Mehrwert für Mitarbeiter und Unternehmen – innovative Fördermöglichkeiten
Gehaltsextras: Finanzielle Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Gehaltsextras: Finanzielle Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Der Angestellte muss dem Arbeitgeber<br />
lediglich seine Originalrechnung überlassen<br />
<strong>und</strong> kann hier<strong>für</strong> dann bis zur vollen<br />
Summe des Aufwands (Unterkunft, Betreuung<br />
<strong>und</strong> Verpflegung) einen Zuschuss<br />
erhalten. Die Kinderbetreuung im eigenen<br />
Haushalt wird nicht anerkannt, ebenso<br />
wie die Kosten <strong>für</strong> die Fahrten zum Kindergarten.<br />
Die Kostenübernahme <strong>für</strong> die Kinderbetreuung<br />
wird vom Gesetzgeber bis zur Einschulung<br />
des Kindes gefördert. Bedenkt<br />
man die hohen Kosten <strong>für</strong> Kita-Plätze gerade<br />
in den Großstädten, lassen sich hier<br />
<strong>für</strong> den Arbeitnehmer erhebliche Vorteile<br />
erzielen.<br />
Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
Um die Verbesserung des allgemeinen<br />
Ges<strong>und</strong>heitszustandes der Belegschaft zu<br />
fördern, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit<br />
der betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsförderung.<br />
Für jeden <strong>Mitarbeiter</strong> können jedes Jahr<br />
aufs Neue bis zu € 500 steuerfrei ausgegeben<br />
werden. Ob Fango, klassische Massage<br />
oder der Nichtraucherkurs: Die Bandbreite<br />
der unterschiedlichen Angebote ist groß.<br />
Die Leistungen müssen jedoch hinsichtlich<br />
Qualität, Zweckbindung <strong>und</strong> Zielgerichtetheit<br />
bestimmten Anforderungen genügen.<br />
Mit dem sogenannten Präventionsgesetz<br />
ist 2015 ein <strong>für</strong> alle Krankenkassen einheitliches<br />
Zertifizierungsverfahren eingeführt<br />
worden. Die Leistungen müssen zertifiziert<br />
sein <strong>und</strong> den Anforderungen der §§ 20,<br />
20a SGB V entsprechen. Nicht von dieser<br />
Fördersumme abgedeckt sind die Mitgliedsbeiträge<br />
<strong>für</strong> Fitnessstudios oder Vereinsbeiträge<br />
<strong>für</strong> Sportvereine, die allenfalls<br />
unter die €-44-Bagatellgrenze fallen.<br />
Notstandsbeihilfe<br />
Bis zu € 600 Unterstützung im Kalenderjahr<br />
können steuerfrei bei einem privaten<br />
Unglücksfall des Arbeitnehmers vom<br />
Arbeitgeber gewährt werden. Der Arbeitnehmer<br />
muss wirtschaftlich belastet sein,<br />
die Unterstützung muss gerechtfertigt sein<br />
<strong>und</strong> entsprechend dokumentiert werden,<br />
wie zum Beispiel Unterstützung nach einer<br />
Flutkatastrophe oder der Tod eines nahen<br />
Verwandten. In kleinen Betrieben bis fünf<br />
<strong>Mitarbeiter</strong>n sind keine formellen Voraussetzungen<br />
nötig. Ab fünf <strong>Mitarbeiter</strong>n muss<br />
die Unterstützung aus den Mitteln einer<br />
Unterstützungskasse oder aus Beiträgen<br />
gezahlt werden, die ein Arbeitgeber der<br />
Belegschaftsvertretung zu diesem Zwecke<br />
überweist. Die Unterstützung muss dann<br />
auch mit der Belegschaftsvertretung abgestimmt<br />
werden.<br />
22