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(Microsoft PowerPoint - GEB Pr\344sentation 1.ppt) - Bürgerverein ...

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Anforderungen bei Änderungen an<br />

Gebäuden ( §9 ):<br />

Wann gilt dies für unsere Gebäude im Hörnle ?<br />

- Bei Erweiterung oder Ausbau unter 15 qm muss die EnEV nicht<br />

betrachtet werden.<br />

- Bei Erweiterung um 15 bis 50 qm gilt Anlage 3 der EnEV. §9 (5)<br />

- Bei Erweiterungen grösser 50 qm gilt: Das neue Gebäudeteil ist<br />

entsprechend den Neubauvorschriften der EnEV zu errichten. §9 ( 6)

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