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Auftrag zur Erdgaslieferung privatgas - Infra Fürth GmbH

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Preisstellungen Preisstand: 1. Januar 2013<br />

Nettopreis Bruttopreis<br />

mini (bis ca. 8.600 kWh/a)<br />

Arbeitspreis 6,560 ct/kWh 7,81 ct/kWh<br />

Grundpreis<br />

maxi (bis ca. 50.000 kWh/a)<br />

67,20 €/Jahr 79,97 €/Jahr<br />

Arbeitspreis 5,310 ct/kWh 6,32 ct/kWh<br />

Grundpreis<br />

profi (ab ca. 50.000 kWh/a)<br />

174,84 €/Jahr 208,06 €/Jahr<br />

Arbeitspreis 5,220 ct/kWh 6,21 ct/kWh<br />

Grundpreis 220,00 €/Jahr 261,80 €/Jahr<br />

Bestabrechnung nach der für Sie günstigsten Preisstellung.<br />

Kundin/Kunde<br />

Frau Herr<br />

Vorname, Nachname<br />

<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erdgaslieferung</strong> <strong>privatgas</strong><br />

Familie Firma<br />

infra Brutto-Preisgarantie bis 31. Dezember 2013<br />

Wir gewähren Ihnen eine Brutto-Preisgarantie bis zum 31.12.2013.<br />

Diese Garantie schließt alle Preisbestandteile inkl. der Steuern,<br />

Abgaben sowie Umlagen ein.<br />

Straße, Hausnummer Geburtsdatum Telefon/Telefax<br />

PLZ, Ort E-Mail<br />

Lieferstelle<br />

Straße, Hausnummer Stockwerk, Gebäude, Hinterhaus derzeitiger Lieferant derzeitige Kundennummer<br />

PLZ, Ort Zählernummer<br />

Einzugsermächtigung<br />

Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Liefervertrages ist wahlweise die Erteilung einer Einzugsermächtigung oder ein schriftlicher Nachweis für die<br />

Einrichtung eines Dauerauftrages. Bei Nichtvorliegen einer Einzugsermächtigung erhöht sich der Grundpreis um brutto 18,04 €/Jahr bzw. netto 15,16 €/Jahr!<br />

Hiermit ermächtige ich die infra, die nach diesem Vertrag fälligen Rechnungs- und Abschlagsbeträge bis auf Widerruf per Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.<br />

Kreditinstitut Kontonummer Bankleitzahl<br />

Kontoinhaber (falls abweichend von Kundin/Kunde) X Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber<br />

Produktinformation<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben <strong>zur</strong> Kundenberatung, -information, sowie -zufriedenheitsanalyse über Produkte und Dienstleistungen der infra fürth<br />

unternehmensgruppe verarbeitet und genutzt werden. Die infra fürth unternehmensgruppe darf zu diesen Zwecken auch telefonisch oder per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen.<br />

Ich kann diese Einwilligung jederzeit telefonisch (0911 9704-4000) bzw. schriftlich (infra fürth gmbh, Leyher Straße 69 90763 <strong>Fürth</strong>, Telefax: 0911 9704-4001, E-Mail:<br />

abrechnung@infra-fuerth.de) widerrufen.<br />

X Ort, Datum Unterschrift Kundin/Kunde<br />

Vertragslaufzeit<br />

Der Vertrag hat eine Erstvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag um je ein Jahr, bis einer der beiden Vertragspartner mit einer Frist von einem<br />

Monat vor Ablauf schriftlich kündigt.<br />

Vertragsabschluss<br />

Dieser Vertrag gilt für Lieferstellen im Niederspannungs-/Niederdrucknetz der infra. Die Belieferung nach diesem Vertrag erfolgt nach den umseitigen Allgemeinen Bedingungen für die<br />

Lieferung elektrischer Energie bzw. Erdgas. Als Vertragsbeginn gilt der nächstmögliche Zeitpunkt. Der tatsächliche Lieferbeginn wird in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Ich bevollmächtige<br />

die infra fürth gmbh, meinen bisherigen Energielieferungsvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu kündigen sowie alle erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber in meinem<br />

Namen abzuschließen.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf<br />

überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der<br />

wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1<br />

und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: infra fürth gmbh, Leyher Straße 69, 90763 <strong>Fürth</strong>, Telefax: 0911 9704-4001 oder E-Mail: abrechnung@infra-fuerth.de<br />

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen <strong>zur</strong>ückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können<br />

Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand <strong>zur</strong>ückgewähren bzw. herausgeben, müssen<br />

Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf<br />

einen Umgang mit der Sache <strong>zur</strong>ückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht<br />

man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr <strong>zur</strong>ückzusenden.<br />

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen <strong>zur</strong> Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der<br />

Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.<br />

X Ort, Datum Unterschrift Kundin/Kunde


Allgemeine Bedingungen (AGB) für die Lieferung von elektrischer Energie bzw. Erdgas der infra fürth gmbh<br />

1. Grundsätze<br />

Bestandteil dieses Vertrages ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die<br />

Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem<br />

Niederspannungsnetz und mit Gas aus dem Niederdrucknetz (StromGVV/GasGVV) in der<br />

jeweils geltenden Fassung. Soweit die Regelungen dieses Vertrages von der<br />

StromGVV/GasGVV abweichen, erklärt sich der Kunde damit ausdrücklich einverstanden.<br />

Der Vertrag kommt zustande, wenn nach Eingang dieses <strong>Auftrag</strong>es innerhalb von 14 Tagen<br />

keine Ablehnung durch die infra fürth gmbh (nachfolgend kurz „infra“ genannt) erfolgt oder<br />

die Strom-/<strong>Erdgaslieferung</strong> zu den beantragten Konditionen erstmalig erbracht wird.<br />

2. Geltungsbereich und Lieferung<br />

Geliefert wird Drehstrom mit einer Nennspannung von etwa 400/230 Volt und einer<br />

Netzfrequenz von etwa 50 Hertz am Ende des Hausanschlusses, sowie Erdgas mit einem<br />

möglichst gleich bleibenden Brennwert und Druck. Ein Kubikmeter (m³) Erdgas entspricht in<br />

der Regel einem Brennwert von 10,42 Kilowattstunden (kWh).<br />

Bei Inanspruchnahme der Schwachlastregelung (Niedertarif = NT) gelten folgende<br />

Schaltzeiten:<br />

An Werktagen (Montag bis Freitag) von 22 bis 6 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen<br />

von 13 bis 24 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in <strong>Fürth</strong> durchgehend bis 6 Uhr des<br />

folgenden Tages.<br />

Wird durch das vom Kunden gewählte Preismodell der Wechsel eines Stromzählers<br />

erforderlich, so können dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Die Kosten hierfür werden<br />

dem Kunden von der infra in Rechnung gestellt.<br />

3. Mitteilungspflichten des Kunden<br />

Der Kunde ist verpflichtet, der infra die Art seines Elektrizitäts-/Gasbedarfes (Haushalt,<br />

Gewerbe und Landwirtschaft) sowie jede Änderung der Kundenanlage unverzüglich<br />

mitzuteilen. Stellt sich heraus, dass durch eine vom Kunden nicht angezeigte Änderung der<br />

bisherigen Abrechnung zu niedrige Preise zu Grunde gelegt wurden, so wird der<br />

Unterschiedsbetrag vom Zeitpunkt der Änderung an nachberechnet. § 10 Abs. 2<br />

StromGVV/GasGVV bleibt unberührt.<br />

4. Umzug<br />

Der Vertrag bleibt nach dem Umzug des Kunden nicht bestehen.<br />

Der Kunde ist verpflichtet, der infra jeden Umzug innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor<br />

seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die<br />

Mitteilung des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der infra die<br />

Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere<br />

Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die die infra einstehen muss und von<br />

keinem anderen Kunden eine Vergütung erlangt, nach den Preisen dieses Vertrages zu<br />

vergüten. Die Pflicht der infra <strong>zur</strong> unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle<br />

beim zuständigen Netzbetreiber bleibt unberührt.<br />

5. Entgelt, Steuern und Preisanpassung/-änderung<br />

Der Kunde vergütet der infra ein Strom-/Gasentgelt, das sich aus einem Grundpreis und<br />

einem verbrauchsabhängigen Arbeitsentgelt zusammensetzt. Die Bruttopreise beinhalten<br />

Entgelte für Energie, Netzzugang (Netzentgelte), Messstellenbetrieb, Messung und<br />

Abrechnung, Abgaben, Steuern bzw. gesetzlich veranlassten Mehrkosten. Bei Tarifen mit<br />

eingeschränkter Preisgarantie wird die infra die Preise bei Änderung oder Neueinführung von<br />

Abgaben, Steuern bzw. gesetzlich veranlassten Mehrkosten, wie der Konzessionsabgabe,<br />

Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungs-<br />

Gesetz (KWKG), § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Umlage, Offshore-<br />

Haftungsumlage, Strom- bzw. Erdgassteuer und Mehrwertsteuer entsprechend senken oder<br />

erhöhen (Preisanpassung).<br />

Im Übrigen ist die infra nach Ablauf der Preisgarantie nach billigem Ermessen und unter den<br />

Voraussetzungen, denen eine Anpassung der Allgemeinen Preise durch den Grundversorger<br />

gegenüber einem grundversorgten Kunden nach § 5 Abs. 2 und Abs. 3 StromGVV/GasGVV<br />

unterliegt, berechtigt die Preise zu erhöhen oder zu senken.<br />

§ 5 Abs. 2 und Abs. 3 StromGVV/GasGVV haben folgenden Wortlaut:<br />

§ 5 Abs. 2 StromGVV/GasGVV: Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden<br />

Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe<br />

wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der<br />

Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der<br />

öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die<br />

Änderung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.<br />

§ 5 Abs. 3 StromGVV/GasGVV: Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Preise oder<br />

ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.<br />

Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber<br />

demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem<br />

Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden<br />

Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.<br />

§ 20 Abs. 1 StromGVV/GasGVV:<br />

Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine<br />

Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht <strong>zur</strong><br />

Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.<br />

6. Ablesung<br />

Der Kunde verpflichtet sich, nach Aufforderung der infra seinen Zählerstand unter Angabe<br />

des Ablesedatums mitzuteilen. Werden die Zähler von dem Kunden nicht abgelesen, kann<br />

die infra auf Kosten des Kunden einen Dritten mit der Ablesung beauftragen oder den<br />

Verbrauch schätzen.<br />

7. Haftungsregelung<br />

Bei Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts-/Erdgasversorgung haftet,<br />

soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des<br />

Netzanschlusses handelt, der jeweilige Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der<br />

Netzanschluss liegt. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten<br />

Maßnahmen der infra beruht. In diesem Fall haftet die infra für von ihr vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen,<br />

soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Haftung für grob fahrlässig verursachte<br />

Vermögensschäden ist auf die Höhe des Schadens begrenzt, den die haftende Partei bei<br />

Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder<br />

unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte<br />

voraussehen müssen. Die infra ist verpflichtet, ihre Kunden auf Verlangen unverzüglich über<br />

die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängende Tatsachen<br />

insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise<br />

aufgeklärt werden können.<br />

8. Abrechnung und Bezahlung<br />

Bei Rücknahme der Einzugsermächtigung durch den Kunden ist die infra berechtigt, den<br />

Vertrag zum Ende des ablaufenden Monats mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.<br />

Gleiches gilt, wenn der Kunde nach erfolgloser Mahnung das ausstehende Entgelt nicht<br />

binnen 14 Tagen überweist. Bankgebühren für nicht eingelöste Schecks oder<br />

Rücklastschriftkosten im Abbuchungsverfahren werden dem Kunden weiter berechnet.<br />

9. Abschläge und Abrechnung<br />

In der Regel wird einmal im Jahr abgerechnet. Gegen Kostenerstattung bietet die infra eine<br />

unterjährige Abrechnung (monatsweise, quartalsweise bzw. halbjährlich) an. Die infra<br />

berechnet dem Kunden monatliche Abschlagszahlungen. Diese werden jeweils zum Ende<br />

eines Monats fällig. Der Abschlag bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden<br />

Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und<br />

wird nach billigem Ermessen von der infra berechnet. Macht der Kunde glaubhaft, dass der<br />

Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Zum Ende jedes von<br />

der infra festgelegten Abrechnungszeitraumes, der zwölf Monate nicht wesentlich<br />

überschreitet und zum Ende des Lieferverhältnisses, wird von der infra eine Abrechnung<br />

erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung der<br />

Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung der<br />

Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zuviel<br />

oder zuwenig berechnete Betrag erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten<br />

Abschlagszahlung verrechnet. Rechte des Kunden nach § 40 Abs. 2 EnWG<br />

(Energiewirtschaftsgesetz) bleiben unberührt. Ändern sich die vertraglichen Preise während<br />

des Abrechnungszeitraumes, so erfolgt die Anpassung des Grundpreises tagesgenau, die<br />

Arbeitspreise werden mengenanteilig berechnet. Die nach der Preisänderung anfallenden<br />

Abschlagszahlungen können entsprechend angepasst werden. Rechnungen werden 14 Tage<br />

nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Ab Gültigkeit des Vertrages werden keine<br />

monatlichen Abschlagsrechnungen mehr versendet.<br />

10. Datenschutz<br />

Die angegebenen Kundendaten werden nach Maßgabe des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes <strong>zur</strong> Durchführung des Versorgungsvertrages verarbeitet,<br />

gespeichert und genutzt. Ein Austausch der Daten mit Dritten außerhalb der infra fürth<br />

unternehmensgruppe (z.B. Netzbetreiber und Messstellenbetreiber) erfolgt nur, soweit<br />

dies <strong>zur</strong> Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.<br />

11. Schlichtungsverfahren<br />

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister<br />

(Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB<br />

(Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder <strong>zur</strong> Qualität von Leistungen des<br />

Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die<br />

Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a<br />

EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.<br />

Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des<br />

Lieferanten betreffen, sind zu richten an:<br />

infra fürth unternehmensgruppe, Leyher Straße 69, 90763 <strong>Fürth</strong>, Telefon: 0911 9704-4000,<br />

Telefax: 0911 9704-4001<br />

Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG an<strong>zur</strong>ufen. Ein solcher<br />

Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht<br />

spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der<br />

Beteiligten, die Gerichte an<strong>zur</strong>ufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu<br />

beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle<br />

hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.<br />

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V.,<br />

Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, 030 27 57 240-0 (Mo.-Fr. 10 - 16 Uhr), E-Mail:<br />

info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de<br />

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den<br />

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach<br />

8001, 53105 Bonn, Telefon 030 22 480-500 oder 01805 10 10 00 (Mo.-Fr. 9 - 15 Uhr),<br />

Telefax 030 22 480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />

12. Allgemeines<br />

Die infra wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen.<br />

Diese AGB sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Aktuelle<br />

Informationen zu Wartungsdiensten und –entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber<br />

erhältlich.<br />

13. Änderung der AGB<br />

Anpassungen dieser Allgemeinen Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur zu<br />

jedem Monatsersten möglich. Die infra wird dem Kunden die Anpassung spätestens sechs<br />

Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der<br />

mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in<br />

Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als<br />

genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von der infra in der Mitteilung gesondert<br />

hingewiesen.<br />

14. Steuerliche Regelung <strong>zur</strong> Erdgasverwendung<br />

Hinweis gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung:<br />

„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei<br />

denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der<br />

Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat<br />

steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges<br />

Hauptzollamt.“<br />

Hinweis<br />

Die StromGVV und GasGVV inklusive der ergänzenden Bedingungen sind auf unserer<br />

Internetseite www.infra-fuerth.de abrufbar. Die Unterlagen können auch in unserem<br />

Kundenzentrum in der Leyher Straße 69, 90763 <strong>Fürth</strong> abgeholt bzw. auf Wunsch zugesandt<br />

werden.<br />

infra fürth gmbh, Leyher Straße 69, 90763 <strong>Fürth</strong> � www.infra-fuerth.de<br />

Geschäftsführer: Dr. Hans Partheimüller � Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Thomas Jung � Sitz: <strong>Fürth</strong>/Bayern � Amtsgericht <strong>Fürth</strong>: HRB 7561 � Steuernr.: 218/118/21001<br />

USt-IdNr. des Organträgers (infra fürth holding gmbh): DE 284 948 209 � USt-IdNr. der Organgesellschaft (infra fürth gmbh): DE 197 665 562<br />

Bankverbindung: Sparkasse <strong>Fürth</strong>, Kto.-Nr.: 67 (BLZ 762 500 00) � SWIFT-BIC: BYLADEM1SFU � IBAN: DE31 7625 0000 0000 0000 67<br />

Sie erreichen uns mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: U1: Haltestelle Stadtgrenze � Linie 177: Haltestelle infra � Linie 39: Haltestelle Richard-Wagner-Straße

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