03.12.2019 Aufrufe

Urlaubsmagazin Kur- und Urlaubsort Bad Gögging 2020

Im Urlaubsmagazin 2020 erfahren Sie alles Wichtige zum Kur- und Urlaubsort Bad Gögging: Von unseren Gastgebern, über die drei Heilmittel und das medizinisch-therapeutische Angebot, bis hin zu Veranstaltungen und Erlebnissen.

Im Urlaubsmagazin 2020 erfahren Sie alles Wichtige zum Kur- und Urlaubsort Bad Gögging: Von unseren Gastgebern, über die drei Heilmittel und das medizinisch-therapeutische Angebot, bis hin zu Veranstaltungen und Erlebnissen.

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Regeneration und Erholung

in Bad Gögging

Ihr Weg zur Kur in Bad Gögging

Einen Überblick darüber, was Sie tun müssen, um eine Kur durchführen zu können, zeigt Ihnen folgende Grafik:

Bad Gögging bietet Ihnen das ideale Umfeld, um eine Kur oder, wie es nach

der neuen Sozialgesetzgebung heißt, ambulante/stationäre Vorsorge- oder

Rehabilitationsleistung durchzuführen. Es erwartet Sie exzellente Gesundheitskompetenz

und medizinische Versorgung kombiniert mit Spaß, Abwechslung

und landschaftlicher Idylle.

Die ambulante Vorsorgeleistung

(früher ambulante Badekur)

Die ambulante Vorsorgekur, die auch als offene Badekur bekannt ist, bietet eine

optimale Kombination aus Urlaubserholung und medizinischer Vorsorge, die

alle drei Jahre beantragt werden kann und wenn es medizinisch notwendig ist,

sogar auch öfter. Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung nach § 23 Absatz 2

SGBV werden 100% der Kurarztkosten und 90% der Kurmittel übernommen.

Krankenkassen können außerdem einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung

von bis zu 16 Euro pro Tag bezahlen. Da sich die Regelungen von Krankenkasse

zu Krankenkasse unterscheiden, ist es zu empfehlen, vor Kurantritt die

Höhe des Zuschusses abzuklären. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro

Verordnung und 10% der Kurmittel.

Die Rehabilitation- oder Vorsorgekur

Eine „Reha“ nehmen grundsätzlich Personen in Anspruch, die bereits erkrankt

sind und Hilfe bei ihrer Gesundung benötigen. Sowohl die Vorsorgekur als

auch die Reha kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Die gesamten

Kosten übernehmen die gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherungen

bei einer Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag.

Gesundheitsurlaub mit Krankenkassenzuschuss

Auch ohne genehmigte Kur können Sie etwas für Ihre Gesundheit tun. Und

das oftmals mit Zuschuss von Ihrer Krankenkasse. Informieren Sie sich bei

Ihrer Krankenkasse, ob diese unsere Angebote finanziell unterstützt und fragen

Sie bei den Gastgebern in Bad Gögging nach Gesundheitsangeboten.

Ambulante Vorsorgeleistung oder ambulante

Rehaleistung bei bestehenden Erkrankungen

oder Kompaktkuren

Arzt Ihres Vertrauens am Heimatort stellt

mit Ihnen gemeinsam „Kurantrag“

bei Ihrer Krankenkasse.

Der Medizinische Dienst

der Krankenkassen (MDK)

entscheidet:

positiv: Sie fahren zum Kurort und zum

Zeitpunkt Ihrer Wahl zur „Kur“.

ablehnend: ggf. kann Widerspruch mit

Begründung eingelegt werden.

Tipp: Fast jeder vierte Kurantrag wird von den Krankenkassen

abgelehnt. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen und

legen Sie Widerspruch gegen den negativen Bescheid ein –

häufig kann dieser das Blatt noch einmal wenden.

Stationäre Reha- oder Vorsorgekur der

Deutschen Rentenversicherung (früher LVA, BfA)

oder der Krankenkasse

Arzt Ihres Vertrauens am Heimatort stellt mit Ihnen

gemeinsam „Kurantrag“ bei der Deutschen Rentenversicherung

(früher LVA, BfA) oder der Krankenkasse.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)

oder die Deutsche Rentenversicherung (früher LVA,

BfA) entscheidet:

positiv: Ihre Krankenkasse/Ihre Deutsche Rentenversicherung

entscheidet über Kurort und Zeit

Ihres Aufenthaltes.

ablehnend: ggf. kann Widerspruch mit

Be gründung eingelegt werden.

Formulierungs- und Argumentationshilfen für Ihren

Widerspruch, weiterführende Informationen zu den verschiedenen

Kurarten, oder mit welchen Krankheitsbildern Sie in

Bad Gögging gut aufgehoben sind erhalten Sie direkt bei der

Tourist-Information Bad Gögging unter 09445/95750 sowie

unter www.bad-goegging.de

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