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Gemeinde Achau

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />

am 04.03.2008 in <strong>Achau</strong>, Hauptstraße 23<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die SITZUNG des<br />

GEMEINDERATES<br />

Beginn 19,30 Uhr Die Einladung erfolgte am 27. 2. 2008<br />

Ende 20,10 Uhr durch Kurrende und e-mail<br />

Anwesend waren:<br />

Bürgermeister: Josef Brunner<br />

Vizebürgermeister: Rudolf Moser<br />

die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

1. GGR Gabriele Würtz 10. GR Mario Brunner<br />

2. GGR Ing. Robert Swoboda 11. GR Theresia Svoboda<br />

3. GGR Ing. Wilhelm Radlinger 12. GR Roland Epple<br />

4. GGR Michael Koudela 13. GR Karl Grabner<br />

5. GR Herbert Tauscher 14. GR Mag. Monika Zacherl<br />

6. GR Franz Würtz 15. GR Othmar Würstl<br />

7. GR Manfred Posch 16. GR Karl Friedl<br />

8. GR Hans Georg Leeb 17.<br />

9. GR Dr. Robert Sagl<br />

Schriftführer: Gertrude Weber<br />

Entschuldigt abwesend waren: GR Erich Grabner<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Josef Brunner<br />

Die Sitzung war öffentlich und beschlussfähig.<br />

Der Bürgermeister eröffnet um 19,30 h die heutige <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung, stellt fest, dass die<br />

Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, öffentlich und beschlussfähig ist.<br />

Der Bürgermeister stellt den Dringlichkeitsantrag, dass der Punkt 13) „Dienstbarkeit Gst.Nr. 122<br />

und 123 – Vereinbarung“ auf die Tagesordnung genommen wird. Der Antrag wird einstimmig<br />

angenommen<br />

Der Bürgermeister stellt den Dringlichkeitsantrag, dass der Punkt 14) „Dienstbarkeit Gst.Nr. 118 –<br />

Vereinbarung“ auf die Tagesordnung genommen wird. Der Antrag wird einstimmig angenommen<br />

1


Der Bürgermeister bestimmt, dass die Tagesordnungspunkte 13) und 14) nach dem<br />

Tagesordnungspunkt 9) behandelt werden.<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

Pkt. 1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.12.2007<br />

Pkt. 2) Ergänzungswahl in den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

Pkt. 3) Sozialausschuss – Ergänzungswahl<br />

Pkt. 4) Bestellung Umweltgemeinderat<br />

Pkt. 5) angesagte Gebarungsprüfung 12. Dezember 2007<br />

Pkt. 6) Vergabe von Subventionen – Beschlussfassung<br />

Pkt. 7) Grundstücksverkauf Gst.Nr. 398/8 – Beschlussfassung<br />

Pkt. 8) Übernahme der Anlage (Hochbordsteine entlang der L 2079) in die<br />

Verwaltung und Erhaltung der <strong>Gemeinde</strong><br />

Pkt. 9) Triesting <strong>Achau</strong> Instandhaltung – Interessentenverpflichtung<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

Pkt. 10) Antrag auf Schuldispens - Beschlussfassung<br />

Pkt. 11) Personalangelegenheit Pers.Nr. 4007<br />

Pkt. 12) Personalangelegenheit Pers.Nr. 3003<br />

Pkt.1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.12.2007<br />

Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung vom 11.12.2007 wurde den Fraktionen zugestellt.<br />

Das Protokoll wird einstimmig beschlossen.<br />

Pkt. 2) Ergänzungswahl in den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

s. Beilage<br />

Pkt. 3) Sozialausschuss – Ergänzungswahl<br />

Für die Ergänzungswahl in den Sozialausschuss lautet der Wahlvorschlag der SPÖ auf GR<br />

Herbert Tauscher. Die Wahl wird mittels Stimmzettel vorgenommen.<br />

Der Bürgermeister bestimmt GR Franz Würtz und GR Othmar Würstl zu Wahlhelfern.<br />

Der Bürgermeister stellt das Wahlergebnis fest:<br />

Von den 18 abgegebenen Stimmen entfallen 18 Stimmen auf den vorgeschlagenen GR<br />

Herbert Tauscher. Damit ist GR Herbert Tauscher in den Sozialausschuss gewählt. GR<br />

Herbert Tauscher nimmt die Wahl an.<br />

2


Pkt. 4) Bestellung Umweltgemeinderat<br />

Sachverhalt: Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Umweltgemeinderat Johannes Kraus muss<br />

für die restliche Funktionsperiode vom <strong>Gemeinde</strong>rat aus seiner Mitte ein Umweltgemeinderat zur<br />

Wahrung der Interessen des Umweltschutzes im eigenen Wirkungsbereich der <strong>Gemeinde</strong> bestellt<br />

werden. Aufgabe des Umweltgemeinderates ist laut den gesetzlichen Bestimmungen, bei<br />

Wahrnehmung schädigender Eingriffe in die Umwelt, durch welche Rechtsvorschriften verletzt<br />

werden, Anzeige an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Bei Eingriffen,<br />

durch die Rechtsvorschriften nicht verletzt werden, die aber im Interesse des Schutzes der<br />

natürlichen Umwelt vor vermeidbaren schädigenden Einwirkungen hintan gehalten werden<br />

müssten, ist Bericht im <strong>Gemeinde</strong>rat zu erstatten.<br />

Die jeweiligen Verursacher sind nach Möglichkeit über die Folgewirkungen der Eingriffe und über<br />

die Rechtsfolgen zu informieren.<br />

Überdies hat der Umweltgemeinderat den zuständigen <strong>Gemeinde</strong>organen Empfehlungen für die in<br />

einem bestimmten Fall zu treffenden Maßnahmen im Interesse des Umweltschutzes zu geben.<br />

Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge GGR Mario Brunner zum Umweltgemeinderat<br />

bestellen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 2 Stimmenthaltungen (GGR Michael Koudela,<br />

GR Othmar Würstl)<br />

Pkt. 5) angesagte Gebarungsprüfung 12. Dezember 2007<br />

Der Bürgermeister erteilt der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses GR Mag. Monika Zacherl das<br />

Wort.<br />

GR Mag. Monika Zacherl berichtet von der am 12.12.2007 stattgefundenen angesagten<br />

Gebarungsprüfung.<br />

Pkt. 6) Vergabe von Subventionen – Beschlussfassung<br />

Sachverhalt: Die im Budget 2008 vorgesehenen Subventionen an die ortsansässigen Vereine sollen,<br />

so wie bisher üblich, vierteljährlich laut folgender Aufstellung zur Auszahlung gebracht werden:<br />

€<br />

Jugendförd. SC <strong>Achau</strong> 500,00<br />

Subvention SC <strong>Achau</strong> 875,00<br />

Jugendförd. TC <strong>Achau</strong> 250,00<br />

Subvention TC <strong>Achau</strong> 625,00<br />

Jugendförd. FF <strong>Achau</strong> 400,00<br />

Subvention FF <strong>Achau</strong> 1.750,00<br />

Subvention Pfarre <strong>Achau</strong> 500,00<br />

Die Zahlungstermine sind: 1.3., 1.6., 1.9., 1.12.<br />

Weitere Subventionen:<br />

für die Sammlung Soziale Tat € 73,00 1/061-777<br />

für die Pfingstsammlung € 73,00 1/061-777<br />

für den Zivilschutzverband € 172,95 1/180-757<br />

3


Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Auszahlung der Subventionen, wie im<br />

Sachverhalt angeführt, beschließen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 7) Grundstücksverkauf Gst.Nr. 398/8 – Beschlussfassung<br />

Sachverhalt: Die gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft für Mödling möchte einen Teil<br />

der Grundstücke am Sulzweg Ost für den Neubau von Wohnungen kaufen. Eines dieser<br />

Grundstücke gehört der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong>.<br />

Antrag des Bürgermeisters: Da die Kaufverträge nunmehr getrennt wurden, möge der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

den Grundstücksverkauf an die gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft für Mödling<br />

unter der Voraussetzung, dass etwaige Änderungen im Kaufvertrag zwischen den privaten<br />

Grundeigentümern und der Genossenschaft zu Gunsten der Verkäufer vereinbart werden, diese auch<br />

als Zusatzvertrag zum Kaufvertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und der Genossenschaft vereinbart<br />

werden, beschließen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 3 Stimmenthaltungen (GGR Ing. Wilhelm Radlinger,<br />

GR Roland Epple, GR Theresia Svoboda)<br />

Pkt. 8) Übernahme der Anlage (Hochbordsteine entlang der L 2079) in die Verwaltung und<br />

Erhaltung der <strong>Gemeinde</strong><br />

Sachverhalt: Die Straßenmeisterei hat die Randsteine entlang der Hennersdorfer Straße neu<br />

errichtet. Der Gehsteigbereich gehört zur Verwaltung der <strong>Gemeinde</strong>. Nun muss die hergestellte<br />

Anlage in die Verwaltung und Erhaltung der <strong>Gemeinde</strong> übernommen werden.<br />

Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Übernahme der Verwaltung und Erhaltung<br />

der Anlage entlang der Hennersdorfer Straße beschließen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Pkt. 9) Triesting <strong>Achau</strong> Instandhaltung – Interessentenverpflichtung<br />

Sachverhalt: Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> hat mit Schreiben vom 1.10.2007 um technische und<br />

finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an der Triesting<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Achau</strong> ersucht.<br />

Die Maßnahme „Triesting <strong>Achau</strong>, Instandhaltung 2008“ ist im Bauprogramm 2008 der<br />

Abteilung Wasserbau enthalten. Nach Vorliegen aller erforderlichen Bewilligungen sowie der<br />

finanziellen Genehmigungen des Bundes und des Landes wird im heurigen Jahr unter der<br />

Bauaufsicht der Abteilung Wasserbau mit dem Vorhaben begonnen werden.<br />

Das Kostenerfordernis des Vorhabens wurde mit …………………. € 108.000,00<br />

veranschlagt.<br />

4


Für das Bauvorhaben „Triesting <strong>Achau</strong>, Instandhaltung 2008“ wurde gemäß Wasserbautenförderungsgesetz<br />

1985 § 28 Abs. 1 der nachstehende Kostenaufteilungsschlüssel<br />

Bund ……………………………… 33,333% …. d.s. ……….. € 36.000,00<br />

Land NÖ …………………………. 33,333% …. d.s. ……….. € 36.000,00<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> ……………….. 33,333% …. d.s. ……….. € 36.000,00<br />

in Aussicht genommen.<br />

Um für das ausgewiesene Erfordernis die Bewilligung der anteiligen Landes- und<br />

Bundesmittel beantragen zu können, ist die Übersendung einer entsprechenden<br />

Verpflichtungserklärung seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> in Form eines entsprechenden<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses notwendig.<br />

Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> stimmt dem Bauvorhaben<br />

„Triesting <strong>Achau</strong>, Instandhaltung 2008“ zu.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong>, die Bauherr der Maßnahme ist, ersucht die Abteilung<br />

Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung, bei der Durchführung dieser<br />

Maßnahme die Bauleitung zu übernehmen und ermächtigt die Abteilung Wasserbau,<br />

alle für diese Maßnahme notwendigen Verhandlungen und Regelungen<br />

einvernehmlich mit der Marktgemeinde und in deren Namen durchzuführen.<br />

3. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> anerkennt das veranschlagte Erfordernis der Maßnahme<br />

mit ……………………………………………………………….. € 108.000,00<br />

und verpflichtet sich zur Leistung eines Interessentenbeitrages im Ausmaß<br />

von ……………………………………………………………….. € 36.000,00<br />

Für allfällige Mehrkosten bis zum Ausmaß von 10 % der Gesamtbaukosten<br />

verpflichtet sich die Marktgemeinde von vornherein zur Übernahme des anteiligen<br />

Interessentenbeitrages.<br />

4. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> nimmt den gemeinsam mit der Abteilung Wasserbau erstellten<br />

Finanzierungsplan zur Kenntnis und ist in der Lage, die erforderlichen<br />

Interessentenmittel im Jahre 2008 aufzubringen.<br />

5. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> verpflichtet sich, die hergestellten Anlagen nach deren<br />

Fertigstellung - so wie auch bisher - in die laufende Erhaltung zu übernehmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

13) „Dienstbarkeit Gst.Nr. 122 und 123 – Vereinbarung“<br />

Sachverhalt: Für die Ver- und Entsorgungsleitung für Kanal und Wasser für das<br />

Aufschließungsgebiet Sulzweg ist eine Vereinbarung mit Herrn Johann Dubovy für das Recht, die<br />

Leitungen zu verlegen, notwendig.<br />

Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge nachstehende Vereinbarung beschließen:<br />

5


abgeschlossen am heutigen Tag zwischen<br />

V E R E I N B A R U N G<br />

Herrn Johann Dubovy, 2481 <strong>Achau</strong>, Untere Ortsstraße 23<br />

nachfolgend Eigentümer genannt<br />

und<br />

der GEMEINDE ACHAU, vertreten durch ihre zeichnungsbefugten Organe<br />

nachfolgend <strong>Gemeinde</strong> genannt.<br />

§ 1 Vertragsgegenstand, Umfang und Zweck der Dienstbarkeit<br />

1. Der Eigentümer ist Eigentümer der Liegenschaft:<br />

EZ 493 Kat. Gem.: <strong>Achau</strong><br />

Grundstück Nr.: 122 und 123<br />

mit der Liegenschaftsadresse 2481 <strong>Achau</strong>, Kreuzung B 11/B 16<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> errichtet eine Ver- und Entsorgungsleitung für Kanal und Wasser für die Ver- und<br />

Entsorgung des Aufschließungsgebietes Sulzweg.<br />

Zu diesem Zweck räumt der Eigentümer der <strong>Gemeinde</strong> das Recht ein, auf den unter § 1 Pkt. 1<br />

genannten Liegenschaften die Leitungen zu verlegen und die Anschlüsse herzustellen.<br />

Mit dieser Dienstbarkeit ist das Recht verbunden, auf der oben genannten Liegenschaften<br />

erforderliche Grabungen vorzunehmen, sowie den sicheren Bestand der Anlage hindernden oder<br />

gefährdenden Boden- und Pflanzenhindernisse zu entfernen; während der Bauphase bis zur<br />

Fertigstellung der Leitungsführung über diese Grundstücke Baustoffe und Baugeräte an- und<br />

abzuliefern und soweit notwendig und zweckmäßig, die Grundstücke auch zu begehen und mit<br />

Fahrzeugen jeder Art zu befahren. Weiters ist die <strong>Gemeinde</strong> berechtigt, die fertiggestellte Anlage<br />

zu betreiben, zu überprüfen und instandzuhalten.<br />

3. Nach Fertigstellung der Grabarbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen,<br />

insbesondere sind die Grenzsteine an den ursprünglichen Stellen wieder zu versetzen.<br />

4. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für den Zustand und die Verwendbarkeit der<br />

Liegenschaft.<br />

5. Das Eigentumsrecht an der Anlage bzw. an den eingebrachten Anlagenteilen verbleibt im<br />

Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> bzw. deren Rechtsnachfolger.<br />

6. Die <strong>Gemeinde</strong> hat alle Kosten zu tragen, die infolge der Herstellung erwachsen. Sollten durch<br />

den Betrieb der Versorgungsleitungen Schäden entstehen, gelten die gesetzlichen Regelungen<br />

des ABGB.<br />

§ 2 Kosten und Gebühren<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> trägt alle mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren.<br />

6


§ 3 Behörden<br />

Der Eigentümer erklärt die <strong>Gemeinde</strong> bei allen erforderlichen Behördenverfahren zu unterstützen<br />

und die erforderlichen Erklärungen (gemäß § 2) vor Behörden abzugeben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

14) „Dienstbarkeit Gst.Nr. 118 – Vereinbarung“<br />

Sachverhalt: Für die Ver- und Entosrgungsleitung für Kanal und Wasser für das<br />

Aufschließungsgebiet Sulzweg ist eine Vereinbarung mit Herrn Johann Schrank für das Recht, die<br />

Leitungen zu verlegen, notwendig.<br />

Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge nachstehende Vereinbarung beschließen:<br />

abgeschlossen am heutigen Tag zwischen<br />

V E R E I N B A R U N G<br />

Herrn Johann Schrank, 2481 <strong>Achau</strong>, Untere Ortsstraße 19<br />

nachfolgend Eigentümer genannt<br />

und<br />

der GEMEINDE ACHAU, vertreten durch ihre zeichnungsbefugten Organe<br />

nachfolgend <strong>Gemeinde</strong> genannt.<br />

§ 1 Vertragsgegenstand, Umfang und Zweck der Dienstbarkeit<br />

1. Der Eigentümer ist Eigentümer der Liegenschaft:<br />

EZ 75 Kat. Gem.: <strong>Achau</strong><br />

Grundstück Nr.: 118<br />

mit der Liegenschaftsadresse 2481 <strong>Achau</strong>, B 11<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> errichtet eine Ver- und Entsorgungsleitung für Kanal und Wasser für die Ver- und<br />

Entsorgung des Aufschließungsgebietes Sulzweg.<br />

Zu diesem Zweck räumt der Eigentümer der <strong>Gemeinde</strong> das Recht ein, auf der unter § 1<br />

Pkt. 1 genannten Liegenschaft die Leitungen zu verlegen und die Anschlüsse herzustellen.<br />

Mit dieser Dienstbarkeit ist das Recht verbunden, auf der oben genannten Liegenschaft<br />

erforderliche Grabungen vorzunehmen, sowie den sicheren Bestand der Anlage hindernden oder<br />

gefährdenden Boden- und Pflanzenhindernisse zu entfernen; während der Bauphase bis zur<br />

Fertigstellung der Leitungsführung über dieses Grundstück Baustoffe und Baugeräte an- und<br />

abzuliefern und soweit notwendig und zweckmäßig, die Grundstücke auch zu begehen und mit<br />

Fahrzeugen jeder Art zu befahren. Weiters ist die <strong>Gemeinde</strong> berechtigt, die fertiggestellte Anlage<br />

zu betreiben, zu überprüfen und instand zu halten.<br />

3. Nach Fertigstellung der Grabarbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen,<br />

insbesondere sind die Grenzsteine an den ursprünglichen Stellen wieder zu versetzen.<br />

4. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für den Zustand und die Verwendbarkeit der<br />

Liegenschaft.<br />

7


5. Das Eigentumsrecht an der Anlage bzw. an den eingebrachten Anlagenteilen verbleibt im<br />

Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> bzw. deren Rechtsnachfolger.<br />

6. Die <strong>Gemeinde</strong> hat alle Kosten zu tragen, die infolge der Herstellung erwachsen. Sollten durch<br />

den Betrieb der Versorgungsleitungen Schäden entstehen, gelten die gesetzlichen Regelungen<br />

des ABGB.<br />

§ 2 Kosten und Gebühren<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> trägt alle mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und<br />

Gebühren.<br />

§ 3 Behörden<br />

Der Eigentümer erklärt die <strong>Gemeinde</strong> bei allen erforderlichen Behördenverfahren zu unterstützen<br />

und die erforderlichen Erklärungen (gemäß § 2) vor Behörden abzugeben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Der Bürgermeister schließt um 20,10 h die öffentliche Sitzung.<br />

Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am genehmigt<br />

Bürgermeister Schriftführer<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

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