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Pfarrbrief-10-2019

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- Mittwoch, 18. Dezember um 19:00 Uhr.

Abschließend auch hier der Bußgottesdienst vor Weihnachten, der inhaltlich

die Licht-Gestalten im Advent noch einmal aufgreifen wird:

- Freitag, 20. Dezember um 19:00 Uhr - im Chorraum der Basilika.

Ich freue mich über jeden Mitfeiernden und grüße Sie auch im Namen unseres

Seelsorgeteams in der Vorfreude auf die wohl schönste Zeit des Jahres. Ich

wünsche Ihnen vor allem die Zeit und Muße, neue Wege im Advent zu

entdecken und zu gehen.

Ihr

Pfarrer Patrick Ringhausen, (Dechantenkooperator)

Aufruf zur Wahl der Verwaltungsräte in der

Pfarreiengemeinschaft Prüm

Die Verwaltungsräte in den Pfarreien sind jeweils für 8 Jahre gewählt. Alle

vier Jahre wird die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt. Es

scheiden turnusmäßig jeweils die Mitglieder aus dem Verwaltungsrat aus, die

vor 8 Jahren in den Verwaltungsrat gewählt worden sind (Wiederwahl ist

möglich), d.h. die Hälfte der gewählten Mitglieder. Der Pfarrgemeinderat

wählt diese aus den eingereichten Vorschlägen.

Die Verwaltungsräte bestehen je nach Katholikenzahl der Pfarrei aus 4

(Büdesheim, Fleringen, Gondelsheim-Schwirzheim, Gondenbrett, Niederprüm,

Olzheim, Rommersheim, Wallersheim, Weinsheim), bzw. 6 (Prüm) gewählten

Mitgliedern.

Kandidieren kann jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten

seine Hauptwohnung in der jeweiligen Kirchengemeinde hat und nach

staatlichem Recht volljährig ist.

Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person, (16 Jahre alt,

katholisch, wohnhaft in einer der zur Pfarreiengemeinschaft Prüm gehörenden

Pfarreien) kann Kandidatenvorschläge machen. Der Wahlvorschlag darf nicht

mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen

sind.

Der Wahlvorschlag muss Name, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf des

Kandidaten enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, soweit er das

schriftliche Einverständnis des Kandidaten enthält, die eventuelle Wahl

anzunehmen. Der Wahlvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift

und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.

Er ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss zuzuleiten.

Es werden Infobriefe und Zettel für die Kandidatenvorschläge in den Kirchen

ausgelegt. Dort finden Sie auch die Adresse bei der Sie den Wahlvorschlag bis

zum 30.12.2019 abgeben können.

Im Januar wird dann die Neuwahl durch den Pfarrgemeinderat stattfinden.

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