10.10.2018 Aufrufe

Landtagswahl Hessen 2018

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Projekt „Förderung von Demokratie“ / Êzîdische Gemeinde <strong>Hessen</strong> e.V.<br />

<strong>Landtagswahl</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>2018</strong><br />

Am 28. Oktober <strong>2018</strong> findet erneut eine <strong>Landtagswahl</strong> in <strong>Hessen</strong> statt. Die Wahl des Landtags<br />

wird diesmal von einer Abstimmung über Verfassungsänderungen (sogenannte<br />

Volksabstimmung) begleitet (dazu mehr in Teil II). Im Normalfall findet alle fünf Jahre eine<br />

Wahl für den Hessischen Landtag statt.<br />

Wählen dürft ihr, wenn ihr:<br />

- 18 Jahre oder älter seid,<br />

- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt<br />

- seit mindestens drei Monaten in <strong>Hessen</strong> wohnt<br />

- im Wählerverzeichnis eures Wohnortes steht<br />

- und ein Gericht euch nicht das Wahlrecht entzogen hat<br />

Bei der <strong>Landtagswahl</strong> werden Abgeordnete für den Hessischen Landtag in Wiesbaden gewählt,<br />

das ist das Parlament für das Bundesland <strong>Hessen</strong>. Die Abgeordneten sollen dort die<br />

wahlberechtigten Menschen in <strong>Hessen</strong> vertreten und politische Entscheidungen treffen – z.B.<br />

über neue Gesetze abstimmen.<br />

Die Wahl ist:<br />

- allgemein (Jede Person, die wählen darf, kann daran teilnehmen)<br />

- gleich (jede Stimme zählt gleich viel; unabhängig von Religion, Geld, Geschlecht usw.)<br />

- geheim (jede Person hat die Möglichkeit die Stimme unbeobachtet abzugeben)<br />

- frei (jede Person kann frei entscheiden wen sie wählt und ob sie überhaupt wählt)<br />

- unmittelbar (die Abgeordneten oder die Landeslisten der Parteien werden direkt<br />

gewählt)<br />

Vor der Wahl bekommt ihr per Post einen Brief: Die Wahlbenachrichtigung (dieses Mal ist<br />

noch eine Broschüre zur Volksabstimmung dabei – dazu mehr in Teil II). Die<br />

Wahlbenachrichtigung müsst ihr gut aufheben – ihr braucht sie am Wahltag. Ganz oben auf<br />

der Wahlbenachrichtigung steht hinter „Wahlraum“ der Ort an dem ihr wählen dürft, oftmals<br />

ist das ein Schulgebäude, das Rathaus oder ein anderes öffentliches Gebäude. Etwas weiter<br />

unten steht das Datum (also der 28. Oktober) und die Uhrzeit, in der ihr wählen könnt.<br />

Am 28. Oktober <strong>2018</strong> könnt ihr dann zu dem auf eurer Wahlbenachrichtigung angegebenen<br />

Wahlraum gehen, ihr müsst eure Wahlbenachrichtigung und euren Personalausweis oder<br />

Reisepass dabeihaben. Im Wahlraum sind Wahlhelfer, die überprüfen ob ihr in den<br />

Wählerlisten steht und die euch gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eures<br />

Ausweises die Stimmzettel aushändigt – dieses Mal sind es zwei: Einer für die <strong>Landtagswahl</strong><br />

und einer für die Volksabstimmung (dazu mehr in Teil II).<br />

Für die Wahl geht ihr in die Wahlkabinen/ hinter die Stellwände die aufgebaut sind. Der<br />

Stimmzettel für die <strong>Landtagswahl</strong> hat zwei Spalten (die linke für die sogenannte Erststimme


Projekt „Förderung von Demokratie“ / Êzîdische Gemeinde <strong>Hessen</strong> e.V.<br />

(oder auch Wahlkreisstimme), die rechte für die sogenannte Zweitstimme (oder auch<br />

Landesstimme)), bei jeder Spalte dürft ihr jeweils nur ein Kreuz machen, sonst ist der<br />

Wahlzettel ungültig (ihr könnt jedoch auch nur die Erststimme benutzen oder nur die<br />

Zweitstimme, ohne die jeweilige andere). Mit der Erststimme (linke Spalte) wählt ihr direkt<br />

eine Person aus eurem jeweiligen Wahlkreis, der Abgeordneter im Hessischen Landtag für<br />

euren Wahlkreis werden soll – mit der Zweitstimme wählt ihr die Landesliste einer Partei,<br />

diese Liste gilt für ganz <strong>Hessen</strong>.<br />

Seid ihr damit fertig (und mit dem Stimmzettel zur Volksabstimmung) faltet ihr diese<br />

zusammen und geht wieder zu den Wahlhelfern, dort könnt ihr dann die Stimmzettel in eine<br />

Wahlurne werfen.<br />

Solltet ihr am 28. Oktober verhindert sein, sei es, dass ihr in Urlaub fahrt, arbeiten müsst oder<br />

irgendwas anderes könnt ihr auch per sogenannter Briefwahl wählen.<br />

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten, in beiden Fällen braucht ihr jedoch eure<br />

Wahlbenachrichtigung:<br />

1.) Ihr geht mit eurer Wahlbenachrichtigung und eurem Ausweis in das Wahlamt eurer<br />

Gemeinde, das befindet sich normalerweise im Rathaus oder Bürgerbüro – zumeist<br />

könnt ihr im Internet auch schon rausfinden wo es sich genau befindet, ansonsten fragt<br />

ihr einfach die Leute im Rathaus oder Bürgerbüro danach. Dort bekommt ihr dann die<br />

Wahlunterlagen und könnt wie oben beschrieben direkt dort wählen.<br />

2.) Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung könnt ihr euch die Wahlunterlagen nach<br />

Hause bestellen (wichtig dabei: Unterschrift nicht vergessen), wenn ihr die<br />

Wahlunterlagen dann per Post erhaltet sind neben den Stimmzettel auch verschiedene<br />

Briefumschläge dabei und eine Anleitung für die Briefwahl – richtet euch genau nach<br />

dieser Anleitung. Die Wahlunterlagen könnt ihr dann wieder per Post zurücksenden,<br />

eine Briefmarke braucht ihr dafür nicht – das Porto ist bereits bezahlt und der<br />

entsprechende Umschlag frankiert.<br />

Solltet ihr noch Fragen Briefwahl haben – oder auch sonst Fragen zur Wahl – schreibt uns<br />

gerne einfach unter projekt@ezidische-gemeinde.de oder bei Facebook an oder kommt zu<br />

unseren Offenen Wahlsprechstunden.<br />

In den nächsten Tagen werden wir dann Teil II zu der Volksabstimmung veröffentlichen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!