bmf bmukk bmwfj - Der Rechnungshof
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BMF BMUKK BMWFJ<br />
Kontrollen der Schulbuchaktion Schulbuchaktion<br />
Schulbuchanweisungen<br />
– Zinsenverluste<br />
Bis zum Schuljahr 2001/2002 setzten die Finanzämter für die Überprüfung<br />
der Schulbuchgebarung eigene Prüfungsschwerpunkte; in der<br />
Folge überprüften sie jedoch nur mehr die eingelösten, aber nachträglich<br />
stornierten Schulbuchanweisungen. Zusätzliche Schwerpunkte<br />
setzten nur einige Finanzämter.<br />
31.2 <strong>Der</strong> RH empfahl dem BMWFJ, für die Kontrollen der Schulbuchaktion<br />
durch die Finanzämter Schwerpunkte vorzugeben, die auch dazu<br />
dienen sollen, das Kostenbewusstsein der Schulbuchreferenten in den<br />
Schulen zu stärken.<br />
32.1 (1) Die BAWAG P.S.K. übermittelte dem BMWFJ monatlich eine Liste<br />
jener Schulbuchanweisungen, die Schulbuchhändler bereits eingelöst<br />
und für die sie Zahlungen erhalten haben, die von den Schulen jedoch<br />
nachträglich storniert wurden.<br />
Das BMWFJ leitete erst nach Abschluss des Schuljahres sämtliche Listen<br />
an die Finanzämter zur Überprüfung und gegebenenfalls Rückforderung<br />
der zu Unrecht ausbezahlten Beträge weiter. Den Finanzämtern<br />
wurde für die Bearbeitung und Berichterstattung ein Zeitrahmen<br />
zwischen fünf und zehn Monaten eingeräumt.<br />
Da die Schulbuchhändler de facto 50 % der bestellten Schulbücher<br />
vor Beginn des Schuljahres — die verbleibenden Beträge mit Beginn<br />
des Schuljahres im September — abgegolten erhielten, hatte der oben<br />
angeführte Abwicklungsmodus zur Folge, dass Schulbuchhändler bis<br />
zu zwei Jahre über Beträge aus zu Unrecht eingelösten Schulbuchanweisungen<br />
verfügen konnten.<br />
<strong>Der</strong> dargestellte Bearbeitungsmodus des BMWFJ und der Finanzämter<br />
im Zusammenhang mit den eingelösten, aber stornierten Schulbuchanweisungen<br />
führte zu Verzögerungen bei der Rückforderung der zu<br />
Unrecht an Schulbuchhändler ausbezahlten Beträge. Dadurch entstanden<br />
Zinsenverluste in folgender Höhe 1) :<br />
1) unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Sekundärmarktrendite von 3,3 %<br />
bis 4,0 % für den jeweiligen Zeitraum<br />
Bund 2010/10 55