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Broschüre Testament (PDF) - v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel

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Vorkehrungen für den Todesfall<br />

Erst nach erfolgter <strong>Testament</strong>seröffnung<br />

durch das Amtsgericht (frühestens vier<br />

Wochen nach Eintritt des Erbfalles) kann<br />

der Erbe oder ein <strong>Testament</strong>svollstrecker<br />

mit der Nachlassab wick lung beginnen.<br />

Dazu gehören unter anderem Woh nungs -<br />

kündigung, Haushaltsauflösung, Be zah -<br />

lung der Nachlassverbindlichkeiten, Kon -<br />

ten auf lösung, Vermächtniserfüllung usw.<br />

Der zu vor genannte Zeitrahmen gilt je -<br />

doch nur bei einem öffentlichen (no ta riel -<br />

len) <strong>Testament</strong>. Beim privatschriftlichen<br />

(handschriftlichen) <strong>Testament</strong> muss zuvor<br />

ein Erbschein beantragt werden. Deshalb<br />

raten wir Ihnen, die direkte Sterbe fall regelung<br />

mit einem Bestat tungs unternehmen<br />

an Ihrem Wohnort zu ver einbaren.<br />

Das Unter nehmen regelt dann alle notwendigen<br />

Formali täten, wie zum Beispiel<br />

die Meldung an das Standesamt, den Rententräger,<br />

die Krankenkasse usw. Da rüber<br />

hinaus können Sie das Unter nehmen auch<br />

damit beauftragen, den oder die Erben zu<br />

be nachrichtigen sowie andere Ihnen nahe<br />

stehende Menschen oder Organisationen.<br />

Außerdem kön nen Sie durch eine entsprechende<br />

Vorsor ge rege lung Ihre Grabstätte<br />

bestimmen und die Organi sation der<br />

Trauerfeier nach Ihren Wünschen planen.<br />

„Lasset uns auf sein und<br />

gen <strong>Bethel</strong> ziehen.“ Dieses<br />

Bibelzitat ziert den Eingang<br />

des ersten Neubaus in <strong>Bethel</strong><br />

aus dem Jahre 1873. Im Haus<br />

Groß-<strong>Bethel</strong> wohnen Menschen<br />

mit Behinderung<br />

in Wohngruppen, kleinen<br />

Wohnungen, aber auch in<br />

Ein- und Zweibettzimmern<br />

zusammen.<br />

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