Verpackungshandbuch für Lieferanten - KAYSER® - Automotive ...
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<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
Vorschriften <strong>für</strong> die Verpackung<br />
von Zukaufteilen<br />
Stand: 11/2012<br />
KAYSER- Unternehmensgruppe
KAYSER- Unternehmensgruppe<br />
1 Aktuelle Änderungen...........................................................................................................................2<br />
2 Allgemeines..........................................................................................................................................3<br />
2.1 Ziel des Handbuches.......................................................................................................................3<br />
2.2 Geltungsbereich des Handbuches.................................................................................................3<br />
2.3 Ansprechpartner............................................................................................................................3<br />
3 Allgemeine Verpackungsanforderungen...........................................................................................4<br />
3.1 Zulässige Verpackungsmaterialien..............................................................................................5<br />
3.2 Abmessungen und Gewichte........................................................................................................5<br />
4 Auslegung der Verpackung ................................................................................................................6<br />
4.1 Ablauf der Verpackungsplanung..................................................................................................6<br />
5 Einsatz einer Mehrwegverpackung....................................................................................................7<br />
5.1 Beschaffung und Umlaufmengen.................................................................................................7<br />
5.2 Leergutfrachtkosten ......................................................................................................................7<br />
5.3 Leihgutkontoabstimmung.............................................................................................................7<br />
5.4 Anforderung der Mehrwegverpackung........................................................................................7<br />
5.5 Ansprechpartner <strong>für</strong> die Bestellung von Mehrwegverpackungen.................................................7<br />
6 Kennzeichnung der Verpackung........................................................................................................8<br />
6.1 Kennzeichnung ..............................................................................................................................8<br />
6.2 Lieferschein ....................................................................................................................................8<br />
6.2.1 Warenanhänger VDA 4902 Version 4 (barcodefähig) ........................................................8<br />
6.2.2 Lieferschein DIN 4991 ...........................................................................................................9<br />
6.2.3 Speditionsauftrag VDA 4922 ................................................................................................9<br />
6.2.4 Warenursprung und Präferenzen ........................................................................................9<br />
7 Anlagen.................................................................................................................................................9<br />
7.1 Anlage 1: VDA- Warenanhänger..................................................................................................9<br />
1 Aktuelle Änderungen<br />
Folgende Kapitel wurden seit der Ausgabe <strong>Verpackungshandbuch</strong> (Ausgabe 11/2012)<br />
geändert:<br />
Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 2 von 9<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc
KAYSER- Unternehmensgruppe<br />
2 Allgemeines<br />
Die nachstehenden Richtlinien & Vorschriften zur Anlieferung von Waren an die KAYSER-<br />
Unternehmensgruppe bilden die Grundlage <strong>für</strong> unsere Geschäftsbedingungen und gelten als<br />
ergänzende vertragliche Vereinbarungen zu den allgemeinen KAYSER- Einkaufsbedingungen.<br />
2.1 Ziel des Handbuches<br />
Dieses Handbuch soll der Verpackungstechnologie als einfach gegliederter, gut verständlicher und<br />
praxisorientierter Leitfaden dienen, sowie die <strong>Lieferanten</strong> über bestehende Richtlinien und<br />
Vorschriften im Bereich Verpackung informieren.<br />
Die nachfolgenden Vorschriften sollen dazu beitragen, durch<br />
-> optimale Verpackungsauslegung,<br />
-> standardisierte Abmessungen <strong>für</strong> Behälter, Kartonagen und Ladungsträger,<br />
-> abgestimmte Mengeninhalte pro Packmittel sowie<br />
-> richtige und vollständige Kennzeichnung der Verpackungen<br />
einen störungsfreien Materialfluss zwischen den <strong>Lieferanten</strong> und der KAYSER-<br />
Unternehmensgruppe zu erreichen und unnötige Umpackarbeiten zu vermeiden.<br />
2.2 Geltungsbereich des Handbuches<br />
Das vorliegende <strong>Verpackungshandbuch</strong> ist <strong>für</strong> sämtliche Lieferungen an die KAYSER-<br />
Unternehmensgruppe gültig.<br />
Für die Verpackung von Normteilen nach DIN sowie von Hilfs- und Betriebsstoffen gelten die<br />
Festlegungen des <strong>Verpackungshandbuch</strong>es in gleicher Weise. Allerdings werden hier<strong>für</strong> keine<br />
typenbezogenen Verpackungsdatenblatter erstellt.<br />
2.3 Ansprechpartner<br />
Die Zentrale der Verpackungstechnologie befindet sich in Einbeck.<br />
Werk Einbeck:<br />
Ansprechpartner: Carsten Engelke<br />
Telefon: 05561/7902-2544<br />
Fax: 05561/7902-2541<br />
Email: c.engelke@kayser-automotive.com<br />
Die Betreuung der Verpackungen nach dem Serienstart erfolgt durch die jeweiligen<br />
Fachabteilungen der Fertigung.<br />
Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 3 von 9<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc
KAYSER- Unternehmensgruppe<br />
3 Allgemeine Verpackungsanforderungen<br />
Für eine qualitätsgerechte Anlieferung der Teile ist die Einhaltung folgender Kriterien erforderlich:<br />
• Schutz vor Beschädigung, Verschmutzung oder Umwelteinflüssen<br />
• Schutz vor möglicher Korrosion der Ware<br />
• Keine elektrostatische Aufladung<br />
• Kein direkter Kontakt mit unbeschichteter Well- oder Vollpappe sowie<br />
mit Füllmaterialien<br />
• optimale Auslastung der Packeinheiten<br />
• ausreichende Transportsicherung<br />
• Bildung rationeller Ladeeinheiten<br />
• Optimale Entladbarkeit der Transportfahrzeuge durch Flurförderzeuge<br />
• 2 fache Stapelbarkeit der Ladeeinheiten ist einzuhalten bzw. zu gewährleisten<br />
• Einhaltung der vorgegebenen Standardabmessungen<br />
• handlingsgerechter Aufbau<br />
• günstige Teileentnahme<br />
• recyclingfähige Materialien mit RESY- Symbol<br />
• möglichst geringer Einsatz von Einwegverpackungsmaterialien als Beitrag zur<br />
Abfallvermeidung<br />
• gewichtsoptimierte Transportpaletten <strong>für</strong> den Luftversand<br />
• Paletten entsprechend den IPPC- Markierungen<br />
Sofern anderslautende Verpackungsvereinbarungen zwischen dem <strong>Lieferanten</strong> und KAYSER<br />
getroffen wurden, gelten diese.<br />
Für Qualitätsminderung infolge zu schwacher, mangelhafter, nasser oder verschmutzter<br />
Verpackungen haftet der Lieferant.<br />
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Verpackung behält sich KAYSER vor, den <strong>Lieferanten</strong> mit den<br />
Umpackkosten zuzüglich der entstehenden Handlingskosten, jedoch mit mindestens € 150,- pro<br />
Ladeeinheit, zu belasten.<br />
Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 4 von 9<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc
KAYSER- Unternehmensgruppe<br />
3.1 Zulässige Verpackungsmaterialien<br />
Material Zugelassene Materialien Unzulässige Materialien<br />
Verbundstoffe Verbundstoffe sind nicht<br />
zugelassen<br />
Kunststoffe allgemein<br />
Einweg- und Mehrweg<br />
Ausgewählte Packmittel aus<br />
Kunststoffen,<br />
Folienzuschnitte, Beutel und<br />
Sacke, Schutz- und<br />
Isolierkappen, Rohre,<br />
Tiefzieheinlagen<br />
PE, PP, PS, PET Kennzeichnung<br />
nach DIN 6120 PE, PP, PET, ABS<br />
Kennzeichnung nach DIN 6120<br />
PE PE PE PE, PP, PS PE, PP,<br />
PS, PET, ABS<br />
Kartonagen und Papier gekennzeichnet mit RESY-<br />
Symbol<br />
PVC, Styropor PVC,<br />
Styropor<br />
Wachs-, Paraffin-, Bitumen<br />
oder Ölpapiere<br />
Umreifungsbänder PP, PET Polyamidbänder<br />
Korrosionsschutzpapiere nur VCI-Papiere, die nachweislich<br />
gemeinsam mit Papier/Pappe<br />
stofflich verwertbar sind<br />
Füllmaterialien Wellpappe, Papier Chips aus pflanzlichen<br />
Produkten Chips oder<br />
Formteile aus Styropor<br />
3.2 Abmessungen und Gewichte<br />
Bei der Verpackungsplanung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />
• Abmessungen der Einzelverpackung (Karton/KLT) max. 600 x 400 x 300 mm<br />
• Bruttogewicht der Einzelverpackung max. 15 kg<br />
• Das zulässige Bruttogewicht einer Ladeeinheit beträgt max. 500 kg<br />
• Bei Stapelung von Einzelverpackungen auf Palette sind nur komplette Lagen<br />
zulässig.<br />
• Die Höhe der gesamten Ladeeinheit darf max. 850 mm betragen.<br />
• Die Ladeeinheiten müssen einer 2fachen Stapelung ohne Deformation bzw.<br />
anderweitiger Beschädigung standhalten.<br />
Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 5 von 9<br />
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KAYSER- Unternehmensgruppe<br />
4 Auslegung der Verpackung<br />
4.1 Ablauf der Verpackungsplanung<br />
Die Anfrage vom KAYSER- Einkauf erfolgt mit einem Verpackungsdatenblatt.<br />
Der Lieferant füllt das Verpackungsdatenblatt als Vorschlag aus und sendet es zurück an den<br />
KAYSER- Einkauf.<br />
Der Verpackungsvorschlag wird vom KAYSER- Einkauf an die Verpackungsplanung zur<br />
Prüfung weitergeleitet. Bei Einverständnis geht das Verpackungsdatenblatt unterschrieben an<br />
den <strong>Lieferanten</strong> zurück. Im Falle von abweichenden Verpackungsanforderungen von KAYSER<br />
wird ein Vorschlag an den <strong>Lieferanten</strong> geschickt. Dieser Verpackungsvorschlag ist vom<br />
<strong>Lieferanten</strong> auf Machbarkeit zu prüfen und von diesem als Einverständniserklärung an den<br />
Kayser- Einkauf unterschieben zurück zu senden.<br />
Änderungen der Verpackungsvereinbarung bezüglich Art, Größe, Inhalt, etc. des Auftraggebers<br />
müssen vor und nach SOP kostenneutral möglich sein. Die Umstellung muss innerhalb von<br />
einer Frist von 4 Wochen erfolgen.<br />
Die Zusammensetzung von Packstücken und Paletten hat auftrags- und artikelbezogen zu<br />
erfolgen. Aufträge und Artikel dürfen nicht in Teilmengen über mehrere Paletten und<br />
Packstücke verteilt werden.<br />
Bei nicht genehmigten Abweichungen von vereinbarten Verpackungen werden dem <strong>Lieferanten</strong><br />
die anfallenden Handlings- und Umpackkosten pauschal in Rechnung gestellt. Eine nicht<br />
abgestimmte Abweichung von einer festgelegten Verpackung fließt in die <strong>Lieferanten</strong>bewertung<br />
ein.<br />
Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 6 von 9<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc
KAYSER- Unternehmensgruppe<br />
5 Einsatz einer Mehrwegverpackung<br />
Den Einsatz einer Mehrwegverpackung prüft die KAYSER- Verpackungstechnologie und stimmt<br />
diese mit dem KAYSER- Einkauf und mit dem <strong>Lieferanten</strong> ab. Abweichungen in begründeten<br />
Fallen (z.B. Vorserienverpackungen bei Neuanläufen) sind mit der zentralen<br />
Verpackungstechnologie abzustimmen.<br />
Sämtliche Mehrwegpackmittel dürfen weder zusätzlich beschriftet, beklebt, zweckentfremdet<br />
verwendet, sowie mehr als unvermeidbar mit Ölen oder Fetten in Verbindung gebracht werden.<br />
Beschriftete, beklebte oder nicht mehr zu reinigende Mehrwegpackmittel dürfen nicht in Umlauf<br />
gebracht werden<br />
5.1 Beschaffung und Umlaufmengen<br />
- KAYSER- eigene Mehrwegpackmittel<br />
(wie z.B. KLT6428 / KLT6280 grün) werden ausschließlich durch KAYSER beschafft.<br />
Die Übernahme der Kosten wird mit dem <strong>Lieferanten</strong> individuell vereinbart.<br />
- <strong>Lieferanten</strong>eigene Mehrwegpackmittel beschafft <strong>für</strong> den Gesamtkreislauf grundsätzlich der<br />
Lieferant.<br />
5.2 Leergutfrachtkosten<br />
Die Frachtkosten <strong>für</strong> die Leergutanlieferung zum <strong>Lieferanten</strong> sind, falls keine speziellen Regelungen<br />
getroffen werden, wie folgt zu vereinbaren:<br />
- bei Lieferungen ab Werk: Übernahme durch den <strong>Lieferanten</strong><br />
- bei Lieferungen frei Haus: Übernahme durch KAYSER<br />
5.3 Leihgutkontoabstimmung<br />
Die Leihgutkontoabstimmung <strong>für</strong> die <strong>Lieferanten</strong> wird vom empfangenden KAYSER- Werk<br />
durchgeführt. Dazu wird der Monatsendbestand mit den kumulierten Zu- und Abgängen des<br />
Monats erstellt. Die Übermittlung der Behälterkontenblätter erfolgt per Post,<br />
Datenfernübertragung oder per E-Mail-Versand an die entsprechenden Sachbearbeiter des<br />
Behältermanagements. Die Leihgutkontoauszüge sind durch den <strong>Lieferanten</strong> jeweils zum ersten<br />
des Folgemonats der Firma Kayser zur Verfügung zu stellen. Einmal jährlich ist auf<br />
Veranlassung von KAYSER durch den <strong>Lieferanten</strong> eine körperliche Stichtagsinventur der<br />
Behälterbestände (Kaysereigentum) vorzunehmen.<br />
5.4 Anforderung der Mehrwegverpackung<br />
Die Anforderung der benötigten Mehrweg- / Einwegpackmittel liegt, sofern diese von der KAYSER-<br />
Unternehmensgruppe beigestellt werden, in Verantwortung des <strong>Lieferanten</strong>.<br />
Die Packmittel sind vom <strong>Lieferanten</strong> rechtzeitig (10 Arbeitstage vor Bedarf) bei den zuständigen<br />
Stellen anzufordern.<br />
5.5 Ansprechpartner <strong>für</strong> die Bestellung von Mehrwegverpackungen<br />
Werk: Einbeck<br />
Ansprechpartner: Hr. Herkner<br />
Telefon: 05561-7902 2133 Fax: 05561-7902 2134<br />
Mail: t.herkner@kayser-automotive.com<br />
Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 7 von 9<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong>.doc
KAYSER- Unternehmensgruppe<br />
6 Kennzeichnung der Verpackung<br />
6.1 Kennzeichnung<br />
Jede Versandeinheit (Palettenladeeinheit oder Versandkarton) ist mit einem VDA -<br />
Warenanhänger, dessen Inhalt und Form der VDA-Empfehlung 4902 entspricht, zu<br />
kennzeichnen.<br />
Dabei sind die folgenden Festlegungen zur Feldbelegung beim VDA - Warenanhänger zu<br />
beachten:<br />
(8) Materialnummer KAYSER: z.B. 3.003.277-00<br />
(10) Materialkurztext KAYSER: z.B. DISTANZRING 22 X 13 X 40<br />
Mischsendungen erfordern das Beilegen einer Ladeliste mit folgenden Daten <strong>für</strong> jede Sorte:<br />
- Materialnummer<br />
- Materialkurztext<br />
- Anzahl Kartons pro Sorte<br />
- Stückzahl je Karton<br />
6.2 Lieferschein<br />
6.2.1 Warenanhänger VDA 4902 Version 4 (barcodefähig)<br />
Von dem <strong>Lieferanten</strong> ist sicherzustellen, dass alle Packstücke und Ladungsträger mit einem<br />
aktuellen, sorgfältig ausgefüllten, barcodierten Warenanhänger (Siehe Anlage 2) nach VDA<br />
4902 beschriftet sind. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die Angaben auf dem<br />
Warenanhänger mit dem im Packstück oder Ladungsträger befindlichen Inhalt übereinstimmen.<br />
Ist die Erstellung des VDA-Warenanhängers aus dem EDV-System des <strong>Lieferanten</strong> nicht<br />
möglich, so muss der Lieferant entweder einen separaten VDA-Etiketten-Generator nutzen oder<br />
kann auf den standardisierten Etiketten-Generator von KAYSER zurückgreifen. Manuelle<br />
Änderungen oder Eintragungen an Etiketten sind nicht zulässig. Bei Standard- bzw.<br />
Spezialbehältern ist der Warenanhänger in die da<strong>für</strong> vorgesehene Belegtasche (Labelhalter) zu<br />
schieben und bei Nichtvorhandensein dieser darf er mit Klebepunkten befestigt werden. Ein<br />
flächiges Bekleben ist jedoch nicht erlaubt. Nicht aktuelle Transportbeschriftungen bzw.<br />
Warenanhänger an Packstücken und Ladungsträgern sind vor der Lieferung an die KAYSER-<br />
Unternehmensgruppe zu entfernen. Bei fehlenden, geklebten, unleserlichen oder unvollständig<br />
ausgefüllten Warenanhängern wird der Lieferant mit den sich aus dem Sachverhalt ergebenden<br />
Kosten belastet. Für die Lieferungen an die KAYSER- Unternehmensgruppe ist der<br />
Warenanhänger gemäß VDA - Empfehlung 4902, Version 4 einzusetzen. In dieser Empfehlung<br />
werden zwei Formate beschrieben:<br />
• Standardformat 210 x 148 mm <strong>für</strong> Großladungsträger (Gitterbox, Palette usw.)<br />
• Format 210 x 74 mm <strong>für</strong> Kleinladungsträger (KLT)<br />
Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 8 von 9<br />
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KAYSER- Unternehmensgruppe<br />
6.2.2 Lieferschein DIN 4991<br />
Für alle Lieferungen ist ein Lieferschein gemäß DIN 4991 in aktueller Version zu verwenden.<br />
Manuell geschriebene Lieferscheine sind nicht zulässig; gleiches gilt <strong>für</strong> Ladelisten. Für<br />
außergemeinschaftliche Lieferungen ist zusätzlich eine Warenbegleitrechnung erforderlich, die<br />
Zollbestimmungen des jeweiligen Staates sind zu beachten. Darüber hinaus ist auch die<br />
Datenfernübertragung (DFÜ) <strong>für</strong> Lieferscheindaten nach der VDA-Empfehlung 4913 zu<br />
beachten.<br />
6.2.3 Speditionsauftrag VDA 4922<br />
Neben dem Lieferschein ist in jedem Fall ein Frachtbrief / Speditionsauftrag nach VDA 4922 mit<br />
der Sendung zu übergeben. Auf dem Frachtbrief muss die Lieferscheinnummer vermerkt sein.<br />
6.2.4 Warenursprung und Präferenzen<br />
Bei der Anlieferung von Waren muss vor Erstlieferung KAYSER eine<br />
Langzeitlieferantenerklärung <strong>für</strong> Waren mit Präferenzursprung nach Verordnung (EWG) Nr.<br />
3351/83 vorliegen. Ein Bezug zur Ware wird durch Angabe der KAYSER Artikelnummer<br />
auf der <strong>Lieferanten</strong>erklärung hergestellt. Die Langzeitlieferantenerklärung ist jährlich<br />
unaufgefordert an KAYSER zu übermitteln. Der Lieferant ist <strong>für</strong> die Richtigkeit und<br />
Vollständigkeit der Langzeitlieferantenerklärung verantwortlich. Für falsch erstellte<br />
<strong>Lieferanten</strong>erklärungen und daraus resultierende Forderungen unserer Kunden übernimmt<br />
der Lieferant die volle Haftung. Die KAYSER Unternehmensgruppe überprüft nach dem<br />
Zufallsprinzip die Richtigkeit einer <strong>Lieferanten</strong>erklärung.<br />
7 Anlagen<br />
7.1 Anlage 1: VDA- Warenanhänger<br />
Freigabe durch: KAYSER- Logistikleiter Seite 9 von 9<br />
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