ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT VOGAU
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ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT VOGAU
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Graz, am 10.3.2006<br />
Verfasser:<br />
<strong>ÖRTLICHES</strong> <strong>ENTWICKLUNGSKONZEPT</strong><br />
der Gemeinde<br />
<strong>VOGAU</strong><br />
in der Fassung 4.0<br />
Gemeinderatsbeschluß für Auflage: 14.9.2005<br />
Architekt DI.Rudolf Fuhrmann<br />
8045 Graz, Popelkaring 35<br />
Tel.o316/69 33 95, email arch@fuhrmann.co.at<br />
Auflagefrist von 7.10.2005 bis 5.12.2005<br />
Endbeschluss am 10.3.2006
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. – KURZFASSUNG 3<br />
2. – VERORDNUNG<br />
2.1 – VERORDNUNGSWORTLAUT 6<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 2<br />
Seite<br />
3. - ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
3.1 – VERGLEICH DER ÄNDERUNGEN 8<br />
3.2. – BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE 14<br />
3.3. – ENTWICKLUNGSPLAN 37<br />
3.4. – ZIEL- UND MASSNAHMENKATALOG 40<br />
3.5. – SACHBEREICHSKONZEPTE 42<br />
3.6. – PRÜFUNG DER ERFORDERLICHKEIT 43<br />
EINER UMWELTPRÜFUNG<br />
4. - ANHANG UND VERZEICHNISSE 46<br />
4.1 Entwicklungsplan im Vergleich<br />
4.2 Statistische Daten aus der Landesstatistik Steiermark<br />
4.3 Sachbereichskonzept Nachfolgenutzung Naßbaggerung
1. KURZFASSUNG<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Im Bezirk Leibnitz muß der Gemeinde Vogau eine steigende wirtschaftliche und<br />
verkehrsstrategische Rolle zugemessen werden.<br />
Interessant ist die Tendenz der letzten Jahre, die sowohl ein spürbares<br />
Wirtschaftswachstum aufzeigen wie keine andere Nachbargemeinde, als auch einen<br />
enormen Bevölkerungszuwachs, der in den letzten 4 Jahren über 10% betrug.<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
Einw ohner von 1986 - 2009<br />
1057<br />
934 935 931 932 949<br />
1140<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1991<br />
2001<br />
2003<br />
Im Jahr<br />
Es kann daher angenommen werden, daß Vogau unter Wahrnehmung<br />
verschiedener strategischer Voraussetzungen eine langfristige Aufwärtsentwicklung<br />
durchführt. Vor allem ist es ihre verkehrsstrategische Lage, die die<br />
Gemeinde sowohl für die Wirtschaft als auch für die Wohnbevölkerung interessant<br />
macht:<br />
• Die Autobahn A9 führt durch das Gemeindegebiet, ein Zubringer bis ins<br />
Zentrum.<br />
• Zwei wichtige Landesstrassen, die B67 und B69, kreuzen sich im Zentrum.<br />
• Der Bahnhof Ehrenhausen liegt unmittelbar an der Gemeindegrenze. Die<br />
Südbahnstrecke wird nunmehr zweigleisig ausgebaut. Ein erhöhter<br />
Bahnverkehr zwischen den EU-Ländern und darüber hinaus ist zu erwarten.<br />
• Die unmittelbare Grenzlage kann auch insofern positiv gesehen werden, als<br />
noch vor Leibnitz und Graz Handel und Wirtschaft mit EU-Slowenien und<br />
Kroatien sowie Bosnien in gewissem Grad abgefangen werden.<br />
• Die Entfernungen zu den benachbarten Wirtschaftszentren bewegen sich<br />
im durchaus zumutbaren Rahmen, und durch die Autobahn spielt die<br />
Belastung der Pendler keine wesentliche Rolle, diese bietet sogar Vorteile<br />
gegen über anderen, zu Graz näheren Gemeinden.<br />
• Vogau wird auch immer mehr als Wohnsitzgemeinde erkannt. Die Entfernung<br />
zu Graz beträgt lediglich ca.40km und nach Marburg ca. 38km. Diese<br />
Entfernungen sind für Pendler auf der Autobahn bewältigbar.<br />
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1300<br />
2009
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Die Gemeinde Vogau ist in der äußeren und inneren verkehrstechnischen<br />
Erschliessung auf einem sehr guten Niveau und optimal in das überregionale Netz<br />
eingebunden.<br />
Aus der oben dargestellten Karte ist klar ersichtlich, welche Bedeutung die vorgenannten<br />
Hauptverkehrsträger für Vogau haben.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 4
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Es geht vor allem um die Sicherung und den Ausbau der Wirtschaftsstandorte beim<br />
MINAS-Markt sowie beim Brückenkopf Ehrenhausen, und um den entsprechenden<br />
Niederschlag und Festlegung im Regionalen Entwicklungsprogramm des Bezirkes<br />
Leibnitz.<br />
Darüber hinaus geht es um weitere Absicherungen von gewachsenen<br />
Gewerbegebieten außerhalb dieser zentralen Bereiche, insbesondere Betriebsstandorte<br />
an der Landesstrasse B67. Vogau weist, gemessen zur Einwohnerzahl von<br />
knapp 1200, eine überproportionale Anzahl von Betrieben auf, nämlich 50.<br />
Die Gemeinde Vogau hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort als<br />
Nahversorgungszentrum für die umliegenden Gemeinden weiter auszubauen. Wie<br />
mehrfach angeführt, sind aufgrund der strategischen Lage im größeren Umraum und<br />
in Bezug auf die Verkehrslage sowie den Abwanderungstendenzen aus den<br />
Nachbargemeinden die besten Voraussetzungen für eine Verfestigung des<br />
Wirtschaftsstandortes gegeben, und können für alle Umlandgemeinden nur Vorteile<br />
daraus gezogen werden. Deshalb ist auch eine Ausweisung als EZ1-Gebiet<br />
§23a,Abs.7, Stmk.ROG unerläßlich.<br />
Der Standort Vogau soll auch auf dem Sektor „Tourismus“ stärker unterstrichen<br />
werden. Schließlich handelt es sich um den Eingang zum südsteirischen Weinland<br />
und somit um eine strategisch sensible Zone. Der Bau eines Motels sowie der<br />
Thermenstandort sind seit längerem im Gespräch und diese Ideen sollen weiter<br />
verfolgt werden. Auch im Bereich Gastgewerbe unter Berücksichtigung<br />
entsprechender Qualitätsansprüche der Gäste sind Kapazitäten frei und sind in die<br />
gesamtstrategischen Überlegungen miteinzubeziehen.<br />
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2. VERORDNUNG<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>VOGAU</strong> hat aufgrund der §§ 21,31, Stmk.ROG.<br />
idgF. in seiner Sitzung vom 10.3.2006 das geänderte<br />
ÖRTLICHE <strong>ENTWICKLUNGSKONZEPT</strong> in der Fassung 4.0<br />
beschlossen.<br />
2.2 WORTLAUT DER VERORDNUNG<br />
§1 ZEICHNERISCHE DARSTELLUNG<br />
Die zeichnerische Darstellung im Masstab 1:10000 (Entwicklungsplan in der<br />
Beilage) basierend auf der Orthofotounterlage mit Stand 2005, zur Verfügung gestellt<br />
durch das Land Steiermark, bildet einen integrierenden Bestandteil dieser<br />
Verordnung und stellt die räumliche Gliederung des Gemeindegebietes<br />
hinsichtlich der Siedlungsentwicklung, Planungsabsichten sowie Nutzungsbeschränkungen<br />
dar.<br />
§2 VERFASSER<br />
Das Örtliche Entwicklungskonzept samt Entwicklungsplan wurde von Architekt<br />
DI.Rudolf FUHRMANN, 8045 Graz, Popelkaring 35, mit Datum vom 20.1.2006,<br />
verfasst.<br />
§3 FESTLEGUNGEN DES ENTWICKLUNGSPLANES IM WIRKUNGSBEREICH<br />
DER GEMEINDE<br />
a) Landwirtschaftliche Vorrangzonen laut REPRO Leibnitz zwischen B67 und<br />
Autobahn A9 sowie westlich der B69 und südlich der B67.<br />
b) Grünzonen laut REPRO Leibnitz nördlich der Mur<br />
c) Rohstoffvorrangzone laut REPRO Leibnitz im Bereich nördlich und östlich<br />
des Deutschmannsees<br />
d) Vogau ist im REPRO Leibnitz als INDUSTRIELL-GEWERBLICHER<br />
ENTWICKLUNGSSTANDORT festgelegt:<br />
1) Standort Bereich Minas-Markt, Zentrum für Handel.<br />
2) Brückenkopf Ehrenhausen<br />
§4 RAUMBEZOGENE ZIELE UND MASSNAHMEN<br />
a) Sicherung bzw. Bereitstellung von Flächen für Betriebe beim Minas-Markt –<br />
Zentrum Handel, Brückenkopf Ehrenhausen und KERNGEBIETEN an der<br />
B67, Baufirma Partl an der Römerstraße, durch Ausbau der Verkehrs- und<br />
techn. Infrastruktur zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb<br />
der Gemeinde.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 6
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
b) Bereitstellung von entsprechendem Bauland mit Schutz vor Lärm- und<br />
Schadstoffimissionen im Bereich ider Firma Saatmaisbau zwecks<br />
Entwicklung geeigneter städtebaulicher Strukturen mit Zentrumscharakter.<br />
c) Absolute und relative Siedlungsgrenzen:<br />
Die absolute Siedlungsgrenzen dienen der Abgrenzung der Siedlungsentwicklung<br />
aus naturräumlichen, topografischen oder ortsplanerischen Gründen,<br />
welche keinesfalls überschritten werden dürfen.<br />
Die relativen Grenzen können kleinräumig aus topografischen, räumlichen<br />
oder funktionellen Gründen um maximal 1 Bauparzelle (Tiefe von max.30m)<br />
überschritten werden.<br />
§5 RECHTSKRAFT<br />
Nach Genehmigung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.0 durch die Landesregierung<br />
beginnt seine Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist (2 Wochen) folgenden Tag.<br />
§6 AUSSER KRAFT TRETEN<br />
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das Örtliche Entwicklungskonzept,<br />
Version 3.0 und Änderung 3.1, außer Kraft.<br />
Vogau, am 10.März 2006<br />
Für den Gemeinderat:<br />
Der Bürgermeister:<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 7
3. ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
3.1 VERGLEICH DER ÄNDERUNGEN:<br />
3.1.1 Erfolgte Umsetzungen aus Siedlungsleitbild 3.0:<br />
Siedlungsleitbild 3.0 Umsetz-<br />
1) <strong>VOGAU</strong> - DORF.<br />
Ausbildung eines Ortszentrums an der Kreuzung der Dorfstraße in<br />
Richtung Ehrenhausen, Nähe Gemeindeamt, durch Errichten von<br />
zusätzlichen Wohnobjekte sowie entsprechende Platzdurchgestaltung.<br />
Eine zusätzliche Anzahl von Parkplätzen sollte<br />
ebenfalls in diesem Konzept Platz finden. Gleichzeitig ist es jedoch<br />
erforderlich, die Gesamtstruktur des Dorfes zu wahren. Innerhalb<br />
des Ortes (östlich von Liebmann-Grund) sind Auffüllungen<br />
möglich. In der Verlängerung der Dorfes, westlich der B69,<br />
restriktive Vorgangsweise, nur mehr Auffüllungen von<br />
Baulücken, keine Erweiterungen mehr. In Richtung Ehrenhausen<br />
ist westlich der früheren B69 Lückenauffüllung möglich.<br />
2) Bundesstraße B67<br />
Dort wo sich ausschließlich Wohnbauten bereits befinden,<br />
nördlich und südlich des Kreisverkehrs, sollen<br />
Lärmschutzmaßnahmen die Immissionen abmindern.<br />
Die entsprechenden Maßnahmen wären:<br />
A) Aufbringen von Flüsterasphalt.<br />
B) Einbau von Lärmschutzfenstern.<br />
C) Entsprechende Grundrißausbildung der Wohnungen.<br />
D) Herabminderung der Durchfahrtsgeschwindigkeiten.<br />
Diese sollen in ein Straßengestaltungskonzept eingebunden<br />
werden.<br />
Der verkehrsmäßig günstige Standort eignet sich daher eher für<br />
die Errichtung von kleinen und mittleren Gewerbebetrieben, die<br />
auch in einem KERNGEBIET Platz finden können. Der<br />
bestehende Gewerbebetrieb Thierschädl soll durch Ausweisung<br />
eines I/2-Gebietes gesichert werden, ebenso die Nachbarbetriebe<br />
im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.<br />
Eine weitere Ausweisung von Bauland in der ersten Etappe<br />
(Straßenfront) soll nur mehr der Errichtung von<br />
Gewerbebetrieben und Geschäften dienen. In der zweiten Etappe<br />
ist die Entwicklung von Wohnobjekten vorstellbar. Die absoluten<br />
Siedlungs- grenzen nach rückwärts dürfen künftig nicht mehr<br />
überschritten werden. Ins- besondere betrifft dies den Bereich<br />
ungen<br />
Öffentliche<br />
Parkanlage<br />
umgesetzt.<br />
Liebmann-<br />
Gründe<br />
umgesetzt(Gründl<br />
strasse). Im Dorf<br />
Süd weiterhin<br />
Lückenauffüllung<br />
möglich.<br />
Lärmminderungs-<br />
maßnahmen<br />
sollen<br />
weitergeführt<br />
werden.<br />
Wird<br />
weitergeführt.<br />
Wird<br />
weitergeführt<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 8
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
beim Deutschmann-See, hinter dem Sportplatz und bis zum<br />
ersten Querweg beim Anwesen der Saatmais-Bau, sowie<br />
nördlich des Kreisverkehrs, Bereich Liebmann.<br />
An der Kreuzung der beiden Bundesstraßen B67 und B69 ist an<br />
die Ausbildung eines größeren Industriebereichs I/2 gedacht,<br />
der eine hohe Standortgunst aufweist (derzeit MINAS-Markt<br />
und SPAR-Markt). Die Aufschließung erfolgt über beide Straßen<br />
sowie über den Gemeindeweg hinter dem MINAS-Markt. Die<br />
Industrieflächen könnten sich in der Folge entlang der B69, aber<br />
auch auf den Liebmann-Gründen entwickeln, weiter die Minas-<br />
Straße bis zur B67.<br />
EZ-Ausweisung des MINAS-Marktes aufgrund seiner großen<br />
Verkaufsfläche soll als Zielvorstellung an die Regionalplanung<br />
weitergegeben werden.<br />
3) ST.VEITER VIERTEL.<br />
Die Besiedlung ist in Einklang mit der ländlichen Umgebung zu<br />
bringen, was besonders erfordert, daß die westliche Seite der<br />
Einfahrtsstraße zum Bach hin von der Verbauung<br />
freigehalten wird. Auch hier ist eine absolute Siedlungs- grenze<br />
definiert.<br />
Das ausgewiesene Dorfgebiet findet seine Fortsetzung im<br />
Norden in der ausufernden Wohnnutzung. Hier sollen keine<br />
Erweiterungen mehr zugelassen werden, da genügend<br />
Auffüllungsflächen zur Verfügung stehen. Die Interessen der<br />
Landwirtschaft sind hier sicher zu stellen.<br />
4) EHRENHAUSENER BRÜCKENKOPF<br />
Die Verbindungen zum Ort Ehrenhausen sowie die<br />
verkehrsmäßig günstige Lage, weiters die verfügbaren Flächen<br />
ergeben günstige Voraussetzungen für eine positive<br />
Wirtschaftsentwicklung. Die Gemeinde ist daher gefordert,<br />
zumindest alle infrastrukturellen Maßnahmen zu setzen. Eine<br />
teilweise Rücknahme der landwirtschaftlichen Vorrangzonen für<br />
die Absicherung des Gewerbesektors ist anzustreben und im<br />
Regionalen Entwicklungsprogramm zu urgieren.<br />
Das ALLGEMEINE WOHNGEBIET soll nicht mehr in Richtung<br />
Obervogau weiterentwickelt werden, da dies eine Ausuferung des<br />
Baulands in die landwirtschaftlichen Flächen bedeuten würde,<br />
welche siedlungstechnisch negativ zu sehen ist.<br />
5) INDUSTRIEGEBIET bei Rohstoffvorrangzone<br />
Dieses Industriegebiet dient ausschließlich der Errichtung von<br />
Betrieben, die der Schottergewinnung vor Ort und dessen<br />
Verarbeitung dienen. Die Nutzung kann erst dann erfolgen, wenn<br />
nachfolgende Aufschließungserfordernisse erfüllt wurden:<br />
a) Zu- und Abfahrtsmöglichkeit ausschließlich über die Autobahn<br />
A9.<br />
b) Errichtung der technischen Infrastruktur (Wasser, Abwasser<br />
etc.).<br />
c) Erstellung eines Nachfolgenutzungskonzeptes für die<br />
Wird umgesetzt<br />
Wird<br />
weitergeführt.<br />
Einführung<br />
absoluter<br />
Siedlungsgrenzen.<br />
Ist großteils<br />
umgesetzt, wird<br />
weitergeführt.<br />
Nachfolgenutzun<br />
gs-konzept<br />
erstellt,<br />
Naßbaggerung<br />
noch nicht in<br />
Angriff<br />
genommen.<br />
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Naßbaggerung samt Industriebereich.<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
§3 SICHERUNG DER BAULANDBEREICHE.<br />
A) Anstreben einer EZ-Ausweisung für den Betrieb "MINAS" zur<br />
Absicherung des Standortes. Über Antrag soll die Landesregierung<br />
die Nutzungsänderung gem.§19, Baugesetz genehmigen.<br />
B) Leichte Korrekturen der landwirtschaftlichen Vorrangzonen im<br />
regionalen Entwicklungsprogramm zur Absicherung der Wohn-<br />
und Betriebsstandorte für den Bereich "Brückenkopf<br />
Ehrenhausen".<br />
§4 NATURRÄUMLICHE ZIELSETZUNGEN<br />
A) Anpassung des Ferienwohngebietes beim Schantlsee an den<br />
Bedarf der einzelnen Grundbesitzer unter möglichster Schonung<br />
des Naturraumes und Landschaftsbildes.<br />
B) Erarbeitung eines Konzeptes für den Deutschmannsee für eine<br />
sanfte Badenutzung.<br />
C) Antrag auf Ausweisung eines geschützten Landschaftsteiles für<br />
den Auwald- streifen an der Mur als Weiterführung der Sulm- und<br />
Murauen. Zusammenschluß der Waldflächen an der Mur für<br />
Schaffung einer durchgehenden ökologischen Zone.<br />
D) Konzepterstellung für die Nachfolgenutzung der künftigen<br />
Naßbaggerung.<br />
§5 WIRTSCHAFTSZIELE<br />
A)<br />
Ausweisung einer projektierten Abbaufläche für eine<br />
Naßbaggerung im Bereich entlang der Autobahn A9 laut<br />
Regionalem Entwicklungsprogramm für den Bezirk Leibnitz in<br />
einer Tiefe von maximal 120m, sowie Ausweisung im<br />
Siedlungsleitbild<br />
einer späteren Ausweitung bis zum „Rot-Kreuz-Weg“ und<br />
Ausweisung eines Industriegebietes für die Errichtung eines<br />
Betonwerkes zur lokalen Weiterverarbeitung des Schotters.<br />
Zeitliche Abstimmung des Schotterabbaus mit der<br />
Wohnverbauung auf den "Saatmaisbau"-Gründen, um<br />
Nutzungkollisionen zu vermeiden.<br />
B)<br />
Bereitstellung der Flächen für Industrie- und Gewerbebetriebe im<br />
Bereich hinter dem MINAS- und SPAR-Markt (Huhs-Gründe) sowie<br />
Errichtung der technischen und verkehrsmäßigen Infrastruktur.<br />
§6 VERKEHR UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG<br />
Wird umgesetzt.<br />
Ist umgesetzt.<br />
Wird weiter<br />
verfolgt. Hängt<br />
mit GesamtkonzeptNaßbaggerung<br />
zusammen.<br />
Wird weiter<br />
verfolgt<br />
Ist umgesetzt<br />
Ist umgesetzt<br />
Ist umgesetzt<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 10
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
A) Zügige Weiterführung der Errichtung von<br />
Abwasserentsorgungsanlagen nach Stand der Technik im<br />
Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Gemeinde.<br />
B) Errichtung der Straßenbeleuchtung für das gesamte Bauland.<br />
C) Verbreiterung der Straße beim Betrieb Liebmann zur Nutzung<br />
für die künftig anrainenden Betriebe.<br />
D) Einführung von Straßenbezeichnungen sowie Neuordnung<br />
der Hausnummern für das gesamte Gemeindegebiet zur<br />
besseren Strukturierung der Siedlungsgebiete und Orientierung für<br />
die Bevölkerung.<br />
Wird<br />
weitergeführt.<br />
Bauland komplett<br />
entsorgt.<br />
Wird<br />
weitergeführt<br />
Ist noch offen.<br />
Ist umgesetzt<br />
3.1.2 Aufgrund der wirtschaftspolitischen Gegebenheiten und Anforderungen an die<br />
regionalen und örtlichen Strukturen wurde der Antrag auf Ausweisung eines<br />
EZ1-Gebietes nach §23, Stmk.ROG an die Stmk.LRG gestellt und nunmehr<br />
ein Teil des I/1-Gebietes um den MINAS-Markt vorerst als Gewerbegebiet<br />
ausgewiesen und in der Folge als EZ1.<br />
Bestand Änderung<br />
3.1.3 Im Bereich der Baufirma Partl und anderer Betriebe wurde aufgrund der<br />
örtlichen Gegebenheiten ein größeres Gewerbegebiet ausgewiesen, welches<br />
über den ursprünglichen Bestand hinausgeht.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 11
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
3.1.4 Im Bereich Brückenkopf Ehrenhausen soll das Industrie- und Gewerbegebiet<br />
weiter ausgeweitet werden. Das angebotene Bauland ist großteils bebaut<br />
worden.<br />
Bestand Änderung<br />
3.1.5 Das Wohnbauland an der B76 soll zunehmend in die Kategorie<br />
KERNGEBIET übergeführt werden. Weitere Umwandlungen erfolgten mit der<br />
nunmehrigen Revision.<br />
Bestand Änderung<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 12
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
3.1.6 Die Rohstoffzone sowie das zugehörige Industriegebiet wurden dem REPRO<br />
Leibnitz gemäß angepaßt und in Erwartung eines unbürokratischen Verfahrens auf<br />
die Dauer von 15 Jahren zur Gänze ausgewiesen.<br />
3.1.7 Weitere Siedlungsgrenzen wurden zwecks Sicherung der Siedlungsstruktur<br />
und der landwirtschaftlichen Flächen eingeführt:<br />
1.) An der B67 nördlich des Kreisverkehrs, beidseits an den Rückseiten des<br />
WA zu den landwirtschaftlichen Vorrangzonen (grafische Darstellung der<br />
Siedlungsgrenze kann unterbleiben).<br />
2.) Im Bereich des alten Dorfes nördlich der Dorfstrasse zu den Langäckern<br />
hin.<br />
3.) Im St.Veiter Viertel im Bereich des WA und DO zur Gänze.<br />
4.) Zwischen den Saatmaisbaugründen bis Querstrasse liegt die<br />
Siedlungsgrenze am Mitterweg. Dies ist eine natürliche Abgrenzung und<br />
ermöglicht den einzelnen Siedlungsansätzen eine langfristige organische<br />
Weiterführung von innen nach außen.<br />
5.) Am Ehrenhausener Brückenkopf für den Industrie- und Gewerbebereich<br />
zur Landwirtschaftlichen Vorrangzone hin.<br />
6.) Dort. Wo keine Siedlungsgrenzen eingezeichnet sind, werden diese durch<br />
die landwirtschaftlichen Vorrangzonen oder Wald ersetzt.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 13
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
3.2 BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE<br />
3.4.1 LANDSCHAFTSSTRUKTUR<br />
Die Gemeinde weist aufgrund der Vielzahl von überregionalen und regionalen<br />
Verkehrswegen eine zerrissene naturräumliche Struktur auf, wo nur noch Reste von<br />
intakteren Bereichen zu finden sind, in erster Linie in Form von Waldflächen an der<br />
Mur, der Rest unterliegt einer intensiven landwirtschaftlich strukturierten Belastung.<br />
Kulturflächenausweis:<br />
Benützungsart<br />
Fläche<br />
1996<br />
Anteil in<br />
%<br />
Fläche<br />
2002 Anteil in %<br />
Baufläche 27,8 4,6 38,3 6,3<br />
Landw.<br />
Genutzt 401,4 66,2 389 64,2<br />
Garten 2,5 0,4 4,9 0,8<br />
Wald 92,6 15,3 90,7 15,0<br />
Gewässer 26,9 4,4 27,4 4,5<br />
Sonstige 54,8 9,0 55,7 9,2<br />
Summe 606 606<br />
Die Bauflächen haben seit 1996 um 37,7% zugenommen, wohingegen sich die<br />
landwirtschaftlich genutzten um 3% verringerten. Auch der Waldanteil hat leicht<br />
abgenommen.<br />
Die Landschaft wird von Agrarflächen geprägt, deren Böden durch die<br />
überwiegende Monokultur stark in Mitleidenschaft gezogen sind, was sich auf die<br />
Güte der Grundwasserreserven negativ auswirkt.<br />
Die Situation hat sich allerdings in den letzten Jahren, vor allem im Schongebiet,<br />
sukzessive gebessert, die Werte liegen bei 20mg Nitratgehalt. Einen<br />
„Ausreisser“ gab es allerdings im Juli 2004 sowie sind heuer einige stärkere<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 14
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Unregelmäßigkeiten (durch Auswaschungen) zu verzeichnen. Bei der längeren<br />
Trockenperioden kommt es zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels und<br />
dadurch auch zu einer Senkung des Nitratspiegels. ob sich die Düngeraufbringung<br />
ebenfalls verringert hat, kann nur durch genauere Untersuchungen festgestellt<br />
werden.<br />
Insbesondere muß getrachtet werden, in der Gemeinde keine Massentierhaltung zu<br />
erlauben. Sie stellt eine enorme Belastung des Grundwassers dar und entspricht<br />
überdies nicht der Ortsüblichkeit.<br />
Auch findet sich eine große Zahl von getätigten Schotterabbaubereichen,<br />
sowohl als Naß- als auch als Trockenbaggerung, da sich das Gemeindegebiet im<br />
Gebiet der Schottervorkommen befindet, welches im Pleistozän und Holozän<br />
unserer Erdgeschichte aufgebaut worden war.<br />
Aufgrund privatwirtschaftlicher Interessen plant die Gemeinde, im Bereich der<br />
Vorrangzonen für Schotterabbau und darüber hinaus, eine Naßbaggerung<br />
größeren Ausmaßes zu bewilligen. Der Schotter soll abgebaut und in einem<br />
Betonwerk an Ort und Stelle verarbeitet werden. Die Rohstoffvorrangzone ist laut<br />
REPRO ausgewiesen.<br />
Die Nachfolgenutzung wird vom Betreiber in Form sanfter Freizeitnutzung<br />
angegeben. Infolge dieser Interessen und der Bedeutung der Maßnahmen wurde<br />
ein Nachfolgenutzungskonzept erstellt, das auf Freizeitnutzung mit Bademöglichkeit<br />
hinzielt, aber auch ergänzende Einrichtungen für den Naturpark „Südsteirisches<br />
Weinland“ vor allem in Hinblick Nächtigungsmöglichkeiten und Wellness etc.<br />
vorsieht.<br />
Aufgrund verschiedener Bestrebungen hinsichtlich Ausbau der Thermenregion im<br />
südsteirischen Raum wird auch noch ein Standort für eine weitere Therme gesucht.<br />
Hier hat die Gemeinde ihr Interesse angemeldet, und würde sich dieser Bereich der<br />
vorgesehenen Naßbaggerung als Standort regional optimal eignen. Eine<br />
Auskofferung des Untergrunds ist dann allerdings nicht mehr vorgesehen. Derzeit<br />
sind regional Standortuntersuchungen im Gang.<br />
Was die bestehenden Naßbaggerungen betrifft, wurde beim "Schantlsee" das<br />
ausgewiesene Ferienwohngebiet mittels Bebauungsplanung in der Weise gestaltet,<br />
daß der naturräumliche Aspekt entsprechend zum Tragen kommt. Es sind<br />
zwischen den einzelnen Baulichkeiten größere Freiräume vorgesehen, die sowohl<br />
der sanften Badenutzung als auch erforderlichen Naturausstattung<br />
entgegenkommen.<br />
In erster Linie sollen hier das Grundwasser geschont und eine Zersiedelung<br />
der Landschaft vermieden werden. Aufgrund der geringen Anzahl der Besitzer<br />
erscheint gewährleistet, daß einerseits keine größere Verhüttelung stattfindet,<br />
andererseits eine größtmögliche Schonung des Naturraumes gesichert ist.<br />
Hinsichtlich der Eutrophierung des Sees in der warmen Jahreszeit sind Studien seit<br />
der BOKU Wien angestellt worden, mit welchen Maßnahmen eine Kühl- und<br />
Algenfreihaltung des Wassers vorgenommen werden kann (Flachwasserzonen,<br />
Bepflanzung etc.).<br />
Die Reste des Auwaldes an der Mur sind nunmehr unter dauernden Schutz gestellt<br />
worden, um die wenigen noch intakten Naturbereiche zu retten. Die Gemeinde ist<br />
Mitglied des Naturparks „Südsteirisches Weinland“, daher sind diese Teile als<br />
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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Allerdings wäre hier zusätzlich die neue<br />
Trasse der Ehrenhausenumfahrung zu berücksichtigen, die mitten durch den<br />
vorhandenen Auwald verläuft. Dies soll im Flächenwidmungsplan aufgezeigt werden.<br />
Besonderes Augenmerk soll auf die aufkommende Hochwassergefahr seitens der<br />
Mur gerichtet werden. Bei jüngeren Ereignissen stieg das Wasser über den<br />
bestehenden Schutzdamm, daher muß hinterfragt werden, ob der vorhandene<br />
Hochwasserschutz noch ausreichend ist.<br />
Auch im Ortszentrum wird getrachtet, den natürlichen Bestand zu sichern und in die<br />
Ortsentwicklung einzubauen. Neben der Errichtung einer naturhaften Parkanlage mit<br />
Spiel- und Sportzonen sollen die Biotope einbezogen und gesichert sowie das Rad-<br />
und Fußwegenetz erweitert werden.<br />
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3.1.2 SIEDLUNGSSTRUKTUR<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Im Bereich der Nahversorgung hat sich die Situation umgedreht, und ist Vogau<br />
Nahversorger für die angrenzenden Gemeinden geworden, bei den öffentlichen<br />
Diensten ist die Lage gleichgeblieben.<br />
Der Lebensmittelgroßmarkt „MINAS“ hat starke überregionale Bedeutung, es sind<br />
vor allem kroatische und bosnische Kunden, die ihren Bedarf eindecken. Aufgrund<br />
der Struktur dieses Geschäftes wäre es daher dringend geboten, eine<br />
Baulandkategorie für EZ1 ausweisen zu können. Aber auch die umliegenden<br />
Geschäfte, die in den letzten 3-4 Jahren entstanden sind, wie Textil- und<br />
Schuhgeschäft sowie ein weiterer Lebensmittelmarkt wollen expandieren und<br />
streben eine EZ1-Kategorie an.<br />
Vogau ist Mitglied des Naturparks „Südsteirisches Weinland“ und profitiert daher<br />
auch von der stärker werdenden touristischen Entwicklung. Gerade die<br />
Eingangslage zum Naturpark berechtigt zu der Hoffnung, dass es bei<br />
entsprechenden Maßnahmen auch eine Wertschöpfung für die Gemeinde gibt.<br />
Derzeit wird ein Thermenstandort gesucht. Die Gemeinde hat sich mit dem Bereich<br />
der Nassbaggerungszone dafür angeboten. Es könnte dort eine Wellnessanlage mit<br />
Warmwasser errichtet werden. Eine Entscheidung dafür steht noch aus.<br />
Sprengelübergreifende Einrichtungen:<br />
Kindergarten und Schulen:<br />
Es gibt einen 1-gruppigen Kindergarten, welcher derzeit noch als ausreichend<br />
empfunden wird.<br />
Da Vogau keine eigene Schule hat, ist die Gemeinde auf 4 Schulsprengel verteilt:<br />
Straß, Ehrenhausen, St.Veit und Leibnitz.<br />
Die höheren und berufsbildenden Schulen gibt es in Leibnitz, Kaindorf, Mureck,<br />
Radkersburg sowie in Graz.<br />
Pfarremäßig ist Vogau dem Sprengel St.Veit/Vogau zugeordnet.<br />
Die Gemeinde hat eine eigene Feuerwehr, die Polizeistelle ist jedoch in Straß.<br />
Hinsichtlich der ärztlichen Versorgung wird es aufgrund der rasanten Entwicklung<br />
der Bevölkerungszahl langfristig als erforderlich angesehen, einen eigenen<br />
Ärztedistrikt anzustreben, aber auch andere Ärzte wie z.B. ein Zahnarzt könnten<br />
benötigt werden.<br />
Der Bevölkerungsstand zeigte jahrelang eine absolut stabile Tendenz, wobei auch<br />
die Geburten- sowie die Wanderungsbilanz im Durchschnitt ausgeglichen waren.<br />
Seit den 90ziger Jahren ist ein kontinuierlicher Bevölkerungszuwachs zu<br />
verzeichnen, was sich auch auf die Bautätigkeit ausgewirkt hat.<br />
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Einwohnerstand:<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Ab dem Jahr 1996 zeigt sich eine stärkere positive Entwicklung, die in erster Linie<br />
durch die günstige Geburtenrate zu erklären ist. Auch die Abmeldungen sind<br />
zurückgegangen. Im Jahr 1991 lag die Einwohnerzahl noch bei 949, im Jahr 2001<br />
bereits bei 1057. Derzeit (2005) liegt sie bei knapp 1200. Bis 2009 kann mit einem<br />
Einwohnerstand von 1270-1300 gerechnet werden.<br />
Etliche interessante Baulandbereiche (Pöschl-Gründe, Liebmann-Gründe etc.)<br />
wurden erschlossen und zur Verfügung gestellt, was sich auf die<br />
Bevölkerungsentwicklung enorm positiv ausgewirkt hat.<br />
Zu- und Abwanderung:<br />
Geburten und Sterbefälle:<br />
0<br />
Anzahl<br />
Einw ohner von 1986 - 2009<br />
1057<br />
934 935 931 932 949<br />
1140<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1991<br />
Zuzug-Wegzug<br />
2001<br />
2003<br />
Im Jahr<br />
1989-1996 1997-2001<br />
Anmeldungen 390 321<br />
Abmeldungen 287 277<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Geburten + Sterbefälle<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 18<br />
1300<br />
2009<br />
1985<br />
1987<br />
1989<br />
1991<br />
1993<br />
1995<br />
1997<br />
1999<br />
2001<br />
2003<br />
Im Jahr
Altersaufbau:<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Der Altersaufbau weist ansonsten, wie viele Gemeinden der Region Leibnitz,<br />
eine ungünstige Struktur auf, die Basis mit dem erforderlichen Nachwuchs<br />
ist denkbar dünn geworden, der stärkste Anteil an Personen bewegt sich bereits<br />
bei den 40-45jährigen. Dies lässt befürchten, dass die Einwohnerzahl wieder<br />
rückläufig sein wird, wenn nicht die Zuwanderungsrate wieder ansteigt, was<br />
wiederum die Geburtenrate erhöhen könnte. Allerdings ist die Zahl der Kinder pro<br />
Familie sehr gering, eine positive Auswirkung wird sich erst ab 2 Kindern zeigen<br />
(= 4 Personen im Haushalt).<br />
Bevölkerungspyramide<br />
2004<br />
Haushalte:<br />
Die Zahl der Haushalte steigt ständig an, waren es 1976 von 260 Haushalte<br />
bei 888 Personen, so sind es im Jahr 1996 bereits 349 bei 1054 Personen und<br />
2004 378 bei 1160 Personen. Dies entspricht 3 Personen pro Haushalt, was über<br />
dem Bezirksdurchschnitt liegen dürfte. Jährlich kann mit einem Zuwachs von<br />
3-4 Haushalten gerechnet werden.<br />
Die Größe der Haushalte entwickelt sich allerdings uneinheitlich, es zeigt sich ein<br />
leichter Trend zu weniger Kindern und ein Überhang bei älteren Familien.<br />
Die zunehmende Tendenz zur Verkleinerung der Haushaltsgrößen ist eine<br />
gesellschaftspolitische Erscheinung, von der Vogau nicht ausgenommen ist.<br />
Es ist jedoch nicht das Bestreben der Gemeinde, der Single-Entwicklung zu<br />
entsprechen, sondern in erster Linie die Familie mit Kindern zu fördern, da nur<br />
so eine gesunde soziale und wirtschaftliche Struktur gewährleistet ist.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 19
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Familien und Haushalte<br />
Veränderung<br />
2001 1991 1981 1991/2001 1981/1991<br />
Familien<br />
Familien insgesamt (Anzahl)<br />
Privathaushalte<br />
300 269 231 11,5% 16,5%<br />
Privathaushalte insgesamt (Anzahl) 357 289 258 23,5% 12,0%<br />
Einpersonenhaushalte (in %) 18,8% 13,1% 15,5%<br />
Durchschnittliche Haushaltsgröße<br />
(Personen)<br />
3,0 3,3 3,3<br />
Bezirksdaten:<br />
Familien und Haushalte<br />
Veränderung<br />
2001 1991 1981 1991/2001 1981/1991<br />
Familien<br />
Familien insgesamt (Anzahl)<br />
Privathaushalte<br />
21.266 19.425 17.842 9,5% 8,9%<br />
Privathaushalte insgesamt (Anzahl) 26.837 22.524 19.754 19,1% 14,0%<br />
Einpersonenhaushalte (in %) 23,8% 18,7% 16,3%<br />
Durchschnittliche Haushaltsgröße<br />
(Personen)<br />
2,8 3,2 3,5 -11,8% -10,0%<br />
Die Ein-Personenhaushalte liegen mit 18% (2004) voraussichtlich ebenfalls unter<br />
dem Bezirksdurchschnitt mit 23,8% (2001).<br />
In diesem Rahmen wurde eine selbsttragendes Projekt von Jugendlichen -><br />
„Jugend-Gesundheitsplattform auf dem Lande“ initiiert, die die Förderung einer<br />
gesunden Jugendentwicklung abseits der üblichen Negativeinflüsse (Alkohol,<br />
Drogen, Verkehr, ungesunde Lebensweise etc.) beinhaltet: Abhaltung von<br />
Kursen verschiedener Art, Installierung von Disco-Taxis, Errichtung einer bmx-<br />
Bahn etc…<br />
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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Die Zahl der Berufstätigen ist ziemlich gleich geblieben, es ist jedoch eine<br />
Abnahme der Schüler/Kinder bzw. eine Zunahme der Pensionisten zu<br />
verzeichnen.<br />
Was seitens der Gemeinde zu einer positiven Bevölkerungsentwicklung<br />
beigetragen werden kann, soll unternommen werden, das sind in erster Linie<br />
entsprechende Wohn- und Lebensqualität mit den erforderlichen<br />
Nahversorgungseinrichtungen sowie annehmbare Arbeitsbedingungen,<br />
darüber hinaus ein ausreichendes Kultur- und Freizeitangebot.<br />
Es können daher die Ziele und Maßnahmen aus dem vorangegangenen Konzept<br />
fortgeschrieben werden.<br />
SIEDLUNGSENTWICKLUNG:<br />
Der Siedlungsraum der Gemeinde untergliedert sich im Wesentlichen in<br />
4 TEILRÄUME, und zwar:<br />
1 Dorf Vogau mit überwiegend gemischter Nutzung, von der Landesstraße<br />
B67 entlang der früheren B69 bis zur neuen Landesstrasse B69 an der<br />
westlichen Gemeindegrenze (Obere - und Dorfstrasse).<br />
2 Straßenraum entlang der gesamten Landesstraße B67 (Reichsstrasse)<br />
nördlich und südlich des Kreisverkehrs mit gemischter Wohn- und<br />
Kerngebietsnutzung.<br />
3 sog. St.Veiter Viertel mit Mischung von Wohn- und landw. Nutzung.<br />
4 Ehrenhausener Brückenkopf mit Wohn- und gewerblicher Nutzung.<br />
Nur das Areal beim Kreisverkehr bietet sich als ein zentraler dynamischer<br />
Schwerpunkt der Gemeinde mit entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten<br />
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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
an, was die Gemeinde insgesamt etwas zersplittet. Deshalb muß für jeden<br />
Bereich separat eine bestimmte Funktion zugewiesen werden.<br />
Es ergibt sich daher nachfolgende SIEDLUNGSENTWICKLUNG:<br />
Zu 1 <strong>VOGAU</strong> – DORF:<br />
Das Dorf Vogau zeigt ein kompakte, geschlossene Struktur, welche an ihren<br />
Rändern und in der Mitte im Laufe der Jahre in überwiegende Wohnnutzung<br />
übergegangen ist. Um die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht zur Gänze zu<br />
verdrängen und den Dorfcharakter beizubehalten, soll der Kern der Besiedlung<br />
weiterhin als DORFGEBIET ausgewiesen und dem Zuwachs der letzten 30-40<br />
Jahre durch die Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet Rechnung<br />
getragen werden.<br />
Auch sind die Verkehrsbelastungen durch den Neubau der Landesstrasse B69<br />
wesentlich verringert worden (auch zusätzlicher Bau von Lärmschutzwällen und -<br />
wänden). Dies betrifft vor allem den südlichen Raum des Dorfes in Richtung<br />
Ehrenhausen wie den östlichen Teil zur Landesstraße B69.<br />
An der Kreuzung der Dorfstraße in Richtung Ehrenhausen, Nähe Gemeindeamt,<br />
wird sich ein attraktives Ortszentrum durch zusätzliche Wohnobjekte und entsprechende<br />
Platzdurchgestaltung sowie Parkanlage westlich davon entwickeln.<br />
Die Kreuzung erfordert eine entsprechende städtebauliche Durchbildung.<br />
Eine zusätzliche Anzahl von Parkplätzen hat ebenfalls in diesem Konzept Platz<br />
gefunden. Über einen städtebaulichen Wettbewerb ist offenbar eine<br />
ansprechende Lösung gefunden worden, die nun sukkzessive umgesetzt wird.<br />
Südlich davon, am Ende der Bebauung der Dorfstrasse sind westlich<br />
Auffüllungsflächen vorhanden, die nach aktuellem Bedarf als Zielvorstellung für<br />
die weitere Siedlungsentwicklung definiert werden können.<br />
Gleichzeitig ist es jedoch erforderlich, die Gesamtstruktur des Dorfes zu wahren,<br />
und im übrigen Bereich klar zwischen Siedlungs- und Naturraum zu trennen. Es<br />
ist deshalb die Einhaltung von absoluten Siedlungsgrenzen unbedingt<br />
erforderlich, die keinesfalls mit Verbauung überschritten werden dürfen.<br />
In der Verlängerung der Dorfes (Gernackerweg), westlich der B69, sind<br />
Zersiedelungstendenzen vorhanden, die in die landwirtschaftlichen Flächen<br />
eingreifen.<br />
Dieser Bereich soll lediglich abgerundet werden. Er befindet sich überdies im<br />
Grundwasserschongebiet und ist daher mit Nutzungsbeschränkungen belegt.<br />
Hier ist es wichtig, zwecks Verhinderung der Zersiedelung der landwirtschaftlichen<br />
Flächen absolute Siedlungsgrenzen zu definieren.<br />
Zwischen Römerstrasse und Reichsstrasse hat sich durch die Expansion der<br />
Baufirma DI. Partl die Notwendigkeit einer Gewerbegebietsausweisung ergeben,<br />
die auch für Ansiedlungen weiterer Betriebe geeignet ist und auch gewünscht<br />
wird. Es ist auch ein siedlungsmäßiger Zusammenhang mit den Kerngebieten an<br />
der Reichsstraße gegeben, sodaß von der Struktur her diese Baulandausweitung<br />
in die Gesamtentwicklung des Raumes passt.<br />
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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Zu 2 Landesstraße B67 (Reichsstrasse).<br />
Dieser Bereich zeigt ein relativ geschlossenes Siedlungsbild, wenngleich an<br />
der Reichsstrasse etliche Baulücken vorhanden sind. Die B67, der ursprüngliche<br />
Hauptverkehrsweg in Richtung Slowenien und Kroatien, war immer schon<br />
traditioneller Siedlungsraum, und es entwickelte sich hier eine Struktur, die<br />
von Wohn- und Gewerbenutzung durchmischt ist.<br />
Durch den Bau der Autobahn A9 trat zwar eine Verkehrsentlastung ein, jedoch<br />
wird sie, vor allem in den verschiedenen Reisezeiten als Begleitroute herangezogen<br />
und weist oft stärkere Frequenzen auf, da sie auch den Nahverkehr<br />
trägt.<br />
Für die Zukunft kann aufgrund der Schadstoff- und Lärmemissionen durch den<br />
Verkehr und aufgrund der einschlägigen Bestimmungen die vorwiegende Wohnnutzung<br />
an der Straßenseite nicht mehr aufrecht erhalten werden, d.h. die<br />
Wohnqualität ist nicht mehr entsprechend den Kriterien der Raumordnung. Das<br />
Allgemeine Wohngebiet hat hier in dieser Form ohne Sanierungsmaßnahmen<br />
keine Berechtigung mehr und soll dort, wo sich andere Entwicklungstendenzen<br />
in Richtung Geschäfts- und Industriebereich ergeben haben, in<br />
KERNGEBIET umgewandelt werden. Daraus ergibt sich eine Umstrukturierung<br />
der Siedlungsgebiete und Eröffnung von Flächen für Klein- und Kleinstbetriebe<br />
bzw. Dienstleistungen ohne Nutzungskonflikte.<br />
Es sollen nunmehr alle Baubestände ausgewiesen werden, auch der derzeitige<br />
Wohnbestand im Freiland, damit auch eine Umwandlung für Gewerbe- und<br />
Dienstleistungsbetriebe in Richtung KERNGEBIET möglich erscheint. Eine<br />
Weiterentwicklung von Wohngebieten soll für diese Bereiche vermieden werden.<br />
Dort wo sich ausschließlich Wohnbauten bereits befinden, sollen Lärmschutzmaßnahmen<br />
die Immissionen abmindern, z.B:<br />
A) Aufbringen von Flüsterasphalt.<br />
B) Einbau von Lärmschutzfenstern.<br />
C) Entsprechende Grundrißausbildung der Wohnungen.<br />
D) Herabminderung der Durchfahrtsgeschwindigkeiten.<br />
Diese sollen in ein Straßengestaltungskonzept eingebunden werden.<br />
Keinesfalls sollen Lärmschutzwände errichtet werden dürfen. Diese<br />
beeinträchtigen das Orts- und Straßenbild und zerschneiden das gesamte<br />
Siedlungsgebiet. Außerdem kann es zu keiner gesamtheitlichen Lösung kommen,<br />
sodaß jede Wand ein anderes Aussehen erhalten könnte. In die noch zu<br />
erstellenden Bebauungsrichtlinien soll dieser Aspekt eingebunden sein.<br />
Der verkehrsmäßig günstige Standort eignet sich daher eher für die Errichtung<br />
von kleinen und mittleren Gewerbebetrieben, die auch in einem KERNGEBIET<br />
Platz finden können.<br />
Eine weitere Ausweisung von Bauland an vorderster Strassenfront soll nur mehr<br />
der Errichtung von Gewerbebetrieben und Geschäften dienen. In der zweiten<br />
Etappe ist die Entwicklung von Wohnobjekten sehr wohl vorstellbar, sind doch<br />
bereits durch die Zurverfügungstellung und Verbauung von Langäckern bereits<br />
große Baubestände vorhanden. Hier ist jedoch dringend darauf zu achten, daß<br />
die Bebauung nicht ohne Grenzen in die Landwirtschaften ausufert und dadurch<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 23
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
sowohl den Naturraum als auch das Ortsbild beeinträchtigt. Zwangsläufig würde<br />
diese Entwicklung zu Nutzungskollisionen führen. Auch hier sind absolute<br />
Siedlungsgrenzen vorgesehen.<br />
An der Kreuzung der beiden Landesstraßen B67 und B69 hat sich aufgrund<br />
der vergangenen Bemühungen der Gemeinde ein größerer Gewerbebereich<br />
herausgebildet, der eine hohe Standortgunst aufweist (derzeit MINAS-Markt,<br />
SPAR-Markt, Textil- und Schuhgeschäft, Café). Die Aufschließung erfolgt über<br />
beide Straßen sowie über den Gemeindeweg (Minasstrasse) hinter dem MINAS-<br />
Markt. Die Gewerbeflächen könnten sich in der Folge entlang der B69, aber auch<br />
auf den Liebmann-Gründen entwickeln,weiter die Minas-Straße bis zur B67.<br />
Der MINAS-Markt mit seiner großen Verkaufsfläche sowie der Umgebungsbereich<br />
erfordern die Ausweisung als EZ1-Gebiet.<br />
HAUBENSACKSTRASSE<br />
An der Nordseite der Haubensackstrasse und im rückwärtigen Bereich des<br />
KERNGEBIETS von der B67 weg bieten sich Flächen für die künftige Siedlungsentwicklung<br />
auf dem Wohnsektor im Ausmaß von ca.1,3ha an. Diese sind als<br />
Entwicklungsziel verankert. Siehe planliche Beilage. Die Verfügbarkeit ist<br />
sicherzustellen. Eine Siedlungsentwicklung ist bis zum Mitterweg vorgesehen, dort<br />
stößt sie an die vorgesehene Naßbaggerung. Ein Nutzungskonflikt ist insofern zu<br />
vermeiden, als zuerst die Naßbaggerung durchgeführt werden soll.<br />
SCHMIDGASSE<br />
Die Bebauung könnte in weiterer Folge nach Norden bis zum Mitterweg geführt<br />
werden. Es ergibt daraus eine Querverbindung zur Querstrasse. Die<br />
Verwirklichung muß allerdings langfristig gesehen werden, da es sich um keine<br />
zentralen Siedlungsbereich handelt. Siehe planliche Darstellung.<br />
QUERSTRASSE<br />
Nördlicher Teil ab Reichsstrasse:<br />
Die mögliche Bebauung hat das nördliche Ende erreicht. Eine Weiterführung<br />
würde das Ausufern in landwirtschaftliche Zonen bedeuten. Außerdem ist dies die<br />
Verkehrsverbindung (Landesstrasse) nach St.Veit am Vogau und somit<br />
entsprechend lärmbelastet. Zwischen Querstrasse und Birkenweg soll eine Querverbindung<br />
hergestellt werden.<br />
Eine absolute Siedlungsgrenze ist zu definieren. Siehe planliche Darstellung.<br />
Südlicher Teil ab Reichsstrasse:<br />
Die Straße mündet in die Dorfstrasse, wobei sie rechtsseitig von Wohnbauten und<br />
freiem Wohnbauland begleitet ist. Südostseitig sind Freiflächen vorhanden, die<br />
praktisch allseitig von Bauland umgeben sind und Auffüllungsflächen darstellen.<br />
Hier kann eine langfristige Siedlungsentwicklung in Form einer Verdichtung vor<br />
sich gehen, wobei vorausschauend eine Bebauungsplanung sinnvoll wäre.<br />
BIRKENWEG<br />
Diese Gasse könnte noch auf der nordwestlichen Seite verbaut werden, der noch<br />
freie Streifen ist als Auffüllungsbereich zu betrachten.<br />
Es ist eine Querverbindung am Ende mit dem Ahornweg und der Querstrasse<br />
herzustellen, die als absolute Siedlungsgrenze zu definieren ist. Siehe planliche<br />
Darstellung.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 24
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
AHORNWEG<br />
Die mögliche Bebauung hat das nördliche Ende erreicht. Eine Weiterführung<br />
würde das Ausufern in landwirtschaftliche Zonen bedeuten. Zwischen Ahornweg<br />
und Birkenweg ist eine Querverbindung herzustellen, die als absolute<br />
Siedlungsgrenze zu definieren ist. Siehe planliche Darstellung.<br />
Zu 3 ST.VEITER VIERTEL.<br />
Das St.Veiter Viertel ist das Tor zum Ort St.Veit am Vogau und hat eine<br />
städtebaulich entsprechende Gestaltung mit Gehwegen und pflanzlichen Maßnahmen<br />
gefunden, die Vorstellungen im ÖEK 3.0 sind entsprechend<br />
umgesetzt worden. Die Besiedlung ist in Einklang mit der ländlichen Umgebung<br />
zu bringen, was besonders erfordert, daß die unmittelbare Bachseite von<br />
Verbauung frei-gehalten wird. Auch hier ist eine absolute Siedlungsgrenze zu<br />
definieren.<br />
Das ausgewiesene Dorfgebiet findet seine Fortsetzung im Norden in der<br />
ausufernden Wohnnutzung, die die Interessen der Landwirtschaft stark tangiert<br />
und negativ beeinträchtigt (Feldweg). Hier sollen keine Erweiterungen mehr<br />
zugelassen werden, da genügend Auffüllungsflächen zur Verfügung stehen. Die<br />
Interessen der Landwirtschaft sind hier sicher zu stellen.<br />
Es handelt sich allgemein um einen dezentralen Siedlungsraum, der keine<br />
besondere Siedlungsentwicklung aufweist. Zu beachten wäre, dass wegen der<br />
Lärm- und Schadstoffbelastung keine Verbauung in Richtung Autobahn A9<br />
erfolgt.<br />
Zu 4 Ehrenhausener Brückenkopf.<br />
Der Bereich um den Brückenkopf Ehrenhausen hat sich in letzter Zeit<br />
ebenfalls als attraktiver Standort für Gewerbebetriebe erwiesen und ist aufgrund<br />
intensiver Bemühungen durch die Gemeinde auch konsumiert worden. Er weist<br />
eine Mischnutzung auf, wobei die Wohnnutzung durch Betriebserweiterungen<br />
und Neuansiedlungen bereits zurückgedrängt wurde und auch<br />
eine klare Trennung gegeben ist.<br />
Je nach Betriebsstruktur sollen sowohl Gewerbe- als auch I/1-Betriebe hier ihren<br />
Standort haben können.<br />
Die Verbindungen zum Ort Ehrenhausen sowie die verkehrsmäßig günstige<br />
Lage, weiters die verfügbaren Flächen ergeben günstige Voraussetzungen für<br />
eine positive Wirtschaftsentwicklung. Die Gemeinde ist daher gefordert,<br />
zumindest alle infrastrukturellen Maßnahmen zu setzen.<br />
Industriegebiet bei Rohstoffvorrangzone:<br />
Die Ausbeutung des Schotterkoffers ist über einen gewerberechtlichen Bescheid<br />
bereits geregelt.<br />
Ein Nachfolgekonzept wurde bereits erstellt und sieht die Errichtung eines<br />
Wellnesshotels samt Bademöglichkeit im Schotterteich vor. Weiters ist der<br />
Standort neben anderen auch für die Errichtung einer Therme im Gespräch und<br />
wird diese Frage über eine spezielle Untersuchung geklärt werden. Im Falle der<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 25
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Zuteilung ist die Frage des Schotterabbaus obsolet und wird eine Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes vorgenommen werden müssen.<br />
Ferienwohngebiet:<br />
Hier handelt es sich um ein abgeschlossenes Bauland um den Schantlsee, dessen<br />
Uferzone auf 9 Besitzer aufgeteilt wurde. Mittels Bebauungsplanung ist die<br />
Bebauung geregelt, und gewährleistet, daß eine Schonung des Naturraumes und<br />
naturhafte Bebauung sichergestellt ist. Hinsichtlich Lärmbelastung wurde eine<br />
Sanierungsfrist gesetzt, die jedoch nur nach Maßgabe der Entscheidungen seitens<br />
der ASFINAG eingehalten werden kann.<br />
Baubewilligungen im gesamten:<br />
Sie erreichen ihren Höhepunkt in den Jahren 1995-1996, wobei das Jahr 1992 als<br />
„Ausreisser“ einen absoluten Spitzenwert erzielt. In der Folge ergibt sich ein<br />
starker Abfall bis 1999, um dann wieder in eine stärkere Tendenz nach oben zu<br />
münden. Als Prognose für die Baubewilligungen kann ein Wert um die 10<br />
angesehen werden, wobei sich durch die starke Attraktivität des Raumes das<br />
Gewerbe besonders stark etabliert hat und der Standort zunehmend an<br />
Bedeutung gewinnt.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 26
Baubewilligungen im Einzelnen:<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Prognostizierter Wohnflächenbedarf:<br />
Im Zeitraum von 2001-2005 gab es 29 Baubewilligungen für Wohnobjekte inkl.<br />
Wohnungen, was einem jährlichen Durchschnitt ca. 6 WE entspricht. Damit<br />
kann an die „guten“ Jahre von 1992-1996 nicht angeschlossen werden und hat<br />
somit eine Konsolidierung stattgefunden.<br />
Die Zahl der Haushalte steigt aber weiterhin ständig und hält derzeit bei 378.<br />
Jährlich wäre mit einem Zuwachs von ca. 5-6 Haushalten zu rechnen.<br />
Als Ziel werden 410 Haushalte angestrebt.<br />
Für die Zeit von 5 Jahren liegt der Minimalbedarf demnach bei ca. 35<br />
Bauplätzen, d.s. bei 900m2 Parzellengröße ca. 3,15 ha.<br />
Die Errichtung von Eigentumswohnungen durch Siedlungsgenossenschaften kann<br />
mit ca. 4 WE zusätzlich berechnet werden.<br />
4 Wohnungen á 400m² = 0,16 ha.<br />
35 Eigenheime á 900m² = 3,15 ha.<br />
Flächensumme = 3,41 ha für 5 Jahre.<br />
Für 15 Jahre ergibt dies einen Flächenbedarf von ca. 10,23ha.<br />
Die Baulandreserven für Wohnbauland sind über das ganze Gemeindegebiet<br />
verstreut:<br />
Im Speziellen sind bei<br />
a) im Dorf beim Liebmann-Grund, Gründlstrasse,<br />
b) auf Pöschl-Grund gegenüber Gemeindeamt,<br />
c) bei Liebmann-Gründe, Gernackerweg,<br />
d) Querstrasse,<br />
e) Birkenweg,<br />
f) Ahornweg.<br />
Freiflächen vorhanden, die restlichen Bereiche sind kleinere Auffüllungsparzellen<br />
innerhalb aufparzellierten Siedlungen oder sonstigen Baulücken, die für die<br />
Siedlungsentwicklung wenig bis gar nicht von Bedeutung sind, da die Gemeinde<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 27
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
darauf keinen Zugriff hat und sie auch meist nicht für die Allgemeinheit zum<br />
Kauf angeboten werden.<br />
Die Standortgunst für eine weitere Entwicklung kann für mehrere Bereiche<br />
definiert werden:<br />
A) Neue Perspektiven eröffnen sich im Bereich der Gründe von SAATMAISBAU,<br />
die bei Bedarf als Bauland angeboten werden.<br />
Derzeit wird dieser Bereich als Entwicklungsziel festgehalten.<br />
Das große Areal erfordert die Erstellung eines Bebauungskonzeptes mit den<br />
erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen im größeren Ausmaß unter<br />
Berücksichtigung der verkehrstechnischen äußeren und inneren<br />
Erschließung.<br />
Dieser Bereich kann nur sukzessive und in mehreren Etappen in Anspruch<br />
genommen werden, um zu gewährleisten, daß eine organische Siedlungsentwicklung,<br />
ausgehend von der vorhandenen Verbauung, durchgeführt<br />
wird.<br />
Keinesfalls darf hier die Wohnqualität durch angrenzende Schotterabbau-<br />
Hoffnungsgebiete leiden.<br />
Es ist daher eine ausreichende Lärm- und Schadstoffpufferzone sowie die Hintanhaltung<br />
einer widmungswidrigen Verkehrserregung zu gewährleisten.<br />
Die weiterführende Wohnverbauung sowie der beabsichtigte Schotterabbau sind<br />
auf jeden Fall zeitlich abzustimmen, um Nutzungskollisionen zu vermeiden!<br />
B) Weitere Verdichtung des Wohngebietes entlang der früheren<br />
B69 südlich des Dorfes -> Einfamilienhausbereich für ca. 4-6 WE.<br />
Prognostizierter Gewerbeflächenbedarf:<br />
Sowohl die Gewerbeflächen beim Kreisverkehr als auch beim Brückenkopf<br />
Ehrenhausen sind in den letzten Jahren in starkem Maß in Anspruch genommen<br />
worden:<br />
Beim Kreisverkehr sind neben dem Großmarkt „Minas-Markt“ ein weiterer<br />
Supermarkt, ein Textil- sowie ein Schuhgeschäft, DM-Markt, Friseur und weiters<br />
ein Café gegründet worden. Von der Betriebsstruktur sowie von den weiteren<br />
Ausbauwünschen her gesehen kann sich dieser Bereich in Richtung<br />
Einkaufszentrum entwickeln. Die strategische Lage wird als außerordentlich<br />
günstig empfunden, liegt sie doch am Schnittpunkt zweier Bundesstrassen und<br />
einem Autobahnzubringer, ähnlich wie an den anderen Anschlüssen der<br />
Pyhrnautobahn südlich von Graz, nämlich Unterpremstätten, Kalsdorf und Gralla.<br />
Der Einzugsbereich liegt im regionalen Umraum, d.s. Vogau, Obervogau, Straß,<br />
Spielfeld, St.Veit a.V., weiters bis weit ins Sulmtal und Richtung Ehrenhausen und<br />
Gamlitz, sowie auch über die Staatsgrenze nach Slowenien, und im Fall des<br />
„Minas“-Marktes sogar bis nach Bosnien-Herzegowina.<br />
Hier bieten sich weitere Flächen an, die im Gegensatz zu anderen Bereichen sich<br />
nicht auf der „grünen Wiese“ befinden, sondern mitten im Siedlungsgebiet einer<br />
Gemeinde, die mit insgesamt 50 Betrieben und Firmen bei ca.1200 Einwohnern<br />
eine der höchsten gewerbliche Dichte aufweist.<br />
Die noch freien, angebotenen Flächen belaufen sich auf ca. 5,2 ha und werden<br />
durch die bereits getätigte umgebene Verbauung für andere Betriebsgründungen<br />
immer attraktiver. Es gilt damit als sehr wahrscheinlich, dass zumindest die Hälfte<br />
davon innerhalb der nächsten 5 Jahre konsumiert wird (=2,6ha).<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 28
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Beim Brückenkopf Ehrenhausen sind die angebotenen Flächen innerhalb der<br />
letzten 2 Jahre durch Betriebe verschiedener Art praktisch zur Gänze konsumiert<br />
worden, es befinden sich dort 1 Baufirma, 1 Wein-Lagerhalle und -Verkauf für<br />
Wein und vielfältige Produkte aus regionaler Erzeugung, weiters Erzeugung und<br />
Verkauf von Holzhäusern und –produkten, 1 Elektrofirma und 1 Firma für<br />
Landwirtschafts-maschinen, 1 Spenglerei, 1 Firma für Bohr- und Schneidetechnik.<br />
Auch dieser Bereich ist aufgrund der intensiv erfolgten Entwicklung für weitere<br />
Firmen interessant und sollen daher zusätzliche Flächen zur Absicherung des<br />
Standortes angeboten und aufgeschlossen werden.<br />
Dieser Bereich weist ebenso eine günstige Einzugslage auf, bildet er doch quasi<br />
das Tor zum südsteirischen Weinland, einem Hügelgebiet, welches aufgrund der<br />
Beengtheit durch die Topografie und dezentralen Situation für größere<br />
gewerbliche Entwicklung eher nicht geeignet erscheint. Dagegen liegt Vogau<br />
noch im ebenen Leibnitzer Feld, gewährleistet eine entsprechende Ausweitung<br />
und besitzt auch die entsprechende Nähe zu den Hauptverkehrsträgern.<br />
Die angebotenen Flächen sollen daher mit einer entsprechenden Ausweisung zur<br />
schnellen Umsetzung abgesichert werden.<br />
Die Inanspruchnahme von Gewerbeflächen hängt stark vom Standort sowie von<br />
den angebotenen Flächen ab. Aufgrund der bisherigen Entwicklung kann gesagt<br />
werden, dass die Gemeinde Vogau eine überaus günstige Entwicklungsituation<br />
für Betriebe aller Art bieten kann.<br />
Es sind dies 3 Bereiche, und zwar<br />
die Landesstrasse B67 (Reichsstrasse) für die Entwicklung als KERNGEBIET.<br />
der Bereich beim Kreisverkehr um den „MINAS“-Markt als späteres EZ1+2 und<br />
der Bereich „Brückenkopf Ehrenhausen“ als GEWERBEGEBIET sowie I/1-<br />
Gebiet.<br />
3.4.3 WIRTSCHAFTSSTRUKTUR<br />
A - Sektor Landwirtschaft<br />
Die landwirtschaftlich genutzten Betrieb sind seit 1989 um 30 reduziert; die<br />
Vollerwerbsbauern sind auf 5 vermindert, ebenso sind aber auch die<br />
Nebenerwerbsbauern bedeutend weniger geworden.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 29
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Die Schrumpfung der landwirtschaftlichen Tätigkeit aufgrund des<br />
Überangebots sowie des verringerten Ertrages ist hinlänglich bekannt, in Vogau<br />
kommt zusätzlich noch die Einschränkung durch die Grundwasserschutz-<br />
und Schongebiete hinzu, die eine entsprechende Ausweitung der Bewirtschaftung<br />
bei vielen Betrieben nicht zulassen.<br />
Starke Nutzungskonflikte entstehen durch Neuausweisungen von Industrie-<br />
und Wohnbauland bzw. bestehen bereits bei vorhandenen Anlagen. Die<br />
Vorrangzonen für landwirtschaftliche Nutzung befinden sich zugunsten anderer<br />
Interessen, wie Industrie- und Gewerbegebiete sowie Bodenentnahmen auf<br />
verstärktem Rückzug.<br />
In Vogau gibt es keine Massentierhaltung, sondern Ackerbau und Grünlandwirtschaft.<br />
Es gibt lediglich einen relvanten Betrieb mit Tierhaltung, der sich im<br />
Dorfgbiet Vogau befindet und dessen Schutzabstände maßgebend sind. Durch<br />
ihn wird die Ortsüblichkeit bestimmt. Die Geruchsemissionen greifen geringfügig<br />
auf ein angrenzendes Wohngebiet über. Die Massentierhaltung soll aufgrund der<br />
zu erwartenden Lärm- und Schadstoffemissionen sowie der Nicht-Ortsüblichkeit<br />
im gesamten Gemeindegebiet unterbunden werden.<br />
Der Anteil der Forstwirtschaft ist relativ gering, in erster Linie handelt es<br />
sich um nicht verwertbaren Laubbaumbestand wie Auwälder.<br />
Es gibt keinen biologischen Landbau in der Gemeinde, sondern normalen Feldfruchtanbau<br />
wie Mais, Kürbis, Gemüse etc.<br />
B - Sektor Gewerbe- und Industrie:<br />
Im Vergleich zur Bevölkerungszahl -knapp 1200EW - weist die Gemeinde eine<br />
hohe Zahl an Klein- und Mittelbetrieben, nämlich ca.50 (auch Dienstleistungen),<br />
auf. Vor allem besticht hier die Vielfalt der Sektoren.<br />
Der Standort der Betriebe ist stark verstreut, von der Landesstraße B67 bis zum<br />
Dorf und weiter zum Brückenkopf Ehrenhausen.<br />
Weitere Betriebe zeigen Interesse am Standort Vogau, wird doch die strategische<br />
Bedeutung für die Wirtschaft zunehmend erkannt: Verkehrsknotenpunkt B67<br />
mit B69 sowie Autobahnzubringer auf A9, weiters Grenznähe zum EU-Land<br />
Slowenien und überregional zu Kroatien. Darüber hinaus kann auch die nahe<br />
Bahnstation Ehrenhausen als manchmal entscheidendes Standortkriterium genannt<br />
werden.<br />
Deshalb ist es wichtig, daß die Gemeinde nicht nur entsprechend geeignete<br />
Grundstücke verfügbar macht und bereitstellt, sondern auch die entsprechende<br />
technische Infrastruktur errichtet.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 30
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Vordringlich ist auch, daß die lokale und regionale Bedeutung im Regionalen<br />
Entwicklungsprogramm für den Bezirk Leibnitz verstärkt ihren Niederschlag<br />
finden muß.<br />
Für den Betrieb "MINAS-MARKT" z.B. ist die Ausweisung eines EZ1-Gebiets<br />
dringend erforderlich, weil dieser aufgrund der Übergröße und Produktpalette<br />
schon lange nicht mehr einem gewöhnlichen Supermarkt zuzuordnen ist, und<br />
sollte daher zur Absicherung gefordert werden. Mit dieser Revision soll die<br />
Überführung des gesamten Umgebungsstandortes in ein späteres EZ1 vollzogen<br />
werden.<br />
Der Standort von Betrieben hängt stark von der Größenordnung bzw. von der<br />
Betriebsart ab. Die größeren verfügbaren Flächen hinter dem MINAS-Markt<br />
an der B69 sollten nicht unbedingt durch Klein- und Kleinstbetriebe<br />
zersplittet, sondern eben für größere reserviert werden.<br />
Als Alternative bietet sich das weiter auszubauende KERNGEBIET an der B67<br />
an, wobei hier allerdings zunehmend das Orts- und Straßenbild wegen der<br />
Vermischung mit bestehenden Wohnobjekten besonders zu beachten wäre.<br />
Desgleichen sind eine geregelte Zufahrt von der Landesstraße zu den einzelnen<br />
Grundstücken sowie die entsprechenden Parkmöglichkeiten mit einzuplanen<br />
und sicherzustellen.<br />
Der Bereich Brückenkopf Ehrenhausen beginnt sich nun weiter zu entwickeln<br />
und ist auch für die Nachbargemeinden Ehrenhausen und Obervogau von<br />
zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung. Neben den bereits konsumierten<br />
Flächen sind zwar noch einige freie vorhanden, es werden jedoch bereits weitere<br />
angedacht. Die Vereinbarkeit mit den landwirtschaftlichen Vorrangzonen muß<br />
jedoch noch geprüft werden.<br />
Die Ausbeutung des Schotterkoffers ist durch die gewerberechtliche Bewilligung<br />
geregelt. Der Schotter soll an Ort und Stelle verarbeitet werden. Dazu ist auch<br />
die Ausweisung eines I/2-Gebietes erforderlich.<br />
Das Nachfolgenutzungskonzept sieht die Errichtung eines Badeteiches und<br />
eines Wellness-Hotels vor.<br />
Es gibt auch starke Bestrebungen, diesen Bereich als Standort für eine Therme<br />
auszuwählen, wobei sich die umliegenden Gemeinden hier konkurrenzieren.<br />
Sollte die Therme hier verwirklicht werden, ist der Schotterabbau ad acta gelegt.<br />
Eine mögliche Therme könnte der gesamten Region enormen wirtschaftlichen<br />
Aufschwung zukommen lassen, ist Vogau doch die Eingangspforte zum<br />
südsteirischen Hügelgebiet mit dem Prädikat „Naturpark Südsteirisches<br />
Weinland“.<br />
C - Dienstleistungssektor:<br />
Vorhandene Betriebe siehe beiliegende Liste.<br />
Es gibt entsprechende Betriebe für den täglichen Bedarf, wie z.B.SPAR-<br />
Markt, MINAS-Markt u.a., die die Nahversorgung auch der Nachbargemeinden<br />
abdecken.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 31
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Schwachstellen befinden sich im Gastgewerbe, es gibt nur zwei reine<br />
Gasthäuser (Koller und Rohrer), eine Pizzeria sowie drei weitere Cafes. Das<br />
Gasthaus Koller weist höheren Standard auf.<br />
Fremdenverkehrstechnische Einrichtungen gibt es in Vogau nicht. Es fehlt<br />
auch die entsprechende Grundvoraussetzung einer attraktiven Landschaft oder<br />
eines anderweitigen Angebotes.<br />
Durch die Senkung der Alkohol-Promillegrenze auf 0,5 ergibt sich für<br />
privatmobile Buschenschankbesucher das Problem der Heimfahrt von der<br />
Weinstraße. Insbesondere kann in diesem Raum kaum eine größere Anzahl von<br />
Personen in einem Betrieb untergebracht werden. Es wäre daher zu<br />
untersuchen, wo in Vogau aufgrund der vorliegenden Studie eine Art Motel<br />
errichtet werden könnte. Zur entsprechenden Auslastung müsste dort<br />
zusätzlich eine Reihe anderer Dienstleistungen untergebracht werden.<br />
Firmenliste der Gemeinde Vogau<br />
Name Zusatz Straße<br />
H-<br />
Nr. PLZ Ort<br />
Mansi Maged Handelsgewerbe Am Prossypark 3/4 8472 Vogau<br />
Breitenberger Martin Güterbeförderung Am Prossypark 5/1 8472 Vogau<br />
Tödling Majda Rasthaus mit Gästezimmer An der Mur 1 8461 Vogau<br />
Elektrotechnik Loibner Elektrogeschäft und Installation An der Mur 4 8461 Vogau<br />
Trend Holzbau GmbH Verkauf von Holzprodukten An der Mur 7 8461 Vogau<br />
Bauunternehmung Ing. Röck GmbH Baufirma An der Mur 10 8461 Vogau<br />
Röck Handels- & Beteiligungs GmbH Baufirma An der Mur 10 8461 Vogau<br />
Vinofaktur Handels GmbH Weinverkauf mit Weinlager An der Mur 13 8461 Vogau<br />
Spenglerei Hödl Spenglerei<br />
Verkauf u. Handel von<br />
An der Mur 2a 8461 Vogau<br />
Kellereimaschinen Weiß<br />
Kellereimaschinen Brückenstraße 4 8461 Vogau<br />
DI Josef Partl Bau GmbH & Co KG Baufirma Reichsstraße 27 8472 Vogau<br />
Dipl. Ing. Josef Partl Bau-GesmbH Baufirma Reichsstraße 27 8472 Vogau<br />
Habernegg Gerald Reifen- und Fahrradhandel Dorfstraße 23 8472 Vogau<br />
Cafe Dolce Vita Cafe Gewerbepark 2 8472 Vogau<br />
DM-Drogeriemarkt Drogeriemarkt und Friseur Gewerbepark 4 8472 Vogau<br />
Vögele-shoes Schuhverkauf Gewerbepark 6 8472 Vogau<br />
Vögele mode Verkauf von Textilwaren Gewerbepark 8 8472 Vogau<br />
Liebmann GmbH Erntetechnik Industriestraße 2 8472 Vogau<br />
Koller Franziska Fußpflege Lindenstraße 16 8472 Vogau<br />
Jautz Claudia, Finanzdienstleistung Finanzdienstleistung Lindenstraße 30 8423 Vogau<br />
Schöffmann Wolfgang Bodenleger Lindenstraße 37 8423 Vogau<br />
Prattner Elke Buchhalterin Lindenstraße 49 8423 Vogau<br />
Minas Austria Handels GmbH Einkaufsmarkt, Kaffeerösterei Minasstraße 1 8472 Vogau<br />
Karas Samuel Restaurant, Pizzeria Reichsstraße 3 8472 Vogau<br />
Carre, Joham Franz Sport- u. Bekleidungsartikel Reichsstraße 11 8472 Vogau<br />
Schadl Alfred Radio- Fernsehverkauf u. Reparatur Reichsstraße 14 8472 Vogau<br />
Koller Hubert Weingasthof Reichsstraße 16 8472 Vogau<br />
Kerkletz Franz Automatenverleih Reichsstraße 17 8472 Vogau<br />
Sauer Wolfgang Autoverkauf Reichsstraße 22 8472 Vogau<br />
Pöschl Peter u. Maria Quelleagentur Reichsstraße 31 8472 Vogau<br />
Schlecker Anton GmbH Drogeriemarkt Reichsstraße 31 8472 Vogau<br />
Url Ingrid Cafe Reichsstraße 31 8472 Vogau<br />
Kern Tennisanlagen KEG Tennisanlage Reichsstraße 56 8472 Vogau<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 32
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Karl Thierschädl GmbH Reichsstraße 60 8472 Vogau<br />
Karl Thierschädl GmbH & Co KG Karoseriebau Reichsstraße 60 8472 Vogau<br />
Seiner Friedrich Baumaschinenhandel Reichsstraße 62 8472 Vogau<br />
Gracotech Handels GmbH Oberflächentechnik u. Maschinenhandel Reichsstraße 70 8472 Vogau<br />
IKL Oberflächentechnik GmbH Oberflächentechnik u. Maschinenhandel Reichsstraße 70 8472 Vogau<br />
Spar Österreichische Warenhandels<br />
AG Einkaufsmarkt Reichsstraße 91 8472 Vogau<br />
Herich Christian, Gas- u. Sanitärtechnik Gas- und Sanitärtechnik Reichsstraße<br />
15-<br />
17 8472 Vogau<br />
Holzbau Claus Straßberger GmbH Zimmerei Römerstraße 28 8472 Vogau<br />
Götz Rene Elekroinstallation Römerstraße<br />
St. Veiter<br />
8472 Vogau<br />
Macher Karl Erdarbeiten<br />
Straße<br />
St. Veiter<br />
7 8423 Vogau<br />
Paul Franz Baustoff- u. Brennstoffhandel<br />
Straße<br />
St. Veiter<br />
21 8423 Vogau<br />
Paul Raimund Transportunternehmen<br />
Straße<br />
St. Veiter<br />
21 8423 Vogau<br />
Pölzl Maria Friseur<br />
Straße 28 8423 Vogau<br />
Tennisstüberl Gasthaus Zum Sportplatz 9 8472 Vogau<br />
Wasserverband Leibnitzer Feld Süd Brunnenanlage Murweg 10 8472 Straß<br />
Tomberger Robert Autowaschanlage Pößnitz 183 8463 Leutschach<br />
Röck & Röck Leasing GmbH Bohr- u. Schneidetechnik An der Mur 10 8461 Vogau<br />
3.2.4 INFRASTRUKTUR<br />
VERKEHR:<br />
Mehrere größere Verkehrsträger durchziehen das kleine Gemeindegebiet sowohl<br />
in Nordsüd- als auch Ostwest- Richtung und teilen es dadurch in einzelne<br />
Quartale auf. Die Hauptverkehrsträger für die Gemeinde sind die Landesstraßen<br />
B67 und B69, während die A9 – Pyhrnautobahn als überregionaler Verkehrsträger<br />
von Nord nach Süd und umgekehrt wirksam ist, wobei die B67 auch als Begleit-<br />
und Entlastungsstrasse dient.<br />
Der Autobahnzubringer verbindet die beiden Landesstrassen der B-Kategorie in<br />
einem Kreisverkehr, dessen Umraum als wichtiger Standort in wirtschaftlicher und<br />
verkehrstechnischer Beziehung bezeichnet werden kann.<br />
Zusätzlich sei noch die Eisenbahn an der östlichen Gemeindegrenze mit<br />
Bahnstation in Ehrenhausen erwähnt, welche als wirtschaftlicher Zubringer aus<br />
und in den erweiterten EU-Raum und durch den dadurch bedingten zweigleisigen<br />
Ausbau zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.<br />
Durch die ausgezeichneten Verkehrsverbindungen auf der Straße nach allen<br />
Himmelsrichtungen ist der private Personenverkehr besonders ausgeprägt. Für<br />
Berufstätige gibt es teilweise auch Firmenbusse und Busse der ÖBB sowie die<br />
Eisenbahn. Daneben haben sich auch Fahrgemeinschaften herausgebildet, die<br />
durch die ansteigenden Energiepreise ebenfalls zunehmend an Bedeutung<br />
gewinnen werden.<br />
Im Verkehrsverbund gibt es 2 verschiedene Netze. Während der Schulzeit sind<br />
die Verbindungen als gut zu bezeichnen, außerhalb etwas schlechter.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 33
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Das Straßen- und Wegenetz innerhalb der Gemeinde hat durch die Namensgebung<br />
und Hausnummernvergabe wesentlich an Übersicht gewonnen, zumal<br />
durch die starke Siedlungsentwicklung der letzten Jahre ein großer Orientierungsbedarf<br />
bestanden, und das bestehende System nicht mehr entsprochen hat.<br />
Besonderer Wert wird in diesem Zusammenhang auf eine verkehrstechnisch<br />
einwandfreie Ausführung der bestehenden und neu anzulegenden Strassen zu<br />
legen sein, wie ausreichende Breite, Vermeidung von Umkehrplätzen sowie<br />
Sackgassen, ausreichendes Anbot von Parkplätzen und Strassenbeleuchtung im<br />
verbauten Gebiet.<br />
Die MINAS-Strasse wurde zwecks Aufnahme des Wirtschaftsverkehrs verbreitert<br />
und neu gestaltet.<br />
TECHNISCHE AUSSTATTUNG:<br />
• Abwasserbeseitigung:<br />
Das gesamte Gemeindegebiet ist kanalmäßig erfasst, der kanalisierbare<br />
Bereich umfasst das gesamte Bauland, für das zusätzliche wird das<br />
Kanalnetz erweitert werden.<br />
• Wasserversorgung:<br />
Über die Ortswasserleitung ist das gesamte Gemeindegebiet versorgt.<br />
Die Nitratwerte werden ständig und regelmäßig überprüft. Während von<br />
Beginn 2000 an die Belastung kontinuierlich gesunken ist, stieg sie wiederum<br />
mit Ende 2002 bis Mitte 2003 kräftig an, um dann wieder zu fallen. Im Jahr<br />
2004 treten allerdings wieder höhere Nitratwerte unregelmäßig auf. Bedingt ist<br />
dies durch den Rhythmus der Niederschläge, wobei bei Trockenheit weniger<br />
Schadstoffe ins Grundwasser absinken, während bei größeren<br />
Niederschlägen eine starke Auswaschung erfolgt (Statistik siehe Kapitel<br />
Landschaftsstruktur).<br />
GEMEINBEDARFSEINRICHTUNGEN:<br />
Auch auf diesem Sektor hat die Gemeinde bisher starke Aktivitäten gesetzt,<br />
insbesondere was die sportlichen Einrichtungen betrifft.<br />
An Einrichtungen sind vorhanden:<br />
Fußballfeld<br />
Volleyballfeld<br />
5 Sandplätze für Tennis<br />
Stockschießbahn<br />
Eislauffläche<br />
Bmx-Bahn<br />
Walkingstrecke in den Murauen, Rundkurs mit ca.4km Länge.<br />
3 Radwege treffen sich hier (Murbrücke auf Vogauer Seite):<br />
a) Murradweg<br />
b) Sterzradweg<br />
c) Weinlandradweg.<br />
Als Veranstaltung sei der 12-Stundenlauf auf einem Rundkurs innerhalb der<br />
Gemeinde erwähnt.<br />
Auf kulturellem Gebiet sind vielfältige Veranstaltungen ständig im Programm, wie<br />
Theater 2x im Jahr und diverse Dichterlesungen.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 34
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Für Openair-Veranstaltungen kann auch die neu zu errichtende Parkanlage im alten<br />
Dorf zur Verfügung stehen.<br />
Als besonders wichtig zur Orientierung in der Gemeinde wurde eine Straßennamenbezeichnung<br />
eingeführt.<br />
3.2.5 GEMEINDEHAUSHALT<br />
Gemeindehaushalte<br />
Jahr 1998<br />
Summe der ordentl. Einnahmen 15.759.475,59 ATS<br />
Summe der ordentl. Ausgaben 14.996.436,37 ATS<br />
Überschuß/Abgang 763.039,22 ATS<br />
Summe der außerordentlichen Einnahmen 8.056.703,80 ATS<br />
Summe der außerordentlichen Ausgaben 8.056.703,80 ATS<br />
Abgang 0,00 ATS<br />
Jahr 1999<br />
Summe der ordentl. Einnahmen 14.664.877,43 ATS<br />
Summe der ordentl. Ausgaben 12.435.962,95 ATS<br />
Überschuß/Abgang 2.228.914,48 ATS<br />
Summe der außerordentlichen Einnahmen 2.914.137,27 ATS<br />
Summe der außerordentlichen Ausgaben 2.914.137,27 ATS<br />
Abgang 0,00 ATS<br />
Jahr 2000<br />
Summe der ordentl. Einnahmen 14.332.327,61 ATS<br />
Summe der ordentl. Ausgaben 13.724.995,69 ATS<br />
Überschuß/Abgang 607.331,92 ATS<br />
Summe der außerordentlichen Einnahmen 2.206.849,93 ATS<br />
Summe der außerordentlichen Ausgaben 2.206.849,93 ATS<br />
Abgang 0,00 ATS<br />
Jahr 2001<br />
Summe der ordentl. Einnahmen 16.296.030,66 ATS<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 35
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Summe der ordentl. Ausgaben 13.553.912,62 ATS<br />
Überschuß/Abgang 2.742.118,04 ATS<br />
Summe der außerordentlichen Einnahmen 4.021.569,97 ATS<br />
Summe der außerordentlichen Ausgaben 4.021.569,97 ATS<br />
Abgang 0,00 ATS<br />
Jahr 2002<br />
Summe der ordentl. Einnahmen 1.396.551,63 EURO<br />
Summe der ordentl. Ausgaben 1.265.374,11 EURO<br />
Überschuß/Abgang 131.177,52 EURO<br />
Summe der außerordentlichen Einnahmen 395.002,54 EURO<br />
Summe der außerordentlichen Ausgaben 395.002,54 EURO<br />
Abgang 0,00 EURO<br />
Jahr 2003<br />
Summe der ordentl. Einnahmen 1.501.372,95 EURO<br />
Summe der ordentl. Ausgaben 1.139.331,10 EURO<br />
Überschuß/Abgang 362.041,85 EURO<br />
Summe der außerordentlichen Einnahmen 282.850,35 EURO<br />
Summe der außerordentlichen Ausgaben 282.850,35 EURO<br />
Abgang 0,00 EURO<br />
Jahr 2004<br />
Summe der ordentl. Einnahmen 1.208.965,70 EURO<br />
Summe der ordentl. Ausgaben 1.495.574,29 EURO<br />
Überschuß/Abgang 95.482,12 EURO<br />
Summe der außerordentlichen Einnahmen 498.908,58 EURO<br />
Summe der außerordentlichen Ausgaben 498.908,58 EURO<br />
Abgang 0,00 EURO<br />
Als zukünftige Haushaltsprognose bzw. Erwartungen sind geplant:<br />
2006 2007<br />
Summe der Einnahmen 1,247.300.- 1,265.900.-<br />
Summe der Ausgaben 1,227.300.- 1,246.600.-<br />
Finanzschulden 751.821.- 704.421.-<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 36
3.3 Entwicklungsplan<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Die „Stoßrichtungen“ hinsichtlich Siedlungsentwicklung im Wohnbau,<br />
Entwicklungsbereiche im Industrie- und Gewerbebereich sowie für den Schotterabbau<br />
sind mittels verschiedenfärbigen Pfeilen gekennzeichnet.<br />
Größere Hoffnungsgebiete für den Wohnbau sind vor allem bei der Haubensackstrasse<br />
vorgesehen, alle anderen sind Auffüllungs- sowie kleinräumige<br />
Erweiterungsbereiche. Freiflächen sind noch bei den in Angriff genommenen<br />
Siedlungen mit Bebauungsplanung, wie „Pöschl-Siedlung“ und Gründlstrasse.<br />
Das St.Veiter Viertel kann im dörflichen Bereich mit Wohnbau aufgefüllt werden.<br />
Beschränkte Erweiterungsmöglichkeiten ergeben sich an der Landesstrasse in<br />
Richtung Strass (durch Autobahnnähe begrenzt).<br />
Durch die großzügig ausgewiesenen landwirtschaftlichen Vorrangzonen ist die<br />
Weiterentwicklung für Wohnbau und Gewerbe für die weitere Zukunft relativ stark<br />
eingerenzt. Diesbezüglich wurden auch die Siedlungsgrenzen ergänzt sowie<br />
angepaßt.<br />
Mit den getätigten Ausweisung wurde der rasant gewachsenen Wirtschaftsentwicklung<br />
der Gemeinde flächenmäßig Rechnung getragen. Der größte Bedarf<br />
liegt im Zentrum beim MINAS-Markt bis über die B69 zum Brunnenweg. Die EZ-<br />
Ausweisung ist aufgrund der bereits bestehenden Betriebe (MINAS-Markt 1200m²)<br />
und des rasanten wirtschaftlichen Drucks für Betriebsansiedlungen erforderlich.<br />
Eine Komplikation mit nachbarlichen Entwicklungsplanungen besteht nicht, da nicht<br />
grenzüberschreitend.<br />
Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen:<br />
a) <strong>VOGAU</strong> – Altes Dorf:<br />
Das DORFGEBIET, welches eine Mischnutzung aufweist, erstreckt sich<br />
entlang der oberen Dorfstrasse und der Dorfstrasse von der B69 bis zur<br />
Einmündung in die B67 im Osten.<br />
Die Eingrenzung erfolgt einerseits durch die landwirtschaftlichen<br />
Vorrangzonen, die Grünzone sowie durch den Waldbestand.<br />
Ausweitungen können an der Dorfstrasse gegen Süden als Lückenschluss<br />
bis zum letzten Haus an der Westseite erfolgen.<br />
b) Gernackerweg:<br />
Dieser Bereich soll nicht forciert, sondern je nach Bedarf lediglich<br />
aufgefüllt werden. Abgrenzung durch absolute Siedlungsgrenze. Siehe<br />
Entwicklungsplan.<br />
c) Landesstraße B67 (Reichsstrasse).<br />
Im Norden des Kreisverkehrs bestehendes Wohngebiet, dessen Lücken<br />
aufgefüllt werden können. Ausbreitung in die Tiefe durch Siedlungsgrenze<br />
bzw. landwirtsch. Vorrangzone eingegrenzt.<br />
Etablierung eines KERNGEBIETS direkt am Kreisverkehr. Abgrenzung<br />
durch landwirtsch. Vorrangzone.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 37
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Südlich des Kreisverkehrs soll das Allgemeine Wohngebiet dort, wo sich<br />
andere Entwicklungstendenzen in Richtung Geschäfts- und Industriebereich<br />
ergeben haben, sukzessive in KERNGEBIET umgewandelt<br />
werden. Eine Weiterentwicklung von Wohngebieten soll für diese Bereiche<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Eine weitere Ausweisung von Bauland an vorderster Strassenfront soll nur<br />
mehr der Errichtung von Gewerbebetrieben und Geschäften dienen. In<br />
der zweiten Etappe ist die Entwicklung von Wohnobjekten möglich.<br />
Abgrenzung in die Tiefe durch Vorrangzonen bzw. Siedlungsgrenzen.<br />
Das Industrie- und Gewerbegebiet an der B69 gegenüber GG und I/1 soll<br />
mittelfristig je nach Bedarf über die B69 bis zum Brunnenweg reichen.<br />
e) HAUBENSACKSTRASSE<br />
An der Nordseite der Haubensackstrasse und im rückwärtigen Bereich<br />
des KERNGEBIETS von der B67 weg künftige Siedlungsentwicklung auf<br />
dem Wohnsektor im Ausmaß von ca.1,3ha. Rückwärtige Abgrenzung<br />
durch Siedlungsgrenze am Mitterweg.<br />
f) SCHMIDGASSE<br />
Die Bebauung kann nach Norden bis zum Mitterweg geführt werden. Es<br />
ergibt daraus eine Querverbindung zur Querstrasse.<br />
g) QUERSTRASSE<br />
Die mögliche Bebauung hat das nördliche Ende erreicht. Eine absolute<br />
Siedlungsgrenze ist damit definiert.<br />
Zwischen Querstrasse und Birkenweg soll eine Querverbindung hergestellt<br />
werden.<br />
Im südlichen Bereich der Querstrasse (Kreuzungsbereich Römerstrasse)<br />
sind innere Auffüllungsflächen für eine Wohnbebauung vorhanden.<br />
h) BIRKENWEG<br />
Mögliche Verbauung auf der nordwestlichen Seite.<br />
Es ist eine Querverbindung am Ende mit dem Ahornweg und der<br />
Querstrasse herzustellen, die als absolute Siedlungsgrenze zu definieren<br />
ist.<br />
i) AHORNWEG<br />
Die mögliche Bebauung hat das nördliche Ende erreicht. Zwischen<br />
Ahornweg und Birkenweg ist eine Querverbindung herzustellen, die als<br />
absolute Siedlungsgrenze zu definieren ist. Siehe Entwicklungsplan.<br />
j) ST.VEITER VIERTEL<br />
Die unmittelbare Bachseite muß von Verbauung freigehalten werden.<br />
Abgrenzung der möglichen Bebauung durch Siedlungsgrenze definiert.<br />
Das ausgewiesene Dorfgebiet findet seine Fortsetzung im Norden in der<br />
ausgeuferten Wohnnutzung. Hier sind keine Erweiterungen mehr<br />
zuzulassen. Zusammenschluss der beiden Baulandbereiche nördlich und<br />
südlich im Bereich Lindenstrasse möglich (Priorität 1).<br />
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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
Weiterführung der Bebauung an der St.Veiterstrasse bis zur bestehenden<br />
Bebauung möglich, jedoch nachrangig zu betrachten (Priorität 2). Beachtung<br />
der Lärmemissionen seitens der A9.<br />
Keine Ausweitung des Dorfgebietes in Richtung Autobahn aufgrund Lärm-<br />
und Schadstoffemissionen.<br />
k) Ehrenhausener Brückenkopf<br />
Abgrenzung des Industrie- und Gewerbegebietes gegen Norden durch<br />
Siedlungsgrenze bzw. landwirtsch. Vorrangzone. Geringe Reserveflächen<br />
vorhanden.<br />
Abgrenzung der Wohnnutzung durch Grünzone. Keine weitere Ausweitung.<br />
l) Industriegebiet in der Rohstoffvorrangzone<br />
Ausweisung lediglich für die Ausbeutung des Schottervorkommens sowie<br />
Verarbeitung an Ort und Stelle. Nach erfolgter Durchführung Ausweisung<br />
gemäß Nachfolgenutzungskonzept.<br />
a) Örtliche Siedlungsschwerpunkte nach Prioritäten:<br />
Wohnen: 1) Ortszentrum – Pöschl- und Deutschmann-Siedlung an der<br />
Dorfstrasse<br />
2) Gründlstrasse<br />
3) Gernackerweg<br />
4) Birkenweg – Ahornweg<br />
5) Saatmaisbau- Gründe<br />
6) St.Veiter Viertel<br />
7) Querstrasse, Bereich Kreuzung Römerstrasse<br />
Industrie- und Gewerbe:<br />
1) EZ-Bereich und anschliessendes I/1-Gebiet sowie Gewerbegebiet<br />
2) Industrie- und Gewerbegebiet Brückenkopf Ehrenhausen<br />
3) Gewerbegebiet Bereich Baufirma Partl zwischen Dorfstrasse und<br />
Reichsstrasse<br />
4) Industriegebiet für Rohstoffvorrrangzone am Rotkreuzweg<br />
Kerngebiete:<br />
1) Kerngebiete beidseitig der B67 vom Brunnenschutzgebiet bis zur<br />
Gemeindegrenze zu Strass<br />
b) Örtliche Vorrangzonen:<br />
Wohnen: 1) Gernackerweg bis zur Siedlungsgrenze<br />
2) Schmidgasse bis zur Siedlungsgrenze<br />
3) Saatmaisbau-Gründe bis zur Siedlungsgrenze<br />
4) Deutschmannsiedlung bis zum letzten Haus im Süden<br />
5) St.Veiter Viertel, Lückenschluss zwischen Wohngebiet und<br />
Dorfgebiet.<br />
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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
3.4 ZIEL- und MASSNAHMENKATALOG<br />
1. NATURRÄUMLICHE ZIELSETZUNGEN<br />
a) Verbot der Massentierhaltung im ganzen Gemeindegebiet aufgrund der<br />
Grundwasserbelastung und Nicht-Ortsüblichkeit.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
b) Naturhafter Ausbau des Ortszentrums mit landschafts- und ortsbildgestalteri-<br />
schen Maßnahmen -> Parkanlage samt Biotop, entsprechende Fuß- und<br />
Radwege.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
c) Überprüfung der Hochwassergefährdung durch die Mur im Bereich des<br />
Hochwasserdammes.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde, Baubezirksleitung.<br />
2. WIRTSCHAFTSZIELE<br />
a) Sicherung bzw. Bereitstellung von Flächen für Betriebe beim Minas-Markt,<br />
Brückenkopf Ehrenhausen und KERNGEBIET an der B67.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
b) Sicherung bzw. Bereitstellung von Flächen für bestehende Gewerbebetriebe<br />
im Bereich Baufirma Partl sowie der Betriebe an der Landesstraße B67.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
c) Standortsuche für ein MOTEL-Projekt in Vogau zur Kompensierung der<br />
Bettenknappheit im südsteirischen Raum, nach bereits vorliegender Studie.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
d) Ausbau im Gastgewerbebereich unter Berücksichtigung entsprechender<br />
Qualitätsansprüche der Gäste.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
3. ZIELSETZUNGEN FÜR DIE BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG<br />
a) Bereitstellung von entsprechendem Bauland mit Schutz vor Lärm- und<br />
Schadstoffimissionen. Vermeidung von Nutzungskonflikten.<br />
Zurücknahme bzw. restriktive Handhabung des Baulands mit übermäßiger<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 40
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
vorhandener oder zu erwartender Schadstoff- und Lärmbelastung.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
b) Förderung der Errichtung von Einfamilienhäusern und Wohnungen mit<br />
entsprechender Größe. Keine Single-Wohnungen.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
c) Entwicklung eines niveauvollen Orts- und Straßenbildes mit gehobener<br />
Baukultur und Ausstattung (Parkanlage). Im Speziellen Altes Dorf.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
d) Sicherstellung bzw. Ausbau von Einrichtungen des täglichen Bedarfs<br />
(Wirtschaft, Dienstleistungen, Ausbau des GG-Bereichs zu EZ-Nutzung).<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
e) Ausbau von Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen unter Berücksichtigung<br />
der naturräumlichen Gegebenheiten (Parkanlage).<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
f) Sicherung und Bereitstellung von Kern- und Industrie- bzw EZ-Gebieten<br />
durch Ausbau der Verkehrs- und techn. Infrastruktur zur Sicherung und<br />
Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der Gemeinde.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
g) Etappenweise Neuausweisung von Wohnbauland größeren Ausmaßes<br />
nach Bedarf mit dem Ziel der Verdichtung in den traditionellen Siedlungsbereichen<br />
sowie im Bereich der Firma Saatmaisbau zwecks Entwicklung<br />
geeigneter städtebaulicher Strukturen mit Zentrumscharakter.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
4. ZIELSETZUNGEN FÜR DIE INFRASTRUKTUR<br />
a) Zügige Weiterführung der Komplettentsorgung im Abwasserbereich nach<br />
Stand der Technik im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der<br />
Gemeinde.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
b) Errichtung der Strassenbeleuchtung für das gesamte verbaute Gebiet.<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
c) Weiterer Ausbau der Gemeindestrassen, wie Verbreiterungen,<br />
Verbesserungen und Gestaltung von Zu- und Abfahrten.<br />
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Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
d) Komplettierung der öffentlichen Parkanlage im Zentrum des alten Dorfes<br />
Planer und Träger -> Gemeinde.<br />
3.5 Sachbereichskonzepte<br />
3.5.1 Schottergrubenkonzept<br />
Das erstellte Konzept beinhaltet die Erfassung sämtlicher Bodenentnahmen<br />
in Form von Trocken- und Naßbaggerungen. Diese sind im Flächenwidmungsplan<br />
als Sondernutzungen (Altbestand) eingetragen.<br />
3.5.2 Folgenutzungskonzept für Naßbaggerung<br />
Das erstellte Konzept erfaßt die Nachfolgenutzung der künftigen<br />
Naßbaggerung in der Rohstoffvorrangzone. Es sieht die Errichtung eines<br />
Badesees mit einer Wellness-Hotelanlage vor.<br />
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Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
3.6 PRÜFUNG DER ERFORDERLICHKEIT EINER<br />
UMWELTPRÜFUNG:<br />
Aus den Ziel- und Massnahmenkatalog ist zu entnehmen, daß neben den üblichen<br />
Wohngebietserweiterungen vornehmlich die Umwandlung des Industrie- und<br />
Gewerbegebietes beim MINAS-Markt zu GEWERBEGEBIET und später zu EZ1<br />
gefordert wird. Als Bestand werden der MINAS-Markt, sowie der SPAR-Markt,<br />
VÖGELE-Mode und VÖGELE-Schuh mit den entsprechend vorhandenen<br />
Parkplätzen angeführt.<br />
Der SPAR-Markt plant eine Vergrößerung der Verkaufsfläche.<br />
Als noch verfügbare Freiflächen sind ca. 1,8ha vorhanden. Sämtliche GG-Flächen<br />
wie auch das angrenzende I/1-Gebiet sind bereits im Flächenwidmungsplan 3.0<br />
ausgewiesen.<br />
Die erforderlichen Parkplätze sind nach §23a,Abs.8, in Hoch- oder Tiefgaragen<br />
bereitzustellen. Die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen wird je nach Größenordnung<br />
zu prüfen sein.<br />
Im FLWPL 3.0 waren diese Flächen als Industrie- und Gewerbegebiet 2<br />
ausgewiesen. Die angestrebte Ausweisung als GG bzw. später als EZ1 läßt keine<br />
Verstärkung der Umwelteinflüsse erwarten, da einerseits mehr als die Hälfte bereits<br />
Bestand sind, andererseits nur Autoverkehr gegeben sein wird, während bei I2-<br />
Betriebe auch Schadstoffemissionen aus der Erzeugung angenommen werden<br />
können.<br />
Eine weitere Industriegebietserweiterung soll zwecks Ausnutzung des schon<br />
betriebenen Standortes am Brückenkopf Ehrenhausen stattfinden.<br />
Die Baulandfläche beträgt ca. 1,8ha. Es ist an eine Ansiedlung für Gewerbetreibende<br />
aus dem Bausektor gedacht. Das sind übliche Hallenbauten mit<br />
Freilagerflächen und Verkehrsflächen für den Fuhrpark sowie Angestellten und<br />
Besuchern.<br />
Eine maßgebliche Umweltbelastung ist aus den zu beurteilenden Kriterien nicht zu<br />
entnehmen.<br />
SUP - Prüfung der I/1-Flächen<br />
Brückenkopf Ehrenhausen<br />
Schutzgüter/Interessen Bestandserhebung und<br />
Strukturanalyse<br />
(Beschreibung)<br />
Prüfung nach<br />
den Kriterien<br />
des §3 Abs.4<br />
Beurteilung der<br />
voraussichtlich<br />
en Umweltauswirkungen<br />
Begründung<br />
1.Umweltmedien<br />
1.1 Boden und Untergrund Ackerfläche nicht sensibel gegeben Versiegelung der<br />
Flächen<br />
1.2 Lärm offene und ebene nicht sensibel gegeben auch freie<br />
Fläche<br />
Manipulationsflächen<br />
1.3 Luft, Mikro- und angrenzend an nicht sensibel gegeben Autoverkehr<br />
Makroklima<br />
bestehendes Industriegebiet<br />
Fa.Röck<br />
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1.4 Grund- und<br />
Oberflächenwässer<br />
2. Fauna und Flora<br />
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
derzeit Ackerfläche nicht sensibel gering<br />
gegeben<br />
Versickerung der<br />
Meteorwässer<br />
2.1 Lebensräume und<br />
Biotope<br />
unbedeutend nicht sensibel nicht gegeben nicht vorhanden<br />
2.2 Vegetation und Tierwelt unbedeutend nicht sensibel nicht gegeben nicht vorhanden<br />
3. Mensch<br />
3.1 Erholungsnutzung keine nicht sensibel nicht gegeben nicht vorhanden<br />
3.2 Landschaftsstruktur und<br />
-bild<br />
3.3 Kulturgüter und Ortsbild am Rand des<br />
Industriegebietes, auf<br />
offenem Feld<br />
3.4 Forst- und<br />
Landwirtschaft<br />
3.5 Naturräumliche<br />
Gefährdungen<br />
landw.genutzte Fläche nicht sensibel gering<br />
gegeben<br />
nicht sensibel gering<br />
gegeben<br />
geringe Ausweitung<br />
des Bestands<br />
Ausweitung des<br />
bereits vorhandenen<br />
Gewerbestand-ortes<br />
landw.genutzte Fläche nicht sensibel gegeben Versiegelung der<br />
Flächen<br />
keine nicht sensibel nicht gegeben geringe Wertigkeit<br />
der Ackerfläche<br />
Die Rohstoffvorrangzone für den Schotterabbau ist laut REPRO dargestellt, die<br />
Ausbeutung des Schotterkoffers ist durch die vorhandene gewerberechtliche<br />
Bewilligung abgesichert. Eine Ausweisung erfolgte bereits im FLWPL 3.0. Das<br />
bestehende Industriegebiet dient ausschließlich der Ausbeutung und Verarbeitung<br />
des Schottervorkommens.<br />
Vogau weist ca. 50 Betriebe auf, vornehmlich auf dem Handels- und Dienstleistungssektor,<br />
die keine relevanten Schadstoff- oder anderweitigen Emissionen<br />
mit sich bringen. Siehe Firmenliste auf dem Dienstleistungssektor, Punkt 4.3.3.<br />
Diesbezüglich sind auch seitens der Betriebe keine weiteren Ziele und Massnahmen<br />
vorgesehen, die eine Umweltprüfung erforderlich machen würden.<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 44
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
4. ANHANG UND VERZEICHNISSE<br />
4.1 Siedlungsleitbild 3.0<br />
Letzte Änderung: 20.1.2006 Zuletzt gedruckt 04.09.2006 14:06:00 Seite 45
Örtliches Entwicklungskonzept 4.0<br />
4.2 Statistische Daten aus der Landesstatistik Steiermark<br />
JÄHRLICH ERHOBENE DATEN<br />
Bevölkerungsbewegung<br />
2004 2003 2002 2001 2000<br />
Lebendgeborene 9 11 8 8 8<br />
Gestorbene 9 8 14 10 9<br />
Geburtenbilanz 0 3 -6 -2 -1<br />
Zuzug 77 74 104 60 62<br />
Wegzug 100 50 56 53 75<br />
Wanderungsbilanz -23 24 48 7 -13<br />
Bildung<br />
Veränderung<br />
2002 2001 2000 2001/2002 2000/2001<br />
Kindertagesheime 1 1 1 0,0% 0,0%<br />
Kinder in Kindertagesheimen 21 22 23 -4,5% -4,3%<br />
Schulen 0 0 0<br />
Schüler 0 0 0<br />
Arbeitslosigkeit<br />
Veränderung<br />
2005 2004 2003 2004/2005 2003/2004<br />
Arbeitslose (im Jahresdurchschnitt) 40 33 35 21,2% -5,7%<br />
Steuerkraftkopfquote<br />
Veränderung<br />
2004 2003 2002 2003/2004 2002/2003<br />
Steuerkraftkopfquote in € 680 695 694 -2,1% 0,3%<br />
Ankünfte gesamt in allen<br />
Unterkunftsarten<br />
Nächtigungen gesamt in allen<br />
Unterkunftsarten<br />
Tourismus<br />
Veränderung<br />
2005 2004 2003 2004/05 2003/04<br />
0 0 0 - -<br />
Wohnbau<br />
0 0 0 - -<br />
Veränderung<br />
2002 2001 2000 2001/2002 2000/2001<br />
Fertiggestellte Gebäude 7 5 1<br />
Fertiggestellte Wohnungen 17 11 2<br />
Quelle: Statistik Austria, Berechnung: Landesstatistik<br />
Steiermark<br />
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