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Mehrwert für Mitarbeiter und Unternehmen – innovative Fördermöglichkeiten

Gehaltsextras: Finanzielle Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Der Angestellte muss dem Arbeitgeber<br />

lediglich seine Originalrechnung überlassen<br />

<strong>und</strong> kann hier<strong>für</strong> dann bis zur vollen<br />

Summe des Aufwands (Unterkunft, Betreuung<br />

<strong>und</strong> Verpflegung) einen Zuschuss<br />

erhalten. Die Kinderbetreuung im eigenen<br />

Haushalt wird nicht anerkannt, ebenso<br />

wie die Kosten <strong>für</strong> die Fahrten zum Kindergarten.<br />

Die Kostenübernahme <strong>für</strong> die Kinderbetreuung<br />

wird vom Gesetzgeber bis zur Einschulung<br />

des Kindes gefördert. Bedenkt<br />

man die hohen Kosten <strong>für</strong> Kita-Plätze gerade<br />

in den Großstädten, lassen sich hier<br />

<strong>für</strong> den Arbeitnehmer erhebliche Vorteile<br />

erzielen.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

Um die Verbesserung des allgemeinen<br />

Ges<strong>und</strong>heitszustandes der Belegschaft zu<br />

fördern, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit<br />

der betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsförderung.<br />

Für jeden <strong>Mitarbeiter</strong> können jedes Jahr<br />

aufs Neue bis zu € 500 steuerfrei ausgegeben<br />

werden. Ob Fango, klassische Massage<br />

oder der Nichtraucherkurs: Die Bandbreite<br />

der unterschiedlichen Angebote ist groß.<br />

Die Leistungen müssen jedoch hinsichtlich<br />

Qualität, Zweckbindung <strong>und</strong> Zielgerichtetheit<br />

bestimmten Anforderungen genügen.<br />

Mit dem sogenannten Präventionsgesetz<br />

ist 2015 ein <strong>für</strong> alle Krankenkassen einheitliches<br />

Zertifizierungsverfahren eingeführt<br />

worden. Die Leistungen müssen zertifiziert<br />

sein <strong>und</strong> den Anforderungen der §§ 20,<br />

20a SGB V entsprechen. Nicht von dieser<br />

Fördersumme abgedeckt sind die Mitgliedsbeiträge<br />

<strong>für</strong> Fitnessstudios oder Vereinsbeiträge<br />

<strong>für</strong> Sportvereine, die allenfalls<br />

unter die €-44-Bagatellgrenze fallen.<br />

Notstandsbeihilfe<br />

Bis zu € 600 Unterstützung im Kalenderjahr<br />

können steuerfrei bei einem privaten<br />

Unglücksfall des Arbeitnehmers vom<br />

Arbeitgeber gewährt werden. Der Arbeitnehmer<br />

muss wirtschaftlich belastet sein,<br />

die Unterstützung muss gerechtfertigt sein<br />

<strong>und</strong> entsprechend dokumentiert werden,<br />

wie zum Beispiel Unterstützung nach einer<br />

Flutkatastrophe oder der Tod eines nahen<br />

Verwandten. In kleinen Betrieben bis fünf<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>n sind keine formellen Voraussetzungen<br />

nötig. Ab fünf <strong>Mitarbeiter</strong>n muss<br />

die Unterstützung aus den Mitteln einer<br />

Unterstützungskasse oder aus Beiträgen<br />

gezahlt werden, die ein Arbeitgeber der<br />

Belegschaftsvertretung zu diesem Zwecke<br />

überweist. Die Unterstützung muss dann<br />

auch mit der Belegschaftsvertretung abgestimmt<br />

werden.<br />

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