181129_Narrative Flowchart
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Prozessablauf Betriebsprüfung<br />
Bis zum Ergehen der Prüfungsanordnung sind zwingend<br />
die Prüfungsanmerkungen der Vor-Betriebsprüfung<br />
durch nach § 153 AO berichtigte Betriebsprüfungs-<br />
Anschlusssteuererklärungen zu verarbeiten.<br />
Eine wirksame Selbstanzeige ist nur bis zum Ergehen<br />
der Prüfungsanordnung noch möglich. Folglich ist dieses<br />
vor Ablauf der Frist zu prüfen.<br />
Die Prüfungsanordnung wird durch das Finanzamt für<br />
Zentrale Prüfungsdienste in Kiel bzw. das Bundeszentralamt<br />
für Steuern in Bonn übersendet. Hiermit beginnt<br />
die Betriebsprüfung formal.<br />
In der Prüfungsanordnung wird der Prüfungsbeginn für<br />
die relevanten Gesellschaften sowie die Namen der Betriebsprüfer<br />
benannt.<br />
Der Leiter Finanzen und Entwicklung (FuE), Leiter Konzernrechnungswesen,<br />
der Vorstand der team AG sowie<br />
die Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften, die<br />
von der Prüfungsanordnung umfasst sind, sind umgehend<br />
nach Eingang der Prüfungsanordnung über die<br />
anstehende Prüfung zu informieren.<br />
Den Betriebsprüfern muss ein angemessener Büroarbeitsplatz<br />
im Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Ausstattung des Prüferzimmers muss für jeden<br />
angekündigten Betriebsprüfer einen Schreibtisch, einen<br />
Schreibtischstuhl sowie je Prüferzimmer einen abschließbaren<br />
Büroschrank und einen Telefonanschluss<br />
umfassen.<br />
Durch Bereitstellung von Soft- und Hardware muss den<br />
Betriebsprüfern eine eingeschränkte Datenzugriffsmöglichkeit<br />
zum Firmen-Intranet gegeben werden.
Bevor die GDPdU-Daten zur Verfügung gestellt werden,<br />
müssen diese Daten mit den zur Verfügung gestellten<br />
testierten Jahresabschlüssen und den Summen- und<br />
Saldenlisten auf Konsistenz abgeglichen werden. Hierfür<br />
ist das Konzernrechnungswesen verantwortlich. Wenn<br />
die Daten unvollständig sind, verzögert sich die Prüfungshandlung<br />
und ein Verzögerungsgeld wird erhoben.<br />
Die in der Prüfungsanordnung angeforderten Unterlagen<br />
und Informationen müssen auf dem P-Laufwerk im<br />
Unterordner Finanzamt strukturiert abgelegt werden.<br />
Zu Beginn der Betriebsprüfung werden den Betriebsprüfern<br />
die Zugangsdaten, Schlüssel und eventuelle Datenträger<br />
ausgehändigt.<br />
Die Anfragen der Betriebsprüfung sind an die E-Mail-Adresse<br />
„Steuern“ zu richten. Hierdurch wird im Ticketsystem<br />
eine Ticket-Nummer generiert, die der jeweiligen<br />
Prüfungsanfrage zugeordnet werden kann.<br />
Mitunter stellen die Betriebsprüfer versehentlich Prüfungsanfragen<br />
außerhalb des Ticketsystems. In diesem<br />
Fall ist diese E-Mail an die E-Mail-Adresse „Steuern“ weiterzuleiten<br />
und ein neues Ticket zu eröffnen.<br />
Die Steuerabteilung schaut täglich in das Ticketsystem<br />
und prüft, ob Prüfungsanfragen durch die Betriebsprüfung<br />
eingegangen sind.<br />
Mit der Betriebsprüfung wurde eine monatliche Mitteilung<br />
zur Monatsmitte über den Abarbeitungsstand und<br />
die seitens der Steuerabteilung der team AG eingeplante<br />
Antwortfrist vereinbart, damit der Vorstand und<br />
der Sachgebietsleiter über den Stand der Betriebsprüfung<br />
auf dem Laufenden gehalten werden und bei ungeplanten<br />
Verzögerungen ggf. eine Eskalation herbeigeführt<br />
werden kann.
Um den Überblick über alle beantworteten, teilbeantworteten<br />
und noch nicht beantworteten Prüfungsanfragen<br />
zu behalten, ist eine Status-Excel-Arbeitsliste „Prüfungsanfragen“<br />
auf dem BP-Laufwerk abgelegt. Sobald<br />
eine neue Information zur Prüfungsanfrage eingeht, ist<br />
hierüber ein kurzer Aktenvermerk mit Datumsangabe in<br />
der Liste zu fertigen. In dieser Liste wird ein Hyperlink zur<br />
Prüfungsanfrage generiert, sodass jederzeit aus der Arbeitsliste<br />
der Status erkennbar ist. Dabei wird unter dem<br />
Feld „…“ mit der Ampel-Schaltungslehre gearbeitet.<br />
In Quartalsabständen wird die in Excel geführte Statusliste<br />
mit den geschlossenen und noch offenen Tickets<br />
von Prüfungsanfragen abgeglichen, damit gewährleistet<br />
ist, dass keine Prüfungsanfrage unberücksichtigt bleibt,<br />
denn die verspätete Beantwortung von Prüfungsanfragen<br />
kann zu erheblichen Verzögerungsgeldern führen.<br />
Diese Liste dient auch dazu, dass der Leiter Finanzen<br />
und Entwicklung (FuE) in seinem Jour Fixe mit dem Leiter<br />
Steuern ein Reporting erhält und so seine Überwachung<br />
der zeitnahen Bearbeitung der Prüfungsanfragen<br />
und des Status offener Tickets gewährleistet werden<br />
kann.<br />
Sobald eine Prüfungsanfrage eingegangen ist, wird<br />
diese zusätzlich in eine Wordvorlage überführt, in eine<br />
PDF-Vorlage konvertiert und im entsprechenden Ordner<br />
abgelegt. Die Wordvorlage wird in der Folgezeit für die<br />
Beantwortung der Anfragen weiterbenutzt.<br />
Die Prüfungsanfrage wird durch die Steuerabteilung<br />
über das Ticket-System dem zuständigen Fachbereich<br />
über den jeweiligen Teamleiter zugeleitet. Die Abteilungsleiter<br />
FuE und Konzernrechnungswesen erhalten<br />
diese jeweils ebenfalls zur Kenntnis als Mail, da sie in Cc<br />
gesetzt werden. Es darf keine Vermischung von Prüfungsanfragen<br />
erfolgen und eine Bündelung von Anfragen<br />
ist unzulässig.<br />
Der Teamleiter entscheidet darüber, welchem Sachbearbeiter<br />
in seinem Verantwortungsbereich die Prüfungsanfrage<br />
zur Abarbeitung zugeteilt wird.
Wenn der Teamleiter sich fachlich nicht für zuständig<br />
hält, gibt er dem Steuerbereich unverzüglich Rückmeldung<br />
und es findet eine Klärung der Zuständigkeit statt.<br />
Wenn die fachliche Zuständigkeit gewährleistet ist, werden<br />
die Prüfungsanfragen von dem entsprechenden<br />
Sachbearbeiter bearbeitet und die Antwort auf die Prüfungsanfrage<br />
vorbereitet.<br />
Die Antworten zu den Prüfungsanfragen werden in der<br />
Word-Vorlage, welche auf dem BP-Laufwerk gespeichert<br />
ist, direkt im Anschluss an die Fragestellung oder<br />
an die jeweiligen Unterpunkte der Teilfragen in kursiv<br />
und fett zur optischen Abhebung der Anfrage angefügt.<br />
Der Entwurf der Prüfungsantwort ist mit einem entsprechend<br />
gekennzeichneten Dateinamen abzulegen.<br />
Die Antworten zu den Prüfungsanfragen werden durch<br />
die Steuerabteilung in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen<br />
in Word vorbereitet.<br />
Vor der Versendung an die Betriebsprüfung werden die<br />
Prüfungsantworten mit dem Leiter Steuern und dem<br />
Leiter FuE abgestimmt und freigezeichnet. Die finale<br />
Freigabe erfolgt durch den Leiter FuE.<br />
Nach der finalen Freigabe wird die Prüfungsantwort unter<br />
dem die Freigabe kennzeichnenden Dateinamen abgelegt.<br />
Wenn die Betriebsprüfung formal unterbrochen wird,<br />
wird eine Prüfungsantwort (aus Gründen der Datensicherheit<br />
geschützt durch ein beiderseitig vereinbartes<br />
Passwort) dem anfragenden Betriebsprüfer per E-Mail<br />
an dessen E-Mail-Adresse im Finanzamt zugeleitet.<br />
Wenn die Betriebsprüfung formal nicht unterbrochen<br />
wurde, erhält der Betriebsprüfer über das Ticket-System<br />
Nachricht darüber, dass die Prüfungsantwort auf dem<br />
BP-Laufwerk zur Verfügung steht. In der Nachricht ist<br />
der Laufwerkspfad anzugeben, unter dem die Antwort<br />
bereitgestellt worden ist.
Ist die Antwort nicht vollständig und sollte nur eine Teilantwort<br />
ergehen, ist der Ticketstatus auf „in Bearbeitung“<br />
zu setzen und durch entfernen des Hakens bei<br />
„Für Anmelder ausblenden“ wird die Betriebsprüfung<br />
über die Statusänderung informiert. Alternativ kann das<br />
Ticket auch geschlossen und sofort wieder neu eröffnet<br />
werden.<br />
Wenn aus Sicht der Firma die vollständige Antwort zur<br />
Prüfungsanfrage vorliegt, wird das Ticket durch die Auswahl<br />
„10“ im Ticket-System geschlossen. Der Haken im<br />
Feld „Für Anmelder ausblenden“ muss entfernt werden,<br />
damit der Betriebsprüfer die Nachricht darüber erhält,<br />
dass die Prüfungsanfrage aus Sicht der Firma als vollständig<br />
beantwortet angesehen wird.<br />
Nach der abgeschlossenen Sachverhaltsermittlung im<br />
Rahmen der Prüfungsanfragen und Prüfungsantworten<br />
werden die Betriebsprüfungsfeststellungen formal<br />
durch Prüfungsanmerkungen im Ticket-System an die<br />
Steuerabteilung übermittelt. In der Prüfungsanmerkung<br />
stellt die Betriebsprüfung ihre steuerrechtliche Würdigung<br />
gegenüber der Firma dar und stellt am Schluss die<br />
steuerlichen Auswirkungen dar.<br />
Die Firma prüft die eingehenden Prüfungsanmerkungen.<br />
Die möglichen Risiken müssen erfasst und dokumentiert<br />
werden.<br />
In Absprache mit dem Leiter FuE wird für die ergangenen<br />
Prüfungsanmerkungen (ggf. aber auch schon bei<br />
Prüfungsanfragen), bei denen ein steuerliches Risiko<br />
überwiegend wahrscheinlich oder angesichts der Größenordnung<br />
von wirtschaftlichem Gewicht ist, eine<br />
Rückstellung für Betriebsprüfungs-Risiken gebildet. Neben<br />
der Steuerrückstellung ist auch das Zinsrisiko bis<br />
zum nächstfolgenden Jahresabschluss zu berechnen.
Bei Übereinstimmung der Firma mit der Prüfungsanmerkungen<br />
werden die internen Verantwortlichen informiert<br />
und die Akzeptanz in Form einer E-Mail an die Betriebsprüfung<br />
übermittelt. Bei kritischen Prüfungsanmerkungen<br />
(z. B. bei drohenden steuerlichen Mehrbelastungen,<br />
festgestellten Ordnungsmängel in der Buchführung,<br />
usw.) werden der Vorstand und die Geschäftsführung<br />
der betroffenen Gesellschaft über die Prüfungsanmerkung<br />
informiert, damit umgehend Maßnahmen<br />
getroffen werden können.<br />
Der Leiter FuE entscheidet darüber, ob das Thema oder<br />
die Punkte in der nächsten Arbeitssitzung oder in der<br />
Schlussbesprechung mit der Betriebsprüfung verhandelt<br />
werden sollen.<br />
Wenn keine gegenteilige Auffassung gegenüber der<br />
Prüfungsanmerkung vorliegt, werden die internen Verantwortlichen<br />
der spezifischen Prüfungsanmerkung informiert<br />
und eine Zustimmung wird per E-Mail an die<br />
Betriebsprüfung versandt.<br />
Bei Vorliegen einer gegenteiligen Auffassung kann die<br />
Firma ihre gegenteilige Rechtsauffassung schriftlich gegenüber<br />
der Betriebsprüfung kundtun, sofern diese von<br />
Bedeutung ist. Dieses wird gesondert überprüft. Dieses<br />
kann auch unter Einbezug externer steuerlicher Berater<br />
mit ausgewiesener steuerlicher Expertise auf dem jeweiligen<br />
Themengebiet erfolgen. Über den Einsatz stimmen<br />
sich der Leiter Steuern und der Leiter FuE, ggf. unter<br />
Einbindung des Vorstands und der jeweiligen Geschäftsführung,<br />
ab.<br />
In der Schlussbesprechung werden offene oder kritische<br />
Themen mit der Betriebsprüfung besprochen und verhandelt.<br />
Vor Ergehen der Betriebsprüfungsberichte werden diese<br />
idealerweise im Vorwege zwischen Betriebsprüfung und<br />
Steuerabteilung abgestimmt.<br />
Ergehende Betriebsprüfungsberichte werden geprüft.<br />
Besonderes Augenmerk ist dabei auf das Zahlenwerk zu<br />
legen.
Wenn bei der Prüfung der Betriebsprüfungsberichte Unklarheiten<br />
oder gegenteilige Auffassungen festgestellt<br />
werden oder einzelne Zahlenansätze nicht nachvollziehbar<br />
sind, wird dieses in einer erneuten Schlussbesprechung<br />
mit den Betriebsprüfern diskutiert.<br />
Die Firma erhält eine Frist zur formellen Freigabe des Betriebsprüfungsberichts.<br />
Die Freigabe hat schriftlich zu<br />
erfolgen.<br />
Nach Abschluss der Betriebsprüfung müssen die Anschlusssteuererklärungen<br />
entsprechend korrigiert werden.<br />
Bei den Arbeitsbesprechungen sowie bei der Schlussbesprechung<br />
ist ein internes Gesprächsprotokoll anzufertigen.<br />
In der Regel fertigt der Betriebsprüfer ein Gesprächsprotokoll<br />
an und leitet dieses der Steuerabteilung<br />
zur Abstimmung zu. Nicht immer kann hierbei ein<br />
Konsens zwischen beiden Interessensvertretern über<br />
den Inhalt des Gesprächs gefunden werden. Um dieses<br />
zu dokumentieren, sind die Gesprächsprotokolle in<br />
chronologischer Reihenfolge durch eine fortlaufende<br />
Ordnungsnummer am Anfang des Dateinamens abzulegen.