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Allgemeine Verkaufs- und Reparaturbedingungen der GRAVIS ...

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Reparaturbedingungen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>GRAVIS</strong> Computervertriebsgesellschaft mbH<br />

1. Geltung <strong>der</strong> Bedingungen:<br />

Es gelten die nachfolgenden <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen.<br />

An<strong>der</strong>s lautende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen<br />

Wi<strong>der</strong>spruch von <strong>GRAVIS</strong> selbst im Falle unserer<br />

Lieferung nicht Vertragsbestandteil.<br />

2. Warenauswahl, Angebote, Auftragsbestätigung:<br />

Die Verantwortung für die Auswahl <strong>der</strong> bestellten Ware <strong>und</strong> die<br />

damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim K<strong>und</strong>en, sofern die<br />

Bestellung nicht auf eine geson<strong>der</strong>t zu vergütende Beratungsleistung<br />

mit entsprechen<strong>der</strong> schriftlicher Kaufempfehlung von<br />

<strong>GRAVIS</strong> zurückgeht.<br />

Die Angebote von <strong>GRAVIS</strong> sind frei wi<strong>der</strong>ruflich <strong>und</strong> lediglich<br />

als Auffor<strong>der</strong>ung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den<br />

K<strong>und</strong>en zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot)<br />

ist <strong>der</strong> Käufer bei solchen Produkten, die <strong>GRAVIS</strong> üblicherweise<br />

ständig am Lager hat (Lagerware) eine Woche <strong>und</strong> bei<br />

sonstigen Produkten zwei Wochen ab Zugang des Auftrages<br />

bei <strong>GRAVIS</strong> geb<strong>und</strong>en. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung<br />

in Textform von <strong>GRAVIS</strong> o<strong>der</strong> durch Lieferung <strong>der</strong><br />

bestellten Ware zustande.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Modelle, Konstruktionen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausstattung<br />

für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich <strong>GRAVIS</strong><br />

ausdrücklich vor, sofern diese Än<strong>der</strong>ungen nicht gr<strong>und</strong>legen<strong>der</strong><br />

Art sind, <strong>der</strong> vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich<br />

eingeschränkt wird <strong>und</strong> die Interessen des Käufers nicht unzumutbar<br />

beeinträchtigt werden.<br />

3. Lieferzeiten, Rücktritt, Verzugsschaden, Teillieferungen:<br />

Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden,<br />

wenn <strong>der</strong> Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel<br />

fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige<br />

Beibringung etwa bereitzustellen<strong>der</strong> Unterlagen<br />

etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Än<strong>der</strong>ungs- o<strong>der</strong><br />

Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit<br />

angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu<br />

ihrem Ablauf die Ware versandt o<strong>der</strong> die Versandbereitschaft<br />

dem Käufer mitgeteilt wird. Hält <strong>GRAVIS</strong> Liefertermine nicht<br />

ein, so hat <strong>der</strong> Käufer <strong>GRAVIS</strong> in Textform eine angemessene<br />

Nachfrist zu setzen, die mit Zugang <strong>der</strong> Nachfristsetzung bei<br />

<strong>GRAVIS</strong> beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosem Ablauf<br />

<strong>der</strong> Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen<br />

Verzuges o<strong>der</strong> teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig,<br />

wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer<br />

nachweislich ohne Interesse ist.<br />

Seite 1<br />

Auch bei vereinbarten Fristen <strong>und</strong> Terminen hat <strong>GRAVIS</strong><br />

nicht Liefer- <strong>und</strong> Leistungsverzögerungen aufgr<strong>und</strong> höherer<br />

Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbeson<strong>der</strong>e<br />

Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen<br />

von Arbeitskämpfen, Streik o<strong>der</strong> Aussperrung, Rohstoff-<br />

o<strong>der</strong> Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- o<strong>der</strong><br />

Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer,<br />

Wassereinbrüche o<strong>der</strong> den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden<br />

Bedingungen bei den Vorlieferanten von <strong>GRAVIS</strong> eintreten<br />

o<strong>der</strong> <strong>GRAVIS</strong> unverschuldet von diesen nicht beliefert wird<br />

trotz entsprechen<strong>der</strong> Verträge, die den durch die Vereinbarung<br />

mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In<br />

diesem Fall ist <strong>GRAVIS</strong> berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung<br />

um die Dauer <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung zuzüglich einer angemessenen<br />

Anlaufzeit hinauszuschieben o<strong>der</strong> wegen des noch nicht erfüllten<br />

Teils ganz o<strong>der</strong> teilweise vom Vertrag zurückzutreten.<br />

<strong>GRAVIS</strong> ist je<strong>der</strong>zeit zu Teillieferungen <strong>und</strong> Teilleistungen<br />

berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.<br />

4. Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz:<br />

Nimmt <strong>der</strong> Käufer die Ware nicht ab, so ist <strong>GRAVIS</strong> berechtigt,<br />

nach Setzung <strong>und</strong> fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens<br />

10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten o<strong>der</strong> Schadenersatz<br />

wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall<br />

können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung<br />

verlangt werden. Dem Käufer bleibt <strong>der</strong> Gegenbeweis<br />

gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist.<br />

Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren<br />

Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />

Anstelle <strong>der</strong> Geltendmachung <strong>der</strong> oben genannten Rechte<br />

ist <strong>GRAVIS</strong> nach Setzung <strong>und</strong> fruchtlosem Ablauf einer angemessenen<br />

Frist auch berechtigt, an<strong>der</strong>weitig über die Ware zu<br />

verfügen <strong>und</strong> den Käufer anschließend in angemessener verlängerter<br />

Frist zu beliefern.<br />

Verzögert sich <strong>der</strong> Versand <strong>der</strong> Ware auf Wunsch des Käufers<br />

um mehr als einen Monat nach Anzeige <strong>der</strong> Versandbereitschaft,<br />

so ist <strong>GRAVIS</strong> berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden<br />

Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.<br />

5. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung:<br />

Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Versandgeschäften<br />

erfolgt die Bezahlung in bar, per Nachnahme o<strong>der</strong><br />

mit Kreditkarte bei Auslieferung <strong>der</strong> bestellten Ware.<br />

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenfor<strong>der</strong>ung<br />

unbestritten o<strong>der</strong> rechtskräftig festgestellt ist.


Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen<br />

Gegenansprüchen aus an<strong>der</strong>en Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.<br />

6. Eigentumsvorbehalt:<br />

Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum<br />

von <strong>GRAVIS</strong>. Bei Zugriffen Dritter – insbeson<strong>der</strong>e des Gerichtsvollziehers<br />

– auf die Vorbehaltsware hat <strong>der</strong> Käufer auf das<br />

Eigentum von <strong>GRAVIS</strong> hinzuweisen <strong>und</strong> <strong>GRAVIS</strong> unverzüglich<br />

zu benachrichtigen.<br />

Kosten <strong>und</strong> Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt<br />

<strong>der</strong> Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware<br />

gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung <strong>und</strong> sonstige<br />

Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Bei vertragswidrigem<br />

Verhalten des Käufers – insbeson<strong>der</strong>e bei<br />

Zahlungsverzug – ist <strong>GRAVIS</strong> berechtigt, Vorbehaltsware auf<br />

Kosten des Käufers zurückzunehmen o<strong>der</strong> gegebenenfalls<br />

Abtretung <strong>der</strong> Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte<br />

zu verlangen.<br />

Im Rechtsverkehr mit Käufern, die keine Verbraucher sind,<br />

gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze:<br />

Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) For<strong>der</strong>ungen, die <strong>GRAVIS</strong><br />

aus jedem Rechtsgr<strong>und</strong> gegen den Käufer <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> seine Konzernunternehmen<br />

jetzt o<strong>der</strong> künftig zustehen, werden <strong>GRAVIS</strong><br />

die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen<br />

nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die For<strong>der</strong>ungen<br />

um mehr als 20% übersteigt.<br />

Verarbeitung o<strong>der</strong> Umarbeitung <strong>der</strong> Ware erfolgen stets für<br />

<strong>GRAVIS</strong> als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Sie. Für<br />

den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von <strong>GRAVIS</strong> durch<br />

Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum<br />

des Käufers an <strong>der</strong> einheitlichen Sache wertanteilmäßig<br />

(Gr<strong>und</strong>lage ist <strong>der</strong> Rechnungswert) an <strong>GRAVIS</strong> übergeht.<br />

Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum von <strong>GRAVIS</strong> unentgeltlich<br />

<strong>und</strong> sorgfältig. Ware, an <strong>der</strong> <strong>GRAVIS</strong> (Mit-) Eigentum zusteht,<br />

wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.<br />

Solange <strong>der</strong> Käufer mit Zahlungen gegenüber <strong>GRAVIS</strong> nicht in<br />

Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsverkehr zu verarbeiten <strong>und</strong> zu veräußern.<br />

Verpfändungen o<strong>der</strong> Sicherungsübereignungen sind jedoch<br />

stets unzulässig.<br />

Die aus dem Weiterverkauf o<strong>der</strong> einem sonstigen Rechtsgr<strong>und</strong><br />

(zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen o<strong>der</strong> aus<br />

unerlaubter Handlung) bezüglich <strong>der</strong> Vorbehaltsware entstehenden<br />

For<strong>der</strong>ungen tritt <strong>der</strong> Käufer bereits jetzt sicherungshalber<br />

in vollem Umfang an <strong>GRAVIS</strong> ab. <strong>GRAVIS</strong> ermächtigt<br />

ihn wi<strong>der</strong>ruflich, die abgetretenen For<strong>der</strong>ungen für Rechnung<br />

Seite 2<br />

von <strong>GRAVIS</strong> im eigenen Namen einzuziehen. Ein Wi<strong>der</strong>ruf darf<br />

nur erfolgen, wenn <strong>der</strong> Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen<br />

gegenüber <strong>GRAVIS</strong> nicht nachkommt. Auf Auffor<strong>der</strong>ung<br />

von <strong>GRAVIS</strong> hat <strong>der</strong> Käufer die Abtretung offen zu legen <strong>und</strong><br />

<strong>GRAVIS</strong> die erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte <strong>und</strong> Unterlagen zu geben.<br />

Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung<br />

weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von <strong>GRAVIS</strong> in <strong>der</strong><br />

Weise an seine K<strong>und</strong>en weiter, dass er sich diesen gegenüber<br />

selbstständig das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung<br />

vorbehält.<br />

Soweit <strong>GRAVIS</strong> nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme<br />

von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt <strong>der</strong> Käufer ihr<br />

<strong>und</strong> ihren Beauftragten das unwi<strong>der</strong>rufliche Recht ein, seine<br />

Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls<br />

mit Fahrzeugen zum Zwecke <strong>der</strong> Abholung <strong>der</strong> Vorbehaltsware<br />

zu betreten.<br />

7. Rechte des Käufers bei Mängeln:<br />

<strong>GRAVIS</strong> gewährleistet, dass <strong>der</strong> Kaufgegenstand bei <strong>der</strong> Übergabe<br />

auf den Käufer mangelfrei ist.<br />

Ist <strong>der</strong> Käufer Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei<br />

Mängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr,<br />

jeweils ab dem Tag des Erhalts <strong>der</strong> Ware. Gegenüber Käufern,<br />

die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein<br />

Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag<br />

des Erhalts <strong>der</strong> Ware.<br />

Werden Betriebs- <strong>und</strong> Wartungshinweise von <strong>GRAVIS</strong> nicht befolgt,<br />

Än<strong>der</strong>ungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt<br />

o<strong>der</strong> Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht<br />

den Originalspezifikationen entsprechen, o<strong>der</strong> Eingriffe von<br />

nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen,<br />

so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel<br />

entstanden sind.<br />

Im Rechtsverkehr mit Käufern, die keine Verbraucher sind,<br />

gelten die nachfolgenden Absätze:<br />

Ist <strong>der</strong> Liefergegenstand mangelhaft o<strong>der</strong> wird er innerhalb<br />

<strong>der</strong> vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- o<strong>der</strong><br />

Materialmängel schadhaft, liefert <strong>GRAVIS</strong> nach ihrer Wahl Ersatz<br />

o<strong>der</strong> bessert nach. Regelmäßig sind dem K<strong>und</strong>en mindestens<br />

zwei Nachbesserungsversuche desselben Mangels zumutbar.<br />

Schlägt die Nachbesserung o<strong>der</strong> die Ersatzlieferung nach<br />

Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann <strong>der</strong> Käufer<br />

nach Vorliegen <strong>der</strong> gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise<br />

Herabsetzung <strong>der</strong> Vergütung o<strong>der</strong> Rückgängigmachung des<br />

Vertrages verlangen.<br />

Während <strong>der</strong> Durchführung einer Nachbesserung ist <strong>der</strong> Ab-


lauf <strong>der</strong> Verjährungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt<br />

die Nacherfüllung keine Verlängerung <strong>der</strong> Verjährungsfrist für<br />

das Produkt, sofern keine beson<strong>der</strong>en Umstände hinzutreten,<br />

die die Verjährung hemmen o<strong>der</strong> unterbrechen.<br />

Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt<br />

regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln <strong>und</strong><br />

ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in an<strong>der</strong>er<br />

Weise“ (§212 BGB).<br />

8. Garantie:<br />

Neben <strong>der</strong> Gewährleistung bzw. anschließend gilt evtl. eine<br />

Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen<br />

– ggf. kostenpflichtig – über <strong>GRAVIS</strong> erfolgen kann, ohne dass<br />

deshalb zusätzliche Gewährleistungs- o<strong>der</strong> Garantieansprüche<br />

gegenüber <strong>GRAVIS</strong> begründet werden. Garantien von <strong>GRAVIS</strong><br />

liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen <strong>der</strong> Ware ausdrücklich<br />

als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind.<br />

<strong>GRAVIS</strong> haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten<br />

seiner Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel<br />

verfolgte, den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen.<br />

Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbeson<strong>der</strong>e<br />

wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher<br />

keine Haftung, soweit nicht <strong>GRAVIS</strong> vorsätzlich o<strong>der</strong> grob<br />

fahrlässig gehandelt hat o<strong>der</strong> Personenschäden eintreten.<br />

9. Reparaturaufträge, Datensicherung, Datenrettung:<br />

Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen<br />

<strong>und</strong> Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die<br />

Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen<br />

zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine<br />

Durchschrift.<br />

Dem K<strong>und</strong>en obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie).<br />

<strong>GRAVIS</strong> weist darauf hin, dass Übertragungsfehler<br />

bei je<strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Datenübertragung nicht ausgeschlossen<br />

werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine<br />

100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann.<br />

Beauftragt <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e <strong>GRAVIS</strong> mit einer Datenrettung, erbringt<br />

<strong>GRAVIS</strong> diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages,<br />

weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob <strong>und</strong> in<br />

welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. <strong>GRAVIS</strong> weist<br />

darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene <strong>und</strong> lesbare<br />

Daten reproduzierbar sind.<br />

10. Pfandrecht:<br />

<strong>GRAVIS</strong> hat für ihre For<strong>der</strong>ungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht<br />

an den von ihr hergestellten o<strong>der</strong> ausgebesserten Sachen<br />

des K<strong>und</strong>en, die bei <strong>der</strong> Herstellung o<strong>der</strong> zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind. Dieses Pfandrecht<br />

bezieht sich auch auf noch offene For<strong>der</strong>ungen aus vorangegangenen<br />

Verträgen von <strong>GRAVIS</strong> mit dem K<strong>und</strong>en.<br />

Seite 3<br />

11. Lagerkosten, Verwahrung, Verwertung:<br />

Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen<br />

nach <strong>der</strong> Abholauffor<strong>der</strong>ung abgeholt, so kann <strong>GRAVIS</strong> vom Ablauf<br />

dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen.<br />

Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach <strong>der</strong> Abholauffor<strong>der</strong>ung<br />

die Abholung, entfällt die Haftung für leichte<br />

Fahrlässigkeit bei Beschädigung o<strong>der</strong> Untergang des Verwahrungsgutes.<br />

Steht <strong>GRAVIS</strong> ein gesetzliches o<strong>der</strong> vertragliches<br />

Pfandrecht an <strong>der</strong> verwahrten Sache zu, ist <strong>GRAVIS</strong> nach Ablauf<br />

<strong>der</strong> Frist berechtigt, das Verwahrungsgut freihändig zu<br />

veräußern <strong>und</strong> den Verwertungserlös mit den Lagerkosten zu<br />

verrechnen. Ein etwaiger Mehrerlös wird an den K<strong>und</strong>en ausgekehrt.<br />

12. Haftung:<br />

<strong>GRAVIS</strong> haftet uneingeschränkt bei <strong>der</strong> Verletzung von Körper,<br />

Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit sowie bei Vorsatz <strong>und</strong> grober Fahrlässigkeit.<br />

Bei <strong>der</strong> Verletzung vertragswesentlicher Pflichten <strong>und</strong><br />

bei Unmöglichkeit haftet <strong>GRAVIS</strong> auch bei leichter Fahrlässigkeit,<br />

dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren<br />

Schaden. Im Übrigen haftet <strong>GRAVIS</strong> bei leichter<br />

Fahrlässigkeit nur für Ansprüche aus §311 Abs. 2 BGB. Der<br />

Anspruch des K<strong>und</strong>en auf Schadenersatz wegen eines Mangels<br />

von verkauften o<strong>der</strong> hergestellten Sachen ist ausgeschlossen.<br />

Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus <strong>der</strong> Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit, wenn <strong>GRAVIS</strong> die<br />

Pflichtverletzung zu vertreten hat <strong>und</strong> sonstige Schäden, die<br />

auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

von <strong>GRAVIS</strong> beruhen. Ausgenommen sind auch Ansprüche<br />

aus <strong>der</strong> Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; in diesem<br />

Fall haftet <strong>GRAVIS</strong> jedoch nur für den typischen, vorhersehbaren<br />

Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen<br />

gelten auch für die Erfüllungs- <strong>und</strong> Verrichtungsgehilfen von<br />

<strong>GRAVIS</strong>.<br />

13. Wi<strong>der</strong>rufsrecht für Verbraucher bei Vertragsabschlüssen<br />

über das Internet (E-Commerce):<br />

Bei Vertragsabschlüssen über das Internet (E-Commerce) können<br />

Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne<br />

Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) o<strong>der</strong><br />

– wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch<br />

Rücksendung <strong>der</strong> Sache wi<strong>der</strong>rufen. Die Frist beginnt nach Erhalt<br />

dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang<br />

<strong>der</strong> Ware beim Empfänger (bei <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden Lieferung<br />

gleichartiger Waren nicht vor Eingang <strong>der</strong> ersten Teillieferung)<br />

<strong>und</strong> auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />

gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.<br />

1 <strong>und</strong> 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs.<br />

1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur<br />

Wahrung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Wi<strong>der</strong>rufs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sache. Der Wi<strong>der</strong>ruf ist zu richten an:<br />

<strong>GRAVIS</strong> Computervertriebsgesellschaft mbH, vertreten durch


die Geschäftsführung Archibald Horlitz, Norbert Mohlberg,<br />

Jörg Mugke, Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin.<br />

14. Wi<strong>der</strong>rufsrecht für Verbraucher bei Vertragsabschlüssen<br />

über die Telefonhotline (Versandgeschäft):<br />

Bei Vertragsabschlüssen über unsere Telefonhotline (Versandgeschäft),<br />

können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von<br />

einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,<br />

Fax, E-Mail) o<strong>der</strong> – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen<br />

wird – durch Rücksendung <strong>der</strong> Sache wi<strong>der</strong>rufen. Die<br />

Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch<br />

nicht vor Eingang <strong>der</strong> Ware beim Empfänger (bei <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden<br />

Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang<br />

<strong>der</strong> ersten Teillieferung) <strong>und</strong> auch nicht vor Erfüllung unserer<br />

Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />

mit § 1 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §<br />

312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikl 246 § 3 EG-<br />

BGB. Zur Wahrung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Wi<strong>der</strong>rufs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sache. Der Wi<strong>der</strong>ruf ist zu<br />

richten an: <strong>GRAVIS</strong> Computervertriebsgesellschaft mbH, vertreten<br />

durch die Geschäftsführung Archibald Horlitz, Norbert<br />

Mohlberg, Jörg Mugke, Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin.<br />

15. Wi<strong>der</strong>rufsfolgen:<br />

Im Falle eines wirksamen Wi<strong>der</strong>rufs sind die bei<strong>der</strong>seits empfangenen<br />

Leistungen zurück zu gewähren <strong>und</strong> ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die<br />

empfangene Leistung ganz o<strong>der</strong> teilweise nicht o<strong>der</strong> nur in<br />

verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns<br />

insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei <strong>der</strong> Überlassung von<br />

Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung <strong>der</strong> Sache<br />

ausschließlich auf <strong>der</strong>en Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im<br />

Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.<br />

Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch<br />

die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme <strong>der</strong> Sache entstandene<br />

Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache<br />

nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen <strong>und</strong> alles unter-<br />

Seite 4<br />

lassen, was <strong>der</strong>en Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige<br />

Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die<br />

Kosten <strong>der</strong> Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware<br />

<strong>der</strong> bestellten entspricht <strong>und</strong> wenn <strong>der</strong> Preis <strong>der</strong> zurückzusendenden<br />

Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt o<strong>der</strong><br />

wenn Sie bei einem höheren Preis <strong>der</strong> Sache zum Zeitpunkt des<br />

Wi<strong>der</strong>rufs noch nicht die Gegenleistung o<strong>der</strong> eine vertraglich<br />

vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. An<strong>der</strong>enfalls ist die<br />

Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen<br />

werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von<br />

Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die<br />

Frist beginnt für Sie mit <strong>der</strong> Absendung Ihrer Wi<strong>der</strong>rufserklärung<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sache, für uns mit <strong>der</strong>en Empfang.<br />

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand <strong>und</strong> anwendbares Recht:<br />

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts<br />

<strong>und</strong> öffentlich rechtliche Son<strong>der</strong>vermögen ist Erfüllungsort<br />

<strong>der</strong> Ort unserer Nie<strong>der</strong>lassung o<strong>der</strong> Geschäftsstelle, an dem<br />

<strong>der</strong> Vertrag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem<br />

Fall Berlin, bei <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> Amtsgerichte das Amtsgericht<br />

Charlottenburg.<br />

Auf diesen Vertrag <strong>und</strong> alle damit im Zusammenhang stehenden<br />

Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens,<br />

des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) <strong>und</strong> des Einheitlichen<br />

Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.<br />

Stand 06/2010 <strong>GRAVIS</strong> Computervertriebsgesellschaft mbH

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