Landtagswahl Hessen 2018
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Projekt „Förderung von Demokratie“ / Êzîdische Gemeinde <strong>Hessen</strong> e.V.<br />
<strong>Landtagswahl</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>2018</strong><br />
Am 28. Oktober <strong>2018</strong> findet erneut eine <strong>Landtagswahl</strong> in <strong>Hessen</strong> statt. Die Wahl des Landtags<br />
wird diesmal von einer Abstimmung über Verfassungsänderungen (sogenannte<br />
Volksabstimmung) begleitet (dazu mehr in Teil II). Im Normalfall findet alle fünf Jahre eine<br />
Wahl für den Hessischen Landtag statt.<br />
Wählen dürft ihr, wenn ihr:<br />
- 18 Jahre oder älter seid,<br />
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt<br />
- seit mindestens drei Monaten in <strong>Hessen</strong> wohnt<br />
- im Wählerverzeichnis eures Wohnortes steht<br />
- und ein Gericht euch nicht das Wahlrecht entzogen hat<br />
Bei der <strong>Landtagswahl</strong> werden Abgeordnete für den Hessischen Landtag in Wiesbaden gewählt,<br />
das ist das Parlament für das Bundesland <strong>Hessen</strong>. Die Abgeordneten sollen dort die<br />
wahlberechtigten Menschen in <strong>Hessen</strong> vertreten und politische Entscheidungen treffen – z.B.<br />
über neue Gesetze abstimmen.<br />
Die Wahl ist:<br />
- allgemein (Jede Person, die wählen darf, kann daran teilnehmen)<br />
- gleich (jede Stimme zählt gleich viel; unabhängig von Religion, Geld, Geschlecht usw.)<br />
- geheim (jede Person hat die Möglichkeit die Stimme unbeobachtet abzugeben)<br />
- frei (jede Person kann frei entscheiden wen sie wählt und ob sie überhaupt wählt)<br />
- unmittelbar (die Abgeordneten oder die Landeslisten der Parteien werden direkt<br />
gewählt)<br />
Vor der Wahl bekommt ihr per Post einen Brief: Die Wahlbenachrichtigung (dieses Mal ist<br />
noch eine Broschüre zur Volksabstimmung dabei – dazu mehr in Teil II). Die<br />
Wahlbenachrichtigung müsst ihr gut aufheben – ihr braucht sie am Wahltag. Ganz oben auf<br />
der Wahlbenachrichtigung steht hinter „Wahlraum“ der Ort an dem ihr wählen dürft, oftmals<br />
ist das ein Schulgebäude, das Rathaus oder ein anderes öffentliches Gebäude. Etwas weiter<br />
unten steht das Datum (also der 28. Oktober) und die Uhrzeit, in der ihr wählen könnt.<br />
Am 28. Oktober <strong>2018</strong> könnt ihr dann zu dem auf eurer Wahlbenachrichtigung angegebenen<br />
Wahlraum gehen, ihr müsst eure Wahlbenachrichtigung und euren Personalausweis oder<br />
Reisepass dabeihaben. Im Wahlraum sind Wahlhelfer, die überprüfen ob ihr in den<br />
Wählerlisten steht und die euch gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eures<br />
Ausweises die Stimmzettel aushändigt – dieses Mal sind es zwei: Einer für die <strong>Landtagswahl</strong><br />
und einer für die Volksabstimmung (dazu mehr in Teil II).<br />
Für die Wahl geht ihr in die Wahlkabinen/ hinter die Stellwände die aufgebaut sind. Der<br />
Stimmzettel für die <strong>Landtagswahl</strong> hat zwei Spalten (die linke für die sogenannte Erststimme
Projekt „Förderung von Demokratie“ / Êzîdische Gemeinde <strong>Hessen</strong> e.V.<br />
(oder auch Wahlkreisstimme), die rechte für die sogenannte Zweitstimme (oder auch<br />
Landesstimme)), bei jeder Spalte dürft ihr jeweils nur ein Kreuz machen, sonst ist der<br />
Wahlzettel ungültig (ihr könnt jedoch auch nur die Erststimme benutzen oder nur die<br />
Zweitstimme, ohne die jeweilige andere). Mit der Erststimme (linke Spalte) wählt ihr direkt<br />
eine Person aus eurem jeweiligen Wahlkreis, der Abgeordneter im Hessischen Landtag für<br />
euren Wahlkreis werden soll – mit der Zweitstimme wählt ihr die Landesliste einer Partei,<br />
diese Liste gilt für ganz <strong>Hessen</strong>.<br />
Seid ihr damit fertig (und mit dem Stimmzettel zur Volksabstimmung) faltet ihr diese<br />
zusammen und geht wieder zu den Wahlhelfern, dort könnt ihr dann die Stimmzettel in eine<br />
Wahlurne werfen.<br />
Solltet ihr am 28. Oktober verhindert sein, sei es, dass ihr in Urlaub fahrt, arbeiten müsst oder<br />
irgendwas anderes könnt ihr auch per sogenannter Briefwahl wählen.<br />
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten, in beiden Fällen braucht ihr jedoch eure<br />
Wahlbenachrichtigung:<br />
1.) Ihr geht mit eurer Wahlbenachrichtigung und eurem Ausweis in das Wahlamt eurer<br />
Gemeinde, das befindet sich normalerweise im Rathaus oder Bürgerbüro – zumeist<br />
könnt ihr im Internet auch schon rausfinden wo es sich genau befindet, ansonsten fragt<br />
ihr einfach die Leute im Rathaus oder Bürgerbüro danach. Dort bekommt ihr dann die<br />
Wahlunterlagen und könnt wie oben beschrieben direkt dort wählen.<br />
2.) Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung könnt ihr euch die Wahlunterlagen nach<br />
Hause bestellen (wichtig dabei: Unterschrift nicht vergessen), wenn ihr die<br />
Wahlunterlagen dann per Post erhaltet sind neben den Stimmzettel auch verschiedene<br />
Briefumschläge dabei und eine Anleitung für die Briefwahl – richtet euch genau nach<br />
dieser Anleitung. Die Wahlunterlagen könnt ihr dann wieder per Post zurücksenden,<br />
eine Briefmarke braucht ihr dafür nicht – das Porto ist bereits bezahlt und der<br />
entsprechende Umschlag frankiert.<br />
Solltet ihr noch Fragen Briefwahl haben – oder auch sonst Fragen zur Wahl – schreibt uns<br />
gerne einfach unter projekt@ezidische-gemeinde.de oder bei Facebook an oder kommt zu<br />
unseren Offenen Wahlsprechstunden.<br />
In den nächsten Tagen werden wir dann Teil II zu der Volksabstimmung veröffentlichen.