Vollversion: Ökonomie
Was wir in Dachau & Landkreis für den Bereich "Ökonomie" erreichen möchten #Kommunalwahl2020 Die Kurzfassung ist unter "Weitere Magazine" zu finden, oder über folgenden Link: https://7i.fi/buendnisfuerdachau_oekonomie
Was wir in Dachau & Landkreis für den Bereich "Ökonomie" erreichen möchten
#Kommunalwahl2020
Die Kurzfassung ist unter "Weitere Magazine" zu finden, oder über folgenden Link: https://7i.fi/buendnisfuerdachau_oekonomie
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sie mittels eines Punktesystems– der Gemeinwohlmatrix – verankert, bewertet und<br />
zertifiziert (siehe: https://www.ecogood.org/de/unsere-arbeit/gemeinwohl-bilanz/<br />
gemeinwohl-matrix/)<br />
Damit sich die Privatwirtschaft ethischem Handeln anschließen kann, sollen Landkreis<br />
und Gemeinden die Rahmenbedingungen dafür schaffen, indem sie:<br />
1. sich als Gemeinwohlgemeinde oder -region der GWÖ anschließen,<br />
2. ihre kommunalen Betriebe GWÖ-zertifizieren lassen,<br />
3. die GWÖ fördern durch allgemeine Information, aber auch durch Branchentreffen<br />
von Vorreitern sowie Vorstellung von Vorbildern,<br />
4. GWÖ-Pioniere als Good-Practice herausheben,<br />
5. „Gemeinwohl-Check“ bei Infrastrukturmaßnahmen oder Gewerbeansiedlung<br />
durchführen,<br />
6. einen kommunalen Wirtschaftskonvent einrichten, bei dem die Bürger*innen<br />
statt des Brutto-Inlands-Produkts (BIP) die Rahmenbedingungen für einen „Better<br />
Life Index“ definieren, wie es die UN vorsieht (http://www.oecdbetterlifeindex.org/de/about/better-life-initiative/).<br />
III. Kommunale Betriebe<br />
1. Kommunale Betriebe werden gemäß der Richtlinien der GWÖ zertifiziert.<br />
2. Arbeitnehmerrechte werden durch Regionalisierung und direkte Anstellung<br />
gestärkt, bzw. gewährleistet.<br />
IV. Kommunale Vergabe: „Das Geld soll in der Region bleiben“<br />
1. Einrichtung einer GWÖ-konformen Vergabestelle, wobei diese nicht die Vergabe<br />
durchführt, sondern die Richtlinienkompetenz hat und beratend zur Seite steht.<br />
Auch die juristischen Aspekte werden durch diese Stelle betreut.<br />
2. Die Neuregelung des „Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung“ vom April<br />
2016 sieht im § 127 (1.4) explizit „qualitative, umweltbezogene oder soziale<br />
Aspekte“ als Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Ausschreibungen vor, d. h. das<br />
günstigste Angebot ist nicht das Beste und muss nicht zum Zug kommen.<br />
3. Dadurch wird die regionale Wirtschaft gefördert, das sichert Arbeitsplätze in der<br />
Region, bringt Wohnen und Arbeiten näher zusammen, verringert den Individualverkehr<br />
und den Siedlungsdruck durch die Stadt München.<br />
Fazit: Ziel ist es, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt, und dass<br />
Qualitätsstandards und Nachhaltigkeit gesichert werden.