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News_Kompakt_Frühjahr_2018_Printversion_Digital

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NEWS KOMPAKT!<br />

JAHRESVERSAMMLUNG <strong>2018</strong><br />

Für die Gestaltung & Produktion der wunderschönen SAVE THE DATE- & Einladungskarten bedanken wir uns herzlich bei<br />

Henning Rose und seinem Team von der Wegner GmbH Service für digitale Kommunikation.<br />

Jetzt schnell anmelden!<br />

Sollten Sie Ihre persönliche Einladungskarte, den Anmeldebogen oder den Vordruck für die Hotelreservierung nicht zur Hand<br />

haben, dann rufen Sie einfach an 0511 33 80 60. Gerne schicken wir Ihnen die fehlenden Unterlagen zu.<br />

FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 1


TERMINE<br />

Das vdmno-Veranstaltungsangebot<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

damit Sie immer auf die aktuellsten Veranstaltungsangebote Ihres vdmno zugreifen können,<br />

verwenden Sie bitte den QR-Code. Sie werden dann automatisch auf unsere Homepage<br />

weitergeleitet und können sich zu den für Sie passenden Veranstaltungen anmelden.<br />

Aktuell liegt der Schwerpunkt unserer Angebote im Bereich überbetriebliche Ausbildung *<br />

– Prüfungsvorbereitung. Haben Sie Ihre Auszubildenden schon angemeldet?<br />

In eigener Sache:<br />

Für unsere Mitgliedsunternehmen<br />

vdmno - In eigener Sache<br />

Sind Sie schon dabei? Auf unserer Internetseite haben<br />

Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen vorzustellen und<br />

zu präsentieren.<br />

Unter dem Reiter vdmno intern - Mitgliedsunternehmen<br />

finden Sie Betriebe, die bereits von dieser Möglichkeit<br />

Gebrauch gemacht haben.<br />

Senden Sie uns einen kurzen Text zu Ihrem Unternehmen,<br />

Ihren Produkten und/oder Spezialitäten, Ihr Logo<br />

und gerne auch Bilder zu.<br />

Wir platzieren Sie dann in unserer Rubrik und verlinken<br />

auf Ihre Internetseite.<br />

Wir freuen uns, wenn Sie auf Ihrer Internetseite das folgende<br />

Logo mit dem Link www.vdmno.de veröffentlichen.<br />

Sie finden das Logo auf unserer Internetseite unter http://<br />

bit.ly/25JJgxR<br />

Über diesen Weg optimieren Sie u. a. Ihre Position in der<br />

Google Suchmaschine und das völlig kostenlos!<br />

Sie haben Fragen und möchten unsere Unterstützung.<br />

Bitte rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email an<br />

Ihr@vdmno.de<br />

Aktuell arbeiten wir am Relaunch der vdmno-Internetseite.<br />

Die Veröffentlichung ist anlässlich unserer<br />

Jahresversammlung in Neuruppin geplant.<br />

Diese besondere Rubrik werden wir Ihnen auch in dem<br />

neuen Design wieder zur Verfügung stellen.<br />

Für alle, die sich bis jetzt noch nicht auf der vdmno-Internetseite<br />

präsentieren: Schicken Sie uns einfach eine Mail,<br />

wir veröffentlichen Ihr Firmenporträt.<br />

*<br />

Die Überbetriebliche Ausbildung, kurz auch einfach üa genannt, ist die überbetriebliche Ausbildungsstätte des Verbandes<br />

Druck und Medien NordOst e.V. mit Standorten in Oldenburg, Hannover und Berlin. Das komplette Programm finden Sie unter<br />

http://bit.ly/1paGORf. Kurze Anmerkung: Die Kürzel I, II und III stehen für die Ausbildungsjahre.<br />

Sie kennen die üa noch nicht und haben Fragen? Wir informieren Sie gerne über die Vorteile für Ihre Auszubildenden.<br />

Rufen Sie uns einfach an ...<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNG<br />

KATRIN STUMPENHAUSEN<br />

Geschäftsführerin üa<br />

0511 33 80 630<br />

stumpenhauen@vdmno.de<br />

MARION PIETSCH<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 629<br />

pietsch@vdmno.de<br />

2 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNG<br />

Zwischen- & Abschlussprüfungen:<br />

Optimale Vorbereitung für Ihre Azubis<br />

in der üa* des vdmno<br />

Frühjahr ist Prüfungszeit<br />

Ende März und Mitte Mai <strong>2018</strong> stehen für Ihre Auszubildenden<br />

des zweiten und dritten Lehrjahres die Zwischenbzw.<br />

Abschlussprüfungen ins Haus.<br />

Immer gut vorbereitet<br />

Aus diesem Grund haben wir im ersten Quartal des Jahres<br />

unsere Kursplanung komplett auf die Prüfungsvorbereitung<br />

Ihres Fachkräftenachwuchses abgestimmt.<br />

Mediengestalter<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Praxis<br />

Oldenburg<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Praxis<br />

Oldenburg<br />

Medientechnologe Druck<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Druck Praxis<br />

Oldenburg<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung <strong>Digital</strong>druck Praxis<br />

Oldenburg<br />

Hannover<br />

Medientechnologe Druckverarbeitung<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Praxis<br />

Oldenburg<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Praxis<br />

Oldenburg<br />

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unserer<br />

Kursbroschüre.<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Druck Praxis<br />

Oldenburg<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung <strong>Digital</strong>druck Praxis<br />

Oldenburg<br />

Hannover<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Ihr Leistungsangebot vom vdmno<br />

Nutzen Sie unser besonderes Angebot und melden<br />

Sie Ihre Auszubildenden gleich an. Den Termin für den<br />

gewünschten Kurs teilen wir Ihnen bei der Anmeldung<br />

mit.<br />

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!<br />

Rufen Sie doch einfach bei Marion Pietsch an:<br />

0511 33 80 629<br />

oder senden Sie eine Email<br />

pietsch@vdmno.de<br />

FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 3


RECHT<br />

Wir beantworten im Referat Recht Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Verträge, Gesetze, Personalfragen, Betreiberabgabe für Fotokopierer,<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitszeitmodelle, Tarifpolitik sowie arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare<br />

Arbeitsrechtliche Änderungen seit dem<br />

Jahreswechsel 2017/<strong>2018</strong><br />

Seit dem Jahreswechsel 2017/<strong>2018</strong> sind einige Änderungen<br />

im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu<br />

beachten. Dies betrifft insbesondere das neue Entgelttransparenzgesetz,<br />

die Neuregelung des Mutterschutzes<br />

sowie die Beiträge zur Sozialversicherung und<br />

zum Pensions-Sicherungs-Verein.<br />

1. Entgelttransparenzgesetz: Handlungsbedarf für<br />

Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten<br />

Zentraler Punkt des neuen Entgelttransparenzgesetzes<br />

(EntgTG) ist der Auskunftsanspruch zu Kriterien und<br />

Verfahren der Berechnung des eigenen Entgelts sowie<br />

zur Höhe und Zusammensetzung des Entgelts von Kollegen<br />

des anderen Geschlechts für eine Vergleichstätigkeit.<br />

Dieser kann ab <strong>2018</strong> in Betrieben mit mehr als<br />

200 Beschäftigten geltend gemacht werden.<br />

Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser nach<br />

dem Gesetz eigentlich als Ansprechpartner für entsprechende<br />

Auskünfte vorgesehen. Der Arbeitgeber<br />

hat jedoch das Recht, die Auskünfte selbst zu erteilen.<br />

Aus Gründen der praktischen Handhabung und arbeitgeberseitigen<br />

Kontrolle des Auskunftsverfahrens empfiehlt<br />

es sich dringend, als Arbeitgeber die Erteilung<br />

entsprechender Auskünfte grundsätzlich an sich zu ziehen.<br />

Hierzu ist eine Mitteilung an den Betriebsrat erforderlich,<br />

die eine „Erläuterung“ enthalten soll (§ 14 Abs.<br />

2 EntgTG). Ein Muster für ein entsprechendes Schreiben<br />

ist in dem Leitfaden der BDA enthalten, den wir Ihnen<br />

mit den <strong>News</strong> 30/17 vom 26.10.17 bereits übersandt haben.<br />

Die Übernahme der Auskünfte gilt immer nur für<br />

die Amtszeit des jeweiligen Betriebsrates, nach der Betriebsratswahl<br />

ist eine entsprechende Erklärung also zu<br />

wiederholen. Eine Betriebsvereinbarung ist nicht erforderlich.<br />

Die Beschäftigten sind darüber zu informieren,<br />

wer die Auskunft erteilt.<br />

2. Mutterschutzgesetz<br />

Am 1. Januar <strong>2018</strong> treten weitere Regelungen des<br />

neuen Mutterschutzgesetzes in Kraft. Mit der Reform<br />

werden die Regelungen des bisherigen Mutterschutzgesetzes<br />

und der Verordnung zum Schutze der Mütter<br />

am Arbeitsplatz (MuSchV) zusammengefasst und neu<br />

strukturiert. Einen Überblick zu den neuen Regelungen<br />

finden Sie im Internet in dem in der Anlage 1 beigefügten<br />

Merkblatt der BDA. http://bit.ly/2I2I2Iw<br />

Das Familienministerium hat einen Leitfaden zum<br />

Mutterschutz für Arbeitgeber erarbeitet, dieser ist seit<br />

Januar auf der Homepage des Ministeriums<br />

www.bmfsfj.de unter Service>Publikationen abrufbar.<br />

Der neu in das Gesetz eingeführte unbestimmte<br />

Rechtsbegriff der „unverantwortbaren Gefährdung“<br />

soll in einer Handlungsempfehlung klargestellt werden,<br />

die Betrieben und Aufsichtsbehörden eine rechtssichere<br />

Handhabung ermöglicht. Bisher liegt diese<br />

Handlungsempfehlung noch nicht vor, das Ministerium<br />

hat aber schon angedeutet, dass die Auslegung weitgehend<br />

den bisherigen Begrifflichkeiten des Mutterschutzes<br />

(wie „erhöhtes Risiko“ oder „erhöhte Gefährdung“)<br />

entsprechen wird.<br />

3. Sozialversicherung<br />

Die ab <strong>2018</strong> geltenden Rechengrößen der Sozialversicherung<br />

finden Sie im Internet als Anlage 2.<br />

http://bit.ly/2tgwRZb<br />

4. Pensions-Sicherungs-Verein<br />

Der Beitragssatz des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV)<br />

für das Jahr 2017 wurde auf 2,0 Promille der Bemessungsgrundlage<br />

festgelegt (Vorjahr 0,0 Promille).<br />

Die Mitteilung über die Festlegung des Beitragssatzes<br />

für 2017 erfolgt mit dem Jahres-Beitragsbescheid. Auf<br />

die Erhebung eines Vorschusses für <strong>2018</strong> wird zunächst<br />

verzichtet. Die Pressemitteilung des PSV finden Sie zu<br />

Ihrer Information als Anlage 3 im Internet.<br />

http://bit.ly/2H7wr9H<br />

Als Anlage 4 im Internet stellen wir Ihnen ferner die<br />

Insolvenzübersicht des PSV zum 30. September 2017<br />

zur Verfügung. http://bit.ly/2FkvMoh<br />

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat die Zahl der<br />

Insolvenzverfahren, die zu einer Leistungspflicht des<br />

PSV führten, von 345 auf 381 leicht zugenommen. Auch<br />

die Zahl der betroffenen Versorgungsberechtigten ist<br />

im Vergleich zum Vorjahreswert von 12.180 auf 14.730<br />

angestiegen. Entsprechend hat sich der Leistungsaufwand<br />

infolge der Insolvenzen im Vorjahresvergleich<br />

von 375,6 Mio. € auf 392,6 Mio. € erhöht.<br />

Den kompletten Text und die alle Anlagen finden Sie<br />

hier: http://bit.ly/2oz5GTX<br />

4 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>


IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

MARTIN MAISCHAK<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 642<br />

maischak@vdmno.de<br />

TILMAN SCHRÖDER-HOHENSEE<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 632<br />

schroeder-hohensee@vdmno.de<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

INGE OBERHEIDE<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 633<br />

oberheide@vdmno.de<br />

Wirtschaftsrechtliche Änderungen <strong>2018</strong><br />

Abschlagszahlungen für Werkunternehmer, Zuschläge für Kreditkartenzahlungen, Ersatz von Ein- und Ausbaukosten, Verkäuferregress:<br />

Das Jahr <strong>2018</strong> beginnt mit zahlreichen Gesetzesänderungen. Die wichtigsten Änderungen für Betriebe der<br />

Druck- und Medienindustrie im Überblick.<br />

Die Druck- und Medienindustrie muss immer wieder<br />

ihre Geschäftsabläufe und -verträge an Gesetzesänderungen<br />

anpassen. Besonders viele Änderungen gab es<br />

zum Jahreswechsel <strong>2018</strong>. Nachfolgend ein kurzer Überblick<br />

über die wichtigsten Änderungen.<br />

1. Neues Werkvertragsrecht<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2018</strong> haben sich unter anderem die<br />

gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht geändert.<br />

Der Werkunternehmer kann nach wie vor vom Besteller<br />

eine Abschlagszahlung verlangen. Für die Höhe<br />

der Abschlagszahlung ist aber nunmehr gemäß § 632<br />

a BGB „der Wert der vom Unternehmer erbrachten<br />

und nach dem Vertrag geschuldeten Leistung“ entscheidend.<br />

Bislang wurde auf den Wertzuwachs beim<br />

Besteller abgestellt. Bei wesentlichen Mängeln der<br />

Leistung soll nur noch ein „angemessener Einbehalt“<br />

möglich sein. Aufgrund des beibehaltenen Verweises<br />

auf § 641 Abs. 3 BGB dürfte in der Regel das Doppelte<br />

der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten weiterhin<br />

als angemessen gelten. Die Beweislast für die<br />

vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur Abnahme<br />

beim Unternehmer.<br />

Auch die Regelungen zur Fiktion der Abnahme des<br />

Werks haben sich geändert. Anders als bisher kommt<br />

es hierfür nicht mehr darauf an, ob der Besteller zur<br />

Abnahme verpflichtet ist.<br />

Das Werk gilt nunmehr als abgenommen, wenn der<br />

Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des<br />

Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt<br />

hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser<br />

Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert<br />

hat. Gegenüber Verbrauchern gilt es nunmehr<br />

zu beachten, dass mit der Aufforderung zur Abnahme<br />

zugleich auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne<br />

Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform<br />

hingewiesen werden muss.<br />

Außerdem wurden gesetzliche Regelungen zur Kündigung<br />

eines Werkvertrags aus wichtigem Grund neu<br />

aufgenommen.<br />

2. Kein Zuschlag bei Zahlungen per Kreditkarte<br />

Seit dem 13. Januar <strong>2018</strong> ist es unzulässig, Entgelte für<br />

die Nutzung bestimmter bargeldloser Zahlungsmittel<br />

zu verlangen. Bislang konnten kostendeckende Zuschläge<br />

gefordert werden, soweit auch gängige und<br />

zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeiten zur<br />

Verfügung gestellt wurden, § 312a Abs. 4 BGB.<br />

Von der Gesetzesänderung betroffen sind alle SEPA-<br />

Überweisungen und SEPA-Lastschriften, sowie im Bereich<br />

B2C alle Debit- und Kredit-Karten im Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren.<br />

Dazu gehören die gängigsten<br />

Kartenzahlverfahren, insbesondere die Girokarten,<br />

VISA- und Mastercard. Im B2B-Bereich können dagegen<br />

bei kartengebundenen Zahlungsmitteln weiterhin Entgelte<br />

verlangt werden.<br />

Nicht betroffen sind die Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren<br />

wie beispielsweise American Express und Diners<br />

Club.<br />

3. Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung<br />

Auch die Regelungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung<br />

haben sich geändert. Hintergrund dieser Gesetzesänderungen<br />

sind rechtliche Missstände als Folge der<br />

Ungleichbehandlung von Verträgen im Verhältnis B2B<br />

und B2C, die sich insbesondere in der Baubranche ausgewirkt<br />

haben. Die praktischen Auswirkungen dieser<br />

Gesetzesänderungen auf die Druck- und Medienindustrie<br />

dürften gering sein, sind jedoch nicht auszuschließen.<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2018</strong> können gemäß § 439 Abs. 3<br />

BGB auch Unternehmer Ersatz der erforderlichen Ausund<br />

(Wieder-) Einbaukosten im Rahmen einer verschuldensunabhängigen<br />

Nacherfüllung verlangen, wenn die<br />

mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck<br />

in eine andere Sache eingebaut oder<br />

an eine andere Sache angebracht wurde. Bislang war<br />

dies Verbrauchern vorbehalten. Unternehmer konnten<br />

Ersatz der Aus- und Einbaukosten allenfalls als Schadensersatz<br />

geltend machen.<br />

Auch der Verkäuferregress wurde auf den unterneh-<br />

FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 5


merischen Bereich ausgeweitet.<br />

Der Verkäufer kann den Hersteller oder Lieferanten<br />

einer mangelhaften Sache nun gemäß der neu eingeführten<br />

§§ 445a, 445b BGB auch dann in Regress<br />

nehmen, wenn ausschließlich Unternehmer an der Lieferkette<br />

beteiligt sind und auch der letzte Kaufvertrag<br />

in der Kette zwischen zwei Unternehmern geschlossen<br />

wurde. Bislang beschränkten sich mögliche Regressansprüche<br />

auf Verbrauchsgüterkäufe.<br />

4. Neue datenschutzrechtliche Anforderungen ab<br />

dem 25. Mai <strong>2018</strong><br />

Zu guter Letzt sei erneut auf die ab dem 25. Mai <strong>2018</strong><br />

geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit<br />

ihren verschärften Anforderungen hingewiesen. Die<br />

datenschutzrelevanten Geschäftsabläufe im Unternehmen<br />

sollten rechtzeitig an die neuen Bestimmungen<br />

angepasst und entsprechend dokumentiert werden.<br />

Eine wertvolle Unterstützung dabei bieten die Checklisten<br />

des bvdm, die Mitgliedsunternehmen kostenlos bei<br />

uns erhalten. <br />

Ihr Leistungsangebot vom vdmno<br />

Sie haben Fragen zu den wirtschaftsrechtlichen<br />

Änderungen?<br />

Rufen Sie doch einfach an:<br />

0511 33 80 60<br />

Pilotabschluss:<br />

Metall- und Elektroindustrie<br />

in Baden-Württemberg<br />

In der sechsten Runde der Tarifverhandlungen in der<br />

Metall-und Elektroindustrie in Baden-Württemberg<br />

haben sich die Tarifpartner auf einen Tarifabschluss geeinigt.<br />

Neben Entgelterhöhungen sieht der Abschluss<br />

komplexe Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung vor.<br />

Unter anderem können Beschäftigte ihre Arbeitszeit<br />

für einen begrenzten Zeitraum absenken und danach<br />

wieder in Vollzeit zurückkehren. Im Gegenzug kann der<br />

Anteil der Beschäftigten, die mehr als 35 Stunden arbeiten,<br />

ausgeweitet werden.<br />

Statt des ursprünglich von der IG Metall geforderten<br />

Teillohnausgleichs für einige Beschäftigtengruppen, die<br />

ihre Arbeitszeit reduzieren, erhalten diese die Option,<br />

an Stelle einer zusätzlichen Sonderzahlung (T-ZUG) zusätzliche<br />

bezahlte freie Tage zu wählen.<br />

Die Verhandlungsergebnisse im Einzelnen:<br />

1. Entgelterhöhung<br />

• Laufzeit des Tarifvertrags: 27 Monate (1. Januar<br />

<strong>2018</strong> – 31. März 2020)<br />

• Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,3 % zum 1.<br />

April <strong>2018</strong><br />

• Einmalzahlung für die Monate Januar bis März in<br />

Höhe von 100 € (Auszahlung im März)<br />

2. Tarifliches Zusatzgeld 2019<br />

• 2019 Einführung eines tariflichen Zusatzgeldes<br />

(„T-ZUG“) in Höhe von 27,54 % eines Monatsentgelts,<br />

zahlbar im Juli<br />

• weiterer T-ZUG-Bestandteil, ein für alle Beschäftigten<br />

identischer Betrag (12,3 % des Eckentgeltes, d.<br />

h. 2019: 400 €) kann 2019 und auch in den Folgejahren<br />

verschoben, reduziert oder ganz gestrichen<br />

werden (dauerhafte Differenzierung)<br />

• Freizeit statt Geld: Beschäftigte mit erhöhten privaten<br />

und beruflichen Belastungen (Kinder bis 8<br />

Jahren, häusliche Pflege von Angehörigen ersten<br />

Grades mit mindestens Pflegegrad 1, Schichtarbeiter<br />

ab bestimmter Dauer in Schichtarbeit sowie<br />

bestimmter Betriebszugehörigkeit) können statt<br />

dem am prozentualen Monatsentgelt orientierten<br />

T-ZUG auch acht bezahlte freie Tage wählen (für<br />

Eltern und Pflegende maximal zweimal pro Kind<br />

und Pflegefall); per Betriebsvereinbarung kann<br />

diese Umwandlung von Geld in Freizeit für weitere<br />

Beschäftigtengruppen freigegeben werden<br />

6 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

3. Kurze Vollzeit<br />

• Anspruch auf befristete Absenkung der Arbeitszeit<br />

auf bis zu 28 Wochenstunden für 6 bis 24 Monate<br />

mit Rückkehrrecht in Vollzeit<br />

• Ablehnung aus betrieblichen Gründen möglich (z.<br />

B. Verlust von Schlüsselqualifikationen, Überlastungsquote<br />

von 10 % aller Beschäftigten in „verkürzter<br />

Vollzeit“ bzw. 18 % in Teilzeit insgesamt)<br />

• Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit von mind. 2<br />

Jahren<br />

• Wiederholung möglich<br />

4. Quotenanhebung für 40-Stunden-Verträge<br />

• grds. Beibehaltung der Quote von maximal 18 %<br />

der Beschäftigten, mit denen 40-Stunden-Verträge<br />

vereinbart werden dürfen<br />

• Möglichkeit einer Quotenanhebung auf 30 % per<br />

Betriebsvereinbarung, wenn Fachkräftemangel<br />

nachgewiesen werden kann (bisher nur durch freiwillige<br />

Betriebsvereinbarung zur Begrenzung des<br />

Einsatzes von Zeitarbeit möglich)<br />

• Möglichkeit einer Quotenanhebung auf 50 %<br />

(„Strukturquote“) für Technologiebetriebe per Betriebsvereinbarung,<br />

wenn im Betrieb mind. 50 %<br />

der Beschäftigten in der Entgeltgruppe 12 (bisher:<br />

EG 14) oder höher eingestuft sind<br />

• Widerspruchsrecht des Betriebsrates bei allen drei<br />

Quoten<br />

5. Kollektives betriebliches Arbeitszeitvolumen<br />

• Möglichkeit für die Betriebe, statt einer Quotenregelung<br />

auf ein Modell eines „kollektiven betrieblichen<br />

Arbeitszeitvolumens“ zu wechseln<br />

• Festlegung des kollektiven Volumens auf durchschnittlich<br />

35,9 Stunden pro Woche (18 % 40-Stünder<br />

und 82 % 35-Stünder)<br />

• Wechsel auch aus Quotenmodellen 30 & 50 %<br />

möglich (kollektives Volumen dann 36,5 bzw. 37,5<br />

Stunden)<br />

• Effekt: Jeder Teilzeitbeschäftigte eröffnet Möglichkeit<br />

für zusätzliche 40-Stunden-Verträge; Bsp.: Ein<br />

Teilzeiter mit 20 h (15 Stunden weniger) ermöglicht<br />

3 zusätzliche 40-Stünder (3 x 5 Stunden mehr)<br />

• Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Überschreitung<br />

des kollektiven Volumens<br />

• Betriebe, die mit der heutigen Quotenwelt gut<br />

leben können, können Verbleib in der „alten Tarifwelt“<br />

erklären<br />

6. Sonstiges<br />

• Möglichkeit für Betriebe, im Einvernehmen mit<br />

dem Betriebsrat aus Zeitkonten bis zu 50 Stunden<br />

pro Jahr per Auszahlung auszubuchen<br />

• Tarifliche Rahmenregelung für freiwillige Betriebsvereinbarungen<br />

zu „mobilem Arbeiten“<br />

• zwei Freistellungstage für Auszubildende vor Prüfungen<br />

(bisher 1 Tag)<br />

• Zeitnah sollen Gespräche über Maßnahmen zum<br />

Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge geführt<br />

werden; die Tarifpartner bestätigen, dass die bei<br />

der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge<br />

des Arbeitsgebers weiterhin<br />

nicht an die Beschäftigten weitergegeben werden<br />

müssen<br />

• Selbstverpflichtung zur Modernisierung und<br />

zeitgemäßen sowie rechtssicheren Anpassung<br />

der sechs bestehenden Manteltarifverträge in<br />

Baden-Württemberg mit dem Ziel, sie in einen<br />

einheitlichen Manteltarifvertrag für alle drei Tarifgebiete<br />

zu überführen<br />

7. Bewertung und Ausblick<br />

Der Abschluss dokumentiert die derzeit gute wirtschaftliche<br />

Lage der Metall- und Elektroindustrie und<br />

stellt daher kein Vorbild für andere Branchen dar. Die<br />

Forderung der IG Metall nach einem Teillohnausgleich<br />

für eine verkürzte Vollzeit konnte abgewehrt werden,<br />

allerdings zu einem relativ hohen Preis. Gesetzliche<br />

und tarifliche Ansprüche auf Arbeitszeitreduzierung<br />

werden durch Überlastquoten deutlich eingeschränkt<br />

und durch die Möglichkeit zur Volumensteigerung aufgefangen,<br />

dennoch wird der Tarifabschluss für viele<br />

Betriebe der Metall- und Elektroindustrie eine Belastung<br />

darstellen. Die Auswirkungen des Tarifabschlusses<br />

wollen die Tarifparteien in zwei Jahren evaluieren.<br />

Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum<br />

2. März <strong>2018</strong> vereinbart. Der Arbeitgeberverband<br />

Gesamtmetall sowie die IG Metall haben den Pilotabschluss<br />

zur Übernahme in anderen Tarifgebieten<br />

empfohlen. Die regionalen Verhandlungen über die<br />

Übernahme beginnen in den nächsten Tagen.<br />

FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 7


Beschäftigtendatenschutz:<br />

Arbeitshilfen zur Umsetzung der neuen<br />

gesetzlichen Anforderungen<br />

Der bvdm hat für die Mitgliedsunternehmen der Verbände<br />

Druck und Medien ein Merkblatt erarbeitet, das<br />

einen Überblick über die im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes<br />

zu beachtenden rechtlichen Besonderheiten<br />

gibt. Zudem hat die Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine umfangreiche<br />

Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz<br />

herausgegeben, die ab sofort käuflich erworben werden<br />

kann.<br />

Die ab dem 25. Mai <strong>2018</strong> allgemein von Unternehmen<br />

zu beachtenden datenschutzrechtlichen Anforderungen<br />

bei der Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

wurden in der Handreichung des bvdm „Datenschutz<br />

– Umsetzung in der betrieblichen Praxis“ umfangreich<br />

dargestellt.<br />

Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes sind neben<br />

diesen allgemeinen Anforderungen zusätzliche Regelungen<br />

zu beachten. Einen Überblick über die maßgeblichen<br />

Besonderheiten im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes<br />

können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Merkblatt des bvdm entnehmen. http://bit.ly/2FbRNlF<br />

Zudem hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

(BDA) eine umfangreiche Handreichung<br />

unter dem Titel „Beschäftigtendatenschutz und<br />

Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis“ herausgegeben,<br />

die insgesamt 171 Seiten umfasst.<br />

Darin enthalten sind zahlreiche Muster, u. a. zur Information<br />

von Mitarbeitern über die Verarbeitung<br />

von Beschäftigtendaten, Betriebsvereinbarungen zur<br />

Anpassung des betrieblichen Datenschutzes, eine Verpflichtung<br />

auf das Datengeheimnis etc.<br />

Die Handreichung kann zu einem Preis von 22,90 EUR<br />

(inkl. MwSt.) als eBook über folgenden Link käuflich erworben<br />

werden: http://bit.ly/2oAq86Q<br />

Die Muster sollten jedoch lediglich als Hilfestellung für<br />

eine erforderliche Anpassung bereits bestehender bzw.<br />

eine Erstellung neuer Dokumente im Unternehmen<br />

herangezogen werden.<br />

Keinesfalls sollten sie ungeprüft und unverändert<br />

übernommen werden. Bei der Umsetzung des neuen<br />

Datenschutzrechts und der Überarbeitung betrieblicher<br />

Regelungen können Sie als Mitgliedsunternehmen<br />

auf die Unterstützung der vdmno-Juristen zurückgreifen.<br />

Gemeinsam mit den Landesverbänden wird der bvdm<br />

ferner Muster und weitere Arbeitshilfen entwickeln und<br />

den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung stellen.<br />

Ihr Leistungsangebot vom vdmno<br />

Sie haben Fragen zum Beschäftigtendatenschutz?<br />

Rufen Sie doch einfach an:<br />

0511 33 80 60<br />

8 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>


Nachrichten zur Tarifrunde <strong>2018</strong><br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Das Jahr <strong>2018</strong> steht im Zeichen der Tarifpolitik. Die Tarifverhandlungen der Zeitungsverlage gehen mit einem ersten<br />

Angebot der Verleger in die dritte Verhandlungsrunde. Die Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie ist nach der<br />

Übernahme des Tarifabschlusses in allen Regionen abgeschlossen. Für den Öffentlichen Dienst beginnen die Verhandlungen<br />

Ende Februar. In der Druckindustrie wird nach den Sommerferien verhandelt.<br />

Aktuelle Tarifverhandlungen im Überblick:<br />

Zeitungsverlage<br />

In den Gehaltstarifverhandlungen des Bundesverbandes<br />

Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit dem Deutschen<br />

Journalisten-Verband (DJV) und der Deutschen<br />

Journalisten-Union (dju) fordern die Gewerkschaften<br />

eine Gehaltserhöhung von 4,5 % für die angestellten<br />

Redakteure und freien Journalisten sowie eine Mindesterhöhung<br />

von 200 €, bei einer Laufzeit von 12 Monaten.<br />

Der BDZV hat in der zweiten Verhandlungsrunde am<br />

20. Februar <strong>2018</strong> eine Anhebung der Gehälter von<br />

2,4 % bei einer Laufzeit von 30 Monaten angeboten.<br />

Zusätzlich fordern die Verleger Änderungen in der<br />

Berufsjahresstaffel sowie eine Öffnungsklausel für<br />

Entgeltumwandlungen. Im Gegenzug würden die Verleger<br />

auf eine Kündigung des Manteltarifvertrages<br />

(MTV) zum 31. Dezember <strong>2018</strong> verzichten, fordern<br />

aber Verhandlungen zur Modernisierung des MTV<br />

(Urheberrechtsklausel, erfolgsabhängige Vergütung,<br />

Modifizierung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes). Die<br />

Gewerkschaften haben dieses Angebot abgelehnt. Die<br />

dritte Verhandlung wird am 12. März <strong>2018</strong> in Stuttgart<br />

stattfinden.<br />

Öffentlicher Dienst<br />

In der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst<br />

(Bund/Kommunen) fordert die Gewerkschaft<br />

ver.di eine Entgelterhöhung um 6 %, mindestens<br />

aber 200 € monatlich bei einer Laufzeit<br />

von 12 Monaten. Ferner fordert ver.di höhere<br />

Zuschläge für Samstags- und Nachtarbeit in<br />

Krankenhäusern, die Anhebung des Zusatzurlaubs<br />

31. August <strong>2018</strong>:<br />

31. Oktober <strong>2018</strong>:<br />

31. Dezember <strong>2018</strong>:<br />

Druckindustrie<br />

Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie<br />

Öffentlicher Dienst (Länder)<br />

für Schichtarbeiter und eine Verlängerung der<br />

Regelungen zur Altersteilzeit.<br />

Für Auszubildende und Praktikanten fordert ver.di eine<br />

Erhöhung der Entgelte um 100 € monatlich, die Übernahme<br />

von Auszubildenden, eine Anhebung des Urlaubsanspruchs<br />

auf 30 Tage, neue Regelungen zur Kostenübernahme<br />

beim Besuch auswärtiger Berufsschulen<br />

und zum Lernmittelzuschuss sowie eine Öffnungsklausel<br />

für ein kostenloses Nahverkehrsticket.<br />

Die Arbeitgeber haben die Forderungen zurückgewiesen.<br />

Die Verhandlungen beginnen am 26. Februar in<br />

Potsdam. Weitere Verhandlungsrunden sind für den<br />

12./13. März sowie den 15./16. April vereinbart.<br />

Druckindustrie<br />

Das zwischen dem bvdm und der Gewerkschaft ver.di<br />

abgeschlossene Lohnabkommen für die gewerblichen<br />

Arbeitnehmer der Druckindustrie aus dem Jahr 2016<br />

gilt noch bis mindestens 31. August <strong>2018</strong>.<br />

Metall- und Elektroindustrie<br />

In der Metall- und Elektroindustrie haben nach<br />

dem Pilotabschluss vom 6. Februar <strong>2018</strong> in Baden-Württemberg<br />

in allen übrigen Tarifgebieten<br />

Übernahmeverhandlungen stattgefunden.<br />

Diese wurden unter Beachtung der regionalen<br />

Tarifbedingungen erfolgreich abgeschlossen.<br />

Es wurden Erklärungsfristen bis Anfang<br />

März <strong>2018</strong> vereinbart.<br />

Tarifkalender <strong>2018</strong><br />

Ende Lohn-/Gehalts-Tarifverträge nach Branchen<br />

28. Februar <strong>2018</strong>: Öffentlicher Dienst (Bund/Kommunen)<br />

30. April <strong>2018</strong>: Zeitschriftenverlage<br />

31. Juli <strong>2018</strong>: Chemische Industrie<br />

FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 9


BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />

Wir beantworten im Referat Betriebswirtschaft Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Unternehmensberatung und -bewertung, Bilanzanalysen, Vorbereitung auf Bankengespräche, Branchensoftware PaginaNet,<br />

CO2-Klima-Rechner, FSC/PEFC, Umweltthemen, Arbeitssicherheit sowie betriebswirtschaftliche Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

JOACHIM WOLPERS<br />

Betriebswirtschaft<br />

0511 33 80 638<br />

wolpers@vdmno.de<br />

HOLGER SCHÜRMANN<br />

Betriebswirtschaft<br />

0511 33 80 636<br />

schuermann@vdmno.de<br />

HENNING MARCARD<br />

Betriebswirtschaft<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

INGE OBERHEIDE<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 633<br />

oberheide@vdmno.de<br />

Arbeitsschutz auf einen Blick:<br />

Alles was ein Kleinbetrieb wissen muss<br />

Die Berufsgenossenschaft hat ein Unternehmenshandbuch<br />

neu aufgelegt, in dem anschaulich Anforderungen<br />

der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

speziell für Betriebe bis 50 Beschäftigte dargestellt<br />

sind.<br />

Auch Auszubildende können sich hier schnell einen<br />

Überblick zu den rechtlichen und organisatorischen<br />

Fragestellungen der Arbeitssicherheit verschaffen.<br />

Die Broschüre „Unternehmenshandbuch – Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz im Kleinbetrieb“<br />

informiert anschaulich über rechtliche sowie organisatorische<br />

Fragen und beleuchtet auch wirtschaftliche<br />

Aspekte.<br />

Umweltkennzahlenerhebung<br />

Nützliche Hinweise gibt die Broschüre zu einer Reihe<br />

von Themen: von Arbeitsmitteln über die Gestaltung<br />

des Arbeitsumfeldes bis hin zur Handhabung von Gefahrstoffen<br />

und zur Ersten Hilfe. Wer mehr wissen will,<br />

findet Hinweise auf weiterführende Informationen in<br />

anderen Broschüren, dem Internet oder in Seminaren.<br />

Der Anhang bietet zahlreiche Musterdokumente sowie<br />

eine Reihe von Checklisten.<br />

Die Broschüre kann als gedrucktes Exemplar für zwei<br />

Euro bestellt werden oder kostenlos heruntergeladen<br />

werden: http://bit.ly/2Cmyh8q<br />

Der Bundesverband Druck und Medien e.V. führt jährlich<br />

Erhebungen von druckspezifischen Umweltkennzahlen<br />

durch. Die Erhebung wird für die Drucksparten<br />

Tiefdruck, Rollen- und Bogenoffsetdruck sowie den<br />

Zeitungsdruck angeboten.<br />

Alle beteiligten Betriebe profitieren von den Ergebnissen<br />

dieser Erhebung. Der anschließende<br />

anonymisierte Bericht enthält die Mittelwerte der eingereichten<br />

Kennzahlen im Vergleich zu den eigenen.<br />

So können Sie Ihre Daten mit dem deutschen Durchschnitt<br />

vergleichen. Damit der bvdm seine politischen<br />

Aufgaben für die Druck- und Medienindustrie auf<br />

Bundesebene optimal wahrnehmen kann, sind<br />

diese Umweltkennzahlenvergleiche sehr wichtig. Ohne<br />

Zahlenmaterial zur Emissionssituation in der Druckindustrie,<br />

gerade auch zum CO₂-Aufkommen, das für<br />

alle Wirtschaftsbereiche ein wichtiges Thema ist,<br />

kann sonst nur begrenzt Lobbyarbeit durch den bvdm<br />

betrieben werden.<br />

Der Umweltkennzahlenvergleich <strong>2018</strong> wurde im<br />

Februar <strong>2018</strong> gestartet, Sie können sich noch bis Ende<br />

Juni <strong>2018</strong> beim vdmno melden und Ihre Erhebungsbogen<br />

anfordern.<br />

Nehmen Sie unbedingt zahlreich an der Umweltkennzahlenerhebung<br />

teil.<br />

Ihr Leistungsangebot vom vdmno<br />

Sie haben Fragen oder möchten an der Umweltkennzahlenerhebung<br />

teilnehmen?<br />

Rufen Sie doch einfach an:<br />

0511 33 80 60<br />

10 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>


KfW-Umfrage:<br />

Unternehmensfinanzierung <strong>2018</strong><br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Das Geschäftsklima in der Druck- und Medienindustrie<br />

ist so gut wie lange nicht mehr.<br />

Es motiviert Unternehmen, strategische Weichen zu<br />

stellen und damit auch in Produktionsanlagen oder Geschäftsmodelle<br />

zu investieren.<br />

Doch wie wird<br />

das positive<br />

Geschäftsklima<br />

in der Branche<br />

bei den<br />

potenziellen<br />

Kreditgebern<br />

wahrgenommen?<br />

Bekommt Ihr<br />

Unternehmen<br />

die Kredite, die es braucht? Versteht die Bank Ihre<br />

besondere Situation oder stellt sie unerfüllbare Bedingungen?<br />

Auf diese Fragen soll die jährliche KfW-Befragung zur<br />

Unternehmensfinanzierung Antworten geben. „Um unsere<br />

Interessen gegenüber der Kreditwirtschaft<br />

fundiert und glaubhaft vertreten zu können, braucht<br />

der Bundesverband Informationen aus unserem<br />

Unternehmensalltag“, erklärt der Vorsitzende des<br />

bvdm-Wirtschaftsausschusses Anhalt und ruft daher<br />

zur Teilnahme an der Umfrage auf.<br />

Füllen Sie dafür bitte den anliegenden Fragebogen aus<br />

Um unsere Interessen gegenüber<br />

der Kreditwirtschaft fundiert und glaubhaft<br />

vertreten zu können, braucht<br />

der Bundesverband Informationen<br />

aus unserem Unternehmensalltag.“<br />

Thorsten Anhalt, Vorsitzender bvdm-Wirtschaftsausschuss<br />

und senden diesen bis zum 15. März <strong>2018</strong> an die im<br />

Adressfeld des Fragebogens angegebene Anschrift,<br />

per Fax oder per E-Mail an wirtschaft@bvdm-online.de.<br />

Sie haben ebenfalls die Option, den Fragebogen<br />

online zu beantworten unter:<br />

https://secure.entrisys.de/kfw/<strong>2018</strong>/?/BVDM/5<br />

Die Befragung erfolgt anonym! Über die Ergebnisse<br />

wird der bvdm im Sommer <strong>2018</strong> informieren.<br />

FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 11


BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />

Erzeugerpreisindexwerte der Erzeugerpreise<br />

für Maschinen, Apparate und Anlagen<br />

der Druck- und Medienindustrie 1990 - 2017<br />

Mit Erzeugerpreisindizes kann die Wertentwicklung<br />

von Maschinen und Anlagen der Druck- und Medienindustrie<br />

beurteilt werden. Die aktualisierten<br />

Zahlen erlauben nunmehr die Ermittlung des Wiederbeschaffungsneuwertes<br />

von einzelnen Anlagen<br />

für das Jahr 2017.<br />

Mit Indexwerten kann die Wertentwicklung von Maschinen<br />

und Anlagen der Druck- und Medienindustrie beurteilt<br />

werden. Die auf diesen Indexwerten basierenden<br />

Multiplikatoren erleichtern die Ermittlung von aktuellen<br />

Wiederbeschaffungsneuwerten (WBN) in der Kosten-<br />

und Leistungsrechnung der Betriebe bei einzelnen<br />

Anlagen, ausgehend vom jeweiligen Anschaffungsjahr.<br />

So entfällt durch den Rückgriff auf die Indexwerte die<br />

aufwendige Einzelermittlung eines WBN.<br />

Indexreihen der Erzeugerpreise für die Druck- und<br />

Medienindustrie<br />

Die Preisentwicklung typischer Maschinen, Apparate<br />

und Anlagen der Druckindustrie bildet das Statistische<br />

Bundesamt in verschiedenen Indexreihen ab. Der Erzeugerpreisindex<br />

„Druck- und Buchbindereimaschinen<br />

und -apparate“ fasst dabei alle in den Produktionsbereichen<br />

Druck und Weiterverarbeitung benötigten<br />

Anlagen zusammen. Alternativ können die beiden Indexreihen<br />

„Druckmaschinen“ und „Buchbindereimaschinen<br />

und -apparate“ verwendet werden.<br />

Dagegen erfolgt keine Ausweisung von Daten explizit<br />

für die digitale Druckvorstufe. Die für diesen Produktionsbereich<br />

üblichen Geräte und Anlagen können durch<br />

den Index „Datenverarbeitungsgeräte und periphere<br />

Geräte“ abgedeckt werden. Dieser Index ist auch für die<br />

EDV-Anlage in der Verwaltung zu verwenden. Weiterhin<br />

steht eine Indexreihe für den Fuhrpark, die Reihe<br />

„Kraftwagen und Kraftwagenmotoren“, zur Verfügung.<br />

Die Indexreihen des Statistischen Bundesamtes beziehen<br />

sich auf das Basisjahr 2010, d. h. der Indexwert ist<br />

im Jahr 2010 gleich 100. Gleichwohl sind nicht für alle<br />

Indexreihen Werte aus den Jahren vor 2000 bzw. vor<br />

1995 verfügbar. Werte, die in der nachfolgenden Tabelle<br />

nicht aufgeführt sind, stehen nicht zur Verfügung.<br />

Warum Indizes?<br />

Aus Gründen der Substanzerhaltung ist es notwendig,<br />

bei der Ermittlung der jährlichen Abschreibungen, vom<br />

WBN auszugehen. Diese Vorgehensweise stellt sicher,<br />

dass die Werte für Anlagegüter der Preisentwicklung<br />

kontinuierlich angepasst werden und das Anlagegut<br />

mit der Gesamtsumme aller Abschreibungsbeträge<br />

nach Ablauf der Abschreibungsdauer wiederbeschafft<br />

werden kann. In Fällen einer den Preis senkenden Entwicklung<br />

(bspw. bei EDV-Anlagen) ist es ebenso möglich,<br />

den (höheren) Anschaffungspreis als Basis für die<br />

Abschreibungen heranzuziehen.<br />

Die jährlich notwendige Neufestsetzung der WBN für<br />

die Kostenrechnung kann durch Einzelermittlung oder<br />

mittels Indizes durch Umrechnung der Anschaffungswerte<br />

erfolgen. Zur Einzelermittlung eines WBN sollte<br />

der gegenwärtige Anschaffungspreis (Tageswert) der<br />

Die Formel lautet:<br />

WBN = Anschaffungspreis x Multiplikator des Anschaffungsjahres<br />

Beispiel zur Ermittlung des<br />

Wiederbeschaffungsneuwertes einer Maschine<br />

Druckmaschine, Anschaffungspreis: 100.000 Euro<br />

Anschaffungsjahr: 2000<br />

WBN = 100.000 Euro x 1,1944<br />

WBN = 119.440 Euro<br />

betreffenden Anlage herangezogen und um jene Preisanteile<br />

bereinigt werden, die durch technische Weiterentwicklungen<br />

bedingt sind. Diese aufwendige Vorgehensweise<br />

ist i. d. R. nur bei größeren Anlagen sinnvoll.<br />

Ansonsten kann auf die Indexreihen für Erzeugerpreise<br />

des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen werden.<br />

Ermittlung von Wiederbeschaffungsneuwerten mit<br />

Indizes<br />

Anhand der Indizes wurden vom Bundesverband Druck<br />

und Medien Multiplikatoren ermittelt, die als Faktoren<br />

zur Berechnung der WBN der in den jeweiligen Jahren<br />

angeschafften Maschinen bzw. Anlagen heranzuziehen<br />

sind. Der aktuelle WBN einer Maschine ergibt sich aus<br />

der Multiplikation des Anschaffungspreises des Anlagegutes<br />

und dem Multiplikator des entsprechenden<br />

Anschaffungsjahres. <br />

12 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>


werden. Dieser Index ist auch für die EDV-Anlage in der Verwaltung zu verwenden. Weiterhin steht eine Indexreihe für den<br />

Fuhrpark, die Reihe „Kraftwagen und Kraftwagenmotoren“, zur Verfügung.<br />

Die Indexreihen des Statistischen Bundesamtes beziehen sich auf das Basisjahr 2010, d. h. der Indexwert ist im Jahr 2010<br />

gleich 100. Gleichwohl sind nicht für alle Indexreihen Werte aus den Jahren vor 2000 bzw. vor 1995 verfügbar. Werte, die<br />

in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführt sind, stehen nicht zur Verfügung.<br />

Indexreihe<br />

Druck- und<br />

Buchbindereimaschinen<br />

und<br />

-apparate<br />

Druckmaschinen<br />

Buchbindereimaschinen<br />

und<br />

-apparate<br />

Datenverarbeitungsgeräte<br />

und periphere<br />

Geräte<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Kraftwagen und<br />

Kraftwagenmotoren<br />

Kennung GP09-28991 GP09-289-12 GP09-289911 GP09-2620 GP09-291<br />

Jahr Index Multi. Index Multi. Index Multi. Index Multi. Index Multi.<br />

1990 76,1 1,4047 633,5 0,0985<br />

1991 79,5 1,3447 618,9 0,1008<br />

1992 80,4 1,3296 615,0 0,1015<br />

1993 82,4 1,2973 601,0 0,1038<br />

1994 82,9 1,2895 580,5 0,1075<br />

1995 83,8 1,2757 76,2 1,4199 577,6 0,1080 82,4 1,2706<br />

1996 85,2 1,2547 77,7 1,3925 555,2 0,1124 83,8 1,2494<br />

1997 86,3 1,2387 78,9 1,3714 528,9 0,1180 84,6 1,2376<br />

1998 86,9 1,2301 80,8 1,3391 498,6 0,1252 86,1 1,2160<br />

1999 88,1 1,2134 82,6 1,3099 456,6 0,1367 87,0 1,2034<br />

2000 88,6 1,2246 89,5 1,1944 84,3 1,2835 440,0 0,1418 87,7 1,1938<br />

2001 90,7 1,1963 91,4 1,1696 86,7 1,2480 418,8 0,1490 89,1 1,1751<br />

2002 92,1 1,1781 92,8 1,1519 88,5 1,2226 405,6 0,1538 91,1 1,1493<br />

2003 93,0 1,1667 93,7 1,1409 90,1 1,2009 375,4 0,1662 92,0 1,1380<br />

2004 93,1 1,1654 93,6 1,1421 91,2 1,1864 336,9 0,1852 93,4 1,1210<br />

2005 93,7 1,1580 94,0 1,1372 92,4 1,1710 280,2 0,2227 94,9 1,1033<br />

2006 94,5 1,1481 94,7 1,1288 94,4 1,1462 236,5 0,2638 96,0 1,0906<br />

2007 95,8 1,1326 96,0 1,1135 97,1 1,1143 174,4 0,3578 97,1 1,0783<br />

2008 96,0 1,1302 96,5 1,1078 98,4 1,0996 130,0 0,4800 97,9 1,0695<br />

2009 98,1 1,1060 98,5 1,0853 99,0 1,0929 114,1 0,5469 98,9 1,0586<br />

2010 100,0 1,0850 100,0 1,0690 100,0 1,0820 100,0 0,6240 100,0 1,0470<br />

2011 101,8 1,0658 101,5 1,0532 101,5 1,0660 80,2 0,7781 100,9 1,0377<br />

2012 102,7 1,0565 102,3 1,0450 102,0 1,0608 73,2 0,8525 101,7 1,0295<br />

2013 103,0 1,0534 102,3 1,0450 102,9 1,0515 69,4 0,8991 102,2 1,0245<br />

2014 103,4 1,0493 102,8 1,0399 103,8 1,0424 66,2 0,9426 102,5 1,0215<br />

2015 104,6 1,0373 104,0 1,0279 104,9 1,0315 65,1 0,9585 103,3 1,0136<br />

2016 106,7 1,0169 105,5 1,0133 106,6 1,0150 64,0 0,9750 103,9 1,0077<br />

2017 108,5 1,0000 106,9 1,0000 108,2 1,0000 62,4 1,0000 104,7 1,0000<br />

Tabelle:<br />

Indexwerte 1990–2017 sowie deren Multiplikatoren<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, Datenstand: 19. Januar <strong>2018</strong><br />

Berechnungen:<br />

bvdm<br />

IMPRESSUM<br />

HERAUSGEBER Verband Druck und Medien NordOst e.V., Geschäftsstelle Hannover, Bödekerstraße 10, 30161 Hannover, Telefon: (0511) 33 80 60,<br />

Telefax: (0511) 33 80 620, E-Mail: Ihr@vdmno.de<br />

GESCHÄFTSLEITUNG Harald Bareither (V.i.S.d.P.) REDAKTION Katrin Stumpenhausen (V.i.S.d.P.), Telefon (0511) 33 80 630<br />

FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 13


BILDUNG<br />

Wir beantworten im Referat Bildung Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Aus-, Fort- und Weiterbildung in der und für die Branche, Eignungstests, Nachwuchswerbung, Ausbildungspläne,<br />

Prüfungsvorbereitungskurse für Medienfachwirte und Industriemeister und Kurse für Auszubildende, Umschüler und Facharbeiter<br />

in unserer üa: Der Überbetrieblichen Ausbildung im NordOsten<br />

Auszubildende geben Ausbildungsbetrieben<br />

und Berufsschulen überwiegend gute Noten<br />

Wir haben uns bewusst dafür<br />

entschieden, weil wir überzeugt sind, dass<br />

nicht nur unser Selbstbild, sondern vor<br />

allem das Fremdbild unserer Azubis ein<br />

wichtiger Indikator ist, um Verbesserungen in<br />

der Ausbildung zu erreichen.“<br />

Andreas Jörß, arbeitgeberseitiger ZFA-Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des vdmno<br />

Die Ergebnisse der ersten Azubi-Befragung der<br />

Druck- und Medienberufe, die der Zentral-Fachausschuss<br />

Berufsbildung Druck- und Medien (ZFA), eine<br />

gemeinsame Einrichtung von Bundesverband Druck<br />

und Medien (bvdm) und der Gewerkschaft ver.di,<br />

soeben veröffentlicht hat, sind überwiegend positiv<br />

ausgefallen. Aber auch kritische Bewertungen zur<br />

fachlichen Qualität der Ausbildung zeigen, dass noch<br />

„Luft nach oben“ ist.<br />

Bemerkenswert ist die sehr gute Beteiligung von 3.900<br />

Auszubildenden an der Befragung. Das ist fast ein Drittel<br />

aller Auszubildenden in den sechs Ausbildungsberufen<br />

der Branche. Die Fragen orientieren sich an der seit<br />

Jahren von der DGB-Jugend organisierten Befragung<br />

der 25 am häufigsten besetzten Ausbildungsberufe.<br />

Deshalb werden in der Ergebniszusammenfassung die<br />

Druck- und Medienberufe mit Berufen anderer Branchen<br />

verglichen.<br />

Für Andreas Jörß, arbeitgeberseitiger ZFA-Vorsitzender<br />

und stellvertretender Vorsitzender des vdmno, ist es<br />

ein Novum, dass sich ein Arbeitgeberverband an einer<br />

Umfrage beteiligt, die normalerweise von der DGB-Jugend<br />

durchgeführt wird. Jörß: „Wir haben uns bewusst<br />

dafür entschieden, weil wir überzeugt sind, dass nicht<br />

nur unser Selbstbild, sondern vor allem das Fremdbild<br />

unserer Azubis ein wichtiger Indikator ist, um Verbesserungen<br />

in der Ausbildung zu erreichen.“<br />

In der Veröffentlichung „Ergebnisse Azubi Befragung<br />

Medienberufe 2017“ des ZFA finden sich u. a. detaillierte<br />

Auswertungen zu den Themen „Fachliche Qualität<br />

der Ausbildung im Betrieb“, „Qualität der Berufsschule“<br />

und „Perspektiven nach der Ausbildung“.<br />

Sie als Mitgliesbetrieb des vdmno erhalten die Printausgabe<br />

der Befragungsergebnisse als Anlage zu diesen<br />

NEWS KOMPAKT.<br />

Außerdem steht eine Online-Version zur Verfügung:<br />

http://bit.ly/Azubi-Report. <br />

14 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>


IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

KATRIN STUMPENHAUSEN<br />

Bildung<br />

0511 33 80 630<br />

stumpenhausen@vdmno.de<br />

HENNING MARCARD<br />

Bildung<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

MARION PIETSCH<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 629<br />

pietsch@vdmno.de<br />

Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der<br />

Technikerschulen und der Wirtschaft<br />

Der 2015 erarbeitete Rahmenplan deckt alle für die<br />

mittlere Führungsebene notwendigen Qualifikationsinhalte<br />

ab und bedarf deshalb derzeit keiner Aktualisierung.<br />

Die Vertreter der Technikerschulen präsentierten<br />

die spezifischen Merkmale der einzelnen Standorte<br />

sowie die Umsetzung der Rahmenempfehlung. Interessant<br />

sind die von einzelnen Schulen angebotenen Möglichkeiten,<br />

dass die Studierenden zusätzliche Zertifikate,<br />

zum Teil von externen Anbietern, erwerben können. Je<br />

nach Ausgestaltung der Unterrichtsfächer erhält der<br />

Absolvent/die Absolventin die Fachhochschulreife.<br />

Jürgen Heuer präsentierte als Sprecher der Lehrerarbeitsgemeinschaft<br />

Medien (LAG) die Ziele des neu<br />

gegründeten Arbeitskreises Fachschulen. Die Plattform<br />

soll allen interessierten Dozierenden von Technikerschulen<br />

zum Austausch und zu Anregungen dienen.<br />

Geplant sind u. a. jährliche Fortbildungsangebote.<br />

Das erste von der LAG initiierte Fortbildungsangebot<br />

bestand aus einem Fachvortrag der Printplus AG über<br />

den Funktionsumfang und die Vorteile eines Management-Informations-Systems<br />

(MIS). Alle drei Jahre soll<br />

zusammen mit dem ZFA, ver.di und dem bvdm der Dialog<br />

im Rahmen des Gesprächskreises Technikerschulen<br />

stattfinden, um den inhaltlichen Austausch der Schulen<br />

zu fördern.<br />

Weitere Informationen: http://bit.ly/2CTgbXe<br />

Neue Ausbildungsverordnung zum Kaufmann/<br />

zur Kauffrau im E-Commerce<br />

Ab 1. August <strong>2018</strong> kann zum Kaufmann/zur Kauffrau<br />

im E-Commerce ausgebildet werden, der auch<br />

für alle Druckunternehmen mit Online-Shop von<br />

Interesse sein kann. Der branchenübergreifende<br />

Ausbildungsberuf eröffnet im stetig wachsenden Online-Geschäft<br />

die Möglichkeit, Auszubildende systematisch<br />

an neue Anforderungen heranzuführen, die<br />

mit der <strong>Digital</strong>isierung und verändertem Kundenverhalten<br />

einhergehen.<br />

Der Umsatz im Online-Handel steigt jedes Jahr. Für<br />

<strong>2018</strong> prognostiziert der Handelsverband Deutschland<br />

einen Zuwachs von 10 Prozent. Auch für Druckprodukte<br />

und Dienstleistungen rund um den Druck hat sich der<br />

Online-Shop als wichtiger Vertriebskanal etabliert. Bisher<br />

fehlen jedoch meist die Fachkräfte, die einen eigenen<br />

Online-Shop aufbauen, pflegen und weiterentwickeln<br />

können. Häufig werden externe Dienstleister oder<br />

Quereinsteiger mit dem Online-Shop betraut.<br />

Der neue Ausbildungsberuf zum Kaufmann/zur Kauffrau<br />

im E-Commerce vermittelt passgenau die spezifischen<br />

Anforderungen im Bereich des E-Commerce.<br />

Dazu zählen der Aufbau eines Online-Shops, die Auswahl<br />

und Pflege der angebotenen Produkte und/oder<br />

Dienstleistungen, Analyse der Kennzahlen und Einleiten<br />

von Maßnahmen im Online-Marketing.<br />

Betriebe, die in diesem Bereich ausbilden wollen, müssen<br />

bereits Waren und/oder Dienstleistungen online<br />

anbieten und über fachlich kompetentes Ausbildungspersonal<br />

verfügen.<br />

Die Ausbildungsverordnung kann über den W. Bertelsmann<br />

Verlag bezogen werden:<br />

https://www.wbv.de/ordnungsmittel/<br />

Weitere Informationen bietet der Handelsverband<br />

Deutschland unter:<br />

www.einzelhandel.de/ecommercekaufmann<br />

FRÜHJAHR/<strong>2018</strong> 15


GESTALTUNGSWETTBEWERB<br />

Entwürfe können noch bis zum<br />

01. Juni <strong>2018</strong> eingereicht werden<br />

Zum 27. Mal schreibt der Verband Druck & Medien NordOst e. V. <strong>2018</strong> seinen Gestaltungswettbewerb aus.<br />

Teilnehmen dürfen alle Auszubildenden und Umschüler der Druck- und Medienindustrie aus dem deutschsprachigen<br />

europäischen Raum.<br />

Foto: Katrin Stumpenhausen<br />

DIE AUFGABE<br />

Entworfen werden soll eine Urkunde, die einem Preisträger<br />

den Gewinn oder einem Teilnehmer die erfolgreiche<br />

Teilnahme bescheinigt. Das ist das Thema<br />

des diesjährigen Gestaltungswettbewerbs.<br />

Wir als Verband Druck & Medien haben seit September<br />

2017 ein neues CI. Im Rahmen der Anpassung aller<br />

Drucksachen müssen natürlich auch die bisherigen<br />

Teilnehmer- und Siegerurkunden des Gestaltungswettbewerbes<br />

angepasst werden.<br />

Die Teilnehmer des Gestaltungswettbewerbes entwerfen<br />

also genau die Urkunde, die sie später als besondere<br />

Anerkennung für die Teilnahme oder als Bestätigung<br />

der Platzierung auf dem Siegertreppchen im Rahmen<br />

des Wettbewerbes überreicht bekommen möchten.<br />

DIE VORGABEN<br />

Die Urkunden sollen sowohl im Format DIN A4<br />

als auch im Format DIN A2 einsetzbar sein. Die<br />

Vorgaben für das neue Corporate Design des vdmno<br />

entnehmen Sie bitte unseren vdmno-Design-Basics.<br />

Die Basics und alle weiteren erforderlichen Informationen<br />

werden unter http://bit.ly/2bzLIEt zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

ANSPRECHPARTNER<br />

Katrin Stumpenhausen<br />

0511 33 80 630<br />

stumpenhausen@vdmno.de<br />

16 FRÜHJAHR/<strong>2018</strong>

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