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Weihnachts- & Silvesterreisen 2020/2021 – Vorabdruck

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

eise gebucht?<br />

5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn durch Eberhardt<br />

TRAVEL gemachten Angaben nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten<br />

Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in<br />

der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem<br />

ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung <strong>–</strong><br />

siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine<br />

vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.<br />

5.4. Eberhardt TRAVEL hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach<br />

§ 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung<br />

oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden<br />

verschuldeten Umständen kann Eberhardt TRAVEL Ersatz angemessener und tatsächlich<br />

entstandener Aufwendungen verlangen.<br />

5.5. Eberhardt TRAVEL hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen<br />

Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen<br />

zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).<br />

5.6. Preis‐ und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7.<br />

geregelt.<br />

5.7. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Einganges der<br />

Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen<br />

Gründen möglich. Eberhardt TRAVEL bemüht sich um die Einhaltung der<br />

ursprünglich vergebenen Sitzplätze.<br />

6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen<br />

6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch Eberhardt TRAVEL sind<br />

ein-seitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie Eberhardt TRAVEL gegenüber dem Reisenden<br />

z. B. durch E‐Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervor-<br />

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages<br />

1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, elektronisch, durch E‐Mail, SMS<br />

oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung<br />

und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden<br />

und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende<br />

durch E‐Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des<br />

Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss<br />

anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von Eberhardt<br />

TRAVEL geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in<br />

Papierform.<br />

1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E‐<br />

Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch Eberhardt<br />

TRAVEL bestätigt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung<br />

mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder<br />

wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte<br />

Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.<br />

1.3. Telefonisch nimmt Eberhardt TRAVEL, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen<br />

ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff.<br />

1.1. geschlossen werden.<br />

1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung<br />

ist ein neuer Vertragsantrag, an den Eberhardt TRAVEL 10 Tage gebunden ist und<br />

den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.<br />

1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen<br />

auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

1.6. Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Reisende Eberhardt TRAVEL den<br />

Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Meine Reise jetzt zahlungs-<br />

gehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln<br />

uch pflichtig buchen“ an verbindlich an. Dem Reisenden wird der Reiseschutz<br />

Eingang seiner Buchung bleiben hiervon unberührt.<br />

(Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung,<br />

keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb<br />

von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der<br />

enken!<br />

6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten<br />

Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die Eberhardt TRAVEL<br />

ausdrücklich z.B. durch E‐Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der<br />

Internetseite maßgeblich.<br />

Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise<br />

innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung<br />

2. Vermittelte Leistungen <strong>–</strong><br />

weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen<br />

des Reisenden gilt das Angebot von Eberhardt TRAVEL als angenommen. Im Übrigen ist<br />

§ 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.<br />

2.1. Bei ausdrücklich Reiserücktritts-Versicherung<br />

und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen<br />

Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch de Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens<br />

6.3. Wird RundumSorglos-Schutz<br />

die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisen-<br />

(Reisen bis 45 Tage)<br />

von Veranstaltungen etc.) ist Eberhardt TRAVEL nicht Veranstalter, sondern lediglich gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für Eberhardt TRAVEL geringere Kosten,<br />

• so Reiseabbruch-Versicherung<br />

ist dem Reisenden der Mehrbetrag auf die • Reisegepäck-Versicherung<br />

geringeren Kosten zu erstatten (§<br />

• Stornokosten-Versicherung<br />

• Stornokosten-Versicherung • Reisekranken-Versicherung<br />

Vermittler • i.S. Reiseabbruch-Versicherung<br />

des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für<br />

die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x 651m Abs. 2 BGB).<br />

BGB), nicht mit jedoch Selbstbeteiligung<br />

für die vermittelten Leistungen ohne selbst Selbstbeteiligung<br />

(vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung<br />

vertragliche Europa Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, Europa soweit nicht Körperschäden,<br />

Vorsatz oder Flug grobe / Schiff Fahrlässigkeit Auto vorliegen, / Bus / Hauptpflichten Flug / Schiff aus dem Reisevermittlervertrag<br />

betroffen sind, eine zumutbare Bahn Möglichkeit zum Abschluss einer Bahn Versicherung<br />

Auto / Bus /<br />

7. Preiserhöhung Europa und Preissenkung vor Reisebeginn Europa<br />

7.1. Eberhardt Flug / Schiff TRAVEL kann Auto Preiserhöhungen / Bus / Flug bis / 8 Schiff % des Reisepreises Auto einseitig / Bus / nur bei<br />

Vorliegen der Gründe für Bahn die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden Bahn und nach Vertragsschluss<br />

besteht oder jedes eine vereinbarte jedes Beschaffenheit fehlt. bis 64 ab 65 bis 64 jedes erhöhten Beförderungskosten jedes bis (Treibstoff, 64 ab andere 65 Energieträger) bis 64 ab oder 65 er-<br />

ab 65<br />

Alter Alter Jahre Jahre Jahre Jahre<br />

2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Alter Alter Jahre Jahre Jahre Jahre<br />

höhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-, oder Flug-hafengebühren)<br />

oder geänderter und für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen.<br />

RRV-FL- RRV-BU- RRV-FL- RRV-FL- RRV-BU- RRV-BU- FLP-EUR- BUP-EUR- FLP-EUR- FLP-EUR- BUP-EUR- BUP-EUR-<br />

Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.<br />

MS-EP<br />

MS-EP OS-EP-64 OS-EP-65 OS-EP-64 OS-EP-65 MS-EP<br />

MS-EP OS-EP-64 OS-EP-65 OS-EP-64 OS-EP-65<br />

Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises<br />

RRV-FL- RRV-BU- RRV-FL- RRV-FL- RRV-BU- RRV-BU- FLP-EUR- BUP-EUR- FLP-EUR- FLP-EUR- BUP-EUR- BUP-EUR-<br />

3. Pass-, Visa- MS-PA und gesundheitspolizeiliche MS-PA Formalitäten OS-PA-64 OS-PA-65 OS-PA-64 OS-PA-65(Differenz) MS-PA werden entsprechend MS-PA der Zahl der OS-PA-64 Reisenden OS-PA-65 errechnet, OS-PA-64 auf die Person OS-PA-65 umgerechnet<br />

und 11,<strong>–</strong> anteilig erhöht. Unterrichtet 7,<strong>–</strong> Eberhardt 17,<strong>–</strong> TRAVEL 22,<strong>–</strong> den Reisenden 16,<strong>–</strong> durch 20,<strong>–</strong> E‐<br />

3.1. 100,<strong>–</strong> Eberhardt TRAVEL 6,<strong>–</strong> unterrichtet den 5,<strong>–</strong> Reisenden vor 9,<strong>–</strong> der Reiseanmeldung 11,<strong>–</strong> 9,<strong>–</strong> über allgemeine<br />

11,<strong>–</strong><br />

200,<strong>–</strong> Pass‐ und 10,<strong>–</strong> Visumerfordernisse einschließlich 9,<strong>–</strong> der 18,<strong>–</strong> ungefähren 23,<strong>–</strong> Fristen für 16,<strong>–</strong> die Erlan-<br />

19,<strong>–</strong> Mail, Fax, SMS, 17,<strong>–</strong> in Papierform etc. 14,<strong>–</strong> nicht klar und 27,<strong>–</strong> verständlich 33,<strong>–</strong> über die 22,<strong>–</strong> Preis-erhöhung, 28,<strong>–</strong><br />

gung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung<br />

nicht wirksam.<br />

300,<strong>–</strong> 15,<strong>–</strong> 14,<strong>–</strong> 27,<strong>–</strong> 34,<strong>–</strong> 23,<strong>–</strong> 28,<strong>–</strong> 22,<strong>–</strong> 17,<strong>–</strong> 38,<strong>–</strong> 49,<strong>–</strong> 27,<strong>–</strong> 34,<strong>–</strong><br />

(einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).<br />

400,<strong>–</strong> 19,<strong>–</strong> 17,<strong>–</strong> 30,<strong>–</strong> 39,<strong>–</strong> 26,<strong>–</strong> 31,<strong>–</strong> 27,<strong>–</strong> 18,<strong>–</strong> 46,<strong>–</strong> 59,<strong>–</strong> 32,<strong>–</strong> 40,<strong>–</strong><br />

3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises,<br />

500,<strong>–</strong> 23,<strong>–</strong> 19,<strong>–</strong> 38,<strong>–</strong> 48,<strong>–</strong> 32,<strong>–</strong> 38,<strong>–</strong> 34,<strong>–</strong> 23,<strong>–</strong> 56,<strong>–</strong> 69,<strong>–</strong> 35,<strong>–</strong> 44,<strong>–</strong><br />

Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen<br />

kann Eberhardt TRAVEL sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzun-<br />

600,<strong>–</strong> mitzuführen, 29,<strong>–</strong> sofern sich Eberhardt 23,<strong>–</strong> TRAVEL nicht 41,<strong>–</strong> ausdrücklich 52,<strong>–</strong> zur Beschaffung 35,<strong>–</strong> der 42,<strong>–</strong> gen des § 651g 40,<strong>–</strong> BGB vornehmen. 26,<strong>–</strong> Eberhardt TRAVEL 65,<strong>–</strong> kann dem 84,<strong>–</strong> Reisenden 39,<strong>–</strong> insofern 49,<strong>–</strong> eine<br />

Visa 800,<strong>–</strong> oder Reiseunterlagen 36,<strong>–</strong> bzw. Bescheinigungen 26,<strong>–</strong> etc. 46,<strong>–</strong> verpflichtet 58,<strong>–</strong> hat. 39,<strong>–</strong> 47,<strong>–</strong> entsprechende 49,<strong>–</strong> Preiserhöhung anbieten 29,<strong>–</strong> und verlangen, 79,<strong>–</strong> dass 100,<strong>–</strong> der Reisende 45,<strong>–</strong> sie innerhalb 56,<strong>–</strong><br />

1.000,<strong>–</strong> 3.3. Kann die Reise 41,<strong>–</strong> infolge fehlender 29,<strong>–</strong> persönlicher 51,<strong>–</strong> Voraussetzungen 66,<strong>–</strong> nicht 45,<strong>–</strong> angetreten 54,<strong>–</strong> der von Eberhardt 60,<strong>–</strong> TRAVEL bestimmten 36,<strong>–</strong> angemessenen 89,<strong>–</strong> Frist 112,<strong>–</strong> annimmt 54,<strong>–</strong> oder zurücktritt. 67,<strong>–</strong><br />

1.200,<strong>–</strong> werden, so ist der 50,<strong>–</strong> Reisende hierfür verantwortlich, 35,<strong>–</strong> wenn 65,<strong>–</strong> dies allein 84,<strong>–</strong> auf sein 52,<strong>–</strong> schuldhaftes<br />

62,<strong>–</strong> Einzelheiten 72,<strong>–</strong> ergeben sich aus § 42,<strong>–</strong> 651g BGB. 104,<strong>–</strong> 127,<strong>–</strong> 62,<strong>–</strong> 78,<strong>–</strong><br />

Verhalten zurückzuführen 59,<strong>–</strong> ist (z. B. 39,<strong>–</strong> ungültiges Visum, 75,<strong>–</strong> fehlende 99,<strong>–</strong> Impfung). 59,<strong>–</strong> Insofern 71,<strong>–</strong> 7.3. Der Reisende 84,<strong>–</strong> kann eine Senkung 45,<strong>–</strong> des Reisepreises 114,<strong>–</strong> verlangen, 140,<strong>–</strong> wenn 69,<strong>–</strong> und soweit 86,<strong>–</strong> sich<br />

1.400,<strong>–</strong><br />

1.600,<strong>–</strong> gilt Ziff. 9. (Rücktritt) 66,<strong>–</strong> entsprechend. 43,<strong>–</strong> 85,<strong>–</strong> 109,<strong>–</strong> 65,<strong>–</strong> 78,<strong>–</strong> die in Ziff. 7.1. 97,<strong>–</strong> genannten Preise, 49,<strong>–</strong> Abgaben oder 124,<strong>–</strong> Wechselkurse 153,<strong>–</strong> nach Vertragsschluss 75,<strong>–</strong> 94,<strong>–</strong> und<br />

vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Eberhardt TRAVEL<br />

1.800,<strong>–</strong> 73,<strong>–</strong> 48,<strong>–</strong> 95,<strong>–</strong> 119,<strong>–</strong> 69,<strong>–</strong> 83,<strong>–</strong> 109,<strong>–</strong> 59,<strong>–</strong> 139,<strong>–</strong> 170,<strong>–</strong> 86,<strong>–</strong> 108,<strong>–</strong><br />

4. Zahlungen<br />

führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der<br />

2.000,<strong>–</strong> 78,<strong>–</strong> 54,<strong>–</strong> 102,<strong>–</strong> 131,<strong>–</strong> 75,<strong>–</strong> 90,<strong>–</strong> 119,<strong>–</strong> 69,<strong>–</strong> 149,<strong>–</strong> 182,<strong>–</strong> 98,<strong>–</strong> 123,<strong>–</strong><br />

4.1. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises pro Person nach Mehrbetrag von Eberhardt TRAVEL zu erstatten. Eberhardt TRAVEL darf von dem zu erstattenden<br />

2.200,<strong>–</strong> Aushändigung des 86,<strong>–</strong> Sicherungsscheines zu zahlen, soweit 117,<strong>–</strong> die Parteien 152,<strong>–</strong> keine abweichende<br />

129,<strong>–</strong> Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen 164,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong> Verwaltungsausgaben abzie-<br />

ausdrückliche 94,<strong>–</strong> Vereinbarung treffen. 70,<strong>–</strong> 2.400,<strong>–</strong><br />

127,<strong>–</strong> 167,<strong>–</strong> 97,<strong>–</strong> 116,<strong>–</strong> hen. Er hat 139,<strong>–</strong> dem Reisenden auf 84,<strong>–</strong> dessen Verlangen 169,<strong>–</strong> nachzuweisen, 212,<strong>–</strong> in 118,<strong>–</strong> welcher Höhe 148,<strong>–</strong> Ver-<br />

2.500,<strong>–</strong> 4.2. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Aushändigung waltungsausgaben entstanden sind.<br />

105,<strong>–</strong> 142,<strong>–</strong> 186,<strong>–</strong><br />

149,<strong>–</strong><br />

2.600,<strong>–</strong> der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist<br />

179,<strong>–</strong> 226,<strong>–</strong><br />

2.800,<strong>–</strong> und die Reise nicht 114,<strong>–</strong> mehr gem. Ziffer 13 91,<strong>–</strong> (siehe unten) 149,<strong>–</strong> abgesagt 195,<strong>–</strong> werden kann. 127,<strong>–</strong> Zeitgleich 152,<strong>–</strong> 8. Vertragsübertragung 158,<strong>–</strong> <strong>–</strong> Ersatzreisende<br />

108,<strong>–</strong> 199,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 149,<strong>–</strong> 186,<strong>–</strong><br />

3.000,<strong>–</strong> mit der Anzahlung 124,<strong>–</strong> sind die fälligen Prämien für 158,<strong>–</strong> vermittelte 207,<strong>–</strong> Versicherungen in voller 8.1. Der Reisende 164,<strong>–</strong> kann innerhalb einer angemessenen 209,<strong>–</strong> Frist, 275,<strong>–</strong> in jedem Fall bei Zugang<br />

Höhe zu leisten.<br />

nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E‐Mail, Fax, SMS etc.<br />

3.500,<strong>–</strong> 135,<strong>–</strong><br />

182,<strong>–</strong> 240,<strong>–</strong><br />

182,<strong>–</strong><br />

242,<strong>–</strong> 314,<strong>–</strong><br />

4.3. Vertragsabschlüsse zwei Wochen 108,<strong>–</strong> vor Reisebeginn verpflichten den 150,<strong>–</strong> Reisenden zur 179,<strong>–</strong> erklären, dass statt seiner ein 138,<strong>–</strong> Dritter in die Rechte und Pflichten aus 189,<strong>–</strong> dem Pauschal-reisevertrag<br />

eintritt.<br />

236,<strong>–</strong><br />

4.000,<strong>–</strong> 153,<strong>–</strong> 199,<strong>–</strong> 259,<strong>–</strong><br />

204,<strong>–</strong> 264,<strong>–</strong> 346,<strong>–</strong><br />

sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der<br />

5.000,<strong>–</strong> vollständigen Reiseunterlagen 197,<strong>–</strong> und 140,<strong>–</strong> des Sicherungsscheins. 257,<strong>–</strong> 336,<strong>–</strong> 194,<strong>–</strong> 232,<strong>–</strong> 8.2. Eberhardt 254,<strong>–</strong> TRAVEL kann dem 158,<strong>–</strong> Eintritt des 309,<strong>–</strong> Dritten widersprechen, 401,<strong>–</strong> 232,<strong>–</strong> wenn dieser 290,<strong>–</strong> die<br />

6.000,<strong>–</strong> 4.4. Sofern der 233,<strong>–</strong> Reisende die fälligen <strong>–</strong> Zahlungen 312,<strong>–</strong> (An‐ und Restzahlung) 409,<strong>–</strong> nicht <strong>–</strong> leistet, <strong>–</strong> vertraglichen 299,<strong>–</strong> Reiseerfordernisse <strong>–</strong> nicht erfüllt. 385,<strong>–</strong> 482,<strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong><br />

7.000,<strong>–</strong> kann Eberhardt 267,<strong>–</strong> TRAVEL nach Mahnung <strong>–</strong> und angemessener 359,<strong>–</strong> Frist 477,<strong>–</strong> vom Vertrag <strong>–</strong> zurücktre-ten<br />

8.3. Tritt ein 349,<strong>–</strong> Dritter in den Vertrag <strong>–</strong> ein, haften er 439,<strong>–</strong> und der Reisende 548,<strong>–</strong> gegenüber <strong>–</strong> Eberhardt <strong>–</strong><br />

und eine Rücktrittsentschädigung 299,<strong>–</strong> <strong>–</strong> nach Ziff. 9. 397,<strong>–</strong> (siehe unten) 517,<strong>–</strong> verlangen. <strong>–</strong> 8.000,<strong>–</strong><br />

<strong>–</strong> TRAVEL als 399,<strong>–</strong> Gesamtschuldner für <strong>–</strong> den Reisepreis 489,<strong>–</strong> und die 609,<strong>–</strong> durch den Eintritt <strong>–</strong> des Dritten <strong>–</strong><br />

10.000,<strong>–</strong> 389,<strong>–</strong><br />

5. Leistungen und Pflichten<br />

<strong>–</strong> 484,<strong>–</strong> 646,<strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> entstehenden 499,<strong>–</strong> Mehrkosten. Eberhardt <strong>–</strong> TRAVEL 589,<strong>–</strong> darf eine Erstattung 731,<strong>–</strong> von <strong>–</strong> Mehrkosten <strong>–</strong> nur<br />

fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.<br />

5.1. Eberhardt TRAVEL behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere<br />

Unser Änderungen Tipp: Greifen der Leistungsbeschreibung Sie zur Jahres-Versicherung sowie der Preise. Eberhardt mit diesen TRAVEL Vorteilen:<br />

darf eine<br />

8.4. Eberhardt TRAVEL hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den<br />

Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.<br />

• Sie sind konkrete bei allen Änderung Reisen der (auch Prospekt‐ Tagesreisen) und Preisangaben das ganze erklären, Jahr wenn abgesichert. er den Reisenden<br />

• Inklusive vor Reiseanmeldung ERV travel & care hierüber App, informiert. mit schneller Hilfe für unterwegs.<br />

5.2. Eberhardt TRAVEL hat Informationspflichten vor der Reiseanmeldung, soweit dies<br />

für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere<br />

über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten,<br />

Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).<br />

9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn <strong>–</strong> Nichtantritt der Reise<br />

9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt<br />

sollte schriftlich oder in Textform (E‐Mail, Fax, SMS) gegenüber Eberhardt TRAVEL<br />

erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist<br />

der Zugang des Rücktritts bei Eberhardt TRAVEL oder dem Vermittler.<br />

ien pro<br />

lperson /<br />

lie / Paar /<br />

kt(e)<br />

inzelperson<br />

V<br />

amilie / Paar /Objekt(e)<br />

V<br />

preis<br />

inzeln<br />

bzw.<br />

mtpreis<br />

lie /<br />

/<br />

kt(e)<br />

is<br />

nd Buchung von Jahres-Versicherungstarifen und höheren Reisepreisen bei Eberhardt TRAVEL:<br />

n 035204 - 92112<br />

lussfristen: Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.<br />

chung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag,<br />

stens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.<br />

tbeteiligung<br />

okosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens<br />

pro Person.<br />

kranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Ausland € 100,<strong>–</strong> je Versicherungsfall.<br />

gepäck-Versicherung: € 100,<strong>–</strong> je Versicherungsfall.<br />

Zuverlässiger Reiseschutz. In jeder Situation.<br />

Mit der ERGO sind Sie weltweit in besten Händen!<br />

a: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen<br />

ie / Paar: Als Paar gelten zwei Erwachsene. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom<br />

ndtschafts verhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis<br />

f sonstige mitreisende Kinder.<br />

ss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen.<br />

reis ist der Gesamt reisepreis der Familie /des Paares.<br />

ten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2019.<br />

Zu allen Reisen empfehlen und bieten wir Ihnen eine Reiserücktritts-Versicherung<br />

oder ein Versicherungspaket mit Reise-Krankenversicherung, Reiseabbruch- und<br />

Reisegepäck-Versicherung (je mit und ohne Selbstbeteiligung) von der ERGO an.<br />

Versicherungsangebote finden Sie in unseren Katalogen „Reisen in Europa <strong>2020</strong>“ und „Fernreisen <strong>2020</strong>/21“<br />

oder online unter www.eberhardt-travel.de unter „Service“. Wir beraten Sie gern persönlich!<br />

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114<br />

Marketinginformation

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