Ratgeber_Urheberrecht_2016
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Achtung:<br />
Der Download über P2P-Tauschbörsen mittels BitTorrent-<br />
Protokolls ist differenziert zu betrachten. Bei dieser Technologie<br />
wird beim Download die Datei automatisch gleichzeitig zum Upload<br />
zur Verfügung gestellt, was im urheberrechtlichen Sinn eine rechtswidrige<br />
Zurverfügungstellung darstellt.<br />
Ein legales Vorlagestück ist ein Werk (z. B. Video), das rechtmäßig hergestellt<br />
und veröffentlicht wurde (z. B. wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer selber ein<br />
Video aufnimmt und dieses ins Internet stellt, oder wenn auf der offiziellen<br />
Webseite eines Popstars das neue Musikvideo veröffentlicht wird). Die <strong>Urheberrecht</strong>snovelle<br />
2015 macht deutlich, dass die Kopie eines Werkes (z. B. Bilder,<br />
Musik oder Videos), die zum privaten Gebrauch angefertigt wird, nur von<br />
rechtmäßig hergestellten und veröffentlichten Vorlagestücken erfolgen<br />
darf. Das bedeutet, dass ein Download beispielsweise eines Videos für den<br />
privaten Gebrauch nur dann legal ist, wenn auch das originale Vorlagestück<br />
auf legalem Weg veröffentlicht wurde. Ob das gewünschte Video rechtmäßig<br />
ins Internet gestellt wurde oder nicht, muss nun von den Nutzerinnen<br />
und Nutzern letztlich selbst beurteilt werden. Es kann jedoch beispielsweise<br />
davon ausgegangen werden, dass ein Video, das über die offizielle Webseite<br />
einer Künstlerin oder eines Künstlers veröffentlicht wurde, ein legales Vorlagestück<br />
ist, hingegen die Veröffentlichung von User „whatever777“ mit 17<br />
Views vermutlich nicht.<br />
BitTorrent:<br />
(„Bit“, Engl. für<br />
kleinste Dateneinheit,<br />
und<br />
„torrent“, Engl. für<br />
reißender Strom.)<br />
Kollaboratives<br />
Filesharing-Protokoll,<br />
das den Datenaustausch<br />
über ein<br />
großes Netzwerk<br />
ermöglicht.<br />
Privater Gebrauch:<br />
Siehe Frage 5,<br />
Seite 13<br />
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