Broschüre Testament (PDF) - v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
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Vorkehrungen für den Todesfall<br />
Erst nach erfolgter <strong>Testament</strong>seröffnung<br />
durch das Amtsgericht (frühestens vier<br />
Wochen nach Eintritt des Erbfalles) kann<br />
der Erbe oder ein <strong>Testament</strong>svollstrecker<br />
mit der Nachlassab wick lung beginnen.<br />
Dazu gehören unter anderem Woh nungs -<br />
kündigung, Haushaltsauflösung, Be zah -<br />
lung der Nachlassverbindlichkeiten, Kon -<br />
ten auf lösung, Vermächtniserfüllung usw.<br />
Der zu vor genannte Zeitrahmen gilt je -<br />
doch nur bei einem öffentlichen (no ta riel -<br />
len) <strong>Testament</strong>. Beim privatschriftlichen<br />
(handschriftlichen) <strong>Testament</strong> muss zuvor<br />
ein Erbschein beantragt werden. Deshalb<br />
raten wir Ihnen, die direkte Sterbe fall regelung<br />
mit einem Bestat tungs unternehmen<br />
an Ihrem Wohnort zu ver einbaren.<br />
Das Unter nehmen regelt dann alle notwendigen<br />
Formali täten, wie zum Beispiel<br />
die Meldung an das Standesamt, den Rententräger,<br />
die Krankenkasse usw. Da rüber<br />
hinaus können Sie das Unter nehmen auch<br />
damit beauftragen, den oder die Erben zu<br />
be nachrichtigen sowie andere Ihnen nahe<br />
stehende Menschen oder Organisationen.<br />
Außerdem kön nen Sie durch eine entsprechende<br />
Vorsor ge rege lung Ihre Grabstätte<br />
bestimmen und die Organi sation der<br />
Trauerfeier nach Ihren Wünschen planen.<br />
„Lasset uns auf sein und<br />
gen <strong>Bethel</strong> ziehen.“ Dieses<br />
Bibelzitat ziert den Eingang<br />
des ersten Neubaus in <strong>Bethel</strong><br />
aus dem Jahre 1873. Im Haus<br />
Groß-<strong>Bethel</strong> wohnen Menschen<br />
mit Behinderung<br />
in Wohngruppen, kleinen<br />
Wohnungen, aber auch in<br />
Ein- und Zweibettzimmern<br />
zusammen.<br />
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