch diskutieren. Zum Abschluss<br />

steht ein kleines Vesper und Getränke bereit. Der Treffpunkt<br />

ist an der Landstraße L1234 zwischen Merklingen und Scharenstetten<br />

ausgeschildert.<br />

Schließung Kleinschwimmhalle<br />

Die Kleinschwimmhalle ist am Freitag, 6. Juli <strong>20</strong>18 geschlossen.<br />

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg<br />

Teurer ist nicht immer besser<br />

Kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen versprechen<br />

eine schnelle, professionelle Erstellung individuell passender<br />

Unterlagen. Dabei reichen die Preise von 10 bis 140 Euro und<br />

die Bandbreite der Angebote vom reinen Download der Formulare<br />

bis hin zum persönlichen Kontakt mit Experten. Die Verbraucherzentralen<br />

haben das Geschäftsmodell unter die Lupe<br />

genommen und festgestellt: Teurer ist nicht immer besser.<br />

Eine Patientenverfügung legt den Willen des Patienten bezüglich<br />

möglicher medizinischer Behandlungssituationen in der<br />

Zukunft fest. Damit das möglich ist, macht der Patient vorsorglich<br />

Angaben zu häufig auftretenden Behandlungssituationen.<br />

Kostenpflichtige Online-Angebote können dazu durchaus<br />

eine rechtswirksame Festlegung der eigenen Wünsche leisten.<br />

„Allerdings gibt es keinen Grund für die Annahme, die Formulierungen<br />

in einer Online-Patientenverfügung seien besser<br />

als gängige Vordrucke, die sich Verbraucher von Ministerien<br />

besorgen, aus dem Internet kostenfrei zum Ausfüllen herunterladen<br />

oder im Buchhandel kaufen können“, so Dr. Peter<br />

Grieble, Abteilungsleiter Versicherungen, Pflege, Gesundheit<br />

bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.<br />

In einem Test von elf kostenpflichtigen Online-Angeboten<br />

stellte eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen<br />

fest, dass die meisten online angebotenen Patientenverfügungen<br />

mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen<br />

des Bundesjustizministeriums übereinstimmen. Kritisch sind<br />

Angebote zu betrachten, die eine Optimierung erprobter Patientenverfügungsmuster<br />

versprechen. Die Verbraucherzentralen<br />

konnten sich von einem Mehrwert solcher Angebote nicht<br />

überzeugen. Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen<br />

gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen,<br />

wenn die Breite der Formulierungen als Unsicherheit des Verfassers<br />

interpretiert wird. Dann wäre der höhere Preis für eine<br />

solche Optimalversion schlecht investiert.<br />

Als bedenklich bewerten die Verbraucherzentralen zudem<br />

Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte. Häufig schüren diese<br />

die Angst von Verbrauchern, der Medizin ohne die bewor-

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