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Versicherungskurier WALDVIERTEL CONSULT

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VERSICHERUNGS<br />

kurier<br />

Sommer 2019<br />

Liebe Leserin, lieber Leser!<br />

Ob autonomes Fahren, Carsharing oder<br />

E-Autos: Wie wir uns in Zukunft fortbewegen<br />

werden, ist eine der brennenden Fragen der<br />

Gegenwart. Grund genug, um dem Thema<br />

„Mobilität“ einen eigenen Schwerpunkt zu<br />

widmen – angefangen von den aktuell größten<br />

Trends im Straßenverkehr über Tipps für<br />

eine sichere Radtour bis hin zu „Lifehacks“ für<br />

mobile Menschen. Wichtig für die anstehende<br />

Urlaubszeit: was bei einem Autounfall im<br />

Ausland zu tun ist und welche Rechte Sie als<br />

Fluggast einfordern können.<br />

Außerdem räumen wir in diesem Heft mit<br />

den größten Irrtümern in der Unfallversicherung<br />

auf und verraten Ihnen, welche Pflichten<br />

Sie als Versicherungskunde lieber nicht<br />

vernachlässigen sollten.<br />

Sie haben Fragen?<br />

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!<br />

©metamorworks/ iStockphoto.com<br />

Eine interessante Lektüre wünscht<br />

Ihr <strong>WALDVIERTEL</strong> <strong>CONSULT</strong> Team<br />

<strong>WALDVIERTEL</strong> <strong>CONSULT</strong> Versicherungs- und Finanzservice GmbH<br />

Böhmgasse 33 - 3830 Waidhofen/Thaya, Austria - T: +43 / 2842 / 51290 0 - F: +43 / 2842 / 51290 / 15 - M: office@waldviertelconsult.at - I: www.waldviertelconsult.at


Mobilität der Zukunft<br />

MOBILITÄT DER ZUKUNFT<br />

- die wichtigsten Trends<br />

Noch nie waren Menschen so mobil wie heute. Dank modernster Technik gibt es kaum noch eine Distanz,<br />

die wir nicht überwinden können. Wie wir uns in Zukunft fortbewegen werden, ist eine der brennenden<br />

Fragen der Gegenwart.<br />

Österreich ist ein Land der Autofahrer: 72% unternehmen laut Mobilitätsbarometer einer österreichischen Versicherungsgesellschaft<br />

mindestens einmal pro Woche eine Fahrt im Pkw. Mehr als jeder Zweite fährt mit dem Auto zur Arbeit (58%) und in<br />

den Urlaub (59%). Auf ihre individuelle Mobilität wollen mehr als drei Viertel der Österreicher nicht verzichten – auch wenn der<br />

Preis dafür manchmal ganz schön hoch sein kann. So stehen die Wiener Autofahrer laut einer internationalen Studie pro Jahr<br />

insgesamt 109 Stunden, also mehr als 4,5 Tage, im Stau. Damit landet die Bundeshauptstadt auf Platz 97 im Stau-Ranking unter<br />

220 Städten. Die Grazer können mit 100 Stunden fast mithalten. Wer aber das nächste Mal am Lenkrad flucht, wenn der Verkehr<br />

stillsteht, kann sich mit einem Blick auf andere Metropolen trösten: Die Bewohner von Kolumbiens Hauptstadt Bogotá stehen<br />

272 Stunden jährlich im Stau, in Rom sind es 254 Stunden.<br />

Wo die Welt im Stau steht:*<br />

Platz 1<br />

Platz 2<br />

Platz 3<br />

Platz 40<br />

Platz 97<br />

Platz 78<br />

Bogotá<br />

Rom<br />

Dublin<br />

Berlin<br />

Wien<br />

Helsinki<br />

272 Stunden<br />

254 Stunden<br />

246 Stunden<br />

154 Stunden<br />

109 Stunden<br />

43 Stunden<br />

Schon heute ist das Verkehrsnetz in vielen Ballungszentren am Limit. Gleichzeitig ist die Urbanisierung nicht aufzuhalten: Mehr<br />

als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in Städten, bis 2050 werden es Schätzungen zufolge rund 70 Prozent sein. Dieser Trend<br />

stellt lokale Verkehrssysteme zunehmend auf die Probe. Wie können und wollen wir uns in Zukunft fortbewegen?<br />

Die „Öffis“ bleiben unverzichtbar<br />

In keinem anderen Land in Europa werden pro Kopf so viele<br />

Kilometer mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren wie<br />

in Österreich. Mit 3.405 Kilometern pro Kopf und Jahr liegen<br />

wir sogar noch knapp vor den Schweizern, wo aber dank des<br />

dichten Netzes fast doppelt so viel Bahn gefahren wird. In<br />

Summe nutzen mehr als 4,5 Millionen Österreicher öffentliche<br />

Verkehrsmittel. Fast zwei Drittel der über 15-Jährigen fahren<br />

zumindest gelegentlich mit Bus, Bahn & Co.<br />

Teilen statt kaufen<br />

„Carsharing“ wird vor allem in Städten immer beliebter. Wie<br />

der Name schon sagt, besitzt man dabei das Auto nicht selbst,<br />

sondern teilt es sich mit anderen. Kunden schließen mit dem<br />

Anbieter einen Rahmenvertrag ab und können dessen Autos<br />

Seite 2<br />

*Quelle: INRIX – Global Traffic Scorecard 2018


Mobilität der Zukunft<br />

dann beliebig im Internet, über eine App oder telefonisch buchen. Bezahlt wird so viel, wie auch gefahren wird. In Österreich<br />

nutzen das laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) schon mehr als 100.000 Haushalte. Potenzial wäre jedenfalls vorhanden: An<br />

Werktagen seien nämlich nur höchstens zehn Prozent aller Pkw gleichzeitig auf Österreichs Straßen unterwegs. Als Faustregel<br />

gilt: Wer weniger als 10.000 Kilometer im Jahr mit dem Auto zurücklegt, spart mit dem Sharing-Prinzip bares Geld.<br />

E-Mobilität nimmt langsam Fahrt auf<br />

Rund<br />

6,90 Mio.<br />

Kraftfahzeuge sind in<br />

Österreich zugelassen.<br />

Davon sind<br />

4,98 Mio.<br />

Pkw.<br />

Knapp 21.000 reine Elektroautos waren Ende 2018 laut Statistik<br />

Austria in Österreich gemeldet. Das sind zwar noch<br />

„Peanuts“, gemessen an den insgesamt knapp fünf Millionen<br />

Autos, doch die Anzahl der neu zugelassenen E-Fahrzeuge<br />

steigt deutlich. Derzeit sind die Käufer hauptsächlich<br />

noch Unternehmen und Behörden. Viele Konsumenten sind<br />

unsicher – wie klimafreundlich sind E-Autos wirklich, lohnt<br />

sich der teure Kauf und finde ich ausreichend Ladestationen?<br />

Fragen, zu denen Experten durchaus unterschiedlicher<br />

Meinung sind. Tatsache ist aber, dass E-Mobilität permanent<br />

weiterentwickelt wird und künftig einen umweltschonenderen<br />

Straßenverkehr ermöglichen soll. Der Kauf eines E-Autos<br />

wird außerdem mit einer staatlichen Prämie gefördert. Einige<br />

Versicherer bieten auch spezielle Prämienrabatte für Fahrer<br />

von E-Autos an.<br />

Autos werden selbst fahren<br />

Ende 2018 waren<br />

20.831<br />

reine Elektroautos<br />

in Österreich<br />

gemeldet. Das sind<br />

um 43% mehr als<br />

im Jahr 2017.<br />

Einparkhilfe, Spurhalten, Warnung vor dem Sekundenschlaf: Schon heute übernehmen<br />

Assistenzsysteme immer mehr wichtige Aufgaben. Wann selbstfahrende Autos „offiziell“<br />

zum Verkehr zugelassen werden, ist derzeit noch schwer abzusehen. Forscher und Konzerne<br />

arbeiten bereits auf Hochtouren an den Fahrzeugen der neuen Generation. Ziel ist es, dass der Mensch am Steuer überflüssig<br />

wird – und damit nicht zuletzt auch zahlreiche Unfälle vermieden werden. Nicht nur die technischen Herausforderungen sind<br />

dabei enorm. Es stellen sich auch ethische Fragen: Kann eine Maschine die Situation überhaupt richtig bewerten und etwa<br />

zwischen einem Puppenwagen und einem echten Kinderwagen unterscheiden?<br />

Versicherungsprämie je nach Fahrstil<br />

Wer vorsichtig und vorausschauend fährt, zahlt weniger Prämie für seine Autoversicherung. Diese Idee steckt hinter Telematik-Tarifen,<br />

die immer mehr Versicherer auf den Markt bringen. Eine App oder eingebaute Box übermittelt während der Fahrt<br />

Daten, die dann ausgewertet und als Basis für die Prämienberechnung herangezogen werden. Umsichtige Fahrer können bei<br />

diesen Verträgen bis zu 30 Prozent sparen. Viele sind aber noch skeptisch, was den Datenschutz und die genauen Bewertungskriterien<br />

betrifft. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wenden Sie sich am besten an Ihren persönlichen Versicherungsberater.<br />

Seite 3


Mobilität der Zukunft<br />

Lifehacks für mobile Menschen<br />

Ob zur Arbeit, in der Freizeit oder im Urlaub – wir sind ständig unterwegs. Einige Tipps und Tricks erleichtern<br />

den mobilen Alltag.<br />

1<br />

SPARSAM<br />

FAHREN<br />

2<br />

RICHTIG<br />

TANKEN<br />

Häufiges Bremsen und unnötiges Beschleunigen<br />

kosten Sprit, Zeit und Geld. Daher sollte man vorausschauend,<br />

möglichst konstant und am höchstmöglichen<br />

Gang fahren. Der ÖAMTC rät auch zum<br />

Mut, „Gas zu geben“ und so rasch wie möglich auf<br />

die gewünschte Geschwindigkeit zu kommen.<br />

Beim Beschleunigen braucht das Auto nämlich<br />

mehr Kraftstoff.<br />

Tankstellen dürfen genau einmal pro Tag, genau<br />

um 12 Uhr, ihre Spritpreise erhöhen. Je nach Konkurrenzlage<br />

können die Preise danach wieder entsprechend<br />

sinken. Am Vormittag zu tanken, kann<br />

sich also auszahlen.<br />

3<br />

LEERER<br />

AKKU<br />

Der Akku des Smartphones ist wieder einmal leer<br />

und weder Ladekabel noch Steckdose sind in<br />

Reichweite? Neben einer klassischen Powerbank<br />

schaffen auch eigene Solarpanels Abhilfe. Wer es<br />

gern sportlich mag, legt sich ein Ladegerät zum<br />

Kurbeln zu und wandelt Muskelkraft in Energie um.<br />

4<br />

ÜBLE<br />

GERÜCHE<br />

Gemahlener Kaffee leistet gute Dienste, um üble<br />

Gerüche im Auto loszuwerden. Ein Schälchen mit<br />

Kaffeepulver wirkt zwar nicht auf Anhieb, dafür hält<br />

die Wirkung aber lange an.<br />

5<br />

BECHER<br />

„TO GO“<br />

Der „Coffee to go“ gehört für viele zum Alltag, schadet<br />

aber der Umwelt. Allein in Wien fallen dadurch<br />

rund 84 Millionen Wegwerfbecher pro Jahr an.<br />

Besser legt man sich einen eigenen Thermobecher<br />

zu und platziert ihn griffbereit im Auto. Viele Cafés<br />

bieten auch bereits Rabatte an, wenn man das eigene<br />

„Häferl to go“ mitbringt.<br />

Seite 4


Vorsicht Fallen<br />

Welche Pflichten habe ich als Kunde?<br />

Haben Sie sich die Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung schon einmal genauer angesehen? Darin findet<br />

sich eine Reihe von Obliegenheiten. Das sind Pflichten, die man als Versicherungskunde beachten muss.<br />

Zwar kann deren Einhaltung nicht gerichtlich eingeklagt werden, doch im Fall einer Missachtung drohen<br />

Konsequenzen – bis zum Verlust des Versicherungsschutzes.<br />

©PeopleImages/ iStockphoto.com<br />

Nach neun Stunden zur Polizei<br />

Das bekam auch ein Autolenker zu spüren, der mit seinem Fahrzeug gegen einen Leitpflock und einen Kirschbaum prallte.<br />

Rasch flüchtete er vom Unfallort, das Fahrzeug ließ er ungesichert zurück. Erst neun Stunden später meldete er den Unfall<br />

bei der Polizei. Damit handelte er sich nicht nur Probleme mit dem Versicherer ein, sondern blitzte mit seiner Klage gegen<br />

diesen auch vor den Gerichten ab: Er habe alles daran gesetzt, um eine lückenlose Aufklärung des Sachverhalts durch die Polizei<br />

möglichst zu verhindern. Genau dazu muss der Kunde aber beitragen, damit die Versicherung auch zahlt.<br />

War Alkohol im Spiel?<br />

Damit aber nicht genug: Der Autofahrer war nämlich nur im Besitz eines befristeten Führerscheins, nachdem er vor einiger Zeit<br />

einen Unfall mit 2,14 Promille mitverursacht hatte. Dass er auch diesmal unter Alkoholeinfluss stand und damit gegen eine<br />

weitere wichtige Obliegenheit verstoßen hat, war für die Gerichte naheliegend, da er ohne erkennbare Ursache von der Straße<br />

abgekommen war. Letztlich konnte das aber nicht geklärt werden, eben weil er den Schaden nicht unverzüglich und „ohne<br />

unnötigen Aufschub“ bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hatte.<br />

Die wichtigsten Pflichten<br />

Melden und Anzeigen:<br />

Bei Vertragsabschluss sind<br />

sämtliche risikorelevanten<br />

Umstände bekanntzugeben.<br />

Sollte sich später daran etwas<br />

ändern, müssen Sie das dem<br />

Versicherer sofort melden.<br />

Auskunft geben:<br />

Jeder Schaden ist dem Versicherer<br />

unverzüglich (ohne unnötigen Aufschub)<br />

zu melden und in bestimmten<br />

Fällen (z.B. Feuer oder Einbruch)<br />

bei der Polizei anzuzeigen.<br />

Der Versicherer kann jede Auskunft<br />

verlangen, die zur Aufklärung<br />

des Sachverhalts erforderlich ist.<br />

Unterstützen Sie den Versicherer<br />

dabei und dokumentieren Sie den<br />

Schaden möglichst lückenlos.<br />

Den Schaden abwenden oder<br />

mindern:<br />

Als Kunde müssen Sie einen drohenden<br />

Schaden soweit möglich<br />

verhindern oder gering halten.<br />

Dabei sind die Anweisungen des<br />

Versicherers zu befolgen. Die<br />

Kosten, die Ihnen dabei entstehen,<br />

sind versichert.<br />

Seite 5


Sicher unterwegs<br />

Autounfall im Ausland –<br />

was ist zu tun?<br />

Mit einem Autounfall kann die Urlaubsreise richtig teuer werden. Welche Schritte zu befolgen sind, um zusätzliche<br />

Probleme zu vermeiden, erfahren Sie in unserer Checkliste.<br />

1. Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten<br />

Wie auch bei Unfällen in Österreich gilt: Ruhe bewahren,<br />

Unfallstelle absichern. Wenn nötig, Erste Hilfe leisten und die<br />

Rettung über die Euro-Notrufnummer 112 rufen.<br />

TIPP<br />

Informieren Sie sich schon im Vorfeld über Gesetze<br />

und Vorschriften im Urlaubsland. Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />

gelten, gibt es eine<br />

Warnwestenpflicht, gilt Tagfahrlichtpflicht?<br />

2. Die Polizei verständigen<br />

Bei Personenschäden muss ausnahmslos die Polizei informiert<br />

werden. In einigen Ländern ist das aber auch bei reinen<br />

„Blechschäden“ Vorschrift. Auch bei Kommunikationsproblemen<br />

mit dem Unfallgegner ist die Exekutive einzuschalten.<br />

Danach eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen lassen.<br />

3. Unfall dokumentieren und Daten austauschen<br />

Ist niemand schwer verletzt, gleich nach dem Unfall Personalien,<br />

Fahrzeug- und Versicherungsdaten austauschen. Alles<br />

so gut wie möglich dokumentieren, fotografieren und Personalien<br />

von Zeugen notieren. Bei einem Unfall mit dem Mietwagen<br />

sofort die Mietwagenfirma informieren – keinesfalls<br />

auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen.<br />

Wichtig bei Verletzungen: Im Reiseland muss ein ärztliches<br />

Attest ausgestellt werden. Häufig werden nachträglich in<br />

Österreich eingeholte Atteste von der ausländischen Haftpflichtversicherung<br />

nicht anerkannt.<br />

4. Die Versicherung informieren<br />

Liegt das Verschulden nicht eindeutig zur Gänze beim<br />

Unfallgegner, muss der Unfall innerhalb einer Woche der<br />

eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet werden.<br />

Nach Unfällen in EU-Staaten wird der Schaden über einen<br />

sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten/Korrespondenzpartner<br />

des ausländischen Versicherers abgewickelt. Bei<br />

einem Unfall außerhalb der EU müssen Ansprüche direkt bei<br />

der ausländischen Versicherung eingereicht werden.<br />

!<br />

Achtung:<br />

Unterschreiben Sie keinesfalls<br />

Dokumente, deren Inhalt Sie nicht<br />

verstehen, und machen Sie am Unfallort<br />

keine Schuldeingeständnisse!<br />

!<br />

Grundsätzlich gilt das Recht des<br />

Landes, in dem der Unfall passiert ist. Und<br />

dieses kann erheblich von österreichischem<br />

Recht abweichen (Schmerzensgeld, Leihwagen,<br />

Besichtigung des Fahrzeugs usw.).<br />

Diese Dokumente<br />

sollten ins Gepäck:<br />

Die Grüne Versicherungskarte dient als Nachweis,<br />

dass das Auto ordnungsgemäß versichert ist. Auch<br />

wenn sie in vielen Ländern nicht mehr notwendig ist,<br />

vereinfacht sie nach einem Unfall den Austausch der<br />

Versicherungsdaten.<br />

Versicherungs-Tipp:<br />

Wer finanziell auf der sicheren Seite sein will, kann für sein<br />

Auto eine Reise-Vollkaskoversicherung abschließen. Sollte<br />

es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, ist eine Kfz-Rechtsschutzversicherung<br />

nützlich. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen<br />

gerne weiter!<br />

Der Europäische Unfallbericht wird von beiden Lenkern<br />

noch am Unfallort ausgefüllt und erleichtert die<br />

Schadensabwicklung.<br />

Seite 6


Rechtstipp<br />

Flugausfall –<br />

diese Rechte sollten Sie kennen<br />

Der „Chaos-Sommer“ 2018 hat alle Rekorde bei Verspätungen und Flugausfällen gebrochen. Allein in<br />

Österreich fielen zwischen Juni und August 11.200 von 36.000 Flügen aus oder waren mindestens 15<br />

Minuten verspätet. Die betroffenen Passagiere warteten teils vergeblich auf Entschädigungen.<br />

©opolja/ iStockphoto.com<br />

Die Rechte als Fluggast sind in einer EU-Verordnung klar geregelt. Voraussetzung ist, dass der Flug von einem EU-Land gestartet<br />

oder in einem EU-Land gelandet ist. Außerdem muss man als Passagier rechtzeitig eingecheckt haben.<br />

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?<br />

Bei Annullierung, Überbuchung, verweigerter Beförderung oder Verspätung ab fünf Stunden besteht entsprechender Anspruch<br />

auf eine vergleichbare andere Beförderung an den gewünschten Zielort oder Erstattung der Ticket-Kosten und gegebenenfalls<br />

kostenlosen Rücktransport.<br />

Zusätzlich haben Passagiere das Recht auf eine finanzielle Entschädigung, die je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro<br />

beträgt. Das gilt auch, wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Schon bei Verspätungen ab zwei Stunden muss die<br />

Airline für Mahlzeiten und Erfrischungen (abhängig von der Wartezeit), zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails und<br />

bei Bedarf Hotelunterbringung aufkommen.<br />

Wann gibt es keine Entschädigung?<br />

Keine finanzielle Entschädigung gibt es, wenn ein Flug wegen „höherer Gewalt“ gestrichen werden muss. Dazu gehören beispielsweise<br />

Unwetter, Sicherheitsrisiken oder auch Streiks. Die Fluggesellschaft muss auch nicht zahlen, wenn sie mindestens<br />

zwei Wochen vor Abflug über die Streichung informiert oder bei späterer Information eine zumutbare anderweitige Beförderung<br />

anbietet. Dennoch muss sie in diesem Fall der Ticketpreis erstatten oder die Umbuchung auf einen frühestmöglichen<br />

alternativen Flug oder einen späteren Zeitpunkt ermöglichen.<br />

Insolvenz der Fluglinie<br />

Luftunternehmen sind nicht wie Reiseveranstalter verpflichtet, sich gegen Insolvenz zu versichern. Bei Insolvenz der Fluglinie<br />

haben Passagiere laut Arbeiterkammer Österreich kaum Chancen, dass sie den Preis für das bezahlte Ticket in vollem Umfang<br />

zurückbekommen oder ihnen ein dadurch entstandener Schaden ersetzt wird.<br />

Nähere Informationen zu allen Fluggast-Rechten gibt es auf dem Online-Portal www.flightright.at.<br />

Seite 7


Versicherungstipp<br />

Unfallversicherung –<br />

4 häufige Irrtümer<br />

Nach wie vor ranken sich Mythen und Irrtümer um die private Unfallversicherung. Wir klären einige hartnäckige<br />

Missverständnisse auf.<br />

©domin_domin/ iStockphoto.com<br />

1. Ich bin ohnehin versichert!<br />

Ja, Österreich hat eine gut ausgebaute Sozialversicherung.<br />

Sie allein reicht aber nicht. Denn die gesetzliche Unfallversicherung<br />

leistet nur bei Unfällen während der Arbeit und auf<br />

direktem Weg dorthin oder wieder nachhause – nicht aber in<br />

der Freizeit und im Haushalt. Die Krankenkasse trägt in diesen<br />

Fällen nur ein Mindestmaß an ärztlichen Behandlungen,<br />

auf den Kosten für Spezialtherapien und Folgeschäden bleibt<br />

man sitzen. Nur eine private Unfallversicherung schließt diese<br />

Lücke. Sie zahlt auch nach Freizeitunfällen einen einmaligen<br />

Geldbetrag oder eine lebenslange Rente in Abhängigkeit des<br />

Invaliditätsgrades aus.<br />

2. Ein „Unfall“ kann ja ziemlich vieles sein…<br />

Tatsächlich ist in den Bedingungen sehr genau definiert,<br />

wann ein „Unfall“ vorliegt – nämlich dann, wenn man durch<br />

ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig<br />

eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bei Unfällen,<br />

die man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht hat,<br />

springt der Versicherer ab.<br />

3. Alle Sportarten sind versichert.<br />

Gängige Freizeitsportarten sind grundsätzlich versichert. Jeder<br />

Anbieter hat aber eine eigene Liste von Ausschlüssen,<br />

unter denen sich auch sogenannte „Risikosportarten“ wie<br />

Bungee Jumping, Fallschirmspringen oder Motocross und<br />

dergleichen finden. Wichtig ist, dem Versicherer alle sportlichen<br />

Aktivitäten mitzuteilen, die womöglich außerhalb der<br />

„normalen“ Zone liegen. In manchen Fällen können sie gegen<br />

eine höhere Prämie oder in speziellen Zusatzbausteine mitversichert<br />

werden.<br />

4. Berufsunfähig? Kein Problem, ich habe eine Unfallversicherung!<br />

Häufig verwechselt, aber grundverschieden sind „Unfall“ und<br />

„Berufsunfähigkeit“. Angenommen, Sie sitzen nach einem<br />

schweren Autounfall im Rollstuhl und müssen Ihre Wohnung<br />

behindertengerecht umbauen. Die damit verbundenen, auch<br />

langfristigen finanziellen Folgen übernimmt eine Unfallversicherung<br />

(Invaliditätsrente).<br />

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt hingegen dann<br />

ein, wenn man seinen Beruf wegen einer Erkrankung dauerhaft<br />

nicht mehr ausüben kann. Sie soll ein konstantes Einkommen<br />

sichern, wenn der eigene Verdienst plötzlich wegfällt.<br />

TIPP:<br />

Jede Unfallversicherung hat unterschiedliche Leistungen<br />

und Ausschlüsse. In einer professionellen Bedarfsanalyse<br />

ermitteln wir den für Sie passenden Tarif zu<br />

einer angemessenen Prämie.<br />

Seite 8


Sicher unterwegs<br />

Auf den Sattel! 5 Tipps für Radfahrer<br />

Ob sportlicher Mountainbiker, umweltbewusster Stadtradler oder moderner E-Biker – immer mehr<br />

Österreicher entdecken das Radfahren für sich. Damit einer sicheren Tour nichts im Weg steht, sollten Sie<br />

einige Tipps beachten.<br />

1. Das passende Rad finden<br />

Welches Rad am besten zu Ihnen passt, hängt ganz davon ab, wofür Sie es verwenden wollen. Für ein gutes Exemplar sollte man<br />

laut Experten 700 Euro aufwärts in die Hand nehmen, für E-Bikes 2.000 Euro und mehr. Entscheidend sind aber die persönlichen<br />

Bedürfnisse. Gerade für Hobby-Sportler gilt: Teurer ist nicht unbedingt besser.<br />

Lassen Sie sich am besten von einem Fahrradhändler professionell beraten.<br />

2. Nicht bei der Ausrüstung sparen<br />

Ein Fahrradhelm kann das Verletzungsrisiko laut Studien um bis zu 70 Prozent senken. Wichtig beim Kauf: Der<br />

Helm muss fest sitzen, ohne zu drücken. „Er passt erst dann richtig, wenn er beim Vorbeugen auf dem Kopf<br />

bleibt, auch wenn der Verschluss offen ist“, lautet ein Tipp des ÖAMTC.<br />

Bei der Kleidung schwören Radsportler auf das Zwiebelprinzip. Dabei zieht man sich in drei Lagen an:<br />

Funktions-Unterwäsche, darüber ein Tricot oder Fleece-Shirt und schließlich noch ein Wetterschutz. Bei<br />

Fahrten in der Dämmerung und Dunkelheit unbedingt gut reflektierende Kleidung tragen.<br />

3. Muskelkater vermeiden<br />

Um keinen Muskelkater zu riskieren, sollten Sattel und Lenker unbedingt auf Ihren Körper angepasst sein.<br />

Vor allem für Anfänger gilt: Überanstrengen Sie sich nicht! Versuchen Sie stattdessen, sich langsam aber stetig<br />

zu steigern. Ein Pulsmesser ist hilfreich, um das Tempo auf die eigene Herzfrequenz abstimmen zu können.<br />

4. Dieben keine Chance geben<br />

Täglich werden in Österreich laut Bundeskriminalamt fast 70 Fahrräder als gestohlen gemeldet, pro Jahr sind es rund 25.000.<br />

Kein Wunder, denn die meisten Räder sind nur mit einfachen Spiral- und Kabelschlössern gesichert – ein leichtes Spiel für Diebe.<br />

Investieren Sie daher in ein stabiles Bügel- oder Panzerkabelschloss! Gegen ein kleines Entgelt können Sie Ihr Rad auch registrieren<br />

lassen, um es nach einem Verlust leichter identifizieren zu können.<br />

5. Das Rad versichern lassen<br />

Die Haushaltsversicherung deckt einen Diebstahl meist nur dann ab, wenn das Rad im eigenen Zuhause gestohlen wurde. Eine<br />

spezielle Fahrrad-Versicherung zahlt bei Diebstahl und je nach Tarif auch bei Teildiebstahl, Brand, Fahrradbruch und Vandalismus.<br />

Die österreichischen Versicherer bieten hier sehr unterschiedliche Leistungspakete an.<br />

Wir helfen gerne weiter und scannen den Markt nach den besten Angeboten für Sie!<br />

©anyaberkut/ iStockphoto.com<br />

Seite 9


Menschen & Vorsorge<br />

60 ist das neue 50!<br />

Ältere fühlen sich um zehn Jahre jünger<br />

Von wegen gebrechlich, schlecht gelaunt und den „guten alten Zeiten“ nachtrauernd: Österreichs „Golden<br />

Ager“ stehen mitten im Leben und stecken voller Tatendrang, wie eine aktuelle Studie beweist. Viele bereuen<br />

aber, dass sie finanziell nicht besser vorgesorgt haben.<br />

72%<br />

der Befragten,<br />

sehen der Pension<br />

mit Vorfreude<br />

entgegen.<br />

©Vesnaandjic/ iStockphoto.com<br />

Für den „Golden Ager Report“ hat Marketagent.com mehr als 1.500 Österreicher zwischen 50 und 79 Jahren befragt. Im Schnitt<br />

fühlen sich die Befragten um zehn Jahre jünger als sie eigentlich sind. „Alt“ ist man nach ihrer Ansicht frühestens ab 70, für die<br />

über 60-Jährigen sogar erst ab 75 Jahren. Das Vorurteil, ältere Menschen hätten weltfremde und erzkonservative Wertvorstellungen,<br />

kann die Umfrage wie schon eine Reihe anderer Studien widerlegen: Die Werte seien quer durch alle Altersgruppen<br />

insgesamt sehr ähnlich.<br />

Der Pension sehen die meisten, sofern sie diese noch vor sich haben, mit Vorfreude entgegen (72%). 38 Prozent können sich<br />

sogar vorstellen, nach der Pensionierung zumindest teilweise weiterzuarbeiten – hauptsächlich, weil es ihnen Spaß macht und<br />

sie ihre Zeit sinnvoll nutzen wollen.<br />

Jeder Zweite muss sparen<br />

Ein großer Anteil der über 50-Jährigen (41%) glaubt, durchschnittlich viel Geld zu haben. Knapp ein Drittel (32%) hält sich finanziell<br />

für besser ausgestattet als der Durchschnitt, rund ein Viertel (26%) für schlechter. Gleichzeitig gibt fast jeder Zweite (48%)<br />

an, sparen zu müssen, um mit dem Geld über die Runden zu kommen. Betroffen sind hier vor allem Frauen (54%). 44 Prozent<br />

gehen davon aus, dass sie den Gürtel im Alter enger schnallen müssen. Außerdem sind 39 Prozent der Ansicht, sie hätten mehr<br />

für ihre Pension vorsorgen sollen.<br />

Wer rechtzeitig an eine private Altersvorsorge denkt, kann finanzielle Sorgen in der Pension vermeiden. Sprechen Sie mit uns<br />

über Ihre Zukunftspläne – gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.<br />

Seite 10


Unterhaltung | Stilblüten | Sudoku<br />

Wie groß kann „Liebe“<br />

zur Hecke sein?<br />

Wieder einmal endete ein Nachbarschaftsstreit vor den Gerichten.<br />

Es ging dabei um die Frage, ob eine Sichtschutzhecke einen „Liebhaberwert“<br />

haben kann.<br />

Auf dem Grundstück der Klägerin verlief entlang der Grenze eine sieben Meter<br />

hohe Hecke, die dort vor 65 Jahren gepflanzt wurde. Ihrer Nachbarin schien sie ein<br />

Dorn im Auge zu sein – ohne Erlaubnis kürzte diese die Sträucher radikal auf nur<br />

noch rund zwei Meter zurück. Nach neun Monaten war die Hecke allerdings schon<br />

wieder auf eine Höhe von fünf Metern gewachsen. Dennoch klagte die Besitzerin<br />

ihre Nachbarin auf insgesamt 10.000 Euro Schadenersatz – unter anderem für den<br />

besonderen „Liebhaberwert“, den die Hecke für sie hatte.<br />

Keine „enge Gefühlsbeziehung“ zur Hecke<br />

Das ließ der Oberste Gerichtshof (OGH) nicht gelten. Zwar muss die Nachbarin<br />

3.000 Euro für die anfallenden Pflegemaßnahmen ersetzen, ein Liebhaberwert<br />

stehe der Klägerin aber nicht zu. Die Höhe von sieben Metern hatte die Hecke<br />

auch nicht schon seit Jahrzehnten, sondern erst seit fünf bis zehn Jahren erreicht.<br />

Eine im Gesetz geforderte enge Gefühlsbeziehung<br />

zur Hecke lasse sich<br />

in diesem Fall nicht erkennen.<br />

Mag auch eine gefühlsmäßige Bindung<br />

zu einer Sache in manchen<br />

Fällen – wie etwa einem besonderen<br />

Erbstück – eine nachvollziehbare „besondere“<br />

Vorliebe begründen, gehe<br />

es hier bloß um die Funktion der<br />

Hecke als Sichtschutz, also um ihren<br />

gewöhnlichen „Gebrauch“. In solchen<br />

Fällen sei kein ideeller Ersatz zuzuerkennen.<br />

©stocknroll/ iStockphoto.com<br />

STILBLÜTEN:<br />

Heiteres und Kurioses aus<br />

Briefen an Versicherungen<br />

` `„Ihr Vertreter sagt, dass in<br />

der Krankenversicherung<br />

alle Wartezeiten entfallen.<br />

Gilt das auch in der Arztpraxis?“<br />

` `„Ich bin am 14.07. kurz vor<br />

12 Uhr außerhalb des Zoos<br />

von einem Kamel verfolgt<br />

worden und dabei so heftig<br />

gestürzt, dass ich ärztliche<br />

Behandlung in Anspruch<br />

nehmen musste.“<br />

` `„Ich kam von der Straße<br />

ab, wobei ein Baum meinem<br />

Pkw nicht ausweichen<br />

konnte.“<br />

` `„Der Arzt diagnostizierte<br />

eine Lebererkrankung und<br />

riet mir dringend, meinen<br />

Weinkeller zu verkaufen.“<br />

SUDOKU:<br />

Jede Zeile, Spalte und jeder<br />

Block enthält alle Zahlen von 1<br />

bis 9 jeweils genau einmal. Finden<br />

Sie die fehlenden Zahlen,<br />

wobei es nur eine mögliche<br />

Lösung geben darf!<br />

9 6 1 5<br />

1 4 7 8<br />

7 3 2<br />

9 2 1 8 5<br />

4 2 5 6 1<br />

5 1 2 9<br />

4 1 9 7 5<br />

7 5 2 1 6<br />

1 6 8 2 3<br />

Seite 11


Wir stehen auf Ihrer Seite<br />

– Persönliche Beratung lohnt sich auch im digitalen Zeitalter<br />

Ob Flüge, Hotels oder Elektrogeräte – immer mehr Österreicher vergleichen Preise im Internet. Gerade<br />

im Dschungel der Versicherungen kann das durchaus praktisch sein. Doch Vorsicht: Nicht immer ist die<br />

niedrigste Prämie auch die beste Lösung.<br />

Wir beraten persönlich und unabhängig<br />

Als unabhängige Versicherungsmakler leisten wir das, was ein<br />

Computer nicht kann: Wir gehen „face to face“ auf Ihre ganz<br />

individuellen Wünsche und Bedürfnisse ein und scannen<br />

den gesamten Markt nach den besten Angeboten zu einer<br />

angemessenen Prämie. Das unterscheidet uns auch von fest<br />

angestellten Außendienstmitarbeitern, die nur die Produkte<br />

eines einzigen Versicherers verkaufen. Versicherungsagenten<br />

vertreiben als selbstständige Unternehmer die Produkte<br />

weniger Anbieter oder sind als Ausschließlichkeitsagenten<br />

an einen einzigen Versicherer gebunden. Wir Versicherungsmakler<br />

können als einzige im Kreis der Berater unabhängig<br />

am Markt agieren und die gesamte Angebotspalette nutzen.<br />

Neue Mitarbeiter an Board:<br />

Wir erweitern unser Team!<br />

Alles in Bewegung – auch unser Unternehmen und unsere<br />

Mitarbeiter. Bewegung bringt immer Veränderung<br />

mit sich. Wir freuen uns, Viktoria BLACAREK, Lisa BAU-<br />

ER, Julia ROSENBUSCH und Michaela FISCHER in unserem<br />

Unternehmen begrüßen zu können.<br />

Frau Rosenbusch erweitert unsere Schadenabteilung<br />

und kümmert sich um Ihre Anliegen. Frau Balcarek<br />

und Frau Bauer unterstützen Ihre Betreuer bei der<br />

Berechnung der auf Sie abgestimmten Angebote von<br />

Versicherungen.<br />

Unsere neuen Mitarbeiter freuen sich auf Sie!<br />

Sehr geehrte Briefträgerin, sehr geehrter Briefträger!<br />

Falls Sie diese Zeitung nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hiermit den Grund<br />

und gegebenenfalls die neue Anschrift mit. Vielen Dank!<br />

Österreichische Post AG<br />

Wir kümmern uns um Ihre Verträge<br />

Nach einer professionellen Risikoanalyse erarbeiten wir Vorschläge<br />

für Ihren optimalen Versicherungsschutz. Wenn Sie<br />

sich für ein Produkt entschieden haben, kümmern wir uns<br />

um die Abwicklung bis zur fertigen Polizze. Auf Absprache<br />

betreuen und verwalten wir Ihre bestehenden Verträge und<br />

durchforsten den Markt nach günstigeren Alternativen.<br />

Wir helfen im Schadensfall<br />

Als Versicherungsmakler sind wir per Gesetz ausschließlich<br />

unseren Kunden verpflichtet. Das bedeutet auch, dass wir<br />

im Schadensfall auf Ihrer Seite stehen und eine klare Position<br />

ohne Interessenskonflikte einnehmen können, um Ihre berechtigten<br />

Ansprüche durchzusetzen.<br />

Info.Mail Entgelt bezahlt<br />

<strong>WALDVIERTEL</strong> <strong>CONSULT</strong> Versicherungs- und Finanzservice GmbH<br />

Böhmgasse 33 - 3830 Waidhofen/Thaya, Austria<br />

Impressum VersicherungsKurier: Medieninhaber/Herausgeber: Waghubinger Brokerservice GmbH, Kollingerfeld 9, 4563 Micheldorf; Geschäftsführer: Franz Waghubinger; Chefredakteur: Mag. Peter Kalab; Verlagsort: Kollingerfeld 9, 4563 Micheldorf; Hersteller und Herstellungsort: BTS Druckkompetenz GmbH, 4209 Engerwitzdorf bei Linz; Redaktion: Mag. Peter Kalab, Kollingerfeld 9, 4563 Micheldorf<br />

Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB: http://www.waghubinger-brokerservice.com/artikel/impressum; Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Die veröffentlichten Beiträge dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers in anderer Form als im „VersicherungsKurier“ verwendet werden. Dies gilt auch für Teile von<br />

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