WERBEVERTRAG
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Ziel und Zweck der Veranstaltung:<br />
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Die Konzertveranstaltung ist ihrem Charakter nach eine kulturelle Veranstaltung. Es wird durch<br />
den Veranstalter Eintritt erhoben. Er ist dazu berechtigt, von dem Konzert eine Tonaufnahme<br />
zu machen.<br />
Die Veranstaltung wird durch das Unternehmen gesponsort. Es hat in gewissem Umfang die<br />
Möglichkeit Werbung anzubringen. Dies sieht im einzelnen wie folgt aus:<br />
- Anbringung von Banderolen im Eingangsbereich (Aussenbereich) und im Bereich der<br />
Eingänge zum Konzertsaal<br />
- Bandenwerbung im Bühnenbereich<br />
an der Bühne<br />
oben hinter der Bühne<br />
- Aufdruck des Unternehmens im Programmheft<br />
- Auslegung von Werbeinfos/Flyern im Foyer während der Konzertpause<br />
- ausdrückliche Benennung und Herausstellung des Werbepartners zu Beginn des<br />
Konzerts mit eventuellem Hinweis auf dessen Werbeangebot im Rahmen der<br />
Veranstaltung<br />
Der Charakter einer kulturellen Veranstaltung muss dabei gewahrt bleiben.<br />
Bedingungen und Procedere:<br />
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Das Unternehmen stellt für die Konzertveranstaltung eine entsprechend präparierte Halle in angemessener<br />
Grösse unentgeltlich zur Verfügung. Diese Regelung erfolgt in eigener Verantwortung<br />
des Werbepartners. Die Erfordernisse im Zusammenhang mit einem Getränkeverkauf bei der<br />
Veranstaltung übernimmt die Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing.<br />
Das Unternehmen übernimmt eine adäquate - auch im Zusammenhang mit der üblichen Werbung<br />
- Vorabwerbung für die Konzertveranstaltung (Internet, regionale und überregionale Zeitungen,<br />
Beilagen u.ä.) und trägt Verantwortung für die Herstellung der Programmhefte. Das Konzertprogramm<br />
wird dem Werbepartner 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.<br />
Die Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing teilt der regionalen Presse (Tageszeitung,<br />
Wochenblätter) Art und Termin der Veranstaltung mit, mit der Möglichkeit einer anschliessenden<br />
Rezension.<br />
Vor Vertragsabschluss wird die Halle angefragt und ein Veranstaltungstermin mit einem Ersatztermin<br />
vereinbart. Demnach beträgt die Grösse der Halle ___qm. Die Hallenreservierung erfolgt für<br />
4 Wochen.<br />
Während dieses Zeitraums klärt der Veranstalter Termin und Vertragsangelegen-heiten mit den<br />
Musikern der pRH Big Band. Er gibt dem Vertragspartner innerhalb der genannten Frist Bescheid,<br />
womit der Veranstaltungstermin für beide Vertragsparteien verbindlich wird.<br />
Die Vermittlungsgebühr in Höhe von 200,00 EUR wird bei Vertragsabschluss fällig und ist der<br />
Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing innerhalb von 3 Tagen auf folgendes Konto<br />
zu überweisen:<br />
Volksbank Hunsrück eG<br />
Am Schlossplatz<br />
55469 Simmern<br />
BLZ:560 614 72<br />
Kto: 720 29 32<br />
Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing 2/4