(Microsoft PowerPoint - GEB Pr\344sentation 1.ppt) - Bürgerverein ...
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Anforderungen bei Änderungen an<br />
Gebäuden ( §9 ):<br />
Wann gilt dies für unsere Gebäude im Hörnle ?<br />
- Bei Erweiterung oder Ausbau unter 15 qm muss die EnEV nicht<br />
betrachtet werden.<br />
- Bei Erweiterung um 15 bis 50 qm gilt Anlage 3 der EnEV. §9 (5)<br />
- Bei Erweiterungen grösser 50 qm gilt: Das neue Gebäudeteil ist<br />
entsprechend den Neubauvorschriften der EnEV zu errichten. §9 ( 6)