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Verpackungshandbuch für Lieferanten - KAYSER® - Automotive ...

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<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />

Vorschriften <strong>für</strong> die Verpackung<br />

von Zukaufteilen<br />

Stand: 11/2012<br />

KAYSER- Unternehmensgruppe


KAYSER- Unternehmensgruppe<br />

1 Aktuelle Änderungen...........................................................................................................................2<br />

2 Allgemeines..........................................................................................................................................3<br />

2.1 Ziel des Handbuches.......................................................................................................................3<br />

2.2 Geltungsbereich des Handbuches.................................................................................................3<br />

2.3 Ansprechpartner............................................................................................................................3<br />

3 Allgemeine Verpackungsanforderungen...........................................................................................4<br />

3.1 Zulässige Verpackungsmaterialien..............................................................................................5<br />

3.2 Abmessungen und Gewichte........................................................................................................5<br />

4 Auslegung der Verpackung ................................................................................................................6<br />

4.1 Ablauf der Verpackungsplanung..................................................................................................6<br />

5 Einsatz einer Mehrwegverpackung....................................................................................................7<br />

5.1 Beschaffung und Umlaufmengen.................................................................................................7<br />

5.2 Leergutfrachtkosten ......................................................................................................................7<br />

5.3 Leihgutkontoabstimmung.............................................................................................................7<br />

5.4 Anforderung der Mehrwegverpackung........................................................................................7<br />

5.5 Ansprechpartner <strong>für</strong> die Bestellung von Mehrwegverpackungen.................................................7<br />

6 Kennzeichnung der Verpackung........................................................................................................8<br />

6.1 Kennzeichnung ..............................................................................................................................8<br />

6.2 Lieferschein ....................................................................................................................................8<br />

6.2.1 Warenanhänger VDA 4902 Version 4 (barcodefähig) ........................................................8<br />

6.2.2 Lieferschein DIN 4991 ...........................................................................................................9<br />

6.2.3 Speditionsauftrag VDA 4922 ................................................................................................9<br />

6.2.4 Warenursprung und Präferenzen ........................................................................................9<br />

7 Anlagen.................................................................................................................................................9<br />

7.1 Anlage 1: VDA- Warenanhänger..................................................................................................9<br />

1 Aktuelle Änderungen<br />

Folgende Kapitel wurden seit der Ausgabe <strong>Verpackungshandbuch</strong> (Ausgabe 11/2012)<br />

geändert:<br />

Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 2 von 9<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc


KAYSER- Unternehmensgruppe<br />

2 Allgemeines<br />

Die nachstehenden Richtlinien & Vorschriften zur Anlieferung von Waren an die KAYSER-<br />

Unternehmensgruppe bilden die Grundlage <strong>für</strong> unsere Geschäftsbedingungen und gelten als<br />

ergänzende vertragliche Vereinbarungen zu den allgemeinen KAYSER- Einkaufsbedingungen.<br />

2.1 Ziel des Handbuches<br />

Dieses Handbuch soll der Verpackungstechnologie als einfach gegliederter, gut verständlicher und<br />

praxisorientierter Leitfaden dienen, sowie die <strong>Lieferanten</strong> über bestehende Richtlinien und<br />

Vorschriften im Bereich Verpackung informieren.<br />

Die nachfolgenden Vorschriften sollen dazu beitragen, durch<br />

-> optimale Verpackungsauslegung,<br />

-> standardisierte Abmessungen <strong>für</strong> Behälter, Kartonagen und Ladungsträger,<br />

-> abgestimmte Mengeninhalte pro Packmittel sowie<br />

-> richtige und vollständige Kennzeichnung der Verpackungen<br />

einen störungsfreien Materialfluss zwischen den <strong>Lieferanten</strong> und der KAYSER-<br />

Unternehmensgruppe zu erreichen und unnötige Umpackarbeiten zu vermeiden.<br />

2.2 Geltungsbereich des Handbuches<br />

Das vorliegende <strong>Verpackungshandbuch</strong> ist <strong>für</strong> sämtliche Lieferungen an die KAYSER-<br />

Unternehmensgruppe gültig.<br />

Für die Verpackung von Normteilen nach DIN sowie von Hilfs- und Betriebsstoffen gelten die<br />

Festlegungen des <strong>Verpackungshandbuch</strong>es in gleicher Weise. Allerdings werden hier<strong>für</strong> keine<br />

typenbezogenen Verpackungsdatenblatter erstellt.<br />

2.3 Ansprechpartner<br />

Die Zentrale der Verpackungstechnologie befindet sich in Einbeck.<br />

Werk Einbeck:<br />

Ansprechpartner: Carsten Engelke<br />

Telefon: 05561/7902-2544<br />

Fax: 05561/7902-2541<br />

Email: c.engelke@kayser-automotive.com<br />

Die Betreuung der Verpackungen nach dem Serienstart erfolgt durch die jeweiligen<br />

Fachabteilungen der Fertigung.<br />

Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 3 von 9<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc


KAYSER- Unternehmensgruppe<br />

3 Allgemeine Verpackungsanforderungen<br />

Für eine qualitätsgerechte Anlieferung der Teile ist die Einhaltung folgender Kriterien erforderlich:<br />

• Schutz vor Beschädigung, Verschmutzung oder Umwelteinflüssen<br />

• Schutz vor möglicher Korrosion der Ware<br />

• Keine elektrostatische Aufladung<br />

• Kein direkter Kontakt mit unbeschichteter Well- oder Vollpappe sowie<br />

mit Füllmaterialien<br />

• optimale Auslastung der Packeinheiten<br />

• ausreichende Transportsicherung<br />

• Bildung rationeller Ladeeinheiten<br />

• Optimale Entladbarkeit der Transportfahrzeuge durch Flurförderzeuge<br />

• 2 fache Stapelbarkeit der Ladeeinheiten ist einzuhalten bzw. zu gewährleisten<br />

• Einhaltung der vorgegebenen Standardabmessungen<br />

• handlingsgerechter Aufbau<br />

• günstige Teileentnahme<br />

• recyclingfähige Materialien mit RESY- Symbol<br />

• möglichst geringer Einsatz von Einwegverpackungsmaterialien als Beitrag zur<br />

Abfallvermeidung<br />

• gewichtsoptimierte Transportpaletten <strong>für</strong> den Luftversand<br />

• Paletten entsprechend den IPPC- Markierungen<br />

Sofern anderslautende Verpackungsvereinbarungen zwischen dem <strong>Lieferanten</strong> und KAYSER<br />

getroffen wurden, gelten diese.<br />

Für Qualitätsminderung infolge zu schwacher, mangelhafter, nasser oder verschmutzter<br />

Verpackungen haftet der Lieferant.<br />

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Verpackung behält sich KAYSER vor, den <strong>Lieferanten</strong> mit den<br />

Umpackkosten zuzüglich der entstehenden Handlingskosten, jedoch mit mindestens € 150,- pro<br />

Ladeeinheit, zu belasten.<br />

Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 4 von 9<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc


KAYSER- Unternehmensgruppe<br />

3.1 Zulässige Verpackungsmaterialien<br />

Material Zugelassene Materialien Unzulässige Materialien<br />

Verbundstoffe Verbundstoffe sind nicht<br />

zugelassen<br />

Kunststoffe allgemein<br />

Einweg- und Mehrweg<br />

Ausgewählte Packmittel aus<br />

Kunststoffen,<br />

Folienzuschnitte, Beutel und<br />

Sacke, Schutz- und<br />

Isolierkappen, Rohre,<br />

Tiefzieheinlagen<br />

PE, PP, PS, PET Kennzeichnung<br />

nach DIN 6120 PE, PP, PET, ABS<br />

Kennzeichnung nach DIN 6120<br />

PE PE PE PE, PP, PS PE, PP,<br />

PS, PET, ABS<br />

Kartonagen und Papier gekennzeichnet mit RESY-<br />

Symbol<br />

PVC, Styropor PVC,<br />

Styropor<br />

Wachs-, Paraffin-, Bitumen<br />

oder Ölpapiere<br />

Umreifungsbänder PP, PET Polyamidbänder<br />

Korrosionsschutzpapiere nur VCI-Papiere, die nachweislich<br />

gemeinsam mit Papier/Pappe<br />

stofflich verwertbar sind<br />

Füllmaterialien Wellpappe, Papier Chips aus pflanzlichen<br />

Produkten Chips oder<br />

Formteile aus Styropor<br />

3.2 Abmessungen und Gewichte<br />

Bei der Verpackungsplanung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />

• Abmessungen der Einzelverpackung (Karton/KLT) max. 600 x 400 x 300 mm<br />

• Bruttogewicht der Einzelverpackung max. 15 kg<br />

• Das zulässige Bruttogewicht einer Ladeeinheit beträgt max. 500 kg<br />

• Bei Stapelung von Einzelverpackungen auf Palette sind nur komplette Lagen<br />

zulässig.<br />

• Die Höhe der gesamten Ladeeinheit darf max. 850 mm betragen.<br />

• Die Ladeeinheiten müssen einer 2fachen Stapelung ohne Deformation bzw.<br />

anderweitiger Beschädigung standhalten.<br />

Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 5 von 9<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc


KAYSER- Unternehmensgruppe<br />

4 Auslegung der Verpackung<br />

4.1 Ablauf der Verpackungsplanung<br />

Die Anfrage vom KAYSER- Einkauf erfolgt mit einem Verpackungsdatenblatt.<br />

Der Lieferant füllt das Verpackungsdatenblatt als Vorschlag aus und sendet es zurück an den<br />

KAYSER- Einkauf.<br />

Der Verpackungsvorschlag wird vom KAYSER- Einkauf an die Verpackungsplanung zur<br />

Prüfung weitergeleitet. Bei Einverständnis geht das Verpackungsdatenblatt unterschrieben an<br />

den <strong>Lieferanten</strong> zurück. Im Falle von abweichenden Verpackungsanforderungen von KAYSER<br />

wird ein Vorschlag an den <strong>Lieferanten</strong> geschickt. Dieser Verpackungsvorschlag ist vom<br />

<strong>Lieferanten</strong> auf Machbarkeit zu prüfen und von diesem als Einverständniserklärung an den<br />

Kayser- Einkauf unterschieben zurück zu senden.<br />

Änderungen der Verpackungsvereinbarung bezüglich Art, Größe, Inhalt, etc. des Auftraggebers<br />

müssen vor und nach SOP kostenneutral möglich sein. Die Umstellung muss innerhalb von<br />

einer Frist von 4 Wochen erfolgen.<br />

Die Zusammensetzung von Packstücken und Paletten hat auftrags- und artikelbezogen zu<br />

erfolgen. Aufträge und Artikel dürfen nicht in Teilmengen über mehrere Paletten und<br />

Packstücke verteilt werden.<br />

Bei nicht genehmigten Abweichungen von vereinbarten Verpackungen werden dem <strong>Lieferanten</strong><br />

die anfallenden Handlings- und Umpackkosten pauschal in Rechnung gestellt. Eine nicht<br />

abgestimmte Abweichung von einer festgelegten Verpackung fließt in die <strong>Lieferanten</strong>bewertung<br />

ein.<br />

Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 6 von 9<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc


KAYSER- Unternehmensgruppe<br />

5 Einsatz einer Mehrwegverpackung<br />

Den Einsatz einer Mehrwegverpackung prüft die KAYSER- Verpackungstechnologie und stimmt<br />

diese mit dem KAYSER- Einkauf und mit dem <strong>Lieferanten</strong> ab. Abweichungen in begründeten<br />

Fallen (z.B. Vorserienverpackungen bei Neuanläufen) sind mit der zentralen<br />

Verpackungstechnologie abzustimmen.<br />

Sämtliche Mehrwegpackmittel dürfen weder zusätzlich beschriftet, beklebt, zweckentfremdet<br />

verwendet, sowie mehr als unvermeidbar mit Ölen oder Fetten in Verbindung gebracht werden.<br />

Beschriftete, beklebte oder nicht mehr zu reinigende Mehrwegpackmittel dürfen nicht in Umlauf<br />

gebracht werden<br />

5.1 Beschaffung und Umlaufmengen<br />

- KAYSER- eigene Mehrwegpackmittel<br />

(wie z.B. KLT6428 / KLT6280 grün) werden ausschließlich durch KAYSER beschafft.<br />

Die Übernahme der Kosten wird mit dem <strong>Lieferanten</strong> individuell vereinbart.<br />

- <strong>Lieferanten</strong>eigene Mehrwegpackmittel beschafft <strong>für</strong> den Gesamtkreislauf grundsätzlich der<br />

Lieferant.<br />

5.2 Leergutfrachtkosten<br />

Die Frachtkosten <strong>für</strong> die Leergutanlieferung zum <strong>Lieferanten</strong> sind, falls keine speziellen Regelungen<br />

getroffen werden, wie folgt zu vereinbaren:<br />

- bei Lieferungen ab Werk: Übernahme durch den <strong>Lieferanten</strong><br />

- bei Lieferungen frei Haus: Übernahme durch KAYSER<br />

5.3 Leihgutkontoabstimmung<br />

Die Leihgutkontoabstimmung <strong>für</strong> die <strong>Lieferanten</strong> wird vom empfangenden KAYSER- Werk<br />

durchgeführt. Dazu wird der Monatsendbestand mit den kumulierten Zu- und Abgängen des<br />

Monats erstellt. Die Übermittlung der Behälterkontenblätter erfolgt per Post,<br />

Datenfernübertragung oder per E-Mail-Versand an die entsprechenden Sachbearbeiter des<br />

Behältermanagements. Die Leihgutkontoauszüge sind durch den <strong>Lieferanten</strong> jeweils zum ersten<br />

des Folgemonats der Firma Kayser zur Verfügung zu stellen. Einmal jährlich ist auf<br />

Veranlassung von KAYSER durch den <strong>Lieferanten</strong> eine körperliche Stichtagsinventur der<br />

Behälterbestände (Kaysereigentum) vorzunehmen.<br />

5.4 Anforderung der Mehrwegverpackung<br />

Die Anforderung der benötigten Mehrweg- / Einwegpackmittel liegt, sofern diese von der KAYSER-<br />

Unternehmensgruppe beigestellt werden, in Verantwortung des <strong>Lieferanten</strong>.<br />

Die Packmittel sind vom <strong>Lieferanten</strong> rechtzeitig (10 Arbeitstage vor Bedarf) bei den zuständigen<br />

Stellen anzufordern.<br />

5.5 Ansprechpartner <strong>für</strong> die Bestellung von Mehrwegverpackungen<br />

Werk: Einbeck<br />

Ansprechpartner: Hr. Herkner<br />

Telefon: 05561-7902 2133 Fax: 05561-7902 2134<br />

Mail: t.herkner@kayser-automotive.com<br />

Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 7 von 9<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc


KAYSER- Unternehmensgruppe<br />

6 Kennzeichnung der Verpackung<br />

6.1 Kennzeichnung<br />

Jede Versandeinheit (Palettenladeeinheit oder Versandkarton) ist mit einem VDA -<br />

Warenanhänger, dessen Inhalt und Form der VDA-Empfehlung 4902 entspricht, zu<br />

kennzeichnen.<br />

Dabei sind die folgenden Festlegungen zur Feldbelegung beim VDA - Warenanhänger zu<br />

beachten:<br />

(8) Materialnummer KAYSER: z.B. 3.003.277-00<br />

(10) Materialkurztext KAYSER: z.B. DISTANZRING 22 X 13 X 40<br />

Mischsendungen erfordern das Beilegen einer Ladeliste mit folgenden Daten <strong>für</strong> jede Sorte:<br />

- Materialnummer<br />

- Materialkurztext<br />

- Anzahl Kartons pro Sorte<br />

- Stückzahl je Karton<br />

6.2 Lieferschein<br />

6.2.1 Warenanhänger VDA 4902 Version 4 (barcodefähig)<br />

Von dem <strong>Lieferanten</strong> ist sicherzustellen, dass alle Packstücke und Ladungsträger mit einem<br />

aktuellen, sorgfältig ausgefüllten, barcodierten Warenanhänger (Siehe Anlage 2) nach VDA<br />

4902 beschriftet sind. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die Angaben auf dem<br />

Warenanhänger mit dem im Packstück oder Ladungsträger befindlichen Inhalt übereinstimmen.<br />

Ist die Erstellung des VDA-Warenanhängers aus dem EDV-System des <strong>Lieferanten</strong> nicht<br />

möglich, so muss der Lieferant entweder einen separaten VDA-Etiketten-Generator nutzen oder<br />

kann auf den standardisierten Etiketten-Generator von KAYSER zurückgreifen. Manuelle<br />

Änderungen oder Eintragungen an Etiketten sind nicht zulässig. Bei Standard- bzw.<br />

Spezialbehältern ist der Warenanhänger in die da<strong>für</strong> vorgesehene Belegtasche (Labelhalter) zu<br />

schieben und bei Nichtvorhandensein dieser darf er mit Klebepunkten befestigt werden. Ein<br />

flächiges Bekleben ist jedoch nicht erlaubt. Nicht aktuelle Transportbeschriftungen bzw.<br />

Warenanhänger an Packstücken und Ladungsträgern sind vor der Lieferung an die KAYSER-<br />

Unternehmensgruppe zu entfernen. Bei fehlenden, geklebten, unleserlichen oder unvollständig<br />

ausgefüllten Warenanhängern wird der Lieferant mit den sich aus dem Sachverhalt ergebenden<br />

Kosten belastet. Für die Lieferungen an die KAYSER- Unternehmensgruppe ist der<br />

Warenanhänger gemäß VDA - Empfehlung 4902, Version 4 einzusetzen. In dieser Empfehlung<br />

werden zwei Formate beschrieben:<br />

• Standardformat 210 x 148 mm <strong>für</strong> Großladungsträger (Gitterbox, Palette usw.)<br />

• Format 210 x 74 mm <strong>für</strong> Kleinladungsträger (KLT)<br />

Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 8 von 9<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc


KAYSER- Unternehmensgruppe<br />

6.2.2 Lieferschein DIN 4991<br />

Für alle Lieferungen ist ein Lieferschein gemäß DIN 4991 in aktueller Version zu verwenden.<br />

Manuell geschriebene Lieferscheine sind nicht zulässig; gleiches gilt <strong>für</strong> Ladelisten. Für<br />

außergemeinschaftliche Lieferungen ist zusätzlich eine Warenbegleitrechnung erforderlich, die<br />

Zollbestimmungen des jeweiligen Staates sind zu beachten. Darüber hinaus ist auch die<br />

Datenfernübertragung (DFÜ) <strong>für</strong> Lieferscheindaten nach der VDA-Empfehlung 4913 zu<br />

beachten.<br />

6.2.3 Speditionsauftrag VDA 4922<br />

Neben dem Lieferschein ist in jedem Fall ein Frachtbrief / Speditionsauftrag nach VDA 4922 mit<br />

der Sendung zu übergeben. Auf dem Frachtbrief muss die Lieferscheinnummer vermerkt sein.<br />

6.2.4 Warenursprung und Präferenzen<br />

Bei der Anlieferung von Waren muss vor Erstlieferung KAYSER eine<br />

Langzeitlieferantenerklärung <strong>für</strong> Waren mit Präferenzursprung nach Verordnung (EWG) Nr.<br />

3351/83 vorliegen. Ein Bezug zur Ware wird durch Angabe der KAYSER Artikelnummer<br />

auf der <strong>Lieferanten</strong>erklärung hergestellt. Die Langzeitlieferantenerklärung ist jährlich<br />

unaufgefordert an KAYSER zu übermitteln. Der Lieferant ist <strong>für</strong> die Richtigkeit und<br />

Vollständigkeit der Langzeitlieferantenerklärung verantwortlich. Für falsch erstellte<br />

<strong>Lieferanten</strong>erklärungen und daraus resultierende Forderungen unserer Kunden übernimmt<br />

der Lieferant die volle Haftung. Die KAYSER Unternehmensgruppe überprüft nach dem<br />

Zufallsprinzip die Richtigkeit einer <strong>Lieferanten</strong>erklärung.<br />

7 Anlagen<br />

7.1 Anlage 1: VDA- Warenanhänger<br />

Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 9 von 9<br />

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