News_Kompakt_Frühjahr_2018_Printversion_Digital
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NEWS KOMPAKT!<br />
JAHRESVERSAMMLUNG <strong>2018</strong><br />
Für die Gestaltung & Produktion der wunderschönen SAVE THE DATE- & Einladungskarten bedanken wir uns herzlich bei<br />
Henning Rose und seinem Team von der Wegner GmbH Service für digitale Kommunikation.<br />
Jetzt schnell anmelden!<br />
Sollten Sie Ihre persönliche Einladungskarte, den Anmeldebogen oder den Vordruck für die Hotelreservierung nicht zur Hand<br />
haben, dann rufen Sie einfach an 0511 33 80 60. Gerne schicken wir Ihnen die fehlenden Unterlagen zu.<br />
FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 1
TERMINE<br />
Das vdmno-Veranstaltungsangebot<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
damit Sie immer auf die aktuellsten Veranstaltungsangebote Ihres vdmno zugreifen können,<br />
verwenden Sie bitte den QR-Code. Sie werden dann automatisch auf unsere Homepage<br />
weitergeleitet und können sich zu den für Sie passenden Veranstaltungen anmelden.<br />
Aktuell liegt der Schwerpunkt unserer Angebote im Bereich überbetriebliche Ausbildung *<br />
– Prüfungsvorbereitung. Haben Sie Ihre Auszubildenden schon angemeldet?<br />
In eigener Sache:<br />
Für unsere Mitgliedsunternehmen<br />
vdmno - In eigener Sache<br />
Sind Sie schon dabei? Auf unserer Internetseite haben<br />
Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen vorzustellen und<br />
zu präsentieren.<br />
Unter dem Reiter vdmno intern - Mitgliedsunternehmen<br />
finden Sie Betriebe, die bereits von dieser Möglichkeit<br />
Gebrauch gemacht haben.<br />
Senden Sie uns einen kurzen Text zu Ihrem Unternehmen,<br />
Ihren Produkten und/oder Spezialitäten, Ihr Logo<br />
und gerne auch Bilder zu.<br />
Wir platzieren Sie dann in unserer Rubrik und verlinken<br />
auf Ihre Internetseite.<br />
Wir freuen uns, wenn Sie auf Ihrer Internetseite das folgende<br />
Logo mit dem Link www.vdmno.de veröffentlichen.<br />
Sie finden das Logo auf unserer Internetseite unter http://<br />
bit.ly/25JJgxR<br />
Über diesen Weg optimieren Sie u. a. Ihre Position in der<br />
Google Suchmaschine und das völlig kostenlos!<br />
Sie haben Fragen und möchten unsere Unterstützung.<br />
Bitte rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email an<br />
Ihr@vdmno.de<br />
Aktuell arbeiten wir am Relaunch der vdmno-Internetseite.<br />
Die Veröffentlichung ist anlässlich unserer<br />
Jahresversammlung in Neuruppin geplant.<br />
Diese besondere Rubrik werden wir Ihnen auch in dem<br />
neuen Design wieder zur Verfügung stellen.<br />
Für alle, die sich bis jetzt noch nicht auf der vdmno-Internetseite<br />
präsentieren: Schicken Sie uns einfach eine Mail,<br />
wir veröffentlichen Ihr Firmenporträt.<br />
*<br />
Die Überbetriebliche Ausbildung, kurz auch einfach üa genannt, ist die überbetriebliche Ausbildungsstätte des Verbandes<br />
Druck und Medien NordOst e.V. mit Standorten in Oldenburg, Hannover und Berlin. Das komplette Programm finden Sie unter<br />
http://bit.ly/1paGORf. Kurze Anmerkung: Die Kürzel I, II und III stehen für die Ausbildungsjahre.<br />
Sie kennen die üa noch nicht und haben Fragen? Wir informieren Sie gerne über die Vorteile für Ihre Auszubildenden.<br />
Rufen Sie uns einfach an ...<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNG<br />
KATRIN STUMPENHAUSEN<br />
Geschäftsführerin üa<br />
0511 33 80 630<br />
stumpenhauen@vdmno.de<br />
MARION PIETSCH<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 629<br />
pietsch@vdmno.de<br />
2 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNG<br />
Zwischen- & Abschlussprüfungen:<br />
Optimale Vorbereitung für Ihre Azubis<br />
in der üa* des vdmno<br />
Frühjahr ist Prüfungszeit<br />
Ende März und Mitte Mai <strong>2018</strong> stehen für Ihre Auszubildenden<br />
des zweiten und dritten Lehrjahres die Zwischenbzw.<br />
Abschlussprüfungen ins Haus.<br />
Immer gut vorbereitet<br />
Aus diesem Grund haben wir im ersten Quartal des Jahres<br />
unsere Kursplanung komplett auf die Prüfungsvorbereitung<br />
Ihres Fachkräftenachwuchses abgestimmt.<br />
Mediengestalter<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Praxis<br />
Oldenburg<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Praxis<br />
Oldenburg<br />
Medientechnologe Druck<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Druck Praxis<br />
Oldenburg<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung <strong>Digital</strong>druck Praxis<br />
Oldenburg<br />
Hannover<br />
Medientechnologe Druckverarbeitung<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Praxis<br />
Oldenburg<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Praxis<br />
Oldenburg<br />
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unserer<br />
Kursbroschüre.<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Druck Praxis<br />
Oldenburg<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung <strong>Digital</strong>druck Praxis<br />
Oldenburg<br />
Hannover<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Ihr Leistungsangebot vom vdmno<br />
Nutzen Sie unser besonderes Angebot und melden<br />
Sie Ihre Auszubildenden gleich an. Den Termin für den<br />
gewünschten Kurs teilen wir Ihnen bei der Anmeldung<br />
mit.<br />
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!<br />
Rufen Sie doch einfach bei Marion Pietsch an:<br />
0511 33 80 629<br />
oder senden Sie eine Email<br />
pietsch@vdmno.de<br />
FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 3
RECHT<br />
Wir beantworten im Referat Recht Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Verträge, Gesetze, Personalfragen, Betreiberabgabe für Fotokopierer,<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitszeitmodelle, Tarifpolitik sowie arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare<br />
Arbeitsrechtliche Änderungen seit dem<br />
Jahreswechsel 2017/<strong>2018</strong><br />
Seit dem Jahreswechsel 2017/<strong>2018</strong> sind einige Änderungen<br />
im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu<br />
beachten. Dies betrifft insbesondere das neue Entgelttransparenzgesetz,<br />
die Neuregelung des Mutterschutzes<br />
sowie die Beiträge zur Sozialversicherung und<br />
zum Pensions-Sicherungs-Verein.<br />
1. Entgelttransparenzgesetz: Handlungsbedarf für<br />
Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten<br />
Zentraler Punkt des neuen Entgelttransparenzgesetzes<br />
(EntgTG) ist der Auskunftsanspruch zu Kriterien und<br />
Verfahren der Berechnung des eigenen Entgelts sowie<br />
zur Höhe und Zusammensetzung des Entgelts von Kollegen<br />
des anderen Geschlechts für eine Vergleichstätigkeit.<br />
Dieser kann ab <strong>2018</strong> in Betrieben mit mehr als<br />
200 Beschäftigten geltend gemacht werden.<br />
Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser nach<br />
dem Gesetz eigentlich als Ansprechpartner für entsprechende<br />
Auskünfte vorgesehen. Der Arbeitgeber<br />
hat jedoch das Recht, die Auskünfte selbst zu erteilen.<br />
Aus Gründen der praktischen Handhabung und arbeitgeberseitigen<br />
Kontrolle des Auskunftsverfahrens empfiehlt<br />
es sich dringend, als Arbeitgeber die Erteilung<br />
entsprechender Auskünfte grundsätzlich an sich zu ziehen.<br />
Hierzu ist eine Mitteilung an den Betriebsrat erforderlich,<br />
die eine „Erläuterung“ enthalten soll (§ 14 Abs.<br />
2 EntgTG). Ein Muster für ein entsprechendes Schreiben<br />
ist in dem Leitfaden der BDA enthalten, den wir Ihnen<br />
mit den <strong>News</strong> 30/17 vom 26.10.17 bereits übersandt haben.<br />
Die Übernahme der Auskünfte gilt immer nur für<br />
die Amtszeit des jeweiligen Betriebsrates, nach der Betriebsratswahl<br />
ist eine entsprechende Erklärung also zu<br />
wiederholen. Eine Betriebsvereinbarung ist nicht erforderlich.<br />
Die Beschäftigten sind darüber zu informieren,<br />
wer die Auskunft erteilt.<br />
2. Mutterschutzgesetz<br />
Am 1. Januar <strong>2018</strong> treten weitere Regelungen des<br />
neuen Mutterschutzgesetzes in Kraft. Mit der Reform<br />
werden die Regelungen des bisherigen Mutterschutzgesetzes<br />
und der Verordnung zum Schutze der Mütter<br />
am Arbeitsplatz (MuSchV) zusammengefasst und neu<br />
strukturiert. Einen Überblick zu den neuen Regelungen<br />
finden Sie im Internet in dem in der Anlage 1 beigefügten<br />
Merkblatt der BDA. http://bit.ly/2I2I2Iw<br />
Das Familienministerium hat einen Leitfaden zum<br />
Mutterschutz für Arbeitgeber erarbeitet, dieser ist seit<br />
Januar auf der Homepage des Ministeriums<br />
www.bmfsfj.de unter Service>Publikationen abrufbar.<br />
Der neu in das Gesetz eingeführte unbestimmte<br />
Rechtsbegriff der „unverantwortbaren Gefährdung“<br />
soll in einer Handlungsempfehlung klargestellt werden,<br />
die Betrieben und Aufsichtsbehörden eine rechtssichere<br />
Handhabung ermöglicht. Bisher liegt diese<br />
Handlungsempfehlung noch nicht vor, das Ministerium<br />
hat aber schon angedeutet, dass die Auslegung weitgehend<br />
den bisherigen Begrifflichkeiten des Mutterschutzes<br />
(wie „erhöhtes Risiko“ oder „erhöhte Gefährdung“)<br />
entsprechen wird.<br />
3. Sozialversicherung<br />
Die ab <strong>2018</strong> geltenden Rechengrößen der Sozialversicherung<br />
finden Sie im Internet als Anlage 2.<br />
http://bit.ly/2tgwRZb<br />
4. Pensions-Sicherungs-Verein<br />
Der Beitragssatz des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV)<br />
für das Jahr 2017 wurde auf 2,0 Promille der Bemessungsgrundlage<br />
festgelegt (Vorjahr 0,0 Promille).<br />
Die Mitteilung über die Festlegung des Beitragssatzes<br />
für 2017 erfolgt mit dem Jahres-Beitragsbescheid. Auf<br />
die Erhebung eines Vorschusses für <strong>2018</strong> wird zunächst<br />
verzichtet. Die Pressemitteilung des PSV finden Sie zu<br />
Ihrer Information als Anlage 3 im Internet.<br />
http://bit.ly/2H7wr9H<br />
Als Anlage 4 im Internet stellen wir Ihnen ferner die<br />
Insolvenzübersicht des PSV zum 30. September 2017<br />
zur Verfügung. http://bit.ly/2FkvMoh<br />
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat die Zahl der<br />
Insolvenzverfahren, die zu einer Leistungspflicht des<br />
PSV führten, von 345 auf 381 leicht zugenommen. Auch<br />
die Zahl der betroffenen Versorgungsberechtigten ist<br />
im Vergleich zum Vorjahreswert von 12.180 auf 14.730<br />
angestiegen. Entsprechend hat sich der Leistungsaufwand<br />
infolge der Insolvenzen im Vorjahresvergleich<br />
von 375,6 Mio. € auf 392,6 Mio. € erhöht.<br />
Den kompletten Text und die alle Anlagen finden Sie<br />
hier: http://bit.ly/2oz5GTX<br />
4 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
MARTIN MAISCHAK<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
0511 33 80 642<br />
maischak@vdmno.de<br />
TILMAN SCHRÖDER-HOHENSEE<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
0511 33 80 632<br />
schroeder-hohensee@vdmno.de<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
INGE OBERHEIDE<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 633<br />
oberheide@vdmno.de<br />
Wirtschaftsrechtliche Änderungen <strong>2018</strong><br />
Abschlagszahlungen für Werkunternehmer, Zuschläge für Kreditkartenzahlungen, Ersatz von Ein- und Ausbaukosten, Verkäuferregress:<br />
Das Jahr <strong>2018</strong> beginnt mit zahlreichen Gesetzesänderungen. Die wichtigsten Änderungen für Betriebe der<br />
Druck- und Medienindustrie im Überblick.<br />
Die Druck- und Medienindustrie muss immer wieder<br />
ihre Geschäftsabläufe und -verträge an Gesetzesänderungen<br />
anpassen. Besonders viele Änderungen gab es<br />
zum Jahreswechsel <strong>2018</strong>. Nachfolgend ein kurzer Überblick<br />
über die wichtigsten Änderungen.<br />
1. Neues Werkvertragsrecht<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2018</strong> haben sich unter anderem die<br />
gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht geändert.<br />
Der Werkunternehmer kann nach wie vor vom Besteller<br />
eine Abschlagszahlung verlangen. Für die Höhe<br />
der Abschlagszahlung ist aber nunmehr gemäß § 632<br />
a BGB „der Wert der vom Unternehmer erbrachten<br />
und nach dem Vertrag geschuldeten Leistung“ entscheidend.<br />
Bislang wurde auf den Wertzuwachs beim<br />
Besteller abgestellt. Bei wesentlichen Mängeln der<br />
Leistung soll nur noch ein „angemessener Einbehalt“<br />
möglich sein. Aufgrund des beibehaltenen Verweises<br />
auf § 641 Abs. 3 BGB dürfte in der Regel das Doppelte<br />
der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten weiterhin<br />
als angemessen gelten. Die Beweislast für die<br />
vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur Abnahme<br />
beim Unternehmer.<br />
Auch die Regelungen zur Fiktion der Abnahme des<br />
Werks haben sich geändert. Anders als bisher kommt<br />
es hierfür nicht mehr darauf an, ob der Besteller zur<br />
Abnahme verpflichtet ist.<br />
Das Werk gilt nunmehr als abgenommen, wenn der<br />
Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des<br />
Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt<br />
hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser<br />
Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert<br />
hat. Gegenüber Verbrauchern gilt es nunmehr<br />
zu beachten, dass mit der Aufforderung zur Abnahme<br />
zugleich auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne<br />
Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform<br />
hingewiesen werden muss.<br />
Außerdem wurden gesetzliche Regelungen zur Kündigung<br />
eines Werkvertrags aus wichtigem Grund neu<br />
aufgenommen.<br />
2. Kein Zuschlag bei Zahlungen per Kreditkarte<br />
Seit dem 13. Januar <strong>2018</strong> ist es unzulässig, Entgelte für<br />
die Nutzung bestimmter bargeldloser Zahlungsmittel<br />
zu verlangen. Bislang konnten kostendeckende Zuschläge<br />
gefordert werden, soweit auch gängige und<br />
zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeiten zur<br />
Verfügung gestellt wurden, § 312a Abs. 4 BGB.<br />
Von der Gesetzesänderung betroffen sind alle SEPA-<br />
Überweisungen und SEPA-Lastschriften, sowie im Bereich<br />
B2C alle Debit- und Kredit-Karten im Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren.<br />
Dazu gehören die gängigsten<br />
Kartenzahlverfahren, insbesondere die Girokarten,<br />
VISA- und Mastercard. Im B2B-Bereich können dagegen<br />
bei kartengebundenen Zahlungsmitteln weiterhin Entgelte<br />
verlangt werden.<br />
Nicht betroffen sind die Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren<br />
wie beispielsweise American Express und Diners<br />
Club.<br />
3. Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung<br />
Auch die Regelungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung<br />
haben sich geändert. Hintergrund dieser Gesetzesänderungen<br />
sind rechtliche Missstände als Folge der<br />
Ungleichbehandlung von Verträgen im Verhältnis B2B<br />
und B2C, die sich insbesondere in der Baubranche ausgewirkt<br />
haben. Die praktischen Auswirkungen dieser<br />
Gesetzesänderungen auf die Druck- und Medienindustrie<br />
dürften gering sein, sind jedoch nicht auszuschließen.<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2018</strong> können gemäß § 439 Abs. 3<br />
BGB auch Unternehmer Ersatz der erforderlichen Ausund<br />
(Wieder-) Einbaukosten im Rahmen einer verschuldensunabhängigen<br />
Nacherfüllung verlangen, wenn die<br />
mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck<br />
in eine andere Sache eingebaut oder<br />
an eine andere Sache angebracht wurde. Bislang war<br />
dies Verbrauchern vorbehalten. Unternehmer konnten<br />
Ersatz der Aus- und Einbaukosten allenfalls als Schadensersatz<br />
geltend machen.<br />
Auch der Verkäuferregress wurde auf den unterneh-<br />
FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 5
merischen Bereich ausgeweitet.<br />
Der Verkäufer kann den Hersteller oder Lieferanten<br />
einer mangelhaften Sache nun gemäß der neu eingeführten<br />
§§ 445a, 445b BGB auch dann in Regress<br />
nehmen, wenn ausschließlich Unternehmer an der Lieferkette<br />
beteiligt sind und auch der letzte Kaufvertrag<br />
in der Kette zwischen zwei Unternehmern geschlossen<br />
wurde. Bislang beschränkten sich mögliche Regressansprüche<br />
auf Verbrauchsgüterkäufe.<br />
4. Neue datenschutzrechtliche Anforderungen ab<br />
dem 25. Mai <strong>2018</strong><br />
Zu guter Letzt sei erneut auf die ab dem 25. Mai <strong>2018</strong><br />
geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit<br />
ihren verschärften Anforderungen hingewiesen. Die<br />
datenschutzrelevanten Geschäftsabläufe im Unternehmen<br />
sollten rechtzeitig an die neuen Bestimmungen<br />
angepasst und entsprechend dokumentiert werden.<br />
Eine wertvolle Unterstützung dabei bieten die Checklisten<br />
des bvdm, die Mitgliedsunternehmen kostenlos bei<br />
uns erhalten. <br />
Ihr Leistungsangebot vom vdmno<br />
Sie haben Fragen zu den wirtschaftsrechtlichen<br />
Änderungen?<br />
Rufen Sie doch einfach an:<br />
0511 33 80 60<br />
Pilotabschluss:<br />
Metall- und Elektroindustrie<br />
in Baden-Württemberg<br />
In der sechsten Runde der Tarifverhandlungen in der<br />
Metall-und Elektroindustrie in Baden-Württemberg<br />
haben sich die Tarifpartner auf einen Tarifabschluss geeinigt.<br />
Neben Entgelterhöhungen sieht der Abschluss<br />
komplexe Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung vor.<br />
Unter anderem können Beschäftigte ihre Arbeitszeit<br />
für einen begrenzten Zeitraum absenken und danach<br />
wieder in Vollzeit zurückkehren. Im Gegenzug kann der<br />
Anteil der Beschäftigten, die mehr als 35 Stunden arbeiten,<br />
ausgeweitet werden.<br />
Statt des ursprünglich von der IG Metall geforderten<br />
Teillohnausgleichs für einige Beschäftigtengruppen, die<br />
ihre Arbeitszeit reduzieren, erhalten diese die Option,<br />
an Stelle einer zusätzlichen Sonderzahlung (T-ZUG) zusätzliche<br />
bezahlte freie Tage zu wählen.<br />
Die Verhandlungsergebnisse im Einzelnen:<br />
1. Entgelterhöhung<br />
• Laufzeit des Tarifvertrags: 27 Monate (1. Januar<br />
<strong>2018</strong> – 31. März 2020)<br />
• Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,3 % zum 1.<br />
April <strong>2018</strong><br />
• Einmalzahlung für die Monate Januar bis März in<br />
Höhe von 100 € (Auszahlung im März)<br />
2. Tarifliches Zusatzgeld 2019<br />
• 2019 Einführung eines tariflichen Zusatzgeldes<br />
(„T-ZUG“) in Höhe von 27,54 % eines Monatsentgelts,<br />
zahlbar im Juli<br />
• weiterer T-ZUG-Bestandteil, ein für alle Beschäftigten<br />
identischer Betrag (12,3 % des Eckentgeltes, d.<br />
h. 2019: 400 €) kann 2019 und auch in den Folgejahren<br />
verschoben, reduziert oder ganz gestrichen<br />
werden (dauerhafte Differenzierung)<br />
• Freizeit statt Geld: Beschäftigte mit erhöhten privaten<br />
und beruflichen Belastungen (Kinder bis 8<br />
Jahren, häusliche Pflege von Angehörigen ersten<br />
Grades mit mindestens Pflegegrad 1, Schichtarbeiter<br />
ab bestimmter Dauer in Schichtarbeit sowie<br />
bestimmter Betriebszugehörigkeit) können statt<br />
dem am prozentualen Monatsentgelt orientierten<br />
T-ZUG auch acht bezahlte freie Tage wählen (für<br />
Eltern und Pflegende maximal zweimal pro Kind<br />
und Pflegefall); per Betriebsvereinbarung kann<br />
diese Umwandlung von Geld in Freizeit für weitere<br />
Beschäftigtengruppen freigegeben werden<br />
6 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
3. Kurze Vollzeit<br />
• Anspruch auf befristete Absenkung der Arbeitszeit<br />
auf bis zu 28 Wochenstunden für 6 bis 24 Monate<br />
mit Rückkehrrecht in Vollzeit<br />
• Ablehnung aus betrieblichen Gründen möglich (z.<br />
B. Verlust von Schlüsselqualifikationen, Überlastungsquote<br />
von 10 % aller Beschäftigten in „verkürzter<br />
Vollzeit“ bzw. 18 % in Teilzeit insgesamt)<br />
• Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit von mind. 2<br />
Jahren<br />
• Wiederholung möglich<br />
4. Quotenanhebung für 40-Stunden-Verträge<br />
• grds. Beibehaltung der Quote von maximal 18 %<br />
der Beschäftigten, mit denen 40-Stunden-Verträge<br />
vereinbart werden dürfen<br />
• Möglichkeit einer Quotenanhebung auf 30 % per<br />
Betriebsvereinbarung, wenn Fachkräftemangel<br />
nachgewiesen werden kann (bisher nur durch freiwillige<br />
Betriebsvereinbarung zur Begrenzung des<br />
Einsatzes von Zeitarbeit möglich)<br />
• Möglichkeit einer Quotenanhebung auf 50 %<br />
(„Strukturquote“) für Technologiebetriebe per Betriebsvereinbarung,<br />
wenn im Betrieb mind. 50 %<br />
der Beschäftigten in der Entgeltgruppe 12 (bisher:<br />
EG 14) oder höher eingestuft sind<br />
• Widerspruchsrecht des Betriebsrates bei allen drei<br />
Quoten<br />
5. Kollektives betriebliches Arbeitszeitvolumen<br />
• Möglichkeit für die Betriebe, statt einer Quotenregelung<br />
auf ein Modell eines „kollektiven betrieblichen<br />
Arbeitszeitvolumens“ zu wechseln<br />
• Festlegung des kollektiven Volumens auf durchschnittlich<br />
35,9 Stunden pro Woche (18 % 40-Stünder<br />
und 82 % 35-Stünder)<br />
• Wechsel auch aus Quotenmodellen 30 & 50 %<br />
möglich (kollektives Volumen dann 36,5 bzw. 37,5<br />
Stunden)<br />
• Effekt: Jeder Teilzeitbeschäftigte eröffnet Möglichkeit<br />
für zusätzliche 40-Stunden-Verträge; Bsp.: Ein<br />
Teilzeiter mit 20 h (15 Stunden weniger) ermöglicht<br />
3 zusätzliche 40-Stünder (3 x 5 Stunden mehr)<br />
• Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Überschreitung<br />
des kollektiven Volumens<br />
• Betriebe, die mit der heutigen Quotenwelt gut<br />
leben können, können Verbleib in der „alten Tarifwelt“<br />
erklären<br />
6. Sonstiges<br />
• Möglichkeit für Betriebe, im Einvernehmen mit<br />
dem Betriebsrat aus Zeitkonten bis zu 50 Stunden<br />
pro Jahr per Auszahlung auszubuchen<br />
• Tarifliche Rahmenregelung für freiwillige Betriebsvereinbarungen<br />
zu „mobilem Arbeiten“<br />
• zwei Freistellungstage für Auszubildende vor Prüfungen<br />
(bisher 1 Tag)<br />
• Zeitnah sollen Gespräche über Maßnahmen zum<br />
Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge geführt<br />
werden; die Tarifpartner bestätigen, dass die bei<br />
der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge<br />
des Arbeitsgebers weiterhin<br />
nicht an die Beschäftigten weitergegeben werden<br />
müssen<br />
• Selbstverpflichtung zur Modernisierung und<br />
zeitgemäßen sowie rechtssicheren Anpassung<br />
der sechs bestehenden Manteltarifverträge in<br />
Baden-Württemberg mit dem Ziel, sie in einen<br />
einheitlichen Manteltarifvertrag für alle drei Tarifgebiete<br />
zu überführen<br />
7. Bewertung und Ausblick<br />
Der Abschluss dokumentiert die derzeit gute wirtschaftliche<br />
Lage der Metall- und Elektroindustrie und<br />
stellt daher kein Vorbild für andere Branchen dar. Die<br />
Forderung der IG Metall nach einem Teillohnausgleich<br />
für eine verkürzte Vollzeit konnte abgewehrt werden,<br />
allerdings zu einem relativ hohen Preis. Gesetzliche<br />
und tarifliche Ansprüche auf Arbeitszeitreduzierung<br />
werden durch Überlastquoten deutlich eingeschränkt<br />
und durch die Möglichkeit zur Volumensteigerung aufgefangen,<br />
dennoch wird der Tarifabschluss für viele<br />
Betriebe der Metall- und Elektroindustrie eine Belastung<br />
darstellen. Die Auswirkungen des Tarifabschlusses<br />
wollen die Tarifparteien in zwei Jahren evaluieren.<br />
Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum<br />
2. März <strong>2018</strong> vereinbart. Der Arbeitgeberverband<br />
Gesamtmetall sowie die IG Metall haben den Pilotabschluss<br />
zur Übernahme in anderen Tarifgebieten<br />
empfohlen. Die regionalen Verhandlungen über die<br />
Übernahme beginnen in den nächsten Tagen.<br />
FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 7
Beschäftigtendatenschutz:<br />
Arbeitshilfen zur Umsetzung der neuen<br />
gesetzlichen Anforderungen<br />
Der bvdm hat für die Mitgliedsunternehmen der Verbände<br />
Druck und Medien ein Merkblatt erarbeitet, das<br />
einen Überblick über die im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes<br />
zu beachtenden rechtlichen Besonderheiten<br />
gibt. Zudem hat die Bundesvereinigung der<br />
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine umfangreiche<br />
Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz<br />
herausgegeben, die ab sofort käuflich erworben werden<br />
kann.<br />
Die ab dem 25. Mai <strong>2018</strong> allgemein von Unternehmen<br />
zu beachtenden datenschutzrechtlichen Anforderungen<br />
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
wurden in der Handreichung des bvdm „Datenschutz<br />
– Umsetzung in der betrieblichen Praxis“ umfangreich<br />
dargestellt.<br />
Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes sind neben<br />
diesen allgemeinen Anforderungen zusätzliche Regelungen<br />
zu beachten. Einen Überblick über die maßgeblichen<br />
Besonderheiten im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes<br />
können Sie dem als Anlage beigefügten<br />
Merkblatt des bvdm entnehmen. http://bit.ly/2FbRNlF<br />
Zudem hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />
(BDA) eine umfangreiche Handreichung<br />
unter dem Titel „Beschäftigtendatenschutz und<br />
Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis“ herausgegeben,<br />
die insgesamt 171 Seiten umfasst.<br />
Darin enthalten sind zahlreiche Muster, u. a. zur Information<br />
von Mitarbeitern über die Verarbeitung<br />
von Beschäftigtendaten, Betriebsvereinbarungen zur<br />
Anpassung des betrieblichen Datenschutzes, eine Verpflichtung<br />
auf das Datengeheimnis etc.<br />
Die Handreichung kann zu einem Preis von 22,90 EUR<br />
(inkl. MwSt.) als eBook über folgenden Link käuflich erworben<br />
werden: http://bit.ly/2oAq86Q<br />
Die Muster sollten jedoch lediglich als Hilfestellung für<br />
eine erforderliche Anpassung bereits bestehender bzw.<br />
eine Erstellung neuer Dokumente im Unternehmen<br />
herangezogen werden.<br />
Keinesfalls sollten sie ungeprüft und unverändert<br />
übernommen werden. Bei der Umsetzung des neuen<br />
Datenschutzrechts und der Überarbeitung betrieblicher<br />
Regelungen können Sie als Mitgliedsunternehmen<br />
auf die Unterstützung der vdmno-Juristen zurückgreifen.<br />
Gemeinsam mit den Landesverbänden wird der bvdm<br />
ferner Muster und weitere Arbeitshilfen entwickeln und<br />
den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung stellen.<br />
Ihr Leistungsangebot vom vdmno<br />
Sie haben Fragen zum Beschäftigtendatenschutz?<br />
Rufen Sie doch einfach an:<br />
0511 33 80 60<br />
8 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>
Nachrichten zur Tarifrunde <strong>2018</strong><br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Das Jahr <strong>2018</strong> steht im Zeichen der Tarifpolitik. Die Tarifverhandlungen der Zeitungsverlage gehen mit einem ersten<br />
Angebot der Verleger in die dritte Verhandlungsrunde. Die Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie ist nach der<br />
Übernahme des Tarifabschlusses in allen Regionen abgeschlossen. Für den Öffentlichen Dienst beginnen die Verhandlungen<br />
Ende Februar. In der Druckindustrie wird nach den Sommerferien verhandelt.<br />
Aktuelle Tarifverhandlungen im Überblick:<br />
Zeitungsverlage<br />
In den Gehaltstarifverhandlungen des Bundesverbandes<br />
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit dem Deutschen<br />
Journalisten-Verband (DJV) und der Deutschen<br />
Journalisten-Union (dju) fordern die Gewerkschaften<br />
eine Gehaltserhöhung von 4,5 % für die angestellten<br />
Redakteure und freien Journalisten sowie eine Mindesterhöhung<br />
von 200 €, bei einer Laufzeit von 12 Monaten.<br />
Der BDZV hat in der zweiten Verhandlungsrunde am<br />
20. Februar <strong>2018</strong> eine Anhebung der Gehälter von<br />
2,4 % bei einer Laufzeit von 30 Monaten angeboten.<br />
Zusätzlich fordern die Verleger Änderungen in der<br />
Berufsjahresstaffel sowie eine Öffnungsklausel für<br />
Entgeltumwandlungen. Im Gegenzug würden die Verleger<br />
auf eine Kündigung des Manteltarifvertrages<br />
(MTV) zum 31. Dezember <strong>2018</strong> verzichten, fordern<br />
aber Verhandlungen zur Modernisierung des MTV<br />
(Urheberrechtsklausel, erfolgsabhängige Vergütung,<br />
Modifizierung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes). Die<br />
Gewerkschaften haben dieses Angebot abgelehnt. Die<br />
dritte Verhandlung wird am 12. März <strong>2018</strong> in Stuttgart<br />
stattfinden.<br />
Öffentlicher Dienst<br />
In der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst<br />
(Bund/Kommunen) fordert die Gewerkschaft<br />
ver.di eine Entgelterhöhung um 6 %, mindestens<br />
aber 200 € monatlich bei einer Laufzeit<br />
von 12 Monaten. Ferner fordert ver.di höhere<br />
Zuschläge für Samstags- und Nachtarbeit in<br />
Krankenhäusern, die Anhebung des Zusatzurlaubs<br />
31. August <strong>2018</strong>:<br />
31. Oktober <strong>2018</strong>:<br />
31. Dezember <strong>2018</strong>:<br />
Druckindustrie<br />
Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie<br />
Öffentlicher Dienst (Länder)<br />
für Schichtarbeiter und eine Verlängerung der<br />
Regelungen zur Altersteilzeit.<br />
Für Auszubildende und Praktikanten fordert ver.di eine<br />
Erhöhung der Entgelte um 100 € monatlich, die Übernahme<br />
von Auszubildenden, eine Anhebung des Urlaubsanspruchs<br />
auf 30 Tage, neue Regelungen zur Kostenübernahme<br />
beim Besuch auswärtiger Berufsschulen<br />
und zum Lernmittelzuschuss sowie eine Öffnungsklausel<br />
für ein kostenloses Nahverkehrsticket.<br />
Die Arbeitgeber haben die Forderungen zurückgewiesen.<br />
Die Verhandlungen beginnen am 26. Februar in<br />
Potsdam. Weitere Verhandlungsrunden sind für den<br />
12./13. März sowie den 15./16. April vereinbart.<br />
Druckindustrie<br />
Das zwischen dem bvdm und der Gewerkschaft ver.di<br />
abgeschlossene Lohnabkommen für die gewerblichen<br />
Arbeitnehmer der Druckindustrie aus dem Jahr 2016<br />
gilt noch bis mindestens 31. August <strong>2018</strong>.<br />
Metall- und Elektroindustrie<br />
In der Metall- und Elektroindustrie haben nach<br />
dem Pilotabschluss vom 6. Februar <strong>2018</strong> in Baden-Württemberg<br />
in allen übrigen Tarifgebieten<br />
Übernahmeverhandlungen stattgefunden.<br />
Diese wurden unter Beachtung der regionalen<br />
Tarifbedingungen erfolgreich abgeschlossen.<br />
Es wurden Erklärungsfristen bis Anfang<br />
März <strong>2018</strong> vereinbart.<br />
Tarifkalender <strong>2018</strong><br />
Ende Lohn-/Gehalts-Tarifverträge nach Branchen<br />
28. Februar <strong>2018</strong>: Öffentlicher Dienst (Bund/Kommunen)<br />
30. April <strong>2018</strong>: Zeitschriftenverlage<br />
31. Juli <strong>2018</strong>: Chemische Industrie<br />
FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 9
BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />
Wir beantworten im Referat Betriebswirtschaft Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Unternehmensberatung und -bewertung, Bilanzanalysen, Vorbereitung auf Bankengespräche, Branchensoftware PaginaNet,<br />
CO2-Klima-Rechner, FSC/PEFC, Umweltthemen, Arbeitssicherheit sowie betriebswirtschaftliche Inhouse-Seminare<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
JOACHIM WOLPERS<br />
Betriebswirtschaft<br />
0511 33 80 638<br />
wolpers@vdmno.de<br />
HOLGER SCHÜRMANN<br />
Betriebswirtschaft<br />
0511 33 80 636<br />
schuermann@vdmno.de<br />
HENNING MARCARD<br />
Betriebswirtschaft<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
INGE OBERHEIDE<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 633<br />
oberheide@vdmno.de<br />
Arbeitsschutz auf einen Blick:<br />
Alles was ein Kleinbetrieb wissen muss<br />
Die Berufsgenossenschaft hat ein Unternehmenshandbuch<br />
neu aufgelegt, in dem anschaulich Anforderungen<br />
der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
speziell für Betriebe bis 50 Beschäftigte dargestellt<br />
sind.<br />
Auch Auszubildende können sich hier schnell einen<br />
Überblick zu den rechtlichen und organisatorischen<br />
Fragestellungen der Arbeitssicherheit verschaffen.<br />
Die Broschüre „Unternehmenshandbuch – Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz im Kleinbetrieb“<br />
informiert anschaulich über rechtliche sowie organisatorische<br />
Fragen und beleuchtet auch wirtschaftliche<br />
Aspekte.<br />
Umweltkennzahlenerhebung<br />
Nützliche Hinweise gibt die Broschüre zu einer Reihe<br />
von Themen: von Arbeitsmitteln über die Gestaltung<br />
des Arbeitsumfeldes bis hin zur Handhabung von Gefahrstoffen<br />
und zur Ersten Hilfe. Wer mehr wissen will,<br />
findet Hinweise auf weiterführende Informationen in<br />
anderen Broschüren, dem Internet oder in Seminaren.<br />
Der Anhang bietet zahlreiche Musterdokumente sowie<br />
eine Reihe von Checklisten.<br />
Die Broschüre kann als gedrucktes Exemplar für zwei<br />
Euro bestellt werden oder kostenlos heruntergeladen<br />
werden: http://bit.ly/2Cmyh8q<br />
Der Bundesverband Druck und Medien e.V. führt jährlich<br />
Erhebungen von druckspezifischen Umweltkennzahlen<br />
durch. Die Erhebung wird für die Drucksparten<br />
Tiefdruck, Rollen- und Bogenoffsetdruck sowie den<br />
Zeitungsdruck angeboten.<br />
Alle beteiligten Betriebe profitieren von den Ergebnissen<br />
dieser Erhebung. Der anschließende<br />
anonymisierte Bericht enthält die Mittelwerte der eingereichten<br />
Kennzahlen im Vergleich zu den eigenen.<br />
So können Sie Ihre Daten mit dem deutschen Durchschnitt<br />
vergleichen. Damit der bvdm seine politischen<br />
Aufgaben für die Druck- und Medienindustrie auf<br />
Bundesebene optimal wahrnehmen kann, sind<br />
diese Umweltkennzahlenvergleiche sehr wichtig. Ohne<br />
Zahlenmaterial zur Emissionssituation in der Druckindustrie,<br />
gerade auch zum CO₂-Aufkommen, das für<br />
alle Wirtschaftsbereiche ein wichtiges Thema ist,<br />
kann sonst nur begrenzt Lobbyarbeit durch den bvdm<br />
betrieben werden.<br />
Der Umweltkennzahlenvergleich <strong>2018</strong> wurde im<br />
Februar <strong>2018</strong> gestartet, Sie können sich noch bis Ende<br />
Juni <strong>2018</strong> beim vdmno melden und Ihre Erhebungsbogen<br />
anfordern.<br />
Nehmen Sie unbedingt zahlreich an der Umweltkennzahlenerhebung<br />
teil.<br />
Ihr Leistungsangebot vom vdmno<br />
Sie haben Fragen oder möchten an der Umweltkennzahlenerhebung<br />
teilnehmen?<br />
Rufen Sie doch einfach an:<br />
0511 33 80 60<br />
10 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>
KfW-Umfrage:<br />
Unternehmensfinanzierung <strong>2018</strong><br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Das Geschäftsklima in der Druck- und Medienindustrie<br />
ist so gut wie lange nicht mehr.<br />
Es motiviert Unternehmen, strategische Weichen zu<br />
stellen und damit auch in Produktionsanlagen oder Geschäftsmodelle<br />
zu investieren.<br />
Doch wie wird<br />
das positive<br />
Geschäftsklima<br />
in der Branche<br />
bei den<br />
potenziellen<br />
Kreditgebern<br />
wahrgenommen?<br />
Bekommt Ihr<br />
Unternehmen<br />
die Kredite, die es braucht? Versteht die Bank Ihre<br />
besondere Situation oder stellt sie unerfüllbare Bedingungen?<br />
Auf diese Fragen soll die jährliche KfW-Befragung zur<br />
Unternehmensfinanzierung Antworten geben. „Um unsere<br />
Interessen gegenüber der Kreditwirtschaft<br />
fundiert und glaubhaft vertreten zu können, braucht<br />
der Bundesverband Informationen aus unserem<br />
Unternehmensalltag“, erklärt der Vorsitzende des<br />
bvdm-Wirtschaftsausschusses Anhalt und ruft daher<br />
zur Teilnahme an der Umfrage auf.<br />
Füllen Sie dafür bitte den anliegenden Fragebogen aus<br />
Um unsere Interessen gegenüber<br />
der Kreditwirtschaft fundiert und glaubhaft<br />
vertreten zu können, braucht<br />
der Bundesverband Informationen<br />
aus unserem Unternehmensalltag.“<br />
Thorsten Anhalt, Vorsitzender bvdm-Wirtschaftsausschuss<br />
und senden diesen bis zum 15. März <strong>2018</strong> an die im<br />
Adressfeld des Fragebogens angegebene Anschrift,<br />
per Fax oder per E-Mail an wirtschaft@bvdm-online.de.<br />
Sie haben ebenfalls die Option, den Fragebogen<br />
online zu beantworten unter:<br />
https://secure.entrisys.de/kfw/<strong>2018</strong>/?/BVDM/5<br />
Die Befragung erfolgt anonym! Über die Ergebnisse<br />
wird der bvdm im Sommer <strong>2018</strong> informieren.<br />
FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 11
BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />
Erzeugerpreisindexwerte der Erzeugerpreise<br />
für Maschinen, Apparate und Anlagen<br />
der Druck- und Medienindustrie 1990 - 2017<br />
Mit Erzeugerpreisindizes kann die Wertentwicklung<br />
von Maschinen und Anlagen der Druck- und Medienindustrie<br />
beurteilt werden. Die aktualisierten<br />
Zahlen erlauben nunmehr die Ermittlung des Wiederbeschaffungsneuwertes<br />
von einzelnen Anlagen<br />
für das Jahr 2017.<br />
Mit Indexwerten kann die Wertentwicklung von Maschinen<br />
und Anlagen der Druck- und Medienindustrie beurteilt<br />
werden. Die auf diesen Indexwerten basierenden<br />
Multiplikatoren erleichtern die Ermittlung von aktuellen<br />
Wiederbeschaffungsneuwerten (WBN) in der Kosten-<br />
und Leistungsrechnung der Betriebe bei einzelnen<br />
Anlagen, ausgehend vom jeweiligen Anschaffungsjahr.<br />
So entfällt durch den Rückgriff auf die Indexwerte die<br />
aufwendige Einzelermittlung eines WBN.<br />
Indexreihen der Erzeugerpreise für die Druck- und<br />
Medienindustrie<br />
Die Preisentwicklung typischer Maschinen, Apparate<br />
und Anlagen der Druckindustrie bildet das Statistische<br />
Bundesamt in verschiedenen Indexreihen ab. Der Erzeugerpreisindex<br />
„Druck- und Buchbindereimaschinen<br />
und -apparate“ fasst dabei alle in den Produktionsbereichen<br />
Druck und Weiterverarbeitung benötigten<br />
Anlagen zusammen. Alternativ können die beiden Indexreihen<br />
„Druckmaschinen“ und „Buchbindereimaschinen<br />
und -apparate“ verwendet werden.<br />
Dagegen erfolgt keine Ausweisung von Daten explizit<br />
für die digitale Druckvorstufe. Die für diesen Produktionsbereich<br />
üblichen Geräte und Anlagen können durch<br />
den Index „Datenverarbeitungsgeräte und periphere<br />
Geräte“ abgedeckt werden. Dieser Index ist auch für die<br />
EDV-Anlage in der Verwaltung zu verwenden. Weiterhin<br />
steht eine Indexreihe für den Fuhrpark, die Reihe<br />
„Kraftwagen und Kraftwagenmotoren“, zur Verfügung.<br />
Die Indexreihen des Statistischen Bundesamtes beziehen<br />
sich auf das Basisjahr 2010, d. h. der Indexwert ist<br />
im Jahr 2010 gleich 100. Gleichwohl sind nicht für alle<br />
Indexreihen Werte aus den Jahren vor 2000 bzw. vor<br />
1995 verfügbar. Werte, die in der nachfolgenden Tabelle<br />
nicht aufgeführt sind, stehen nicht zur Verfügung.<br />
Warum Indizes?<br />
Aus Gründen der Substanzerhaltung ist es notwendig,<br />
bei der Ermittlung der jährlichen Abschreibungen, vom<br />
WBN auszugehen. Diese Vorgehensweise stellt sicher,<br />
dass die Werte für Anlagegüter der Preisentwicklung<br />
kontinuierlich angepasst werden und das Anlagegut<br />
mit der Gesamtsumme aller Abschreibungsbeträge<br />
nach Ablauf der Abschreibungsdauer wiederbeschafft<br />
werden kann. In Fällen einer den Preis senkenden Entwicklung<br />
(bspw. bei EDV-Anlagen) ist es ebenso möglich,<br />
den (höheren) Anschaffungspreis als Basis für die<br />
Abschreibungen heranzuziehen.<br />
Die jährlich notwendige Neufestsetzung der WBN für<br />
die Kostenrechnung kann durch Einzelermittlung oder<br />
mittels Indizes durch Umrechnung der Anschaffungswerte<br />
erfolgen. Zur Einzelermittlung eines WBN sollte<br />
der gegenwärtige Anschaffungspreis (Tageswert) der<br />
Die Formel lautet:<br />
WBN = Anschaffungspreis x Multiplikator des Anschaffungsjahres<br />
Beispiel zur Ermittlung des<br />
Wiederbeschaffungsneuwertes einer Maschine<br />
Druckmaschine, Anschaffungspreis: 100.000 Euro<br />
Anschaffungsjahr: 2000<br />
WBN = 100.000 Euro x 1,1944<br />
WBN = 119.440 Euro<br />
betreffenden Anlage herangezogen und um jene Preisanteile<br />
bereinigt werden, die durch technische Weiterentwicklungen<br />
bedingt sind. Diese aufwendige Vorgehensweise<br />
ist i. d. R. nur bei größeren Anlagen sinnvoll.<br />
Ansonsten kann auf die Indexreihen für Erzeugerpreise<br />
des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen werden.<br />
Ermittlung von Wiederbeschaffungsneuwerten mit<br />
Indizes<br />
Anhand der Indizes wurden vom Bundesverband Druck<br />
und Medien Multiplikatoren ermittelt, die als Faktoren<br />
zur Berechnung der WBN der in den jeweiligen Jahren<br />
angeschafften Maschinen bzw. Anlagen heranzuziehen<br />
sind. Der aktuelle WBN einer Maschine ergibt sich aus<br />
der Multiplikation des Anschaffungspreises des Anlagegutes<br />
und dem Multiplikator des entsprechenden<br />
Anschaffungsjahres. <br />
12 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>
werden. Dieser Index ist auch für die EDV-Anlage in der Verwaltung zu verwenden. Weiterhin steht eine Indexreihe für den<br />
Fuhrpark, die Reihe „Kraftwagen und Kraftwagenmotoren“, zur Verfügung.<br />
Die Indexreihen des Statistischen Bundesamtes beziehen sich auf das Basisjahr 2010, d. h. der Indexwert ist im Jahr 2010<br />
gleich 100. Gleichwohl sind nicht für alle Indexreihen Werte aus den Jahren vor 2000 bzw. vor 1995 verfügbar. Werte, die<br />
in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführt sind, stehen nicht zur Verfügung.<br />
Indexreihe<br />
Druck- und<br />
Buchbindereimaschinen<br />
und<br />
-apparate<br />
Druckmaschinen<br />
Buchbindereimaschinen<br />
und<br />
-apparate<br />
Datenverarbeitungsgeräte<br />
und periphere<br />
Geräte<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Kraftwagen und<br />
Kraftwagenmotoren<br />
Kennung GP09-28991 GP09-289-12 GP09-289911 GP09-2620 GP09-291<br />
Jahr Index Multi. Index Multi. Index Multi. Index Multi. Index Multi.<br />
1990 76,1 1,4047 633,5 0,0985<br />
1991 79,5 1,3447 618,9 0,1008<br />
1992 80,4 1,3296 615,0 0,1015<br />
1993 82,4 1,2973 601,0 0,1038<br />
1994 82,9 1,2895 580,5 0,1075<br />
1995 83,8 1,2757 76,2 1,4199 577,6 0,1080 82,4 1,2706<br />
1996 85,2 1,2547 77,7 1,3925 555,2 0,1124 83,8 1,2494<br />
1997 86,3 1,2387 78,9 1,3714 528,9 0,1180 84,6 1,2376<br />
1998 86,9 1,2301 80,8 1,3391 498,6 0,1252 86,1 1,2160<br />
1999 88,1 1,2134 82,6 1,3099 456,6 0,1367 87,0 1,2034<br />
2000 88,6 1,2246 89,5 1,1944 84,3 1,2835 440,0 0,1418 87,7 1,1938<br />
2001 90,7 1,1963 91,4 1,1696 86,7 1,2480 418,8 0,1490 89,1 1,1751<br />
2002 92,1 1,1781 92,8 1,1519 88,5 1,2226 405,6 0,1538 91,1 1,1493<br />
2003 93,0 1,1667 93,7 1,1409 90,1 1,2009 375,4 0,1662 92,0 1,1380<br />
2004 93,1 1,1654 93,6 1,1421 91,2 1,1864 336,9 0,1852 93,4 1,1210<br />
2005 93,7 1,1580 94,0 1,1372 92,4 1,1710 280,2 0,2227 94,9 1,1033<br />
2006 94,5 1,1481 94,7 1,1288 94,4 1,1462 236,5 0,2638 96,0 1,0906<br />
2007 95,8 1,1326 96,0 1,1135 97,1 1,1143 174,4 0,3578 97,1 1,0783<br />
2008 96,0 1,1302 96,5 1,1078 98,4 1,0996 130,0 0,4800 97,9 1,0695<br />
2009 98,1 1,1060 98,5 1,0853 99,0 1,0929 114,1 0,5469 98,9 1,0586<br />
2010 100,0 1,0850 100,0 1,0690 100,0 1,0820 100,0 0,6240 100,0 1,0470<br />
2011 101,8 1,0658 101,5 1,0532 101,5 1,0660 80,2 0,7781 100,9 1,0377<br />
2012 102,7 1,0565 102,3 1,0450 102,0 1,0608 73,2 0,8525 101,7 1,0295<br />
2013 103,0 1,0534 102,3 1,0450 102,9 1,0515 69,4 0,8991 102,2 1,0245<br />
2014 103,4 1,0493 102,8 1,0399 103,8 1,0424 66,2 0,9426 102,5 1,0215<br />
2015 104,6 1,0373 104,0 1,0279 104,9 1,0315 65,1 0,9585 103,3 1,0136<br />
2016 106,7 1,0169 105,5 1,0133 106,6 1,0150 64,0 0,9750 103,9 1,0077<br />
2017 108,5 1,0000 106,9 1,0000 108,2 1,0000 62,4 1,0000 104,7 1,0000<br />
Tabelle:<br />
Indexwerte 1990–2017 sowie deren Multiplikatoren<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt, Datenstand: 19. Januar <strong>2018</strong><br />
Berechnungen:<br />
bvdm<br />
IMPRESSUM<br />
HERAUSGEBER Verband Druck und Medien NordOst e.V., Geschäftsstelle Hannover, Bödekerstraße 10, 30161 Hannover, Telefon: (0511) 33 80 60,<br />
Telefax: (0511) 33 80 620, E-Mail: Ihr@vdmno.de<br />
GESCHÄFTSLEITUNG Harald Bareither (V.i.S.d.P.) REDAKTION Katrin Stumpenhausen (V.i.S.d.P.), Telefon (0511) 33 80 630<br />
FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 13
BILDUNG<br />
Wir beantworten im Referat Bildung Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Aus-, Fort- und Weiterbildung in der und für die Branche, Eignungstests, Nachwuchswerbung, Ausbildungspläne,<br />
Prüfungsvorbereitungskurse für Medienfachwirte und Industriemeister und Kurse für Auszubildende, Umschüler und Facharbeiter<br />
in unserer üa: Der Überbetrieblichen Ausbildung im NordOsten<br />
Auszubildende geben Ausbildungsbetrieben<br />
und Berufsschulen überwiegend gute Noten<br />
Wir haben uns bewusst dafür<br />
entschieden, weil wir überzeugt sind, dass<br />
nicht nur unser Selbstbild, sondern vor<br />
allem das Fremdbild unserer Azubis ein<br />
wichtiger Indikator ist, um Verbesserungen in<br />
der Ausbildung zu erreichen.“<br />
Andreas Jörß, arbeitgeberseitiger ZFA-Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des vdmno<br />
Die Ergebnisse der ersten Azubi-Befragung der<br />
Druck- und Medienberufe, die der Zentral-Fachausschuss<br />
Berufsbildung Druck- und Medien (ZFA), eine<br />
gemeinsame Einrichtung von Bundesverband Druck<br />
und Medien (bvdm) und der Gewerkschaft ver.di,<br />
soeben veröffentlicht hat, sind überwiegend positiv<br />
ausgefallen. Aber auch kritische Bewertungen zur<br />
fachlichen Qualität der Ausbildung zeigen, dass noch<br />
„Luft nach oben“ ist.<br />
Bemerkenswert ist die sehr gute Beteiligung von 3.900<br />
Auszubildenden an der Befragung. Das ist fast ein Drittel<br />
aller Auszubildenden in den sechs Ausbildungsberufen<br />
der Branche. Die Fragen orientieren sich an der seit<br />
Jahren von der DGB-Jugend organisierten Befragung<br />
der 25 am häufigsten besetzten Ausbildungsberufe.<br />
Deshalb werden in der Ergebniszusammenfassung die<br />
Druck- und Medienberufe mit Berufen anderer Branchen<br />
verglichen.<br />
Für Andreas Jörß, arbeitgeberseitiger ZFA-Vorsitzender<br />
und stellvertretender Vorsitzender des vdmno, ist es<br />
ein Novum, dass sich ein Arbeitgeberverband an einer<br />
Umfrage beteiligt, die normalerweise von der DGB-Jugend<br />
durchgeführt wird. Jörß: „Wir haben uns bewusst<br />
dafür entschieden, weil wir überzeugt sind, dass nicht<br />
nur unser Selbstbild, sondern vor allem das Fremdbild<br />
unserer Azubis ein wichtiger Indikator ist, um Verbesserungen<br />
in der Ausbildung zu erreichen.“<br />
In der Veröffentlichung „Ergebnisse Azubi Befragung<br />
Medienberufe 2017“ des ZFA finden sich u. a. detaillierte<br />
Auswertungen zu den Themen „Fachliche Qualität<br />
der Ausbildung im Betrieb“, „Qualität der Berufsschule“<br />
und „Perspektiven nach der Ausbildung“.<br />
Sie als Mitgliesbetrieb des vdmno erhalten die Printausgabe<br />
der Befragungsergebnisse als Anlage zu diesen<br />
NEWS KOMPAKT.<br />
Außerdem steht eine Online-Version zur Verfügung:<br />
http://bit.ly/Azubi-Report. <br />
14 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
KATRIN STUMPENHAUSEN<br />
Bildung<br />
0511 33 80 630<br />
stumpenhausen@vdmno.de<br />
HENNING MARCARD<br />
Bildung<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
MARION PIETSCH<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 629<br />
pietsch@vdmno.de<br />
Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der<br />
Technikerschulen und der Wirtschaft<br />
Der 2015 erarbeitete Rahmenplan deckt alle für die<br />
mittlere Führungsebene notwendigen Qualifikationsinhalte<br />
ab und bedarf deshalb derzeit keiner Aktualisierung.<br />
Die Vertreter der Technikerschulen präsentierten<br />
die spezifischen Merkmale der einzelnen Standorte<br />
sowie die Umsetzung der Rahmenempfehlung. Interessant<br />
sind die von einzelnen Schulen angebotenen Möglichkeiten,<br />
dass die Studierenden zusätzliche Zertifikate,<br />
zum Teil von externen Anbietern, erwerben können. Je<br />
nach Ausgestaltung der Unterrichtsfächer erhält der<br />
Absolvent/die Absolventin die Fachhochschulreife.<br />
Jürgen Heuer präsentierte als Sprecher der Lehrerarbeitsgemeinschaft<br />
Medien (LAG) die Ziele des neu<br />
gegründeten Arbeitskreises Fachschulen. Die Plattform<br />
soll allen interessierten Dozierenden von Technikerschulen<br />
zum Austausch und zu Anregungen dienen.<br />
Geplant sind u. a. jährliche Fortbildungsangebote.<br />
Das erste von der LAG initiierte Fortbildungsangebot<br />
bestand aus einem Fachvortrag der Printplus AG über<br />
den Funktionsumfang und die Vorteile eines Management-Informations-Systems<br />
(MIS). Alle drei Jahre soll<br />
zusammen mit dem ZFA, ver.di und dem bvdm der Dialog<br />
im Rahmen des Gesprächskreises Technikerschulen<br />
stattfinden, um den inhaltlichen Austausch der Schulen<br />
zu fördern.<br />
Weitere Informationen: http://bit.ly/2CTgbXe<br />
Neue Ausbildungsverordnung zum Kaufmann/<br />
zur Kauffrau im E-Commerce<br />
Ab 1. August <strong>2018</strong> kann zum Kaufmann/zur Kauffrau<br />
im E-Commerce ausgebildet werden, der auch<br />
für alle Druckunternehmen mit Online-Shop von<br />
Interesse sein kann. Der branchenübergreifende<br />
Ausbildungsberuf eröffnet im stetig wachsenden Online-Geschäft<br />
die Möglichkeit, Auszubildende systematisch<br />
an neue Anforderungen heranzuführen, die<br />
mit der <strong>Digital</strong>isierung und verändertem Kundenverhalten<br />
einhergehen.<br />
Der Umsatz im Online-Handel steigt jedes Jahr. Für<br />
<strong>2018</strong> prognostiziert der Handelsverband Deutschland<br />
einen Zuwachs von 10 Prozent. Auch für Druckprodukte<br />
und Dienstleistungen rund um den Druck hat sich der<br />
Online-Shop als wichtiger Vertriebskanal etabliert. Bisher<br />
fehlen jedoch meist die Fachkräfte, die einen eigenen<br />
Online-Shop aufbauen, pflegen und weiterentwickeln<br />
können. Häufig werden externe Dienstleister oder<br />
Quereinsteiger mit dem Online-Shop betraut.<br />
Der neue Ausbildungsberuf zum Kaufmann/zur Kauffrau<br />
im E-Commerce vermittelt passgenau die spezifischen<br />
Anforderungen im Bereich des E-Commerce.<br />
Dazu zählen der Aufbau eines Online-Shops, die Auswahl<br />
und Pflege der angebotenen Produkte und/oder<br />
Dienstleistungen, Analyse der Kennzahlen und Einleiten<br />
von Maßnahmen im Online-Marketing.<br />
Betriebe, die in diesem Bereich ausbilden wollen, müssen<br />
bereits Waren und/oder Dienstleistungen online<br />
anbieten und über fachlich kompetentes Ausbildungspersonal<br />
verfügen.<br />
Die Ausbildungsverordnung kann über den W. Bertelsmann<br />
Verlag bezogen werden:<br />
https://www.wbv.de/ordnungsmittel/<br />
Weitere Informationen bietet der Handelsverband<br />
Deutschland unter:<br />
www.einzelhandel.de/ecommercekaufmann<br />
FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 15
GESTALTUNGSWETTBEWERB<br />
Entwürfe können noch bis zum<br />
01. Juni <strong>2018</strong> eingereicht werden<br />
Zum 27. Mal schreibt der Verband Druck & Medien NordOst e. V. <strong>2018</strong> seinen Gestaltungswettbewerb aus.<br />
Teilnehmen dürfen alle Auszubildenden und Umschüler der Druck- und Medienindustrie aus dem deutschsprachigen<br />
europäischen Raum.<br />
Foto: Katrin Stumpenhausen<br />
DIE AUFGABE<br />
Entworfen werden soll eine Urkunde, die einem Preisträger<br />
den Gewinn oder einem Teilnehmer die erfolgreiche<br />
Teilnahme bescheinigt. Das ist das Thema<br />
des diesjährigen Gestaltungswettbewerbs.<br />
Wir als Verband Druck & Medien haben seit September<br />
2017 ein neues CI. Im Rahmen der Anpassung aller<br />
Drucksachen müssen natürlich auch die bisherigen<br />
Teilnehmer- und Siegerurkunden des Gestaltungswettbewerbes<br />
angepasst werden.<br />
Die Teilnehmer des Gestaltungswettbewerbes entwerfen<br />
also genau die Urkunde, die sie später als besondere<br />
Anerkennung für die Teilnahme oder als Bestätigung<br />
der Platzierung auf dem Siegertreppchen im Rahmen<br />
des Wettbewerbes überreicht bekommen möchten.<br />
DIE VORGABEN<br />
Die Urkunden sollen sowohl im Format DIN A4<br />
als auch im Format DIN A2 einsetzbar sein. Die<br />
Vorgaben für das neue Corporate Design des vdmno<br />
entnehmen Sie bitte unseren vdmno-Design-Basics.<br />
Die Basics und alle weiteren erforderlichen Informationen<br />
werden unter http://bit.ly/2bzLIEt zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
ANSPRECHPARTNER<br />
Katrin Stumpenhausen<br />
0511 33 80 630<br />
stumpenhausen@vdmno.de<br />
16 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>