FahrRad 1/2019
Fahrrad-Zeitschrift des ADFC Kreisverbandes Unna e.V.
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Fahrradstraßen ja ... aber wie?<br />
Seit der sogenannten Fahrradnovelle<br />
der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) im Jahr 1997 können Fahrradstraßen<br />
in Deutschland eingerichtet werden.<br />
Fahrradstraßen sind vorrangig für den<br />
Radverkehr da. So dürfen Radfahrende<br />
hier grundsätzlich nebeneinander fahren.<br />
Im Jahr 2013 haben bei einer Befragung<br />
im Rahmen einer Forschungsarbeit 110<br />
Städte und Gemeinden insgesamt 426<br />
Fahrradstraßen gemeldet:<br />
http://tinyurl.com/y5puglr5<br />
(Unfallforschung der Versicherer)<br />
Es gab und gibt mittlerweile jedoch viel<br />
mehr Fahrradstraßen. Die in Bergkamen,<br />
Kamen, Lünen, Unna oder Dortmund sind<br />
beispielsweise nicht erfasst.<br />
Was sind Fahrradstraßen?<br />
Fahrradstraßen sollen die Attraktivität<br />
des Radverkehrs steigern und Vorteile<br />
gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr<br />
schaffen. Zur Bündelung des Radverkehrs<br />
können sie besonders im Zuge von<br />
Hauptverbindungen eingesetzt werden.<br />
Erschließungsstraßen die stündlich von<br />
maximal 400 Kfz pro Stunde befahren<br />
werden sind gut geeignet. Abhängig von<br />
den örtlichen Gegebenheiten soll der<br />
Radverkehr Vorfahrt gegenüber einmündenden<br />
Erschließungsstraßen bekommen,<br />
damit er auch hohe Reisegeschwindigkeiten<br />
erreichen kann. Diese<br />
Grundsätze für die Planung und bauliche<br />
Gestaltung von Fahrradstraßen sind in<br />
den Richtlinien für die Anlage von Stadt<br />
<strong>FahrRad</strong> Frühling <strong>2019</strong><br />
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