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Infoblatt aktive/inaktive Ärztinnen

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IB 2<br />

Ausstellung<br />

einer EU-Konformitätsbescheinigung gem. Richtlinie 2005/36/EG<br />

und/oder einer Unbescholtenheitsbescheinigung (Certificate of<br />

Good Standing) für <strong>aktive</strong> und in<strong>aktive</strong> Ärztekammermitglieder<br />

In den von der ÖÄK ausgestellten EU-Konformitätsbescheinigungen wird die EU-<br />

Konformität Ihrer ärztlichen Ausbildung bescheinigt. Darüberhinaus enthalten diese<br />

Bescheinigungen auch eine Disziplinarauskunft. (auch<br />

Unbescholtenheitsbescheinigung oder Certificate of Good Standing genannt).<br />

Falls Sie keine EU-Konformitätsbescheinigung benötigen (z. B. weil Sie eine ärztliche<br />

Tätigkeit im außereuropäischen Ausland anstreben) kann auch nur eine<br />

Unbescholtenheitsbescheinigung ausgestellt werden.<br />

Beantragung der Bescheinigung<br />

Bitte übermitteln Sie uns die folgenden Angaben:<br />

� Name<br />

� Telefonnummer<br />

� Angabe ob Sie <strong>aktive</strong>s oder in<strong>aktive</strong>s Mitglied einer Ärztekammer sind<br />

� Benötigen Sie eine EU-Konformität und/oder Disziplinarauskunft?<br />

� Soll die Bescheinigung auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt<br />

werden?<br />

� Zielland<br />

� Postadresse für den Versand der Bescheinigung<br />

� Haben Sie bereits eine EU-Konformitätsbescheinigung von uns erhalten?<br />

Falls ja, ersuchen wir um Bekanntgabe des Ausstellungsdatums.<br />

Per e-mail an international@aerztekammer.at oder<br />

per Fax an 0043-1-514 06 DW 933 oder<br />

per Post an Internationales Büro der ÖÄK, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien.<br />

Gebühren<br />

Die Gebühr für die Bescheinigung der EU-Konformität (inklusive Disziplinarauskunft)<br />

beträgt 35€.Die Gebühr für eine alleinige Disziplinarauskunft beträgt 20€.<br />

Die Ausstellung von EU-Konformitätsbescheinigungen bzw.<br />

Unbescholtenheitsbescheinigungen ist auf Deutsch, Englisch oder Französisch<br />

möglich. Bei Ausstellung einer Bescheinigung in mehreren Sprachen, fällt die<br />

Gebühr pro Sprache an


Gebühren bei einer Migration nach Italien<br />

Für die Anerkennung in Italien wird vom Gesundheitsministerium in Rom die Vorlage<br />

der EU-Konformität und der Disziplinarauskunft in getrennten Bescheinigungen<br />

vorgeschrieben. Es ergibt sich daher eine Gebühr von 55€.<br />

Versand bzw. Abholung und Bearbeitungsdauer<br />

Nach Ausstellung wird Ihre Bescheinigung zusammen mit der<br />

Gebührenvorschreibung und einem Erlagschein an die von Ihnen angegebene<br />

Adresse versandt. Die Gebührenvorschreibung enthält auch IBAN und BIC.<br />

Überweisungen aus dem Ausland und Telebanking sind daher möglich.<br />

Die Bearbeitungsdauer beträgt, in Abhängigkeit der Anzahl eingehender Anträge, bis<br />

zu 2 Wochen.<br />

Gerne können Sie Ihre Bescheinigung auch persönlich bei uns abholen. Sobald Ihre<br />

Bescheinigung abholbereit ist, werden Sie von uns telefonisch verständigt. Bei<br />

persönlicher Abholung besteht die Möglichkeit, die Gebührenvorschreibung in bar zu<br />

begleichen.<br />

Bei Abholung durch Dritte ersuchen wir um entsprechende Benachrichtigung durch<br />

die Ärztin/den Arzt, für die/den die Bescheinigung ausgestellt wurde.<br />

In dringenden Fällen übermitteln wir Ihre Bescheinigung gerne auch direkt an die<br />

zuständige Behörde im Aufnahmeland und ersuchen Sie für diesen Fall um<br />

Zusendung der entsprechenden Kontaktdaten.<br />

UK & Australien<br />

Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung in UK und Australien ein direkter Versand<br />

Ihrer Bescheinigung durch die ÖÄK an die zuständigen Behörden in UK und<br />

Australien erforderlich ist und eine Zusendung der Bescheinigung durch Sie von<br />

diesen Behörden nicht akzeptiert wird.<br />

Falls Sie eine Bescheinigung für die Zulassung beim General Medical Council in UK<br />

benötigen, ersuchen wir um Bekanntgabe Ihrer GMC Reference Number sofern<br />

Ihnen diese bereits bekannt ist. Dadurch kann Ihre Bescheinigung beim GMC Ihrem<br />

Akt rascher zugeordnet werden.<br />

Falls Sie eine Bescheinigung für die Zulassung in Australien benötigen ersuchen wir<br />

um Bekanntgabe der für Sie zuständigen territorialen APHRA (Australian Health<br />

Practitioner Agency).<br />

Meldung des Abgangs ins Ausland und Wohlfahrtsfonds<br />

Hinsichtlich der Meldung Ihres Abgangs ins Ausland ersuchen wir um direkte<br />

Kontaktaufnahme mit Ihrer für Sie zuständigen Landesärztekammer sowie mit dem<br />

für Sie zuständigen Wohlfahrtsfonds.

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