Amts- und Mitteilungsblatt Niedernberg 41/2018 PARKEN AN BORDSTEINABSENKUNGEN Heute informieren wir Sie, warum es verboten ist an Bordsteinabsenkungen zu parken. Bordsteinabsenkungen erleichtern Rollstuhlfahrern, Sehbehinderten und Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind oder einen Kinderwagen schieben, das Betreten und Verlassen von Gehwegen beim Überqueren einer Straße. Es gibt verschiedene Strukturen der sogenannten „Leitsysteme“, die unterschiedliche Funktionen haben. Die Rippenstruktur (siehe Bild) dient mithilfe der schmalen Rippen und breiten Täler der Führung und Orientierung, vor allem für sehbehinderte Menschen. Die Noppenstruktur (siehe Bild) dient der Aufmerksamkeit und warnt vor Hindernissen. Parkt ein Auto vor einer Bordsteinabsenkung, ist es für diese Personen nicht möglich, die Straße zu überqueren. Demnach ist das Parken an den Bordsteinabsenkungen verboten und es werden Bußgelder für Falschparker erhoben. Die Höhe der Bußgelder hängt davon ab, wie lange vor der Bordsteinabsenkung geparkt wurde und ob es durch den Falschparker zu konkreten Behin derungen kam. Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein Rollstuhlfahrer aufgrund des Falschparkers den Gehweg nicht über die Absenkung verlassen kann, da der Weg durch den Falschparker versperrt ist. Rippenstruktur Noppenstruktur Viele Grüße und gute Fahrt Ihre Auszubildenden und Praktikanten Zwei Tage lang dreht sich alles um das Thema „Wald“. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt und die Bayerische Forstschule und Bayerische Technikerschule für Waldwirtschaft Lohr laden ein: Sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, als private Waldbesitzer bewirtschaften Sie, wie 700.000 andere Waldbesitzer in Bayern, Ihren eigenen Wald. Damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes und zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft. Stürme, Borkenkäfer, Trockenheit und technische Neuerungen stellen Waldbesitzer zunehmend vor große Herausforderungen. Um Ihnen und anderen Waldbesitzern fachliche Informationen und Anregungen für die Bewirtschaftung Ihres Waldes zu geben, laden wir Sie ein, teilzunehmen und mitzudiskutieren beim: Unterfränkischen Waldbesitzertag am Samstag, 10. und Sonntag, 11. November 2018 jeweils von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr an derSchönrainhalle in Neuendorf a. Main. Von „A“ wie Astung bis „Z“ wie Zaunbau - Hier dreht sich alles um Ihren Wald! Wie funktioniert ein freiwilliger Waldtausch? Welche Baumart passt zu meinem Boden? Was kann ich in meinem Wald tun, um Spechten, Waldkäuzen und Hirschkäfern Lebensraum zu bieten? Worauf muss ich bei der Pflanzung achten? Welche Baumart ist die Richtige im Klimawandel? Wie kann ich noch sicherer in meinem Wald arbeiten? Schauen Sie vorbei und informieren Sie sich ganztägig bei Vorträgen von Exper ten aus der Forstbranche sowie an 19 Stationen des 2,5 km langen Waldpar cours über praktische Aspekte der Waldbewirtschaftung. Im Ausstellungs bereich vor der Halle stellen verschiedene Organisationen, Forstbetriebsgemein schaften und Unternehmen technische Neuerungen, Aktuelles aus der Wald forschung, Neues zum Thema Forstpflan zen und vieles mehr, vor. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen sich über den Wald und Waldbewirtschaftungskonzepte zu informieren. Der Eintritt ist frei. Brennholzreservierung 2018 Auch in diesem Jahr verkauft die Gemeinde Niedernberg ihren Bürgern wieder Brennholz aus dem eigenen Gemeindewald. Bevor Sie Ihren Bestellschein abgeben, überprüfen Sie Ihren derzeitigen Brennholzvorrat. Bitte geben Sie Ihren Reservierungsschein bis zum 31. Oktober 2018 an die Gemeinde Niedernberg, Hauptstr. 54, 63943 Niedernberg Es gelten folgende Preise: Sorte lang, an den Weg gerückt Schlagabraum Buche (Eiche, Robinie 46,00 €/Festmeter 25.- € pro Los und andere Harthölzer) (= 33,00€/Raummeter) Kiefer (Fichte und andere Weichhölzer) 37.- €/Festmeter (= 25,90 €/Raummeter) Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt und Bayerische Forstschule und Techniker schule für Waldwirtschaft Lohr a. Main Für weitere Informationen siehe auch Amtsblatt Nr.38 vom 21.09.2018. Frank Popp, Forstrevier Kleinwallstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt 25.- € pro Los Diese Preise gelten nur für den Privatverbrauch der Niedernberger Ortsbürger. Für weitere Informationen siehe auch Amtsblatt Nr.38 vom 21.09.2018. Frank Popp, Forstrevier Kleinwallstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt
Amts- und Mitteilungsblatt Niedernberg 41/2018