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Fehrmanns Genuss Momente - unser Frische-Katalog 2019

Der neue Frische-Katalog 2019 ist jetzt verfügbar! „Mit dem Geschmack ist es ganz einfach: Man nehme von allem nur das Beste.“ …. Oscar Wilde!

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Verkaufs- und Lieferbedingungen Rudolf Fehrmann GmbH & Co.KG<br />

dass diese Äußerung kausal für seinen Kaufentschluss war. Für Äußerungen und<br />

Werbeaussagen Dritter wird nicht gehaftet.<br />

• Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller<br />

zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ist eine Fristsetzung<br />

nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, ist der Besteller berechtigt, vom<br />

Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dies gilt nicht bei<br />

unerheblichen Mängeln, in diesen Fällen besteht kein Rücktrittsrecht. Ansprüche<br />

des Bestellers auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen<br />

nur nach Maßgabe des Abschnitts 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.<br />

• Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr seit der Ablieferung der<br />

Sache. Für Schadensersatzansprüche, die nicht gem. Ziffer 7.1 dieser Geschäftsbedingungen<br />

ausgeschlossen sind, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Im Übrigen<br />

wird auf die Regelungen der Ziffer 7.6 dieser Geschäftsbedingungen Bezug<br />

genommen.<br />

7. Schadensersatz, Rücktritt, Verjährung, Leistungsverweigerung<br />

• Schadensersatzansprüche gegen uns und <strong>unser</strong>e Angestellten, Arbeitnehmer,<br />

Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind, unabhängig vom Rechtsgrund,<br />

insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, mangelhafter Leistung, Verletzung von<br />

vertraglichen Nebenpflichten, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und<br />

unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für Schäden aus der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt<br />

dieser Haftungsausschluss nicht, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob<br />

fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen <strong>unser</strong>er leitenden Angestellten<br />

beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht - insbesondere<br />

vertragliche Hauptleistungspflicht -) verletzt wurde oder eine sonstige, nicht als<br />

wesentliche Vertragspflicht einzustufende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei Verletzung einer wesentlichen<br />

Vertragspflicht und vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer<br />

sonstigen Pflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe<br />

nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Ansprüchen nach<br />

dem Produkthaftungsgesetz gilt der Haftungsausschluss ebenso nicht, sowie<br />

wenn es um Ansprüche geht, die von einer Garantie <strong>unser</strong>erseits umfasst sind.<br />

Ziffer 4.2 dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt. Eine etwaige Haftung<br />

nach den Regelungen der §§ 478 ff. BGB bleibt davon unberührt.<br />

• Kardinalpflichten sind wesentliche Pflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag<br />

sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt<br />

sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen<br />

für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks<br />

unentbehrlich sind.<br />

• Wir übernehmen jedoch keinesfalls eine Haftung für Ansprüche oder Schäden,<br />

die durch die Lieferwünsche des Bestellers verursacht wurden. Sollten wir für einen<br />

Schaden, der durch einen solchen Wunsch des Bestellers verursacht wurde,<br />

von einem Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Besteller uns von<br />

jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen frei.<br />

• Die in Ziffer 7.1 und 7.2 genannten Haftungsausschlüsse und Ausnahmen bzw.<br />

Begrenzungen gelten auch für den Fall des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen<br />

sowie im Falle des Aufwendungsersatzes mit Ausnahme des Aufwendungsersatzes<br />

nach §§ 439 Abs. 2 und 635 Abs. 2 BGB. Die Haftungsausschlüsse<br />

bezüglich <strong>unser</strong>er Haftung entfalten auch Gültigkeit für <strong>unser</strong>e gesetzlichen Vertreter<br />

und Erfüllungsgehilfen.<br />

• Der Besteller ist bei einer nicht in einer mangelhaften Leistung bestehenden<br />

Pflichtverletzung <strong>unser</strong>erseits nur bei einem Verschulden durch uns berechtigt,<br />

vom Vertrag zurückzutreten.<br />

• Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln,<br />

die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen,<br />

beträgt in Abweichung von der allgemeinen Regelung in § 438 Abs. 1 Nr. 3<br />

BGB 1 Jahr. Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche<br />

Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist (§ 438 Abs. 3<br />

BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher<br />

(§ 479 BGB).<br />

• Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche<br />

und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem<br />

Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen<br />

Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren<br />

Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben<br />

in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Bestellers<br />

ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.<br />

8. Verlängerter Eigentumsvorbehalt<br />

• Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur restlosen<br />

Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen vor. Bei<br />

laufender Geschäftsverbindung bleibt die Ware bis zur vollen Bezahlung <strong>unser</strong>er<br />

sämtlichen bestehenden und künftigen Forderungen gegen den Besteller in <strong>unser</strong>em<br />

Eigentum, insbesondere auch bis zum vollen Ausgleich eines anerkannten<br />

Kontokorrentsaldos mit dem Besteller. Bei Zahlung durch Scheck besteht <strong>unser</strong><br />

Eigentumsvorbehalt solange, bis der Betrag uns gutgeschrieben ist und der Besteller<br />

sämtliche Nebenkosten bezahlt hat. In der Zurücknahme der Kaufsache<br />

durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache<br />

zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten<br />

des Bestellers abzgl. angemessener Verwertungskosten anzurechnen.<br />

• Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.<br />

• Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Kaufsache<br />

beschädigt, abhandengekommen, gepfändet oder sonstigen Eingriffen<br />

Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen<br />

und außergerichtlichen Kosten der Geltendmachung <strong>unser</strong>es Eigentums zu erstatten,<br />

haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.<br />

• Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter<br />

zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des<br />

Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) <strong>unser</strong>er Forderung ab,<br />

die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,<br />

und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung<br />

weiter verkauft worden ist. Nimmt der Besteller die Kaufpreisforderung in<br />

ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Kunden auf, tritt er auch die sich hieraus<br />

ergebende Saldoforderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.<br />

Zur Einziehung der abgetretenen Forderung bleibt der Besteller auch nach der<br />

Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt<br />

hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,<br />

solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten<br />

Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag<br />

auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung<br />

vorliegt. Ist aber dies der Fall, so haben wir Anspruch auf Einsicht in alle<br />

Rechnungen und sonstige Unterlagen und auf Erteilung aller sachdienlichen<br />

Auskünfte, die uns die unmittelbare Einziehung der abgetretenen Forderungen<br />

ermöglichen.<br />

• Der Besteller tritt uns zur Sicherung <strong>unser</strong>er Forderungen auch die Forderungen<br />

ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegenüber<br />

einem Dritten erwachsen.<br />

• Wir verpflichten uns auf Anforderung, die nach den vorstehenden Bestimmungen<br />

uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden<br />

Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden<br />

Sicherheiten obliegt uns.<br />

9. Urheberrechte, sonstige Unterlagen und Zeichnungen<br />

• Zeichnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die wir dem Besteller bei Vertragsanbahnung<br />

oder -durchführung überlassen, sind <strong>unser</strong> geistiges Eigentum<br />

und dürfen ohne <strong>unser</strong>e ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder Dritten<br />

zugänglich gemacht noch vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten<br />

Zweck benutzt werden. Wir sind berechtigt, die unentgeltliche Herausgabe<br />

vorgenannter Unterlagen einschließlich etwaiger Vervielfältigungsstücke zu<br />

verlangen, wenn der Besteller diese Unterlagen nicht mehr benötigt oder wenn<br />

uns eine missbräuchliche Verwendung dieser Unterlagen bekannt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht<br />

des Bestellers daran ist ausgeschlossen.<br />

• Der Besteller übernimmt die verschuldensabhängige Haftung dafür, dass durch<br />

die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und Modellen durch<br />

uns Rechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung<br />

auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände,<br />

sind wir ohne Pflicht zur Prüfung der Rechtslage berechtigt, insoweit<br />

jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz zu verlangen. Der Besteller<br />

hat uns außerdem von allen Nachteilen, insbesondere von Schadensersatzansprüchen<br />

Dritter, die uns dadurch treffen, freizustellen.<br />

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />

• Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Firmensitz der<br />

Rudolf Fehrmann GmbH & Co. KG, somit Fulda.<br />

• Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland; die Geltung des UN Kaufrechtes ist ausgeschlossen.<br />

11. Schlussbestimmungen<br />

Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam<br />

sein oder in der Zukunft werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

dadurch nicht berührt.<br />

Fulda, 31. August <strong>2019</strong><br />

Patricia Fehrmann<br />

Tom Fehrmann<br />

Angebot gültig nur so lange der Vorrat reicht. Angebot freibleibend.<br />

Druck- und Satzfehler vorbehalten.<br />

Es gelten die aktuellen AGB der Rudolf Fehrmann GmbH & Co. KG<br />

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