16.12.2012 Aufrufe

Standmiete Festplatz - Gemeinde Holzwickede

Standmiete Festplatz - Gemeinde Holzwickede

Standmiete Festplatz - Gemeinde Holzwickede

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Befreiung von der Zahlung der <strong>Standmiete</strong><br />

2<br />

K 73 00 02<br />

2.1 Von der <strong>Standmiete</strong> sind Veranstaltungen ausgenommen, die ausschließlich<br />

religiösen, kulturellen, karitativen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.<br />

Für Veranstaltungen im Rahmen von Werbungen der zu einer Wahl<br />

zugelassenen Parteien werden ebenfalls keine <strong>Standmiete</strong>n erhoben.<br />

3. Inkrafttreten<br />

3.1 Diese Richtlinien treten in geänderter Form mit Wirkung vom 01.01.2011 in<br />

Kraft

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!