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PLEISSENTAL-RUNDSCHAU 07-08/2019

Amtsblatt der Gemeinde Lichtentanne mit ihren Ortsteilen Ebersbrunn, Schönfels, Stenn und Thanhof

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<strong>08</strong> AMTLICHER TEIL<br />

›› Zurückschneiden von überhängenden Ästen und Hecken<br />

Die Gemeinde Lichtentanne bittet aus Gründen der<br />

Verkehrssicherheit alle Grundstücksbesitzer, über hängende<br />

Äste und Hecken, die das Lichtraumprofil, Schilder<br />

und Lampen an Gehwegen und Straßen beeinträchtigen,<br />

zurückzuschneiden. Die Gewährleistung der sicheren Straßenund<br />

Gehwegnutzung sollte gegeben sein. Auch Rettungs-<br />

fahrzeugen sowie Liefer- und Entsorgungsbetrieben sollte eine<br />

ungehinderte Durchfahrt ermöglicht werden.<br />

Diese sogenannten schonenden Form- und Pflegeschnitte<br />

sind zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen während<br />

der Vegetationsperiode nach dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

erlaubt. Wir bitten um Beachtung! Ordnungsamt [ ‹‹ ]<br />

›› Gehwegreinigungspflicht<br />

Gerade jetzt sollten sich die Straßenanlieger daran erinnern,<br />

dass es neben einer winterlichen Räum- und<br />

Streupflicht auch eine allgemeine Gehwegreinigungspflicht<br />

gibt (siehe Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lichtentanne).<br />

Diese erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von<br />

Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. An vielen Grundstücken<br />

im Gemeindegebiet wachsen jedoch Sträucher und Büsche über<br />

Grundstücksflächen und Gartenmauern, weshalb es zu Behinderungen<br />

bei der Nutzung der Gehsteigflächen kommt bis hin<br />

zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehrsraum.<br />

Die Gemeinde Lichtentanne appelliert hiermit an alle<br />

Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter, ihre Gehwegreinigungspflicht<br />

in dem Maß wahrzunehmen, dass keine Behinderungen<br />

mehr gegeben sind und Gehwegflächen uneingeschränkt<br />

benutzt werden können.<br />

Nicht zuletzt wirkt sich eine regelmäßige Reinigung auch<br />

positiv auf das Straßenbild aus. Mit ein klein wenig Mühe kann<br />

jeder zur öffentlichen Ordnung beitragen, so dass ein an sprechendes<br />

und gepflegtes Gemeindebild nach außen entsteht.<br />

Ordnungsamt [ ‹‹ ]<br />

›› Der Verkehr rollt wieder<br />

Am 27. Juni wurde die Juri-Gagarin-Straße in Stenn nach<br />

fast zweijähriger Bauzeit wieder für den Verkehr freigegeben.<br />

Der 1,2 Kilometer lange Straßenabschnitt wurde<br />

seit September 2017 in drei Bauabschnitten grundhaft<br />

saniert. Die Strecke verfügt nun auch über einen Fußweg mit<br />

moderner Straßenbeleuchtung sowie behindertengerechte<br />

Bushaltestellen.<br />

Mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende<br />

LED setzt die Gemeinde Lichtentanne eine weitere<br />

Maßnahme zur Energieeffizienz um. Das Projekt wurde mit<br />

Unterstützung der enviaM umgesetzt. [ ‹‹ ]<br />

Feierliche Übergabe der Kreisstraße in Stenn<br />

Foto rechts: LED-Laterne mit behindertengerechter Haltestelle<br />

›› Versichertenberater der deutschen Rentenversicherung<br />

Für Dienstag, den 30. Juli <strong>2019</strong> können Sie einen Termin<br />

mit einem Versichertenberater vereinbaren. Bitte<br />

beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung zwingend<br />

notwendig ist. Den Versichertenberater Herrn Bräunlich<br />

erreichen Sie unter Telefon 0375 216225. Er berät Sie<br />

in allen Rentenfragen, nimmt Kontenklärungsanträge,<br />

Rentenanträge, Hinter blie benenanträge der Deutschen<br />

Rentenversicherung auf und hilft Ihnen in allen weiteren<br />

Angelegenheiten der Ren ten versicherung. Die Beratung ist<br />

kostenlos. Ihre Gemeindeverwaltung Lichtentanne [ ‹‹ ]

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