Vertragsbedingungen Kernzeitbetreuung - Gemeinde Karlsbad
Vertragsbedingungen Kernzeitbetreuung - Gemeinde Karlsbad
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VERTRAGSBEDINGUNGEN<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Die nachfolgenden <strong>Vertragsbedingungen</strong> gelten für die (erweiterte) <strong>Kernzeitbetreuung</strong> an den Grundschulen<br />
Langensteinbach, Ittersbach, Mutschelbach und Auerbach.<br />
§ 2 Betreuungszeit<br />
(1)An den o.g. Grundschulen wird den Schülerinnen und Schülern der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe eine<br />
ergänzende Betreuung vor und nach dem vormittäglichen Schulunterricht angeboten.<br />
(2) Während den Schulferien wird an den Tagen, die im Anmeldeformular angegeben sind, eine Betreuung<br />
angeboten.<br />
§ 2 Betreuungsinhalt<br />
Die Betreuungsangebote orientieren sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den<br />
örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten. Insbesondere werden sinnvolle spielerische und<br />
freizeitbezogenen Aktivitäten angeboten. Unterricht ist nicht Gegenstand des Angebotes. Nachhilfe findet nicht<br />
statt. Die Betreuerinnen fordern die Kindern auf, die Hausaufgaben während der Betreuungszeit zu machen und<br />
begeleiten sie dabei. In einzelnen Fällen kann diese Hausaufgabenbetreuung auch ausfallen.<br />
§ 3 Aufnahme<br />
(1) Die Einrichtungen stehen vorrangig Kindern, die ihren ständigen Wohnsitz im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Karlsbad</strong><br />
haben, offen.<br />
(2) Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Grundschule nach Unterzeichnung und<br />
Rückgabe des Anmeldeformulars. Gehen mehr Anmeldungen ein, als Plätze zur Verfügung stehen, haben<br />
zunächst schulpflichtige Kinder allein stehender, berufstätiger Mütter und Väter Vorrang. Dann werden Kinder<br />
aufgenommen, deren Geschwister bereits in der Einrichtung betreut werden.<br />
(3)Voraussetzung für die Aufnahme ist die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung. Hiervon kann nur in<br />
begründeten Fällen eine Ausnahme genehmigt werden.<br />
(4)Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Karlsbad</strong> kann das Aufnahmeverhältnis aus wichtigen Gründen sofort aufheben. Ein wichtiger<br />
Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
a) die Aufnahme des Kindes durch unwahre Angaben, die entscheidungserheblich sind, erfolgt ist<br />
und dadurch ein anderes Kind nicht aufgenommen worden ist<br />
b) das Kind länger als 4 Wochen ununterbrochen und unentschuldigt fehlt<br />
c) die Personensorgeberechtigten mit dem Kernzeitentgelt in Höhe von zwei Monatsbeiträgen im<br />
Verzug sind (Über Zahlungsrückstände werden i.d.R. die Betreuerinnen von der Verwaltung<br />
informiert, um die Eltern direkt anzusprechen. Mit der Information der Betreuerinnen erklären sich<br />
die Eltern mit der Anmeldung einverstanden.)<br />
d) das Kind andere erheblich belästigt oder gefährdet oder die Führung der Gruppe wiederholt<br />
erschwert<br />
(5)In allen Fällen ist die Aufhebung des Aufnahmeverhältnisses dem/den Personensorgeberechtigten schriftlich<br />
unter Angabe von Gründen mitzuteilen.<br />
§ 4 Anmeldung, Änderung und Abmeldung<br />
(1) Anmeldungen müssen schriftlich bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das folgende Schuljahr bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Karlsbad</strong>, Hirtenstraße 14, 76307 <strong>Karlsbad</strong> eingehen. Die Plätze werden dann nach den in § 3<br />
Abs. 1 und 2 genannten Kriterien vergeben. Später eingehende Anmeldungen können nur noch bei freien Plätzen<br />
in der <strong>Kernzeitbetreuung</strong> berücksichtigt werden. Die Anmeldung gilt für die Dauer eines Schuljahres.<br />
(2) Eine Änderung der Betreuungszeit kann innerhalb der ersten zwei Wochen zu Beginn des 1. Schulhalbjahres<br />
und innerhalb der ersten zwei Wochen zu Beginn des 2. Schulhalbjahres erfolgen. In begründeten<br />
Ausnahmefällen (Verlust der Arbeit, Krankheit, etc.) kann eine Änderung mit einer Frist von vier Wochen zum<br />
Monatsende erfolgen. Die Änderungen bedürfen unbedingt der Schriftform.<br />
(3) In begründeten Ausnahmefällen (Wegzug, Verlust der Arbeit, etc.) können Abmeldungen während des<br />
laufenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich erfolgen. Ist die<br />
Wiederbesetzung des freiwerdenden Platzes sofort möglich, kann die Kündigung auch früher angenommen<br />
werden.<br />
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§ 5 Voraussetzungen für Neueinrichtungen und Fortbestand von Betreuungsgruppen<br />
(1) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die <strong>Kernzeitbetreuung</strong> an den oben genannten Grundschulen.<br />
Für die Neueinrichtung von Betreuungsgruppen bzw. für die verschiedenen Angebotsformen ist eine<br />
Mindestgröße von 6 Kindern erforderlich. Für den Fortbestand einer Gruppe müssen ebenfalls mindestens 6<br />
Kinder betreut werden. Neue Gruppen können nur dann eingerichtet werden, wenn ein geeigneter Raum der<br />
<strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung steht.<br />
(2) Sollte die Mindestgruppengröße in einem Ortsteil nicht zustande kommen, kann die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Karlsbad</strong> die<br />
<strong>Kernzeitbetreuung</strong> trotzdem anbieten, wenn die Eltern bereit sind, Mehrkosten zu tragen und die fehlenden<br />
Einnahmen anteilig zu bezahlen. Die Zurverfügungsstellung dieses Angebots steht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Karlsbad</strong> frei,<br />
es besteht kein Rechtsanspruch.<br />
(3) Insbesondere für die Ferienbetreuung, aber auch unterjährig werden Kooperationen zwischen den<br />
<strong>Kernzeitbetreuung</strong>en der Ortsteile und evtl. auch zwischen den <strong>Kernzeitbetreuung</strong>en und anderen<br />
Betreuungseinrichtungen eingerichtet. Die Ferienbetreuung in Auerbach und Mutschelbach wird zusammengelegt<br />
und abwechselnd in den beiden Ortsteilen angeboten.<br />
§ 5 Regelung in Krankheitsfällen<br />
Kranke Kinder sollen bis zur vollständigen Genesung zuhause bleiben. Bei Kindern, welche Medikamente<br />
einnehmen, oder bestimmte Allergien haben, muss die Einrichtung informiert werden. Erkrankt ein Kind während<br />
der Betreuung, wird ein Erziehungsberechtigtenteil sofort benachrichtigt. Grundsätzlich gelten bei ansteckenden<br />
Krankheiten die gleichen Regelungen wie beim Schulbesuch.<br />
§ 6 Aufsicht, Haftung<br />
(1)Das Betreuungspersonal ist während den Öffnungszeiten der <strong>Kernzeitbetreuung</strong> für die ihm anvertrauten<br />
Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die<br />
Betreuungsmitarbeiter in den Kernzeiträumen und endet mit dem Verlassen desselben. Auf dem Hin- oder<br />
Heimweg zu den Kernzeiträumen obliegt die Pflicht zur Aufsicht allein den Erziehungsberechtigten.<br />
(2) Die Bestätigung der Hinweise über die Aufsichtspflicht und die Entscheidung darüber, ob das Kind nach Ende<br />
der Betreuung alleine nach Hause gehen darf, sind bei der Anmeldung von den Erziehungsberechtigten auf<br />
einem gesonderten Schreiben zu erklären.<br />
(3) Während der Betreuung sind die Kinder entsprechend unfallversichert.<br />
(4) Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.<br />
(5) Für die Beschädigung oder den Verlust bzw. Verwechslung von Gegenständen, die ein Kind mitgebracht hat<br />
(Spielzeug, Schmuck, Kleidung, u.a.) haftet die <strong>Gemeinde</strong> nicht.<br />
ENTGELTORDNUNG<br />
§ 7 Entgelt<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Karlsbad</strong> erhebt für die Inanspruchnahme der Betreuung ein Entgelt. Dieses Entgelt dient<br />
gemeinsam mit dem Zuschuss des Landes Baden-Württemberg ausschließlich zur Deckung der für die<br />
Betreuung anfallenden Kosten. Das monatliche Entgelt wird im Anmeldeformular festgesetzt. Das Entgelt wird<br />
jeweils für ein ganzes Schuljahr durchgängig kalkuliert, so dass die Zahlungspflicht am 01. September des<br />
jeweiligen Schuljahres beginnt und am darauffolgenden 31. Juli endet. Die Anmeldung erfolgt daher<br />
grundsätzlich verbindlich für ein ganzes Schuljahr.<br />
(2) Das Entgelt für die <strong>Kernzeitbetreuung</strong> ist monatlich fällig. Der Betrag wird jeweils am 15. des laufenden<br />
Monats per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.<br />
(3) Das Entgelt für die Ferienbetreuung wird separat frühestens im August des Jahres, in dem das Schuljahr<br />
endet, abgebucht.<br />
(4) Bei Familien mit 2 und mehr Kindern, die im laufenden Schuljahr (gleichzeitig) die <strong>Kernzeitbetreuung</strong><br />
besuchen, wird für das 2. und jedes weitere Kind jeweils ein Nachlass i.H.v. 10 % auf den regulären Preis<br />
gewährt.<br />
(5) Eine Anpassung des Entgelts an Kostensteigerungen bleibt vorbehalten.<br />
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§ 8 Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Vertragsbedingungen</strong> und die Entgeltordnung treten am 01.06.2012 in Kraft.<br />
<strong>Karlsbad</strong>, 10.05.2012<br />
Rudi Knodel<br />
Bürgermeister<br />
MAßNAHMENKATALOG BEI ERHEBLICH STÖRENDEM VERHALTEN<br />
WÄHREND DER KERNZEITBETREUUNG AN DER GRUNDSCHULE<br />
Im Interesse einer zuverlässigen und verantwortungsbewussten Betreuung Ihres Kindes legen wir besonderen<br />
Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Elternhaus und <strong>Kernzeitbetreuung</strong>.<br />
Deshalb erachten wir eine rechtzeitige Information der Erziehungsberechtigten zu auftretenden Problemen für<br />
notwendig.<br />
Vorgehensweise bei erheblich störendem Verhalten:<br />
● 1.Mal → schriftliche Mitteilung an die Eltern mit Rückmeldung<br />
● 2.Mal → schriftliche Mitteilung an die Eltern mit Rückmeldung<br />
● 3.Mal → schriftliche Mitteilung an die Eltern mit Rückmeldung,<br />
→ zusätzlich erfolgt eine Mitteilung an die Verwaltung der Kernzeit <strong>Karlsbad</strong><br />
● 4.Mal → schriftliche Verwarnung durch die Verwaltung der Kernzeit <strong>Karlsbad</strong><br />
→ persönliches Gespräch im Rathaus<br />
● 5.Mal → Ausschluss aus der <strong>Kernzeitbetreuung</strong><br />
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