WERBEVERTRAG
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zwischen<br />
<strong>WERBEVERTRAG</strong><br />
dem Unternehmen: -----------------------------------------------------------------------------------<br />
mit Sitz in: -----------------------------------------------------------------------------------<br />
Ort: -----------------------------------------------------------------------------------<br />
Strasse: -----------------------------------------------------------------------------------<br />
Tel. : ------------------------------<br />
Fax: ------------------------------<br />
vertreten durch<br />
Herrn/Frau ------------------------------<br />
und<br />
der Agentur<br />
Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing<br />
Hauptstrasse 40 a<br />
D-55491 Wahlenau<br />
Tel.: 06543 / 501325<br />
Fax: 06543 / 818842<br />
Mobil: 0160 /7264502<br />
Kultureller Werbeträger ist die pRH Big Band im Zusammenhang mit der Konzertveranstaltung<br />
vom ______________ von______________ bis______________ Uhr<br />
in der/dem ------------------------------------------------------------------------------------<br />
in -----------------------------------------------------------------------------------<br />
Inhalt des Musikprogramms sind Musikstücke der klassischen Big Band-Ära sowie<br />
lateinamerikanische Titel im Rahmen eines professionellen Galakonzerts.<br />
Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing 1/4
Ziel und Zweck der Veranstaltung:<br />
----------------------------------------------<br />
Die Konzertveranstaltung ist ihrem Charakter nach eine kulturelle Veranstaltung. Es wird durch<br />
den Veranstalter Eintritt erhoben. Er ist dazu berechtigt, von dem Konzert eine Tonaufnahme<br />
zu machen.<br />
Die Veranstaltung wird durch das Unternehmen gesponsort. Es hat in gewissem Umfang die<br />
Möglichkeit Werbung anzubringen. Dies sieht im einzelnen wie folgt aus:<br />
- Anbringung von Banderolen im Eingangsbereich (Aussenbereich) und im Bereich der<br />
Eingänge zum Konzertsaal<br />
- Bandenwerbung im Bühnenbereich<br />
an der Bühne<br />
oben hinter der Bühne<br />
- Aufdruck des Unternehmens im Programmheft<br />
- Auslegung von Werbeinfos/Flyern im Foyer während der Konzertpause<br />
- ausdrückliche Benennung und Herausstellung des Werbepartners zu Beginn des<br />
Konzerts mit eventuellem Hinweis auf dessen Werbeangebot im Rahmen der<br />
Veranstaltung<br />
Der Charakter einer kulturellen Veranstaltung muss dabei gewahrt bleiben.<br />
Bedingungen und Procedere:<br />
---------------------------------------<br />
Das Unternehmen stellt für die Konzertveranstaltung eine entsprechend präparierte Halle in angemessener<br />
Grösse unentgeltlich zur Verfügung. Diese Regelung erfolgt in eigener Verantwortung<br />
des Werbepartners. Die Erfordernisse im Zusammenhang mit einem Getränkeverkauf bei der<br />
Veranstaltung übernimmt die Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing.<br />
Das Unternehmen übernimmt eine adäquate - auch im Zusammenhang mit der üblichen Werbung<br />
- Vorabwerbung für die Konzertveranstaltung (Internet, regionale und überregionale Zeitungen,<br />
Beilagen u.ä.) und trägt Verantwortung für die Herstellung der Programmhefte. Das Konzertprogramm<br />
wird dem Werbepartner 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.<br />
Die Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing teilt der regionalen Presse (Tageszeitung,<br />
Wochenblätter) Art und Termin der Veranstaltung mit, mit der Möglichkeit einer anschliessenden<br />
Rezension.<br />
Vor Vertragsabschluss wird die Halle angefragt und ein Veranstaltungstermin mit einem Ersatztermin<br />
vereinbart. Demnach beträgt die Grösse der Halle ___qm. Die Hallenreservierung erfolgt für<br />
4 Wochen.<br />
Während dieses Zeitraums klärt der Veranstalter Termin und Vertragsangelegen-heiten mit den<br />
Musikern der pRH Big Band. Er gibt dem Vertragspartner innerhalb der genannten Frist Bescheid,<br />
womit der Veranstaltungstermin für beide Vertragsparteien verbindlich wird.<br />
Die Vermittlungsgebühr in Höhe von 200,00 EUR wird bei Vertragsabschluss fällig und ist der<br />
Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing innerhalb von 3 Tagen auf folgendes Konto<br />
zu überweisen:<br />
Volksbank Hunsrück eG<br />
Am Schlossplatz<br />
55469 Simmern<br />
BLZ:560 614 72<br />
Kto: 720 29 32<br />
Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing 2/4
Sollte wider Erwarten kein Veranstaltungstermin möglich werden, wird die geleistete<br />
Vermittlungsgebühr ohne Abzüge dem Vertragspartner innerhalb einer Woche rückerstattet.<br />
(Bankverbindung:<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------)<br />
Damit erlischt das Vertragsverhältnis.<br />
Das Unternehmen zahlt 1 Monat vor Veranstaltungstermin an die Agentur Ralf Herrmann<br />
Kulturpromotion & Marketing ein Pauschalhonorar in Höhe von 850,00 EUR zuzüglich<br />
GEMA-Gebühren in Höhe von _________________EUR.<br />
Das Unternehmen erhält auf der Basis des Konzerterlöses (Eintrittsgelder/Getränkeverkauf) eine<br />
50-prozentige Bonusauszahlung ab 100 Konzertbesuchern (siehe dazu die Modellrechnung).<br />
Die dem Vertrag modellhaft beigefügte Kostenkalkulation für die Vertragspartner beinhaltet als<br />
Rechenbasis 250 Konzertbesucher. Auf Verlangen muss die Agentur Ralf Herrmann<br />
Kulturpromotion & Marketing dem Werbepartner die Abrechnung über die Veranstaltung<br />
offenlegen.<br />
Der vorliegende Vertrag ist exklusiv in dem Sinne, dass kein anderes beworbenes Unternehmen<br />
derselben Branche im Umkreis von 30 Kilometern einen Zuschlag erhält.<br />
Zudem hat der Vertragspartner ein Vorrangrecht über den Zeitraum eines Monats nach der<br />
Veranstaltung für ein weiteres Konzert im Folgejahr. Das Vorrangrecht erlischt bei<br />
Verzichtserklärung.<br />
Haftungssachen / Haftungsausschlüsse:<br />
------------------------------------------------------<br />
Die Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing haftet nicht für entstehende Schäden am<br />
Gebäude während der Veranstaltung.<br />
Die Vertragspartner sind einander verpflichtet, nach Massgabe der vereinbarten Bedingungen die<br />
Veranstaltung im Vorfeld ordnungsgemäss zu organisieren.<br />
Wird die Veranstaltung seitens der Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing nicht<br />
durchgeführt, tritt sie in Haftung für die entstandenen Auslagen und Unkosten des Unternehmens.<br />
Wird die Veranstaltung seitens des Unternehmens nicht durchgeführt, tritt es gegenüber der<br />
Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing insgesamt in Haftung für Musikerhonorare,<br />
GEMA, Vermittlungsprovision und sonstige entstandene Auslagen. Noch fällige Beträge sind der<br />
Agentur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Inrechnungstellung zu überweisen.<br />
Kann die Veranstaltung am Veranstaltungsort aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden,<br />
wird zwischen den Vertragspartnern ein nächstmöglicher Ersatztermin vereinbart.<br />
Die Vertragsparteien versichern, dass vorstehender Vertrag im einzelnen besprochen und<br />
ausgehandelt ist. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; sie bedürfen im übrigen der<br />
Schriftform.<br />
-----------------------------------------------<br />
(Ort und Datum)<br />
----------------------------------------------<br />
(Unterschrift des Unternehmens/Stellvertreters)<br />
-----------------------------------------------<br />
(Unterschrift Inhaber der Agentur Ralf Herrmann<br />
Kulturpromotion & Marketing / des Vermittlers)<br />
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Kostenkalkulation anhand einer Modellrechnung auf der Basis von angenommenen<br />
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250 Konzertbesuchern<br />
--------------------------------<br />
(Die einzelnen angesetzten Kosten können nach oben bzw. unten abweichen)<br />
Bruttokosten:<br />
- Halle / evt. Auf- und Abbauarbeiten 600,00 EUR<br />
- Vorabwerbung / Programmhefte 400,00 EUR<br />
- Pauschalhonorar für pRH Big Band 850,00 EUR<br />
zzgl. GEMA 400,00 EUR<br />
- Vermittlungshonorar 200,00 EUR<br />
-----------------<br />
Gesamtkosten für das Unternehmen: 2450,00 EUR<br />
abzüglich Bonusauszahlung(50 Prozent des Erlöses)<br />
- Getränkeverkauf ( herausgerechnet sind die Aufwendungen für<br />
Dienste wie Getränkean- und -abtransport und Helferarbeiten bei der<br />
Veranstaltung wie Ticket- und Getränkeverkauf) 150,00 EUR<br />
- anteilige Rückerstattung (bei 18,00 EUR Eintritt) 2250,00 EUR<br />
-----------------<br />
Saldo: - 50,00 EUR<br />
- Steuerliche Rückerstattung durch das Finanzamt / Werbungskosten<br />
ca. 30-40 Prozent je nach Rechtsform Kapitalgesellschaften /<br />
Einzelunternehmen) 15,00 EUR<br />
resp.20,00 EUR<br />
-----------------<br />
Kosten für Unternehmenswerbung und Konzert: 35,00 EUR<br />
resp.30,00 EUR<br />
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Die Kostenkalkulation ist geprüft durch die HWH-Steuerberatungsgesellschaft-mbH<br />
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