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Sucht und Drogen - Miss Handicap

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Meinungen 35<br />

b) Die Vorentwürfe für Revisionen der B<strong>und</strong>essozialgesetze<br />

müssen von der Abteilung<br />

Interessenvertretung sehr genau geprüft werden.<br />

Es geht dabei um die Sozialpolitik des SBV, einen<br />

sehr wichtigen Bereich, der –jedenfalls dem<br />

Anschein nach – derzeit allerdings eher im Hintergr<strong>und</strong><br />

bleibt.<br />

c) Die Interessenvertretung darf sich jedoch<br />

nicht auf rein zweckgeb<strong>und</strong>ene Belange<br />

beschränken. Auf kantonaler Ebene müsste vor<br />

allem die Barrierefreiheit von Veranstaltungen<br />

viel stärker von den Verantwortlichen der SBV-<br />

Sektionen beachtet werden, zumal die Freizeitkultur<br />

gerade in der heutigen Zeit einen sehr<br />

hohen Stellenwert hat. Ein Beispiel hierfür ist<br />

eine Aktion, die vor r<strong>und</strong> 20 Jahren im Kanton<br />

Waadt gestartet wurde, jedoch rasch in Vergessenheit<br />

geriet, weil zum einen die Delegierten<br />

die Sache offensichtlich nicht mit Nachdruck<br />

weiterverfolgten <strong>und</strong> zum anderen auch die<br />

Mitglieder selbst das Interesse verloren: Es ging<br />

damals darum, bei den Veranstaltern aller möglichen<br />

Events zu erreichen, dass der Eintritt für<br />

die Begleitperson eines Sehbehinderten frei war,<br />

etwa nach dem gleichen Prinzip wie bei der<br />

Begleiterkarte im öffentlichen Verkehr, mit der<br />

eine Begleitperson gratis mitfährt. Im Waadtland<br />

erinnert man sich teilweise noch andie<br />

Umsetzung dieser Aktion, beispielsweise beim<br />

Paléo Festival inNyon.<br />

2. Im Bereich Interessenvertretung sollte man<br />

unterscheiden zwischen den Bedürfnissen blinder<br />

<strong>und</strong> sehbehinderter Personen, <strong>und</strong> je nach<br />

den Umständen angemessen vorgehen. Ein typisches<br />

Beispiel hierfür sind Einkäufe. Denn während<br />

eine blinde Person imGeschäft vollständig<br />

auf Hilfe angewiesen ist, ist das bei jemandem,<br />

der noch eine gewisse Sehfähigkeit besitzt, oft<br />

nicht der Fall. Im Übrigen handelt es sich hier um<br />

einen Bereich, um den sich die Abteilung Interessenvertretung<br />

gar nicht kümmern sollte, da die<br />

Betroffenen erwachsen <strong>und</strong> autonom genug<br />

sind, diese kleinen Alltagsprobleme<br />

selbst mit ihrem Umfeld<br />

zu regeln. Insofern erscheint<br />

die Erstellung eines Merkblatts<br />

für das Verkaufspersonal in Einkaufszentren<br />

völlig überflüssig,<br />

zumal die darin vorgegebenen<br />

Standards gar nicht für jeden<br />

gelten <strong>und</strong> die Freiheit des Einzelnen<br />

auch bei solchen Aktivitäten<br />

inaller Regel respektiert<br />

werden sollte.<br />

3. Ganz gleich, wie der neue<br />

Ansatz für den Umgang mit<br />

Behinderungen auch aussieht,<br />

ist die Lösung aller überwiegend<br />

praktischen Probleme von<br />

Blinden <strong>und</strong> Sehbehinderten<br />

weiterhin Sache der Abteilung<br />

Interessenvertretung, soweit sie<br />

in ihre Zuständigkeit fallen. Sie<br />

sollte sich dabei vor allzu viel<br />

Weltfremdheit hüten <strong>und</strong> entschiedener<br />

<strong>und</strong> kritischer vorgehen,<br />

damit die SBV-Mitglieder<br />

diese Tätigkeit auch<br />

anerkennen. �<br />

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