Die neuen Verordnungen im Strahlenschutz - Icb-consult
Die neuen Verordnungen im Strahlenschutz - Icb-consult
Die neuen Verordnungen im Strahlenschutz - Icb-consult
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G 4486 Nr. 5/2002<br />
A<br />
BrückeM<br />
www.bgfe.de<br />
BETRIEBLICHE<br />
SICHERHEITSARBEIT<br />
DENTALLABORS:<br />
Schutz vor Quarzstaub<br />
TIPPS FÜR DIE<br />
GESUNDHEIT<br />
Grippeschutz<strong>im</strong>pfung<br />
<strong>im</strong> Herbst<br />
nicht vergessen<br />
G A Z I N<br />
Informationen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Verordnungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>
Zum Umlauf<br />
Name/Funktion Datum Kopie<br />
Seite<br />
Sicherheitsfachkraft<br />
Sicherheitsbeauftragte/r<br />
Betriebsrat<br />
IMPRESSUM<br />
Brücke<br />
Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft<br />
der Feinmechanik und Elektrotechnik<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
Herausgeber, Redaktion und Verleger:<br />
Berufsgenossenschaft der Feinmechanik<br />
und Elektrotechnik<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln<br />
Telefon (02 21) 37 78-0<br />
Telefax (02 21) 34 25 03<br />
Internet http://www.bgfe.de<br />
E-Mail:info@bgfe.de<br />
Für den Inhalt verantwortlich:<br />
Olaf Petermann<br />
Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft<br />
Redaktion: Christoph Nocker<br />
Titelbild: Messgerät für radioaktive Strahlung<br />
an einem Castorbehälter (dpa/Jens Kalaene)<br />
Gesamtherstellung:<br />
Ritterbach Medien GmbH, Frechen<br />
<strong>Die</strong> „Brücke“ erscheint sechsmal jährlich<br />
(jeden zweiten Monat).<br />
Der Bezugspreis für die „Brücke“ ist<br />
durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.<br />
Beilagenhinweis<br />
– Sicherheitsquiz Q4/02<br />
Gedruckt auf umweltfreundlichem,<br />
chlorfreiem Papier<br />
2<br />
Brücke 5/02<br />
INHALT<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
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8<br />
9<br />
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18<br />
18<br />
19<br />
19<br />
EDITORIAL<br />
SELSTVERWALTUNG<br />
Der Bauausschuss – Von Wasserschäden,<br />
Miet<strong>im</strong>mobilien und Zukunfssicherung<br />
MITTEILUNGEN/HINWEISE<br />
Jahrespressekonferenz des VDE zu Elektrounfällen<br />
– Rückgang in Haushalten –<br />
keine Entwarnung am Arbeitsplatz<br />
Der neue Gefahrtarif<br />
Festlegungen zur Nachrüstung von<br />
Baustromverteilern<br />
Steuernummern auf Rechnungen<br />
Sitzung der Vertreterversammlung<br />
VORSCHRIFTEN/REGELN<br />
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten:<br />
Neue geprüfte Verfahren<br />
mit geringer Exposition gegenüber<br />
Asbest<br />
TRGS 521 – Faserstäube<br />
BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT<br />
<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Verordnungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong><br />
Quarzstaubexposition und Schutzmaßnahmen<br />
in Dentallaboratorien<br />
WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />
Jahresbericht 2001<br />
Jahresplaner 2003<br />
Betriebskalender<br />
Sicherheitsquiz<br />
Informationsmittelverzeichnis<br />
2002/2003<br />
Plakate für die Monate November/<br />
Dezember<br />
Betriebsanweisungen für den Umgang<br />
mit Gefahrstoffen<br />
4<br />
15<br />
18<br />
Im Juli vergangenen Jahres kam<br />
es <strong>im</strong> Gebäude der Hauptverwaltung<br />
der BGFE zu einem Wasserrohrbruch.<br />
Der Wasserschaden<br />
wurde zum Anlass genommen,<br />
den fast 50 Jahre alten Gebäudekomplex<br />
von Grund auf zu<br />
sanieren. Welche Aufgabe<br />
kommt bei solchen Bauvorhaben<br />
dem Bauausschuss der BGFE zu?<br />
In Dentallaboratorien werden<br />
Einbettmassen verarbeitet, die<br />
einen Quarz- bzw. Cristobalitanteil<br />
bis zu 50 % aufweisen.<br />
Der Artikel beschreibt mögliche<br />
Gefährdungen und stellt Schutzmaßnahmen<br />
vor.<br />
Hier finden Sie die aktuellsten<br />
Medien der Berufsgenossenschaft<br />
der Feinmechanik und<br />
Elektrotechnik.
24<br />
28<br />
30<br />
Das Unfallrisiko durch Ablenkung<br />
am Steuer n<strong>im</strong>mt zu. Mit seiner<br />
diesjährigen Aktion „... und wer<br />
fährt?“ möchte der DVR Autofahrer<br />
für diese Gefahren sensibilisieren.<br />
Faserstäube stellen eine Gesundheitsgefährdung<br />
für die Mitarbeiter<br />
dar. <strong>Die</strong> Fa. Linn High Term<br />
GmbH hat Maßnahmen gegen<br />
die Freisetzung von Faserstäuben<br />
umgesetzt.<br />
Was hilft gegen Nasenbluten?<br />
Wir geben Ihnen Tipps zur<br />
ersten Hilfe.<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
24<br />
25<br />
25<br />
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30<br />
30<br />
32<br />
SCHULUNG<br />
Workshop neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />
vom 2. bis 3. Mai 2002 <strong>im</strong><br />
»berghof«<br />
Neuer Fortbildungskurs für Sicherheitsfachkräfte:<br />
Haben Sie Umgang mit<br />
natürlichen radioaktiven Stoffen?<br />
Neues Seminar zur Elektromagnetischen<br />
Verträglichkeit (EMV) in der Bildungsstätte<br />
Dresden<br />
URTEILE<br />
Motorradreparatur auf dem He<strong>im</strong>weg<br />
Kein Unfallversicherungsschutz be<strong>im</strong><br />
Duschen <strong>im</strong> Hotel<br />
SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />
Ablenkung am Steuer ist häufig Unfallursache<br />
Auch der Euro zeigt Profiltiefe<br />
Unfallrisiko Autobahnbaustelle<br />
ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT<br />
Erfolgreiche AMS-Auditierung bei<br />
Kiepe Elektrik in Düsseldorf<br />
GUTE BEISPIELE AUS DER PRAXIS<br />
Gelungene Dreierkombination:<br />
Konzern – Auszubildende – Arbeitssicherheit<br />
Faserstäuben den Kampf angesagt<br />
TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />
Erste Hilfe bei Nasenbluten<br />
Grippeschutz<strong>im</strong>pfung <strong>im</strong> Herbst nicht<br />
vergessen!<br />
PLAKATE<br />
Plakat P9/2002<br />
Editorial<br />
Liebe Leserin,<br />
lieber Leser,<br />
mitten <strong>im</strong> Hochsommer, <strong>im</strong><br />
August, kam das Hochwasser.<br />
Zuerst war Bayern betroffen, dann<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.<br />
<strong>Die</strong> Bilder aus Dresden<br />
beeindruckten mich besonders!<br />
Habe ich doch zehn Jahre in der<br />
Bezirksverwaltung Dresden gearbeitet<br />
und mit meiner Familie dort<br />
gelebt.<br />
Wie viele Mitgliedsbetriebe in den<br />
Hochwasserregionen betroffen sind,<br />
können wir <strong>im</strong> Moment nur<br />
abschätzen. Bisher haben sich nur<br />
wenige bei uns gemeldet, es gibt <strong>im</strong><br />
Augenblick für die Betriebe sicherlich<br />
noch Wichtigeres zu bedenken.<br />
<strong>Die</strong> Berufsgenossenschaft wird den<br />
Betroffenen auf jeden Fall schnell<br />
und unbürokratisch weiterhelfen.<br />
Schon während des Hochwassers<br />
initiierten die Berufsgenossenschaften<br />
Hilfsmaßnahmen auf den<br />
unterschiedlichsten Ebenen. So<br />
wurden <strong>im</strong> Akademiehotel des<br />
Hauptverbandes der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften kurzfristig<br />
evakuierte Personen aufgenommen.<br />
Darüber hinaus wurden Personen<br />
aus sächsischen Intensivstationen in<br />
die berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken<br />
Berlin und Halle verlegt.<br />
Erfreulich ist, dass uns nur wenige<br />
Arbeits- und Wegeunfälle gemeldet<br />
wurden, die <strong>im</strong> Zusammenhang mit<br />
dem Hochwasser stehen. An dieser<br />
Stelle möchte ich darauf hinweisen,<br />
dass alle Katastrophen-Helfer bei<br />
ihrem Einsatz unter dem Schutz der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung<br />
standen. Bei diesbezüglichen Fragen<br />
oder Schwierigkeiten wird unsere<br />
Berufsgenossenschaft Sie gerne<br />
beraten und unterstützen.<br />
Ihr<br />
Olaf Petermann<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Brücke 5/02 3
SELBSTVERWALTUNG<br />
Der Bauausschuss – Von Wasserschäden,<br />
Miet<strong>im</strong>mobilien und Zukunftssicherung<br />
Ein Jahr vor der großen Hochwasserkatastrophe standen die Büros der Hauptverwaltung der BGFE unter Wasser.<br />
Es war Nacht, als das Wasser kam. So konnte es steigen und steigen und fließen und fließen. Als das Unglück am<br />
frühen Morgen bemerkt wurde, war es zu spät. Büros glichen Seenlandschaften, Deckenverkleidungen sogen sich<br />
voll Wasser und fielen herunter, es herrschte Chaos. Der nächtliche Wasserrohrbruch in einem Trakt des Verwaltungsgebäudes<br />
der BGFE wurde zum Anlass genommen, den fast 50 Jahre alten Gebäudekomplex von Grund auf<br />
zu sanieren. <strong>Die</strong> Sanierungskosten werden rund 10 Mill. EUR betragen. Grund genug, einmal genauer die Arbeit<br />
des Ausschusses vorzustellen, der alle Bauvorhaben der BGFE betreut.<br />
Nach dem Wasserrohrbruch<br />
<strong>im</strong> Juli<br />
2001 bot sich in vielen<br />
Büros der Hauptverwaltung<br />
ein Bild<br />
der Verwüstung<br />
4<br />
Zingshe<strong>im</strong><br />
Brücke 5/02<br />
Der Bauausschuss wacht insbesondere darüber,<br />
dass die bereitgestellten Mittel zweckentsprechend<br />
und sparsam eingesetzt werden. Wie alle<br />
Ausschüsse ist auch er, entsprechend dem <strong>im</strong> Selbstverwaltungsrecht<br />
verankerten Gedanken der Parität, je zur<br />
Hälfte mit Arbeitgeber- und Versichertenvertretern<br />
besetzt. Im Gegensatz zu den beratenden Ausschüssen,<br />
sie bereiten die Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane<br />
vor, handelt es sich bei dem Bauausschuss aber um einen<br />
so genannten Erledigungsausschuss. Das bedeutet, die<br />
dort gefassten Beschlüsse entfalten unmittelbar Wirkung.<br />
Nur der grundsätzliche Beschluss über die Bauoder<br />
Sanierungsmaßnahme und ihre Finanzierung<br />
bedarf eines Vorstandsbeschlusses. Bei größeren Bauprojekten<br />
kann der Bauausschuss einzelne Mitglieder<br />
benennen, die dieses Projekt betreuen. Für die Sanierung<br />
des BGFE-Verwaltungsgebäudes in Köln betraute<br />
der Bauausschuss seine Mitglieder Günther Baumgarten<br />
und Walter Tschischka mit dieser Tätigkeit. <strong>Die</strong> Brückeredaktion<br />
sprach mit ihnen über Herausforderungen<br />
und Besonderheiten dieser Aufgabe.<br />
Herr Baumgarten, Herr Tschischka, welche Aufgaben<br />
hat der Bauausschuss der BGFE und Sie als Projektbegleiter<br />
der Sanierung des Verwaltungsgebäudes?<br />
Baumgarten: Der Bauausschuss hat die Aufgabe, die<br />
Baumaßnahmen der BGFE zu begleiten. <strong>Die</strong>s bedeutet<br />
konkret, alle Vorschläge die gemacht, alle Investitionen<br />
die getätigt und alle Bauleistungen die erbracht werden,<br />
müssen vom Ausschuss unter fachlichen und unter<br />
finanziellen Gesichtspunkten begutachtet werden. Im<br />
Rahmen der Projektbegleitung führen wir ein Bau- und<br />
Finanzcontrolling durch. Dazu nehmen Herr Tschischka<br />
und ich in regelmäßigen Abständen an den Projektbesprechungen<br />
in Köln teil. Kommt es doch während<br />
der unterschiedlichen Bauphasen <strong>im</strong>mer wieder zu<br />
Änderungswünschen und zu <strong>neuen</strong> Problemstellungen,<br />
die eine Neubewertung <strong>im</strong> Rahmen der vorgegebenen<br />
Leistungen oder Projektpreise erforderlich machen.<br />
Daneben gilt unser besonderes Augenmerk auch der<br />
Einhaltung des Bauzeitenplanes.<br />
Tschischka: Bei diesem Projekt haben wir natürlich<br />
auch eine Pflicht gegenüber den Mitarbeitern des Hauses<br />
zu erfüllen. Hier stehen wir, um es ganz offen zu<br />
sagen, ein bisschen zwischen Wunsch und Wirklichkeit.<br />
Auf der einen Seite der Wunsch und das Bestreben opt<strong>im</strong>ale<br />
Arbeitsplätze zu schaffen und auf der anderen Seite<br />
die Wirklichkeit, diese entsprechend zu finanzieren. Hat<br />
sich doch aus der ursprünglich geplanten reinen Beseitigung<br />
des Wasserschadens nach Baubeginn die Chance<br />
ergeben, durch eine Komplettsanierung des Gebäudes<br />
den Standort Köln unserer BG auch für die Zukunft zu<br />
sichern.<br />
Gibt es außer der Sanierung der Hauptverwaltung<br />
noch andere aktuelle Projekte des Bauausschusses?<br />
Nocker<br />
Walter Tschischka<br />
Tschischka: Ein weiteres aktuelles<br />
Projekt ist die Wohnbebauung<br />
an der Alteburger Straße. Es<br />
handelt sich hierbei um Wohngebäude<br />
aus den fünfziger Jahren,<br />
die von Mitarbeitern oder ehemaligen<br />
BG-Mitarbeitern bewohnt<br />
werden. Hier gibt es strategische<br />
Überlegungen, unter<br />
dem Gesichtspunkt der sozialen<br />
Verträglichkeit vergleichbare
SELBSTVERWALTUNG<br />
bzw. bessere Räumlichkeiten zu schaffen und gleichzeitig<br />
aber auch der BG auf dem Gelände Erweiterungsmöglichkeiten<br />
offen zu halten. Mittelfristig müssen hier<br />
Überlegungen einfließen, dass wir eine Berufsgenossenschaft<br />
und keine Immobilienverwaltungsgesellschaft<br />
sind. So haben wir uns in den letzten Jahren auch von<br />
einigen Miet<strong>im</strong>mobilien getrennt, da diese mit dem<br />
Kerngeschäft einer Berufsgenossenschaft nichts zu tun<br />
haben.<br />
N<strong>im</strong>mt der Bauausschuss die Objekte über die er<br />
entscheidet auch selber in Augenschein?<br />
Nocker<br />
Günther Baumgarten<br />
MITTEILUNGEN/HINWEISE<br />
Baumgarten: Ich bin schon zehn<br />
Jahre <strong>im</strong> Bauausschuss und kann<br />
sagen, dass ich alle Objekte dieser<br />
Größenordnung gesehen habe.<br />
Wir können uns also auf die<br />
Fahne heften, dass wir nicht nur<br />
vom grünen Tisch aus entscheiden,<br />
sondern direkt vor Ort sind<br />
um die Probleme selbst begutachten<br />
zu können.<br />
Kommt es eigentlich häufig vor, dass die Mitglieder<br />
des Bauausschusses eine andere Auffassung vertreten<br />
als die Hauptverwaltung, oder ist die Zusammenarbeit<br />
eher von einem breiten Konsens geprägt?<br />
Baumgarten: Wir mögen und wir lieben die fachliche<br />
Auseinandersetzung und scheuen sie nicht. Zielsetzung<br />
ist es aber, am Ende durch ein Sprachrohr zu sprechen<br />
und die gleiche Meinung zu vertreten. Da gilt es dann so<br />
lange zu diskutieren, bis ein gemeinsamer Nenner<br />
gefunden ist. Dabei gefällt mir besonders die offene und<br />
ehrliche Sprache, die auf dem Bau und auch <strong>im</strong> Bauausschuss<br />
gesprochen wird.<br />
Tschischka: Sicherlich herrscht da nicht <strong>im</strong>mer Friede,<br />
Freude, Eierkuchen. Aber der Weg, den wir von anfangs<br />
unterschiedlichen Meinungen zu einem von allen mitgetragenen<br />
Kompromiss begehen, ist ein Weg, wo man<br />
sich auch hinterher noch ins Gesicht schauen kann.<br />
Mit Walter Tschischka und Günther Baumgarten<br />
sprach Brücke-Redakteur Christoph Nocker<br />
Jahrespressekonferenz des VDE zu Elektrounfällen<br />
Rückgang in Haushalten – keine Entwarnung am Arbeitsplatz<br />
Auf seiner Jahrespressekonferenz erklärte der Verband<br />
der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik<br />
e.V. (VDE): Für Deutschland kann hinsichtlich der<br />
Elektrounfälle eine insgesamt positive Entwicklung verzeichnet<br />
werden. Das bestätigt auch die neu erschienene<br />
Broschüre „Elektrounfälle in Deutschland – Unfälle<br />
durch Elektrizität am Arbeitsplatz und <strong>im</strong> privaten<br />
Bereich“, die durch den VDE-Ausschuss „Sicherheitsund<br />
Unfallforschung“ angeregt worden war. <strong>Die</strong> einzelnen<br />
Untersuchungen wurden für den gewerblichen<br />
Bereich durch das Institut zur Erforschung elektrischer<br />
Unfälle und für den privaten durch die TU Darmstadt<br />
sowie die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur<br />
Leipzig durchgeführt. Das wichtigste Ergebnis: <strong>Die</strong><br />
Ursachen für elektrische Unfälle liegen heute vor allem<br />
in Verhaltensfehlern begründet, wie z.B. unsachgemäßer<br />
Handhabung, Bedienung und Reparatur von elektrischen<br />
Geräten und Anlagen sowie in unterlassener Wartung,<br />
vor allem bei beweglichen Leitungen.<br />
Während die Zahl der tödlichen Unfälle insgesamt<br />
abn<strong>im</strong>mt, ist die Tendenz bei (tödlichen und nicht tödlichen)<br />
Stromunfällen <strong>im</strong> gewerblichen und industriellen<br />
Bereich noch nicht rückläufig. Hier fordern die<br />
Autoren eine stärkere Besinnung auf vernünftige Verhaltensmaßregeln:<br />
„<strong>Die</strong> Anwendung der fünf Sicherheitsregeln<br />
schafft die Grundlage jeder sicheren Arbeit an elektrischen<br />
Anlagen und Betriebsmitteln.“ Der in der<br />
Gesamtbetrachtung zu beobachtende Rückgang der<br />
Stromtotenzahlen spiegelt aber das hohe Sicherheitsniveau<br />
der VDE-Best<strong>im</strong>mungen und anderer Standards<br />
wider.<br />
„Safety first“–<br />
nach diesem<br />
Motto verfahren<br />
<strong>im</strong>mer mehr Verbraucher.<br />
Wie die<br />
aktuelle VDE-Studie<br />
zu Sicherheitszeichen<br />
2002<br />
belegt, kennen<br />
heute zwei Drittel<br />
der Deutschen das<br />
VDE-Zeichen,<br />
7 % mehr als vor<br />
VDE-Unfallforscher und das VDE-Prüfinstitut stellten sich den<br />
Fragen zur elektrischen Sicherheit.<br />
vier Jahren. Für 66 % sind Sicherheitszeichen ein wichtiges<br />
Kriterium be<strong>im</strong> Kauf von Elektrogeräten. Eine von<br />
der INRA Deutschland GmbH durchgeführte Repräsentativumfrage<br />
unter 1000 Personen ab 14 Jahren<br />
ergab, mehr als drei Viertel der Befragten (78 %) finden<br />
es „wichtig“ oder „sehr wichtig“, dass Elektroprodukte<br />
von neutralen Prüfinstanzen auf Sicherheit überprüft<br />
werden – und nicht nur vom Hersteller selbst. <strong>Die</strong>ses<br />
gestiegene Sicherheitsbewusstsein spiegelt sich auch in<br />
den Unfallzahlen. So sank die Zahl der tödlichen Stromunfälle<br />
in der Bundesrepublik zwischen 1968 und 1999<br />
von ca. 300 auf 86 Personen <strong>im</strong> Jahr.<br />
Dr. Jens Jühling<br />
Das Buch „Elektrounfälle in Deutschland – Unfälle durch Elektrizität<br />
am Arbeitsplatz und <strong>im</strong> privaten Bereich“, S. Altmann, J. Jühling,<br />
D. Kieback, H. Zürneck, 140 S., ISBN 3-89701-798-9, 2002,<br />
EUR 13,50 ist <strong>im</strong> NW Verlag für neue Wissenschaft, Bremerhaven,<br />
erschienen.<br />
Brücke 5/02 5
MITTEILUNGEN/HINWEISE<br />
Der neue Gefahrtarif<br />
Alle 5 Jahre wird der Gefahrtarif von den Selbstverwaltungsorganen der Berufsgenossenschaft überprüft. Der „alte<br />
Gefahrtarif“ endete am 31. 12. 2001. <strong>Die</strong> Vertreterversammlung der BGFE hat den „<strong>neuen</strong> Gefahrtarif“ verabschiedet<br />
und das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat diesen Gefahrtarif am 15. 3. 2002 genehmigt.<br />
Er ist gültig für die Zeit vom 1. 1. 2002 bis 31. 12. 2006.<br />
Dr. Lux<br />
Unterschiedliche Tätigkeiten sind mit unterschiedlichen Gefährdungen verbunden, dies<br />
drückt sich in der Gefahrklasse aus.<br />
<strong>Die</strong> Gefahrtarifstelle<br />
Da die einzelnen Gewerbezweige unterschiedliche Unfall-<br />
und Berufskrankheitenrisiken aufweisen, wäre es<br />
ungerecht alle Unternehmen bei der Beitragsberechnung<br />
über einen Kamm zu scheren. <strong>Die</strong> Betriebe unserer BG<br />
sind jetzt 19 Gefahrtarifstellen zugeordnet. Eine<br />
Gefahrtarifstelle stellt jeweils einen Gewerbezweig oder<br />
eine Gruppe von Gewerbezweigen mit ähnlichem<br />
Kostenrisiko dar.<br />
6<br />
Brücke 5/02<br />
<strong>Die</strong> Gefahrklasse<br />
Jeder Gefahrtarifstelle ist eine Gefahrklasse zugeordnet.<br />
<strong>Die</strong> Gefahrklasse ist Bestandteil der Beitragsrechnung<br />
und sorgt für die möglichst gerechte Verteilung der Beitragslast.<br />
Gewerbezweige mit hohen Kosten für Unfälle<br />
und Berufskrankheiten müssen höhere Beiträge zahlen<br />
als solche mit niedrigen. <strong>Die</strong> niedrigste Gefahrklasse <strong>im</strong><br />
seit dem 1. 1. 2002 gültigen Gefahrtarif ist 1,0 (He<strong>im</strong>arbeiter,<br />
Büros), die höchste liegt bei 14,0 (Elektrotechnische<br />
Großinstallation). <strong>Die</strong> Gefahrklasse wird nach<br />
Vorgabe durch den Gesetzgeber berechnet aus dem Verhältnis<br />
der Kosten für Unfälle einer Gefahrtarifstelle und<br />
den dort nachgewiesenen Lohnsummen. <strong>Die</strong> Gefahrklasse<br />
ist also ein arithmetisch ermittelter Indikator für<br />
das versicherungsmathematische Risiko, anders ausgedrückt,<br />
für die „Unfallhäufigkeit“ oder das Kostenrisiko<br />
für Unfälle.<br />
Das hat sich geändert<br />
Veranlagung zu einer weiteren Gefahrtarifstelle<br />
<strong>Die</strong> Veranlagung eines Unternehmens erfolgt grundsätzlich<br />
zu nur einer Gefahrtarifstelle. Zu zusätzlichen<br />
Gefahrtarifstellen werden nur solche Unternehmen veranlagt,<br />
in denen mehr als 10 % der Versicherten, mindestens<br />
jedoch 5 Versicherte Tätigkeiten nach einer<br />
anderen Gefahrtarifstelle verrichten. Früher war eine<br />
zusätzliche Veranlagung erst mit wenigstens 10 weiteren<br />
Versicherten möglich. Hier ist für viele kleine Betriebe<br />
eine spürbare Verbesserung erreicht worden, die so eher<br />
die Chance erhalten, eine zusätzliche Veranlagung zu<br />
bekommen.<br />
Gefahrtarifstellen für Nebenbetriebe<br />
Hinzugekommen sind die Kennziffern<br />
● 667: Handel und Vermittlung von Strom<br />
● 668: Wassergewinnung und -verteilung<br />
● 669: Verkauf von Süßwaren, Filmplakaten, Poster,<br />
Drucksachen in Lichtspieltheatern (Concession)<br />
Aufgrund technologischer und wirtschaftlicher Änderungen<br />
sind diese Bereiche in einem Maße aktuell, dass<br />
die Selbstverwaltung hier eigene Möglichkeiten der Veranlagung<br />
geschaffen hat.<br />
Zusammenlegung von Gefahrtarifstellen<br />
Es gibt mehrere Gründe, warum Gefahrtarifstellen<br />
zusammengelegt werden, z. B.:<br />
● Ist die Zahl der Betriebe in einer Gefahrtarifstelle zu<br />
klein, kann sie das Unfallrisiko nicht mehr alleine tragen.<br />
Es wäre unzumutbar, einer <strong>im</strong>mer kleiner werdenden<br />
Solidargemeinschaft die Kosten längst eingestellter<br />
oder auch umstrukturierter Betriebe (die jetzt<br />
andere Gefahrtarifstellen besetzen) aufzubürden. Hier<br />
müssen die Selbstverwaltungsorgane durch Schaffung<br />
geeigneter neuer Solidargemeinschaften dem Wandel<br />
in der Wirtschaft folgen.<br />
● Betriebliche Unternehmensstrukturen haben sich einander<br />
genähert. Haben sich solche Änderungen<br />
ergeben, dann ist es sinnvoll, durch Zusammenfassungen<br />
den Gefahrtarif übersichtlicher und straffer<br />
aufzubauen.<br />
● Ähnliches Kostenrisiko: Auch ein bloß gleichartiges<br />
Kostenrisiko ist Anlass, die betreffenden Gewerbezweige<br />
in einer Gefahrtarifstelle zusammenzufassen.<br />
<strong>Die</strong> folgenden Gefahrtarifstellen wurden wie folgt in<br />
andere aufgenommen:<br />
● 504, 506 in 621 (Metallwaren, Oberflächenbehandlung,<br />
Schmuckherstellung)<br />
● 505 in 602 (Elektrische Kleingeräte)<br />
● 514, 520, 531 in 615 (Dentaltechnik, Orthopädietechnik,<br />
Nadeln und Kleinmusikinstrumente)<br />
● 516, 519 in 611 (Feinmechanische Erzeugnisse)<br />
● 524, 525, 530 in 622 (Graveure, Goldschmiede, Uhrmacher,<br />
Schusswaffen, Großmusikinstrumente)<br />
● 528 in 632 (Forschungsinstitute, An<strong>im</strong>ationsfilmherstellung<br />
und Synchronisierbetriebe)<br />
● 529 in 627 (Medientechnik)
Durch diese Maßnahmen konnte eine Reduzierung von<br />
32 auf 19 Gefahrtarifstellen erzielt werden.<br />
Veränderungen bei den Gefahrklassen<br />
Bei den Gefahrtarifstellen 611, 615, 633 sind die<br />
Gefahrklassen gesunken. <strong>Die</strong> Gefahrklassen der<br />
Gefahrtarifstellen 603, 612, 613, 627, 640 bleiben<br />
unverändert. Bei den Gefahrtarifstellen 601, 602, 607,<br />
608, 609, 610, 617, 621, 622, 626, 632 sind die<br />
Gefahrklassen gestiegen.<br />
Bedeuten gestiegene Gefahrklassen eine<br />
Beitragserhöhung?<br />
<strong>Die</strong> Gefahrklassen fließen als direkter Faktor mit ein in<br />
die Beitragsrechnung. Deshalb erscheint es zunächst<br />
nahe liegend, dass gestiegene Gefahrklassen eine <strong>im</strong> selben<br />
Maße erhöhte Beitragsrechnung zur Folge haben<br />
könnten. <strong>Die</strong> Gefahrklassen werden allerdings aus<br />
Daten der Vergangenheit gewonnen. Verkürzt dargestellt<br />
bilden die Gefahrklassen das Verhältnis der Unfallkosten<br />
der letzten 5 Jahre zu den nachgewiesenen Lohnsummen<br />
der einzelnen Gewerbezweige. Für die in der<br />
Zukunft liegenden Beitragszahlungen sind aber neben<br />
den Gefahrklassen vor allem der von der Gesamtheit der<br />
Mitglieder zu tragende Bedarf (die Umlage) und die<br />
Umlageziffer (der Hebesatz) maßgebend. Erst diese beiden<br />
Komponenten entscheiden dann mit den Gefahrklassen<br />
über die Beitragshöhe. Der Anstieg der Gefahrklasse<br />
bedeutet also nicht zwangsläufig einen Anstieg der<br />
Beitragsrechnung.<br />
Beispiel:<br />
Alle Gefahrklassen sind um 25 % gestiegen. Der Umlagebedarf<br />
der folgenden Umlage aber bleibt gleich. <strong>Die</strong>s<br />
hat zur Folge, dass die Umlageziffer die erhöhte Gefahrklasse<br />
ausgleicht und der Beitrag sich nicht ändert.<br />
Alle Informationen zum gültigen Gefahrtarif finden Sie<br />
<strong>im</strong> Internet unter www.bgfe.de/gefahrtarif<br />
Festlegungen zur Nachrüstung von Baustromverteilern<br />
Der Fachausschuss „Elektrotechnik“<br />
hat zur Nachrüstverpflichtung<br />
gemäß BGI 608 „Auswahl<br />
und Betrieb elektrischer<br />
Anlagen und Betriebsmittel“ für<br />
vorhandene Baustromverteiler folgende<br />
Empfehlung ausgesprochen:<br />
Als Speisepunkte zur Versorgung<br />
von elektrischen Anlagen oder<br />
Betriebsmitteln auf Bau- und Montagestellen<br />
sind folgende Baustromverteiler<br />
geeignet:<br />
● Baustromverteiler nach DIN<br />
VDE 0660-501<br />
● Baustromverteiler nach VDE<br />
0612, wenn die Steckvorrichtungen<br />
AC 230 V/16 A über eine<br />
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung<br />
(RCD) mit I ∆N < 30 mA geschützt<br />
sind.<br />
Ab 1. 1. 1999 erstmalig in Betrieb<br />
genommene Baustromverteiler<br />
müssen DIN VDE 0660-501 A1<br />
entsprechen, d. h. Stromkreise mit<br />
Steckvorrichtungen I N < 32 A müssen<br />
über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen<br />
(RCD) mit I ∆N < 32 mA<br />
betrieben werden (vergleiche Abschnitt<br />
8.2 der BGI 608).<br />
Ein Nachrüsten der vorhandenen<br />
Baustromverteiler mit Einrichtungen<br />
zum Trennen <strong>im</strong> Notfall, gemäß<br />
DIN VDE 0660-501, wird seitens<br />
des Fachausschusses „Elektrotechnik“<br />
nicht gefordert.<br />
<strong>Die</strong> Einrichtung einer Baustelle,<br />
unter Verwendung vorhandener<br />
Betriebsmittel (z. B. Baustromverteiler,<br />
Pumpstation), ist nicht als<br />
Neu-Inbetriebnahme der Betriebsmittel<br />
anzusehen.<br />
Das Freischalten mittels NH-Sicherungs-Lasttrenner<br />
mit vollständigem<br />
Berührungsschutz ist eine<br />
Bedienung und darf vom Laien ausgeführt<br />
werden.<br />
Anmerkung: Ein Fehlerstrom-<br />
Steuernummern auf Rechnungen<br />
Ab dem 1. Juli 2002 müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ihre<br />
Umsatzsteuernummer auf den Rechnungen ausweisen, damit deren vorsteuerabzugsberechtigten<br />
Kunden die Vorsteuer ziehen können. Als Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts ist die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik<br />
und Elektrotechnik nicht umsatzsteuerpflichtig. Aus diesem<br />
Grunde entfällt die Angabe einer Steuernummer auf den Bescheiden, Rechnungen<br />
etc.<br />
Gerhard Geller<br />
Schutzschalter kann ebenfalls die<br />
Bedingungen zum Trennen erfüllen.<br />
<strong>Die</strong> Zugänglichkeit der NH-Sicherungs-Trenner<br />
ohne vollständigen<br />
Berührungsschutz darf nur mittels<br />
Werkzeug möglich sein. Das bedeutet,<br />
dass sich die NH-Sicherungsleisten<br />
hinter eine<br />
Abdeckung<br />
(mindestens IP<br />
2 x) innerhalb<br />
eines elektrischenBetriebsraumesbefinden<br />
müssen.<br />
<strong>Die</strong>ter Seibel<br />
Baustromverteiler<br />
gemäß DIN VDE<br />
0660-501 A1.<br />
Sitzung der Vertreterversammlung<br />
<strong>Die</strong> nächste Sitzung der Vertreterversammlung der<br />
BGFE findet statt am<br />
10. Dezember 2002<br />
<strong>im</strong> Dorint Kongress-Hotel, Helenenstraße 14,<br />
50667 Köln.<br />
Brücke 5/02 7
VORSCHRIFTEN/REGELN<br />
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten:<br />
Neue geprüfte Verfahren mit<br />
geringer Exposition gegenüber Asbest<br />
Der Umgang mit dem besonders gefährlichen Krebs erzeugenden Gefahrstoff Asbest ist seit langem verboten. An<br />
Einrichtungen verschiedener Art, an denen früher asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden, können aber so<br />
genannte Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) notwendig werden. Sind derartige<br />
Arbeiten unumgänglich, müssen die in der TRGS 519 „Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“<br />
aufgeführten Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.<br />
Schuhmacher<br />
Ausbau einer Dichtung mit Hilfe eines „Glove Bags“.<br />
8<br />
Brücke 5/02<br />
<strong>Die</strong> TRGS 519 sieht allerdings unter best<strong>im</strong>mten<br />
Voraussetzungen Erleichterungen hinsichtlich<br />
der zu treffenden Schutzmaßnahmen vor, wenn<br />
die Arbeiten nach einem geprüften Verfahren durchgeführt<br />
werden.<br />
Geprüfte Verfahren<br />
Geprüfte Verfahren mit geringer Exposition gegenüber<br />
Asbest bei ASI-Arbeiten werden in der BG-Information<br />
664 (früher ZH 1/511) beschrieben (z. B. die Gewichtserleichterung<br />
von asbesthaltigen Elektrospeicherheizgeräten<br />
bis 1,5 m Länge mit Hilfe des Glove Bag-Verfahrens).<br />
Neu aufgenommen wurden jetzt zwei Verfahren für den<br />
Bereich der Standardheizkessel:<br />
● AT 6 – Wartung und Reinigung<br />
● AT 7 – Ausbau von Dichtschnüren<br />
<strong>Die</strong>se Verfahren sind auch für Betriebe des Elektrohandwerks,<br />
die <strong>Die</strong>nstleistungen für den Bereich der Heizungstechnik<br />
anbieten, von Interesse. Beide Verfahren<br />
beschränken sich in ihrem Anwendungsbereich auf<br />
● Kesseltypen mit Brennertür (Brenner ist angeflanscht<br />
an Brennerraumtür) ggf. einem Türstein und einzelnen<br />
Putzdeckeln oder<br />
● Putztüren für Abgaszüge an der Kesselstirnwand<br />
sowie am Abgaszug kaminseitig<br />
bei einer oberen Leistungsgrenze bis ca. 500 kW.<br />
Standardheizkessel – Wartung und Reinigung<br />
Das unter der Nummer AT 6 beschriebene Verfahren<br />
bezieht sich auf die Wartung und Reinigung von Feuerungsanlagen<br />
mit asbesthaltigen Schnurdichtungen.<br />
Neben den zu treffenden organisatorischen Maßnahmen<br />
werden Angaben zur Arbeitsvorbereitung, zur<br />
Arbeitsausführung, zur Entsorgung und zum Verhalten<br />
bei Störungen gemacht. Ausgenommen ist bei diesem<br />
Verfahren der Austausch asbesthaltiger Dichtungen.<br />
<strong>Die</strong>ser wird in der AT 7 geregelt.<br />
Standardheizkessel – Ausbau von Dichtungen<br />
<strong>Die</strong>ses Verfahren bezieht sich auf den Ausbau asbesthaltiger<br />
Schnurdichtungen an Feuerungsanlagen. Bei diesem<br />
Verfahren wird dazu ein so genannter „Glove Bag“<br />
eingesetzt. Unter der Nummer 4 wird detailliert<br />
beschrieben, wie die Arbeiten mit Hilfe eines „Glove<br />
Bags“ auszuführen sind. Dennoch sind diese Arbeiten<br />
nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene<br />
Personen vorzunehmen.<br />
Berücksichtig wird dabei, ob es sich um die Entfernung<br />
einer Brennertürdichtung, einer Dichtung an der Brennerraumöffnung<br />
oder um die Entfernung der Dichtungen<br />
an den Reinigungsöffnungen (Türen und Deckel)<br />
der Rauchgaszüge handelt. Sind mehrere Dichtungen zu<br />
entfernen, sind die Arbeiten nacheinander, auf keinen<br />
Fall gleichzeitig durchzuführen.<br />
Margret Böckler
TRGS 521 – Faserstäube<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMA) hat <strong>im</strong> Bundesarbeitsblatt 5/2002 die Neufassung<br />
der TRGS 521 „Faserstäube“ bekannt gemacht. <strong>Die</strong> Überarbeitung der TRGS war u. a.<br />
notwendig, da für best<strong>im</strong>mte biopersistente Fasern zu Zwecken der Wärme- und Schallisolierung<br />
<strong>im</strong> Hochbau (einschließlich der technischen Isolierung) vom BMA ein Herstellungs- und Verwendungsverbot<br />
erlassen wurde und dies ins technische Regelwerk eingearbeitet werden musste.<br />
<strong>Die</strong> TRGS gliedert sich nach wie vor in den<br />
Teil 1: Anorganische Faserstäube sowie den<br />
Teil 2: Organische Faserstäube und wird jetzt<br />
durch fünf Anlagen ergänzt. Neu ist die Anlage 5, die<br />
für Keramikfaserprodukte gilt, wenn be<strong>im</strong> Umgang<br />
damit Krebs erzeugende Faserstäube der Kategorie 2<br />
freigesetzt werden.<br />
Teil 1: Anorganische Faserstäube<br />
<strong>Die</strong>ser Teil enthält Schutzmaßnahmen für den Umgang<br />
mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die anorganische<br />
Faserstäube freisetzen können. Der Geltungsbereich<br />
erstreckt sich ferner auf Anwendungen, bei<br />
denen es zu einer faserbedingten Einwirkung auf die<br />
Haut, die Augen und die oberen Atemwege kommen<br />
kann. Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen<br />
Gefahrstoffen fällt nicht unter den Geltungsbereich<br />
dieser TRGS.<br />
In Teil 1 werden insbesondere die generell anzuwendenden<br />
Grundsätze der Arbeitshygiene sowie die besonderen<br />
Schutzmaßnahmen für Krebs verdächtige (Kategorie<br />
3) und Krebs erzeugende (Kategorie 2) Faserstäube<br />
beschrieben. <strong>Die</strong> speziellen Anforderungen für biopersistente<br />
künstliche Mineralfasern nach der Gefahrstoffverordnung<br />
( Anhang IV Nr. 22 und Anhang V Nr. 7)<br />
werden ebenfalls berücksichtigt.<br />
Teil 2: Organische Faserstäube<br />
<strong>Die</strong>ser Teil (keine Änderungen vorgenommen) gilt für<br />
den Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen,<br />
wenn organische Faserstäube entstehen oder freigesetzt<br />
werden und eine über die ubiquitäre Luftverunreinigung<br />
(Hintergrundbelastung) hinausgehende<br />
Exposition vorliegt.<br />
Neue Anlage 5 „Keramikfasern“<br />
Mit den Ausführungen in dieser Anlage wird dem<br />
Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung von<br />
Schutzmaßnahmen be<strong>im</strong> Umgang mit Keramikfaserprodukten<br />
gegeben, wenn dabei Krebs erzeugende<br />
Faserstäube (Kategorie 2) freigesetzt werden.<br />
Behandelt werden in dieser Anlage insbesondere<br />
● die Herstellung und Weiterverarbeitung von Keramikfaserprodukten<br />
in stationären Anlagen<br />
● der Umgang mit Keramikfasern <strong>im</strong> Ofen- und Feuerungsbau<br />
● die Reparatur und Wartung von Heizgeräten, die Keramikfasern<br />
enthalten sowie<br />
● die Elektroschrottzerlegung/Entsorgung.<br />
<strong>Die</strong> in dieser Anlage beschriebenen Maßnahmen sind<br />
zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Teil 1<br />
Nummer 5 und 6 dieser TRGS zu beachten. So muss<br />
der Unternehmer u. a. prüfen, ob Vorsorgeuntersuchungen<br />
be<strong>im</strong> Umgang mit Keramikfaserprodukten erforderlich<br />
sind.<br />
Margret Böckler<br />
Einen Artikel über den praktischen Umgang mit Faserstäuben<br />
<strong>im</strong> Betrieb finden Sie auf S. 28 dieser „Brücke“.<br />
Begriffe nach der TRGS 521<br />
Faserstäube<br />
Darunter versteht man Stäube, die künstliche oder<br />
natürliche anorganische Mineralfasern außer Asbest<br />
mit einer Länge > 5 µm, einem Durchmesser < 3 µm<br />
und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das<br />
größer als 3:1 ist, enthalten und damit als lungengängig<br />
angesehen werden.<br />
Künstliche Mineralfasern (KMF)<br />
KMF sind aus mineralischen Rohstoffen synthetisch<br />
hergestellte Fasern. Dazu gehören insbesondere Endlosfasern,<br />
Mineralwollen (Glaswolle, Schlackenwolle und<br />
Steinwolle), Hochtemperaturglasfasern, keramische<br />
Fasern, Superfeinfasern, Wisker und polykristalline<br />
Fasern.<br />
Biopersistente Fasern<br />
Als Biopersistenz versteht man in diesem Kontext die<br />
Aufenthaltsdauer von Fasern in die Lunge. <strong>Die</strong> Biopersistenz<br />
wird begrenzt durch die Biobeständigkeit<br />
sowie durch den Abtransport. <strong>Die</strong> Biobeständigkeit ist<br />
eine Materialeigenschaft und bedeutet <strong>im</strong> Falle von Mineralfasern<br />
Auflösungs- und Zerfallsgeschwindigkeit.<br />
Demontage von Mineralwolle-Dämmstoffen.<br />
Haupt<br />
Brücke 5/02 9
BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT<br />
<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Verordnungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong><br />
Nachdem zum 1. August 2001 die neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung (StrlSchV) [1] in Kraft getreten ist, gibt es seit<br />
dem 1. Juli 2002 auch eine Novelle der Röntgenverordnung (RöV), die Verordnung zur Änderung der Röntgenverordnung<br />
[2]. Damit sind die EU-Richtlinien 96/29/EURATOM [3] und 97/43/EURATOM [4], die sich mit dem<br />
Gesundheitsschutz von Arbeitskräften, der Bevölkerung und von Patienten gegen die Gefahren durch die Einwirkung<br />
ionisierender Strahlung befassen, in nationales Recht umgesetzt worden.<br />
10<br />
Brücke 5/02<br />
<strong>Die</strong> novellierte <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />
(StrlSchV) ist, worüber schon mehrfach in der<br />
„Brücke berichtet wurde [5, 6, 7], vollständig<br />
neu strukturiert und hinsichtlich des Geltungsbereiches<br />
erweitert worden. Nach den allgemeinen Vorschriften<br />
(Teil 1) wird der <strong>Strahlenschutz</strong> bei Tätigkeiten, d. h. bei<br />
der zielgerichteten Nutzung radioaktiver Stoffe bzw.<br />
ionisierender Strahlung, behandelt (Teil 2). <strong>Die</strong>ser Teil<br />
beinhaltet in etwa den Regelungsbereich der alten <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung.<br />
Neu hinzugekommen ist der <strong>Strahlenschutz</strong> <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit den so genannten Arbeiten (Teil 3). Darunter<br />
versteht der Verordnungsgeber Arbeiten, bei<br />
denen die aus natürlich vorkommenden radioaktiven<br />
Stoffen resultierende Strahlenexposition erhöht sein<br />
kann. Einige Arbeitsfelder, bei denen bekanntermaßen<br />
erhöhte Expositionen auftreten können, sind in der<br />
Anlage XI der Verordnung aufgeführt. Daneben wird <strong>im</strong><br />
Teil 3 auch der Schutz des fliegenden Personals vor kosmischer<br />
Strahlung behandelt.<br />
Ein weiterer Regelungsbereich bezieht sich auf den<br />
Schutz des Verbrauchers be<strong>im</strong> Zusatz radioaktiver Stoffe<br />
zu Produkten (Teil 4). Den Abschluss bilden einige<br />
gemeinsame Vorschriften (Teil 5), unter denen sich z. B.<br />
die Duldungspflicht (§ 111 Abs. 4), Regelungen <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit dem <strong>Strahlenschutz</strong>register (§ 112)<br />
oder auch Möglichkeiten behördlicher Maßnahmen (§§<br />
113 und 114) wiederfinden.<br />
<strong>Die</strong> novellierte Röntgenverordnung (RöV) ist bezüglich<br />
ihres Aufbaus kaum verändert worden. Um diesen Aufbau<br />
weiterhin beibehalten zu können und trotzdem eine<br />
erste Annäherung an die <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung zu<br />
erreichen, mussten an einigen Stellen „Unterparagraphen“,<br />
wie z. B. §§ 2a–2c (<strong>Strahlenschutz</strong>grundsätze)<br />
oder §§ 31a–31c (Dosisbegrenzung) eingefügt werden.<br />
Für die Betrachtung der medizinischen Forschung unter<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>gesichtspunkten hat man die §§ 28a–28g<br />
geschaffen.<br />
<strong>Die</strong> neue Röntgenverordnung ist bisher „nur“ als Änderungsverordnung,<br />
die die <strong>im</strong> Vergleich zur alten Röntgenverordnung<br />
unveränderten Paragraphen <strong>im</strong> Text<br />
nicht enthält, erlassen. Das bedeutet, dass man momentan<br />
mit der alten Röntgenverordnung und der <strong>neuen</strong><br />
Änderungsverordnung parallel arbeiten muss. Eine<br />
Zusammenfassung beider Texte zu einer novellierten<br />
Röntgenverordnung ist aber bereits in Sicht. Möglicherweise<br />
wird sie noch in diesem Jahr erlassen. Im Vorgriff<br />
darauf wird <strong>im</strong> Folgenden schon von der „<strong>neuen</strong> Rönt-<br />
genverordnung“ und nicht von der „Änderungsverordnung“<br />
gesprochen.<br />
Zunächst sollen einige Gemeinsamkeiten, d. h. Regelungen,<br />
die in beiden <strong>Verordnungen</strong> in gleichem oder<br />
ähnlichem Wortlaut auftreten, behandelt werden. Im<br />
Anschluss daran werden einige spezielle Neuerungen <strong>im</strong><br />
Regelungsbereich der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung bzw.<br />
der Röntgenverordnung angesprochen.<br />
Gemeinsamkeiten der <strong>neuen</strong> <strong>Verordnungen</strong><br />
Da beide <strong>Verordnungen</strong> – hinsichtlich ihrer Novellierung<br />
– auf die gleiche Grundlage (EU-Richtlinien) verweisen,<br />
erstaunt es natürlich nicht, dass einige, für den<br />
Praktiker wesentliche Teile, in beiden <strong>Verordnungen</strong><br />
weitgehend übereinst<strong>im</strong>men.<br />
Begriffsbest<strong>im</strong>mungen<br />
<strong>Die</strong> Begriffsbest<strong>im</strong>mungen sind in beiden <strong>Verordnungen</strong><br />
aus den Anlagen in den Paragraphentext gezogen<br />
worden (StrlSchV § 3 bzw. RöV § 2). <strong>Die</strong>se Gemeinsamkeit<br />
bezieht sich zwar eher auf die äußere Struktur<br />
als auf den Inhalt, trotzdem sei auch sie hier erwähnt.<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>grundsätze<br />
Zunächst finden sich in beiden <strong>Verordnungen</strong> gleichlautende<br />
Vorschriften zur Rechtfertigung, Dosisbegrenzung<br />
und Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und<br />
Dosisreduzierung. Geringfügige Unterschiede liegen in<br />
den unterschiedlichen Anwendungsbereichen der <strong>Verordnungen</strong><br />
begründet. Im Zusammenhang mit der<br />
Rechtfertigung (§ 2a) und der Vermeidung unnötiger<br />
Strah-lenexposition und Dosisreduzierung (§ 2c) wird<br />
nun zum ersten Mal auch für den Anwendungsbereich<br />
der RöV auf die Umwelt hingewiesen:<br />
RöV § 2a, Abs. 1, Satz 1:<br />
„Neue Arten von Tätigkeiten, mit denen<br />
Strahlenexpositionen von Mensch und<br />
Umwelt verbunden sein können, müssen<br />
unter Abwägung ihres wirtschaftlichen,<br />
sozialen oder sonstigen Nutzens gegenüber<br />
der möglicherweise von ihnen ausgehenden<br />
gesundheitlichen Beeinträchtigung gerechtfertigt<br />
sein.“<br />
RöV § 2c:<br />
„(1) Wer eine Tätigkeit nach dieser Verordnung<br />
plant, ausübt oder ausüben lässt,<br />
ist verpflichtet, jede unnötige Strahlenexposition<br />
von Mensch und Umwelt zu vermeiden.
(2) Wer eine Tätigkeit nach dieser Verordnung<br />
plant, ausübt oder ausüben lässt, ist<br />
verpflichtet, jede Strahlenexposition von<br />
Mensch und Umwelt unter Beachtung des<br />
Standes der Technik und unter Berücksichtigung<br />
aller Umstände des Einzelfalles auch<br />
unterhalb der Grenzwerte so gering wie<br />
möglich zu halten.“<br />
Neu in beiden <strong>Verordnungen</strong> ist, dass sich die Rechtfertigung<br />
auf bestehende Arten von Tätigkeiten ausdehnen<br />
kann (StrlSchV § 4 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz und RöV<br />
§ 2a Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz),<br />
„sobald wesentliche neue Erkenntnisse über<br />
den Nutzen oder die Auswirkungen der<br />
Tätigkeit vorliegen.“<br />
Kategorien und Dosisgrenzwerte<br />
Gemeinsamkeiten beider <strong>Verordnungen</strong>, die sicherlich<br />
am häufigsten diskutiert werden, sind die Kategorisierung<br />
beruflich strahlenexponierter Personen und deren<br />
Dosisgrenzwerte.<br />
Beruflich strahlenexponierte Personen werden auf Grund ihrer<br />
möglichen Jahresdosiswerte in unterschiedliche Kategorien eingeteilt<br />
(StrlSchV § 54, RöV § 31).<br />
Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass<br />
nach wie vor die so genannte „Kann-Best<strong>im</strong>mung“ gilt,<br />
d. h. wenn eine Person aus beruflichen Gründen eine<br />
effektive Dosis von mehr als 1 mSv pro Jahr (bzw. mehr<br />
als 6 mSv pro Jahr) erhalten kann, ist sie als beruflich<br />
strahlenexponierte Person der Kategorie B (bzw. der<br />
Kategorie A) einzustufen. <strong>Die</strong>se „Kann-Best<strong>im</strong>mung“<br />
gilt natürlich für die in der obigen Tabelle angegebenen<br />
Teilkörperdosen entsprechend.<br />
Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen und Einzelpersonen<br />
der Bevölkerung (StrlSchV §§ 46, 55–56,<br />
RöV §§ 31a–31b, 32)<br />
Wie in der Tabelle zu sehen ist, werden als Grenzwerte<br />
neben der effektiven Dosis auch Organdosiswerte<br />
genannt. Hinsichtlich der Dosisgrenzwerte für beruflich<br />
strahlenexponierte Personen gilt es einiges zu beachten:<br />
● <strong>Die</strong> Grenzwerte für die Kategorien A und B sind<br />
gleich. (<strong>Die</strong>se Änderung <strong>im</strong> Vergleich zu den früheren<br />
<strong>Verordnungen</strong> wird noch nicht in allen neueren Veröffentlichungen<br />
berücksichtigt!) Grund ist die Absenkung<br />
der Grenzwerte.<br />
● Der feste Grenzwert für die effektive Dosis von<br />
20 mSv/Jahr darf in einer Übergangszeit bis 13. Mai<br />
2005 bis zu 50 mSv in einem Jahr betragen, falls der<br />
Anteil der effektiven Dosis, der durch Inkorporation<br />
verursacht wurde, nicht mehr als 20 mSv in diesem<br />
Jahr beträgt. In einem solchen Fall muss außerdem<br />
gewährleistet sein, dass die Summe der effektiven<br />
Dosis in dem Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2000<br />
und dem 13. Mai 2005 einen Wert von 100 mSv<br />
nicht überschreitet (StrlSchV § 117 Abs. 19). Für den<br />
Anwendungsbereich der RöV gilt Entsprechendes<br />
(RöV § 45 Abs. 12).<br />
● Falls es aus Gründen der Ausbildung notwendig sein<br />
sollte, kann die Behörde für Personen <strong>im</strong> Alter zwischen<br />
16 und 18 Jahren den<br />
Grenzwert der effektiven Dosis auf<br />
6 mSv/Jahr und die Grenzwerte der<br />
Teilkörperdosen um den Faktor 3<br />
erhöhen (StrlSchV § 55 Abs. 3 Satz<br />
3 bzw. RöV § 31a Abs. 3 Satz 3).<br />
● Für gebärfähige Frauen darf die<br />
Dosis an der Gebärmutter nur noch 2 mSv/Monat<br />
(bisher 5 mSv/Monat) betragen (StrlSchV § 55 Abs. 4<br />
Satz 1 bzw. RöV § 31a Abs. 4 Satz 1).<br />
● Neu aufgenommen wurde ein Grenzwert für das<br />
ungeborene Kind, das auf Grund der beruflichen<br />
Tätigkeit der Mutter ionisierender Strahlung ausgesetzt<br />
ist. Für den Zeitraum zwischen der Mitteilung<br />
der Mutter über ihre Schwangerschaft bis zum Ende<br />
der Schwangerschaft gilt für das Kind ein Grenzwert<br />
von 1 mSv. <strong>Die</strong>ser Grenzwert wird bezogen auf die<br />
Organdosis der Gebärmutter (StrlSchV § 55 Abs. 4<br />
Satz 2 bzw. RöV § 31a Abs. 4 Satz 2 und 3). Anzumerken<br />
ist, dass <strong>im</strong> Anwendungsbereich<br />
der StrlSchV ein<br />
Aufenthalt in Bereichen, in<br />
denen mit offenen radioaktiven<br />
Stoffen umgegangen wird, für<br />
eine schwangere Frau nicht möglich<br />
ist (StrlSchV § 43 Abs. 2).<br />
● Weiterhin gilt eine Begrenzung<br />
der Berufslebensdosis auf 400<br />
mSv effektive Dosis (StrlSchV §<br />
56 bzw. RöV § 31b).<br />
Für Einzelpersonen der Bevölkerung<br />
kann die Behörde für eine<br />
Übergangszeit (bis zum 13. Mai<br />
2005) gestatten, dass der feste<br />
Grenzwert für die effektive Dosis<br />
von 1 mSv/Jahr überschritten wird, wenn für den Zeitraum<br />
14. Mai 2000 bis 13. Mai 2005 ein Wert der effektiven<br />
Dosis von 5 mSv nicht überschritten wird.<br />
><br />
Brücke 5/02 11
BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT<br />
12<br />
Brücke 5/02<br />
Fachkunde <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong><br />
<strong>Die</strong> einmal erworbene Fachkunde ist nicht mehr, wie<br />
bisher, ein Leben lang gültig, sondern sie<br />
„muss mindestens alle fünf Jahre durch eine<br />
erfolgreiche Teilnahme an einem von der<br />
zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder<br />
anderen von der zuständigen Stelle als<br />
geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen<br />
aktualisiert werden. Abweichend<br />
hiervon kann die Fachkunde <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong><br />
<strong>im</strong> Einzelfall auf andere geeignete<br />
Weise aktualisiert und die Aktualisierung<br />
der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.“<br />
StrlSchV § 30 Abs. 2 bzw. RöV § 18a Abs. 2<br />
Geschieht dies nicht, kann die Fachkunde entzogen werden.<br />
In den Übergangsvorschriften (StrlSchV § 117<br />
Abs. 11 bzw. RöV § 45 Abs. 6) werden Fristen genannt,<br />
bis zu denen die Fachkunde, in Abhängigkeit vom<br />
Datum des Erwerbs, aktualisiert werden muss. In diesem<br />
Zusammenhang sei auf den Beitrag „Workshop<br />
neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung“ auf Seite 20 dieser<br />
„Brücke“ hingewiesen.<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>bereiche<br />
Entsprechend den <strong>neuen</strong> Schwellenwerten für die Kategorisierung<br />
beruflich strahlenexponierter Personen<br />
haben sich auch die Definitionen für den Überwachungs-<br />
und den Kontrollbereich geändert (StrlSchV<br />
§ 36 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bzw. RöV § 19). Als Sperrbereiche<br />
werden nach wie vor die Bereiche des Kontrollbereiches<br />
bezeichnet, in denen die Ortsdosisleistung<br />
>3 mSv/Stunde ist (StrlSchV § 36 Abs. 1 Nr. 3). Auf<br />
Grund der niedrigeren Schwellenwerte wird nicht mehr<br />
zwischen außerbetrieblichem und betrieblichem Überwachungsbereich<br />
unterschieden.<br />
Unterweisung<br />
Der früher verwendete Begriff der „Belehrung“ ist jetzt<br />
ersetzt worden durch den Begriff „Unterweisung“. Der<br />
zu unterweisende Personenkreis hat sich nicht geändert:<br />
er umfasst alle Personen, die <strong>im</strong> Kontrollbereich tätig<br />
werden oder in anderen Bereichen eine genehmigungsbedürftige<br />
(StrlSchV, RöV) oder anzeigebedürftige<br />
(RöV) Tätigkeit ausüben. <strong>Die</strong> Unterweisung hat vor<br />
Aufnahme der Tätigkeit und anschließend einmal jährlich<br />
zu erfolgen. Im Rahmen der Unterweisung sind<br />
Frauen darauf hinzuweisen, eine Schwangerschaft so<br />
früh wie möglich mitzuteilen.<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
Auch hier hat sich der Verordnungsgeber für eine neue<br />
Formulierung entschieden: aus der „Ärztlichen Überwachung“<br />
ist nun die „Arbeitsmedizinische Vorsorge“<br />
geworden. Im Hinblick auf die Berufsgenossenschaftliche<br />
Vorschrift BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“<br />
ist dieser Schritt zu begrüßen. Immerhin werden dort<br />
für Nicht-<strong>Strahlenschutz</strong>bereiche auch arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchungen, wie Erst- und Nachuntersuchung,<br />
geregelt. In der Praxis ist es sicherlich einfacher,<br />
eine einheitliche Benennung verwenden zu<br />
können.<br />
Der Begriff des „Ermächtigten Arztes“ findet sich nur<br />
noch als Paragraphenüberschrift (StrlSchV § 64 bzw.<br />
RöV § 41). Ansonsten ist dieser Begriff in den Paragraphentexten<br />
ersetzt durch „Arzt nach § 64 Abs. 1 Satz 1“<br />
(StrlSchV) bzw. „Arzt nach § 41 Abs. 1 Satz 1“ (RöV).<br />
Der Schwellenwert für die „Besondere arbeitsmedizinische<br />
Vorsorge“ (StrlSchV § 63 bzw. RöV § 40) ist von<br />
vormals 100 mSv effektive Dosis auf jetzt 50 mSv effektive<br />
Dosis abgesenkt worden. Neben dem Wert der<br />
effektiven Dosis sind die Organdosiswerte für die<br />
Augenlinse und für die Haut, die Hände, die Unterarme,<br />
die Füße oder die Knöchel zu betrachten. <strong>Die</strong><br />
Schwellenwerte für diese Organdosiswerte entsprechen<br />
den Werten, die in der Tabelle „Grenzwerte für beruflich<br />
strahlenexponierte Personen“ in Spalte 2 auf der vorherigen<br />
Seite genannt sind.<br />
Aufbewahrungsfristen<br />
Für Aufzeichnungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />
Ermittlung der Körperdosis werden neue Aufbewahrungsfristen<br />
genannt:<br />
StrlSchV § 42 bzw. RöV § 35<br />
<strong>Die</strong> Aufzeichnungen sind so lange aufzubewahren,<br />
bis die überwachte Person das 75.<br />
Lebensjahr vollendet hat oder vollendet<br />
hätte, mindestens jedoch 30 Jahre nach<br />
Beendigung der jeweiligen Beschäftigung.<br />
Sie sind spätestens 95 Jahre nach der<br />
Geburt der betroffenen Person zu löschen.<br />
Entsprechendes gilt auch für die vom „Ermächtigten<br />
Arzt“ zu führende Gesundheitsakte (StrlSchV § 64 bzw.<br />
RöV § 41).<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />
Auf Grund der oben angesprochenen Neustrukturierung<br />
und Erweiterung des Anwendungsbereiches ergeben<br />
sich so viele Änderungen, dass <strong>im</strong> Rahmen dieses<br />
Beitrages nicht auf alle eingegangen werden kann. Es<br />
wird jedoch <strong>im</strong> Folgenden der Versuch unternommen<br />
einige wesentliche zusammenzufassen.<br />
Genehmigungs- und Anzeigepflicht<br />
Es wird bei den „Tätigkeiten“ nur noch unterschieden<br />
zwischen genehmigungsbedürftigem und genehmigungsfreiem<br />
Umgang (§§ 7–8). <strong>Die</strong> Anzeigepflicht gibt<br />
es nur noch bei best<strong>im</strong>mten „Arbeiten“. Welcher<br />
Umgang genehmigungsfrei ist, sagt die Anlage I. Tätigkeiten,<br />
die bisher anzeigepflichtig waren und jetzt<br />
genehmigungspflichtig sind, dürfen fortgesetzt werden,<br />
wenn ein Antrag auf Genehmigung bis zum 1. August<br />
2003 gestellt wird (§ 117 Abs. 2).<br />
Beschäftigung in fremden Anlagen oder<br />
Einrichtungen<br />
Wer bisher von einer „§ 20-Beschäftigung“ gesprochen<br />
hat, muss jetzt umlernen: der Paragraph 20 ist zum Paragraph<br />
15 geworden. Der Inhalt ist <strong>im</strong> Wesentlichen<br />
gleich geblieben. Der Schwellenwert für die Genehmigungsbedürftigkeit<br />
liegt, auf Grund des niedrigeren
Schwellenwertes für die berufliche Strahlenexposition,<br />
bei einem Wert der effektiven Dosis von 1 mSv/Jahr. Es<br />
ist vielleicht bemerkenswert, dass die Organdosen in<br />
diesem Zusammenhang nicht genannt werden.<br />
Freigabe<br />
<strong>Die</strong> Regelungen zur Freigabe sind neu in die Verordnung<br />
aufgenommen worden (§ 29). <strong>Die</strong> Freigabe wird<br />
als Verwaltungsakt definiert, der die Entlassung radioaktiver<br />
Stoffe sowie kontaminierter beweglicher Gegenstände,<br />
Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile<br />
aus der atom- oder strahlenschutzrechtlichen<br />
Überwachung bewirkt. Darunter fallen auch Stoffe, die<br />
nicht mit Radioaktivität in Berührung gekommen sind,<br />
die aber der strahlenschutzrechtlichen Überwachung<br />
unterliegen, weil sie formal aus der Nutzung <strong>im</strong> Rahmen<br />
einer atomrechtlichen Genehmigung stammen. Das<br />
Kriterium für die Entlassung ist, dass durch sie für eine<br />
Einzelperson der Bevölkerung eine max<strong>im</strong>ale zusätzliche<br />
Strahlenexposition von etwa 0,01 mSv/Jahr resultieren<br />
kann. Für die gängigsten Radionuklide sind in der Anlage<br />
III der Verordnung Freigabewerte, die auf dem 0,01mSv-Konzept<br />
beruhen, aufgelistet.<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>anweisung<br />
<strong>Die</strong> Verpflichtung eine <strong>Strahlenschutz</strong>anweisung zu<br />
erlassen, ist jetzt in jedem Fall gegeben (§ 34). Früher<br />
konnte die Behörde dazu verpflichten. Der Umfang der<br />
in der <strong>Strahlenschutz</strong>anweisung zusammenzustellenden<br />
Maßnahmen ist in etwa gleich geblieben. Wie nach der<br />
RöV kann auch nach StrlSchV die <strong>Strahlenschutz</strong>anweisung<br />
Bestandteil von Betriebsanweisungen nach arbeitsschutzrechtlichen<br />
Vorschriften sein.<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie<br />
B, die mit offenen radioaktiven Stoffen Umgang haben<br />
sollen, ist das Erfordernis der Erstuntersuchung entfallen<br />
(§ 60 Abs. 1). <strong>Die</strong>s wurde mit der Absenkung der<br />
Grenzwerte begründet.<br />
Arbeiten<br />
Wie in der Einleitung schon angesprochen, ist die Definition<br />
von „Arbeiten“ relativ umfangreich (§ 3 Abs. 1<br />
Nr. 2). Der Verordnungsgeber sieht jedoch zunächst einmal<br />
nur in den in Anlage XI genannten Arbeitsfeldern<br />
die Notwendigkeit, eine arbeitsplatzbezogene Abschätzung<br />
der Körperdosis durchzuführen (§ 95 Abs. 1).<br />
Ergibt diese Abschätzung, dass ein Wert der effektiven<br />
Dosis von 6 mSv/Jahr überschritten werden kann, muss<br />
der zuständigen Behörde Anzeige erstattet werden. In<br />
dieser Anzeige müssen u. a. Angaben zur konkreten Art<br />
der Arbeit, zu den betreffenden Arbeitsfeldern und zur<br />
Anzahl der Personen, die eine effektive Dosis von mehr<br />
als 6 mSv/Jahr erhalten können, gemacht werden. Es<br />
muss in diesem Fall auch auf die Einhaltung von Grenzwerten<br />
geachtet werden:<br />
§ 95 Abs. 4 Satz 1 und 2<br />
Für Personen, die anzeigebedürftige Arbeiten<br />
ausüben, beträgt der Grenzwert der<br />
effektiven Dosis 20 Millisievert <strong>im</strong> Kalenderjahr.<br />
Der Grenzwert der Organdosis<br />
beträgt für die Augenlinse 150 Millisievert,<br />
für die Haut, die Hände, die Unterarme,<br />
die Füße und Knöchel jeweils 500 Millisievert.<br />
Weiterhin gelten der Grenzwert der Berufslebensdosis<br />
von 400 mSv.<br />
§ 95 Abs. 7<br />
Für Personen unter 18 Jahren beträgt der<br />
Grenzwert der effektiven Dosis 6 Millisievert<br />
<strong>im</strong> Kalenderjahr. Der Grenzwert der<br />
Organdosis beträgt für die Augenlinse 50<br />
Millisievert, für die Haut, die Hände, die<br />
Unterarme, die Füße und Knöchel jeweils<br />
150 Millisievert <strong>im</strong> Kalenderjahr.<br />
Ebenso gilt der Grenzwert für das ungeborene Kind von<br />
1 mSv vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft<br />
bis zu deren Ende (§ 95 Abs. 8). Sobald eine Frau<br />
darüber informiert, dass sie schwanger ist oder stillt,<br />
muss eine innere berufliche Strahlenexposition ausgeschlossen<br />
sein (§ 95 Abs. 9).<br />
Personen, die anzeigebedürftige Arbeiten ausüben,<br />
unterliegen auch der arbeitsmedizinischen Vorsorge: sie<br />
dürfen ihre Arbeit nur fortführen, wenn sie einmal pro<br />
Jahr durch einen „Ermächtigten Arzt“ untersucht wurden<br />
und von diesem eine Bescheinigung vorliegt, dass<br />
gegen eine Weiterbeschäftigung keine Bedenken bestehen<br />
(§ 95 Abs. 11).<br />
<strong>Die</strong> neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung enthält auch Regelungen zum Schutz des fliegenden<br />
Personals.<br />
Unter dem Teil 3 der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung, der den<br />
<strong>Strahlenschutz</strong> bei Arbeiten zum Inhalt hat, hat der Verordnungsgeber<br />
auch den Schutz des fliegenden Personals<br />
vor Expositionen durch kosmische Strahlung subsummiert.<br />
Eine Ermittlung der effektiven Dosis des<br />
fliegenden Personals ist vorgeschrieben, wenn diese<br />
einen Wert von 1 mSv/Jahr, bezogen auf Flug- und<br />
Beförderungszeit, überschreiten kann (§ 103 Abs. 1). In<br />
><br />
Lufthansa Pressebild<br />
Brücke 5/02 13
BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT<br />
14<br />
Brücke 5/02<br />
diesem Fall gilt ein Grenzwert für die effektive Dosis von<br />
20 mSv/Jahr (§ 103 Abs. 2). Auch der Grenzwert der<br />
Berufslebensdosis und der Grenzwert für das ungeborene<br />
Kind haben hier Gültigkeit (§ 103 Abs. 3 und 5).<br />
Besteht die Möglichkeit, dass ein Wert der effektiven<br />
Dosis von 6 mSv/Jahr überschritten werden kann,<br />
unterliegt auch das fliegende Personal, entsprechend<br />
§ 95 Abs. 11, der Arbeitsmedizinischen Vorsorge.<br />
Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten sowie<br />
deren Aktivierung<br />
<strong>Die</strong>ser Bereich wird <strong>im</strong> Teil 4 der <strong>neuen</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />
behandelt. Es werden u. a. die Bedingungen<br />
genannt, wann ein Zusatz unzulässig und unter welchen<br />
Voraussetzungen er genehmigungsfähig ist (§§<br />
105–107).<br />
Röntgenverordnung<br />
Auch <strong>im</strong> Anwendungsbereich der Röntgenverordnung<br />
gibt es einige spezielle Neuerungen.<br />
Technische Radiographie<br />
Im Zusammenhang mit genehmigungs- und anzeigebedürftigem<br />
Betrieb von Röntgeneinrichtungen werden<br />
Einrichtungen der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse<br />
in der Werkstoffprüfung explizit als<br />
genehmigungsbedürftig genannt, sofern es sich nicht<br />
um Hoch- oder Vollschutzgeräte handelt (§ 4 Abs. 4).<br />
Beschäftigung <strong>im</strong> Zusammenhang mit fremden<br />
Einrichtungen<br />
Anzeigepflichtig ist jetzt derjenige, der unter seiner Aufsicht<br />
stehende Personen in fremden Einrichtungen, in<br />
denen sie auf Grund des Betriebes einer Röntgeneinrichtung<br />
eine effektive Dosis von >1 mSv/Jahr erhalten<br />
können, tätig werden lässt (§ 6 Abs. 1 Nr. 3). Das<br />
bedeutet, dass vor Aufnahme der Tätigkeit Informationen<br />
über den Arbeitsplatz eingeholt werden müssen, mit<br />
deren Hilfe eine Abschätzung der effektiven Dosis möglich<br />
ist. Sollten Tätigkeiten <strong>im</strong> Kontrollbereich durchzuführen<br />
sein, hat der Anzeigepflichtige dafür zu sorgen,<br />
dass die betroffenen Personen ihre Tätigkeit nur ausüben,<br />
wenn sie <strong>im</strong> Besitz eines vollständig geführten<br />
und bei der Behörde registrierten Strahlenpasses sind<br />
(§ 35 Abs. 2).<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>anweisung<br />
<strong>Die</strong> Behörde kann den <strong>Strahlenschutz</strong>verantwortlichen<br />
dazu verpflichten, eine <strong>Strahlenschutz</strong>anweisung zu<br />
erstellen (§ 15a). <strong>Die</strong>se kann Bestandteil sonstiger, nach<br />
arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften geforderten,<br />
Betriebsanweisungen sein. Sie soll alle zu beachtenden<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>maßnahmen enthalten wie<br />
● das Aufstellen eines Planes für die Organisation des<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>es, erforderlichenfalls mit der Best<strong>im</strong>mung,<br />
dass ein oder mehrere <strong>Strahlenschutz</strong>beauftragte<br />
bei der genehmigten Tätigkeit ständig anwesend<br />
oder sofort erreichbar sein müssen,<br />
● die Regelung des für den <strong>Strahlenschutz</strong> wesentlichen<br />
Betriebsablaufs,<br />
● die für die Ermittlung der Körperdosis vorgesehenen<br />
Messungen und Maßnahmen entsprechend den<br />
Expositionsbedingungen,<br />
● die Führung eines Betriebsbuches, in das die für den<br />
<strong>Strahlenschutz</strong> wesentlichen Betriebsvorgänge einzutragen<br />
sind,<br />
● die regelmäßige Funktionsprüfung und Wartung von<br />
Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern einschließlich<br />
der Ausrüstungen und Vorrichtungen, die für den<br />
<strong>Strahlenschutz</strong> wesentlich sind, sowie die Führung<br />
von Aufzeichnungen über die Funktionsprüfungen<br />
und über die Wartungen und<br />
● die Regelung des Schutzes gegen Störmaßnahmen<br />
oder sonstige Einwirkungen Dritter oder gegen das<br />
unerlaubte Inbetriebsetzen einer Röntgeneinrichtung<br />
oder eines Störstrahlers.<br />
Bauartzulassung<br />
Bauartzulassungen werden vom Bundesamt für <strong>Strahlenschutz</strong><br />
(BfS) erteilt. Damit soll eine Vereinfachung<br />
des Verfahrens erreicht werden.<br />
Außergewöhnliche Ereignisabläufe oder<br />
Betriebszustände<br />
Der Begriff des „Unfalls“ wird in der <strong>neuen</strong> Röntgenverordnung<br />
nicht mehr verwendet, dafür steht jetzt der<br />
„außergewöhnliche Ereignisablauf oder Betriebszustand“<br />
(§ 42). <strong>Die</strong> Meldepflicht solcher Ereignisabläufe<br />
oder Betriebszustände wurde allerdings über das Dosiskriterium<br />
hinaus erweitert um eine zweite, von der<br />
ersten aber unabhängigen Bedingung, dass die Ereignisabläufe<br />
oder Betriebszustände von erheblicher sicherheitstechnischer<br />
Bedeutung sind. <strong>Die</strong> Formulierung dieser<br />
zweiten Bedingung scheint wenig präzise.<br />
Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen<br />
Der Arzt ist noch stärker als bisher gefordert, Nutzen<br />
und Risiko einer Anwendung gegeneinander abzuwägen.<br />
Nur nach Stellung der „Rechtfertigenden Indikation“<br />
darf Röntgenstrahlung am Menschen angewendet<br />
werden (§ 23). Neu aufgenommen wurde der Bereich<br />
der „Teleradiologie“. Darunter versteht der Verordnungsgeber:<br />
§ 2 Nr. 24:<br />
Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung<br />
unter der Verantwortung eines<br />
Arztes nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 (Anm.: Arzt<br />
mit umfassender Fachkunde <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>),<br />
der sich nicht am Ort der technischen<br />
Durchführung befindet und der mit<br />
Hilfe elektronischer Datenübertragung und<br />
Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden<br />
Indikation und Befundung<br />
unmittelbar mit den Personen am Ort der<br />
technischen Durchführung in Verbindung<br />
steht.<br />
An die Durchführung einer solchen Untersuchung werden<br />
jedoch weitere Bedingungen geknüpft, wie z. B.<br />
dass der Arzt vor Ort <strong>im</strong>merhin „erforderliche Kenntnisse<br />
<strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>“ besitzen muss. Auch sind solche<br />
Untersuchungen <strong>im</strong> Allgemeinen auf Nacht-,<br />
Wochenend- und Feiertagsdienst zu beschränken.<br />
Franz Fehringer
Literatur<br />
[1] Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (<strong>Strahlenschutz</strong>verordnung – StrlSchV)<br />
vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714)<br />
[2] Verordnung zur Änderung der Röntgenverordnung und anderer atomrechtlicher <strong>Verordnungen</strong> vom 21. Juni<br />
2002 (BGBl. I S. 1869)<br />
[3] EU-Richtlinie 96/29 vom 13. 5. 1996 (Abl. EG Nr. L 159 S. 1) zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen<br />
für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch<br />
ionisierende Strahlungen<br />
[4] EU-Richtlinie 97/43 vom 30. 6. 1997 (Abl EG Nr. L 357 S. 31) über den Gesundheitsschutz von Personen<br />
gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition und zur Aufhebung der EU-Richtlinie<br />
84/466<br />
[5] Ludwig, Th.: „Betrieblicher <strong>Strahlenschutz</strong>“ in der Brücke, Ausgabe 4/2000<br />
[6] Ludwig, Th.: „Neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung“ in der Brücke, Ausgabe 6/2001<br />
[7] Ludwig, Th.: „Neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung“ in der Brücke, Ausgabe 2/2002<br />
Quarzstaubexposition und Schutzmaßnahmen<br />
in Dentallaboratorien<br />
<strong>Die</strong> Verwendung bzw. das Auftreten von Quarz und Cristobalit betrifft viele Industrie- und vor allem Handwerksbetriebe<br />
unserer Berufsgenossenschaft. Im Folgenden werden Ausführungen zur Quarzexposition in Dentallaboratorien<br />
beschrieben und mögliche Schutzmaßnahmen vorgestellt.<br />
In Dentallaboratorien werden Einbettmassen verarbeitet,<br />
die einen Quarz- bzw. Cristobalitanteil bis zu<br />
50 % aufweisen. Damit kann das Vorhandensein<br />
bzw. das Entstehen von mineralischen Stäuben be<strong>im</strong><br />
Ein- und Ausbetten sowie Strahlen nicht ausgeschlossen<br />
werden. Aber auch be<strong>im</strong> Umfüllen der Einbettmasse in<br />
Vorratsbehälter können Staubexpositionen gegenüber<br />
Quarz und Cristobalit auftreten.<br />
Lausmann<br />
Staubexposition be<strong>im</strong> Umfüllen von Einbettmasse<br />
Quarzhaltige Anteile in den Stäuben können zu Veränderungen<br />
des Lungengewebes führen. Bei einer höheren,<br />
langjährigen Belastung durch Quarzfeinstaub ist<br />
eine Staublungenerkrankung nicht auszuschließen. Ferner<br />
kann es bei Personen mit einer solchen Staublungenerkrankung<br />
in Einzelfällen zur Entstehung von Lungenkrebs<br />
kommen.<br />
Einstufung von Quarz einschließlich Cristobalit<br />
Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand<br />
wird ein Zusammenhang zwischen der Quarzstaubexpo-<br />
sition und der Entstehung von Lungenkrebs gesehen.<br />
Der Ausschuss für Gefahrstoffe stufte deshalb auf seiner<br />
Sitzung <strong>im</strong> Mai 2002 Quarz und Cristobalit als krebserzeugend,<br />
Kategorie 1 ein, also als Stoffe, die be<strong>im</strong><br />
Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken.<br />
Sind Zahntechniker gefährdet?<br />
Zur Ermittlung der Staubbelastung in Dentallaboratorien<br />
wurden bereits in den 80er Jahren umfangreiche<br />
Messungen der Staubkonzentration durchgeführt.<br />
Dabei zeigte sich, dass zum damaligen Zeitpunkt sowohl<br />
be<strong>im</strong> Ein- und Ausbetten, insbesondere jedoch be<strong>im</strong><br />
Strahlen auf Grund fehlender Staubschutzmaßnahmen<br />
in einigen Laboratorien der Luftgrenzwert für Quarz<br />
von 0,15 mg/m 3 nicht eingehalten wurde. Bei einzelnen<br />
Arbeitsvorgängen, besonders be<strong>im</strong> Strahlen, wurden<br />
Konzentrationsspitzen ermittelt, die zum Teil das Mehrfache<br />
des Luftgrenzwertes betrugen. Zwischenzeitlich<br />
wurden in vielen Dentallaboratorien die Arbeitsplatzverhältnisse<br />
durch neue oder geänderte lüftungstechnische<br />
Einrichtungen verbessert. Um aktuelle Aussagen zur<br />
Staubexposition bei den staubemittierenden Arbeitsprozessen<br />
zu erhalten, wurden in den Jahren 2001 und<br />
2002 weitere Messungen durch den Fachbereich<br />
Gefahrstoffe der BGFE durchgeführt.<br />
Auswertung der Messungen für Quarz in Dentallaboratorien.<br />
Brücke 5/02 15
BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT<br />
16<br />
Brücke 5/02<br />
<strong>Die</strong> Tabelle der vorherigen Seite zeigt die Anzahl der<br />
Betriebe, in denen Messungen für Quarz durchgeführt<br />
wurden, die Anzahl der Messungen und die statistischen<br />
Kenngrößen für den Zeitraum von 1995 bis 2002 und<br />
von 2001 bis 2002. <strong>Die</strong> Untersuchungen zeigen, dass<br />
95 % aller Messergebnisse <strong>im</strong> Zeitraum 1995 bis 2002<br />
kleiner als 16 %, und in den Jahren 2001 bis 2002 sogar<br />
kleiner als 9 % des Luftgrenzwertes für Quarz sind.<br />
In der Regel werden staubintensive Tätigkeiten von<br />
Zahntechnikern nur für eine Dauer von 5 bis 15 Minuten<br />
pro Schicht ausgeführt. Bei den Messungen wurden<br />
allerdings mehrere Beschäftigte berücksichtigt, so dass<br />
die tatsächliche individuelle Exposition für den einzelnen<br />
Zahntechniker deutlich niedriger liegt als in der<br />
Tabelle angegeben.<br />
In zwei Betrieben wurden die beschriebenen<br />
Arbeiten, Ein- und Ausbetten<br />
sowie Strahlen von nur einem Zahntechniker<br />
über einen Zeitraum von 4<br />
bzw. 8 Stunden ausgeführt. <strong>Die</strong> dabei<br />
ermittelten Quarzkonzentrationen<br />
betrugen < 1 % bzw. < 3 % des Luftgrenzwertes.<br />
Damit liegt selbst bei<br />
einer 4- bzw. 8-stündigen Exposition<br />
eine dauerhaft sichere Einhaltung des<br />
Luftgrenzwertes vor. In der Mehrzahl<br />
der in den Jahren 2001 und 2002 vor-<br />
Personenbezogene Messung be<strong>im</strong> Ausgenommenen Messungen konnte<br />
betten und Strahlen.<br />
Quarz bzw. Cristobalit in der Luft am<br />
Arbeitsplatz nicht nachgewiesen werden.<br />
Rettig<br />
Neue BG-Regel 217<br />
Für den Umgang mit quarzhaltigen Massen findet die<br />
BG-Regel 217 „Umgang mit mineralischem Staub“<br />
(Stand Januar 2002) Anwendung. Danach ist u. a. die<br />
Exposition hinsichtlich Art und Umfang zu ermitteln.<br />
Nach den Erkenntnissen des Referates Gefahrstoffe und<br />
den durchgeführten Untersuchungen kann die Ermittlung<br />
der Gefährdung durch Quarzstäube mit fachkundiger<br />
Einschätzung der Exposition in der überwiegenden<br />
Anzahl der Laboratorien abgeschlossen werden. <strong>Die</strong><br />
Voraussetzung dafür ist, das „Arbeiten geringen<br />
Umfangs“ vorliegen (arbeitstäglich nicht mehr als eine<br />
halbe Stunde und jährlich nicht mehr als 40 Stunden bei<br />
personenbezogener Betrachtung).<br />
Wie ist zu verfahren, wenn die Kriterien für „Arbeiten<br />
geringen Umfangs“ nicht erfüllt sind?<br />
In diesen Fällen ist der Unternehmer verpflichtet, unter<br />
Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach<br />
§ 19 Gefahrstoffverordnung, die <strong>im</strong> Labor bereits vorhandenen<br />
Schutzmaßnahmen mit dem Stand der Technik<br />
zu vergleichen und gegebenenfalls zu verbessern.<br />
Wirksamer Schutz ist möglich!<br />
Folgende Maßnahmen führen zu einer Verringerung der<br />
Exposition und haben sich in der Praxis bewährt:<br />
● Ersatzstoffsuche nach Einbettmassen mit niedrigeren<br />
Gehalten an Quarz und Cristobalit bei gleichzeitiger<br />
Eignung hinsichtlich Verarbeitung und Qualität;<br />
● Verwendung von Portionspackungen um Expositi-<br />
onsspitzen bei Umfüll- und Wiegevorgängen zu vermeiden;<br />
● konsequente Nutzung der Absaug- und Lüftungstechnik<br />
für Tätigkeiten, bei denen quarz- bzw. cristobalithaltige<br />
Stäube eingesetzt oder freigesetzt werden;<br />
● regelmäßige sachkundige Prüfung der lüftungstechnischen<br />
Anlagen auf ordnungsgemäße Funktion (siehe<br />
auch Abschnitt 7, BGR 121 „Regeln für Sicherheit<br />
und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit<br />
Arbeitsplatzlüftung“).<br />
Absauganlagen<br />
Durch Verwendung wirksamer Absaug- und Filteranlagen<br />
kann heute die Staubbelastung für den Zahntechniker<br />
auf ein Min<strong>im</strong>um reduziert werden. Hierzu stehen<br />
drei unterschiedliche Systeme zur Verfügung:<br />
● Einzelplatzabsauganlagen<br />
● Mehrplatzabsauganlagen<br />
● Zentralabsauganlagen<br />
Abhängig von der Größe des Labors und gleichzeitiger<br />
Besetzung der Arbeitsplätze muss für jedes Labor die<br />
geeignete Absauganlage ausgewählt und installiert werden.<br />
Am Ausbettplatz werden die anfallenden Stäube am<br />
wirkungsvollsten in einer geschlossenen Box erfasst.<br />
Lausmann<br />
Geschlossene Box zum Entfernen quarzhaltiger Einbettmassen.<br />
Reste von Einbettmassen an den Werkstücken werden in<br />
geschlossenen abgesaugten Strahlgeräten entfernt. Be<strong>im</strong><br />
Betrieb der Strahlgeräte ist darauf zu achten, dass keine<br />
Stäube nach außen dringen (z. B. staubdichter<br />
Schlauchanschluss, eng anliegende Eingriffsöffnungen,<br />
unbeschädigte Dichtungen). <strong>Die</strong> Absaugung ist vor den<br />
Arbeiten einzuschalten. Nach Beendigung des Arbeitsvorganges<br />
muss die Absaugung einige Minuten nachlaufen.<br />
Bannert<br />
Abgesaugtes<br />
Strahlgerät zum<br />
Entfernen quarzhaltigerEinbettmassen.
Häufig werden in Dentallaboratorien zur Stauberfassung<br />
Absaugblöcke eingesetzt. Eine blendfreie Sicherheits-Sichtscheibe<br />
schützt das Gesicht, die Augen, die<br />
Atemwege und verbessert die Stauberfassung. Entscheidend<br />
ist, dass der Zahntechniker seine Arbeitsposition<br />
an den Absaugblock anpasst.<br />
Bannert<br />
Absaugblock mit blendfreier Sicherheits-Sichtscheibe.<br />
Für eine wirksame Abscheidung der gesundheitsgefährdenden<br />
Stäube sind staubgeprüfte Absauganlagen erforderlich.<br />
<strong>Die</strong> staubtechnischen Prüfungen der Absauganlagen<br />
erfolgen auf der Grundlage der Norm DIN EN<br />
60335-2-69 Annex AA „Besondere Anforderungen für<br />
Staubsauger, Kehrsaugmaschinen und Entstauber zur<br />
Aufnahme von gesundheitsgefährlichem Staub“ in Verbindung<br />
mit dem Normenentwurf DIN IEC<br />
61J/94/CD (früher ZH1/487). Danach werden Absauganlagen<br />
auf Grund der unterschiedlichen Gesundheitsgefährlichkeit<br />
der abzuscheidenden Stäube in drei<br />
Staubklassen: L, M und H eingeteilt. <strong>Die</strong> drei Staubklassen<br />
ersetzen die früheren fünf Verwendungskategorien<br />
in der ZH1/487.<br />
Geräte, die noch nach der früheren Verwendungskategorie<br />
C geprüft sind, befinden sich jedoch noch weit<br />
verbreitet <strong>im</strong> Einsatz. Um eine wirksame Abscheidung<br />
der Quarzstäube zu erreichen, sind in zahntechnischen<br />
Laboratorien Absauganlagen mindestens der Staubklasse<br />
M zu verwenden. Aufgrund der <strong>neuen</strong> Einstufung von<br />
Quarz als Krebs erzeugend Kategorie 1, ist davon auszugehen,<br />
dass zukünftig Absauganlagen der Staubklasse H<br />
einzusetzen sind.<br />
Wartung der Absauganlagen<br />
<strong>Die</strong> Wirksamkeit der Absauganlagen wird u. a. entscheidend<br />
von der Wartung der Anlagen best<strong>im</strong>mt. Bei Einzelplatzabsauganlagen<br />
muss der Filterbeutel gewechselt<br />
werden, sobald dieser voll ist. In der Regel schaltet dann<br />
die Absauganlage automatisch ab. Zusätzlich wird der<br />
Betriebszustand „Filterbeutel voll“ optisch angezeigt.<br />
Der volle Filterbeutel muss vorsichtig heraus genommen<br />
werden, anschließend mit Klebeband geschlossen und<br />
entsorgt werden. <strong>Die</strong>se Wartungsarbeiten erfolgen am<br />
Arbeitsplatz und sind deshalb entsprechend der Bedienungsanleitung<br />
des Herstellers staubarm durchzuführen.<br />
Anschließend wird der neue Filterbeutel eingelegt.<br />
Der Filterbeutel und der Absaugblock müssen fest<br />
bzw. staubdicht angeschlossen werden.<br />
Bei Mehrplatzabsauganlagen werden die Absaugleistung,<br />
der Füllstand des Staubsammelbehälters und die<br />
Filter (Hauptfilter und Sicherheitsfilter) automatisch<br />
überwacht. Das bedeutet, sobald der Staubbeutel voll ist<br />
oder der zu reinigende Hauptfilter gewechselt werden<br />
muss, wird die Absauganlage automatisch abgeschaltet.<br />
Der Zahntechniker muss die Entsorgung der abgeschiedenen<br />
Stäube bzw. den Filterwechsel entsprechend der<br />
Bedienungsanleitung staubarm durchführen.<br />
Der Austausch des Staubbeutels erfolgt wie in den folgenden<br />
Abbildungen dargestellt.<br />
Bannert<br />
Öffnen und Herausziehen des<br />
vollen Staubsammelbehälters.<br />
Bannert<br />
Staubarmes Verschließen des Staubbeutels.<br />
Einschieben des Staubsammelbehälters mit neuem Staubbeutel.<br />
Bannert<br />
Betriebsanweisung und Unterweisung<br />
Um Verhaltensfehler und Fehlhandlungen der Beschäftigten<br />
be<strong>im</strong> Umgang mit mineralischen Stäuben weitgehend<br />
auszuschließen, ist eine Betriebsanweisung zu erarbeiten<br />
und die Mitarbeiter sind entsprechend zu<br />
unterweisen.<br />
Fazit<br />
Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen kann<br />
davon ausgegangen werden, dass bei Einhaltung der<br />
genannten Maßnahmen der Luftgrenzwert für Quarz<br />
einschließlich Cristobalit dauerhaft sicher eingehalten<br />
wird.<br />
Michael Piskorz/Peter Bannert<br />
Brücke 5/02 17
WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />
Neu – Neu aufgelegt – überarbeitet<br />
18<br />
4. Sicherheitsquiz<br />
Bestell-Nr. Q4/02<br />
Plakat zum 4. Quiz<br />
Bestell-Nr. Q4/02 P<br />
Brücke 5/02<br />
Jahresbericht 2001 D er Jahresbericht 2001 liegt vor.<br />
Darin enthalten sind alle<br />
wesentlichen Informationen zur<br />
Arbeit der Berufsgenossenschaft der<br />
Feinmechanik und Elektrotechnik<br />
(BGFE). Der Bericht dokumentiert<br />
den aktuellen Stand der Unfall-,<br />
Unternehmens- und Versichertenzahlen.<br />
Er zeigt die Beitragsentwicklung<br />
und informiert über Entschädigung,<br />
Prävention, Heilverfahren<br />
und Berufshilfe.<br />
Betriebskalender<br />
Der Betriebskalender 2002/<br />
2003 ist erschienen. Wie<br />
üblich wird er Betrieben ab 51 Versicherten<br />
in einer begrenzten Stückzahl<br />
zugeschickt. <strong>Die</strong> Betriebskalender<br />
sind ein Dankeschön der<br />
Berufsgenossenschaft für die Mitarbeiter<br />
in den Betrieben, die sich um<br />
die Durchsetzung der Arbeitssicherheit<br />
besonders verdient gemacht<br />
haben. Deshalb geht unsere Bitte an<br />
die Betriebe: Verteilen Sie den<br />
Kalender so, dass vorbildliches Verhalten<br />
in Fragen der Arbeitssicher-<br />
Sicherheitsquiz<br />
Auch dieser Ausgabe unseres<br />
Mitteilungsblattes „Brücke“ ist<br />
wieder ein Exemplar des neuesten<br />
Quiz beigefügt. Mitmachen lohnt<br />
sich für die Versicherten der BGFE<br />
doppelt. Zum einen bietet das Quiz<br />
wichtige Informationen zum sicheren<br />
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winterlichen Straßen, zum anderen<br />
haben Sie die Chance, wertvolle<br />
Preise zu gewinnen. Sollte die Beilage<br />
fehlen, können Sie weitere Exemplare<br />
(nur solange der Vorrat reicht)<br />
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Betriebe ab 21 Versicherte haben<br />
den Bericht mit dem Verzeichnis der<br />
Informationsmittel der BGFE <strong>im</strong><br />
September erhalten. Interessierte<br />
können darüber hinaus Exemplare<br />
anfordern, solange die Auflage<br />
reicht. Der Jahresbericht wird<br />
außerdem <strong>im</strong> Internet angeboten.<br />
Unter www.bgfe.de können Sie den<br />
Bericht als pdf-Datei herunterladen.<br />
Interessierte Mitgliedsbetriebe können einen Jahresplaner für 2003 in der<br />
Größe 68 x 98 cm zur Wandbefestigung bestellen. Vorteil: Alle eingetragenen<br />
wichtigen Termine können auf einen Blick erfasst werden. Der Jahresplaner<br />
wird auf Anforderung kostenlos zugesandt.<br />
heit belohnt wird. Da es sich bei<br />
dem Betriebskalender um eine freiwillige<br />
Sonderleistung der Berufsgenossenschaft<br />
handelt, ist die Stückzahl<br />
beschränkt. Weitere Kalender<br />
können nicht kostenlos zur Verfügung<br />
gestellt werden. Bei derartigen<br />
Großauflagen von Drucksachen<br />
entstehen jedoch <strong>im</strong>mer Überauflagen,<br />
die wir gegen Erstattung der<br />
Selbstkosten – EUR. 4,80 pro Stück<br />
– abgeben. Sollten Sie also den<br />
Kalender käuflich erwerben wollen,<br />
so wenden Sie sich bitte an uns.<br />
2002/2003<br />
Informationsmittelverzeichnis<br />
2002/2003<br />
<strong>Die</strong> Übersicht über<br />
das Informationsmaterial<br />
„Sicherheit in<br />
Schrift, Bild und Ton“<br />
liegt jetzt in aktualisierter<br />
Fassung vor. Das Verzeichnis<br />
enthält alle<br />
Informationsmittel, die<br />
die Berufsgenossenschaft<br />
der Feinmechanik und<br />
Elektrotechnik zurzeit<br />
anbietet. Auf Anforderung<br />
senden wir es<br />
Ihnen gerne zu.<br />
Bestell-Nr. D 17 Preis: kostenlos<br />
BGFE<br />
Berufsgenossenschaft<br />
der Feinmechanik<br />
und Elektrotechnik
Plakate für die Monate November/Dezember<br />
Und so können Sie bestellen:<br />
<strong>Die</strong> Plakate der Berufsgenossenschaft<br />
der Feinmechanik und<br />
Elektrotechnik sollen Ihnen bei der<br />
betrieblichen Sicherheitsarbeit helfen.<br />
Durch die Kombination einfacher<br />
Bild- und Textaussagen erarbeitet<br />
der Betrachter Themen der<br />
Arbeitssicherheit selbstständig.<br />
Eigene Interpretationen und Lösungen<br />
verstärken das Bewusstsein für<br />
Sicherheit und Gesundheit am<br />
Arbeitsplatz.<br />
Bestell. Nr. P9/2002 Bestell. Nr. P4/2002<br />
Betriebsanweisungen<br />
für den Umgang mit<br />
Gefahrstoffen<br />
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen wird heute<br />
zunehmend vom sicherheitsgerechten Verhalten<br />
der Beschäftigten am Arbeitsplatz mitbest<strong>im</strong>mt. Oft ist<br />
das „Nichtwissen“ über die Gefährlichkeit eines<br />
best<strong>im</strong>mten Produktes sowie der zur Gefahrenabwehr<br />
erforderlichen Schutzmaßnahmen Ursache für schwerwiegende<br />
Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen. Jeder<br />
Vorgesetzte ist in die Verantwortung genommen, durch<br />
Aufklärung und Unterweisung seine Mitarbeiter so zu<br />
informieren, dass Fehlhandlungen als Unfallursache<br />
weitgehend ausgeschaltet werden. <strong>Die</strong> so genannten<br />
Betriebsanweisungen sind hier ein wichtiges Hilfsmittel<br />
zur Information der Beschäftigten.<br />
Der vorliegende „Baukasten“ soll insbesondere die verantwortlichen<br />
Mitarbeiter aus Klein- und Mittelbetrieben<br />
bei der Erstellung von Betriebsanweisungen zum<br />
Umgang mit Gefahrstoffen unterstützen.<br />
Bestell-Nr. B 01<br />
Preis: EUR 16,–<br />
Per Post: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln<br />
Per E-Mail: versand@bgfe.de<br />
Per Telefon oder Telefax:<br />
Printmedien (alle Schriften, wie UVVen, Broschüren, Faltblätter, MBL, Gefährdungskataloge):<br />
Abteilung Prävention: Telefon (02 21) 37 78-433, -501, -502; Telefax (02 21) 37 78-435<br />
Periodika, Elektronische Medien (Videos und CD-ROM’s)<br />
Abteilung Informationsmittel: Telefon (02 21) 37 78-521, -522, -528; Telefax (02 21) 37 78-297<br />
Hinweis: Bei Lieferung an Nichtmitgliedsbetriebe der BGFE wird eine Versandkostenpauschale von 2,50 EUR berechnet.<br />
Brücke 5/02 19
SCHULUNG<br />
Workshop neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />
vom 2. bis 3. Mai 2002 <strong>im</strong> »berghof«<br />
Neue Termine: 20.–22. Januar 2003 und 22.–24. September 2003<br />
Zum zweiten Mal fand eine Veranstaltung zur Auffrischung der Fachkunde <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> in der Schulungsstätte<br />
»berghof« in Bad Münstereifel statt. Den Schwerpunkt bildeten diesmal die Novelle der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />
(StrlSchV) wie auch die erst nach der Veranstaltung, am 1. 7. 2002 in Kraft getretene Röntgenverordnung (RöV).<br />
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Messgeräteausstellung für die mehrere Firmen Produkte zur Verfügung<br />
gestellt hatten.<br />
Claudia Sonnek,<br />
Referentin für <strong>Strahlenschutz</strong>recht,<br />
BMU.<br />
Helmut Eckerl,<br />
Framatom, ANP<br />
GmbH, Erlangen<br />
20<br />
Brücke 5/02<br />
<strong>Die</strong> Ankündigung für diese Veranstaltung stieß<br />
wieder auf breite Resonanz. <strong>Die</strong>s liegt zum<br />
einen daran, dass die Auffrischung jetzt verbindlich<br />
vorgeschrieben ist, zum anderen daran, dass bei<br />
den <strong>Strahlenschutz</strong>beauftragten ein enormer Informationsbedarf<br />
bezüglich der <strong>neuen</strong> Regelungen besteht. So<br />
war es nicht verwunderlich, dass trotz der kurzen Vorlaufzeit<br />
der Workshop bald ausgebucht war. 109 <strong>Strahlenschutz</strong>beauftragte<br />
konnten teilnehmen. <strong>Die</strong> Anerkennung<br />
dieses Kurses durch die zuständige Behörde<br />
wurde uns mit Schreiben vom 22. 3. 02 mitgeteilt. D.h.,<br />
dass für alle Teilnehmer die Fachkunde nach StrlSchV<br />
bis zum Jahr 2007 weitergilt. Für die Fachkunde nach<br />
RöV konnte es keine Anerkennung geben, da die neue<br />
Verordnung noch nicht in Kraft gesetzt war. Jeder Teilnehmer<br />
dieser Veranstaltung kann nun bei seiner zuständigen<br />
Behörde die Anerkennung für seine Teilnahme<br />
beantragen. <strong>Die</strong> Aufsichtsbehörde teilte uns mit, dass sie<br />
diesbezügliche Anträge wohlwollend prüfen werden.<br />
<strong>Die</strong> Vorträge<br />
Übersicht über die <strong>neuen</strong> Regelungen der<br />
StrlSchV und der RöV<br />
Der Eröffnungsvortrag wurde erstmals von einem Duo<br />
gehalten. Während Claudia Sonnek (BMU) das Konzept<br />
dieser Verordnung und die gemeinsamen Best<strong>im</strong>mungen<br />
vortrug, konzentrierte sich Helmut Eckerl<br />
(Framatom) auf die StrlSchV.<br />
● neue Grenzwerte: 20 mSv pro Jahr für beruflich strahlenexponierte<br />
Personen der Kategorie A<br />
● die Berufslebensdosis bleibt auf 400 mSv begrenzt<br />
● die Erstellung einer <strong>Strahlenschutz</strong>anweisung wird<br />
verbindlich vorgeschrieben<br />
● die Unterweisung muss, wie <strong>im</strong> Arbeitsschutz üblich,<br />
jährlich erfolgen<br />
● Beschäftigung in fremden Anlagen wird jetzt in der<br />
RöV wie in der StrlSchV geregelt (Strahlenpass erforderlich)<br />
<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> Messgrößen: Definitionen,<br />
praktische Auswirkungen,<br />
Dr. Vogt, Zentrum für <strong>Strahlenschutz</strong> und Radioökologie<br />
der Universität Hannover, Sekretär des Arbeitskreises<br />
Ausbildung des FS<br />
● die <strong>neuen</strong> Messgrößen für die Personen- und Ortsdosis<br />
erlauben eine realitätsnähere Best<strong>im</strong>mung der Körperdosis<br />
● für die Personendosismessung gibt es kaum Abweichungen<br />
zu den alten Messgrößen<br />
● für die Ortsdosismessung sind neu entwickelte Geräte<br />
notwendig<br />
● die <strong>neuen</strong> Werte der Umgebungsäquivalentdosis lassen<br />
sich aus den alten berechnen<br />
● der Umrechnungsfaktor für Nuklide und Röntgenstrahlung<br />
zwischen 50 keV und 400 keV ist nicht<br />
größer als 1,3<br />
Neue Regelungen für Arbeiten bei<br />
natürlichen Strahlenquellen<br />
Dr. Ernst Ettenhuber, Bundesamt<br />
für <strong>Strahlenschutz</strong> Berlin, Sekretär<br />
des Arbeitskreises „Natürliche<br />
Dr. Ernst Ettenhuber<br />
Radioaktivität“ des Fachverbands für<br />
<strong>Strahlenschutz</strong><br />
● Belastung durch Radon z. B. in<br />
Wasserwerken<br />
● eine Abschätzung der Dosis ist<br />
erforderlich<br />
● Vorrang technischer Maßnahmen zur Dosisreduktion<br />
● da in diesen Arbeitsfeldern <strong>Strahlenschutz</strong>beauftragte<br />
nicht erforderlich sind, muss der Unternehmer selbst<br />
tätig werden, die Sicherheitsfachkraft muss ihn entsprechend<br />
beraten<br />
Dr. Frank Busch<br />
Amtliche Personendos<strong>im</strong>etrie,<br />
Technologie, Messverfahren<br />
Dr. Frank Busch, Materialprüfungsamt<br />
Dortmund,<br />
● aktuelle Messtechnik für die amtliche<br />
Personendos<strong>im</strong>etrie<br />
● statistische Ergebnisse der Personendosisüberwachung<br />
<strong>Strahlenschutz</strong> für Patienten: <strong>Die</strong> Neuregelungen der<br />
Röntgenverordnung<br />
Dr. Fre<strong>im</strong>ut Schröder, Leiter Referat Arbeitssicherheit/Strahlen-<br />
und Umweltschutz, Siemens AG, Abtl.<br />
MED Ref AUS, Erlangen<br />
● Ausgabe des Röntgenpasses an Patienten verbindlich<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge aus der Sicht der<br />
Berufsgenossenschaften<br />
Dipl.-Phys. Franz Fehringer, Mitarbeiter <strong>im</strong> Fachbereich<br />
<strong>Strahlenschutz</strong> der BGFE<br />
● arbeitsmedizinische Vorsorge nur für beruflich strahlenexponierte<br />
Personen der Kategorie A
● arbeitsmedizinische Vorsorge u. U. auch bei Arbeiten<br />
mit natürlichen radioaktiven Stoffen<br />
Am zweiten Tag hatten die Teilnehmer die Gelegenheit<br />
in Diskussionsrunden spezielle Themenschwerpunkte<br />
mit hochrangigen Referenten zu erörtern und anschließend<br />
die Ergebnisse <strong>im</strong> Plenum zu besprechen.<br />
Neue Termine – Aufruf für Themenvorschläge<br />
<strong>Die</strong> für den 20.–22. 1. 2003 und 22.–24. 9. 2003<br />
geplanten Workshops werden prinzipiell ähnlich wie<br />
dieser ablaufen. Auf Wunsch der Teilnehmer der letzten<br />
Veranstaltungen werden wir das Programm auf drei Tage<br />
erweitern, An- und Abreise jeweils mittags. Damit ist<br />
gewährleistet, dass alle Teilnehmer am ersten Veranstaltungstag<br />
anreisen können. Darüber hinaus gibt uns das<br />
die Möglichkeit, den Anteil der Diskussionsrunden zu<br />
Neuer Fortbildungskurs für Sicherheitsfachkräfte<br />
Haben Sie Umgang mit<br />
natürlichen radioaktiven Stoffen?<br />
erweitern. Themenvorschläge für die Diskussion können<br />
Sie dem Kurskoordinator gerne auch schon vorab<br />
mitteilen. Auch für diese Veranstaltung wird die BGFE<br />
die Anerkennung beantragen. Wir sind zuversichtlich,<br />
dass wir sie für die <strong>Strahlenschutz</strong>- und die Röntgenverordnung<br />
erhalten werden. Falls Sie Interesse an der Auffrischung<br />
Ihrer Kenntnisse <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> haben,<br />
melden Sie sich bitte an.<br />
Weitere Informationen durch den Kurskoordinator<br />
<strong>Strahlenschutz</strong> Dipl. Phys. K.-L. Stange, Tel.: 0 22 53-<br />
506 -164, E-Mail: Stange.Karl-Ludwig@bgfe.de,<br />
Anmeldungen unter Tel.: 02 21-37 78 -410,<br />
E-Mail: Schulung@bgfe.de<br />
Karl-Ludwig Stange<br />
<strong>Die</strong> Antwort auf die obige Frage ist einfach, aber auch kompliziert. Einfach deshalb, weil jeder<br />
von uns jeden Tag Kontakt mit natürlichen radioaktiven Stoffen hat, z. B. in Nahrungsmitteln oder<br />
in der Umgebungsluft. Schwierig dann, wenn es um den Umgang geht, den die neue <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />
seit dem 1. 8. 2001 regelt.<br />
Viele Betriebe wissen noch gar nicht, dass hier<br />
neue Regelungen für sie verbindlich werden.<br />
Mit dem <strong>neuen</strong> Kurs SF IS (Sicherheitsfachkräfte-Fortbildung<br />
Ionisierende Strahlung) wollen wir dies<br />
ändern. <strong>Die</strong> Sicherheitsfachkräfte sollen fit gemacht<br />
werden für die Beratung des Unternehmers in Bezug auf<br />
die Gefahren durch ionisierende Strahlung und den sich<br />
daraus ergebenden Handlungsbedarf.<br />
Warum ein Kurs für Sicherheitsfachkräfte?<br />
Normalerweise muss ein Unternehmer einen <strong>Strahlenschutz</strong>beauftragten<br />
(SSB) bestellen, wenn in seinem<br />
Betrieb mit ionisierender Strahlung umgegangen wird.<br />
Der SSB berät den Unternehmer. Er ist aber auch mit<br />
einem Entscheidungsbereich ausgestattet, der ihm<br />
erlaubt, die Art des Umgangs zu steuern und den beteiligten<br />
Personen Anweisungen zu geben. Dafür trägt er<br />
einen großen Teil der Verantwortung. Macht er einen<br />
(formalen) Fehler, kann er zu einem Bußgeld herangezogen<br />
werden. Be<strong>im</strong> Umgang mit natürlichen radioaktiven<br />
Stoffen liegen die Verhältnisse anders. Hier wird<br />
normalerweise kein SSB bestellt, d. h. der Unternehmer<br />
verfügt über keine fachkundige Person, die ihn beraten<br />
kann. In diese Bresche kann die Sicherheitsfachkraft<br />
springen. Als Berater des Unternehmers etabliert, muss<br />
sie in den Stand versetzt werden abzuschätzen, ob das<br />
Unternehmen für den Umgang mit natürlichen radioaktiven<br />
Stoffen weitergehenden Beratungsbedarf hat. Nur<br />
dieser erste Schritt sollte von der Sicherheitsfachkraft<br />
getan werden können. Messungen und die genauere<br />
Dosisermittlung ist dann eine Aufgabe für (externe)<br />
Experten.<br />
Welche Arbeitsgebiete<br />
sind betroffen?<br />
<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> Regelungen greifen<br />
dort, wo mit Radon zu<br />
rechnen ist, und dort, wo<br />
Stoffe eingesetzt werden,<br />
die natürlicherweise Uran,<br />
Thorium oder deren Zerfallsprodukte<br />
enthalten,<br />
ohne dass man die radioaktiven<br />
Eigenschaften gezielt<br />
einsetzt. Eine Liste dieser<br />
Arbeitsfelder findet sich in<br />
Anlage XI der StrSchV.<br />
Besonders betroffen von der<br />
Radon-Problematik sind<br />
Mitarbeiter in Wasserwer-<br />
Mit einem derartigen personengetragenen Messgerät<br />
lässt sich die individuelle durch die Radonexposition<br />
erhaltene Dosis best<strong>im</strong>men. Mit aufwändigeren Messgeräten<br />
kann man auch die Radonkonzentration in<br />
einem Raum ermitteln.<br />
ken und in Bergwerken, be<strong>im</strong> Thorium vor allem Mitarbeiter,<br />
die mit thorierten Schweißelektroden Arbeiten<br />
durchführen.<br />
Teil A:<br />
Arbeitsfelder mit erhöhter Radon-222-Exposition<br />
Arbeiten in<br />
1. untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen,<br />
einschließlich Besucherbergwerken,<br />
2. Radon-Heilbäder und -Heilstollen<br />
3. Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und<br />
-verteilung.<br />
Arbeitsfelder, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch<br />
natürliche terrestrische Strahlenquellen auftreten können<br />
Brücke 5/02 21
SCHULUNG<br />
Teil B:<br />
Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Uran und Thorium und<br />
deren Zerfallsprodukte ohne Radon<br />
1. Schleifen von und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden,<br />
2. Handhabung und Lagerung thorierter Gasglühstrümpfe,<br />
3. Verwendung von natürlichem Thorium (Th-232sec) und natürlichem<br />
Uran (U-238sec und U-235sec) zu chemisch-analytischen oder chemisch-präparativen<br />
Zwecken,<br />
4. Handhabung, insbesondere Montage, Demontage, Bearbeiten und<br />
Untersuchen von Produkten aus thorierten Legierungen,<br />
5. Gewinnung, Verwendung und Verarbeitung von Pyrochlorerzen,<br />
6. Verwendung und Verarbeitung von Schlacke aus der Verhüttung von<br />
Kupferschiefererzen.<br />
Arbeitsfelder, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische<br />
Strahlenquellen auftreten können.<br />
22<br />
Brücke 5/02<br />
Welche Gefährdungen gibt es?<br />
Uran, Thorium, Radon und die Zerfallsprodukte sind<br />
überwiegend Alpha-Strahler. Eine Gefährdung besteht<br />
vor allem bei der Inkorporation, d. h. der Aufnahme in<br />
den Körper. Hier ist insbesondere an die Inhalation, die<br />
Aufnahme durch die Lunge zu denken. Dadurch kann<br />
sich das Risiko für eine Krebserkrankung erhöhen.<br />
Welche Aufgaben kann die Sicherheitsfachkraft<br />
wahrnehmen?<br />
Der Unternehmer hat die Pflicht zu ermitteln, ob seine<br />
Mitarbeiter einer Gefährdung ausgesetzt sind, dann die<br />
Pflichten zur Einhaltung der Grenzwerte und zur<br />
Durchführung von Maßnahmen, um die Strahlenexposition<br />
zu verringern (§§ 93, 94 StrlSchV). Nach § 95<br />
StrlSchV muss der Unternehmer innerhalb von 6 Monaten<br />
die Exposition seiner Mitarbeiter durch natürliche<br />
radioaktive Stoffe abschätzen. Innerhalb von 3 Monaten<br />
ist dann bei der Behörde Anzeige zu erstatten, falls die<br />
Dosis 6 mSv überschreiten kann. <strong>Die</strong> Sicherheitsfachkraft<br />
soll in die Lage versetzt werden, zu entscheiden, ob<br />
eine erhöhte Exposition vorliegt. Falls sie dafür Hinweise<br />
findet, soll sie dem Unternehmer raten, die Dosis<br />
durch einen Sachkundigen ermitteln zu lassen. <strong>Die</strong><br />
Sicherheitsfachkraft muss also nicht selbst die Dosisermittlung<br />
übernehmen.<br />
Wie sieht der neue Kurs aus?<br />
Der Kurs dauert drei Tage. Nach der Vermittlung der<br />
rechtlichen und naturwissenschaftlichen Grundlagen<br />
geht es am zweiten Tag direkt um die in der Anlage XI<br />
der StrlSchV festgelegten Arbeitsfelder. Es werden<br />
sowohl die verschiedenen Arbeitsgebiete differenziert als<br />
auch mögliche Maßnahmen besprochen. Am Nachmittag<br />
werden die bereits erworbenen theoretischen Kenntnisse<br />
in einem Mess-Praktikum angewendet und vertieft.<br />
Am dritten Tag werden dann noch die Maßnahmen<br />
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge besprochen<br />
und diskutiert. Als Dozenten konnten neben Mitarbeitern<br />
aus unserem Fachbereich <strong>Strahlenschutz</strong> Dr. Ettenhuber<br />
(BfS) und Prof. von Phillipsborn (Universität<br />
Regensburg) gewonnen werden.<br />
Kursprogramm IF IS<br />
Weitere Informationen durch den Kurskoordinator<br />
<strong>Strahlenschutz</strong> Dipl. Phys. K.-L. Stange, Tel.: 0 22 53-<br />
506 -164, E-Mail: Stange.Karl-Ludwig@bgfe.de,<br />
Anmeldungen unter Tel.: 02 21-37 78 -410,<br />
E-Mail: Schulung@bgfe.de<br />
Karl-Ludwig Stange<br />
Neues Seminar zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)<br />
in der Bildungsstätte Dresden<br />
<strong>Die</strong> BGFE-Bildungsstätte Dresden.<br />
Maschinen bzw. Geräte müssen<br />
nachweislich sicher arbeiten,<br />
d. h. sie dürfen keine Funktionen<br />
bzw. Fehlfunktionen aufweisen, die<br />
zu gesundheitlichen Schäden oder<br />
Verletzungen führen würden. Zur<br />
Beherrschung dieser Problematik<br />
sind insbesondere auch die elektronischen<br />
Baugruppen zu betrachten.<br />
So rücken in den letzten Jahrzehnten<br />
<strong>im</strong> Zusammenhang mit Konstruktion,<br />
Herstellung und be<strong>im</strong><br />
Betrieb von Maschinen, Anlagen und Geräten Probleme<br />
der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) zunehmend<br />
in den Vordergrund. Schneller und komplexer<br />
werdende Steuer- und Überwachungseinheiten sowie<br />
Einrichtungen der Kommunikationstechnik erzeugen<br />
ein <strong>im</strong>mer höher werdendes Maß an hochfrequenten<br />
Störgrößen. Gleichzeitig wächst das Risiko, dass elektronische<br />
Geräte z. B. durch <strong>im</strong>mer niedriger werdende<br />
Signalpegel empfindlicher auf fremde Störungen reagieren.<br />
Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, ist<br />
eine hinreichend starke Beachtung der funktionalen<br />
Sicherheit von Geräten erforderlich.
Bis 1995 wurden durch das Hochfrequenzgerätegesetz<br />
Grenzwerte für die Funkentstörung festgelegt. <strong>Die</strong>s<br />
betraf nur die Aussendung von Störungen, nicht jedoch<br />
die Störfestigkeit. Gemäß der (europäischen) EMV-<br />
Richtlinie, respektive dem Gesetz über die elektromagnetische<br />
Verträglichkeit von Geräten, muss nunmehr<br />
auch die Beeinträchtigung von Geräten, Maschinen und<br />
Anlagen durch elektromagnetische Störungen beachtet<br />
und soweit vermindert werden, dass ein best<strong>im</strong>mungsgemäßer<br />
Betrieb mit entsprechend hoher funktionaler<br />
Sicherheit gewährleistet ist.<br />
Spätestens seit Ablauf der Übergangsregelung für die<br />
EMV-Richtlinie, d. h. ab 1. 1. 1996 ist durch den Inverkehrbringer<br />
mit Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung<br />
kenntlich zu machen, dass die EMV-Schutzanforderungen<br />
eingehalten werden. Der Weg dorthin<br />
wird den Teilnehmern dargelegt. Im Rahmen dieses<br />
Seminars werden weitere rechtliche, physikalische und<br />
normative Grundlagen vermittelt.<br />
<strong>Die</strong> Regulierungsbehörde für Telekommunikation und<br />
Post (RegTP) ist die zuständige Behörde, die das EMV-<br />
Gesetz ausführt. Aufgaben, Befugnisse und Erfahrungen<br />
der RegTP werden <strong>im</strong> Seminar erläutert. <strong>Die</strong> verschiedenen<br />
Formen leitungsgebundener und gestrahlter elektromagnetischer<br />
Störungen sowie elektrostatische Entladungen<br />
und verschiedene Kopplungsmechanismen<br />
werden thematisiert. Auch Begriffe wie Fremdstörfestigkeit,<br />
Eigenstörfestigkeit, Stoßspannungen, schnelle<br />
Transienten u. a. m. finden Beachtung.<br />
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Seminars ist<br />
die normgerechte EMV-Prüfung einschließlich der Dar-<br />
URTEILE<br />
stellung verschiedener Prüfaufbauten. Praktische Demonstrationen,<br />
die die Entstehung und Messung von<br />
Störungen in anschaulicher Weise verdeutlichen, nehmen<br />
<strong>im</strong> Seminar einen wichtigen Platz ein. Dabei kommen<br />
EMV-Prüfgeräte für die Störs<strong>im</strong>ulation und die<br />
Oberschwingungsanalyse zur Anwendung.<br />
In Erweiterung des vorangegangenen EMV-Grundlagenseminars<br />
beläuft sich die Seminardauer nunmehr auf<br />
3 Tage. <strong>Die</strong> bisherige separate Behandlung diesbezüglicher<br />
Spezialthemen entfällt zugunsten einer teilnehmerfreundlichen<br />
Kompression der Thematik.<br />
Ralf-<strong>Die</strong>ter Roth<br />
Termine: 12. 3.–14. 3. 2003<br />
26. 5.–28. 5. 2003<br />
<strong>Die</strong> Termine für das 2. Halbjahr<br />
werden noch festgelegt.<br />
Dauer: 3 Tage<br />
Zielgruppe: Ingenieure und Techniker, die sich mit<br />
der Planung, Entwicklung, Konstruktion,<br />
Vertrieb, Fertigung, Prüfung, dem<br />
Einkauf und dem Betreiben von elektronischen<br />
Geräten bzw. Maschinen<br />
und Anlagen befassen.<br />
Info: Roth.Ralf-<strong>Die</strong>ter@bgfe.de<br />
Anmeldung: BGFE Referat Schulung<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 130,<br />
50968 Köln<br />
Tel.: 02 21-37 78 -410<br />
Fax: 02 21-37 78 -479<br />
E-Mail: schulung@bgfe.de<br />
Motorradreparatur auf dem He<strong>im</strong>weg<br />
Der Kläger hatte nach Beendigung der Arbeit mit<br />
seinem Motorrad die He<strong>im</strong>fahrt angetreten, als er<br />
nach kurzer Zeit einen Defekt feststellte. So kehrte er<br />
zur Arbeitsstelle zurück, die aber bereits geschlossen<br />
hatte. Mit dem Motorrad begab er sich nun auf den Weg<br />
zu einer in einem anderen Ort gelegenen Werkstatt. Bei<br />
einem Verkehrsunfall auf der Autobahn erlitt er erhebliche<br />
Verletzungen. Das Sozialgericht wies die Klage auf<br />
Entschädigungsleistungen ab.<br />
<strong>Die</strong> Berufung hatte Erfolg. Der Versicherungsschutz<br />
beschränkt sich nicht auf Wege zwischen Wohnung und<br />
Arbeitsstätte. Ein Wegeunfall kann auch vorliegen,<br />
wenn Zielort ein dritter Ort ist. Voraussetzung hierfür<br />
ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes,<br />
dass der Weg nach Beendigung der Tätigkeit wesentlich<br />
dazu dient, in den privaten Bereich zu wechseln und<br />
wenn die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort so<br />
erheblich ist, dass der weitere Weg, z. B. zur häuslichen<br />
Wohnung, nicht mehr in erheblichem Zusammenhang<br />
mit der Beendigung der Arbeit an der Arbeitsstätte<br />
steht. <strong>Die</strong> notwendige Dauer des Aufenthaltes am dritten<br />
Ort beträgt nach der Rechtsprechung des BSG min-<br />
destens 2 Stunden. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme<br />
hätte allein das Zerlegen, Reinigen und Neueinstellen<br />
der Vergaseranlage des vom Kläger gefahrenen<br />
Motorradtyps eine Richtzeit von 2 1 /2 Stunden beansprucht.<br />
Dem Umstand, dass dem Kläger zum Unfallzeitpunkt<br />
die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in der<br />
Werkstatt nicht bekannt war, kommt keine entscheidende<br />
Bedeutung zu. Der Kläger wollte den Defekt an seinem<br />
Motorrad umgehend beseitigen lassen. Er hatte auf<br />
Grund des zuvor geführten Telefonates mit der Werkstatt<br />
berechtigten Anlass für die Annahme, dass die<br />
Reparatur erfolgreich durchgeführt werden könnte. Es<br />
entspricht der Lebenserfahrung, dass <strong>im</strong>mer mit Wartezeiten<br />
gerechnet werden muss, insbesondere dann, wenn<br />
der Fehler erst gesucht werden muss, um ihn dann zu<br />
beseitigen. Insoweit kann nicht mehr als der Wahrscheinlichkeitsnachweis<br />
gefordert werden. Das LSG hob<br />
das Urteil des Sozialgerichts auf und verpflichtete den<br />
Unfallversicherungsträger zur Gewährung von Entschädigungsleistungen.<br />
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil<br />
vom 30. 1. 2002, Az.: L 17 U 161/00).<br />
Dr. Andreas Doll<br />
Brücke 5/02 23
URTEILE<br />
Kein Unfallversicherungsschutz be<strong>im</strong> Duschen <strong>im</strong> Hotel<br />
24<br />
Brücke 5/02<br />
Der Kläger war auf einer Baustelle rund 280 km von<br />
seinem Wohnort und gewöhnlichem Beschäftigungsort<br />
entfernt beschäftigt. Während der Arbeit war<br />
er einer starken Einwirkung von Staub und Glaswolle<br />
ausgesetzt. Eine Möglichkeit, am Arbeitsort zu duschen,<br />
bestand nicht. Nach Beendigung der Arbeitsschicht fuhr<br />
der Kläger zu dem etwa 5 km entfernten Hotel, in dem<br />
er untergebracht war, und nahm in der Etagendusche<br />
ein Duschbad. Hierbei rutschte er aus und verletzte sich.<br />
Das Sozialgericht wies die Klage gegen den ablehnenden<br />
Bescheid der Berufsgenossenschaft ab. Das Landessozialgericht<br />
Nordrhein-Westfalen bejahte einen Arbeitsunfall.<br />
Infolge der starken Verschmutzung durch Staub<br />
und Glaswolle habe wesentlich mitbedingt durch die<br />
zuvor geleistete schmutzige Arbeit, ein begründetes<br />
Bedürfnis, wenn nicht sogar die Erfordernis bestanden,<br />
alsbald nach Schichtende ein Duschbad zu nehmen.<br />
Zum anderen falle ins Gewicht, dass an dem auswärtigen<br />
Einsatzort selbst keine Möglichkeit bestanden habe,<br />
diese Körperreinigung vorzunehmen.<br />
Das BSG hob das Urteil des LSG auf. In seiner Begründung<br />
führte das BSG aus, dass der Duschvorgang dem<br />
persönlichen (eigenwirtschaftlichen) Lebensbereich<br />
zuzurechnen ist und in keinem inneren Zusammenhang<br />
mit der versicherten Arbeitstätigkeit steht. <strong>Die</strong> Körperreinigung<br />
des Klägers diente nicht wesentlich betrieblichen<br />
Interessen seines Arbeitgebers, sondern überwiegend<br />
privaten Interessen. Da der Kläger weitere<br />
dienstliche Pflichten an dem Tag nicht mehr zu erfüllen<br />
SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />
Ablenkung am Steuer ist häufig Unfallursache<br />
Das Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer n<strong>im</strong>mt<br />
zu, da die Ursachen dafür vielfältiger geworden<br />
sind. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat<br />
in seiner diesjährigen Aktion „... und wer fährt?“ hin.<br />
Ziel ist es, mit der aktuellen Autobahnplakatierung<br />
Autofahrer für die Gefahren der Ablenkung am Steuer<br />
zu sensibilisieren.<br />
hatte, bestand auch kein spezieller dienstlicher Grund,<br />
die Körperreinigung vornehmen zu müssen. Auch sei<br />
das Ausmaß der Verschmutzung kein geeignetes Kriterium<br />
für die Feststellung eines inneren Zusammenhanges<br />
mit der betrieblichen Tätigkeit. Denn objektive Anhaltspunkte<br />
dafür, wann ein für die Annahme eines<br />
wesentlichen dienstlichen Zwecks ausreichender Grad<br />
an Verschmutzung erreicht ist, können nur schwerlich<br />
gewonnen werden. Eine Vergleichbarkeit mit den von<br />
der Rechtsprechung anerkannten Fällen der Feststellung<br />
eines inneren Zusammenhangs sei schon deshalb nicht<br />
gegeben, weil es vorliegend an der für diese Fälle entscheidenden<br />
unmittelbaren Nähe des Reinigungsortes<br />
zur Arbeitsstätte fehlt. Da das Hotel etwa 5 km vom<br />
Arbeitsort entfernt war, sei durch die Fahrt in das Hotel<br />
eine Lösung vom betrieblichen Zusammenhang gegeben.<br />
Das entspricht der Situation, bei der sich ein<br />
Arbeitnehmer zu Hause einer zum privaten Bereich zu<br />
zählenden Reinigung unterzieht. Darüber hinaus konnte<br />
das Duschen <strong>im</strong> Hotel auch nicht unter dem<br />
Gesichtspunkt der Realisierung besonderer Gefahrenmomente<br />
<strong>im</strong> Bereich der Übernachtungsstätte der versicherten<br />
Tätigkeit zugerechnet werden. Entsprechende<br />
Anhaltspunkte dafür fehlen. <strong>Die</strong> latent vorhandene<br />
Gefahr, auf nassen Fliesen in Duschräumen auszurutschen,<br />
sei allgemein bekannt und rechtfertige deshalb<br />
nicht die Annahme einer besonderen Gefahrenquelle am<br />
Ort der <strong>Die</strong>nstreise (BSG, Urteil vom 4. 6. 2002,<br />
Az.: B 2 U 21/01 R)<br />
Dr. Andreas Doll<br />
In einer Sekunde legt ein Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit<br />
von 50 km/h eine Strecke von 13,80 Metern<br />
zurück. Muss der Fahrer bei dieser Geschwindigkeit eine<br />
Vollbremsung machen und ist für eine Sekunde abgelenkt,<br />
braucht er 14 Meter zusätzlich, um zum Stehen zu<br />
kommen. Gerade vor einem querenden Fußgänger können<br />
dies die entscheidenden Meter sein, die einen<br />
schwerwiegenden Unfall verursachen. Wer sich auf der<br />
Autobahn bei 200 km/h nur 2 Sekunden ablenken lässt,<br />
z. B. durch Blick auf ein Display, legt die Strecke von der<br />
Länge eines Fußballfeldes quasi blind und ohne Reaktionsmöglichkeit<br />
zurück. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb<br />
Autofahrer <strong>im</strong> Straßenverkehr abgelenkt sind. <strong>Die</strong><br />
Bedienung von elektronischen Geräten <strong>im</strong> Fahrzeug wie<br />
z. B. Telefon oder CD-Spieler sind häufige Ursachen.<br />
Aber auch der Genuss eines Getränks oder das Anzünden<br />
einer Zigarette können den Fahrer in seiner Konzentration<br />
beeinflussen. Anlässe für Ablenkungen können<br />
auch Beifahrer sein. Gerade emotional aufgeladene<br />
Gespräche führen oft zu erhöhter Unaufmerksamkeit<br />
des Fahrers. Der moderne Straßenverkehr erfordert am<br />
Steuer aber die volle Aufmerksamkeit.<br />
DVR
SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />
Auch der Euro zeigt Profiltiefe<br />
Was viele Autofahrer <strong>im</strong>mer<br />
wieder vergessen: <strong>Die</strong> Reifen<br />
sind die einzige Verbindung des<br />
Autos zur Straße. Deshalb empfehlen<br />
Sicherheitsexperten, ihren Zustand<br />
regelmäßig, am besten alle<br />
2.000 gefahrenen Kilometer zu kontrollieren.<br />
Besondere Aufmerksamkeit<br />
sollte man dabei neben dem<br />
Luftdruck dem Profil schenken.<br />
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens<br />
1,6 Mill<strong>im</strong>eter. Ratsam ist<br />
die Umrüstung auf neue Reifen<br />
jedoch bereits bei weniger als vier<br />
Mill<strong>im</strong>eter Restprofil. Und das aus<br />
gutem Grund: je dünner das Profil,<br />
desto größer das Unfallrisiko. Denn<br />
zum einen steigt die Gefahr von<br />
Aquaplaning, zum anderen verlängert<br />
sich der Bremsweg. Bei Pneus,<br />
die gerade noch das vorgeschriebene<br />
Maß aufweisen, kann dieser auf nasser<br />
Fahrbahn beinahe doppelt so<br />
lang sein wie bei <strong>neuen</strong>. Hinzu<br />
kommt: Ein Autofahrer, der seine<br />
Reifen bis zur zugelassenen Verschleißgrenze<br />
abfährt, riskiert seinen<br />
Versicherungsschutz. Ein wichtiges<br />
Instrument zur Messung der Profiltiefe<br />
war vor der Währungsumstellung<br />
für den Laien das gute, alte<br />
Markstück. Doch auch mit dem<br />
<strong>neuen</strong> Geld kann man leicht überprüfen,<br />
wann es Zeit wird, die alten<br />
Reifen gegen neue auszutauschen:<br />
Wird die goldene Umrandung einer<br />
1-Euro-Münze gerade noch verdeckt<br />
oder zeigt sie sich gar, sind die<br />
vier Mill<strong>im</strong>eter Restprofil unterschritten.<br />
GP<br />
Unfallrisiko Autobahnbaustelle<br />
Allianz Versicherung /GP<br />
Beachten Sie die Tempobegrenzung in Autobahnbaustellen!<br />
Hier verunglücken sechsmal mehr Menschen tödlich als auf<br />
anderen Autobahnabschnitten.<br />
Fast jeder Autofahrer hat es schon<br />
erlebt: Man fährt auf der linken<br />
Spur auf der Autobahn, es kommt<br />
eine Baustelle, die Geschwindigkeit<br />
ist noch recht hoch, die Spur wird<br />
sehr eng und plötzlich fährt man<br />
auch noch beängstigend nah neben<br />
einem breiten Lkw her. Jetzt nur<br />
nicht das Lenkrad verreißen … !<br />
Solchen Stress kann man sich ersparen:<br />
Baustellen werden <strong>im</strong>mer vorher<br />
angekündigt, so dass man sich<br />
darauf einstellen kann. Auch wenn<br />
die nachfolgenden Fahrzeuge noch<br />
so drängeln, sollte man sich selbstbewusst<br />
an die Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
halten und nicht erst in<br />
der Engstelle bzw.<br />
der Verschwenkung<br />
vom Gas gehen. <strong>Die</strong><br />
Herabsetzung des<br />
Tempos ist keine<br />
Schikane, sondern<br />
dient dem Schutz<br />
aller Verkehrsteilnehmer<br />
und der dort<br />
arbeitenden Personen.<br />
In Baustellen<br />
verunglücken sechsmal<br />
mehr Menschen<br />
tödlich als auf anderenAutobahnabschnitten.<br />
Auslöser<br />
für brenzlige Situationen sind die<br />
Verschwenkungen der Fahrspur,<br />
Bodenunebenheiten, Spurrillen und<br />
eine oftmals irritierende Verkehrsführung.<br />
Wer hier zu schnell fährt,<br />
verliert schnell die Kontrolle über<br />
sein Fahrzeug. Da Baustellen den<br />
Verkehrsfluss einschränken, sollte<br />
man besonders bei dichtem Verkehr<br />
<strong>im</strong> Vorfeld von Baustellen <strong>im</strong>mer<br />
mit abrupten Stauungen rechnen.<br />
<strong>Die</strong> Geschwindigkeit auf der rechten<br />
Fahrspur ist in einer Baustelle<br />
langsamer und die Spur breiter. <strong>Die</strong><br />
gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
und der DVR empfehlen deshalb,<br />
in Baustellen möglichst die<br />
Allianz Versicherung /GP<br />
Neben dem richtigen Luftdruck sollte vor allem auf<br />
eine ausreichende Profiltiefe geachtet werden.<br />
rechte Spur zu benutzen. Der Wechsel<br />
von der linken auf die rechte<br />
Spur ist dabei oftmals heikel, weil<br />
die Fahrer „ihren Platz“ nicht aufgeben<br />
wollen oder weil auch dort<br />
gedankenlos zu dicht aufgefahren<br />
wird. Ein entsprechend großer<br />
Abstand bewahrt also nicht nur vor<br />
einem Auffahrunfall, sondern<br />
ermöglicht auch den anderen Verkehrsteilnehmern,<br />
ein Plätzchen auf<br />
der „sicheren Seite“ einzunehmen.<br />
Wer links fährt und sich in einer<br />
Baustelle „hautnah“ neben einem<br />
Brummi wiederfindet, sollte vor<br />
allem eins: Ruhe bewahren! Auch<br />
ein versierter Fahrer wird Schwierigkeiten<br />
haben, kilometerweit mit<br />
wenigen Zent<strong>im</strong>etern Abstand problemlos<br />
neben einem anderen Fahrzeug<br />
herzufahren. In einer solchen<br />
Situation heißt es, den Blick nach<br />
vorne auf die eigene Fahrspur zu<br />
konzentrieren und das andere Fahrzeug<br />
zügig zu passieren. Bei schwierigen<br />
Verkehrsbedingungen (Regen,<br />
Schnee, Dunkelheit) gilt der<br />
Grundsatz: <strong>im</strong> Zweifel nie überholen.<br />
DVR<br />
Brücke 5/02 25
26<br />
ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT<br />
Erfolgreiche AMS-Auditierung<br />
bei Kiepe Elektrik in Düsseldorf<br />
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BGFE, Hans-Jörg Schmidt-Kraepelin (3.v.r.),<br />
überreichte die AMS-Urkunde persönlich an den Geschäftsführer der Firma Kiepe, Herrn<br />
Weber.<br />
Brücke 5/02<br />
Anfang des Jahres 2001 nahm das Auditorenteam<br />
der BGFE auf Anforderung der Firma Kiepe<br />
Elektrik GmbH & Co. KG, Düsseldorf, ihre<br />
Arbeit zur AMS-Auditierung auf. Der seit 1906 bestehende<br />
Mitgliedsbetrieb der BGFE begann seine Tätigkeit<br />
mit einer „Spezialwerkstatt für die Reparatur elektrischer<br />
Bogenlampen“. Nach kurzer Zeit wurde das<br />
Fabrikationsprogramm auf Schalter erweitert. Hier spezialisierte<br />
sich das Unternehmen auf Kontaktmaterial<br />
für handbetätigte Schalter für das In- und Ausland.<br />
Danach folgte der Bau von kompletten Walzenschaltwerken,<br />
Widerständen und sonstigen Geräten für den<br />
Nahverkehr. Nach dem Krieg erfolgte ein Neustart mit<br />
50 Mitarbeitern in den Arbeitsgebieten: Wiederherstellung<br />
vollständiger Fahrleitungen, Fabrikation von Grubenlokomotiven<br />
und Industrieanlagen. Internationale<br />
Anerkennung erlangte der Betrieb 1952 durch den Auftrag<br />
über 700 Trollybusse für Argentinien, gemeinsam<br />
mit Da<strong>im</strong>ler-Benz, MAN und Henschel. Nach dem<br />
Erwerb der Kiepe-Gruppe durch die AEG <strong>im</strong> Geschäftsfeld<br />
Bahnsysteme und Eingliederung in den Bereich<br />
Nahverkehr und Wagen erfolgte 1996 der mehrheitliche<br />
Erwerb der Kiepe-Gruppe durch die Schaltbau-AG,<br />
München.<br />
Heute zählt die Firma mit ca. 500 Mitarbeitern zu den<br />
erfolgreichsten Ausrüstern für elektrische Bau- und<br />
Schaltelemente für Schienenfahrzeuge und Trollybusse.<br />
<strong>Die</strong> Fa. Kiepe Elektrik GmbH & Co. KG in Düsseldorf<br />
liegt am Rand eines Gewerbegebietes und produziert auf<br />
inzwischen rd. 23.000 m 2 . Das Unternehmensziel lautet:<br />
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb einschließlich<br />
In- und Export von Produkten der Elektrotechnik aller<br />
Art, insbesondere von Systemen und Komponenten für<br />
den elektrifizierten öffentlichen Personenverkehr. Dazu<br />
zählt die Antriebstechnik für Schienenfahrzeuge und<br />
Trollybusse, Wagen und Zugsteuersysteme, Drehstromantriebs-Wechselrichter,<br />
Mehrsystemausrüstungen für<br />
den kombinierten Betrieb auf Voll- und Stadtbahnnetzen,<br />
Kl<strong>im</strong>a- und Heizsysteme für Schienenfahrzeuge.<br />
Insgesamt umfasst die Produktpalette mehr als 900 elektromechanische,<br />
elektrische und elektronische Bahn-<br />
geräte, wie Gleichstromschützer, Steuerschalter für<br />
Stadtbahnen etc.<br />
<strong>Die</strong> Arbeitsgruppe der BGFE, zusammengesetzt aus<br />
Technischen Aufsichtsbeamten und Technischen Referenten,<br />
beschäftigte sich zunächst mit der Erstellung des<br />
Handbuches für integrierte Managementsysteme. Dabei<br />
sollten die Managementsysteme für den Arbeitsschutz<br />
gem. Arbeitsschutzgesetz, für die Qualitätssicherung<br />
gem. der Norm DIN EN ISO 9001 und für den<br />
Umweltschutz gem. der Umweltgesetze (z. B. DIN EN<br />
ISO 14001) eingearbeitet werden. Außerdem mussten<br />
die Spezifikationen gem. OHSAS (Occupational Health<br />
and Safety Assessment Series) 18001 berücksichtigt werden.<br />
<strong>Die</strong> Projektgruppe erfasste bei ihrer Arbeit insbesondere<br />
den Arbeitsschutz. Nach der erfolgreichen<br />
Erstellung des Handbuches erfolgte die Bearbeitung der<br />
Verfahrensanweisung. Den Abschluss der Arbeit bildeten<br />
Audits in verschiedenen Bereichen des Betriebes. In<br />
der 28. KW 2002 wurden die Arbeiten abgeschlossen, so<br />
dass am 18. Juli 2002 die Zertifizierung vorgenommen<br />
werden konnte. Das Zertifikat wurde durch den stellvertr.<br />
Hauptgeschäftsführer der BGFE, Hans-Jörg<br />
Schmidt-Kraepelin überreicht. In diesem Zertifikat wird<br />
dem Unternehmen die erfolgreiche Durchführung eines<br />
Arbeitsschutzmanagementsystems bescheinigt und darauf<br />
verwiesen, dass das AMS die berufsgenossenschaftlichen<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen<br />
erfüllt. <strong>Die</strong>ser Nachweis wurde durch ein Audit<br />
erbracht. Das ausgehändigte Zertifikat ist zunächst gültig<br />
bis zum 31. Juli 2005.<br />
Ein Arbeitsschutzmanagementsystem unterstützt die<br />
Unternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Forderungen<br />
zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Mit Hilfe<br />
eines derartigen Systems kann der Unternehmer darüber<br />
hinaus nachweisen, dass er seiner Verpflichtung zur<br />
sicherheits- und gesundheitsgerechten Organisation des<br />
Betriebes und der Betriebsabläufe nachkommt. Überlegt<br />
eingesetzt wird dieses Managementsystem mehr Nutzen<br />
bringen, als es Aufwand erfordert. Es lässt nicht nur<br />
geringere Ausfallzeiten von Mitarbeitern auf Grund<br />
arbeitsbedingter Unfälle und Krankheiten erwarten, mit<br />
der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems<br />
wird sich auch die Verfügbarkeit der Betriebsmittel<br />
erhöhen. Produktions- und Betriebsstillstände können<br />
so reduziert werden. Selbstverständlich erfordert die<br />
Einführung und Anwendung des Arbeitsschutzmanagementsystems<br />
finanzielle und personelle Mittel. <strong>Die</strong><br />
Kosten für die Ausbildung und für die Motivation der<br />
Beschäftigten sind, falls diesen Bereichen bisher zu<br />
wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, anfänglich<br />
relativ hoch. Je besser jedoch die Mitarbeiter ihre Bedeutung<br />
<strong>im</strong> Arbeitsschutz verinnerlichen, um so rascher sinken<br />
die Kosten zum Erreichen der Selbstmotivation, die<br />
Überwachungskosten und damit die Gesamtkosten bei<br />
steigender Sicherheit und ständiger Verbesserung der<br />
Betriebsabläufe.<br />
Ulrich Tix
GUTE BEISPIELE AUS DER PRAXIS<br />
Gelungene Dreierkombination:<br />
Konzern – Auszubildende – Arbeitssicherheit<br />
Der Zusammenschluss der Unternehmen BEWAG, HEW, VEAG und LAUBAG zum Konzern Vattenfall Europe setzt<br />
auch in der Sicherheitsarbeit neue Akzente. Ausgehend von der Auffassung, dass den Auszubildenden eine wichtige<br />
Rolle als Garant für die Zukunft des Konzerns zukommt, wurde die Idee geboren, unter den Auszubildenden der<br />
Konzernbetriebe ein Wettbewerb zur Arbeitssicherheit durchzuführen. Neben dem Gewinn an Sicherheit sollte auch<br />
das Gefühl der Zusammengehörigkeit innerhalb des Konzerns gefördert werden.<br />
Nach Vorausscheidungen in den einzelnen Unternehmen<br />
benannte jeder Konzernbetrieb zwei<br />
Gruppen von Auszubildenden. <strong>Die</strong>se bekamen die Aufgabe,<br />
sich unter mehreren vorgeschlagenen Projekten<br />
aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
für eines zu entscheiden, sich in die Thematik intensiv<br />
einzuarbeiten und diese möglichst jugendgemäß umzusetzen.<br />
Dabei konnten die Jugendlichen zwischen folgenden<br />
Projektschwerpunkten wählen.<br />
● Erarbeitung einer jugendgerechten Arbeitsschutzunterweisung<br />
● Origineller Vortrag zum Gesundheits- oder Arbeitsschutz<br />
● Modelle zur Arbeitssicherheit bzw. technischen<br />
Sicherheit<br />
● Entwurf bzw. Bau elektrischer oder mechanischer<br />
Schutzschaltungen, -einrichtungen<br />
● Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes<br />
● Arbeitsschutzmodenschau<br />
● Verbesserungs- oder Patentvorschläge zum Arbeitsschutz<br />
Am 24./25. Juni trafen sich knapp 50 Auszubildende<br />
zum Höhepunkt des Wettbewerbs, der gemeinsamen<br />
Endausscheidung <strong>im</strong> VEAG-Qualifizierungszentrum in<br />
Lübbenau. Schirmherren, der von dem VEAG Sicherheitsingenieur<br />
Norbert Kliemt organisierten Veranstaltung,<br />
waren aus Neutralitätsgründen die Berufsgenossenschaft<br />
für Feinmechanik und Elektrotechnik sowie<br />
die Bergbauberufsgenossenschaft. Zunächst bewertete<br />
die Jury aus Vertretern der Unternehmen und der<br />
Berufsgenossenschaften die Projektarbeiten der Azubi-<br />
Gruppen. Ob selbst gedrehter Videofilm, Folienpräsentation<br />
oder rechnergesteuerte Sicherheitsabfrage be<strong>im</strong><br />
Betreiben von elektrischen Betriebsmitteln, zeigte sich<br />
die Jury begeistert von der Kreativität und dem hohen<br />
Sicherheitsverständnis der Auszubildenden. Schon nach<br />
dieser ersten Runde zeichnete sich ein Kopf-an-Kopf-<br />
Rennen zwischen den Gruppen ab. Nun ging es auf den<br />
Sicherheitsparcours. An 8 Stationen mussten aus verschiedenen<br />
Bereichen der Arbeitssicherheit Aufgaben<br />
gelöst werden. Bei Themen wie Brandlöschung, Lärm,<br />
Arbeiten mit Leitern, Bildschirmarbeit, Straßenverkehr,<br />
Maschinenschutz etc. war ein breites Wissensspektrum<br />
gefragt. Obwohl die Aufgabenstellungen sehr komplex<br />
und für Azubis des 1. Ausbildungsjahres sehr schwierig<br />
waren, wurden fast durchgängig hervorragende Ergebnisse<br />
erreicht. Mit 97 von 100 möglichen Punkten<br />
sicherte sich schließlich das Team Bewag 2 den ersten<br />
Platz und konnte sich über ein Preisgeld von EUR 1000<br />
Rolf Berger<br />
Be<strong>im</strong> Wissenstest zum Thema Brandschutz „rauchten“ die Köpfe. Hier das Team<br />
VEAG 2 aus dem Kraftwerk Lippendorf.<br />
Rolf Berger<br />
Anschließend qualmte der Rasen, denn der richtige Umgang mit Handfeuerlöschern<br />
wurde auch praktisch geübt.<br />
freuen. Aber wie hatte Jochen Pillekamp, Leiter der<br />
Abteilung Sicherheitsmanagement bei Vattenfall, schon<br />
zur Eröffnung der Endausscheidung formuliert: „Es gibt<br />
bei dieser Veranstaltung keine Verlierer, es gibt nur<br />
Gewinner. Entscheidend an diesem Wettstreit ist, dass<br />
sich die Auszubildenden intensiv mit einem Arbeitsschutzthema<br />
beschäftigen und sie nun ein besseres Verständnis<br />
zum Arbeits- und Gesundheitsschutz haben.“<br />
Fazit: Eine gelungene Veranstaltung, die in den Folgejahren<br />
fortgeführt werden soll und sicher auch eine<br />
Anregung für andere Konzerne sein könnte.<br />
Bodo Enzenroß<br />
Brücke 5/02 27
GUTE BEISPIELE AUS DER PRAXIS<br />
Faserstäuben den Kampf angesagt<br />
Am 18. April erhielt die die Firma Linn High Therm GmbH, Werk II, den mit 10.000 EUR dotierten Arbeitsschutzpreis<br />
„Johannes Bube“ des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur verliehen. Sicherlich mit<br />
entscheidend für die Wahl des Ministeriums, die vorbildlichen Maßnahmen des Unternehmens gegen die Freisetzung<br />
von Faserstäuben.<br />
28<br />
Bilder Christel Krause<br />
Brücke 5/02<br />
Stationäre Werkbank an einem Handarbeitsplatz <strong>im</strong><br />
Heizeinsatzbau.<br />
In der Fa. Linn High Therm GmbH, Werk II in Bad<br />
Frankenhausen werden Hochtemperaturöfen hergestellt.<br />
<strong>Die</strong> Produktpalette reicht von Keramiköfen bis<br />
1340 °C, über Härteöfen, Dentalöfen, Elevatoröfen,<br />
Sonderöfen für die Wärmebehandlung von Metallen,<br />
Rohröfen, bis zu Laboröfen bis 2800 °C. Das dabei verwendete<br />
Material besteht zum Teil aus künstlichen<br />
Mineralfasern. <strong>Die</strong>s ist leider unumgänglich, da der<br />
Industrie noch kein weniger gefährlicher Ersatzstoff für<br />
diese Temperaturbereiche zur Verfügung steht.<br />
Was sind künstliche Mineralfasern (KMF)?<br />
KMF sind Endlosfasern, Mineralwollen, keramische<br />
Fasern, Superfeinfasern, Whisker und polykristalline<br />
Fasern mit einer Länge größer 5 µm, einem Durchmesser<br />
kleiner 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis,<br />
das größer als 3 zu 1 ist. Des Weiteren sind derartige<br />
Fasern über die chemische Zusammensetzung und<br />
ihre Biobeständigkeit definiert. <strong>Die</strong> Fasern sind zum Teil<br />
als krebserzeugend eingestuft. Freigesetzt werden die<br />
Fasern und Stäube bei der Be- und Verarbeitung von<br />
Materialien für den Ofenbau. <strong>Die</strong>s bedingt eine<br />
Erhöhung des gesundheitlichen Risikos für die Beschäftigten.<br />
Folgende Arbeitsschritte der Steinbearbeitung sind unter<br />
anderem notwendig für den Ofenbau:<br />
● Sägen mit Tischkreissäge, Bandsäge und der mit Wasser<br />
Staub bindenden Steinsäge,<br />
● Bohren,<br />
● mehrere Handarbeitsplätze für Rohrofenfertigung<br />
und Heizeinsatzbau, z. B. Schleifarbeiten und das<br />
Ausmauern der Öfen.<br />
Durch Gefahrstoffmessungen wurde <strong>im</strong> März 2000 festgestellt,<br />
dass der Grenzwert für Faserstäube in den Räumen<br />
für die Steinefertigung und die Ofenmontage überschritten<br />
wurde. <strong>Die</strong>ses Ergebnis führte zu umfangreichen<br />
Änderungen in diesen Produktionsräumen.<br />
Folgende Maßnahmen wurden durch die Firma<br />
getroffen:<br />
● Maschinen älteren Typs wurden durch moderne, mit<br />
Absaugeeinrichtung versehene Maschinen ersetzt, so<br />
z. B. eine Steinsäge und eine alte Tischkreissäge durch<br />
eine universell einsetzbare Tischkreissäge.<br />
Tischkreissäge mit Absaugung<br />
● Handarbeitsplätze wurden als absaugbare, dreiseitig<br />
geschlossenen Werkbänke ausgeführt. Auch die fahrbaren<br />
Handarbeitsplätze wurden mit Absaugung ausgestattet.<br />
Fahrbarer Tisch mit Absaugung
● Der Produktionsablauf wurde so umgestellt, dass die<br />
staubintensiven Arbeitsgänge in einem Raum konzentriert<br />
wurden, um eine Verschleppung von Fasern und<br />
Stäube zu verringern.<br />
● Der Fußboden wurde eingeebnet und mit einer<br />
Beschichtung versehen, um Ablagerungen von Faserstaub<br />
zu vermeiden.<br />
● Das Herzstück der Maßnahmen bildet die komplett<br />
neu installierte Entstaubungsanlage. Sie wurde sehr<br />
detailliert und gründlich geplant und kam ab dem<br />
3. Quartal 2001 zum Einsatz.<br />
Es handelt sich um eine Anlage der Firma Keller. Sie<br />
umfasst die<br />
– Absaugeeinrichtungen für die Tischkreissäge, die<br />
Bandsäge und die Bohrmaschine,<br />
– 6 fahrbare, 3 stationäre Handarbeitstische,<br />
– die Absaugung für die Großofenmontage und<br />
– Absaugungen für Reinigungseinrichtungen.<br />
<strong>Die</strong> Anlage bewegt ein Luftvolumen von 15.400 m 3 /h<br />
bei einer Leistung von 30 kW. Der Flächenfilter für diese<br />
Anlage besteht aus Sinbran-Starrkörper-Filterelementen<br />
(gesintertes, poröses Polyethylen mit auflaminierten<br />
GORE-TEX ePTFE-Membran).<br />
Eine besondere Schwierigkeit stellt die Absaugung der<br />
Arbeitsplätze bei der Ausmauerung großer Öfen dar.<br />
Hier wurden flexible, handgeführte Erfassungseinrichtungen<br />
installiert.<br />
Ergebnis<br />
<strong>Die</strong> Investitionen haben sich gelohnt. <strong>Die</strong> Gefahrstoffmessungen<br />
Ende 2001 nach Installation der Entstaubungseinrichtung<br />
zeigen <strong>im</strong> Ergebnis keine Überschreitung<br />
von Grenzwerten.<br />
Zu diesem Ergebnis kann man dem Betrieb nur gratulieren,<br />
da gerade in dieser Branche die Einhaltung der<br />
Grenzwerte sehr schwierig ist. <strong>Die</strong> sorgfältige Auswahl<br />
und richtige Anwendung der Entstaubungsanlage spielt<br />
dabei eine entscheidende Rolle. Obwohl es sich für den<br />
Betrieb sehr schwierig gestaltete, bei laufender Produktion<br />
die genannten Maßnahmen durchzuführen, hat der<br />
Betrieb diesen Aufwand nicht gescheut. <strong>Die</strong> Geschäftsleitung<br />
und die Mitarbeiter waren stets um eine Verbesserung<br />
der Arbeitsbedingungen bemüht und haben die<br />
Unterstützung und Beratung des Amtes für Arbeitsschutz<br />
und der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik<br />
und Elektrotechnik in kooperativer Zusammenarbeit<br />
genutzt. Dabei wurden bei der Planung und Ausführung<br />
weitere Opt<strong>im</strong>ierungsmöglichkeiten bei einer eventuellen<br />
Erweiterung der Produktion berücksichtigt.<br />
Christel Krause<br />
Eine besondere Schwierigkeit stellt die Absaugung der Arbeitsplätze<br />
bei der Ausmauerung großer Öfen dar. Hier wurden<br />
flexible, handgeführte Erfassungseinrichtungen installiert.<br />
Brücke 5/02 29
TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />
Erste Hilfe bei Nasenbluten<br />
Grippeschutz<strong>im</strong>pfung <strong>im</strong> Herbst nicht vergessen!<br />
dpa/Stephanie Pilick<br />
30<br />
Brücke 5/02<br />
Fast jeder kennt das unangenehme<br />
Nasenbluten und weiß, dass<br />
es meist rasch vorbeigeht und in den<br />
meisten Fällen harmlos ist. <strong>Die</strong> feinen<br />
und empfindlichen Blutgefäße<br />
in der Nasenschle<strong>im</strong>haut können<br />
leicht verletzt werden. Ausgelöst<br />
werden kann das Bluten beispielsweise<br />
durch einen Schlag auf die<br />
Nase, durch intensives Nasebohren<br />
oder durch zu heftiges Naseschnauben.<br />
Hier einige Tipps, wie man<br />
sich bei Nasenbluten verhalten sollte.<br />
● Kopf bei aufgerichtetem Oberkörper<br />
nach vorne beugen.<br />
● Blut aus der Nase herauslaufen<br />
lassen oder ausspucken. Größere<br />
Mengen von geschlucktem Blut<br />
könnten Brechreiz bewirken.<br />
● Nasenflügel mit Daumen und<br />
Zeigefinger fünf bis zehn Minuten<br />
zusammenpressen.<br />
● Kalten Umschlag oder Eis auf<br />
Nase oder Nacken legen, denn<br />
die kleinen Blutgefäße verengen<br />
sich durch Kälte, und die Blutung<br />
wird gestoppt.<br />
● Naseputzen nach Nasenbluten<br />
für mehrere Stunden vermeiden.<br />
Denn dadurch könnte die<br />
Blutkruste, die das beschädigte<br />
Gefäß verschließt,<br />
wieder aufgerissen werden.<br />
Durch einige Vorsichtsmaßnahmen<br />
kann man seine<br />
Nasenschle<strong>im</strong>häute schützen<br />
und so Nasenbluten vorbeugen.<br />
Allzu trockenem Raumkl<strong>im</strong>a,<br />
beispielsweise in Räumen<br />
mit Kl<strong>im</strong>aanlage, kann<br />
man mit Luftbefeuchtern<br />
entgegenwirken. Trockene<br />
oder durch eine Erkältung<br />
angegriffene Nasenschle<strong>im</strong>haut<br />
sollte mit Kochsalzspray<br />
befeuchtet werden. Allzu heftiges<br />
Schnäuzen ist ebenso zu<br />
meiden wie intensives Bohren<br />
in der Nase. Wer allerdings<br />
unter häufigem oder<br />
sehr heftigem Nasenbluten<br />
leidet – oder wenn sich die<br />
Blutung über längere Zeit<br />
nicht stoppen lässt –, sollte<br />
umgehend einen Arzt aufsuchen.<br />
GP<br />
Ein Spaziergang durch den herbstlich verfärbten Laubwald gehört sicherlich zu den<br />
Höhepunkten dieser Jahreszeit. Mit dem Beginn der kühleren Jahreszeit steigt aber auch<br />
die Wahrscheinlichkeit, sich mit Grippeviren zu infizieren.<br />
Kinder bekommen bei Sport, Spiel und Herumtoben<br />
schnell einmal Nasenbluten. Wichtig bei der ersten<br />
Hilfe: Ruhig bleiben, dann ist der erste Schreck bald<br />
überwunden.<br />
Im vergangenen Jahrhundert haben Grippeviren drei<br />
folgenschwere Pandemien (Ausbreitung einer Infektionskrankheit<br />
über Länder und Kontinente) verursacht:<br />
die „Spanische Grippe“,<br />
die „Asiatische Grippe“ und<br />
die „Hongkong-Grippe“.<br />
<strong>Die</strong> Honkong-Grippe (1968–1970) belief sich auf ca.<br />
1 Million Todesfälle. Eine verlässliche Vorhersage für<br />
eine Grippepandemie ist nicht möglich.<br />
BKK Bundesverband/GP
Häufig wird die „Grippe“ als nicht besonders bedrohlich<br />
eingeschätzt. Immer wieder werden alle möglichen akuten<br />
Erkrankungen der oberen Atemwege zu diesem<br />
Begriff gezählt.<br />
Das Bild einer Virusgrippe kann sehr unterschiedlich<br />
sein. Es reicht von symptomarmen bis zu schwersten<br />
Verläufen mit tödlichem Ausgang. In der Regel ist die<br />
Erkrankung durch plötzlich auftretendes hohes Fieber<br />
über 39 °C, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Schweißausbrüche,<br />
allgemeine Schwäche, Kopfschmerzen, Halsschmerzen<br />
und trockenen Reizhusten gekennzeichnet.<br />
Komplikationen können in jedem Lebensalter auftreten.<br />
Betroffen davon sind jedoch vorrangig Personen mit<br />
Grundkrankheiten wie chronische Herz-Lungen-<br />
Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Immundefekte<br />
usw. Relativ häufig können sich Lungenentzündungen<br />
durch Bakterien aufpfropfen. Eine spezifische<br />
Therapie der Virusgrippe steht nicht zur Verfügung.<br />
Infektionen durch Grippeviren sind weltweit verbreitet.<br />
<strong>Die</strong> Übertragung der Viren erfolgt aerogen durch Tröpfchen.<br />
Akute fieberhafte Erkrankungen der Atemwege (so<br />
genannte Erkältungen) gehören zu den häufigsten<br />
Erkrankungen des Menschen. Sie werden durch verschiedene<br />
Viren verursacht. <strong>Die</strong>se lästigen, aber – anders<br />
als bei der Virusgrippe – nicht lebensbedrohlichen<br />
Erkrankungen, werden durch die Grippeschutz<strong>im</strong>pfung<br />
nicht verhindert. <strong>Die</strong> Grippeschutz<strong>im</strong>pfung bewirkt nur<br />
einen Schutz vor der Virusgrippe!<br />
<strong>Die</strong> grundsätzliche Gefährlichkeit der Virusgrippe darf<br />
niemals unterschätzt werden.<br />
<strong>Die</strong> Virusgrippe tritt gehäuft in kalten Jahreszeiten<br />
(November bis April) auf. <strong>Die</strong> Grippeschutz<strong>im</strong>pfung<br />
sollte deshalb in den Herbstmonaten vorgenommen<br />
werden – sie kann aber jederzeit durchgeführt werden.<br />
<strong>Die</strong> Grippeviren verändern sich ständig, so dass auch<br />
Personen, die <strong>im</strong> Vorjahr eine Grippe durchgemacht<br />
haben oder ge<strong>im</strong>pft wurden, in diesem Jahr erneut an<br />
einer Virusgrippe erkranken können. <strong>Die</strong> Grippeschutz<strong>im</strong>pfung<br />
muss also jährlich wiederholt werden.<br />
Der Grippe<strong>im</strong>pfstoff wird in jedem Jahr entsprechend<br />
den vorherrschenden Virustypen neu zusammengestellt.<br />
Der Impfstoff wird durch Injektion in den Muskel verabreicht.<br />
Personen, für die eine Virusgrippe eine besondere<br />
Gefährdung darstellen könnte, wird die Impfung empfohlen.<br />
<strong>Die</strong>s betrifft besonders Personen mit folgenden<br />
Grundleiden: chronische Lungenerkrankungen, chronische<br />
Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Leberund<br />
Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit und andere<br />
Stoffwechselerkrankungen, chronische Anämien (Blutarmut),<br />
angeborene und erworbene Immundefekte.<br />
Darüber hinaus wird die Grippeschutz<strong>im</strong>pfung allen<br />
über 60-Jährigen empfohlen und auch denjenigen, die<br />
<strong>im</strong> Beruf einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt<br />
sind, weil sie mit vielen Menschen in Kontakt kommen.<br />
Dazu gehören z. B. Personen, die Tätigkeiten mit umfangreichem<br />
Publikumsverkehr ausüben.<br />
Der Impfschutz beginnt frühestens 1 Woche nach der<br />
Impfung und ist nach ca. 2 Wochen vollständig.<br />
Obwohl sich die Inanspruchnahme einer Impfung<br />
gegen das Grippevirus in den letzten Jahren erhöht hat,<br />
ist die Beteiligung in Deutschland bislang <strong>im</strong>mer noch<br />
vergleichsweise gering. Zur Impfung ist <strong>im</strong>mer der<br />
Impfausweis mitzubringen, damit der Arzt die Impfung<br />
dokumentieren kann.<br />
Dr. med. Beate Grunenberg<br />
Brücke 5/02 31