Gemeinde Achau
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong><br />
am 04.03.2008 in <strong>Achau</strong>, Hauptstraße 23<br />
Verhandlungsschrift<br />
über die SITZUNG des<br />
GEMEINDERATES<br />
Beginn 19,30 Uhr Die Einladung erfolgte am 27. 2. 2008<br />
Ende 20,10 Uhr durch Kurrende und e-mail<br />
Anwesend waren:<br />
Bürgermeister: Josef Brunner<br />
Vizebürgermeister: Rudolf Moser<br />
die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
1. GGR Gabriele Würtz 10. GR Mario Brunner<br />
2. GGR Ing. Robert Swoboda 11. GR Theresia Svoboda<br />
3. GGR Ing. Wilhelm Radlinger 12. GR Roland Epple<br />
4. GGR Michael Koudela 13. GR Karl Grabner<br />
5. GR Herbert Tauscher 14. GR Mag. Monika Zacherl<br />
6. GR Franz Würtz 15. GR Othmar Würstl<br />
7. GR Manfred Posch 16. GR Karl Friedl<br />
8. GR Hans Georg Leeb 17.<br />
9. GR Dr. Robert Sagl<br />
Schriftführer: Gertrude Weber<br />
Entschuldigt abwesend waren: GR Erich Grabner<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Josef Brunner<br />
Die Sitzung war öffentlich und beschlussfähig.<br />
Der Bürgermeister eröffnet um 19,30 h die heutige <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung, stellt fest, dass die<br />
Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, öffentlich und beschlussfähig ist.<br />
Der Bürgermeister stellt den Dringlichkeitsantrag, dass der Punkt 13) „Dienstbarkeit Gst.Nr. 122<br />
und 123 – Vereinbarung“ auf die Tagesordnung genommen wird. Der Antrag wird einstimmig<br />
angenommen<br />
Der Bürgermeister stellt den Dringlichkeitsantrag, dass der Punkt 14) „Dienstbarkeit Gst.Nr. 118 –<br />
Vereinbarung“ auf die Tagesordnung genommen wird. Der Antrag wird einstimmig angenommen<br />
1
Der Bürgermeister bestimmt, dass die Tagesordnungspunkte 13) und 14) nach dem<br />
Tagesordnungspunkt 9) behandelt werden.<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
Pkt. 1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.12.2007<br />
Pkt. 2) Ergänzungswahl in den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
Pkt. 3) Sozialausschuss – Ergänzungswahl<br />
Pkt. 4) Bestellung Umweltgemeinderat<br />
Pkt. 5) angesagte Gebarungsprüfung 12. Dezember 2007<br />
Pkt. 6) Vergabe von Subventionen – Beschlussfassung<br />
Pkt. 7) Grundstücksverkauf Gst.Nr. 398/8 – Beschlussfassung<br />
Pkt. 8) Übernahme der Anlage (Hochbordsteine entlang der L 2079) in die<br />
Verwaltung und Erhaltung der <strong>Gemeinde</strong><br />
Pkt. 9) Triesting <strong>Achau</strong> Instandhaltung – Interessentenverpflichtung<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
Pkt. 10) Antrag auf Schuldispens - Beschlussfassung<br />
Pkt. 11) Personalangelegenheit Pers.Nr. 4007<br />
Pkt. 12) Personalangelegenheit Pers.Nr. 3003<br />
Pkt.1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.12.2007<br />
Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung vom 11.12.2007 wurde den Fraktionen zugestellt.<br />
Das Protokoll wird einstimmig beschlossen.<br />
Pkt. 2) Ergänzungswahl in den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
s. Beilage<br />
Pkt. 3) Sozialausschuss – Ergänzungswahl<br />
Für die Ergänzungswahl in den Sozialausschuss lautet der Wahlvorschlag der SPÖ auf GR<br />
Herbert Tauscher. Die Wahl wird mittels Stimmzettel vorgenommen.<br />
Der Bürgermeister bestimmt GR Franz Würtz und GR Othmar Würstl zu Wahlhelfern.<br />
Der Bürgermeister stellt das Wahlergebnis fest:<br />
Von den 18 abgegebenen Stimmen entfallen 18 Stimmen auf den vorgeschlagenen GR<br />
Herbert Tauscher. Damit ist GR Herbert Tauscher in den Sozialausschuss gewählt. GR<br />
Herbert Tauscher nimmt die Wahl an.<br />
2
Pkt. 4) Bestellung Umweltgemeinderat<br />
Sachverhalt: Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Umweltgemeinderat Johannes Kraus muss<br />
für die restliche Funktionsperiode vom <strong>Gemeinde</strong>rat aus seiner Mitte ein Umweltgemeinderat zur<br />
Wahrung der Interessen des Umweltschutzes im eigenen Wirkungsbereich der <strong>Gemeinde</strong> bestellt<br />
werden. Aufgabe des Umweltgemeinderates ist laut den gesetzlichen Bestimmungen, bei<br />
Wahrnehmung schädigender Eingriffe in die Umwelt, durch welche Rechtsvorschriften verletzt<br />
werden, Anzeige an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Bei Eingriffen,<br />
durch die Rechtsvorschriften nicht verletzt werden, die aber im Interesse des Schutzes der<br />
natürlichen Umwelt vor vermeidbaren schädigenden Einwirkungen hintan gehalten werden<br />
müssten, ist Bericht im <strong>Gemeinde</strong>rat zu erstatten.<br />
Die jeweiligen Verursacher sind nach Möglichkeit über die Folgewirkungen der Eingriffe und über<br />
die Rechtsfolgen zu informieren.<br />
Überdies hat der Umweltgemeinderat den zuständigen <strong>Gemeinde</strong>organen Empfehlungen für die in<br />
einem bestimmten Fall zu treffenden Maßnahmen im Interesse des Umweltschutzes zu geben.<br />
Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge GGR Mario Brunner zum Umweltgemeinderat<br />
bestellen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 2 Stimmenthaltungen (GGR Michael Koudela,<br />
GR Othmar Würstl)<br />
Pkt. 5) angesagte Gebarungsprüfung 12. Dezember 2007<br />
Der Bürgermeister erteilt der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses GR Mag. Monika Zacherl das<br />
Wort.<br />
GR Mag. Monika Zacherl berichtet von der am 12.12.2007 stattgefundenen angesagten<br />
Gebarungsprüfung.<br />
Pkt. 6) Vergabe von Subventionen – Beschlussfassung<br />
Sachverhalt: Die im Budget 2008 vorgesehenen Subventionen an die ortsansässigen Vereine sollen,<br />
so wie bisher üblich, vierteljährlich laut folgender Aufstellung zur Auszahlung gebracht werden:<br />
€<br />
Jugendförd. SC <strong>Achau</strong> 500,00<br />
Subvention SC <strong>Achau</strong> 875,00<br />
Jugendförd. TC <strong>Achau</strong> 250,00<br />
Subvention TC <strong>Achau</strong> 625,00<br />
Jugendförd. FF <strong>Achau</strong> 400,00<br />
Subvention FF <strong>Achau</strong> 1.750,00<br />
Subvention Pfarre <strong>Achau</strong> 500,00<br />
Die Zahlungstermine sind: 1.3., 1.6., 1.9., 1.12.<br />
Weitere Subventionen:<br />
für die Sammlung Soziale Tat € 73,00 1/061-777<br />
für die Pfingstsammlung € 73,00 1/061-777<br />
für den Zivilschutzverband € 172,95 1/180-757<br />
3
Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Auszahlung der Subventionen, wie im<br />
Sachverhalt angeführt, beschließen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 7) Grundstücksverkauf Gst.Nr. 398/8 – Beschlussfassung<br />
Sachverhalt: Die gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft für Mödling möchte einen Teil<br />
der Grundstücke am Sulzweg Ost für den Neubau von Wohnungen kaufen. Eines dieser<br />
Grundstücke gehört der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong>.<br />
Antrag des Bürgermeisters: Da die Kaufverträge nunmehr getrennt wurden, möge der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
den Grundstücksverkauf an die gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft für Mödling<br />
unter der Voraussetzung, dass etwaige Änderungen im Kaufvertrag zwischen den privaten<br />
Grundeigentümern und der Genossenschaft zu Gunsten der Verkäufer vereinbart werden, diese auch<br />
als Zusatzvertrag zum Kaufvertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und der Genossenschaft vereinbart<br />
werden, beschließen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 3 Stimmenthaltungen (GGR Ing. Wilhelm Radlinger,<br />
GR Roland Epple, GR Theresia Svoboda)<br />
Pkt. 8) Übernahme der Anlage (Hochbordsteine entlang der L 2079) in die Verwaltung und<br />
Erhaltung der <strong>Gemeinde</strong><br />
Sachverhalt: Die Straßenmeisterei hat die Randsteine entlang der Hennersdorfer Straße neu<br />
errichtet. Der Gehsteigbereich gehört zur Verwaltung der <strong>Gemeinde</strong>. Nun muss die hergestellte<br />
Anlage in die Verwaltung und Erhaltung der <strong>Gemeinde</strong> übernommen werden.<br />
Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Übernahme der Verwaltung und Erhaltung<br />
der Anlage entlang der Hennersdorfer Straße beschließen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 9) Triesting <strong>Achau</strong> Instandhaltung – Interessentenverpflichtung<br />
Sachverhalt: Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> hat mit Schreiben vom 1.10.2007 um technische und<br />
finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an der Triesting<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Achau</strong> ersucht.<br />
Die Maßnahme „Triesting <strong>Achau</strong>, Instandhaltung 2008“ ist im Bauprogramm 2008 der<br />
Abteilung Wasserbau enthalten. Nach Vorliegen aller erforderlichen Bewilligungen sowie der<br />
finanziellen Genehmigungen des Bundes und des Landes wird im heurigen Jahr unter der<br />
Bauaufsicht der Abteilung Wasserbau mit dem Vorhaben begonnen werden.<br />
Das Kostenerfordernis des Vorhabens wurde mit …………………. € 108.000,00<br />
veranschlagt.<br />
4
Für das Bauvorhaben „Triesting <strong>Achau</strong>, Instandhaltung 2008“ wurde gemäß Wasserbautenförderungsgesetz<br />
1985 § 28 Abs. 1 der nachstehende Kostenaufteilungsschlüssel<br />
Bund ……………………………… 33,333% …. d.s. ……….. € 36.000,00<br />
Land NÖ …………………………. 33,333% …. d.s. ……….. € 36.000,00<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> ……………….. 33,333% …. d.s. ……….. € 36.000,00<br />
in Aussicht genommen.<br />
Um für das ausgewiesene Erfordernis die Bewilligung der anteiligen Landes- und<br />
Bundesmittel beantragen zu können, ist die Übersendung einer entsprechenden<br />
Verpflichtungserklärung seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> in Form eines entsprechenden<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses notwendig.<br />
Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> stimmt dem Bauvorhaben<br />
„Triesting <strong>Achau</strong>, Instandhaltung 2008“ zu.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong>, die Bauherr der Maßnahme ist, ersucht die Abteilung<br />
Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung, bei der Durchführung dieser<br />
Maßnahme die Bauleitung zu übernehmen und ermächtigt die Abteilung Wasserbau,<br />
alle für diese Maßnahme notwendigen Verhandlungen und Regelungen<br />
einvernehmlich mit der Marktgemeinde und in deren Namen durchzuführen.<br />
3. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> anerkennt das veranschlagte Erfordernis der Maßnahme<br />
mit ……………………………………………………………….. € 108.000,00<br />
und verpflichtet sich zur Leistung eines Interessentenbeitrages im Ausmaß<br />
von ……………………………………………………………….. € 36.000,00<br />
Für allfällige Mehrkosten bis zum Ausmaß von 10 % der Gesamtbaukosten<br />
verpflichtet sich die Marktgemeinde von vornherein zur Übernahme des anteiligen<br />
Interessentenbeitrages.<br />
4. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> nimmt den gemeinsam mit der Abteilung Wasserbau erstellten<br />
Finanzierungsplan zur Kenntnis und ist in der Lage, die erforderlichen<br />
Interessentenmittel im Jahre 2008 aufzubringen.<br />
5. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Achau</strong> verpflichtet sich, die hergestellten Anlagen nach deren<br />
Fertigstellung - so wie auch bisher - in die laufende Erhaltung zu übernehmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
13) „Dienstbarkeit Gst.Nr. 122 und 123 – Vereinbarung“<br />
Sachverhalt: Für die Ver- und Entsorgungsleitung für Kanal und Wasser für das<br />
Aufschließungsgebiet Sulzweg ist eine Vereinbarung mit Herrn Johann Dubovy für das Recht, die<br />
Leitungen zu verlegen, notwendig.<br />
Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge nachstehende Vereinbarung beschließen:<br />
5
abgeschlossen am heutigen Tag zwischen<br />
V E R E I N B A R U N G<br />
Herrn Johann Dubovy, 2481 <strong>Achau</strong>, Untere Ortsstraße 23<br />
nachfolgend Eigentümer genannt<br />
und<br />
der GEMEINDE ACHAU, vertreten durch ihre zeichnungsbefugten Organe<br />
nachfolgend <strong>Gemeinde</strong> genannt.<br />
§ 1 Vertragsgegenstand, Umfang und Zweck der Dienstbarkeit<br />
1. Der Eigentümer ist Eigentümer der Liegenschaft:<br />
EZ 493 Kat. Gem.: <strong>Achau</strong><br />
Grundstück Nr.: 122 und 123<br />
mit der Liegenschaftsadresse 2481 <strong>Achau</strong>, Kreuzung B 11/B 16<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong> errichtet eine Ver- und Entsorgungsleitung für Kanal und Wasser für die Ver- und<br />
Entsorgung des Aufschließungsgebietes Sulzweg.<br />
Zu diesem Zweck räumt der Eigentümer der <strong>Gemeinde</strong> das Recht ein, auf den unter § 1 Pkt. 1<br />
genannten Liegenschaften die Leitungen zu verlegen und die Anschlüsse herzustellen.<br />
Mit dieser Dienstbarkeit ist das Recht verbunden, auf der oben genannten Liegenschaften<br />
erforderliche Grabungen vorzunehmen, sowie den sicheren Bestand der Anlage hindernden oder<br />
gefährdenden Boden- und Pflanzenhindernisse zu entfernen; während der Bauphase bis zur<br />
Fertigstellung der Leitungsführung über diese Grundstücke Baustoffe und Baugeräte an- und<br />
abzuliefern und soweit notwendig und zweckmäßig, die Grundstücke auch zu begehen und mit<br />
Fahrzeugen jeder Art zu befahren. Weiters ist die <strong>Gemeinde</strong> berechtigt, die fertiggestellte Anlage<br />
zu betreiben, zu überprüfen und instandzuhalten.<br />
3. Nach Fertigstellung der Grabarbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen,<br />
insbesondere sind die Grenzsteine an den ursprünglichen Stellen wieder zu versetzen.<br />
4. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für den Zustand und die Verwendbarkeit der<br />
Liegenschaft.<br />
5. Das Eigentumsrecht an der Anlage bzw. an den eingebrachten Anlagenteilen verbleibt im<br />
Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> bzw. deren Rechtsnachfolger.<br />
6. Die <strong>Gemeinde</strong> hat alle Kosten zu tragen, die infolge der Herstellung erwachsen. Sollten durch<br />
den Betrieb der Versorgungsleitungen Schäden entstehen, gelten die gesetzlichen Regelungen<br />
des ABGB.<br />
§ 2 Kosten und Gebühren<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> trägt alle mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren.<br />
6
§ 3 Behörden<br />
Der Eigentümer erklärt die <strong>Gemeinde</strong> bei allen erforderlichen Behördenverfahren zu unterstützen<br />
und die erforderlichen Erklärungen (gemäß § 2) vor Behörden abzugeben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
14) „Dienstbarkeit Gst.Nr. 118 – Vereinbarung“<br />
Sachverhalt: Für die Ver- und Entosrgungsleitung für Kanal und Wasser für das<br />
Aufschließungsgebiet Sulzweg ist eine Vereinbarung mit Herrn Johann Schrank für das Recht, die<br />
Leitungen zu verlegen, notwendig.<br />
Antrag des Bürgermeisters: Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge nachstehende Vereinbarung beschließen:<br />
abgeschlossen am heutigen Tag zwischen<br />
V E R E I N B A R U N G<br />
Herrn Johann Schrank, 2481 <strong>Achau</strong>, Untere Ortsstraße 19<br />
nachfolgend Eigentümer genannt<br />
und<br />
der GEMEINDE ACHAU, vertreten durch ihre zeichnungsbefugten Organe<br />
nachfolgend <strong>Gemeinde</strong> genannt.<br />
§ 1 Vertragsgegenstand, Umfang und Zweck der Dienstbarkeit<br />
1. Der Eigentümer ist Eigentümer der Liegenschaft:<br />
EZ 75 Kat. Gem.: <strong>Achau</strong><br />
Grundstück Nr.: 118<br />
mit der Liegenschaftsadresse 2481 <strong>Achau</strong>, B 11<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong> errichtet eine Ver- und Entsorgungsleitung für Kanal und Wasser für die Ver- und<br />
Entsorgung des Aufschließungsgebietes Sulzweg.<br />
Zu diesem Zweck räumt der Eigentümer der <strong>Gemeinde</strong> das Recht ein, auf der unter § 1<br />
Pkt. 1 genannten Liegenschaft die Leitungen zu verlegen und die Anschlüsse herzustellen.<br />
Mit dieser Dienstbarkeit ist das Recht verbunden, auf der oben genannten Liegenschaft<br />
erforderliche Grabungen vorzunehmen, sowie den sicheren Bestand der Anlage hindernden oder<br />
gefährdenden Boden- und Pflanzenhindernisse zu entfernen; während der Bauphase bis zur<br />
Fertigstellung der Leitungsführung über dieses Grundstück Baustoffe und Baugeräte an- und<br />
abzuliefern und soweit notwendig und zweckmäßig, die Grundstücke auch zu begehen und mit<br />
Fahrzeugen jeder Art zu befahren. Weiters ist die <strong>Gemeinde</strong> berechtigt, die fertiggestellte Anlage<br />
zu betreiben, zu überprüfen und instand zu halten.<br />
3. Nach Fertigstellung der Grabarbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen,<br />
insbesondere sind die Grenzsteine an den ursprünglichen Stellen wieder zu versetzen.<br />
4. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für den Zustand und die Verwendbarkeit der<br />
Liegenschaft.<br />
7
5. Das Eigentumsrecht an der Anlage bzw. an den eingebrachten Anlagenteilen verbleibt im<br />
Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> bzw. deren Rechtsnachfolger.<br />
6. Die <strong>Gemeinde</strong> hat alle Kosten zu tragen, die infolge der Herstellung erwachsen. Sollten durch<br />
den Betrieb der Versorgungsleitungen Schäden entstehen, gelten die gesetzlichen Regelungen<br />
des ABGB.<br />
§ 2 Kosten und Gebühren<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> trägt alle mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und<br />
Gebühren.<br />
§ 3 Behörden<br />
Der Eigentümer erklärt die <strong>Gemeinde</strong> bei allen erforderlichen Behördenverfahren zu unterstützen<br />
und die erforderlichen Erklärungen (gemäß § 2) vor Behörden abzugeben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Der Bürgermeister schließt um 20,10 h die öffentliche Sitzung.<br />
Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am genehmigt<br />
Bürgermeister Schriftführer<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
8