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SJ Mülheim-Kärlich Juli 2018

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STADTJournal Vereine<br />

RECHTSANWALT §<br />

Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als<br />

Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess<br />

(Ein Bericht von RA Horst Nikenich, <strong>Mülheim</strong>-<strong>Kärlich</strong>)<br />

OH!<br />

Vereine STADTJournal<br />

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HORST NIKENICH<br />

Tätigkeitsschwerpunkte:<br />

Familienrecht<br />

Erbrecht<br />

Bau- und Immobilienrecht<br />

Interessensschwerpunkte:<br />

Mietrecht<br />

Straf- und Verkehrsrecht<br />

Arbeitsrecht<br />

Kurfürstenstr. 13-19<br />

56218 <strong>Mülheim</strong>-<strong>Kärlich</strong><br />

Postfach 1434<br />

56210 <strong>Mülheim</strong>-<strong>Kärlich</strong><br />

Telefon 0 26 30/ 20 50<br />

Telefax 0 26 30/ 33 05<br />

RAe_Nikenich@t-online.de<br />

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />

hat in seinem Urteil vom<br />

04.05.<strong>2018</strong>, Az.: 5 Sa 3/17 darüber zu<br />

entscheiden gehabt, ob die Klägerin,<br />

welche in einem Baumarkt beschäftigt<br />

ist, auch an geraden Kalenderwochen<br />

samstags zur Arbeit eingeteilt werden<br />

darf. Hintergrund ist, dass in dem für<br />

den Fall gültigen Arbeitsvertrag bzw.<br />

Tarifvertrag zwischen den Parteien des<br />

Rechtsstreits vereinbart worden ist, dass<br />

die Klägerin lediglich 15 freie Samstage<br />

im Jahr erhält vor dem Hintergrund,<br />

dass es sich bei den Samstagen regelmäßig<br />

um die umsatzstärksten Tage bei<br />

einem Baumarkt handelt.<br />

Im vorliegenden Fall war es so, dass die<br />

alleinstehende Kassiererin entgegen der<br />

arbeitsvertraglichen Vereinbarung nur<br />

jeden 2. Samstag arbeiten musste, obwohl<br />

im Arbeitsvertrag lediglich 15 feie Samstage<br />

vereinbart waren.<br />

An diesen Samstagen wurde das Kind vom<br />

getrenntlebenden Vater betreut. In der Folgezeit<br />

bestand jedoch der Arbeitgeber auf die laut<br />

Arbeitsvertrag lediglich 15 freien Samstage im<br />

Kalenderjahr sodass die Klägerin nun noch an<br />

Samstagen arbeiten musste, an denen das Kind<br />

nicht vom Vater betreut wurde. Im Ergebnis<br />

hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />

die Revision der Klägerin abgelehnt mit der<br />

Folge, dass sie auch an anderen Samstagen für<br />

den Arbeitgeber zu arbeiten hatte. Begründet<br />

hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass<br />

weder der Manteltarifvertrag noch der geltende<br />

Arbeitsvertrag oder auch der Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

einen Anspruch der Klägerin<br />

begründet, nur jeden 2. Samstag arbeiten zu<br />

müssen. Das Gericht hat hierbei abgewägt,<br />

dass der Baumarkt ein berechtigtes betriebliches<br />

Interesse daran hat, Arbeitnehmern<br />

nicht mehr als 15 freie Samstage zu gewähren.<br />

Zudem haben auch die weiteren Mitarbeiter<br />

ein gleich großes Interesse an freien Samstagen.<br />

Im Ergebnis hat das Gericht zu Gunsten<br />

der Arbeitgeberseite entschieden wobei<br />

jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen<br />

werden muss, dass dies auch so zwischen<br />

den Parteien im Rahmen des Arbeitsvertrage<br />

sowie auf Grundlage des bestehenden<br />

Manteltarifvertrages so wirksam<br />

vereinbart worden ist.<br />

Anzuraten ist in solchen Fällen daher<br />

möglicherweise eine einvernehmliche<br />

verbindliche Regelung zu erzielen um<br />

solche Probleme möglicherweise im<br />

Vorfeld bereits abwenden zu können.<br />

Da arbeitsvertragliches Fehlverhalten<br />

auch zu erheblichen arbeitsrechtlichen<br />

Konsequenzen wie Abmahnung,<br />

Kündigung etc. führen kann,<br />

ist es daher immer angeraten, bei<br />

arbeitsrechtlichen Problemen rechtzeitig<br />

fachkundigen, anwaltlichen Rat<br />

einzuholen, für den ich Ihnen gerne<br />

zur Verfügung stehe.<br />

CORSA<br />

UNSER COOLSTER DEAL<br />

DES MONATS<br />

Abb. zeigt Sonderausstattungen.<br />

Unser Corsa Cool & Sound mit Klimaanlage und Radio, Zentralverriegelung, elektrischen<br />

Fensterhebern, Front- Seiten- und Kopfairabgs, Neuwagen ohne KM, in begrenzter Stückzahl<br />

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für den Opel Corsa Selection, 3-Türer, 1.2, 51 kW (70 PS) Manuelles 5-Gang-Getriebe<br />

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22 Jahre: Akkordeonfreunde ,,So sind wir“<br />

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Kraftstoffverbrauch in l/100 km, innerorts: 6,7-6,6; außerorts: 4,6-4,5; kombiniert: 5,4-5,3; CO 2<br />

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Emission, kombiniert: 126-124 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007). Effizienzklasse D<br />

Schrecklich, wie doch die Zeit vergeht!<br />

Jetzt sind es doch schon fast 22 Jahre<br />

seit Gründung von den Akkordeonfreunden<br />

,,So sind wir" <strong>Mülheim</strong> <strong>Kärlich</strong>.<br />

,,Wenn auch die Jahre ... so bleibt die Erinnerung<br />

doch ..."<br />

Ja, wir erinnern uns noch sehr gerne an Georg<br />

Vogt, Karl Rönz, Rudi Nitsche, Oscar<br />

Zäck, Dieter Mellwig, Heinrich Erbar, die<br />

einige Jahre mit uns musizierten.<br />

Das Ensemble Akkordeonfreunde ,,So sind<br />

wir“, steht unter der Leitung von Arno<br />

Kress, Koblenz-Pfaffendorf. Organisiert<br />

wird das Ganze von Hans Sturm. Die heutigen<br />

Musikanten kommen aus <strong>Mülheim</strong>,<br />

Karthause, Weißenthurm, Koblenz, Kettig,<br />

Urmitz, Kaltenengers und erfreuen mit beliebten<br />

und bekannten Melodien unter dem<br />

Motto: „Musik macht Freude“, die Zuhörerinnen<br />

und Zuhörer.<br />

Die Gruppe besteht nun seit fast 22 Jahren.<br />

Gegründet 1997 von Georg Vogt,<br />

Hans Sturm, Helmut Baltes. Um den<br />

Zeitraum zu erwähnen: In diesen 22 Jahren<br />

wurden ca. 1700 Stunden Proben<br />

durchgeführt. Also etwa 1700 Stunden<br />

Musik. Das sind doch schon viele Stunden<br />

gemeinsamer Musik.<br />

Unser Repertoire umfasst mittlerweile so<br />

ca. 180 Melodien plus 35 Weihnachtslieder.<br />

Bekanntlich haben wir bei vielen<br />

Veranstaltungen im Raum Koblenz durch<br />

unser Spielen mitgewirkt,<br />

und jedem<br />

der Zuhörenden hat<br />

unsere Musik sehr gut<br />

gefallen. Es wurde zum<br />

Beispiel beim vorweihnachtlichen<br />

,,Seniorentag<br />

der Stadt“, beim<br />

Deutschen Roten Kreuz<br />

in Ochtendung und<br />

<strong>Mülheim</strong>-<strong>Kärlich</strong>, 30 Jahre IG Bergbau,<br />

Chemie, Energie Urmitz-Bahnhof, beim<br />

1. Seniorentag der Verbandsgemeinde<br />

Weißenthurm Musik gemacht, um nur einige<br />

Veranstaltungen zu nennen.<br />

Es werden immer noch die altbekannten<br />

und beliebten Melodien (Evergreens)<br />

nach dem Motto:<br />

,,Ohne Musig<br />

gieht nix“ oder<br />

noch besser ,,Es ist<br />

so schön, ein Musikant<br />

zu sein“ gespielt.<br />

Es sind jetzt eine junge<br />

Dame und ca. 12 männliche<br />

Senioren (alle Ü50),<br />

die ihrem schönen Hobby, der<br />

Musik, nachgehen. Und immer noch suchen<br />

wir ganz dringend Musikbegeisterte<br />

jeden Alters, die sich uns anschließen<br />

möchten. Gesucht und angesprochen<br />

werden besonders die ehemaligen Schülerinnen<br />

und Schüler von Musiklehrer Georg<br />

Schäfer, Koblenz, und die Mitglieder<br />

vom Koblenzer Akkordeonspielring. Es<br />

werden Melodien in leichter Bearbeitung<br />

gespielt und es werden bestimmt keine<br />

Höchstleistungen am Instrument erwartet.<br />

Also, nur Mut, und die Instrumente<br />

(Akkordeon, Saxophon, Klarinette, Gitarre<br />

usw.) aus dem Keller oder Speicher<br />

hervorgeholt. Auch ein Schlagzeug ist bei<br />

uns vorhanden. Wir sind reine Amateure,<br />

die sich einmal donnerstags in der Woche<br />

von 17.00 bis 19.30 Uhr in der Rheinlandhalle<br />

(Kellerraum) zum gemeinsamen<br />

Musizieren treffen. Also kommt doch bitte<br />

einmal vorbei und hört euch unsere<br />

Musik an und macht mit. Oder Anruf<br />

unter Tel. 02630/3027, Hans Sturm.<br />

Gotthard Simon, Markusstraße 4,<br />

56218 <strong>Mülheim</strong>-<strong>Kärlich</strong><br />

gotthard.simon@t-online.de<br />

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