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6 Die Einbindung des Nationalparks in die Region

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6 <strong>Die</strong> <strong>E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung</strong> <strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Region</strong><br />

Nach § 3 (2) der Nationalparkverordnung wird im<br />

Nationalpark ke<strong>in</strong>e wirtschaftsbestimmte Nutzung<br />

bezweckt; er soll aber zur Strukturverbesserung der<br />

<strong>Region</strong> beitragen.<br />

Nationalparke haben zwei wesentliche Aufgaben bzw.<br />

Managementziele:<br />

E<strong>in</strong>erseits sollen sie den Schutz von Natur und Landschaft<br />

durch Zulassung möglichst ungestörter natürlicher<br />

Entwicklungen (Prozessschutz) gewährleisten.<br />

Andererseits sollen sie der Öffentlichkeit u.a. als e<strong>in</strong>e<br />

Basis für geistig-seelische Erfahrungen, sowie für<br />

Erholungs- und Bildungszwecke zugänglich se<strong>in</strong>, wobei<br />

letzteres jedoch nicht den Schutzzweck gefährden darf.<br />

<strong>Die</strong>se Ziele werden weltweit, d.h. auch <strong>in</strong> den Nationalparken<br />

Deutschlands und somit auch im Müritz-Nationalpark<br />

verfolgt (vgl. Kap. 2 u. 3).<br />

Unter <strong>die</strong>ser Prämisse besteht der Beitrag <strong>des</strong> Müritz-<br />

<strong>Nationalparks</strong> zur Strukturverbesserung der <strong>Region</strong> <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> der Schaffung von Angeboten <strong>des</strong> Natur- und<br />

Landschaftserlebnisses und der landschaftsgebundenen<br />

Erholung, der Förderung <strong>des</strong> Naturverständnisses sowie<br />

der Umweltbildung und -erziehung. <strong>Die</strong> hierfür im E<strong>in</strong>zelnen<br />

geltenden und mit dem Schutzzweck abgestimmten<br />

Entwicklungsziele s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Kap. 6.3 dargestellt.<br />

Damit kann und soll der Müritz-Nationalpark e<strong>in</strong>en<br />

Beitrag für <strong>die</strong> touristische Entwicklung <strong>in</strong> der <strong>Region</strong><br />

leisten. Darüber h<strong>in</strong>aus soll er <strong>die</strong> Funktion e<strong>in</strong>es<br />

Imageträgers bzw. Markenzeichens für <strong>die</strong> <strong>Region</strong> als<br />

touristisches Zielgebiet übernehmen.<br />

<strong>Die</strong> Mecklenburgische Seenplatte mit der Nationalparkregion<br />

bietet sehr günstige Voraussetzungen für <strong>die</strong><br />

Entwicklung landschaftsbezogener touristischer<br />

Nutzungen bzw. für <strong>die</strong> Erholung <strong>in</strong> Natur und Landschaft.<br />

Der Umfang <strong>des</strong> Tourismus und se<strong>in</strong>e Bedeutung als<br />

Wirtschaftsfaktor haben bereits e<strong>in</strong>en beachtlichen Stellenwert<br />

erreicht und es ist davon auszugehen, dass <strong>die</strong>ser<br />

künftig noch steigt. <strong>Die</strong>s begründet sich im zunehmenden<br />

Wunsch nach Erholung <strong>in</strong> <strong>in</strong>takter Natur und Landschaft<br />

und dem Kennenlernen von Natur <strong>in</strong> ihrer Ursprünglichkeit<br />

und Vielfalt (Natur-Tourismus). Entwicklungen, <strong>die</strong><br />

sich <strong>in</strong> anderen Nationalparkregionen vollziehen, unterstützen<br />

<strong>die</strong>se Aussage, ebenso wie <strong>die</strong> hohen und <strong>in</strong> den<br />

zurückliegenden Jahren stetig steigenden Besucherzahlen<br />

im Müritz-Nationalpark.<br />

Gemäß der „Tourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern“<br />

(1998) ist der Erhalt attraktiver Landschaften <strong>in</strong><br />

ihrer natürlichen und kulturbed<strong>in</strong>gten Charakteristik und<br />

Vielfalt unabd<strong>in</strong>gbares Ziel, um e<strong>in</strong>en attraktiven Tourismus<br />

langfristig zu erhalten und zu entwickeln.<br />

<strong>Die</strong>ses lan<strong>des</strong>weit erklärte Ziel muss vor dem H<strong>in</strong>tergrund<br />

<strong>des</strong> Schutzzweckes <strong>in</strong> besonderem Maße für den<br />

Nationalpark, darüber h<strong>in</strong>aus aber auch für <strong>die</strong><br />

Nationalparkregion <strong>in</strong>sgesamt gelten und entsprechend<br />

präzisiert werden.<br />

Dabei kommt es im H<strong>in</strong>blick auf <strong>die</strong> touristische<br />

Erschließung <strong>in</strong>sbesondere darauf an, <strong>die</strong> unterschiedlichen<br />

Angebots- und Entwicklungsmöglichkeiten <strong>des</strong><br />

<strong>Nationalparks</strong> und der Nationalparkregion auszunutzen<br />

und s<strong>in</strong>nvoll mite<strong>in</strong>ander zu verknüpfen. Nur e<strong>in</strong>e solche<br />

abgestimmte und sich gegenseitig ergänzende Entwicklung<br />

und Funktionsteilung gewährleistet den Aufbau e<strong>in</strong>er<br />

leistungsfähigen regionalen touristischen Infrastruktur und<br />

ist Grundlage für e<strong>in</strong>en nachhaltigen, natur- und sozialverträglichen<br />

Tourismus.<br />

Weiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Zusammenhang sowohl <strong>die</strong> Siedlungs-<br />

als auch <strong>die</strong> Verkehrsentwicklung von wesentlicher<br />

Bedeutung. <strong>Die</strong> hierfür durch das Nationalparkamt<br />

verfolgten bzw. durch <strong>die</strong> Raumordnung festgelegten<br />

Entwicklungsziele s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Kapiteln 6.2 und 6.4<br />

dargestellt.<br />

Wegen <strong>die</strong>ser vielfältigen Wechselbeziehungen ist im H<strong>in</strong>blick<br />

auf e<strong>in</strong>e abgestimmte und möglichst effektive <strong>Region</strong>alentwicklung<br />

(Modellregion) e<strong>in</strong>e enge Zusammenarbeit<br />

aller daran Beteiligten erforderlich (vgl. Kap. 6.1).<br />

<strong>Die</strong> besondere Situation und Funktion der Nationalparkregion<br />

sollte im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es effektiven E<strong>in</strong>satzes der verschiedenen<br />

Fördermöglichkeiten von Land, Bund und EU<br />

Berücksichtigung f<strong>in</strong>den (Bündelungseffekt). Da <strong>die</strong><br />

Förderprogramme z.T. über e<strong>in</strong>e große <strong>in</strong>haltliche Bandbreite<br />

verfügen, muss zwischen den Ressorts e<strong>in</strong>e Abstimmung<br />

über e<strong>in</strong>zelne Fördermöglichkeiten angestrebt<br />

werden.<br />

6.1 Kooperationsstrukturen<br />

Kooperationsstrukturen existieren bereits <strong>in</strong> vielfältiger<br />

Form und werden z. B. von folgenden Körperschaften<br />

bzw. Gremien getragen:<br />

• Kuratorium<br />

Das Kuratorium für den Müritz-Nationalpark wurde<br />

1991 als regionales Abstimmungsgremium für bedeutende<br />

Fragen der Gebietsentwicklung <strong>in</strong>s Leben gerufen.<br />

Mitglieder s<strong>in</strong>d Vertreter der Gebietskörperschaften<br />

sowie wichtige Interessenvertreter der <strong>Region</strong>.


• Kommunale Körperschaften<br />

<strong>Die</strong> Geme<strong>in</strong>den haben für <strong>die</strong> Entwicklung der Ortschaften<br />

entscheidende Bedeutung. Zusammenarbeit und<br />

Informationsaustausch zwischen den Geme<strong>in</strong>devertretungen<br />

sowie Amtsverwaltungen und dem Nationalparkamt<br />

s<strong>in</strong>d unerlässlich.<br />

<strong>Die</strong> 2 Kreisverwaltungen haben e<strong>in</strong>e besondere<br />

Bedeutung im Rahmen e<strong>in</strong>er koord<strong>in</strong>ierten und naturschutzgerechten<br />

Entwicklung der Nationalparkregion.<br />

Neben regelnden Vorgaben für <strong>die</strong> Geme<strong>in</strong>deentwicklung<br />

haben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten<br />

auch konzeptionelle Steuerungskompetenz.<br />

• Zweckverband der Müritz-Nationalpark-Anliegergeme<strong>in</strong>den<br />

Der Zweckverband als Zusammenschluss der Anliegergeme<strong>in</strong>den<br />

hat vorrangig „<strong>die</strong> Pflege und Förderung <strong>des</strong><br />

Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraumes im<br />

Verbandsgebiet“ zum Ziel. <strong>Die</strong>s be<strong>in</strong>haltet u.a. <strong>die</strong> Koord<strong>in</strong>ierung<br />

geme<strong>in</strong>dlicher Entwicklungen untere<strong>in</strong>ander<br />

und mit den Zielen <strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong>.<br />

• <strong>Region</strong>aler Planungsverband „Mecklenburgische<br />

Seenplatte“<br />

Der Planungsverband übernimmt regionale Koord<strong>in</strong>ierungsaufgaben<br />

und unterstützt modellhafte, umsetzungsorientierte<br />

Projekte regionaler Akteure wie z. B. das<br />

Projekt Müritz-Nationalpark-Ticket <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong><br />

der Müritz-Nationalpark-Anliegergeme<strong>in</strong>den.<br />

Im <strong>Region</strong>alen Entwicklungskonzept „Mecklenburgische<br />

Seenplatte“ ist <strong>die</strong> Nationalparkregion als<br />

Kooperationsraum <strong>des</strong> Planungsverban<strong>des</strong> ausgewiesen,<br />

mit dem Ziel, <strong>die</strong> Zusammenarbeit im S<strong>in</strong>ne <strong>in</strong>terkommunaler<br />

Kooperation unter E<strong>in</strong>beziehung weiterer<br />

Akteure, wie Bürger, Unternehmen und Vere<strong>in</strong>e <strong>in</strong> <strong>die</strong>ser<br />

Teilregion zu begleiten.<br />

• Fremdenverkehrsorganisationen<br />

Der Fremdenverkehr ist <strong>in</strong> der Nationalparkregion e<strong>in</strong><br />

wichtiger Wirtschaftsfaktor. <strong>Die</strong> Akzeptanz <strong>des</strong><br />

<strong>Nationalparks</strong> beruht dabei vor allem auf se<strong>in</strong>er<br />

Bedeutung als touristische Attraktion und Markenzeichen.<br />

E<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Außendarstellung kann somit<br />

auch akzeptanzfördernd für den Nationalpark werden.<br />

Zu den wichtigsten Partnern zählen der Tourismusverband<br />

Mecklenburgische Seenplatte e.V. und der<br />

Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.<br />

• Fördervere<strong>in</strong> „Müritz-Nationalpark e. V.“<br />

Der Vere<strong>in</strong>szweck <strong>des</strong> Fördervere<strong>in</strong>s ist <strong>die</strong> „Förderung<br />

<strong>des</strong> Projektes Müritz-Nationalpark“ und schließt <strong>die</strong><br />

Förderung touristischer Vorhaben <strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong> mit<br />

e<strong>in</strong>. Schwerpunkte s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Betreuung der Besucher, <strong>die</strong><br />

Angebotsverbesserung und <strong>die</strong> Öffentlichkeitsarbeit im<br />

weitesten S<strong>in</strong>n.<br />

6.2 Siedlungsentwicklung<br />

Insgesamt 17 Städte oder Geme<strong>in</strong>den haben Flächen im<br />

Müritz-Nationalpark; e<strong>in</strong>ige Ortschaften und E<strong>in</strong>zelgehöfte<br />

s<strong>in</strong>d vollständig vom Nationalpark umschlossen. Da gemäß<br />

§ 2 (3) Ziff. 2 NLP-VO ganzjährig bewohnte Ortslagen und<br />

Gebäude e<strong>in</strong>schließlich <strong>des</strong> umfriedeten unmittelbaren Umlan<strong>des</strong><br />

nicht zum Nationalpark gehören, unterliegen <strong>die</strong>se<br />

auch nicht unmittelbar den Bestimmungen der Nationalparkverordnung.<br />

Im Interesse beidseitiger Planungssicherheit<br />

kann <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Zusammenhang ggf. <strong>die</strong> Aufstellung<br />

von auf <strong>die</strong> Nationalparkgrenze abgestimmten Satzungen<br />

nach § 34 (4) oder § 35 (6) BauGB zweckmäßig se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit<br />

verpflichtet, <strong>in</strong> ihrem Gebiet alle Angelegenheiten<br />

der örtlichen Geme<strong>in</strong>schaft im Rahmen der Gesetze<br />

<strong>in</strong> eigener Verantwortung zu regeln (Artikel 72 (1) Lan<strong>des</strong>verfassung<br />

Mecklenburg-Vorpommern).<br />

Bei der Ausübung der geme<strong>in</strong>dlichen Planungshoheit, z.B.<br />

der Bauleitplanung, der Entwicklung <strong>des</strong> Verkehrs oder der<br />

Erholungsnutzung s<strong>in</strong>d jedoch <strong>die</strong> jeweiligen gesetzlichen<br />

Regelungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu beachten. Hierzu<br />

gehören u.a. auch <strong>die</strong> Müritz-Nationalparkverordnung<br />

und <strong>die</strong> Lan<strong>des</strong>verordnung über <strong>die</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeit <strong>des</strong><br />

<strong>Region</strong>alen Raumordnungsprogrammes Mecklenburgische<br />

Seenplatte.<br />

Der Müritz-Nationalpark ist Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege. Dort haben Belange von<br />

Naturschutz und Landschaftspflege gegenüber allen anderen<br />

Nutzungsanforderungen Vorrang. Alle raumbedeutsamen<br />

Planungen, Vorhaben und Maßnahmen müssen mit<br />

den Zielen <strong>des</strong> Naturschutzes vere<strong>in</strong>bar se<strong>in</strong> (vgl. Programmsatz<br />

4.4 (1) RROP Mecklenburgische Seenplatte).<br />

<strong>Die</strong> Entwicklung der Geme<strong>in</strong>deflächen <strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong><br />

<strong>Nationalparks</strong> muss daher <strong>in</strong> enger Abstimmung mit dem<br />

Nationalparkamt erfolgen.<br />

<strong>Die</strong> Existenz <strong>des</strong> Müritz-<strong>Nationalparks</strong> bildet für <strong>die</strong><br />

Geme<strong>in</strong>den der Nationalparkregion und deren Bürger vor<br />

allem <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf touristische Erwerbsmöglichkeiten<br />

besondere Chancen.<br />

E<strong>in</strong>e erfolgreiche Nutzung <strong>die</strong>ser Chancen setzt entsprechende<br />

öffentliche und private Infrastruktur bzw. Angebote<br />

voraus, <strong>die</strong> zumeist <strong>in</strong> den Ortschaften, also außerhalb <strong>des</strong><br />

<strong>Nationalparks</strong>, angesiedelt se<strong>in</strong> sollten. Hierzu zählen z. B.<br />

Parkplätze, Informationse<strong>in</strong>richtungen, Haltestellen <strong>des</strong><br />

ÖPNV, Fahrradverleihe, gastronomische E<strong>in</strong>richtungen<br />

und Beherbergungsbetriebe. Auch hierbei ist e<strong>in</strong>e enge<br />

Abstimmung der Geme<strong>in</strong>den mit dem Nationalparkamt<br />

zweckmäßig und s<strong>in</strong>nvoll. E<strong>in</strong>en Überblick über <strong>die</strong><br />

wichtigsten bestehenden E<strong>in</strong>richtungen gibt Textkarte 4<br />

(Besucherlenkung und Tourismus).<br />

37


38<br />

Für <strong>die</strong> Orte im und am Nationalpark bestehen <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf Erwerbsmöglichkeiten im touristischen Bereich besondere<br />

Chancen. Ihre erfolgreiche Nutzung setzt entsprechende öffentliche und private Infrastrukturen bzw. Angebote voraus.<br />

Ergänzend zur touristischen Infrastruktur sollte <strong>in</strong> <strong>die</strong>sen<br />

Orten auch Wert auf e<strong>in</strong> harmonisches und regionaltypisches<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsbild gelegt werden.<br />

In vielen Orten der Nationalparkregion lassen sich <strong>die</strong><br />

historischen Siedlungsformen (z.B. Haufendörfer, Angerdörfer,<br />

Straßendörfer, Gutsdörfer) noch erkennen, was bei<br />

der weiteren baulichen Entwicklung berücksichtigt werden<br />

sollte.<br />

Auch bei der Anlage, dem Bau oder der Restaurierung<br />

ortsprägender Gebäude (z. B. Gutshäuser, Fachwerkgebäude,<br />

Dorfkirchen) Nebengebäude oder Freiräume<br />

(z. B. Straßen, Wege, Plätze, Parks, Gärten, E<strong>in</strong>friedungen)<br />

sollten regionaltypische Gestaltungsmuster zugrunde<br />

gelegt werden. Schließlich sollte Wert auf e<strong>in</strong>e dem dörflichen<br />

Charakter entsprechende <strong>in</strong>nerörtliche Begrünung<br />

und <strong>E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung</strong> der Ortsränder <strong>in</strong> <strong>die</strong> umgebende Landschaft<br />

gelegt werden.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang wird <strong>die</strong> Aufstellung von Erhaltungs-<br />

oder Gestaltungssatzungen empfohlen.<br />

E<strong>in</strong>e der maßgeblichen Grundlagen der geme<strong>in</strong>dlichen<br />

Entwicklungen ist das <strong>Region</strong>ale Raumordnungsprogramm<br />

Mecklenburgische Seenplatte.<br />

Danach soll sich <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den, <strong>die</strong> nicht als zentrale<br />

Orte ausgewiesen s<strong>in</strong>d, <strong>die</strong> Siedlungstätigkeit an der<br />

Eigenentwicklung orientieren. <strong>Die</strong>s betrifft <strong>die</strong> Mehrzahl<br />

der Geme<strong>in</strong>den.<br />

Orte mit zentraler Bedeutung <strong>in</strong> der <strong>Region</strong> s<strong>in</strong>d <strong>die</strong><br />

Städte Waren (Müritz) und Neustrelitz als Mittelzentren,<br />

<strong>die</strong> Städte Röbel, Mirow und Feldberg als Unterzentren<br />

sowie Möllenhagen, Penzl<strong>in</strong>, Wesenberg und Rechl<strong>in</strong> als<br />

Ländliche Zentralorte.<br />

6.3 Erholung, Information und Bildung<br />

Nach § 5 (1) Ziff. 4 NLP-VO ist es geboten, der Öffentlichkeit<br />

den Nationalpark für Bildung und Erholung<br />

durch geeignete E<strong>in</strong>richtungen und Formen der<br />

Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherlenkung zu<br />

erschließen, soweit es der Schutzzweck erlaubt.<br />

Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrs- und<br />

Besucherlenkung ist der Ruhecharakter <strong>des</strong> Gebietes<br />

<strong>in</strong>sgesamt stärker auszuprägen (§ 5 (1) Ziff. 3 NLP-VO).<br />

Weltweit <strong>die</strong>nen Nationalparke neben dem Erhalt von<br />

Naturräumen der Bildung und Erholung. Auch wenn sich<br />

<strong>die</strong>se Funktionen dem Schutzzweck unterordnen müssen,<br />

erlaubt und fordert <strong>die</strong>s doch e<strong>in</strong>e angemessene Öffnung<br />

für Besucher. In Mitteleuropa kommt den Nationalparken<br />

als e<strong>in</strong>zige Flächen, auf denen naturbelassene Ökosysteme<br />

zu sehen s<strong>in</strong>d, h<strong>in</strong>sichtlich der Bildungsarbeit e<strong>in</strong>e<br />

besondere Rolle zu.


Folgende Aufgaben stehen dabei im Vordergrund:<br />

• Information über das Gebiet und se<strong>in</strong>e Besonderheiten,<br />

• Lenkung von Besucherströmen durch e<strong>in</strong> Angebot von<br />

Wanderwegen, Beobachtungsmöglichkeiten und Führungen,<br />

• Sensibilisierung der Besucher und Anwohner für <strong>die</strong><br />

Ziele <strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong>,<br />

• Vermittlung von Wissen, <strong>in</strong>sbesondere über ökologische<br />

Zusammenhänge.<br />

Dazu muss e<strong>in</strong> System zur Besucherlenkung, -betreuung<br />

und -<strong>in</strong>formation entwickelt werden, das aus folgenden<br />

Elementen besteht:<br />

• m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong> Jugendwaldheim für <strong>die</strong> K<strong>in</strong>der- und<br />

Jugendarbeit (vgl. Kap. 6.3.2),<br />

• e<strong>in</strong> hochqualifizierter Nationalpark<strong>die</strong>nst (vgl. Anlage 7),<br />

• Informationsstellen (vgl. Kap. 6.3.3.4),<br />

• E<strong>in</strong>gangsbereiche (vgl. Kap. 6.3.3.4),<br />

• e<strong>in</strong> Wegesystem mit Besuchere<strong>in</strong>richtungen<br />

(Aussichtspunkte, Beobachtungse<strong>in</strong>richtungen,<br />

Beschilderung, etc.) (vgl. Kap. 6.3.3.1 u. 6.3.3.4),<br />

• Informationstafeln (vgl. Kap. 6.3.3.4),<br />

• Informationsmaterial (Faltblätter, Wanderführer,<br />

Broschüren etc.),<br />

• Rad- und Wanderkarten, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>er ständigen <strong>in</strong>haltlichen<br />

Aktualisierung unterliegen.<br />

Das System der Besucherlenkung, -betreuung und -<strong>in</strong>formation<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Palette der touristischen Angebote<br />

ist fortlaufend h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>er Funktionsfähigkeit und<br />

Effizienz sowie vor dem H<strong>in</strong>tergrund <strong>des</strong> Schutzzweckes<br />

zu prüfen und im Bedarfsfall zu modifizieren bzw. maßvoll<br />

zu ergänzen und weiter zu entwickeln. <strong>Die</strong>s ist <strong>die</strong> geme<strong>in</strong>same<br />

Aufgabe der Landkreise, der Geme<strong>in</strong>den, der Privatanbieter<br />

und <strong>des</strong> Nationalparkamtes. E<strong>in</strong>e besondere Rolle<br />

kommt dabei dem Zweckverband der Müritz-Nationalpark-Anliegergeme<strong>in</strong>den<br />

zu, um <strong>die</strong> geme<strong>in</strong>dlichen<br />

Aktivitäten zu koord<strong>in</strong>ieren.<br />

6.3.1 Information und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Durch Öffentlichkeitsarbeit und Bereitstellung von Informationen<br />

sollen möglichst viele Menschen über <strong>die</strong> Ziele<br />

<strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong> und über <strong>die</strong> Arbeit <strong>des</strong> Nationalparkamtes<br />

Kenntnis erhalten. Dabei ist durch hohe<br />

Transparenz das Vertrauen und Interesse für <strong>die</strong>se Ziele<br />

bei E<strong>in</strong>heimischen und Gästen zu erhöhen.<br />

Öffentlichkeitsarbeit ist e<strong>in</strong>e Querschnittsaufgabe, <strong>die</strong> alle<br />

Mitarbeiter <strong>des</strong> Nationalparkamtes betrifft. Ziel ist es dabei,<br />

<strong>die</strong> Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft nach<br />

<strong>in</strong>nen und außen zu erhöhen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist Öffentlichkeitsarbeit <strong>die</strong> Grundlage für<br />

den Bildungsauftrag <strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong> und notwendiger<br />

Bestandteil der Besucherlenkung (vgl. 6.3.2 u. 6.3.3).<br />

Zur Vermittlung von Informationen kommen je nach<br />

Zielgruppe und Botschaft alle Me<strong>die</strong>n <strong>in</strong> Betracht.<br />

Insbesondere moderne Me<strong>die</strong>n und das Internet ermöglichen<br />

es, Informationen schnell und breit zu streuen, <strong>die</strong> Informationen<br />

orig<strong>in</strong>al zu verwenden und von e<strong>in</strong>seitiger Information<br />

zum Dialog zu kommen. Voraussetzung ist allerd<strong>in</strong>gs<br />

<strong>die</strong> notwendige technische Ausstattung der Verwaltung und<br />

e<strong>in</strong>e gut strukturierte und organisierte Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Folgende Formen gehören zum Standard der Informationsund<br />

Öffentlichkeitsarbeit. Sie s<strong>in</strong>d jeweils an <strong>die</strong><br />

Erfordernisse der Zielgruppen, an <strong>die</strong> Zeit und den Stand<br />

der Technik anzupassen und ggf. zu erweitern:<br />

• Betreuung vor Ort durch den Nationalpark<strong>die</strong>nst,<br />

• Führungen und Exkursionen,<br />

• Informationse<strong>in</strong>richtungen, Ausstellungen,<br />

• Informationstafeln im Gelände,<br />

• Publikationen (Faltblätter, Broschüren, Poster,<br />

Nationalparkzeitung u.s.w.),<br />

• Fachvorträge und Diskussionsrunden,<br />

• Tagungen, Sem<strong>in</strong>are, Workshops,<br />

• Projekttage für Schulen, Schüler-Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften,<br />

• Nationalparktage,<br />

• Aktionsstände, Beteiligung an Dorffesten,<br />

• Beteiligung am Europäischen Tag der Parke,<br />

• Beteiligung an Messen,<br />

• Werbung, Market<strong>in</strong>g,<br />

• Zusammenarbeit mit Vere<strong>in</strong>en und Verbänden,<br />

• Bürgerversammlungen,<br />

• Beratung, Beantwortung von Anfragen,<br />

• Hauswurfsendungen,<br />

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40<br />

Der Käfl<strong>in</strong>gsberg-Turm ist e<strong>in</strong> „Highlight“ für<br />

Besucher. Aus der Vogelperspektive ist von<br />

hier e<strong>in</strong> fantastischer Blick über den<br />

Nationalpark und weit darüber h<strong>in</strong>aus möglich.<br />

Der Käfl<strong>in</strong>gsberg-Turm ist e<strong>in</strong> „Highlight“ für Besucher. Aus der<br />

Vogelperspektive ist von hier e<strong>in</strong> fantastischer Blick über den<br />

Nationalpark und weit darüber h<strong>in</strong>aus möglich.<br />

Im Jugendwaldheim Ste<strong>in</strong>mühle werden u.a. K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

an <strong>die</strong> Natur herangeführt und mit den Zielen und Inhalten <strong>des</strong> Nationalparkes<br />

vertraut gemacht.<br />

Eröffnung <strong>des</strong> Natur-Erlebnispfa<strong>des</strong> im Juli 2001 im Teilgebiet<br />

Serrahn. E<strong>in</strong> Weg der Wissensvermittlung.<br />

Informationstafeln, gestaltet nach dem e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsbild für <strong>die</strong> Deutschen Nationalparke, <strong>die</strong>nen der<br />

Information und Orientierung im Gelände.<br />

In Führungen werden Informationen über das Gebiet und den<br />

Nationalpark vermittelt. Außerdem tragen sie zur Lenkung der<br />

Besucher bei. Hier e<strong>in</strong>e der beliebten Familienführungen.


Ausstellungen <strong>in</strong> den Informationszentren und Informationsstellen vermitteln<br />

Wissen zu verschiedenen Themen.<br />

<strong>Die</strong> beiden durch den Nationalpark führenden Wasserwanderstrecken<br />

s<strong>in</strong>d sehr beliebt. Um ihre Attraktivität zu erhalten, ist e<strong>in</strong>e<br />

gezielte Besucherlenkung und -<strong>in</strong>formation notwendig.<br />

Zahlreiche Publikationen enthalten allgeme<strong>in</strong>e und spezielle Informationen<br />

zum Müritz-Nationalpark und se<strong>in</strong>en Angeboten.<br />

E<strong>in</strong>gangsbereiche, wie hier das Nationalparkdorf Boek s<strong>in</strong>d<br />

Ausgangsorte für das „Erlebnis Nationalpark“. E<strong>in</strong>e enge Abstimmung<br />

zwischen Geme<strong>in</strong>den und Nationalparkamt bei ihrer Gestaltung ist<br />

zweckmäßig und s<strong>in</strong>nvoll.<br />

Auf vielen Veranstaltungen und Festen <strong>in</strong> der <strong>Region</strong> ist das Nationalparkamt<br />

mit se<strong>in</strong>en Aktionsständen dabei.<br />

Auch im Internet s<strong>in</strong>d zahlreiche Informationen über den Müritz-<br />

Nationalpark abrufbar.<br />

41


42<br />

• Me<strong>die</strong>narbeit (Presse, Rundfunk, Fernsehen),<br />

• Zusammenarbeit mit Verlagen (Karten, Schulbücher,<br />

Fachbücher),<br />

• elektronische Informationssysteme, Internet,<br />

• Mitarbeiterzeitung,<br />

• Daten- und Fotoarchive.<br />

6.3.2 Umweltbildung<br />

Nach § 5 (1) Ziff. 4 NLP-VO ist es im Nationalpark<br />

geboten der Öffentlichkeit den Nationalpark für Bildung<br />

und Erholung durch geeignete E<strong>in</strong>richtungen und<br />

Formen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherlenkung<br />

zu erschließen. Dabei zielt <strong>die</strong> Bildungsarbeit <strong>in</strong>sbesondere<br />

auf <strong>die</strong> Ause<strong>in</strong>andersetzung <strong>des</strong> Menschen mit der<br />

Natur im Spannungsfeld zwischen Kulturlandschaft und<br />

vom Menschen unbee<strong>in</strong>flusster Natur (Wildnis).<br />

Der Müritz-Nationalpark ist durch se<strong>in</strong>e Naturausstattung,<br />

<strong>die</strong> bereits vorhandene bzw. weiter zu entwickelnde Infrastruktur<br />

und nicht zuletzt auch durch speziell ausgebildetes<br />

Personal <strong>in</strong> besonderem Maße für <strong>die</strong> Umweltbildung im<br />

o. g. S<strong>in</strong>ne geeignet.<br />

Für <strong>die</strong> Umweltbildung bestehen folgende Schwerpunkte:<br />

• den Müritz-Nationalpark als Lernort Natur etablieren,<br />

• Wissen über <strong>die</strong> Lebensräume und <strong>die</strong> stattf<strong>in</strong>denden<br />

Prozesse vermitteln und Naturerfahrungen ermöglichen,<br />

• Interesse und Verständnis für <strong>die</strong> Ziele <strong>des</strong> Müritz-<br />

<strong>Nationalparks</strong> wecken und Akzeptanz fördern,<br />

• nach Wegen suchen, Nationalpark<strong>in</strong>halte und Wissen<br />

über Naturprozesse <strong>in</strong> <strong>die</strong> Alltagswelt zu <strong>in</strong>tegrieren<br />

und für e<strong>in</strong>e Veränderung <strong>des</strong> Verhaltens gegenüber der<br />

Umwelt zu nutzen,<br />

• langfristige, geme<strong>in</strong>same Bildungsprojekte mit Partnern<br />

aus der <strong>Region</strong> aufbauen.<br />

Bei der Bildungsarbeit konzentriert sich das Nationalparkamt<br />

auf <strong>die</strong> Zielgruppe der Schüler, K<strong>in</strong>der- und<br />

Jugendgruppen aus der <strong>Region</strong>.<br />

Zunehmend werden aber auch K<strong>in</strong>der- und Jugendgruppen<br />

aus anderen <strong>Region</strong>en und Ländern betreut.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>teressante Angebote für<br />

Erwachsene zu erarbeiten.<br />

<strong>Die</strong> Umweltbildung umfasst <strong>die</strong><br />

• Durchführung von Projekttagen und -wochen,<br />

• Fortbildung von Lehrern, Studenten und eigenen<br />

Mitarbeitern,<br />

• Bildungsangebote <strong>des</strong> Jugendwaldheims Ste<strong>in</strong>mühle<br />

(i.d.R. e<strong>in</strong>wöchig),<br />

• Betreuung von regelmäßig stattf<strong>in</strong>denden Schüler-<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften,<br />

• geme<strong>in</strong>same Entwicklung und Zusammenarbeit mit Partnern<br />

bei zeitlich befristeten Bildungsprojekten,<br />

• Erarbeitung von Konzeptionen und E<strong>in</strong>richtung von<br />

Lehr- und Erlebnispfaden.<br />

Effektive Umweltbildung kann nur durch <strong>in</strong>tensiven<br />

Dialog <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Gruppen und durch mehrtägige bzw.<br />

wiederholte Aufenthalte <strong>in</strong> der Natur erreicht werden.<br />

Sie erfordert weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en ausreichenden und<br />

entsprechend qualifizierten Personalstamm.<br />

Im vollen Umfang werden <strong>die</strong>se Voraussetzungen bisher<br />

nur durch das Jugendwaldheim Ste<strong>in</strong>mühle erfüllt. <strong>Die</strong><br />

Erfahrungen zeigen aber, dass e<strong>in</strong> außerordentlich hoher<br />

Bedarf besteht, den Schulunterricht durch unmittelbare<br />

Erfahrungen von Natur im Nationalpark zu bereichern.<br />

Deshalb ist e<strong>in</strong>e Erweiterung der Kapazitäten anzustreben<br />

(z. B. durch e<strong>in</strong>e zweite Bildungsstätte). <strong>Die</strong>se Zielstellung<br />

erfordert u. a. <strong>die</strong> E<strong>in</strong>beziehung verschiedener M<strong>in</strong>isterien<br />

(Kultus-, Landwirtschafts-, Umweltm<strong>in</strong>isterium).<br />

<strong>Die</strong> Zusammenarbeit mit Schulen, anderen außerschulischen<br />

Bildungsstätten, Verwaltungen, Vere<strong>in</strong>en, etc. ist<br />

auszubauen, um regional vorhandenes Bildungspotential<br />

besser zu nutzen.<br />

6.3.3 Besucherlenkung<br />

Der Nationalpark soll u.a. zur Angebotsbereicherung für<br />

den regionalen Fremdenverkehr sowie zur Erhöhung der<br />

touristischen Attraktivität der <strong>Region</strong> (Imageträger) und<br />

somit nach § 3 (2) NLP-VO zur Strukturverbesserung<br />

der <strong>Region</strong> beitragen.<br />

Es s<strong>in</strong>d vorrangig solche Formen <strong>des</strong> Naturerlebnisses zu<br />

entwickeln, <strong>die</strong> sich am spezifischen Natur- und Landschaftserlebnis<br />

e<strong>in</strong>es <strong>Nationalparks</strong> ausrichten und zu<br />

ke<strong>in</strong>er Gefährdung <strong>des</strong> Schutzzweckes führen (vgl. Kap.6).<br />

Zu <strong>die</strong>sen favorisierten Formen <strong>des</strong> Naturerlebnisses im<br />

Müritz-Nationalpark gehören <strong>die</strong> Naturbeobachtung, das<br />

Fuß- und Radwandern sowie das Wasserwandern.<br />

Andere Erholungsformen sowie weitere touristische Angebote,<br />

Infrastrukturen und <strong>Die</strong>nstleistungen sollen vorrangig<br />

im Vorfeld <strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong> entwickelt werden.


6.3.3.1 Fuß- und Radwanderwege<br />

Das derzeit vorhandene Netz an Fuß- und Radwanderwegen<br />

ist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Grundzügen 1991 durch <strong>die</strong><br />

Nationalparkverwaltung erstellt und gekennzeichnet<br />

worden, jedoch gilt auch hierfür <strong>die</strong> Aufgabe der<br />

fortlaufenden Überprüfung (vgl. Kap 6.3).<br />

<strong>Die</strong> Erschließung <strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong> durch Fuß- und<br />

Radwanderwege soll so erfolgen, dass e<strong>in</strong> repräsentativer<br />

Ausschnitt der Landschaftsräume für den Besucher<br />

erlebbar wird. H<strong>in</strong>sichtlich der Streckenlängen s<strong>in</strong>d dabei<br />

auch <strong>die</strong> unterschiedlichen zeitlichen und physischen<br />

Möglichkeiten der Besucher zu berücksichtigen.<br />

<strong>Die</strong> Wege sollen an E<strong>in</strong>gangsbereichen oder Informationspunkten<br />

beg<strong>in</strong>nen und enden sowie Ortschaften und<br />

Besuchere<strong>in</strong>richtungen im Nationalpark anb<strong>in</strong>den. <strong>Die</strong><br />

Wegeführung erfolgt darüber h<strong>in</strong>aus unter Berücksichtigung<br />

überregionaler Rad- und Wanderwege.<br />

An Wanderwegen sollen Beobachtungse<strong>in</strong>richtungen bzw.<br />

Aussichtspunkte das Naturerlebnis unterstützen. Ebenso<br />

sollen geeignete E<strong>in</strong>richtungen (z.B. Informationstafeln<br />

mit Erklärungen zu Besonderheiten und Zusammenhängen)<br />

das Naturverständnis fördern (vgl. Kap. 6.3.3.4).<br />

Bei der Erschließung <strong>des</strong> Gebietes müssen vermeidbare<br />

Zerschneidungen und Störungen unterbleiben. Ziel ist es,<br />

unzerschnittene, weitgehend störungsfreie Räume <strong>in</strong> ausreichender<br />

Größe und Menge zu erhalten (vgl. Kap. 5.7).<br />

Durch Mehrfachnutzung der Wege (z. B. komb<strong>in</strong>ierte Fußund<br />

Radwanderwege) ist e<strong>in</strong>e angemessene Wegedichte<br />

e<strong>in</strong>zuhalten. Sich gegenseitig bee<strong>in</strong>trächtigende oder ausschließende<br />

Nutzungen e<strong>in</strong>es Weges (z. B. Kfz-Verkehr<br />

auf Wanderwegen) s<strong>in</strong>d zu entflechten.<br />

Das der touristischen Nutzung zugrunde liegende Wegenetz<br />

setzt sich zum großen Teil aus historischen Ortsverb<strong>in</strong>dungs-<br />

sowie Forstwegen zusammen. Unbefestigte<br />

Sandwege s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> gebietstypische natürliche Wegebeschaffenheit.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Radwanderwege im Müritz-Nationalpark<br />

s<strong>in</strong>d je nach Bedeutung der Strecken unterschiedliche Anforderungen<br />

zu stellen: Während stark befahrene Fernradwege<br />

e<strong>in</strong>en möglichst gut befahrbaren Wegebelag erhalten<br />

sollen (<strong>in</strong> Ausnahmen bis zu Asphalt) s<strong>in</strong>d für regionale<br />

Routen feste, wassergebundene Beläge ausreichend.<br />

Problematisch ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen <strong>die</strong> Verkehrssituation:<br />

Auf Streckenabschnitten, auf denen öffentliche<br />

Straßen mit Rad- oder Wanderwegen identisch s<strong>in</strong>d, wird<br />

der Rad- und Fußwanderer mit Abgas-, Staub- und Lärmbelastungen<br />

sowie möglichen Gefährdungen durch Kraftfahrzeuge<br />

konfrontiert. <strong>Die</strong>s führt zu e<strong>in</strong>er erheblichen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung der Erholungsnutzung. <strong>Die</strong>ser Aspekt ist<br />

<strong>des</strong>halb bei der Verkehrsplanung zu beachten (vgl. Kap.<br />

6.4).<br />

6.3.3.2 Wasserwandern<br />

Das Wasserwandern mit Kanu oder Faltboot kann zu<br />

den geeigneten Erholungs- und Naturerlebnisformen<br />

im Nationalpark gerechnet werden (vgl. Kap. 5.3.1.4 und<br />

6.3.3). Voraussetzung hierfür ist jedoch e<strong>in</strong>e gezielte<br />

Besucherlenkung und -<strong>in</strong>formation.<br />

<strong>Die</strong> traditionellen Wasserwanderstrecken „Obere Havel“<br />

und „Alte Fahrt“ besitzen e<strong>in</strong>en hohen touristischen Wert<br />

sowie e<strong>in</strong>e gewisse Bedeutung für <strong>die</strong> Infrastrukturentwicklung<br />

der <strong>Region</strong> (Bootsverleih, Versorgung,<br />

Camp<strong>in</strong>gwesen).<br />

Vor <strong>die</strong>sem H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d bei der Planung und<br />

Durchführung von Maßnahmen zur Besucherlenkung und<br />

-<strong>in</strong>formation an den Wasserwanderstrecken neben den zu<br />

beteiligenden Behörden und Institutionen <strong>die</strong> Anbieter<br />

touristischer <strong>Die</strong>nstleistungen e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

<strong>Die</strong> Ausweisung der Wasserwanderstrecken erfolgt im<br />

Zusammenhang mit lenkenden Maßnahmen. Danach s<strong>in</strong>d<br />

<strong>die</strong> E<strong>in</strong>setz- und Anlan<strong>des</strong>tellen auf ortsnahe Bereiche,<br />

Camp<strong>in</strong>gplätze und festgelegte Rastplätze zu begrenzen.<br />

Gegebenenfalls s<strong>in</strong>d räumliche Befahrensbeschränkungen<br />

durch Sperrung von Gewässern und Gewässerteilen, bzw.<br />

durch Vorgabe von Fahrstrecken sowie zeitliche und bei<br />

drohender Überbelastung auch zahlenmäßige Befahrensbeschränkungen<br />

vorzusehen.<br />

Zur Information und Lenkung der Wasserwanderer s<strong>in</strong>d<br />

spezielle Informationen (z.B. Tafeln, Faltblatt, Ausschilderung)<br />

vorzusehen. Es wird e<strong>in</strong>e saisonale Betreuung der<br />

Wasserwanderstrecken durch den Nationalpark<strong>die</strong>nst<br />

gewährleistet.<br />

Bei der Unterhaltung der touristisch genutzten Fließgewässerabschnitte<br />

werden <strong>die</strong> Belange <strong>des</strong> Wasserwanderns<br />

(Gewährleistung der Befahrbarkeit) im notwendigen Maß<br />

berücksichtigt (vgl. Kap. 5.3.2).<br />

6.3.3.3 Kremsern und Reiten<br />

Das Fahren mit bespannten Fahrzeugen (Kremsern) und<br />

das Reiten s<strong>in</strong>d im Gebiet <strong>des</strong> Müritz-<strong>Nationalparks</strong> auf<br />

den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und<br />

Wegen erlaubt. <strong>Die</strong>ses Straßen- und Wegenetz umfasst im<br />

Nationalparkgebiet e<strong>in</strong>e Länge von ca. 80 km.<br />

Außerhalb der öffentlich gewidmeten Straßen und Wege<br />

sowie außerhalb der hierfür ausdrücklich zugelassenen<br />

Wege s<strong>in</strong>d Kremsern und Reiten nach § 6 (1) Ziff. 13<br />

NLP-VO sowie § 28 (6) Lan<strong>des</strong>waldgesetz verboten.<br />

43


44<br />

Mit gewisser E<strong>in</strong>schränkung (s. u.) können<br />

Kremserfahrten aber grundsätzlich zu den geeigneten<br />

Formen der Erholung <strong>in</strong> Natur und Landschaft gezählt<br />

werden und stellen e<strong>in</strong>e attraktive Alternative zum Radund<br />

Fußwandern sowie zum touristischen<br />

Kraftfahrzeugverkehr dar.<br />

Deshalb soll das Kremsern per E<strong>in</strong>zelbefreiung von den<br />

Verboten der Nationalparkverordnung auf nichtöffentlichen<br />

Wegen im Nationalpark fallweise für ansässige<br />

Unternehmer zugelassen werden.<br />

E<strong>in</strong>e Ausschilderung der betreffenden Wege erfolgt <strong>in</strong><br />

<strong>die</strong>sem Falle nicht.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf das Reiten soll das öffentliche Straßenund<br />

Wegenetz im Müritz-Nationalpark durch e<strong>in</strong> ausgewiesenes<br />

Reitwegenetz maßvoll ergänzt werden.<br />

Voraussetzung hierfür ist e<strong>in</strong> begründetes öffentliches<br />

Interesse und <strong>die</strong> sorgfältige Abwägung mit dem<br />

Schutzzweck.<br />

<strong>Die</strong>ses Wegenetz ist regional e<strong>in</strong>heitlich zu beschildern.<br />

Bei den meisten touristisch genutzten Wegen (Fuß- und<br />

Radwanderwegen) ist <strong>die</strong> gleichzeitige Nutzung als Reitoder<br />

Kutschweg auf Grund der Beschädigung der Wege<br />

durch <strong>die</strong> Pferdehufe nicht möglich. Deshalb wären<br />

hierfür zusätzliche Trassen erforderlich, <strong>die</strong> aber zu e<strong>in</strong>er<br />

weiteren Zerschneidung von Naturräumen führen würden.<br />

<strong>Die</strong>s ist mit dem Schutzzweck nur e<strong>in</strong>geschränkt vere<strong>in</strong>bar<br />

und <strong>des</strong>halb weitgehend zu vermeiden (vgl. Kap. 5.7).<br />

Weiter kann e<strong>in</strong>geschätzt werden, dass <strong>in</strong>sbesondere der<br />

Reitsport, aber auch das Kremsern im Vergleich mit<br />

anderen touristischen Aktivitäten im Müritz-Nationalpark,<br />

wie beispielsweise dem Radwandern, e<strong>in</strong>e weitaus<br />

ger<strong>in</strong>gere Bedeutung haben.<br />

<strong>Die</strong> Ausweisung von Reitwegen soll <strong>des</strong>halb nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Umfang erfolgen, der unter E<strong>in</strong>beziehung der öffentlichen<br />

Straßen und Wege für <strong>die</strong> Gewährleistung der Verb<strong>in</strong>dung<br />

der Ortschaften bzw. bestehender touristischer E<strong>in</strong>richtungen<br />

(Reiterhöfe) und den Anschluss an das überregionale<br />

Reitwegenetz erforderlich ist.<br />

E<strong>in</strong> dementsprechen<strong>des</strong> Reitwegenetz wurde durch <strong>die</strong><br />

Landkreise im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem Nationalparkamt<br />

und <strong>in</strong> Abstimmung mit den Grundstückseigentümern<br />

bereits ausgewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Beschränkung <strong>des</strong> allgeme<strong>in</strong>en Kraftfahrzeugverkehrs<br />

im Nationalpark im Rahmen <strong>des</strong> Verkehrskonzeptes<br />

könnte <strong>die</strong> Attraktivität der öffentlichen Wege und Straßen<br />

für das Kremsern und Reiten deutlich erhöhen und damit<br />

den Forderungsdruck nach zusätzlichen Ausweisungen im<br />

Schutzgebiet verm<strong>in</strong>dern (vgl. Kap. 6.4).<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollte aus den o.g. Gründen vorrangig das<br />

gleichermaßen landschaftlich attraktive Vorfeld <strong>des</strong><br />

<strong>Nationalparks</strong> zur Entwicklung <strong>die</strong>ser Erholungsformen<br />

genutzt werden (vgl. Kap. 6.3.3).<br />

6.3.3.4 Besuchere<strong>in</strong>richtungen<br />

Das Angebot an Besuchere<strong>in</strong>richtungen ist fortlaufend<br />

unter den <strong>in</strong> Kap. 6.3 genannten Prämissen zu prüfen<br />

und im Bedarfsfall zu modifizieren bzw. maßvoll zu<br />

ergänzen und weiter zu entwickeln.<br />

E<strong>in</strong>gangsbereiche s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation e<strong>in</strong>zelner<br />

Elemente der Besucher<strong>in</strong>formation und -lenkung (Parkplatz,<br />

Informationstafel, E<strong>in</strong>gangstafel, Wegweiser und<br />

Wanderwegebeschilderung als M<strong>in</strong><strong>des</strong>tausstattung) und<br />

Ausgangspunkte für das „Erlebnis Nationalpark“.<br />

Der touristische Kraftfahrzeugverkehr soll durch e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Vorwegweisung zielgerichtet zu den E<strong>in</strong>gangsbereichen<br />

<strong>in</strong> den Ortslagen am Rand <strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong><br />

geführt und dort aufgefangen werden. In Ergänzung der<br />

genannten Komb<strong>in</strong>ation können e<strong>in</strong>e Nationalpark<strong>in</strong>formation,<br />

Sitz- und Rastgelegenheiten sowie Fahrradständer,<br />

Toiletten und e<strong>in</strong>e ÖPNV-Haltestelle vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Entwicklung und weitere Ausstattung der E<strong>in</strong>gangsbereiche<br />

erfolgt auf der Grundlage e<strong>in</strong>es mit den Geme<strong>in</strong>den<br />

abgestimmten bzw. weiter abzustimmenden E<strong>in</strong>gangsbereichskonzeptes.<br />

Informationszentren und Informationsstellen s<strong>in</strong>d<br />

wichtige Schnittstellen zwischen den Nationalparkbesuchern<br />

und dem Nationalpark. <strong>Die</strong> <strong>in</strong> der Saison<br />

betreuten Informationsstellen versorgen <strong>die</strong> Besucher mit<br />

vielfältigen Informationen und Angeboten. Größe und<br />

Ausstattungsgrad der Informationsstellen s<strong>in</strong>d unterschiedlich.<br />

Zu speziellen Themenbereichen vermitteln Ausstellungen<br />

mit regionalem Bezug umfangreiches Wissen.<br />

Informationszentren s<strong>in</strong>d ganzjährig betreut.<br />

Informationstafeln stellen e<strong>in</strong> sehr wichtiges Element der<br />

Information und Besucherlenkung dar. <strong>Die</strong> an allen wichtigen<br />

Punkten am und im Gebiet stehenden und mit e<strong>in</strong>em<br />

Kartenausschnitt ausgestatteten Tafeln <strong>die</strong>nen der Information<br />

und Orientierung der Nationalparkbesucher. Sie<br />

weisen u.a. auf Wanderrouten, Führungsterm<strong>in</strong>e,<br />

geschichtliche H<strong>in</strong>tergründe und Sehenswürdigkeiten h<strong>in</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Verwendung themenbezogener Informationstafeln soll<br />

nur dort erfolgen, wo e<strong>in</strong>e spezielle örtliche Sach<strong>in</strong>formation<br />

<strong>des</strong> Besuchers erforderlich ist.<br />

Beobachtungse<strong>in</strong>richtungen sollen direkt an Wanderwegen<br />

oder <strong>in</strong> kurzer Entfernung dazu liegen. Aussichtstürme,<br />

Beobachtungsstände, Aussichtsplattformen und<br />

Sichtschirme ermöglichen schöne Aussichten auf <strong>die</strong><br />

unterschiedlichen Landschaftsräume <strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong><br />

und <strong>die</strong>nen der ungestörten Tierbeobachtung. <strong>Die</strong>


Nationalparkbus <strong>in</strong> Speck. <strong>Die</strong>ses Angebot trägt zur Verkehrsberuhigung und zur touristischen Attraktivität sowie zur <strong>Region</strong>alentwicklung bei.<br />

E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er landschaftsangepassten<br />

Bauweise möglichst aus Naturmaterial und <strong>in</strong> ihrer Größe<br />

entsprechend dem zu erwartenden Besucheraufkommen zu<br />

gestalten. Darüber h<strong>in</strong>aus müssen sie so gestaltet werden<br />

(e<strong>in</strong>schließlich der Zuwegung), dass Störungen für<br />

Pflanzen und Tiere weitestgehend vermieden werden.<br />

Aussichtspunkte s<strong>in</strong>d vorzugsweise dort vorzusehen, wo<br />

ke<strong>in</strong>e oder nur ger<strong>in</strong>ge bauliche Maßnahmen erforderlich<br />

s<strong>in</strong>d (Geländeerhebungen, Randbereiche von Offenlandschaften).<br />

Rastplätze s<strong>in</strong>d mit unterschiedlicher Ausstattung (Sitzgruppe<br />

oder Bänke, Fahrradständer, Informationstafel) entlang<br />

der Wanderwege vorzusehen. Bei der Standortwahl<br />

s<strong>in</strong>d sowohl das Besucherverhalten, wie auch <strong>die</strong> landschaftlichen<br />

Gegebenheiten zu berücksichtigen. Weiterh<strong>in</strong><br />

s<strong>in</strong>d auch entlang der Wasserwanderstrecken Rastplätze<br />

vorzusehen, an denen das Anlanden möglich ist (vgl. Kap.<br />

6.3.3.2). Schutzhütten s<strong>in</strong>d nur im E<strong>in</strong>zelfall an längeren,<br />

stärker genutzten Wanderwegen vorzusehen, an denen ke<strong>in</strong>e<br />

anderen Schutzmöglichkeiten (z.B. vor Regen) vorhanden<br />

s<strong>in</strong>d, sowie an den Haltestellen der Nationalparkbusse.<br />

Stege machen Gewässerränder, Moore und andere sensible<br />

Bereiche für den Besucher erlebbar. Gleichzeitig schützen<br />

sie <strong>die</strong> trittempf<strong>in</strong>dliche Vegetation. In e<strong>in</strong>igen Fällen gewährleisten<br />

sie auch bei erhöhten Wasserständen den<br />

Zugang zu Beobachtungse<strong>in</strong>richtungen.<br />

<strong>Die</strong> Besuchere<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d im Gelände kenntlich zu<br />

machen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht s<strong>in</strong>d<br />

sie <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen auf ihre Betriebssicherheit<br />

(z.B. durch Nationalparkamt und TÜV) zu überprüfen.<br />

6.4 Verkehr<br />

6.4.1 Kraftfahrzeugverkehr<br />

Nach § 5 (1) Ziff. 3 NLP-VO ist es im Nationalpark<br />

geboten, „durch geeignete Maßnahmen der Verkehrs-<br />

und Besucherlenkung den Ruhecharakter <strong>des</strong> Gebietes<br />

<strong>in</strong>sgesamt stärker auszuprägen.“<br />

E<strong>in</strong>e der Voraussetzungen für <strong>die</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Müritz-<br />

<strong>Nationalparks</strong> waren <strong>die</strong> großräumig unzerschnittenen<br />

Naturräume und e<strong>in</strong>e vergleichsweise sehr ger<strong>in</strong>ge<br />

Belastung <strong>des</strong> Gebietes durch Kraftfahrzeugverkehr. Gründe<br />

hierfür bestanden <strong>in</strong> der <strong>in</strong>sgesamt ger<strong>in</strong>geren Mobilität<br />

und den ehemaligen Sondernutzungen (Staatsjagd und<br />

Militär), <strong>in</strong> deren Folge das Gebiet <strong>in</strong> großen Teilen abgeschirmt<br />

und straßenbaulich nur wenig erschlossen war.<br />

45


46<br />

Aufgrund der Zunahme <strong>des</strong> Kraftfahrzeugbestan<strong>des</strong> und<br />

der Attraktivität <strong>des</strong> <strong>Nationalparks</strong> für den Tourismus hat<br />

sich der Verkehr jedoch seit 1990 vervielfacht. Wichtige<br />

Verkehrswege wurden durch <strong>die</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Abstimmung<br />

mit dem Nationalparkamt ausgebaut. Dadurch<br />

gelang e<strong>in</strong>e gewisse Bündelung <strong>des</strong> Verkehrs, d. h. e<strong>in</strong>e<br />

Reihe vormals befahrener Strecken konnten auch vom<br />

Kraftfahrzeugverkehr befreit werden. Grundlage hierfür<br />

ist e<strong>in</strong> Verkehrskonzept, das 1995 im Auftrag <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong><br />

der Müritz-Nationalpark-Anliegergeme<strong>in</strong>den<br />

erarbeitet wurde.<br />

E<strong>in</strong> weiteres hieraus entwickeltes Projekt ist das Müritz-<br />

Nationalpark-Ticket, welches seit 1997 zur Verkehrsberuhigung<br />

und gleichzeitig im hohen Maß zur touristischen<br />

Attraktivität sowie zur <strong>Region</strong>alentwicklung<br />

beiträgt.<br />

Trotz <strong>des</strong> erreichten Stan<strong>des</strong> ist aber noch immer e<strong>in</strong> zu<br />

hohes Verkehrsaufkommen im Nationalpark festzustellen.<br />

Zur Erhaltung bzw. Erhöhung <strong>des</strong> Ruhecharakters und im<br />

S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> Schutzzweckes s<strong>in</strong>d <strong>des</strong>halb weitere Maßnahmen<br />

zur Verkehrsm<strong>in</strong>imierung sowie zur Reduzierung<br />

der Verkehrstrassen erforderlich. Grundsätzlich ist hierbei<br />

zwischen Anwohner- und Versorgungsverkehr sowie<br />

touristischem und Durchgangsverkehr zu differenzieren.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang besitzen <strong>die</strong> Verkehrs- und<br />

Besucherlenkung, <strong>die</strong> Widmung von Straßen, sowie der<br />

öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) erhebliche<br />

Bedeutung.<br />

Direkte Auswirkungen <strong>des</strong> Kraftfahrzeugverkehrs s<strong>in</strong>d<br />

Schadstoffimmissionen, Staub und Lärm. Im Nationalpark<br />

ist Kraftfahrzeugverkehr Hauptemittent von Luftschadstoffen<br />

wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Stickoxiden<br />

und dadurch Mitverursacher der Ozonbildung.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus führt Kraftfahrzeugverkehr auch zu<br />

Gefährdungen nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer,<br />

wie Wanderern und Radfahrern. Ebenso wird hierdurch<br />

der Erholungseffekt für Besucher erheblich e<strong>in</strong>geschränkt.<br />

Der Ausbau bzw. <strong>die</strong> Befestigung vormals unbefestigter<br />

Straßen und Wege führt zu Bodenversiegelungen und<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>. E<strong>in</strong>e weitere<br />

Folge ist <strong>die</strong> Zerschneidung und Ver<strong>in</strong>selung von Lebensräumen.<br />

<strong>Die</strong>s führt zu Bee<strong>in</strong>trächtigungen und Störungen<br />

der Fauna, <strong>die</strong> um so gravierender s<strong>in</strong>d, je schneller und<br />

dichter der Verkehr ist (vgl. Kap. 5.7).<br />

Une<strong>in</strong>geschränkter motorisierter touristischer Individualverkehr<br />

im Nationalpark hat auch Auswirkungen auf<br />

den ruhenden Verkehr, da Kraftfahrzeuge vermehrt im<br />

Gebiet abgestellt werden bzw. dadurch e<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>bares<br />

Parkplatzdefizit entsteht.<br />

Zur weiteren Verkehrsberuhigung im Nationalpark ist e<strong>in</strong>e<br />

Trennung der Nutzerkreise erforderlich. So hat der notwendige<br />

Kraftfahrzeugverkehr der Bewohner e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>des</strong> Versorgungsverkehrs Vorrang gegenüber dem<br />

touristischen Individual- und dem Durchgangsverkehr.<br />

E<strong>in</strong> weiterer positiver Nebeneffekt <strong>die</strong>ser Zielsetzung ist<br />

<strong>die</strong> Reduzierung <strong>des</strong> Unterhaltungsaufwan<strong>des</strong> für das<br />

Straßennetz.<br />

Bei der Verkehrsentwicklung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere <strong>die</strong><br />

<strong>in</strong>frastrukturellen Notwendigkeiten und Bedürfnisse der<br />

Bevölkerung, wie ganzjährig gut befahrbare Anb<strong>in</strong>dungen<br />

der Wohnorte, Fahrten zum Arbeitsort, zur Kommunikation<br />

und zur Versorgung zu berücksichtigen.<br />

Mit dem Ausbau von Ortsverb<strong>in</strong>dungswegen wurde dem<br />

Rechnung getragen. Breite und Belagsart der ausgebauten<br />

Strecken gewährleisten <strong>die</strong> ganzjährige Befahrbarkeit und<br />

stellen wegen der relativ ger<strong>in</strong>gen Versiegelung e<strong>in</strong> noch<br />

vertretbares Maß an Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Natur und <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> dar. E<strong>in</strong> weiterer Ausbau <strong>des</strong> Straßennetzes<br />

im Nationalpark würde zwangsläufig zu e<strong>in</strong>er Erhöhung<br />

der Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>des</strong> Schutzgebietes führen.<br />

Der touristische Kraftfahrzeugverkehr soll durch entsprechende<br />

Vorwegweisung zu bestimmten<br />

Ausgangspunkten für das „Erlebnis Nationalpark“<br />

(Ortschaften, E<strong>in</strong>gangsbereiche) gelenkt und dort<br />

weitgehend aufgefangen werden (vgl. Kap. 6.3.3.4).<br />

Durchgangsverkehr ist auszuschließen.<br />

Neben verkehrslenkenden Maßnahmen erfordert <strong>die</strong>s Parkplätze<br />

und ansprechende Angebote <strong>in</strong> den Orten<br />

(z. B. Informationen, Gastronomie, Fahrradverleih u. a.).<br />

Beispielsweise stellt das Müritz-Nationalpark-Ticket e<strong>in</strong>e<br />

attraktive Alternative zur Nutzung <strong>des</strong> eigenen Kraftfahrzeuges<br />

dar. Hiermit können Besucher den Nationalpark<br />

und <strong>die</strong> <strong>Region</strong> umweltbewusst und ohne Stress erkunden.<br />

Straßen- bzw. verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Trennung<br />

der Verkehrsarten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere dort notwendig,<br />

wo <strong>die</strong> bisherigen Formen der Verkehrs- und Besucherlenkung<br />

nicht ausreichend greifen. Im Interesse der<br />

erholungssuchenden nichtmotorisierten Nationalparkbesucher<br />

s<strong>in</strong>d sie besonders auf den bislang stark befahrenen<br />

Strecken erforderlich. <strong>Die</strong>s betrifft beispielsweise <strong>die</strong><br />

Strecken Speck – Boek sowie Pagelsee – Zartwitzer Kreuz.<br />

E<strong>in</strong>e Möglichkeit ist <strong>die</strong> Sperrung für den motorisierten<br />

Verkehr unter Verwendung <strong>des</strong> Zusatzschil<strong>des</strong><br />

„Berechtigte frei“, wobei der Berechtigtenkreis straßenverkehrsrechtlich<br />

festgesetzt werden muss.<br />

Um den Ruhecharakter der Ortschaften und <strong>des</strong> Gebietes<br />

hervorzuheben, s<strong>in</strong>d Geschw<strong>in</strong>digkeitsbegrenzungen erforderlich.<br />

Hierfür kommen Beschilderungen sowie bauliche


Maßnahmen <strong>in</strong> Betracht. <strong>Die</strong>s begründet sich auch <strong>in</strong> der<br />

häufigen Mitnutzung der Wege und Straßen durch Fußoder<br />

Radwanderer (vgl.o.).<br />

Um <strong>die</strong>se konzeptionellen Ziele zu verwirklichen, ist das<br />

geme<strong>in</strong>same Vorgehen der Geme<strong>in</strong>den als Straßenbaulastträger,<br />

der Landkreise als Straßenaufsichts- und<br />

Straßenverkehrsbehörden sowie <strong>des</strong> Nationalparkamtes<br />

Müritz notwendig.<br />

Bei Maßnahmen zur Unterhaltung von Wegen und Straßen<br />

im Nationalpark ist nach § 9 der Nationalparkverordnung<br />

das E<strong>in</strong>vernehmen mit dem Nationalparkamt herzustellen.<br />

<strong>Die</strong> Verwendung von Tausalz im W<strong>in</strong>ter<strong>die</strong>nst ist<br />

auszuschließen (§ 6 (1) Ziff. 5 NLP-VO).<br />

6.4.2 Luftverkehr<br />

Tiefflüge über dem Nationalpark sollen grundsätzlich<br />

nicht stattf<strong>in</strong>den. <strong>Die</strong>s betrifft <strong>in</strong>sbesondere militärische<br />

Flüge.<br />

Gleiches gilt aber auch für <strong>die</strong> zivile Nutzung <strong>des</strong><br />

Luftraumes. E<strong>in</strong>e Ausnahme stellen notwendige Flüge<br />

<strong>des</strong> Luftrettungs<strong>die</strong>nstes dar.<br />

<strong>Die</strong> Schutzwürdigkeit und <strong>die</strong> Eignung <strong>des</strong> Müritz-<br />

<strong>Nationalparks</strong> für <strong>die</strong> Erholungsnutzung beruhen <strong>in</strong><br />

hohem Maße auf dem Ruhecharakter <strong>des</strong> Gebietes.<br />

Unzweifelhaft gehen von lärmverursachenden Flugbewegungen<br />

Störungen aus, <strong>die</strong> negative Auswirkungen auf<br />

störungsempf<strong>in</strong>dliche Tierarten und <strong>die</strong> Erholungsnutzung<br />

haben.<br />

Vor <strong>die</strong>sem H<strong>in</strong>tergrund hätte der geplante Betrieb <strong>des</strong><br />

Truppenübungsplatzes Wittstock erhebliche negative<br />

Auswirkungen.<br />

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