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2020 Kameras erhöhen Sicherheit_UFA Revue

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Landtechnik

sene Geräte erhältlich sind und die

Produktion noch den gesetzlich verlangten

technischen Vorschriften angepasst

werden muss», vermeldet

der Schweizerische Verband für

Landtechnik (SVLT). Weiter lässt er

verlauten, dass die Landwirte noch

etwas Zeit benötigen, um sich mit

den neuen gesetzlichen Bestimmungen

vertraut zu machen.

Kameramontage

Die Seitenblick-Kameras des Kamera-Monitor-Systems

sind möglichst

weit vorne anzubringen und dürfen

vom vordersten Punkt des Zusatzgerätes

höchstens 2,50 Meter zurückversetzt

sein. Auf dem Front anbaugerät

sind zwei Kameras zu

montieren, damit ein sicheres Einbiegen

in vorfahrtsberechtigte Strassen

und Kreuzungen gewährleistet

ist. Die Kameras ermöglichen einen

Blick auf die nächste sowie weiter

entfernte Umgebung. Zudem verfügen

diese zugelassenen Kameras

über ein beidseitig beschichtetes,

entspiegeltes Glas sowie über ein

streulichtoptimiertes Objektiv. Dadurch

werden Reflexionen auf ein

Minimum beschränkt. Dies ist besonders

bei tiefem Sonnenstand oder

grellen Autoscheinwerfern wichtig.

«Um eine gute Übersicht sicherzustellen,

muss der Monitor eine Grösse

von mindestens sieben Zoll aufweisen»,

ergänzt Didier Banderet. In

den von der BUL angebotenen Kursen

für Sicherheit im landwirtschaftlichen

Strassenverkehr werden diese

Neuerungen berücksichtigt.

Montage der Kameras und des Monitors

Der Monitor muss im Cockpit in einer Weise angebracht sein, dass:

• die Sicht des Fahrers in keiner Weise beeinträchtigt ist

• die Positionierung zweckmässig ist und die Aufgabe des Fahrers

erleichtert wird

• die gewählte Montagestelle möglichst geringen Vibrationen

ausgesetzt ist

Die Kameras müssen am Fahrzeug oder Gerät in einer Weise

angebracht sein, dass:

• die direkte Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird

• der gesamte Winkel der Kamera genutzt werden kann

• der Fahrer ein seitliches Blickfeld hat

• die Montage an einer vibrations armen Stelle erfolgt

Weitere Sicherheitshinweise

Im Fall eines vorderen Überhangs

von mehr als vier Meter muss im

Übrigens das Vorbaugerät mit einem

rundum oder vorwärts und rückwärts

wirkenden gelben Gefahrenlicht ausgestattet

sein (VTS Art. 78 Absatz 3,

Art. 109 Absatz 6). Auf dem Fahrzeugausweis

sind keine entsprechenden

Angaben erforderlich. «Mit der

Kamera allein ist das Problem nicht

gelöst, es braucht auch ein Gefahrenlicht.

In der Praxis hat sich gezeigt,

dass das gelbe Gefahrenlicht

ebenso wichtig ist wie die Kameras»,

ergänzt Urs Berger.

Nebst Sicherheitsfragen gehören die

Kontrollkameras, mit denen beispielsweise

Kartoffelroder oder Mähdrescher

ausgestattet sind, zum Arbeitsalltag.

In diesem Bereich wurde

der Grimme SmartView an der Agritechnica

2019 mit dem Innovation

Award in Silber ausgezeichnet. Dieses

Videosystem bietet eine umfassende

Übersicht dank einer Zoomund

Slow-Motion-Funktion sowie

einer Live-Bildübertragung mit

WLAN auf mobile Endgeräte mit

grossem Bildschirm, wodurch eine

bessere Kontrolle gewährleistet ist.

Ab 2020 ist das SmartView System

für den selbstfahrenden Kartoffelroder

Ventor 4150 serienmässig erhältlich.

Für den gezogenen EVO 280

Bunkerroder ist diese Ausrüstung

optional erhältlich.

n

Der Preis einer

Kamera-Monitor

Einrichtung schwankt je

nach Modell zwischen

2500 und 4000 Franken

exkl. MwSt.

Bild: Serco Landtechnik

Autor

Alain-Xavier Wurst,

freischaffender

Journalist

Links

www.remund-berger.ch

www.wblaserag.ch

UFA-REVUE 1|2020 23

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