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Die neuen Verordnungen im Strahlenschutz - Icb-consult

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G 4486 Nr. 5/2002<br />

A<br />

BrückeM<br />

www.bgfe.de<br />

BETRIEBLICHE<br />

SICHERHEITSARBEIT<br />

DENTALLABORS:<br />

Schutz vor Quarzstaub<br />

TIPPS FÜR DIE<br />

GESUNDHEIT<br />

Grippeschutz<strong>im</strong>pfung<br />

<strong>im</strong> Herbst<br />

nicht vergessen<br />

G A Z I N<br />

Informationen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />

<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Verordnungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>


Zum Umlauf<br />

Name/Funktion Datum Kopie<br />

Seite<br />

Sicherheitsfachkraft<br />

Sicherheitsbeauftragte/r<br />

Betriebsrat<br />

IMPRESSUM<br />

Brücke<br />

Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft<br />

der Feinmechanik und Elektrotechnik<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Herausgeber, Redaktion und Verleger:<br />

Berufsgenossenschaft der Feinmechanik<br />

und Elektrotechnik<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln<br />

Telefon (02 21) 37 78-0<br />

Telefax (02 21) 34 25 03<br />

Internet http://www.bgfe.de<br />

E-Mail:info@bgfe.de<br />

Für den Inhalt verantwortlich:<br />

Olaf Petermann<br />

Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft<br />

Redaktion: Christoph Nocker<br />

Titelbild: Messgerät für radioaktive Strahlung<br />

an einem Castorbehälter (dpa/Jens Kalaene)<br />

Gesamtherstellung:<br />

Ritterbach Medien GmbH, Frechen<br />

<strong>Die</strong> „Brücke“ erscheint sechsmal jährlich<br />

(jeden zweiten Monat).<br />

Der Bezugspreis für die „Brücke“ ist<br />

durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.<br />

Beilagenhinweis<br />

– Sicherheitsquiz Q4/02<br />

Gedruckt auf umweltfreundlichem,<br />

chlorfreiem Papier<br />

2<br />

Brücke 5/02<br />

INHALT<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

7<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

15<br />

18<br />

18<br />

18<br />

18<br />

18<br />

19<br />

19<br />

EDITORIAL<br />

SELSTVERWALTUNG<br />

Der Bauausschuss – Von Wasserschäden,<br />

Miet<strong>im</strong>mobilien und Zukunfssicherung<br />

MITTEILUNGEN/HINWEISE<br />

Jahrespressekonferenz des VDE zu Elektrounfällen<br />

– Rückgang in Haushalten –<br />

keine Entwarnung am Arbeitsplatz<br />

Der neue Gefahrtarif<br />

Festlegungen zur Nachrüstung von<br />

Baustromverteilern<br />

Steuernummern auf Rechnungen<br />

Sitzung der Vertreterversammlung<br />

VORSCHRIFTEN/REGELN<br />

Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten:<br />

Neue geprüfte Verfahren<br />

mit geringer Exposition gegenüber<br />

Asbest<br />

TRGS 521 – Faserstäube<br />

BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT<br />

<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Verordnungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong><br />

Quarzstaubexposition und Schutzmaßnahmen<br />

in Dentallaboratorien<br />

WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />

Jahresbericht 2001<br />

Jahresplaner 2003<br />

Betriebskalender<br />

Sicherheitsquiz<br />

Informationsmittelverzeichnis<br />

2002/2003<br />

Plakate für die Monate November/<br />

Dezember<br />

Betriebsanweisungen für den Umgang<br />

mit Gefahrstoffen<br />

4<br />

15<br />

18<br />

Im Juli vergangenen Jahres kam<br />

es <strong>im</strong> Gebäude der Hauptverwaltung<br />

der BGFE zu einem Wasserrohrbruch.<br />

Der Wasserschaden<br />

wurde zum Anlass genommen,<br />

den fast 50 Jahre alten Gebäudekomplex<br />

von Grund auf zu<br />

sanieren. Welche Aufgabe<br />

kommt bei solchen Bauvorhaben<br />

dem Bauausschuss der BGFE zu?<br />

In Dentallaboratorien werden<br />

Einbettmassen verarbeitet, die<br />

einen Quarz- bzw. Cristobalitanteil<br />

bis zu 50 % aufweisen.<br />

Der Artikel beschreibt mögliche<br />

Gefährdungen und stellt Schutzmaßnahmen<br />

vor.<br />

Hier finden Sie die aktuellsten<br />

Medien der Berufsgenossenschaft<br />

der Feinmechanik und<br />

Elektrotechnik.


24<br />

28<br />

30<br />

Das Unfallrisiko durch Ablenkung<br />

am Steuer n<strong>im</strong>mt zu. Mit seiner<br />

diesjährigen Aktion „... und wer<br />

fährt?“ möchte der DVR Autofahrer<br />

für diese Gefahren sensibilisieren.<br />

Faserstäube stellen eine Gesundheitsgefährdung<br />

für die Mitarbeiter<br />

dar. <strong>Die</strong> Fa. Linn High Term<br />

GmbH hat Maßnahmen gegen<br />

die Freisetzung von Faserstäuben<br />

umgesetzt.<br />

Was hilft gegen Nasenbluten?<br />

Wir geben Ihnen Tipps zur<br />

ersten Hilfe.<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

24<br />

25<br />

25<br />

26<br />

27<br />

28<br />

30<br />

30<br />

32<br />

SCHULUNG<br />

Workshop neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />

vom 2. bis 3. Mai 2002 <strong>im</strong><br />

»berghof«<br />

Neuer Fortbildungskurs für Sicherheitsfachkräfte:<br />

Haben Sie Umgang mit<br />

natürlichen radioaktiven Stoffen?<br />

Neues Seminar zur Elektromagnetischen<br />

Verträglichkeit (EMV) in der Bildungsstätte<br />

Dresden<br />

URTEILE<br />

Motorradreparatur auf dem He<strong>im</strong>weg<br />

Kein Unfallversicherungsschutz be<strong>im</strong><br />

Duschen <strong>im</strong> Hotel<br />

SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />

Ablenkung am Steuer ist häufig Unfallursache<br />

Auch der Euro zeigt Profiltiefe<br />

Unfallrisiko Autobahnbaustelle<br />

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT<br />

Erfolgreiche AMS-Auditierung bei<br />

Kiepe Elektrik in Düsseldorf<br />

GUTE BEISPIELE AUS DER PRAXIS<br />

Gelungene Dreierkombination:<br />

Konzern – Auszubildende – Arbeitssicherheit<br />

Faserstäuben den Kampf angesagt<br />

TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />

Erste Hilfe bei Nasenbluten<br />

Grippeschutz<strong>im</strong>pfung <strong>im</strong> Herbst nicht<br />

vergessen!<br />

PLAKATE<br />

Plakat P9/2002<br />

Editorial<br />

Liebe Leserin,<br />

lieber Leser,<br />

mitten <strong>im</strong> Hochsommer, <strong>im</strong><br />

August, kam das Hochwasser.<br />

Zuerst war Bayern betroffen, dann<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.<br />

<strong>Die</strong> Bilder aus Dresden<br />

beeindruckten mich besonders!<br />

Habe ich doch zehn Jahre in der<br />

Bezirksverwaltung Dresden gearbeitet<br />

und mit meiner Familie dort<br />

gelebt.<br />

Wie viele Mitgliedsbetriebe in den<br />

Hochwasserregionen betroffen sind,<br />

können wir <strong>im</strong> Moment nur<br />

abschätzen. Bisher haben sich nur<br />

wenige bei uns gemeldet, es gibt <strong>im</strong><br />

Augenblick für die Betriebe sicherlich<br />

noch Wichtigeres zu bedenken.<br />

<strong>Die</strong> Berufsgenossenschaft wird den<br />

Betroffenen auf jeden Fall schnell<br />

und unbürokratisch weiterhelfen.<br />

Schon während des Hochwassers<br />

initiierten die Berufsgenossenschaften<br />

Hilfsmaßnahmen auf den<br />

unterschiedlichsten Ebenen. So<br />

wurden <strong>im</strong> Akademiehotel des<br />

Hauptverbandes der gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften kurzfristig<br />

evakuierte Personen aufgenommen.<br />

Darüber hinaus wurden Personen<br />

aus sächsischen Intensivstationen in<br />

die berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken<br />

Berlin und Halle verlegt.<br />

Erfreulich ist, dass uns nur wenige<br />

Arbeits- und Wegeunfälle gemeldet<br />

wurden, die <strong>im</strong> Zusammenhang mit<br />

dem Hochwasser stehen. An dieser<br />

Stelle möchte ich darauf hinweisen,<br />

dass alle Katastrophen-Helfer bei<br />

ihrem Einsatz unter dem Schutz der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung<br />

standen. Bei diesbezüglichen Fragen<br />

oder Schwierigkeiten wird unsere<br />

Berufsgenossenschaft Sie gerne<br />

beraten und unterstützen.<br />

Ihr<br />

Olaf Petermann<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Brücke 5/02 3


SELBSTVERWALTUNG<br />

Der Bauausschuss – Von Wasserschäden,<br />

Miet<strong>im</strong>mobilien und Zukunftssicherung<br />

Ein Jahr vor der großen Hochwasserkatastrophe standen die Büros der Hauptverwaltung der BGFE unter Wasser.<br />

Es war Nacht, als das Wasser kam. So konnte es steigen und steigen und fließen und fließen. Als das Unglück am<br />

frühen Morgen bemerkt wurde, war es zu spät. Büros glichen Seenlandschaften, Deckenverkleidungen sogen sich<br />

voll Wasser und fielen herunter, es herrschte Chaos. Der nächtliche Wasserrohrbruch in einem Trakt des Verwaltungsgebäudes<br />

der BGFE wurde zum Anlass genommen, den fast 50 Jahre alten Gebäudekomplex von Grund auf<br />

zu sanieren. <strong>Die</strong> Sanierungskosten werden rund 10 Mill. EUR betragen. Grund genug, einmal genauer die Arbeit<br />

des Ausschusses vorzustellen, der alle Bauvorhaben der BGFE betreut.<br />

Nach dem Wasserrohrbruch<br />

<strong>im</strong> Juli<br />

2001 bot sich in vielen<br />

Büros der Hauptverwaltung<br />

ein Bild<br />

der Verwüstung<br />

4<br />

Zingshe<strong>im</strong><br />

Brücke 5/02<br />

Der Bauausschuss wacht insbesondere darüber,<br />

dass die bereitgestellten Mittel zweckentsprechend<br />

und sparsam eingesetzt werden. Wie alle<br />

Ausschüsse ist auch er, entsprechend dem <strong>im</strong> Selbstverwaltungsrecht<br />

verankerten Gedanken der Parität, je zur<br />

Hälfte mit Arbeitgeber- und Versichertenvertretern<br />

besetzt. Im Gegensatz zu den beratenden Ausschüssen,<br />

sie bereiten die Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane<br />

vor, handelt es sich bei dem Bauausschuss aber um einen<br />

so genannten Erledigungsausschuss. Das bedeutet, die<br />

dort gefassten Beschlüsse entfalten unmittelbar Wirkung.<br />

Nur der grundsätzliche Beschluss über die Bauoder<br />

Sanierungsmaßnahme und ihre Finanzierung<br />

bedarf eines Vorstandsbeschlusses. Bei größeren Bauprojekten<br />

kann der Bauausschuss einzelne Mitglieder<br />

benennen, die dieses Projekt betreuen. Für die Sanierung<br />

des BGFE-Verwaltungsgebäudes in Köln betraute<br />

der Bauausschuss seine Mitglieder Günther Baumgarten<br />

und Walter Tschischka mit dieser Tätigkeit. <strong>Die</strong> Brückeredaktion<br />

sprach mit ihnen über Herausforderungen<br />

und Besonderheiten dieser Aufgabe.<br />

Herr Baumgarten, Herr Tschischka, welche Aufgaben<br />

hat der Bauausschuss der BGFE und Sie als Projektbegleiter<br />

der Sanierung des Verwaltungsgebäudes?<br />

Baumgarten: Der Bauausschuss hat die Aufgabe, die<br />

Baumaßnahmen der BGFE zu begleiten. <strong>Die</strong>s bedeutet<br />

konkret, alle Vorschläge die gemacht, alle Investitionen<br />

die getätigt und alle Bauleistungen die erbracht werden,<br />

müssen vom Ausschuss unter fachlichen und unter<br />

finanziellen Gesichtspunkten begutachtet werden. Im<br />

Rahmen der Projektbegleitung führen wir ein Bau- und<br />

Finanzcontrolling durch. Dazu nehmen Herr Tschischka<br />

und ich in regelmäßigen Abständen an den Projektbesprechungen<br />

in Köln teil. Kommt es doch während<br />

der unterschiedlichen Bauphasen <strong>im</strong>mer wieder zu<br />

Änderungswünschen und zu <strong>neuen</strong> Problemstellungen,<br />

die eine Neubewertung <strong>im</strong> Rahmen der vorgegebenen<br />

Leistungen oder Projektpreise erforderlich machen.<br />

Daneben gilt unser besonderes Augenmerk auch der<br />

Einhaltung des Bauzeitenplanes.<br />

Tschischka: Bei diesem Projekt haben wir natürlich<br />

auch eine Pflicht gegenüber den Mitarbeitern des Hauses<br />

zu erfüllen. Hier stehen wir, um es ganz offen zu<br />

sagen, ein bisschen zwischen Wunsch und Wirklichkeit.<br />

Auf der einen Seite der Wunsch und das Bestreben opt<strong>im</strong>ale<br />

Arbeitsplätze zu schaffen und auf der anderen Seite<br />

die Wirklichkeit, diese entsprechend zu finanzieren. Hat<br />

sich doch aus der ursprünglich geplanten reinen Beseitigung<br />

des Wasserschadens nach Baubeginn die Chance<br />

ergeben, durch eine Komplettsanierung des Gebäudes<br />

den Standort Köln unserer BG auch für die Zukunft zu<br />

sichern.<br />

Gibt es außer der Sanierung der Hauptverwaltung<br />

noch andere aktuelle Projekte des Bauausschusses?<br />

Nocker<br />

Walter Tschischka<br />

Tschischka: Ein weiteres aktuelles<br />

Projekt ist die Wohnbebauung<br />

an der Alteburger Straße. Es<br />

handelt sich hierbei um Wohngebäude<br />

aus den fünfziger Jahren,<br />

die von Mitarbeitern oder ehemaligen<br />

BG-Mitarbeitern bewohnt<br />

werden. Hier gibt es strategische<br />

Überlegungen, unter<br />

dem Gesichtspunkt der sozialen<br />

Verträglichkeit vergleichbare


SELBSTVERWALTUNG<br />

bzw. bessere Räumlichkeiten zu schaffen und gleichzeitig<br />

aber auch der BG auf dem Gelände Erweiterungsmöglichkeiten<br />

offen zu halten. Mittelfristig müssen hier<br />

Überlegungen einfließen, dass wir eine Berufsgenossenschaft<br />

und keine Immobilienverwaltungsgesellschaft<br />

sind. So haben wir uns in den letzten Jahren auch von<br />

einigen Miet<strong>im</strong>mobilien getrennt, da diese mit dem<br />

Kerngeschäft einer Berufsgenossenschaft nichts zu tun<br />

haben.<br />

N<strong>im</strong>mt der Bauausschuss die Objekte über die er<br />

entscheidet auch selber in Augenschein?<br />

Nocker<br />

Günther Baumgarten<br />

MITTEILUNGEN/HINWEISE<br />

Baumgarten: Ich bin schon zehn<br />

Jahre <strong>im</strong> Bauausschuss und kann<br />

sagen, dass ich alle Objekte dieser<br />

Größenordnung gesehen habe.<br />

Wir können uns also auf die<br />

Fahne heften, dass wir nicht nur<br />

vom grünen Tisch aus entscheiden,<br />

sondern direkt vor Ort sind<br />

um die Probleme selbst begutachten<br />

zu können.<br />

Kommt es eigentlich häufig vor, dass die Mitglieder<br />

des Bauausschusses eine andere Auffassung vertreten<br />

als die Hauptverwaltung, oder ist die Zusammenarbeit<br />

eher von einem breiten Konsens geprägt?<br />

Baumgarten: Wir mögen und wir lieben die fachliche<br />

Auseinandersetzung und scheuen sie nicht. Zielsetzung<br />

ist es aber, am Ende durch ein Sprachrohr zu sprechen<br />

und die gleiche Meinung zu vertreten. Da gilt es dann so<br />

lange zu diskutieren, bis ein gemeinsamer Nenner<br />

gefunden ist. Dabei gefällt mir besonders die offene und<br />

ehrliche Sprache, die auf dem Bau und auch <strong>im</strong> Bauausschuss<br />

gesprochen wird.<br />

Tschischka: Sicherlich herrscht da nicht <strong>im</strong>mer Friede,<br />

Freude, Eierkuchen. Aber der Weg, den wir von anfangs<br />

unterschiedlichen Meinungen zu einem von allen mitgetragenen<br />

Kompromiss begehen, ist ein Weg, wo man<br />

sich auch hinterher noch ins Gesicht schauen kann.<br />

Mit Walter Tschischka und Günther Baumgarten<br />

sprach Brücke-Redakteur Christoph Nocker<br />

Jahrespressekonferenz des VDE zu Elektrounfällen<br />

Rückgang in Haushalten – keine Entwarnung am Arbeitsplatz<br />

Auf seiner Jahrespressekonferenz erklärte der Verband<br />

der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik<br />

e.V. (VDE): Für Deutschland kann hinsichtlich der<br />

Elektrounfälle eine insgesamt positive Entwicklung verzeichnet<br />

werden. Das bestätigt auch die neu erschienene<br />

Broschüre „Elektrounfälle in Deutschland – Unfälle<br />

durch Elektrizität am Arbeitsplatz und <strong>im</strong> privaten<br />

Bereich“, die durch den VDE-Ausschuss „Sicherheitsund<br />

Unfallforschung“ angeregt worden war. <strong>Die</strong> einzelnen<br />

Untersuchungen wurden für den gewerblichen<br />

Bereich durch das Institut zur Erforschung elektrischer<br />

Unfälle und für den privaten durch die TU Darmstadt<br />

sowie die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur<br />

Leipzig durchgeführt. Das wichtigste Ergebnis: <strong>Die</strong><br />

Ursachen für elektrische Unfälle liegen heute vor allem<br />

in Verhaltensfehlern begründet, wie z.B. unsachgemäßer<br />

Handhabung, Bedienung und Reparatur von elektrischen<br />

Geräten und Anlagen sowie in unterlassener Wartung,<br />

vor allem bei beweglichen Leitungen.<br />

Während die Zahl der tödlichen Unfälle insgesamt<br />

abn<strong>im</strong>mt, ist die Tendenz bei (tödlichen und nicht tödlichen)<br />

Stromunfällen <strong>im</strong> gewerblichen und industriellen<br />

Bereich noch nicht rückläufig. Hier fordern die<br />

Autoren eine stärkere Besinnung auf vernünftige Verhaltensmaßregeln:<br />

„<strong>Die</strong> Anwendung der fünf Sicherheitsregeln<br />

schafft die Grundlage jeder sicheren Arbeit an elektrischen<br />

Anlagen und Betriebsmitteln.“ Der in der<br />

Gesamtbetrachtung zu beobachtende Rückgang der<br />

Stromtotenzahlen spiegelt aber das hohe Sicherheitsniveau<br />

der VDE-Best<strong>im</strong>mungen und anderer Standards<br />

wider.<br />

„Safety first“–<br />

nach diesem<br />

Motto verfahren<br />

<strong>im</strong>mer mehr Verbraucher.<br />

Wie die<br />

aktuelle VDE-Studie<br />

zu Sicherheitszeichen<br />

2002<br />

belegt, kennen<br />

heute zwei Drittel<br />

der Deutschen das<br />

VDE-Zeichen,<br />

7 % mehr als vor<br />

VDE-Unfallforscher und das VDE-Prüfinstitut stellten sich den<br />

Fragen zur elektrischen Sicherheit.<br />

vier Jahren. Für 66 % sind Sicherheitszeichen ein wichtiges<br />

Kriterium be<strong>im</strong> Kauf von Elektrogeräten. Eine von<br />

der INRA Deutschland GmbH durchgeführte Repräsentativumfrage<br />

unter 1000 Personen ab 14 Jahren<br />

ergab, mehr als drei Viertel der Befragten (78 %) finden<br />

es „wichtig“ oder „sehr wichtig“, dass Elektroprodukte<br />

von neutralen Prüfinstanzen auf Sicherheit überprüft<br />

werden – und nicht nur vom Hersteller selbst. <strong>Die</strong>ses<br />

gestiegene Sicherheitsbewusstsein spiegelt sich auch in<br />

den Unfallzahlen. So sank die Zahl der tödlichen Stromunfälle<br />

in der Bundesrepublik zwischen 1968 und 1999<br />

von ca. 300 auf 86 Personen <strong>im</strong> Jahr.<br />

Dr. Jens Jühling<br />

Das Buch „Elektrounfälle in Deutschland – Unfälle durch Elektrizität<br />

am Arbeitsplatz und <strong>im</strong> privaten Bereich“, S. Altmann, J. Jühling,<br />

D. Kieback, H. Zürneck, 140 S., ISBN 3-89701-798-9, 2002,<br />

EUR 13,50 ist <strong>im</strong> NW Verlag für neue Wissenschaft, Bremerhaven,<br />

erschienen.<br />

Brücke 5/02 5


MITTEILUNGEN/HINWEISE<br />

Der neue Gefahrtarif<br />

Alle 5 Jahre wird der Gefahrtarif von den Selbstverwaltungsorganen der Berufsgenossenschaft überprüft. Der „alte<br />

Gefahrtarif“ endete am 31. 12. 2001. <strong>Die</strong> Vertreterversammlung der BGFE hat den „<strong>neuen</strong> Gefahrtarif“ verabschiedet<br />

und das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat diesen Gefahrtarif am 15. 3. 2002 genehmigt.<br />

Er ist gültig für die Zeit vom 1. 1. 2002 bis 31. 12. 2006.<br />

Dr. Lux<br />

Unterschiedliche Tätigkeiten sind mit unterschiedlichen Gefährdungen verbunden, dies<br />

drückt sich in der Gefahrklasse aus.<br />

<strong>Die</strong> Gefahrtarifstelle<br />

Da die einzelnen Gewerbezweige unterschiedliche Unfall-<br />

und Berufskrankheitenrisiken aufweisen, wäre es<br />

ungerecht alle Unternehmen bei der Beitragsberechnung<br />

über einen Kamm zu scheren. <strong>Die</strong> Betriebe unserer BG<br />

sind jetzt 19 Gefahrtarifstellen zugeordnet. Eine<br />

Gefahrtarifstelle stellt jeweils einen Gewerbezweig oder<br />

eine Gruppe von Gewerbezweigen mit ähnlichem<br />

Kostenrisiko dar.<br />

6<br />

Brücke 5/02<br />

<strong>Die</strong> Gefahrklasse<br />

Jeder Gefahrtarifstelle ist eine Gefahrklasse zugeordnet.<br />

<strong>Die</strong> Gefahrklasse ist Bestandteil der Beitragsrechnung<br />

und sorgt für die möglichst gerechte Verteilung der Beitragslast.<br />

Gewerbezweige mit hohen Kosten für Unfälle<br />

und Berufskrankheiten müssen höhere Beiträge zahlen<br />

als solche mit niedrigen. <strong>Die</strong> niedrigste Gefahrklasse <strong>im</strong><br />

seit dem 1. 1. 2002 gültigen Gefahrtarif ist 1,0 (He<strong>im</strong>arbeiter,<br />

Büros), die höchste liegt bei 14,0 (Elektrotechnische<br />

Großinstallation). <strong>Die</strong> Gefahrklasse wird nach<br />

Vorgabe durch den Gesetzgeber berechnet aus dem Verhältnis<br />

der Kosten für Unfälle einer Gefahrtarifstelle und<br />

den dort nachgewiesenen Lohnsummen. <strong>Die</strong> Gefahrklasse<br />

ist also ein arithmetisch ermittelter Indikator für<br />

das versicherungsmathematische Risiko, anders ausgedrückt,<br />

für die „Unfallhäufigkeit“ oder das Kostenrisiko<br />

für Unfälle.<br />

Das hat sich geändert<br />

Veranlagung zu einer weiteren Gefahrtarifstelle<br />

<strong>Die</strong> Veranlagung eines Unternehmens erfolgt grundsätzlich<br />

zu nur einer Gefahrtarifstelle. Zu zusätzlichen<br />

Gefahrtarifstellen werden nur solche Unternehmen veranlagt,<br />

in denen mehr als 10 % der Versicherten, mindestens<br />

jedoch 5 Versicherte Tätigkeiten nach einer<br />

anderen Gefahrtarifstelle verrichten. Früher war eine<br />

zusätzliche Veranlagung erst mit wenigstens 10 weiteren<br />

Versicherten möglich. Hier ist für viele kleine Betriebe<br />

eine spürbare Verbesserung erreicht worden, die so eher<br />

die Chance erhalten, eine zusätzliche Veranlagung zu<br />

bekommen.<br />

Gefahrtarifstellen für Nebenbetriebe<br />

Hinzugekommen sind die Kennziffern<br />

● 667: Handel und Vermittlung von Strom<br />

● 668: Wassergewinnung und -verteilung<br />

● 669: Verkauf von Süßwaren, Filmplakaten, Poster,<br />

Drucksachen in Lichtspieltheatern (Concession)<br />

Aufgrund technologischer und wirtschaftlicher Änderungen<br />

sind diese Bereiche in einem Maße aktuell, dass<br />

die Selbstverwaltung hier eigene Möglichkeiten der Veranlagung<br />

geschaffen hat.<br />

Zusammenlegung von Gefahrtarifstellen<br />

Es gibt mehrere Gründe, warum Gefahrtarifstellen<br />

zusammengelegt werden, z. B.:<br />

● Ist die Zahl der Betriebe in einer Gefahrtarifstelle zu<br />

klein, kann sie das Unfallrisiko nicht mehr alleine tragen.<br />

Es wäre unzumutbar, einer <strong>im</strong>mer kleiner werdenden<br />

Solidargemeinschaft die Kosten längst eingestellter<br />

oder auch umstrukturierter Betriebe (die jetzt<br />

andere Gefahrtarifstellen besetzen) aufzubürden. Hier<br />

müssen die Selbstverwaltungsorgane durch Schaffung<br />

geeigneter neuer Solidargemeinschaften dem Wandel<br />

in der Wirtschaft folgen.<br />

● Betriebliche Unternehmensstrukturen haben sich einander<br />

genähert. Haben sich solche Änderungen<br />

ergeben, dann ist es sinnvoll, durch Zusammenfassungen<br />

den Gefahrtarif übersichtlicher und straffer<br />

aufzubauen.<br />

● Ähnliches Kostenrisiko: Auch ein bloß gleichartiges<br />

Kostenrisiko ist Anlass, die betreffenden Gewerbezweige<br />

in einer Gefahrtarifstelle zusammenzufassen.<br />

<strong>Die</strong> folgenden Gefahrtarifstellen wurden wie folgt in<br />

andere aufgenommen:<br />

● 504, 506 in 621 (Metallwaren, Oberflächenbehandlung,<br />

Schmuckherstellung)<br />

● 505 in 602 (Elektrische Kleingeräte)<br />

● 514, 520, 531 in 615 (Dentaltechnik, Orthopädietechnik,<br />

Nadeln und Kleinmusikinstrumente)<br />

● 516, 519 in 611 (Feinmechanische Erzeugnisse)<br />

● 524, 525, 530 in 622 (Graveure, Goldschmiede, Uhrmacher,<br />

Schusswaffen, Großmusikinstrumente)<br />

● 528 in 632 (Forschungsinstitute, An<strong>im</strong>ationsfilmherstellung<br />

und Synchronisierbetriebe)<br />

● 529 in 627 (Medientechnik)


Durch diese Maßnahmen konnte eine Reduzierung von<br />

32 auf 19 Gefahrtarifstellen erzielt werden.<br />

Veränderungen bei den Gefahrklassen<br />

Bei den Gefahrtarifstellen 611, 615, 633 sind die<br />

Gefahrklassen gesunken. <strong>Die</strong> Gefahrklassen der<br />

Gefahrtarifstellen 603, 612, 613, 627, 640 bleiben<br />

unverändert. Bei den Gefahrtarifstellen 601, 602, 607,<br />

608, 609, 610, 617, 621, 622, 626, 632 sind die<br />

Gefahrklassen gestiegen.<br />

Bedeuten gestiegene Gefahrklassen eine<br />

Beitragserhöhung?<br />

<strong>Die</strong> Gefahrklassen fließen als direkter Faktor mit ein in<br />

die Beitragsrechnung. Deshalb erscheint es zunächst<br />

nahe liegend, dass gestiegene Gefahrklassen eine <strong>im</strong> selben<br />

Maße erhöhte Beitragsrechnung zur Folge haben<br />

könnten. <strong>Die</strong> Gefahrklassen werden allerdings aus<br />

Daten der Vergangenheit gewonnen. Verkürzt dargestellt<br />

bilden die Gefahrklassen das Verhältnis der Unfallkosten<br />

der letzten 5 Jahre zu den nachgewiesenen Lohnsummen<br />

der einzelnen Gewerbezweige. Für die in der<br />

Zukunft liegenden Beitragszahlungen sind aber neben<br />

den Gefahrklassen vor allem der von der Gesamtheit der<br />

Mitglieder zu tragende Bedarf (die Umlage) und die<br />

Umlageziffer (der Hebesatz) maßgebend. Erst diese beiden<br />

Komponenten entscheiden dann mit den Gefahrklassen<br />

über die Beitragshöhe. Der Anstieg der Gefahrklasse<br />

bedeutet also nicht zwangsläufig einen Anstieg der<br />

Beitragsrechnung.<br />

Beispiel:<br />

Alle Gefahrklassen sind um 25 % gestiegen. Der Umlagebedarf<br />

der folgenden Umlage aber bleibt gleich. <strong>Die</strong>s<br />

hat zur Folge, dass die Umlageziffer die erhöhte Gefahrklasse<br />

ausgleicht und der Beitrag sich nicht ändert.<br />

Alle Informationen zum gültigen Gefahrtarif finden Sie<br />

<strong>im</strong> Internet unter www.bgfe.de/gefahrtarif<br />

Festlegungen zur Nachrüstung von Baustromverteilern<br />

Der Fachausschuss „Elektrotechnik“<br />

hat zur Nachrüstverpflichtung<br />

gemäß BGI 608 „Auswahl<br />

und Betrieb elektrischer<br />

Anlagen und Betriebsmittel“ für<br />

vorhandene Baustromverteiler folgende<br />

Empfehlung ausgesprochen:<br />

Als Speisepunkte zur Versorgung<br />

von elektrischen Anlagen oder<br />

Betriebsmitteln auf Bau- und Montagestellen<br />

sind folgende Baustromverteiler<br />

geeignet:<br />

● Baustromverteiler nach DIN<br />

VDE 0660-501<br />

● Baustromverteiler nach VDE<br />

0612, wenn die Steckvorrichtungen<br />

AC 230 V/16 A über eine<br />

Fehlerstrom-Schutzeinrichtung<br />

(RCD) mit I ∆N < 30 mA geschützt<br />

sind.<br />

Ab 1. 1. 1999 erstmalig in Betrieb<br />

genommene Baustromverteiler<br />

müssen DIN VDE 0660-501 A1<br />

entsprechen, d. h. Stromkreise mit<br />

Steckvorrichtungen I N < 32 A müssen<br />

über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen<br />

(RCD) mit I ∆N < 32 mA<br />

betrieben werden (vergleiche Abschnitt<br />

8.2 der BGI 608).<br />

Ein Nachrüsten der vorhandenen<br />

Baustromverteiler mit Einrichtungen<br />

zum Trennen <strong>im</strong> Notfall, gemäß<br />

DIN VDE 0660-501, wird seitens<br />

des Fachausschusses „Elektrotechnik“<br />

nicht gefordert.<br />

<strong>Die</strong> Einrichtung einer Baustelle,<br />

unter Verwendung vorhandener<br />

Betriebsmittel (z. B. Baustromverteiler,<br />

Pumpstation), ist nicht als<br />

Neu-Inbetriebnahme der Betriebsmittel<br />

anzusehen.<br />

Das Freischalten mittels NH-Sicherungs-Lasttrenner<br />

mit vollständigem<br />

Berührungsschutz ist eine<br />

Bedienung und darf vom Laien ausgeführt<br />

werden.<br />

Anmerkung: Ein Fehlerstrom-<br />

Steuernummern auf Rechnungen<br />

Ab dem 1. Juli 2002 müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ihre<br />

Umsatzsteuernummer auf den Rechnungen ausweisen, damit deren vorsteuerabzugsberechtigten<br />

Kunden die Vorsteuer ziehen können. Als Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts ist die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik<br />

und Elektrotechnik nicht umsatzsteuerpflichtig. Aus diesem<br />

Grunde entfällt die Angabe einer Steuernummer auf den Bescheiden, Rechnungen<br />

etc.<br />

Gerhard Geller<br />

Schutzschalter kann ebenfalls die<br />

Bedingungen zum Trennen erfüllen.<br />

<strong>Die</strong> Zugänglichkeit der NH-Sicherungs-Trenner<br />

ohne vollständigen<br />

Berührungsschutz darf nur mittels<br />

Werkzeug möglich sein. Das bedeutet,<br />

dass sich die NH-Sicherungsleisten<br />

hinter eine<br />

Abdeckung<br />

(mindestens IP<br />

2 x) innerhalb<br />

eines elektrischenBetriebsraumesbefinden<br />

müssen.<br />

<strong>Die</strong>ter Seibel<br />

Baustromverteiler<br />

gemäß DIN VDE<br />

0660-501 A1.<br />

Sitzung der Vertreterversammlung<br />

<strong>Die</strong> nächste Sitzung der Vertreterversammlung der<br />

BGFE findet statt am<br />

10. Dezember 2002<br />

<strong>im</strong> Dorint Kongress-Hotel, Helenenstraße 14,<br />

50667 Köln.<br />

Brücke 5/02 7


VORSCHRIFTEN/REGELN<br />

Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten:<br />

Neue geprüfte Verfahren mit<br />

geringer Exposition gegenüber Asbest<br />

Der Umgang mit dem besonders gefährlichen Krebs erzeugenden Gefahrstoff Asbest ist seit langem verboten. An<br />

Einrichtungen verschiedener Art, an denen früher asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden, können aber so<br />

genannte Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) notwendig werden. Sind derartige<br />

Arbeiten unumgänglich, müssen die in der TRGS 519 „Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“<br />

aufgeführten Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.<br />

Schuhmacher<br />

Ausbau einer Dichtung mit Hilfe eines „Glove Bags“.<br />

8<br />

Brücke 5/02<br />

<strong>Die</strong> TRGS 519 sieht allerdings unter best<strong>im</strong>mten<br />

Voraussetzungen Erleichterungen hinsichtlich<br />

der zu treffenden Schutzmaßnahmen vor, wenn<br />

die Arbeiten nach einem geprüften Verfahren durchgeführt<br />

werden.<br />

Geprüfte Verfahren<br />

Geprüfte Verfahren mit geringer Exposition gegenüber<br />

Asbest bei ASI-Arbeiten werden in der BG-Information<br />

664 (früher ZH 1/511) beschrieben (z. B. die Gewichtserleichterung<br />

von asbesthaltigen Elektrospeicherheizgeräten<br />

bis 1,5 m Länge mit Hilfe des Glove Bag-Verfahrens).<br />

Neu aufgenommen wurden jetzt zwei Verfahren für den<br />

Bereich der Standardheizkessel:<br />

● AT 6 – Wartung und Reinigung<br />

● AT 7 – Ausbau von Dichtschnüren<br />

<strong>Die</strong>se Verfahren sind auch für Betriebe des Elektrohandwerks,<br />

die <strong>Die</strong>nstleistungen für den Bereich der Heizungstechnik<br />

anbieten, von Interesse. Beide Verfahren<br />

beschränken sich in ihrem Anwendungsbereich auf<br />

● Kesseltypen mit Brennertür (Brenner ist angeflanscht<br />

an Brennerraumtür) ggf. einem Türstein und einzelnen<br />

Putzdeckeln oder<br />

● Putztüren für Abgaszüge an der Kesselstirnwand<br />

sowie am Abgaszug kaminseitig<br />

bei einer oberen Leistungsgrenze bis ca. 500 kW.<br />

Standardheizkessel – Wartung und Reinigung<br />

Das unter der Nummer AT 6 beschriebene Verfahren<br />

bezieht sich auf die Wartung und Reinigung von Feuerungsanlagen<br />

mit asbesthaltigen Schnurdichtungen.<br />

Neben den zu treffenden organisatorischen Maßnahmen<br />

werden Angaben zur Arbeitsvorbereitung, zur<br />

Arbeitsausführung, zur Entsorgung und zum Verhalten<br />

bei Störungen gemacht. Ausgenommen ist bei diesem<br />

Verfahren der Austausch asbesthaltiger Dichtungen.<br />

<strong>Die</strong>ser wird in der AT 7 geregelt.<br />

Standardheizkessel – Ausbau von Dichtungen<br />

<strong>Die</strong>ses Verfahren bezieht sich auf den Ausbau asbesthaltiger<br />

Schnurdichtungen an Feuerungsanlagen. Bei diesem<br />

Verfahren wird dazu ein so genannter „Glove Bag“<br />

eingesetzt. Unter der Nummer 4 wird detailliert<br />

beschrieben, wie die Arbeiten mit Hilfe eines „Glove<br />

Bags“ auszuführen sind. Dennoch sind diese Arbeiten<br />

nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene<br />

Personen vorzunehmen.<br />

Berücksichtig wird dabei, ob es sich um die Entfernung<br />

einer Brennertürdichtung, einer Dichtung an der Brennerraumöffnung<br />

oder um die Entfernung der Dichtungen<br />

an den Reinigungsöffnungen (Türen und Deckel)<br />

der Rauchgaszüge handelt. Sind mehrere Dichtungen zu<br />

entfernen, sind die Arbeiten nacheinander, auf keinen<br />

Fall gleichzeitig durchzuführen.<br />

Margret Böckler


TRGS 521 – Faserstäube<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMA) hat <strong>im</strong> Bundesarbeitsblatt 5/2002 die Neufassung<br />

der TRGS 521 „Faserstäube“ bekannt gemacht. <strong>Die</strong> Überarbeitung der TRGS war u. a.<br />

notwendig, da für best<strong>im</strong>mte biopersistente Fasern zu Zwecken der Wärme- und Schallisolierung<br />

<strong>im</strong> Hochbau (einschließlich der technischen Isolierung) vom BMA ein Herstellungs- und Verwendungsverbot<br />

erlassen wurde und dies ins technische Regelwerk eingearbeitet werden musste.<br />

<strong>Die</strong> TRGS gliedert sich nach wie vor in den<br />

Teil 1: Anorganische Faserstäube sowie den<br />

Teil 2: Organische Faserstäube und wird jetzt<br />

durch fünf Anlagen ergänzt. Neu ist die Anlage 5, die<br />

für Keramikfaserprodukte gilt, wenn be<strong>im</strong> Umgang<br />

damit Krebs erzeugende Faserstäube der Kategorie 2<br />

freigesetzt werden.<br />

Teil 1: Anorganische Faserstäube<br />

<strong>Die</strong>ser Teil enthält Schutzmaßnahmen für den Umgang<br />

mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die anorganische<br />

Faserstäube freisetzen können. Der Geltungsbereich<br />

erstreckt sich ferner auf Anwendungen, bei<br />

denen es zu einer faserbedingten Einwirkung auf die<br />

Haut, die Augen und die oberen Atemwege kommen<br />

kann. Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen<br />

Gefahrstoffen fällt nicht unter den Geltungsbereich<br />

dieser TRGS.<br />

In Teil 1 werden insbesondere die generell anzuwendenden<br />

Grundsätze der Arbeitshygiene sowie die besonderen<br />

Schutzmaßnahmen für Krebs verdächtige (Kategorie<br />

3) und Krebs erzeugende (Kategorie 2) Faserstäube<br />

beschrieben. <strong>Die</strong> speziellen Anforderungen für biopersistente<br />

künstliche Mineralfasern nach der Gefahrstoffverordnung<br />

( Anhang IV Nr. 22 und Anhang V Nr. 7)<br />

werden ebenfalls berücksichtigt.<br />

Teil 2: Organische Faserstäube<br />

<strong>Die</strong>ser Teil (keine Änderungen vorgenommen) gilt für<br />

den Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen,<br />

wenn organische Faserstäube entstehen oder freigesetzt<br />

werden und eine über die ubiquitäre Luftverunreinigung<br />

(Hintergrundbelastung) hinausgehende<br />

Exposition vorliegt.<br />

Neue Anlage 5 „Keramikfasern“<br />

Mit den Ausführungen in dieser Anlage wird dem<br />

Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung von<br />

Schutzmaßnahmen be<strong>im</strong> Umgang mit Keramikfaserprodukten<br />

gegeben, wenn dabei Krebs erzeugende<br />

Faserstäube (Kategorie 2) freigesetzt werden.<br />

Behandelt werden in dieser Anlage insbesondere<br />

● die Herstellung und Weiterverarbeitung von Keramikfaserprodukten<br />

in stationären Anlagen<br />

● der Umgang mit Keramikfasern <strong>im</strong> Ofen- und Feuerungsbau<br />

● die Reparatur und Wartung von Heizgeräten, die Keramikfasern<br />

enthalten sowie<br />

● die Elektroschrottzerlegung/Entsorgung.<br />

<strong>Die</strong> in dieser Anlage beschriebenen Maßnahmen sind<br />

zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Teil 1<br />

Nummer 5 und 6 dieser TRGS zu beachten. So muss<br />

der Unternehmer u. a. prüfen, ob Vorsorgeuntersuchungen<br />

be<strong>im</strong> Umgang mit Keramikfaserprodukten erforderlich<br />

sind.<br />

Margret Böckler<br />

Einen Artikel über den praktischen Umgang mit Faserstäuben<br />

<strong>im</strong> Betrieb finden Sie auf S. 28 dieser „Brücke“.<br />

Begriffe nach der TRGS 521<br />

Faserstäube<br />

Darunter versteht man Stäube, die künstliche oder<br />

natürliche anorganische Mineralfasern außer Asbest<br />

mit einer Länge > 5 µm, einem Durchmesser < 3 µm<br />

und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das<br />

größer als 3:1 ist, enthalten und damit als lungengängig<br />

angesehen werden.<br />

Künstliche Mineralfasern (KMF)<br />

KMF sind aus mineralischen Rohstoffen synthetisch<br />

hergestellte Fasern. Dazu gehören insbesondere Endlosfasern,<br />

Mineralwollen (Glaswolle, Schlackenwolle und<br />

Steinwolle), Hochtemperaturglasfasern, keramische<br />

Fasern, Superfeinfasern, Wisker und polykristalline<br />

Fasern.<br />

Biopersistente Fasern<br />

Als Biopersistenz versteht man in diesem Kontext die<br />

Aufenthaltsdauer von Fasern in die Lunge. <strong>Die</strong> Biopersistenz<br />

wird begrenzt durch die Biobeständigkeit<br />

sowie durch den Abtransport. <strong>Die</strong> Biobeständigkeit ist<br />

eine Materialeigenschaft und bedeutet <strong>im</strong> Falle von Mineralfasern<br />

Auflösungs- und Zerfallsgeschwindigkeit.<br />

Demontage von Mineralwolle-Dämmstoffen.<br />

Haupt<br />

Brücke 5/02 9


BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT<br />

<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Verordnungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong><br />

Nachdem zum 1. August 2001 die neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung (StrlSchV) [1] in Kraft getreten ist, gibt es seit<br />

dem 1. Juli 2002 auch eine Novelle der Röntgenverordnung (RöV), die Verordnung zur Änderung der Röntgenverordnung<br />

[2]. Damit sind die EU-Richtlinien 96/29/EURATOM [3] und 97/43/EURATOM [4], die sich mit dem<br />

Gesundheitsschutz von Arbeitskräften, der Bevölkerung und von Patienten gegen die Gefahren durch die Einwirkung<br />

ionisierender Strahlung befassen, in nationales Recht umgesetzt worden.<br />

10<br />

Brücke 5/02<br />

<strong>Die</strong> novellierte <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />

(StrlSchV) ist, worüber schon mehrfach in der<br />

„Brücke berichtet wurde [5, 6, 7], vollständig<br />

neu strukturiert und hinsichtlich des Geltungsbereiches<br />

erweitert worden. Nach den allgemeinen Vorschriften<br />

(Teil 1) wird der <strong>Strahlenschutz</strong> bei Tätigkeiten, d. h. bei<br />

der zielgerichteten Nutzung radioaktiver Stoffe bzw.<br />

ionisierender Strahlung, behandelt (Teil 2). <strong>Die</strong>ser Teil<br />

beinhaltet in etwa den Regelungsbereich der alten <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung.<br />

Neu hinzugekommen ist der <strong>Strahlenschutz</strong> <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit den so genannten Arbeiten (Teil 3). Darunter<br />

versteht der Verordnungsgeber Arbeiten, bei<br />

denen die aus natürlich vorkommenden radioaktiven<br />

Stoffen resultierende Strahlenexposition erhöht sein<br />

kann. Einige Arbeitsfelder, bei denen bekanntermaßen<br />

erhöhte Expositionen auftreten können, sind in der<br />

Anlage XI der Verordnung aufgeführt. Daneben wird <strong>im</strong><br />

Teil 3 auch der Schutz des fliegenden Personals vor kosmischer<br />

Strahlung behandelt.<br />

Ein weiterer Regelungsbereich bezieht sich auf den<br />

Schutz des Verbrauchers be<strong>im</strong> Zusatz radioaktiver Stoffe<br />

zu Produkten (Teil 4). Den Abschluss bilden einige<br />

gemeinsame Vorschriften (Teil 5), unter denen sich z. B.<br />

die Duldungspflicht (§ 111 Abs. 4), Regelungen <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit dem <strong>Strahlenschutz</strong>register (§ 112)<br />

oder auch Möglichkeiten behördlicher Maßnahmen (§§<br />

113 und 114) wiederfinden.<br />

<strong>Die</strong> novellierte Röntgenverordnung (RöV) ist bezüglich<br />

ihres Aufbaus kaum verändert worden. Um diesen Aufbau<br />

weiterhin beibehalten zu können und trotzdem eine<br />

erste Annäherung an die <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung zu<br />

erreichen, mussten an einigen Stellen „Unterparagraphen“,<br />

wie z. B. §§ 2a–2c (<strong>Strahlenschutz</strong>grundsätze)<br />

oder §§ 31a–31c (Dosisbegrenzung) eingefügt werden.<br />

Für die Betrachtung der medizinischen Forschung unter<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>gesichtspunkten hat man die §§ 28a–28g<br />

geschaffen.<br />

<strong>Die</strong> neue Röntgenverordnung ist bisher „nur“ als Änderungsverordnung,<br />

die die <strong>im</strong> Vergleich zur alten Röntgenverordnung<br />

unveränderten Paragraphen <strong>im</strong> Text<br />

nicht enthält, erlassen. Das bedeutet, dass man momentan<br />

mit der alten Röntgenverordnung und der <strong>neuen</strong><br />

Änderungsverordnung parallel arbeiten muss. Eine<br />

Zusammenfassung beider Texte zu einer novellierten<br />

Röntgenverordnung ist aber bereits in Sicht. Möglicherweise<br />

wird sie noch in diesem Jahr erlassen. Im Vorgriff<br />

darauf wird <strong>im</strong> Folgenden schon von der „<strong>neuen</strong> Rönt-<br />

genverordnung“ und nicht von der „Änderungsverordnung“<br />

gesprochen.<br />

Zunächst sollen einige Gemeinsamkeiten, d. h. Regelungen,<br />

die in beiden <strong>Verordnungen</strong> in gleichem oder<br />

ähnlichem Wortlaut auftreten, behandelt werden. Im<br />

Anschluss daran werden einige spezielle Neuerungen <strong>im</strong><br />

Regelungsbereich der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung bzw.<br />

der Röntgenverordnung angesprochen.<br />

Gemeinsamkeiten der <strong>neuen</strong> <strong>Verordnungen</strong><br />

Da beide <strong>Verordnungen</strong> – hinsichtlich ihrer Novellierung<br />

– auf die gleiche Grundlage (EU-Richtlinien) verweisen,<br />

erstaunt es natürlich nicht, dass einige, für den<br />

Praktiker wesentliche Teile, in beiden <strong>Verordnungen</strong><br />

weitgehend übereinst<strong>im</strong>men.<br />

Begriffsbest<strong>im</strong>mungen<br />

<strong>Die</strong> Begriffsbest<strong>im</strong>mungen sind in beiden <strong>Verordnungen</strong><br />

aus den Anlagen in den Paragraphentext gezogen<br />

worden (StrlSchV § 3 bzw. RöV § 2). <strong>Die</strong>se Gemeinsamkeit<br />

bezieht sich zwar eher auf die äußere Struktur<br />

als auf den Inhalt, trotzdem sei auch sie hier erwähnt.<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>grundsätze<br />

Zunächst finden sich in beiden <strong>Verordnungen</strong> gleichlautende<br />

Vorschriften zur Rechtfertigung, Dosisbegrenzung<br />

und Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und<br />

Dosisreduzierung. Geringfügige Unterschiede liegen in<br />

den unterschiedlichen Anwendungsbereichen der <strong>Verordnungen</strong><br />

begründet. Im Zusammenhang mit der<br />

Rechtfertigung (§ 2a) und der Vermeidung unnötiger<br />

Strah-lenexposition und Dosisreduzierung (§ 2c) wird<br />

nun zum ersten Mal auch für den Anwendungsbereich<br />

der RöV auf die Umwelt hingewiesen:<br />

RöV § 2a, Abs. 1, Satz 1:<br />

„Neue Arten von Tätigkeiten, mit denen<br />

Strahlenexpositionen von Mensch und<br />

Umwelt verbunden sein können, müssen<br />

unter Abwägung ihres wirtschaftlichen,<br />

sozialen oder sonstigen Nutzens gegenüber<br />

der möglicherweise von ihnen ausgehenden<br />

gesundheitlichen Beeinträchtigung gerechtfertigt<br />

sein.“<br />

RöV § 2c:<br />

„(1) Wer eine Tätigkeit nach dieser Verordnung<br />

plant, ausübt oder ausüben lässt,<br />

ist verpflichtet, jede unnötige Strahlenexposition<br />

von Mensch und Umwelt zu vermeiden.


(2) Wer eine Tätigkeit nach dieser Verordnung<br />

plant, ausübt oder ausüben lässt, ist<br />

verpflichtet, jede Strahlenexposition von<br />

Mensch und Umwelt unter Beachtung des<br />

Standes der Technik und unter Berücksichtigung<br />

aller Umstände des Einzelfalles auch<br />

unterhalb der Grenzwerte so gering wie<br />

möglich zu halten.“<br />

Neu in beiden <strong>Verordnungen</strong> ist, dass sich die Rechtfertigung<br />

auf bestehende Arten von Tätigkeiten ausdehnen<br />

kann (StrlSchV § 4 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz und RöV<br />

§ 2a Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz),<br />

„sobald wesentliche neue Erkenntnisse über<br />

den Nutzen oder die Auswirkungen der<br />

Tätigkeit vorliegen.“<br />

Kategorien und Dosisgrenzwerte<br />

Gemeinsamkeiten beider <strong>Verordnungen</strong>, die sicherlich<br />

am häufigsten diskutiert werden, sind die Kategorisierung<br />

beruflich strahlenexponierter Personen und deren<br />

Dosisgrenzwerte.<br />

Beruflich strahlenexponierte Personen werden auf Grund ihrer<br />

möglichen Jahresdosiswerte in unterschiedliche Kategorien eingeteilt<br />

(StrlSchV § 54, RöV § 31).<br />

Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass<br />

nach wie vor die so genannte „Kann-Best<strong>im</strong>mung“ gilt,<br />

d. h. wenn eine Person aus beruflichen Gründen eine<br />

effektive Dosis von mehr als 1 mSv pro Jahr (bzw. mehr<br />

als 6 mSv pro Jahr) erhalten kann, ist sie als beruflich<br />

strahlenexponierte Person der Kategorie B (bzw. der<br />

Kategorie A) einzustufen. <strong>Die</strong>se „Kann-Best<strong>im</strong>mung“<br />

gilt natürlich für die in der obigen Tabelle angegebenen<br />

Teilkörperdosen entsprechend.<br />

Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen und Einzelpersonen<br />

der Bevölkerung (StrlSchV §§ 46, 55–56,<br />

RöV §§ 31a–31b, 32)<br />

Wie in der Tabelle zu sehen ist, werden als Grenzwerte<br />

neben der effektiven Dosis auch Organdosiswerte<br />

genannt. Hinsichtlich der Dosisgrenzwerte für beruflich<br />

strahlenexponierte Personen gilt es einiges zu beachten:<br />

● <strong>Die</strong> Grenzwerte für die Kategorien A und B sind<br />

gleich. (<strong>Die</strong>se Änderung <strong>im</strong> Vergleich zu den früheren<br />

<strong>Verordnungen</strong> wird noch nicht in allen neueren Veröffentlichungen<br />

berücksichtigt!) Grund ist die Absenkung<br />

der Grenzwerte.<br />

● Der feste Grenzwert für die effektive Dosis von<br />

20 mSv/Jahr darf in einer Übergangszeit bis 13. Mai<br />

2005 bis zu 50 mSv in einem Jahr betragen, falls der<br />

Anteil der effektiven Dosis, der durch Inkorporation<br />

verursacht wurde, nicht mehr als 20 mSv in diesem<br />

Jahr beträgt. In einem solchen Fall muss außerdem<br />

gewährleistet sein, dass die Summe der effektiven<br />

Dosis in dem Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2000<br />

und dem 13. Mai 2005 einen Wert von 100 mSv<br />

nicht überschreitet (StrlSchV § 117 Abs. 19). Für den<br />

Anwendungsbereich der RöV gilt Entsprechendes<br />

(RöV § 45 Abs. 12).<br />

● Falls es aus Gründen der Ausbildung notwendig sein<br />

sollte, kann die Behörde für Personen <strong>im</strong> Alter zwischen<br />

16 und 18 Jahren den<br />

Grenzwert der effektiven Dosis auf<br />

6 mSv/Jahr und die Grenzwerte der<br />

Teilkörperdosen um den Faktor 3<br />

erhöhen (StrlSchV § 55 Abs. 3 Satz<br />

3 bzw. RöV § 31a Abs. 3 Satz 3).<br />

● Für gebärfähige Frauen darf die<br />

Dosis an der Gebärmutter nur noch 2 mSv/Monat<br />

(bisher 5 mSv/Monat) betragen (StrlSchV § 55 Abs. 4<br />

Satz 1 bzw. RöV § 31a Abs. 4 Satz 1).<br />

● Neu aufgenommen wurde ein Grenzwert für das<br />

ungeborene Kind, das auf Grund der beruflichen<br />

Tätigkeit der Mutter ionisierender Strahlung ausgesetzt<br />

ist. Für den Zeitraum zwischen der Mitteilung<br />

der Mutter über ihre Schwangerschaft bis zum Ende<br />

der Schwangerschaft gilt für das Kind ein Grenzwert<br />

von 1 mSv. <strong>Die</strong>ser Grenzwert wird bezogen auf die<br />

Organdosis der Gebärmutter (StrlSchV § 55 Abs. 4<br />

Satz 2 bzw. RöV § 31a Abs. 4 Satz 2 und 3). Anzumerken<br />

ist, dass <strong>im</strong> Anwendungsbereich<br />

der StrlSchV ein<br />

Aufenthalt in Bereichen, in<br />

denen mit offenen radioaktiven<br />

Stoffen umgegangen wird, für<br />

eine schwangere Frau nicht möglich<br />

ist (StrlSchV § 43 Abs. 2).<br />

● Weiterhin gilt eine Begrenzung<br />

der Berufslebensdosis auf 400<br />

mSv effektive Dosis (StrlSchV §<br />

56 bzw. RöV § 31b).<br />

Für Einzelpersonen der Bevölkerung<br />

kann die Behörde für eine<br />

Übergangszeit (bis zum 13. Mai<br />

2005) gestatten, dass der feste<br />

Grenzwert für die effektive Dosis<br />

von 1 mSv/Jahr überschritten wird, wenn für den Zeitraum<br />

14. Mai 2000 bis 13. Mai 2005 ein Wert der effektiven<br />

Dosis von 5 mSv nicht überschritten wird.<br />

><br />

Brücke 5/02 11


BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT<br />

12<br />

Brücke 5/02<br />

Fachkunde <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong><br />

<strong>Die</strong> einmal erworbene Fachkunde ist nicht mehr, wie<br />

bisher, ein Leben lang gültig, sondern sie<br />

„muss mindestens alle fünf Jahre durch eine<br />

erfolgreiche Teilnahme an einem von der<br />

zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder<br />

anderen von der zuständigen Stelle als<br />

geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen<br />

aktualisiert werden. Abweichend<br />

hiervon kann die Fachkunde <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong><br />

<strong>im</strong> Einzelfall auf andere geeignete<br />

Weise aktualisiert und die Aktualisierung<br />

der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.“<br />

StrlSchV § 30 Abs. 2 bzw. RöV § 18a Abs. 2<br />

Geschieht dies nicht, kann die Fachkunde entzogen werden.<br />

In den Übergangsvorschriften (StrlSchV § 117<br />

Abs. 11 bzw. RöV § 45 Abs. 6) werden Fristen genannt,<br />

bis zu denen die Fachkunde, in Abhängigkeit vom<br />

Datum des Erwerbs, aktualisiert werden muss. In diesem<br />

Zusammenhang sei auf den Beitrag „Workshop<br />

neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung“ auf Seite 20 dieser<br />

„Brücke“ hingewiesen.<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>bereiche<br />

Entsprechend den <strong>neuen</strong> Schwellenwerten für die Kategorisierung<br />

beruflich strahlenexponierter Personen<br />

haben sich auch die Definitionen für den Überwachungs-<br />

und den Kontrollbereich geändert (StrlSchV<br />

§ 36 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bzw. RöV § 19). Als Sperrbereiche<br />

werden nach wie vor die Bereiche des Kontrollbereiches<br />

bezeichnet, in denen die Ortsdosisleistung<br />

>3 mSv/Stunde ist (StrlSchV § 36 Abs. 1 Nr. 3). Auf<br />

Grund der niedrigeren Schwellenwerte wird nicht mehr<br />

zwischen außerbetrieblichem und betrieblichem Überwachungsbereich<br />

unterschieden.<br />

Unterweisung<br />

Der früher verwendete Begriff der „Belehrung“ ist jetzt<br />

ersetzt worden durch den Begriff „Unterweisung“. Der<br />

zu unterweisende Personenkreis hat sich nicht geändert:<br />

er umfasst alle Personen, die <strong>im</strong> Kontrollbereich tätig<br />

werden oder in anderen Bereichen eine genehmigungsbedürftige<br />

(StrlSchV, RöV) oder anzeigebedürftige<br />

(RöV) Tätigkeit ausüben. <strong>Die</strong> Unterweisung hat vor<br />

Aufnahme der Tätigkeit und anschließend einmal jährlich<br />

zu erfolgen. Im Rahmen der Unterweisung sind<br />

Frauen darauf hinzuweisen, eine Schwangerschaft so<br />

früh wie möglich mitzuteilen.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

Auch hier hat sich der Verordnungsgeber für eine neue<br />

Formulierung entschieden: aus der „Ärztlichen Überwachung“<br />

ist nun die „Arbeitsmedizinische Vorsorge“<br />

geworden. Im Hinblick auf die Berufsgenossenschaftliche<br />

Vorschrift BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“<br />

ist dieser Schritt zu begrüßen. Immerhin werden dort<br />

für Nicht-<strong>Strahlenschutz</strong>bereiche auch arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen, wie Erst- und Nachuntersuchung,<br />

geregelt. In der Praxis ist es sicherlich einfacher,<br />

eine einheitliche Benennung verwenden zu<br />

können.<br />

Der Begriff des „Ermächtigten Arztes“ findet sich nur<br />

noch als Paragraphenüberschrift (StrlSchV § 64 bzw.<br />

RöV § 41). Ansonsten ist dieser Begriff in den Paragraphentexten<br />

ersetzt durch „Arzt nach § 64 Abs. 1 Satz 1“<br />

(StrlSchV) bzw. „Arzt nach § 41 Abs. 1 Satz 1“ (RöV).<br />

Der Schwellenwert für die „Besondere arbeitsmedizinische<br />

Vorsorge“ (StrlSchV § 63 bzw. RöV § 40) ist von<br />

vormals 100 mSv effektive Dosis auf jetzt 50 mSv effektive<br />

Dosis abgesenkt worden. Neben dem Wert der<br />

effektiven Dosis sind die Organdosiswerte für die<br />

Augenlinse und für die Haut, die Hände, die Unterarme,<br />

die Füße oder die Knöchel zu betrachten. <strong>Die</strong><br />

Schwellenwerte für diese Organdosiswerte entsprechen<br />

den Werten, die in der Tabelle „Grenzwerte für beruflich<br />

strahlenexponierte Personen“ in Spalte 2 auf der vorherigen<br />

Seite genannt sind.<br />

Aufbewahrungsfristen<br />

Für Aufzeichnungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />

Ermittlung der Körperdosis werden neue Aufbewahrungsfristen<br />

genannt:<br />

StrlSchV § 42 bzw. RöV § 35<br />

<strong>Die</strong> Aufzeichnungen sind so lange aufzubewahren,<br />

bis die überwachte Person das 75.<br />

Lebensjahr vollendet hat oder vollendet<br />

hätte, mindestens jedoch 30 Jahre nach<br />

Beendigung der jeweiligen Beschäftigung.<br />

Sie sind spätestens 95 Jahre nach der<br />

Geburt der betroffenen Person zu löschen.<br />

Entsprechendes gilt auch für die vom „Ermächtigten<br />

Arzt“ zu führende Gesundheitsakte (StrlSchV § 64 bzw.<br />

RöV § 41).<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />

Auf Grund der oben angesprochenen Neustrukturierung<br />

und Erweiterung des Anwendungsbereiches ergeben<br />

sich so viele Änderungen, dass <strong>im</strong> Rahmen dieses<br />

Beitrages nicht auf alle eingegangen werden kann. Es<br />

wird jedoch <strong>im</strong> Folgenden der Versuch unternommen<br />

einige wesentliche zusammenzufassen.<br />

Genehmigungs- und Anzeigepflicht<br />

Es wird bei den „Tätigkeiten“ nur noch unterschieden<br />

zwischen genehmigungsbedürftigem und genehmigungsfreiem<br />

Umgang (§§ 7–8). <strong>Die</strong> Anzeigepflicht gibt<br />

es nur noch bei best<strong>im</strong>mten „Arbeiten“. Welcher<br />

Umgang genehmigungsfrei ist, sagt die Anlage I. Tätigkeiten,<br />

die bisher anzeigepflichtig waren und jetzt<br />

genehmigungspflichtig sind, dürfen fortgesetzt werden,<br />

wenn ein Antrag auf Genehmigung bis zum 1. August<br />

2003 gestellt wird (§ 117 Abs. 2).<br />

Beschäftigung in fremden Anlagen oder<br />

Einrichtungen<br />

Wer bisher von einer „§ 20-Beschäftigung“ gesprochen<br />

hat, muss jetzt umlernen: der Paragraph 20 ist zum Paragraph<br />

15 geworden. Der Inhalt ist <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

gleich geblieben. Der Schwellenwert für die Genehmigungsbedürftigkeit<br />

liegt, auf Grund des niedrigeren


Schwellenwertes für die berufliche Strahlenexposition,<br />

bei einem Wert der effektiven Dosis von 1 mSv/Jahr. Es<br />

ist vielleicht bemerkenswert, dass die Organdosen in<br />

diesem Zusammenhang nicht genannt werden.<br />

Freigabe<br />

<strong>Die</strong> Regelungen zur Freigabe sind neu in die Verordnung<br />

aufgenommen worden (§ 29). <strong>Die</strong> Freigabe wird<br />

als Verwaltungsakt definiert, der die Entlassung radioaktiver<br />

Stoffe sowie kontaminierter beweglicher Gegenstände,<br />

Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile<br />

aus der atom- oder strahlenschutzrechtlichen<br />

Überwachung bewirkt. Darunter fallen auch Stoffe, die<br />

nicht mit Radioaktivität in Berührung gekommen sind,<br />

die aber der strahlenschutzrechtlichen Überwachung<br />

unterliegen, weil sie formal aus der Nutzung <strong>im</strong> Rahmen<br />

einer atomrechtlichen Genehmigung stammen. Das<br />

Kriterium für die Entlassung ist, dass durch sie für eine<br />

Einzelperson der Bevölkerung eine max<strong>im</strong>ale zusätzliche<br />

Strahlenexposition von etwa 0,01 mSv/Jahr resultieren<br />

kann. Für die gängigsten Radionuklide sind in der Anlage<br />

III der Verordnung Freigabewerte, die auf dem 0,01mSv-Konzept<br />

beruhen, aufgelistet.<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>anweisung<br />

<strong>Die</strong> Verpflichtung eine <strong>Strahlenschutz</strong>anweisung zu<br />

erlassen, ist jetzt in jedem Fall gegeben (§ 34). Früher<br />

konnte die Behörde dazu verpflichten. Der Umfang der<br />

in der <strong>Strahlenschutz</strong>anweisung zusammenzustellenden<br />

Maßnahmen ist in etwa gleich geblieben. Wie nach der<br />

RöV kann auch nach StrlSchV die <strong>Strahlenschutz</strong>anweisung<br />

Bestandteil von Betriebsanweisungen nach arbeitsschutzrechtlichen<br />

Vorschriften sein.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie<br />

B, die mit offenen radioaktiven Stoffen Umgang haben<br />

sollen, ist das Erfordernis der Erstuntersuchung entfallen<br />

(§ 60 Abs. 1). <strong>Die</strong>s wurde mit der Absenkung der<br />

Grenzwerte begründet.<br />

Arbeiten<br />

Wie in der Einleitung schon angesprochen, ist die Definition<br />

von „Arbeiten“ relativ umfangreich (§ 3 Abs. 1<br />

Nr. 2). Der Verordnungsgeber sieht jedoch zunächst einmal<br />

nur in den in Anlage XI genannten Arbeitsfeldern<br />

die Notwendigkeit, eine arbeitsplatzbezogene Abschätzung<br />

der Körperdosis durchzuführen (§ 95 Abs. 1).<br />

Ergibt diese Abschätzung, dass ein Wert der effektiven<br />

Dosis von 6 mSv/Jahr überschritten werden kann, muss<br />

der zuständigen Behörde Anzeige erstattet werden. In<br />

dieser Anzeige müssen u. a. Angaben zur konkreten Art<br />

der Arbeit, zu den betreffenden Arbeitsfeldern und zur<br />

Anzahl der Personen, die eine effektive Dosis von mehr<br />

als 6 mSv/Jahr erhalten können, gemacht werden. Es<br />

muss in diesem Fall auch auf die Einhaltung von Grenzwerten<br />

geachtet werden:<br />

§ 95 Abs. 4 Satz 1 und 2<br />

Für Personen, die anzeigebedürftige Arbeiten<br />

ausüben, beträgt der Grenzwert der<br />

effektiven Dosis 20 Millisievert <strong>im</strong> Kalenderjahr.<br />

Der Grenzwert der Organdosis<br />

beträgt für die Augenlinse 150 Millisievert,<br />

für die Haut, die Hände, die Unterarme,<br />

die Füße und Knöchel jeweils 500 Millisievert.<br />

Weiterhin gelten der Grenzwert der Berufslebensdosis<br />

von 400 mSv.<br />

§ 95 Abs. 7<br />

Für Personen unter 18 Jahren beträgt der<br />

Grenzwert der effektiven Dosis 6 Millisievert<br />

<strong>im</strong> Kalenderjahr. Der Grenzwert der<br />

Organdosis beträgt für die Augenlinse 50<br />

Millisievert, für die Haut, die Hände, die<br />

Unterarme, die Füße und Knöchel jeweils<br />

150 Millisievert <strong>im</strong> Kalenderjahr.<br />

Ebenso gilt der Grenzwert für das ungeborene Kind von<br />

1 mSv vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft<br />

bis zu deren Ende (§ 95 Abs. 8). Sobald eine Frau<br />

darüber informiert, dass sie schwanger ist oder stillt,<br />

muss eine innere berufliche Strahlenexposition ausgeschlossen<br />

sein (§ 95 Abs. 9).<br />

Personen, die anzeigebedürftige Arbeiten ausüben,<br />

unterliegen auch der arbeitsmedizinischen Vorsorge: sie<br />

dürfen ihre Arbeit nur fortführen, wenn sie einmal pro<br />

Jahr durch einen „Ermächtigten Arzt“ untersucht wurden<br />

und von diesem eine Bescheinigung vorliegt, dass<br />

gegen eine Weiterbeschäftigung keine Bedenken bestehen<br />

(§ 95 Abs. 11).<br />

<strong>Die</strong> neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung enthält auch Regelungen zum Schutz des fliegenden<br />

Personals.<br />

Unter dem Teil 3 der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung, der den<br />

<strong>Strahlenschutz</strong> bei Arbeiten zum Inhalt hat, hat der Verordnungsgeber<br />

auch den Schutz des fliegenden Personals<br />

vor Expositionen durch kosmische Strahlung subsummiert.<br />

Eine Ermittlung der effektiven Dosis des<br />

fliegenden Personals ist vorgeschrieben, wenn diese<br />

einen Wert von 1 mSv/Jahr, bezogen auf Flug- und<br />

Beförderungszeit, überschreiten kann (§ 103 Abs. 1). In<br />

><br />

Lufthansa Pressebild<br />

Brücke 5/02 13


BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT<br />

14<br />

Brücke 5/02<br />

diesem Fall gilt ein Grenzwert für die effektive Dosis von<br />

20 mSv/Jahr (§ 103 Abs. 2). Auch der Grenzwert der<br />

Berufslebensdosis und der Grenzwert für das ungeborene<br />

Kind haben hier Gültigkeit (§ 103 Abs. 3 und 5).<br />

Besteht die Möglichkeit, dass ein Wert der effektiven<br />

Dosis von 6 mSv/Jahr überschritten werden kann,<br />

unterliegt auch das fliegende Personal, entsprechend<br />

§ 95 Abs. 11, der Arbeitsmedizinischen Vorsorge.<br />

Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten sowie<br />

deren Aktivierung<br />

<strong>Die</strong>ser Bereich wird <strong>im</strong> Teil 4 der <strong>neuen</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />

behandelt. Es werden u. a. die Bedingungen<br />

genannt, wann ein Zusatz unzulässig und unter welchen<br />

Voraussetzungen er genehmigungsfähig ist (§§<br />

105–107).<br />

Röntgenverordnung<br />

Auch <strong>im</strong> Anwendungsbereich der Röntgenverordnung<br />

gibt es einige spezielle Neuerungen.<br />

Technische Radiographie<br />

Im Zusammenhang mit genehmigungs- und anzeigebedürftigem<br />

Betrieb von Röntgeneinrichtungen werden<br />

Einrichtungen der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse<br />

in der Werkstoffprüfung explizit als<br />

genehmigungsbedürftig genannt, sofern es sich nicht<br />

um Hoch- oder Vollschutzgeräte handelt (§ 4 Abs. 4).<br />

Beschäftigung <strong>im</strong> Zusammenhang mit fremden<br />

Einrichtungen<br />

Anzeigepflichtig ist jetzt derjenige, der unter seiner Aufsicht<br />

stehende Personen in fremden Einrichtungen, in<br />

denen sie auf Grund des Betriebes einer Röntgeneinrichtung<br />

eine effektive Dosis von >1 mSv/Jahr erhalten<br />

können, tätig werden lässt (§ 6 Abs. 1 Nr. 3). Das<br />

bedeutet, dass vor Aufnahme der Tätigkeit Informationen<br />

über den Arbeitsplatz eingeholt werden müssen, mit<br />

deren Hilfe eine Abschätzung der effektiven Dosis möglich<br />

ist. Sollten Tätigkeiten <strong>im</strong> Kontrollbereich durchzuführen<br />

sein, hat der Anzeigepflichtige dafür zu sorgen,<br />

dass die betroffenen Personen ihre Tätigkeit nur ausüben,<br />

wenn sie <strong>im</strong> Besitz eines vollständig geführten<br />

und bei der Behörde registrierten Strahlenpasses sind<br />

(§ 35 Abs. 2).<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>anweisung<br />

<strong>Die</strong> Behörde kann den <strong>Strahlenschutz</strong>verantwortlichen<br />

dazu verpflichten, eine <strong>Strahlenschutz</strong>anweisung zu<br />

erstellen (§ 15a). <strong>Die</strong>se kann Bestandteil sonstiger, nach<br />

arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften geforderten,<br />

Betriebsanweisungen sein. Sie soll alle zu beachtenden<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>maßnahmen enthalten wie<br />

● das Aufstellen eines Planes für die Organisation des<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>es, erforderlichenfalls mit der Best<strong>im</strong>mung,<br />

dass ein oder mehrere <strong>Strahlenschutz</strong>beauftragte<br />

bei der genehmigten Tätigkeit ständig anwesend<br />

oder sofort erreichbar sein müssen,<br />

● die Regelung des für den <strong>Strahlenschutz</strong> wesentlichen<br />

Betriebsablaufs,<br />

● die für die Ermittlung der Körperdosis vorgesehenen<br />

Messungen und Maßnahmen entsprechend den<br />

Expositionsbedingungen,<br />

● die Führung eines Betriebsbuches, in das die für den<br />

<strong>Strahlenschutz</strong> wesentlichen Betriebsvorgänge einzutragen<br />

sind,<br />

● die regelmäßige Funktionsprüfung und Wartung von<br />

Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern einschließlich<br />

der Ausrüstungen und Vorrichtungen, die für den<br />

<strong>Strahlenschutz</strong> wesentlich sind, sowie die Führung<br />

von Aufzeichnungen über die Funktionsprüfungen<br />

und über die Wartungen und<br />

● die Regelung des Schutzes gegen Störmaßnahmen<br />

oder sonstige Einwirkungen Dritter oder gegen das<br />

unerlaubte Inbetriebsetzen einer Röntgeneinrichtung<br />

oder eines Störstrahlers.<br />

Bauartzulassung<br />

Bauartzulassungen werden vom Bundesamt für <strong>Strahlenschutz</strong><br />

(BfS) erteilt. Damit soll eine Vereinfachung<br />

des Verfahrens erreicht werden.<br />

Außergewöhnliche Ereignisabläufe oder<br />

Betriebszustände<br />

Der Begriff des „Unfalls“ wird in der <strong>neuen</strong> Röntgenverordnung<br />

nicht mehr verwendet, dafür steht jetzt der<br />

„außergewöhnliche Ereignisablauf oder Betriebszustand“<br />

(§ 42). <strong>Die</strong> Meldepflicht solcher Ereignisabläufe<br />

oder Betriebszustände wurde allerdings über das Dosiskriterium<br />

hinaus erweitert um eine zweite, von der<br />

ersten aber unabhängigen Bedingung, dass die Ereignisabläufe<br />

oder Betriebszustände von erheblicher sicherheitstechnischer<br />

Bedeutung sind. <strong>Die</strong> Formulierung dieser<br />

zweiten Bedingung scheint wenig präzise.<br />

Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen<br />

Der Arzt ist noch stärker als bisher gefordert, Nutzen<br />

und Risiko einer Anwendung gegeneinander abzuwägen.<br />

Nur nach Stellung der „Rechtfertigenden Indikation“<br />

darf Röntgenstrahlung am Menschen angewendet<br />

werden (§ 23). Neu aufgenommen wurde der Bereich<br />

der „Teleradiologie“. Darunter versteht der Verordnungsgeber:<br />

§ 2 Nr. 24:<br />

Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung<br />

unter der Verantwortung eines<br />

Arztes nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 (Anm.: Arzt<br />

mit umfassender Fachkunde <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>),<br />

der sich nicht am Ort der technischen<br />

Durchführung befindet und der mit<br />

Hilfe elektronischer Datenübertragung und<br />

Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden<br />

Indikation und Befundung<br />

unmittelbar mit den Personen am Ort der<br />

technischen Durchführung in Verbindung<br />

steht.<br />

An die Durchführung einer solchen Untersuchung werden<br />

jedoch weitere Bedingungen geknüpft, wie z. B.<br />

dass der Arzt vor Ort <strong>im</strong>merhin „erforderliche Kenntnisse<br />

<strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>“ besitzen muss. Auch sind solche<br />

Untersuchungen <strong>im</strong> Allgemeinen auf Nacht-,<br />

Wochenend- und Feiertagsdienst zu beschränken.<br />

Franz Fehringer


Literatur<br />

[1] Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (<strong>Strahlenschutz</strong>verordnung – StrlSchV)<br />

vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714)<br />

[2] Verordnung zur Änderung der Röntgenverordnung und anderer atomrechtlicher <strong>Verordnungen</strong> vom 21. Juni<br />

2002 (BGBl. I S. 1869)<br />

[3] EU-Richtlinie 96/29 vom 13. 5. 1996 (Abl. EG Nr. L 159 S. 1) zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen<br />

für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch<br />

ionisierende Strahlungen<br />

[4] EU-Richtlinie 97/43 vom 30. 6. 1997 (Abl EG Nr. L 357 S. 31) über den Gesundheitsschutz von Personen<br />

gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition und zur Aufhebung der EU-Richtlinie<br />

84/466<br />

[5] Ludwig, Th.: „Betrieblicher <strong>Strahlenschutz</strong>“ in der Brücke, Ausgabe 4/2000<br />

[6] Ludwig, Th.: „Neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung“ in der Brücke, Ausgabe 6/2001<br />

[7] Ludwig, Th.: „Neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung“ in der Brücke, Ausgabe 2/2002<br />

Quarzstaubexposition und Schutzmaßnahmen<br />

in Dentallaboratorien<br />

<strong>Die</strong> Verwendung bzw. das Auftreten von Quarz und Cristobalit betrifft viele Industrie- und vor allem Handwerksbetriebe<br />

unserer Berufsgenossenschaft. Im Folgenden werden Ausführungen zur Quarzexposition in Dentallaboratorien<br />

beschrieben und mögliche Schutzmaßnahmen vorgestellt.<br />

In Dentallaboratorien werden Einbettmassen verarbeitet,<br />

die einen Quarz- bzw. Cristobalitanteil bis zu<br />

50 % aufweisen. Damit kann das Vorhandensein<br />

bzw. das Entstehen von mineralischen Stäuben be<strong>im</strong><br />

Ein- und Ausbetten sowie Strahlen nicht ausgeschlossen<br />

werden. Aber auch be<strong>im</strong> Umfüllen der Einbettmasse in<br />

Vorratsbehälter können Staubexpositionen gegenüber<br />

Quarz und Cristobalit auftreten.<br />

Lausmann<br />

Staubexposition be<strong>im</strong> Umfüllen von Einbettmasse<br />

Quarzhaltige Anteile in den Stäuben können zu Veränderungen<br />

des Lungengewebes führen. Bei einer höheren,<br />

langjährigen Belastung durch Quarzfeinstaub ist<br />

eine Staublungenerkrankung nicht auszuschließen. Ferner<br />

kann es bei Personen mit einer solchen Staublungenerkrankung<br />

in Einzelfällen zur Entstehung von Lungenkrebs<br />

kommen.<br />

Einstufung von Quarz einschließlich Cristobalit<br />

Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand<br />

wird ein Zusammenhang zwischen der Quarzstaubexpo-<br />

sition und der Entstehung von Lungenkrebs gesehen.<br />

Der Ausschuss für Gefahrstoffe stufte deshalb auf seiner<br />

Sitzung <strong>im</strong> Mai 2002 Quarz und Cristobalit als krebserzeugend,<br />

Kategorie 1 ein, also als Stoffe, die be<strong>im</strong><br />

Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken.<br />

Sind Zahntechniker gefährdet?<br />

Zur Ermittlung der Staubbelastung in Dentallaboratorien<br />

wurden bereits in den 80er Jahren umfangreiche<br />

Messungen der Staubkonzentration durchgeführt.<br />

Dabei zeigte sich, dass zum damaligen Zeitpunkt sowohl<br />

be<strong>im</strong> Ein- und Ausbetten, insbesondere jedoch be<strong>im</strong><br />

Strahlen auf Grund fehlender Staubschutzmaßnahmen<br />

in einigen Laboratorien der Luftgrenzwert für Quarz<br />

von 0,15 mg/m 3 nicht eingehalten wurde. Bei einzelnen<br />

Arbeitsvorgängen, besonders be<strong>im</strong> Strahlen, wurden<br />

Konzentrationsspitzen ermittelt, die zum Teil das Mehrfache<br />

des Luftgrenzwertes betrugen. Zwischenzeitlich<br />

wurden in vielen Dentallaboratorien die Arbeitsplatzverhältnisse<br />

durch neue oder geänderte lüftungstechnische<br />

Einrichtungen verbessert. Um aktuelle Aussagen zur<br />

Staubexposition bei den staubemittierenden Arbeitsprozessen<br />

zu erhalten, wurden in den Jahren 2001 und<br />

2002 weitere Messungen durch den Fachbereich<br />

Gefahrstoffe der BGFE durchgeführt.<br />

Auswertung der Messungen für Quarz in Dentallaboratorien.<br />

Brücke 5/02 15


BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT<br />

16<br />

Brücke 5/02<br />

<strong>Die</strong> Tabelle der vorherigen Seite zeigt die Anzahl der<br />

Betriebe, in denen Messungen für Quarz durchgeführt<br />

wurden, die Anzahl der Messungen und die statistischen<br />

Kenngrößen für den Zeitraum von 1995 bis 2002 und<br />

von 2001 bis 2002. <strong>Die</strong> Untersuchungen zeigen, dass<br />

95 % aller Messergebnisse <strong>im</strong> Zeitraum 1995 bis 2002<br />

kleiner als 16 %, und in den Jahren 2001 bis 2002 sogar<br />

kleiner als 9 % des Luftgrenzwertes für Quarz sind.<br />

In der Regel werden staubintensive Tätigkeiten von<br />

Zahntechnikern nur für eine Dauer von 5 bis 15 Minuten<br />

pro Schicht ausgeführt. Bei den Messungen wurden<br />

allerdings mehrere Beschäftigte berücksichtigt, so dass<br />

die tatsächliche individuelle Exposition für den einzelnen<br />

Zahntechniker deutlich niedriger liegt als in der<br />

Tabelle angegeben.<br />

In zwei Betrieben wurden die beschriebenen<br />

Arbeiten, Ein- und Ausbetten<br />

sowie Strahlen von nur einem Zahntechniker<br />

über einen Zeitraum von 4<br />

bzw. 8 Stunden ausgeführt. <strong>Die</strong> dabei<br />

ermittelten Quarzkonzentrationen<br />

betrugen < 1 % bzw. < 3 % des Luftgrenzwertes.<br />

Damit liegt selbst bei<br />

einer 4- bzw. 8-stündigen Exposition<br />

eine dauerhaft sichere Einhaltung des<br />

Luftgrenzwertes vor. In der Mehrzahl<br />

der in den Jahren 2001 und 2002 vor-<br />

Personenbezogene Messung be<strong>im</strong> Ausgenommenen Messungen konnte<br />

betten und Strahlen.<br />

Quarz bzw. Cristobalit in der Luft am<br />

Arbeitsplatz nicht nachgewiesen werden.<br />

Rettig<br />

Neue BG-Regel 217<br />

Für den Umgang mit quarzhaltigen Massen findet die<br />

BG-Regel 217 „Umgang mit mineralischem Staub“<br />

(Stand Januar 2002) Anwendung. Danach ist u. a. die<br />

Exposition hinsichtlich Art und Umfang zu ermitteln.<br />

Nach den Erkenntnissen des Referates Gefahrstoffe und<br />

den durchgeführten Untersuchungen kann die Ermittlung<br />

der Gefährdung durch Quarzstäube mit fachkundiger<br />

Einschätzung der Exposition in der überwiegenden<br />

Anzahl der Laboratorien abgeschlossen werden. <strong>Die</strong><br />

Voraussetzung dafür ist, das „Arbeiten geringen<br />

Umfangs“ vorliegen (arbeitstäglich nicht mehr als eine<br />

halbe Stunde und jährlich nicht mehr als 40 Stunden bei<br />

personenbezogener Betrachtung).<br />

Wie ist zu verfahren, wenn die Kriterien für „Arbeiten<br />

geringen Umfangs“ nicht erfüllt sind?<br />

In diesen Fällen ist der Unternehmer verpflichtet, unter<br />

Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach<br />

§ 19 Gefahrstoffverordnung, die <strong>im</strong> Labor bereits vorhandenen<br />

Schutzmaßnahmen mit dem Stand der Technik<br />

zu vergleichen und gegebenenfalls zu verbessern.<br />

Wirksamer Schutz ist möglich!<br />

Folgende Maßnahmen führen zu einer Verringerung der<br />

Exposition und haben sich in der Praxis bewährt:<br />

● Ersatzstoffsuche nach Einbettmassen mit niedrigeren<br />

Gehalten an Quarz und Cristobalit bei gleichzeitiger<br />

Eignung hinsichtlich Verarbeitung und Qualität;<br />

● Verwendung von Portionspackungen um Expositi-<br />

onsspitzen bei Umfüll- und Wiegevorgängen zu vermeiden;<br />

● konsequente Nutzung der Absaug- und Lüftungstechnik<br />

für Tätigkeiten, bei denen quarz- bzw. cristobalithaltige<br />

Stäube eingesetzt oder freigesetzt werden;<br />

● regelmäßige sachkundige Prüfung der lüftungstechnischen<br />

Anlagen auf ordnungsgemäße Funktion (siehe<br />

auch Abschnitt 7, BGR 121 „Regeln für Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit<br />

Arbeitsplatzlüftung“).<br />

Absauganlagen<br />

Durch Verwendung wirksamer Absaug- und Filteranlagen<br />

kann heute die Staubbelastung für den Zahntechniker<br />

auf ein Min<strong>im</strong>um reduziert werden. Hierzu stehen<br />

drei unterschiedliche Systeme zur Verfügung:<br />

● Einzelplatzabsauganlagen<br />

● Mehrplatzabsauganlagen<br />

● Zentralabsauganlagen<br />

Abhängig von der Größe des Labors und gleichzeitiger<br />

Besetzung der Arbeitsplätze muss für jedes Labor die<br />

geeignete Absauganlage ausgewählt und installiert werden.<br />

Am Ausbettplatz werden die anfallenden Stäube am<br />

wirkungsvollsten in einer geschlossenen Box erfasst.<br />

Lausmann<br />

Geschlossene Box zum Entfernen quarzhaltiger Einbettmassen.<br />

Reste von Einbettmassen an den Werkstücken werden in<br />

geschlossenen abgesaugten Strahlgeräten entfernt. Be<strong>im</strong><br />

Betrieb der Strahlgeräte ist darauf zu achten, dass keine<br />

Stäube nach außen dringen (z. B. staubdichter<br />

Schlauchanschluss, eng anliegende Eingriffsöffnungen,<br />

unbeschädigte Dichtungen). <strong>Die</strong> Absaugung ist vor den<br />

Arbeiten einzuschalten. Nach Beendigung des Arbeitsvorganges<br />

muss die Absaugung einige Minuten nachlaufen.<br />

Bannert<br />

Abgesaugtes<br />

Strahlgerät zum<br />

Entfernen quarzhaltigerEinbettmassen.


Häufig werden in Dentallaboratorien zur Stauberfassung<br />

Absaugblöcke eingesetzt. Eine blendfreie Sicherheits-Sichtscheibe<br />

schützt das Gesicht, die Augen, die<br />

Atemwege und verbessert die Stauberfassung. Entscheidend<br />

ist, dass der Zahntechniker seine Arbeitsposition<br />

an den Absaugblock anpasst.<br />

Bannert<br />

Absaugblock mit blendfreier Sicherheits-Sichtscheibe.<br />

Für eine wirksame Abscheidung der gesundheitsgefährdenden<br />

Stäube sind staubgeprüfte Absauganlagen erforderlich.<br />

<strong>Die</strong> staubtechnischen Prüfungen der Absauganlagen<br />

erfolgen auf der Grundlage der Norm DIN EN<br />

60335-2-69 Annex AA „Besondere Anforderungen für<br />

Staubsauger, Kehrsaugmaschinen und Entstauber zur<br />

Aufnahme von gesundheitsgefährlichem Staub“ in Verbindung<br />

mit dem Normenentwurf DIN IEC<br />

61J/94/CD (früher ZH1/487). Danach werden Absauganlagen<br />

auf Grund der unterschiedlichen Gesundheitsgefährlichkeit<br />

der abzuscheidenden Stäube in drei<br />

Staubklassen: L, M und H eingeteilt. <strong>Die</strong> drei Staubklassen<br />

ersetzen die früheren fünf Verwendungskategorien<br />

in der ZH1/487.<br />

Geräte, die noch nach der früheren Verwendungskategorie<br />

C geprüft sind, befinden sich jedoch noch weit<br />

verbreitet <strong>im</strong> Einsatz. Um eine wirksame Abscheidung<br />

der Quarzstäube zu erreichen, sind in zahntechnischen<br />

Laboratorien Absauganlagen mindestens der Staubklasse<br />

M zu verwenden. Aufgrund der <strong>neuen</strong> Einstufung von<br />

Quarz als Krebs erzeugend Kategorie 1, ist davon auszugehen,<br />

dass zukünftig Absauganlagen der Staubklasse H<br />

einzusetzen sind.<br />

Wartung der Absauganlagen<br />

<strong>Die</strong> Wirksamkeit der Absauganlagen wird u. a. entscheidend<br />

von der Wartung der Anlagen best<strong>im</strong>mt. Bei Einzelplatzabsauganlagen<br />

muss der Filterbeutel gewechselt<br />

werden, sobald dieser voll ist. In der Regel schaltet dann<br />

die Absauganlage automatisch ab. Zusätzlich wird der<br />

Betriebszustand „Filterbeutel voll“ optisch angezeigt.<br />

Der volle Filterbeutel muss vorsichtig heraus genommen<br />

werden, anschließend mit Klebeband geschlossen und<br />

entsorgt werden. <strong>Die</strong>se Wartungsarbeiten erfolgen am<br />

Arbeitsplatz und sind deshalb entsprechend der Bedienungsanleitung<br />

des Herstellers staubarm durchzuführen.<br />

Anschließend wird der neue Filterbeutel eingelegt.<br />

Der Filterbeutel und der Absaugblock müssen fest<br />

bzw. staubdicht angeschlossen werden.<br />

Bei Mehrplatzabsauganlagen werden die Absaugleistung,<br />

der Füllstand des Staubsammelbehälters und die<br />

Filter (Hauptfilter und Sicherheitsfilter) automatisch<br />

überwacht. Das bedeutet, sobald der Staubbeutel voll ist<br />

oder der zu reinigende Hauptfilter gewechselt werden<br />

muss, wird die Absauganlage automatisch abgeschaltet.<br />

Der Zahntechniker muss die Entsorgung der abgeschiedenen<br />

Stäube bzw. den Filterwechsel entsprechend der<br />

Bedienungsanleitung staubarm durchführen.<br />

Der Austausch des Staubbeutels erfolgt wie in den folgenden<br />

Abbildungen dargestellt.<br />

Bannert<br />

Öffnen und Herausziehen des<br />

vollen Staubsammelbehälters.<br />

Bannert<br />

Staubarmes Verschließen des Staubbeutels.<br />

Einschieben des Staubsammelbehälters mit neuem Staubbeutel.<br />

Bannert<br />

Betriebsanweisung und Unterweisung<br />

Um Verhaltensfehler und Fehlhandlungen der Beschäftigten<br />

be<strong>im</strong> Umgang mit mineralischen Stäuben weitgehend<br />

auszuschließen, ist eine Betriebsanweisung zu erarbeiten<br />

und die Mitarbeiter sind entsprechend zu<br />

unterweisen.<br />

Fazit<br />

Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen kann<br />

davon ausgegangen werden, dass bei Einhaltung der<br />

genannten Maßnahmen der Luftgrenzwert für Quarz<br />

einschließlich Cristobalit dauerhaft sicher eingehalten<br />

wird.<br />

Michael Piskorz/Peter Bannert<br />

Brücke 5/02 17


WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />

Neu – Neu aufgelegt – überarbeitet<br />

18<br />

4. Sicherheitsquiz<br />

Bestell-Nr. Q4/02<br />

Plakat zum 4. Quiz<br />

Bestell-Nr. Q4/02 P<br />

Brücke 5/02<br />

Jahresbericht 2001 D er Jahresbericht 2001 liegt vor.<br />

Darin enthalten sind alle<br />

wesentlichen Informationen zur<br />

Arbeit der Berufsgenossenschaft der<br />

Feinmechanik und Elektrotechnik<br />

(BGFE). Der Bericht dokumentiert<br />

den aktuellen Stand der Unfall-,<br />

Unternehmens- und Versichertenzahlen.<br />

Er zeigt die Beitragsentwicklung<br />

und informiert über Entschädigung,<br />

Prävention, Heilverfahren<br />

und Berufshilfe.<br />

Betriebskalender<br />

Der Betriebskalender 2002/<br />

2003 ist erschienen. Wie<br />

üblich wird er Betrieben ab 51 Versicherten<br />

in einer begrenzten Stückzahl<br />

zugeschickt. <strong>Die</strong> Betriebskalender<br />

sind ein Dankeschön der<br />

Berufsgenossenschaft für die Mitarbeiter<br />

in den Betrieben, die sich um<br />

die Durchsetzung der Arbeitssicherheit<br />

besonders verdient gemacht<br />

haben. Deshalb geht unsere Bitte an<br />

die Betriebe: Verteilen Sie den<br />

Kalender so, dass vorbildliches Verhalten<br />

in Fragen der Arbeitssicher-<br />

Sicherheitsquiz<br />

Auch dieser Ausgabe unseres<br />

Mitteilungsblattes „Brücke“ ist<br />

wieder ein Exemplar des neuesten<br />

Quiz beigefügt. Mitmachen lohnt<br />

sich für die Versicherten der BGFE<br />

doppelt. Zum einen bietet das Quiz<br />

wichtige Informationen zum sicheren<br />

Arbeitsweg auf herbstlichen und<br />

winterlichen Straßen, zum anderen<br />

haben Sie die Chance, wertvolle<br />

Preise zu gewinnen. Sollte die Beilage<br />

fehlen, können Sie weitere Exemplare<br />

(nur solange der Vorrat reicht)<br />

bei uns bestellen.<br />

Jahresplaner 2003<br />

Betriebe ab 21 Versicherte haben<br />

den Bericht mit dem Verzeichnis der<br />

Informationsmittel der BGFE <strong>im</strong><br />

September erhalten. Interessierte<br />

können darüber hinaus Exemplare<br />

anfordern, solange die Auflage<br />

reicht. Der Jahresbericht wird<br />

außerdem <strong>im</strong> Internet angeboten.<br />

Unter www.bgfe.de können Sie den<br />

Bericht als pdf-Datei herunterladen.<br />

Interessierte Mitgliedsbetriebe können einen Jahresplaner für 2003 in der<br />

Größe 68 x 98 cm zur Wandbefestigung bestellen. Vorteil: Alle eingetragenen<br />

wichtigen Termine können auf einen Blick erfasst werden. Der Jahresplaner<br />

wird auf Anforderung kostenlos zugesandt.<br />

heit belohnt wird. Da es sich bei<br />

dem Betriebskalender um eine freiwillige<br />

Sonderleistung der Berufsgenossenschaft<br />

handelt, ist die Stückzahl<br />

beschränkt. Weitere Kalender<br />

können nicht kostenlos zur Verfügung<br />

gestellt werden. Bei derartigen<br />

Großauflagen von Drucksachen<br />

entstehen jedoch <strong>im</strong>mer Überauflagen,<br />

die wir gegen Erstattung der<br />

Selbstkosten – EUR. 4,80 pro Stück<br />

– abgeben. Sollten Sie also den<br />

Kalender käuflich erwerben wollen,<br />

so wenden Sie sich bitte an uns.<br />

2002/2003<br />

Informationsmittelverzeichnis<br />

2002/2003<br />

<strong>Die</strong> Übersicht über<br />

das Informationsmaterial<br />

„Sicherheit in<br />

Schrift, Bild und Ton“<br />

liegt jetzt in aktualisierter<br />

Fassung vor. Das Verzeichnis<br />

enthält alle<br />

Informationsmittel, die<br />

die Berufsgenossenschaft<br />

der Feinmechanik und<br />

Elektrotechnik zurzeit<br />

anbietet. Auf Anforderung<br />

senden wir es<br />

Ihnen gerne zu.<br />

Bestell-Nr. D 17 Preis: kostenlos<br />

BGFE<br />

Berufsgenossenschaft<br />

der Feinmechanik<br />

und Elektrotechnik


Plakate für die Monate November/Dezember<br />

Und so können Sie bestellen:<br />

<strong>Die</strong> Plakate der Berufsgenossenschaft<br />

der Feinmechanik und<br />

Elektrotechnik sollen Ihnen bei der<br />

betrieblichen Sicherheitsarbeit helfen.<br />

Durch die Kombination einfacher<br />

Bild- und Textaussagen erarbeitet<br />

der Betrachter Themen der<br />

Arbeitssicherheit selbstständig.<br />

Eigene Interpretationen und Lösungen<br />

verstärken das Bewusstsein für<br />

Sicherheit und Gesundheit am<br />

Arbeitsplatz.<br />

Bestell. Nr. P9/2002 Bestell. Nr. P4/2002<br />

Betriebsanweisungen<br />

für den Umgang mit<br />

Gefahrstoffen<br />

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen wird heute<br />

zunehmend vom sicherheitsgerechten Verhalten<br />

der Beschäftigten am Arbeitsplatz mitbest<strong>im</strong>mt. Oft ist<br />

das „Nichtwissen“ über die Gefährlichkeit eines<br />

best<strong>im</strong>mten Produktes sowie der zur Gefahrenabwehr<br />

erforderlichen Schutzmaßnahmen Ursache für schwerwiegende<br />

Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen. Jeder<br />

Vorgesetzte ist in die Verantwortung genommen, durch<br />

Aufklärung und Unterweisung seine Mitarbeiter so zu<br />

informieren, dass Fehlhandlungen als Unfallursache<br />

weitgehend ausgeschaltet werden. <strong>Die</strong> so genannten<br />

Betriebsanweisungen sind hier ein wichtiges Hilfsmittel<br />

zur Information der Beschäftigten.<br />

Der vorliegende „Baukasten“ soll insbesondere die verantwortlichen<br />

Mitarbeiter aus Klein- und Mittelbetrieben<br />

bei der Erstellung von Betriebsanweisungen zum<br />

Umgang mit Gefahrstoffen unterstützen.<br />

Bestell-Nr. B 01<br />

Preis: EUR 16,–<br />

Per Post: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln<br />

Per E-Mail: versand@bgfe.de<br />

Per Telefon oder Telefax:<br />

Printmedien (alle Schriften, wie UVVen, Broschüren, Faltblätter, MBL, Gefährdungskataloge):<br />

Abteilung Prävention: Telefon (02 21) 37 78-433, -501, -502; Telefax (02 21) 37 78-435<br />

Periodika, Elektronische Medien (Videos und CD-ROM’s)<br />

Abteilung Informationsmittel: Telefon (02 21) 37 78-521, -522, -528; Telefax (02 21) 37 78-297<br />

Hinweis: Bei Lieferung an Nichtmitgliedsbetriebe der BGFE wird eine Versandkostenpauschale von 2,50 EUR berechnet.<br />

Brücke 5/02 19


SCHULUNG<br />

Workshop neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />

vom 2. bis 3. Mai 2002 <strong>im</strong> »berghof«<br />

Neue Termine: 20.–22. Januar 2003 und 22.–24. September 2003<br />

Zum zweiten Mal fand eine Veranstaltung zur Auffrischung der Fachkunde <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> in der Schulungsstätte<br />

»berghof« in Bad Münstereifel statt. Den Schwerpunkt bildeten diesmal die Novelle der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />

(StrlSchV) wie auch die erst nach der Veranstaltung, am 1. 7. 2002 in Kraft getretene Röntgenverordnung (RöV).<br />

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Messgeräteausstellung für die mehrere Firmen Produkte zur Verfügung<br />

gestellt hatten.<br />

Claudia Sonnek,<br />

Referentin für <strong>Strahlenschutz</strong>recht,<br />

BMU.<br />

Helmut Eckerl,<br />

Framatom, ANP<br />

GmbH, Erlangen<br />

20<br />

Brücke 5/02<br />

<strong>Die</strong> Ankündigung für diese Veranstaltung stieß<br />

wieder auf breite Resonanz. <strong>Die</strong>s liegt zum<br />

einen daran, dass die Auffrischung jetzt verbindlich<br />

vorgeschrieben ist, zum anderen daran, dass bei<br />

den <strong>Strahlenschutz</strong>beauftragten ein enormer Informationsbedarf<br />

bezüglich der <strong>neuen</strong> Regelungen besteht. So<br />

war es nicht verwunderlich, dass trotz der kurzen Vorlaufzeit<br />

der Workshop bald ausgebucht war. 109 <strong>Strahlenschutz</strong>beauftragte<br />

konnten teilnehmen. <strong>Die</strong> Anerkennung<br />

dieses Kurses durch die zuständige Behörde<br />

wurde uns mit Schreiben vom 22. 3. 02 mitgeteilt. D.h.,<br />

dass für alle Teilnehmer die Fachkunde nach StrlSchV<br />

bis zum Jahr 2007 weitergilt. Für die Fachkunde nach<br />

RöV konnte es keine Anerkennung geben, da die neue<br />

Verordnung noch nicht in Kraft gesetzt war. Jeder Teilnehmer<br />

dieser Veranstaltung kann nun bei seiner zuständigen<br />

Behörde die Anerkennung für seine Teilnahme<br />

beantragen. <strong>Die</strong> Aufsichtsbehörde teilte uns mit, dass sie<br />

diesbezügliche Anträge wohlwollend prüfen werden.<br />

<strong>Die</strong> Vorträge<br />

Übersicht über die <strong>neuen</strong> Regelungen der<br />

StrlSchV und der RöV<br />

Der Eröffnungsvortrag wurde erstmals von einem Duo<br />

gehalten. Während Claudia Sonnek (BMU) das Konzept<br />

dieser Verordnung und die gemeinsamen Best<strong>im</strong>mungen<br />

vortrug, konzentrierte sich Helmut Eckerl<br />

(Framatom) auf die StrlSchV.<br />

● neue Grenzwerte: 20 mSv pro Jahr für beruflich strahlenexponierte<br />

Personen der Kategorie A<br />

● die Berufslebensdosis bleibt auf 400 mSv begrenzt<br />

● die Erstellung einer <strong>Strahlenschutz</strong>anweisung wird<br />

verbindlich vorgeschrieben<br />

● die Unterweisung muss, wie <strong>im</strong> Arbeitsschutz üblich,<br />

jährlich erfolgen<br />

● Beschäftigung in fremden Anlagen wird jetzt in der<br />

RöV wie in der StrlSchV geregelt (Strahlenpass erforderlich)<br />

<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> Messgrößen: Definitionen,<br />

praktische Auswirkungen,<br />

Dr. Vogt, Zentrum für <strong>Strahlenschutz</strong> und Radioökologie<br />

der Universität Hannover, Sekretär des Arbeitskreises<br />

Ausbildung des FS<br />

● die <strong>neuen</strong> Messgrößen für die Personen- und Ortsdosis<br />

erlauben eine realitätsnähere Best<strong>im</strong>mung der Körperdosis<br />

● für die Personendosismessung gibt es kaum Abweichungen<br />

zu den alten Messgrößen<br />

● für die Ortsdosismessung sind neu entwickelte Geräte<br />

notwendig<br />

● die <strong>neuen</strong> Werte der Umgebungsäquivalentdosis lassen<br />

sich aus den alten berechnen<br />

● der Umrechnungsfaktor für Nuklide und Röntgenstrahlung<br />

zwischen 50 keV und 400 keV ist nicht<br />

größer als 1,3<br />

Neue Regelungen für Arbeiten bei<br />

natürlichen Strahlenquellen<br />

Dr. Ernst Ettenhuber, Bundesamt<br />

für <strong>Strahlenschutz</strong> Berlin, Sekretär<br />

des Arbeitskreises „Natürliche<br />

Dr. Ernst Ettenhuber<br />

Radioaktivität“ des Fachverbands für<br />

<strong>Strahlenschutz</strong><br />

● Belastung durch Radon z. B. in<br />

Wasserwerken<br />

● eine Abschätzung der Dosis ist<br />

erforderlich<br />

● Vorrang technischer Maßnahmen zur Dosisreduktion<br />

● da in diesen Arbeitsfeldern <strong>Strahlenschutz</strong>beauftragte<br />

nicht erforderlich sind, muss der Unternehmer selbst<br />

tätig werden, die Sicherheitsfachkraft muss ihn entsprechend<br />

beraten<br />

Dr. Frank Busch<br />

Amtliche Personendos<strong>im</strong>etrie,<br />

Technologie, Messverfahren<br />

Dr. Frank Busch, Materialprüfungsamt<br />

Dortmund,<br />

● aktuelle Messtechnik für die amtliche<br />

Personendos<strong>im</strong>etrie<br />

● statistische Ergebnisse der Personendosisüberwachung<br />

<strong>Strahlenschutz</strong> für Patienten: <strong>Die</strong> Neuregelungen der<br />

Röntgenverordnung<br />

Dr. Fre<strong>im</strong>ut Schröder, Leiter Referat Arbeitssicherheit/Strahlen-<br />

und Umweltschutz, Siemens AG, Abtl.<br />

MED Ref AUS, Erlangen<br />

● Ausgabe des Röntgenpasses an Patienten verbindlich<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge aus der Sicht der<br />

Berufsgenossenschaften<br />

Dipl.-Phys. Franz Fehringer, Mitarbeiter <strong>im</strong> Fachbereich<br />

<strong>Strahlenschutz</strong> der BGFE<br />

● arbeitsmedizinische Vorsorge nur für beruflich strahlenexponierte<br />

Personen der Kategorie A


● arbeitsmedizinische Vorsorge u. U. auch bei Arbeiten<br />

mit natürlichen radioaktiven Stoffen<br />

Am zweiten Tag hatten die Teilnehmer die Gelegenheit<br />

in Diskussionsrunden spezielle Themenschwerpunkte<br />

mit hochrangigen Referenten zu erörtern und anschließend<br />

die Ergebnisse <strong>im</strong> Plenum zu besprechen.<br />

Neue Termine – Aufruf für Themenvorschläge<br />

<strong>Die</strong> für den 20.–22. 1. 2003 und 22.–24. 9. 2003<br />

geplanten Workshops werden prinzipiell ähnlich wie<br />

dieser ablaufen. Auf Wunsch der Teilnehmer der letzten<br />

Veranstaltungen werden wir das Programm auf drei Tage<br />

erweitern, An- und Abreise jeweils mittags. Damit ist<br />

gewährleistet, dass alle Teilnehmer am ersten Veranstaltungstag<br />

anreisen können. Darüber hinaus gibt uns das<br />

die Möglichkeit, den Anteil der Diskussionsrunden zu<br />

Neuer Fortbildungskurs für Sicherheitsfachkräfte<br />

Haben Sie Umgang mit<br />

natürlichen radioaktiven Stoffen?<br />

erweitern. Themenvorschläge für die Diskussion können<br />

Sie dem Kurskoordinator gerne auch schon vorab<br />

mitteilen. Auch für diese Veranstaltung wird die BGFE<br />

die Anerkennung beantragen. Wir sind zuversichtlich,<br />

dass wir sie für die <strong>Strahlenschutz</strong>- und die Röntgenverordnung<br />

erhalten werden. Falls Sie Interesse an der Auffrischung<br />

Ihrer Kenntnisse <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> haben,<br />

melden Sie sich bitte an.<br />

Weitere Informationen durch den Kurskoordinator<br />

<strong>Strahlenschutz</strong> Dipl. Phys. K.-L. Stange, Tel.: 0 22 53-<br />

506 -164, E-Mail: Stange.Karl-Ludwig@bgfe.de,<br />

Anmeldungen unter Tel.: 02 21-37 78 -410,<br />

E-Mail: Schulung@bgfe.de<br />

Karl-Ludwig Stange<br />

<strong>Die</strong> Antwort auf die obige Frage ist einfach, aber auch kompliziert. Einfach deshalb, weil jeder<br />

von uns jeden Tag Kontakt mit natürlichen radioaktiven Stoffen hat, z. B. in Nahrungsmitteln oder<br />

in der Umgebungsluft. Schwierig dann, wenn es um den Umgang geht, den die neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />

seit dem 1. 8. 2001 regelt.<br />

Viele Betriebe wissen noch gar nicht, dass hier<br />

neue Regelungen für sie verbindlich werden.<br />

Mit dem <strong>neuen</strong> Kurs SF IS (Sicherheitsfachkräfte-Fortbildung<br />

Ionisierende Strahlung) wollen wir dies<br />

ändern. <strong>Die</strong> Sicherheitsfachkräfte sollen fit gemacht<br />

werden für die Beratung des Unternehmers in Bezug auf<br />

die Gefahren durch ionisierende Strahlung und den sich<br />

daraus ergebenden Handlungsbedarf.<br />

Warum ein Kurs für Sicherheitsfachkräfte?<br />

Normalerweise muss ein Unternehmer einen <strong>Strahlenschutz</strong>beauftragten<br />

(SSB) bestellen, wenn in seinem<br />

Betrieb mit ionisierender Strahlung umgegangen wird.<br />

Der SSB berät den Unternehmer. Er ist aber auch mit<br />

einem Entscheidungsbereich ausgestattet, der ihm<br />

erlaubt, die Art des Umgangs zu steuern und den beteiligten<br />

Personen Anweisungen zu geben. Dafür trägt er<br />

einen großen Teil der Verantwortung. Macht er einen<br />

(formalen) Fehler, kann er zu einem Bußgeld herangezogen<br />

werden. Be<strong>im</strong> Umgang mit natürlichen radioaktiven<br />

Stoffen liegen die Verhältnisse anders. Hier wird<br />

normalerweise kein SSB bestellt, d. h. der Unternehmer<br />

verfügt über keine fachkundige Person, die ihn beraten<br />

kann. In diese Bresche kann die Sicherheitsfachkraft<br />

springen. Als Berater des Unternehmers etabliert, muss<br />

sie in den Stand versetzt werden abzuschätzen, ob das<br />

Unternehmen für den Umgang mit natürlichen radioaktiven<br />

Stoffen weitergehenden Beratungsbedarf hat. Nur<br />

dieser erste Schritt sollte von der Sicherheitsfachkraft<br />

getan werden können. Messungen und die genauere<br />

Dosisermittlung ist dann eine Aufgabe für (externe)<br />

Experten.<br />

Welche Arbeitsgebiete<br />

sind betroffen?<br />

<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> Regelungen greifen<br />

dort, wo mit Radon zu<br />

rechnen ist, und dort, wo<br />

Stoffe eingesetzt werden,<br />

die natürlicherweise Uran,<br />

Thorium oder deren Zerfallsprodukte<br />

enthalten,<br />

ohne dass man die radioaktiven<br />

Eigenschaften gezielt<br />

einsetzt. Eine Liste dieser<br />

Arbeitsfelder findet sich in<br />

Anlage XI der StrSchV.<br />

Besonders betroffen von der<br />

Radon-Problematik sind<br />

Mitarbeiter in Wasserwer-<br />

Mit einem derartigen personengetragenen Messgerät<br />

lässt sich die individuelle durch die Radonexposition<br />

erhaltene Dosis best<strong>im</strong>men. Mit aufwändigeren Messgeräten<br />

kann man auch die Radonkonzentration in<br />

einem Raum ermitteln.<br />

ken und in Bergwerken, be<strong>im</strong> Thorium vor allem Mitarbeiter,<br />

die mit thorierten Schweißelektroden Arbeiten<br />

durchführen.<br />

Teil A:<br />

Arbeitsfelder mit erhöhter Radon-222-Exposition<br />

Arbeiten in<br />

1. untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen,<br />

einschließlich Besucherbergwerken,<br />

2. Radon-Heilbäder und -Heilstollen<br />

3. Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und<br />

-verteilung.<br />

Arbeitsfelder, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch<br />

natürliche terrestrische Strahlenquellen auftreten können<br />

Brücke 5/02 21


SCHULUNG<br />

Teil B:<br />

Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Uran und Thorium und<br />

deren Zerfallsprodukte ohne Radon<br />

1. Schleifen von und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden,<br />

2. Handhabung und Lagerung thorierter Gasglühstrümpfe,<br />

3. Verwendung von natürlichem Thorium (Th-232sec) und natürlichem<br />

Uran (U-238sec und U-235sec) zu chemisch-analytischen oder chemisch-präparativen<br />

Zwecken,<br />

4. Handhabung, insbesondere Montage, Demontage, Bearbeiten und<br />

Untersuchen von Produkten aus thorierten Legierungen,<br />

5. Gewinnung, Verwendung und Verarbeitung von Pyrochlorerzen,<br />

6. Verwendung und Verarbeitung von Schlacke aus der Verhüttung von<br />

Kupferschiefererzen.<br />

Arbeitsfelder, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische<br />

Strahlenquellen auftreten können.<br />

22<br />

Brücke 5/02<br />

Welche Gefährdungen gibt es?<br />

Uran, Thorium, Radon und die Zerfallsprodukte sind<br />

überwiegend Alpha-Strahler. Eine Gefährdung besteht<br />

vor allem bei der Inkorporation, d. h. der Aufnahme in<br />

den Körper. Hier ist insbesondere an die Inhalation, die<br />

Aufnahme durch die Lunge zu denken. Dadurch kann<br />

sich das Risiko für eine Krebserkrankung erhöhen.<br />

Welche Aufgaben kann die Sicherheitsfachkraft<br />

wahrnehmen?<br />

Der Unternehmer hat die Pflicht zu ermitteln, ob seine<br />

Mitarbeiter einer Gefährdung ausgesetzt sind, dann die<br />

Pflichten zur Einhaltung der Grenzwerte und zur<br />

Durchführung von Maßnahmen, um die Strahlenexposition<br />

zu verringern (§§ 93, 94 StrlSchV). Nach § 95<br />

StrlSchV muss der Unternehmer innerhalb von 6 Monaten<br />

die Exposition seiner Mitarbeiter durch natürliche<br />

radioaktive Stoffe abschätzen. Innerhalb von 3 Monaten<br />

ist dann bei der Behörde Anzeige zu erstatten, falls die<br />

Dosis 6 mSv überschreiten kann. <strong>Die</strong> Sicherheitsfachkraft<br />

soll in die Lage versetzt werden, zu entscheiden, ob<br />

eine erhöhte Exposition vorliegt. Falls sie dafür Hinweise<br />

findet, soll sie dem Unternehmer raten, die Dosis<br />

durch einen Sachkundigen ermitteln zu lassen. <strong>Die</strong><br />

Sicherheitsfachkraft muss also nicht selbst die Dosisermittlung<br />

übernehmen.<br />

Wie sieht der neue Kurs aus?<br />

Der Kurs dauert drei Tage. Nach der Vermittlung der<br />

rechtlichen und naturwissenschaftlichen Grundlagen<br />

geht es am zweiten Tag direkt um die in der Anlage XI<br />

der StrlSchV festgelegten Arbeitsfelder. Es werden<br />

sowohl die verschiedenen Arbeitsgebiete differenziert als<br />

auch mögliche Maßnahmen besprochen. Am Nachmittag<br />

werden die bereits erworbenen theoretischen Kenntnisse<br />

in einem Mess-Praktikum angewendet und vertieft.<br />

Am dritten Tag werden dann noch die Maßnahmen<br />

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge besprochen<br />

und diskutiert. Als Dozenten konnten neben Mitarbeitern<br />

aus unserem Fachbereich <strong>Strahlenschutz</strong> Dr. Ettenhuber<br />

(BfS) und Prof. von Phillipsborn (Universität<br />

Regensburg) gewonnen werden.<br />

Kursprogramm IF IS<br />

Weitere Informationen durch den Kurskoordinator<br />

<strong>Strahlenschutz</strong> Dipl. Phys. K.-L. Stange, Tel.: 0 22 53-<br />

506 -164, E-Mail: Stange.Karl-Ludwig@bgfe.de,<br />

Anmeldungen unter Tel.: 02 21-37 78 -410,<br />

E-Mail: Schulung@bgfe.de<br />

Karl-Ludwig Stange<br />

Neues Seminar zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)<br />

in der Bildungsstätte Dresden<br />

<strong>Die</strong> BGFE-Bildungsstätte Dresden.<br />

Maschinen bzw. Geräte müssen<br />

nachweislich sicher arbeiten,<br />

d. h. sie dürfen keine Funktionen<br />

bzw. Fehlfunktionen aufweisen, die<br />

zu gesundheitlichen Schäden oder<br />

Verletzungen führen würden. Zur<br />

Beherrschung dieser Problematik<br />

sind insbesondere auch die elektronischen<br />

Baugruppen zu betrachten.<br />

So rücken in den letzten Jahrzehnten<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit Konstruktion,<br />

Herstellung und be<strong>im</strong><br />

Betrieb von Maschinen, Anlagen und Geräten Probleme<br />

der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) zunehmend<br />

in den Vordergrund. Schneller und komplexer<br />

werdende Steuer- und Überwachungseinheiten sowie<br />

Einrichtungen der Kommunikationstechnik erzeugen<br />

ein <strong>im</strong>mer höher werdendes Maß an hochfrequenten<br />

Störgrößen. Gleichzeitig wächst das Risiko, dass elektronische<br />

Geräte z. B. durch <strong>im</strong>mer niedriger werdende<br />

Signalpegel empfindlicher auf fremde Störungen reagieren.<br />

Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, ist<br />

eine hinreichend starke Beachtung der funktionalen<br />

Sicherheit von Geräten erforderlich.


Bis 1995 wurden durch das Hochfrequenzgerätegesetz<br />

Grenzwerte für die Funkentstörung festgelegt. <strong>Die</strong>s<br />

betraf nur die Aussendung von Störungen, nicht jedoch<br />

die Störfestigkeit. Gemäß der (europäischen) EMV-<br />

Richtlinie, respektive dem Gesetz über die elektromagnetische<br />

Verträglichkeit von Geräten, muss nunmehr<br />

auch die Beeinträchtigung von Geräten, Maschinen und<br />

Anlagen durch elektromagnetische Störungen beachtet<br />

und soweit vermindert werden, dass ein best<strong>im</strong>mungsgemäßer<br />

Betrieb mit entsprechend hoher funktionaler<br />

Sicherheit gewährleistet ist.<br />

Spätestens seit Ablauf der Übergangsregelung für die<br />

EMV-Richtlinie, d. h. ab 1. 1. 1996 ist durch den Inverkehrbringer<br />

mit Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung<br />

kenntlich zu machen, dass die EMV-Schutzanforderungen<br />

eingehalten werden. Der Weg dorthin<br />

wird den Teilnehmern dargelegt. Im Rahmen dieses<br />

Seminars werden weitere rechtliche, physikalische und<br />

normative Grundlagen vermittelt.<br />

<strong>Die</strong> Regulierungsbehörde für Telekommunikation und<br />

Post (RegTP) ist die zuständige Behörde, die das EMV-<br />

Gesetz ausführt. Aufgaben, Befugnisse und Erfahrungen<br />

der RegTP werden <strong>im</strong> Seminar erläutert. <strong>Die</strong> verschiedenen<br />

Formen leitungsgebundener und gestrahlter elektromagnetischer<br />

Störungen sowie elektrostatische Entladungen<br />

und verschiedene Kopplungsmechanismen<br />

werden thematisiert. Auch Begriffe wie Fremdstörfestigkeit,<br />

Eigenstörfestigkeit, Stoßspannungen, schnelle<br />

Transienten u. a. m. finden Beachtung.<br />

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Seminars ist<br />

die normgerechte EMV-Prüfung einschließlich der Dar-<br />

URTEILE<br />

stellung verschiedener Prüfaufbauten. Praktische Demonstrationen,<br />

die die Entstehung und Messung von<br />

Störungen in anschaulicher Weise verdeutlichen, nehmen<br />

<strong>im</strong> Seminar einen wichtigen Platz ein. Dabei kommen<br />

EMV-Prüfgeräte für die Störs<strong>im</strong>ulation und die<br />

Oberschwingungsanalyse zur Anwendung.<br />

In Erweiterung des vorangegangenen EMV-Grundlagenseminars<br />

beläuft sich die Seminardauer nunmehr auf<br />

3 Tage. <strong>Die</strong> bisherige separate Behandlung diesbezüglicher<br />

Spezialthemen entfällt zugunsten einer teilnehmerfreundlichen<br />

Kompression der Thematik.<br />

Ralf-<strong>Die</strong>ter Roth<br />

Termine: 12. 3.–14. 3. 2003<br />

26. 5.–28. 5. 2003<br />

<strong>Die</strong> Termine für das 2. Halbjahr<br />

werden noch festgelegt.<br />

Dauer: 3 Tage<br />

Zielgruppe: Ingenieure und Techniker, die sich mit<br />

der Planung, Entwicklung, Konstruktion,<br />

Vertrieb, Fertigung, Prüfung, dem<br />

Einkauf und dem Betreiben von elektronischen<br />

Geräten bzw. Maschinen<br />

und Anlagen befassen.<br />

Info: Roth.Ralf-<strong>Die</strong>ter@bgfe.de<br />

Anmeldung: BGFE Referat Schulung<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 130,<br />

50968 Köln<br />

Tel.: 02 21-37 78 -410<br />

Fax: 02 21-37 78 -479<br />

E-Mail: schulung@bgfe.de<br />

Motorradreparatur auf dem He<strong>im</strong>weg<br />

Der Kläger hatte nach Beendigung der Arbeit mit<br />

seinem Motorrad die He<strong>im</strong>fahrt angetreten, als er<br />

nach kurzer Zeit einen Defekt feststellte. So kehrte er<br />

zur Arbeitsstelle zurück, die aber bereits geschlossen<br />

hatte. Mit dem Motorrad begab er sich nun auf den Weg<br />

zu einer in einem anderen Ort gelegenen Werkstatt. Bei<br />

einem Verkehrsunfall auf der Autobahn erlitt er erhebliche<br />

Verletzungen. Das Sozialgericht wies die Klage auf<br />

Entschädigungsleistungen ab.<br />

<strong>Die</strong> Berufung hatte Erfolg. Der Versicherungsschutz<br />

beschränkt sich nicht auf Wege zwischen Wohnung und<br />

Arbeitsstätte. Ein Wegeunfall kann auch vorliegen,<br />

wenn Zielort ein dritter Ort ist. Voraussetzung hierfür<br />

ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes,<br />

dass der Weg nach Beendigung der Tätigkeit wesentlich<br />

dazu dient, in den privaten Bereich zu wechseln und<br />

wenn die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort so<br />

erheblich ist, dass der weitere Weg, z. B. zur häuslichen<br />

Wohnung, nicht mehr in erheblichem Zusammenhang<br />

mit der Beendigung der Arbeit an der Arbeitsstätte<br />

steht. <strong>Die</strong> notwendige Dauer des Aufenthaltes am dritten<br />

Ort beträgt nach der Rechtsprechung des BSG min-<br />

destens 2 Stunden. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme<br />

hätte allein das Zerlegen, Reinigen und Neueinstellen<br />

der Vergaseranlage des vom Kläger gefahrenen<br />

Motorradtyps eine Richtzeit von 2 1 /2 Stunden beansprucht.<br />

Dem Umstand, dass dem Kläger zum Unfallzeitpunkt<br />

die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in der<br />

Werkstatt nicht bekannt war, kommt keine entscheidende<br />

Bedeutung zu. Der Kläger wollte den Defekt an seinem<br />

Motorrad umgehend beseitigen lassen. Er hatte auf<br />

Grund des zuvor geführten Telefonates mit der Werkstatt<br />

berechtigten Anlass für die Annahme, dass die<br />

Reparatur erfolgreich durchgeführt werden könnte. Es<br />

entspricht der Lebenserfahrung, dass <strong>im</strong>mer mit Wartezeiten<br />

gerechnet werden muss, insbesondere dann, wenn<br />

der Fehler erst gesucht werden muss, um ihn dann zu<br />

beseitigen. Insoweit kann nicht mehr als der Wahrscheinlichkeitsnachweis<br />

gefordert werden. Das LSG hob<br />

das Urteil des Sozialgerichts auf und verpflichtete den<br />

Unfallversicherungsträger zur Gewährung von Entschädigungsleistungen.<br />

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil<br />

vom 30. 1. 2002, Az.: L 17 U 161/00).<br />

Dr. Andreas Doll<br />

Brücke 5/02 23


URTEILE<br />

Kein Unfallversicherungsschutz be<strong>im</strong> Duschen <strong>im</strong> Hotel<br />

24<br />

Brücke 5/02<br />

Der Kläger war auf einer Baustelle rund 280 km von<br />

seinem Wohnort und gewöhnlichem Beschäftigungsort<br />

entfernt beschäftigt. Während der Arbeit war<br />

er einer starken Einwirkung von Staub und Glaswolle<br />

ausgesetzt. Eine Möglichkeit, am Arbeitsort zu duschen,<br />

bestand nicht. Nach Beendigung der Arbeitsschicht fuhr<br />

der Kläger zu dem etwa 5 km entfernten Hotel, in dem<br />

er untergebracht war, und nahm in der Etagendusche<br />

ein Duschbad. Hierbei rutschte er aus und verletzte sich.<br />

Das Sozialgericht wies die Klage gegen den ablehnenden<br />

Bescheid der Berufsgenossenschaft ab. Das Landessozialgericht<br />

Nordrhein-Westfalen bejahte einen Arbeitsunfall.<br />

Infolge der starken Verschmutzung durch Staub<br />

und Glaswolle habe wesentlich mitbedingt durch die<br />

zuvor geleistete schmutzige Arbeit, ein begründetes<br />

Bedürfnis, wenn nicht sogar die Erfordernis bestanden,<br />

alsbald nach Schichtende ein Duschbad zu nehmen.<br />

Zum anderen falle ins Gewicht, dass an dem auswärtigen<br />

Einsatzort selbst keine Möglichkeit bestanden habe,<br />

diese Körperreinigung vorzunehmen.<br />

Das BSG hob das Urteil des LSG auf. In seiner Begründung<br />

führte das BSG aus, dass der Duschvorgang dem<br />

persönlichen (eigenwirtschaftlichen) Lebensbereich<br />

zuzurechnen ist und in keinem inneren Zusammenhang<br />

mit der versicherten Arbeitstätigkeit steht. <strong>Die</strong> Körperreinigung<br />

des Klägers diente nicht wesentlich betrieblichen<br />

Interessen seines Arbeitgebers, sondern überwiegend<br />

privaten Interessen. Da der Kläger weitere<br />

dienstliche Pflichten an dem Tag nicht mehr zu erfüllen<br />

SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />

Ablenkung am Steuer ist häufig Unfallursache<br />

Das Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer n<strong>im</strong>mt<br />

zu, da die Ursachen dafür vielfältiger geworden<br />

sind. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat<br />

in seiner diesjährigen Aktion „... und wer fährt?“ hin.<br />

Ziel ist es, mit der aktuellen Autobahnplakatierung<br />

Autofahrer für die Gefahren der Ablenkung am Steuer<br />

zu sensibilisieren.<br />

hatte, bestand auch kein spezieller dienstlicher Grund,<br />

die Körperreinigung vornehmen zu müssen. Auch sei<br />

das Ausmaß der Verschmutzung kein geeignetes Kriterium<br />

für die Feststellung eines inneren Zusammenhanges<br />

mit der betrieblichen Tätigkeit. Denn objektive Anhaltspunkte<br />

dafür, wann ein für die Annahme eines<br />

wesentlichen dienstlichen Zwecks ausreichender Grad<br />

an Verschmutzung erreicht ist, können nur schwerlich<br />

gewonnen werden. Eine Vergleichbarkeit mit den von<br />

der Rechtsprechung anerkannten Fällen der Feststellung<br />

eines inneren Zusammenhangs sei schon deshalb nicht<br />

gegeben, weil es vorliegend an der für diese Fälle entscheidenden<br />

unmittelbaren Nähe des Reinigungsortes<br />

zur Arbeitsstätte fehlt. Da das Hotel etwa 5 km vom<br />

Arbeitsort entfernt war, sei durch die Fahrt in das Hotel<br />

eine Lösung vom betrieblichen Zusammenhang gegeben.<br />

Das entspricht der Situation, bei der sich ein<br />

Arbeitnehmer zu Hause einer zum privaten Bereich zu<br />

zählenden Reinigung unterzieht. Darüber hinaus konnte<br />

das Duschen <strong>im</strong> Hotel auch nicht unter dem<br />

Gesichtspunkt der Realisierung besonderer Gefahrenmomente<br />

<strong>im</strong> Bereich der Übernachtungsstätte der versicherten<br />

Tätigkeit zugerechnet werden. Entsprechende<br />

Anhaltspunkte dafür fehlen. <strong>Die</strong> latent vorhandene<br />

Gefahr, auf nassen Fliesen in Duschräumen auszurutschen,<br />

sei allgemein bekannt und rechtfertige deshalb<br />

nicht die Annahme einer besonderen Gefahrenquelle am<br />

Ort der <strong>Die</strong>nstreise (BSG, Urteil vom 4. 6. 2002,<br />

Az.: B 2 U 21/01 R)<br />

Dr. Andreas Doll<br />

In einer Sekunde legt ein Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit<br />

von 50 km/h eine Strecke von 13,80 Metern<br />

zurück. Muss der Fahrer bei dieser Geschwindigkeit eine<br />

Vollbremsung machen und ist für eine Sekunde abgelenkt,<br />

braucht er 14 Meter zusätzlich, um zum Stehen zu<br />

kommen. Gerade vor einem querenden Fußgänger können<br />

dies die entscheidenden Meter sein, die einen<br />

schwerwiegenden Unfall verursachen. Wer sich auf der<br />

Autobahn bei 200 km/h nur 2 Sekunden ablenken lässt,<br />

z. B. durch Blick auf ein Display, legt die Strecke von der<br />

Länge eines Fußballfeldes quasi blind und ohne Reaktionsmöglichkeit<br />

zurück. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb<br />

Autofahrer <strong>im</strong> Straßenverkehr abgelenkt sind. <strong>Die</strong><br />

Bedienung von elektronischen Geräten <strong>im</strong> Fahrzeug wie<br />

z. B. Telefon oder CD-Spieler sind häufige Ursachen.<br />

Aber auch der Genuss eines Getränks oder das Anzünden<br />

einer Zigarette können den Fahrer in seiner Konzentration<br />

beeinflussen. Anlässe für Ablenkungen können<br />

auch Beifahrer sein. Gerade emotional aufgeladene<br />

Gespräche führen oft zu erhöhter Unaufmerksamkeit<br />

des Fahrers. Der moderne Straßenverkehr erfordert am<br />

Steuer aber die volle Aufmerksamkeit.<br />

DVR


SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />

Auch der Euro zeigt Profiltiefe<br />

Was viele Autofahrer <strong>im</strong>mer<br />

wieder vergessen: <strong>Die</strong> Reifen<br />

sind die einzige Verbindung des<br />

Autos zur Straße. Deshalb empfehlen<br />

Sicherheitsexperten, ihren Zustand<br />

regelmäßig, am besten alle<br />

2.000 gefahrenen Kilometer zu kontrollieren.<br />

Besondere Aufmerksamkeit<br />

sollte man dabei neben dem<br />

Luftdruck dem Profil schenken.<br />

Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens<br />

1,6 Mill<strong>im</strong>eter. Ratsam ist<br />

die Umrüstung auf neue Reifen<br />

jedoch bereits bei weniger als vier<br />

Mill<strong>im</strong>eter Restprofil. Und das aus<br />

gutem Grund: je dünner das Profil,<br />

desto größer das Unfallrisiko. Denn<br />

zum einen steigt die Gefahr von<br />

Aquaplaning, zum anderen verlängert<br />

sich der Bremsweg. Bei Pneus,<br />

die gerade noch das vorgeschriebene<br />

Maß aufweisen, kann dieser auf nasser<br />

Fahrbahn beinahe doppelt so<br />

lang sein wie bei <strong>neuen</strong>. Hinzu<br />

kommt: Ein Autofahrer, der seine<br />

Reifen bis zur zugelassenen Verschleißgrenze<br />

abfährt, riskiert seinen<br />

Versicherungsschutz. Ein wichtiges<br />

Instrument zur Messung der Profiltiefe<br />

war vor der Währungsumstellung<br />

für den Laien das gute, alte<br />

Markstück. Doch auch mit dem<br />

<strong>neuen</strong> Geld kann man leicht überprüfen,<br />

wann es Zeit wird, die alten<br />

Reifen gegen neue auszutauschen:<br />

Wird die goldene Umrandung einer<br />

1-Euro-Münze gerade noch verdeckt<br />

oder zeigt sie sich gar, sind die<br />

vier Mill<strong>im</strong>eter Restprofil unterschritten.<br />

GP<br />

Unfallrisiko Autobahnbaustelle<br />

Allianz Versicherung /GP<br />

Beachten Sie die Tempobegrenzung in Autobahnbaustellen!<br />

Hier verunglücken sechsmal mehr Menschen tödlich als auf<br />

anderen Autobahnabschnitten.<br />

Fast jeder Autofahrer hat es schon<br />

erlebt: Man fährt auf der linken<br />

Spur auf der Autobahn, es kommt<br />

eine Baustelle, die Geschwindigkeit<br />

ist noch recht hoch, die Spur wird<br />

sehr eng und plötzlich fährt man<br />

auch noch beängstigend nah neben<br />

einem breiten Lkw her. Jetzt nur<br />

nicht das Lenkrad verreißen … !<br />

Solchen Stress kann man sich ersparen:<br />

Baustellen werden <strong>im</strong>mer vorher<br />

angekündigt, so dass man sich<br />

darauf einstellen kann. Auch wenn<br />

die nachfolgenden Fahrzeuge noch<br />

so drängeln, sollte man sich selbstbewusst<br />

an die Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

halten und nicht erst in<br />

der Engstelle bzw.<br />

der Verschwenkung<br />

vom Gas gehen. <strong>Die</strong><br />

Herabsetzung des<br />

Tempos ist keine<br />

Schikane, sondern<br />

dient dem Schutz<br />

aller Verkehrsteilnehmer<br />

und der dort<br />

arbeitenden Personen.<br />

In Baustellen<br />

verunglücken sechsmal<br />

mehr Menschen<br />

tödlich als auf anderenAutobahnabschnitten.<br />

Auslöser<br />

für brenzlige Situationen sind die<br />

Verschwenkungen der Fahrspur,<br />

Bodenunebenheiten, Spurrillen und<br />

eine oftmals irritierende Verkehrsführung.<br />

Wer hier zu schnell fährt,<br />

verliert schnell die Kontrolle über<br />

sein Fahrzeug. Da Baustellen den<br />

Verkehrsfluss einschränken, sollte<br />

man besonders bei dichtem Verkehr<br />

<strong>im</strong> Vorfeld von Baustellen <strong>im</strong>mer<br />

mit abrupten Stauungen rechnen.<br />

<strong>Die</strong> Geschwindigkeit auf der rechten<br />

Fahrspur ist in einer Baustelle<br />

langsamer und die Spur breiter. <strong>Die</strong><br />

gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

und der DVR empfehlen deshalb,<br />

in Baustellen möglichst die<br />

Allianz Versicherung /GP<br />

Neben dem richtigen Luftdruck sollte vor allem auf<br />

eine ausreichende Profiltiefe geachtet werden.<br />

rechte Spur zu benutzen. Der Wechsel<br />

von der linken auf die rechte<br />

Spur ist dabei oftmals heikel, weil<br />

die Fahrer „ihren Platz“ nicht aufgeben<br />

wollen oder weil auch dort<br />

gedankenlos zu dicht aufgefahren<br />

wird. Ein entsprechend großer<br />

Abstand bewahrt also nicht nur vor<br />

einem Auffahrunfall, sondern<br />

ermöglicht auch den anderen Verkehrsteilnehmern,<br />

ein Plätzchen auf<br />

der „sicheren Seite“ einzunehmen.<br />

Wer links fährt und sich in einer<br />

Baustelle „hautnah“ neben einem<br />

Brummi wiederfindet, sollte vor<br />

allem eins: Ruhe bewahren! Auch<br />

ein versierter Fahrer wird Schwierigkeiten<br />

haben, kilometerweit mit<br />

wenigen Zent<strong>im</strong>etern Abstand problemlos<br />

neben einem anderen Fahrzeug<br />

herzufahren. In einer solchen<br />

Situation heißt es, den Blick nach<br />

vorne auf die eigene Fahrspur zu<br />

konzentrieren und das andere Fahrzeug<br />

zügig zu passieren. Bei schwierigen<br />

Verkehrsbedingungen (Regen,<br />

Schnee, Dunkelheit) gilt der<br />

Grundsatz: <strong>im</strong> Zweifel nie überholen.<br />

DVR<br />

Brücke 5/02 25


26<br />

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT<br />

Erfolgreiche AMS-Auditierung<br />

bei Kiepe Elektrik in Düsseldorf<br />

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BGFE, Hans-Jörg Schmidt-Kraepelin (3.v.r.),<br />

überreichte die AMS-Urkunde persönlich an den Geschäftsführer der Firma Kiepe, Herrn<br />

Weber.<br />

Brücke 5/02<br />

Anfang des Jahres 2001 nahm das Auditorenteam<br />

der BGFE auf Anforderung der Firma Kiepe<br />

Elektrik GmbH & Co. KG, Düsseldorf, ihre<br />

Arbeit zur AMS-Auditierung auf. Der seit 1906 bestehende<br />

Mitgliedsbetrieb der BGFE begann seine Tätigkeit<br />

mit einer „Spezialwerkstatt für die Reparatur elektrischer<br />

Bogenlampen“. Nach kurzer Zeit wurde das<br />

Fabrikationsprogramm auf Schalter erweitert. Hier spezialisierte<br />

sich das Unternehmen auf Kontaktmaterial<br />

für handbetätigte Schalter für das In- und Ausland.<br />

Danach folgte der Bau von kompletten Walzenschaltwerken,<br />

Widerständen und sonstigen Geräten für den<br />

Nahverkehr. Nach dem Krieg erfolgte ein Neustart mit<br />

50 Mitarbeitern in den Arbeitsgebieten: Wiederherstellung<br />

vollständiger Fahrleitungen, Fabrikation von Grubenlokomotiven<br />

und Industrieanlagen. Internationale<br />

Anerkennung erlangte der Betrieb 1952 durch den Auftrag<br />

über 700 Trollybusse für Argentinien, gemeinsam<br />

mit Da<strong>im</strong>ler-Benz, MAN und Henschel. Nach dem<br />

Erwerb der Kiepe-Gruppe durch die AEG <strong>im</strong> Geschäftsfeld<br />

Bahnsysteme und Eingliederung in den Bereich<br />

Nahverkehr und Wagen erfolgte 1996 der mehrheitliche<br />

Erwerb der Kiepe-Gruppe durch die Schaltbau-AG,<br />

München.<br />

Heute zählt die Firma mit ca. 500 Mitarbeitern zu den<br />

erfolgreichsten Ausrüstern für elektrische Bau- und<br />

Schaltelemente für Schienenfahrzeuge und Trollybusse.<br />

<strong>Die</strong> Fa. Kiepe Elektrik GmbH & Co. KG in Düsseldorf<br />

liegt am Rand eines Gewerbegebietes und produziert auf<br />

inzwischen rd. 23.000 m 2 . Das Unternehmensziel lautet:<br />

Entwicklung, Herstellung und Vertrieb einschließlich<br />

In- und Export von Produkten der Elektrotechnik aller<br />

Art, insbesondere von Systemen und Komponenten für<br />

den elektrifizierten öffentlichen Personenverkehr. Dazu<br />

zählt die Antriebstechnik für Schienenfahrzeuge und<br />

Trollybusse, Wagen und Zugsteuersysteme, Drehstromantriebs-Wechselrichter,<br />

Mehrsystemausrüstungen für<br />

den kombinierten Betrieb auf Voll- und Stadtbahnnetzen,<br />

Kl<strong>im</strong>a- und Heizsysteme für Schienenfahrzeuge.<br />

Insgesamt umfasst die Produktpalette mehr als 900 elektromechanische,<br />

elektrische und elektronische Bahn-<br />

geräte, wie Gleichstromschützer, Steuerschalter für<br />

Stadtbahnen etc.<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsgruppe der BGFE, zusammengesetzt aus<br />

Technischen Aufsichtsbeamten und Technischen Referenten,<br />

beschäftigte sich zunächst mit der Erstellung des<br />

Handbuches für integrierte Managementsysteme. Dabei<br />

sollten die Managementsysteme für den Arbeitsschutz<br />

gem. Arbeitsschutzgesetz, für die Qualitätssicherung<br />

gem. der Norm DIN EN ISO 9001 und für den<br />

Umweltschutz gem. der Umweltgesetze (z. B. DIN EN<br />

ISO 14001) eingearbeitet werden. Außerdem mussten<br />

die Spezifikationen gem. OHSAS (Occupational Health<br />

and Safety Assessment Series) 18001 berücksichtigt werden.<br />

<strong>Die</strong> Projektgruppe erfasste bei ihrer Arbeit insbesondere<br />

den Arbeitsschutz. Nach der erfolgreichen<br />

Erstellung des Handbuches erfolgte die Bearbeitung der<br />

Verfahrensanweisung. Den Abschluss der Arbeit bildeten<br />

Audits in verschiedenen Bereichen des Betriebes. In<br />

der 28. KW 2002 wurden die Arbeiten abgeschlossen, so<br />

dass am 18. Juli 2002 die Zertifizierung vorgenommen<br />

werden konnte. Das Zertifikat wurde durch den stellvertr.<br />

Hauptgeschäftsführer der BGFE, Hans-Jörg<br />

Schmidt-Kraepelin überreicht. In diesem Zertifikat wird<br />

dem Unternehmen die erfolgreiche Durchführung eines<br />

Arbeitsschutzmanagementsystems bescheinigt und darauf<br />

verwiesen, dass das AMS die berufsgenossenschaftlichen<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen<br />

erfüllt. <strong>Die</strong>ser Nachweis wurde durch ein Audit<br />

erbracht. Das ausgehändigte Zertifikat ist zunächst gültig<br />

bis zum 31. Juli 2005.<br />

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem unterstützt die<br />

Unternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Forderungen<br />

zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Mit Hilfe<br />

eines derartigen Systems kann der Unternehmer darüber<br />

hinaus nachweisen, dass er seiner Verpflichtung zur<br />

sicherheits- und gesundheitsgerechten Organisation des<br />

Betriebes und der Betriebsabläufe nachkommt. Überlegt<br />

eingesetzt wird dieses Managementsystem mehr Nutzen<br />

bringen, als es Aufwand erfordert. Es lässt nicht nur<br />

geringere Ausfallzeiten von Mitarbeitern auf Grund<br />

arbeitsbedingter Unfälle und Krankheiten erwarten, mit<br />

der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems<br />

wird sich auch die Verfügbarkeit der Betriebsmittel<br />

erhöhen. Produktions- und Betriebsstillstände können<br />

so reduziert werden. Selbstverständlich erfordert die<br />

Einführung und Anwendung des Arbeitsschutzmanagementsystems<br />

finanzielle und personelle Mittel. <strong>Die</strong><br />

Kosten für die Ausbildung und für die Motivation der<br />

Beschäftigten sind, falls diesen Bereichen bisher zu<br />

wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, anfänglich<br />

relativ hoch. Je besser jedoch die Mitarbeiter ihre Bedeutung<br />

<strong>im</strong> Arbeitsschutz verinnerlichen, um so rascher sinken<br />

die Kosten zum Erreichen der Selbstmotivation, die<br />

Überwachungskosten und damit die Gesamtkosten bei<br />

steigender Sicherheit und ständiger Verbesserung der<br />

Betriebsabläufe.<br />

Ulrich Tix


GUTE BEISPIELE AUS DER PRAXIS<br />

Gelungene Dreierkombination:<br />

Konzern – Auszubildende – Arbeitssicherheit<br />

Der Zusammenschluss der Unternehmen BEWAG, HEW, VEAG und LAUBAG zum Konzern Vattenfall Europe setzt<br />

auch in der Sicherheitsarbeit neue Akzente. Ausgehend von der Auffassung, dass den Auszubildenden eine wichtige<br />

Rolle als Garant für die Zukunft des Konzerns zukommt, wurde die Idee geboren, unter den Auszubildenden der<br />

Konzernbetriebe ein Wettbewerb zur Arbeitssicherheit durchzuführen. Neben dem Gewinn an Sicherheit sollte auch<br />

das Gefühl der Zusammengehörigkeit innerhalb des Konzerns gefördert werden.<br />

Nach Vorausscheidungen in den einzelnen Unternehmen<br />

benannte jeder Konzernbetrieb zwei<br />

Gruppen von Auszubildenden. <strong>Die</strong>se bekamen die Aufgabe,<br />

sich unter mehreren vorgeschlagenen Projekten<br />

aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

für eines zu entscheiden, sich in die Thematik intensiv<br />

einzuarbeiten und diese möglichst jugendgemäß umzusetzen.<br />

Dabei konnten die Jugendlichen zwischen folgenden<br />

Projektschwerpunkten wählen.<br />

● Erarbeitung einer jugendgerechten Arbeitsschutzunterweisung<br />

● Origineller Vortrag zum Gesundheits- oder Arbeitsschutz<br />

● Modelle zur Arbeitssicherheit bzw. technischen<br />

Sicherheit<br />

● Entwurf bzw. Bau elektrischer oder mechanischer<br />

Schutzschaltungen, -einrichtungen<br />

● Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes<br />

● Arbeitsschutzmodenschau<br />

● Verbesserungs- oder Patentvorschläge zum Arbeitsschutz<br />

Am 24./25. Juni trafen sich knapp 50 Auszubildende<br />

zum Höhepunkt des Wettbewerbs, der gemeinsamen<br />

Endausscheidung <strong>im</strong> VEAG-Qualifizierungszentrum in<br />

Lübbenau. Schirmherren, der von dem VEAG Sicherheitsingenieur<br />

Norbert Kliemt organisierten Veranstaltung,<br />

waren aus Neutralitätsgründen die Berufsgenossenschaft<br />

für Feinmechanik und Elektrotechnik sowie<br />

die Bergbauberufsgenossenschaft. Zunächst bewertete<br />

die Jury aus Vertretern der Unternehmen und der<br />

Berufsgenossenschaften die Projektarbeiten der Azubi-<br />

Gruppen. Ob selbst gedrehter Videofilm, Folienpräsentation<br />

oder rechnergesteuerte Sicherheitsabfrage be<strong>im</strong><br />

Betreiben von elektrischen Betriebsmitteln, zeigte sich<br />

die Jury begeistert von der Kreativität und dem hohen<br />

Sicherheitsverständnis der Auszubildenden. Schon nach<br />

dieser ersten Runde zeichnete sich ein Kopf-an-Kopf-<br />

Rennen zwischen den Gruppen ab. Nun ging es auf den<br />

Sicherheitsparcours. An 8 Stationen mussten aus verschiedenen<br />

Bereichen der Arbeitssicherheit Aufgaben<br />

gelöst werden. Bei Themen wie Brandlöschung, Lärm,<br />

Arbeiten mit Leitern, Bildschirmarbeit, Straßenverkehr,<br />

Maschinenschutz etc. war ein breites Wissensspektrum<br />

gefragt. Obwohl die Aufgabenstellungen sehr komplex<br />

und für Azubis des 1. Ausbildungsjahres sehr schwierig<br />

waren, wurden fast durchgängig hervorragende Ergebnisse<br />

erreicht. Mit 97 von 100 möglichen Punkten<br />

sicherte sich schließlich das Team Bewag 2 den ersten<br />

Platz und konnte sich über ein Preisgeld von EUR 1000<br />

Rolf Berger<br />

Be<strong>im</strong> Wissenstest zum Thema Brandschutz „rauchten“ die Köpfe. Hier das Team<br />

VEAG 2 aus dem Kraftwerk Lippendorf.<br />

Rolf Berger<br />

Anschließend qualmte der Rasen, denn der richtige Umgang mit Handfeuerlöschern<br />

wurde auch praktisch geübt.<br />

freuen. Aber wie hatte Jochen Pillekamp, Leiter der<br />

Abteilung Sicherheitsmanagement bei Vattenfall, schon<br />

zur Eröffnung der Endausscheidung formuliert: „Es gibt<br />

bei dieser Veranstaltung keine Verlierer, es gibt nur<br />

Gewinner. Entscheidend an diesem Wettstreit ist, dass<br />

sich die Auszubildenden intensiv mit einem Arbeitsschutzthema<br />

beschäftigen und sie nun ein besseres Verständnis<br />

zum Arbeits- und Gesundheitsschutz haben.“<br />

Fazit: Eine gelungene Veranstaltung, die in den Folgejahren<br />

fortgeführt werden soll und sicher auch eine<br />

Anregung für andere Konzerne sein könnte.<br />

Bodo Enzenroß<br />

Brücke 5/02 27


GUTE BEISPIELE AUS DER PRAXIS<br />

Faserstäuben den Kampf angesagt<br />

Am 18. April erhielt die die Firma Linn High Therm GmbH, Werk II, den mit 10.000 EUR dotierten Arbeitsschutzpreis<br />

„Johannes Bube“ des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur verliehen. Sicherlich mit<br />

entscheidend für die Wahl des Ministeriums, die vorbildlichen Maßnahmen des Unternehmens gegen die Freisetzung<br />

von Faserstäuben.<br />

28<br />

Bilder Christel Krause<br />

Brücke 5/02<br />

Stationäre Werkbank an einem Handarbeitsplatz <strong>im</strong><br />

Heizeinsatzbau.<br />

In der Fa. Linn High Therm GmbH, Werk II in Bad<br />

Frankenhausen werden Hochtemperaturöfen hergestellt.<br />

<strong>Die</strong> Produktpalette reicht von Keramiköfen bis<br />

1340 °C, über Härteöfen, Dentalöfen, Elevatoröfen,<br />

Sonderöfen für die Wärmebehandlung von Metallen,<br />

Rohröfen, bis zu Laboröfen bis 2800 °C. Das dabei verwendete<br />

Material besteht zum Teil aus künstlichen<br />

Mineralfasern. <strong>Die</strong>s ist leider unumgänglich, da der<br />

Industrie noch kein weniger gefährlicher Ersatzstoff für<br />

diese Temperaturbereiche zur Verfügung steht.<br />

Was sind künstliche Mineralfasern (KMF)?<br />

KMF sind Endlosfasern, Mineralwollen, keramische<br />

Fasern, Superfeinfasern, Whisker und polykristalline<br />

Fasern mit einer Länge größer 5 µm, einem Durchmesser<br />

kleiner 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis,<br />

das größer als 3 zu 1 ist. Des Weiteren sind derartige<br />

Fasern über die chemische Zusammensetzung und<br />

ihre Biobeständigkeit definiert. <strong>Die</strong> Fasern sind zum Teil<br />

als krebserzeugend eingestuft. Freigesetzt werden die<br />

Fasern und Stäube bei der Be- und Verarbeitung von<br />

Materialien für den Ofenbau. <strong>Die</strong>s bedingt eine<br />

Erhöhung des gesundheitlichen Risikos für die Beschäftigten.<br />

Folgende Arbeitsschritte der Steinbearbeitung sind unter<br />

anderem notwendig für den Ofenbau:<br />

● Sägen mit Tischkreissäge, Bandsäge und der mit Wasser<br />

Staub bindenden Steinsäge,<br />

● Bohren,<br />

● mehrere Handarbeitsplätze für Rohrofenfertigung<br />

und Heizeinsatzbau, z. B. Schleifarbeiten und das<br />

Ausmauern der Öfen.<br />

Durch Gefahrstoffmessungen wurde <strong>im</strong> März 2000 festgestellt,<br />

dass der Grenzwert für Faserstäube in den Räumen<br />

für die Steinefertigung und die Ofenmontage überschritten<br />

wurde. <strong>Die</strong>ses Ergebnis führte zu umfangreichen<br />

Änderungen in diesen Produktionsräumen.<br />

Folgende Maßnahmen wurden durch die Firma<br />

getroffen:<br />

● Maschinen älteren Typs wurden durch moderne, mit<br />

Absaugeeinrichtung versehene Maschinen ersetzt, so<br />

z. B. eine Steinsäge und eine alte Tischkreissäge durch<br />

eine universell einsetzbare Tischkreissäge.<br />

Tischkreissäge mit Absaugung<br />

● Handarbeitsplätze wurden als absaugbare, dreiseitig<br />

geschlossenen Werkbänke ausgeführt. Auch die fahrbaren<br />

Handarbeitsplätze wurden mit Absaugung ausgestattet.<br />

Fahrbarer Tisch mit Absaugung


● Der Produktionsablauf wurde so umgestellt, dass die<br />

staubintensiven Arbeitsgänge in einem Raum konzentriert<br />

wurden, um eine Verschleppung von Fasern und<br />

Stäube zu verringern.<br />

● Der Fußboden wurde eingeebnet und mit einer<br />

Beschichtung versehen, um Ablagerungen von Faserstaub<br />

zu vermeiden.<br />

● Das Herzstück der Maßnahmen bildet die komplett<br />

neu installierte Entstaubungsanlage. Sie wurde sehr<br />

detailliert und gründlich geplant und kam ab dem<br />

3. Quartal 2001 zum Einsatz.<br />

Es handelt sich um eine Anlage der Firma Keller. Sie<br />

umfasst die<br />

– Absaugeeinrichtungen für die Tischkreissäge, die<br />

Bandsäge und die Bohrmaschine,<br />

– 6 fahrbare, 3 stationäre Handarbeitstische,<br />

– die Absaugung für die Großofenmontage und<br />

– Absaugungen für Reinigungseinrichtungen.<br />

<strong>Die</strong> Anlage bewegt ein Luftvolumen von 15.400 m 3 /h<br />

bei einer Leistung von 30 kW. Der Flächenfilter für diese<br />

Anlage besteht aus Sinbran-Starrkörper-Filterelementen<br />

(gesintertes, poröses Polyethylen mit auflaminierten<br />

GORE-TEX ePTFE-Membran).<br />

Eine besondere Schwierigkeit stellt die Absaugung der<br />

Arbeitsplätze bei der Ausmauerung großer Öfen dar.<br />

Hier wurden flexible, handgeführte Erfassungseinrichtungen<br />

installiert.<br />

Ergebnis<br />

<strong>Die</strong> Investitionen haben sich gelohnt. <strong>Die</strong> Gefahrstoffmessungen<br />

Ende 2001 nach Installation der Entstaubungseinrichtung<br />

zeigen <strong>im</strong> Ergebnis keine Überschreitung<br />

von Grenzwerten.<br />

Zu diesem Ergebnis kann man dem Betrieb nur gratulieren,<br />

da gerade in dieser Branche die Einhaltung der<br />

Grenzwerte sehr schwierig ist. <strong>Die</strong> sorgfältige Auswahl<br />

und richtige Anwendung der Entstaubungsanlage spielt<br />

dabei eine entscheidende Rolle. Obwohl es sich für den<br />

Betrieb sehr schwierig gestaltete, bei laufender Produktion<br />

die genannten Maßnahmen durchzuführen, hat der<br />

Betrieb diesen Aufwand nicht gescheut. <strong>Die</strong> Geschäftsleitung<br />

und die Mitarbeiter waren stets um eine Verbesserung<br />

der Arbeitsbedingungen bemüht und haben die<br />

Unterstützung und Beratung des Amtes für Arbeitsschutz<br />

und der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik<br />

und Elektrotechnik in kooperativer Zusammenarbeit<br />

genutzt. Dabei wurden bei der Planung und Ausführung<br />

weitere Opt<strong>im</strong>ierungsmöglichkeiten bei einer eventuellen<br />

Erweiterung der Produktion berücksichtigt.<br />

Christel Krause<br />

Eine besondere Schwierigkeit stellt die Absaugung der Arbeitsplätze<br />

bei der Ausmauerung großer Öfen dar. Hier wurden<br />

flexible, handgeführte Erfassungseinrichtungen installiert.<br />

Brücke 5/02 29


TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />

Erste Hilfe bei Nasenbluten<br />

Grippeschutz<strong>im</strong>pfung <strong>im</strong> Herbst nicht vergessen!<br />

dpa/Stephanie Pilick<br />

30<br />

Brücke 5/02<br />

Fast jeder kennt das unangenehme<br />

Nasenbluten und weiß, dass<br />

es meist rasch vorbeigeht und in den<br />

meisten Fällen harmlos ist. <strong>Die</strong> feinen<br />

und empfindlichen Blutgefäße<br />

in der Nasenschle<strong>im</strong>haut können<br />

leicht verletzt werden. Ausgelöst<br />

werden kann das Bluten beispielsweise<br />

durch einen Schlag auf die<br />

Nase, durch intensives Nasebohren<br />

oder durch zu heftiges Naseschnauben.<br />

Hier einige Tipps, wie man<br />

sich bei Nasenbluten verhalten sollte.<br />

● Kopf bei aufgerichtetem Oberkörper<br />

nach vorne beugen.<br />

● Blut aus der Nase herauslaufen<br />

lassen oder ausspucken. Größere<br />

Mengen von geschlucktem Blut<br />

könnten Brechreiz bewirken.<br />

● Nasenflügel mit Daumen und<br />

Zeigefinger fünf bis zehn Minuten<br />

zusammenpressen.<br />

● Kalten Umschlag oder Eis auf<br />

Nase oder Nacken legen, denn<br />

die kleinen Blutgefäße verengen<br />

sich durch Kälte, und die Blutung<br />

wird gestoppt.<br />

● Naseputzen nach Nasenbluten<br />

für mehrere Stunden vermeiden.<br />

Denn dadurch könnte die<br />

Blutkruste, die das beschädigte<br />

Gefäß verschließt,<br />

wieder aufgerissen werden.<br />

Durch einige Vorsichtsmaßnahmen<br />

kann man seine<br />

Nasenschle<strong>im</strong>häute schützen<br />

und so Nasenbluten vorbeugen.<br />

Allzu trockenem Raumkl<strong>im</strong>a,<br />

beispielsweise in Räumen<br />

mit Kl<strong>im</strong>aanlage, kann<br />

man mit Luftbefeuchtern<br />

entgegenwirken. Trockene<br />

oder durch eine Erkältung<br />

angegriffene Nasenschle<strong>im</strong>haut<br />

sollte mit Kochsalzspray<br />

befeuchtet werden. Allzu heftiges<br />

Schnäuzen ist ebenso zu<br />

meiden wie intensives Bohren<br />

in der Nase. Wer allerdings<br />

unter häufigem oder<br />

sehr heftigem Nasenbluten<br />

leidet – oder wenn sich die<br />

Blutung über längere Zeit<br />

nicht stoppen lässt –, sollte<br />

umgehend einen Arzt aufsuchen.<br />

GP<br />

Ein Spaziergang durch den herbstlich verfärbten Laubwald gehört sicherlich zu den<br />

Höhepunkten dieser Jahreszeit. Mit dem Beginn der kühleren Jahreszeit steigt aber auch<br />

die Wahrscheinlichkeit, sich mit Grippeviren zu infizieren.<br />

Kinder bekommen bei Sport, Spiel und Herumtoben<br />

schnell einmal Nasenbluten. Wichtig bei der ersten<br />

Hilfe: Ruhig bleiben, dann ist der erste Schreck bald<br />

überwunden.<br />

Im vergangenen Jahrhundert haben Grippeviren drei<br />

folgenschwere Pandemien (Ausbreitung einer Infektionskrankheit<br />

über Länder und Kontinente) verursacht:<br />

die „Spanische Grippe“,<br />

die „Asiatische Grippe“ und<br />

die „Hongkong-Grippe“.<br />

<strong>Die</strong> Honkong-Grippe (1968–1970) belief sich auf ca.<br />

1 Million Todesfälle. Eine verlässliche Vorhersage für<br />

eine Grippepandemie ist nicht möglich.<br />

BKK Bundesverband/GP


Häufig wird die „Grippe“ als nicht besonders bedrohlich<br />

eingeschätzt. Immer wieder werden alle möglichen akuten<br />

Erkrankungen der oberen Atemwege zu diesem<br />

Begriff gezählt.<br />

Das Bild einer Virusgrippe kann sehr unterschiedlich<br />

sein. Es reicht von symptomarmen bis zu schwersten<br />

Verläufen mit tödlichem Ausgang. In der Regel ist die<br />

Erkrankung durch plötzlich auftretendes hohes Fieber<br />

über 39 °C, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Schweißausbrüche,<br />

allgemeine Schwäche, Kopfschmerzen, Halsschmerzen<br />

und trockenen Reizhusten gekennzeichnet.<br />

Komplikationen können in jedem Lebensalter auftreten.<br />

Betroffen davon sind jedoch vorrangig Personen mit<br />

Grundkrankheiten wie chronische Herz-Lungen-<br />

Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Immundefekte<br />

usw. Relativ häufig können sich Lungenentzündungen<br />

durch Bakterien aufpfropfen. Eine spezifische<br />

Therapie der Virusgrippe steht nicht zur Verfügung.<br />

Infektionen durch Grippeviren sind weltweit verbreitet.<br />

<strong>Die</strong> Übertragung der Viren erfolgt aerogen durch Tröpfchen.<br />

Akute fieberhafte Erkrankungen der Atemwege (so<br />

genannte Erkältungen) gehören zu den häufigsten<br />

Erkrankungen des Menschen. Sie werden durch verschiedene<br />

Viren verursacht. <strong>Die</strong>se lästigen, aber – anders<br />

als bei der Virusgrippe – nicht lebensbedrohlichen<br />

Erkrankungen, werden durch die Grippeschutz<strong>im</strong>pfung<br />

nicht verhindert. <strong>Die</strong> Grippeschutz<strong>im</strong>pfung bewirkt nur<br />

einen Schutz vor der Virusgrippe!<br />

<strong>Die</strong> grundsätzliche Gefährlichkeit der Virusgrippe darf<br />

niemals unterschätzt werden.<br />

<strong>Die</strong> Virusgrippe tritt gehäuft in kalten Jahreszeiten<br />

(November bis April) auf. <strong>Die</strong> Grippeschutz<strong>im</strong>pfung<br />

sollte deshalb in den Herbstmonaten vorgenommen<br />

werden – sie kann aber jederzeit durchgeführt werden.<br />

<strong>Die</strong> Grippeviren verändern sich ständig, so dass auch<br />

Personen, die <strong>im</strong> Vorjahr eine Grippe durchgemacht<br />

haben oder ge<strong>im</strong>pft wurden, in diesem Jahr erneut an<br />

einer Virusgrippe erkranken können. <strong>Die</strong> Grippeschutz<strong>im</strong>pfung<br />

muss also jährlich wiederholt werden.<br />

Der Grippe<strong>im</strong>pfstoff wird in jedem Jahr entsprechend<br />

den vorherrschenden Virustypen neu zusammengestellt.<br />

Der Impfstoff wird durch Injektion in den Muskel verabreicht.<br />

Personen, für die eine Virusgrippe eine besondere<br />

Gefährdung darstellen könnte, wird die Impfung empfohlen.<br />

<strong>Die</strong>s betrifft besonders Personen mit folgenden<br />

Grundleiden: chronische Lungenerkrankungen, chronische<br />

Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Leberund<br />

Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit und andere<br />

Stoffwechselerkrankungen, chronische Anämien (Blutarmut),<br />

angeborene und erworbene Immundefekte.<br />

Darüber hinaus wird die Grippeschutz<strong>im</strong>pfung allen<br />

über 60-Jährigen empfohlen und auch denjenigen, die<br />

<strong>im</strong> Beruf einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt<br />

sind, weil sie mit vielen Menschen in Kontakt kommen.<br />

Dazu gehören z. B. Personen, die Tätigkeiten mit umfangreichem<br />

Publikumsverkehr ausüben.<br />

Der Impfschutz beginnt frühestens 1 Woche nach der<br />

Impfung und ist nach ca. 2 Wochen vollständig.<br />

Obwohl sich die Inanspruchnahme einer Impfung<br />

gegen das Grippevirus in den letzten Jahren erhöht hat,<br />

ist die Beteiligung in Deutschland bislang <strong>im</strong>mer noch<br />

vergleichsweise gering. Zur Impfung ist <strong>im</strong>mer der<br />

Impfausweis mitzubringen, damit der Arzt die Impfung<br />

dokumentieren kann.<br />

Dr. med. Beate Grunenberg<br />

Brücke 5/02 31

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