Pfarrbrief-10-2019
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- Mittwoch, 18. Dezember um 19:00 Uhr.
Abschließend auch hier der Bußgottesdienst vor Weihnachten, der inhaltlich
die Licht-Gestalten im Advent noch einmal aufgreifen wird:
- Freitag, 20. Dezember um 19:00 Uhr - im Chorraum der Basilika.
Ich freue mich über jeden Mitfeiernden und grüße Sie auch im Namen unseres
Seelsorgeteams in der Vorfreude auf die wohl schönste Zeit des Jahres. Ich
wünsche Ihnen vor allem die Zeit und Muße, neue Wege im Advent zu
entdecken und zu gehen.
Ihr
Pfarrer Patrick Ringhausen, (Dechantenkooperator)
Aufruf zur Wahl der Verwaltungsräte in der
Pfarreiengemeinschaft Prüm
Die Verwaltungsräte in den Pfarreien sind jeweils für 8 Jahre gewählt. Alle
vier Jahre wird die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt. Es
scheiden turnusmäßig jeweils die Mitglieder aus dem Verwaltungsrat aus, die
vor 8 Jahren in den Verwaltungsrat gewählt worden sind (Wiederwahl ist
möglich), d.h. die Hälfte der gewählten Mitglieder. Der Pfarrgemeinderat
wählt diese aus den eingereichten Vorschlägen.
Die Verwaltungsräte bestehen je nach Katholikenzahl der Pfarrei aus 4
(Büdesheim, Fleringen, Gondelsheim-Schwirzheim, Gondenbrett, Niederprüm,
Olzheim, Rommersheim, Wallersheim, Weinsheim), bzw. 6 (Prüm) gewählten
Mitgliedern.
Kandidieren kann jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten
seine Hauptwohnung in der jeweiligen Kirchengemeinde hat und nach
staatlichem Recht volljährig ist.
Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person, (16 Jahre alt,
katholisch, wohnhaft in einer der zur Pfarreiengemeinschaft Prüm gehörenden
Pfarreien) kann Kandidatenvorschläge machen. Der Wahlvorschlag darf nicht
mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen
sind.
Der Wahlvorschlag muss Name, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf des
Kandidaten enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, soweit er das
schriftliche Einverständnis des Kandidaten enthält, die eventuelle Wahl
anzunehmen. Der Wahlvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift
und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
Er ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss zuzuleiten.
Es werden Infobriefe und Zettel für die Kandidatenvorschläge in den Kirchen
ausgelegt. Dort finden Sie auch die Adresse bei der Sie den Wahlvorschlag bis
zum 30.12.2019 abgeben können.
Im Januar wird dann die Neuwahl durch den Pfarrgemeinderat stattfinden.