Fehrmanns Genuss Momente - unser Frische-Katalog 2019
Der neue Frische-Katalog 2019 ist jetzt verfügbar! „Mit dem Geschmack ist es ganz einfach: Man nehme von allem nur das Beste.“ …. Oscar Wilde!
Der neue Frische-Katalog 2019 ist jetzt verfügbar!
„Mit dem Geschmack ist es ganz einfach: Man nehme von allem nur das Beste.“ …. Oscar Wilde!
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Verkaufs- und Lieferbedingungen Rudolf Fehrmann GmbH & Co.KG<br />
dass diese Äußerung kausal für seinen Kaufentschluss war. Für Äußerungen und<br />
Werbeaussagen Dritter wird nicht gehaftet.<br />
• Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller<br />
zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ist eine Fristsetzung<br />
nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, ist der Besteller berechtigt, vom<br />
Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dies gilt nicht bei<br />
unerheblichen Mängeln, in diesen Fällen besteht kein Rücktrittsrecht. Ansprüche<br />
des Bestellers auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen<br />
nur nach Maßgabe des Abschnitts 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.<br />
• Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr seit der Ablieferung der<br />
Sache. Für Schadensersatzansprüche, die nicht gem. Ziffer 7.1 dieser Geschäftsbedingungen<br />
ausgeschlossen sind, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Im Übrigen<br />
wird auf die Regelungen der Ziffer 7.6 dieser Geschäftsbedingungen Bezug<br />
genommen.<br />
7. Schadensersatz, Rücktritt, Verjährung, Leistungsverweigerung<br />
• Schadensersatzansprüche gegen uns und <strong>unser</strong>e Angestellten, Arbeitnehmer,<br />
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind, unabhängig vom Rechtsgrund,<br />
insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, mangelhafter Leistung, Verletzung von<br />
vertraglichen Nebenpflichten, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und<br />
unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für Schäden aus der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt<br />
dieser Haftungsausschluss nicht, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob<br />
fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen <strong>unser</strong>er leitenden Angestellten<br />
beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht - insbesondere<br />
vertragliche Hauptleistungspflicht -) verletzt wurde oder eine sonstige, nicht als<br />
wesentliche Vertragspflicht einzustufende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei Verletzung einer wesentlichen<br />
Vertragspflicht und vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer<br />
sonstigen Pflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe<br />
nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Ansprüchen nach<br />
dem Produkthaftungsgesetz gilt der Haftungsausschluss ebenso nicht, sowie<br />
wenn es um Ansprüche geht, die von einer Garantie <strong>unser</strong>erseits umfasst sind.<br />
Ziffer 4.2 dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt. Eine etwaige Haftung<br />
nach den Regelungen der §§ 478 ff. BGB bleibt davon unberührt.<br />
• Kardinalpflichten sind wesentliche Pflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag<br />
sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt<br />
sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen<br />
für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks<br />
unentbehrlich sind.<br />
• Wir übernehmen jedoch keinesfalls eine Haftung für Ansprüche oder Schäden,<br />
die durch die Lieferwünsche des Bestellers verursacht wurden. Sollten wir für einen<br />
Schaden, der durch einen solchen Wunsch des Bestellers verursacht wurde,<br />
von einem Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Besteller uns von<br />
jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen frei.<br />
• Die in Ziffer 7.1 und 7.2 genannten Haftungsausschlüsse und Ausnahmen bzw.<br />
Begrenzungen gelten auch für den Fall des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen<br />
sowie im Falle des Aufwendungsersatzes mit Ausnahme des Aufwendungsersatzes<br />
nach §§ 439 Abs. 2 und 635 Abs. 2 BGB. Die Haftungsausschlüsse<br />
bezüglich <strong>unser</strong>er Haftung entfalten auch Gültigkeit für <strong>unser</strong>e gesetzlichen Vertreter<br />
und Erfüllungsgehilfen.<br />
• Der Besteller ist bei einer nicht in einer mangelhaften Leistung bestehenden<br />
Pflichtverletzung <strong>unser</strong>erseits nur bei einem Verschulden durch uns berechtigt,<br />
vom Vertrag zurückzutreten.<br />
• Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln,<br />
die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen,<br />
beträgt in Abweichung von der allgemeinen Regelung in § 438 Abs. 1 Nr. 3<br />
BGB 1 Jahr. Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche<br />
Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist (§ 438 Abs. 3<br />
BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher<br />
(§ 479 BGB).<br />
• Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche<br />
und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem<br />
Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen<br />
Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren<br />
Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben<br />
in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Bestellers<br />
ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.<br />
8. Verlängerter Eigentumsvorbehalt<br />
• Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur restlosen<br />
Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen vor. Bei<br />
laufender Geschäftsverbindung bleibt die Ware bis zur vollen Bezahlung <strong>unser</strong>er<br />
sämtlichen bestehenden und künftigen Forderungen gegen den Besteller in <strong>unser</strong>em<br />
Eigentum, insbesondere auch bis zum vollen Ausgleich eines anerkannten<br />
Kontokorrentsaldos mit dem Besteller. Bei Zahlung durch Scheck besteht <strong>unser</strong><br />
Eigentumsvorbehalt solange, bis der Betrag uns gutgeschrieben ist und der Besteller<br />
sämtliche Nebenkosten bezahlt hat. In der Zurücknahme der Kaufsache<br />
durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache<br />
zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten<br />
des Bestellers abzgl. angemessener Verwertungskosten anzurechnen.<br />
• Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.<br />
• Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Kaufsache<br />
beschädigt, abhandengekommen, gepfändet oder sonstigen Eingriffen<br />
Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen<br />
und außergerichtlichen Kosten der Geltendmachung <strong>unser</strong>es Eigentums zu erstatten,<br />
haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.<br />
• Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter<br />
zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des<br />
Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) <strong>unser</strong>er Forderung ab,<br />
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,<br />
und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung<br />
weiter verkauft worden ist. Nimmt der Besteller die Kaufpreisforderung in<br />
ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Kunden auf, tritt er auch die sich hieraus<br />
ergebende Saldoforderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.<br />
Zur Einziehung der abgetretenen Forderung bleibt der Besteller auch nach der<br />
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt<br />
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,<br />
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten<br />
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag<br />
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung<br />
vorliegt. Ist aber dies der Fall, so haben wir Anspruch auf Einsicht in alle<br />
Rechnungen und sonstige Unterlagen und auf Erteilung aller sachdienlichen<br />
Auskünfte, die uns die unmittelbare Einziehung der abgetretenen Forderungen<br />
ermöglichen.<br />
• Der Besteller tritt uns zur Sicherung <strong>unser</strong>er Forderungen auch die Forderungen<br />
ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegenüber<br />
einem Dritten erwachsen.<br />
• Wir verpflichten uns auf Anforderung, die nach den vorstehenden Bestimmungen<br />
uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden<br />
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden<br />
Sicherheiten obliegt uns.<br />
9. Urheberrechte, sonstige Unterlagen und Zeichnungen<br />
• Zeichnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die wir dem Besteller bei Vertragsanbahnung<br />
oder -durchführung überlassen, sind <strong>unser</strong> geistiges Eigentum<br />
und dürfen ohne <strong>unser</strong>e ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder Dritten<br />
zugänglich gemacht noch vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten<br />
Zweck benutzt werden. Wir sind berechtigt, die unentgeltliche Herausgabe<br />
vorgenannter Unterlagen einschließlich etwaiger Vervielfältigungsstücke zu<br />
verlangen, wenn der Besteller diese Unterlagen nicht mehr benötigt oder wenn<br />
uns eine missbräuchliche Verwendung dieser Unterlagen bekannt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht<br />
des Bestellers daran ist ausgeschlossen.<br />
• Der Besteller übernimmt die verschuldensabhängige Haftung dafür, dass durch<br />
die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und Modellen durch<br />
uns Rechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung<br />
auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände,<br />
sind wir ohne Pflicht zur Prüfung der Rechtslage berechtigt, insoweit<br />
jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz zu verlangen. Der Besteller<br />
hat uns außerdem von allen Nachteilen, insbesondere von Schadensersatzansprüchen<br />
Dritter, die uns dadurch treffen, freizustellen.<br />
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />
• Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Firmensitz der<br />
Rudolf Fehrmann GmbH & Co. KG, somit Fulda.<br />
• Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland; die Geltung des UN Kaufrechtes ist ausgeschlossen.<br />
11. Schlussbestimmungen<br />
Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam<br />
sein oder in der Zukunft werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
dadurch nicht berührt.<br />
Fulda, 31. August <strong>2019</strong><br />
Patricia Fehrmann<br />
Tom Fehrmann<br />
Angebot gültig nur so lange der Vorrat reicht. Angebot freibleibend.<br />
Druck- und Satzfehler vorbehalten.<br />
Es gelten die aktuellen AGB der Rudolf Fehrmann GmbH & Co. KG<br />
147