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Trav_180001_Gesamtkatalog_DE_2018-08-27_ES

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WICHTIGE HINWEISE<br />

WICHTIGE HINWEISE<br />

GARANTIE<br />

Die Produktion von travelite Produkten unterliegt ständigen<br />

Kontrollen. Auch die jeweiligen Rohmaterialien und Accessoires<br />

werden vor ihrer Verwendung streng geprüft. Sollten<br />

Sie jedoch wider Erwarten ein mal Veranlassung zur Beanstandung<br />

eines travelite Produktes haben, bitten wir Sie,<br />

Folgendes zu berücksichtigen: Die travelite Garantielaufzeit<br />

beträgt, je nach Produkt, 2-3 Jahre (Genaues entnehmen Sie<br />

bitte der jeweiligen Garantiekarte) und gilt unter Berücksichtigung<br />

folgender Maßgaben:<br />

Lediglich Materialfehler und durch mangelnde Verarbeitung<br />

verursachte Defekte können reklamiert werden.<br />

Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Überlastung,<br />

Unfälle, Säuren/chemische Lösungsmittel, extreme<br />

Temperaturen, Wasser, normale Abnutzung infolge<br />

Gebrauchs oder auf unsachgemäßen Transport<br />

durch Dritte etc. zurückzuführen sind, können verständlicherweise<br />

nicht anerkannt werden.<br />

Bei fehlerhafter Ware besteht ein Reklamationsrecht innerhalb<br />

der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.<br />

In den Produktanhängern der travelite Produkte ist eine<br />

Garantiekarte integriert. Die ausgefüllte, abgestempelte<br />

Garantiekarte dient, zusammen mit dem Kassenbon, als<br />

Kaufnachweis für die Garantie und ist bitte aufzubewahren.<br />

Sollte an dem fraglichen Produkt keine Garantiekarte befestigt<br />

gewesen sein, dient der Kassenbon als Kaufnachweis<br />

für die Garantie. Während der Garantielaufzeit ist, im<br />

Schadensfall, Ihr Fachhändler Ihr Ansprechpartner. Er wird<br />

Ihre Probleme lösen können. Aus organisatorischen Gründen<br />

müssen Reklamationen über den Handel abgewickelt<br />

werden.<br />

Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen gerne noch mit<br />

auf den Weg geben: Überprüfen Sie nach jeder Reise alle<br />

Ihre Gepäckstücke sofort noch in der Gepäckausgabe (ggf.<br />

noch vor dem Passieren der Zollabfertigung) auf Schäden.<br />

Sollten Sie Transportschäden feststellen, reklamieren Sie<br />

diese sofort mündlich und schriftlich beim Informationsstand<br />

Ihres Beförderers (Fluggesellschaft, Reederei, Busunternehmer,<br />

etc.) und lassen Sie sich diese Schäden auch schriftlich<br />

bestätigen. Bei sofortiger Anmeldung entstandener Schäden<br />

beim zuständigen Transporteur können Sie im Allgemeinen<br />

mit einer schnellen und großzügigen Regulierung rechnen.<br />

Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, hilft Ihnen<br />

sicherlich auch Ihr kompetenter Fachhändler bei der Erstellung<br />

eines Gutachtens/Kostenvoranschlages. Schließen Sie<br />

auch, wenn möglich, eine zusätzliche Gepäckversicherung<br />

ab.<br />

AUF-<br />

GEGEBEN<strong>ES</strong><br />

FLUGGEPÄCK<br />

Abhängig von der befördernden Fluglinie wird Gepäck entweder<br />

nach dem Gesamtgewichts- oder Stückprinzip befördert.<br />

Auch gilt es, bei vielen Beförderern auf die inzwischen<br />

eingeführte sogenannte “maximale Größe für aufgegebenes<br />

Gepäck” zu achten.<br />

Gesamtgewichtsprinzip<br />

Dies bedeutet, es dürfen bis zu einem gewissen Gesamtgewicht<br />

mehrere Gepäckstücke frei aufgegeben werden,<br />

deren Einzelgewichte in Summe addiert ein definiertes<br />

maximales Gesamtgewicht nicht überschreiten dürfen. Je<br />

nach Buchungsklasse gibt es meist unterschied liche maximale<br />

Gesamtgewichtslimits. Wird dieses Limit überschritten,<br />

hat der Beförderer das Recht, Übergepäckgebühren zu verlangen.<br />

Stückprinzip<br />

Dies bedeutet, es darf eine klar definierte Stückzahl an<br />

Gepäckstücken frei aufgegeben werden. Das maximale<br />

Gewicht dieser Gepäckstücke ist zusätzlich, je nach Klasse<br />

unterschiedlich, nach oben begrenzt. Beispielsweise dürfen<br />

aktuell in der Economy Klasse der Lufthansa* Passagiere je<br />

ein Gepäckstück à max. 23 kg kostenfrei einchecken, in der<br />

Business Klasse je zwei Gepäckstücke à 32 kg.<br />

Maximale Größe<br />

Viele Fluggesellschaften setzen inzwischen eine Obergrenze<br />

bezüglich der Abmessungen bei aufzugebenem Gepäck.<br />

Liegen die Maße darüber, können Sperrgepäckaufschläge<br />

erhoben werden. So setzt zum Beispiel die Lufthansa*, als<br />

eine von vielen Airlines, auf die sogenannte “158-cm-Regel”.<br />

Solange Höhe, Breite und Tiefe des Gepäckstückes addiert<br />

kleiner/gleich 158 cm sind, ist das Gepäckstück kein Sperrgepäck.<br />

Ist beispielsweise ein Koffer 70 cm hoch, 45 cm breit<br />

und 25 cm tief, ergibt sich in Summe ein Maß von 140 cm.<br />

Somit wäre dieser Koffer kein Sperrgepäck.<br />

Vor dem Erwerb eines neuen Gepäcks bzw. dem Antritt einer<br />

Reise empfehlen wir, im Vorfeld die genauen Vorgaben beim<br />

jeweiligen Reise büro oder Beförderer abzufragen, damit das<br />

ausgewählte Produkt maßgerecht auf die jeweiligen Bedürfnisse<br />

abgestimmt ist.

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