DIE TODESSTRAFE - HLW Wolfsberg
DIE TODESSTRAFE - HLW Wolfsberg
DIE TODESSTRAFE - HLW Wolfsberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. BEGRIFF 4<br />
1.1 WAS VERSTEHT <strong>DIE</strong> GESELLSCHAFT UNTER DEM BEGRIFF <strong>TODESSTRAFE</strong>? 4<br />
2. GESCHICHTE DER <strong>TODESSTRAFE</strong> 5<br />
2.1 <strong>TODESSTRAFE</strong> IN ALTER ZEIT 5<br />
2.2 MITTELALTER 6<br />
2.3 <strong>DIE</strong> NEUZEIT 7<br />
2.4 <strong>DIE</strong> FRANZÖSISCHE REVOLUTION 8<br />
2.5 <strong>DIE</strong> DEUTSCHE REVOLUTION 9<br />
2.6 DER 2. WELTKRIEG 10<br />
3. <strong>DIE</strong> ENTSTEHUNG DER INTERNATIONALEN VEREINBARUNGEN 11<br />
4. ARGUMENTE DER BEFÜRWORTER UND GEGNER 17<br />
4.1 ZWECK DER <strong>TODESSTRAFE</strong> 17<br />
4.1.1 Bestrafung 17<br />
4.1.2 Wiedergutmachung 18<br />
4.1.3 Resozialisierung 18<br />
4.2 <strong>DIE</strong> ARGUMENTE 18<br />
4.2.1 Die Todesstrafe ist abschreckender als jede andere Strafe 18<br />
4.2.2 Die Todesstrafe beugt vor weiteren Straftaten vor 21<br />
4.2.3. Die Todesstrafe ist gerecht 22<br />
4.2.4 Wer tötet, hat das Recht auf das eigene Leben verwirkt 23<br />
4.2.5 Wir wollen keine Mörder mit unserem Steuergeld durchfüttern 24<br />
4.2.6 Der Staat muss auf den Volkswillen Rücksicht nehmen 25<br />
4.2.7 Terroristen hinzurichten ist legitim 26<br />
4.2.8 Die Todesstrafe ist human 26<br />
4.3 ZUSAMMENFASSUNG DER ARGUMENTE 28<br />
5. <strong>TODESSTRAFE</strong>NATLAS 29<br />
6. TATSACHEN UND FAKTEN 36<br />
7. HINRICHTUNGSARTEN 38<br />
7.1 DER ELEKTRISCHE STUHL 38<br />
7.1.1 Geschichtlicher Rückblick 38<br />
7.1.2 Die erste Hinrichtung 39<br />
7.1.3 Der Elektrische Stuhl heute: 41<br />
7.1.4 Vorbereitungen 42<br />
7.1.5 Die Hinrichtung 43<br />
7.1.6 Pannen auf dem Stuhl 43<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 1
7.2 <strong>DIE</strong> GASKAMMER 46<br />
7.2.1 Geschichtlicher Überblick 46<br />
7.2.2 Das Gas 46<br />
7.2.3 Beschreibung der Gaskammer 47<br />
7.2.4 Die Hinrichtung 47<br />
7.2.5 Pannen in der Gaskammer 48<br />
7.3 <strong>DIE</strong> TÖDLICHE INJEKTION 49<br />
7.3.1 Geschichtlicher Überblick 49<br />
7.3.2 Die Hinrichtung Heute 50<br />
7.3.3 Die Wirkung des Giftes 51<br />
7.3.4 Pannen bei der Hinrichtung 52<br />
7.4 DAS HÄNGEN 53<br />
7.4.1 Geschichtlicher Überblick 53<br />
7.4.2 Das Hängen Heute 53<br />
7.5 <strong>DIE</strong> STEINIGUNG 55<br />
7.5.1 Geschichtlicher Überblick 55<br />
7.5.2 Die Steinigung Heute 55<br />
7.5.3 Ablauf einer Steinigung 56<br />
7.6 DAS ERSCHIEßEN 58<br />
7.6.1 Geschichtlicher Überblick 58<br />
7.6.2 Das Erschießen Heute 58<br />
7.7 DAS ENTHAUPTEN 60<br />
7.7.1 Geschichtlicher Überblick 60<br />
7.7.2 Das Enthaupten heute 60<br />
8. ORGANISATIONEN <strong>DIE</strong> GEGEN <strong>DIE</strong> <strong>TODESSTRAFE</strong> KÄMPFEN 61<br />
8.1 EUROPEAN COALITION TO ABOLISH THE DEATH PENALTY (ECADP) 61<br />
8.2 AMNESTY INTERNATIONAL (AI) 62<br />
8.2.1 Bringen solche Organisationen überhaupt etwas? 62<br />
9. ZUKUNFT DER <strong>TODESSTRAFE</strong> 63<br />
10. QUELLENANGABE 65<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 2
<strong>DIE</strong> <strong>TODESSTRAFE</strong><br />
Wenn der Staat tötet<br />
Ein Strafverteidiger bringt seinen kleinen Sohn zu Bett. Der Kleine hat im Laufe des Tages<br />
aus Gesprächen zwischen Erwachsenen mitbekommen, dass ein Mandant seines Vaters<br />
hingerichtet werden soll.<br />
Der Sohn fragt also den Vater: "Warum soll der Mann sterben?"<br />
Der Vater antwortet: "Er soll sterben, weil er einen anderen Menschen getötet hat!"<br />
Der Sohn fragt weiter: "Muss jeder sterben, der einen Menschen getötet hat?"<br />
Der Vater bestätigt: "Ja, so will es das Gesetz: Wer tötet, der muss sterben!"<br />
Der Sohn überlegt eine Weile und entgegnet dann: "Wenn der Staat diesen Mann tötet, wer<br />
tötet dann den Staat?" (Auszug aus dem Buch Dead Man Walking)<br />
Der im Grunde genommen simple Gedankengang des kleinen Jungen macht das paradoxe<br />
Handeln eines Staates deutlich sichtbar, der einerseits der Bevölkerung verdeutlichen will,<br />
dass das Töten das schlimmste Verbrechen überhaupt darstellt und solchen Verbrechen<br />
unbedingt vorgebeugt werden muss. Andererseits bedient sich der Staat aber selber genau des<br />
Mittels, welches er unter Strafe stellt: Nämlich des Mittels des Tötens. Es stellt einen<br />
Widerspruch in sich dar, wenn der Staat seinen Bürgern das Töten strengstens untersagt, im<br />
Gegenzug jedoch Personen, welche gegen diese Norm verstoßen haben, tötet. Ein Staat, der<br />
seinen Bürgern verdeutlichen will, dass das Töten Unrecht ist und sich dann selber zum Töten<br />
hinreißen lässt, macht sich unglaubwürdig und handelt auch insofern inkonsequent.<br />
Ein Staat, der das Töten für Unrecht hält, darf sich also selbst nicht dieses Mittels bedienen.<br />
Und darüber sollten wir nachdenken...<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 3
1. Begriff<br />
Die Todesstrafe ist die im Strafrecht zahlreicher Länder verankerte schwerste Kriminalstrafe,<br />
die in der Hinrichtung des Verurteilten besteht. Die Todesstrafe wird bei schweren<br />
Verbrechen - vor allem auch im militärischen und politischen Bereich - verhängt.<br />
Zitat von Amnesty International:<br />
WARUM – Töten wir Menschen, die Menschen töten? Etwa um den Menschen zu zeigen, dass<br />
Töten falsch ist?<br />
1.1 Was versteht die Gesellschaft unter dem Begriff Todesstrafe?<br />
Eine objektive Definition könnte lauten: "Die Todesstrafe soll eine Wiedergutmachung und<br />
Bestrafung einer strafbaren Handlung, durch gesetzlich geduldeten und gerichtlich<br />
angeordneten Tod des Schuldigen erwirken."<br />
Personen der verschiedensten Gesellschaften vertreten die Auffassung, dass Menschen den<br />
staatlichen Tod "verdienen", wenn sie schwere Straftaten verüben.<br />
Argumente ihrer Befürworter sind dabei zumeist Sicherungs- und Abschreckungsgedanken.<br />
Mit dieser Auffassung ist oftmals die Wunschvorstellung verknüpft, dass die Todesstrafe ein<br />
geeignetes Instrument sei, um die Schwerstkriminalität erfolgreich zu bekämpfen.<br />
Gerade diese Argumente werden von Gegnern der Todesstrafe bezweifelt und es werden<br />
moralische Bedenken, wie Missachtung der Menschenwürde und Gefahr von Fehlurteilen,<br />
geäußert. Auch wird mit der Todesstrafe dem Verurteilten die Möglichkeit einer<br />
Resozialisierung unumstößlich genommen.<br />
Aus diesen Gründen bemühen sich die UN und Amnesty International weltweit um die<br />
Ächtung der Todesstrafe.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 4
2. Geschichte der Todesstrafe<br />
Seit Jahrhunderten zieht sich eine Blutspur durch Europa.<br />
Menschen sind zu allem fähig, zum Guten und zum Bösen. Aber die Bewahrung menschlicher<br />
Werte darf keiner Ideologie zum Opfer fallen.<br />
2.1 Todesstrafe in alter Zeit<br />
Die Todesstrafe hat eine lange Geschichte. Es begann in frühgeschichtlicher Zeit mit<br />
Menschenopfern, um die Götter zu besänftigen, um eine reiche Ernte und Schutz gegen<br />
Krankheiten zu erbitten.<br />
Bei den Babyloniern gab es die ersten geschriebenen<br />
Gesetze, die auch die Todesstrafe regelten. Der König von<br />
Babylonien, Hammurapi (1728-1668 v. Chr.), kodifizierte<br />
das Straf-, Zivil- und Handelsrecht.<br />
Der "Codex Hammurapi" war die wichtigste<br />
Gesetzessammlung des alten Orients. Diese Gesetzgebung<br />
sah die Todesstrafe für Diebstahl, Mord und Fehler bei der<br />
Arbeit vor. Schon damals wurden Verbrechen gegen reiche<br />
angesehene Menschen härter bestraft als Verbrechen gegen<br />
arme Menschen.<br />
Darstellung Hammurapi’s<br />
Im alten Griechenland war die Todesstrafe ebenfalls in Gebrauch. Hier war es Sitte, dass die<br />
Familie des Opfers die Initiative ergreifen musste, sollte der Täter hingerichtet werden.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 5
Die Phönizer, ein See- und Handelsvolk aus<br />
Syrien, entwickelten die Kreuzigung. Diese<br />
Art der Strafe war besonders schändlich, da<br />
der Hingerichtete nach seinem Verscheiden<br />
nicht vom Kreuz genommen wurde. Sein<br />
Leichnam musste am Kreuz hängen bleiben,<br />
bis er sich von selbst auflöste und Vögel,<br />
Wind und Wetter ihr Zerstörungswerk getan<br />
hatten. Bei dieser Art der Hinrichtung war es verboten Frauen zu kreuzigen. Die Kreuzigung<br />
als Hinrichtungsart wurde um das Jahr 320 n. Chr. vom römischen Kaiser Konstantin<br />
abgeschafft.<br />
Rom galt in der alten Welt als Hauptstadt von Kultur, Philosophie und Kunst. Aber gerade<br />
römische Kaiser waren bekannt für strafrechtliche Ausschweifungen in ihrem Machtrausch.<br />
2.2 Mittelalter<br />
Im Europa des Mittelalters kamen große Machtkonflikte durch die vielen Machthaber auf, die<br />
das Feudalsystem hervorbrachten. So hatten viele die Macht, Menschen zum Tode zu<br />
verurteilen, ohne dass es ein gerechtes Verfahren gab.<br />
Sachsenspiegel<br />
Im Spätmittelalter schuf man eigene Gesetzesbücher<br />
wie den Sachsenspiegel, eines der ältesten und<br />
einflussreichsten Rechtsbücher des deutschen<br />
Mittelalters, den Laienspiegel, ein weit verbreitetes<br />
Rechtshandbuch für Laien, juristische Werke und<br />
später auch Chroniken mit bildlichen Darstellungen<br />
der peinlichen Strafen.<br />
Die äußerst grausamen Illustrationen sollten vor allem abschreckend wirken. Die Schädigung<br />
des Körpers galt als erster Schritt der Läuterung für das Leben danach. 1493 erschien der<br />
Klagspiegel in Straßburg der Zivil- und Strafrechtliche Fragen regelte. Die Todesstrafe wurde<br />
für zahlreiche Delikte verhängt. Dabei existierten mildere und verschärfte Strafen,<br />
schändlichere und weniger schändliche Hinrichtungsarten.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 6
Besonders schlimm waren: das Verbrennen, Pfählen, Ertränken oder Lebendig begraben<br />
werden. Das Erdrosseln oder schnelle Köpfen hingegen galt als milde Strafe.<br />
Lange Zeit wurden in Europa Menschen aufgrund der von ihnen vertretenen Meinung<br />
hingerichtet. Die Verschmelzung von politischer und religiöser Macht war während mehrerer<br />
Jahrhunderte Grund dafür, dass Menschen zum Tode verurteilt wurden, die sich kritisch<br />
gegenüber der Kirche äußerten. Besonders betroffen waren hier auch Wissenschafter.<br />
Die Zeit der Inquisition ist deshalb besonders hervorzuheben.<br />
Der Hexenhammer (lat. Malleus maleficarum, Straßburg 1487) des<br />
Dominikaners H. Institoris wurde zum Strafkodex der<br />
Gerichtspraxis in Mitteleuropa. Er führte die Denunziation anstelle<br />
der Anklage und die Anwendung der Folter und Hexenprobe ein.<br />
Hier geschahen Verbrechen mit päpstlichen Segen im Namen der Kirche. Die Kirche wollte<br />
ihren Einfluss und ihre Macht nicht verlieren und schuf deshalb Dämonenbilder. Besonders<br />
betroffen waren Frauen die im Zuge der Hexenverfolgungen zu Tausenden ihr Leben auf dem<br />
Scheiterhaufen lassen mussten.<br />
2.3 Die Neuzeit<br />
In der Neuzeit wollte man ein einheitliches Recht schaffen. Kaiser Karl V legte 1532 die<br />
Carolina (lat. Criminalis Caroli), ein nach ihm benanntes Gesetzeswerk, vor. Sie bestand aus<br />
germanischen Traditionen wie auch aus Bestandteilen, des bereits wissenschaftlicheren<br />
römischen Strafrechts. Die Todesstrafe in der Carolina war der Höhepunkt einer Reihe von<br />
Verstümmelungsstrafen.<br />
Mit dem Tode bestraft wurden:<br />
• Mord • Diebstahl<br />
• Brandschatzung • Gotteslästerei<br />
• Zauberei • Aufruhr<br />
• Falschmünzerei • Sexualdelikte<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 7
Erst spät wuchst allmählich Widerstand gegen die Todesstrafe.<br />
Der italienische Jurist, Cesare Beccaria (1738 – 1794), forderte<br />
die Todesstrafe wesentlich zu reduzieren. In seinem 1764<br />
erschienen Werk "Dei Delitti E Delle Penne" (Über<br />
Verbrechen und Strafen), schrieb Beccaria über die<br />
Ineffektivität der Todesstrafe, wenn es um die Vermeidung von<br />
Verbrechen und mögliche Justizirrtümer geht, und kam<br />
schließlich zu der Überzeugung, die Todesstrafe müsse<br />
abgeschafft werden. Beccaria's Arbeit wurde über die Grenzen<br />
Italiens bekannt und beeinflusste die Reformation des<br />
Justizsystems.<br />
2.4 Die Französische Revolution<br />
1789 kam es zur Revolution in Frankreich. Die Armut und Entrechtung der Bürger führten<br />
zum Aufstand gegen die Justizwillkür. Der Sturm auf die Bastille war ein Symbol gegen die<br />
feudale Unterdrückung. Ein Schritt heraus aus der verordneten Unterdrückung.<br />
Am 26. August 1789 kam in Versaille eine Versammlung zusammen und erklärte dort die<br />
Menschenrechte. Nicht enthalten jedoch das Recht auf Unversehrtheit, die Todesstrafe wurde<br />
jedenfalls nicht abgeschafft.<br />
Der französische Arzt J. I. Guillotin, ein eigentlich human denkender<br />
Mensch, entwickelte das Hinrichtungsgerät der Französischen Revolution<br />
schlechthin. Durch die Guillotine wurde, mittels eines in Führungsschienen<br />
herabfallenden Beils der Kopf vom Rumpf getrennt.<br />
Guillotin wollte die Exekution weniger barbarisch gestalten, einen Akt der<br />
Gleichberechtigung schaffen. Jeder zum Tode Verurteilte durfte auf dieselbe<br />
Weise sterben.<br />
Die Französische Revolution entfaltete einen kaum für möglich gehaltenen Terror. Alle Ideale<br />
der Aufklärung versanken im Blut.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 8
"Der Mechanismus wirkt wie ein Blitz, der Kopf rollt, der Mensch<br />
ist nicht mehr."<br />
"Sie spüren nicht den leisesten Schmerz, höchstens einen ganz<br />
kurzen Hauch über den Nacken."<br />
Dr. Guillotin<br />
Ab 1795 gab es wiederum Bemühungen die Todesstrafe abzuschaffen, darunter auch die<br />
sogenannten Verbrechen gegen den Staat.<br />
Der Code Pénal von 1810 sah noch 32 Delikte vor für welche die Todesstrafe<br />
fortbestand. Der Code Pénal ist ein Teil der von Napoleon veranlassten<br />
französischen Gesetzessammlung, welche aus 5 Teilen besteht. Diese<br />
Gesetzessammlung "Cinq Codes" beinhaltete die Grundgedanken der<br />
Französischen Revolution.<br />
Die Französische Revolution hatte Folge für sämtliche europäische Staaten, welche das<br />
Strafrecht nach dem französischen Vorbild reformierten.<br />
Mit der Schlacht von Waterloo, in der Napoleon endgültig besiegt wurde, wurden allerdings<br />
die Ideen Napoleons auch beseitigt.<br />
2.5 Die Deutsche Revolution<br />
1848 kam es zur Deutschen Revolution. Die Nationalversammlung traf sich in der Frankfurter<br />
Pauls Kirche und beschloss die Todesstrafe abzuschaffen. Diese Verfassung trat allerdings nie<br />
in Kraft.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 9
2.6 Der 2. Weltkrieg<br />
Der 2. Weltkrieg unter Hitlers Führung brachte eine weitere Ausschweifung des staatlich<br />
sanktionierten Mordes. Hitler propagierte ganz offen Gewalt und pflegte eine Ästhetik des<br />
Todes. Gegner seiner Ideologien wurden verurteilt und sein oberstes Ziel galt der Vernichtung<br />
der jüdischen Rasse. Die Todesstrafe wurde jetzt für fast 50 Delikte verhängt, vorher waren es<br />
drei.<br />
Die Nürnberger Gesetze oder auch "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der<br />
deutschen Ehre" genannt, bedeuteten das Todesurteil für alle Juden im deutschen Reich.<br />
Nach dem 2. Weltkrieg war die Praxis der Todesstrafe jedoch noch längst nicht vorbei. Die<br />
Verbrecher mussten sich vor den Siegern verantworten. Es wurden insgesamt 668<br />
Todesurteile in den westlichen Zonen verhängt, davon 444 vollstreckt.<br />
Selbst überzeugte Gegner der Todesstrafe empfanden Rache gegenüber der Kaltblütigkeit der<br />
Nazis und forderten, dass sie auf die gleiche Weise sterben sollten.<br />
1939 vollstreckte Frankreich die letzte öffentliche Todesstrafe, die Todesstrafe war jedoch<br />
noch längst nicht abgeschafft.<br />
Am 17. September 1981 verkündete der französische Justizminister Robert Volontaire:<br />
"Morgen, Dank Ihnen, wird es keine, zu unserer aller Schande, heimlichen im Morgengrauen<br />
vollzogenen Hinrichtungen in französischen Gefängnissen mehr geben. Ab morgen werden<br />
die blutigen Seiten unserer Rechtssprechung immer zugeschlagen sein".<br />
In Österreich wurde die Todesstrafe 1968 endgültig abgeschafft.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 10
3. Die Entstehung der Internationalen<br />
Vereinbarungen<br />
Die Ächtung und Zurückdrängung der Todesstrafe ist in den vergangenen Jahren ein stetiges<br />
Anliegen internationalen Politik, sowie von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen, allen<br />
voran Amnesty International, gewesen. Diese Bemühungen haben auch zu einigen<br />
erfreulichen Erfolgen geführt.<br />
So verkündeten <strong>DIE</strong> VEREINTEN NATIONEN AM 10. DEZEMBER 1948<br />
<strong>DIE</strong> ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE<br />
Auszug aus der Resolution 217 A (III):<br />
"Präambel<br />
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte<br />
aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit<br />
und Frieden in der Welt bildet,<br />
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt<br />
haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen,<br />
und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und<br />
Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des<br />
Menschen gilt,<br />
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit<br />
der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und<br />
Unterdrückung zu greifen,<br />
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen<br />
zu fördern,<br />
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden<br />
Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die<br />
Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den<br />
sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 11
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten<br />
Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und<br />
Grundfreiheiten hinzuwirken,<br />
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die<br />
volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese<br />
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu<br />
erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich<br />
diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung<br />
die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale<br />
und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung<br />
durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer<br />
Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten."<br />
Art. 3<br />
"Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit, und Sicherheit der Person."<br />
Wir alle haben das Recht, in Freiheit und Sicherheit zu leben. Niemand darf willkürlich<br />
getötet oder seiner Rechte ohne guten Grund beraubt werden.<br />
Art. 5<br />
"Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender<br />
Behandlung oder Strafe unterworfen werden."<br />
Folter ist zu allen Zeiten und unter allen Umständen verboten. Niemand darf einer<br />
Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden, die grausam ist oder ihn erniedrigt. Diese<br />
Regel gilt in jedem Fall – auf Polizeistationen, in Gefängnissen, auf den Straßen, im Frieden<br />
und in Kriegszeiten.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 12
Trotz dieser Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte kann im Ergebnis keine Rede davon<br />
sein, dass sich im Völkerrecht eine communis opinio über die Unzulässigkeit einer<br />
Verhängung oder gar der Vollstreckung der Todesstrafe gebildet hätte.<br />
So geht der Art. 2 Abs.1 der Europäischen Menschenrechtskonventionen, abgeschlossen am<br />
4. November 1950 in Rom, ausdrücklich von der Zulässigkeit der Vollstreckung eines<br />
Todesurteils aus.<br />
Art. 2 Recht auf Leben<br />
(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf<br />
absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht<br />
wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.<br />
Weiters erklärt das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches<br />
in Strassburg am 28. April 1983 abgeschlossen wurde, in Art.1 die Abschaffung der<br />
Todesstrafe.<br />
Art. 1 Abschaffung der Todesstrafe<br />
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet<br />
werden.<br />
Allerdings wird den Staaten in Art. 2 des Zusatzprotokolls eine individuelle Rechtsgarantie<br />
zugestanden. Den Staaten wird nachgelassen, in ihrem Recht die Todesstrafe "für Taten<br />
vorzusehen, welche in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden."<br />
Art. 2 Todesstrafe in Kriegszeiten<br />
Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten<br />
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen,<br />
die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen<br />
angewendet werden. Der Staat übermittelt dem Generalsekretär des Europarats die<br />
einschlägigen Rechtsvorschriften.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 13
Auf weltweiter Ebene sind ebenfalls beachtliche Bestrebungen zur Eindämmung und<br />
schließlichen Abschaffung der Todesstrafe festzustellen.<br />
So entstand am 19. Dezember 1966 von der UNO beschlossene<br />
INTERNATIONALE PAKT ÜBER BÜRGERLICHE UND POLITISCHE RECHTE (IPBR).<br />
Auszug aus dem IPBR:<br />
"Präambel<br />
Die Vertragsstaaten dieses Paktes,<br />
In der Erwägung, dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten<br />
Grundsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft<br />
innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die<br />
Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,<br />
In der Erkenntnis, dass sich diese Rechte aus der dem Menschen innewohnenden Würde<br />
herleiten,<br />
In der Erkenntnis, dass nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom<br />
freien Menschen, der bürgerliche und politische Freiheit genießt und frei von Furcht und Not<br />
lebt, nur verwirklicht werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder<br />
seine bürgerlichen und politischen Rechte ebenso wie seine wirtschaftlichen, sozialen und<br />
kulturellen Rechte genießen kann<br />
In der Erwägung, dass die Charta der Vereinten Nationen die Staaten verpflichtet, die<br />
allgemeine und wirksame Achtung der Rechte und Freiheiten des Menschen zu fördern,<br />
Im Hinblick darauf, dass der einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der<br />
Gemeinschaft, der er angehört, Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung<br />
der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzutreten, Vereinbaren folgende Artikel:<br />
Teil III<br />
Artikel 6<br />
(1) Jeder Mensch hat ein angebotenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu<br />
schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 14
(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil<br />
nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der<br />
Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der<br />
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen.<br />
Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen<br />
rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.<br />
(3)Erfüllt die Tötung den Tatbestand des Völkermordes, so ermächtigt dieser Artikel die<br />
Vertragsstaaten nicht, sich in irgendeiner Weise einer Verpflichtung zu entziehen, die sie<br />
nach den Bestimmungen der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des<br />
Völkermordes übernommen haben.<br />
(4) Jeder zum Tode Verurteilte hat das Recht, um Begnadigung oder Umwandlung der<br />
Strafe zu bitten. Amnestie, Begnadigung oder Umwandlung der Todesstrafe kann in allen<br />
Fällen gewährt werden.<br />
(5) Die Todesstrafe darf für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren<br />
begangen worden sind, nicht verhängt und an schwangeren Frauen nicht vollstreckt<br />
werden.<br />
(6) Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der<br />
Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern."<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 15
Auch hier kann man wiederum derartige Beschränkungen erkennen, welche die Vollstreckung<br />
der Todesstrafe zulassen. Demzufolge darf die Todesstrafe, nach Absatz 2, für schwerste<br />
Verbrechen verhängt werden. Ferner darf die Todesstrafe, nach Absatz 5, für strafbare<br />
Handlungen, die von jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht verhängt und<br />
an schwangeren Frauen nicht vollstreckt werden.<br />
Der Internationale Pakt lässt demgemäß die Todesstrafe in dem bezeichneten Rahmen zu,<br />
macht aber zugleich in Absatz 6 deutlich, dass sich kein Staat auf den Pakt berufen darf, "um<br />
die Abschaffung der Todesstrafe zu verzögern oder zu verhindern."<br />
Eine genaue Betrachtung der Konventionen zeigt, dass sich keine deutliche Tendenz zur<br />
endgültigen Abschaffung der Todesstrafe aufweisen lässt und diese keineswegs als<br />
völkerrechtlich beseitigt bezeichnet werden kann.<br />
Allerdings scheint die Zahl derjenigen zuzunehmen, die in der Todesstrafe ein belastendes<br />
und nicht länger erträgliches Phänomen erblicken. Die amerikanische Schauspielerin Susan<br />
Sarandon gibt dieser Einschätzung eine treffende Gestalt, wenn sie im Hinblick auf den Film<br />
"Dead Man Walking" sagt: "Es bedrückt mich, in einem Staat zu leben, der sich das Recht<br />
anmaßt, Menschen zu töten."<br />
Deshalb muss es unser ständiges Bemühen bleiben, weiter auf die globale Ächtung und<br />
Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken. Gerade auch weil wir wissen, dass die Todesstrafe<br />
weltweit noch in vielen Staaten verhängt und vollstreckt wird. Die Länder der islamischen<br />
Welt, die Vereinigten Staaten, Japan, Korea und andere Staaten teilen offenbar die<br />
Einschätzung, dass die Todesstrafe bis heute ein unverzichtbares Instrument ihres Strafrechts<br />
und ihrer Kriminalpolitik ist. Sie gestatten keine äußere Einmischung in ihre Rechtspolitik<br />
und nehmen Kritik vor der Weltöffentlichkeit mehr oder minder gelassen hin. Sie verweisen<br />
nicht selten auf abweichende Traditionen und religiöse Überzeugungen und betonen, dass ihr<br />
Recht in Einklang mit dem innerstaatlichen öffentlichen Bewusstsein stehe.<br />
In grundlegenden Fragen der Menschenrechte gilt dieses Verbot der Einmischung in innere<br />
Angelegenheiten jedoch nicht. Deshalb kommen die Befürworter der Todesstrafe nicht daran<br />
vorbei, sich weltweit der Diskussion über die Todesstrafe zu stellen.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 16
4. Argumente der Befürworter und Gegner<br />
Die Todesstrafe löst bei ihren Gegnern und Befürwortern immer wieder heftige Diskussionen<br />
aus. Es stellt sich die Frage, ob ein Verbrechen die Todesstrafe rechtfertigt oder ob sie eine<br />
Verletzung der Menschenrechte ist?<br />
4.1 Zweck der Todesstrafe<br />
Um die Argumente für und gegen die Todesstrafe gegenüberstellen zu können, muss man sich<br />
erst einmal die Frage stellen, was man mit Strafen überhaupt bezwecken will.<br />
4.1.1 Bestrafung<br />
Zweck der Todesstrafe?<br />
Strafziel Bei der Todesstrafe erfüllt?<br />
Bestrafung Ja, aber ist dies die Richtige???<br />
Wiedergutmachung Nein<br />
Rache Ja<br />
Abschreckung Jein<br />
Schutz der Bevölkerung Auch bei Gefängnis gewährleistet<br />
Resozialisierung Nein<br />
Ein Ziel der Strafe ist die Bestrafung selbst. Der Täter muss sich klar machen, dass das was er<br />
getan hat falsch war. Eine Art von Erziehung also.<br />
Es ist klar: bei schweren Verbrechen muss es eine bestimmte Art von Strafe geben.<br />
Ob die Todesstrafe die "richtige Strafe" ist, diese Frage muss jeder für sich selbst<br />
beantworten.<br />
Zu bedenken ist allerdings, dass die Todesstrafe in den meisten Ländern, so auch in der USA,<br />
nicht nur auf Mord sondern auch auf schweren Raub, Vergewaltigung und ähnliche<br />
Verbrechen steht. In China steht gar auf Steuerhinterziehung und Korruption die Todesstrafe.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 17
4.1.2 Wiedergutmachung<br />
Ebenfalls soll möglichst eine Wiedergutmachung des Schadens erreicht werden, mit Hilfe von<br />
Geldstrafen beispielsweise. Dies fällt bei der Todesstrafe allerdings weg. Denn ein toter<br />
Straftäter kann nichts mehr gut machen.<br />
4.1.3 Resozialisierung<br />
Zumindest in Österreich möchte man die Straftäter mit der Strafe auch resozialisieren dh.<br />
wieder in die Gesellschaft integrieren.<br />
Bei der Todesstrafe wird dem Delinquenten aber nicht die geringste Chance gegeben, durch<br />
Einsicht und Lernen aus den Fehlern, dem Leben eine Wende zu geben. Selbst wenn ein zum<br />
Tode Verurteilter sich in den Jahren, in denen er auf ein seine Hinrichtung wartet, zum<br />
Positiven entwickelt, hat dies keinerlei Auswirkung auf die verhängte Strafe: Tod.<br />
4.2 Die Argumente<br />
Im folgenden möchte ich auf die häufigsten Argumente der Todesstrafen-Befürworter<br />
eingehen und die negativen und positiven Aspekte der Todesstrafe herausarbeiten:<br />
4.2.1 Die Todesstrafe ist abschreckender als jede andere Strafe<br />
PRO<br />
Die Todesstrafe vermag, nachhaltiger und wirksamer Menschen vor der Begehung von<br />
Straftaten abzuschrecken, als langjährige Haftstrafen.<br />
Wenn zum Begehen einer bösen Tat ein krimineller Wille gehört, so muss man diesen bösen<br />
Willen durch Androhung einer schweren Strafe abschrecken – so ungefähr ist der<br />
Gedankengang, der auch heute noch vielen Strafsystemen zugrunde liegt.<br />
Außerdem trifft die Strafe die Delinquenten nicht unvorbereitet. Die strafrechtlichen<br />
Konsequenzen sind ihnen ja schließlich nicht unbekannt. Wenn sie eine Handlung begehen,<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 18
die mit dem Tode bestraft wird, müssen die Straftäter auch damit rechnen zum Tod verurteilt<br />
zu werden.<br />
CONTRA<br />
Wissenschaftliche Studien belegen klar, dass die Todesstrafe nicht abschreckender wirkt als<br />
langjährige Haftstrafen. Zudem ist die Abschreckung nicht oberstes Ziel der Rechtssprechung,<br />
sondern Gerechtigkeit.<br />
Es gibt sogar gute Gründe zur Annahme, dass die Einführung der Todesstrafe, den<br />
umgekehrten Effekt hat.<br />
Wie GEORGE BERNHARD SHAW erkannte: "Mord und Todesstrafe sind nicht Gegensätze,<br />
die einander aufheben sondern Ebenbilder, die ihre Art fortpflanzen."<br />
Kriminologen beklagen, dass die Hinrichtungen, die Schwerstkriminalität sogar fördern:<br />
Wenn der Staat tötet, zeigt er, dass er das Töten billigt.<br />
Vergleicht man US-Bundesstaaten mit und ohne Todesstrafe, ist die Zahl der Tötungsdelikte,<br />
in denen es die Todesstrafe gibt, nicht niedriger als in denen ohne – in vielen ist sie sogar<br />
höher. (vergl. Statistik)<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
8,59<br />
6,79<br />
Mordraten in US-Staaten<br />
Mit und Ohne Todesstrafe<br />
nach Angaben von US-Bureau of Justice<br />
7,73<br />
5,36<br />
7,09<br />
4,99<br />
1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />
Staaten mit Todesstrafe Staaten ohne Todesstrafe<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 19<br />
6,51<br />
4,62<br />
5,87<br />
4,60<br />
5,71<br />
4,24
Außerdem – damit eine abschreckende Wirkung zum Tragen kommt, muss der Täter rational<br />
denken, d.h. er muss Vor- und Nachteile seines Handelns gegeneinander abwägen.<br />
Doch wie viele rational denkende Mörder gibt es wirklich?<br />
Mord aus Leidenschaft (sexuelle Motive, Habgier) wird bestimmt durch ein momentanes<br />
Gefühl nicht durch nüchternes Überlegen. Bei Mord aus Gier lockt ein naher Gewinn zudem<br />
mehr als eine ferne Unannehmlichkeit. Politisch motivierte Fanatiker lassen sich durch<br />
keinerlei Strafandrohung abschrecken.<br />
Diese Leidenschaftsmorde machen einen Großteil aller Mordtaten aus. Gemeinsam mit den<br />
von geisteskranken Tätern verübten Morden machen sie den weit größten Teil aller<br />
Tötungsdelikte aus. Da die abschreckende Wirkung auch bei Geisteskranken nicht von<br />
Relevanz ist, wird die mögliche Abschreckung von vornherein stark eingeschränkt.<br />
Geplant vorgehende Verbrecher lassen sich in der Regel auch nicht von der Todesstrafe<br />
abschrecken. Psychologische Untersuchungen haben ergeben, dass diese Täter davon<br />
ausgehen "besser" als das Justizsystem zu sein und nie gefasst zu werden.<br />
Die nur geringfügig abschreckende Wirkung der Todesstrafe belegen auch Überlieferungen<br />
aus dem Mittelalter: Selbst dann, wenn ein Dieb gehängt wurde, waren unter den Zuschauern<br />
Taschendiebe aktiv. Die vor ihren Augen durchgeführte Hinrichtung eines "Berufskollegen"<br />
wirkte in keiner Weise abschreckend auf sie.<br />
Ursachen für Verbrechen liegen vielmehr in der Armut, der sozialen Ungerechtigkeit,<br />
schlechten Wohnbedingungen, Arbeitslosigkeit, sowie im ansteigenden Drogenkonsum.<br />
Somit ist das Argument der Abschreckung nicht auf Täter, die unter Drogeneinfluss stehen,<br />
anwendbar. Besser und humaner wäre es, Maßnahmen zur Verbrechensprävention und der<br />
Rehabilitation und Unterstützung der Straftäter zu setzen, als auf die Todesstrafe als<br />
abschreckende Strafe zu "vertrauen".<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 20
4.2.2 Die Todesstrafe beugt vor weiteren Straftaten vor<br />
PRO<br />
Dass ein toter Mörder nicht noch einmal morden kann, ist ein Argument welches nicht von<br />
der Hand zu weisen ist.<br />
In einem Staat, der keine Todesstrafen verhängt, geht eine gewisse Gefahr von<br />
Wiederholungstätern aus. Durch "gute Führung" werden viele Pädophile, Mörder,<br />
Vergewaltiger und andere ähnliche Verbrecher bis zu 4 Jahre früher, als vorgesehen wieder<br />
auf die Bevölkerung "losgelassen".<br />
Ein toter Mörder kann niemandem mehr etwas antun. Es gab schon krankhafte Mörder, die<br />
wegen irgendwelcher Fehler der Justiz oder fehlerhafter Einschätzungen, nach der verbüßten<br />
Freiheitsstrafe wieder entlassen wurden und bald darauf ihren Trieb an einem neuen Opfer<br />
gestillt haben.<br />
CONTRA<br />
Ob allerdings die psychische Notsituation, in der viele Morde geschehen, sich wiederholt ist<br />
fraglich. Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten ist nach Beendigung einer Haftstrafe sehr<br />
gering. Viele Mörder haben die Möglichkeit der Rehabilitierung.<br />
Außer Frage steht, dass Mörder, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, eine Strafe<br />
verdienen. Dazu bedarf es allerdings nicht der Todesstrafe, dies wäre auch schon mit einer<br />
Gefängnisstrafe gewährleistet. Zudem ist die Zahl rückfälliger Kapitalverbrecher und<br />
Kapitalverbrecherinnen sehr gering.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 21
4.2.3. Die Todesstrafe ist gerecht<br />
PRO<br />
Ein weiteres Argument für die Todesstrafe ist die Rache am Täter.<br />
So bekam ein Kinderschänder beispielsweise, nicht etwa eine Gemeinschaftszelle, in der er<br />
den Beschimpfungen und Angriffen seiner Zellengenossen ausgesetzt gewesen wäre, nein, er<br />
bekam eine besonders geräumige und gut ausgestattete Einzelzelle mit besonderem Schutz<br />
und herrlicher und herrlicher Aussicht auf einen Kinderspielplatz. Dass dies keine gerechte<br />
Strafe für seine grausame Tat sein kann, ist verständlich. Es wäre laut Meinung des Volkes<br />
doch gerechter diesen Unmenschen mit dem Tod zu bestrafen.<br />
Man wird sich schwer tun, ein Vergewaltigungsopfer zu finden, dass seinen Täter nicht gerne<br />
besonders hart bestrafen lassen würde.<br />
CONTRA<br />
"Aug um Aug und die ganze Welt wird blind sein."<br />
(Mahatma Gandhi)<br />
Natürlich ist der von Angehörigen des Opfers geäußerte Wunsch nach Vergeltung und Rache<br />
menschlich verständlich. Die Rache darf in einem zivilisierten Staat aber nicht als Strafe<br />
gewertet werden.<br />
Das "Auge um Auge" Prinzip wurde früher verwendet, heute sollte man nach anderen<br />
Maßstäben richten. Sonst ist der Staat auch nicht besser als der Straftäter selbst. Er mordet<br />
ebenfalls und plant die Hinrichtung mit unglaublicher Kaltblütigkeit.<br />
Es ist aus meiner Sicht aber leider so, dass gerade die Rache für die Menschen der<br />
Hauptaspekt für die Todesstrafe ist. Man mordet dann eben und ist auch nicht viel besser als<br />
der Straftäter. Es gibt vielen Menschen ein Gefühl der Befriedigung Macht über den Täter zu<br />
haben.<br />
Außerdem besteht die Gefahr des Fehlurteils. Kein Rechtssystem ist unfehlbar.<br />
Es gibt zahlreiche Beispiele für Justizirrtümer. Bei Todesurteilen ist das besonders schlimm,<br />
weil eine Hinrichtung nicht rückgängig gemacht werden kann. Nicht nur in den USA werden<br />
gelegentlich Menschen aus dem Todestrakt entlassen, weil ihre Unschuld nachgewiesen<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 22
werden konnte. Andere werden hingerichtet obwohl erhebliche Zweifel an ihrer Schuld<br />
bestehen.<br />
Töten ist nie gerecht, auch nicht wenn es staatlich angeordnet wird. Auch die Anwendung der<br />
Todesstrafe ist nicht gerecht.<br />
In den USA beispielsweise wird die Todesstrafe je nach Hautfarbe unterschiedlich<br />
angewendet. Ein Mord an einem Weißen zieht fast immer die Todesstrafe mit sich, bei einem<br />
Mord an einem Schwarzen ist die Wahrscheinlichkeit zehnmal seltener. Wer arm, schwarz<br />
und unterprivilegiert ist, den trifft die Todesstrafe. Wer reich und gesellschaftlich anerkannt<br />
ist, muss kein Todesurteil befürchten.<br />
In einigen Ländern wird die Todesstrafe zudem politisch missbraucht, um Andersdenkende<br />
auszuschalten.<br />
4.2.4 Wer tötet, hat das Recht auf das eigene Leben verwirkt<br />
PRO<br />
Wer jemanden getötet hat, kann nicht seinerseits auf das Recht auf Leben pochen.<br />
CONTRA<br />
Allerdings ist das Recht auf Leben an keine Bedingung gebunden.<br />
Mit der Vollstreckung der Todesstrafe maßt sich der Mensch eine Quasi-Schöpfer-Rolle an.<br />
Nach modernem Verständnis ist der Staat keineswegs eine göttliche Einrichtung, sondern ein<br />
sehr menschlicher Versuch, das Zusammenleben von Menschen zu regeln. Der Staat kann<br />
irren und hat selber viele Schwächen.<br />
Wer Leben als unwert beurteilt und anderen Menschen – selbst wenn es Verbrecher sind –<br />
menschliche Qualitäten abspricht, begibt sich in gefährliche Nähe zu faschistischem<br />
Gedankengut.<br />
Außerdem stützt sich auch keine rechtsstaatliche Gesetzgebung auf den<br />
Verwirkungsgedanken: Wer stiehlt, hat sein Recht auf Eigentum grundsätzlich verwirkt!<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 23
4.2.5 Wir wollen keine Mörder mit unserem Steuergeld durchfüttern<br />
PRO<br />
Ein häufiges Argument der Befürworter der Todesstrafe ist, dass es den Steuerzahlern nicht<br />
zugemutet werden kann, für Schwerverbrecher und Schwerverbrecherinnen lebenslang den<br />
Unterhalt aufzubringen.<br />
Es liegt auf der Hand, dass die Kosten für einen 20 Jahre langen Gefängnisaufenthalt mit<br />
psychologischer Betreuung, Sportmöglichkeiten, Möglichkeiten zur Weiterbildung, gutem<br />
Essen und Trinken und teuren Sicherheitsvorkehrungen für den Staat eine nicht zu<br />
unterschätzende Belastung ist. Eine Hinrichtung wäre da selbstverständlich wesentlich<br />
günstiger.<br />
Ist es notwendig, dass man für Leute, die andere Menschen gequält und umgebracht haben so<br />
viel Geld ausgibt?<br />
CONTRA<br />
Immer wieder gelingt es Anhängern der Todesstrafe, Emotionen zu wecken mit der<br />
Behauptung, Schwerverbrecher könnten als Staatspensionäre auf Kosen der Steuerzahler ein<br />
sorgenfreies Leben führen. Die immens hohen Kosten, die für eine Hinrichtung ausgegeben<br />
werden müssen, werden dabei wohlweislich verschwiegen.<br />
Wie teuer den Staat das Recht zu töten kommen kann, das zeigen inzwischen zahlreiche<br />
Studien aus den Einzelstaaten.<br />
Übereinstimmendes Ergebnis: Die Todesstrafe kostet den Staat mehr als eine lebenslange<br />
Haft ohne jede Möglichkeit der Bewährung. So hat die Duke-Universität für North-Carolina<br />
herausgefunden, dass die Kosten eines Todesstrafenfalles im Schnitt um 2,16 Millionen<br />
Dollar über den Kosten eines normalen Verfahrens zu einem Kapitalverbrechen liegen.<br />
Der Staat Kalifornien könnte durch die Abschaffung der Todesstrafe pro Jahr 90 Millionen<br />
Dollar sparen. In Texas werden die durchschnittlichen Kosten für einen Todesstrafenfall auf<br />
2,3 Millionen Dollar veranschlagt. Das entspricht der dreifachen Summe, die den Staat eine<br />
40-jährige Haftstrafe in einer Hochsicherheitszelle kosten würde. In Florida werden die<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 24
Kosten pro Exekution auf durchschnittlich 3,2 Millionen Dollar beziffert. Von 1973 bis 1988<br />
wurden für 18 Exekutionen schätzungsweise 57 Millionen Dollar ausgegeben.<br />
Die Gründe, warum die Todesstrafe im Vergleich so teuer ist, sind neben den exorbitanten<br />
Verfahrenskosten mit all den Experten und der komplizierten Auswahl der Geschworenen,<br />
vor allem die vielen Verhandlungstage in, die vergleichsweise selten zu Exekutionen führen.<br />
Der Duke-Studie zufolge enden nur zehn Prozent der Verfahren mit Hinrichtungen.<br />
Folge: Die Todesstrafe kann man sich in schlechteren Zeiten immer weniger leisten.<br />
"Es gibt Dinge, die eine moderne amerikanische Stadt und ein Staat haben muss. Polizei und<br />
Feuerwehr gehören dazu und ein Strafjustizsystem. Die Todesstrafe gehört nicht dazu. Sie ist<br />
eine Art Luxusgut im Strafjustizsystem. Ein Zusatz, eine mögliche Sonderausstattung, wenn du<br />
dein Strafjustizvehikel kaufst", sagt Vincent Perini als Chef der texanischen Anwaltskammer.<br />
4.2.6 Der Staat muss auf den Volkswillen Rücksicht nehmen<br />
PRO<br />
Die Justiz muss dem Begehren der Mehrheit nach Verhängung der Todesstrafe nachkommen.<br />
CONTRA<br />
Da die Durchschnittsbürger über die Umstände von Kriminalstraftaten nur oberflächlich<br />
informiert sind, neigen sie dazu, radikal zu urteilen.<br />
Zudem kann die Meinungsmacht der Boulevardpresse einen großen Druck erzeugen.<br />
Auf eine Wiederwahl bedachte Politiker geben diesem Druck oft nach.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 25
4.2.7 Terroristen hinzurichten ist legitim<br />
PRO<br />
Nur die Hinrichtung von Terroristen verhindert ihre Freipressung.<br />
CONTRA<br />
Viele Staaten sind der Auffassung, dass nur die Hinrichtung von Terroristen ihre Freipressung<br />
verhindern würde. Drohende Hinrichtungen würden die Gefahr von Freipressungen allerdings<br />
eher erhöhen.<br />
Attentäter und Terroristen kalkulieren bei ihrem Handeln den Tod mit ein. Oft wird der<br />
Märtyrertod bewusst in Kauf genommen, sodass eine abschreckende Wirkung gerade bei<br />
politisch motivierten Tätern höchst unwahrscheinlich ist.<br />
Durch die Todesstrafe würde der Staat den Terroristen die Legitimation für ihren Kampf<br />
liefern und die behauptete Unmenschlichkeit tatsächlich zeigen.<br />
4.2.8 Die Todesstrafe ist human<br />
PRO<br />
Aber die Todesstrafebefürworter argumentieren auch gerne mit humanitären Aspekten. Das<br />
ist jetzt kein dummer Witz. So garantieren laut den Befürwortern fast alle Hinrichtungsarten<br />
einen schmerzlosen Tod.<br />
Sobald der Nackenwirbel durch den Galgen oder durch ein Fallbeil zerstört ist, stirbt man<br />
schneller als man Schmerzen wahrnehmen könnte.<br />
Die 2000 - Volt - Stromspannung sorgt dafür, dass das Gehirn Siedetemperatur erreicht. Da<br />
der Stromstoß eine Geschwindigkeit besitzt, die ca. 70 - mal schneller ist, als im Gehirn<br />
Empfindungen registriert werden könnten, sichert der "Stuhl" ein schnelles und weitgehend<br />
schmerzloses Ableben.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 26
In der Gaskammer führt das Gas zu einem relativ rasch eintretenden Betäubungszustand. Das<br />
bedeutet, dass der größte Teil des Todeskampfes im komaähnlichen Schlaf durchlitten wird.<br />
CONTRA<br />
Natürlich argumentieren die Gegner dieser Bestrafung ebenfalls mit humanitären Aspekten.<br />
So mögen zwar die vorher genannten Hinrichtungsarten unter normalen Umständen einen<br />
quallosen Tod ermöglichen, aber manche Menschen halten z.B. sehr hohe Strom- und<br />
Giftdosen aus. Bei den Hinrichtungen kam es immer wieder zu zahlreichen Pannen (siehe<br />
Hinrichtungsarten und ihre Pannen).<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 27
4.3 Zusammenfassung der Argumente<br />
Zusammenfassung der Argumente<br />
PRO<br />
<strong>TODESSTRAFE</strong><br />
CONTRA<br />
<strong>TODESSTRAFE</strong><br />
Abschreckung Studien widerlegen, dass die Todesstrafe eine<br />
abschreckende Wirkung hat<br />
Todesstrafe beugt vor weiteren Straftaten vor Morde sind meist Affekthandlungen<br />
Rache (Todesstrafe ist gerecht) Rachegedanke darf in einem Rechtsstaat nicht<br />
vorkommen<br />
Wer tötet, darf auch selbst nicht mehr leben Es gilt auch nicht:<br />
Wer stiehlt, hat kein Recht auf Eigentum<br />
Lebenslange Haft ist teuer falsches Argument, Kosten für Hinrichtung<br />
teurer<br />
auf öffentl. Meinung Rücksicht nehmen Menschen sind meist unzureichend informiert<br />
Hinrichtung verhindert Freipressung Hinrichtungen erhöhen die Gefahr der<br />
Freipressung<br />
Todesstrafe ist human Todesstrafe ist grausam und qualvoll<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 28
5. Todesstrafenatlas<br />
In diesem Abschnitt möchte ich zeigen, in welchen Ländern die Todesstrafe noch angewandt<br />
wird und dabei auch die Hinrichtungsarten der jeweiligen Länder anführen. Bei den<br />
Recherchen für diesen Teil meiner Arbeit, bin ich doch etwas überrascht worden in wie vielen<br />
Ländern der Erde die Todesstrafe heute noch angewandt wird.<br />
Ich habe die Karte Kontinenten bezogen dargestellt, da eine Weltübersicht auf Grunde der<br />
Fülle an Staaten, in denen die Todesstrafe noch existiert, nicht möglich war.<br />
• Die Staaten, in denen die Todesstrafe noch angewandt wird sind rot gekennzeichnet.<br />
• Die Staaten, in welchen die Todesstrafe ausgesetzt wurde sind blau gekennzeichnet.<br />
• Die Staaten, in denen die Todesstrafe nur im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />
Anwendung findet, sind gelb unterlegt.<br />
Die Angaben für diese Landkarte habe ich diesen Internetadressen entnommen:<br />
http://www.abcnews.go.com/sections/us/popoff/deathrow_kit_000404_popoff/index.html<br />
http://www.erdkunde-online.de/statistik/7050.htm<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 29
5.1 NORDAMERIKA<br />
Alaska<br />
LÄNDER<br />
HINRICHTUNGSARTEN<br />
USA (in 38 von 50 Staaten) Elektrischer Stuhl; Erschießen;<br />
Gaskammer; Hängen; tödliche Injektion<br />
Kanada Erschießen (nur im Militärbereich)<br />
Mexiko Erschießen (nur im Militärbereich)<br />
Bahamas Hängen<br />
Belize<br />
Hängen<br />
Guatemala Erschießen; tödliche Injektion<br />
Jamaika Hängen<br />
Kuba<br />
Hängen<br />
Kanada<br />
� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />
� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />
� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />
� Hinrichtung)<br />
� keine Todesstrafe<br />
Vereinigte<br />
Staaten<br />
Bahamas<br />
Dominik.<br />
Rep.<br />
Mexiko<br />
Kuba<br />
Puerto Rico<br />
Haiti<br />
Jamaika<br />
Belize Honduras<br />
Nikaragua<br />
Guatemala<br />
El Salvador<br />
Costa Rica<br />
Panama<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 30
5.2 SÜDAMERIKA<br />
Suriname<br />
Fr. Guayana<br />
Venezuela<br />
Guyana<br />
Kolumbien<br />
Peru Brasilien<br />
HINRICHTUNGSARTEN<br />
LÄNDER<br />
Erschießen<br />
Hängen<br />
Chile<br />
Guyana<br />
Bolivien<br />
Paraguay<br />
� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />
� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />
� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />
� Hinrichtung)<br />
� keine Todesstrafe<br />
Uruguay<br />
Argentinien<br />
Chile<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 31
5.3 EUROPA<br />
Island<br />
Länder<br />
Hinrichtungsarten<br />
Russland 1996 ausgesetzt<br />
Ukraine Nicht bekannt<br />
Weissrussland Hängen<br />
Finnland<br />
Schweden<br />
Norwegen<br />
Russland<br />
Estland<br />
Lettland<br />
Dänemark<br />
Litauen<br />
Irland<br />
Groß Niederlande<br />
Britannien<br />
� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />
� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />
� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />
� Hinrichtung)<br />
� keine Todesstrafe<br />
Weissrussland<br />
Polen<br />
Deutschland<br />
Ukraine<br />
Belgien<br />
Tschechien<br />
Slowakei<br />
Moldau<br />
Österreich<br />
Schweiz<br />
Frankreich<br />
Rumänien<br />
Kroatien<br />
Slowenien Ungarn<br />
Bulgarien<br />
Jugoslawien<br />
Bosnien<br />
Italien<br />
Makedonien<br />
Spanien<br />
Portugal<br />
Albanien<br />
Türkei<br />
Griechenland<br />
Zypern<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 32
5.4 AFRIKA<br />
LÄNDER HINRICHTUNGSARTEN<br />
Ägypten Erschießen; Hängen<br />
Algerien Erschießen<br />
Äquatorial-Guinea Erschießen; Hängen<br />
Äthiopien Erschießen; Hängen<br />
Benin Erschießen<br />
Botsuana Hängen<br />
Burundi Erschießen; Hängen<br />
Djibuti Erschießen<br />
Eritrea Erschießen; Hängen<br />
Gabun Erschießen<br />
Ghana Erschießen<br />
Guinea Erschießen<br />
Kamerun Nicht bekannt<br />
Kenia Hängen<br />
Komoren Erschießen<br />
Kongo (Dem. Rep.) Erschießen; Enthaupten<br />
Lesotho Hängen<br />
Liberia Erschießen; Hängen<br />
Lybien Erschießen; Hängen<br />
Malawi Hängen<br />
Marokko Erschießen<br />
Mauretanien Erschießen; Enthaupten; Steinigen<br />
Nigeria Erschießen; Hängen<br />
Ruanda Erschießen<br />
Sambia Erschießen<br />
Sierra Leone Erschießen; Hängen<br />
Simbabwe Hängen<br />
Somalia Erschießen<br />
Sudan Erschießen; Hängen<br />
Swasiland Hängen<br />
Tansania Hängen<br />
Tschad Erschießen<br />
Tunesien Erschießen; Hängen<br />
Uganda Erschießen; Hängen<br />
Tunesien<br />
Lybien<br />
Algerien<br />
Marokko<br />
Ägypten<br />
Mauretanien<br />
Niger<br />
Eritrea<br />
Tschad<br />
Mali<br />
Sudan<br />
Senegal<br />
Gambia<br />
Djibuti<br />
Burkina<br />
Faso<br />
Guinea<br />
Nigeria<br />
Benin<br />
Guinea-Bissau<br />
Äthiopien<br />
Togo<br />
Somalia<br />
Zentralafrika<br />
Kamerun<br />
Ghana<br />
Cote<br />
D’Ivoire<br />
Liberia<br />
Sierra<br />
Leone<br />
Uganda<br />
Äquatorial-<br />
Guinea<br />
Kenia<br />
Ruanda<br />
Burundi<br />
Demokratische<br />
Republik Kongo<br />
(Zaire)<br />
Kongo<br />
Gabun<br />
Tansania<br />
Komoren<br />
Angola<br />
Sambia<br />
� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />
� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />
� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />
� Hinrichtung)<br />
� keine Todesstrafe<br />
Madagaskar<br />
Malawi<br />
Mosambik<br />
Simbabwe<br />
Botsuana<br />
Nambia<br />
Swasiland<br />
Lesotho<br />
Südafrikanische Rep.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 33
5.5 ASIEN<br />
LÄNDER HINRICHTUNGSARTEN<br />
Afghanistan<br />
Erschießen<br />
Armenien<br />
Erschießen<br />
Bahrein<br />
Erschießen<br />
Bangladesch<br />
Erschießen; Hängen<br />
China Erschießen<br />
Indien<br />
Erschießen; Hängen<br />
Indonesien Erschießen<br />
Irak<br />
Erschießen; Hängen<br />
Iran Erschießen; Hängen; Steinigen<br />
Japan Hängen<br />
Jemen<br />
Erschießen; Enthaupten;<br />
Steinigen<br />
Jordanien<br />
Erschießen; Hängen<br />
Kasachstan Nicht bekannt<br />
Katar Erschießen; Enthaupten; Hängen<br />
Kirgistan Nicht bekannt<br />
Kuwait<br />
Erschießen; Hängen<br />
Laos<br />
Nicht bekannt<br />
Libanon<br />
Erschießen; Hängen<br />
Malaysia Hängen<br />
Mongolei<br />
Erschießen; Hängen<br />
Myanmar Hängen<br />
Nordkorea<br />
Erschießen; Hängen<br />
Oman<br />
Nicht bekannt<br />
Pakistan<br />
Hängen<br />
Philippinen<br />
tödliche Injektion<br />
Saudi-Arabien<br />
Enthaupten; Steinigen<br />
Südkorea<br />
Erschießen; Hängen<br />
Syrien<br />
Nicht bekannt<br />
Tadschikistan<br />
Nicht bekannt<br />
Taiwan<br />
Erschießen<br />
Thailand<br />
Erschießen<br />
Usbekistan<br />
Nicht bekannt<br />
Vereinigte Arabische Erschießen; Enthaupten;<br />
Emirate<br />
Steinigen<br />
Vietnam<br />
Erschießen<br />
Russland<br />
�������<br />
�������<br />
�������<br />
�������<br />
������������<br />
������������<br />
������������<br />
Kasachstan<br />
Mongolei<br />
Usbekistan<br />
Nordkorea<br />
Japan<br />
Turkmenistan<br />
Südkorea<br />
China<br />
Georgien Kirgistan<br />
Aserbaidschan<br />
Armenien<br />
Tadschikistan<br />
Syrien<br />
Libanon Irak Iran<br />
Israel<br />
Kuwait<br />
Jordanien<br />
BahreinKatar<br />
Indien<br />
Afghanistan<br />
Buthan<br />
Nepal<br />
Pakistan<br />
Taiwan<br />
Myanmar<br />
Ver.<br />
Arab. Em.<br />
Laos<br />
Oman<br />
Saudi-Arabien<br />
Philippinen<br />
Bangladesch<br />
Vietnam<br />
Thailand<br />
Jemen<br />
Kambodscha<br />
Brunei<br />
Malaysia<br />
Malediven<br />
Indonesien<br />
Sri Lanka<br />
� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />
� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />
� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />
� Hinrichtung)<br />
� keine Todesstrafe<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 34
5. 6 AUSTRALIEN<br />
Westirian<br />
Papua<br />
Neuguinea<br />
Salomonen<br />
Fidschi<br />
Vanuatu<br />
Australien<br />
Neuseeland<br />
� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />
� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />
� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />
� Hinrichtung)<br />
� keine Todesstrafe<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 35
6. Tatsachen und Fakten<br />
Hier einige Zahlen die einen detaillierteren Überblick über die weltweite Situation der<br />
Todesstrafe geben sollen.<br />
• Nach Angaben von Amnesty International haben weltweit 111 Länder de jure e de facto<br />
die Todesstrafe abgeschafft.<br />
• 75 Staaten und Territorien haben die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft.<br />
• 16 Staaten haben die Todesstrafe für alle Verbrechen bis auf außergewöhnliche, wie<br />
z.B. Verbechen im Rahmen für Kriegshandlungen, abgeschafft.<br />
• 22 Länder kann man zu den Staaten zählen, in denen die Todesstrafe de facto<br />
abgeschafft ist: die Todesstrafe steht aber weiterhin im Strafgesetzbuch, sie haben aber<br />
seit mindestens zehn Jahren keine Todesstrafe mehr vollstreckt.<br />
• 84 Länder haben die Todesstrafe beibehalten und wenden sie an.<br />
Wenn die Todesstrafe einmal abgeschafft ist, wird sie selten wieder eingeführt. Seit 1985<br />
haben nur vier Staaten sie wieder eingeführt, die sie zuvor abgeschafft hatten; eines von ihnen<br />
– Nepal – hat sie seitdem erneut abgeschafft. Auf den Philippinen werden wieder<br />
Hinrichtungen vollstreckt, aber in den beiden anderen Ländern Gambia und Papua Neu-<br />
Guinea kam es seitdem zu keinen Exekutionen mehr.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 36
Nach der Statistik von Amnesty International waren 2001 weltweit in 31 Ländern 3.048<br />
Häftlinge hingerichtet worden.<br />
In 69 Ländern hat es 5.265 Todesurteile gegeben.<br />
Amnesty betont jedoch, das die tatsächlichen Zahlen wahrscheinlich höher liegen.<br />
Hinrichtungen 2001 - nach Angaben von<br />
Amnesty International<br />
139 79 66<br />
2.468<br />
China Iran Saudi Arabien USA<br />
Um diese Zahlen in Relation stellen zu können sollte man die Einwohnerzahlen dieser Staaten<br />
wissen:<br />
CHINA 1.284.000.000<br />
IRAN 66.622.700<br />
SAUDI-ARABIEN 23.513.300<br />
USA 280.500.000<br />
Diese vier Länder sind für 90 Prozent aller von Amnesty weltweit festgestellten<br />
Hinrichtungen verantwortlich.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 37
7. Hinrichtungsarten<br />
In diesem Abschnitt meiner Arbeit möchte ich die verschiedensten Hinrichtungsarten<br />
beschreiben. Allerdings werde ich mich nur auf die aktuellsten Methoden Menschen<br />
hinzurichten beschränken, da die Aufzählung aller je angewandten Todesstrafen den Rahmen<br />
dieser Arbeit sprengen würden.<br />
Ich werde deshalb nur jene beschreiben, die auch heute noch angewandt werden.<br />
7.1 Der Elektrische Stuhl<br />
Der Fachausdruck für Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl heißt<br />
ELECTROCUTION.<br />
Der Stuhl kostet etwa 35.000 €, der benötigte Starkstrom ungefähr<br />
30 Cent.<br />
7.1.1 Geschichtlicher Rückblick<br />
Auf der Suche nach einer Tötungsart, die keine sichtbaren Verletzungen hinterlässt und die<br />
Hinrichtung "humanisieren" sollte, wurden die Amerikaner mit dem elektrischen Stuhl<br />
fündig.<br />
Die Idee des Elektrischen Stuhls stammt eigentlich vom Zahnarzt Dr. Albert Southwick, der<br />
1881 Zeuge eines Unfalls war: Ein betrunkener alter Mann berührte einen Stromgenerator und<br />
starb dabei sofort. Dieses Ereignis erzählte er seinem Freund Senator David McMillan. Im<br />
selben Monat sprach der Senator noch mit dem Gouverneur David B. Hill, das man mit<br />
Elektrizität doch endlich das grausame Hängen ersetzen könnte. Dann nahm alles seinen Lauf,<br />
im Jahr 1886, rief das Parlament des Staates New York eine Kommission ins Leben um "eine<br />
menschliche und bequeme" Art der Hinrichtung zu finden. Im Juni 1888 beschloss das<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 38
Parlament von New York mit 87 gegen 8 Stimmen, die Elektrische Hinrichtung einzuführen.<br />
Die MEDICO-Legal Society von New York wurde beauftragt eine Methode zu finden, wie<br />
man eine solche Hinrichtung vollziehen kann.<br />
Am 01.01.1889 trat das Gesetz in Kraft. "Die Exekution muss so ausgeführt werden, dass der<br />
Strom den Körper durchfließt, bis zum Eintreten des Todes."<br />
7.1.2 Die erste Hinrichtung<br />
Im Auburn Gefängnis entwirft und baut der Elektriker Edwin R. Davis den<br />
ersten Elektrischen Stuhl, der dem heutigen bereits sehr ähnlich ist.<br />
Am 6. August 1890 wurde der Elektrische Stuhl im Auburn Gefängnis das erste Mal in<br />
Betrieb gesetzt. Der erste Delinquent war William Kemler, der des Mordes an seiner Freundin<br />
überführt worden war. Die Medien überschlugen sich mit Berichten von der Hinrichtung. So<br />
war am Tage der Hinrichtung eine riesige Anzahl von Menschen vor dem Gefängnis<br />
versammelt, alle mit der Hoffnung, einen Blick auf diese "moderne Hinrichtung" zu werfen.<br />
Doch sie wurden alle enttäuscht, da die Hinrichtung im Inneren des Gefängnisses stattfand.<br />
Als am 6. August 1890 Kemler in Begleitung des Gefängnisdirektors in den<br />
Hinrichtungsraum gebracht wurde, war er sichtlich nervös. Er wurde auf einen großen<br />
schweren Eichenstuhl, der am Boden befestigt war festgeschnallt. Dann wurde eine<br />
Metallkappe mit einer Elektrode an seinem Kopf befestigt und eine weitere Elektrode auf dem<br />
Rücken. Auf die Frage des Gefängnisdirektors, ob er noch etwas zu sagen habe antwortete<br />
Kemler: "Es freue ihn, dass heute so viele Menschen hier erschienen sind und er denke, dass<br />
es eine feine Sache sei."<br />
Als der Gefängnisdirektor das Zeichen gab, legte der Elektriker in einem Nebenraum den<br />
Schalter um. 1000 Volt durchflossen den Körper Kemler's. Dieser verkrampfte sich und der<br />
Körper presste sich gegen die Gurte. Nach 17 Sekunden wurde der Strom abgeschaltet da man<br />
Kemler für Tod hielt. Nach der Unterbrechung des Stromes erschlaffte der Körper sofort, und<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 39
er fing zu keuchen und röcheln an, auch erbrach er sich. Danach wurde der Strom sofort<br />
wieder eingeschaltet und erst nach weiteren 70 Sekunden als Rauchsäulen vom Kopf und<br />
Rücken aufstiegen, welche von Verbrennungen des Fleisches herrührten, wieder abgestellt.<br />
Ansichtskarte um 1900<br />
Die Zeugen waren einer Meinung:<br />
"Der Anblick und der Geruch waren grauenhaft, ebenso die<br />
Dauer der Hinrichtung."<br />
George Fell, Assistent des Henkers:<br />
"Der Mann erlitt fast keine Schmerzen."<br />
Albert Southwick:<br />
"Von diesem Tage an leben wir in einer höheren Zivilisation."<br />
George Westinghouse:<br />
"Wir hätten die Hinrichtung wohl besser mit einer Axt gemacht."<br />
Der Gouverneur trat vor die Presse:<br />
"Dem Gesetz ist genüge getan und der Elektrische Stuhl war ein<br />
voller Erfolg."<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 40
7.1.3 Der Elektrische Stuhl heute:<br />
Dies ist ein Auszug aus einer Firma die Hinrichtungsgeräte herstellt:<br />
Firma Fred A. Leuchter ASSOCIATES, INC.<br />
MODULAR ELECTROCUTION SYSTEM<br />
231 Kennedy Drive<br />
Unit 110<br />
Boston, Massachusetts 02148<br />
Beim Bau eines Electrocution System sind wenige, aber sehr wichtige Faktoren zu beachten:<br />
Spannung, Stromstärke, Verbindungen, Dauer und Anzahl der elektrischen Stromstöße.<br />
1. Das System sollte 3 Elektroden enthalten. Am Kopf wird eine engansitzende Kappe befestigt<br />
welche eine Elektrode mit einem in Salinelösung getränkten Schwamm enthält. Dies ist die<br />
Elektrode durch die der Strom eingeführt wird.<br />
2. Jeder Fußknöchel wird mit je einer festsitzenden Knöchelelektrode ausgestattet. So, dass der<br />
Strom durch den ganzen Körper fließt, sich im Unterleib teilt und durch die Beine zurückfließt.<br />
Wenn nur eine Knöchelelektrode verwendet wird gibt es meistens Komplikationen und Zwischenfälle<br />
bei der Hinrichtung.<br />
Ein besserer Kontakt wird dadurch erreicht, dass man die Elektrode mit kleinen in Salinelösung<br />
getränkten Schwämmchen puffert, so dass der Strom eine gute Verbindung zum Körper hat. Es ist sehr<br />
wichtig, dass an den Elektroden ein gleichmäßiger Stromdurchfluss mit minimalem Widerstand aufrecht<br />
erhalten wird. Außerdem muss nach dem Spannungsabfall ein Minimum von 2000 Volt<br />
Wechselspannung aufrecht erhalten werden. Dies garantiert eine totale Zerstörung des autonomen<br />
Nervensystems. Wenn die Spannung unter 2000 Volt sinkt kann der Herztod nicht garantiert werden.<br />
Eine Spannung unter 2000 Volt ist nicht ausreichend für eine Hinrichtung und verursacht nur<br />
Schmerzen.<br />
Während der Hinrichtung sind 2 Faktoren zu berücksichtigen: und zwar das bewusste und das<br />
autonome Nervensystem. Spannungen von mehr als 1500 Volt Wechselspannung sind im allgemeinen<br />
ausreichend, um das bewusste Nervensystem zu zerstören, das Schmerzempfinden und Denkfähigkeit<br />
steuert. Bewusstlosigkeit tritt im allgemeinen in 4,16 Millisekunden ein. Das ist vierundzwanzig mal<br />
schneller, als das bewusste Nervensystem den Schmerz registrieren kann.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 41
7.1.4 Vorbereitungen<br />
Bevor der Gefangene in den Hinrichtungsraum geführt wird, werden ihm das Kopfhaar sowie<br />
die Augenbrauen abrasiert. Diese Maßnahme erfolgt, damit Kopfhaar und Augenbrauen nicht<br />
in Brand geraten. Außerdem wird eine Hose für die Hinrichtungsprozedur präpariert, indem<br />
man ein Hosenbein in Höhe des Knies abtrennt. Dies geschieht, damit die stromführende<br />
Elektrode später an der Wade des Delinquenten befestigt werden kann. Da sich Darm und<br />
Blase im Todeskampf entleeren, muss der Gefangene Kunststoffwindeln tragen. Hierüber<br />
muss er sich die präparierte Hose überziehen.<br />
Nachdem der Gefangene seine letzten Worte gesprochen hat, wird er mit Lederriemen an den<br />
Stuhl gefesselt. Damit den bei den Hinrichtungen anwesenden Zeugen grausame<br />
Leidensmienen des Verurteilten erspart bleiben, wird ihm eine Stoffmaske über das Gesicht<br />
gezogen.<br />
Dann wird eine Art Stahlhelm auf dem kahlgeschorenen Schädel platziert und mit Riemen<br />
fixiert. Dieser Helm enthält einen nassen Schwamm, welcher direkten Kontakt zur Kopfhaut<br />
und zu den stromführenden Teilen des Helms hat. Mit Hilfe dieses Schwammes wird die<br />
elektrische Leitfähigkeit des Körpers erhöht. Eine Elektrode wird auf dem Stahlhelm<br />
befestigt. Sie leitet die Elektrizität in den Helm. Eine weitere stromführende Elektrode wird<br />
an der Wade des Verurteilten befestigt.<br />
Nun wird das Absauggebläse an der Decke des Hinrichtungsraums eingeschaltet. Es soll den<br />
bei der Hinrichtung entstehenden Rauch absaugen und somit den Geruch verbrannten<br />
Menschenfleisches möglichst schnell neutralisieren.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 42
7.1.5 Die Hinrichtung<br />
Auf Geheiß des Gefängnisdirektors wird der Strom eingeschaltet. Es gibt 2 Vollstrecker und 2<br />
Hauptstromschalter. Die Maschine wählt dann nach dem Zufallsprinzip einen Schalter aus,<br />
der die Tötung auslöst. So weiß keiner der beiden Vollstrecker, wer nun den tödlichen<br />
Schalter umgelegt hat.<br />
Insgesamt erhält der Delinquent drei Stromstöße von etwa 1.200 Volt. Jeder dieser<br />
Stromstöße dauert etwa eine Minute. Nach jedem Stromstoß folgt eine 10 bis 30 Sekunden<br />
andauernde Pause.<br />
Nach dem dritten Stromstoß prüft ein Arzt, ob der Delinquent noch lebt. Ist dies der Fall, so<br />
erhält der Gefangene wiederum Stromstöße nach vorgenanntem Muster. Diese Prozedur wird<br />
bei Bedarf so oft wiederholt, bis der Verurteilte letztendlich stirbt.<br />
7.1.6 Pannen auf dem Stuhl<br />
Bis heute wurden immer wieder weitere Verbesserungen<br />
an dem Stuhl vorgenommen. Doch auch die Pannen<br />
hörten nicht auf. An den folgenden 2 Beispielen möchte<br />
ich den Lebenskampf der Delinquenten darstellen.<br />
Auch der 17jährige Willie Francis erlebte bei seiner<br />
Hinrichtung 1946 im US-Bundesstaat Louisiana eine<br />
Folter, wie sie grausamer kaum sein könnte.<br />
Nachdem der Stromschalter betätigt worden war, spannte<br />
sich Francis Körper, die Lippen schwollen an. Aber der<br />
Tod trat nicht ein. Nun überlegte man, die Stromstärke zu erhöhen, was sich jedoch als<br />
technisch unmöglich herausstellte. Mit den Worten "Hört auf. Lasst mich Luft holen!"<br />
forderte Francis den Henker auf, die Prozedur abzubrechen. Daraufhin erging die Order, die<br />
Hinrichtung abzubrechen und den Gefangenen in seine Zelle zu führen.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 43
"Ich sah kleine blaue, rosa und grüne Punkte und fühlte ein Brennen in meinem Kopf und am<br />
linken Bein", berichtete Francis später. Ein Jahr später unternahm der Staat Louisiana einen<br />
erneuten Versuch, Francis hinzurichten - diesmal mit Erfolg.<br />
Auch bei der Hinrichtung von Allen Lee Davis<br />
am 8.7.1999 in Florida (Foto) gab es<br />
erhebliche Schwierigkeiten.<br />
Davis Anwalt befürchtete schon vorher, dass es<br />
Probleme bei der Hinrichtung des ca. 160 kg<br />
schweren Mannes geben würde. Der Oberste<br />
Gerichtshof lehnte eine derartige Berufungs-<br />
begründung ab. Für die Hinrichtung wurde<br />
zwar ein neuer Stuhl gebaut, die elektrischen<br />
Teile blieben jedoch die alten.<br />
Die Hinrichtung wurde dann auch zu einem<br />
blutigen Spektakel. Zeugen berichteten von<br />
Blut, das aus Gesicht und Brust spritzte.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 44
Häufig treten bei Hingerichteten auch schwerste Verbrennungen auf, wie man an den<br />
folgenden Bildern sehen kann:<br />
Weitere Nebenwirkungen sind:<br />
• Speichelfluss<br />
• Augäpfel fliegen aus den Höhlen<br />
• Körpertemperatur steigt über 80 Grad Celsius an<br />
• Eiweiß im Blut verdickt sich und verstopft alle Adern<br />
• das Gehirn wird hart<br />
• Rauch kommt aus dem Körper<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 45
7.2 Die Gaskammer<br />
Die Gaskammer kommt heute nur noch in einigen wenigen US-<br />
Bundesstaaten zum Einsatz. Sie gilt sogar unter Todesstrafe-<br />
Befürworter als grausame Hinrichtungsart und wird daher in den<br />
meisten Bundesstaaten durch andere Hinrichtungsmethoden<br />
ersetzt.<br />
7.2.1 Geschichtlicher Überblick<br />
Eine Gaskammer kostet bei der bereits beim Elektrischen Stuhl<br />
erwähnten Firma von Fred Leuchter etwa 200.000 Euro, das Gas<br />
für eine Hinrichtung etwa 300 Euro.<br />
Dr. Allen McLean Hamilton, ein Toxikologe aus Nevada, kam als erster auf die Idee, Gas als<br />
Tötungsinstrument zu benutzen. Mit Gas sollten Hinrichtungen zu einer "sauberen" Sache<br />
werden. Erste Versuche wurden mit Schweinen durchgeführt.<br />
Die erste Gaskammer kam in Carson City in Nevada zum Einsatz. Am 8. Februar 1924 wurde<br />
der Chinese Gee John als erster Mensch in einer Gaskammer hingerichtet.<br />
Die Effektivität der Gaskammer beeindruckte später die Nazis. Wie allen bekannt fanden<br />
Millionen von Juden ihren Tod in den deutschen Gaskammern.<br />
7.2.2 Das Gas<br />
In den heutigen Gaskammern kommt das Gas Zyankali<br />
zum Einsatz, welches durch eine chemische Reaktion in<br />
Zyanid umgewandelt wird. Zyanid ist mit dem Giftgas<br />
Zyklon-B, welches von den Nazis bei den Verbrechen in<br />
Auschwitz eingesetzt wurde, identisch.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 46
7.2.3 Beschreibung der Gaskammer<br />
Die Gaskammer ist eine rundum mit Fenstern versehene<br />
Stahlzelle, in deren Mitte sich ein Stuhl befindet, ein<br />
Entlüftungsrohr sowie ein Rohr zur Einleitung der<br />
Flüssigkeiten in das Kammerinnere befinden. Die Zeugen<br />
können durch die Fenster den Ablauf der Hinrichtung<br />
verfolgen.<br />
Vor Beginn der Hinrichtung wird Zyankali in eine unter dem Stuhl befindliche Giftwanne<br />
gelegt.<br />
7.2.4 Die Hinrichtung<br />
Nach den oben genannten Vorbereitungen muss sich der Delinquent auf den Stuhl setzen. Er<br />
wird festgeschnallt und über ein Kabel mit dem EKG-Gerät verbunden. Der Gefangene darf<br />
nun seine letzten Worte an die Anwesenden richten. Anschließend wird die Spezialtür zur<br />
Kammer geschlossen.<br />
Jetzt beginnt die Hinrichtungsprozedur: Durch das Entlüftungsrohr wird zunächst etwas<br />
Luft aus der Kammer gesaugt, damit die Wirkung des Giftgases intensiviert wird. Über das<br />
Rohr zur Einleitung von Flüssigkeiten wird Wasser zusammen mit schwefelhaltiger Säure in<br />
die unter dem Stuhl stehende Giftwanne geleitet. Durch die Verbindung von Zyankali mit<br />
Wasser und schwefelhaltiger Säure entsteht Zyanid, welches in Dämpfen vom Boden der<br />
Kammer aufsteigt und vom Gefangenen eingeatmet wird.<br />
Das Gas riecht süßlich und angeblich soll es nach Mandeln duften.<br />
Nachdem mittels EKG der Tod des Delinquenten festgestellt worden ist, verbleibt er noch<br />
etwa 30 Minuten in der Gaskammer. Erst dann wird das Gas aus der Kammer ausgesaugt und<br />
"normale" Atemluft eingelassen. Anschließend säubern Bedienstete in Schutzkleidung und<br />
Gasmasken die Kammer mit Wasser und besprühen den Hingerichteten mit Salmiakgeist, um<br />
letzte Gasreste aus Haut und Kleidung zu enfernen. Dann erst wird der Tote aus der Kammer<br />
gebracht.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 47
7.2.5 Pannen in der Gaskammer<br />
So ereignete sich beispielsweise 1949 bei der Hinrichtung, des schmächtigen Schwarzen<br />
Leandress Rily, folgendes Szenario:<br />
Als die Hinrichtung beginnen sollte, befreite er sich ich aus den Fesseln und rannte in der<br />
Gaskammer hin und her. Dabei schlug er verzweifelt gegen die dicken Fensterscheiben.<br />
Deshalb wurde die Gaskammer wieder geöffnet und vier Wärter überwältigten Rily und<br />
fesselten ihn wieder auf dem Stuhl in der Gaskammer. Dieses Schauspiel vollzog sich noch<br />
weitere drei Mal, ehe man beim vierten Versuch das Gas nun in die Kammer strömen ließ.<br />
Sehr erschütternd war auch die Hinrichtung von Caryl Chessman, am 2. Mai 1960:<br />
Als Gas aufstieg klingelte das Telefon. Es war die Nachricht, die Hinrichtung aufzuschieben.<br />
Der leitende Beamte entschied sich allerdings dafür weiterzumachen, weil die Hinrichtung zu<br />
weit fortgeschritten war.<br />
Richtete man hier vielleicht einen Unschuldigen??? Wäre Chessman vielleicht noch zu retten<br />
gewesen, wenn man das Gas sofort abgesaugt hätte???<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 48
7.3 Die Tödliche Injektion<br />
Die tödliche Injektion (Lethal Injection) wird<br />
heute von den meisten Staaten in den USA<br />
genutzt. In manchen Staaten gibt es die Wahl<br />
zwischen dieser und einer anderen<br />
Hinrichtungsmethode.<br />
Die Tötung mit der Giftspritze führte in den<br />
USA zu großen Kontroversen, da sie sich nicht<br />
mit dem Ehrenkodex der Ärzte vereinbaren<br />
lässt, der die Rettung von Leben und nicht dessen Zerstörung vorsieht.<br />
Die Kosten für den Giftstoff betragen in etwa 86 Euro.<br />
7.3.1 Geschichtlicher Überblick<br />
Nach Erfindung des Elektrischen Stuhls und der Gaskammer, ging die Suche der Amerikaner<br />
nach einer perfekten Hinrichtungsart weiter.<br />
So übernahm 1977 Oklahoma als erster Staat die Todesspritze als Exekutionsinstrument.<br />
Der erste Mensch, der auf diese Weise hingerichtet wurde, war Charles Brooks. Sein<br />
Todesurteil wurde am 7. Dezember 1982 im Huntsville Prison, in Texas, vollstreckt.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 49
7.3.2 Die Hinrichtung Heute<br />
Ein Mikrophon wird über dem Kopf des<br />
Insassen angeschlossen. Die Lautsprecher<br />
dazu befinden sich in den<br />
Zuschauerräumen.<br />
Am Kopf des Hinzurichtenden steht ein<br />
Wärter und am Fußende ein Kaplan. Beide<br />
bleiben dort, bis der Insasse für tot erklärt<br />
wird.<br />
Bevor das tödliche Gift in die Venen des<br />
Täters gepumpt wird, bekommt er die Gelegenheit, um ein letztes Statement abzugeben.<br />
In vielen Fällen wird Reue bekannt. Oftmals wird diese letzte Gelegenheit aber auch dazu<br />
genutzt, um das Justizsystem heftig zu kritisieren, oder um die eigene Unschuld zu beteuern.<br />
Die Worte "Let's go, Warden" oder "All right, Warden, I'm ready to go home" (Warden<br />
bedeutet Gefängnisaufseher) signalisieren den Exekutierenden dass der Hinrichtungsprozess<br />
beginnen kann.<br />
Bei der Exekution gibt es 2 Möglichkeiten:<br />
1. die manuelle Hinrichtung<br />
2. die Hinrichtung durch eine vollautomatische Injektionsmaschine<br />
Bei der manuellen Hinrichtung spritzen zwei Hinrichtungstechniker unabhängig<br />
voneinander eine Flüssigkeit in einen Schlauch, der mit der Vene des Delinquenten verbunden<br />
ist. Die eine Substanz ist harmlos, die andere tödlich. So weiß keiner von beiden, wer die<br />
tödliche Injektion gesetzt hat.<br />
Die Idee der vollautomatischen Hinrichtung, stammt wiederum von der Firma des Fred<br />
Leuchter (der deshalb auch den Namen Dr. Death trägt).<br />
Auch hier gibt es wieder zwei Vollstrecker. An einer Computerkonsole gibt es zwei<br />
Startknöpfe, die die Beamten gleichzeitig drücken. Der Computer wählt per Zufallsgenerator<br />
den Knopf aus, der die Tötung auslöst und löscht das Ergebnis sofort. So können auch bei<br />
dieser Methode die beiden Vollstrecker nach Feierabend mit reinem Gewissen nach Hause<br />
gehen.<br />
Die Kosten für Dr. Death's Maschine betragen 30.000 Euro.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 50
7.3.3 Die Wirkung des Giftes<br />
Durch die Injektionsnadel läuft zunächst eine neutrale Kochsalzlösung, die dafür sorgt, dass<br />
das Gift anschließend ungehindert seinen Weg finden kann. Danach fließen nacheinander 3<br />
unterschiedliche Stoffe in den Körper:<br />
Die Zeugen bemerken innerhalb weniger Sekunden, wie sich die Brust des Hinzurichtenden<br />
ausdehnt. Insgesamt sollte der Prozess maximal 7 Minuten dauern. Dann betritt ein Arzt den<br />
Raum und erklärt den Delinquenten für tot.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 51
7.3.4 Pannen bei der Hinrichtung<br />
Bei der tödlichen Injektion kommt es häufig vor, dass die Hinrichtungstechniker die Venen<br />
nicht finden und das Gift in die Arterie oder in das Muskelgewebe dringt, was sehr<br />
schmerzhaft ist. Auch können die Lösungen verdicken, wenn die Mengen falsch berechnet<br />
werden.<br />
Der Katheder verstopft und der Delinquent erlebt einen langsamen und qualvollen Tod.<br />
So zog sich der Sterbevorgang von Stephen McCoy am 24. Mai 1989 wegen einer<br />
fehlerhaften Medikamentenmischung fast eine halbe Stunde hin. Bis zu seinem Ende hat er<br />
nicht aufgehört zu husten und zu würgen.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 52
7.4 Das Hängen<br />
7.4.1 Geschichtlicher Überblick<br />
Die Beschreibung des Hängens gab es schon im Alten<br />
Testament.<br />
Diese uralte Hinrichtungsform wurde besonders im<br />
Mittelalter als Strafe für Diebstahl angewandt und war<br />
lange Zeit nur Männern vorbehalten.<br />
Hängen war lange Zeit ein öffentliches Spektakel. Der<br />
Galgen war früher einfach nur ein großer Baum, an dem<br />
ein Seil befestigt wurde.<br />
Diese Methode war allerdings sehr brutal und war<br />
deshalb auch dem einfachen Volke vorbehalten, die<br />
anderen wurden geköpft.<br />
Im 20 Jhd. entwickelte man das Hängen weiter, man wollte es humaner machen.<br />
Denn beim Hängen traten 2 große Probleme auf, die alles andere als einen schmerzlosen Tod<br />
darstellten.<br />
1) Fiel der Verurteilte zu schnell, wurde er enthauptet.<br />
2) Fiel der Verurteilte zu langsam, kam es zur Strangulierung.<br />
Um dies zu vermeiden wurde von den Engländern der "long drop" eingeführt. Der Verurteilte<br />
fiel dabei durch eine Falltür. Weiters wurde die Länge des Seils in Abhängigkeit zum<br />
Körpergewicht gestellt, wodurch ein Genickbruch erzeugt werden sollte.<br />
Danach muss ein 81 kg schwerer Delinquent 2,55 m tief fallen, damit er sofort bewusslos war.<br />
Für je 3 kg weniger, wird der Strang um 5 cm verlängert.<br />
7.4.2 Das Hängen Heute<br />
Noch heute arbeiten amerikanische Scharfichter nach der "Long Drop-Methode" der<br />
Engländer.<br />
Bei der Hinrichtung werden dem Verurteilten, um Gegenwehr zu vermeiden, Hände und Füße<br />
gefesselt. Weiters bekommt er eine Kapuze über das Gesicht, die die Geräusche dämpfen soll,<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 53
die ein Mensch von sich gibt, wenn er stranguliert wird. Auf diese Weise erspart man den<br />
Zeugen aber auch den Gesichtsausdruck im Augenblick des Todes.<br />
Das Hängen wird auch heute noch in vielen Ländern vollzogen. Vor allem viele afrikanische<br />
Staaten verzichten auch heute noch auf den sogenannten "Long Drop", den langen Fall. Sie<br />
schließen das qualvolle Ersticken in die Todesstrafe mit ein.<br />
Wer Bestechungsgeld zahlen kann, dem hängt sich ein "gnädiger" Soldat an die Füße, um das<br />
Leiden zu verkürzen.<br />
Wer viel zahlen kann, dem wird unmittelbar vor der Strangulation ein schnell wirkendes Gift<br />
unauffällig in den Mund gesteckt.<br />
In Amerika sehen nur noch einige wenige Staaten (siehe Todesstrafenatlas) den Tod am<br />
Galgen vor. Allerdings kann hier die tödliche Injektion als Alternative gewählt werden.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 54
7.5 Die Steinigung<br />
7.5.1 Geschichtlicher Überblick<br />
Die Steinigung war die klassische Todesstrafe des Alten Testaments. Sie stand vor allem auf<br />
die für jene Zeit schlimmsten Vergehen wie Abgötterei, Gotteslästerung und Entweihung von<br />
Heiligtümern . Ebenso wurden Vergehen gegen die Sexualgebote mit Steinigung bestraft.<br />
Dies waren:<br />
Inzest<br />
Ehebruch<br />
Päderastie (griech. für Knabenliebe, Homosexualität)<br />
Sodomie (sexuelle Handlung von Menschen mit Tieren)<br />
7.5.2 Die Steinigung Heute<br />
Die Steinigung ist auch heute noch eine gängige Hinrichtungsart. Sie findet heute noch in<br />
islamischen Ländern statt, dort wo die Scharia herrscht. Die Scharia ist das religiös<br />
begründete Recht des Islam.<br />
Meist werden Frauen gesteinigt: Ehebrecherinnen, Prostituierte aber auch<br />
Vergewaltigungsopfer.<br />
Wenn sie Mütter sind, müssen ihre Kinder oft aufgrund des Gestzes wegen der Grausamkeit<br />
zuschauen.<br />
Länder in denen die Steinigung durchgeführt wird, sind sehr bedacht darauf, dass keine<br />
Details ins Ausland gelangen.<br />
So geht aus einem Bericht eines UN-Beauftragten für den Iran hervor, dass die Behörden<br />
versuchen, die Tatsache der Steinigung herunterzuspielen. So als komme sie nur in<br />
abgelegenen und rückständigen Gegenden vor. In Wirklichkeit ist allerdings das Regime für<br />
diese Terrorakte verantwortlich, denn das oberste Gericht in Teheran ist für alle<br />
Hinrichtungsbefehle und Steinigungsurteile zuständig.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 55
Interessant am islamischen Recht ist, dass die Scharia die Todesstrafe nicht für Mord oder<br />
schwere Körperverletzung vorsieht. Aber Ehebruch ist in den extrem patriarchalisch<br />
orientierten islamischen Gesellschaften ein schweres todeswürdiges Verbrechen.<br />
7.5.3 Ablauf einer Steinigung<br />
Zuerst werden die Verurteilten von Kopf bis Fuß in weiße Tücher gewickelt. Dann wird das<br />
Steinigungsopfer, Männer bis zu den Hüften und Frauen bis zum Hals, eingegraben.<br />
Zum Vollzug muss der Kläger den ersten Stein werfen, dann folgen die Zeugen und der<br />
Richter. Anschließend wirft die ganze Gemeinschaft.<br />
Die Steine sollen dabei so groß sein, dass sie das Opfer zwar verletzen, aber nicht schon bei<br />
den ersten Würfen töten.<br />
So sieht das Gesetz im Islamischen Strafgesetzbuches folgendes vor:<br />
"Die Steine, die bei der Steinigung verwendet werden, dürfen nicht so groß sein, dass die<br />
Person, wenn sie von einem oder zwei Steinen getroffen wird, stirbt;<br />
sie dürfen auch nicht so klein sein, dass man sie nicht mehr als Steine bezeichnen kann."<br />
Nun möchte ich 2 Vorfälle schildern, welche die besondere Grausamkeit der Steinigung<br />
darstellen sollen:<br />
So berichtete ein Journalist nach einer 1986 stattgefundenen Steinigung einer Ehebrecherin<br />
folgendes: "Kopf und Oberkörper waren nur noch ein Haufen blutiges Fleisches. Ihre<br />
Kopfhaut war eine einzige klaffende Wunde. Augen und Nase waren zerschmettert, der<br />
Kiefer gebrochen. Der Kopf baumelte wie eine groteske Karnevalsmaske an den Resten der<br />
rechten Schulter. Doch weil sie immer noch lebte, schlug man ihr mit einem Ziegelstein den<br />
Kopf ein: Der Schädel zersprang, und das Gehirn spritzte auf die Erde. Was von der<br />
gesteinigten Frau übrigblieb, wurde vor die Dorfgrenzen gekarrt und an die streunenden<br />
Hunde verfüttert."<br />
Am 11. August 1997 wurde im Iran die zwanzigjährige Zoleykhah Kadkhoda, der<br />
außereheliche Kontakte vorgeworfen wurden, gesteinigt. Nach der Steinigung erklärten die<br />
Ärzte sie für tot. Im Leichenschauhaus setzte die Atmung allerdings wieder ein. Sie wurde in<br />
ein Krankenhaus gebracht, wo sich ihr Zustand langsam besserte. Zwar wurde für die junge<br />
Frau ein Amnestiegesuch bei Gericht eingereicht, doch wurde sie erneut gesteinigt.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 56
Da es solche Erfahrungen auch schon in der Vergangenheit gab, wird normalerweise nach<br />
Steinigungen noch mit Schaufeln auf die Hingerichteten eingeschlagen, um den Tod<br />
sicherzustellen.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 57
7.6 Das Erschießen<br />
7.6.1 Geschichtlicher Überblick<br />
Diese allgemein verbreitete und oft angewendete Hinrichtungsart stammt ursprünglich aus<br />
dem Bereich der Militärgerichtsbarkeit. Sie war für verurteilte Soldaten, Spione, Aufrührer<br />
und Deserteure und ähnliche Rechtsbrecher vorgesehen.<br />
Im Allgemeinen galt der Tod durch Erschießen als ehrenvoller Tod.<br />
7.6.2 Das Erschießen Heute<br />
In den Staaten, welche die Hinrichtung als Erschießen vorsehen, haben sich zwei<br />
Vollzugsformen etabliert:<br />
1. Erschießungskommandos: Diese bestehen heute aus etwa zehn bis zwölf Schützen, die<br />
eine gemeinsame Salve feuern. Sie werden von einem oberen Vollzugsbeamten,<br />
meistens einem Offizier, koordiniert. Der Delinquent wird vor einer als Kugelfang<br />
dienenden Mauer an einem Pfosten festgebunden. Dann wird ihm mit einem schwarzen<br />
Tuch die Sicht verdeckt. Auf den Befehl des Offiziers:<br />
"Achtung ... Fertig ... Legt an ... Feuer" haben alle Angehörigen des<br />
Erschießungskommandos ihr Gewehr abzufeuern.<br />
Dabei sollten alle auf das Herz des Delinquenten zielen. Bloß sind nicht alle Soldaten<br />
Meisterschützen, und so wird häufig aus Absicht oder aus Aufregung in den Hals oder<br />
in den Bauch geschossen. Meist wird der Verurteilte mit der ersten Salve "nur" schwer<br />
verletzt.<br />
Einige afrikanische Länder bauen diese "Missgeschicke" planmäßig in ihre<br />
Erschießungen mit ein – die sogenannte schrittweise Erschießung.<br />
Dabei werden auf die Opfer von den Fußgelenken an aufwärts, mit Unterbrechungen,<br />
Schüsse abgefeuert.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 58
Häufig wird bei den Erschießungskommandos, ein Gewehr mit Platzpatronen geladen,<br />
damit sich jedes Mitglied des Erschießungskommandos einreden kann, dass sein Schuss<br />
vielleicht nicht der tödliche sei.<br />
2. Eine weitere Form ist der Genickschuss.<br />
Allein in China kamen auf diese oder ähnliche Weise im Jahre 1996 mindestens 3.500<br />
Menschen ums Leben.<br />
Aus Verbrechen wie:<br />
• Mord • Bestechung<br />
• Vergewaltigung • Schmuggel<br />
• Raub • Drogenhandel<br />
• Korruption • Entführung und Handel mit Frauen und Kindern<br />
• Herstellung oder Vorführung<br />
pornographischen Materials<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 59
7.7 Das Enthaupten<br />
7.7.1 Geschichtlicher Überblick<br />
Bis in das Mittelalter und darüber hinaus wurden die zum Tode Verurteilten von einem<br />
Henker mit einem Schwert oder Beil enthauptet.<br />
Dabei betrat der Delinquent das Blutgerüst, legte seine Oberkleidung ab, kniete vor einem<br />
Sandhaufen nieder und begann zu beten. Im Anschluss fesselten ihm die Henkersknechte die<br />
Hände auf dem Rücken und schnitten ihm die Nackenhaare. Nach dieser Prozedur betrat dann<br />
auch der Henker das Gerüst. Von dem Opfer wurde erwartet, dass er seinen Kopf aufrecht<br />
hielt. War er dazu nicht mehr in der Lage, wurde er von den Henkersknechten an den Haaren<br />
hochgehalten.<br />
Nachdem der Henker zugeschlagen hatte, präsentierte der den an den Haaren hochgehaltenen<br />
Kopf der Menge.<br />
Diese Hinrichtungsart ging aber nicht immer ohne Pannen von statten. Oftmals wollte der<br />
Kopf nicht beim ersten Schlag rollen und der Henker musste mehrfach zuschlagen. Daher<br />
wurde seit der französischen Revolution das Fallbeil (die Guillotine) eingesetzt.<br />
7.7.2 Das Enthaupten heute<br />
Enthauptungen werden auch heute noch ausgeführt und zwar in Saudi-Arabien, Kongo und<br />
Mauretanien.<br />
Die Enthauptungen, die auch heute noch mit dem Schwert vollzogen werden und kurz und<br />
schmerzlos erscheinen, verursachen nach Ansicht verschiedener Experten erhebliche Qualen<br />
des Verurteilten.<br />
Die Sauerstoffreserven im Gehirn, das bei der Enthauptung nicht verletzt wird, reichen noch<br />
für etwa 10 Sekunden. Drei Minuten später sterben die Großhirnzellen ab und erst nach acht<br />
Minuten tritt der Tod ein. Vermutlich dauert es eine gewisse Zeit Zeitspanne, bevor der<br />
Geköpfte Bewusstsein und Schmerzempfinden verliert. Aus der Geschichte ist bekannt, dass<br />
abgeschlagene Köpfe noch Augen und Mund bewegten, auf Zurufe reagierten und sogar<br />
Tränen aus den Augen flossen.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 60
8. Organisationen die gegen die Todesstrafe kämpfen<br />
Weltweit gibt es zahlreiche Organisationen die sich für die Abschaffung der Todessstrafe<br />
einsetzen.<br />
Ich möchte aber nur zwei Organisationen näher beschreiben.<br />
1) Die European Coalition to Abolish the Deaht Penalty (ECADP)<br />
2) Amnesty International, die sich grundsätzlich für alle Menschenrechte einsetzt<br />
8.1 European Coalition to Abolish the Death Penalty (ECADP)<br />
• Die ECADP ist eine eingetragene Menschenrechtsorganisation, die ihr Ziel in der<br />
weltweiten Abschaffung der Todesstrafe sieht<br />
• Die ECADP ist selbstlos tätig<br />
• Die ECADP steht allen Menschen offen, die gegen die Todesstrafe eintreten möchten<br />
• Besonderes Augenmerk richtet die ECADP auf die Vereinigten Staaten<br />
Schwerpunkte der ECADP<br />
Die ECADP<br />
• informiert über die Todesstrafe und ihre Hintergründe<br />
• setzt Aktionen gegen bevorstehende Hinrichtungen<br />
• arbeitet auch mit Todestraktinsassen zusammen<br />
• legt ein besonderes Augenmerk auf Fälle von Justizirrtümern<br />
Der Hauptsitz der European Coalition to Abolish the Death Penality befindet sich in<br />
Norwegen.<br />
Wer sich näher für die Arbeit von ECADP interessiert, kann sich auf ihrer Homepage<br />
informieren: http://ger.ecadp.org<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 61
8.2 Amnesty International (AI)<br />
• ai ist eine weltweite Organisation, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzt<br />
• ai betreut politisch Gefangene<br />
• ai hilft Asylbewerbern<br />
• ai setzt sich für faire Gerichtsverfahren, Stopp der Folter und Abschaffung der<br />
Todesstrafe ein<br />
Wer aktiv bei ai mitarbeiten möchte, hat folgende Möglichkeiten:<br />
1) Arbeit in einer Gruppe: Hier trifft man sich alle 2-3 Wochen mit anderen Mitgliedern und<br />
plant verschiedene Aktionen.<br />
2) Mitarbeit als Einzelmitglied: Die Aktivität eines Einzelmitgliedes bezieht sich auf das<br />
Briefe schreiben in verschiedene Länder.<br />
3) Mitarbeit als Förderer: Hierbei ist man dann eher passiv an der Arbeit von ai beteiligt,<br />
indem man Geld spendet.<br />
Weitere Informationen über amnesty international findet man auf ihrer Homepage:<br />
www.amnesty.at<br />
8.2.1 Bringen solche Organisationen überhaupt etwas?<br />
Natürlich haben diese Organisationen nicht in jedem Fall Erfolg, aber es gibt zahlreiche<br />
Beispiele dafür, dass ihr Einsatz nicht umsonst ist.<br />
Ein Hauptziel dieser Organisationen ist ja auch die Aufklärung der Menschen über die<br />
Missstände in der Welt.<br />
Wenn dafür nur ein Mensch nicht getötet, gefoltert oder diskriminiert wird, so hat sich die<br />
Arbeit dieser Organisationen schon gelohnt.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 62
9. Zukunft der Todesstrafe<br />
Es ist mittelfristig nicht zu erwarten, dass die Todesstrafe in allen Ländern dieser Welt<br />
abgeschafft wird. Auch bei den Vereinigten Staaten, einem eigentlich demokratischen Staat,<br />
zeigt sich keine Tendenz dazu, dass die Todesstrafe ihr Ende findet.<br />
Außerdem ist der jetzige Präsident der USA, George W. Bush, ein starker Befürworter der<br />
Todesstrafe. Als er Gouverneur in Texas war, gab es dort viel mehr Hinrichtungen, als in<br />
anderen Staaten. Auch jetzt noch gibt es in Texas überdurchschnittlich viele Todesurteile.<br />
Weiters ist die Abneigung gegenüber der Todesstrafe in der Bevölkerung im Moment leider<br />
noch nicht groß genug. Bei vielen ist der Rache- und Vergeltungsgedanke noch immer viel zu<br />
stark ausgeprägt.<br />
Auch bei der Betrachtung der Konventionen, welche die Todesstrafe eigentlich eindämmen<br />
sollen, kann man keine klare Richtung zur Abschaffung erkennen. Häufig lassen<br />
Zusatzprotokolle einen "Schlupfwinkel" zu, die Todesstrafe doch anwenden zu können.<br />
Es ist aber zu hoffen, dass weiterhin mehr Länder die Todesstrafe abschaffen. Die positive<br />
Entwicklung ist auf jene Länder zurückzuführen, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist,<br />
aber auch auf die Bevölkerung, die sich besonnen hat.<br />
Ebenfalls einen großen Teil trägt die Menschenrechtsorganisation "amnesty international" zur<br />
Abschaffung der Todesstrafe bei, die immer wieder auf Fälle von Menschenrechts-<br />
verletzungen, zB auch durch die Todesstrafe aufmerksam macht.<br />
Ich persönlich bin ein Gegner der Todesstrafe. Ich denke nicht, dass die Todesstrafe das<br />
richtige Mittel ist einen Menschen zu bekehren und ihm damit zu zeigen, dass er etwas<br />
Unrechtes getan hat.<br />
Meiner Einschätzung nach, wäre es besser dem Täter klar zu machen, was er mit seiner<br />
Handlung angerichtet hat. Besonders wichtig, finde ich in dem Zusammenhang eine<br />
psychologische Betreuung. Denn das bloße "Wegsperren" des Verurteilen, vielleicht auch<br />
noch in einer Einzelhaft, wird wohl kaum dazu beitragen, dass sich seine Einstellung ändert.<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 63
Weiters treten meiner Meinung nach viel zu viele Justizirrtümer auf, und wenn nur ein<br />
Unschuldiger hingerichtet wird, kann man die Todesstrafe schon nicht mehr rechtfertigen.<br />
Bei meinen Recherchen im Internet zum Thema Todesstrafe bin ich auf ein Gedicht gestoßen,<br />
das wie ich finde zum Denken anregt:<br />
Todesstrafe?<br />
(von Maxine-Desiree)<br />
Da sitzt er nun in seiner Zelle, allein<br />
Schon bald wird er nicht mehr sein<br />
Immer noch will er die Tat nicht gestehn<br />
doch wollen sie ihn alle leiden sehn<br />
Denn er habe zwei Menschen umgebracht<br />
zwei Familien unglücklich gemacht<br />
hat ihnen alles einfach genommen<br />
Nun soll er die gerechte Strafe bekommen<br />
Sterben soll er wie die Kinder<br />
die er geschlachtet habe wie Rinder<br />
doch schreit er tag ein tag aus<br />
"Ich bin unschuldig! Lasst mich hier raus!"<br />
Doch Glauben schenkt man ihn nicht<br />
Allen ist klar: ER ist der Bösewicht<br />
So soll der die Todesstrafe bekommen<br />
büßen für das, was er habe genommen<br />
Er starrt auf die Uhr Sekunde für Sekunde<br />
Minute für Minute und Stunde für Stunde<br />
Voller Angst und voller Schrecken<br />
Fragt:"Was wollen sie damit bezwecken?"<br />
Und bevor der Wärter kommt und ihn mitnimmt<br />
er ein letztes Mal in die Arme seiner Familie sinkt<br />
Lange Zeit sehen sie ihn hinterher<br />
Schon jetzt vermissen sie ihn sehr<br />
So wird er in 'nen andren Raum gebracht<br />
auf 'ner Liege schließlich fest gemacht<br />
bekommt mehrere Spritzen auf einmal verpasst<br />
bis er schließlich seine Augen für immer zu macht!<br />
Einige Monate nach diesem Geschehn<br />
fand man heraus, man nahm das Leben<br />
eines Unschuldigen...<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 64
10. Quellenangabe<br />
Justizmord? Todesstrafe im Strafrecht<br />
Univ.-Prof. Dr. Klaus Rogall<br />
Freie Universität Berlin<br />
amnesty international<br />
http://www.amnesty.at<br />
http://www.abcnews.go.com/sections/us/popoff/deathrow_kit_000404_popoff/index.html<br />
http://www.airport1.de<br />
http://www.alive.com<br />
http://www.erdkunde-online.de/statistik/7059.htm<br />
http://coe.int/T.D/Kommunikation<br />
http://www.ger.ecadp.org<br />
http://www.kuhnert.ch<br />
http://www.lehrer-online.de<br />
http://www.magazinusa.com<br />
http://members.magnet.at<br />
http://www.todesstrafe-usa.de<br />
http://www.todesstrafe.de<br />
Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 65