Auftrag zur Erdgaslieferung privatgas - Infra Fürth GmbH
Auftrag zur Erdgaslieferung privatgas - Infra Fürth GmbH
Auftrag zur Erdgaslieferung privatgas - Infra Fürth GmbH
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Preisstellungen Preisstand: 1. Januar 2013<br />
Nettopreis Bruttopreis<br />
mini (bis ca. 8.600 kWh/a)<br />
Arbeitspreis 6,560 ct/kWh 7,81 ct/kWh<br />
Grundpreis<br />
maxi (bis ca. 50.000 kWh/a)<br />
67,20 €/Jahr 79,97 €/Jahr<br />
Arbeitspreis 5,310 ct/kWh 6,32 ct/kWh<br />
Grundpreis<br />
profi (ab ca. 50.000 kWh/a)<br />
174,84 €/Jahr 208,06 €/Jahr<br />
Arbeitspreis 5,220 ct/kWh 6,21 ct/kWh<br />
Grundpreis 220,00 €/Jahr 261,80 €/Jahr<br />
Bestabrechnung nach der für Sie günstigsten Preisstellung.<br />
Kundin/Kunde<br />
Frau Herr<br />
Vorname, Nachname<br />
<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erdgaslieferung</strong> <strong>privatgas</strong><br />
Familie Firma<br />
infra Brutto-Preisgarantie bis 31. Dezember 2013<br />
Wir gewähren Ihnen eine Brutto-Preisgarantie bis zum 31.12.2013.<br />
Diese Garantie schließt alle Preisbestandteile inkl. der Steuern,<br />
Abgaben sowie Umlagen ein.<br />
Straße, Hausnummer Geburtsdatum Telefon/Telefax<br />
PLZ, Ort E-Mail<br />
Lieferstelle<br />
Straße, Hausnummer Stockwerk, Gebäude, Hinterhaus derzeitiger Lieferant derzeitige Kundennummer<br />
PLZ, Ort Zählernummer<br />
Einzugsermächtigung<br />
Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Liefervertrages ist wahlweise die Erteilung einer Einzugsermächtigung oder ein schriftlicher Nachweis für die<br />
Einrichtung eines Dauerauftrages. Bei Nichtvorliegen einer Einzugsermächtigung erhöht sich der Grundpreis um brutto 18,04 €/Jahr bzw. netto 15,16 €/Jahr!<br />
Hiermit ermächtige ich die infra, die nach diesem Vertrag fälligen Rechnungs- und Abschlagsbeträge bis auf Widerruf per Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.<br />
Kreditinstitut Kontonummer Bankleitzahl<br />
Kontoinhaber (falls abweichend von Kundin/Kunde) X Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber<br />
Produktinformation<br />
Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben <strong>zur</strong> Kundenberatung, -information, sowie -zufriedenheitsanalyse über Produkte und Dienstleistungen der infra fürth<br />
unternehmensgruppe verarbeitet und genutzt werden. Die infra fürth unternehmensgruppe darf zu diesen Zwecken auch telefonisch oder per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen.<br />
Ich kann diese Einwilligung jederzeit telefonisch (0911 9704-4000) bzw. schriftlich (infra fürth gmbh, Leyher Straße 69 90763 <strong>Fürth</strong>, Telefax: 0911 9704-4001, E-Mail:<br />
abrechnung@infra-fuerth.de) widerrufen.<br />
X Ort, Datum Unterschrift Kundin/Kunde<br />
Vertragslaufzeit<br />
Der Vertrag hat eine Erstvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag um je ein Jahr, bis einer der beiden Vertragspartner mit einer Frist von einem<br />
Monat vor Ablauf schriftlich kündigt.<br />
Vertragsabschluss<br />
Dieser Vertrag gilt für Lieferstellen im Niederspannungs-/Niederdrucknetz der infra. Die Belieferung nach diesem Vertrag erfolgt nach den umseitigen Allgemeinen Bedingungen für die<br />
Lieferung elektrischer Energie bzw. Erdgas. Als Vertragsbeginn gilt der nächstmögliche Zeitpunkt. Der tatsächliche Lieferbeginn wird in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Ich bevollmächtige<br />
die infra fürth gmbh, meinen bisherigen Energielieferungsvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu kündigen sowie alle erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber in meinem<br />
Namen abzuschließen.<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf<br />
überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der<br />
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1<br />
und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />
des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: infra fürth gmbh, Leyher Straße 69, 90763 <strong>Fürth</strong>, Telefax: 0911 9704-4001 oder E-Mail: abrechnung@infra-fuerth.de<br />
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen <strong>zur</strong>ückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können<br />
Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand <strong>zur</strong>ückgewähren bzw. herausgeben, müssen<br />
Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf<br />
einen Umgang mit der Sache <strong>zur</strong>ückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht<br />
man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr <strong>zur</strong>ückzusenden.<br />
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen <strong>zur</strong> Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der<br />
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.<br />
X Ort, Datum Unterschrift Kundin/Kunde
Allgemeine Bedingungen (AGB) für die Lieferung von elektrischer Energie bzw. Erdgas der infra fürth gmbh<br />
1. Grundsätze<br />
Bestandteil dieses Vertrages ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die<br />
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem<br />
Niederspannungsnetz und mit Gas aus dem Niederdrucknetz (StromGVV/GasGVV) in der<br />
jeweils geltenden Fassung. Soweit die Regelungen dieses Vertrages von der<br />
StromGVV/GasGVV abweichen, erklärt sich der Kunde damit ausdrücklich einverstanden.<br />
Der Vertrag kommt zustande, wenn nach Eingang dieses <strong>Auftrag</strong>es innerhalb von 14 Tagen<br />
keine Ablehnung durch die infra fürth gmbh (nachfolgend kurz „infra“ genannt) erfolgt oder<br />
die Strom-/<strong>Erdgaslieferung</strong> zu den beantragten Konditionen erstmalig erbracht wird.<br />
2. Geltungsbereich und Lieferung<br />
Geliefert wird Drehstrom mit einer Nennspannung von etwa 400/230 Volt und einer<br />
Netzfrequenz von etwa 50 Hertz am Ende des Hausanschlusses, sowie Erdgas mit einem<br />
möglichst gleich bleibenden Brennwert und Druck. Ein Kubikmeter (m³) Erdgas entspricht in<br />
der Regel einem Brennwert von 10,42 Kilowattstunden (kWh).<br />
Bei Inanspruchnahme der Schwachlastregelung (Niedertarif = NT) gelten folgende<br />
Schaltzeiten:<br />
An Werktagen (Montag bis Freitag) von 22 bis 6 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen<br />
von 13 bis 24 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in <strong>Fürth</strong> durchgehend bis 6 Uhr des<br />
folgenden Tages.<br />
Wird durch das vom Kunden gewählte Preismodell der Wechsel eines Stromzählers<br />
erforderlich, so können dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Die Kosten hierfür werden<br />
dem Kunden von der infra in Rechnung gestellt.<br />
3. Mitteilungspflichten des Kunden<br />
Der Kunde ist verpflichtet, der infra die Art seines Elektrizitäts-/Gasbedarfes (Haushalt,<br />
Gewerbe und Landwirtschaft) sowie jede Änderung der Kundenanlage unverzüglich<br />
mitzuteilen. Stellt sich heraus, dass durch eine vom Kunden nicht angezeigte Änderung der<br />
bisherigen Abrechnung zu niedrige Preise zu Grunde gelegt wurden, so wird der<br />
Unterschiedsbetrag vom Zeitpunkt der Änderung an nachberechnet. § 10 Abs. 2<br />
StromGVV/GasGVV bleibt unberührt.<br />
4. Umzug<br />
Der Vertrag bleibt nach dem Umzug des Kunden nicht bestehen.<br />
Der Kunde ist verpflichtet, der infra jeden Umzug innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor<br />
seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die<br />
Mitteilung des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der infra die<br />
Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere<br />
Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die die infra einstehen muss und von<br />
keinem anderen Kunden eine Vergütung erlangt, nach den Preisen dieses Vertrages zu<br />
vergüten. Die Pflicht der infra <strong>zur</strong> unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle<br />
beim zuständigen Netzbetreiber bleibt unberührt.<br />
5. Entgelt, Steuern und Preisanpassung/-änderung<br />
Der Kunde vergütet der infra ein Strom-/Gasentgelt, das sich aus einem Grundpreis und<br />
einem verbrauchsabhängigen Arbeitsentgelt zusammensetzt. Die Bruttopreise beinhalten<br />
Entgelte für Energie, Netzzugang (Netzentgelte), Messstellenbetrieb, Messung und<br />
Abrechnung, Abgaben, Steuern bzw. gesetzlich veranlassten Mehrkosten. Bei Tarifen mit<br />
eingeschränkter Preisgarantie wird die infra die Preise bei Änderung oder Neueinführung von<br />
Abgaben, Steuern bzw. gesetzlich veranlassten Mehrkosten, wie der Konzessionsabgabe,<br />
Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungs-<br />
Gesetz (KWKG), § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Umlage, Offshore-<br />
Haftungsumlage, Strom- bzw. Erdgassteuer und Mehrwertsteuer entsprechend senken oder<br />
erhöhen (Preisanpassung).<br />
Im Übrigen ist die infra nach Ablauf der Preisgarantie nach billigem Ermessen und unter den<br />
Voraussetzungen, denen eine Anpassung der Allgemeinen Preise durch den Grundversorger<br />
gegenüber einem grundversorgten Kunden nach § 5 Abs. 2 und Abs. 3 StromGVV/GasGVV<br />
unterliegt, berechtigt die Preise zu erhöhen oder zu senken.<br />
§ 5 Abs. 2 und Abs. 3 StromGVV/GasGVV haben folgenden Wortlaut:<br />
§ 5 Abs. 2 StromGVV/GasGVV: Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden<br />
Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe<br />
wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der<br />
Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der<br />
öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die<br />
Änderung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.<br />
§ 5 Abs. 3 StromGVV/GasGVV: Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Preise oder<br />
ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.<br />
Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber<br />
demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem<br />
Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden<br />
Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.<br />
§ 20 Abs. 1 StromGVV/GasGVV:<br />
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine<br />
Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht <strong>zur</strong><br />
Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.<br />
6. Ablesung<br />
Der Kunde verpflichtet sich, nach Aufforderung der infra seinen Zählerstand unter Angabe<br />
des Ablesedatums mitzuteilen. Werden die Zähler von dem Kunden nicht abgelesen, kann<br />
die infra auf Kosten des Kunden einen Dritten mit der Ablesung beauftragen oder den<br />
Verbrauch schätzen.<br />
7. Haftungsregelung<br />
Bei Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts-/Erdgasversorgung haftet,<br />
soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des<br />
Netzanschlusses handelt, der jeweilige Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der<br />
Netzanschluss liegt. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten<br />
Maßnahmen der infra beruht. In diesem Fall haftet die infra für von ihr vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen,<br />
soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Haftung für grob fahrlässig verursachte<br />
Vermögensschäden ist auf die Höhe des Schadens begrenzt, den die haftende Partei bei<br />
Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder<br />
unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte<br />
voraussehen müssen. Die infra ist verpflichtet, ihre Kunden auf Verlangen unverzüglich über<br />
die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängende Tatsachen<br />
insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise<br />
aufgeklärt werden können.<br />
8. Abrechnung und Bezahlung<br />
Bei Rücknahme der Einzugsermächtigung durch den Kunden ist die infra berechtigt, den<br />
Vertrag zum Ende des ablaufenden Monats mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.<br />
Gleiches gilt, wenn der Kunde nach erfolgloser Mahnung das ausstehende Entgelt nicht<br />
binnen 14 Tagen überweist. Bankgebühren für nicht eingelöste Schecks oder<br />
Rücklastschriftkosten im Abbuchungsverfahren werden dem Kunden weiter berechnet.<br />
9. Abschläge und Abrechnung<br />
In der Regel wird einmal im Jahr abgerechnet. Gegen Kostenerstattung bietet die infra eine<br />
unterjährige Abrechnung (monatsweise, quartalsweise bzw. halbjährlich) an. Die infra<br />
berechnet dem Kunden monatliche Abschlagszahlungen. Diese werden jeweils zum Ende<br />
eines Monats fällig. Der Abschlag bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden<br />
Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und<br />
wird nach billigem Ermessen von der infra berechnet. Macht der Kunde glaubhaft, dass der<br />
Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Zum Ende jedes von<br />
der infra festgelegten Abrechnungszeitraumes, der zwölf Monate nicht wesentlich<br />
überschreitet und zum Ende des Lieferverhältnisses, wird von der infra eine Abrechnung<br />
erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung der<br />
Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung der<br />
Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zuviel<br />
oder zuwenig berechnete Betrag erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten<br />
Abschlagszahlung verrechnet. Rechte des Kunden nach § 40 Abs. 2 EnWG<br />
(Energiewirtschaftsgesetz) bleiben unberührt. Ändern sich die vertraglichen Preise während<br />
des Abrechnungszeitraumes, so erfolgt die Anpassung des Grundpreises tagesgenau, die<br />
Arbeitspreise werden mengenanteilig berechnet. Die nach der Preisänderung anfallenden<br />
Abschlagszahlungen können entsprechend angepasst werden. Rechnungen werden 14 Tage<br />
nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Ab Gültigkeit des Vertrages werden keine<br />
monatlichen Abschlagsrechnungen mehr versendet.<br />
10. Datenschutz<br />
Die angegebenen Kundendaten werden nach Maßgabe des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes <strong>zur</strong> Durchführung des Versorgungsvertrages verarbeitet,<br />
gespeichert und genutzt. Ein Austausch der Daten mit Dritten außerhalb der infra fürth<br />
unternehmensgruppe (z.B. Netzbetreiber und Messstellenbetreiber) erfolgt nur, soweit<br />
dies <strong>zur</strong> Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.<br />
11. Schlichtungsverfahren<br />
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister<br />
(Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB<br />
(Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder <strong>zur</strong> Qualität von Leistungen des<br />
Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die<br />
Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a<br />
EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.<br />
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des<br />
Lieferanten betreffen, sind zu richten an:<br />
infra fürth unternehmensgruppe, Leyher Straße 69, 90763 <strong>Fürth</strong>, Telefon: 0911 9704-4000,<br />
Telefax: 0911 9704-4001<br />
Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG an<strong>zur</strong>ufen. Ein solcher<br />
Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht<br />
spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der<br />
Beteiligten, die Gerichte an<strong>zur</strong>ufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu<br />
beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle<br />
hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.<br />
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V.,<br />
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, 030 27 57 240-0 (Mo.-Fr. 10 - 16 Uhr), E-Mail:<br />
info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de<br />
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den<br />
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach<br />
8001, 53105 Bonn, Telefon 030 22 480-500 oder 01805 10 10 00 (Mo.-Fr. 9 - 15 Uhr),<br />
Telefax 030 22 480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />
12. Allgemeines<br />
Die infra wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen.<br />
Diese AGB sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Aktuelle<br />
Informationen zu Wartungsdiensten und –entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber<br />
erhältlich.<br />
13. Änderung der AGB<br />
Anpassungen dieser Allgemeinen Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur zu<br />
jedem Monatsersten möglich. Die infra wird dem Kunden die Anpassung spätestens sechs<br />
Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der<br />
mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne<br />
Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in<br />
Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als<br />
genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von der infra in der Mitteilung gesondert<br />
hingewiesen.<br />
14. Steuerliche Regelung <strong>zur</strong> Erdgasverwendung<br />
Hinweis gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung:<br />
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei<br />
denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der<br />
Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat<br />
steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges<br />
Hauptzollamt.“<br />
Hinweis<br />
Die StromGVV und GasGVV inklusive der ergänzenden Bedingungen sind auf unserer<br />
Internetseite www.infra-fuerth.de abrufbar. Die Unterlagen können auch in unserem<br />
Kundenzentrum in der Leyher Straße 69, 90763 <strong>Fürth</strong> abgeholt bzw. auf Wunsch zugesandt<br />
werden.<br />
infra fürth gmbh, Leyher Straße 69, 90763 <strong>Fürth</strong> � www.infra-fuerth.de<br />
Geschäftsführer: Dr. Hans Partheimüller � Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Thomas Jung � Sitz: <strong>Fürth</strong>/Bayern � Amtsgericht <strong>Fürth</strong>: HRB 7561 � Steuernr.: 218/118/21001<br />
USt-IdNr. des Organträgers (infra fürth holding gmbh): DE 284 948 209 � USt-IdNr. der Organgesellschaft (infra fürth gmbh): DE 197 665 562<br />
Bankverbindung: Sparkasse <strong>Fürth</strong>, Kto.-Nr.: 67 (BLZ 762 500 00) � SWIFT-BIC: BYLADEM1SFU � IBAN: DE31 7625 0000 0000 0000 67<br />
Sie erreichen uns mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: U1: Haltestelle Stadtgrenze � Linie 177: Haltestelle infra � Linie 39: Haltestelle Richard-Wagner-Straße