Allgemeine Verkaufs- und Reparaturbedingungen der GRAVIS ...
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Reparaturbedingungen</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>GRAVIS</strong> Computervertriebsgesellschaft mbH<br />
1. Geltung <strong>der</strong> Bedingungen:<br />
Es gelten die nachfolgenden <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen.<br />
An<strong>der</strong>s lautende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen<br />
Wi<strong>der</strong>spruch von <strong>GRAVIS</strong> selbst im Falle unserer<br />
Lieferung nicht Vertragsbestandteil.<br />
2. Warenauswahl, Angebote, Auftragsbestätigung:<br />
Die Verantwortung für die Auswahl <strong>der</strong> bestellten Ware <strong>und</strong> die<br />
damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim K<strong>und</strong>en, sofern die<br />
Bestellung nicht auf eine geson<strong>der</strong>t zu vergütende Beratungsleistung<br />
mit entsprechen<strong>der</strong> schriftlicher Kaufempfehlung von<br />
<strong>GRAVIS</strong> zurückgeht.<br />
Die Angebote von <strong>GRAVIS</strong> sind frei wi<strong>der</strong>ruflich <strong>und</strong> lediglich<br />
als Auffor<strong>der</strong>ung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den<br />
K<strong>und</strong>en zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot)<br />
ist <strong>der</strong> Käufer bei solchen Produkten, die <strong>GRAVIS</strong> üblicherweise<br />
ständig am Lager hat (Lagerware) eine Woche <strong>und</strong> bei<br />
sonstigen Produkten zwei Wochen ab Zugang des Auftrages<br />
bei <strong>GRAVIS</strong> geb<strong>und</strong>en. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung<br />
in Textform von <strong>GRAVIS</strong> o<strong>der</strong> durch Lieferung <strong>der</strong><br />
bestellten Ware zustande.<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Modelle, Konstruktionen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausstattung<br />
für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich <strong>GRAVIS</strong><br />
ausdrücklich vor, sofern diese Än<strong>der</strong>ungen nicht gr<strong>und</strong>legen<strong>der</strong><br />
Art sind, <strong>der</strong> vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich<br />
eingeschränkt wird <strong>und</strong> die Interessen des Käufers nicht unzumutbar<br />
beeinträchtigt werden.<br />
3. Lieferzeiten, Rücktritt, Verzugsschaden, Teillieferungen:<br />
Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden,<br />
wenn <strong>der</strong> Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel<br />
fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige<br />
Beibringung etwa bereitzustellen<strong>der</strong> Unterlagen<br />
etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Än<strong>der</strong>ungs- o<strong>der</strong><br />
Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit<br />
angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu<br />
ihrem Ablauf die Ware versandt o<strong>der</strong> die Versandbereitschaft<br />
dem Käufer mitgeteilt wird. Hält <strong>GRAVIS</strong> Liefertermine nicht<br />
ein, so hat <strong>der</strong> Käufer <strong>GRAVIS</strong> in Textform eine angemessene<br />
Nachfrist zu setzen, die mit Zugang <strong>der</strong> Nachfristsetzung bei<br />
<strong>GRAVIS</strong> beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosem Ablauf<br />
<strong>der</strong> Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen<br />
Verzuges o<strong>der</strong> teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig,<br />
wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer<br />
nachweislich ohne Interesse ist.<br />
Seite 1<br />
Auch bei vereinbarten Fristen <strong>und</strong> Terminen hat <strong>GRAVIS</strong><br />
nicht Liefer- <strong>und</strong> Leistungsverzögerungen aufgr<strong>und</strong> höherer<br />
Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbeson<strong>der</strong>e<br />
Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen<br />
von Arbeitskämpfen, Streik o<strong>der</strong> Aussperrung, Rohstoff-<br />
o<strong>der</strong> Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- o<strong>der</strong><br />
Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer,<br />
Wassereinbrüche o<strong>der</strong> den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse.<br />
Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden<br />
Bedingungen bei den Vorlieferanten von <strong>GRAVIS</strong> eintreten<br />
o<strong>der</strong> <strong>GRAVIS</strong> unverschuldet von diesen nicht beliefert wird<br />
trotz entsprechen<strong>der</strong> Verträge, die den durch die Vereinbarung<br />
mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In<br />
diesem Fall ist <strong>GRAVIS</strong> berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung<br />
um die Dauer <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung zuzüglich einer angemessenen<br />
Anlaufzeit hinauszuschieben o<strong>der</strong> wegen des noch nicht erfüllten<br />
Teils ganz o<strong>der</strong> teilweise vom Vertrag zurückzutreten.<br />
<strong>GRAVIS</strong> ist je<strong>der</strong>zeit zu Teillieferungen <strong>und</strong> Teilleistungen<br />
berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.<br />
4. Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz:<br />
Nimmt <strong>der</strong> Käufer die Ware nicht ab, so ist <strong>GRAVIS</strong> berechtigt,<br />
nach Setzung <strong>und</strong> fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens<br />
10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten o<strong>der</strong> Schadenersatz<br />
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall<br />
können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung<br />
verlangt werden. Dem Käufer bleibt <strong>der</strong> Gegenbeweis<br />
gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist.<br />
Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren<br />
Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />
Anstelle <strong>der</strong> Geltendmachung <strong>der</strong> oben genannten Rechte<br />
ist <strong>GRAVIS</strong> nach Setzung <strong>und</strong> fruchtlosem Ablauf einer angemessenen<br />
Frist auch berechtigt, an<strong>der</strong>weitig über die Ware zu<br />
verfügen <strong>und</strong> den Käufer anschließend in angemessener verlängerter<br />
Frist zu beliefern.<br />
Verzögert sich <strong>der</strong> Versand <strong>der</strong> Ware auf Wunsch des Käufers<br />
um mehr als einen Monat nach Anzeige <strong>der</strong> Versandbereitschaft,<br />
so ist <strong>GRAVIS</strong> berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden<br />
Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.<br />
5. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung:<br />
Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Versandgeschäften<br />
erfolgt die Bezahlung in bar, per Nachnahme o<strong>der</strong><br />
mit Kreditkarte bei Auslieferung <strong>der</strong> bestellten Ware.<br />
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenfor<strong>der</strong>ung<br />
unbestritten o<strong>der</strong> rechtskräftig festgestellt ist.
Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen<br />
Gegenansprüchen aus an<strong>der</strong>en Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.<br />
6. Eigentumsvorbehalt:<br />
Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum<br />
von <strong>GRAVIS</strong>. Bei Zugriffen Dritter – insbeson<strong>der</strong>e des Gerichtsvollziehers<br />
– auf die Vorbehaltsware hat <strong>der</strong> Käufer auf das<br />
Eigentum von <strong>GRAVIS</strong> hinzuweisen <strong>und</strong> <strong>GRAVIS</strong> unverzüglich<br />
zu benachrichtigen.<br />
Kosten <strong>und</strong> Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt<br />
<strong>der</strong> Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware<br />
gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung <strong>und</strong> sonstige<br />
Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Bei vertragswidrigem<br />
Verhalten des Käufers – insbeson<strong>der</strong>e bei<br />
Zahlungsverzug – ist <strong>GRAVIS</strong> berechtigt, Vorbehaltsware auf<br />
Kosten des Käufers zurückzunehmen o<strong>der</strong> gegebenenfalls<br />
Abtretung <strong>der</strong> Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte<br />
zu verlangen.<br />
Im Rechtsverkehr mit Käufern, die keine Verbraucher sind,<br />
gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze:<br />
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) For<strong>der</strong>ungen, die <strong>GRAVIS</strong><br />
aus jedem Rechtsgr<strong>und</strong> gegen den Käufer <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> seine Konzernunternehmen<br />
jetzt o<strong>der</strong> künftig zustehen, werden <strong>GRAVIS</strong><br />
die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen<br />
nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die For<strong>der</strong>ungen<br />
um mehr als 20% übersteigt.<br />
Verarbeitung o<strong>der</strong> Umarbeitung <strong>der</strong> Ware erfolgen stets für<br />
<strong>GRAVIS</strong> als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Sie. Für<br />
den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von <strong>GRAVIS</strong> durch<br />
Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum<br />
des Käufers an <strong>der</strong> einheitlichen Sache wertanteilmäßig<br />
(Gr<strong>und</strong>lage ist <strong>der</strong> Rechnungswert) an <strong>GRAVIS</strong> übergeht.<br />
Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum von <strong>GRAVIS</strong> unentgeltlich<br />
<strong>und</strong> sorgfältig. Ware, an <strong>der</strong> <strong>GRAVIS</strong> (Mit-) Eigentum zusteht,<br />
wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.<br />
Solange <strong>der</strong> Käufer mit Zahlungen gegenüber <strong>GRAVIS</strong> nicht in<br />
Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsverkehr zu verarbeiten <strong>und</strong> zu veräußern.<br />
Verpfändungen o<strong>der</strong> Sicherungsübereignungen sind jedoch<br />
stets unzulässig.<br />
Die aus dem Weiterverkauf o<strong>der</strong> einem sonstigen Rechtsgr<strong>und</strong><br />
(zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen o<strong>der</strong> aus<br />
unerlaubter Handlung) bezüglich <strong>der</strong> Vorbehaltsware entstehenden<br />
For<strong>der</strong>ungen tritt <strong>der</strong> Käufer bereits jetzt sicherungshalber<br />
in vollem Umfang an <strong>GRAVIS</strong> ab. <strong>GRAVIS</strong> ermächtigt<br />
ihn wi<strong>der</strong>ruflich, die abgetretenen For<strong>der</strong>ungen für Rechnung<br />
Seite 2<br />
von <strong>GRAVIS</strong> im eigenen Namen einzuziehen. Ein Wi<strong>der</strong>ruf darf<br />
nur erfolgen, wenn <strong>der</strong> Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen<br />
gegenüber <strong>GRAVIS</strong> nicht nachkommt. Auf Auffor<strong>der</strong>ung<br />
von <strong>GRAVIS</strong> hat <strong>der</strong> Käufer die Abtretung offen zu legen <strong>und</strong><br />
<strong>GRAVIS</strong> die erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte <strong>und</strong> Unterlagen zu geben.<br />
Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung<br />
weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von <strong>GRAVIS</strong> in <strong>der</strong><br />
Weise an seine K<strong>und</strong>en weiter, dass er sich diesen gegenüber<br />
selbstständig das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung<br />
vorbehält.<br />
Soweit <strong>GRAVIS</strong> nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme<br />
von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt <strong>der</strong> Käufer ihr<br />
<strong>und</strong> ihren Beauftragten das unwi<strong>der</strong>rufliche Recht ein, seine<br />
Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls<br />
mit Fahrzeugen zum Zwecke <strong>der</strong> Abholung <strong>der</strong> Vorbehaltsware<br />
zu betreten.<br />
7. Rechte des Käufers bei Mängeln:<br />
<strong>GRAVIS</strong> gewährleistet, dass <strong>der</strong> Kaufgegenstand bei <strong>der</strong> Übergabe<br />
auf den Käufer mangelfrei ist.<br />
Ist <strong>der</strong> Käufer Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei<br />
Mängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr,<br />
jeweils ab dem Tag des Erhalts <strong>der</strong> Ware. Gegenüber Käufern,<br />
die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein<br />
Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag<br />
des Erhalts <strong>der</strong> Ware.<br />
Werden Betriebs- <strong>und</strong> Wartungshinweise von <strong>GRAVIS</strong> nicht befolgt,<br />
Än<strong>der</strong>ungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt<br />
o<strong>der</strong> Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht<br />
den Originalspezifikationen entsprechen, o<strong>der</strong> Eingriffe von<br />
nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen,<br />
so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel<br />
entstanden sind.<br />
Im Rechtsverkehr mit Käufern, die keine Verbraucher sind,<br />
gelten die nachfolgenden Absätze:<br />
Ist <strong>der</strong> Liefergegenstand mangelhaft o<strong>der</strong> wird er innerhalb<br />
<strong>der</strong> vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- o<strong>der</strong><br />
Materialmängel schadhaft, liefert <strong>GRAVIS</strong> nach ihrer Wahl Ersatz<br />
o<strong>der</strong> bessert nach. Regelmäßig sind dem K<strong>und</strong>en mindestens<br />
zwei Nachbesserungsversuche desselben Mangels zumutbar.<br />
Schlägt die Nachbesserung o<strong>der</strong> die Ersatzlieferung nach<br />
Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann <strong>der</strong> Käufer<br />
nach Vorliegen <strong>der</strong> gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise<br />
Herabsetzung <strong>der</strong> Vergütung o<strong>der</strong> Rückgängigmachung des<br />
Vertrages verlangen.<br />
Während <strong>der</strong> Durchführung einer Nachbesserung ist <strong>der</strong> Ab-
lauf <strong>der</strong> Verjährungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt<br />
die Nacherfüllung keine Verlängerung <strong>der</strong> Verjährungsfrist für<br />
das Produkt, sofern keine beson<strong>der</strong>en Umstände hinzutreten,<br />
die die Verjährung hemmen o<strong>der</strong> unterbrechen.<br />
Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt<br />
regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln <strong>und</strong><br />
ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in an<strong>der</strong>er<br />
Weise“ (§212 BGB).<br />
8. Garantie:<br />
Neben <strong>der</strong> Gewährleistung bzw. anschließend gilt evtl. eine<br />
Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen<br />
– ggf. kostenpflichtig – über <strong>GRAVIS</strong> erfolgen kann, ohne dass<br />
deshalb zusätzliche Gewährleistungs- o<strong>der</strong> Garantieansprüche<br />
gegenüber <strong>GRAVIS</strong> begründet werden. Garantien von <strong>GRAVIS</strong><br />
liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen <strong>der</strong> Ware ausdrücklich<br />
als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind.<br />
<strong>GRAVIS</strong> haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten<br />
seiner Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel<br />
verfolgte, den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen.<br />
Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbeson<strong>der</strong>e<br />
wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher<br />
keine Haftung, soweit nicht <strong>GRAVIS</strong> vorsätzlich o<strong>der</strong> grob<br />
fahrlässig gehandelt hat o<strong>der</strong> Personenschäden eintreten.<br />
9. Reparaturaufträge, Datensicherung, Datenrettung:<br />
Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen<br />
<strong>und</strong> Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die<br />
Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen<br />
zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine<br />
Durchschrift.<br />
Dem K<strong>und</strong>en obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie).<br />
<strong>GRAVIS</strong> weist darauf hin, dass Übertragungsfehler<br />
bei je<strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Datenübertragung nicht ausgeschlossen<br />
werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine<br />
100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann.<br />
Beauftragt <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e <strong>GRAVIS</strong> mit einer Datenrettung, erbringt<br />
<strong>GRAVIS</strong> diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages,<br />
weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob <strong>und</strong> in<br />
welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. <strong>GRAVIS</strong> weist<br />
darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene <strong>und</strong> lesbare<br />
Daten reproduzierbar sind.<br />
10. Pfandrecht:<br />
<strong>GRAVIS</strong> hat für ihre For<strong>der</strong>ungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht<br />
an den von ihr hergestellten o<strong>der</strong> ausgebesserten Sachen<br />
des K<strong>und</strong>en, die bei <strong>der</strong> Herstellung o<strong>der</strong> zum Zwecke <strong>der</strong><br />
Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind. Dieses Pfandrecht<br />
bezieht sich auch auf noch offene For<strong>der</strong>ungen aus vorangegangenen<br />
Verträgen von <strong>GRAVIS</strong> mit dem K<strong>und</strong>en.<br />
Seite 3<br />
11. Lagerkosten, Verwahrung, Verwertung:<br />
Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen<br />
nach <strong>der</strong> Abholauffor<strong>der</strong>ung abgeholt, so kann <strong>GRAVIS</strong> vom Ablauf<br />
dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen.<br />
Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach <strong>der</strong> Abholauffor<strong>der</strong>ung<br />
die Abholung, entfällt die Haftung für leichte<br />
Fahrlässigkeit bei Beschädigung o<strong>der</strong> Untergang des Verwahrungsgutes.<br />
Steht <strong>GRAVIS</strong> ein gesetzliches o<strong>der</strong> vertragliches<br />
Pfandrecht an <strong>der</strong> verwahrten Sache zu, ist <strong>GRAVIS</strong> nach Ablauf<br />
<strong>der</strong> Frist berechtigt, das Verwahrungsgut freihändig zu<br />
veräußern <strong>und</strong> den Verwertungserlös mit den Lagerkosten zu<br />
verrechnen. Ein etwaiger Mehrerlös wird an den K<strong>und</strong>en ausgekehrt.<br />
12. Haftung:<br />
<strong>GRAVIS</strong> haftet uneingeschränkt bei <strong>der</strong> Verletzung von Körper,<br />
Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit sowie bei Vorsatz <strong>und</strong> grober Fahrlässigkeit.<br />
Bei <strong>der</strong> Verletzung vertragswesentlicher Pflichten <strong>und</strong><br />
bei Unmöglichkeit haftet <strong>GRAVIS</strong> auch bei leichter Fahrlässigkeit,<br />
dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren<br />
Schaden. Im Übrigen haftet <strong>GRAVIS</strong> bei leichter<br />
Fahrlässigkeit nur für Ansprüche aus §311 Abs. 2 BGB. Der<br />
Anspruch des K<strong>und</strong>en auf Schadenersatz wegen eines Mangels<br />
von verkauften o<strong>der</strong> hergestellten Sachen ist ausgeschlossen.<br />
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus <strong>der</strong> Verletzung des<br />
Lebens, des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit, wenn <strong>GRAVIS</strong> die<br />
Pflichtverletzung zu vertreten hat <strong>und</strong> sonstige Schäden, die<br />
auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
von <strong>GRAVIS</strong> beruhen. Ausgenommen sind auch Ansprüche<br />
aus <strong>der</strong> Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; in diesem<br />
Fall haftet <strong>GRAVIS</strong> jedoch nur für den typischen, vorhersehbaren<br />
Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen<br />
gelten auch für die Erfüllungs- <strong>und</strong> Verrichtungsgehilfen von<br />
<strong>GRAVIS</strong>.<br />
13. Wi<strong>der</strong>rufsrecht für Verbraucher bei Vertragsabschlüssen<br />
über das Internet (E-Commerce):<br />
Bei Vertragsabschlüssen über das Internet (E-Commerce) können<br />
Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne<br />
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) o<strong>der</strong><br />
– wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch<br />
Rücksendung <strong>der</strong> Sache wi<strong>der</strong>rufen. Die Frist beginnt nach Erhalt<br />
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang<br />
<strong>der</strong> Ware beim Empfänger (bei <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden Lieferung<br />
gleichartiger Waren nicht vor Eingang <strong>der</strong> ersten Teillieferung)<br />
<strong>und</strong> auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.<br />
1 <strong>und</strong> 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs.<br />
1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur<br />
Wahrung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />
des Wi<strong>der</strong>rufs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sache. Der Wi<strong>der</strong>ruf ist zu richten an:<br />
<strong>GRAVIS</strong> Computervertriebsgesellschaft mbH, vertreten durch
die Geschäftsführung Archibald Horlitz, Norbert Mohlberg,<br />
Jörg Mugke, Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin.<br />
14. Wi<strong>der</strong>rufsrecht für Verbraucher bei Vertragsabschlüssen<br />
über die Telefonhotline (Versandgeschäft):<br />
Bei Vertragsabschlüssen über unsere Telefonhotline (Versandgeschäft),<br />
können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von<br />
einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,<br />
Fax, E-Mail) o<strong>der</strong> – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen<br />
wird – durch Rücksendung <strong>der</strong> Sache wi<strong>der</strong>rufen. Die<br />
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch<br />
nicht vor Eingang <strong>der</strong> Ware beim Empfänger (bei <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden<br />
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang<br />
<strong>der</strong> ersten Teillieferung) <strong>und</strong> auch nicht vor Erfüllung unserer<br />
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />
mit § 1 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §<br />
312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikl 246 § 3 EG-<br />
BGB. Zur Wahrung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Wi<strong>der</strong>rufs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sache. Der Wi<strong>der</strong>ruf ist zu<br />
richten an: <strong>GRAVIS</strong> Computervertriebsgesellschaft mbH, vertreten<br />
durch die Geschäftsführung Archibald Horlitz, Norbert<br />
Mohlberg, Jörg Mugke, Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin.<br />
15. Wi<strong>der</strong>rufsfolgen:<br />
Im Falle eines wirksamen Wi<strong>der</strong>rufs sind die bei<strong>der</strong>seits empfangenen<br />
Leistungen zurück zu gewähren <strong>und</strong> ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die<br />
empfangene Leistung ganz o<strong>der</strong> teilweise nicht o<strong>der</strong> nur in<br />
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns<br />
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei <strong>der</strong> Überlassung von<br />
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung <strong>der</strong> Sache<br />
ausschließlich auf <strong>der</strong>en Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im<br />
Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.<br />
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch<br />
die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme <strong>der</strong> Sache entstandene<br />
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache<br />
nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen <strong>und</strong> alles unter-<br />
Seite 4<br />
lassen, was <strong>der</strong>en Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige<br />
Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die<br />
Kosten <strong>der</strong> Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware<br />
<strong>der</strong> bestellten entspricht <strong>und</strong> wenn <strong>der</strong> Preis <strong>der</strong> zurückzusendenden<br />
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt o<strong>der</strong><br />
wenn Sie bei einem höheren Preis <strong>der</strong> Sache zum Zeitpunkt des<br />
Wi<strong>der</strong>rufs noch nicht die Gegenleistung o<strong>der</strong> eine vertraglich<br />
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. An<strong>der</strong>enfalls ist die<br />
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen<br />
werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von<br />
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die<br />
Frist beginnt für Sie mit <strong>der</strong> Absendung Ihrer Wi<strong>der</strong>rufserklärung<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sache, für uns mit <strong>der</strong>en Empfang.<br />
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand <strong>und</strong> anwendbares Recht:<br />
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts<br />
<strong>und</strong> öffentlich rechtliche Son<strong>der</strong>vermögen ist Erfüllungsort<br />
<strong>der</strong> Ort unserer Nie<strong>der</strong>lassung o<strong>der</strong> Geschäftsstelle, an dem<br />
<strong>der</strong> Vertrag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem<br />
Fall Berlin, bei <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> Amtsgerichte das Amtsgericht<br />
Charlottenburg.<br />
Auf diesen Vertrag <strong>und</strong> alle damit im Zusammenhang stehenden<br />
Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens,<br />
des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) <strong>und</strong> des Einheitlichen<br />
Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.<br />
Stand 06/2010 <strong>GRAVIS</strong> Computervertriebsgesellschaft mbH