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DIE TODESSTRAFE - HLW Wolfsberg

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INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. BEGRIFF 4<br />

1.1 WAS VERSTEHT <strong>DIE</strong> GESELLSCHAFT UNTER DEM BEGRIFF <strong>TODESSTRAFE</strong>? 4<br />

2. GESCHICHTE DER <strong>TODESSTRAFE</strong> 5<br />

2.1 <strong>TODESSTRAFE</strong> IN ALTER ZEIT 5<br />

2.2 MITTELALTER 6<br />

2.3 <strong>DIE</strong> NEUZEIT 7<br />

2.4 <strong>DIE</strong> FRANZÖSISCHE REVOLUTION 8<br />

2.5 <strong>DIE</strong> DEUTSCHE REVOLUTION 9<br />

2.6 DER 2. WELTKRIEG 10<br />

3. <strong>DIE</strong> ENTSTEHUNG DER INTERNATIONALEN VEREINBARUNGEN 11<br />

4. ARGUMENTE DER BEFÜRWORTER UND GEGNER 17<br />

4.1 ZWECK DER <strong>TODESSTRAFE</strong> 17<br />

4.1.1 Bestrafung 17<br />

4.1.2 Wiedergutmachung 18<br />

4.1.3 Resozialisierung 18<br />

4.2 <strong>DIE</strong> ARGUMENTE 18<br />

4.2.1 Die Todesstrafe ist abschreckender als jede andere Strafe 18<br />

4.2.2 Die Todesstrafe beugt vor weiteren Straftaten vor 21<br />

4.2.3. Die Todesstrafe ist gerecht 22<br />

4.2.4 Wer tötet, hat das Recht auf das eigene Leben verwirkt 23<br />

4.2.5 Wir wollen keine Mörder mit unserem Steuergeld durchfüttern 24<br />

4.2.6 Der Staat muss auf den Volkswillen Rücksicht nehmen 25<br />

4.2.7 Terroristen hinzurichten ist legitim 26<br />

4.2.8 Die Todesstrafe ist human 26<br />

4.3 ZUSAMMENFASSUNG DER ARGUMENTE 28<br />

5. <strong>TODESSTRAFE</strong>NATLAS 29<br />

6. TATSACHEN UND FAKTEN 36<br />

7. HINRICHTUNGSARTEN 38<br />

7.1 DER ELEKTRISCHE STUHL 38<br />

7.1.1 Geschichtlicher Rückblick 38<br />

7.1.2 Die erste Hinrichtung 39<br />

7.1.3 Der Elektrische Stuhl heute: 41<br />

7.1.4 Vorbereitungen 42<br />

7.1.5 Die Hinrichtung 43<br />

7.1.6 Pannen auf dem Stuhl 43<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 1


7.2 <strong>DIE</strong> GASKAMMER 46<br />

7.2.1 Geschichtlicher Überblick 46<br />

7.2.2 Das Gas 46<br />

7.2.3 Beschreibung der Gaskammer 47<br />

7.2.4 Die Hinrichtung 47<br />

7.2.5 Pannen in der Gaskammer 48<br />

7.3 <strong>DIE</strong> TÖDLICHE INJEKTION 49<br />

7.3.1 Geschichtlicher Überblick 49<br />

7.3.2 Die Hinrichtung Heute 50<br />

7.3.3 Die Wirkung des Giftes 51<br />

7.3.4 Pannen bei der Hinrichtung 52<br />

7.4 DAS HÄNGEN 53<br />

7.4.1 Geschichtlicher Überblick 53<br />

7.4.2 Das Hängen Heute 53<br />

7.5 <strong>DIE</strong> STEINIGUNG 55<br />

7.5.1 Geschichtlicher Überblick 55<br />

7.5.2 Die Steinigung Heute 55<br />

7.5.3 Ablauf einer Steinigung 56<br />

7.6 DAS ERSCHIEßEN 58<br />

7.6.1 Geschichtlicher Überblick 58<br />

7.6.2 Das Erschießen Heute 58<br />

7.7 DAS ENTHAUPTEN 60<br />

7.7.1 Geschichtlicher Überblick 60<br />

7.7.2 Das Enthaupten heute 60<br />

8. ORGANISATIONEN <strong>DIE</strong> GEGEN <strong>DIE</strong> <strong>TODESSTRAFE</strong> KÄMPFEN 61<br />

8.1 EUROPEAN COALITION TO ABOLISH THE DEATH PENALTY (ECADP) 61<br />

8.2 AMNESTY INTERNATIONAL (AI) 62<br />

8.2.1 Bringen solche Organisationen überhaupt etwas? 62<br />

9. ZUKUNFT DER <strong>TODESSTRAFE</strong> 63<br />

10. QUELLENANGABE 65<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 2


<strong>DIE</strong> <strong>TODESSTRAFE</strong><br />

Wenn der Staat tötet<br />

Ein Strafverteidiger bringt seinen kleinen Sohn zu Bett. Der Kleine hat im Laufe des Tages<br />

aus Gesprächen zwischen Erwachsenen mitbekommen, dass ein Mandant seines Vaters<br />

hingerichtet werden soll.<br />

Der Sohn fragt also den Vater: "Warum soll der Mann sterben?"<br />

Der Vater antwortet: "Er soll sterben, weil er einen anderen Menschen getötet hat!"<br />

Der Sohn fragt weiter: "Muss jeder sterben, der einen Menschen getötet hat?"<br />

Der Vater bestätigt: "Ja, so will es das Gesetz: Wer tötet, der muss sterben!"<br />

Der Sohn überlegt eine Weile und entgegnet dann: "Wenn der Staat diesen Mann tötet, wer<br />

tötet dann den Staat?" (Auszug aus dem Buch Dead Man Walking)<br />

Der im Grunde genommen simple Gedankengang des kleinen Jungen macht das paradoxe<br />

Handeln eines Staates deutlich sichtbar, der einerseits der Bevölkerung verdeutlichen will,<br />

dass das Töten das schlimmste Verbrechen überhaupt darstellt und solchen Verbrechen<br />

unbedingt vorgebeugt werden muss. Andererseits bedient sich der Staat aber selber genau des<br />

Mittels, welches er unter Strafe stellt: Nämlich des Mittels des Tötens. Es stellt einen<br />

Widerspruch in sich dar, wenn der Staat seinen Bürgern das Töten strengstens untersagt, im<br />

Gegenzug jedoch Personen, welche gegen diese Norm verstoßen haben, tötet. Ein Staat, der<br />

seinen Bürgern verdeutlichen will, dass das Töten Unrecht ist und sich dann selber zum Töten<br />

hinreißen lässt, macht sich unglaubwürdig und handelt auch insofern inkonsequent.<br />

Ein Staat, der das Töten für Unrecht hält, darf sich also selbst nicht dieses Mittels bedienen.<br />

Und darüber sollten wir nachdenken...<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 3


1. Begriff<br />

Die Todesstrafe ist die im Strafrecht zahlreicher Länder verankerte schwerste Kriminalstrafe,<br />

die in der Hinrichtung des Verurteilten besteht. Die Todesstrafe wird bei schweren<br />

Verbrechen - vor allem auch im militärischen und politischen Bereich - verhängt.<br />

Zitat von Amnesty International:<br />

WARUM – Töten wir Menschen, die Menschen töten? Etwa um den Menschen zu zeigen, dass<br />

Töten falsch ist?<br />

1.1 Was versteht die Gesellschaft unter dem Begriff Todesstrafe?<br />

Eine objektive Definition könnte lauten: "Die Todesstrafe soll eine Wiedergutmachung und<br />

Bestrafung einer strafbaren Handlung, durch gesetzlich geduldeten und gerichtlich<br />

angeordneten Tod des Schuldigen erwirken."<br />

Personen der verschiedensten Gesellschaften vertreten die Auffassung, dass Menschen den<br />

staatlichen Tod "verdienen", wenn sie schwere Straftaten verüben.<br />

Argumente ihrer Befürworter sind dabei zumeist Sicherungs- und Abschreckungsgedanken.<br />

Mit dieser Auffassung ist oftmals die Wunschvorstellung verknüpft, dass die Todesstrafe ein<br />

geeignetes Instrument sei, um die Schwerstkriminalität erfolgreich zu bekämpfen.<br />

Gerade diese Argumente werden von Gegnern der Todesstrafe bezweifelt und es werden<br />

moralische Bedenken, wie Missachtung der Menschenwürde und Gefahr von Fehlurteilen,<br />

geäußert. Auch wird mit der Todesstrafe dem Verurteilten die Möglichkeit einer<br />

Resozialisierung unumstößlich genommen.<br />

Aus diesen Gründen bemühen sich die UN und Amnesty International weltweit um die<br />

Ächtung der Todesstrafe.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 4


2. Geschichte der Todesstrafe<br />

Seit Jahrhunderten zieht sich eine Blutspur durch Europa.<br />

Menschen sind zu allem fähig, zum Guten und zum Bösen. Aber die Bewahrung menschlicher<br />

Werte darf keiner Ideologie zum Opfer fallen.<br />

2.1 Todesstrafe in alter Zeit<br />

Die Todesstrafe hat eine lange Geschichte. Es begann in frühgeschichtlicher Zeit mit<br />

Menschenopfern, um die Götter zu besänftigen, um eine reiche Ernte und Schutz gegen<br />

Krankheiten zu erbitten.<br />

Bei den Babyloniern gab es die ersten geschriebenen<br />

Gesetze, die auch die Todesstrafe regelten. Der König von<br />

Babylonien, Hammurapi (1728-1668 v. Chr.), kodifizierte<br />

das Straf-, Zivil- und Handelsrecht.<br />

Der "Codex Hammurapi" war die wichtigste<br />

Gesetzessammlung des alten Orients. Diese Gesetzgebung<br />

sah die Todesstrafe für Diebstahl, Mord und Fehler bei der<br />

Arbeit vor. Schon damals wurden Verbrechen gegen reiche<br />

angesehene Menschen härter bestraft als Verbrechen gegen<br />

arme Menschen.<br />

Darstellung Hammurapi’s<br />

Im alten Griechenland war die Todesstrafe ebenfalls in Gebrauch. Hier war es Sitte, dass die<br />

Familie des Opfers die Initiative ergreifen musste, sollte der Täter hingerichtet werden.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 5


Die Phönizer, ein See- und Handelsvolk aus<br />

Syrien, entwickelten die Kreuzigung. Diese<br />

Art der Strafe war besonders schändlich, da<br />

der Hingerichtete nach seinem Verscheiden<br />

nicht vom Kreuz genommen wurde. Sein<br />

Leichnam musste am Kreuz hängen bleiben,<br />

bis er sich von selbst auflöste und Vögel,<br />

Wind und Wetter ihr Zerstörungswerk getan<br />

hatten. Bei dieser Art der Hinrichtung war es verboten Frauen zu kreuzigen. Die Kreuzigung<br />

als Hinrichtungsart wurde um das Jahr 320 n. Chr. vom römischen Kaiser Konstantin<br />

abgeschafft.<br />

Rom galt in der alten Welt als Hauptstadt von Kultur, Philosophie und Kunst. Aber gerade<br />

römische Kaiser waren bekannt für strafrechtliche Ausschweifungen in ihrem Machtrausch.<br />

2.2 Mittelalter<br />

Im Europa des Mittelalters kamen große Machtkonflikte durch die vielen Machthaber auf, die<br />

das Feudalsystem hervorbrachten. So hatten viele die Macht, Menschen zum Tode zu<br />

verurteilen, ohne dass es ein gerechtes Verfahren gab.<br />

Sachsenspiegel<br />

Im Spätmittelalter schuf man eigene Gesetzesbücher<br />

wie den Sachsenspiegel, eines der ältesten und<br />

einflussreichsten Rechtsbücher des deutschen<br />

Mittelalters, den Laienspiegel, ein weit verbreitetes<br />

Rechtshandbuch für Laien, juristische Werke und<br />

später auch Chroniken mit bildlichen Darstellungen<br />

der peinlichen Strafen.<br />

Die äußerst grausamen Illustrationen sollten vor allem abschreckend wirken. Die Schädigung<br />

des Körpers galt als erster Schritt der Läuterung für das Leben danach. 1493 erschien der<br />

Klagspiegel in Straßburg der Zivil- und Strafrechtliche Fragen regelte. Die Todesstrafe wurde<br />

für zahlreiche Delikte verhängt. Dabei existierten mildere und verschärfte Strafen,<br />

schändlichere und weniger schändliche Hinrichtungsarten.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 6


Besonders schlimm waren: das Verbrennen, Pfählen, Ertränken oder Lebendig begraben<br />

werden. Das Erdrosseln oder schnelle Köpfen hingegen galt als milde Strafe.<br />

Lange Zeit wurden in Europa Menschen aufgrund der von ihnen vertretenen Meinung<br />

hingerichtet. Die Verschmelzung von politischer und religiöser Macht war während mehrerer<br />

Jahrhunderte Grund dafür, dass Menschen zum Tode verurteilt wurden, die sich kritisch<br />

gegenüber der Kirche äußerten. Besonders betroffen waren hier auch Wissenschafter.<br />

Die Zeit der Inquisition ist deshalb besonders hervorzuheben.<br />

Der Hexenhammer (lat. Malleus maleficarum, Straßburg 1487) des<br />

Dominikaners H. Institoris wurde zum Strafkodex der<br />

Gerichtspraxis in Mitteleuropa. Er führte die Denunziation anstelle<br />

der Anklage und die Anwendung der Folter und Hexenprobe ein.<br />

Hier geschahen Verbrechen mit päpstlichen Segen im Namen der Kirche. Die Kirche wollte<br />

ihren Einfluss und ihre Macht nicht verlieren und schuf deshalb Dämonenbilder. Besonders<br />

betroffen waren Frauen die im Zuge der Hexenverfolgungen zu Tausenden ihr Leben auf dem<br />

Scheiterhaufen lassen mussten.<br />

2.3 Die Neuzeit<br />

In der Neuzeit wollte man ein einheitliches Recht schaffen. Kaiser Karl V legte 1532 die<br />

Carolina (lat. Criminalis Caroli), ein nach ihm benanntes Gesetzeswerk, vor. Sie bestand aus<br />

germanischen Traditionen wie auch aus Bestandteilen, des bereits wissenschaftlicheren<br />

römischen Strafrechts. Die Todesstrafe in der Carolina war der Höhepunkt einer Reihe von<br />

Verstümmelungsstrafen.<br />

Mit dem Tode bestraft wurden:<br />

• Mord • Diebstahl<br />

• Brandschatzung • Gotteslästerei<br />

• Zauberei • Aufruhr<br />

• Falschmünzerei • Sexualdelikte<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 7


Erst spät wuchst allmählich Widerstand gegen die Todesstrafe.<br />

Der italienische Jurist, Cesare Beccaria (1738 – 1794), forderte<br />

die Todesstrafe wesentlich zu reduzieren. In seinem 1764<br />

erschienen Werk "Dei Delitti E Delle Penne" (Über<br />

Verbrechen und Strafen), schrieb Beccaria über die<br />

Ineffektivität der Todesstrafe, wenn es um die Vermeidung von<br />

Verbrechen und mögliche Justizirrtümer geht, und kam<br />

schließlich zu der Überzeugung, die Todesstrafe müsse<br />

abgeschafft werden. Beccaria's Arbeit wurde über die Grenzen<br />

Italiens bekannt und beeinflusste die Reformation des<br />

Justizsystems.<br />

2.4 Die Französische Revolution<br />

1789 kam es zur Revolution in Frankreich. Die Armut und Entrechtung der Bürger führten<br />

zum Aufstand gegen die Justizwillkür. Der Sturm auf die Bastille war ein Symbol gegen die<br />

feudale Unterdrückung. Ein Schritt heraus aus der verordneten Unterdrückung.<br />

Am 26. August 1789 kam in Versaille eine Versammlung zusammen und erklärte dort die<br />

Menschenrechte. Nicht enthalten jedoch das Recht auf Unversehrtheit, die Todesstrafe wurde<br />

jedenfalls nicht abgeschafft.<br />

Der französische Arzt J. I. Guillotin, ein eigentlich human denkender<br />

Mensch, entwickelte das Hinrichtungsgerät der Französischen Revolution<br />

schlechthin. Durch die Guillotine wurde, mittels eines in Führungsschienen<br />

herabfallenden Beils der Kopf vom Rumpf getrennt.<br />

Guillotin wollte die Exekution weniger barbarisch gestalten, einen Akt der<br />

Gleichberechtigung schaffen. Jeder zum Tode Verurteilte durfte auf dieselbe<br />

Weise sterben.<br />

Die Französische Revolution entfaltete einen kaum für möglich gehaltenen Terror. Alle Ideale<br />

der Aufklärung versanken im Blut.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 8


"Der Mechanismus wirkt wie ein Blitz, der Kopf rollt, der Mensch<br />

ist nicht mehr."<br />

"Sie spüren nicht den leisesten Schmerz, höchstens einen ganz<br />

kurzen Hauch über den Nacken."<br />

Dr. Guillotin<br />

Ab 1795 gab es wiederum Bemühungen die Todesstrafe abzuschaffen, darunter auch die<br />

sogenannten Verbrechen gegen den Staat.<br />

Der Code Pénal von 1810 sah noch 32 Delikte vor für welche die Todesstrafe<br />

fortbestand. Der Code Pénal ist ein Teil der von Napoleon veranlassten<br />

französischen Gesetzessammlung, welche aus 5 Teilen besteht. Diese<br />

Gesetzessammlung "Cinq Codes" beinhaltete die Grundgedanken der<br />

Französischen Revolution.<br />

Die Französische Revolution hatte Folge für sämtliche europäische Staaten, welche das<br />

Strafrecht nach dem französischen Vorbild reformierten.<br />

Mit der Schlacht von Waterloo, in der Napoleon endgültig besiegt wurde, wurden allerdings<br />

die Ideen Napoleons auch beseitigt.<br />

2.5 Die Deutsche Revolution<br />

1848 kam es zur Deutschen Revolution. Die Nationalversammlung traf sich in der Frankfurter<br />

Pauls Kirche und beschloss die Todesstrafe abzuschaffen. Diese Verfassung trat allerdings nie<br />

in Kraft.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 9


2.6 Der 2. Weltkrieg<br />

Der 2. Weltkrieg unter Hitlers Führung brachte eine weitere Ausschweifung des staatlich<br />

sanktionierten Mordes. Hitler propagierte ganz offen Gewalt und pflegte eine Ästhetik des<br />

Todes. Gegner seiner Ideologien wurden verurteilt und sein oberstes Ziel galt der Vernichtung<br />

der jüdischen Rasse. Die Todesstrafe wurde jetzt für fast 50 Delikte verhängt, vorher waren es<br />

drei.<br />

Die Nürnberger Gesetze oder auch "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der<br />

deutschen Ehre" genannt, bedeuteten das Todesurteil für alle Juden im deutschen Reich.<br />

Nach dem 2. Weltkrieg war die Praxis der Todesstrafe jedoch noch längst nicht vorbei. Die<br />

Verbrecher mussten sich vor den Siegern verantworten. Es wurden insgesamt 668<br />

Todesurteile in den westlichen Zonen verhängt, davon 444 vollstreckt.<br />

Selbst überzeugte Gegner der Todesstrafe empfanden Rache gegenüber der Kaltblütigkeit der<br />

Nazis und forderten, dass sie auf die gleiche Weise sterben sollten.<br />

1939 vollstreckte Frankreich die letzte öffentliche Todesstrafe, die Todesstrafe war jedoch<br />

noch längst nicht abgeschafft.<br />

Am 17. September 1981 verkündete der französische Justizminister Robert Volontaire:<br />

"Morgen, Dank Ihnen, wird es keine, zu unserer aller Schande, heimlichen im Morgengrauen<br />

vollzogenen Hinrichtungen in französischen Gefängnissen mehr geben. Ab morgen werden<br />

die blutigen Seiten unserer Rechtssprechung immer zugeschlagen sein".<br />

In Österreich wurde die Todesstrafe 1968 endgültig abgeschafft.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 10


3. Die Entstehung der Internationalen<br />

Vereinbarungen<br />

Die Ächtung und Zurückdrängung der Todesstrafe ist in den vergangenen Jahren ein stetiges<br />

Anliegen internationalen Politik, sowie von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen, allen<br />

voran Amnesty International, gewesen. Diese Bemühungen haben auch zu einigen<br />

erfreulichen Erfolgen geführt.<br />

So verkündeten <strong>DIE</strong> VEREINTEN NATIONEN AM 10. DEZEMBER 1948<br />

<strong>DIE</strong> ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE<br />

Auszug aus der Resolution 217 A (III):<br />

"Präambel<br />

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte<br />

aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit<br />

und Frieden in der Welt bildet,<br />

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt<br />

haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen,<br />

und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und<br />

Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des<br />

Menschen gilt,<br />

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit<br />

der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und<br />

Unterdrückung zu greifen,<br />

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen<br />

zu fördern,<br />

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden<br />

Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die<br />

Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den<br />

sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 11


da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten<br />

Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und<br />

Grundfreiheiten hinzuwirken,<br />

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die<br />

volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese<br />

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu<br />

erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich<br />

diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung<br />

die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale<br />

und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung<br />

durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer<br />

Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten."<br />

Art. 3<br />

"Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit, und Sicherheit der Person."<br />

Wir alle haben das Recht, in Freiheit und Sicherheit zu leben. Niemand darf willkürlich<br />

getötet oder seiner Rechte ohne guten Grund beraubt werden.<br />

Art. 5<br />

"Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender<br />

Behandlung oder Strafe unterworfen werden."<br />

Folter ist zu allen Zeiten und unter allen Umständen verboten. Niemand darf einer<br />

Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden, die grausam ist oder ihn erniedrigt. Diese<br />

Regel gilt in jedem Fall – auf Polizeistationen, in Gefängnissen, auf den Straßen, im Frieden<br />

und in Kriegszeiten.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 12


Trotz dieser Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte kann im Ergebnis keine Rede davon<br />

sein, dass sich im Völkerrecht eine communis opinio über die Unzulässigkeit einer<br />

Verhängung oder gar der Vollstreckung der Todesstrafe gebildet hätte.<br />

So geht der Art. 2 Abs.1 der Europäischen Menschenrechtskonventionen, abgeschlossen am<br />

4. November 1950 in Rom, ausdrücklich von der Zulässigkeit der Vollstreckung eines<br />

Todesurteils aus.<br />

Art. 2 Recht auf Leben<br />

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf<br />

absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht<br />

wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.<br />

Weiters erklärt das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches<br />

in Strassburg am 28. April 1983 abgeschlossen wurde, in Art.1 die Abschaffung der<br />

Todesstrafe.<br />

Art. 1 Abschaffung der Todesstrafe<br />

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet<br />

werden.<br />

Allerdings wird den Staaten in Art. 2 des Zusatzprotokolls eine individuelle Rechtsgarantie<br />

zugestanden. Den Staaten wird nachgelassen, in ihrem Recht die Todesstrafe "für Taten<br />

vorzusehen, welche in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden."<br />

Art. 2 Todesstrafe in Kriegszeiten<br />

Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten<br />

oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen,<br />

die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen<br />

angewendet werden. Der Staat übermittelt dem Generalsekretär des Europarats die<br />

einschlägigen Rechtsvorschriften.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 13


Auf weltweiter Ebene sind ebenfalls beachtliche Bestrebungen zur Eindämmung und<br />

schließlichen Abschaffung der Todesstrafe festzustellen.<br />

So entstand am 19. Dezember 1966 von der UNO beschlossene<br />

INTERNATIONALE PAKT ÜBER BÜRGERLICHE UND POLITISCHE RECHTE (IPBR).<br />

Auszug aus dem IPBR:<br />

"Präambel<br />

Die Vertragsstaaten dieses Paktes,<br />

In der Erwägung, dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten<br />

Grundsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft<br />

innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die<br />

Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,<br />

In der Erkenntnis, dass sich diese Rechte aus der dem Menschen innewohnenden Würde<br />

herleiten,<br />

In der Erkenntnis, dass nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom<br />

freien Menschen, der bürgerliche und politische Freiheit genießt und frei von Furcht und Not<br />

lebt, nur verwirklicht werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder<br />

seine bürgerlichen und politischen Rechte ebenso wie seine wirtschaftlichen, sozialen und<br />

kulturellen Rechte genießen kann<br />

In der Erwägung, dass die Charta der Vereinten Nationen die Staaten verpflichtet, die<br />

allgemeine und wirksame Achtung der Rechte und Freiheiten des Menschen zu fördern,<br />

Im Hinblick darauf, dass der einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der<br />

Gemeinschaft, der er angehört, Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung<br />

der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzutreten, Vereinbaren folgende Artikel:<br />

Teil III<br />

Artikel 6<br />

(1) Jeder Mensch hat ein angebotenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu<br />

schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 14


(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil<br />

nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der<br />

Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der<br />

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen.<br />

Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen<br />

rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.<br />

(3)Erfüllt die Tötung den Tatbestand des Völkermordes, so ermächtigt dieser Artikel die<br />

Vertragsstaaten nicht, sich in irgendeiner Weise einer Verpflichtung zu entziehen, die sie<br />

nach den Bestimmungen der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des<br />

Völkermordes übernommen haben.<br />

(4) Jeder zum Tode Verurteilte hat das Recht, um Begnadigung oder Umwandlung der<br />

Strafe zu bitten. Amnestie, Begnadigung oder Umwandlung der Todesstrafe kann in allen<br />

Fällen gewährt werden.<br />

(5) Die Todesstrafe darf für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren<br />

begangen worden sind, nicht verhängt und an schwangeren Frauen nicht vollstreckt<br />

werden.<br />

(6) Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der<br />

Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern."<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 15


Auch hier kann man wiederum derartige Beschränkungen erkennen, welche die Vollstreckung<br />

der Todesstrafe zulassen. Demzufolge darf die Todesstrafe, nach Absatz 2, für schwerste<br />

Verbrechen verhängt werden. Ferner darf die Todesstrafe, nach Absatz 5, für strafbare<br />

Handlungen, die von jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht verhängt und<br />

an schwangeren Frauen nicht vollstreckt werden.<br />

Der Internationale Pakt lässt demgemäß die Todesstrafe in dem bezeichneten Rahmen zu,<br />

macht aber zugleich in Absatz 6 deutlich, dass sich kein Staat auf den Pakt berufen darf, "um<br />

die Abschaffung der Todesstrafe zu verzögern oder zu verhindern."<br />

Eine genaue Betrachtung der Konventionen zeigt, dass sich keine deutliche Tendenz zur<br />

endgültigen Abschaffung der Todesstrafe aufweisen lässt und diese keineswegs als<br />

völkerrechtlich beseitigt bezeichnet werden kann.<br />

Allerdings scheint die Zahl derjenigen zuzunehmen, die in der Todesstrafe ein belastendes<br />

und nicht länger erträgliches Phänomen erblicken. Die amerikanische Schauspielerin Susan<br />

Sarandon gibt dieser Einschätzung eine treffende Gestalt, wenn sie im Hinblick auf den Film<br />

"Dead Man Walking" sagt: "Es bedrückt mich, in einem Staat zu leben, der sich das Recht<br />

anmaßt, Menschen zu töten."<br />

Deshalb muss es unser ständiges Bemühen bleiben, weiter auf die globale Ächtung und<br />

Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken. Gerade auch weil wir wissen, dass die Todesstrafe<br />

weltweit noch in vielen Staaten verhängt und vollstreckt wird. Die Länder der islamischen<br />

Welt, die Vereinigten Staaten, Japan, Korea und andere Staaten teilen offenbar die<br />

Einschätzung, dass die Todesstrafe bis heute ein unverzichtbares Instrument ihres Strafrechts<br />

und ihrer Kriminalpolitik ist. Sie gestatten keine äußere Einmischung in ihre Rechtspolitik<br />

und nehmen Kritik vor der Weltöffentlichkeit mehr oder minder gelassen hin. Sie verweisen<br />

nicht selten auf abweichende Traditionen und religiöse Überzeugungen und betonen, dass ihr<br />

Recht in Einklang mit dem innerstaatlichen öffentlichen Bewusstsein stehe.<br />

In grundlegenden Fragen der Menschenrechte gilt dieses Verbot der Einmischung in innere<br />

Angelegenheiten jedoch nicht. Deshalb kommen die Befürworter der Todesstrafe nicht daran<br />

vorbei, sich weltweit der Diskussion über die Todesstrafe zu stellen.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 16


4. Argumente der Befürworter und Gegner<br />

Die Todesstrafe löst bei ihren Gegnern und Befürwortern immer wieder heftige Diskussionen<br />

aus. Es stellt sich die Frage, ob ein Verbrechen die Todesstrafe rechtfertigt oder ob sie eine<br />

Verletzung der Menschenrechte ist?<br />

4.1 Zweck der Todesstrafe<br />

Um die Argumente für und gegen die Todesstrafe gegenüberstellen zu können, muss man sich<br />

erst einmal die Frage stellen, was man mit Strafen überhaupt bezwecken will.<br />

4.1.1 Bestrafung<br />

Zweck der Todesstrafe?<br />

Strafziel Bei der Todesstrafe erfüllt?<br />

Bestrafung Ja, aber ist dies die Richtige???<br />

Wiedergutmachung Nein<br />

Rache Ja<br />

Abschreckung Jein<br />

Schutz der Bevölkerung Auch bei Gefängnis gewährleistet<br />

Resozialisierung Nein<br />

Ein Ziel der Strafe ist die Bestrafung selbst. Der Täter muss sich klar machen, dass das was er<br />

getan hat falsch war. Eine Art von Erziehung also.<br />

Es ist klar: bei schweren Verbrechen muss es eine bestimmte Art von Strafe geben.<br />

Ob die Todesstrafe die "richtige Strafe" ist, diese Frage muss jeder für sich selbst<br />

beantworten.<br />

Zu bedenken ist allerdings, dass die Todesstrafe in den meisten Ländern, so auch in der USA,<br />

nicht nur auf Mord sondern auch auf schweren Raub, Vergewaltigung und ähnliche<br />

Verbrechen steht. In China steht gar auf Steuerhinterziehung und Korruption die Todesstrafe.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 17


4.1.2 Wiedergutmachung<br />

Ebenfalls soll möglichst eine Wiedergutmachung des Schadens erreicht werden, mit Hilfe von<br />

Geldstrafen beispielsweise. Dies fällt bei der Todesstrafe allerdings weg. Denn ein toter<br />

Straftäter kann nichts mehr gut machen.<br />

4.1.3 Resozialisierung<br />

Zumindest in Österreich möchte man die Straftäter mit der Strafe auch resozialisieren dh.<br />

wieder in die Gesellschaft integrieren.<br />

Bei der Todesstrafe wird dem Delinquenten aber nicht die geringste Chance gegeben, durch<br />

Einsicht und Lernen aus den Fehlern, dem Leben eine Wende zu geben. Selbst wenn ein zum<br />

Tode Verurteilter sich in den Jahren, in denen er auf ein seine Hinrichtung wartet, zum<br />

Positiven entwickelt, hat dies keinerlei Auswirkung auf die verhängte Strafe: Tod.<br />

4.2 Die Argumente<br />

Im folgenden möchte ich auf die häufigsten Argumente der Todesstrafen-Befürworter<br />

eingehen und die negativen und positiven Aspekte der Todesstrafe herausarbeiten:<br />

4.2.1 Die Todesstrafe ist abschreckender als jede andere Strafe<br />

PRO<br />

Die Todesstrafe vermag, nachhaltiger und wirksamer Menschen vor der Begehung von<br />

Straftaten abzuschrecken, als langjährige Haftstrafen.<br />

Wenn zum Begehen einer bösen Tat ein krimineller Wille gehört, so muss man diesen bösen<br />

Willen durch Androhung einer schweren Strafe abschrecken – so ungefähr ist der<br />

Gedankengang, der auch heute noch vielen Strafsystemen zugrunde liegt.<br />

Außerdem trifft die Strafe die Delinquenten nicht unvorbereitet. Die strafrechtlichen<br />

Konsequenzen sind ihnen ja schließlich nicht unbekannt. Wenn sie eine Handlung begehen,<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 18


die mit dem Tode bestraft wird, müssen die Straftäter auch damit rechnen zum Tod verurteilt<br />

zu werden.<br />

CONTRA<br />

Wissenschaftliche Studien belegen klar, dass die Todesstrafe nicht abschreckender wirkt als<br />

langjährige Haftstrafen. Zudem ist die Abschreckung nicht oberstes Ziel der Rechtssprechung,<br />

sondern Gerechtigkeit.<br />

Es gibt sogar gute Gründe zur Annahme, dass die Einführung der Todesstrafe, den<br />

umgekehrten Effekt hat.<br />

Wie GEORGE BERNHARD SHAW erkannte: "Mord und Todesstrafe sind nicht Gegensätze,<br />

die einander aufheben sondern Ebenbilder, die ihre Art fortpflanzen."<br />

Kriminologen beklagen, dass die Hinrichtungen, die Schwerstkriminalität sogar fördern:<br />

Wenn der Staat tötet, zeigt er, dass er das Töten billigt.<br />

Vergleicht man US-Bundesstaaten mit und ohne Todesstrafe, ist die Zahl der Tötungsdelikte,<br />

in denen es die Todesstrafe gibt, nicht niedriger als in denen ohne – in vielen ist sie sogar<br />

höher. (vergl. Statistik)<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

8,59<br />

6,79<br />

Mordraten in US-Staaten<br />

Mit und Ohne Todesstrafe<br />

nach Angaben von US-Bureau of Justice<br />

7,73<br />

5,36<br />

7,09<br />

4,99<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />

Staaten mit Todesstrafe Staaten ohne Todesstrafe<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 19<br />

6,51<br />

4,62<br />

5,87<br />

4,60<br />

5,71<br />

4,24


Außerdem – damit eine abschreckende Wirkung zum Tragen kommt, muss der Täter rational<br />

denken, d.h. er muss Vor- und Nachteile seines Handelns gegeneinander abwägen.<br />

Doch wie viele rational denkende Mörder gibt es wirklich?<br />

Mord aus Leidenschaft (sexuelle Motive, Habgier) wird bestimmt durch ein momentanes<br />

Gefühl nicht durch nüchternes Überlegen. Bei Mord aus Gier lockt ein naher Gewinn zudem<br />

mehr als eine ferne Unannehmlichkeit. Politisch motivierte Fanatiker lassen sich durch<br />

keinerlei Strafandrohung abschrecken.<br />

Diese Leidenschaftsmorde machen einen Großteil aller Mordtaten aus. Gemeinsam mit den<br />

von geisteskranken Tätern verübten Morden machen sie den weit größten Teil aller<br />

Tötungsdelikte aus. Da die abschreckende Wirkung auch bei Geisteskranken nicht von<br />

Relevanz ist, wird die mögliche Abschreckung von vornherein stark eingeschränkt.<br />

Geplant vorgehende Verbrecher lassen sich in der Regel auch nicht von der Todesstrafe<br />

abschrecken. Psychologische Untersuchungen haben ergeben, dass diese Täter davon<br />

ausgehen "besser" als das Justizsystem zu sein und nie gefasst zu werden.<br />

Die nur geringfügig abschreckende Wirkung der Todesstrafe belegen auch Überlieferungen<br />

aus dem Mittelalter: Selbst dann, wenn ein Dieb gehängt wurde, waren unter den Zuschauern<br />

Taschendiebe aktiv. Die vor ihren Augen durchgeführte Hinrichtung eines "Berufskollegen"<br />

wirkte in keiner Weise abschreckend auf sie.<br />

Ursachen für Verbrechen liegen vielmehr in der Armut, der sozialen Ungerechtigkeit,<br />

schlechten Wohnbedingungen, Arbeitslosigkeit, sowie im ansteigenden Drogenkonsum.<br />

Somit ist das Argument der Abschreckung nicht auf Täter, die unter Drogeneinfluss stehen,<br />

anwendbar. Besser und humaner wäre es, Maßnahmen zur Verbrechensprävention und der<br />

Rehabilitation und Unterstützung der Straftäter zu setzen, als auf die Todesstrafe als<br />

abschreckende Strafe zu "vertrauen".<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 20


4.2.2 Die Todesstrafe beugt vor weiteren Straftaten vor<br />

PRO<br />

Dass ein toter Mörder nicht noch einmal morden kann, ist ein Argument welches nicht von<br />

der Hand zu weisen ist.<br />

In einem Staat, der keine Todesstrafen verhängt, geht eine gewisse Gefahr von<br />

Wiederholungstätern aus. Durch "gute Führung" werden viele Pädophile, Mörder,<br />

Vergewaltiger und andere ähnliche Verbrecher bis zu 4 Jahre früher, als vorgesehen wieder<br />

auf die Bevölkerung "losgelassen".<br />

Ein toter Mörder kann niemandem mehr etwas antun. Es gab schon krankhafte Mörder, die<br />

wegen irgendwelcher Fehler der Justiz oder fehlerhafter Einschätzungen, nach der verbüßten<br />

Freiheitsstrafe wieder entlassen wurden und bald darauf ihren Trieb an einem neuen Opfer<br />

gestillt haben.<br />

CONTRA<br />

Ob allerdings die psychische Notsituation, in der viele Morde geschehen, sich wiederholt ist<br />

fraglich. Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten ist nach Beendigung einer Haftstrafe sehr<br />

gering. Viele Mörder haben die Möglichkeit der Rehabilitierung.<br />

Außer Frage steht, dass Mörder, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, eine Strafe<br />

verdienen. Dazu bedarf es allerdings nicht der Todesstrafe, dies wäre auch schon mit einer<br />

Gefängnisstrafe gewährleistet. Zudem ist die Zahl rückfälliger Kapitalverbrecher und<br />

Kapitalverbrecherinnen sehr gering.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 21


4.2.3. Die Todesstrafe ist gerecht<br />

PRO<br />

Ein weiteres Argument für die Todesstrafe ist die Rache am Täter.<br />

So bekam ein Kinderschänder beispielsweise, nicht etwa eine Gemeinschaftszelle, in der er<br />

den Beschimpfungen und Angriffen seiner Zellengenossen ausgesetzt gewesen wäre, nein, er<br />

bekam eine besonders geräumige und gut ausgestattete Einzelzelle mit besonderem Schutz<br />

und herrlicher und herrlicher Aussicht auf einen Kinderspielplatz. Dass dies keine gerechte<br />

Strafe für seine grausame Tat sein kann, ist verständlich. Es wäre laut Meinung des Volkes<br />

doch gerechter diesen Unmenschen mit dem Tod zu bestrafen.<br />

Man wird sich schwer tun, ein Vergewaltigungsopfer zu finden, dass seinen Täter nicht gerne<br />

besonders hart bestrafen lassen würde.<br />

CONTRA<br />

"Aug um Aug und die ganze Welt wird blind sein."<br />

(Mahatma Gandhi)<br />

Natürlich ist der von Angehörigen des Opfers geäußerte Wunsch nach Vergeltung und Rache<br />

menschlich verständlich. Die Rache darf in einem zivilisierten Staat aber nicht als Strafe<br />

gewertet werden.<br />

Das "Auge um Auge" Prinzip wurde früher verwendet, heute sollte man nach anderen<br />

Maßstäben richten. Sonst ist der Staat auch nicht besser als der Straftäter selbst. Er mordet<br />

ebenfalls und plant die Hinrichtung mit unglaublicher Kaltblütigkeit.<br />

Es ist aus meiner Sicht aber leider so, dass gerade die Rache für die Menschen der<br />

Hauptaspekt für die Todesstrafe ist. Man mordet dann eben und ist auch nicht viel besser als<br />

der Straftäter. Es gibt vielen Menschen ein Gefühl der Befriedigung Macht über den Täter zu<br />

haben.<br />

Außerdem besteht die Gefahr des Fehlurteils. Kein Rechtssystem ist unfehlbar.<br />

Es gibt zahlreiche Beispiele für Justizirrtümer. Bei Todesurteilen ist das besonders schlimm,<br />

weil eine Hinrichtung nicht rückgängig gemacht werden kann. Nicht nur in den USA werden<br />

gelegentlich Menschen aus dem Todestrakt entlassen, weil ihre Unschuld nachgewiesen<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 22


werden konnte. Andere werden hingerichtet obwohl erhebliche Zweifel an ihrer Schuld<br />

bestehen.<br />

Töten ist nie gerecht, auch nicht wenn es staatlich angeordnet wird. Auch die Anwendung der<br />

Todesstrafe ist nicht gerecht.<br />

In den USA beispielsweise wird die Todesstrafe je nach Hautfarbe unterschiedlich<br />

angewendet. Ein Mord an einem Weißen zieht fast immer die Todesstrafe mit sich, bei einem<br />

Mord an einem Schwarzen ist die Wahrscheinlichkeit zehnmal seltener. Wer arm, schwarz<br />

und unterprivilegiert ist, den trifft die Todesstrafe. Wer reich und gesellschaftlich anerkannt<br />

ist, muss kein Todesurteil befürchten.<br />

In einigen Ländern wird die Todesstrafe zudem politisch missbraucht, um Andersdenkende<br />

auszuschalten.<br />

4.2.4 Wer tötet, hat das Recht auf das eigene Leben verwirkt<br />

PRO<br />

Wer jemanden getötet hat, kann nicht seinerseits auf das Recht auf Leben pochen.<br />

CONTRA<br />

Allerdings ist das Recht auf Leben an keine Bedingung gebunden.<br />

Mit der Vollstreckung der Todesstrafe maßt sich der Mensch eine Quasi-Schöpfer-Rolle an.<br />

Nach modernem Verständnis ist der Staat keineswegs eine göttliche Einrichtung, sondern ein<br />

sehr menschlicher Versuch, das Zusammenleben von Menschen zu regeln. Der Staat kann<br />

irren und hat selber viele Schwächen.<br />

Wer Leben als unwert beurteilt und anderen Menschen – selbst wenn es Verbrecher sind –<br />

menschliche Qualitäten abspricht, begibt sich in gefährliche Nähe zu faschistischem<br />

Gedankengut.<br />

Außerdem stützt sich auch keine rechtsstaatliche Gesetzgebung auf den<br />

Verwirkungsgedanken: Wer stiehlt, hat sein Recht auf Eigentum grundsätzlich verwirkt!<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 23


4.2.5 Wir wollen keine Mörder mit unserem Steuergeld durchfüttern<br />

PRO<br />

Ein häufiges Argument der Befürworter der Todesstrafe ist, dass es den Steuerzahlern nicht<br />

zugemutet werden kann, für Schwerverbrecher und Schwerverbrecherinnen lebenslang den<br />

Unterhalt aufzubringen.<br />

Es liegt auf der Hand, dass die Kosten für einen 20 Jahre langen Gefängnisaufenthalt mit<br />

psychologischer Betreuung, Sportmöglichkeiten, Möglichkeiten zur Weiterbildung, gutem<br />

Essen und Trinken und teuren Sicherheitsvorkehrungen für den Staat eine nicht zu<br />

unterschätzende Belastung ist. Eine Hinrichtung wäre da selbstverständlich wesentlich<br />

günstiger.<br />

Ist es notwendig, dass man für Leute, die andere Menschen gequält und umgebracht haben so<br />

viel Geld ausgibt?<br />

CONTRA<br />

Immer wieder gelingt es Anhängern der Todesstrafe, Emotionen zu wecken mit der<br />

Behauptung, Schwerverbrecher könnten als Staatspensionäre auf Kosen der Steuerzahler ein<br />

sorgenfreies Leben führen. Die immens hohen Kosten, die für eine Hinrichtung ausgegeben<br />

werden müssen, werden dabei wohlweislich verschwiegen.<br />

Wie teuer den Staat das Recht zu töten kommen kann, das zeigen inzwischen zahlreiche<br />

Studien aus den Einzelstaaten.<br />

Übereinstimmendes Ergebnis: Die Todesstrafe kostet den Staat mehr als eine lebenslange<br />

Haft ohne jede Möglichkeit der Bewährung. So hat die Duke-Universität für North-Carolina<br />

herausgefunden, dass die Kosten eines Todesstrafenfalles im Schnitt um 2,16 Millionen<br />

Dollar über den Kosten eines normalen Verfahrens zu einem Kapitalverbrechen liegen.<br />

Der Staat Kalifornien könnte durch die Abschaffung der Todesstrafe pro Jahr 90 Millionen<br />

Dollar sparen. In Texas werden die durchschnittlichen Kosten für einen Todesstrafenfall auf<br />

2,3 Millionen Dollar veranschlagt. Das entspricht der dreifachen Summe, die den Staat eine<br />

40-jährige Haftstrafe in einer Hochsicherheitszelle kosten würde. In Florida werden die<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 24


Kosten pro Exekution auf durchschnittlich 3,2 Millionen Dollar beziffert. Von 1973 bis 1988<br />

wurden für 18 Exekutionen schätzungsweise 57 Millionen Dollar ausgegeben.<br />

Die Gründe, warum die Todesstrafe im Vergleich so teuer ist, sind neben den exorbitanten<br />

Verfahrenskosten mit all den Experten und der komplizierten Auswahl der Geschworenen,<br />

vor allem die vielen Verhandlungstage in, die vergleichsweise selten zu Exekutionen führen.<br />

Der Duke-Studie zufolge enden nur zehn Prozent der Verfahren mit Hinrichtungen.<br />

Folge: Die Todesstrafe kann man sich in schlechteren Zeiten immer weniger leisten.<br />

"Es gibt Dinge, die eine moderne amerikanische Stadt und ein Staat haben muss. Polizei und<br />

Feuerwehr gehören dazu und ein Strafjustizsystem. Die Todesstrafe gehört nicht dazu. Sie ist<br />

eine Art Luxusgut im Strafjustizsystem. Ein Zusatz, eine mögliche Sonderausstattung, wenn du<br />

dein Strafjustizvehikel kaufst", sagt Vincent Perini als Chef der texanischen Anwaltskammer.<br />

4.2.6 Der Staat muss auf den Volkswillen Rücksicht nehmen<br />

PRO<br />

Die Justiz muss dem Begehren der Mehrheit nach Verhängung der Todesstrafe nachkommen.<br />

CONTRA<br />

Da die Durchschnittsbürger über die Umstände von Kriminalstraftaten nur oberflächlich<br />

informiert sind, neigen sie dazu, radikal zu urteilen.<br />

Zudem kann die Meinungsmacht der Boulevardpresse einen großen Druck erzeugen.<br />

Auf eine Wiederwahl bedachte Politiker geben diesem Druck oft nach.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 25


4.2.7 Terroristen hinzurichten ist legitim<br />

PRO<br />

Nur die Hinrichtung von Terroristen verhindert ihre Freipressung.<br />

CONTRA<br />

Viele Staaten sind der Auffassung, dass nur die Hinrichtung von Terroristen ihre Freipressung<br />

verhindern würde. Drohende Hinrichtungen würden die Gefahr von Freipressungen allerdings<br />

eher erhöhen.<br />

Attentäter und Terroristen kalkulieren bei ihrem Handeln den Tod mit ein. Oft wird der<br />

Märtyrertod bewusst in Kauf genommen, sodass eine abschreckende Wirkung gerade bei<br />

politisch motivierten Tätern höchst unwahrscheinlich ist.<br />

Durch die Todesstrafe würde der Staat den Terroristen die Legitimation für ihren Kampf<br />

liefern und die behauptete Unmenschlichkeit tatsächlich zeigen.<br />

4.2.8 Die Todesstrafe ist human<br />

PRO<br />

Aber die Todesstrafebefürworter argumentieren auch gerne mit humanitären Aspekten. Das<br />

ist jetzt kein dummer Witz. So garantieren laut den Befürwortern fast alle Hinrichtungsarten<br />

einen schmerzlosen Tod.<br />

Sobald der Nackenwirbel durch den Galgen oder durch ein Fallbeil zerstört ist, stirbt man<br />

schneller als man Schmerzen wahrnehmen könnte.<br />

Die 2000 - Volt - Stromspannung sorgt dafür, dass das Gehirn Siedetemperatur erreicht. Da<br />

der Stromstoß eine Geschwindigkeit besitzt, die ca. 70 - mal schneller ist, als im Gehirn<br />

Empfindungen registriert werden könnten, sichert der "Stuhl" ein schnelles und weitgehend<br />

schmerzloses Ableben.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 26


In der Gaskammer führt das Gas zu einem relativ rasch eintretenden Betäubungszustand. Das<br />

bedeutet, dass der größte Teil des Todeskampfes im komaähnlichen Schlaf durchlitten wird.<br />

CONTRA<br />

Natürlich argumentieren die Gegner dieser Bestrafung ebenfalls mit humanitären Aspekten.<br />

So mögen zwar die vorher genannten Hinrichtungsarten unter normalen Umständen einen<br />

quallosen Tod ermöglichen, aber manche Menschen halten z.B. sehr hohe Strom- und<br />

Giftdosen aus. Bei den Hinrichtungen kam es immer wieder zu zahlreichen Pannen (siehe<br />

Hinrichtungsarten und ihre Pannen).<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 27


4.3 Zusammenfassung der Argumente<br />

Zusammenfassung der Argumente<br />

PRO<br />

<strong>TODESSTRAFE</strong><br />

CONTRA<br />

<strong>TODESSTRAFE</strong><br />

Abschreckung Studien widerlegen, dass die Todesstrafe eine<br />

abschreckende Wirkung hat<br />

Todesstrafe beugt vor weiteren Straftaten vor Morde sind meist Affekthandlungen<br />

Rache (Todesstrafe ist gerecht) Rachegedanke darf in einem Rechtsstaat nicht<br />

vorkommen<br />

Wer tötet, darf auch selbst nicht mehr leben Es gilt auch nicht:<br />

Wer stiehlt, hat kein Recht auf Eigentum<br />

Lebenslange Haft ist teuer falsches Argument, Kosten für Hinrichtung<br />

teurer<br />

auf öffentl. Meinung Rücksicht nehmen Menschen sind meist unzureichend informiert<br />

Hinrichtung verhindert Freipressung Hinrichtungen erhöhen die Gefahr der<br />

Freipressung<br />

Todesstrafe ist human Todesstrafe ist grausam und qualvoll<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 28


5. Todesstrafenatlas<br />

In diesem Abschnitt möchte ich zeigen, in welchen Ländern die Todesstrafe noch angewandt<br />

wird und dabei auch die Hinrichtungsarten der jeweiligen Länder anführen. Bei den<br />

Recherchen für diesen Teil meiner Arbeit, bin ich doch etwas überrascht worden in wie vielen<br />

Ländern der Erde die Todesstrafe heute noch angewandt wird.<br />

Ich habe die Karte Kontinenten bezogen dargestellt, da eine Weltübersicht auf Grunde der<br />

Fülle an Staaten, in denen die Todesstrafe noch existiert, nicht möglich war.<br />

• Die Staaten, in denen die Todesstrafe noch angewandt wird sind rot gekennzeichnet.<br />

• Die Staaten, in welchen die Todesstrafe ausgesetzt wurde sind blau gekennzeichnet.<br />

• Die Staaten, in denen die Todesstrafe nur im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />

Anwendung findet, sind gelb unterlegt.<br />

Die Angaben für diese Landkarte habe ich diesen Internetadressen entnommen:<br />

http://www.abcnews.go.com/sections/us/popoff/deathrow_kit_000404_popoff/index.html<br />

http://www.erdkunde-online.de/statistik/7050.htm<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 29


5.1 NORDAMERIKA<br />

Alaska<br />

LÄNDER<br />

HINRICHTUNGSARTEN<br />

USA (in 38 von 50 Staaten) Elektrischer Stuhl; Erschießen;<br />

Gaskammer; Hängen; tödliche Injektion<br />

Kanada Erschießen (nur im Militärbereich)<br />

Mexiko Erschießen (nur im Militärbereich)<br />

Bahamas Hängen<br />

Belize<br />

Hängen<br />

Guatemala Erschießen; tödliche Injektion<br />

Jamaika Hängen<br />

Kuba<br />

Hängen<br />

Kanada<br />

� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />

� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />

� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />

� Hinrichtung)<br />

� keine Todesstrafe<br />

Vereinigte<br />

Staaten<br />

Bahamas<br />

Dominik.<br />

Rep.<br />

Mexiko<br />

Kuba<br />

Puerto Rico<br />

Haiti<br />

Jamaika<br />

Belize Honduras<br />

Nikaragua<br />

Guatemala<br />

El Salvador<br />

Costa Rica<br />

Panama<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 30


5.2 SÜDAMERIKA<br />

Suriname<br />

Fr. Guayana<br />

Venezuela<br />

Guyana<br />

Kolumbien<br />

Peru Brasilien<br />

HINRICHTUNGSARTEN<br />

LÄNDER<br />

Erschießen<br />

Hängen<br />

Chile<br />

Guyana<br />

Bolivien<br />

Paraguay<br />

� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />

� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />

� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />

� Hinrichtung)<br />

� keine Todesstrafe<br />

Uruguay<br />

Argentinien<br />

Chile<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 31


5.3 EUROPA<br />

Island<br />

Länder<br />

Hinrichtungsarten<br />

Russland 1996 ausgesetzt<br />

Ukraine Nicht bekannt<br />

Weissrussland Hängen<br />

Finnland<br />

Schweden<br />

Norwegen<br />

Russland<br />

Estland<br />

Lettland<br />

Dänemark<br />

Litauen<br />

Irland<br />

Groß Niederlande<br />

Britannien<br />

� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />

� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />

� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />

� Hinrichtung)<br />

� keine Todesstrafe<br />

Weissrussland<br />

Polen<br />

Deutschland<br />

Ukraine<br />

Belgien<br />

Tschechien<br />

Slowakei<br />

Moldau<br />

Österreich<br />

Schweiz<br />

Frankreich<br />

Rumänien<br />

Kroatien<br />

Slowenien Ungarn<br />

Bulgarien<br />

Jugoslawien<br />

Bosnien<br />

Italien<br />

Makedonien<br />

Spanien<br />

Portugal<br />

Albanien<br />

Türkei<br />

Griechenland<br />

Zypern<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 32


5.4 AFRIKA<br />

LÄNDER HINRICHTUNGSARTEN<br />

Ägypten Erschießen; Hängen<br />

Algerien Erschießen<br />

Äquatorial-Guinea Erschießen; Hängen<br />

Äthiopien Erschießen; Hängen<br />

Benin Erschießen<br />

Botsuana Hängen<br />

Burundi Erschießen; Hängen<br />

Djibuti Erschießen<br />

Eritrea Erschießen; Hängen<br />

Gabun Erschießen<br />

Ghana Erschießen<br />

Guinea Erschießen<br />

Kamerun Nicht bekannt<br />

Kenia Hängen<br />

Komoren Erschießen<br />

Kongo (Dem. Rep.) Erschießen; Enthaupten<br />

Lesotho Hängen<br />

Liberia Erschießen; Hängen<br />

Lybien Erschießen; Hängen<br />

Malawi Hängen<br />

Marokko Erschießen<br />

Mauretanien Erschießen; Enthaupten; Steinigen<br />

Nigeria Erschießen; Hängen<br />

Ruanda Erschießen<br />

Sambia Erschießen<br />

Sierra Leone Erschießen; Hängen<br />

Simbabwe Hängen<br />

Somalia Erschießen<br />

Sudan Erschießen; Hängen<br />

Swasiland Hängen<br />

Tansania Hängen<br />

Tschad Erschießen<br />

Tunesien Erschießen; Hängen<br />

Uganda Erschießen; Hängen<br />

Tunesien<br />

Lybien<br />

Algerien<br />

Marokko<br />

Ägypten<br />

Mauretanien<br />

Niger<br />

Eritrea<br />

Tschad<br />

Mali<br />

Sudan<br />

Senegal<br />

Gambia<br />

Djibuti<br />

Burkina<br />

Faso<br />

Guinea<br />

Nigeria<br />

Benin<br />

Guinea-Bissau<br />

Äthiopien<br />

Togo<br />

Somalia<br />

Zentralafrika<br />

Kamerun<br />

Ghana<br />

Cote<br />

D’Ivoire<br />

Liberia<br />

Sierra<br />

Leone<br />

Uganda<br />

Äquatorial-<br />

Guinea<br />

Kenia<br />

Ruanda<br />

Burundi<br />

Demokratische<br />

Republik Kongo<br />

(Zaire)<br />

Kongo<br />

Gabun<br />

Tansania<br />

Komoren<br />

Angola<br />

Sambia<br />

� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />

� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />

� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />

� Hinrichtung)<br />

� keine Todesstrafe<br />

Madagaskar<br />

Malawi<br />

Mosambik<br />

Simbabwe<br />

Botsuana<br />

Nambia<br />

Swasiland<br />

Lesotho<br />

Südafrikanische Rep.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 33


5.5 ASIEN<br />

LÄNDER HINRICHTUNGSARTEN<br />

Afghanistan<br />

Erschießen<br />

Armenien<br />

Erschießen<br />

Bahrein<br />

Erschießen<br />

Bangladesch<br />

Erschießen; Hängen<br />

China Erschießen<br />

Indien<br />

Erschießen; Hängen<br />

Indonesien Erschießen<br />

Irak<br />

Erschießen; Hängen<br />

Iran Erschießen; Hängen; Steinigen<br />

Japan Hängen<br />

Jemen<br />

Erschießen; Enthaupten;<br />

Steinigen<br />

Jordanien<br />

Erschießen; Hängen<br />

Kasachstan Nicht bekannt<br />

Katar Erschießen; Enthaupten; Hängen<br />

Kirgistan Nicht bekannt<br />

Kuwait<br />

Erschießen; Hängen<br />

Laos<br />

Nicht bekannt<br />

Libanon<br />

Erschießen; Hängen<br />

Malaysia Hängen<br />

Mongolei<br />

Erschießen; Hängen<br />

Myanmar Hängen<br />

Nordkorea<br />

Erschießen; Hängen<br />

Oman<br />

Nicht bekannt<br />

Pakistan<br />

Hängen<br />

Philippinen<br />

tödliche Injektion<br />

Saudi-Arabien<br />

Enthaupten; Steinigen<br />

Südkorea<br />

Erschießen; Hängen<br />

Syrien<br />

Nicht bekannt<br />

Tadschikistan<br />

Nicht bekannt<br />

Taiwan<br />

Erschießen<br />

Thailand<br />

Erschießen<br />

Usbekistan<br />

Nicht bekannt<br />

Vereinigte Arabische Erschießen; Enthaupten;<br />

Emirate<br />

Steinigen<br />

Vietnam<br />

Erschießen<br />

Russland<br />

�������<br />

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Kasachstan<br />

Mongolei<br />

Usbekistan<br />

Nordkorea<br />

Japan<br />

Turkmenistan<br />

Südkorea<br />

China<br />

Georgien Kirgistan<br />

Aserbaidschan<br />

Armenien<br />

Tadschikistan<br />

Syrien<br />

Libanon Irak Iran<br />

Israel<br />

Kuwait<br />

Jordanien<br />

BahreinKatar<br />

Indien<br />

Afghanistan<br />

Buthan<br />

Nepal<br />

Pakistan<br />

Taiwan<br />

Myanmar<br />

Ver.<br />

Arab. Em.<br />

Laos<br />

Oman<br />

Saudi-Arabien<br />

Philippinen<br />

Bangladesch<br />

Vietnam<br />

Thailand<br />

Jemen<br />

Kambodscha<br />

Brunei<br />

Malaysia<br />

Malediven<br />

Indonesien<br />

Sri Lanka<br />

� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />

� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />

� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />

� Hinrichtung)<br />

� keine Todesstrafe<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 34


5. 6 AUSTRALIEN<br />

Westirian<br />

Papua<br />

Neuguinea<br />

Salomonen<br />

Fidschi<br />

Vanuatu<br />

Australien<br />

Neuseeland<br />

� Staaten in denen die Todesstrafe angewandt wird<br />

� Todesstrafe im Kriegs- oder Ausnahmezustand<br />

� Todesstrafe ausgesetzt (seit 10 Jahren keine<br />

� Hinrichtung)<br />

� keine Todesstrafe<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 35


6. Tatsachen und Fakten<br />

Hier einige Zahlen die einen detaillierteren Überblick über die weltweite Situation der<br />

Todesstrafe geben sollen.<br />

• Nach Angaben von Amnesty International haben weltweit 111 Länder de jure e de facto<br />

die Todesstrafe abgeschafft.<br />

• 75 Staaten und Territorien haben die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft.<br />

• 16 Staaten haben die Todesstrafe für alle Verbrechen bis auf außergewöhnliche, wie<br />

z.B. Verbechen im Rahmen für Kriegshandlungen, abgeschafft.<br />

• 22 Länder kann man zu den Staaten zählen, in denen die Todesstrafe de facto<br />

abgeschafft ist: die Todesstrafe steht aber weiterhin im Strafgesetzbuch, sie haben aber<br />

seit mindestens zehn Jahren keine Todesstrafe mehr vollstreckt.<br />

• 84 Länder haben die Todesstrafe beibehalten und wenden sie an.<br />

Wenn die Todesstrafe einmal abgeschafft ist, wird sie selten wieder eingeführt. Seit 1985<br />

haben nur vier Staaten sie wieder eingeführt, die sie zuvor abgeschafft hatten; eines von ihnen<br />

– Nepal – hat sie seitdem erneut abgeschafft. Auf den Philippinen werden wieder<br />

Hinrichtungen vollstreckt, aber in den beiden anderen Ländern Gambia und Papua Neu-<br />

Guinea kam es seitdem zu keinen Exekutionen mehr.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 36


Nach der Statistik von Amnesty International waren 2001 weltweit in 31 Ländern 3.048<br />

Häftlinge hingerichtet worden.<br />

In 69 Ländern hat es 5.265 Todesurteile gegeben.<br />

Amnesty betont jedoch, das die tatsächlichen Zahlen wahrscheinlich höher liegen.<br />

Hinrichtungen 2001 - nach Angaben von<br />

Amnesty International<br />

139 79 66<br />

2.468<br />

China Iran Saudi Arabien USA<br />

Um diese Zahlen in Relation stellen zu können sollte man die Einwohnerzahlen dieser Staaten<br />

wissen:<br />

CHINA 1.284.000.000<br />

IRAN 66.622.700<br />

SAUDI-ARABIEN 23.513.300<br />

USA 280.500.000<br />

Diese vier Länder sind für 90 Prozent aller von Amnesty weltweit festgestellten<br />

Hinrichtungen verantwortlich.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 37


7. Hinrichtungsarten<br />

In diesem Abschnitt meiner Arbeit möchte ich die verschiedensten Hinrichtungsarten<br />

beschreiben. Allerdings werde ich mich nur auf die aktuellsten Methoden Menschen<br />

hinzurichten beschränken, da die Aufzählung aller je angewandten Todesstrafen den Rahmen<br />

dieser Arbeit sprengen würden.<br />

Ich werde deshalb nur jene beschreiben, die auch heute noch angewandt werden.<br />

7.1 Der Elektrische Stuhl<br />

Der Fachausdruck für Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl heißt<br />

ELECTROCUTION.<br />

Der Stuhl kostet etwa 35.000 €, der benötigte Starkstrom ungefähr<br />

30 Cent.<br />

7.1.1 Geschichtlicher Rückblick<br />

Auf der Suche nach einer Tötungsart, die keine sichtbaren Verletzungen hinterlässt und die<br />

Hinrichtung "humanisieren" sollte, wurden die Amerikaner mit dem elektrischen Stuhl<br />

fündig.<br />

Die Idee des Elektrischen Stuhls stammt eigentlich vom Zahnarzt Dr. Albert Southwick, der<br />

1881 Zeuge eines Unfalls war: Ein betrunkener alter Mann berührte einen Stromgenerator und<br />

starb dabei sofort. Dieses Ereignis erzählte er seinem Freund Senator David McMillan. Im<br />

selben Monat sprach der Senator noch mit dem Gouverneur David B. Hill, das man mit<br />

Elektrizität doch endlich das grausame Hängen ersetzen könnte. Dann nahm alles seinen Lauf,<br />

im Jahr 1886, rief das Parlament des Staates New York eine Kommission ins Leben um "eine<br />

menschliche und bequeme" Art der Hinrichtung zu finden. Im Juni 1888 beschloss das<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 38


Parlament von New York mit 87 gegen 8 Stimmen, die Elektrische Hinrichtung einzuführen.<br />

Die MEDICO-Legal Society von New York wurde beauftragt eine Methode zu finden, wie<br />

man eine solche Hinrichtung vollziehen kann.<br />

Am 01.01.1889 trat das Gesetz in Kraft. "Die Exekution muss so ausgeführt werden, dass der<br />

Strom den Körper durchfließt, bis zum Eintreten des Todes."<br />

7.1.2 Die erste Hinrichtung<br />

Im Auburn Gefängnis entwirft und baut der Elektriker Edwin R. Davis den<br />

ersten Elektrischen Stuhl, der dem heutigen bereits sehr ähnlich ist.<br />

Am 6. August 1890 wurde der Elektrische Stuhl im Auburn Gefängnis das erste Mal in<br />

Betrieb gesetzt. Der erste Delinquent war William Kemler, der des Mordes an seiner Freundin<br />

überführt worden war. Die Medien überschlugen sich mit Berichten von der Hinrichtung. So<br />

war am Tage der Hinrichtung eine riesige Anzahl von Menschen vor dem Gefängnis<br />

versammelt, alle mit der Hoffnung, einen Blick auf diese "moderne Hinrichtung" zu werfen.<br />

Doch sie wurden alle enttäuscht, da die Hinrichtung im Inneren des Gefängnisses stattfand.<br />

Als am 6. August 1890 Kemler in Begleitung des Gefängnisdirektors in den<br />

Hinrichtungsraum gebracht wurde, war er sichtlich nervös. Er wurde auf einen großen<br />

schweren Eichenstuhl, der am Boden befestigt war festgeschnallt. Dann wurde eine<br />

Metallkappe mit einer Elektrode an seinem Kopf befestigt und eine weitere Elektrode auf dem<br />

Rücken. Auf die Frage des Gefängnisdirektors, ob er noch etwas zu sagen habe antwortete<br />

Kemler: "Es freue ihn, dass heute so viele Menschen hier erschienen sind und er denke, dass<br />

es eine feine Sache sei."<br />

Als der Gefängnisdirektor das Zeichen gab, legte der Elektriker in einem Nebenraum den<br />

Schalter um. 1000 Volt durchflossen den Körper Kemler's. Dieser verkrampfte sich und der<br />

Körper presste sich gegen die Gurte. Nach 17 Sekunden wurde der Strom abgeschaltet da man<br />

Kemler für Tod hielt. Nach der Unterbrechung des Stromes erschlaffte der Körper sofort, und<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 39


er fing zu keuchen und röcheln an, auch erbrach er sich. Danach wurde der Strom sofort<br />

wieder eingeschaltet und erst nach weiteren 70 Sekunden als Rauchsäulen vom Kopf und<br />

Rücken aufstiegen, welche von Verbrennungen des Fleisches herrührten, wieder abgestellt.<br />

Ansichtskarte um 1900<br />

Die Zeugen waren einer Meinung:<br />

"Der Anblick und der Geruch waren grauenhaft, ebenso die<br />

Dauer der Hinrichtung."<br />

George Fell, Assistent des Henkers:<br />

"Der Mann erlitt fast keine Schmerzen."<br />

Albert Southwick:<br />

"Von diesem Tage an leben wir in einer höheren Zivilisation."<br />

George Westinghouse:<br />

"Wir hätten die Hinrichtung wohl besser mit einer Axt gemacht."<br />

Der Gouverneur trat vor die Presse:<br />

"Dem Gesetz ist genüge getan und der Elektrische Stuhl war ein<br />

voller Erfolg."<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 40


7.1.3 Der Elektrische Stuhl heute:<br />

Dies ist ein Auszug aus einer Firma die Hinrichtungsgeräte herstellt:<br />

Firma Fred A. Leuchter ASSOCIATES, INC.<br />

MODULAR ELECTROCUTION SYSTEM<br />

231 Kennedy Drive<br />

Unit 110<br />

Boston, Massachusetts 02148<br />

Beim Bau eines Electrocution System sind wenige, aber sehr wichtige Faktoren zu beachten:<br />

Spannung, Stromstärke, Verbindungen, Dauer und Anzahl der elektrischen Stromstöße.<br />

1. Das System sollte 3 Elektroden enthalten. Am Kopf wird eine engansitzende Kappe befestigt<br />

welche eine Elektrode mit einem in Salinelösung getränkten Schwamm enthält. Dies ist die<br />

Elektrode durch die der Strom eingeführt wird.<br />

2. Jeder Fußknöchel wird mit je einer festsitzenden Knöchelelektrode ausgestattet. So, dass der<br />

Strom durch den ganzen Körper fließt, sich im Unterleib teilt und durch die Beine zurückfließt.<br />

Wenn nur eine Knöchelelektrode verwendet wird gibt es meistens Komplikationen und Zwischenfälle<br />

bei der Hinrichtung.<br />

Ein besserer Kontakt wird dadurch erreicht, dass man die Elektrode mit kleinen in Salinelösung<br />

getränkten Schwämmchen puffert, so dass der Strom eine gute Verbindung zum Körper hat. Es ist sehr<br />

wichtig, dass an den Elektroden ein gleichmäßiger Stromdurchfluss mit minimalem Widerstand aufrecht<br />

erhalten wird. Außerdem muss nach dem Spannungsabfall ein Minimum von 2000 Volt<br />

Wechselspannung aufrecht erhalten werden. Dies garantiert eine totale Zerstörung des autonomen<br />

Nervensystems. Wenn die Spannung unter 2000 Volt sinkt kann der Herztod nicht garantiert werden.<br />

Eine Spannung unter 2000 Volt ist nicht ausreichend für eine Hinrichtung und verursacht nur<br />

Schmerzen.<br />

Während der Hinrichtung sind 2 Faktoren zu berücksichtigen: und zwar das bewusste und das<br />

autonome Nervensystem. Spannungen von mehr als 1500 Volt Wechselspannung sind im allgemeinen<br />

ausreichend, um das bewusste Nervensystem zu zerstören, das Schmerzempfinden und Denkfähigkeit<br />

steuert. Bewusstlosigkeit tritt im allgemeinen in 4,16 Millisekunden ein. Das ist vierundzwanzig mal<br />

schneller, als das bewusste Nervensystem den Schmerz registrieren kann.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 41


7.1.4 Vorbereitungen<br />

Bevor der Gefangene in den Hinrichtungsraum geführt wird, werden ihm das Kopfhaar sowie<br />

die Augenbrauen abrasiert. Diese Maßnahme erfolgt, damit Kopfhaar und Augenbrauen nicht<br />

in Brand geraten. Außerdem wird eine Hose für die Hinrichtungsprozedur präpariert, indem<br />

man ein Hosenbein in Höhe des Knies abtrennt. Dies geschieht, damit die stromführende<br />

Elektrode später an der Wade des Delinquenten befestigt werden kann. Da sich Darm und<br />

Blase im Todeskampf entleeren, muss der Gefangene Kunststoffwindeln tragen. Hierüber<br />

muss er sich die präparierte Hose überziehen.<br />

Nachdem der Gefangene seine letzten Worte gesprochen hat, wird er mit Lederriemen an den<br />

Stuhl gefesselt. Damit den bei den Hinrichtungen anwesenden Zeugen grausame<br />

Leidensmienen des Verurteilten erspart bleiben, wird ihm eine Stoffmaske über das Gesicht<br />

gezogen.<br />

Dann wird eine Art Stahlhelm auf dem kahlgeschorenen Schädel platziert und mit Riemen<br />

fixiert. Dieser Helm enthält einen nassen Schwamm, welcher direkten Kontakt zur Kopfhaut<br />

und zu den stromführenden Teilen des Helms hat. Mit Hilfe dieses Schwammes wird die<br />

elektrische Leitfähigkeit des Körpers erhöht. Eine Elektrode wird auf dem Stahlhelm<br />

befestigt. Sie leitet die Elektrizität in den Helm. Eine weitere stromführende Elektrode wird<br />

an der Wade des Verurteilten befestigt.<br />

Nun wird das Absauggebläse an der Decke des Hinrichtungsraums eingeschaltet. Es soll den<br />

bei der Hinrichtung entstehenden Rauch absaugen und somit den Geruch verbrannten<br />

Menschenfleisches möglichst schnell neutralisieren.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 42


7.1.5 Die Hinrichtung<br />

Auf Geheiß des Gefängnisdirektors wird der Strom eingeschaltet. Es gibt 2 Vollstrecker und 2<br />

Hauptstromschalter. Die Maschine wählt dann nach dem Zufallsprinzip einen Schalter aus,<br />

der die Tötung auslöst. So weiß keiner der beiden Vollstrecker, wer nun den tödlichen<br />

Schalter umgelegt hat.<br />

Insgesamt erhält der Delinquent drei Stromstöße von etwa 1.200 Volt. Jeder dieser<br />

Stromstöße dauert etwa eine Minute. Nach jedem Stromstoß folgt eine 10 bis 30 Sekunden<br />

andauernde Pause.<br />

Nach dem dritten Stromstoß prüft ein Arzt, ob der Delinquent noch lebt. Ist dies der Fall, so<br />

erhält der Gefangene wiederum Stromstöße nach vorgenanntem Muster. Diese Prozedur wird<br />

bei Bedarf so oft wiederholt, bis der Verurteilte letztendlich stirbt.<br />

7.1.6 Pannen auf dem Stuhl<br />

Bis heute wurden immer wieder weitere Verbesserungen<br />

an dem Stuhl vorgenommen. Doch auch die Pannen<br />

hörten nicht auf. An den folgenden 2 Beispielen möchte<br />

ich den Lebenskampf der Delinquenten darstellen.<br />

Auch der 17jährige Willie Francis erlebte bei seiner<br />

Hinrichtung 1946 im US-Bundesstaat Louisiana eine<br />

Folter, wie sie grausamer kaum sein könnte.<br />

Nachdem der Stromschalter betätigt worden war, spannte<br />

sich Francis Körper, die Lippen schwollen an. Aber der<br />

Tod trat nicht ein. Nun überlegte man, die Stromstärke zu erhöhen, was sich jedoch als<br />

technisch unmöglich herausstellte. Mit den Worten "Hört auf. Lasst mich Luft holen!"<br />

forderte Francis den Henker auf, die Prozedur abzubrechen. Daraufhin erging die Order, die<br />

Hinrichtung abzubrechen und den Gefangenen in seine Zelle zu führen.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 43


"Ich sah kleine blaue, rosa und grüne Punkte und fühlte ein Brennen in meinem Kopf und am<br />

linken Bein", berichtete Francis später. Ein Jahr später unternahm der Staat Louisiana einen<br />

erneuten Versuch, Francis hinzurichten - diesmal mit Erfolg.<br />

Auch bei der Hinrichtung von Allen Lee Davis<br />

am 8.7.1999 in Florida (Foto) gab es<br />

erhebliche Schwierigkeiten.<br />

Davis Anwalt befürchtete schon vorher, dass es<br />

Probleme bei der Hinrichtung des ca. 160 kg<br />

schweren Mannes geben würde. Der Oberste<br />

Gerichtshof lehnte eine derartige Berufungs-<br />

begründung ab. Für die Hinrichtung wurde<br />

zwar ein neuer Stuhl gebaut, die elektrischen<br />

Teile blieben jedoch die alten.<br />

Die Hinrichtung wurde dann auch zu einem<br />

blutigen Spektakel. Zeugen berichteten von<br />

Blut, das aus Gesicht und Brust spritzte.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 44


Häufig treten bei Hingerichteten auch schwerste Verbrennungen auf, wie man an den<br />

folgenden Bildern sehen kann:<br />

Weitere Nebenwirkungen sind:<br />

• Speichelfluss<br />

• Augäpfel fliegen aus den Höhlen<br />

• Körpertemperatur steigt über 80 Grad Celsius an<br />

• Eiweiß im Blut verdickt sich und verstopft alle Adern<br />

• das Gehirn wird hart<br />

• Rauch kommt aus dem Körper<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 45


7.2 Die Gaskammer<br />

Die Gaskammer kommt heute nur noch in einigen wenigen US-<br />

Bundesstaaten zum Einsatz. Sie gilt sogar unter Todesstrafe-<br />

Befürworter als grausame Hinrichtungsart und wird daher in den<br />

meisten Bundesstaaten durch andere Hinrichtungsmethoden<br />

ersetzt.<br />

7.2.1 Geschichtlicher Überblick<br />

Eine Gaskammer kostet bei der bereits beim Elektrischen Stuhl<br />

erwähnten Firma von Fred Leuchter etwa 200.000 Euro, das Gas<br />

für eine Hinrichtung etwa 300 Euro.<br />

Dr. Allen McLean Hamilton, ein Toxikologe aus Nevada, kam als erster auf die Idee, Gas als<br />

Tötungsinstrument zu benutzen. Mit Gas sollten Hinrichtungen zu einer "sauberen" Sache<br />

werden. Erste Versuche wurden mit Schweinen durchgeführt.<br />

Die erste Gaskammer kam in Carson City in Nevada zum Einsatz. Am 8. Februar 1924 wurde<br />

der Chinese Gee John als erster Mensch in einer Gaskammer hingerichtet.<br />

Die Effektivität der Gaskammer beeindruckte später die Nazis. Wie allen bekannt fanden<br />

Millionen von Juden ihren Tod in den deutschen Gaskammern.<br />

7.2.2 Das Gas<br />

In den heutigen Gaskammern kommt das Gas Zyankali<br />

zum Einsatz, welches durch eine chemische Reaktion in<br />

Zyanid umgewandelt wird. Zyanid ist mit dem Giftgas<br />

Zyklon-B, welches von den Nazis bei den Verbrechen in<br />

Auschwitz eingesetzt wurde, identisch.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 46


7.2.3 Beschreibung der Gaskammer<br />

Die Gaskammer ist eine rundum mit Fenstern versehene<br />

Stahlzelle, in deren Mitte sich ein Stuhl befindet, ein<br />

Entlüftungsrohr sowie ein Rohr zur Einleitung der<br />

Flüssigkeiten in das Kammerinnere befinden. Die Zeugen<br />

können durch die Fenster den Ablauf der Hinrichtung<br />

verfolgen.<br />

Vor Beginn der Hinrichtung wird Zyankali in eine unter dem Stuhl befindliche Giftwanne<br />

gelegt.<br />

7.2.4 Die Hinrichtung<br />

Nach den oben genannten Vorbereitungen muss sich der Delinquent auf den Stuhl setzen. Er<br />

wird festgeschnallt und über ein Kabel mit dem EKG-Gerät verbunden. Der Gefangene darf<br />

nun seine letzten Worte an die Anwesenden richten. Anschließend wird die Spezialtür zur<br />

Kammer geschlossen.<br />

Jetzt beginnt die Hinrichtungsprozedur: Durch das Entlüftungsrohr wird zunächst etwas<br />

Luft aus der Kammer gesaugt, damit die Wirkung des Giftgases intensiviert wird. Über das<br />

Rohr zur Einleitung von Flüssigkeiten wird Wasser zusammen mit schwefelhaltiger Säure in<br />

die unter dem Stuhl stehende Giftwanne geleitet. Durch die Verbindung von Zyankali mit<br />

Wasser und schwefelhaltiger Säure entsteht Zyanid, welches in Dämpfen vom Boden der<br />

Kammer aufsteigt und vom Gefangenen eingeatmet wird.<br />

Das Gas riecht süßlich und angeblich soll es nach Mandeln duften.<br />

Nachdem mittels EKG der Tod des Delinquenten festgestellt worden ist, verbleibt er noch<br />

etwa 30 Minuten in der Gaskammer. Erst dann wird das Gas aus der Kammer ausgesaugt und<br />

"normale" Atemluft eingelassen. Anschließend säubern Bedienstete in Schutzkleidung und<br />

Gasmasken die Kammer mit Wasser und besprühen den Hingerichteten mit Salmiakgeist, um<br />

letzte Gasreste aus Haut und Kleidung zu enfernen. Dann erst wird der Tote aus der Kammer<br />

gebracht.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 47


7.2.5 Pannen in der Gaskammer<br />

So ereignete sich beispielsweise 1949 bei der Hinrichtung, des schmächtigen Schwarzen<br />

Leandress Rily, folgendes Szenario:<br />

Als die Hinrichtung beginnen sollte, befreite er sich ich aus den Fesseln und rannte in der<br />

Gaskammer hin und her. Dabei schlug er verzweifelt gegen die dicken Fensterscheiben.<br />

Deshalb wurde die Gaskammer wieder geöffnet und vier Wärter überwältigten Rily und<br />

fesselten ihn wieder auf dem Stuhl in der Gaskammer. Dieses Schauspiel vollzog sich noch<br />

weitere drei Mal, ehe man beim vierten Versuch das Gas nun in die Kammer strömen ließ.<br />

Sehr erschütternd war auch die Hinrichtung von Caryl Chessman, am 2. Mai 1960:<br />

Als Gas aufstieg klingelte das Telefon. Es war die Nachricht, die Hinrichtung aufzuschieben.<br />

Der leitende Beamte entschied sich allerdings dafür weiterzumachen, weil die Hinrichtung zu<br />

weit fortgeschritten war.<br />

Richtete man hier vielleicht einen Unschuldigen??? Wäre Chessman vielleicht noch zu retten<br />

gewesen, wenn man das Gas sofort abgesaugt hätte???<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 48


7.3 Die Tödliche Injektion<br />

Die tödliche Injektion (Lethal Injection) wird<br />

heute von den meisten Staaten in den USA<br />

genutzt. In manchen Staaten gibt es die Wahl<br />

zwischen dieser und einer anderen<br />

Hinrichtungsmethode.<br />

Die Tötung mit der Giftspritze führte in den<br />

USA zu großen Kontroversen, da sie sich nicht<br />

mit dem Ehrenkodex der Ärzte vereinbaren<br />

lässt, der die Rettung von Leben und nicht dessen Zerstörung vorsieht.<br />

Die Kosten für den Giftstoff betragen in etwa 86 Euro.<br />

7.3.1 Geschichtlicher Überblick<br />

Nach Erfindung des Elektrischen Stuhls und der Gaskammer, ging die Suche der Amerikaner<br />

nach einer perfekten Hinrichtungsart weiter.<br />

So übernahm 1977 Oklahoma als erster Staat die Todesspritze als Exekutionsinstrument.<br />

Der erste Mensch, der auf diese Weise hingerichtet wurde, war Charles Brooks. Sein<br />

Todesurteil wurde am 7. Dezember 1982 im Huntsville Prison, in Texas, vollstreckt.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 49


7.3.2 Die Hinrichtung Heute<br />

Ein Mikrophon wird über dem Kopf des<br />

Insassen angeschlossen. Die Lautsprecher<br />

dazu befinden sich in den<br />

Zuschauerräumen.<br />

Am Kopf des Hinzurichtenden steht ein<br />

Wärter und am Fußende ein Kaplan. Beide<br />

bleiben dort, bis der Insasse für tot erklärt<br />

wird.<br />

Bevor das tödliche Gift in die Venen des<br />

Täters gepumpt wird, bekommt er die Gelegenheit, um ein letztes Statement abzugeben.<br />

In vielen Fällen wird Reue bekannt. Oftmals wird diese letzte Gelegenheit aber auch dazu<br />

genutzt, um das Justizsystem heftig zu kritisieren, oder um die eigene Unschuld zu beteuern.<br />

Die Worte "Let's go, Warden" oder "All right, Warden, I'm ready to go home" (Warden<br />

bedeutet Gefängnisaufseher) signalisieren den Exekutierenden dass der Hinrichtungsprozess<br />

beginnen kann.<br />

Bei der Exekution gibt es 2 Möglichkeiten:<br />

1. die manuelle Hinrichtung<br />

2. die Hinrichtung durch eine vollautomatische Injektionsmaschine<br />

Bei der manuellen Hinrichtung spritzen zwei Hinrichtungstechniker unabhängig<br />

voneinander eine Flüssigkeit in einen Schlauch, der mit der Vene des Delinquenten verbunden<br />

ist. Die eine Substanz ist harmlos, die andere tödlich. So weiß keiner von beiden, wer die<br />

tödliche Injektion gesetzt hat.<br />

Die Idee der vollautomatischen Hinrichtung, stammt wiederum von der Firma des Fred<br />

Leuchter (der deshalb auch den Namen Dr. Death trägt).<br />

Auch hier gibt es wieder zwei Vollstrecker. An einer Computerkonsole gibt es zwei<br />

Startknöpfe, die die Beamten gleichzeitig drücken. Der Computer wählt per Zufallsgenerator<br />

den Knopf aus, der die Tötung auslöst und löscht das Ergebnis sofort. So können auch bei<br />

dieser Methode die beiden Vollstrecker nach Feierabend mit reinem Gewissen nach Hause<br />

gehen.<br />

Die Kosten für Dr. Death's Maschine betragen 30.000 Euro.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 50


7.3.3 Die Wirkung des Giftes<br />

Durch die Injektionsnadel läuft zunächst eine neutrale Kochsalzlösung, die dafür sorgt, dass<br />

das Gift anschließend ungehindert seinen Weg finden kann. Danach fließen nacheinander 3<br />

unterschiedliche Stoffe in den Körper:<br />

Die Zeugen bemerken innerhalb weniger Sekunden, wie sich die Brust des Hinzurichtenden<br />

ausdehnt. Insgesamt sollte der Prozess maximal 7 Minuten dauern. Dann betritt ein Arzt den<br />

Raum und erklärt den Delinquenten für tot.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 51


7.3.4 Pannen bei der Hinrichtung<br />

Bei der tödlichen Injektion kommt es häufig vor, dass die Hinrichtungstechniker die Venen<br />

nicht finden und das Gift in die Arterie oder in das Muskelgewebe dringt, was sehr<br />

schmerzhaft ist. Auch können die Lösungen verdicken, wenn die Mengen falsch berechnet<br />

werden.<br />

Der Katheder verstopft und der Delinquent erlebt einen langsamen und qualvollen Tod.<br />

So zog sich der Sterbevorgang von Stephen McCoy am 24. Mai 1989 wegen einer<br />

fehlerhaften Medikamentenmischung fast eine halbe Stunde hin. Bis zu seinem Ende hat er<br />

nicht aufgehört zu husten und zu würgen.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 52


7.4 Das Hängen<br />

7.4.1 Geschichtlicher Überblick<br />

Die Beschreibung des Hängens gab es schon im Alten<br />

Testament.<br />

Diese uralte Hinrichtungsform wurde besonders im<br />

Mittelalter als Strafe für Diebstahl angewandt und war<br />

lange Zeit nur Männern vorbehalten.<br />

Hängen war lange Zeit ein öffentliches Spektakel. Der<br />

Galgen war früher einfach nur ein großer Baum, an dem<br />

ein Seil befestigt wurde.<br />

Diese Methode war allerdings sehr brutal und war<br />

deshalb auch dem einfachen Volke vorbehalten, die<br />

anderen wurden geköpft.<br />

Im 20 Jhd. entwickelte man das Hängen weiter, man wollte es humaner machen.<br />

Denn beim Hängen traten 2 große Probleme auf, die alles andere als einen schmerzlosen Tod<br />

darstellten.<br />

1) Fiel der Verurteilte zu schnell, wurde er enthauptet.<br />

2) Fiel der Verurteilte zu langsam, kam es zur Strangulierung.<br />

Um dies zu vermeiden wurde von den Engländern der "long drop" eingeführt. Der Verurteilte<br />

fiel dabei durch eine Falltür. Weiters wurde die Länge des Seils in Abhängigkeit zum<br />

Körpergewicht gestellt, wodurch ein Genickbruch erzeugt werden sollte.<br />

Danach muss ein 81 kg schwerer Delinquent 2,55 m tief fallen, damit er sofort bewusslos war.<br />

Für je 3 kg weniger, wird der Strang um 5 cm verlängert.<br />

7.4.2 Das Hängen Heute<br />

Noch heute arbeiten amerikanische Scharfichter nach der "Long Drop-Methode" der<br />

Engländer.<br />

Bei der Hinrichtung werden dem Verurteilten, um Gegenwehr zu vermeiden, Hände und Füße<br />

gefesselt. Weiters bekommt er eine Kapuze über das Gesicht, die die Geräusche dämpfen soll,<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 53


die ein Mensch von sich gibt, wenn er stranguliert wird. Auf diese Weise erspart man den<br />

Zeugen aber auch den Gesichtsausdruck im Augenblick des Todes.<br />

Das Hängen wird auch heute noch in vielen Ländern vollzogen. Vor allem viele afrikanische<br />

Staaten verzichten auch heute noch auf den sogenannten "Long Drop", den langen Fall. Sie<br />

schließen das qualvolle Ersticken in die Todesstrafe mit ein.<br />

Wer Bestechungsgeld zahlen kann, dem hängt sich ein "gnädiger" Soldat an die Füße, um das<br />

Leiden zu verkürzen.<br />

Wer viel zahlen kann, dem wird unmittelbar vor der Strangulation ein schnell wirkendes Gift<br />

unauffällig in den Mund gesteckt.<br />

In Amerika sehen nur noch einige wenige Staaten (siehe Todesstrafenatlas) den Tod am<br />

Galgen vor. Allerdings kann hier die tödliche Injektion als Alternative gewählt werden.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 54


7.5 Die Steinigung<br />

7.5.1 Geschichtlicher Überblick<br />

Die Steinigung war die klassische Todesstrafe des Alten Testaments. Sie stand vor allem auf<br />

die für jene Zeit schlimmsten Vergehen wie Abgötterei, Gotteslästerung und Entweihung von<br />

Heiligtümern . Ebenso wurden Vergehen gegen die Sexualgebote mit Steinigung bestraft.<br />

Dies waren:<br />

Inzest<br />

Ehebruch<br />

Päderastie (griech. für Knabenliebe, Homosexualität)<br />

Sodomie (sexuelle Handlung von Menschen mit Tieren)<br />

7.5.2 Die Steinigung Heute<br />

Die Steinigung ist auch heute noch eine gängige Hinrichtungsart. Sie findet heute noch in<br />

islamischen Ländern statt, dort wo die Scharia herrscht. Die Scharia ist das religiös<br />

begründete Recht des Islam.<br />

Meist werden Frauen gesteinigt: Ehebrecherinnen, Prostituierte aber auch<br />

Vergewaltigungsopfer.<br />

Wenn sie Mütter sind, müssen ihre Kinder oft aufgrund des Gestzes wegen der Grausamkeit<br />

zuschauen.<br />

Länder in denen die Steinigung durchgeführt wird, sind sehr bedacht darauf, dass keine<br />

Details ins Ausland gelangen.<br />

So geht aus einem Bericht eines UN-Beauftragten für den Iran hervor, dass die Behörden<br />

versuchen, die Tatsache der Steinigung herunterzuspielen. So als komme sie nur in<br />

abgelegenen und rückständigen Gegenden vor. In Wirklichkeit ist allerdings das Regime für<br />

diese Terrorakte verantwortlich, denn das oberste Gericht in Teheran ist für alle<br />

Hinrichtungsbefehle und Steinigungsurteile zuständig.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 55


Interessant am islamischen Recht ist, dass die Scharia die Todesstrafe nicht für Mord oder<br />

schwere Körperverletzung vorsieht. Aber Ehebruch ist in den extrem patriarchalisch<br />

orientierten islamischen Gesellschaften ein schweres todeswürdiges Verbrechen.<br />

7.5.3 Ablauf einer Steinigung<br />

Zuerst werden die Verurteilten von Kopf bis Fuß in weiße Tücher gewickelt. Dann wird das<br />

Steinigungsopfer, Männer bis zu den Hüften und Frauen bis zum Hals, eingegraben.<br />

Zum Vollzug muss der Kläger den ersten Stein werfen, dann folgen die Zeugen und der<br />

Richter. Anschließend wirft die ganze Gemeinschaft.<br />

Die Steine sollen dabei so groß sein, dass sie das Opfer zwar verletzen, aber nicht schon bei<br />

den ersten Würfen töten.<br />

So sieht das Gesetz im Islamischen Strafgesetzbuches folgendes vor:<br />

"Die Steine, die bei der Steinigung verwendet werden, dürfen nicht so groß sein, dass die<br />

Person, wenn sie von einem oder zwei Steinen getroffen wird, stirbt;<br />

sie dürfen auch nicht so klein sein, dass man sie nicht mehr als Steine bezeichnen kann."<br />

Nun möchte ich 2 Vorfälle schildern, welche die besondere Grausamkeit der Steinigung<br />

darstellen sollen:<br />

So berichtete ein Journalist nach einer 1986 stattgefundenen Steinigung einer Ehebrecherin<br />

folgendes: "Kopf und Oberkörper waren nur noch ein Haufen blutiges Fleisches. Ihre<br />

Kopfhaut war eine einzige klaffende Wunde. Augen und Nase waren zerschmettert, der<br />

Kiefer gebrochen. Der Kopf baumelte wie eine groteske Karnevalsmaske an den Resten der<br />

rechten Schulter. Doch weil sie immer noch lebte, schlug man ihr mit einem Ziegelstein den<br />

Kopf ein: Der Schädel zersprang, und das Gehirn spritzte auf die Erde. Was von der<br />

gesteinigten Frau übrigblieb, wurde vor die Dorfgrenzen gekarrt und an die streunenden<br />

Hunde verfüttert."<br />

Am 11. August 1997 wurde im Iran die zwanzigjährige Zoleykhah Kadkhoda, der<br />

außereheliche Kontakte vorgeworfen wurden, gesteinigt. Nach der Steinigung erklärten die<br />

Ärzte sie für tot. Im Leichenschauhaus setzte die Atmung allerdings wieder ein. Sie wurde in<br />

ein Krankenhaus gebracht, wo sich ihr Zustand langsam besserte. Zwar wurde für die junge<br />

Frau ein Amnestiegesuch bei Gericht eingereicht, doch wurde sie erneut gesteinigt.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 56


Da es solche Erfahrungen auch schon in der Vergangenheit gab, wird normalerweise nach<br />

Steinigungen noch mit Schaufeln auf die Hingerichteten eingeschlagen, um den Tod<br />

sicherzustellen.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 57


7.6 Das Erschießen<br />

7.6.1 Geschichtlicher Überblick<br />

Diese allgemein verbreitete und oft angewendete Hinrichtungsart stammt ursprünglich aus<br />

dem Bereich der Militärgerichtsbarkeit. Sie war für verurteilte Soldaten, Spione, Aufrührer<br />

und Deserteure und ähnliche Rechtsbrecher vorgesehen.<br />

Im Allgemeinen galt der Tod durch Erschießen als ehrenvoller Tod.<br />

7.6.2 Das Erschießen Heute<br />

In den Staaten, welche die Hinrichtung als Erschießen vorsehen, haben sich zwei<br />

Vollzugsformen etabliert:<br />

1. Erschießungskommandos: Diese bestehen heute aus etwa zehn bis zwölf Schützen, die<br />

eine gemeinsame Salve feuern. Sie werden von einem oberen Vollzugsbeamten,<br />

meistens einem Offizier, koordiniert. Der Delinquent wird vor einer als Kugelfang<br />

dienenden Mauer an einem Pfosten festgebunden. Dann wird ihm mit einem schwarzen<br />

Tuch die Sicht verdeckt. Auf den Befehl des Offiziers:<br />

"Achtung ... Fertig ... Legt an ... Feuer" haben alle Angehörigen des<br />

Erschießungskommandos ihr Gewehr abzufeuern.<br />

Dabei sollten alle auf das Herz des Delinquenten zielen. Bloß sind nicht alle Soldaten<br />

Meisterschützen, und so wird häufig aus Absicht oder aus Aufregung in den Hals oder<br />

in den Bauch geschossen. Meist wird der Verurteilte mit der ersten Salve "nur" schwer<br />

verletzt.<br />

Einige afrikanische Länder bauen diese "Missgeschicke" planmäßig in ihre<br />

Erschießungen mit ein – die sogenannte schrittweise Erschießung.<br />

Dabei werden auf die Opfer von den Fußgelenken an aufwärts, mit Unterbrechungen,<br />

Schüsse abgefeuert.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 58


Häufig wird bei den Erschießungskommandos, ein Gewehr mit Platzpatronen geladen,<br />

damit sich jedes Mitglied des Erschießungskommandos einreden kann, dass sein Schuss<br />

vielleicht nicht der tödliche sei.<br />

2. Eine weitere Form ist der Genickschuss.<br />

Allein in China kamen auf diese oder ähnliche Weise im Jahre 1996 mindestens 3.500<br />

Menschen ums Leben.<br />

Aus Verbrechen wie:<br />

• Mord • Bestechung<br />

• Vergewaltigung • Schmuggel<br />

• Raub • Drogenhandel<br />

• Korruption • Entführung und Handel mit Frauen und Kindern<br />

• Herstellung oder Vorführung<br />

pornographischen Materials<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 59


7.7 Das Enthaupten<br />

7.7.1 Geschichtlicher Überblick<br />

Bis in das Mittelalter und darüber hinaus wurden die zum Tode Verurteilten von einem<br />

Henker mit einem Schwert oder Beil enthauptet.<br />

Dabei betrat der Delinquent das Blutgerüst, legte seine Oberkleidung ab, kniete vor einem<br />

Sandhaufen nieder und begann zu beten. Im Anschluss fesselten ihm die Henkersknechte die<br />

Hände auf dem Rücken und schnitten ihm die Nackenhaare. Nach dieser Prozedur betrat dann<br />

auch der Henker das Gerüst. Von dem Opfer wurde erwartet, dass er seinen Kopf aufrecht<br />

hielt. War er dazu nicht mehr in der Lage, wurde er von den Henkersknechten an den Haaren<br />

hochgehalten.<br />

Nachdem der Henker zugeschlagen hatte, präsentierte der den an den Haaren hochgehaltenen<br />

Kopf der Menge.<br />

Diese Hinrichtungsart ging aber nicht immer ohne Pannen von statten. Oftmals wollte der<br />

Kopf nicht beim ersten Schlag rollen und der Henker musste mehrfach zuschlagen. Daher<br />

wurde seit der französischen Revolution das Fallbeil (die Guillotine) eingesetzt.<br />

7.7.2 Das Enthaupten heute<br />

Enthauptungen werden auch heute noch ausgeführt und zwar in Saudi-Arabien, Kongo und<br />

Mauretanien.<br />

Die Enthauptungen, die auch heute noch mit dem Schwert vollzogen werden und kurz und<br />

schmerzlos erscheinen, verursachen nach Ansicht verschiedener Experten erhebliche Qualen<br />

des Verurteilten.<br />

Die Sauerstoffreserven im Gehirn, das bei der Enthauptung nicht verletzt wird, reichen noch<br />

für etwa 10 Sekunden. Drei Minuten später sterben die Großhirnzellen ab und erst nach acht<br />

Minuten tritt der Tod ein. Vermutlich dauert es eine gewisse Zeit Zeitspanne, bevor der<br />

Geköpfte Bewusstsein und Schmerzempfinden verliert. Aus der Geschichte ist bekannt, dass<br />

abgeschlagene Köpfe noch Augen und Mund bewegten, auf Zurufe reagierten und sogar<br />

Tränen aus den Augen flossen.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 60


8. Organisationen die gegen die Todesstrafe kämpfen<br />

Weltweit gibt es zahlreiche Organisationen die sich für die Abschaffung der Todessstrafe<br />

einsetzen.<br />

Ich möchte aber nur zwei Organisationen näher beschreiben.<br />

1) Die European Coalition to Abolish the Deaht Penalty (ECADP)<br />

2) Amnesty International, die sich grundsätzlich für alle Menschenrechte einsetzt<br />

8.1 European Coalition to Abolish the Death Penalty (ECADP)<br />

• Die ECADP ist eine eingetragene Menschenrechtsorganisation, die ihr Ziel in der<br />

weltweiten Abschaffung der Todesstrafe sieht<br />

• Die ECADP ist selbstlos tätig<br />

• Die ECADP steht allen Menschen offen, die gegen die Todesstrafe eintreten möchten<br />

• Besonderes Augenmerk richtet die ECADP auf die Vereinigten Staaten<br />

Schwerpunkte der ECADP<br />

Die ECADP<br />

• informiert über die Todesstrafe und ihre Hintergründe<br />

• setzt Aktionen gegen bevorstehende Hinrichtungen<br />

• arbeitet auch mit Todestraktinsassen zusammen<br />

• legt ein besonderes Augenmerk auf Fälle von Justizirrtümern<br />

Der Hauptsitz der European Coalition to Abolish the Death Penality befindet sich in<br />

Norwegen.<br />

Wer sich näher für die Arbeit von ECADP interessiert, kann sich auf ihrer Homepage<br />

informieren: http://ger.ecadp.org<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 61


8.2 Amnesty International (AI)<br />

• ai ist eine weltweite Organisation, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzt<br />

• ai betreut politisch Gefangene<br />

• ai hilft Asylbewerbern<br />

• ai setzt sich für faire Gerichtsverfahren, Stopp der Folter und Abschaffung der<br />

Todesstrafe ein<br />

Wer aktiv bei ai mitarbeiten möchte, hat folgende Möglichkeiten:<br />

1) Arbeit in einer Gruppe: Hier trifft man sich alle 2-3 Wochen mit anderen Mitgliedern und<br />

plant verschiedene Aktionen.<br />

2) Mitarbeit als Einzelmitglied: Die Aktivität eines Einzelmitgliedes bezieht sich auf das<br />

Briefe schreiben in verschiedene Länder.<br />

3) Mitarbeit als Förderer: Hierbei ist man dann eher passiv an der Arbeit von ai beteiligt,<br />

indem man Geld spendet.<br />

Weitere Informationen über amnesty international findet man auf ihrer Homepage:<br />

www.amnesty.at<br />

8.2.1 Bringen solche Organisationen überhaupt etwas?<br />

Natürlich haben diese Organisationen nicht in jedem Fall Erfolg, aber es gibt zahlreiche<br />

Beispiele dafür, dass ihr Einsatz nicht umsonst ist.<br />

Ein Hauptziel dieser Organisationen ist ja auch die Aufklärung der Menschen über die<br />

Missstände in der Welt.<br />

Wenn dafür nur ein Mensch nicht getötet, gefoltert oder diskriminiert wird, so hat sich die<br />

Arbeit dieser Organisationen schon gelohnt.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 62


9. Zukunft der Todesstrafe<br />

Es ist mittelfristig nicht zu erwarten, dass die Todesstrafe in allen Ländern dieser Welt<br />

abgeschafft wird. Auch bei den Vereinigten Staaten, einem eigentlich demokratischen Staat,<br />

zeigt sich keine Tendenz dazu, dass die Todesstrafe ihr Ende findet.<br />

Außerdem ist der jetzige Präsident der USA, George W. Bush, ein starker Befürworter der<br />

Todesstrafe. Als er Gouverneur in Texas war, gab es dort viel mehr Hinrichtungen, als in<br />

anderen Staaten. Auch jetzt noch gibt es in Texas überdurchschnittlich viele Todesurteile.<br />

Weiters ist die Abneigung gegenüber der Todesstrafe in der Bevölkerung im Moment leider<br />

noch nicht groß genug. Bei vielen ist der Rache- und Vergeltungsgedanke noch immer viel zu<br />

stark ausgeprägt.<br />

Auch bei der Betrachtung der Konventionen, welche die Todesstrafe eigentlich eindämmen<br />

sollen, kann man keine klare Richtung zur Abschaffung erkennen. Häufig lassen<br />

Zusatzprotokolle einen "Schlupfwinkel" zu, die Todesstrafe doch anwenden zu können.<br />

Es ist aber zu hoffen, dass weiterhin mehr Länder die Todesstrafe abschaffen. Die positive<br />

Entwicklung ist auf jene Länder zurückzuführen, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist,<br />

aber auch auf die Bevölkerung, die sich besonnen hat.<br />

Ebenfalls einen großen Teil trägt die Menschenrechtsorganisation "amnesty international" zur<br />

Abschaffung der Todesstrafe bei, die immer wieder auf Fälle von Menschenrechts-<br />

verletzungen, zB auch durch die Todesstrafe aufmerksam macht.<br />

Ich persönlich bin ein Gegner der Todesstrafe. Ich denke nicht, dass die Todesstrafe das<br />

richtige Mittel ist einen Menschen zu bekehren und ihm damit zu zeigen, dass er etwas<br />

Unrechtes getan hat.<br />

Meiner Einschätzung nach, wäre es besser dem Täter klar zu machen, was er mit seiner<br />

Handlung angerichtet hat. Besonders wichtig, finde ich in dem Zusammenhang eine<br />

psychologische Betreuung. Denn das bloße "Wegsperren" des Verurteilen, vielleicht auch<br />

noch in einer Einzelhaft, wird wohl kaum dazu beitragen, dass sich seine Einstellung ändert.<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 63


Weiters treten meiner Meinung nach viel zu viele Justizirrtümer auf, und wenn nur ein<br />

Unschuldiger hingerichtet wird, kann man die Todesstrafe schon nicht mehr rechtfertigen.<br />

Bei meinen Recherchen im Internet zum Thema Todesstrafe bin ich auf ein Gedicht gestoßen,<br />

das wie ich finde zum Denken anregt:<br />

Todesstrafe?<br />

(von Maxine-Desiree)<br />

Da sitzt er nun in seiner Zelle, allein<br />

Schon bald wird er nicht mehr sein<br />

Immer noch will er die Tat nicht gestehn<br />

doch wollen sie ihn alle leiden sehn<br />

Denn er habe zwei Menschen umgebracht<br />

zwei Familien unglücklich gemacht<br />

hat ihnen alles einfach genommen<br />

Nun soll er die gerechte Strafe bekommen<br />

Sterben soll er wie die Kinder<br />

die er geschlachtet habe wie Rinder<br />

doch schreit er tag ein tag aus<br />

"Ich bin unschuldig! Lasst mich hier raus!"<br />

Doch Glauben schenkt man ihn nicht<br />

Allen ist klar: ER ist der Bösewicht<br />

So soll der die Todesstrafe bekommen<br />

büßen für das, was er habe genommen<br />

Er starrt auf die Uhr Sekunde für Sekunde<br />

Minute für Minute und Stunde für Stunde<br />

Voller Angst und voller Schrecken<br />

Fragt:"Was wollen sie damit bezwecken?"<br />

Und bevor der Wärter kommt und ihn mitnimmt<br />

er ein letztes Mal in die Arme seiner Familie sinkt<br />

Lange Zeit sehen sie ihn hinterher<br />

Schon jetzt vermissen sie ihn sehr<br />

So wird er in 'nen andren Raum gebracht<br />

auf 'ner Liege schließlich fest gemacht<br />

bekommt mehrere Spritzen auf einmal verpasst<br />

bis er schließlich seine Augen für immer zu macht!<br />

Einige Monate nach diesem Geschehn<br />

fand man heraus, man nahm das Leben<br />

eines Unschuldigen...<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 64


10. Quellenangabe<br />

Justizmord? Todesstrafe im Strafrecht<br />

Univ.-Prof. Dr. Klaus Rogall<br />

Freie Universität Berlin<br />

amnesty international<br />

http://www.amnesty.at<br />

http://www.abcnews.go.com/sections/us/popoff/deathrow_kit_000404_popoff/index.html<br />

http://www.airport1.de<br />

http://www.alive.com<br />

http://www.erdkunde-online.de/statistik/7059.htm<br />

http://coe.int/T.D/Kommunikation<br />

http://www.ger.ecadp.org<br />

http://www.kuhnert.ch<br />

http://www.lehrer-online.de<br />

http://www.magazinusa.com<br />

http://members.magnet.at<br />

http://www.todesstrafe-usa.de<br />

http://www.todesstrafe.de<br />

Jasmin Gräßl, 5AHW Seite 65

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