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ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT VOGAU

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Graz, am 10.3.2006<br />

Verfasser:<br />

<strong>ÖRTLICHES</strong> <strong>ENTWICKLUNGSKONZEPT</strong><br />

der Gemeinde<br />

<strong>VOGAU</strong><br />

in der Fassung 4.0<br />

Gemeinderatsbeschluß für Auflage: 14.9.2005<br />

Architekt DI.Rudolf Fuhrmann<br />

8045 Graz, Popelkaring 35<br />

Tel.o316/69 33 95, email arch@fuhrmann.co.at<br />

Auflagefrist von 7.10.2005 bis 5.12.2005<br />

Endbeschluss am 10.3.2006


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. – KURZFASSUNG 3<br />

2. – VERORDNUNG<br />

2.1 – VERORDNUNGSWORTLAUT 6<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 2<br />

Seite<br />

3. - ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

3.1 – VERGLEICH DER ÄNDERUNGEN 8<br />

3.2. – BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE 14<br />

3.3. – ENTWICKLUNGSPLAN 37<br />

3.4. – ZIEL- UND MASSNAHMENKATALOG 40<br />

3.5. – SACHBEREICHSKONZEPTE 42<br />

3.6. – PRÜFUNG DER ERFORDERLICHKEIT 43<br />

EINER UMWELTPRÜFUNG<br />

4. - ANHANG UND VERZEICHNISSE 46<br />

4.1 Entwicklungsplan im Vergleich<br />

4.2 Statistische Daten aus der Landesstatistik Steiermark<br />

4.3 Sachbereichskonzept Nachfolgenutzung Naßbaggerung


1. KURZFASSUNG<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Im Bezirk Leibnitz muß der Gemeinde Vogau eine steigende wirtschaftliche und<br />

verkehrsstrategische Rolle zugemessen werden.<br />

Interessant ist die Tendenz der letzten Jahre, die sowohl ein spürbares<br />

Wirtschaftswachstum aufzeigen wie keine andere Nachbargemeinde, als auch einen<br />

enormen Bevölkerungszuwachs, der in den letzten 4 Jahren über 10% betrug.<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

Einw ohner von 1986 - 2009<br />

1057<br />

934 935 931 932 949<br />

1140<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1991<br />

2001<br />

2003<br />

Im Jahr<br />

Es kann daher angenommen werden, daß Vogau unter Wahrnehmung<br />

verschiedener strategischer Voraussetzungen eine langfristige Aufwärtsentwicklung<br />

durchführt. Vor allem ist es ihre verkehrsstrategische Lage, die die<br />

Gemeinde sowohl für die Wirtschaft als auch für die Wohnbevölkerung interessant<br />

macht:<br />

• Die Autobahn A9 führt durch das Gemeindegebiet, ein Zubringer bis ins<br />

Zentrum.<br />

• Zwei wichtige Landesstrassen, die B67 und B69, kreuzen sich im Zentrum.<br />

• Der Bahnhof Ehrenhausen liegt unmittelbar an der Gemeindegrenze. Die<br />

Südbahnstrecke wird nunmehr zweigleisig ausgebaut. Ein erhöhter<br />

Bahnverkehr zwischen den EU-Ländern und darüber hinaus ist zu erwarten.<br />

• Die unmittelbare Grenzlage kann auch insofern positiv gesehen werden, als<br />

noch vor Leibnitz und Graz Handel und Wirtschaft mit EU-Slowenien und<br />

Kroatien sowie Bosnien in gewissem Grad abgefangen werden.<br />

• Die Entfernungen zu den benachbarten Wirtschaftszentren bewegen sich<br />

im durchaus zumutbaren Rahmen, und durch die Autobahn spielt die<br />

Belastung der Pendler keine wesentliche Rolle, diese bietet sogar Vorteile<br />

gegen über anderen, zu Graz näheren Gemeinden.<br />

• Vogau wird auch immer mehr als Wohnsitzgemeinde erkannt. Die Entfernung<br />

zu Graz beträgt lediglich ca.40km und nach Marburg ca. 38km. Diese<br />

Entfernungen sind für Pendler auf der Autobahn bewältigbar.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 3<br />

1300<br />

2009


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Die Gemeinde Vogau ist in der äußeren und inneren verkehrstechnischen<br />

Erschliessung auf einem sehr guten Niveau und optimal in das überregionale Netz<br />

eingebunden.<br />

Aus der oben dargestellten Karte ist klar ersichtlich, welche Bedeutung die vorgenannten<br />

Hauptverkehrsträger für Vogau haben.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 4


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Es geht vor allem um die Sicherung und den Ausbau der Wirtschaftsstandorte beim<br />

MINAS-Markt sowie beim Brückenkopf Ehrenhausen, und um den entsprechenden<br />

Niederschlag und Festlegung im Regionalen Entwicklungsprogramm des Bezirkes<br />

Leibnitz.<br />

Darüber hinaus geht es um weitere Absicherungen von gewachsenen<br />

Gewerbegebieten außerhalb dieser zentralen Bereiche, insbesondere Betriebsstandorte<br />

an der Landesstrasse B67. Vogau weist, gemessen zur Einwohnerzahl von<br />

knapp 1200, eine überproportionale Anzahl von Betrieben auf, nämlich 50.<br />

Die Gemeinde Vogau hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort als<br />

Nahversorgungszentrum für die umliegenden Gemeinden weiter auszubauen. Wie<br />

mehrfach angeführt, sind aufgrund der strategischen Lage im größeren Umraum und<br />

in Bezug auf die Verkehrslage sowie den Abwanderungstendenzen aus den<br />

Nachbargemeinden die besten Voraussetzungen für eine Verfestigung des<br />

Wirtschaftsstandortes gegeben, und können für alle Umlandgemeinden nur Vorteile<br />

daraus gezogen werden. Deshalb ist auch eine Ausweisung als EZ1-Gebiet<br />

§23a,Abs.7, Stmk.ROG unerläßlich.<br />

Der Standort Vogau soll auch auf dem Sektor „Tourismus“ stärker unterstrichen<br />

werden. Schließlich handelt es sich um den Eingang zum südsteirischen Weinland<br />

und somit um eine strategisch sensible Zone. Der Bau eines Motels sowie der<br />

Thermenstandort sind seit längerem im Gespräch und diese Ideen sollen weiter<br />

verfolgt werden. Auch im Bereich Gastgewerbe unter Berücksichtigung<br />

entsprechender Qualitätsansprüche der Gäste sind Kapazitäten frei und sind in die<br />

gesamtstrategischen Überlegungen miteinzubeziehen.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 5


2. VERORDNUNG<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>VOGAU</strong> hat aufgrund der §§ 21,31, Stmk.ROG.<br />

idgF. in seiner Sitzung vom 10.3.2006 das geänderte<br />

ÖRTLICHE <strong>ENTWICKLUNGSKONZEPT</strong> in der Fassung 4.0<br />

beschlossen.<br />

2.2 WORTLAUT DER VERORDNUNG<br />

§1 ZEICHNERISCHE DARSTELLUNG<br />

Die zeichnerische Darstellung im Masstab 1:10000 (Entwicklungsplan in der<br />

Beilage) basierend auf der Orthofotounterlage mit Stand 2005, zur Verfügung gestellt<br />

durch das Land Steiermark, bildet einen integrierenden Bestandteil dieser<br />

Verordnung und stellt die räumliche Gliederung des Gemeindegebietes<br />

hinsichtlich der Siedlungsentwicklung, Planungsabsichten sowie Nutzungsbeschränkungen<br />

dar.<br />

§2 VERFASSER<br />

Das Örtliche Entwicklungskonzept samt Entwicklungsplan wurde von Architekt<br />

DI.Rudolf FUHRMANN, 8045 Graz, Popelkaring 35, mit Datum vom 20.1.2006,<br />

verfasst.<br />

§3 FESTLEGUNGEN DES ENTWICKLUNGSPLANES IM WIRKUNGSBEREICH<br />

DER GEMEINDE<br />

a) Landwirtschaftliche Vorrangzonen laut REPRO Leibnitz zwischen B67 und<br />

Autobahn A9 sowie westlich der B69 und südlich der B67.<br />

b) Grünzonen laut REPRO Leibnitz nördlich der Mur<br />

c) Rohstoffvorrangzone laut REPRO Leibnitz im Bereich nördlich und östlich<br />

des Deutschmannsees<br />

d) Vogau ist im REPRO Leibnitz als INDUSTRIELL-GEWERBLICHER<br />

ENTWICKLUNGSSTANDORT festgelegt:<br />

1) Standort Bereich Minas-Markt, Zentrum für Handel.<br />

2) Brückenkopf Ehrenhausen<br />

§4 RAUMBEZOGENE ZIELE UND MASSNAHMEN<br />

a) Sicherung bzw. Bereitstellung von Flächen für Betriebe beim Minas-Markt –<br />

Zentrum Handel, Brückenkopf Ehrenhausen und KERNGEBIETEN an der<br />

B67, Baufirma Partl an der Römerstraße, durch Ausbau der Verkehrs- und<br />

techn. Infrastruktur zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb<br />

der Gemeinde.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 6


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

b) Bereitstellung von entsprechendem Bauland mit Schutz vor Lärm- und<br />

Schadstoffimissionen im Bereich ider Firma Saatmaisbau zwecks<br />

Entwicklung geeigneter städtebaulicher Strukturen mit Zentrumscharakter.<br />

c) Absolute und relative Siedlungsgrenzen:<br />

Die absolute Siedlungsgrenzen dienen der Abgrenzung der Siedlungsentwicklung<br />

aus naturräumlichen, topografischen oder ortsplanerischen Gründen,<br />

welche keinesfalls überschritten werden dürfen.<br />

Die relativen Grenzen können kleinräumig aus topografischen, räumlichen<br />

oder funktionellen Gründen um maximal 1 Bauparzelle (Tiefe von max.30m)<br />

überschritten werden.<br />

§5 RECHTSKRAFT<br />

Nach Genehmigung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.0 durch die Landesregierung<br />

beginnt seine Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist (2 Wochen) folgenden Tag.<br />

§6 AUSSER KRAFT TRETEN<br />

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das Örtliche Entwicklungskonzept,<br />

Version 3.0 und Änderung 3.1, außer Kraft.<br />

Vogau, am 10.März 2006<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 7


3. ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

3.1 VERGLEICH DER ÄNDERUNGEN:<br />

3.1.1 Erfolgte Umsetzungen aus Siedlungsleitbild 3.0:<br />

Siedlungsleitbild 3.0 Umsetz-<br />

1) <strong>VOGAU</strong> - DORF.<br />

Ausbildung eines Ortszentrums an der Kreuzung der Dorfstraße in<br />

Richtung Ehrenhausen, Nähe Gemeindeamt, durch Errichten von<br />

zusätzlichen Wohnobjekte sowie entsprechende Platzdurchgestaltung.<br />

Eine zusätzliche Anzahl von Parkplätzen sollte<br />

ebenfalls in diesem Konzept Platz finden. Gleichzeitig ist es jedoch<br />

erforderlich, die Gesamtstruktur des Dorfes zu wahren. Innerhalb<br />

des Ortes (östlich von Liebmann-Grund) sind Auffüllungen<br />

möglich. In der Verlängerung der Dorfes, westlich der B69,<br />

restriktive Vorgangsweise, nur mehr Auffüllungen von<br />

Baulücken, keine Erweiterungen mehr. In Richtung Ehrenhausen<br />

ist westlich der früheren B69 Lückenauffüllung möglich.<br />

2) Bundesstraße B67<br />

Dort wo sich ausschließlich Wohnbauten bereits befinden,<br />

nördlich und südlich des Kreisverkehrs, sollen<br />

Lärmschutzmaßnahmen die Immissionen abmindern.<br />

Die entsprechenden Maßnahmen wären:<br />

A) Aufbringen von Flüsterasphalt.<br />

B) Einbau von Lärmschutzfenstern.<br />

C) Entsprechende Grundrißausbildung der Wohnungen.<br />

D) Herabminderung der Durchfahrtsgeschwindigkeiten.<br />

Diese sollen in ein Straßengestaltungskonzept eingebunden<br />

werden.<br />

Der verkehrsmäßig günstige Standort eignet sich daher eher für<br />

die Errichtung von kleinen und mittleren Gewerbebetrieben, die<br />

auch in einem KERNGEBIET Platz finden können. Der<br />

bestehende Gewerbebetrieb Thierschädl soll durch Ausweisung<br />

eines I/2-Gebietes gesichert werden, ebenso die Nachbarbetriebe<br />

im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.<br />

Eine weitere Ausweisung von Bauland in der ersten Etappe<br />

(Straßenfront) soll nur mehr der Errichtung von<br />

Gewerbebetrieben und Geschäften dienen. In der zweiten Etappe<br />

ist die Entwicklung von Wohnobjekten vorstellbar. Die absoluten<br />

Siedlungs- grenzen nach rückwärts dürfen künftig nicht mehr<br />

überschritten werden. Ins- besondere betrifft dies den Bereich<br />

ungen<br />

Öffentliche<br />

Parkanlage<br />

umgesetzt.<br />

Liebmann-<br />

Gründe<br />

umgesetzt(Gründl<br />

strasse). Im Dorf<br />

Süd weiterhin<br />

Lückenauffüllung<br />

möglich.<br />

Lärmminderungs-<br />

maßnahmen<br />

sollen<br />

weitergeführt<br />

werden.<br />

Wird<br />

weitergeführt.<br />

Wird<br />

weitergeführt<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 8


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

beim Deutschmann-See, hinter dem Sportplatz und bis zum<br />

ersten Querweg beim Anwesen der Saatmais-Bau, sowie<br />

nördlich des Kreisverkehrs, Bereich Liebmann.<br />

An der Kreuzung der beiden Bundesstraßen B67 und B69 ist an<br />

die Ausbildung eines größeren Industriebereichs I/2 gedacht,<br />

der eine hohe Standortgunst aufweist (derzeit MINAS-Markt<br />

und SPAR-Markt). Die Aufschließung erfolgt über beide Straßen<br />

sowie über den Gemeindeweg hinter dem MINAS-Markt. Die<br />

Industrieflächen könnten sich in der Folge entlang der B69, aber<br />

auch auf den Liebmann-Gründen entwickeln, weiter die Minas-<br />

Straße bis zur B67.<br />

EZ-Ausweisung des MINAS-Marktes aufgrund seiner großen<br />

Verkaufsfläche soll als Zielvorstellung an die Regionalplanung<br />

weitergegeben werden.<br />

3) ST.VEITER VIERTEL.<br />

Die Besiedlung ist in Einklang mit der ländlichen Umgebung zu<br />

bringen, was besonders erfordert, daß die westliche Seite der<br />

Einfahrtsstraße zum Bach hin von der Verbauung<br />

freigehalten wird. Auch hier ist eine absolute Siedlungs- grenze<br />

definiert.<br />

Das ausgewiesene Dorfgebiet findet seine Fortsetzung im<br />

Norden in der ausufernden Wohnnutzung. Hier sollen keine<br />

Erweiterungen mehr zugelassen werden, da genügend<br />

Auffüllungsflächen zur Verfügung stehen. Die Interessen der<br />

Landwirtschaft sind hier sicher zu stellen.<br />

4) EHRENHAUSENER BRÜCKENKOPF<br />

Die Verbindungen zum Ort Ehrenhausen sowie die<br />

verkehrsmäßig günstige Lage, weiters die verfügbaren Flächen<br />

ergeben günstige Voraussetzungen für eine positive<br />

Wirtschaftsentwicklung. Die Gemeinde ist daher gefordert,<br />

zumindest alle infrastrukturellen Maßnahmen zu setzen. Eine<br />

teilweise Rücknahme der landwirtschaftlichen Vorrangzonen für<br />

die Absicherung des Gewerbesektors ist anzustreben und im<br />

Regionalen Entwicklungsprogramm zu urgieren.<br />

Das ALLGEMEINE WOHNGEBIET soll nicht mehr in Richtung<br />

Obervogau weiterentwickelt werden, da dies eine Ausuferung des<br />

Baulands in die landwirtschaftlichen Flächen bedeuten würde,<br />

welche siedlungstechnisch negativ zu sehen ist.<br />

5) INDUSTRIEGEBIET bei Rohstoffvorrangzone<br />

Dieses Industriegebiet dient ausschließlich der Errichtung von<br />

Betrieben, die der Schottergewinnung vor Ort und dessen<br />

Verarbeitung dienen. Die Nutzung kann erst dann erfolgen, wenn<br />

nachfolgende Aufschließungserfordernisse erfüllt wurden:<br />

a) Zu- und Abfahrtsmöglichkeit ausschließlich über die Autobahn<br />

A9.<br />

b) Errichtung der technischen Infrastruktur (Wasser, Abwasser<br />

etc.).<br />

c) Erstellung eines Nachfolgenutzungskonzeptes für die<br />

Wird umgesetzt<br />

Wird<br />

weitergeführt.<br />

Einführung<br />

absoluter<br />

Siedlungsgrenzen.<br />

Ist großteils<br />

umgesetzt, wird<br />

weitergeführt.<br />

Nachfolgenutzun<br />

gs-konzept<br />

erstellt,<br />

Naßbaggerung<br />

noch nicht in<br />

Angriff<br />

genommen.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 9


Naßbaggerung samt Industriebereich.<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

§3 SICHERUNG DER BAULANDBEREICHE.<br />

A) Anstreben einer EZ-Ausweisung für den Betrieb "MINAS" zur<br />

Absicherung des Standortes. Über Antrag soll die Landesregierung<br />

die Nutzungsänderung gem.§19, Baugesetz genehmigen.<br />

B) Leichte Korrekturen der landwirtschaftlichen Vorrangzonen im<br />

regionalen Entwicklungsprogramm zur Absicherung der Wohn-<br />

und Betriebsstandorte für den Bereich "Brückenkopf<br />

Ehrenhausen".<br />

§4 NATURRÄUMLICHE ZIELSETZUNGEN<br />

A) Anpassung des Ferienwohngebietes beim Schantlsee an den<br />

Bedarf der einzelnen Grundbesitzer unter möglichster Schonung<br />

des Naturraumes und Landschaftsbildes.<br />

B) Erarbeitung eines Konzeptes für den Deutschmannsee für eine<br />

sanfte Badenutzung.<br />

C) Antrag auf Ausweisung eines geschützten Landschaftsteiles für<br />

den Auwald- streifen an der Mur als Weiterführung der Sulm- und<br />

Murauen. Zusammenschluß der Waldflächen an der Mur für<br />

Schaffung einer durchgehenden ökologischen Zone.<br />

D) Konzepterstellung für die Nachfolgenutzung der künftigen<br />

Naßbaggerung.<br />

§5 WIRTSCHAFTSZIELE<br />

A)<br />

Ausweisung einer projektierten Abbaufläche für eine<br />

Naßbaggerung im Bereich entlang der Autobahn A9 laut<br />

Regionalem Entwicklungsprogramm für den Bezirk Leibnitz in<br />

einer Tiefe von maximal 120m, sowie Ausweisung im<br />

Siedlungsleitbild<br />

einer späteren Ausweitung bis zum „Rot-Kreuz-Weg“ und<br />

Ausweisung eines Industriegebietes für die Errichtung eines<br />

Betonwerkes zur lokalen Weiterverarbeitung des Schotters.<br />

Zeitliche Abstimmung des Schotterabbaus mit der<br />

Wohnverbauung auf den "Saatmaisbau"-Gründen, um<br />

Nutzungkollisionen zu vermeiden.<br />

B)<br />

Bereitstellung der Flächen für Industrie- und Gewerbebetriebe im<br />

Bereich hinter dem MINAS- und SPAR-Markt (Huhs-Gründe) sowie<br />

Errichtung der technischen und verkehrsmäßigen Infrastruktur.<br />

§6 VERKEHR UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG<br />

Wird umgesetzt.<br />

Ist umgesetzt.<br />

Wird weiter<br />

verfolgt. Hängt<br />

mit GesamtkonzeptNaßbaggerung<br />

zusammen.<br />

Wird weiter<br />

verfolgt<br />

Ist umgesetzt<br />

Ist umgesetzt<br />

Ist umgesetzt<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 10


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

A) Zügige Weiterführung der Errichtung von<br />

Abwasserentsorgungsanlagen nach Stand der Technik im<br />

Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Gemeinde.<br />

B) Errichtung der Straßenbeleuchtung für das gesamte Bauland.<br />

C) Verbreiterung der Straße beim Betrieb Liebmann zur Nutzung<br />

für die künftig anrainenden Betriebe.<br />

D) Einführung von Straßenbezeichnungen sowie Neuordnung<br />

der Hausnummern für das gesamte Gemeindegebiet zur<br />

besseren Strukturierung der Siedlungsgebiete und Orientierung für<br />

die Bevölkerung.<br />

Wird<br />

weitergeführt.<br />

Bauland komplett<br />

entsorgt.<br />

Wird<br />

weitergeführt<br />

Ist noch offen.<br />

Ist umgesetzt<br />

3.1.2 Aufgrund der wirtschaftspolitischen Gegebenheiten und Anforderungen an die<br />

regionalen und örtlichen Strukturen wurde der Antrag auf Ausweisung eines<br />

EZ1-Gebietes nach §23, Stmk.ROG an die Stmk.LRG gestellt und nunmehr<br />

ein Teil des I/1-Gebietes um den MINAS-Markt vorerst als Gewerbegebiet<br />

ausgewiesen und in der Folge als EZ1.<br />

Bestand Änderung<br />

3.1.3 Im Bereich der Baufirma Partl und anderer Betriebe wurde aufgrund der<br />

örtlichen Gegebenheiten ein größeres Gewerbegebiet ausgewiesen, welches<br />

über den ursprünglichen Bestand hinausgeht.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 11


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

3.1.4 Im Bereich Brückenkopf Ehrenhausen soll das Industrie- und Gewerbegebiet<br />

weiter ausgeweitet werden. Das angebotene Bauland ist großteils bebaut<br />

worden.<br />

Bestand Änderung<br />

3.1.5 Das Wohnbauland an der B76 soll zunehmend in die Kategorie<br />

KERNGEBIET übergeführt werden. Weitere Umwandlungen erfolgten mit der<br />

nunmehrigen Revision.<br />

Bestand Änderung<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 12


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

3.1.6 Die Rohstoffzone sowie das zugehörige Industriegebiet wurden dem REPRO<br />

Leibnitz gemäß angepaßt und in Erwartung eines unbürokratischen Verfahrens auf<br />

die Dauer von 15 Jahren zur Gänze ausgewiesen.<br />

3.1.7 Weitere Siedlungsgrenzen wurden zwecks Sicherung der Siedlungsstruktur<br />

und der landwirtschaftlichen Flächen eingeführt:<br />

1.) An der B67 nördlich des Kreisverkehrs, beidseits an den Rückseiten des<br />

WA zu den landwirtschaftlichen Vorrangzonen (grafische Darstellung der<br />

Siedlungsgrenze kann unterbleiben).<br />

2.) Im Bereich des alten Dorfes nördlich der Dorfstrasse zu den Langäckern<br />

hin.<br />

3.) Im St.Veiter Viertel im Bereich des WA und DO zur Gänze.<br />

4.) Zwischen den Saatmaisbaugründen bis Querstrasse liegt die<br />

Siedlungsgrenze am Mitterweg. Dies ist eine natürliche Abgrenzung und<br />

ermöglicht den einzelnen Siedlungsansätzen eine langfristige organische<br />

Weiterführung von innen nach außen.<br />

5.) Am Ehrenhausener Brückenkopf für den Industrie- und Gewerbebereich<br />

zur Landwirtschaftlichen Vorrangzone hin.<br />

6.) Dort. Wo keine Siedlungsgrenzen eingezeichnet sind, werden diese durch<br />

die landwirtschaftlichen Vorrangzonen oder Wald ersetzt.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 13


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

3.2 BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE<br />

3.4.1 LANDSCHAFTSSTRUKTUR<br />

Die Gemeinde weist aufgrund der Vielzahl von überregionalen und regionalen<br />

Verkehrswegen eine zerrissene naturräumliche Struktur auf, wo nur noch Reste von<br />

intakteren Bereichen zu finden sind, in erster Linie in Form von Waldflächen an der<br />

Mur, der Rest unterliegt einer intensiven landwirtschaftlich strukturierten Belastung.<br />

Kulturflächenausweis:<br />

Benützungsart<br />

Fläche<br />

1996<br />

Anteil in<br />

%<br />

Fläche<br />

2002 Anteil in %<br />

Baufläche 27,8 4,6 38,3 6,3<br />

Landw.<br />

Genutzt 401,4 66,2 389 64,2<br />

Garten 2,5 0,4 4,9 0,8<br />

Wald 92,6 15,3 90,7 15,0<br />

Gewässer 26,9 4,4 27,4 4,5<br />

Sonstige 54,8 9,0 55,7 9,2<br />

Summe 606 606<br />

Die Bauflächen haben seit 1996 um 37,7% zugenommen, wohingegen sich die<br />

landwirtschaftlich genutzten um 3% verringerten. Auch der Waldanteil hat leicht<br />

abgenommen.<br />

Die Landschaft wird von Agrarflächen geprägt, deren Böden durch die<br />

überwiegende Monokultur stark in Mitleidenschaft gezogen sind, was sich auf die<br />

Güte der Grundwasserreserven negativ auswirkt.<br />

Die Situation hat sich allerdings in den letzten Jahren, vor allem im Schongebiet,<br />

sukzessive gebessert, die Werte liegen bei 20mg Nitratgehalt. Einen<br />

„Ausreisser“ gab es allerdings im Juli 2004 sowie sind heuer einige stärkere<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 14


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Unregelmäßigkeiten (durch Auswaschungen) zu verzeichnen. Bei der längeren<br />

Trockenperioden kommt es zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels und<br />

dadurch auch zu einer Senkung des Nitratspiegels. ob sich die Düngeraufbringung<br />

ebenfalls verringert hat, kann nur durch genauere Untersuchungen festgestellt<br />

werden.<br />

Insbesondere muß getrachtet werden, in der Gemeinde keine Massentierhaltung zu<br />

erlauben. Sie stellt eine enorme Belastung des Grundwassers dar und entspricht<br />

überdies nicht der Ortsüblichkeit.<br />

Auch findet sich eine große Zahl von getätigten Schotterabbaubereichen,<br />

sowohl als Naß- als auch als Trockenbaggerung, da sich das Gemeindegebiet im<br />

Gebiet der Schottervorkommen befindet, welches im Pleistozän und Holozän<br />

unserer Erdgeschichte aufgebaut worden war.<br />

Aufgrund privatwirtschaftlicher Interessen plant die Gemeinde, im Bereich der<br />

Vorrangzonen für Schotterabbau und darüber hinaus, eine Naßbaggerung<br />

größeren Ausmaßes zu bewilligen. Der Schotter soll abgebaut und in einem<br />

Betonwerk an Ort und Stelle verarbeitet werden. Die Rohstoffvorrangzone ist laut<br />

REPRO ausgewiesen.<br />

Die Nachfolgenutzung wird vom Betreiber in Form sanfter Freizeitnutzung<br />

angegeben. Infolge dieser Interessen und der Bedeutung der Maßnahmen wurde<br />

ein Nachfolgenutzungskonzept erstellt, das auf Freizeitnutzung mit Bademöglichkeit<br />

hinzielt, aber auch ergänzende Einrichtungen für den Naturpark „Südsteirisches<br />

Weinland“ vor allem in Hinblick Nächtigungsmöglichkeiten und Wellness etc.<br />

vorsieht.<br />

Aufgrund verschiedener Bestrebungen hinsichtlich Ausbau der Thermenregion im<br />

südsteirischen Raum wird auch noch ein Standort für eine weitere Therme gesucht.<br />

Hier hat die Gemeinde ihr Interesse angemeldet, und würde sich dieser Bereich der<br />

vorgesehenen Naßbaggerung als Standort regional optimal eignen. Eine<br />

Auskofferung des Untergrunds ist dann allerdings nicht mehr vorgesehen. Derzeit<br />

sind regional Standortuntersuchungen im Gang.<br />

Was die bestehenden Naßbaggerungen betrifft, wurde beim "Schantlsee" das<br />

ausgewiesene Ferienwohngebiet mittels Bebauungsplanung in der Weise gestaltet,<br />

daß der naturräumliche Aspekt entsprechend zum Tragen kommt. Es sind<br />

zwischen den einzelnen Baulichkeiten größere Freiräume vorgesehen, die sowohl<br />

der sanften Badenutzung als auch erforderlichen Naturausstattung<br />

entgegenkommen.<br />

In erster Linie sollen hier das Grundwasser geschont und eine Zersiedelung<br />

der Landschaft vermieden werden. Aufgrund der geringen Anzahl der Besitzer<br />

erscheint gewährleistet, daß einerseits keine größere Verhüttelung stattfindet,<br />

andererseits eine größtmögliche Schonung des Naturraumes gesichert ist.<br />

Hinsichtlich der Eutrophierung des Sees in der warmen Jahreszeit sind Studien seit<br />

der BOKU Wien angestellt worden, mit welchen Maßnahmen eine Kühl- und<br />

Algenfreihaltung des Wassers vorgenommen werden kann (Flachwasserzonen,<br />

Bepflanzung etc.).<br />

Die Reste des Auwaldes an der Mur sind nunmehr unter dauernden Schutz gestellt<br />

worden, um die wenigen noch intakten Naturbereiche zu retten. Die Gemeinde ist<br />

Mitglied des Naturparks „Südsteirisches Weinland“, daher sind diese Teile als<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Allerdings wäre hier zusätzlich die neue<br />

Trasse der Ehrenhausenumfahrung zu berücksichtigen, die mitten durch den<br />

vorhandenen Auwald verläuft. Dies soll im Flächenwidmungsplan aufgezeigt werden.<br />

Besonderes Augenmerk soll auf die aufkommende Hochwassergefahr seitens der<br />

Mur gerichtet werden. Bei jüngeren Ereignissen stieg das Wasser über den<br />

bestehenden Schutzdamm, daher muß hinterfragt werden, ob der vorhandene<br />

Hochwasserschutz noch ausreichend ist.<br />

Auch im Ortszentrum wird getrachtet, den natürlichen Bestand zu sichern und in die<br />

Ortsentwicklung einzubauen. Neben der Errichtung einer naturhaften Parkanlage mit<br />

Spiel- und Sportzonen sollen die Biotope einbezogen und gesichert sowie das Rad-<br />

und Fußwegenetz erweitert werden.<br />

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3.1.2 SIEDLUNGSSTRUKTUR<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Im Bereich der Nahversorgung hat sich die Situation umgedreht, und ist Vogau<br />

Nahversorger für die angrenzenden Gemeinden geworden, bei den öffentlichen<br />

Diensten ist die Lage gleichgeblieben.<br />

Der Lebensmittelgroßmarkt „MINAS“ hat starke überregionale Bedeutung, es sind<br />

vor allem kroatische und bosnische Kunden, die ihren Bedarf eindecken. Aufgrund<br />

der Struktur dieses Geschäftes wäre es daher dringend geboten, eine<br />

Baulandkategorie für EZ1 ausweisen zu können. Aber auch die umliegenden<br />

Geschäfte, die in den letzten 3-4 Jahren entstanden sind, wie Textil- und<br />

Schuhgeschäft sowie ein weiterer Lebensmittelmarkt wollen expandieren und<br />

streben eine EZ1-Kategorie an.<br />

Vogau ist Mitglied des Naturparks „Südsteirisches Weinland“ und profitiert daher<br />

auch von der stärker werdenden touristischen Entwicklung. Gerade die<br />

Eingangslage zum Naturpark berechtigt zu der Hoffnung, dass es bei<br />

entsprechenden Maßnahmen auch eine Wertschöpfung für die Gemeinde gibt.<br />

Derzeit wird ein Thermenstandort gesucht. Die Gemeinde hat sich mit dem Bereich<br />

der Nassbaggerungszone dafür angeboten. Es könnte dort eine Wellnessanlage mit<br />

Warmwasser errichtet werden. Eine Entscheidung dafür steht noch aus.<br />

Sprengelübergreifende Einrichtungen:<br />

Kindergarten und Schulen:<br />

Es gibt einen 1-gruppigen Kindergarten, welcher derzeit noch als ausreichend<br />

empfunden wird.<br />

Da Vogau keine eigene Schule hat, ist die Gemeinde auf 4 Schulsprengel verteilt:<br />

Straß, Ehrenhausen, St.Veit und Leibnitz.<br />

Die höheren und berufsbildenden Schulen gibt es in Leibnitz, Kaindorf, Mureck,<br />

Radkersburg sowie in Graz.<br />

Pfarremäßig ist Vogau dem Sprengel St.Veit/Vogau zugeordnet.<br />

Die Gemeinde hat eine eigene Feuerwehr, die Polizeistelle ist jedoch in Straß.<br />

Hinsichtlich der ärztlichen Versorgung wird es aufgrund der rasanten Entwicklung<br />

der Bevölkerungszahl langfristig als erforderlich angesehen, einen eigenen<br />

Ärztedistrikt anzustreben, aber auch andere Ärzte wie z.B. ein Zahnarzt könnten<br />

benötigt werden.<br />

Der Bevölkerungsstand zeigte jahrelang eine absolut stabile Tendenz, wobei auch<br />

die Geburten- sowie die Wanderungsbilanz im Durchschnitt ausgeglichen waren.<br />

Seit den 90ziger Jahren ist ein kontinuierlicher Bevölkerungszuwachs zu<br />

verzeichnen, was sich auch auf die Bautätigkeit ausgewirkt hat.<br />

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Einwohnerstand:<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Ab dem Jahr 1996 zeigt sich eine stärkere positive Entwicklung, die in erster Linie<br />

durch die günstige Geburtenrate zu erklären ist. Auch die Abmeldungen sind<br />

zurückgegangen. Im Jahr 1991 lag die Einwohnerzahl noch bei 949, im Jahr 2001<br />

bereits bei 1057. Derzeit (2005) liegt sie bei knapp 1200. Bis 2009 kann mit einem<br />

Einwohnerstand von 1270-1300 gerechnet werden.<br />

Etliche interessante Baulandbereiche (Pöschl-Gründe, Liebmann-Gründe etc.)<br />

wurden erschlossen und zur Verfügung gestellt, was sich auf die<br />

Bevölkerungsentwicklung enorm positiv ausgewirkt hat.<br />

Zu- und Abwanderung:<br />

Geburten und Sterbefälle:<br />

0<br />

Anzahl<br />

Einw ohner von 1986 - 2009<br />

1057<br />

934 935 931 932 949<br />

1140<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1991<br />

Zuzug-Wegzug<br />

2001<br />

2003<br />

Im Jahr<br />

1989-1996 1997-2001<br />

Anmeldungen 390 321<br />

Abmeldungen 287 277<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Geburten + Sterbefälle<br />

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1300<br />

2009<br />

1985<br />

1987<br />

1989<br />

1991<br />

1993<br />

1995<br />

1997<br />

1999<br />

2001<br />

2003<br />

Im Jahr


Altersaufbau:<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Der Altersaufbau weist ansonsten, wie viele Gemeinden der Region Leibnitz,<br />

eine ungünstige Struktur auf, die Basis mit dem erforderlichen Nachwuchs<br />

ist denkbar dünn geworden, der stärkste Anteil an Personen bewegt sich bereits<br />

bei den 40-45jährigen. Dies lässt befürchten, dass die Einwohnerzahl wieder<br />

rückläufig sein wird, wenn nicht die Zuwanderungsrate wieder ansteigt, was<br />

wiederum die Geburtenrate erhöhen könnte. Allerdings ist die Zahl der Kinder pro<br />

Familie sehr gering, eine positive Auswirkung wird sich erst ab 2 Kindern zeigen<br />

(= 4 Personen im Haushalt).<br />

Bevölkerungspyramide<br />

2004<br />

Haushalte:<br />

Die Zahl der Haushalte steigt ständig an, waren es 1976 von 260 Haushalte<br />

bei 888 Personen, so sind es im Jahr 1996 bereits 349 bei 1054 Personen und<br />

2004 378 bei 1160 Personen. Dies entspricht 3 Personen pro Haushalt, was über<br />

dem Bezirksdurchschnitt liegen dürfte. Jährlich kann mit einem Zuwachs von<br />

3-4 Haushalten gerechnet werden.<br />

Die Größe der Haushalte entwickelt sich allerdings uneinheitlich, es zeigt sich ein<br />

leichter Trend zu weniger Kindern und ein Überhang bei älteren Familien.<br />

Die zunehmende Tendenz zur Verkleinerung der Haushaltsgrößen ist eine<br />

gesellschaftspolitische Erscheinung, von der Vogau nicht ausgenommen ist.<br />

Es ist jedoch nicht das Bestreben der Gemeinde, der Single-Entwicklung zu<br />

entsprechen, sondern in erster Linie die Familie mit Kindern zu fördern, da nur<br />

so eine gesunde soziale und wirtschaftliche Struktur gewährleistet ist.<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Familien und Haushalte<br />

Veränderung<br />

2001 1991 1981 1991/2001 1981/1991<br />

Familien<br />

Familien insgesamt (Anzahl)<br />

Privathaushalte<br />

300 269 231 11,5% 16,5%<br />

Privathaushalte insgesamt (Anzahl) 357 289 258 23,5% 12,0%<br />

Einpersonenhaushalte (in %) 18,8% 13,1% 15,5%<br />

Durchschnittliche Haushaltsgröße<br />

(Personen)<br />

3,0 3,3 3,3<br />

Bezirksdaten:<br />

Familien und Haushalte<br />

Veränderung<br />

2001 1991 1981 1991/2001 1981/1991<br />

Familien<br />

Familien insgesamt (Anzahl)<br />

Privathaushalte<br />

21.266 19.425 17.842 9,5% 8,9%<br />

Privathaushalte insgesamt (Anzahl) 26.837 22.524 19.754 19,1% 14,0%<br />

Einpersonenhaushalte (in %) 23,8% 18,7% 16,3%<br />

Durchschnittliche Haushaltsgröße<br />

(Personen)<br />

2,8 3,2 3,5 -11,8% -10,0%<br />

Die Ein-Personenhaushalte liegen mit 18% (2004) voraussichtlich ebenfalls unter<br />

dem Bezirksdurchschnitt mit 23,8% (2001).<br />

In diesem Rahmen wurde eine selbsttragendes Projekt von Jugendlichen -><br />

„Jugend-Gesundheitsplattform auf dem Lande“ initiiert, die die Förderung einer<br />

gesunden Jugendentwicklung abseits der üblichen Negativeinflüsse (Alkohol,<br />

Drogen, Verkehr, ungesunde Lebensweise etc.) beinhaltet: Abhaltung von<br />

Kursen verschiedener Art, Installierung von Disco-Taxis, Errichtung einer bmx-<br />

Bahn etc…<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Die Zahl der Berufstätigen ist ziemlich gleich geblieben, es ist jedoch eine<br />

Abnahme der Schüler/Kinder bzw. eine Zunahme der Pensionisten zu<br />

verzeichnen.<br />

Was seitens der Gemeinde zu einer positiven Bevölkerungsentwicklung<br />

beigetragen werden kann, soll unternommen werden, das sind in erster Linie<br />

entsprechende Wohn- und Lebensqualität mit den erforderlichen<br />

Nahversorgungseinrichtungen sowie annehmbare Arbeitsbedingungen,<br />

darüber hinaus ein ausreichendes Kultur- und Freizeitangebot.<br />

Es können daher die Ziele und Maßnahmen aus dem vorangegangenen Konzept<br />

fortgeschrieben werden.<br />

SIEDLUNGSENTWICKLUNG:<br />

Der Siedlungsraum der Gemeinde untergliedert sich im Wesentlichen in<br />

4 TEILRÄUME, und zwar:<br />

1 Dorf Vogau mit überwiegend gemischter Nutzung, von der Landesstraße<br />

B67 entlang der früheren B69 bis zur neuen Landesstrasse B69 an der<br />

westlichen Gemeindegrenze (Obere - und Dorfstrasse).<br />

2 Straßenraum entlang der gesamten Landesstraße B67 (Reichsstrasse)<br />

nördlich und südlich des Kreisverkehrs mit gemischter Wohn- und<br />

Kerngebietsnutzung.<br />

3 sog. St.Veiter Viertel mit Mischung von Wohn- und landw. Nutzung.<br />

4 Ehrenhausener Brückenkopf mit Wohn- und gewerblicher Nutzung.<br />

Nur das Areal beim Kreisverkehr bietet sich als ein zentraler dynamischer<br />

Schwerpunkt der Gemeinde mit entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

an, was die Gemeinde insgesamt etwas zersplittet. Deshalb muß für jeden<br />

Bereich separat eine bestimmte Funktion zugewiesen werden.<br />

Es ergibt sich daher nachfolgende SIEDLUNGSENTWICKLUNG:<br />

Zu 1 <strong>VOGAU</strong> – DORF:<br />

Das Dorf Vogau zeigt ein kompakte, geschlossene Struktur, welche an ihren<br />

Rändern und in der Mitte im Laufe der Jahre in überwiegende Wohnnutzung<br />

übergegangen ist. Um die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht zur Gänze zu<br />

verdrängen und den Dorfcharakter beizubehalten, soll der Kern der Besiedlung<br />

weiterhin als DORFGEBIET ausgewiesen und dem Zuwachs der letzten 30-40<br />

Jahre durch die Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet Rechnung<br />

getragen werden.<br />

Auch sind die Verkehrsbelastungen durch den Neubau der Landesstrasse B69<br />

wesentlich verringert worden (auch zusätzlicher Bau von Lärmschutzwällen und -<br />

wänden). Dies betrifft vor allem den südlichen Raum des Dorfes in Richtung<br />

Ehrenhausen wie den östlichen Teil zur Landesstraße B69.<br />

An der Kreuzung der Dorfstraße in Richtung Ehrenhausen, Nähe Gemeindeamt,<br />

wird sich ein attraktives Ortszentrum durch zusätzliche Wohnobjekte und entsprechende<br />

Platzdurchgestaltung sowie Parkanlage westlich davon entwickeln.<br />

Die Kreuzung erfordert eine entsprechende städtebauliche Durchbildung.<br />

Eine zusätzliche Anzahl von Parkplätzen hat ebenfalls in diesem Konzept Platz<br />

gefunden. Über einen städtebaulichen Wettbewerb ist offenbar eine<br />

ansprechende Lösung gefunden worden, die nun sukkzessive umgesetzt wird.<br />

Südlich davon, am Ende der Bebauung der Dorfstrasse sind westlich<br />

Auffüllungsflächen vorhanden, die nach aktuellem Bedarf als Zielvorstellung für<br />

die weitere Siedlungsentwicklung definiert werden können.<br />

Gleichzeitig ist es jedoch erforderlich, die Gesamtstruktur des Dorfes zu wahren,<br />

und im übrigen Bereich klar zwischen Siedlungs- und Naturraum zu trennen. Es<br />

ist deshalb die Einhaltung von absoluten Siedlungsgrenzen unbedingt<br />

erforderlich, die keinesfalls mit Verbauung überschritten werden dürfen.<br />

In der Verlängerung der Dorfes (Gernackerweg), westlich der B69, sind<br />

Zersiedelungstendenzen vorhanden, die in die landwirtschaftlichen Flächen<br />

eingreifen.<br />

Dieser Bereich soll lediglich abgerundet werden. Er befindet sich überdies im<br />

Grundwasserschongebiet und ist daher mit Nutzungsbeschränkungen belegt.<br />

Hier ist es wichtig, zwecks Verhinderung der Zersiedelung der landwirtschaftlichen<br />

Flächen absolute Siedlungsgrenzen zu definieren.<br />

Zwischen Römerstrasse und Reichsstrasse hat sich durch die Expansion der<br />

Baufirma DI. Partl die Notwendigkeit einer Gewerbegebietsausweisung ergeben,<br />

die auch für Ansiedlungen weiterer Betriebe geeignet ist und auch gewünscht<br />

wird. Es ist auch ein siedlungsmäßiger Zusammenhang mit den Kerngebieten an<br />

der Reichsstraße gegeben, sodaß von der Struktur her diese Baulandausweitung<br />

in die Gesamtentwicklung des Raumes passt.<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Zu 2 Landesstraße B67 (Reichsstrasse).<br />

Dieser Bereich zeigt ein relativ geschlossenes Siedlungsbild, wenngleich an<br />

der Reichsstrasse etliche Baulücken vorhanden sind. Die B67, der ursprüngliche<br />

Hauptverkehrsweg in Richtung Slowenien und Kroatien, war immer schon<br />

traditioneller Siedlungsraum, und es entwickelte sich hier eine Struktur, die<br />

von Wohn- und Gewerbenutzung durchmischt ist.<br />

Durch den Bau der Autobahn A9 trat zwar eine Verkehrsentlastung ein, jedoch<br />

wird sie, vor allem in den verschiedenen Reisezeiten als Begleitroute herangezogen<br />

und weist oft stärkere Frequenzen auf, da sie auch den Nahverkehr<br />

trägt.<br />

Für die Zukunft kann aufgrund der Schadstoff- und Lärmemissionen durch den<br />

Verkehr und aufgrund der einschlägigen Bestimmungen die vorwiegende Wohnnutzung<br />

an der Straßenseite nicht mehr aufrecht erhalten werden, d.h. die<br />

Wohnqualität ist nicht mehr entsprechend den Kriterien der Raumordnung. Das<br />

Allgemeine Wohngebiet hat hier in dieser Form ohne Sanierungsmaßnahmen<br />

keine Berechtigung mehr und soll dort, wo sich andere Entwicklungstendenzen<br />

in Richtung Geschäfts- und Industriebereich ergeben haben, in<br />

KERNGEBIET umgewandelt werden. Daraus ergibt sich eine Umstrukturierung<br />

der Siedlungsgebiete und Eröffnung von Flächen für Klein- und Kleinstbetriebe<br />

bzw. Dienstleistungen ohne Nutzungskonflikte.<br />

Es sollen nunmehr alle Baubestände ausgewiesen werden, auch der derzeitige<br />

Wohnbestand im Freiland, damit auch eine Umwandlung für Gewerbe- und<br />

Dienstleistungsbetriebe in Richtung KERNGEBIET möglich erscheint. Eine<br />

Weiterentwicklung von Wohngebieten soll für diese Bereiche vermieden werden.<br />

Dort wo sich ausschließlich Wohnbauten bereits befinden, sollen Lärmschutzmaßnahmen<br />

die Immissionen abmindern, z.B:<br />

A) Aufbringen von Flüsterasphalt.<br />

B) Einbau von Lärmschutzfenstern.<br />

C) Entsprechende Grundrißausbildung der Wohnungen.<br />

D) Herabminderung der Durchfahrtsgeschwindigkeiten.<br />

Diese sollen in ein Straßengestaltungskonzept eingebunden werden.<br />

Keinesfalls sollen Lärmschutzwände errichtet werden dürfen. Diese<br />

beeinträchtigen das Orts- und Straßenbild und zerschneiden das gesamte<br />

Siedlungsgebiet. Außerdem kann es zu keiner gesamtheitlichen Lösung kommen,<br />

sodaß jede Wand ein anderes Aussehen erhalten könnte. In die noch zu<br />

erstellenden Bebauungsrichtlinien soll dieser Aspekt eingebunden sein.<br />

Der verkehrsmäßig günstige Standort eignet sich daher eher für die Errichtung<br />

von kleinen und mittleren Gewerbebetrieben, die auch in einem KERNGEBIET<br />

Platz finden können.<br />

Eine weitere Ausweisung von Bauland an vorderster Strassenfront soll nur mehr<br />

der Errichtung von Gewerbebetrieben und Geschäften dienen. In der zweiten<br />

Etappe ist die Entwicklung von Wohnobjekten sehr wohl vorstellbar, sind doch<br />

bereits durch die Zurverfügungstellung und Verbauung von Langäckern bereits<br />

große Baubestände vorhanden. Hier ist jedoch dringend darauf zu achten, daß<br />

die Bebauung nicht ohne Grenzen in die Landwirtschaften ausufert und dadurch<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

sowohl den Naturraum als auch das Ortsbild beeinträchtigt. Zwangsläufig würde<br />

diese Entwicklung zu Nutzungskollisionen führen. Auch hier sind absolute<br />

Siedlungsgrenzen vorgesehen.<br />

An der Kreuzung der beiden Landesstraßen B67 und B69 hat sich aufgrund<br />

der vergangenen Bemühungen der Gemeinde ein größerer Gewerbebereich<br />

herausgebildet, der eine hohe Standortgunst aufweist (derzeit MINAS-Markt,<br />

SPAR-Markt, Textil- und Schuhgeschäft, Café). Die Aufschließung erfolgt über<br />

beide Straßen sowie über den Gemeindeweg (Minasstrasse) hinter dem MINAS-<br />

Markt. Die Gewerbeflächen könnten sich in der Folge entlang der B69, aber auch<br />

auf den Liebmann-Gründen entwickeln,weiter die Minas-Straße bis zur B67.<br />

Der MINAS-Markt mit seiner großen Verkaufsfläche sowie der Umgebungsbereich<br />

erfordern die Ausweisung als EZ1-Gebiet.<br />

HAUBENSACKSTRASSE<br />

An der Nordseite der Haubensackstrasse und im rückwärtigen Bereich des<br />

KERNGEBIETS von der B67 weg bieten sich Flächen für die künftige Siedlungsentwicklung<br />

auf dem Wohnsektor im Ausmaß von ca.1,3ha an. Diese sind als<br />

Entwicklungsziel verankert. Siehe planliche Beilage. Die Verfügbarkeit ist<br />

sicherzustellen. Eine Siedlungsentwicklung ist bis zum Mitterweg vorgesehen, dort<br />

stößt sie an die vorgesehene Naßbaggerung. Ein Nutzungskonflikt ist insofern zu<br />

vermeiden, als zuerst die Naßbaggerung durchgeführt werden soll.<br />

SCHMIDGASSE<br />

Die Bebauung könnte in weiterer Folge nach Norden bis zum Mitterweg geführt<br />

werden. Es ergibt daraus eine Querverbindung zur Querstrasse. Die<br />

Verwirklichung muß allerdings langfristig gesehen werden, da es sich um keine<br />

zentralen Siedlungsbereich handelt. Siehe planliche Darstellung.<br />

QUERSTRASSE<br />

Nördlicher Teil ab Reichsstrasse:<br />

Die mögliche Bebauung hat das nördliche Ende erreicht. Eine Weiterführung<br />

würde das Ausufern in landwirtschaftliche Zonen bedeuten. Außerdem ist dies die<br />

Verkehrsverbindung (Landesstrasse) nach St.Veit am Vogau und somit<br />

entsprechend lärmbelastet. Zwischen Querstrasse und Birkenweg soll eine Querverbindung<br />

hergestellt werden.<br />

Eine absolute Siedlungsgrenze ist zu definieren. Siehe planliche Darstellung.<br />

Südlicher Teil ab Reichsstrasse:<br />

Die Straße mündet in die Dorfstrasse, wobei sie rechtsseitig von Wohnbauten und<br />

freiem Wohnbauland begleitet ist. Südostseitig sind Freiflächen vorhanden, die<br />

praktisch allseitig von Bauland umgeben sind und Auffüllungsflächen darstellen.<br />

Hier kann eine langfristige Siedlungsentwicklung in Form einer Verdichtung vor<br />

sich gehen, wobei vorausschauend eine Bebauungsplanung sinnvoll wäre.<br />

BIRKENWEG<br />

Diese Gasse könnte noch auf der nordwestlichen Seite verbaut werden, der noch<br />

freie Streifen ist als Auffüllungsbereich zu betrachten.<br />

Es ist eine Querverbindung am Ende mit dem Ahornweg und der Querstrasse<br />

herzustellen, die als absolute Siedlungsgrenze zu definieren ist. Siehe planliche<br />

Darstellung.<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

AHORNWEG<br />

Die mögliche Bebauung hat das nördliche Ende erreicht. Eine Weiterführung<br />

würde das Ausufern in landwirtschaftliche Zonen bedeuten. Zwischen Ahornweg<br />

und Birkenweg ist eine Querverbindung herzustellen, die als absolute<br />

Siedlungsgrenze zu definieren ist. Siehe planliche Darstellung.<br />

Zu 3 ST.VEITER VIERTEL.<br />

Das St.Veiter Viertel ist das Tor zum Ort St.Veit am Vogau und hat eine<br />

städtebaulich entsprechende Gestaltung mit Gehwegen und pflanzlichen Maßnahmen<br />

gefunden, die Vorstellungen im ÖEK 3.0 sind entsprechend<br />

umgesetzt worden. Die Besiedlung ist in Einklang mit der ländlichen Umgebung<br />

zu bringen, was besonders erfordert, daß die unmittelbare Bachseite von<br />

Verbauung frei-gehalten wird. Auch hier ist eine absolute Siedlungsgrenze zu<br />

definieren.<br />

Das ausgewiesene Dorfgebiet findet seine Fortsetzung im Norden in der<br />

ausufernden Wohnnutzung, die die Interessen der Landwirtschaft stark tangiert<br />

und negativ beeinträchtigt (Feldweg). Hier sollen keine Erweiterungen mehr<br />

zugelassen werden, da genügend Auffüllungsflächen zur Verfügung stehen. Die<br />

Interessen der Landwirtschaft sind hier sicher zu stellen.<br />

Es handelt sich allgemein um einen dezentralen Siedlungsraum, der keine<br />

besondere Siedlungsentwicklung aufweist. Zu beachten wäre, dass wegen der<br />

Lärm- und Schadstoffbelastung keine Verbauung in Richtung Autobahn A9<br />

erfolgt.<br />

Zu 4 Ehrenhausener Brückenkopf.<br />

Der Bereich um den Brückenkopf Ehrenhausen hat sich in letzter Zeit<br />

ebenfalls als attraktiver Standort für Gewerbebetriebe erwiesen und ist aufgrund<br />

intensiver Bemühungen durch die Gemeinde auch konsumiert worden. Er weist<br />

eine Mischnutzung auf, wobei die Wohnnutzung durch Betriebserweiterungen<br />

und Neuansiedlungen bereits zurückgedrängt wurde und auch<br />

eine klare Trennung gegeben ist.<br />

Je nach Betriebsstruktur sollen sowohl Gewerbe- als auch I/1-Betriebe hier ihren<br />

Standort haben können.<br />

Die Verbindungen zum Ort Ehrenhausen sowie die verkehrsmäßig günstige<br />

Lage, weiters die verfügbaren Flächen ergeben günstige Voraussetzungen für<br />

eine positive Wirtschaftsentwicklung. Die Gemeinde ist daher gefordert,<br />

zumindest alle infrastrukturellen Maßnahmen zu setzen.<br />

Industriegebiet bei Rohstoffvorrangzone:<br />

Die Ausbeutung des Schotterkoffers ist über einen gewerberechtlichen Bescheid<br />

bereits geregelt.<br />

Ein Nachfolgekonzept wurde bereits erstellt und sieht die Errichtung eines<br />

Wellnesshotels samt Bademöglichkeit im Schotterteich vor. Weiters ist der<br />

Standort neben anderen auch für die Errichtung einer Therme im Gespräch und<br />

wird diese Frage über eine spezielle Untersuchung geklärt werden. Im Falle der<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Zuteilung ist die Frage des Schotterabbaus obsolet und wird eine Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes vorgenommen werden müssen.<br />

Ferienwohngebiet:<br />

Hier handelt es sich um ein abgeschlossenes Bauland um den Schantlsee, dessen<br />

Uferzone auf 9 Besitzer aufgeteilt wurde. Mittels Bebauungsplanung ist die<br />

Bebauung geregelt, und gewährleistet, daß eine Schonung des Naturraumes und<br />

naturhafte Bebauung sichergestellt ist. Hinsichtlich Lärmbelastung wurde eine<br />

Sanierungsfrist gesetzt, die jedoch nur nach Maßgabe der Entscheidungen seitens<br />

der ASFINAG eingehalten werden kann.<br />

Baubewilligungen im gesamten:<br />

Sie erreichen ihren Höhepunkt in den Jahren 1995-1996, wobei das Jahr 1992 als<br />

„Ausreisser“ einen absoluten Spitzenwert erzielt. In der Folge ergibt sich ein<br />

starker Abfall bis 1999, um dann wieder in eine stärkere Tendenz nach oben zu<br />

münden. Als Prognose für die Baubewilligungen kann ein Wert um die 10<br />

angesehen werden, wobei sich durch die starke Attraktivität des Raumes das<br />

Gewerbe besonders stark etabliert hat und der Standort zunehmend an<br />

Bedeutung gewinnt.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 26


Baubewilligungen im Einzelnen:<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Prognostizierter Wohnflächenbedarf:<br />

Im Zeitraum von 2001-2005 gab es 29 Baubewilligungen für Wohnobjekte inkl.<br />

Wohnungen, was einem jährlichen Durchschnitt ca. 6 WE entspricht. Damit<br />

kann an die „guten“ Jahre von 1992-1996 nicht angeschlossen werden und hat<br />

somit eine Konsolidierung stattgefunden.<br />

Die Zahl der Haushalte steigt aber weiterhin ständig und hält derzeit bei 378.<br />

Jährlich wäre mit einem Zuwachs von ca. 5-6 Haushalten zu rechnen.<br />

Als Ziel werden 410 Haushalte angestrebt.<br />

Für die Zeit von 5 Jahren liegt der Minimalbedarf demnach bei ca. 35<br />

Bauplätzen, d.s. bei 900m2 Parzellengröße ca. 3,15 ha.<br />

Die Errichtung von Eigentumswohnungen durch Siedlungsgenossenschaften kann<br />

mit ca. 4 WE zusätzlich berechnet werden.<br />

4 Wohnungen á 400m² = 0,16 ha.<br />

35 Eigenheime á 900m² = 3,15 ha.<br />

Flächensumme = 3,41 ha für 5 Jahre.<br />

Für 15 Jahre ergibt dies einen Flächenbedarf von ca. 10,23ha.<br />

Die Baulandreserven für Wohnbauland sind über das ganze Gemeindegebiet<br />

verstreut:<br />

Im Speziellen sind bei<br />

a) im Dorf beim Liebmann-Grund, Gründlstrasse,<br />

b) auf Pöschl-Grund gegenüber Gemeindeamt,<br />

c) bei Liebmann-Gründe, Gernackerweg,<br />

d) Querstrasse,<br />

e) Birkenweg,<br />

f) Ahornweg.<br />

Freiflächen vorhanden, die restlichen Bereiche sind kleinere Auffüllungsparzellen<br />

innerhalb aufparzellierten Siedlungen oder sonstigen Baulücken, die für die<br />

Siedlungsentwicklung wenig bis gar nicht von Bedeutung sind, da die Gemeinde<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

darauf keinen Zugriff hat und sie auch meist nicht für die Allgemeinheit zum<br />

Kauf angeboten werden.<br />

Die Standortgunst für eine weitere Entwicklung kann für mehrere Bereiche<br />

definiert werden:<br />

A) Neue Perspektiven eröffnen sich im Bereich der Gründe von SAATMAISBAU,<br />

die bei Bedarf als Bauland angeboten werden.<br />

Derzeit wird dieser Bereich als Entwicklungsziel festgehalten.<br />

Das große Areal erfordert die Erstellung eines Bebauungskonzeptes mit den<br />

erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen im größeren Ausmaß unter<br />

Berücksichtigung der verkehrstechnischen äußeren und inneren<br />

Erschließung.<br />

Dieser Bereich kann nur sukzessive und in mehreren Etappen in Anspruch<br />

genommen werden, um zu gewährleisten, daß eine organische Siedlungsentwicklung,<br />

ausgehend von der vorhandenen Verbauung, durchgeführt<br />

wird.<br />

Keinesfalls darf hier die Wohnqualität durch angrenzende Schotterabbau-<br />

Hoffnungsgebiete leiden.<br />

Es ist daher eine ausreichende Lärm- und Schadstoffpufferzone sowie die Hintanhaltung<br />

einer widmungswidrigen Verkehrserregung zu gewährleisten.<br />

Die weiterführende Wohnverbauung sowie der beabsichtigte Schotterabbau sind<br />

auf jeden Fall zeitlich abzustimmen, um Nutzungskollisionen zu vermeiden!<br />

B) Weitere Verdichtung des Wohngebietes entlang der früheren<br />

B69 südlich des Dorfes -> Einfamilienhausbereich für ca. 4-6 WE.<br />

Prognostizierter Gewerbeflächenbedarf:<br />

Sowohl die Gewerbeflächen beim Kreisverkehr als auch beim Brückenkopf<br />

Ehrenhausen sind in den letzten Jahren in starkem Maß in Anspruch genommen<br />

worden:<br />

Beim Kreisverkehr sind neben dem Großmarkt „Minas-Markt“ ein weiterer<br />

Supermarkt, ein Textil- sowie ein Schuhgeschäft, DM-Markt, Friseur und weiters<br />

ein Café gegründet worden. Von der Betriebsstruktur sowie von den weiteren<br />

Ausbauwünschen her gesehen kann sich dieser Bereich in Richtung<br />

Einkaufszentrum entwickeln. Die strategische Lage wird als außerordentlich<br />

günstig empfunden, liegt sie doch am Schnittpunkt zweier Bundesstrassen und<br />

einem Autobahnzubringer, ähnlich wie an den anderen Anschlüssen der<br />

Pyhrnautobahn südlich von Graz, nämlich Unterpremstätten, Kalsdorf und Gralla.<br />

Der Einzugsbereich liegt im regionalen Umraum, d.s. Vogau, Obervogau, Straß,<br />

Spielfeld, St.Veit a.V., weiters bis weit ins Sulmtal und Richtung Ehrenhausen und<br />

Gamlitz, sowie auch über die Staatsgrenze nach Slowenien, und im Fall des<br />

„Minas“-Marktes sogar bis nach Bosnien-Herzegowina.<br />

Hier bieten sich weitere Flächen an, die im Gegensatz zu anderen Bereichen sich<br />

nicht auf der „grünen Wiese“ befinden, sondern mitten im Siedlungsgebiet einer<br />

Gemeinde, die mit insgesamt 50 Betrieben und Firmen bei ca.1200 Einwohnern<br />

eine der höchsten gewerbliche Dichte aufweist.<br />

Die noch freien, angebotenen Flächen belaufen sich auf ca. 5,2 ha und werden<br />

durch die bereits getätigte umgebene Verbauung für andere Betriebsgründungen<br />

immer attraktiver. Es gilt damit als sehr wahrscheinlich, dass zumindest die Hälfte<br />

davon innerhalb der nächsten 5 Jahre konsumiert wird (=2,6ha).<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 28


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Beim Brückenkopf Ehrenhausen sind die angebotenen Flächen innerhalb der<br />

letzten 2 Jahre durch Betriebe verschiedener Art praktisch zur Gänze konsumiert<br />

worden, es befinden sich dort 1 Baufirma, 1 Wein-Lagerhalle und -Verkauf für<br />

Wein und vielfältige Produkte aus regionaler Erzeugung, weiters Erzeugung und<br />

Verkauf von Holzhäusern und –produkten, 1 Elektrofirma und 1 Firma für<br />

Landwirtschafts-maschinen, 1 Spenglerei, 1 Firma für Bohr- und Schneidetechnik.<br />

Auch dieser Bereich ist aufgrund der intensiv erfolgten Entwicklung für weitere<br />

Firmen interessant und sollen daher zusätzliche Flächen zur Absicherung des<br />

Standortes angeboten und aufgeschlossen werden.<br />

Dieser Bereich weist ebenso eine günstige Einzugslage auf, bildet er doch quasi<br />

das Tor zum südsteirischen Weinland, einem Hügelgebiet, welches aufgrund der<br />

Beengtheit durch die Topografie und dezentralen Situation für größere<br />

gewerbliche Entwicklung eher nicht geeignet erscheint. Dagegen liegt Vogau<br />

noch im ebenen Leibnitzer Feld, gewährleistet eine entsprechende Ausweitung<br />

und besitzt auch die entsprechende Nähe zu den Hauptverkehrsträgern.<br />

Die angebotenen Flächen sollen daher mit einer entsprechenden Ausweisung zur<br />

schnellen Umsetzung abgesichert werden.<br />

Die Inanspruchnahme von Gewerbeflächen hängt stark vom Standort sowie von<br />

den angebotenen Flächen ab. Aufgrund der bisherigen Entwicklung kann gesagt<br />

werden, dass die Gemeinde Vogau eine überaus günstige Entwicklungsituation<br />

für Betriebe aller Art bieten kann.<br />

Es sind dies 3 Bereiche, und zwar<br />

die Landesstrasse B67 (Reichsstrasse) für die Entwicklung als KERNGEBIET.<br />

der Bereich beim Kreisverkehr um den „MINAS“-Markt als späteres EZ1+2 und<br />

der Bereich „Brückenkopf Ehrenhausen“ als GEWERBEGEBIET sowie I/1-<br />

Gebiet.<br />

3.4.3 WIRTSCHAFTSSTRUKTUR<br />

A - Sektor Landwirtschaft<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Betrieb sind seit 1989 um 30 reduziert; die<br />

Vollerwerbsbauern sind auf 5 vermindert, ebenso sind aber auch die<br />

Nebenerwerbsbauern bedeutend weniger geworden.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 29


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Die Schrumpfung der landwirtschaftlichen Tätigkeit aufgrund des<br />

Überangebots sowie des verringerten Ertrages ist hinlänglich bekannt, in Vogau<br />

kommt zusätzlich noch die Einschränkung durch die Grundwasserschutz-<br />

und Schongebiete hinzu, die eine entsprechende Ausweitung der Bewirtschaftung<br />

bei vielen Betrieben nicht zulassen.<br />

Starke Nutzungskonflikte entstehen durch Neuausweisungen von Industrie-<br />

und Wohnbauland bzw. bestehen bereits bei vorhandenen Anlagen. Die<br />

Vorrangzonen für landwirtschaftliche Nutzung befinden sich zugunsten anderer<br />

Interessen, wie Industrie- und Gewerbegebiete sowie Bodenentnahmen auf<br />

verstärktem Rückzug.<br />

In Vogau gibt es keine Massentierhaltung, sondern Ackerbau und Grünlandwirtschaft.<br />

Es gibt lediglich einen relvanten Betrieb mit Tierhaltung, der sich im<br />

Dorfgbiet Vogau befindet und dessen Schutzabstände maßgebend sind. Durch<br />

ihn wird die Ortsüblichkeit bestimmt. Die Geruchsemissionen greifen geringfügig<br />

auf ein angrenzendes Wohngebiet über. Die Massentierhaltung soll aufgrund der<br />

zu erwartenden Lärm- und Schadstoffemissionen sowie der Nicht-Ortsüblichkeit<br />

im gesamten Gemeindegebiet unterbunden werden.<br />

Der Anteil der Forstwirtschaft ist relativ gering, in erster Linie handelt es<br />

sich um nicht verwertbaren Laubbaumbestand wie Auwälder.<br />

Es gibt keinen biologischen Landbau in der Gemeinde, sondern normalen Feldfruchtanbau<br />

wie Mais, Kürbis, Gemüse etc.<br />

B - Sektor Gewerbe- und Industrie:<br />

Im Vergleich zur Bevölkerungszahl -knapp 1200EW - weist die Gemeinde eine<br />

hohe Zahl an Klein- und Mittelbetrieben, nämlich ca.50 (auch Dienstleistungen),<br />

auf. Vor allem besticht hier die Vielfalt der Sektoren.<br />

Der Standort der Betriebe ist stark verstreut, von der Landesstraße B67 bis zum<br />

Dorf und weiter zum Brückenkopf Ehrenhausen.<br />

Weitere Betriebe zeigen Interesse am Standort Vogau, wird doch die strategische<br />

Bedeutung für die Wirtschaft zunehmend erkannt: Verkehrsknotenpunkt B67<br />

mit B69 sowie Autobahnzubringer auf A9, weiters Grenznähe zum EU-Land<br />

Slowenien und überregional zu Kroatien. Darüber hinaus kann auch die nahe<br />

Bahnstation Ehrenhausen als manchmal entscheidendes Standortkriterium genannt<br />

werden.<br />

Deshalb ist es wichtig, daß die Gemeinde nicht nur entsprechend geeignete<br />

Grundstücke verfügbar macht und bereitstellt, sondern auch die entsprechende<br />

technische Infrastruktur errichtet.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 30


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Vordringlich ist auch, daß die lokale und regionale Bedeutung im Regionalen<br />

Entwicklungsprogramm für den Bezirk Leibnitz verstärkt ihren Niederschlag<br />

finden muß.<br />

Für den Betrieb "MINAS-MARKT" z.B. ist die Ausweisung eines EZ1-Gebiets<br />

dringend erforderlich, weil dieser aufgrund der Übergröße und Produktpalette<br />

schon lange nicht mehr einem gewöhnlichen Supermarkt zuzuordnen ist, und<br />

sollte daher zur Absicherung gefordert werden. Mit dieser Revision soll die<br />

Überführung des gesamten Umgebungsstandortes in ein späteres EZ1 vollzogen<br />

werden.<br />

Der Standort von Betrieben hängt stark von der Größenordnung bzw. von der<br />

Betriebsart ab. Die größeren verfügbaren Flächen hinter dem MINAS-Markt<br />

an der B69 sollten nicht unbedingt durch Klein- und Kleinstbetriebe<br />

zersplittet, sondern eben für größere reserviert werden.<br />

Als Alternative bietet sich das weiter auszubauende KERNGEBIET an der B67<br />

an, wobei hier allerdings zunehmend das Orts- und Straßenbild wegen der<br />

Vermischung mit bestehenden Wohnobjekten besonders zu beachten wäre.<br />

Desgleichen sind eine geregelte Zufahrt von der Landesstraße zu den einzelnen<br />

Grundstücken sowie die entsprechenden Parkmöglichkeiten mit einzuplanen<br />

und sicherzustellen.<br />

Der Bereich Brückenkopf Ehrenhausen beginnt sich nun weiter zu entwickeln<br />

und ist auch für die Nachbargemeinden Ehrenhausen und Obervogau von<br />

zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung. Neben den bereits konsumierten<br />

Flächen sind zwar noch einige freie vorhanden, es werden jedoch bereits weitere<br />

angedacht. Die Vereinbarkeit mit den landwirtschaftlichen Vorrangzonen muß<br />

jedoch noch geprüft werden.<br />

Die Ausbeutung des Schotterkoffers ist durch die gewerberechtliche Bewilligung<br />

geregelt. Der Schotter soll an Ort und Stelle verarbeitet werden. Dazu ist auch<br />

die Ausweisung eines I/2-Gebietes erforderlich.<br />

Das Nachfolgenutzungskonzept sieht die Errichtung eines Badeteiches und<br />

eines Wellness-Hotels vor.<br />

Es gibt auch starke Bestrebungen, diesen Bereich als Standort für eine Therme<br />

auszuwählen, wobei sich die umliegenden Gemeinden hier konkurrenzieren.<br />

Sollte die Therme hier verwirklicht werden, ist der Schotterabbau ad acta gelegt.<br />

Eine mögliche Therme könnte der gesamten Region enormen wirtschaftlichen<br />

Aufschwung zukommen lassen, ist Vogau doch die Eingangspforte zum<br />

südsteirischen Hügelgebiet mit dem Prädikat „Naturpark Südsteirisches<br />

Weinland“.<br />

C - Dienstleistungssektor:<br />

Vorhandene Betriebe siehe beiliegende Liste.<br />

Es gibt entsprechende Betriebe für den täglichen Bedarf, wie z.B.SPAR-<br />

Markt, MINAS-Markt u.a., die die Nahversorgung auch der Nachbargemeinden<br />

abdecken.<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Schwachstellen befinden sich im Gastgewerbe, es gibt nur zwei reine<br />

Gasthäuser (Koller und Rohrer), eine Pizzeria sowie drei weitere Cafes. Das<br />

Gasthaus Koller weist höheren Standard auf.<br />

Fremdenverkehrstechnische Einrichtungen gibt es in Vogau nicht. Es fehlt<br />

auch die entsprechende Grundvoraussetzung einer attraktiven Landschaft oder<br />

eines anderweitigen Angebotes.<br />

Durch die Senkung der Alkohol-Promillegrenze auf 0,5 ergibt sich für<br />

privatmobile Buschenschankbesucher das Problem der Heimfahrt von der<br />

Weinstraße. Insbesondere kann in diesem Raum kaum eine größere Anzahl von<br />

Personen in einem Betrieb untergebracht werden. Es wäre daher zu<br />

untersuchen, wo in Vogau aufgrund der vorliegenden Studie eine Art Motel<br />

errichtet werden könnte. Zur entsprechenden Auslastung müsste dort<br />

zusätzlich eine Reihe anderer Dienstleistungen untergebracht werden.<br />

Firmenliste der Gemeinde Vogau<br />

Name Zusatz Straße<br />

H-<br />

Nr. PLZ Ort<br />

Mansi Maged Handelsgewerbe Am Prossypark 3/4 8472 Vogau<br />

Breitenberger Martin Güterbeförderung Am Prossypark 5/1 8472 Vogau<br />

Tödling Majda Rasthaus mit Gästezimmer An der Mur 1 8461 Vogau<br />

Elektrotechnik Loibner Elektrogeschäft und Installation An der Mur 4 8461 Vogau<br />

Trend Holzbau GmbH Verkauf von Holzprodukten An der Mur 7 8461 Vogau<br />

Bauunternehmung Ing. Röck GmbH Baufirma An der Mur 10 8461 Vogau<br />

Röck Handels- & Beteiligungs GmbH Baufirma An der Mur 10 8461 Vogau<br />

Vinofaktur Handels GmbH Weinverkauf mit Weinlager An der Mur 13 8461 Vogau<br />

Spenglerei Hödl Spenglerei<br />

Verkauf u. Handel von<br />

An der Mur 2a 8461 Vogau<br />

Kellereimaschinen Weiß<br />

Kellereimaschinen Brückenstraße 4 8461 Vogau<br />

DI Josef Partl Bau GmbH & Co KG Baufirma Reichsstraße 27 8472 Vogau<br />

Dipl. Ing. Josef Partl Bau-GesmbH Baufirma Reichsstraße 27 8472 Vogau<br />

Habernegg Gerald Reifen- und Fahrradhandel Dorfstraße 23 8472 Vogau<br />

Cafe Dolce Vita Cafe Gewerbepark 2 8472 Vogau<br />

DM-Drogeriemarkt Drogeriemarkt und Friseur Gewerbepark 4 8472 Vogau<br />

Vögele-shoes Schuhverkauf Gewerbepark 6 8472 Vogau<br />

Vögele mode Verkauf von Textilwaren Gewerbepark 8 8472 Vogau<br />

Liebmann GmbH Erntetechnik Industriestraße 2 8472 Vogau<br />

Koller Franziska Fußpflege Lindenstraße 16 8472 Vogau<br />

Jautz Claudia, Finanzdienstleistung Finanzdienstleistung Lindenstraße 30 8423 Vogau<br />

Schöffmann Wolfgang Bodenleger Lindenstraße 37 8423 Vogau<br />

Prattner Elke Buchhalterin Lindenstraße 49 8423 Vogau<br />

Minas Austria Handels GmbH Einkaufsmarkt, Kaffeerösterei Minasstraße 1 8472 Vogau<br />

Karas Samuel Restaurant, Pizzeria Reichsstraße 3 8472 Vogau<br />

Carre, Joham Franz Sport- u. Bekleidungsartikel Reichsstraße 11 8472 Vogau<br />

Schadl Alfred Radio- Fernsehverkauf u. Reparatur Reichsstraße 14 8472 Vogau<br />

Koller Hubert Weingasthof Reichsstraße 16 8472 Vogau<br />

Kerkletz Franz Automatenverleih Reichsstraße 17 8472 Vogau<br />

Sauer Wolfgang Autoverkauf Reichsstraße 22 8472 Vogau<br />

Pöschl Peter u. Maria Quelleagentur Reichsstraße 31 8472 Vogau<br />

Schlecker Anton GmbH Drogeriemarkt Reichsstraße 31 8472 Vogau<br />

Url Ingrid Cafe Reichsstraße 31 8472 Vogau<br />

Kern Tennisanlagen KEG Tennisanlage Reichsstraße 56 8472 Vogau<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Karl Thierschädl GmbH Reichsstraße 60 8472 Vogau<br />

Karl Thierschädl GmbH & Co KG Karoseriebau Reichsstraße 60 8472 Vogau<br />

Seiner Friedrich Baumaschinenhandel Reichsstraße 62 8472 Vogau<br />

Gracotech Handels GmbH Oberflächentechnik u. Maschinenhandel Reichsstraße 70 8472 Vogau<br />

IKL Oberflächentechnik GmbH Oberflächentechnik u. Maschinenhandel Reichsstraße 70 8472 Vogau<br />

Spar Österreichische Warenhandels<br />

AG Einkaufsmarkt Reichsstraße 91 8472 Vogau<br />

Herich Christian, Gas- u. Sanitärtechnik Gas- und Sanitärtechnik Reichsstraße<br />

15-<br />

17 8472 Vogau<br />

Holzbau Claus Straßberger GmbH Zimmerei Römerstraße 28 8472 Vogau<br />

Götz Rene Elekroinstallation Römerstraße<br />

St. Veiter<br />

8472 Vogau<br />

Macher Karl Erdarbeiten<br />

Straße<br />

St. Veiter<br />

7 8423 Vogau<br />

Paul Franz Baustoff- u. Brennstoffhandel<br />

Straße<br />

St. Veiter<br />

21 8423 Vogau<br />

Paul Raimund Transportunternehmen<br />

Straße<br />

St. Veiter<br />

21 8423 Vogau<br />

Pölzl Maria Friseur<br />

Straße 28 8423 Vogau<br />

Tennisstüberl Gasthaus Zum Sportplatz 9 8472 Vogau<br />

Wasserverband Leibnitzer Feld Süd Brunnenanlage Murweg 10 8472 Straß<br />

Tomberger Robert Autowaschanlage Pößnitz 183 8463 Leutschach<br />

Röck & Röck Leasing GmbH Bohr- u. Schneidetechnik An der Mur 10 8461 Vogau<br />

3.2.4 INFRASTRUKTUR<br />

VERKEHR:<br />

Mehrere größere Verkehrsträger durchziehen das kleine Gemeindegebiet sowohl<br />

in Nordsüd- als auch Ostwest- Richtung und teilen es dadurch in einzelne<br />

Quartale auf. Die Hauptverkehrsträger für die Gemeinde sind die Landesstraßen<br />

B67 und B69, während die A9 – Pyhrnautobahn als überregionaler Verkehrsträger<br />

von Nord nach Süd und umgekehrt wirksam ist, wobei die B67 auch als Begleit-<br />

und Entlastungsstrasse dient.<br />

Der Autobahnzubringer verbindet die beiden Landesstrassen der B-Kategorie in<br />

einem Kreisverkehr, dessen Umraum als wichtiger Standort in wirtschaftlicher und<br />

verkehrstechnischer Beziehung bezeichnet werden kann.<br />

Zusätzlich sei noch die Eisenbahn an der östlichen Gemeindegrenze mit<br />

Bahnstation in Ehrenhausen erwähnt, welche als wirtschaftlicher Zubringer aus<br />

und in den erweiterten EU-Raum und durch den dadurch bedingten zweigleisigen<br />

Ausbau zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.<br />

Durch die ausgezeichneten Verkehrsverbindungen auf der Straße nach allen<br />

Himmelsrichtungen ist der private Personenverkehr besonders ausgeprägt. Für<br />

Berufstätige gibt es teilweise auch Firmenbusse und Busse der ÖBB sowie die<br />

Eisenbahn. Daneben haben sich auch Fahrgemeinschaften herausgebildet, die<br />

durch die ansteigenden Energiepreise ebenfalls zunehmend an Bedeutung<br />

gewinnen werden.<br />

Im Verkehrsverbund gibt es 2 verschiedene Netze. Während der Schulzeit sind<br />

die Verbindungen als gut zu bezeichnen, außerhalb etwas schlechter.<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Das Straßen- und Wegenetz innerhalb der Gemeinde hat durch die Namensgebung<br />

und Hausnummernvergabe wesentlich an Übersicht gewonnen, zumal<br />

durch die starke Siedlungsentwicklung der letzten Jahre ein großer Orientierungsbedarf<br />

bestanden, und das bestehende System nicht mehr entsprochen hat.<br />

Besonderer Wert wird in diesem Zusammenhang auf eine verkehrstechnisch<br />

einwandfreie Ausführung der bestehenden und neu anzulegenden Strassen zu<br />

legen sein, wie ausreichende Breite, Vermeidung von Umkehrplätzen sowie<br />

Sackgassen, ausreichendes Anbot von Parkplätzen und Strassenbeleuchtung im<br />

verbauten Gebiet.<br />

Die MINAS-Strasse wurde zwecks Aufnahme des Wirtschaftsverkehrs verbreitert<br />

und neu gestaltet.<br />

TECHNISCHE AUSSTATTUNG:<br />

• Abwasserbeseitigung:<br />

Das gesamte Gemeindegebiet ist kanalmäßig erfasst, der kanalisierbare<br />

Bereich umfasst das gesamte Bauland, für das zusätzliche wird das<br />

Kanalnetz erweitert werden.<br />

• Wasserversorgung:<br />

Über die Ortswasserleitung ist das gesamte Gemeindegebiet versorgt.<br />

Die Nitratwerte werden ständig und regelmäßig überprüft. Während von<br />

Beginn 2000 an die Belastung kontinuierlich gesunken ist, stieg sie wiederum<br />

mit Ende 2002 bis Mitte 2003 kräftig an, um dann wieder zu fallen. Im Jahr<br />

2004 treten allerdings wieder höhere Nitratwerte unregelmäßig auf. Bedingt ist<br />

dies durch den Rhythmus der Niederschläge, wobei bei Trockenheit weniger<br />

Schadstoffe ins Grundwasser absinken, während bei größeren<br />

Niederschlägen eine starke Auswaschung erfolgt (Statistik siehe Kapitel<br />

Landschaftsstruktur).<br />

GEMEINBEDARFSEINRICHTUNGEN:<br />

Auch auf diesem Sektor hat die Gemeinde bisher starke Aktivitäten gesetzt,<br />

insbesondere was die sportlichen Einrichtungen betrifft.<br />

An Einrichtungen sind vorhanden:<br />

Fußballfeld<br />

Volleyballfeld<br />

5 Sandplätze für Tennis<br />

Stockschießbahn<br />

Eislauffläche<br />

Bmx-Bahn<br />

Walkingstrecke in den Murauen, Rundkurs mit ca.4km Länge.<br />

3 Radwege treffen sich hier (Murbrücke auf Vogauer Seite):<br />

a) Murradweg<br />

b) Sterzradweg<br />

c) Weinlandradweg.<br />

Als Veranstaltung sei der 12-Stundenlauf auf einem Rundkurs innerhalb der<br />

Gemeinde erwähnt.<br />

Auf kulturellem Gebiet sind vielfältige Veranstaltungen ständig im Programm, wie<br />

Theater 2x im Jahr und diverse Dichterlesungen.<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Für Openair-Veranstaltungen kann auch die neu zu errichtende Parkanlage im alten<br />

Dorf zur Verfügung stehen.<br />

Als besonders wichtig zur Orientierung in der Gemeinde wurde eine Straßennamenbezeichnung<br />

eingeführt.<br />

3.2.5 GEMEINDEHAUSHALT<br />

Gemeindehaushalte<br />

Jahr 1998<br />

Summe der ordentl. Einnahmen 15.759.475,59 ATS<br />

Summe der ordentl. Ausgaben 14.996.436,37 ATS<br />

Überschuß/Abgang 763.039,22 ATS<br />

Summe der außerordentlichen Einnahmen 8.056.703,80 ATS<br />

Summe der außerordentlichen Ausgaben 8.056.703,80 ATS<br />

Abgang 0,00 ATS<br />

Jahr 1999<br />

Summe der ordentl. Einnahmen 14.664.877,43 ATS<br />

Summe der ordentl. Ausgaben 12.435.962,95 ATS<br />

Überschuß/Abgang 2.228.914,48 ATS<br />

Summe der außerordentlichen Einnahmen 2.914.137,27 ATS<br />

Summe der außerordentlichen Ausgaben 2.914.137,27 ATS<br />

Abgang 0,00 ATS<br />

Jahr 2000<br />

Summe der ordentl. Einnahmen 14.332.327,61 ATS<br />

Summe der ordentl. Ausgaben 13.724.995,69 ATS<br />

Überschuß/Abgang 607.331,92 ATS<br />

Summe der außerordentlichen Einnahmen 2.206.849,93 ATS<br />

Summe der außerordentlichen Ausgaben 2.206.849,93 ATS<br />

Abgang 0,00 ATS<br />

Jahr 2001<br />

Summe der ordentl. Einnahmen 16.296.030,66 ATS<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Summe der ordentl. Ausgaben 13.553.912,62 ATS<br />

Überschuß/Abgang 2.742.118,04 ATS<br />

Summe der außerordentlichen Einnahmen 4.021.569,97 ATS<br />

Summe der außerordentlichen Ausgaben 4.021.569,97 ATS<br />

Abgang 0,00 ATS<br />

Jahr 2002<br />

Summe der ordentl. Einnahmen 1.396.551,63 EURO<br />

Summe der ordentl. Ausgaben 1.265.374,11 EURO<br />

Überschuß/Abgang 131.177,52 EURO<br />

Summe der außerordentlichen Einnahmen 395.002,54 EURO<br />

Summe der außerordentlichen Ausgaben 395.002,54 EURO<br />

Abgang 0,00 EURO<br />

Jahr 2003<br />

Summe der ordentl. Einnahmen 1.501.372,95 EURO<br />

Summe der ordentl. Ausgaben 1.139.331,10 EURO<br />

Überschuß/Abgang 362.041,85 EURO<br />

Summe der außerordentlichen Einnahmen 282.850,35 EURO<br />

Summe der außerordentlichen Ausgaben 282.850,35 EURO<br />

Abgang 0,00 EURO<br />

Jahr 2004<br />

Summe der ordentl. Einnahmen 1.208.965,70 EURO<br />

Summe der ordentl. Ausgaben 1.495.574,29 EURO<br />

Überschuß/Abgang 95.482,12 EURO<br />

Summe der außerordentlichen Einnahmen 498.908,58 EURO<br />

Summe der außerordentlichen Ausgaben 498.908,58 EURO<br />

Abgang 0,00 EURO<br />

Als zukünftige Haushaltsprognose bzw. Erwartungen sind geplant:<br />

2006 2007<br />

Summe der Einnahmen 1,247.300.- 1,265.900.-<br />

Summe der Ausgaben 1,227.300.- 1,246.600.-<br />

Finanzschulden 751.821.- 704.421.-<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 36


3.3 Entwicklungsplan<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Die „Stoßrichtungen“ hinsichtlich Siedlungsentwicklung im Wohnbau,<br />

Entwicklungsbereiche im Industrie- und Gewerbebereich sowie für den Schotterabbau<br />

sind mittels verschiedenfärbigen Pfeilen gekennzeichnet.<br />

Größere Hoffnungsgebiete für den Wohnbau sind vor allem bei der Haubensackstrasse<br />

vorgesehen, alle anderen sind Auffüllungs- sowie kleinräumige<br />

Erweiterungsbereiche. Freiflächen sind noch bei den in Angriff genommenen<br />

Siedlungen mit Bebauungsplanung, wie „Pöschl-Siedlung“ und Gründlstrasse.<br />

Das St.Veiter Viertel kann im dörflichen Bereich mit Wohnbau aufgefüllt werden.<br />

Beschränkte Erweiterungsmöglichkeiten ergeben sich an der Landesstrasse in<br />

Richtung Strass (durch Autobahnnähe begrenzt).<br />

Durch die großzügig ausgewiesenen landwirtschaftlichen Vorrangzonen ist die<br />

Weiterentwicklung für Wohnbau und Gewerbe für die weitere Zukunft relativ stark<br />

eingerenzt. Diesbezüglich wurden auch die Siedlungsgrenzen ergänzt sowie<br />

angepaßt.<br />

Mit den getätigten Ausweisung wurde der rasant gewachsenen Wirtschaftsentwicklung<br />

der Gemeinde flächenmäßig Rechnung getragen. Der größte Bedarf<br />

liegt im Zentrum beim MINAS-Markt bis über die B69 zum Brunnenweg. Die EZ-<br />

Ausweisung ist aufgrund der bereits bestehenden Betriebe (MINAS-Markt 1200m²)<br />

und des rasanten wirtschaftlichen Drucks für Betriebsansiedlungen erforderlich.<br />

Eine Komplikation mit nachbarlichen Entwicklungsplanungen besteht nicht, da nicht<br />

grenzüberschreitend.<br />

Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen:<br />

a) <strong>VOGAU</strong> – Altes Dorf:<br />

Das DORFGEBIET, welches eine Mischnutzung aufweist, erstreckt sich<br />

entlang der oberen Dorfstrasse und der Dorfstrasse von der B69 bis zur<br />

Einmündung in die B67 im Osten.<br />

Die Eingrenzung erfolgt einerseits durch die landwirtschaftlichen<br />

Vorrangzonen, die Grünzone sowie durch den Waldbestand.<br />

Ausweitungen können an der Dorfstrasse gegen Süden als Lückenschluss<br />

bis zum letzten Haus an der Westseite erfolgen.<br />

b) Gernackerweg:<br />

Dieser Bereich soll nicht forciert, sondern je nach Bedarf lediglich<br />

aufgefüllt werden. Abgrenzung durch absolute Siedlungsgrenze. Siehe<br />

Entwicklungsplan.<br />

c) Landesstraße B67 (Reichsstrasse).<br />

Im Norden des Kreisverkehrs bestehendes Wohngebiet, dessen Lücken<br />

aufgefüllt werden können. Ausbreitung in die Tiefe durch Siedlungsgrenze<br />

bzw. landwirtsch. Vorrangzone eingegrenzt.<br />

Etablierung eines KERNGEBIETS direkt am Kreisverkehr. Abgrenzung<br />

durch landwirtsch. Vorrangzone.<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 37


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Südlich des Kreisverkehrs soll das Allgemeine Wohngebiet dort, wo sich<br />

andere Entwicklungstendenzen in Richtung Geschäfts- und Industriebereich<br />

ergeben haben, sukzessive in KERNGEBIET umgewandelt<br />

werden. Eine Weiterentwicklung von Wohngebieten soll für diese Bereiche<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Eine weitere Ausweisung von Bauland an vorderster Strassenfront soll nur<br />

mehr der Errichtung von Gewerbebetrieben und Geschäften dienen. In<br />

der zweiten Etappe ist die Entwicklung von Wohnobjekten möglich.<br />

Abgrenzung in die Tiefe durch Vorrangzonen bzw. Siedlungsgrenzen.<br />

Das Industrie- und Gewerbegebiet an der B69 gegenüber GG und I/1 soll<br />

mittelfristig je nach Bedarf über die B69 bis zum Brunnenweg reichen.<br />

e) HAUBENSACKSTRASSE<br />

An der Nordseite der Haubensackstrasse und im rückwärtigen Bereich<br />

des KERNGEBIETS von der B67 weg künftige Siedlungsentwicklung auf<br />

dem Wohnsektor im Ausmaß von ca.1,3ha. Rückwärtige Abgrenzung<br />

durch Siedlungsgrenze am Mitterweg.<br />

f) SCHMIDGASSE<br />

Die Bebauung kann nach Norden bis zum Mitterweg geführt werden. Es<br />

ergibt daraus eine Querverbindung zur Querstrasse.<br />

g) QUERSTRASSE<br />

Die mögliche Bebauung hat das nördliche Ende erreicht. Eine absolute<br />

Siedlungsgrenze ist damit definiert.<br />

Zwischen Querstrasse und Birkenweg soll eine Querverbindung hergestellt<br />

werden.<br />

Im südlichen Bereich der Querstrasse (Kreuzungsbereich Römerstrasse)<br />

sind innere Auffüllungsflächen für eine Wohnbebauung vorhanden.<br />

h) BIRKENWEG<br />

Mögliche Verbauung auf der nordwestlichen Seite.<br />

Es ist eine Querverbindung am Ende mit dem Ahornweg und der<br />

Querstrasse herzustellen, die als absolute Siedlungsgrenze zu definieren<br />

ist.<br />

i) AHORNWEG<br />

Die mögliche Bebauung hat das nördliche Ende erreicht. Zwischen<br />

Ahornweg und Birkenweg ist eine Querverbindung herzustellen, die als<br />

absolute Siedlungsgrenze zu definieren ist. Siehe Entwicklungsplan.<br />

j) ST.VEITER VIERTEL<br />

Die unmittelbare Bachseite muß von Verbauung freigehalten werden.<br />

Abgrenzung der möglichen Bebauung durch Siedlungsgrenze definiert.<br />

Das ausgewiesene Dorfgebiet findet seine Fortsetzung im Norden in der<br />

ausgeuferten Wohnnutzung. Hier sind keine Erweiterungen mehr<br />

zuzulassen. Zusammenschluss der beiden Baulandbereiche nördlich und<br />

südlich im Bereich Lindenstrasse möglich (Priorität 1).<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 38


Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

Weiterführung der Bebauung an der St.Veiterstrasse bis zur bestehenden<br />

Bebauung möglich, jedoch nachrangig zu betrachten (Priorität 2). Beachtung<br />

der Lärmemissionen seitens der A9.<br />

Keine Ausweitung des Dorfgebietes in Richtung Autobahn aufgrund Lärm-<br />

und Schadstoffemissionen.<br />

k) Ehrenhausener Brückenkopf<br />

Abgrenzung des Industrie- und Gewerbegebietes gegen Norden durch<br />

Siedlungsgrenze bzw. landwirtsch. Vorrangzone. Geringe Reserveflächen<br />

vorhanden.<br />

Abgrenzung der Wohnnutzung durch Grünzone. Keine weitere Ausweitung.<br />

l) Industriegebiet in der Rohstoffvorrangzone<br />

Ausweisung lediglich für die Ausbeutung des Schottervorkommens sowie<br />

Verarbeitung an Ort und Stelle. Nach erfolgter Durchführung Ausweisung<br />

gemäß Nachfolgenutzungskonzept.<br />

a) Örtliche Siedlungsschwerpunkte nach Prioritäten:<br />

Wohnen: 1) Ortszentrum – Pöschl- und Deutschmann-Siedlung an der<br />

Dorfstrasse<br />

2) Gründlstrasse<br />

3) Gernackerweg<br />

4) Birkenweg – Ahornweg<br />

5) Saatmaisbau- Gründe<br />

6) St.Veiter Viertel<br />

7) Querstrasse, Bereich Kreuzung Römerstrasse<br />

Industrie- und Gewerbe:<br />

1) EZ-Bereich und anschliessendes I/1-Gebiet sowie Gewerbegebiet<br />

2) Industrie- und Gewerbegebiet Brückenkopf Ehrenhausen<br />

3) Gewerbegebiet Bereich Baufirma Partl zwischen Dorfstrasse und<br />

Reichsstrasse<br />

4) Industriegebiet für Rohstoffvorrrangzone am Rotkreuzweg<br />

Kerngebiete:<br />

1) Kerngebiete beidseitig der B67 vom Brunnenschutzgebiet bis zur<br />

Gemeindegrenze zu Strass<br />

b) Örtliche Vorrangzonen:<br />

Wohnen: 1) Gernackerweg bis zur Siedlungsgrenze<br />

2) Schmidgasse bis zur Siedlungsgrenze<br />

3) Saatmaisbau-Gründe bis zur Siedlungsgrenze<br />

4) Deutschmannsiedlung bis zum letzten Haus im Süden<br />

5) St.Veiter Viertel, Lückenschluss zwischen Wohngebiet und<br />

Dorfgebiet.<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

3.4 ZIEL- und MASSNAHMENKATALOG<br />

1. NATURRÄUMLICHE ZIELSETZUNGEN<br />

a) Verbot der Massentierhaltung im ganzen Gemeindegebiet aufgrund der<br />

Grundwasserbelastung und Nicht-Ortsüblichkeit.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

b) Naturhafter Ausbau des Ortszentrums mit landschafts- und ortsbildgestalteri-<br />

schen Maßnahmen -> Parkanlage samt Biotop, entsprechende Fuß- und<br />

Radwege.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

c) Überprüfung der Hochwassergefährdung durch die Mur im Bereich des<br />

Hochwasserdammes.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde, Baubezirksleitung.<br />

2. WIRTSCHAFTSZIELE<br />

a) Sicherung bzw. Bereitstellung von Flächen für Betriebe beim Minas-Markt,<br />

Brückenkopf Ehrenhausen und KERNGEBIET an der B67.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

b) Sicherung bzw. Bereitstellung von Flächen für bestehende Gewerbebetriebe<br />

im Bereich Baufirma Partl sowie der Betriebe an der Landesstraße B67.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

c) Standortsuche für ein MOTEL-Projekt in Vogau zur Kompensierung der<br />

Bettenknappheit im südsteirischen Raum, nach bereits vorliegender Studie.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

d) Ausbau im Gastgewerbebereich unter Berücksichtigung entsprechender<br />

Qualitätsansprüche der Gäste.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

3. ZIELSETZUNGEN FÜR DIE BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG<br />

a) Bereitstellung von entsprechendem Bauland mit Schutz vor Lärm- und<br />

Schadstoffimissionen. Vermeidung von Nutzungskonflikten.<br />

Zurücknahme bzw. restriktive Handhabung des Baulands mit übermäßiger<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

vorhandener oder zu erwartender Schadstoff- und Lärmbelastung.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

b) Förderung der Errichtung von Einfamilienhäusern und Wohnungen mit<br />

entsprechender Größe. Keine Single-Wohnungen.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

c) Entwicklung eines niveauvollen Orts- und Straßenbildes mit gehobener<br />

Baukultur und Ausstattung (Parkanlage). Im Speziellen Altes Dorf.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

d) Sicherstellung bzw. Ausbau von Einrichtungen des täglichen Bedarfs<br />

(Wirtschaft, Dienstleistungen, Ausbau des GG-Bereichs zu EZ-Nutzung).<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

e) Ausbau von Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen unter Berücksichtigung<br />

der naturräumlichen Gegebenheiten (Parkanlage).<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

f) Sicherung und Bereitstellung von Kern- und Industrie- bzw EZ-Gebieten<br />

durch Ausbau der Verkehrs- und techn. Infrastruktur zur Sicherung und<br />

Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der Gemeinde.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

g) Etappenweise Neuausweisung von Wohnbauland größeren Ausmaßes<br />

nach Bedarf mit dem Ziel der Verdichtung in den traditionellen Siedlungsbereichen<br />

sowie im Bereich der Firma Saatmaisbau zwecks Entwicklung<br />

geeigneter städtebaulicher Strukturen mit Zentrumscharakter.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

4. ZIELSETZUNGEN FÜR DIE INFRASTRUKTUR<br />

a) Zügige Weiterführung der Komplettentsorgung im Abwasserbereich nach<br />

Stand der Technik im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der<br />

Gemeinde.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

b) Errichtung der Strassenbeleuchtung für das gesamte verbaute Gebiet.<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

c) Weiterer Ausbau der Gemeindestrassen, wie Verbreiterungen,<br />

Verbesserungen und Gestaltung von Zu- und Abfahrten.<br />

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Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

d) Komplettierung der öffentlichen Parkanlage im Zentrum des alten Dorfes<br />

Planer und Träger -> Gemeinde.<br />

3.5 Sachbereichskonzepte<br />

3.5.1 Schottergrubenkonzept<br />

Das erstellte Konzept beinhaltet die Erfassung sämtlicher Bodenentnahmen<br />

in Form von Trocken- und Naßbaggerungen. Diese sind im Flächenwidmungsplan<br />

als Sondernutzungen (Altbestand) eingetragen.<br />

3.5.2 Folgenutzungskonzept für Naßbaggerung<br />

Das erstellte Konzept erfaßt die Nachfolgenutzung der künftigen<br />

Naßbaggerung in der Rohstoffvorrangzone. Es sieht die Errichtung eines<br />

Badesees mit einer Wellness-Hotelanlage vor.<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

3.6 PRÜFUNG DER ERFORDERLICHKEIT EINER<br />

UMWELTPRÜFUNG:<br />

Aus den Ziel- und Massnahmenkatalog ist zu entnehmen, daß neben den üblichen<br />

Wohngebietserweiterungen vornehmlich die Umwandlung des Industrie- und<br />

Gewerbegebietes beim MINAS-Markt zu GEWERBEGEBIET und später zu EZ1<br />

gefordert wird. Als Bestand werden der MINAS-Markt, sowie der SPAR-Markt,<br />

VÖGELE-Mode und VÖGELE-Schuh mit den entsprechend vorhandenen<br />

Parkplätzen angeführt.<br />

Der SPAR-Markt plant eine Vergrößerung der Verkaufsfläche.<br />

Als noch verfügbare Freiflächen sind ca. 1,8ha vorhanden. Sämtliche GG-Flächen<br />

wie auch das angrenzende I/1-Gebiet sind bereits im Flächenwidmungsplan 3.0<br />

ausgewiesen.<br />

Die erforderlichen Parkplätze sind nach §23a,Abs.8, in Hoch- oder Tiefgaragen<br />

bereitzustellen. Die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen wird je nach Größenordnung<br />

zu prüfen sein.<br />

Im FLWPL 3.0 waren diese Flächen als Industrie- und Gewerbegebiet 2<br />

ausgewiesen. Die angestrebte Ausweisung als GG bzw. später als EZ1 läßt keine<br />

Verstärkung der Umwelteinflüsse erwarten, da einerseits mehr als die Hälfte bereits<br />

Bestand sind, andererseits nur Autoverkehr gegeben sein wird, während bei I2-<br />

Betriebe auch Schadstoffemissionen aus der Erzeugung angenommen werden<br />

können.<br />

Eine weitere Industriegebietserweiterung soll zwecks Ausnutzung des schon<br />

betriebenen Standortes am Brückenkopf Ehrenhausen stattfinden.<br />

Die Baulandfläche beträgt ca. 1,8ha. Es ist an eine Ansiedlung für Gewerbetreibende<br />

aus dem Bausektor gedacht. Das sind übliche Hallenbauten mit<br />

Freilagerflächen und Verkehrsflächen für den Fuhrpark sowie Angestellten und<br />

Besuchern.<br />

Eine maßgebliche Umweltbelastung ist aus den zu beurteilenden Kriterien nicht zu<br />

entnehmen.<br />

SUP - Prüfung der I/1-Flächen<br />

Brückenkopf Ehrenhausen<br />

Schutzgüter/Interessen Bestandserhebung und<br />

Strukturanalyse<br />

(Beschreibung)<br />

Prüfung nach<br />

den Kriterien<br />

des §3 Abs.4<br />

Beurteilung der<br />

voraussichtlich<br />

en Umweltauswirkungen<br />

Begründung<br />

1.Umweltmedien<br />

1.1 Boden und Untergrund Ackerfläche nicht sensibel gegeben Versiegelung der<br />

Flächen<br />

1.2 Lärm offene und ebene nicht sensibel gegeben auch freie<br />

Fläche<br />

Manipulationsflächen<br />

1.3 Luft, Mikro- und angrenzend an nicht sensibel gegeben Autoverkehr<br />

Makroklima<br />

bestehendes Industriegebiet<br />

Fa.Röck<br />

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1.4 Grund- und<br />

Oberflächenwässer<br />

2. Fauna und Flora<br />

Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

derzeit Ackerfläche nicht sensibel gering<br />

gegeben<br />

Versickerung der<br />

Meteorwässer<br />

2.1 Lebensräume und<br />

Biotope<br />

unbedeutend nicht sensibel nicht gegeben nicht vorhanden<br />

2.2 Vegetation und Tierwelt unbedeutend nicht sensibel nicht gegeben nicht vorhanden<br />

3. Mensch<br />

3.1 Erholungsnutzung keine nicht sensibel nicht gegeben nicht vorhanden<br />

3.2 Landschaftsstruktur und<br />

-bild<br />

3.3 Kulturgüter und Ortsbild am Rand des<br />

Industriegebietes, auf<br />

offenem Feld<br />

3.4 Forst- und<br />

Landwirtschaft<br />

3.5 Naturräumliche<br />

Gefährdungen<br />

landw.genutzte Fläche nicht sensibel gering<br />

gegeben<br />

nicht sensibel gering<br />

gegeben<br />

geringe Ausweitung<br />

des Bestands<br />

Ausweitung des<br />

bereits vorhandenen<br />

Gewerbestand-ortes<br />

landw.genutzte Fläche nicht sensibel gegeben Versiegelung der<br />

Flächen<br />

keine nicht sensibel nicht gegeben geringe Wertigkeit<br />

der Ackerfläche<br />

Die Rohstoffvorrangzone für den Schotterabbau ist laut REPRO dargestellt, die<br />

Ausbeutung des Schotterkoffers ist durch die vorhandene gewerberechtliche<br />

Bewilligung abgesichert. Eine Ausweisung erfolgte bereits im FLWPL 3.0. Das<br />

bestehende Industriegebiet dient ausschließlich der Ausbeutung und Verarbeitung<br />

des Schottervorkommens.<br />

Vogau weist ca. 50 Betriebe auf, vornehmlich auf dem Handels- und Dienstleistungssektor,<br />

die keine relevanten Schadstoff- oder anderweitigen Emissionen<br />

mit sich bringen. Siehe Firmenliste auf dem Dienstleistungssektor, Punkt 4.3.3.<br />

Diesbezüglich sind auch seitens der Betriebe keine weiteren Ziele und Massnahmen<br />

vorgesehen, die eine Umweltprüfung erforderlich machen würden.<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

4. ANHANG UND VERZEICHNISSE<br />

4.1 Siedlungsleitbild 3.0<br />

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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />

4.2 Statistische Daten aus der Landesstatistik Steiermark<br />

JÄHRLICH ERHOBENE DATEN<br />

Bevölkerungsbewegung<br />

2004 2003 2002 2001 2000<br />

Lebendgeborene 9 11 8 8 8<br />

Gestorbene 9 8 14 10 9<br />

Geburtenbilanz 0 3 -6 -2 -1<br />

Zuzug 77 74 104 60 62<br />

Wegzug 100 50 56 53 75<br />

Wanderungsbilanz -23 24 48 7 -13<br />

Bildung<br />

Veränderung<br />

2002 2001 2000 2001/2002 2000/2001<br />

Kindertagesheime 1 1 1 0,0% 0,0%<br />

Kinder in Kindertagesheimen 21 22 23 -4,5% -4,3%<br />

Schulen 0 0 0<br />

Schüler 0 0 0<br />

Arbeitslosigkeit<br />

Veränderung<br />

2005 2004 2003 2004/2005 2003/2004<br />

Arbeitslose (im Jahresdurchschnitt) 40 33 35 21,2% -5,7%<br />

Steuerkraftkopfquote<br />

Veränderung<br />

2004 2003 2002 2003/2004 2002/2003<br />

Steuerkraftkopfquote in € 680 695 694 -2,1% 0,3%<br />

Ankünfte gesamt in allen<br />

Unterkunftsarten<br />

Nächtigungen gesamt in allen<br />

Unterkunftsarten<br />

Tourismus<br />

Veränderung<br />

2005 2004 2003 2004/05 2003/04<br />

0 0 0 - -<br />

Wohnbau<br />

0 0 0 - -<br />

Veränderung<br />

2002 2001 2000 2001/2002 2000/2001<br />

Fertiggestellte Gebäude 7 5 1<br />

Fertiggestellte Wohnungen 17 11 2<br />

Quelle: Statistik Austria, Berechnung: Landesstatistik<br />

Steiermark<br />

Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 46

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