Trav_180001_Gesamtkatalog_DE_2018-08-27_ES
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WICHTIGE HINWEISE<br />
WICHTIGE HINWEISE<br />
GARANTIE<br />
Die Produktion von travelite Produkten unterliegt ständigen<br />
Kontrollen. Auch die jeweiligen Rohmaterialien und Accessoires<br />
werden vor ihrer Verwendung streng geprüft. Sollten<br />
Sie jedoch wider Erwarten ein mal Veranlassung zur Beanstandung<br />
eines travelite Produktes haben, bitten wir Sie,<br />
Folgendes zu berücksichtigen: Die travelite Garantielaufzeit<br />
beträgt, je nach Produkt, 2-3 Jahre (Genaues entnehmen Sie<br />
bitte der jeweiligen Garantiekarte) und gilt unter Berücksichtigung<br />
folgender Maßgaben:<br />
Lediglich Materialfehler und durch mangelnde Verarbeitung<br />
verursachte Defekte können reklamiert werden.<br />
Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Überlastung,<br />
Unfälle, Säuren/chemische Lösungsmittel, extreme<br />
Temperaturen, Wasser, normale Abnutzung infolge<br />
Gebrauchs oder auf unsachgemäßen Transport<br />
durch Dritte etc. zurückzuführen sind, können verständlicherweise<br />
nicht anerkannt werden.<br />
Bei fehlerhafter Ware besteht ein Reklamationsrecht innerhalb<br />
der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.<br />
In den Produktanhängern der travelite Produkte ist eine<br />
Garantiekarte integriert. Die ausgefüllte, abgestempelte<br />
Garantiekarte dient, zusammen mit dem Kassenbon, als<br />
Kaufnachweis für die Garantie und ist bitte aufzubewahren.<br />
Sollte an dem fraglichen Produkt keine Garantiekarte befestigt<br />
gewesen sein, dient der Kassenbon als Kaufnachweis<br />
für die Garantie. Während der Garantielaufzeit ist, im<br />
Schadensfall, Ihr Fachhändler Ihr Ansprechpartner. Er wird<br />
Ihre Probleme lösen können. Aus organisatorischen Gründen<br />
müssen Reklamationen über den Handel abgewickelt<br />
werden.<br />
Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen gerne noch mit<br />
auf den Weg geben: Überprüfen Sie nach jeder Reise alle<br />
Ihre Gepäckstücke sofort noch in der Gepäckausgabe (ggf.<br />
noch vor dem Passieren der Zollabfertigung) auf Schäden.<br />
Sollten Sie Transportschäden feststellen, reklamieren Sie<br />
diese sofort mündlich und schriftlich beim Informationsstand<br />
Ihres Beförderers (Fluggesellschaft, Reederei, Busunternehmer,<br />
etc.) und lassen Sie sich diese Schäden auch schriftlich<br />
bestätigen. Bei sofortiger Anmeldung entstandener Schäden<br />
beim zuständigen Transporteur können Sie im Allgemeinen<br />
mit einer schnellen und großzügigen Regulierung rechnen.<br />
Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, hilft Ihnen<br />
sicherlich auch Ihr kompetenter Fachhändler bei der Erstellung<br />
eines Gutachtens/Kostenvoranschlages. Schließen Sie<br />
auch, wenn möglich, eine zusätzliche Gepäckversicherung<br />
ab.<br />
AUF-<br />
GEGEBEN<strong>ES</strong><br />
FLUGGEPÄCK<br />
Abhängig von der befördernden Fluglinie wird Gepäck entweder<br />
nach dem Gesamtgewichts- oder Stückprinzip befördert.<br />
Auch gilt es, bei vielen Beförderern auf die inzwischen<br />
eingeführte sogenannte “maximale Größe für aufgegebenes<br />
Gepäck” zu achten.<br />
Gesamtgewichtsprinzip<br />
Dies bedeutet, es dürfen bis zu einem gewissen Gesamtgewicht<br />
mehrere Gepäckstücke frei aufgegeben werden,<br />
deren Einzelgewichte in Summe addiert ein definiertes<br />
maximales Gesamtgewicht nicht überschreiten dürfen. Je<br />
nach Buchungsklasse gibt es meist unterschied liche maximale<br />
Gesamtgewichtslimits. Wird dieses Limit überschritten,<br />
hat der Beförderer das Recht, Übergepäckgebühren zu verlangen.<br />
Stückprinzip<br />
Dies bedeutet, es darf eine klar definierte Stückzahl an<br />
Gepäckstücken frei aufgegeben werden. Das maximale<br />
Gewicht dieser Gepäckstücke ist zusätzlich, je nach Klasse<br />
unterschiedlich, nach oben begrenzt. Beispielsweise dürfen<br />
aktuell in der Economy Klasse der Lufthansa* Passagiere je<br />
ein Gepäckstück à max. 23 kg kostenfrei einchecken, in der<br />
Business Klasse je zwei Gepäckstücke à 32 kg.<br />
Maximale Größe<br />
Viele Fluggesellschaften setzen inzwischen eine Obergrenze<br />
bezüglich der Abmessungen bei aufzugebenem Gepäck.<br />
Liegen die Maße darüber, können Sperrgepäckaufschläge<br />
erhoben werden. So setzt zum Beispiel die Lufthansa*, als<br />
eine von vielen Airlines, auf die sogenannte “158-cm-Regel”.<br />
Solange Höhe, Breite und Tiefe des Gepäckstückes addiert<br />
kleiner/gleich 158 cm sind, ist das Gepäckstück kein Sperrgepäck.<br />
Ist beispielsweise ein Koffer 70 cm hoch, 45 cm breit<br />
und 25 cm tief, ergibt sich in Summe ein Maß von 140 cm.<br />
Somit wäre dieser Koffer kein Sperrgepäck.<br />
Vor dem Erwerb eines neuen Gepäcks bzw. dem Antritt einer<br />
Reise empfehlen wir, im Vorfeld die genauen Vorgaben beim<br />
jeweiligen Reise büro oder Beförderer abzufragen, damit das<br />
ausgewählte Produkt maßgerecht auf die jeweiligen Bedürfnisse<br />
abgestimmt ist.