Sucht und Drogen - Miss Handicap
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Meinungen 35<br />
b) Die Vorentwürfe für Revisionen der B<strong>und</strong>essozialgesetze<br />
müssen von der Abteilung<br />
Interessenvertretung sehr genau geprüft werden.<br />
Es geht dabei um die Sozialpolitik des SBV, einen<br />
sehr wichtigen Bereich, der –jedenfalls dem<br />
Anschein nach – derzeit allerdings eher im Hintergr<strong>und</strong><br />
bleibt.<br />
c) Die Interessenvertretung darf sich jedoch<br />
nicht auf rein zweckgeb<strong>und</strong>ene Belange<br />
beschränken. Auf kantonaler Ebene müsste vor<br />
allem die Barrierefreiheit von Veranstaltungen<br />
viel stärker von den Verantwortlichen der SBV-<br />
Sektionen beachtet werden, zumal die Freizeitkultur<br />
gerade in der heutigen Zeit einen sehr<br />
hohen Stellenwert hat. Ein Beispiel hierfür ist<br />
eine Aktion, die vor r<strong>und</strong> 20 Jahren im Kanton<br />
Waadt gestartet wurde, jedoch rasch in Vergessenheit<br />
geriet, weil zum einen die Delegierten<br />
die Sache offensichtlich nicht mit Nachdruck<br />
weiterverfolgten <strong>und</strong> zum anderen auch die<br />
Mitglieder selbst das Interesse verloren: Es ging<br />
damals darum, bei den Veranstaltern aller möglichen<br />
Events zu erreichen, dass der Eintritt für<br />
die Begleitperson eines Sehbehinderten frei war,<br />
etwa nach dem gleichen Prinzip wie bei der<br />
Begleiterkarte im öffentlichen Verkehr, mit der<br />
eine Begleitperson gratis mitfährt. Im Waadtland<br />
erinnert man sich teilweise noch andie<br />
Umsetzung dieser Aktion, beispielsweise beim<br />
Paléo Festival inNyon.<br />
2. Im Bereich Interessenvertretung sollte man<br />
unterscheiden zwischen den Bedürfnissen blinder<br />
<strong>und</strong> sehbehinderter Personen, <strong>und</strong> je nach<br />
den Umständen angemessen vorgehen. Ein typisches<br />
Beispiel hierfür sind Einkäufe. Denn während<br />
eine blinde Person imGeschäft vollständig<br />
auf Hilfe angewiesen ist, ist das bei jemandem,<br />
der noch eine gewisse Sehfähigkeit besitzt, oft<br />
nicht der Fall. Im Übrigen handelt es sich hier um<br />
einen Bereich, um den sich die Abteilung Interessenvertretung<br />
gar nicht kümmern sollte, da die<br />
Betroffenen erwachsen <strong>und</strong> autonom genug<br />
sind, diese kleinen Alltagsprobleme<br />
selbst mit ihrem Umfeld<br />
zu regeln. Insofern erscheint<br />
die Erstellung eines Merkblatts<br />
für das Verkaufspersonal in Einkaufszentren<br />
völlig überflüssig,<br />
zumal die darin vorgegebenen<br />
Standards gar nicht für jeden<br />
gelten <strong>und</strong> die Freiheit des Einzelnen<br />
auch bei solchen Aktivitäten<br />
inaller Regel respektiert<br />
werden sollte.<br />
3. Ganz gleich, wie der neue<br />
Ansatz für den Umgang mit<br />
Behinderungen auch aussieht,<br />
ist die Lösung aller überwiegend<br />
praktischen Probleme von<br />
Blinden <strong>und</strong> Sehbehinderten<br />
weiterhin Sache der Abteilung<br />
Interessenvertretung, soweit sie<br />
in ihre Zuständigkeit fallen. Sie<br />
sollte sich dabei vor allzu viel<br />
Weltfremdheit hüten <strong>und</strong> entschiedener<br />
<strong>und</strong> kritischer vorgehen,<br />
damit die SBV-Mitglieder<br />
diese Tätigkeit auch<br />
anerkennen. �<br />
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