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Broschüre Linz für SeniorInnen - Portal - Stadt Linz

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Den HeimbewohnerInnen verbleiben:<br />

PFLEGE<br />

• 20 % der Pension<br />

• die 13. und 14. Pensionszahlung zur Gänze<br />

• bei SozialhilfebezieherInnen das Pflegetaschengeld in Höhe<br />

von 44,30 Euro pro Monat<br />

(= 10% des Pflegegeldes Stufe 3)<br />

Anmeldung und Vergabe der Heimplätze:<br />

Das Amt <strong>für</strong> Soziales, Jugend und Familie führt Objektivierungsverfahren<br />

<strong>für</strong> die Aufnahme in die Seniorenzentren und Pflegeheime<br />

durch.<br />

Die Antragstellung <strong>für</strong> einen Heimplatz läuft folgendermaßen ab:<br />

• Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Sozialarbeiterinnen<br />

in den Sozialberatungsstellen Kompass.<br />

• Terminvereinbarung <strong>für</strong> Hausbesuch bzw. Vorsprache der<br />

pflegenden Angehörigen.<br />

• Prüfung der formellen Voraussetzungen bzw. ob Betreuung zu<br />

Hause noch möglich ist.<br />

• Wenn Pflege zu Hause möglich ist, Information über bestehende<br />

Alternativangebote.<br />

• Wenn Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, werden die<br />

KlientInnen auf Basis des erhobenen Betreuungsbedarfes nach<br />

der Dringlichkeit einer Heimaufnahme gereiht.<br />

• Bei Zuerkennung eines Heimplatzes und Kostenübernahme<br />

wird von der Abteilung Sozialhilfe ein Bescheid erstellt.<br />

• Über den Zeitpunkt der Aufnahme entscheiden die jeweiligen<br />

LeiterInnen der Heime nach Maßgabe freier und geeigneter<br />

Pflegebetten.<br />

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