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WERBEVERTRAG

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Ziel und Zweck der Veranstaltung:<br />

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Die Konzertveranstaltung ist ihrem Charakter nach eine kulturelle Veranstaltung. Es wird durch<br />

den Veranstalter Eintritt erhoben. Er ist dazu berechtigt, von dem Konzert eine Tonaufnahme<br />

zu machen.<br />

Die Veranstaltung wird durch das Unternehmen gesponsort. Es hat in gewissem Umfang die<br />

Möglichkeit Werbung anzubringen. Dies sieht im einzelnen wie folgt aus:<br />

- Anbringung von Banderolen im Eingangsbereich (Aussenbereich) und im Bereich der<br />

Eingänge zum Konzertsaal<br />

- Bandenwerbung im Bühnenbereich<br />

an der Bühne<br />

oben hinter der Bühne<br />

- Aufdruck des Unternehmens im Programmheft<br />

- Auslegung von Werbeinfos/Flyern im Foyer während der Konzertpause<br />

- ausdrückliche Benennung und Herausstellung des Werbepartners zu Beginn des<br />

Konzerts mit eventuellem Hinweis auf dessen Werbeangebot im Rahmen der<br />

Veranstaltung<br />

Der Charakter einer kulturellen Veranstaltung muss dabei gewahrt bleiben.<br />

Bedingungen und Procedere:<br />

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Das Unternehmen stellt für die Konzertveranstaltung eine entsprechend präparierte Halle in angemessener<br />

Grösse unentgeltlich zur Verfügung. Diese Regelung erfolgt in eigener Verantwortung<br />

des Werbepartners. Die Erfordernisse im Zusammenhang mit einem Getränkeverkauf bei der<br />

Veranstaltung übernimmt die Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing.<br />

Das Unternehmen übernimmt eine adäquate - auch im Zusammenhang mit der üblichen Werbung<br />

- Vorabwerbung für die Konzertveranstaltung (Internet, regionale und überregionale Zeitungen,<br />

Beilagen u.ä.) und trägt Verantwortung für die Herstellung der Programmhefte. Das Konzertprogramm<br />

wird dem Werbepartner 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.<br />

Die Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing teilt der regionalen Presse (Tageszeitung,<br />

Wochenblätter) Art und Termin der Veranstaltung mit, mit der Möglichkeit einer anschliessenden<br />

Rezension.<br />

Vor Vertragsabschluss wird die Halle angefragt und ein Veranstaltungstermin mit einem Ersatztermin<br />

vereinbart. Demnach beträgt die Grösse der Halle ___qm. Die Hallenreservierung erfolgt für<br />

4 Wochen.<br />

Während dieses Zeitraums klärt der Veranstalter Termin und Vertragsangelegen-heiten mit den<br />

Musikern der pRH Big Band. Er gibt dem Vertragspartner innerhalb der genannten Frist Bescheid,<br />

womit der Veranstaltungstermin für beide Vertragsparteien verbindlich wird.<br />

Die Vermittlungsgebühr in Höhe von 200,00 EUR wird bei Vertragsabschluss fällig und ist der<br />

Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing innerhalb von 3 Tagen auf folgendes Konto<br />

zu überweisen:<br />

Volksbank Hunsrück eG<br />

Am Schlossplatz<br />

55469 Simmern<br />

BLZ:560 614 72<br />

Kto: 720 29 32<br />

Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing 2/4

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