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Können Opfer von Menschenhandel auch Flüchtlinge sein?

Nicht jedes Opfer von Menschenhandel ist zugleich Flüchtling. Manche der Opfer wollen und können zurück in ihr Heimatland, ohne dass ihnen weitere Gewalt droht. Anderen droht aber bei der Rückkehr Vergeltung durch die Täter oder erneuter Missbrauch durch Menschenhandel. Es kommt auch vor, dass die Opfer aufgrund ihrer Erlebnisse von der Gesellschaft bzw. Familie ausgeschlossen oder verstossen werden. Einige Heimatstaaten können oder wollen die Opfer von Menschenhandel vor diesen Gefahren nicht schützen. Daher benötigen sie Schutz in einem anderen Staat. Sie sind Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.

Nicht jedes Opfer von Menschenhandel ist zugleich Flüchtling. Manche der Opfer wollen und können zurück in ihr Heimatland, ohne dass ihnen weitere Gewalt droht. Anderen droht aber bei der Rückkehr Vergeltung durch die Täter oder erneuter Missbrauch durch Menschenhandel. Es kommt auch vor, dass die Opfer aufgrund ihrer Erlebnisse von der Gesellschaft bzw. Familie ausgeschlossen oder verstossen werden. Einige Heimatstaaten können oder wollen die Opfer von Menschenhandel vor diesen Gefahren nicht schützen. Daher benötigen sie Schutz in einem anderen Staat. Sie sind Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.

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KÖNNEN OPFER VON<br />

MENSCHENHANDEL<br />

AUCH FLÜCHTLINGE SEIN?<br />

Nicht jedes <strong>Opfer</strong> <strong>von</strong> <strong>Menschenhandel</strong> ist zugleich Flüchtling. Manche der<br />

<strong>Opfer</strong> wollen und können zurück in ihr Heimatland, ohne dass ihnen weitere Gewalt<br />

droht. Anderen droht aber bei der Rückkehr Vergeltung durch die Täter oder<br />

erneuter Missbr<strong>auch</strong> durch <strong>Menschenhandel</strong>. Es kommt <strong>auch</strong> vor, dass die <strong>Opfer</strong><br />

aufgrund ihrer Erlebnisse <strong>von</strong> der Gesellschaft bzw. Familie ausgeschlossen<br />

oder verstossen werden. Einige Heimatstaaten können oder wollen die <strong>Opfer</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Menschenhandel</strong> vor diesen Gefahren nicht schützen. Daher benötigen sie Schutz in<br />

einem anderen Staat. Sie sind <strong>Flüchtlinge</strong> im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.<br />

<strong>Opfer</strong> <strong>von</strong> <strong>Menschenhandel</strong> im<br />

Asylverfahren – verschiedene Szenarien<br />

1 Das <strong>Opfer</strong> schafft<br />

es, sich aus der<br />

Ausbeutung<br />

zu lösen und<br />

ersucht Schutz<br />

in der Schweiz.<br />

2 Menschenhändler weisen<br />

die <strong>Opfer</strong> gezielt an, ein<br />

Asylgesuch zu stellen,<br />

um einen temporären<br />

Aufenthaltstitel<br />

zu erlangen.<br />

3 Asylsuchende sind nach ihrer<br />

Ankunft oft überfordert weil sie die<br />

Sprache noch nicht beherrschen<br />

und keine Arbeit ausüben können.<br />

Diese verletzliche Situation wird <strong>von</strong><br />

Menschenhändlern bewusst ausgenutzt.<br />

SCHUTZ VON<br />

MENSCHENHANDELSOPFERN<br />

IM ASYLVERFAHREN<br />

Zu den wichtigsten<br />

Empfehlungen<br />

<strong>von</strong> UNHCR gehören:<br />

OPFER VON MENSCHENHANDEL<br />

IDENTIFIZIEREN<br />

Eine systematische, zeitnahe<br />

und proaktive Identifizierung<br />

<strong>von</strong> <strong>Opfer</strong>n garantieren.<br />

RECHTE DER OPFER IM<br />

ASYLVERFAHREN RESPEKTIEREN<br />

Die Berücksichtigung der<br />

besonderen Verletzlichkeit<br />

sowohl im Asyl- als <strong>auch</strong> im<br />

Dublinverfahren gewährleisten.<br />

INTERNATIONALEN<br />

SCHUTZ GEWÄHREN<br />

Durch eine umfassende Anwendung<br />

des Flüchtlingsbegriffs der Genfer<br />

Flüchtlingskonvention und eine angemessene<br />

Prüfung der Glaubhaftigkeit Zugang zu<br />

internationalem Schutz sicherstellen.<br />

BESONDERE BEDÜRFNISSE VON<br />

OPFERN BERÜCKSICHTIGEN<br />

Den Zugang zu spezialisierter<br />

Unterbringung, Begleitung<br />

und Unterstützung gemäss<br />

internationalen Standards<br />

gewährleisten.


MENSCHENHANDEL<br />

& Flüchtlingsschutz<br />

In den Fängen des Juju:<br />

DIE GESCHICHTE VON BUKOLA AUS NIGERIA<br />

Mit 14 Jahren kommt Bukola aus Benin City im Süden Nigerias in Kontakt mit den Personen, die sie später an Menschenhändler nach Europa verkaufen<br />

sollten. Angesprochen wurde Bukola <strong>von</strong> einer Freundin in ihrem Dorf: Diese habe für sie in Europa einen gut bezahlten Job gefunden. Bukola nimmt<br />

das verlockende Angebot an und besiegelt die Vereinbarung in einem Juju-Schwur. In Europa angekommen, erwartet Bukola aber leider eine andere<br />

Realität: Sie wird gezwungen, sich zu prostituieren. Aus Angst, den Schwur zu brechen, tut sie was man <strong>von</strong> ihr verlangt. Bukola hat jedoch Glück und<br />

wird <strong>von</strong> der Mitarbeiterin einer Fachstelle für Frauenhandel angesprochen. Mit ihrer Hilfe schafft sie es, in der Schweiz Schutz zu finden.<br />

Juju – manchmal <strong>auch</strong> Voodoo genannt – ist eine traditionelle westafrikanische Glaubensrichtung, deren Rituale <strong>von</strong> <strong>Menschenhandel</strong>s-Netzwerken in<br />

Nigeria als Zwangsmittel eingesetzt werden, mit dem die <strong>Opfer</strong> kontrolliert werden. Die <strong>Opfer</strong> solcher Netzwerke werden meist sexuell ausgebeutet, um<br />

angebliche Reiseschulden zu begleichen. Ein Juju-Schwur wirkt als eine Art psychologische Kontrolle, da die Angst vor den Folgen eines Bruchs extrem gross ist.<br />

Bukolas Geschichte ist kein Einzelfall. Sowohl Männer<br />

und Frauen als <strong>auch</strong> Kinder sind betroffen. Sie kommen<br />

aus den unterschiedlichsten Ländern wie Nigeria, Eritrea<br />

oder Afghanistan und geraten entweder im Heimatland,<br />

auf der Flucht oder im Aufnahmestaat in die Fänge<br />

<strong>von</strong> Menschenhändlern. Die häufigsten Formen <strong>von</strong><br />

<strong>Menschenhandel</strong> sind sexuelle Ausbeutung und Zwangsarbeit<br />

– darin eingeschlossen sind Prostitution, Pornographie,<br />

Zwangsbetteln, Organhandel und Scheinheirat.

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