SJ Mülheim-Kärlich Juli 2018
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STADTJournal Vereine<br />
RECHTSANWALT §<br />
Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als<br />
Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess<br />
(Ein Bericht von RA Horst Nikenich, <strong>Mülheim</strong>-<strong>Kärlich</strong>)<br />
OH!<br />
Vereine STADTJournal<br />
Anzeige<br />
HORST NIKENICH<br />
Tätigkeitsschwerpunkte:<br />
Familienrecht<br />
Erbrecht<br />
Bau- und Immobilienrecht<br />
Interessensschwerpunkte:<br />
Mietrecht<br />
Straf- und Verkehrsrecht<br />
Arbeitsrecht<br />
Kurfürstenstr. 13-19<br />
56218 <strong>Mülheim</strong>-<strong>Kärlich</strong><br />
Postfach 1434<br />
56210 <strong>Mülheim</strong>-<strong>Kärlich</strong><br />
Telefon 0 26 30/ 20 50<br />
Telefax 0 26 30/ 33 05<br />
RAe_Nikenich@t-online.de<br />
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />
hat in seinem Urteil vom<br />
04.05.<strong>2018</strong>, Az.: 5 Sa 3/17 darüber zu<br />
entscheiden gehabt, ob die Klägerin,<br />
welche in einem Baumarkt beschäftigt<br />
ist, auch an geraden Kalenderwochen<br />
samstags zur Arbeit eingeteilt werden<br />
darf. Hintergrund ist, dass in dem für<br />
den Fall gültigen Arbeitsvertrag bzw.<br />
Tarifvertrag zwischen den Parteien des<br />
Rechtsstreits vereinbart worden ist, dass<br />
die Klägerin lediglich 15 freie Samstage<br />
im Jahr erhält vor dem Hintergrund,<br />
dass es sich bei den Samstagen regelmäßig<br />
um die umsatzstärksten Tage bei<br />
einem Baumarkt handelt.<br />
Im vorliegenden Fall war es so, dass die<br />
alleinstehende Kassiererin entgegen der<br />
arbeitsvertraglichen Vereinbarung nur<br />
jeden 2. Samstag arbeiten musste, obwohl<br />
im Arbeitsvertrag lediglich 15 feie Samstage<br />
vereinbart waren.<br />
An diesen Samstagen wurde das Kind vom<br />
getrenntlebenden Vater betreut. In der Folgezeit<br />
bestand jedoch der Arbeitgeber auf die laut<br />
Arbeitsvertrag lediglich 15 freien Samstage im<br />
Kalenderjahr sodass die Klägerin nun noch an<br />
Samstagen arbeiten musste, an denen das Kind<br />
nicht vom Vater betreut wurde. Im Ergebnis<br />
hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />
die Revision der Klägerin abgelehnt mit der<br />
Folge, dass sie auch an anderen Samstagen für<br />
den Arbeitgeber zu arbeiten hatte. Begründet<br />
hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass<br />
weder der Manteltarifvertrag noch der geltende<br />
Arbeitsvertrag oder auch der Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
einen Anspruch der Klägerin<br />
begründet, nur jeden 2. Samstag arbeiten zu<br />
müssen. Das Gericht hat hierbei abgewägt,<br />
dass der Baumarkt ein berechtigtes betriebliches<br />
Interesse daran hat, Arbeitnehmern<br />
nicht mehr als 15 freie Samstage zu gewähren.<br />
Zudem haben auch die weiteren Mitarbeiter<br />
ein gleich großes Interesse an freien Samstagen.<br />
Im Ergebnis hat das Gericht zu Gunsten<br />
der Arbeitgeberseite entschieden wobei<br />
jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen<br />
werden muss, dass dies auch so zwischen<br />
den Parteien im Rahmen des Arbeitsvertrage<br />
sowie auf Grundlage des bestehenden<br />
Manteltarifvertrages so wirksam<br />
vereinbart worden ist.<br />
Anzuraten ist in solchen Fällen daher<br />
möglicherweise eine einvernehmliche<br />
verbindliche Regelung zu erzielen um<br />
solche Probleme möglicherweise im<br />
Vorfeld bereits abwenden zu können.<br />
Da arbeitsvertragliches Fehlverhalten<br />
auch zu erheblichen arbeitsrechtlichen<br />
Konsequenzen wie Abmahnung,<br />
Kündigung etc. führen kann,<br />
ist es daher immer angeraten, bei<br />
arbeitsrechtlichen Problemen rechtzeitig<br />
fachkundigen, anwaltlichen Rat<br />
einzuholen, für den ich Ihnen gerne<br />
zur Verfügung stehe.<br />
CORSA<br />
UNSER COOLSTER DEAL<br />
DES MONATS<br />
Abb. zeigt Sonderausstattungen.<br />
Unser Corsa Cool & Sound mit Klimaanlage und Radio, Zentralverriegelung, elektrischen<br />
Fensterhebern, Front- Seiten- und Kopfairabgs, Neuwagen ohne KM, in begrenzter Stückzahl<br />
nur ab Lager verfügbar.<br />
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für den Opel Corsa Selection, 3-Türer, 1.2, 51 kW (70 PS) Manuelles 5-Gang-Getriebe<br />
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22 Jahre: Akkordeonfreunde ,,So sind wir“<br />
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Kraftstoffverbrauch in l/100 km, innerorts: 6,7-6,6; außerorts: 4,6-4,5; kombiniert: 5,4-5,3; CO 2<br />
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Emission, kombiniert: 126-124 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007). Effizienzklasse D<br />
Schrecklich, wie doch die Zeit vergeht!<br />
Jetzt sind es doch schon fast 22 Jahre<br />
seit Gründung von den Akkordeonfreunden<br />
,,So sind wir" <strong>Mülheim</strong> <strong>Kärlich</strong>.<br />
,,Wenn auch die Jahre ... so bleibt die Erinnerung<br />
doch ..."<br />
Ja, wir erinnern uns noch sehr gerne an Georg<br />
Vogt, Karl Rönz, Rudi Nitsche, Oscar<br />
Zäck, Dieter Mellwig, Heinrich Erbar, die<br />
einige Jahre mit uns musizierten.<br />
Das Ensemble Akkordeonfreunde ,,So sind<br />
wir“, steht unter der Leitung von Arno<br />
Kress, Koblenz-Pfaffendorf. Organisiert<br />
wird das Ganze von Hans Sturm. Die heutigen<br />
Musikanten kommen aus <strong>Mülheim</strong>,<br />
Karthause, Weißenthurm, Koblenz, Kettig,<br />
Urmitz, Kaltenengers und erfreuen mit beliebten<br />
und bekannten Melodien unter dem<br />
Motto: „Musik macht Freude“, die Zuhörerinnen<br />
und Zuhörer.<br />
Die Gruppe besteht nun seit fast 22 Jahren.<br />
Gegründet 1997 von Georg Vogt,<br />
Hans Sturm, Helmut Baltes. Um den<br />
Zeitraum zu erwähnen: In diesen 22 Jahren<br />
wurden ca. 1700 Stunden Proben<br />
durchgeführt. Also etwa 1700 Stunden<br />
Musik. Das sind doch schon viele Stunden<br />
gemeinsamer Musik.<br />
Unser Repertoire umfasst mittlerweile so<br />
ca. 180 Melodien plus 35 Weihnachtslieder.<br />
Bekanntlich haben wir bei vielen<br />
Veranstaltungen im Raum Koblenz durch<br />
unser Spielen mitgewirkt,<br />
und jedem<br />
der Zuhörenden hat<br />
unsere Musik sehr gut<br />
gefallen. Es wurde zum<br />
Beispiel beim vorweihnachtlichen<br />
,,Seniorentag<br />
der Stadt“, beim<br />
Deutschen Roten Kreuz<br />
in Ochtendung und<br />
<strong>Mülheim</strong>-<strong>Kärlich</strong>, 30 Jahre IG Bergbau,<br />
Chemie, Energie Urmitz-Bahnhof, beim<br />
1. Seniorentag der Verbandsgemeinde<br />
Weißenthurm Musik gemacht, um nur einige<br />
Veranstaltungen zu nennen.<br />
Es werden immer noch die altbekannten<br />
und beliebten Melodien (Evergreens)<br />
nach dem Motto:<br />
,,Ohne Musig<br />
gieht nix“ oder<br />
noch besser ,,Es ist<br />
so schön, ein Musikant<br />
zu sein“ gespielt.<br />
Es sind jetzt eine junge<br />
Dame und ca. 12 männliche<br />
Senioren (alle Ü50),<br />
die ihrem schönen Hobby, der<br />
Musik, nachgehen. Und immer noch suchen<br />
wir ganz dringend Musikbegeisterte<br />
jeden Alters, die sich uns anschließen<br />
möchten. Gesucht und angesprochen<br />
werden besonders die ehemaligen Schülerinnen<br />
und Schüler von Musiklehrer Georg<br />
Schäfer, Koblenz, und die Mitglieder<br />
vom Koblenzer Akkordeonspielring. Es<br />
werden Melodien in leichter Bearbeitung<br />
gespielt und es werden bestimmt keine<br />
Höchstleistungen am Instrument erwartet.<br />
Also, nur Mut, und die Instrumente<br />
(Akkordeon, Saxophon, Klarinette, Gitarre<br />
usw.) aus dem Keller oder Speicher<br />
hervorgeholt. Auch ein Schlagzeug ist bei<br />
uns vorhanden. Wir sind reine Amateure,<br />
die sich einmal donnerstags in der Woche<br />
von 17.00 bis 19.30 Uhr in der Rheinlandhalle<br />
(Kellerraum) zum gemeinsamen<br />
Musizieren treffen. Also kommt doch bitte<br />
einmal vorbei und hört euch unsere<br />
Musik an und macht mit. Oder Anruf<br />
unter Tel. 02630/3027, Hans Sturm.<br />
Gotthard Simon, Markusstraße 4,<br />
56218 <strong>Mülheim</strong>-<strong>Kärlich</strong><br />
gotthard.simon@t-online.de<br />
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