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PLEISSENTAL-RUNDSCHAU 07-08/2019

Amtsblatt der Gemeinde Lichtentanne mit ihren Ortsteilen Ebersbrunn, Schönfels, Stenn und Thanhof

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06 AMTLICHER TEIL<br />

6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen<br />

Ihnen folgende Rechte zu:<br />

›› Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezo gene<br />

Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Daten schutz durch führungsgesetz,<br />

Artikel 15 Datenschutz-Grund ver ord nung)<br />

›› Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen<br />

per sonenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz<br />

durchführungsgesetz, Artikel 16 Datenschutz-<br />

Grund verordnung)<br />

›› Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Absatz<br />

4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 17<br />

Datenschutz-Grundverordnung)<br />

auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt<br />

einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes in<br />

Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landeswahlordnung,<br />

durch die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde<br />

gegen das Wählerverzeichnis, § 19 der Landeswahlordnung.<br />

7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betref<br />

fenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig<br />

er folgt, können Sie Beschwerden an den Sächsischen Daten<br />

schutz beauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutz<br />

beauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden, E-Mail:<br />

saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.<br />

Lichtentanne, 19.<strong>07</strong>.<strong>2019</strong><br />

›› Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personen be zogener<br />

Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz durchfüh<br />

rungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz-Grund ver ord nung)<br />

Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften,<br />

insbesondere durch die Vorschriften über das Recht<br />

Obst<br />

Bürgermeister<br />

›› Wahlbekanntmachung<br />

Gemeinde Lichtentanne, Landkreis Zwickau<br />

1. Am Sonntag, 1. September <strong>2019</strong>, findet die Wahl zum Sächsischen Landtag statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die Gemeinde Lichtentanne ist in folgende 5 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Wahlbezirks-Nr. Wahlbezirks-Abgrenzung Lage des Wahlraums barrierefrei<br />

1 Bürgerhaus Lichtentanne Hauptstraße 39, <strong>08</strong>115 Lichtentannne ja<br />

2 Jugendclub Lichtentanne Plauener Straße 89, <strong>08</strong>115 Lichtentanne ja<br />

3 OT Schönfels, Vereinshaus, Schulberg 5, <strong>08</strong>115 Lichtentanne nein<br />

(ehem. Grundschule)<br />

4 OT Stenn, Grundschule Juri-Gagarin-Straße 123, <strong>08</strong>115 Lichtentanne ja<br />

5 OT Ebersbrunn, Alte Straße 1, <strong>08</strong>115 Lichtentanne ja<br />

Kindertagesstätte<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

bis zum 11.<strong>08</strong>.<strong>2019</strong> übersandt werden, sind der Wahlbezirk<br />

und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe sowie<br />

zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses<br />

am Wahltag um 16.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Lichtentanne,<br />

Hauptstraße 69, <strong>08</strong>115 Lichtentanne, 2. Etage zusammen.

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