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Antrag auf Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche ...

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Kreiswerke Bautzen<br />

Wasserversorgung GmbH<br />

PF 1520<br />

02605 BAUTZEN<br />

01/12<br />

Reg.-Nr:.......................................................<br />

Reg.-Nr. SOB:..........................................<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Anschluss</strong> <strong>eines</strong> <strong>Grundstücks</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong><br />

Trinkwasserversorgung<br />

SÜD<br />

Für das Grundstück<br />

.................................................. ..........................................................<br />

Straße, Hausnummer Flurstücksnummer/Gemarkung<br />

..................................................<br />

Postleitzahl, Ort<br />

wird <strong>die</strong> � Herstellung � Änderung/Erweiterung � Auswechslung<br />

der Trinkwasserhaus<strong>an</strong>schlussleitung be<strong>an</strong>tragt.<br />

<strong>Antrag</strong>steller:<br />

...................................................<br />

Name, Vorname<br />

Wasserzähler vorh<strong>an</strong>den?<br />

................................................... � ja � nein<br />

Straße, Hausnummer<br />

...................................................<br />

Postleitzahl, Ort<br />

.............................................................<br />

( � bitte Zutreffendes <strong>an</strong>kreuzen) Telefon (geschäftlich und privat)<br />

___________________________________________________________________________<br />

Angaben zur beabsichtigten Wasserentnahme: Füllt Versorgungsunternehmen aus:<br />

Anzahl der Gebäudeetagen: .......... Versorgungsleitung: DN.........<br />

<strong>Anschluss</strong>leitung: DN.........<br />

Anzahl der Wohnungen: .......... Material: ...............<br />

<strong>Anschluss</strong>länge: ............m<br />

Gewerbliche Nutzung: Gebäude unterkellert: ja / nein<br />

Art der gewerblichen Nutzung: Zählerschacht ja / nein<br />

WZS von WVU ja / nein<br />

........................................................................<br />

Zählergröße Qn ................<br />

mittlerer Tagesbedarf mittl. Qd ........ m3/d<br />

Tiefbau (privat) ...........m<br />

höchster Tagesbedarf max. Qd ..... ...m3/d Befestigungsart: ...............<br />

höchster Stundenbedarf max. Qh ........ l/s Baukostenzuschus: ja / nein


1. Die Rechte und Pflichten des <strong>Anschluss</strong>nehmers und der Kreiswerke Bautzen Wasserversorgung<br />

GmbH ergeben sich aus der Verordnung über <strong>die</strong> Allgemeinen Bedingungen für <strong>die</strong> Versorgung mit<br />

Wasser (AVB Wasser V) vom 20. Juni 1980 und den Ergänzenden Bedingungen der Kreiswerke<br />

Bautzen Wasserversorgung GmbH zur AVB Wasser V.<br />

2. Die Fin<strong>an</strong>zierung erfolgt nach der AVB Wasser V und den Ergänzenden Bedingungen der<br />

Kreiswerke Bautzen Wasserversorgung GmbH zur AVB Wasser V. Bei Neu<strong>an</strong>schluss oder<br />

Änderung/Erweiterung hat der <strong>Anschluss</strong>nehmer <strong>die</strong> Gesamtkosten ab Haupt-/ Versorgungsleitung zu<br />

übernehmen. Bei Auswechslung von Haus<strong>an</strong>schlüssen, <strong>die</strong> vor dem 03. Oktober 1990 errichtet<br />

wurden, trägt er nur <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> im nicht<strong>öffentliche</strong>n Raum entstehen. Soweit Haupt-/<br />

Versorgungsleitungen herzustellen oder zu verstärken sind, beträgt der Baukostenzuschuss für <strong>die</strong><br />

<strong>an</strong>zuschließenden Abnehmer 70% der Bausumme.<br />

3. Mit dem <strong>Antrag</strong> ist ein Lagepl<strong>an</strong> Maßstab 1: 500 oder 1: 1000 mit eingetragenem Gebäudest<strong>an</strong>dort<br />

einzureichen.<br />

4. Bei <strong>Anschluss</strong>leitungen wird überwiegend nichtleitendes Material eingesetzt. Aus <strong>die</strong>sem Grund ist<br />

es notwendig, dass der <strong>Anschluss</strong>nehmer von einem berechtigten Elektrofachm<strong>an</strong>n<br />

a) vor Beginn der Arbeiten am Wasserrohrnetz <strong>die</strong> bestehenden Erdungsleitungs<strong>an</strong>schlüsse<br />

(einschließlich Blitzschutz) entfernen und durch <strong>an</strong>dere Maßnahmen ersetzen lässt;<br />

b) sofort nach Beendigung der Arbeiten am Wasserrohrnetz eine Überprüfung der Erdung<br />

vornehmen lässt.<br />

Während der Dauer der Arbeiten dürfen keine Elektrogeräte in Betrieb genommen werden, <strong>die</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>die</strong>se Erdungs<strong>an</strong>lage <strong>an</strong>geschlossen sind.<br />

5. Dem <strong>Antrag</strong>steller ist bek<strong>an</strong>nt, dass gemäß § 12, Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine<br />

Bedingungen für <strong>die</strong> Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) vom 20. Juni 1980, <strong>die</strong> Herstellung<br />

bzw. wesentliche Veränderungen (Installation von mehr als 20 m Rohrleitung) einer Hausinstallation<br />

nur durch ein in ein Installateurverzeichnis <strong>eines</strong> Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes<br />

Installationsunternehmen erfolgen darf. Diese Bedingung gilt im Versorgungsgebiet der Kreiswerke<br />

Bautzen für alle in deren Installateurverzeichnis eingetragenen Installateurbetriebe als erfüllt.<br />

Installateure, <strong>die</strong> bei <strong>an</strong>deren Wasserversorgungsunternehmen eingetragen sind, fügen bitte <strong>die</strong>sem<br />

<strong>Antrag</strong> eine Kopie ihres Installateurausweises bei.<br />

Nach § 12, Abs. 4 AVB Wasser V dürfen nur Materialien und Geräte eingesetzt werden, <strong>die</strong> das<br />

Zeichen einer <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Prüfstelle (z.B. DIN-DVGW, DVGW-Zeichen oder GS-Zeichen) tragen.<br />

Gemäß DIN 1988, Teil 8, Punkt 2 hat der Installateur seine Materialauswahl so zu treffen, dass das<br />

vom Versorgungsunternehmen am Haus<strong>an</strong>schluss zur Verfügung gestellte Wasser in seiner Güte nicht<br />

verändert wird und Rückwirkungen <strong>auf</strong> Einrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens oder<br />

Dritter vermieden werden.<br />

Die Versorgungs<strong>an</strong>lagen des Wasserversorgungsunternehmens enden, in Fließrichtung des Wassers<br />

gesehen, am Absperrorg<strong>an</strong> nach der Messeinrichtung, soweit nichts <strong>an</strong>deres davon abweichendes<br />

vereinbart wurde (§ 10, Abs. 3 AVB Wasser V). Arbeiten vor <strong>die</strong>sem Übergabepunkt werden<br />

grundsätzlich vom Wasserversorgungsunternehmen ausgeführt und sind bei <strong>die</strong>sem zu be<strong>an</strong>tragen.<br />

Das gilt insbesondere für den kurzzeitigen Ausbau oder <strong>die</strong> Versetzung der Messeinrichtung. Die<br />

Entfernung oder Beschädigung der von der Kreiswerke Bautzen Wasserversorgung GmbH gesetzten<br />

Verplombungen <strong>an</strong> der Messeinrichtung oder Arbeiten vor der Messeinrichtung ziehen Vertragsstrafen<br />

gemäß § 23, Abs. 1 AVB Wasser V nach sich.<br />

Die Verbindung der Hausinstallation mit einer Eigenversorgungs<strong>an</strong>lage ist nicht zulässig!<br />

Geschlossene Trennschieber oder Ventile erfüllen <strong>die</strong>se Forderung nicht.<br />

Nach § 13, Abs. 1 AVB Wasser V setzen <strong>die</strong> Kreiswerke Bautzen <strong>die</strong> Hausinstallations<strong>an</strong>lage in<br />

Betrieb. Den Termin dafür stimmt das Installationsunternehmen telefonisch mit dem jeweils<br />

zuständigen Meister bzw. Vorarbeiter der Kreiswerke Bautzen ab. Der Inbetriebsetzungstermin ist<br />

seitens des Installationsunternehmens von dessen ver<strong>an</strong>twortlichen Fachm<strong>an</strong>n wahrzunehmen.<br />

01/12


Installations<strong>an</strong>meldung für den Anlagenteil nach der Messeinrichtung:<br />

Das Installationsunternehmen:<br />

01/12<br />

Name der Firma: ..................................................................................<br />

Straße, Hausnummer: ..........................................................................<br />

Postleitzahl, Ort: .................................................................................<br />

Telefon- /Faxnummer: ........................................................................<br />

meldet im Auftrag des <strong>Antrag</strong>stellers für das <strong>auf</strong> Seite 1 gen<strong>an</strong>nte Grundstück/ Bauvorhaben<br />

<strong>die</strong> Herstellung bzw. wesentliche Veränderung einer Trinkwasserhausinstallations<strong>an</strong>lage <strong>an</strong>.<br />

Die unterzeichnende Installationsfirma versichert, dass <strong>die</strong> erforderlichen Tätigkeiten nur von<br />

Arbeitnehmern durchgeführt werden, <strong>die</strong> bei ihr im Arbeitsverhältnis stehen.<br />

Ferner versichert sie, dass keine sogen<strong>an</strong>nten Selbstmontagesätze <strong>an</strong> <strong>die</strong> Bauherrschaft oder <strong>an</strong><br />

Dritte mit dem Ziel verk<strong>auf</strong>t werden, <strong>die</strong> Trinkwasserhausinstallation in Eigenleistung erbringen<br />

zu können.<br />

...................................... ........................................................................<br />

Ort, Datum Stempel/Unterschrift Installateur<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

Nur <strong>an</strong>zukreuzen, wenn keine wesentliche Änderung der Hausinstallation erfolgt:<br />

�� Im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der von mir be<strong>an</strong>tragten Herstellung, Änderung/Erweiterung bzw.<br />

Auswechslung der Haus<strong>an</strong>schlussleitung erfolgt keine wesentliche Änderung der<br />

Hausinstallation. Spätere wesentliche Änderungen melde ich gemäß § 13, Abs. 2 AVB<br />

Wasser V bei den Kreiswerken Bautzen Wasserversorgung GmbH <strong>an</strong> und be<strong>auf</strong>trage mit der<br />

Ausführung der Arbeiten nur eine in einem Installateurverzeichnis <strong>eines</strong><br />

Wasserversorgungsunternehmens eingetragene Firma .<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

6. Nach Prüfung <strong>die</strong>ses <strong>Antrag</strong>es und einer Vorortberatung mit unserem ver<strong>an</strong>twortlichen<br />

Rohrnetzmeister, erhält der <strong>Antrag</strong>steller bei Realisierbarkeit einen Wasserliefervertrag mit<br />

Kosten<strong>an</strong>gebot zur Herstellung, Änderung/ Erweiterung oder Auswechslung des Haus<strong>an</strong>schlusses.<br />

Erst nach Eing<strong>an</strong>g des durch den <strong>Antrag</strong>steller unterschriebenen Wasserliefervertrages, beginnen <strong>die</strong><br />

Kreiswerke Bautzen Wasserversorgung GmbH mit den erforderlichen Arbeiten.<br />

Der Termin der Vorortberatung ist vom <strong>Antrag</strong>steller frühestens zehn Tage nach Abgabe <strong>die</strong>ses<br />

<strong>Antrag</strong>es mit dem zuständigen Meisterbereich zu vereinbaren.<br />

Ansprechpartner ist:<br />

Herr Lorenz,<br />

Meisterbereich Süd/ Stützpunkt Kirschau<br />

Bautzener Straße 29<br />

02681 Kirschau<br />

Telefon: (03592) 38 68 12 Fax: (03592) 38 68 25


7. Der <strong>Anschluss</strong>nehmer erkennt <strong>die</strong> AVB Wasser V, <strong>die</strong> Ergänzenden Bedingungen der Kreiswerke<br />

Bautzen zur AVB Wasser V und <strong>die</strong> hier <strong>auf</strong>geführten Punkte 1 bis 7 <strong>an</strong>.<br />

.................................................. ................................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift des <strong>Anschluss</strong>nehmers (<strong>Antrag</strong>steller)<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Nur ausfüllen, wenn <strong>Antrag</strong>steller nicht <strong>Grundstücks</strong>eigentümer ist!<br />

Mit der Ausführung und dem Betrieb der <strong>Anschluss</strong>- und Installations<strong>an</strong>lage(n) <strong>auf</strong> meinem<br />

Grundstück bin ich, unter Anerkennung der AVB Wasser V, einverst<strong>an</strong>den.<br />

....................................................................................................................................................................<br />

<strong>Grundstücks</strong>eigentümer (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)<br />

........................................... .............................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift des <strong>Grundstücks</strong>eigentümers<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Inbetriebsetzung<br />

� Die Hausinstallations<strong>an</strong>lage im Zählerraum wurde am .......................... von Herrn/ Frau<br />

..................................., ver<strong>an</strong>twortlicher Fachm<strong>an</strong>n bzw. -frau des Installationsbetriebes und Herrn/<br />

Frau ............................., Kreiswerke Bautzen in Augenschein genommen. Die sichtbaren Anlagenteile<br />

tragen das Zeichen einer <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Prüfstelle. Druck- und Dichtheitsprüfungsprotokolle haben<br />

vorgelegen. Die Kunden<strong>an</strong>lage wurde <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong> Wasserversorgung <strong>an</strong>geschlossen. Die<br />

Kreiswerke Bautzen schicken dem <strong>Grundstücks</strong>eigentümer und dem Installationsbetrieb Kopien <strong>die</strong>ses<br />

Formulares zu.<br />

� Das Installationsunternehmen hat den Betreiber der Anlage über <strong>die</strong> Wartungs- und Inst<strong>an</strong>dhaltungsvorschriften<br />

aller Anlagenteile informiert, <strong>die</strong> entsprechenden Unterlagen ausgehändigt und<br />

eine Funktionsprüfung durchgeführt. � Es wurde ein Wartungsvertrag abgeschlossen<br />

� Ein Wartungsvertrag wurde nicht abgeschlossen<br />

� Die Hausinstallations<strong>an</strong>lage weist grobe Mängel <strong>auf</strong>. Die Inbetriebsetzung wurde nicht<br />

durchgeführt. Das Installationsunternehmen meldet <strong>die</strong> Arbeiten bei der Kreiswerke Bautzen<br />

Wasserversorgung GmbH erneut <strong>an</strong>.<br />

Nähere Bezeichnung der Mängel: ..............................................................................................................<br />

....................................................................................................................................................................<br />

....................................................................................................................................................................<br />

.................................................. .................................................... ................................................<br />

Unterschrift Unterschrift Unterschrift<br />

<strong>Grundstücks</strong>eigentümer ver<strong>an</strong>twortlicher Installateur Kreiswerke Bautzen<br />

01/12

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