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zwischen<br />

<strong>WERBEVERTRAG</strong><br />

dem Unternehmen: -----------------------------------------------------------------------------------<br />

mit Sitz in: -----------------------------------------------------------------------------------<br />

Ort: -----------------------------------------------------------------------------------<br />

Strasse: -----------------------------------------------------------------------------------<br />

Tel. : ------------------------------<br />

Fax: ------------------------------<br />

vertreten durch<br />

Herrn/Frau ------------------------------<br />

und<br />

der Agentur<br />

Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing<br />

Hauptstrasse 40 a<br />

D-55491 Wahlenau<br />

Tel.: 06543 / 501325<br />

Fax: 06543 / 818842<br />

Mobil: 0160 /7264502<br />

Kultureller Werbeträger ist die pRH Big Band im Zusammenhang mit der Konzertveranstaltung<br />

vom ______________ von______________ bis______________ Uhr<br />

in der/dem ------------------------------------------------------------------------------------<br />

in -----------------------------------------------------------------------------------<br />

Inhalt des Musikprogramms sind Musikstücke der klassischen Big Band-Ära sowie<br />

lateinamerikanische Titel im Rahmen eines professionellen Galakonzerts.<br />

Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing 1/4


Ziel und Zweck der Veranstaltung:<br />

----------------------------------------------<br />

Die Konzertveranstaltung ist ihrem Charakter nach eine kulturelle Veranstaltung. Es wird durch<br />

den Veranstalter Eintritt erhoben. Er ist dazu berechtigt, von dem Konzert eine Tonaufnahme<br />

zu machen.<br />

Die Veranstaltung wird durch das Unternehmen gesponsort. Es hat in gewissem Umfang die<br />

Möglichkeit Werbung anzubringen. Dies sieht im einzelnen wie folgt aus:<br />

- Anbringung von Banderolen im Eingangsbereich (Aussenbereich) und im Bereich der<br />

Eingänge zum Konzertsaal<br />

- Bandenwerbung im Bühnenbereich<br />

an der Bühne<br />

oben hinter der Bühne<br />

- Aufdruck des Unternehmens im Programmheft<br />

- Auslegung von Werbeinfos/Flyern im Foyer während der Konzertpause<br />

- ausdrückliche Benennung und Herausstellung des Werbepartners zu Beginn des<br />

Konzerts mit eventuellem Hinweis auf dessen Werbeangebot im Rahmen der<br />

Veranstaltung<br />

Der Charakter einer kulturellen Veranstaltung muss dabei gewahrt bleiben.<br />

Bedingungen und Procedere:<br />

---------------------------------------<br />

Das Unternehmen stellt für die Konzertveranstaltung eine entsprechend präparierte Halle in angemessener<br />

Grösse unentgeltlich zur Verfügung. Diese Regelung erfolgt in eigener Verantwortung<br />

des Werbepartners. Die Erfordernisse im Zusammenhang mit einem Getränkeverkauf bei der<br />

Veranstaltung übernimmt die Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing.<br />

Das Unternehmen übernimmt eine adäquate - auch im Zusammenhang mit der üblichen Werbung<br />

- Vorabwerbung für die Konzertveranstaltung (Internet, regionale und überregionale Zeitungen,<br />

Beilagen u.ä.) und trägt Verantwortung für die Herstellung der Programmhefte. Das Konzertprogramm<br />

wird dem Werbepartner 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.<br />

Die Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing teilt der regionalen Presse (Tageszeitung,<br />

Wochenblätter) Art und Termin der Veranstaltung mit, mit der Möglichkeit einer anschliessenden<br />

Rezension.<br />

Vor Vertragsabschluss wird die Halle angefragt und ein Veranstaltungstermin mit einem Ersatztermin<br />

vereinbart. Demnach beträgt die Grösse der Halle ___qm. Die Hallenreservierung erfolgt für<br />

4 Wochen.<br />

Während dieses Zeitraums klärt der Veranstalter Termin und Vertragsangelegen-heiten mit den<br />

Musikern der pRH Big Band. Er gibt dem Vertragspartner innerhalb der genannten Frist Bescheid,<br />

womit der Veranstaltungstermin für beide Vertragsparteien verbindlich wird.<br />

Die Vermittlungsgebühr in Höhe von 200,00 EUR wird bei Vertragsabschluss fällig und ist der<br />

Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing innerhalb von 3 Tagen auf folgendes Konto<br />

zu überweisen:<br />

Volksbank Hunsrück eG<br />

Am Schlossplatz<br />

55469 Simmern<br />

BLZ:560 614 72<br />

Kto: 720 29 32<br />

Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing 2/4


Sollte wider Erwarten kein Veranstaltungstermin möglich werden, wird die geleistete<br />

Vermittlungsgebühr ohne Abzüge dem Vertragspartner innerhalb einer Woche rückerstattet.<br />

(Bankverbindung:<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------)<br />

Damit erlischt das Vertragsverhältnis.<br />

Das Unternehmen zahlt 1 Monat vor Veranstaltungstermin an die Agentur Ralf Herrmann<br />

Kulturpromotion & Marketing ein Pauschalhonorar in Höhe von 850,00 EUR zuzüglich<br />

GEMA-Gebühren in Höhe von _________________EUR.<br />

Das Unternehmen erhält auf der Basis des Konzerterlöses (Eintrittsgelder/Getränkeverkauf) eine<br />

50-prozentige Bonusauszahlung ab 100 Konzertbesuchern (siehe dazu die Modellrechnung).<br />

Die dem Vertrag modellhaft beigefügte Kostenkalkulation für die Vertragspartner beinhaltet als<br />

Rechenbasis 250 Konzertbesucher. Auf Verlangen muss die Agentur Ralf Herrmann<br />

Kulturpromotion & Marketing dem Werbepartner die Abrechnung über die Veranstaltung<br />

offenlegen.<br />

Der vorliegende Vertrag ist exklusiv in dem Sinne, dass kein anderes beworbenes Unternehmen<br />

derselben Branche im Umkreis von 30 Kilometern einen Zuschlag erhält.<br />

Zudem hat der Vertragspartner ein Vorrangrecht über den Zeitraum eines Monats nach der<br />

Veranstaltung für ein weiteres Konzert im Folgejahr. Das Vorrangrecht erlischt bei<br />

Verzichtserklärung.<br />

Haftungssachen / Haftungsausschlüsse:<br />

------------------------------------------------------<br />

Die Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing haftet nicht für entstehende Schäden am<br />

Gebäude während der Veranstaltung.<br />

Die Vertragspartner sind einander verpflichtet, nach Massgabe der vereinbarten Bedingungen die<br />

Veranstaltung im Vorfeld ordnungsgemäss zu organisieren.<br />

Wird die Veranstaltung seitens der Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing nicht<br />

durchgeführt, tritt sie in Haftung für die entstandenen Auslagen und Unkosten des Unternehmens.<br />

Wird die Veranstaltung seitens des Unternehmens nicht durchgeführt, tritt es gegenüber der<br />

Agentur Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing insgesamt in Haftung für Musikerhonorare,<br />

GEMA, Vermittlungsprovision und sonstige entstandene Auslagen. Noch fällige Beträge sind der<br />

Agentur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Inrechnungstellung zu überweisen.<br />

Kann die Veranstaltung am Veranstaltungsort aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden,<br />

wird zwischen den Vertragspartnern ein nächstmöglicher Ersatztermin vereinbart.<br />

Die Vertragsparteien versichern, dass vorstehender Vertrag im einzelnen besprochen und<br />

ausgehandelt ist. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; sie bedürfen im übrigen der<br />

Schriftform.<br />

-----------------------------------------------<br />

(Ort und Datum)<br />

----------------------------------------------<br />

(Unterschrift des Unternehmens/Stellvertreters)<br />

-----------------------------------------------<br />

(Unterschrift Inhaber der Agentur Ralf Herrmann<br />

Kulturpromotion & Marketing / des Vermittlers)<br />

Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing 3/4


Kostenkalkulation anhand einer Modellrechnung auf der Basis von angenommenen<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

250 Konzertbesuchern<br />

--------------------------------<br />

(Die einzelnen angesetzten Kosten können nach oben bzw. unten abweichen)<br />

Bruttokosten:<br />

- Halle / evt. Auf- und Abbauarbeiten 600,00 EUR<br />

- Vorabwerbung / Programmhefte 400,00 EUR<br />

- Pauschalhonorar für pRH Big Band 850,00 EUR<br />

zzgl. GEMA 400,00 EUR<br />

- Vermittlungshonorar 200,00 EUR<br />

-----------------<br />

Gesamtkosten für das Unternehmen: 2450,00 EUR<br />

abzüglich Bonusauszahlung(50 Prozent des Erlöses)<br />

- Getränkeverkauf ( herausgerechnet sind die Aufwendungen für<br />

Dienste wie Getränkean- und -abtransport und Helferarbeiten bei der<br />

Veranstaltung wie Ticket- und Getränkeverkauf) 150,00 EUR<br />

- anteilige Rückerstattung (bei 18,00 EUR Eintritt) 2250,00 EUR<br />

-----------------<br />

Saldo: - 50,00 EUR<br />

- Steuerliche Rückerstattung durch das Finanzamt / Werbungskosten<br />

ca. 30-40 Prozent je nach Rechtsform Kapitalgesellschaften /<br />

Einzelunternehmen) 15,00 EUR<br />

resp.20,00 EUR<br />

-----------------<br />

Kosten für Unternehmenswerbung und Konzert: 35,00 EUR<br />

resp.30,00 EUR<br />

=========<br />

Die Kostenkalkulation ist geprüft durch die HWH-Steuerberatungsgesellschaft-mbH<br />

Ralf Herrmann Kulturpromotion & Marketing 4/4

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